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Beschlussvorlage

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Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 418/2012<br />

DerBürgermeister (Legislaturperiode 2009-2014)<br />

HSG:60 vom 31.08.2012<br />

Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer<br />

<strong>Beschlussvorlage</strong><br />

- öffentlicher Teil -<br />

An den<br />

Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss 13.09.2012<br />

Rat 13.09.2012<br />

5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich und Bebauungsplan<br />

Nörvenich D 16 - Ortsteil Frauwüllesheim - im Parallelverfahren;<br />

hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgerinnen und<br />

Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern<br />

öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß<br />

§§ 2 und 5 BauGB bzw. gemäß § 10 BauGB<br />

Bezug: V 223/2011<br />

I. Haushaltsmäßige Auswirkungen<br />

Die Vorlage berührt nicht den Etat<br />

II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen)<br />

Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich und<br />

des Bebauungsplanes Nörvenich D16 - Ortsteil Frauwüllesheim - liegt in der Gemarkung<br />

Frauwüllesheim und umfasst in der Flur 10 die Flurstücke 78 und 138, gelegen Brigidastraße.<br />

Durch die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich und der Aufstellung<br />

des Bebauungsplanes Nörvenich D 16 - Ortsteil Frauwüllesheim - sollen die vorgenannten<br />

Grundstücke einer Wohnbebauung zugeführt werden.<br />

Zwischen der Gemeinde Nörvenich und Herrn K. F., Nörvenich, der die 5. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nörvenich D16 - Ortsteil<br />

Frauwüllesheim - beantragt hat, wird aufgrund des Beschlusses des Haupt-, Finanz- und<br />

Umweltausschusses des Rates der Gemeinde Nörvenich vom 30.08.2012 ein<br />

Erschließungsvertrag abgeschlossen und notariell beurkundet.<br />

Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung am 19.05.2011 die öffentliche Auslegung in<br />

der Zeit vom 06.06.2011 bis einschließlich 08.07.2012 beschlossen. Gemäß amtlicher<br />

Bekanntmachung vom 20.05.2011 wurde die Offenlage auf der Homepage der Gemeinde<br />

Nörvenich veröffentlicht. Außerdem wurde im offiziellen Bekanntmachungskasten in der<br />

Bahnhofstraße gegenüber Einmündung Kastanienweg, sowie im Bekanntmachungskasten in<br />

Frauwüllesheim, Mittelstr. 4, auf die Offenlage hingewiesen. Darüber hinaus wurde die Offenlage<br />

im Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Nörvenich Nr.11 vom 03.06.2011 bekannt gemacht.<br />

Aufgrund geänderter Planungswünsche des Antragstellers hat der Rat der Gemeinde Nörvenich<br />

hat in seiner Sitzung am 08.12.2011 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes<br />

Nörvenich D16 - Ortsteil Frauwüllesheim - in der Zeit vom 02.01.2012 bis einschließlich<br />

02.02.2012 beschlossen. Gemäß amtlicher Bekanntmachung vom 09.12.2011 wurde die erneute


Offenlage auf der Homepage der Gemeinde Nörvenich veröffentlicht. Außerdem wurde im<br />

offiziellen Bekanntmachungskasten in der Bahnhofstraße gegenüber Einmündung Kastanienweg,<br />

sowie im Bekanntmachungskasten in Frauwüllesheim, Mittelstr. 4, auf die erneute Offenlage<br />

hingewiesen. Darüber hinaus wurde die erneute Offenlage im Amts- und Mitteilungsblatt der<br />

Gemeinde Nörvenich Nr.25 vom 16.12.2011 bekannt gemacht.<br />

Während der Offenlage und der erneuten Offenlage sind von Bürgerinnen und Bürgern keine<br />

Anregungen und Bedenken eingegangen.<br />

B1 NABU Kreisverband Düren, 07.07.2011 und 05.02.2012<br />

Die geplanten Änderungen werden abgelehnt.<br />

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.05.2011 über die Offenlage<br />

unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 07.07.2011 gebeten. Bei der erneuten<br />

Offenlage des Bebauungsplanes wurden die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom<br />

06.01.2012 über die Offenlage unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme bis zum<br />

10.02.2012 gebeten.<br />

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben in ihrer Stellungnahme bei der<br />

Offenlage und der erneuten Offenlage keine Anregungen und Bedenken vorgetragen:<br />

Gemeinde Merzenich, Merzenich, 31.05.2011<br />

Industrie- und Handelskammer, Aachen, 01.06.2011 und 13.02.2012<br />

RWE Rhein-Ruhr Verteilernetz GmbH, Regionalservice Regionalzentrum Westliches Rheinland,<br />

06.06.2011 und 23.01.2012<br />

Erftverband, Bergheim, 07.06.2011<br />

Handwerkskammer, Aachen, 22.06.2011<br />

Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH, Xanten, 14.06.2011 und 25.01.2012<br />

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Aachen /Düren / Euskirchen, 07.07.2011<br />

Landwirtschaftskammer Rheinland, 02.02.2012<br />

Bezirksregierung, Köln, 14.06.2011<br />

Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 - Wasserwirtschaft, 03.02.2012<br />

Bezirksregierung Köln, Dezernat 25 - Verkehr, 15.02.2012<br />

Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Euskirchen, 01.06.2011<br />

Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf, Juli 2011 und 22.07.2011<br />

Folgende Anregungen und Bedenken von Trägern öffentlicher Belange sind eingegangen:<br />

RWE Power AG, Köln, 02.07.2011<br />

Es wird mitgeteilt, dass aus Bergschadensgesichtspunkten des Braunkohlebergbaus keine<br />

Bedenken bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass am südwestlichen Plangebietsrand die<br />

tektonische Störung „Rurrand" verläuft. Die gemeldeten Einzelbauvorhaben werden deshalb auf<br />

den Einbau von zusätzlichen baulichen Sicherungen überprüft.<br />

PLEDOC GmbH, Essen, 09.06.2011 und 06.02.2012<br />

Es wird angegeben, dass keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten<br />

Eigentümer bzw. Betreiber betroffen sind.<br />

Open Grid Europe GmbH, Essen<br />

E.ON Ruhrgas AG, Essen<br />

Ferngas Nordbayern GmbH<br />

Gas LINE Telekommunikationsnetz deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH (MEGAL),<br />

Essen<br />

Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan<br />

Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen<br />

Es wird um weitere Beteiligung am Verfahren gebeten.<br />

Wasserverband Eifel-Rur, Düren. 07.05.2011 und 17.02.2012<br />

Es wird mitgeteilt, dass keine Zuständigkeit besteht.<br />

Mit Stellungnahme vom 17.02.2012 wird darauf hingewiesen, dass einer ungedrosselten Einleitung<br />

von Niederschlagswasser aus dem Plangebiet nicht zugestimmt werden kann.


Es wird angeregt zum Schutz des 5 m breiten Uferrandstreifens diese Fläche als Fläche zum<br />

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festzusetzen.<br />

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Bochum. 09.06.2011 und 02.02.2012<br />

Es wird mitgeteilt, dass sich im Plangebiet noch keine Telekommunikationslinien der Telekom<br />

befinden und, dass neue Linien erforderlich werden.<br />

Es wird gebeten, folgende Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen:<br />

In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und auseichende Trassen mit einer Leitungszone<br />

in einer Breite von ca. 0,5 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinie der Telekom<br />

vorzusehen.<br />

Es wird auf das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen"<br />

der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, Ausgabe 1989, hingewiesen.<br />

Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung der<br />

Baumaßnahmen wird es als erforderlich gesehen, den Baubeginn mindestens drei Monate vorher<br />

anzuzeigen.<br />

Kreisverwaltunq. Düren, 01.07.2011 und 23.02.2012<br />

Wasserwirtschaft:<br />

Es wird mitgeteilt, dass die Stellungnahme vom 24.06.2010 weiterhin zu beachten ist:<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Landeswassergesetz ein 3,0 m breiter Uferstreifen zum<br />

Frauwüllesheimer Bach freizuhalten ist und ein Uferrandstreifen von mindestens 5,0 m<br />

Böschungsoberkante einzuhalten ist.<br />

Der Uferrandstreifen wird nicht planungsrechtlich oder textlich festgesetzt. Daraus folgt,<br />

dass die Grundstückseigentümer ihre Zäune, nicht baugenehmigungspflichtige bauliche<br />

Anlagen, etc. bis an den Frauwüllesheimer Bach errichten dürfen. Dies steht dem § 97 (6)<br />

Landeswassergesetz entgegen.<br />

Gewässer sind als wesentliche Bestandteile von Natur und Landschaft offen zu halten.<br />

Gleichzeitig ist es zur Entwicklung und zur Verbesserung des ökologischen Zustandes<br />

des Wassers erforderlich, dass neben der Wasserfläche auch die Uferbereiche und das<br />

Umland bei den Ausweisungen im Bebauungsplan Berücksichtigung finden. Daher ist<br />

beidseitig entlang des Gewässers ab OK-Böschung ein mind. 3,0 m breiter Streifen als<br />

Uferstreifen freizuhalten. Innerhalb dieser Fläche sind über die Freihaltung der Bebauung<br />

hinaus u.a. folgende Maßnahmen und Handlungen auszuschließen.<br />

o Bebauungen einschl. Baunebengebäude<br />

o Lagerflächen, Parkflächen für Kfz<br />

o Straßen und Wege<br />

o Landwirtschaftliche Intensivnutzung<br />

o Dünger- und Herbizideinsatz<br />

o Begrenzungsmauern und -zäune<br />

Es sollte ein Uferrandstreifen von mind. 5 m zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Natur und Landschaft festgesetzt werden. Dieser Uferrandstreifen sollte nicht den<br />

Privatgrundstücken zugeordnet werden.<br />

Niederschlaqswasserbeseitiqunq<br />

Das Entwässerungskonzept ist der unteren Wasserbehörde vorzulegen.<br />

Hochwasserschutz / Überflutunqsflächen:<br />

Der Wasserverband Eifel-Rur ist im Verfahren zu beteiligen.<br />

Auf die Stellungnahmen vom 26.06.2010 und 01.07.2011 wird verwiesen.<br />

Altlasten, Bodenschutz:<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass der komplette Bereich des Plangebietes im „Gebiet mit<br />

besonders schutzwürdigen Böden" liegt. Es wird deshalb dringend empfohlen, diese Böden nicht<br />

zu bebauen.<br />

Auf die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird hingewiesen.<br />

