hensotherm® 410 ks - Rudolf Hensel GmbH
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3 Bewertung und Bescheinigung der Konformität und CE-Kennzeichnung<br />
3.1 System der Konformitätsbescheinigung<br />
Gemäß Entscheidung 99/454/EC der Europäischen Kommission ist das System 1 der<br />
Konformitätsbescheinigung anzuwenden. Dieses System der Konformitätsbescheinigung ist im<br />
Folgenden beschrieben: Konformitätserklärung des Herstellers für das Produkt aufgrund von:<br />
(a) Aufgaben des Herstellers<br />
- wer<strong>ks</strong>eigene Produktionskontrolle<br />
- zusätzlicher Prüfung von im Werk entnommenen Proben durch den Hersteller nach<br />
festgelegtem Prüfplan<br />
(b) Aufgaben der notifizierten Stelle<br />
- Erstprüfung des Produkts;<br />
- Erstinspektion des Werkes und der wer<strong>ks</strong>eigenen Produktionskontrolle<br />
- laufende Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der wer<strong>ks</strong>eigenen Produktionskontrolle<br />
3.2 Zuständigkeiten<br />
3.2.1 Aufgaben des Herstellers<br />
3.2.1.1 Wer<strong>ks</strong>eigene Produktionskontrolle<br />
Der Hersteller von Hensotherm <strong>410</strong> KS , für den diese europäische technische Zulassung<br />
ausgestellt ist, muss eine angemessene wer<strong>ks</strong>eigene Produktionskontrolle vorweisen, betreiben<br />
und aufrechterhalten, um das Erlangen der verlangten Produktmerkmale, und somit die<br />
Übereinstimmung des Produktes mit dieser ETA, sowie das wir<strong>ks</strong>ame Betreiben des<br />
Produktionskontrollsystems zu überprüfen. Der Hersteller muss eine schriftliche Beschreibung<br />
der wer<strong>ks</strong>eigenen Produktionskontrolle erstellen und auf dem aktuellen Stand halten. Die<br />
wer<strong>ks</strong>eigene Produktionskontrolle muss sicherstellen, dass das Produkt mit der ETA<br />
übereinstimmt. Dies umfasst:<br />
a) die Erstellung von schriftlich beschriebenen Verfahren und Anleitungen für die Durchführung<br />
der wer<strong>ks</strong>eigenen Produktkontrolle;<br />
b) die wir<strong>ks</strong>ame Ausführung dieser Verfahren und Anleitungen;<br />
c) die Aufzeichnung dieser Verfahren und ihrer Ergebnisse;<br />
d) die Verwendung dieser Ergebnisse, um festgestellte Abweichungen zu verbessern, die<br />
Auswirkungen von Abweichungen zu beheben, Nichtkonformitäten zu behandeln und<br />
nötigenfalls die wer<strong>ks</strong>eigene Produktionskontrolle zu überarbeiten um die Ursachen von<br />
Nichtkonformität zu korrigieren;<br />
e) ein Verfahren, um sicherzustellen, dass die notifizierte Stelle und die Zulassungsstelle<br />
informiert werden, bevor irgendwelche bedeutsamen Änderungen am Produkt, an seinen<br />
Bestandteilen oder am Herstellprozess eingeführt werden;<br />
f) ein Verfahren, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter, die bei der Herstellung oder den<br />
Qualitätskontrollverfahren mitwirken, qualifiziert sind und genügend ausgebildet sind, um<br />
ihre Aufgaben durchzuführen;<br />
g) die Instandhaltung der Prüf- und Messausrüstung und die Dokumentation der<br />
Kalibrierungsprotokolle;<br />
h) die Führung von Protokollen, um sicherzustellen, dass jedes Behältnis des hergestellten<br />
Beschichtungsmaterials deutlich mit der Chargennummer gekennzeichnt ist, um eine<br />
Verfolgbarkeit bis zur Herstellung zu gewährleisten.<br />
3.2.1.2 Sonstige Aufgaben des Herstellers<br />
Die folgende aus ETAG 018-2 übernommenen Tabellen zeigen die Eigenschaften die überwacht<br />
werden sollen und die Mindesthäufigkeit der Überwachung<br />
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