Beschlussvorlage
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Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 418/2012<br />
DerBürgermeister (Legislaturperiode 2009-2014)<br />
HSG:60 vom 31.08.2012<br />
Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer<br />
<strong>Beschlussvorlage</strong><br />
- öffentlicher Teil -<br />
An den<br />
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss 13.09.2012<br />
Rat 13.09.2012<br />
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich und Bebauungsplan<br />
Nörvenich D 16 - Ortsteil Frauwüllesheim - im Parallelverfahren;<br />
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgerinnen und<br />
Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern<br />
öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß<br />
§§ 2 und 5 BauGB bzw. gemäß § 10 BauGB<br />
Bezug: V 223/2011<br />
I. Haushaltsmäßige Auswirkungen<br />
Die Vorlage berührt nicht den Etat<br />
II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen)<br />
Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich und<br />
des Bebauungsplanes Nörvenich D16 - Ortsteil Frauwüllesheim - liegt in der Gemarkung<br />
Frauwüllesheim und umfasst in der Flur 10 die Flurstücke 78 und 138, gelegen Brigidastraße.<br />
Durch die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich und der Aufstellung<br />
des Bebauungsplanes Nörvenich D 16 - Ortsteil Frauwüllesheim - sollen die vorgenannten<br />
Grundstücke einer Wohnbebauung zugeführt werden.<br />
Zwischen der Gemeinde Nörvenich und Herrn K. F., Nörvenich, der die 5. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nörvenich D16 - Ortsteil<br />
Frauwüllesheim - beantragt hat, wird aufgrund des Beschlusses des Haupt-, Finanz- und<br />
Umweltausschusses des Rates der Gemeinde Nörvenich vom 30.08.2012 ein<br />
Erschließungsvertrag abgeschlossen und notariell beurkundet.<br />
Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung am 19.05.2011 die öffentliche Auslegung in<br />
der Zeit vom 06.06.2011 bis einschließlich 08.07.2012 beschlossen. Gemäß amtlicher<br />
Bekanntmachung vom 20.05.2011 wurde die Offenlage auf der Homepage der Gemeinde<br />
Nörvenich veröffentlicht. Außerdem wurde im offiziellen Bekanntmachungskasten in der<br />
Bahnhofstraße gegenüber Einmündung Kastanienweg, sowie im Bekanntmachungskasten in<br />
Frauwüllesheim, Mittelstr. 4, auf die Offenlage hingewiesen. Darüber hinaus wurde die Offenlage<br />
im Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Nörvenich Nr.11 vom 03.06.2011 bekannt gemacht.<br />
Aufgrund geänderter Planungswünsche des Antragstellers hat der Rat der Gemeinde Nörvenich<br />
hat in seiner Sitzung am 08.12.2011 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes<br />
Nörvenich D16 - Ortsteil Frauwüllesheim - in der Zeit vom 02.01.2012 bis einschließlich<br />
02.02.2012 beschlossen. Gemäß amtlicher Bekanntmachung vom 09.12.2011 wurde die erneute
Offenlage auf der Homepage der Gemeinde Nörvenich veröffentlicht. Außerdem wurde im<br />
offiziellen Bekanntmachungskasten in der Bahnhofstraße gegenüber Einmündung Kastanienweg,<br />
sowie im Bekanntmachungskasten in Frauwüllesheim, Mittelstr. 4, auf die erneute Offenlage<br />
hingewiesen. Darüber hinaus wurde die erneute Offenlage im Amts- und Mitteilungsblatt der<br />
Gemeinde Nörvenich Nr.25 vom 16.12.2011 bekannt gemacht.<br />
Während der Offenlage und der erneuten Offenlage sind von Bürgerinnen und Bürgern keine<br />
Anregungen und Bedenken eingegangen.<br />
B1 NABU Kreisverband Düren, 07.07.2011 und 05.02.2012<br />
Die geplanten Änderungen werden abgelehnt.<br />
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.05.2011 über die Offenlage<br />
unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 07.07.2011 gebeten. Bei der erneuten<br />
Offenlage des Bebauungsplanes wurden die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom<br />
06.01.2012 über die Offenlage unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme bis zum<br />
10.02.2012 gebeten.<br />
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben in ihrer Stellungnahme bei der<br />
Offenlage und der erneuten Offenlage keine Anregungen und Bedenken vorgetragen:<br />
Gemeinde Merzenich, Merzenich, 31.05.2011<br />
Industrie- und Handelskammer, Aachen, 01.06.2011 und 13.02.2012<br />
RWE Rhein-Ruhr Verteilernetz GmbH, Regionalservice Regionalzentrum Westliches Rheinland,<br />
06.06.2011 und 23.01.2012<br />
Erftverband, Bergheim, 07.06.2011<br />
Handwerkskammer, Aachen, 22.06.2011<br />
Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH, Xanten, 14.06.2011 und 25.01.2012<br />
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Aachen /Düren / Euskirchen, 07.07.2011<br />
Landwirtschaftskammer Rheinland, 02.02.2012<br />
Bezirksregierung, Köln, 14.06.2011<br />
Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 - Wasserwirtschaft, 03.02.2012<br />
Bezirksregierung Köln, Dezernat 25 - Verkehr, 15.02.2012<br />
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Euskirchen, 01.06.2011<br />
Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf, Juli 2011 und 22.07.2011<br />
Folgende Anregungen und Bedenken von Trägern öffentlicher Belange sind eingegangen:<br />
RWE Power AG, Köln, 02.07.2011<br />
Es wird mitgeteilt, dass aus Bergschadensgesichtspunkten des Braunkohlebergbaus keine<br />
Bedenken bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass am südwestlichen Plangebietsrand die<br />
tektonische Störung „Rurrand" verläuft. Die gemeldeten Einzelbauvorhaben werden deshalb auf<br />
den Einbau von zusätzlichen baulichen Sicherungen überprüft.<br />
PLEDOC GmbH, Essen, 09.06.2011 und 06.02.2012<br />
Es wird angegeben, dass keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten<br />
Eigentümer bzw. Betreiber betroffen sind.<br />
Open Grid Europe GmbH, Essen<br />
E.ON Ruhrgas AG, Essen<br />
Ferngas Nordbayern GmbH<br />
Gas LINE Telekommunikationsnetz deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH (MEGAL),<br />
Essen<br />
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan<br />
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen<br />
Es wird um weitere Beteiligung am Verfahren gebeten.<br />
Wasserverband Eifel-Rur, Düren. 07.05.2011 und 17.02.2012<br />
Es wird mitgeteilt, dass keine Zuständigkeit besteht.<br />
Mit Stellungnahme vom 17.02.2012 wird darauf hingewiesen, dass einer ungedrosselten Einleitung<br />
von Niederschlagswasser aus dem Plangebiet nicht zugestimmt werden kann.
Es wird angeregt zum Schutz des 5 m breiten Uferrandstreifens diese Fläche als Fläche zum<br />
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festzusetzen.<br />
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Bochum. 09.06.2011 und 02.02.2012<br />
Es wird mitgeteilt, dass sich im Plangebiet noch keine Telekommunikationslinien der Telekom<br />
befinden und, dass neue Linien erforderlich werden.<br />
Es wird gebeten, folgende Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen:<br />
In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und auseichende Trassen mit einer Leitungszone<br />
in einer Breite von ca. 0,5 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinie der Telekom<br />
vorzusehen.<br />
Es wird auf das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen"<br />
der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, Ausgabe 1989, hingewiesen.<br />
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung der<br />
Baumaßnahmen wird es als erforderlich gesehen, den Baubeginn mindestens drei Monate vorher<br />
anzuzeigen.<br />
Kreisverwaltunq. Düren, 01.07.2011 und 23.02.2012<br />
Wasserwirtschaft:<br />
Es wird mitgeteilt, dass die Stellungnahme vom 24.06.2010 weiterhin zu beachten ist:<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Landeswassergesetz ein 3,0 m breiter Uferstreifen zum<br />
Frauwüllesheimer Bach freizuhalten ist und ein Uferrandstreifen von mindestens 5,0 m<br />
Böschungsoberkante einzuhalten ist.<br />
Der Uferrandstreifen wird nicht planungsrechtlich oder textlich festgesetzt. Daraus folgt,<br />
dass die Grundstückseigentümer ihre Zäune, nicht baugenehmigungspflichtige bauliche<br />
Anlagen, etc. bis an den Frauwüllesheimer Bach errichten dürfen. Dies steht dem § 97 (6)<br />
Landeswassergesetz entgegen.<br />
Gewässer sind als wesentliche Bestandteile von Natur und Landschaft offen zu halten.<br />
Gleichzeitig ist es zur Entwicklung und zur Verbesserung des ökologischen Zustandes<br />
des Wassers erforderlich, dass neben der Wasserfläche auch die Uferbereiche und das<br />
Umland bei den Ausweisungen im Bebauungsplan Berücksichtigung finden. Daher ist<br />
beidseitig entlang des Gewässers ab OK-Böschung ein mind. 3,0 m breiter Streifen als<br />
Uferstreifen freizuhalten. Innerhalb dieser Fläche sind über die Freihaltung der Bebauung<br />
hinaus u.a. folgende Maßnahmen und Handlungen auszuschließen.<br />
o Bebauungen einschl. Baunebengebäude<br />
o Lagerflächen, Parkflächen für Kfz<br />
o Straßen und Wege<br />