Das gesamte Gebiet liegt in einem Gebiet mit sehr schutzwürdigen, fruchtbaren Böden (Regelungs<br />

und Pufferfunktion/natürliche Bodenfruchtbarkeit).<br />

Es handelt sich um Böden mit hoher oder sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Braunerden,<br />

Parabraunerden, Kolluvisole oder Auenböden) mit ausgezeichneter Lebensraumfunktion<br />

aufgrund hoher Puffer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe.<br />

Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit der Böden im Plangebiet wird aus bodenrechtlicher


Sicht dringend empfohlen, diese Böden nicht zu bebauen.<br />

Sollte sich im Rahmen der planungsrechtlichen Abwägung herausstellen, dass die Planung<br />

an diesem Standort realisiert wird und Eingriffe in Böden unvermeidbar sind, so sind für diese<br />

Böden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu planen und durchzuführen.<br />

Landschaftspfleqe und Naturschutz:<br />

Keine grundsätzlichen Bedenken.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

nicht in das Planverfahren eingestellt worden sind, da der Umweltbericht und der<br />

Landschaftspflegerische Fachbeitrag nicht vorgelegt wurden. Deshalb wird eine ordnungsgemäße<br />

Berücksichtigung der Belange des Naturschutz und der Landschaftspflege nicht bestätigt.<br />

Bezirksreqierunq Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, 16.02.2012<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet über dem auf Braunkohle verliehenen<br />

Bergwerksfeldern „Horrem 145" sowie über das auf Braunkohle verliehene Bergwerksfeld „Agnes"<br />

liegt. Nach den vorliegenden Unterlagen ist kein einwirkungsrelevanter Bergbau im Plangebiet zu<br />

verzeichnen. Der Bereich des Plangebietes ist nach den vorliegenden Unterlagen durch<br />

Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlebergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die<br />

Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei<br />

Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.<br />

Es wird empfohlen, die o.g. Hinweise in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen.<br />

Wehrbereichsverwaltunq West. 21.02.2012<br />

Es wird mitgeteilt, dass unter Berücksichtigung der im Folgenden benannten Belange grundsätzlich<br />

keine Bedenken bestehen. Hierzu zählt, dass eine Höhe von 9 m durch bauliche Anlagen<br />

einschließlich untergeordneter Bauteile nicht überschritten wird. Sollte diese Höhe überschritten<br />

werden, wird vor Erteilung der Baugenehmigung um Zusendung prüffähiger Unterlagen gebeten.<br />

Auf die Nähe zum Flugplatz Nörvenich und die geltenden Regelungen aus dem Luftverkehrsgesetz<br />

wird hingewiesen.<br />

Landesbetrieb Straßenbau NRW. 25.01.2012<br />

Es ist aufgrund der Zuwegung zu mehreren Grundstücken eine gebührenpflichtige Sondernutzung<br />

im Rahmen der Baugenehmigung zu beantragen. Hierzu werden weitere Auflagen<br />

vorbehalten.<br />

Einzelne, hintereinander in Innenkurvenbereich liegende Zufahrten bergen ein latentes<br />

Gefahrenpotential, insbesondere im Ortsausgang. Die Grundstücke sind zur L 327 hin lückenlos<br />

und nicht übersteigbar einzufrieden, damit vor allem spielende Kinder nicht ungewollt<br />

die Fahrbahn queren.<br />

Rückwärts aus der Zufahrt ausfahrende Fahrzeuge bilden eine weitere Gefahrenquelle.<br />

Daher ist eine rückwärtige Erschließung vorzusehen.<br />

Im Bereich der Anbindungen an die L 327 ist durch entsprechende Regelungen sicherzustellen,<br />

dass die Sichtfelder entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Straßen,<br />

Teil Knotenpunkte, RAS-K1, Abschnitt 3.4 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und<br />

Verkehrswesen im Bereich der Einmündung dauerhaft von Bewuchs und Baukörpern<br />

freigehalten werden.<br />

Der Gehweg ist incl. Beleuchtung, barrierefreier Querungshilfe usw. zu Lasten der Gemeinde<br />

Nörvenich bis zur letzten außerorts gelegenen Bebauung fortzuführen.<br />

Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung und nur bis zur jeweiligen Gebäudeoberkante<br />

zulässig. Anlagen der Außenwerbung dürfen bis zu einer Entfernung von 20m,<br />

gemessen vom äußeren Rand der für den Kfz-Verkehr bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet<br />

werden. Werbeanlagen mit retroreflektierender bzw. fluoriszierender Wirkung dürfen<br />

nicht verwendet werden.<br />

Evtl. Beleuchtung ist zur Landesstraße hin so abzuschirmen, dass die<br />

Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden.<br />

Bezirksreqierunq Düsseldorf, Dezernat 22.5 (KBD), 23.01.2012<br />

Diffuser Kampfmittelverdacht.<br />

Empfehlung einer geophysikalischen Untersuchung der zu überbauenden Fläche.<br />

Vorab werden Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung<br />

inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt.<br />

Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie


Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen.<br />

Es wird auf die Stellungnahme 22.5-3-5358052-221/11 vom 31.05.2011 verwiesen, die<br />

Empfehlungen beziehen sich ausschließlich auf die ergänzenden Bereiche.<br />

III: Beschlussvorschlag:<br />

a)<br />

Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von Bürgerinnen und<br />

Bürgern währen der Offenlage keine Anregungen und Bedenken zur 5. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan D 16 - Ortsteil Frauwüllesheim - im<br />

Parallelverfahren eingegangen sind.<br />

NABU Kreisverband Düren. 07.07.2011 und 05.02.2012<br />

Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen nicht zu folgen und die<br />

Planung weiter zu verfolgen.<br />

Da die Ablehnung keinerlei Begründung enthält, kann nicht auf einzelne Belange<br />

eingegangen werden. In der Begründung und dem Umweltbericht wird näher erläutert,<br />

weshalb es städtebaulich sinnvoll und möglich erscheint, die Gebiete entsprechend den<br />

Zielen der Gemeinde zu beplanen.<br />

Es wird dargelegt, dass artenschutzrechtliche Belange dem nicht entgegenstehen.<br />

Da das Gebiet wegen der hier vergrabenen und jetzt geborgenen Kampfmittel großflächig<br />

geräumt, abgegraben und wieder aufgefüllt wurde, sind alle oberflächlichen<br />

Grünstrukturen nicht mehr vorhanden, sodass nicht davon auszugehen ist, dass diese<br />

Flächen der Natur entzogen werden. Die Planung wird deshalb weiter verfolgt.<br />

b)<br />

Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von nachfolgenden Trägern<br />

öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage keine bzw. positive Stellungnahmen zur 10.<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nörvenich D16 - Ortsteil<br />

Frauwüllesheim - im Parallelverfahren eingegangen sind:<br />

Gemeinde Merzenich, Merzenich, 31.05.2011<br />

Industrie- und Handelskammer, Aachen, 01.06.2011 und 13.02.2012<br />

RWE Rhein-Ruhr Verteilernetz GmbH, Regionalservice Regionalzentrum Westliches<br />

Rheinland, 06.06.2011 und 23.01.2012<br />

Erftverband, Bergheim, 07.06.2011<br />

Handwerkskammer, Aachen, 22.06.2011<br />

Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH, Xanten, 14.06.2011 und 25.01.2012<br />

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Aachen /Düren / Euskirchen,<br />

07.07.2011<br />

Landwirtschaftskammer Rheinland, 02.02.2012<br />

Bezirksregierung, Köln, 14.06.2011<br />

Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 - Wasserwirtschaft, 03.02.2012<br />

Bezirksregierung Köln, Dezernat 25 - Verkehr, 15.02.2012<br />

Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Euskirchen, 01.06.2011<br />

Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf, Juli 2011 und 22.07.2011<br />

Der Rat der Gemeinde Nörvenich entscheidet nach erfolgter Abwägung zu den nachstehend<br />

eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und beschließt folgendes:<br />

RWE Power AG, Köln, 02.07.2011<br />

Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Auf die<br />

tektonische Störung und den Einbau von zusätzlichen baulichen Sicherungen wird im<br />

Bebauungsplan hingewiesen. Der Hinweis ist im Bebauungsplan enthalten.


PLEDOC GmbH. Essen. 09.06.2011 und 06.02.2012<br />

Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.<br />

Wasserverband Eifel-Rur. Düren. 07.05.2011 und 17.02.212<br />

Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Der<br />

Anregung zur Festsetzung des Uferrandstreifens als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft wird nicht gefolgt.<br />

Die Entwässerung des Niederschlagswassers wird im anschließenden<br />

Genehmigungsverfahren abgestimmt und festgesetzt.<br />

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH. Bochum. 09.06.2011 und 02.02.2012<br />

Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.<br />

Der Bitte um Eintragung von Leitungszonen in die öffentlichen Flächen wird nicht<br />

entsprochen. Wie allgemein üblich, stehen die öffentlichen Flächen den Ver- und<br />

Entsorgungsträgern für Kabel, Kanal- und Leitungstrassen allgemein zur Verfügung.<br />

Insofern steht auch einer Leitungsführung von Telekomtrassen nichts im Wege. Eine<br />

zusätzliche Sicherung in den öffentlichen Flächen wird als nicht erforderlich eingestuft, da<br />

sonst alle für die Stadttechnik erforderlichen Systeme in die Bauleitpläne übernommen<br />

werden müssten.<br />

Kreisverwaltung. Düren. 01.07.2011 und 23.02.2012<br />

Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und die<br />

Planung weiter zu verfolgen.<br />

Wasserwirtschaft:<br />

Der Hinweis wird im Bebauungsplan beachtet, die Baugrenze liegt ca. 5,0 m zur<br />

Böschungsoberkante.<br />

Zum Schutz des Oberflächengewässers Frauwüllesheimer Bach wird durch die Festsetzung<br />

der Baugrenze, die im Abstand von 5,0 m verläuft, ein Gewässerrandstreifen<br />

frei gehalten. Aufgrund der insgesamt geringen Versiegelung ist eine relevante negative<br />

Veränderung der Abflusssituation und der Gewässerränder nicht zu erwarten.<br />

Das Gesamtgelände ist derzeit in Privatbesitz, so dass der Uferrandstreifen nur in einem<br />

Bodenordnungsverfahren der privaten Nutzung entzogen werden kann. Eine derartige<br />

