Belastung der Nettoeinkommen mit Umsatzsteuer - Mag. (FH ...
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3. Basics des Fiskalinstruments Besteuerung<br />
3.1. Ziele <strong>der</strong> Besteuerung<br />
„Wer sucht nach Steuern aller Mängel bar,<br />
Sucht was nicht ist, noch sein wird, noch je war“<br />
(Neumark, 1988 S. 60)<br />
Die fiskalische Zielsetzung (Beschaffung von Einnahmen zur Finanzierung <strong>der</strong><br />
Ausgaben) einer Abgabe kann nicht <strong>der</strong> Alleinzweck <strong>der</strong> Besteuerung sein (vgl.<br />
Brümmerhoff 1990, S. 223). Die Formulierung „fiskalisches Ziel“ erweckt leicht den<br />
Eindruck, es gäbe eine spezifische finanzwirtschaftspolitische Zielsetzung, was<br />
jedoch, wie in diesem Absatz dargelegt wird, nicht richtig ist. Die nachstehenden<br />
Zielsetzungen stehen <strong>mit</strong> dem Ziel „Einnahmenerzielung“ nicht auf einer logischen<br />
Ebene. Vielmehr ist das fiskalische Ziel nachgeordnet, lediglich Instrument zur<br />
Verwirklichung <strong>der</strong> angestrebten Einflussnahme auf Allokation, Umweltschutz,<br />
Verteilung, Konjunkturpolitik und Stabilität (vgl. Andel 1992, S. 18; sowie<br />
Bundesministerium für Finanzen 2002b). Tatsächlich stellen Steuern ein wichtiges<br />
wirtschaftspolitisches Instrument dar, das zur Verwirklichung von hoher<br />
Beschäftigung, sowie für Zwecke <strong>der</strong> Beeinflussung <strong>der</strong> Einkommensverteilung,<br />
Konjunktur- o<strong>der</strong> Wachstumspolitik, Preisniveaustabilität u.a. eingesetzt wird (vgl.<br />
Andel 1992, S. 16). Diese Globalziele werden durch generelle Maßnahmen, wie<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zusammensetzung des Steuersystems (Verhältnis von direkten zu<br />
indirekten Steuern), Verän<strong>der</strong>ung von Tatbeständen (zusätzliche Be- o<strong>der</strong><br />
Entlastungen) o<strong>der</strong> durch Steuersatzän<strong>der</strong>ungen erreicht. Daneben finden sich im<br />
Steuerrecht auch Normen, die individuelle Verhaltenslenkung verfolgen, wie die<br />
Vermeidung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung bestimmter Verhaltenszwecke (z.B. Eindämmung <strong>der</strong><br />
Geschäftsfreundebewirtung, Reduzierung umweltschädlicher Emissionen, Sanierung<br />
von Wohnraum, För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Forschung). Anstatt direkte Ge- o<strong>der</strong> Verbote zu<br />
erlassen o<strong>der</strong> Subventionen in Aussicht zu stellen, werden unerwünschte<br />
Verhaltensweisen <strong>mit</strong> zusätzlichen Steuern belastet, erwünschte entlastet. Die<br />
Wirkung dieser Maßnahmen beruht auf dem finanzpsychologischen Umstand, dass<br />
<strong>der</strong> Steuerpflichtige durch eigenes Verhalten die Höhe seiner Steuerschuld<br />
beeinflussen kann und es offenbar für attraktiver hält Steuern zu sparen, als<br />
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