Formular „Anerkennung als Prüfingenieur für ... - Berlin.de
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Prüfungsausschuss <strong>für</strong> die Anerkennung von <strong>Prüfingenieur</strong>en/ Prüfsachverständigen<br />
<strong>für</strong> Brandschutz<br />
Prüfungsbereiche und Prüfungsschwerpunkte <strong>de</strong>r schriftlichen Prüfung<br />
gemäß Prüfungsrichtlinie<br />
1. Abwehren<strong>de</strong>r Brandschutz<br />
30.03.2007<br />
mit <strong>de</strong>n Schwerpunkten:<br />
Grundlagen zur Durchführung wirksamer Brandbekämpfungsmaßnahmen (Zugänge/<br />
Zufahrten/ Aufstellflächen/ Bewegungsflächen <strong>für</strong> die Feuerwehr; Versorgung mit<br />
Löschwasser; Feuerwehraufzüge; Rettungsgeräte <strong>de</strong>r Feuerwehr)<br />
2. Brandverhalten von Bauprodukten und Bauarten<br />
mit <strong>de</strong>n Schwerpunkten:<br />
Prüfverfahren/ Klassifizierung von Bauprodukten/ Bauarten nach Prüfverfahren <strong>de</strong>r BRL<br />
(hier BRL A Teil 1) einschließlich zugeordneter fiktiver Mo<strong>de</strong>llbildungen in Querbezug<br />
zu einem tatsächlichen Brandverlauf und daraus abgeleiteter Anfor<strong>de</strong>rungen; Grundlagen<br />
<strong>de</strong>r Brandlehre, <strong>de</strong>s konstruktiven Brandschutzes und <strong>de</strong>r Ingenieurmetho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Brandschutzes<br />
3. Anlagentechnischer Brandschutz<br />
mit <strong>de</strong>n Schwerpunkten zu Anordnung, Anfor<strong>de</strong>rungen und Ausbildung von Brandmel<strong>de</strong>anlagen,<br />
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Anlagen zur Rauchfreihaltung (Differenzdrucksysteme)<br />
und Löschanlagen mit <strong>de</strong>n zugeordneten bauordnungsrechtlichen Schutzzielen<br />
in Koppelung mit Themen <strong>de</strong>r Brandlehre; Sicherheitsstromversorgungsanlagen<br />
einschließlich <strong>de</strong>ren Funktionsfähigkeit und Funktionserhalt<br />
4. Einschlägige bauordnungsrechtliche Vorschriften<br />
− Definition bestimmter Grundbegriffe, wie z.B. Gebäu<strong>de</strong>klasse, Son<strong>de</strong>rbauten,<br />
erster und zweiter Rettungsweg<br />
− Allgemeine Schutzziele zum Brandschutz (nach Bauordnungsrecht) und zugeordnete<br />
materielle Anfor<strong>de</strong>rungen im Sinne einer vorgegebenen brandschutztechnischen<br />
Entwurfsplanung (mit Anordnung und Ausbildung <strong>de</strong>r Rettungswege einschließlich<br />
von Treppenräumen) zu „Standardbauten“ und Son<strong>de</strong>rbauten (hier jeweils Gebäu<strong>de</strong>)
2<br />
− Brandschutztechnische Grundsatzanfor<strong>de</strong>rungen nach Bauordnungsrecht an Son<strong>de</strong>rbauten<br />
nach <strong>de</strong>n technischen Regeln (bauaufsichtlichen Richtlinien, eingeführten<br />
Technischen Baubestimmungen o<strong>de</strong>r nach Son<strong>de</strong>rbauverordnungen; jeweils nach<br />
„Muster-Richtlinien“)<br />
− Brandschutztechnische Anfor<strong>de</strong>rungen an die Technische Gebäu<strong>de</strong>ausrüstung<br />
(nach MBO und zugeordneten Musterbestimmungen zu beispielsweise Lüftungsanlagen,<br />
Leitungsanlagen und Anlagen <strong>de</strong>r Wärmeerzeugung)<br />
− Grundkenntnisse zu „verwaltungstechnischen Regelungen“ wie z.B. zum Inhalt von<br />
Brandschutzkonzepten (Brandschutznachweisen), zur Beteiligung von Brandschutzbehör<strong>de</strong>n<br />
im notwendigen Umfang, zur Handhabung von Abweichungen (§ 67 MBO)<br />
und zur bauaufsichtlichen Anfor<strong>de</strong>rung von Verwendbarkeits-/ Anwendbarkeitsnachweisen<br />
zur Verwendung von Bauprodukten bzw. Anwendung von Bauarten in spezifischer<br />
Abstellung auf die Belange <strong>de</strong>s baulichen Brandschutzes<br />
gez.:<br />
Dr.- Ing. F. Mehl