Maßnahme erscheint hier nicht angemessen, da die vorgesehene Bebauung und Nutzung<br />

hiervon großzügiger Garten- und Freiraumnutzung ausgeht und die Belange des<br />

Gewässerschutzes auch dadurch in ausreichendem Maße berücksichtigt werden.<br />

Um diesem Aspekt zusätzlich Rechnung zu tragen, wird vorgeschlagen, in den<br />

Bebauungsplan unter Textliche Festsetzungen einen zusätzlichen Hinweis aufzunehmen,<br />

der auf den Gewässerschutz und die Freihaltung des Uferrandstreifens von baulichen<br />

Anlagen, sowie die Vorschriften des Landeswassergesetzes - LWG - NRW insbesondere §<br />

97 LWG NRW, hinweist.<br />

Niederschlagswasserbeseitigung:<br />

Das Entwässerungskonzept sieht vor, die Grundstücke an den vorhandenen<br />

Regenwasserkanal anzuschließen, der das Wasser in den Frauwüllesheimer Bach ableitet.<br />

Sollte eine Drosselung auf den Grundstücken erforderlich werden, wird dieses im weiteren<br />

Genehmigungsverfahren erarbeitet und mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt<br />

Hochwasserschutz / Überflutungsflächen:<br />

Der Wasserverband Eifel-Rur wurde im Verfahren beteiligt.<br />

Altlasten, Bodenschutz:<br />

Aufgrund von umfangreichen Kampfmittelfunden, die auf dem Gelände vergraben waren,<br />

wurden durch den Kampfmittelräumdienst die Flächen großflächig geräumt, abgegraben<br />

und auf verborgene Kampfmittel untersucht. Durch die Sprengungen der gefundenen<br />

Kampfmittel, die anschließenden Maßnahmen, kam es zu einem Bodenaustausch und<br />

Wiederverfüllungen. Ein Erhalt guter Böden kann an dieser Stelle nicht mehr gewährleistet<br />

werden. Die Planung wird weiter verfolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.


Den Anregungen, den Boden zu erhalten und nicht zu bebauen, da es sich in diesem Bereich<br />

um ein Gebiet mit besonders schutzwürdigen Böden handelt, kann wegen der<br />

Kampfmittelräumung nicht entsprochen werden.<br />

Landschaftspflege und Naturschutz:<br />

Der Umweltbericht, Stand: 07.10.2011 mit Artenschutzvorprüfung wurde in das Verfahren<br />

integriert und an die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 06.01.2012 versendet.<br />

Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag wurde vom Büro Raskin, Aachen, Stand:<br />

07.10.2011, bearbeitet und in das Verfahren einbezogen. Der Fachbeitrag schließt mit einem<br />

Kompensationsdefizit von 6.947 Punkten ab. Er gibt Hinweise für<br />

Kompensationsmaßnahmen. Diese wurden in einem gesonderten Vertrag vom<br />

22.06./29.06.2012 mit der Stadt Jülich vereinbart. Die Ausgleichsfläche wird in der Gemeinde<br />

Barmen, Flur 10, Nr.: 497, Fläche 1 nachgewiesen. Die redaktionelle Änderung im<br />

Landschaftspflegerischen Fachbeitrag wurde durch das Büro Raskin, Aachen,<br />

vorgenommen.<br />

Bezirksregierung Arnsberg. Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW. 16.02.2012<br />

Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Hinweise als Hinweise „Bergbau" in den<br />

Bebauungsplan mit aufzunehmen. EineÄnderung der Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

folgt hieraus nicht. Die bergbauberechtigte RWE Power AG wurde im Verfahren beteiligt.<br />

Wehrbereichsverwaltung West. 21.02.2012<br />

Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Auflagen zu berücksichtigen.<br />

Die Firsthöhe wird im Bebauungsplan mit maximal 9 m festgesetzt, sodass die Auflage der<br />

Wehrbereichsverwaltung grundsätzlich eingehalten wird. Auf die Nähe zum Flugplatz und<br />

den daraus resultierenden Immissionen wird unter Hinweis „Fluglärm" im Bebauungsplan<br />

hingewiesen.<br />

Landesbetrieb Straßenbau NRW. 25.01.2012<br />

Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen und Bedenken zu folgen.<br />

In der gemeinsamen Ortsbegehung und Abstimmung am 14.06.2012 mit<br />

Gemeindeverwaltung, Landesbetrieb Straßenbau NRW, Eigentümer und Planer wurde<br />

festgelegt, den Bebauungsplan zeichnerisch dahingehend zu ergänzen, dass ein Geh-,<br />

Fahr- und Leitungsrecht eingetragen wird und der Parzellierungsvorschlag so geändert<br />

wird, dass alle Grundstücke an die gemeinsame GFL-Fläche angeschlossen sind.<br />

Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle vier Einzelgrundstücke über eine gemeinsame<br />

Zu- und Ausfahrt an die Landstraße 327 angebunden werden. Diese gemeinsame Zu- und<br />

Ausfahrt wird über die Festsetzung der GFL-Fläche planungsrechtlich gesichert.<br />

Da dieses Planzeichen als sonstiges Planzeichen eine geringfügige Planergänzung darstellt<br />

und die Änderung der Parzellierungsgrenzen ebenfalls keine Änderung der Grundzüge der<br />

Planung darstellt, wird keine erneute Offenlage erforderlich.<br />

Zusätzlich werden entsprechende Vereinbarungen in einem Vertrag zwischen Eigentümer<br />

und Gemeinde Nörvenich getroffen. In diesem Vertrag wird auch die Verlängerung des<br />

straßenbegleitenden Gehweges bis zum Beginn des letzten Grundstücks vereinbart.<br />

Für die Anschlüsse an die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen über die Flächen<br />

des Landesbetriebes für Straßenbau NRW werden zwischen Landesbetrieb und Eigentümer<br />

gesonderte Vereinbarungen getroffen. Hierbei sind keine Probleme erkennbar.<br />

Bezirksregierung Düsseldorf. Dezernat 22.5 (KBD). 23.01.2012<br />

Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und zu<br />

beachten.<br />

Eine Kampfmittelräumung ist auf den als Bauflächen festgesetzten Flächen erfolgt. Ein<br />

Hinweis zum Verhalten bei Auffinden von Kampfmitteln ist im Bebauungsplan<br />

aufgenommen.<br />

c)<br />

Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt gemäß §§ 2 und 5 BauGB in der zurzeit<br />

gültigen Fassung die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich


und gemäß § 10 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan D16 - Ortsteil<br />

Frauwüllesheim - im Parallelverfahren bestehend aus Planzeichnung und Text sowie die<br />

Begründung hierzu.<br />

DerGeltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich<br />

und des Bebauungsplanes Nörvenich D16 - Ortsteil Frauwüllesheim - ergibt sich aus dem<br />

Kartenausschnitt, der Gegenstand dieses Beschlusses ist.


GEMEINDE NÖRVENICH<br />

5. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der Gemeinde Nörvenich<br />

(Bereich Bebauungsplan Nörvenich D 16, Frauwüllesheim)<br />

Begründung<br />

Stand: 10.10.2011<br />

Ergänzung vom 28.08.2012<br />

sgp architekten + stadtplaner BDA<br />

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h:\s_467\sekreteriat\201 Begründung abschließenderbeschluss_.doc<br />

GEMEINDE NÖRVENICH<br />

- Planungsamt -<br />

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OKTOBER 2011


GEMEINDE NÖRVENICH SEITE- 2-<br />

5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE NÖRVENICH<br />

(BEREICHBEBAUUNGSPLAN D 16, FRAUWÜLLESHEIM)<br />

Gemeinde Nörvenich<br />

5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich<br />

(Bereich Bebauungsplan Nörvenich D 16, Frauwüllesheim)<br />

Begründung<br />

Stand: 10. Oktober 2011<br />

Ergänzung vom 28.08.2012 (kursiv)<br />

1. Planungsanlass<br />

Der Änderungsbereich der 5. Änderung umfasst den Bereich der Grundstücke Gemarkung Frauwül<br />

lesheim, Flur 10, Flurstücke 78 und 138 die an der Brigidastraße gelegen sind.<br />

Durch die Flächennutzungsplanänderung soll in diesem Bereich die Möglichkeit einer Bebauung ge<br />

schaffen werden. Hierzu wird im Parallelverfahren der Bebauungsplan Nörvenich D 16 aufgestellt.<br />

Damit der Bebauungsplan aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden kann,<br />

wird es erforderlich, den Flächennutzungsplan zu ändern und die Flächen für die Landwirtschaft in<br />

Wohnbauflächen umzuwidmen.<br />

2. Planungsziel<br />

Die entlang der Brigidastraße nicht überbauten Flächen auf der Westseite der Straße sollen zukünftig<br />

einer Wohnbaunutzung mit privaten Gartenflächen zugeführt werden.<br />

Die bisher hier dargestellten Flächen für die Landwirtschaft sollen deshalb in Wohnbaufläche umge<br />

widmet werden.<br />

Ziel ist es, im Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes hochwertiges Wohnen in<br />

Einfamilienhäusern zu entwickeln, um dem Bedarf neuer Wohnbauflächen in Nörvenich gerecht zu<br />

werden. Hierzu wird die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.<br />

3. Belange von Natur und Landschaft<br />

Die Belange von Natur und Landschaft werden im parallel geführten Bebauungsplanverfahren bearbei<br />

tet.<br />

Da im Rahmen der weiteren Planung Gebäude sowie deren Zufahrten errichtet werden sollen, sind<br />

Eingriffe durch die geplanten Maßnahmen in Natur und Landschaft in den Faktoren Geologie, Boden,<br />

Wasser, Klima, Oberflächenwasser, Arten- und Lebensgemeinschaften / Biotoppotenzial, Orts- und<br />

Landschaftsbild / Erholung zu erwarten, die allerdings auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nur<br />

grob zu benennen und zu quantifizieren sind. Die Eingriffe können vor Ort ausgeglichen oder an ande<br />

rer Stelle kompensiert werden.<br />

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GEMEINDE NÖRVENICH SEITE- 3-<br />

5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE NÖRVENICH<br />

(BEREICH BEBAUUNGSPLAN D 16, FRAUWÜLLESHEIM)<br />

FFH-Gebiete sind durch die Planung nicht betroffen.<br />

Eine Gebietsausweisung nach der FFH-Richtlinie 92/43/gem. § 19 der Richtlinie zur Erhaltung der na<br />

türlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) zum Aufbau und<br />

dem Schutz des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000", insbesondere dem Schutz der<br />