o Landwirtschaftliche Intensivnutzung<br />
o Dünger- und Herbizideinsatz<br />
o Begrenzungsmauern und -zäune<br />
Es sollte ein Uferrandstreifen von mind. 5 m zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft festgesetzt werden. Dieser Uferrandstreifen sollte nicht den<br />
Privatgrundstücken zugeordnet werden.<br />
Niederschlaqswasserbeseitiqunq<br />
Das Entwässerungskonzept ist der unteren Wasserbehörde vorzulegen.<br />
Hochwasserschutz / Überflutunqsflächen:<br />
Der Wasserverband Eifel-Rur ist im Verfahren zu beteiligen.<br />
Auf die Stellungnahmen vom 26.06.2010 und 01.07.2011 wird verwiesen.<br />
Altlasten, Bodenschutz:<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass der komplette Bereich des Plangebietes im „Gebiet mit<br />
besonders schutzwürdigen Böden" liegt. Es wird deshalb dringend empfohlen, diese Böden nicht<br />
zu bebauen.<br />
Auf die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird hingewiesen.<br />
Das gesamte Gebiet liegt in einem Gebiet mit sehr schutzwürdigen, fruchtbaren Böden (Regelungs<br />
und Pufferfunktion/natürliche Bodenfruchtbarkeit).<br />
Es handelt sich um Böden mit hoher oder sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Braunerden,<br />
Parabraunerden, Kolluvisole oder Auenböden) mit ausgezeichneter Lebensraumfunktion<br />
aufgrund hoher Puffer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe.<br />
Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit der Böden im Plangebiet wird aus bodenrechtlicher
Sicht dringend empfohlen, diese Böden nicht zu bebauen.<br />
Sollte sich im Rahmen der planungsrechtlichen Abwägung herausstellen, dass die Planung<br />
an diesem Standort realisiert wird und Eingriffe in Böden unvermeidbar sind, so sind für diese<br />
Böden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu planen und durchzuführen.<br />
Landschaftspfleqe und Naturschutz:<br />
Keine grundsätzlichen Bedenken.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
nicht in das Planverfahren eingestellt worden sind, da der Umweltbericht und der<br />
Landschaftspflegerische Fachbeitrag nicht vorgelegt wurden. Deshalb wird eine ordnungsgemäße<br />
Berücksichtigung der Belange des Naturschutz und der Landschaftspflege nicht bestätigt.<br />
Bezirksreqierunq Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, 16.02.2012<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet über dem auf Braunkohle verliehenen<br />
Bergwerksfeldern „Horrem 145" sowie über das auf Braunkohle verliehene Bergwerksfeld „Agnes"<br />
liegt. Nach den vorliegenden Unterlagen ist kein einwirkungsrelevanter Bergbau im Plangebiet zu<br />
verzeichnen. Der Bereich des Plangebietes ist nach den vorliegenden Unterlagen durch<br />
Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlebergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die<br />
Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei<br />
Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.<br />
Es wird empfohlen, die o.g. Hinweise in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen.<br />
Wehrbereichsverwaltunq West. 21.02.2012<br />
Es wird mitgeteilt, dass unter Berücksichtigung der im Folgenden benannten Belange grundsätzlich<br />
keine Bedenken bestehen. Hierzu zählt, dass eine Höhe von 9 m durch bauliche Anlagen<br />
einschließlich untergeordneter Bauteile nicht überschritten wird. Sollte diese Höhe überschritten<br />
werden, wird vor Erteilung der Baugenehmigung um Zusendung prüffähiger Unterlagen gebeten.<br />
Auf die Nähe zum Flugplatz Nörvenich und die geltenden Regelungen aus dem Luftverkehrsgesetz<br />
wird hingewiesen.<br />
Landesbetrieb Straßenbau NRW. 25.01.2012<br />
Es ist aufgrund der Zuwegung zu mehreren Grundstücken eine gebührenpflichtige Sondernutzung<br />
im Rahmen der Baugenehmigung zu beantragen. Hierzu werden weitere Auflagen<br />
vorbehalten.<br />
Einzelne, hintereinander in Innenkurvenbereich liegende Zufahrten bergen ein latentes<br />
Gefahrenpotential, insbesondere im Ortsausgang. Die Grundstücke sind zur L 327 hin lückenlos<br />
und nicht übersteigbar einzufrieden, damit vor allem spielende Kinder nicht ungewollt<br />
die Fahrbahn queren.<br />
Rückwärts aus der Zufahrt ausfahrende Fahrzeuge bilden eine weitere Gefahrenquelle.<br />
Daher ist eine rückwärtige Erschließung vorzusehen.<br />
Im Bereich der Anbindungen an die L 327 ist durch entsprechende Regelungen sicherzustellen,<br />
dass die Sichtfelder entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Straßen,<br />
Teil Knotenpunkte, RAS-K1, Abschnitt 3.4 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und<br />
Verkehrswesen im Bereich der Einmündung dauerhaft von Bewuchs und Baukörpern<br />
freigehalten werden.<br />
Der Gehweg ist incl. Beleuchtung, barrierefreier Querungshilfe usw. zu Lasten der Gemeinde<br />
Nörvenich bis zur letzten außerorts gelegenen Bebauung fortzuführen.<br />
Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung und nur bis zur jeweiligen Gebäudeoberkante<br />
zulässig. Anlagen der Außenwerbung dürfen bis zu einer Entfernung von 20m,<br />
gemessen vom äußeren Rand der für den Kfz-Verkehr bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet<br />
werden. Werbeanlagen mit retroreflektierender bzw. fluoriszierender Wirkung dürfen<br />
nicht verwendet werden.<br />
Evtl. Beleuchtung ist zur Landesstraße hin so abzuschirmen, dass die<br />
Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden.<br />
Bezirksreqierunq Düsseldorf, Dezernat 22.5 (KBD), 23.01.2012<br />
Diffuser Kampfmittelverdacht.<br />
Empfehlung einer geophysikalischen Untersuchung der zu überbauenden Fläche.<br />
Vorab werden Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung<br />
inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt.<br />
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie
Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen.<br />
Es wird auf die Stellungnahme 22.5-3-5358052-221/11 vom 31.05.2011 verwiesen, die<br />
Empfehlungen beziehen sich ausschließlich auf die ergänzenden Bereiche.<br />
III: Beschlussvorschlag:<br />
a)<br />
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von Bürgerinnen und<br />
Bürgern währen der Offenlage keine Anregungen und Bedenken zur 5. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan D 16 - Ortsteil Frauwüllesheim - im<br />
Parallelverfahren eingegangen sind.<br />
NABU Kreisverband Düren. 07.07.2011 und 05.02.2012<br />
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen nicht zu folgen und die<br />
Planung weiter zu verfolgen.<br />
Da die Ablehnung keinerlei Begründung enthält, kann nicht auf einzelne Belange<br />
eingegangen werden. In der Begründung und dem Umweltbericht wird näher erläutert,<br />
weshalb es städtebaulich sinnvoll und möglich erscheint, die Gebiete entsprechend den<br />
Zielen der Gemeinde zu beplanen.<br />
Es wird dargelegt, dass artenschutzrechtliche Belange dem nicht entgegenstehen.<br />
Da das Gebiet wegen der hier vergrabenen und jetzt geborgenen Kampfmittel großflächig<br />
geräumt, abgegraben und wieder aufgefüllt wurde, sind alle oberflächlichen<br />
Grünstrukturen nicht mehr vorhanden, sodass nicht davon auszugehen ist, dass diese<br />
Flächen der Natur entzogen werden. Die Planung wird deshalb weiter verfolgt.<br />
b)<br />
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von nachfolgenden Trägern<br />
öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage keine bzw. positive Stellungnahmen zur 10.<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nörvenich D16 - Ortsteil<br />
Frauwüllesheim - im Parallelverfahren eingegangen sind:<br />
Gemeinde Merzenich, Merzenich, 31.05.2011<br />
Industrie- und Handelskammer, Aachen, 01.06.2011 und 13.02.2012<br />
RWE Rhein-Ruhr Verteilernetz GmbH, Regionalservice Regionalzentrum Westliches<br />
Rheinland, 06.06.2011 und 23.01.2012<br />
Erftverband, Bergheim, 07.06.2011<br />
Handwerkskammer, Aachen, 22.06.2011<br />
Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH, Xanten, 14.06.2011 und 25.01.2012<br />
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Aachen /Düren / Euskirchen,<br />
07.07.2011<br />
Landwirtschaftskammer Rheinland, 02.02.2012<br />
Bezirksregierung, Köln, 14.06.2011<br />
Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 - Wasserwirtschaft, 03.02.2012<br />
Bezirksregierung Köln, Dezernat 25 - Verkehr, 15.02.2012<br />
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Euskirchen, 01.06.2011<br />
Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf, Juli 2011 und 22.07.2011<br />
Der Rat der Gemeinde Nörvenich entscheidet nach erfolgter Abwägung zu den nachstehend<br />
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und beschließt folgendes:<br />
RWE Power AG, Köln, 02.07.2011<br />
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Auf die<br />
tektonische Störung und den Einbau von zusätzlichen baulichen Sicherungen wird im<br />
Bebauungsplan hingewiesen. Der Hinweis ist im Bebauungsplan enthalten.
