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Beschlussvorlage

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Sicht dringend empfohlen, diese Böden nicht zu bebauen.<br />

Sollte sich im Rahmen der planungsrechtlichen Abwägung herausstellen, dass die Planung<br />

an diesem Standort realisiert wird und Eingriffe in Böden unvermeidbar sind, so sind für diese<br />

Böden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu planen und durchzuführen.<br />

Landschaftspfleqe und Naturschutz:<br />

Keine grundsätzlichen Bedenken.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

nicht in das Planverfahren eingestellt worden sind, da der Umweltbericht und der<br />

Landschaftspflegerische Fachbeitrag nicht vorgelegt wurden. Deshalb wird eine ordnungsgemäße<br />

Berücksichtigung der Belange des Naturschutz und der Landschaftspflege nicht bestätigt.<br />

Bezirksreqierunq Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, 16.02.2012<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet über dem auf Braunkohle verliehenen<br />

Bergwerksfeldern „Horrem 145" sowie über das auf Braunkohle verliehene Bergwerksfeld „Agnes"<br />

liegt. Nach den vorliegenden Unterlagen ist kein einwirkungsrelevanter Bergbau im Plangebiet zu<br />

verzeichnen. Der Bereich des Plangebietes ist nach den vorliegenden Unterlagen durch<br />

Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlebergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die<br />

Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei<br />

Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.<br />

Es wird empfohlen, die o.g. Hinweise in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen.<br />

Wehrbereichsverwaltunq West. 21.02.2012<br />

Es wird mitgeteilt, dass unter Berücksichtigung der im Folgenden benannten Belange grundsätzlich<br />

keine Bedenken bestehen. Hierzu zählt, dass eine Höhe von 9 m durch bauliche Anlagen<br />

einschließlich untergeordneter Bauteile nicht überschritten wird. Sollte diese Höhe überschritten<br />

werden, wird vor Erteilung der Baugenehmigung um Zusendung prüffähiger Unterlagen gebeten.<br />

Auf die Nähe zum Flugplatz Nörvenich und die geltenden Regelungen aus dem Luftverkehrsgesetz<br />

wird hingewiesen.<br />

Landesbetrieb Straßenbau NRW. 25.01.2012<br />

Es ist aufgrund der Zuwegung zu mehreren Grundstücken eine gebührenpflichtige Sondernutzung<br />

im Rahmen der Baugenehmigung zu beantragen. Hierzu werden weitere Auflagen<br />

vorbehalten.<br />

Einzelne, hintereinander in Innenkurvenbereich liegende Zufahrten bergen ein latentes<br />

Gefahrenpotential, insbesondere im Ortsausgang. Die Grundstücke sind zur L 327 hin lückenlos<br />

und nicht übersteigbar einzufrieden, damit vor allem spielende Kinder nicht ungewollt<br />

die Fahrbahn queren.<br />

Rückwärts aus der Zufahrt ausfahrende Fahrzeuge bilden eine weitere Gefahrenquelle.<br />

Daher ist eine rückwärtige Erschließung vorzusehen.<br />

Im Bereich der Anbindungen an die L 327 ist durch entsprechende Regelungen sicherzustellen,<br />

dass die Sichtfelder entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Straßen,<br />

Teil Knotenpunkte, RAS-K1, Abschnitt 3.4 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und<br />

Verkehrswesen im Bereich der Einmündung dauerhaft von Bewuchs und Baukörpern<br />

freigehalten werden.<br />

Der Gehweg ist incl. Beleuchtung, barrierefreier Querungshilfe usw. zu Lasten der Gemeinde<br />

Nörvenich bis zur letzten außerorts gelegenen Bebauung fortzuführen.<br />

Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung und nur bis zur jeweiligen Gebäudeoberkante<br />

zulässig. Anlagen der Außenwerbung dürfen bis zu einer Entfernung von 20m,<br />

gemessen vom äußeren Rand der für den Kfz-Verkehr bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet<br />

werden. Werbeanlagen mit retroreflektierender bzw. fluoriszierender Wirkung dürfen<br />

nicht verwendet werden.<br />

Evtl. Beleuchtung ist zur Landesstraße hin so abzuschirmen, dass die<br />

Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden.<br />

Bezirksreqierunq Düsseldorf, Dezernat 22.5 (KBD), 23.01.2012<br />

Diffuser Kampfmittelverdacht.<br />

Empfehlung einer geophysikalischen Untersuchung der zu überbauenden Fläche.<br />

Vorab werden Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung<br />

inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt.<br />

Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie

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