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete EWG ist in der<br />

Umgebung zum Plangebiet nicht vorhanden.<br />

In der Nähe zum Plangebiet ist kein Naturschutzgebiet gem. § 13 BNaTSchG ausgewiesen.<br />

4. Umweltbelange / Umweltbericht<br />

Nach § 2a BauGB ist in der Begründung entsprechend den Stand des Verfahrens neben den Zielen,<br />

Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplanes auch ein Umweltbericht aufzunehmen. Er<br />

ist gemäß § 2a BauGB Teil der Begründung (siehe Umweltbericht zur 5. Änderung des Flächennut<br />

zungsplanes und Bebauungsplan Nörvenich D 16, 07.10.2011).<br />

Gemäß der Anlage 1 Liste "UVP-pflichtige Vorhaben" zum Artikelgesetz wird entsprechend Nr. 18.7.2<br />

für ein Städtebauprojekt gemäß § 3c Abs. 1 Satz 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls<br />

erforderlich, wenn die festgesetzte Grundfläche 20.000 qm übersteigt. Bei den geplanten Einrichtungen<br />

werden diese Größenordnungen nicht erreicht. Bei der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes han<br />

delt es sich um die Umwidmung bisheriger landwirtschaftlicher Nutzfläche in Wohnbauflächen.<br />

Aus diesen Gründen ergibt sich, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf<br />

die in § 2 UVPG genannten Schutzgüter haben kann. Auch wenn damit von einer UVP abgesehen<br />

wird, werden die Umwelt-relevanten Kriterien in dem weiteren Verfahren umfassend überprüft und im<br />

Umweltbericht zusammengefasst begründet und erläutert. Der Umweltbericht wurde zum Bebauungs<br />

plan erarbeitet und gilt auch als Teil 2 der Begründung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

(Stand: 07.10.2011).<br />

5. Artenschutzfachliche Beurteilung der 5. Änd. des Flächennutzungsplanes Nörvenich<br />

(Bereich Bebauungsplan D 16 Frauwüllesheim)<br />

Für die Belange des Artenschutzes in Planungs- und Zulassungsverfahren sind folgende Rechtsvor<br />

schriften von Bedeutung:<br />

• § 42 BNatSchG, der dem allgemeinen Schutzregime gem. § 41 BNatSchG folgt, hinsichtlich des<br />

Verbotes bestimmter Beeinträchtigungen von besonders und streng geschützten Arten und ihrer<br />

Habitate<br />

• § 43 BNatSchG bezüglich bestimmter Ausnahmen von Verboten des § 42 BNatSchG.<br />

• § 19 BNatSchG bzgl. Unzulässigkeit von Eingriffen aufgrund unersetzbarer Biotope streng ge<br />

schützter Arten.<br />

Der maßgebliche § 42 BNatSchG gilt unmittelbar, d.h. es bedarf keiner Umsetzung in das Landesrecht.<br />

Nach Abs. 1 Nr. 1 und 3 ist die Verfolgung, Entnahme, Verletzung oder Tötung besonders geschützter<br />

Tierarten sowie die Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung ihrer Nist-, Brut-, Wohn- oder Zuflucht<br />

stätten verboten. Diese Verbote beziehen sich auf alle Entwicklungsformen.<br />

Die Nummer 2 beinhaltet Störungsverbote für streng geschützte Tierarten sowie für europäische Vo<br />

gelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten.<br />

Erhebliche Störungen sind direkt an den günstigen Erhaltungszustand der lokalen Population geknüpft.<br />

Nr. 4 beinhaltet ein Zugriffsverbot auf besonders geschützte Pflanzenarten und ihre Entwicklungsfor<br />

men. Dies betrifft die Entnahme aber auch die Beschädigung oder Zerstörung ihrer Standorte.<br />

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GEMEINDENÖRVENICH SEITE- 4-<br />

5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE NÖRVENICH<br />

(BEREICH BEBAUUNGSPLAN D 16, FRAUWÜLLESHEIM)<br />

Besonders geschützte Arten sind gem. § 10 (2) Nr. 10 a) Tier- u. Pflanzenarten, die in Anhang A oder<br />

B der Verordnung (EG) Nr. 338/97) des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exempla<br />

ren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABI. EG 1997 Nr. L 61 S.<br />

1, Nr. L 100 S. 72, Nr. L 298 S. 70), die zuletzt durch die Verordnung (EG)Nr. 1579/2001 vom 1. Au<br />

gust 2001 (ABI. EG Nr. L 209 S. 14) geändert worden ist, aufgeführt sind, b) nicht unter Buchstabe a<br />

fallende Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind und "eu<br />

ropäische Vogelarten" und c) Tier- und Pflanzenarten, die in einer Rechtsverordnung nach § 52 Abs.<br />

laufgeführt sind.<br />

Zu den europäischen Vogelarten zählen nach der Vogelschutz-Richtlinie alle in Europa heimischen,<br />

wildlebenden Vogelarten. Alle europäischen Vogelarten sind zugleich besonders geschützt, einige<br />

Arten sind daneben aufgrund der BArtSchV oder der EG-ArtSchVO auch streng geschützt.<br />

Streng geschützte Arten sind gem. § 10 (2) Nr. 11 besonders geschützte Arten, die<br />

a) in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97,<br />

b) in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG,<br />

c) in einer Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 2 aufgeführt sind.<br />

Nach der kleinen Novellierung des BNatSchG vom 12.12.2007 wurden die Zugriffsverbote des § 42<br />

sowie die Ausnahmetatbestände des § 43 im Sinne eines ökologisch funktionalen Ansatzes neu aus<br />

gerichtet. Nunmehr stehen der Erhalt der Populationen einer Art sowie die Sicherung der ökologischen<br />

Funktion der Lebensstätten im Vordergrund.<br />

Insgesamt konzentriert sich das Artenschutzregime bei Planungs- und Zulassungsverfahren auf die<br />

europäisch geschützten FFH-Anhang-IV-Arten und die europäischen Vogelarten.<br />

Seit mehreren Jahren wird die Plangebietsfläche als Pferdeweide genutzt. In umfangreichen ornithologischen<br />

Erfassungen aus den Jahren 2005 und 2006 wurde in diesen Bereichen kein Steinkauzbrut<br />

vorkommen festgestellt, jedoch ca. 200 m südöstlich in einem Obstwiesenbestand. Aufenthaltspunkte<br />

für weitere betroffene planungsrelevante Arten liegen nicht vor.<br />

Da der Kreis Düren im Rahmen der Bauleitplanung eine Prüfung forderte, ob hinsichtlich des Stein<br />

kauzes artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 42 BNatSchG eintreten können, wurde ein<br />

Gutachten zum Artenschutzbeitrag Steinkauz erarbeitet (raskin Büro für Landschaftsplanung und an<br />

gewandte Ökologie, Aachen, 11. August2009). Das Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis:<br />

In der Ortslage von Nörvenich-Frauwüllesheim brütet seit langen Jahren der Steinkauz. Im Vorjahr kam<br />

es zur Brutaufgabe des Paares, diesjährig konnten keine Tiere nachgewiesen werden. Aufgrund der<br />

Habitatausstattung und der diesjährigen regional schlechten Reaktion der Art auf Klangattrappen ist<br />

jedoch nicht davon auszugehen, dass das Revier bereits verwaist ist.<br />

Mit der Umwidmung des südöstlichen Teils einer Weidefläche in Bauland verbleibt mit ca. 7 ha geeig<br />

neter Gründlandfläche noch eine ausreichende Nahrungsgrundlage für den Steinkauz. Flächen mit<br />

potentiellen Brutstätten werden nicht tangiert. Die ökologische Funktion der Lebensstätte und damit die<br />

Lebensgrundlage der dort beheimateten lokalen Population werden unter Beibehaltung der bestehen<br />

den Nutzungsformen der verbleibenden Grünlandflächen durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.<br />

Somit treten bei der Realisierung des Vorhabens keine Verbotstatbestände des § 42 BNatSchG und<br />

des Art. 5 VS-RL ein (siehe hierzu Artenschutzvorprüfung (ASVP) im Umweltbericht, 07.10.2011).<br />

6. Inhaltder 5. Änd. des Flächennutzungsplanes Nörvenich<br />

Einziger Inhalt der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die bisherige landwirtschaftliche<br />

Nutzfläche im Geltungsbereich der Änderung in Wohnbaufläche umzuwidmen. Hierdurch soll die Mög-<br />

Sgp ARCHITEKTEN + STADTPLANER MECKENHEIM / BONN 53340 MECKENHEIM OKTOBER 2011


GEMEINDE NÖRVENICH SEITE- 5-<br />

5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE NÖRVENICH<br />

(BEREICH BEBAUUNGSPLAN D 16, FRAUWÜLLESHEIM)<br />

lichkeit entstehen, am Eingangsbereich in den Ortsteil hochwertiges Wohnen in Einfamilienhäusern zu<br />

errichten. Da es sich nur um sehr kleine Flächen,ca. 0,36 ha, handelt, können an dieser Stelle nur sehr<br />

begrenzt Wohngebäude entstehen, vorgesehen sind in der verbindlichen Bauleitplanung insgesamt 4<br />

freistehende Einfamilienhäuser.<br />

Die weiteren Festsetzungen werden in einem Bebauungsplan getroffen, der im Parallelverfahren auf<br />

gestellt wird.<br />

1. Verfahren<br />

7.1 Aufstellungsbeschluss<br />

Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung vom 28.02.2008 den Beschluss zur Aufstellung<br />

der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und die Verwaltung damit beauftragt, diesen Auf<br />

stellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und eine Bürgerbeteiligung (Darlegung und Anhö<br />

rung) sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.<br />

Mit Stellungnahmen vom 20.10.2009 hat die Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass für die beabsichtig<br />

te Flächennutzungsplanänderung grundsätzlich die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und<br />

Landesplanung bestätigt wird.<br />

7.2 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Gemeinde Nörvenich wurden entsprechend § 3 Abs.<br />