PLEDOC GmbH. Essen. 09.06.2011 und 06.02.2012<br />
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.<br />
Wasserverband Eifel-Rur. Düren. 07.05.2011 und 17.02.212<br />
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Der<br />
Anregung zur Festsetzung des Uferrandstreifens als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur<br />
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft wird nicht gefolgt.<br />
Die Entwässerung des Niederschlagswassers wird im anschließenden<br />
Genehmigungsverfahren abgestimmt und festgesetzt.<br />
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH. Bochum. 09.06.2011 und 02.02.2012<br />
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.<br />
Der Bitte um Eintragung von Leitungszonen in die öffentlichen Flächen wird nicht<br />
entsprochen. Wie allgemein üblich, stehen die öffentlichen Flächen den Ver- und<br />
Entsorgungsträgern für Kabel, Kanal- und Leitungstrassen allgemein zur Verfügung.<br />
Insofern steht auch einer Leitungsführung von Telekomtrassen nichts im Wege. Eine<br />
zusätzliche Sicherung in den öffentlichen Flächen wird als nicht erforderlich eingestuft, da<br />
sonst alle für die Stadttechnik erforderlichen Systeme in die Bauleitpläne übernommen<br />
werden müssten.<br />
Kreisverwaltung. Düren. 01.07.2011 und 23.02.2012<br />
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und die<br />
Planung weiter zu verfolgen.<br />
Wasserwirtschaft:<br />
Der Hinweis wird im Bebauungsplan beachtet, die Baugrenze liegt ca. 5,0 m zur<br />
Böschungsoberkante.<br />
Zum Schutz des Oberflächengewässers Frauwüllesheimer Bach wird durch die Festsetzung<br />
der Baugrenze, die im Abstand von 5,0 m verläuft, ein Gewässerrandstreifen<br />
frei gehalten. Aufgrund der insgesamt geringen Versiegelung ist eine relevante negative<br />
Veränderung der Abflusssituation und der Gewässerränder nicht zu erwarten.<br />
Das Gesamtgelände ist derzeit in Privatbesitz, so dass der Uferrandstreifen nur in einem<br />
Bodenordnungsverfahren der privaten Nutzung entzogen werden kann. Eine derartige<br />
Maßnahme erscheint hier nicht angemessen, da die vorgesehene Bebauung und Nutzung<br />
hiervon großzügiger Garten- und Freiraumnutzung ausgeht und die Belange des<br />
Gewässerschutzes auch dadurch in ausreichendem Maße berücksichtigt werden.<br />
Um diesem Aspekt zusätzlich Rechnung zu tragen, wird vorgeschlagen, in den<br />
Bebauungsplan unter Textliche Festsetzungen einen zusätzlichen Hinweis aufzunehmen,<br />
der auf den Gewässerschutz und die Freihaltung des Uferrandstreifens von baulichen<br />
Anlagen, sowie die Vorschriften des Landeswassergesetzes - LWG - NRW insbesondere §<br />
97 LWG NRW, hinweist.<br />
Niederschlagswasserbeseitigung:<br />
Das Entwässerungskonzept sieht vor, die Grundstücke an den vorhandenen<br />
Regenwasserkanal anzuschließen, der das Wasser in den Frauwüllesheimer Bach ableitet.<br />
Sollte eine Drosselung auf den Grundstücken erforderlich werden, wird dieses im weiteren<br />
Genehmigungsverfahren erarbeitet und mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt<br />
Hochwasserschutz / Überflutungsflächen:<br />
Der Wasserverband Eifel-Rur wurde im Verfahren beteiligt.<br />
Altlasten, Bodenschutz:<br />
Aufgrund von umfangreichen Kampfmittelfunden, die auf dem Gelände vergraben waren,<br />
wurden durch den Kampfmittelräumdienst die Flächen großflächig geräumt, abgegraben<br />
und auf verborgene Kampfmittel untersucht. Durch die Sprengungen der gefundenen<br />
Kampfmittel, die anschließenden Maßnahmen, kam es zu einem Bodenaustausch und<br />
Wiederverfüllungen. Ein Erhalt guter Böden kann an dieser Stelle nicht mehr gewährleistet<br />
werden. Die Planung wird weiter verfolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Den Anregungen, den Boden zu erhalten und nicht zu bebauen, da es sich in diesem Bereich<br />
um ein Gebiet mit besonders schutzwürdigen Böden handelt, kann wegen der<br />
Kampfmittelräumung nicht entsprochen werden.<br />
Landschaftspflege und Naturschutz:<br />
Der Umweltbericht, Stand: 07.10.2011 mit Artenschutzvorprüfung wurde in das Verfahren<br />
integriert und an die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 06.01.2012 versendet.<br />
Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag wurde vom Büro Raskin, Aachen, Stand:<br />
07.10.2011, bearbeitet und in das Verfahren einbezogen. Der Fachbeitrag schließt mit einem<br />
Kompensationsdefizit von 6.947 Punkten ab. Er gibt Hinweise für<br />
Kompensationsmaßnahmen. Diese wurden in einem gesonderten Vertrag vom<br />
22.06./29.06.2012 mit der Stadt Jülich vereinbart. Die Ausgleichsfläche wird in der Gemeinde<br />
Barmen, Flur 10, Nr.: 497, Fläche 1 nachgewiesen. Die redaktionelle Änderung im<br />
Landschaftspflegerischen Fachbeitrag wurde durch das Büro Raskin, Aachen,<br />
vorgenommen.<br />
Bezirksregierung Arnsberg. Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW. 16.02.2012<br />
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Hinweise als Hinweise „Bergbau" in den<br />
Bebauungsplan mit aufzunehmen. EineÄnderung der Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
folgt hieraus nicht. Die bergbauberechtigte RWE Power AG wurde im Verfahren beteiligt.<br />
Wehrbereichsverwaltung West. 21.02.2012<br />
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Auflagen zu berücksichtigen.<br />
Die Firsthöhe wird im Bebauungsplan mit maximal 9 m festgesetzt, sodass die Auflage der<br />
Wehrbereichsverwaltung grundsätzlich eingehalten wird. Auf die Nähe zum Flugplatz und<br />
den daraus resultierenden Immissionen wird unter Hinweis „Fluglärm" im Bebauungsplan<br />
hingewiesen.<br />
Landesbetrieb Straßenbau NRW. 25.01.2012<br />
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen und Bedenken zu folgen.<br />
In der gemeinsamen Ortsbegehung und Abstimmung am 14.06.2012 mit<br />
Gemeindeverwaltung, Landesbetrieb Straßenbau NRW, Eigentümer und Planer wurde<br />
festgelegt, den Bebauungsplan zeichnerisch dahingehend zu ergänzen, dass ein Geh-,<br />
Fahr- und Leitungsrecht eingetragen wird und der Parzellierungsvorschlag so geändert<br />
wird, dass alle Grundstücke an die gemeinsame GFL-Fläche angeschlossen sind.<br />
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle vier Einzelgrundstücke über eine gemeinsame<br />
Zu- und Ausfahrt an die Landstraße 327 angebunden werden. Diese gemeinsame Zu- und<br />
Ausfahrt wird über die Festsetzung der GFL-Fläche planungsrechtlich gesichert.<br />
Da dieses Planzeichen als sonstiges Planzeichen eine geringfügige Planergänzung darstellt<br />
und die Änderung der Parzellierungsgrenzen ebenfalls keine Änderung der Grundzüge der<br />
Planung darstellt, wird keine erneute Offenlage erforderlich.<br />
Zusätzlich werden entsprechende Vereinbarungen in einem Vertrag zwischen Eigentümer<br />
und Gemeinde Nörvenich getroffen. In diesem Vertrag wird auch die Verlängerung des<br />
straßenbegleitenden Gehweges bis zum Beginn des letzten Grundstücks vereinbart.<br />
Für die Anschlüsse an die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen über die Flächen<br />
des Landesbetriebes für Straßenbau NRW werden zwischen Landesbetrieb und Eigentümer<br />
gesonderte Vereinbarungen getroffen. Hierbei sind keine Probleme erkennbar.<br />
Bezirksregierung Düsseldorf. Dezernat 22.5 (KBD). 23.01.2012<br />
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und zu<br />
beachten.<br />
Eine Kampfmittelräumung ist auf den als Bauflächen festgesetzten Flächen erfolgt. Ein<br />
Hinweis zum Verhalten bei Auffinden von Kampfmitteln ist im Bebauungsplan<br />
aufgenommen.<br />
c)<br />
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt gemäß §§ 2 und 5 BauGB in der zurzeit<br />
gültigen Fassung die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich
und gemäß § 10 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan D16 - Ortsteil<br />
Frauwüllesheim - im Parallelverfahren bestehend aus Planzeichnung und Text sowie die<br />
Begründung hierzu.<br />
DerGeltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich<br />
und des Bebauungsplanes Nörvenich D16 - Ortsteil Frauwüllesheim - ergibt sich aus dem<br />
Kartenausschnitt, der Gegenstand dieses Beschlusses ist.
