Beschlussvorlage
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Sicht dringend empfohlen, diese Böden nicht zu bebauen.<br />
Sollte sich im Rahmen der planungsrechtlichen Abwägung herausstellen, dass die Planung<br />
an diesem Standort realisiert wird und Eingriffe in Böden unvermeidbar sind, so sind für diese<br />
Böden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu planen und durchzuführen.<br />
Landschaftspfleqe und Naturschutz:<br />
Keine grundsätzlichen Bedenken.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
nicht in das Planverfahren eingestellt worden sind, da der Umweltbericht und der<br />
Landschaftspflegerische Fachbeitrag nicht vorgelegt wurden. Deshalb wird eine ordnungsgemäße<br />
Berücksichtigung der Belange des Naturschutz und der Landschaftspflege nicht bestätigt.<br />
Bezirksreqierunq Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, 16.02.2012<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet über dem auf Braunkohle verliehenen<br />
Bergwerksfeldern „Horrem 145" sowie über das auf Braunkohle verliehene Bergwerksfeld „Agnes"<br />
liegt. Nach den vorliegenden Unterlagen ist kein einwirkungsrelevanter Bergbau im Plangebiet zu<br />
verzeichnen. Der Bereich des Plangebietes ist nach den vorliegenden Unterlagen durch<br />
Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlebergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die<br />
Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei<br />
Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.<br />
Es wird empfohlen, die o.g. Hinweise in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen.<br />
Wehrbereichsverwaltunq West. 21.02.2012<br />
Es wird mitgeteilt, dass unter Berücksichtigung der im Folgenden benannten Belange grundsätzlich<br />
keine Bedenken bestehen. Hierzu zählt, dass eine Höhe von 9 m durch bauliche Anlagen<br />
einschließlich untergeordneter Bauteile nicht überschritten wird. Sollte diese Höhe überschritten<br />
werden, wird vor Erteilung der Baugenehmigung um Zusendung prüffähiger Unterlagen gebeten.<br />
Auf die Nähe zum Flugplatz Nörvenich und die geltenden Regelungen aus dem Luftverkehrsgesetz<br />
wird hingewiesen.<br />
Landesbetrieb Straßenbau NRW. 25.01.2012<br />
Es ist aufgrund der Zuwegung zu mehreren Grundstücken eine gebührenpflichtige Sondernutzung<br />
im Rahmen der Baugenehmigung zu beantragen. Hierzu werden weitere Auflagen<br />
vorbehalten.<br />
Einzelne, hintereinander in Innenkurvenbereich liegende Zufahrten bergen ein latentes<br />
Gefahrenpotential, insbesondere im Ortsausgang. Die Grundstücke sind zur L 327 hin lückenlos<br />
und nicht übersteigbar einzufrieden, damit vor allem spielende Kinder nicht ungewollt<br />
die Fahrbahn queren.<br />
Rückwärts aus der Zufahrt ausfahrende Fahrzeuge bilden eine weitere Gefahrenquelle.<br />
Daher ist eine rückwärtige Erschließung vorzusehen.<br />
Im Bereich der Anbindungen an die L 327 ist durch entsprechende Regelungen sicherzustellen,<br />
dass die Sichtfelder entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Straßen,<br />
Teil Knotenpunkte, RAS-K1, Abschnitt 3.4 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und<br />
Verkehrswesen im Bereich der Einmündung dauerhaft von Bewuchs und Baukörpern<br />
freigehalten werden.<br />
Der Gehweg ist incl. Beleuchtung, barrierefreier Querungshilfe usw. zu Lasten der Gemeinde<br />
Nörvenich bis zur letzten außerorts gelegenen Bebauung fortzuführen.<br />
Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung und nur bis zur jeweiligen Gebäudeoberkante<br />
zulässig. Anlagen der Außenwerbung dürfen bis zu einer Entfernung von 20m,<br />
gemessen vom äußeren Rand der für den Kfz-Verkehr bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet<br />
werden. Werbeanlagen mit retroreflektierender bzw. fluoriszierender Wirkung dürfen<br />
nicht verwendet werden.<br />
Evtl. Beleuchtung ist zur Landesstraße hin so abzuschirmen, dass die<br />
Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden.<br />
Bezirksreqierunq Düsseldorf, Dezernat 22.5 (KBD), 23.01.2012<br />
Diffuser Kampfmittelverdacht.<br />
Empfehlung einer geophysikalischen Untersuchung der zu überbauenden Fläche.<br />
Vorab werden Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung<br />
inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt.<br />
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie