Belastung der Nettoeinkommen mit Umsatzsteuer - Mag. (FH ...
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Abbildung 1: Visualisierung Abgaben<br />
Quelle: Bundesministerium für Finanzen 2002c<br />
2.1. Steuern<br />
“An ideal tax is one which succeeds in reducing a person’s spending power but<br />
without leaving him to behave if he had not been taxed at all, but his spending power<br />
had been correspondingly smaller” (Nicholas Kaldor, zitiert nach Greß et al. 1998,<br />
S. 63)<br />
Steuern können - in Anlehnung an die Bundesabgabenordnung - als Geldleistungen<br />
die nicht eine Gegenleistung für eine beson<strong>der</strong>e Leistung darstellen und von einem<br />
öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt<br />
werden, bei denen <strong>der</strong> Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht<br />
knüpft, definiert werden (vgl. Kofler 1998, S. 244 sowie Andel 1992, S. 294).<br />
2.1.1. Direkte Steuern<br />
Traditionelles Unterscheidungskriterium zwischen direkten und indirekten Steuern ist<br />
die Frage <strong>der</strong> (vertraglichen) Überwälzbarkeit. Direkte Steuern sind demnach<br />
Steuern, die nicht überwälzbar sind bzw. nicht überwälzbar sein sollten, d.h. wo<br />
Steuerzahler und Steuerträger ident sind. Die bekanntesten Beispiele dafür sind<br />
sämtliche Formen <strong>der</strong> Einkommensbesteuerung sowie <strong>der</strong> Vermögensbesteuerung.<br />
Die mo<strong>der</strong>ne Steuerüberwälzungslehre zeigt freilich, dass die traditionellen<br />
Überwälzungsannahmen in vielfacher Hinsicht als problematisch zu betrachten sind<br />
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