GEMEINDE NÖRVENICH<br />
5. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der Gemeinde Nörvenich<br />
(Bereich Bebauungsplan Nörvenich D 16, Frauwüllesheim)<br />
Begründung<br />
Stand: 10.10.2011<br />
Ergänzung vom 28.08.2012<br />
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GEMEINDE NÖRVENICH<br />
- Planungsamt -<br />
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OKTOBER 2011
GEMEINDE NÖRVENICH SEITE- 2-<br />
5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE NÖRVENICH<br />
(BEREICHBEBAUUNGSPLAN D 16, FRAUWÜLLESHEIM)<br />
Gemeinde Nörvenich<br />
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich<br />
(Bereich Bebauungsplan Nörvenich D 16, Frauwüllesheim)<br />
Begründung<br />
Stand: 10. Oktober 2011<br />
Ergänzung vom 28.08.2012 (kursiv)<br />
1. Planungsanlass<br />
Der Änderungsbereich der 5. Änderung umfasst den Bereich der Grundstücke Gemarkung Frauwül<br />
lesheim, Flur 10, Flurstücke 78 und 138 die an der Brigidastraße gelegen sind.<br />
Durch die Flächennutzungsplanänderung soll in diesem Bereich die Möglichkeit einer Bebauung ge<br />
schaffen werden. Hierzu wird im Parallelverfahren der Bebauungsplan Nörvenich D 16 aufgestellt.<br />
Damit der Bebauungsplan aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden kann,<br />
wird es erforderlich, den Flächennutzungsplan zu ändern und die Flächen für die Landwirtschaft in<br />
Wohnbauflächen umzuwidmen.<br />
2. Planungsziel<br />
Die entlang der Brigidastraße nicht überbauten Flächen auf der Westseite der Straße sollen zukünftig<br />
einer Wohnbaunutzung mit privaten Gartenflächen zugeführt werden.<br />
Die bisher hier dargestellten Flächen für die Landwirtschaft sollen deshalb in Wohnbaufläche umge<br />
widmet werden.<br />
Ziel ist es, im Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes hochwertiges Wohnen in<br />
Einfamilienhäusern zu entwickeln, um dem Bedarf neuer Wohnbauflächen in Nörvenich gerecht zu<br />
werden. Hierzu wird die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.<br />
3. Belange von Natur und Landschaft<br />
Die Belange von Natur und Landschaft werden im parallel geführten Bebauungsplanverfahren bearbei<br />
tet.<br />
Da im Rahmen der weiteren Planung Gebäude sowie deren Zufahrten errichtet werden sollen, sind<br />
Eingriffe durch die geplanten Maßnahmen in Natur und Landschaft in den Faktoren Geologie, Boden,<br />
Wasser, Klima, Oberflächenwasser, Arten- und Lebensgemeinschaften / Biotoppotenzial, Orts- und<br />
Landschaftsbild / Erholung zu erwarten, die allerdings auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nur<br />
grob zu benennen und zu quantifizieren sind. Die Eingriffe können vor Ort ausgeglichen oder an ande<br />
rer Stelle kompensiert werden.<br />
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GEMEINDE NÖRVENICH SEITE- 3-<br />
5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE NÖRVENICH<br />
(BEREICH BEBAUUNGSPLAN D 16, FRAUWÜLLESHEIM)<br />
FFH-Gebiete sind durch die Planung nicht betroffen.<br />
Eine Gebietsausweisung nach der FFH-Richtlinie 92/43/gem. § 19 der Richtlinie zur Erhaltung der na<br />
türlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) zum Aufbau und<br />
dem Schutz des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000", insbesondere dem Schutz der<br />
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete EWG ist in der<br />
Umgebung zum Plangebiet nicht vorhanden.<br />
In der Nähe zum Plangebiet ist kein Naturschutzgebiet gem. § 13 BNaTSchG ausgewiesen.<br />
4. Umweltbelange / Umweltbericht<br />
Nach § 2a BauGB ist in der Begründung entsprechend den Stand des Verfahrens neben den Zielen,<br />
Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplanes auch ein Umweltbericht aufzunehmen. Er<br />
ist gemäß § 2a BauGB Teil der Begründung (siehe Umweltbericht zur 5. Änderung des Flächennut<br />
zungsplanes und Bebauungsplan Nörvenich D 16, 07.10.2011).<br />
Gemäß der Anlage 1 Liste "UVP-pflichtige Vorhaben" zum Artikelgesetz wird entsprechend Nr. 18.7.2<br />
für ein Städtebauprojekt gemäß § 3c Abs. 1 Satz 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls<br />
erforderlich, wenn die festgesetzte Grundfläche 20.000 qm übersteigt. Bei den geplanten Einrichtungen<br />
werden diese Größenordnungen nicht erreicht. Bei der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes han<br />
delt es sich um die Umwidmung bisheriger landwirtschaftlicher Nutzfläche in Wohnbauflächen.<br />
Aus diesen Gründen ergibt sich, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf<br />
die in § 2 UVPG genannten Schutzgüter haben kann. Auch wenn damit von einer UVP abgesehen<br />
wird, werden die Umwelt-relevanten Kriterien in dem weiteren Verfahren umfassend überprüft und im<br />
Umweltbericht zusammengefasst begründet und erläutert. Der Umweltbericht wurde zum Bebauungs<br />
plan erarbeitet und gilt auch als Teil 2 der Begründung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
(Stand: 07.10.2011).<br />
5. Artenschutzfachliche Beurteilung der 5. Änd. des Flächennutzungsplanes Nörvenich<br />
(Bereich Bebauungsplan D 16 Frauwüllesheim)<br />
Für die Belange des Artenschutzes in Planungs- und Zulassungsverfahren sind folgende Rechtsvor<br />
schriften von Bedeutung:<br />
• § 42 BNatSchG, der dem allgemeinen Schutzregime gem. § 41 BNatSchG folgt, hinsichtlich des<br />
Verbotes bestimmter Beeinträchtigungen von besonders und streng geschützten Arten und ihrer<br />
Habitate<br />
• § 43 BNatSchG bezüglich bestimmter Ausnahmen von Verboten des § 42 BNatSchG.<br />
• § 19 BNatSchG bzgl. Unzulässigkeit von Eingriffen aufgrund unersetzbarer Biotope streng ge<br />
schützter Arten.<br />
Der maßgebliche § 42 BNatSchG gilt unmittelbar, d.h. es bedarf keiner Umsetzung in das Landesrecht.<br />
Nach Abs. 1 Nr. 1 und 3 ist die Verfolgung, Entnahme, Verletzung oder Tötung besonders geschützter<br />
Tierarten sowie die Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung ihrer Nist-, Brut-, Wohn- oder Zuflucht<br />
stätten verboten. Diese Verbote beziehen sich auf alle Entwicklungsformen.<br />
Die Nummer 2 beinhaltet Störungsverbote für streng geschützte Tierarten sowie für europäische Vo<br />
gelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten.<br />
Erhebliche Störungen sind direkt an den günstigen Erhaltungszustand der lokalen Population geknüpft.<br />
Nr. 4 beinhaltet ein Zugriffsverbot auf besonders geschützte Pflanzenarten und ihre Entwicklungsfor<br />
men. Dies betrifft die Entnahme aber auch die Beschädigung oder Zerstörung ihrer Standorte.<br />
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GEMEINDENÖRVENICH SEITE- 4-<br />
5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE NÖRVENICH<br />
(BEREICH BEBAUUNGSPLAN D 16, FRAUWÜLLESHEIM)<br />
Besonders geschützte Arten sind gem. § 10 (2) Nr. 10 a) Tier- u. Pflanzenarten, die in Anhang A oder<br />
B der Verordnung (EG) Nr. 338/97) des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exempla<br />
ren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABI. EG 1997 Nr. L 61 S.<br />
1, Nr. L 100 S. 72, Nr. L 298 S. 70), die zuletzt durch die Verordnung (EG)Nr. 1579/2001 vom 1. Au<br />
gust 2001 (ABI. EG Nr. L 209 S. 14) geändert worden ist, aufgeführt sind, b) nicht unter Buchstabe a<br />
fallende Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind und "eu<br />
ropäische Vogelarten" und c) Tier- und Pflanzenarten, die in einer Rechtsverordnung nach § 52 Abs.<br />
laufgeführt sind.<br />
Zu den europäischen Vogelarten zählen nach der Vogelschutz-Richtlinie alle in Europa heimischen,<br />
wildlebenden Vogelarten. Alle europäischen Vogelarten sind zugleich besonders geschützt, einige<br />
Arten sind daneben aufgrund der BArtSchV oder der EG-ArtSchVO auch streng geschützt.<br />
Streng geschützte Arten sind gem. § 10 (2) Nr. 11 besonders geschützte Arten, die<br />
a) in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97,<br />
b) in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG,<br />
c) in einer Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 2 aufgeführt sind.<br />
Nach der kleinen Novellierung des BNatSchG vom 12.12.2007 wurden die Zugriffsverbote des § 42<br />
sowie die Ausnahmetatbestände des § 43 im Sinne eines ökologisch funktionalen Ansatzes neu aus<br />
gerichtet. Nunmehr stehen der Erhalt der Populationen einer Art sowie die Sicherung der ökologischen<br />
Funktion der Lebensstätten im Vordergrund.<br />
Insgesamt konzentriert sich das Artenschutzregime bei Planungs- und Zulassungsverfahren auf die<br />
europäisch geschützten FFH-Anhang-IV-Arten und die europäischen Vogelarten.<br />
Seit mehreren Jahren wird die Plangebietsfläche als Pferdeweide genutzt. In umfangreichen ornithologischen<br />
Erfassungen aus den Jahren 2005 und 2006 wurde in diesen Bereichen kein Steinkauzbrut<br />
vorkommen festgestellt, jedoch ca. 200 m südöstlich in einem Obstwiesenbestand. Aufenthaltspunkte<br />
für weitere betroffene planungsrelevante Arten liegen nicht vor.<br />
Da der Kreis Düren im Rahmen der Bauleitplanung eine Prüfung forderte, ob hinsichtlich des Stein<br />
kauzes artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 42 BNatSchG eintreten können, wurde ein<br />
Gutachten zum Artenschutzbeitrag Steinkauz erarbeitet (raskin Büro für Landschaftsplanung und an<br />
gewandte Ökologie, Aachen, 11. August2009). Das Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis:<br />
In der Ortslage von Nörvenich-Frauwüllesheim brütet seit langen Jahren der Steinkauz. Im Vorjahr kam<br />
es zur Brutaufgabe des Paares, diesjährig konnten keine Tiere nachgewiesen werden. Aufgrund der<br />
Habitatausstattung und der diesjährigen regional schlechten Reaktion der Art auf Klangattrappen ist<br />
jedoch nicht davon auszugehen, dass das Revier bereits verwaist ist.<br />
Mit der Umwidmung des südöstlichen Teils einer Weidefläche in Bauland verbleibt mit ca. 7 ha geeig<br />
neter Gründlandfläche noch eine ausreichende Nahrungsgrundlage für den Steinkauz. Flächen mit<br />
potentiellen Brutstätten werden nicht tangiert. Die ökologische Funktion der Lebensstätte und damit die<br />
Lebensgrundlage der dort beheimateten lokalen Population werden unter Beibehaltung der bestehen<br />
den Nutzungsformen der verbleibenden Grünlandflächen durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.<br />
Somit treten bei der Realisierung des Vorhabens keine Verbotstatbestände des § 42 BNatSchG und<br />
des Art. 5 VS-RL ein (siehe hierzu Artenschutzvorprüfung (ASVP) im Umweltbericht, 07.10.2011).<br />
6. Inhaltder 5. Änd. des Flächennutzungsplanes Nörvenich<br />
Einziger Inhalt der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die bisherige landwirtschaftliche<br />
Nutzfläche im Geltungsbereich der Änderung in Wohnbaufläche umzuwidmen. Hierdurch soll die Mög-<br />
Sgp ARCHITEKTEN + STADTPLANER MECKENHEIM / BONN 53340 MECKENHEIM OKTOBER 2011
GEMEINDE NÖRVENICH SEITE- 5-<br />
5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE NÖRVENICH<br />
(BEREICH BEBAUUNGSPLAN D 16, FRAUWÜLLESHEIM)<br />
lichkeit entstehen, am Eingangsbereich in den Ortsteil hochwertiges Wohnen in Einfamilienhäusern zu<br />
errichten. Da es sich nur um sehr kleine Flächen,ca. 0,36 ha, handelt, können an dieser Stelle nur sehr<br />
begrenzt Wohngebäude entstehen, vorgesehen sind in der verbindlichen Bauleitplanung insgesamt 4<br />
freistehende Einfamilienhäuser.<br />
Die weiteren Festsetzungen werden in einem Bebauungsplan getroffen, der im Parallelverfahren auf<br />
gestellt wird.<br />
1. Verfahren<br />
7.1 Aufstellungsbeschluss<br />
Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung vom 28.02.2008 den Beschluss zur Aufstellung<br />
der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und die Verwaltung damit beauftragt, diesen Auf<br />
stellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und eine Bürgerbeteiligung (Darlegung und Anhö<br />
rung) sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.<br />
Mit Stellungnahmen vom 20.10.2009 hat die Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass für die beabsichtig<br />
te Flächennutzungsplanänderung grundsätzlich die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und<br />
Landesplanung bestätigt wird.<br />
7.2 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie<br />
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />
Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Gemeinde Nörvenich wurden entsprechend § 3 Abs.<br />
1 BauGB die Öffentlichkeit und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentli<br />
cher Belange informiert. Hierbei wurden entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 12 Halbsatz 1 BauGB die Be<br />
hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf<br />
den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufge<br />
fordert.<br />
Die frühzeitige Information der Bürger fand am 26.05.2010 im Pfarrheim in Frauwüllesheim statt. Hier<br />
zu wurde durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Nörvenich, Nr. 8 vom 23.04.2010 öffent<br />
lich eingeladen.<br />
7.3 Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Im weiteren Verfahren erfolgten der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfes ein<br />
schließlich der Begründung sowie des Umweltberichtes sowie die öffentliche Auslegung des Entwur<br />
fes.<br />
Mit Schreiben vom 26.05.2011 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebe<br />
ten, Stellung zum Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und ggf. Anregungen und Hinweise bis<br />
zum 07.07.2011 abzugeben. Die eingegangenen Stellungnahmen ergaben keine Planänderungen.<br />
Aufgrund geänderter Planungsziele wurde der Entwurf des Bebauungsplanes D 16 durch den Eigen<br />
tümer in seinen Grundzügen geändert, so dass dieser überarbeitete Entwurf nunmehr zur erneuten<br />
Offenlage ansteht. Hierbei entfällt die innere Erschließung und es verbleiben vier Grundstücke in der<br />
Art, wie sie im nördlichen Anschluss an das Plangebiet bereits vorhanden sind.<br />
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GEMEINDE NÖRVENICH SEITE- 6-<br />
5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE NÖRVENICH<br />
(BEREICH BEBAUUNGSPLAN D 16, FRAUWÜLLESHEIM)<br />
Auf die Darstellungen des Flächennutzungsplanes haben diese Änderungen des Bebauungsplanent<br />
wurfes keine Auswirkungen, so dass im Verfahren der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes jetzt<br />
die Abwägung der Stellungnahmen erfolgen kann sowie der abschließende Beschluss ansteht.<br />
Meckenheim, den 10. Oktober 2011, Ergänzung vom 28.08.2012 (kursiv)<br />
S-467_Begründung_<br />
gez. Dr. D. Naumann<br />
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GEMEINDE NÖRVENICH<br />
5. Änderung Flächennutzungsplan<br />
(Bereich Frauwüllesheim)<br />
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Anlage 1<br />
Ubersichtsplan M 1 : 10.000<br />
Datum: 06.05.2010 CAD: H/S347/FORTSCHREIBUNG/S347_300 Projekt-Nr.: S467<br />
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GEMEINDE NÖRVENICH 5. Änderung Ächennutzungsplan, ("Frauwüll^ieim")<br />
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GEMEINDE NÖRVENICH<br />
Bebauungsplan Nörvenich D 16<br />
- Ortsteil Frauwüllesheim -<br />
Begründung<br />
Stand: 10. Oktober 2011<br />
Ergänzung vom 24.08.2012 zum Satzungsbeschluss<br />
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GEMEINDE NÖRVENICH<br />
BEBAUUNGSPLAN NÖRVENICH D 16 - ORTSTEIL FRAUWÜLLESHEIM<br />
- SATZUNGSBESCHLUSS-<br />
Gemeinde Nörvenich<br />
Bebauungsplan Nörvenich D 16<br />
- Ortsteil Frauwüllesheim -<br />
SEITE-2-<br />
Inhaltsverzeichnis Seite<br />
Deckblatt 1<br />
Übersichtsplan i. M. 1 : 5.000 4<br />
Städtebaulicher Entwurf i. M. 1 : 1.000 5<br />
Bebauungsplan Nörvenich D 16 - Ortsteil Frauwüllesheim ohne Maßstab 6<br />
Begründung 7<br />
1. Einführung 7<br />
1.1 Lage und Abgrenzung des Plangebietes 7<br />
1.2 Anlass und Erfordernis der Planaufstellung 7<br />
2. Ausgangssituation 7<br />
2.1 Städtebauliche Einbindung 7<br />
2.2 Bebauung und Nutzung 7<br />
2.3 Erschließung 8<br />
2.4 Ver- und Entsorgung 8<br />
2.5 Natur, Landschaft und Umwelt 8<br />
2.6 Eigentumsverhältnisse 8<br />
3. Planungsbindung 8<br />
3.1 Planungsrechtliche Ausgangssituation / Landes- und Regionalplanung / 8<br />
Flächennutzungsplan<br />
4. Planungskonzept 9<br />
4.1 Ziele und Zwecke der Planung 9<br />
5. Planungsinhalt 9<br />
5.1 Nutzung der Baugrundstücke 9<br />
5.1.1 Art der Nutzung 9<br />
5.1.2 Maß der Nutzung 10<br />
5.1.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen 10<br />
5.1.4 Nebenanlagen 10<br />
5.1.5 Höchstzulässige Anzahl von Wohnungen 10<br />
5.1.6 Private Grünflächen 10<br />
5.1.7 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 10<br />
5.1.8 Flächen, die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belasten sind 11<br />
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GEMEINDE NÖRVENICH<br />
BEBAUUNGSPLAN NÖRVENICH D 16 - ORTSTEIL FRAUWÜLLESHEIM -<br />
- SATZUNGSBESCHLUSS-<br />
Übersichtsplan M1:5.000<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />
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SEITE-4-<br />
Anlage 1<br />
OKTOBER 2011
GEMEINDE NÖRVENICH<br />
BEBAUUNGSPLAN NÖRVENICH D 16 - ORTSTEIL FRAUWÜLLESHEIM -<br />
- SATZUNGSBESCHLUSS-<br />
Städtebaulicher Entwurf M 1:1.000<br />
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SEITE-5-<br />
OKTOBER 2011
GEMEINDE NÖRVENICH<br />
BEBAUUNGSPLAN NÖRVENICH D 16 - ORTSTEIL FRAUWÜLLESHEIM -<br />
- SATZUNGSBESCHLUSS-<br />
Bebauungsplan Nörvenich D 16 - Ortsteil FrauwüllesheimOhne Maßstab<br />
SGP ARCHITEKTEN + STADTPLANER MECKENHEIM / BONN 53340 MECKENHEIM<br />
SEITE-6-<br />
OKTOBER 2011
GEMEINDE NÖRVENICH SEITE - 7 -<br />
BEBAUUNGSPLAN NÖRVENICH D 16 - ORTSTEIL FRAUWÜLLESHEIM-<br />
- SATZUNGSBESCHLUSS-<br />
Begründung<br />
1. Einführung<br />
1.1 Lage und Abgrenzung des Plangebietes<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die unbebauten Flächen am Ortseingang<br />
Frauwüllesheim westlich der Brigidastraße (L 327) nördlich des Frauwüllesheimer Baches.<br />
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird im Übersichtsplan i. M.<br />
1:5.000, der Teil der Begründung ist, dargestellt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von insge<br />
samt ca. 0,5 ha. Das Plangebiet umfasst den Bereich der Grundstücke Gemarkung Frauwülles<br />
heim, Flur 10, Flurstücke 78 und 138.<br />
1.2 Anlass und Erfordernis der Planaufstellung<br />
Anlass der Planung ist es, die Flächen an der Brigidastraße einer Bebauung mit Einfamilienhäu<br />
sern auf großen Gartengrundstücken zuzuführen.<br />
Um dieses städtebauliche Ziel zu erreichen, wird es erforderlich, die bauleitplanerischen Voraus<br />
setzungen hierfür zu schaffen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nörvenich D 16 wird hierzu<br />
notwendig. Um die Festsetzungen des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan ablei<br />
ten zu können, wird im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan mit der 5. Änderung geändert.<br />
