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hensotherm® 410 ks - Rudolf Hensel GmbH

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3 Bewertung und Bescheinigung der Konformität und CE-Kennzeichnung<br />

3.1 System der Konformitätsbescheinigung<br />

Gemäß Entscheidung 99/454/EC der Europäischen Kommission ist das System 1 der<br />

Konformitätsbescheinigung anzuwenden. Dieses System der Konformitätsbescheinigung ist im<br />

Folgenden beschrieben: Konformitätserklärung des Herstellers für das Produkt aufgrund von:<br />

(a) Aufgaben des Herstellers<br />

- wer<strong>ks</strong>eigene Produktionskontrolle<br />

- zusätzlicher Prüfung von im Werk entnommenen Proben durch den Hersteller nach<br />

festgelegtem Prüfplan<br />

(b) Aufgaben der notifizierten Stelle<br />

- Erstprüfung des Produkts;<br />

- Erstinspektion des Werkes und der wer<strong>ks</strong>eigenen Produktionskontrolle<br />

- laufende Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der wer<strong>ks</strong>eigenen Produktionskontrolle<br />

3.2 Zuständigkeiten<br />

3.2.1 Aufgaben des Herstellers<br />

3.2.1.1 Wer<strong>ks</strong>eigene Produktionskontrolle<br />

Der Hersteller von Hensotherm <strong>410</strong> KS , für den diese europäische technische Zulassung<br />

ausgestellt ist, muss eine angemessene wer<strong>ks</strong>eigene Produktionskontrolle vorweisen, betreiben<br />

und aufrechterhalten, um das Erlangen der verlangten Produktmerkmale, und somit die<br />

Übereinstimmung des Produktes mit dieser ETA, sowie das wir<strong>ks</strong>ame Betreiben des<br />

Produktionskontrollsystems zu überprüfen. Der Hersteller muss eine schriftliche Beschreibung<br />

der wer<strong>ks</strong>eigenen Produktionskontrolle erstellen und auf dem aktuellen Stand halten. Die<br />

wer<strong>ks</strong>eigene Produktionskontrolle muss sicherstellen, dass das Produkt mit der ETA<br />

übereinstimmt. Dies umfasst:<br />

a) die Erstellung von schriftlich beschriebenen Verfahren und Anleitungen für die Durchführung<br />

der wer<strong>ks</strong>eigenen Produktkontrolle;<br />

b) die wir<strong>ks</strong>ame Ausführung dieser Verfahren und Anleitungen;<br />

c) die Aufzeichnung dieser Verfahren und ihrer Ergebnisse;<br />

d) die Verwendung dieser Ergebnisse, um festgestellte Abweichungen zu verbessern, die<br />

Auswirkungen von Abweichungen zu beheben, Nichtkonformitäten zu behandeln und<br />

nötigenfalls die wer<strong>ks</strong>eigene Produktionskontrolle zu überarbeiten um die Ursachen von<br />

Nichtkonformität zu korrigieren;<br />

e) ein Verfahren, um sicherzustellen, dass die notifizierte Stelle und die Zulassungsstelle<br />

informiert werden, bevor irgendwelche bedeutsamen Änderungen am Produkt, an seinen<br />

Bestandteilen oder am Herstellprozess eingeführt werden;<br />

f) ein Verfahren, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter, die bei der Herstellung oder den<br />

Qualitätskontrollverfahren mitwirken, qualifiziert sind und genügend ausgebildet sind, um<br />

ihre Aufgaben durchzuführen;<br />

g) die Instandhaltung der Prüf- und Messausrüstung und die Dokumentation der<br />

Kalibrierungsprotokolle;<br />

h) die Führung von Protokollen, um sicherzustellen, dass jedes Behältnis des hergestellten<br />

Beschichtungsmaterials deutlich mit der Chargennummer gekennzeichnt ist, um eine<br />

Verfolgbarkeit bis zur Herstellung zu gewährleisten.<br />

3.2.1.2 Sonstige Aufgaben des Herstellers<br />

Die folgende aus ETAG 018-2 übernommenen Tabellen zeigen die Eigenschaften die überwacht<br />

werden sollen und die Mindesthäufigkeit der Überwachung<br />

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