1 BauGB die Öffentlichkeit und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentli<br />

cher Belange informiert. Hierbei wurden entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 12 Halbsatz 1 BauGB die Be<br />

hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf<br />

den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufge<br />

fordert.<br />

Die frühzeitige Information der Bürger fand am 26.05.2010 im Pfarrheim in Frauwüllesheim statt. Hier<br />

zu wurde durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Nörvenich, Nr. 8 vom 23.04.2010 öffent<br />

lich eingeladen.<br />

7.3 Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Im weiteren Verfahren erfolgten der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfes ein<br />

schließlich der Begründung sowie des Umweltberichtes sowie die öffentliche Auslegung des Entwur<br />

fes.<br />

Mit Schreiben vom 26.05.2011 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebe<br />

ten, Stellung zum Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und ggf. Anregungen und Hinweise bis<br />

zum 07.07.2011 abzugeben. Die eingegangenen Stellungnahmen ergaben keine Planänderungen.<br />

Aufgrund geänderter Planungsziele wurde der Entwurf des Bebauungsplanes D 16 durch den Eigen<br />

tümer in seinen Grundzügen geändert, so dass dieser überarbeitete Entwurf nunmehr zur erneuten<br />

Offenlage ansteht. Hierbei entfällt die innere Erschließung und es verbleiben vier Grundstücke in der<br />

Art, wie sie im nördlichen Anschluss an das Plangebiet bereits vorhanden sind.<br />

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GEMEINDE NÖRVENICH SEITE- 6-<br />

5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE NÖRVENICH<br />

(BEREICH BEBAUUNGSPLAN D 16, FRAUWÜLLESHEIM)<br />

Auf die Darstellungen des Flächennutzungsplanes haben diese Änderungen des Bebauungsplanent<br />

wurfes keine Auswirkungen, so dass im Verfahren der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes jetzt<br />

die Abwägung der Stellungnahmen erfolgen kann sowie der abschließende Beschluss ansteht.<br />

Meckenheim, den 10. Oktober 2011, Ergänzung vom 28.08.2012 (kursiv)<br />

S-467_Begründung_<br />

gez. Dr. D. Naumann<br />

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GEMEINDE NÖRVENICH<br />

5. Änderung Flächennutzungsplan<br />

(Bereich Frauwüllesheim)<br />

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Anlage 1<br />

Ubersichtsplan M 1 : 10.000<br />

Datum: 06.05.2010 CAD: H/S347/FORTSCHREIBUNG/S347_300 Projekt-Nr.: S467<br />

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GEMEINDE NÖRVENICH 5. Änderung Ächennutzungsplan, ("Frauwüll^ieim")<br />

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GEMEINDE NÖRVENICH<br />

Bebauungsplan Nörvenich D 16<br />

- Ortsteil Frauwüllesheim -<br />

Begründung<br />

Stand: 10. Oktober 2011<br />

Ergänzung vom 24.08.2012 zum Satzungsbeschluss<br />

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GEMEINDE NÖRVENICH<br />

BEBAUUNGSPLAN NÖRVENICH D 16 - ORTSTEIL FRAUWÜLLESHEIM<br />

- SATZUNGSBESCHLUSS-<br />

Gemeinde Nörvenich<br />

Bebauungsplan Nörvenich D 16<br />

- Ortsteil Frauwüllesheim -<br />

SEITE-2-<br />

Inhaltsverzeichnis Seite<br />

Deckblatt 1<br />

Übersichtsplan i. M. 1 : 5.000 4<br />

Städtebaulicher Entwurf i. M. 1 : 1.000 5<br />

Bebauungsplan Nörvenich D 16 - Ortsteil Frauwüllesheim ohne Maßstab 6<br />

Begründung 7<br />

1. Einführung 7<br />

1.1 Lage und Abgrenzung des Plangebietes 7<br />

1.2 Anlass und Erfordernis der Planaufstellung 7<br />

2. Ausgangssituation 7<br />

2.1 Städtebauliche Einbindung 7<br />

2.2 Bebauung und Nutzung 7<br />

2.3 Erschließung 8<br />

2.4 Ver- und Entsorgung 8<br />

2.5 Natur, Landschaft und Umwelt 8<br />

2.6 Eigentumsverhältnisse 8<br />

3. Planungsbindung 8<br />

3.1 Planungsrechtliche Ausgangssituation / Landes- und Regionalplanung / 8<br />

Flächennutzungsplan<br />

4. Planungskonzept 9<br />

4.1 Ziele und Zwecke der Planung 9<br />

5. Planungsinhalt 9<br />

5.1 Nutzung der Baugrundstücke 9<br />

5.1.1 Art der Nutzung 9<br />

5.1.2 Maß der Nutzung 10<br />

5.1.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen 10<br />

5.1.4 Nebenanlagen 10<br />

5.1.5 Höchstzulässige Anzahl von Wohnungen 10<br />

5.1.6 Private Grünflächen 10<br />

5.1.7 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 10<br />

5.1.8 Flächen, die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belasten sind 11<br />

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GEMEINDE NÖRVENICH<br />

BEBAUUNGSPLAN NÖRVENICH D 16 - ORTSTEIL FRAUWÜLLESHEIM -<br />

- SATZUNGSBESCHLUSS-<br />

Übersichtsplan M1:5.000<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />

SGP ARCHITEKTEN + STADTPLANER MECKENHEIM / BONN 53340 MECKENHEIM<br />

SEITE-4-<br />

Anlage 1<br />

OKTOBER 2011


GEMEINDE NÖRVENICH<br />

BEBAUUNGSPLAN NÖRVENICH D 16 - ORTSTEIL FRAUWÜLLESHEIM -<br />

- SATZUNGSBESCHLUSS-<br />

Städtebaulicher Entwurf M 1:1.000<br />

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SEITE-5-<br />

OKTOBER 2011


GEMEINDE NÖRVENICH<br />

BEBAUUNGSPLAN NÖRVENICH D 16 - ORTSTEIL FRAUWÜLLESHEIM -<br />

- SATZUNGSBESCHLUSS-<br />

Bebauungsplan Nörvenich D 16 - Ortsteil FrauwüllesheimOhne Maßstab<br />

SGP ARCHITEKTEN + STADTPLANER MECKENHEIM / BONN 53340 MECKENHEIM<br />

SEITE-6-<br />

OKTOBER 2011


GEMEINDE NÖRVENICH SEITE - 7 -<br />

BEBAUUNGSPLAN NÖRVENICH D 16 - ORTSTEIL FRAUWÜLLESHEIM-<br />

- SATZUNGSBESCHLUSS-<br />

Begründung<br />

1. Einführung<br />

1.1 Lage und Abgrenzung des Plangebietes<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die unbebauten Flächen am Ortseingang<br />

Frauwüllesheim westlich der Brigidastraße (L 327) nördlich des Frauwüllesheimer Baches.<br />

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird im Übersichtsplan i. M.<br />

1:5.000, der Teil der Begründung ist, dargestellt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von insge<br />

samt ca. 0,5 ha. Das Plangebiet umfasst den Bereich der Grundstücke Gemarkung Frauwülles<br />

heim, Flur 10, Flurstücke 78 und 138.<br />

1.2 Anlass und Erfordernis der Planaufstellung<br />

Anlass der Planung ist es, die Flächen an der Brigidastraße einer Bebauung mit Einfamilienhäu<br />

sern auf großen Gartengrundstücken zuzuführen.<br />

Um dieses städtebauliche Ziel zu erreichen, wird es erforderlich, die bauleitplanerischen Voraus<br />

setzungen hierfür zu schaffen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nörvenich D 16 wird hierzu<br />

notwendig. Um die Festsetzungen des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan ablei<br />

ten zu können, wird im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan mit der 5. Änderung geändert.<br />

2. Ausgangssituation<br />

2.1 Städtebauliche Einbindung<br />

Der Ortseingang des Ortsteils Frauwüllesheim wird an der Brigidastraße derzeit durch die beste<br />

henden Einfamilienhäuser und die Pfarrkirche Frauwüllesheim geprägt. Diese Situation soll da<br />

hingehend weiter entwickelt werden, dass auf der Westseite durch die Anordnung von 4 zusätzli<br />

chen Einfamilienhäusern die Wohnsituation hier gestärkt wird und neues familiengerechtes<br />

Wohnen auf großen Gartengrundstücken ermöglicht wird.<br />

2.2 Bebauung und Nutzung<br />

Die vorhandene Bebauung im Umfeld der Planung ist geprägt durch freistehende Einfamilien<br />

häuser, die Pfarrkirche Frauwüllesheim und die dörflichen Strukturen an der Weißfrauenhofstraße.<br />

Südlich angrenzend bildet der Frauwüllesheimer Bach eine natürliche Grenze der baulichen<br />

Ortsentwicklung.<br />

Im rückwärtigen Bereich grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen, Wiesen und Gärten an das<br />

Gebiet.<br />

SGP ARCHITEKTEN + STADTPLANER MECKENHEIM / BONN 53340 MECKENHEIM OKTOBER 2011


GEMEINDE NÖRVENICH SEITE - 8-<br />

BEBAUUNGSPLAN NÖRVENICH D 16 - ORTSTEIL FRAUWÜLLESHEIM -<br />

- SATZUNGSBESCHLUSS-<br />

2.3 Erschließung<br />

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt von der Brigidastraße (L 327) aus. Der Verkehrsfluss<br />

auf der Brigidastraße (L 327) wird durch die Zu- und Ausfahrten von den sehr großen Grundstü<br />

cken nicht nachhaltig gestört.<br />

Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten kann der ca. 1,5 m breite Fußweg auf der Nordseite<br />

der Brigidastraße vor dem Plangebiet auf öffentlichem Grund weitergeführt werden, so dass das<br />

Plangebiet an das fußläufige Erschließungssystem angebunden werden kann. Da hierzu keine<br />

Planungsfestsetzungen zu treffen sind und keine zusätzlichen Flächen erforderlich werden, wird<br />

die Fußwegeverlängerung im Rahmen der weiteren Ausbauplanung realisiert. Die Gemeinde<br />

schließt hierzu mit dem Eigentümer einen städtebaulichen Vertrag ab.<br />

Da jedem Grundstück eine Garage mit davor liegendem Stellplatz zugeordnet wird, werden im<br />

Gebiet ausreichende private Stellplätze vorgesehen.<br />

2.4 Ver- und Entsorgung<br />

Überdie Brigidastraße kann die Ver- und Entsorgung problemlos sichergestellt werden.<br />