2. Ausgangssituation<br />
2.1 Städtebauliche Einbindung<br />
Der Ortseingang des Ortsteils Frauwüllesheim wird an der Brigidastraße derzeit durch die beste<br />
henden Einfamilienhäuser und die Pfarrkirche Frauwüllesheim geprägt. Diese Situation soll da<br />
hingehend weiter entwickelt werden, dass auf der Westseite durch die Anordnung von 4 zusätzli<br />
chen Einfamilienhäusern die Wohnsituation hier gestärkt wird und neues familiengerechtes<br />
Wohnen auf großen Gartengrundstücken ermöglicht wird.<br />
2.2 Bebauung und Nutzung<br />
Die vorhandene Bebauung im Umfeld der Planung ist geprägt durch freistehende Einfamilien<br />
häuser, die Pfarrkirche Frauwüllesheim und die dörflichen Strukturen an der Weißfrauenhofstraße.<br />
Südlich angrenzend bildet der Frauwüllesheimer Bach eine natürliche Grenze der baulichen<br />
Ortsentwicklung.<br />
Im rückwärtigen Bereich grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen, Wiesen und Gärten an das<br />
Gebiet.<br />
SGP ARCHITEKTEN + STADTPLANER MECKENHEIM / BONN 53340 MECKENHEIM OKTOBER 2011
GEMEINDE NÖRVENICH SEITE - 8-<br />
BEBAUUNGSPLAN NÖRVENICH D 16 - ORTSTEIL FRAUWÜLLESHEIM -<br />
- SATZUNGSBESCHLUSS-<br />
2.3 Erschließung<br />
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt von der Brigidastraße (L 327) aus. Der Verkehrsfluss<br />
auf der Brigidastraße (L 327) wird durch die Zu- und Ausfahrten von den sehr großen Grundstü<br />
cken nicht nachhaltig gestört.<br />
Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten kann der ca. 1,5 m breite Fußweg auf der Nordseite<br />
der Brigidastraße vor dem Plangebiet auf öffentlichem Grund weitergeführt werden, so dass das<br />
Plangebiet an das fußläufige Erschließungssystem angebunden werden kann. Da hierzu keine<br />
Planungsfestsetzungen zu treffen sind und keine zusätzlichen Flächen erforderlich werden, wird<br />
die Fußwegeverlängerung im Rahmen der weiteren Ausbauplanung realisiert. Die Gemeinde<br />
schließt hierzu mit dem Eigentümer einen städtebaulichen Vertrag ab.<br />
Da jedem Grundstück eine Garage mit davor liegendem Stellplatz zugeordnet wird, werden im<br />
Gebiet ausreichende private Stellplätze vorgesehen.<br />
2.4 Ver- und Entsorgung<br />
Überdie Brigidastraße kann die Ver- und Entsorgung problemlos sichergestellt werden.<br />
2.5 Natur, Landschaft und Umwelt<br />
Die Belange aus Natur, Landschaft und Umwelt werden weitergehend im landschaftspflegeri<br />
schen Fachbeitrag, in der artenschutzfachlichen Bewertung und im Umweltbericht bearbeitet,<br />
bewertet und in das weitere Planverfahren einbezogen.<br />
Eine Artenschutzuntersuchung wurde im Vorfeld der Planung durchgeführt (s. hierzu Ziffer 6).<br />
Die Fläche wird derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche, Pferdewiese, genutzt.<br />
2.6 Eigentumsverhältnisse<br />
Die im Geltungsbereich des Plangebietes liegenden Grundstücke sind in Privateigentum. Es<br />
liegen entsprechende Anträge der Eigentümer vor, die Umwidmung der Flächen in der geplanten<br />
Art vorzunehmen.<br />
3. Planungsbindung<br />
3.1 Planungsrechtliche Ausgangssituation / Landes- und Regionalplanung / Flächennut<br />
zungsplan<br />
Da der rechtskräftige Flächennutzungsplan derzeit für das Plangebiet landwirtschaftliche Nutz<br />
fläche darstellt, wird er im Parallelverfahren mit der 5. Änderung geändert. Die Gemeinde Nörve<br />
nich hat hierfür die Stellungnahme der Bezirksplanungsbehörde gemäß § 32 Landesplanungs<br />
gesetzt eingeholt.<br />
Mit Stellungnahme vom 20.10.2009 hat die Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass für die beab<br />
sichtigte Flächennutzungsplanänderung grundsätzlich die Anpassung an die Ziele der Raumord<br />
nung und Landesplanung bestätigt wird.<br />
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GEMEINDE NÖRVENICH SEITE - 9-<br />
BEBAUUNGSPLAN NÖRVENICH D 16 - ORTSTEIL FRAUWÜLLESHEIM -<br />
- SATZUNGSBESCHLUSS-<br />
Mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Nörvenich wird sichergestellt, dass der Bebau<br />
ungsplan D 16 aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden kann.<br />
4. Planungskonzept<br />
4.1 Ziele und Zwecke der Planung<br />
Ziel der Planung ist es, freistehende Einfamilienhäuser so zu gruppieren, dass eine kleine<br />
Wohngruppe entsteht, die mit großen Gartengrundstücken eine Wohnqualität bieten, die für die<br />
dörfliche Wohnsituation in Frauwüllesheim typisch ist und wie sie im nördlichen Anschluss auch<br />
bereits vorhanden sind.<br />
Um die Wohnbauflächen auf das im Flächennutzungsplan dargestellte Maß zu begrenzen, weist<br />
der Bebauungsplan im westlichen Bereich private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Haus<br />
gärten aus Diese werden als Grünlandflächen den Grundstücken zur Verfügung gestellt. Auf<br />
diese Weise ergibt sich ein grüner Puffer zu den anschließenden Ortsrandbereichen.<br />
5. Planungsinhalt<br />
Der städtebauliche Entwurf zeigt eine kleine Einfamilienhausgruppe aus 4 freistehenden Häu<br />
sern auf sehr großen Gartengrundstücken ähnlich dem nördlich anschließenden Bestand. Die<br />
Bebauung besteht aus Einfamilienhäusern, die in offener Bauweise errichtet werden sollen. Vor<br />
gesehen sind 4 freistehende Einfamilienhäuser. Da diese Häuser eine optimale Gartensituation<br />
aufweisen und in unmittelbarer Nachbarschaft auch Einzelhäuser stehen, sollen hier freistehen<br />
de Einzelhäuser vorgesehen werden.<br />
Durch die großen Gartengrundstücke entstehen sehr qualitätsvolle neue Wohnsituationen für<br />
familiengerechtes Einfamilienhauswohnen.<br />
Dem Klimaschutz wird insofern Rechnung getragen, als dass die Gebäude so platziert werden,<br />
dass keine gegenseitigen Verschattungen entstehen. Durch die Ausrichtung der Gebäude kön<br />
nen auf den nach Süden ausgerichteten Dachflächen Photovoltaikanlagen bzw. Solarenergiean<br />
lagen installiert werden.<br />
5.1 Nutzung der Baugrundstücke<br />
5.1.1 Art der Nutzung<br />
Das Plangebiet bleibt durch die Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet einer Wohnnutzung<br />
vorbehalten, um hier die Wohnqualitäten der Ortsrandlage zu nutzen. Die Neubebauung ist hier<br />
als offene Einfamilienhausbebauung geplant.<br />
Im Hinblick auf die geplante kleinteilige Bau- und Nutzungsstruktur und entsprechend der vorge<br />
sehenen Parzellierung werden, um den Charakter eines ruhigen Wohngebietes zu erhalten, die<br />
allgemein zulässigen der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirt<br />
schaften sowie Anlagen für kirchliche, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke ebenso<br />
wie die ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwal<br />
tung, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.<br />
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- SATZUNGSBESCHLUSS-<br />
5.1.2 Maß der Nutzung<br />
Entsprechend dem städtebaulichen Konzept sind ausschließlich Einzelhäuser in einer kleinen<br />
Hausgruppe vorgesehen. Die geplante bauliche Nutzung entspricht mit einer maximalen GRZ<br />
von 0,4 den Werten des § 17 der BauNVO.<br />
Auf die GFZ-Festsetzung wird verzichtet, stattdessen wird die absolute Höhe als maximale Ge<br />
bäudehöhe festgesetzt. Entsprechend dem baulichen Konzept werden, um den dörflichen Cha<br />
rakter zu wahren, eingeschossige Häuser mit Satteldächern vorgesehen.<br />
5.1.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen<br />
Um in der Ortsrandlage Frauwüllesheims ein nicht zu geschlossenes Straßenbild zu erhalten,<br />
wird die offene Bauweise festgesetzt.<br />
Die überbaubaren Flächen sind durch Baugrenzen so festgesetzt, dass einerseits eine hohe<br />
Flexibilität der Lage der Gebäude auf den Grundstücken gegeben ist, andererseits bleiben Vor<br />
gärten und Hausgartenbereiche erhalten und schaffen so einen offenen Ortsrandcharakter.<br />
5.1.4 Nebenanlagen<br />
Die Baugrenzen sind großzügig festgelegt, sodass ausreichend Flächen für Stellplätze und Ga<br />
ragen für die Autos innerhalb der Baugrenzen auf den Baugrundstücken bestehen.<br />
Der Abstand der Stellplätze und Garagen zur Straße soll mindestens 5,0 m betragen, damit vor<br />
der Garage wartende Fahrzeuge die Verkehrsflächen nicht blockieren und ein zweiter Stellplatz<br />
entsteht.<br />
Kellergaragenrampen sind zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze nicht<br />
zulässig damit grüne Vorgartenzonen entstehen können.<br />
5.1.5 Höchst zulässige Anzahl von Wohnungen<br />
Um dem Charakter des dörflichen Wohnens in Frauwüllesheim zu entsprechen und das städte<br />
bauliche Konzept, der kleinteiligen Einfamilienhausbebauung mit hoher Wohnqualität, zu reali<br />
sieren, wird Zahl der Wohnungen je Wohngebäude begrenzt.<br />
5.1.6 Private Grünflächen<br />
Die Festsetzung der privaten Grünfläche im Nordosten des Plangebietes wird getroffen, um ei<br />
nen begrünten Ortsrandsrand als Übergang zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen<br />
herzustellen. Es wird hierdurch ein harmonischer Abschluss gebildet.<br />
5.1.7 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen<br />
Die Gestaltungsregelungen der Garagen dienen dazu, dass die Gebäudekubaturen im dörflichen<br />
Umfeld nicht zu groß werden.<br />
Da das Baugebiet den neuen Ortseingang Frauwüllesheim bildet, ist es besonders wichtig, dass<br />
in diesem Bereich ein harmonisches Gestaltungsbild erreicht wird. Aus diesem Grund sind<br />
Dacheindeckungen in ortstypischer Weise zu realisieren.<br />
Auch die Festlegungen für Gauben dienen der abgestimmten Gestaltung des Ortseingangberei<br />