2.5 Natur, Landschaft und Umwelt<br />

Die Belange aus Natur, Landschaft und Umwelt werden weitergehend im landschaftspflegeri<br />

schen Fachbeitrag, in der artenschutzfachlichen Bewertung und im Umweltbericht bearbeitet,<br />

bewertet und in das weitere Planverfahren einbezogen.<br />

Eine Artenschutzuntersuchung wurde im Vorfeld der Planung durchgeführt (s. hierzu Ziffer 6).<br />

Die Fläche wird derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche, Pferdewiese, genutzt.<br />

2.6 Eigentumsverhältnisse<br />

Die im Geltungsbereich des Plangebietes liegenden Grundstücke sind in Privateigentum. Es<br />

liegen entsprechende Anträge der Eigentümer vor, die Umwidmung der Flächen in der geplanten<br />

Art vorzunehmen.<br />

3. Planungsbindung<br />

3.1 Planungsrechtliche Ausgangssituation / Landes- und Regionalplanung / Flächennut<br />

zungsplan<br />

Da der rechtskräftige Flächennutzungsplan derzeit für das Plangebiet landwirtschaftliche Nutz<br />

fläche darstellt, wird er im Parallelverfahren mit der 5. Änderung geändert. Die Gemeinde Nörve<br />

nich hat hierfür die Stellungnahme der Bezirksplanungsbehörde gemäß § 32 Landesplanungs<br />

gesetzt eingeholt.<br />

Mit Stellungnahme vom 20.10.2009 hat die Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass für die beab<br />

sichtigte Flächennutzungsplanänderung grundsätzlich die Anpassung an die Ziele der Raumord<br />

nung und Landesplanung bestätigt wird.<br />

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GEMEINDE NÖRVENICH SEITE - 9-<br />

BEBAUUNGSPLAN NÖRVENICH D 16 - ORTSTEIL FRAUWÜLLESHEIM -<br />

- SATZUNGSBESCHLUSS-<br />

Mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Nörvenich wird sichergestellt, dass der Bebau<br />

ungsplan D 16 aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden kann.<br />

4. Planungskonzept<br />

4.1 Ziele und Zwecke der Planung<br />

Ziel der Planung ist es, freistehende Einfamilienhäuser so zu gruppieren, dass eine kleine<br />

Wohngruppe entsteht, die mit großen Gartengrundstücken eine Wohnqualität bieten, die für die<br />

dörfliche Wohnsituation in Frauwüllesheim typisch ist und wie sie im nördlichen Anschluss auch<br />

bereits vorhanden sind.<br />

Um die Wohnbauflächen auf das im Flächennutzungsplan dargestellte Maß zu begrenzen, weist<br />

der Bebauungsplan im westlichen Bereich private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Haus<br />

gärten aus Diese werden als Grünlandflächen den Grundstücken zur Verfügung gestellt. Auf<br />

diese Weise ergibt sich ein grüner Puffer zu den anschließenden Ortsrandbereichen.<br />

5. Planungsinhalt<br />

Der städtebauliche Entwurf zeigt eine kleine Einfamilienhausgruppe aus 4 freistehenden Häu<br />

sern auf sehr großen Gartengrundstücken ähnlich dem nördlich anschließenden Bestand. Die<br />

Bebauung besteht aus Einfamilienhäusern, die in offener Bauweise errichtet werden sollen. Vor<br />

gesehen sind 4 freistehende Einfamilienhäuser. Da diese Häuser eine optimale Gartensituation<br />

aufweisen und in unmittelbarer Nachbarschaft auch Einzelhäuser stehen, sollen hier freistehen<br />

de Einzelhäuser vorgesehen werden.<br />

Durch die großen Gartengrundstücke entstehen sehr qualitätsvolle neue Wohnsituationen für<br />

familiengerechtes Einfamilienhauswohnen.<br />

Dem Klimaschutz wird insofern Rechnung getragen, als dass die Gebäude so platziert werden,<br />

dass keine gegenseitigen Verschattungen entstehen. Durch die Ausrichtung der Gebäude kön<br />

nen auf den nach Süden ausgerichteten Dachflächen Photovoltaikanlagen bzw. Solarenergiean<br />

lagen installiert werden.<br />

5.1 Nutzung der Baugrundstücke<br />

5.1.1 Art der Nutzung<br />

Das Plangebiet bleibt durch die Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet einer Wohnnutzung<br />

vorbehalten, um hier die Wohnqualitäten der Ortsrandlage zu nutzen. Die Neubebauung ist hier<br />

als offene Einfamilienhausbebauung geplant.<br />

Im Hinblick auf die geplante kleinteilige Bau- und Nutzungsstruktur und entsprechend der vorge<br />

sehenen Parzellierung werden, um den Charakter eines ruhigen Wohngebietes zu erhalten, die<br />

allgemein zulässigen der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirt<br />

schaften sowie Anlagen für kirchliche, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke ebenso<br />

wie die ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwal<br />

tung, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.<br />

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GEMEINDE NÖRVENICH SEITE-10-<br />

BEBAUUNGSPLAN NÖRVENICH D 16 - ORTSTEIL FRAUWÜLLESHEIM -<br />

- SATZUNGSBESCHLUSS-<br />

5.1.2 Maß der Nutzung<br />

Entsprechend dem städtebaulichen Konzept sind ausschließlich Einzelhäuser in einer kleinen<br />

Hausgruppe vorgesehen. Die geplante bauliche Nutzung entspricht mit einer maximalen GRZ<br />

von 0,4 den Werten des § 17 der BauNVO.<br />

Auf die GFZ-Festsetzung wird verzichtet, stattdessen wird die absolute Höhe als maximale Ge<br />

bäudehöhe festgesetzt. Entsprechend dem baulichen Konzept werden, um den dörflichen Cha<br />

rakter zu wahren, eingeschossige Häuser mit Satteldächern vorgesehen.<br />

5.1.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen<br />

Um in der Ortsrandlage Frauwüllesheims ein nicht zu geschlossenes Straßenbild zu erhalten,<br />

wird die offene Bauweise festgesetzt.<br />

Die überbaubaren Flächen sind durch Baugrenzen so festgesetzt, dass einerseits eine hohe<br />

Flexibilität der Lage der Gebäude auf den Grundstücken gegeben ist, andererseits bleiben Vor<br />

gärten und Hausgartenbereiche erhalten und schaffen so einen offenen Ortsrandcharakter.<br />

5.1.4 Nebenanlagen<br />

Die Baugrenzen sind großzügig festgelegt, sodass ausreichend Flächen für Stellplätze und Ga<br />

ragen für die Autos innerhalb der Baugrenzen auf den Baugrundstücken bestehen.<br />

Der Abstand der Stellplätze und Garagen zur Straße soll mindestens 5,0 m betragen, damit vor<br />

der Garage wartende Fahrzeuge die Verkehrsflächen nicht blockieren und ein zweiter Stellplatz<br />

entsteht.<br />

Kellergaragenrampen sind zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze nicht<br />

zulässig damit grüne Vorgartenzonen entstehen können.<br />

5.1.5 Höchst zulässige Anzahl von Wohnungen<br />

Um dem Charakter des dörflichen Wohnens in Frauwüllesheim zu entsprechen und das städte<br />

bauliche Konzept, der kleinteiligen Einfamilienhausbebauung mit hoher Wohnqualität, zu reali<br />

sieren, wird Zahl der Wohnungen je Wohngebäude begrenzt.<br />

5.1.6 Private Grünflächen<br />

Die Festsetzung der privaten Grünfläche im Nordosten des Plangebietes wird getroffen, um ei<br />

nen begrünten Ortsrandsrand als Übergang zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen<br />

herzustellen. Es wird hierdurch ein harmonischer Abschluss gebildet.<br />

5.1.7 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen<br />

Die Gestaltungsregelungen der Garagen dienen dazu, dass die Gebäudekubaturen im dörflichen<br />

Umfeld nicht zu groß werden.<br />

Da das Baugebiet den neuen Ortseingang Frauwüllesheim bildet, ist es besonders wichtig, dass<br />

in diesem Bereich ein harmonisches Gestaltungsbild erreicht wird. Aus diesem Grund sind<br />

Dacheindeckungen in ortstypischer Weise zu realisieren.<br />

Auch die Festlegungen für Gauben dienen der abgestimmten Gestaltung des Ortseingangberei<br />

ches.<br />

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GEMEINDE NÖRVENICH SEITE -11-<br />

BEBAUUNGSPLAN NÖRVENICH D 16 - ORTSTEIL FRAUWÜLLESHEIM -<br />

- SATZUNGSBESCHLUSS-<br />

5.1.8 Flächen, die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belasten sind<br />

Im Bebauungsplan wird ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht eingetragen und der Parzellierungs<br />

vorschlag dargestellt, dass alle Grundstücke an die gemeinsame GFL-Fläche angeschlossen<br />

sind.<br />

Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle vier Einzelgrundstücke über eine gemeinsame Zuund<br />

Ausfahrt an die Landesstraße L 237 angebunden werden. Diese gemeinsame Zu- und Aus<br />

fahrt wird über die Festsetzung der GFL-Fläche planungsrechtlich gesichert.<br />

Zusätzlich werden entsprechende Vereinbarungen in einem Vertrag zwischen Eigentümer und<br />

Gemeinde Nörvenich getroffen. In diesem Vertrag wird auch die Verlängerung des straßenbe<br />

gleitenden Gehweges bis zum Beginn des letzten Grundstücks vereinbart.<br />

Für die Anschlüsse an die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen über die Flächen des<br />

Landesbetriebes für Straßenbau NRW werden zwischen Landesbetrieb und Eigentümer geson<br />

derte Vereinbarungen getroffen.<br />

6. Natur und Umwelt<br />

6.1 Belange von Natur und Landschaft<br />

Die Belange von Natur und Landschaft werden im Bebauungsplanverfahren bearbeitet.<br />

Da im Rahmen der weiteren Planung Gebäude sowie öffentliche Verkehrsflächen errichtet wer<br />

den sollen, sind Eingriffe durch die geplanten Maßnahmen in Natur und Landschaft in den Fakto<br />

ren Geologie, Boden, Wasser, Klima, Oberflächenwasser, Arten- und Lebensgemeinschaften /<br />

Biotoppotenzial, Orts- und Landschaftsbild / Erholung zu erwarten. Die Eingriffe können vor Ort<br />

ausgeglichen oder an anderer Stelle kompensiert werden.<br />

FFH-Gebiete sind durch die Planung nicht betroffen.<br />

Eine Gebietsausweisung nach der FFH-Richtlinie 92/43/gem. § 19 der Richtlinie zur Erhaltung<br />

der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) zum<br />

Aufbau und dem Schutz des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000", insbesondere<br />

dem Schutz der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutz<br />

gebiete EWG ist in der Umgebung zum Plangebiet nicht vorhanden.<br />

In der Nähe zum Plangebiet ist kein Naturschutzgebiet gem. § 13 BNaTSchG ausgewiesen.<br />

Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag (Büro Raskin, 07.10.2011) kommt in seiner Bewertung<br />

und Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft zu folgenden Ergebnissen:<br />

Der Gesamtflächenwert des Ausgangszustandes beträgt nach der Methode des LANUV (2008)<br />

16.689 Punkte. Der Gesamtflächenwert des Eingriffraumes beträgt nach der Realisierung des<br />

Bauvorhabens 9.742 Punkte (Tab. 1). Es resultiert ein Kompensationsdefizit von 6.947 Punkten.<br />

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GEMEINDE NÖRVENICH<br />

BEBAUUNGSPLAN NÖRVENICH D 16 - ORTSTEIL FRAUWÜLLESHEIM -<br />

- SATZUNGSBESCHLUSS-<br />

Tab. 1 des LFB: Eingriffsbilanzierung<br />

Biotoptypen bzw. festgesetzte Nutzungen Flächen<br />

größe<br />

(m2)<br />

Ist-Zustand<br />

SEITE-12-<br />

Wert Flächen<br />

wert<br />

Intensivweide, artenarm (EB, xd2) 5.147 3 15.441<br />

Einzelbaum (BF3, 90, ta2) 10 6 60<br />

Weißdorn-Holunder-Schnitthecke (BD0100, kd4) 58 4 232<br />

Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand<br />

(VA, mr9) außerhalb des Plangebietes<br />

239 4 956<br />

Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes 5.454 16.689<br />

Plan-Zustand<br />

Private Grünfläche (Hausgärten) (HJ, mc1/mc2, ka4/ka6) 1.225 3 3.675<br />

Allgemeines Wohngebiet, Bereich der (potentiell) voll<br />

versiegelten Flächen entsprechend der GRZ 0,4<br />

Allgemeines Wohngebiet, Bereich der Gärten und teilver<br />

siegelten Flächen entsprechend einer potentiellen<br />

50%igen Überschreitung der GRZ<br />

Allgemeines Wohngebiet, Bereich der Gärten<br />

(HJ, ka4/ka6)<br />

Fußweg, teilversiegelt, mit Bankett, unterbrochen<br />

durch vier teilversiegelte Zufahrten<br />

(VF1/VA, mr4) außerhalb des B-Plangebietes<br />

Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand<br />

(VA, mr9) außerhalb des B-Plangebietes<br />

Gesamtflächenwert B des Planzustandes<br />

1.596 0 0<br />

798 1 798<br />

1.596 3 4.788<br />

190 1,5 285<br />

49 4 196<br />

9.742<br />

Gesamtbilanz B-A -6.947<br />

Für den Aspekt des Landschaftsbildes ist aufgrund der fehlenden Eingriffserheblichkeit kein zu<br />

sätzlicher Ausgleich erforderlich.<br />

Im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag werden Rahmenbedingungen für eine besonders ge<br />

eignete Kompensationsleistung formuliert:<br />

• Zum Ausgleich des Eingriffs in den Boden ist insbesondere eine Umwandlung von Acker<br />

in Grünland geeignet.<br />

• Vorzugsweise findet eine Ausgleichsmaßnahme am Ortsrand des Gemeindegebietes von<br />

Frauwüllesheim statt.<br />

• Unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte wäre ein kurzrasiges Weidegrünland<br />

mit Gehölzstrukturen wie Obstbäumen anzustreben, da dies gleichzeitig eine, wenn auch<br />

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GEMEINDE NÖRVENICH SEITE-13-<br />

BEBAUUNGSPLAN NÖRVENICH D 16 - ORTSTEIL FRAUWÜLLESHEIM-<br />

- SATZUNGSBESCHLUSS-<br />

artenschutzrechtlich nicht erforderliche, Entwicklung von potentiellem Steinkauzlebens<br />

raum bedeutete.<br />

Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden in einem gesonderten Vertrag vom<br />

22.06.2012 / 20.06.2012 mit der Stadt Jülich vereinbart und festgesetzt. Die Ausgleichsfläche<br />

wird in der Gemeinde Barmen, Flur 10 Nr. 497 Fläche 1 nachgewiesen.<br />

6.2. Umweltbelange / Umweltbericht<br />

Nach § 2a BauGB ist in der Begründung entsprechend den Stand des Verfahrens neben den<br />

Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplanes auch ein Umweltbericht<br />

aufzunehmen. Er ist gemäß § 2a BauGB Teil der Begründung und ist der Begründung beigefügt.<br />

Gemäß der Anlage 1 Liste "UVP-pflichtige Vorhaben" zum Artikelgesetz wird entsprechend Nr.<br />

18.7.2 für ein Städtebauprojekt gemäß § 3c Abs. 1 Satz 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung<br />

des Einzelfalls erforderlich, wenn die festgesetzte Grundfläche 20.000 qm übersteigt. Bei den<br />

geplanten Einrichtungen werden diese Größenordnungen nicht erreicht.<br />

Aus diesen Gründen ergibt sich, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkun<br />

gen auf die in § 2 UVPG genannten Schutzgüter haben kann. Auch wenn damit von einer UVP<br />

abgesehen wird, werden die Umwelt-relevanten Kriterien in dem weiteren Verfahren umfassend<br />

überprüft und im Umweltbericht zusammengefasst begründet und erläutert.<br />

6.3 Artenschutz<br />

Seit mehreren Jahren wird die Plangebietsfläche als Pferdeweide genutzt. In umfangreichen<br />

omithologischen Erfassungen aus den Jahren 2005 und 2006 wurde in diesen Bereichen kein<br />

Steinkauzbrutvorkommen festgestellt, jedoch ca. 200 m südöstlich in einem Obstwiesenbestand.<br />

Aufenthaltspunkte für weitere betroffene planungsrelevante Arten liegen nicht vor.<br />

Da der Kreis Düren im Rahmen der Bauleitplanung eine Prüfung forderte, ob hinsichtlich des<br />

Steinkauzes artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 42 BNatSchG eintreten können,<br />

wurde ein Gutachten zum Artenschutzbeitrag Steinkauz erarbeitet (raskin Büro für Landschafts<br />

planung und angewandte Ökologie, Aachen, 11. August 2009). Das Gutachten kommt zu folgen<br />

dem Ergebnis:<br />

In der Ortslage von Nörvenich-Frauwüllesheim brütet seit langen Jahren der Steinkauz. Im Vor<br />

jahr kam es zur Brutaufgabe des Paares, diesjährig konnten keine Tiere nachgewiesen werden.<br />

Aufgrund der Habitatausstattung und der diesjährigen regional schlechten Reaktion der Art auf<br />

Klangattrappen ist jedoch nicht davon auszugehen, dass das Revier bereits verwaist ist.<br />

Mit der Umwidmung des südöstlichen Teils einer Weidefläche in Bauland verbleibt mit ca. 7 ha<br />

geeigneter Gründlandfläche noch eine ausreichende Nahrungsgrundlage für den Steinkauz. Flä<br />

chen mit potentiellen Brutstätten werden nicht tangiert. Die ökologische Funktion der Lebensstät<br />

te und damit die Lebensgrundlage der dort beheimateten lokalen Population werden unter Bei<br />

behaltung der bestehenden Nutzungsformen der verbleibenden Grünlandflächen durch das Vor<br />

haben nicht beeinträchtigt. Somit treten bei der Realisierung des Vorhabens keine Verbotstatbe<br />

stände des § 42 BNatSchG und des Art. 5 VS-RL ein.<br />

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GEMEINDE NÖRVENICH SEITE-14-<br />

BEBAUUNGSPLAN NÖRVENICH D 16 - ORTSTEIL FRAUWÜLLESHEIM-<br />

- SATZUNGSBESCHLUSS-<br />

7. Verfahren<br />

7.1 Aufstellungsbeschluss<br />

Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung vom 25.03.2010 den Beschluss zur Auf<br />

stellung des Bebauungsplanes Nörvenich D 16 gefasst und die Verwaltung damit beauftragt,<br />

diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und eine Bürgerbeteiligung (Darle<br />

gung und Anhörung) sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.<br />

7.2 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Gemeinde Nörvenich zu dem städtebaulichen<br />

Entwurf wurden entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange informiert wurden. Hierbei wurden ent<br />

sprechend § 3 Abs. 1 Satz 12 Halbsatz 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange unterrichtet und zurÄußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und De<br />

taillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.<br />

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen nun zur<br />

Abwägung vor und werden im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt. Die frühzeitige<br />

Information der Bürger fand am 26.05.2010 im Pfarrheim in Frauwüllesheim satt. Hierzu wurde<br />

durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Nörvenich, Nr. 8 vom 23.04.2010 öffentlich<br />

eingeladen.<br />

7.3 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Im weiteren Verfahren erfolgte der Beschluss zur Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes<br />

einschließlich der Begründung sowie des Umweltberichtes an sowie die öffentliche Auslegung<br />

des Entwurfes.<br />

Mit Schreiben vom 26.05.2011 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

gebeten, Stellung zum Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und ggf. Anregungen und Hin<br />

weise bis zum 07.07.2011 abzugeben.<br />

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ergaben sich keine Planänderungen.<br />

Den Hinweisen zu möglichen Kampfmitteln im Plangebiet wurde insofern Rechnung getragen,<br />

als dass der Kampfmittelräumdienst mit der Herstellung der Kampfmittelfreiheit beauftragt wurde.<br />

Aufgrund der umfangreichen Kampfmittelfunde, die auf dem Gelände vergraben waren und hier<br />

gesprengt wurden, erfolgte ein Bodenaustausch im Plangebiet.<br />

Den Anregungen, den Boden zu erhalten und nicht zu bebauen, da es sich in diesem Bereich um<br />

ein Gebiet mit besonders schutzwürdigen Böden handelt, kann wegen der Kampfmittelberäu<br />

mung nicht entsprochen werden.<br />

Durch die Sprengungen der gefundenen Kampfmittel und die anschließenden Maßnahmen kam<br />

es zu einem Bodenaustausch und Wiederverfullungen. Ein Erhalt guter Böden kann an dieser<br />

Stelle nicht mehr gewährleistet werden.<br />

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GEMEINDE NÖRVENICH<br />

BEBAUUNGSPLAN NÖRVENICH D 16 - ORTSTEIL FRAUWÜLLESHEIM -<br />

- SATZUNGSBESCHLUSS-<br />

7.4 Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB<br />

SEITE -15 -<br />

Aufgrund geänderter Planungsziele wurde der Entwurf durch den Eigentümer in seinen Grund<br />

zügen geändert, so dass dieser überarbeitete Entwurf nunmehr zur erneuten Offenlage ansteht.<br />

Hierbei entfällt die innere Erschließung und es verbleiben 4 Grundstücke in der Art, wie sie im<br />

nördlichen Anschluss an das Plangebiet bereits vorhanden sind.<br />

8. Auswirkung der Planung<br />

8.1 Bodenordnende Maßnahmen<br />

Bodenordnende Maßnahmen werden, soweit erforderlich, vom Grundstückseigentümer vorge<br />

nommen.<br />

8.2 Kosten und Finanzierung<br />

Die Planungskosten des Bauleitplanverfahrens gehen zu Lasten des Eigentümers. Die Gemein<br />

de Nörvenich schließt deshalb mit dem Eigentümer einen städtebaulichen Vertrag ab, der den<br />

Eigentümer verpflichtet, zu Gunsten der Gemeinde die Bauleitplanung ausführen zu lassen. Der<br />

Eigentümer des Grundstücks übernimmt für das Plangebiet die Kosten für die erforderlichen<br />

ökologischen Ausgleichsmaßnahmen.<br />

Somit entstehen der Gemeinde Nörvenich, außer dem üblichen Verwaltungsaufwand, keine<br />

Kosten aus der Realisierung des Bebauungsplanes.<br />

8.3 Flächenbilanz<br />

ha %<br />

Gesamtgebiet Bruttobauland 0,5 100<br />

davon<br />

- private Grünfläche<br />

- verbleibendes Nettobauland<br />

0,12<br />

0,38<br />

25%<br />

75%<br />

Bei derzeit geplanten 4 Wohneinheiten in freistehenden Einfamilienhäusern beträgt die rechneri<br />

sche durchschnittliche Grundstücksgröße ca. 950 qm zuzüglich der privaten Grünfläche.<br />

Die Einwohnerzahl (EW) errechnet sich mit<br />

4 WE x 2,7 EW (Erfahrungswert) = ca. 10 EW.<br />

Meckenheim, den 10.10.2011 Ergänzung vom 24.08.2012 zum Satzungsbeschluss<br />

NaumanrVWü/S-506_2012_Begründung<br />

gez. Dr. D. Naumann<br />

sgp architekten + stadtplaner BDA<br />

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GEMEINDE NÖRVENICH SEITE-16-<br />

BEBAUUNGSPLAN NÖRVENICH D 16-ORTSTEIL FRAUWÜLLESHEIM-<br />

-SATZUNGSBESCHLUSS-<br />

Textliche Festsetzungen<br />

1. Planungsrechtliche Festsetzungen § 9 Abs. 1<br />

1.1 Art und Maß der baulichen Nutzung § 9 (1) Nr. 1 BauGB<br />

1.1.1 Im Allgemeinen Wohngebiet (WA) sind die gemäß § 4 (2) BauNVO die allgemein zuläs<br />

sigen der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften<br />

sowie Anlagen für kirchliche, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke ausge<br />

schlossen.<br />

1.1.2 Im Allgemeinen Wohngebiet (WA) sind die gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zu<br />

lässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltung, Gartenbaube<br />

triebe und Tankstellen nach § 1 (6) BauNVO ausgeschlossen.<br />

1.2 Höhenlage baulicher Anlagen § 9 (3) BauGB i. V. mit § 18 BauNVO<br />

1.2.1 Die Sockelhöhe (OKF EG Fertigfußboden) der Gebäude darf im Mittel nicht höher als 0,3<br />

m über dem gewachsenen Boden liegen.<br />

1.2.2 Die zulässige Firsthöhe wird auf 9 m begrenzt. Unterer Bezugspunkt ist die Höhe des<br />

Erdgeschossfußbodens (OKF EG Fertigfußboden).<br />

1.2.3 Die maximale Firsthöhe darf ausnahmsweise um bis zu 0,50 m durch den besonderen<br />

Dachaufbau bei Passivhäusern oder Solarenergieanlagen überschritten werden.<br />

1.3 Garagen und Stellplätze § 9 Abs. 4 BauGB i. V. mit § 12 BauNVO<br />

1.3.1 Stellplätze und Garagen für Kfz dürfen nur innerhalb der überbaubaren Grundstückflä<br />

chen angelegt, bzw. erstellt werden.<br />

1.3.2 Der Abstand zur Straße muss mindestens 5,0 m betragen.<br />

1.3.2 Kellergaragenrampen sind zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze<br />

nicht zulässig.<br />

1.4 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden §9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB<br />

Die zulässige Zahl der Wohnungen je Wohngebäude wird auf zwei begrenzt.<br />

1.5 Flächen, die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belasten sind (§ 9 Abs. 1 Nr.<br />

21 BauGB)<br />

Für die in der Planzeichnung mit GFL gekennzeichneten Flächen werden Geh-, Fahrund<br />

Leitungsrechte zugunsten der Grundstückseigentümer festgesetzt.<br />

2. Bauordnungsrechtliche Vorschriften §9 (4) BauGB i. V. mit § 86 BauO<br />

NRW<br />

2.1 Dächer<br />

2.1.1 Garagen sind mit Flachdächern zu versehen oder in die Gestaltung des Haupthauses mit<br />

einzubeziehen.<br />

2.1.2 Es sind nur dunkle Dacheindeckungen in Form von Dachsteinen, Naturschiefer, Kunst<br />

schiefer und Dachpfannen, wenn sie den nachstehend aufgeführten Farben der<br />

RAL-Farbtonkarte entsprechen, zulässig:<br />

Schwarztöne: 9004, 9005, 9011, 9017<br />

Grautöne: 7043, 7026, 7016, 7021, 7024<br />

Brauntöne (dunkelbraun und braunrot):8028 (terrabraun), 8012 (rotbraun).<br />

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GEMEINDE NÖRVENICH SEITE -17 -<br />

BEBAUUNGSPLAN NÖRVENICH D 16 - ORTSTEIL FRAUWÜLLESHEIM -<br />

- SATZUNGSBESCHLUSS-<br />

Sollten farbige Dacheindeckungen nicht der RAL-Farbtonkarte zugeordnet werden kön<br />

nen, sind Farbnuancierungen in Anlehnung an die angegebenen Farbtöne möglich. Nicht<br />

zulässig ist die Verwendung von hellen und reflektierenden Materialien für die Eindeckung<br />

von Dachflächen, sowie gemischte Farbgruppen. Ausgenommen sind die Materia<br />

lien von Einrichtungen, die der solaren Energiegewinnung dienen.<br />

2.1.3 Gauben oder ähnliche Dachaufbauten dürfen eine Breite von max. 4,00 m aufweisen und<br />

in der Summe höchstens, ein Drittel der Trauflänge der zugehörigen Dachfläche betra<br />

gen. Der Abstand von Gauben oder ähnlichen Dachaufbauten untereinander muss min<br />

destens 1,00m, zu Firsten und Ortgängen mindestens 1,30 m betragen. Bei Ortgängen<br />

zählt als Messpunkt der Schnittpunkt zwischen Außenwand und Dachhaut.<br />

3. Hinweise<br />

3.1 Bodendenkmale<br />

Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere<br />

Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Ni<br />

deggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel. 02425/9039-0, Fax 02425/9039-199, un<br />

verzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu<br />

erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang<br />

der Arbeiten ist abzuwarten.<br />

3.2 Freianlagen<br />

Bei der Pflege der Grünflächen ist möglichst auf die Verwendung von Pestiziden zu ver<br />

zichten.<br />

3.3 Oberboden<br />

Der bei den Bauarbeiten anfallende Oberboden und der kulturfähige Unterboden sollen<br />

gem. § 202 BauGB auf dem jeweiligen Grundstück zur Herstellung von Vegetationsflä<br />

chen wieder aufgetragen werden, hierbei ist die DIN 18.915 zu beachten.<br />

3.4 Fluglärm<br />

Bedingt durch die Nähe zum Militärflugplatz Nörvenich sind Belästigungen durch Flug<br />

lärm möglich, deren negative Auswirkungen für die Bewohner mittels baulicher Maßnah<br />

men begrenzt werden müssen (hier: Schallschutzfenster und / oder passive Schall<br />

schutzmaßnahmen,<br />

3.5 Kampfmittel<br />

Bei Auffinden von Kampfmitteln während der Bauarbeiten sind die Arbeiten aus Sicher<br />

heitsgründen sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle ist zu ver<br />

ständigen.<br />

3.6 Tektonische Störzone<br />

Entsprechend den geologischen Daten verläuft am westlichen Plangebietsrand eine tek<br />

tonische Störzone. Die bewegungsaktive tektonische Störung ist von Hochbauten und<br />

Nebenanlagen freizuhalten.<br />

SGP ARCHITEKTEN + STADTPLANER MECKENHEIM / BONN 53340 MECKENHEIM OKTOBER 2011


GEMEINDE NÖRVENICH SEITE-18-<br />

BEBAUUNGSPLAN NÖRVENICH D 16 - ORTSTEIL FRAUWÜLLESHEIM -<br />

- SATZUNGSBESCHLUSS-<br />

3.7 Erdbebengefährdung<br />

Nach der DIN 4149 (Ausgabe 4/2005) liegt das Plangebiet in der Erdbebenzone 3. Die<br />

Vorgaben der DIN 4149-2005-04 "Bauten in deutschen Erdbebengebieten" sind zu be<br />

achten.<br />

Meckenheim, den 10.10.2011 Ergänzung vom 24.08.2012 zum Satzungsbeschluss<br />

NaumanrVWü/S-506_2012_Begründung<br />

gez. Dr. Naumann<br />

sgp architekten + stadtplaner BDA<br />

SGP ARCHITEKTEN + STADTPLANER MECKENHEIM / BONN 53340 MECKENHEIM OKTOBER 2011


GEMEINDE NÖRVENICH<br />

Bebauungsplan D 16 Ortsteil Frauwüllesheim<br />

c /c-o.-^.,^<br />

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