ches.<br />
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5.1.8 Flächen, die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belasten sind<br />
Im Bebauungsplan wird ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht eingetragen und der Parzellierungs<br />
vorschlag dargestellt, dass alle Grundstücke an die gemeinsame GFL-Fläche angeschlossen<br />
sind.<br />
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle vier Einzelgrundstücke über eine gemeinsame Zuund<br />
Ausfahrt an die Landesstraße L 237 angebunden werden. Diese gemeinsame Zu- und Aus<br />
fahrt wird über die Festsetzung der GFL-Fläche planungsrechtlich gesichert.<br />
Zusätzlich werden entsprechende Vereinbarungen in einem Vertrag zwischen Eigentümer und<br />
Gemeinde Nörvenich getroffen. In diesem Vertrag wird auch die Verlängerung des straßenbe<br />
gleitenden Gehweges bis zum Beginn des letzten Grundstücks vereinbart.<br />
Für die Anschlüsse an die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen über die Flächen des<br />
Landesbetriebes für Straßenbau NRW werden zwischen Landesbetrieb und Eigentümer geson<br />
derte Vereinbarungen getroffen.<br />
6. Natur und Umwelt<br />
6.1 Belange von Natur und Landschaft<br />
Die Belange von Natur und Landschaft werden im Bebauungsplanverfahren bearbeitet.<br />
Da im Rahmen der weiteren Planung Gebäude sowie öffentliche Verkehrsflächen errichtet wer<br />
den sollen, sind Eingriffe durch die geplanten Maßnahmen in Natur und Landschaft in den Fakto<br />
ren Geologie, Boden, Wasser, Klima, Oberflächenwasser, Arten- und Lebensgemeinschaften /<br />
Biotoppotenzial, Orts- und Landschaftsbild / Erholung zu erwarten. Die Eingriffe können vor Ort<br />
ausgeglichen oder an anderer Stelle kompensiert werden.<br />
FFH-Gebiete sind durch die Planung nicht betroffen.<br />
Eine Gebietsausweisung nach der FFH-Richtlinie 92/43/gem. § 19 der Richtlinie zur Erhaltung<br />
der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) zum<br />
Aufbau und dem Schutz des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000", insbesondere<br />
dem Schutz der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutz<br />
gebiete EWG ist in der Umgebung zum Plangebiet nicht vorhanden.<br />
In der Nähe zum Plangebiet ist kein Naturschutzgebiet gem. § 13 BNaTSchG ausgewiesen.<br />
Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag (Büro Raskin, 07.10.2011) kommt in seiner Bewertung<br />
und Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft zu folgenden Ergebnissen:<br />
Der Gesamtflächenwert des Ausgangszustandes beträgt nach der Methode des LANUV (2008)<br />
16.689 Punkte. Der Gesamtflächenwert des Eingriffraumes beträgt nach der Realisierung des<br />
Bauvorhabens 9.742 Punkte (Tab. 1). Es resultiert ein Kompensationsdefizit von 6.947 Punkten.<br />
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Tab. 1 des LFB: Eingriffsbilanzierung<br />
Biotoptypen bzw. festgesetzte Nutzungen Flächen<br />
größe<br />
(m2)<br />
Ist-Zustand<br />
SEITE-12-<br />
Wert Flächen<br />
wert<br />
Intensivweide, artenarm (EB, xd2) 5.147 3 15.441<br />
Einzelbaum (BF3, 90, ta2) 10 6 60<br />
Weißdorn-Holunder-Schnitthecke (BD0100, kd4) 58 4 232<br />
Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand<br />
(VA, mr9) außerhalb des Plangebietes<br />
239 4 956<br />
Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes 5.454 16.689<br />
Plan-Zustand<br />
Private Grünfläche (Hausgärten) (HJ, mc1/mc2, ka4/ka6) 1.225 3 3.675<br />
Allgemeines Wohngebiet, Bereich der (potentiell) voll<br />
versiegelten Flächen entsprechend der GRZ 0,4<br />
Allgemeines Wohngebiet, Bereich der Gärten und teilver<br />
siegelten Flächen entsprechend einer potentiellen<br />
50%igen Überschreitung der GRZ<br />
Allgemeines Wohngebiet, Bereich der Gärten<br />
(HJ, ka4/ka6)<br />
Fußweg, teilversiegelt, mit Bankett, unterbrochen<br />
durch vier teilversiegelte Zufahrten<br />
(VF1/VA, mr4) außerhalb des B-Plangebietes<br />
Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand<br />
(VA, mr9) außerhalb des B-Plangebietes<br />
Gesamtflächenwert B des Planzustandes<br />
1.596 0 0<br />
798 1 798<br />
1.596 3 4.788<br />
190 1,5 285<br />
49 4 196<br />
9.742<br />
Gesamtbilanz B-A -6.947<br />
Für den Aspekt des Landschaftsbildes ist aufgrund der fehlenden Eingriffserheblichkeit kein zu<br />
sätzlicher Ausgleich erforderlich.<br />
Im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag werden Rahmenbedingungen für eine besonders ge<br />
eignete Kompensationsleistung formuliert:<br />
• Zum Ausgleich des Eingriffs in den Boden ist insbesondere eine Umwandlung von Acker<br />
in Grünland geeignet.<br />
• Vorzugsweise findet eine Ausgleichsmaßnahme am Ortsrand des Gemeindegebietes von<br />
Frauwüllesheim statt.<br />
• Unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte wäre ein kurzrasiges Weidegrünland<br />
mit Gehölzstrukturen wie Obstbäumen anzustreben, da dies gleichzeitig eine, wenn auch<br />
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artenschutzrechtlich nicht erforderliche, Entwicklung von potentiellem Steinkauzlebens<br />
raum bedeutete.<br />
Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden in einem gesonderten Vertrag vom<br />
22.06.2012 / 20.06.2012 mit der Stadt Jülich vereinbart und festgesetzt. Die Ausgleichsfläche<br />
wird in der Gemeinde Barmen, Flur 10 Nr. 497 Fläche 1 nachgewiesen.<br />
6.2. Umweltbelange / Umweltbericht<br />
Nach § 2a BauGB ist in der Begründung entsprechend den Stand des Verfahrens neben den<br />
Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplanes auch ein Umweltbericht<br />
aufzunehmen. Er ist gemäß § 2a BauGB Teil der Begründung und ist der Begründung beigefügt.<br />
Gemäß der Anlage 1 Liste "UVP-pflichtige Vorhaben" zum Artikelgesetz wird entsprechend Nr.<br />
18.7.2 für ein Städtebauprojekt gemäß § 3c Abs. 1 Satz 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung<br />
des Einzelfalls erforderlich, wenn die festgesetzte Grundfläche 20.000 qm übersteigt. Bei den<br />
geplanten Einrichtungen werden diese Größenordnungen nicht erreicht.<br />
Aus diesen Gründen ergibt sich, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkun<br />
gen auf die in § 2 UVPG genannten Schutzgüter haben kann. Auch wenn damit von einer UVP<br />
abgesehen wird, werden die Umwelt-relevanten Kriterien in dem weiteren Verfahren umfassend<br />
überprüft und im Umweltbericht zusammengefasst begründet und erläutert.<br />
6.3 Artenschutz<br />
Seit mehreren Jahren wird die Plangebietsfläche als Pferdeweide genutzt. In umfangreichen<br />
omithologischen Erfassungen aus den Jahren 2005 und 2006 wurde in diesen Bereichen kein<br />
Steinkauzbrutvorkommen festgestellt, jedoch ca. 200 m südöstlich in einem Obstwiesenbestand.<br />
Aufenthaltspunkte für weitere betroffene planungsrelevante Arten liegen nicht vor.<br />
Da der Kreis Düren im Rahmen der Bauleitplanung eine Prüfung forderte, ob hinsichtlich des<br />
Steinkauzes artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 42 BNatSchG eintreten können,<br />
wurde ein Gutachten zum Artenschutzbeitrag Steinkauz erarbeitet (raskin Büro für Landschafts<br />
planung und angewandte Ökologie, Aachen, 11. August 2009). Das Gutachten kommt zu folgen<br />
dem Ergebnis:<br />
In der Ortslage von Nörvenich-Frauwüllesheim brütet seit langen Jahren der Steinkauz. Im Vor<br />
jahr kam es zur Brutaufgabe des Paares, diesjährig konnten keine Tiere nachgewiesen werden.<br />
Aufgrund der Habitatausstattung und der diesjährigen regional schlechten Reaktion der Art auf<br />
Klangattrappen ist jedoch nicht davon auszugehen, dass das Revier bereits verwaist ist.<br />
Mit der Umwidmung des südöstlichen Teils einer Weidefläche in Bauland verbleibt mit ca. 7 ha<br />
geeigneter Gründlandfläche noch eine ausreichende Nahrungsgrundlage für den Steinkauz. Flä<br />
chen mit potentiellen Brutstätten werden nicht tangiert. Die ökologische Funktion der Lebensstät<br />
te und damit die Lebensgrundlage der dort beheimateten lokalen Population werden unter Bei<br />
behaltung der bestehenden Nutzungsformen der verbleibenden Grünlandflächen durch das Vor<br />
haben nicht beeinträchtigt. Somit treten bei der Realisierung des Vorhabens keine Verbotstatbe<br />
stände des § 42 BNatSchG und des Art. 5 VS-RL ein.<br />
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7. Verfahren<br />
7.1 Aufstellungsbeschluss<br />
Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung vom 25.03.2010 den Beschluss zur Auf<br />
stellung des Bebauungsplanes Nörvenich D 16 gefasst und die Verwaltung damit beauftragt,<br />
diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und eine Bürgerbeteiligung (Darle<br />
gung und Anhörung) sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.<br />
7.2 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie<br />
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />
Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Gemeinde Nörvenich zu dem städtebaulichen<br />
Entwurf wurden entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange informiert wurden. Hierbei wurden ent<br />
sprechend § 3 Abs. 1 Satz 12 Halbsatz 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange unterrichtet und zurÄußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und De<br />
taillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.<br />
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen nun zur<br />
Abwägung vor und werden im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt. Die frühzeitige<br />
Information der Bürger fand am 26.05.2010 im Pfarrheim in Frauwüllesheim satt. Hierzu wurde<br />
durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Nörvenich, Nr. 8 vom 23.04.2010 öffentlich<br />
eingeladen.<br />
7.3 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Im weiteren Verfahren erfolgte der Beschluss zur Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes<br />
einschließlich der Begründung sowie des Umweltberichtes an sowie die öffentliche Auslegung<br />
des Entwurfes.<br />
Mit Schreiben vom 26.05.2011 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
gebeten, Stellung zum Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und ggf. Anregungen und Hin<br />
weise bis zum 07.07.2011 abzugeben.<br />
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ergaben sich keine Planänderungen.<br />
Den Hinweisen zu möglichen Kampfmitteln im Plangebiet wurde insofern Rechnung getragen,<br />
als dass der Kampfmittelräumdienst mit der Herstellung der Kampfmittelfreiheit beauftragt wurde.<br />
Aufgrund der umfangreichen Kampfmittelfunde, die auf dem Gelände vergraben waren und hier<br />
gesprengt wurden, erfolgte ein Bodenaustausch im Plangebiet.<br />
Den Anregungen, den Boden zu erhalten und nicht zu bebauen, da es sich in diesem Bereich um<br />
ein Gebiet mit besonders schutzwürdigen Böden handelt, kann wegen der Kampfmittelberäu<br />
mung nicht entsprochen werden.<br />
Durch die Sprengungen der gefundenen Kampfmittel und die anschließenden Maßnahmen kam<br />
es zu einem Bodenaustausch und Wiederverfullungen. Ein Erhalt guter Böden kann an dieser<br />
Stelle nicht mehr gewährleistet werden.<br />
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7.4 Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB<br />
SEITE -15 -<br />
Aufgrund geänderter Planungsziele wurde der Entwurf durch den Eigentümer in seinen Grund<br />
zügen geändert, so dass dieser überarbeitete Entwurf nunmehr zur erneuten Offenlage ansteht.<br />
Hierbei entfällt die innere Erschließung und es verbleiben 4 Grundstücke in der Art, wie sie im<br />
nördlichen Anschluss an das Plangebiet bereits vorhanden sind.<br />
8. Auswirkung der Planung<br />
8.1 Bodenordnende Maßnahmen<br />
Bodenordnende Maßnahmen werden, soweit erforderlich, vom Grundstückseigentümer vorge<br />
nommen.<br />
8.2 Kosten und Finanzierung<br />
Die Planungskosten des Bauleitplanverfahrens gehen zu Lasten des Eigentümers. Die Gemein<br />
de Nörvenich schließt deshalb mit dem Eigentümer einen städtebaulichen Vertrag ab, der den<br />
Eigentümer verpflichtet, zu Gunsten der Gemeinde die Bauleitplanung ausführen zu lassen. Der<br />
Eigentümer des Grundstücks übernimmt für das Plangebiet die Kosten für die erforderlichen<br />
ökologischen Ausgleichsmaßnahmen.<br />
Somit entstehen der Gemeinde Nörvenich, außer dem üblichen Verwaltungsaufwand, keine<br />
Kosten aus der Realisierung des Bebauungsplanes.<br />
8.3 Flächenbilanz<br />
ha %<br />
Gesamtgebiet Bruttobauland 0,5 100<br />
davon<br />
- private Grünfläche<br />
- verbleibendes Nettobauland<br />
0,12<br />
0,38<br />
25%<br />
75%<br />
Bei derzeit geplanten 4 Wohneinheiten in freistehenden Einfamilienhäusern beträgt die rechneri<br />
sche durchschnittliche Grundstücksgröße ca. 950 qm zuzüglich der privaten Grünfläche.<br />
Die Einwohnerzahl (EW) errechnet sich mit<br />
4 WE x 2,7 EW (Erfahrungswert) = ca. 10 EW.<br />
Meckenheim, den 10.10.2011 Ergänzung vom 24.08.2012 zum Satzungsbeschluss<br />
NaumanrVWü/S-506_2012_Begründung<br />
gez. Dr. D. Naumann<br />
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Textliche Festsetzungen<br />
1. Planungsrechtliche Festsetzungen § 9 Abs. 1<br />
1.1 Art und Maß der baulichen Nutzung § 9 (1) Nr. 1 BauGB<br />
1.1.1 Im Allgemeinen Wohngebiet (WA) sind die gemäß § 4 (2) BauNVO die allgemein zuläs<br />
sigen der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften<br />
sowie Anlagen für kirchliche, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke ausge<br />
schlossen.<br />
1.1.2 Im Allgemeinen Wohngebiet (WA) sind die gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zu<br />
lässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltung, Gartenbaube<br />
triebe und Tankstellen nach § 1 (6) BauNVO ausgeschlossen.<br />
1.2 Höhenlage baulicher Anlagen § 9 (3) BauGB i. V. mit § 18 BauNVO<br />
1.2.1 Die Sockelhöhe (OKF EG Fertigfußboden) der Gebäude darf im Mittel nicht höher als 0,3<br />
m über dem gewachsenen Boden liegen.<br />
1.2.2 Die zulässige Firsthöhe wird auf 9 m begrenzt. Unterer Bezugspunkt ist die Höhe des<br />
Erdgeschossfußbodens (OKF EG Fertigfußboden).<br />
1.2.3 Die maximale Firsthöhe darf ausnahmsweise um bis zu 0,50 m durch den besonderen<br />
Dachaufbau bei Passivhäusern oder Solarenergieanlagen überschritten werden.<br />
1.3 Garagen und Stellplätze § 9 Abs. 4 BauGB i. V. mit § 12 BauNVO<br />
1.3.1 Stellplätze und Garagen für Kfz dürfen nur innerhalb der überbaubaren Grundstückflä<br />
chen angelegt, bzw. erstellt werden.<br />
1.3.2 Der Abstand zur Straße muss mindestens 5,0 m betragen.<br />
1.3.2 Kellergaragenrampen sind zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze<br />
nicht zulässig.<br />
1.4 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden §9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB<br />
Die zulässige Zahl der Wohnungen je Wohngebäude wird auf zwei begrenzt.<br />
1.5 Flächen, die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belasten sind (§ 9 Abs. 1 Nr.<br />
21 BauGB)<br />
Für die in der Planzeichnung mit GFL gekennzeichneten Flächen werden Geh-, Fahrund<br />
Leitungsrechte zugunsten der Grundstückseigentümer festgesetzt.<br />
2. Bauordnungsrechtliche Vorschriften §9 (4) BauGB i. V. mit § 86 BauO<br />
NRW<br />
2.1 Dächer<br />
2.1.1 Garagen sind mit Flachdächern zu versehen oder in die Gestaltung des Haupthauses mit<br />
einzubeziehen.<br />
2.1.2 Es sind nur dunkle Dacheindeckungen in Form von Dachsteinen, Naturschiefer, Kunst<br />
schiefer und Dachpfannen, wenn sie den nachstehend aufgeführten Farben der<br />
RAL-Farbtonkarte entsprechen, zulässig:<br />
Schwarztöne: 9004, 9005, 9011, 9017<br />
Grautöne: 7043, 7026, 7016, 7021, 7024<br />
Brauntöne (dunkelbraun und braunrot):8028 (terrabraun), 8012 (rotbraun).<br />
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Sollten farbige Dacheindeckungen nicht der RAL-Farbtonkarte zugeordnet werden kön<br />
nen, sind Farbnuancierungen in Anlehnung an die angegebenen Farbtöne möglich. Nicht<br />
zulässig ist die Verwendung von hellen und reflektierenden Materialien für die Eindeckung<br />
von Dachflächen, sowie gemischte Farbgruppen. Ausgenommen sind die Materia<br />
lien von Einrichtungen, die der solaren Energiegewinnung dienen.<br />
2.1.3 Gauben oder ähnliche Dachaufbauten dürfen eine Breite von max. 4,00 m aufweisen und<br />
in der Summe höchstens, ein Drittel der Trauflänge der zugehörigen Dachfläche betra<br />
gen. Der Abstand von Gauben oder ähnlichen Dachaufbauten untereinander muss min<br />
destens 1,00m, zu Firsten und Ortgängen mindestens 1,30 m betragen. Bei Ortgängen<br />
zählt als Messpunkt der Schnittpunkt zwischen Außenwand und Dachhaut.<br />
3. Hinweise<br />
3.1 Bodendenkmale<br />
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere<br />
Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Ni<br />
deggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel. 02425/9039-0, Fax 02425/9039-199, un<br />
verzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu<br />
erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang<br />
der Arbeiten ist abzuwarten.<br />
3.2 Freianlagen<br />
Bei der Pflege der Grünflächen ist möglichst auf die Verwendung von Pestiziden zu ver<br />
zichten.<br />
3.3 Oberboden<br />
Der bei den Bauarbeiten anfallende Oberboden und der kulturfähige Unterboden sollen<br />
gem. § 202 BauGB auf dem jeweiligen Grundstück zur Herstellung von Vegetationsflä<br />
chen wieder aufgetragen werden, hierbei ist die DIN 18.915 zu beachten.<br />
3.4 Fluglärm<br />
Bedingt durch die Nähe zum Militärflugplatz Nörvenich sind Belästigungen durch Flug<br />
lärm möglich, deren negative Auswirkungen für die Bewohner mittels baulicher Maßnah<br />
men begrenzt werden müssen (hier: Schallschutzfenster und / oder passive Schall<br />
schutzmaßnahmen,<br />
3.5 Kampfmittel<br />
Bei Auffinden von Kampfmitteln während der Bauarbeiten sind die Arbeiten aus Sicher<br />
heitsgründen sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle ist zu ver<br />
ständigen.<br />
3.6 Tektonische Störzone<br />
Entsprechend den geologischen Daten verläuft am westlichen Plangebietsrand eine tek<br />
tonische Störzone. Die bewegungsaktive tektonische Störung ist von Hochbauten und<br />
Nebenanlagen freizuhalten.<br />
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BEBAUUNGSPLAN NÖRVENICH D 16 - ORTSTEIL FRAUWÜLLESHEIM -<br />
- SATZUNGSBESCHLUSS-<br />
3.7 Erdbebengefährdung<br />
Nach der DIN 4149 (Ausgabe 4/2005) liegt das Plangebiet in der Erdbebenzone 3. Die<br />
Vorgaben der DIN 4149-2005-04 "Bauten in deutschen Erdbebengebieten" sind zu be<br />
achten.<br />
Meckenheim, den 10.10.2011 Ergänzung vom 24.08.2012 zum Satzungsbeschluss<br />
NaumanrVWü/S-506_2012_Begründung<br />
gez. Dr. Naumann<br />
sgp architekten + stadtplaner BDA<br />
SGP ARCHITEKTEN + STADTPLANER MECKENHEIM / BONN 53340 MECKENHEIM OKTOBER 2011
GEMEINDE NÖRVENICH<br />
Bebauungsplan D 16 Ortsteil Frauwüllesheim<br />
c /c-o.-^.,^<br />
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