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Beschlussvorlage

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GEMEINDE NÖRVENICH SEITE- 5-<br />

5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE NÖRVENICH<br />

(BEREICH BEBAUUNGSPLAN D 16, FRAUWÜLLESHEIM)<br />

lichkeit entstehen, am Eingangsbereich in den Ortsteil hochwertiges Wohnen in Einfamilienhäusern zu<br />

errichten. Da es sich nur um sehr kleine Flächen,ca. 0,36 ha, handelt, können an dieser Stelle nur sehr<br />

begrenzt Wohngebäude entstehen, vorgesehen sind in der verbindlichen Bauleitplanung insgesamt 4<br />

freistehende Einfamilienhäuser.<br />

Die weiteren Festsetzungen werden in einem Bebauungsplan getroffen, der im Parallelverfahren auf<br />

gestellt wird.<br />

1. Verfahren<br />

7.1 Aufstellungsbeschluss<br />

Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung vom 28.02.2008 den Beschluss zur Aufstellung<br />

der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und die Verwaltung damit beauftragt, diesen Auf<br />

stellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und eine Bürgerbeteiligung (Darlegung und Anhö<br />

rung) sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.<br />

Mit Stellungnahmen vom 20.10.2009 hat die Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass für die beabsichtig<br />

te Flächennutzungsplanänderung grundsätzlich die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und<br />

Landesplanung bestätigt wird.<br />

7.2 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Gemeinde Nörvenich wurden entsprechend § 3 Abs.<br />

1 BauGB die Öffentlichkeit und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentli<br />

cher Belange informiert. Hierbei wurden entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 12 Halbsatz 1 BauGB die Be<br />

hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf<br />

den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufge<br />

fordert.<br />

Die frühzeitige Information der Bürger fand am 26.05.2010 im Pfarrheim in Frauwüllesheim statt. Hier<br />

zu wurde durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Nörvenich, Nr. 8 vom 23.04.2010 öffent<br />

lich eingeladen.<br />

7.3 Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Im weiteren Verfahren erfolgten der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfes ein<br />

schließlich der Begründung sowie des Umweltberichtes sowie die öffentliche Auslegung des Entwur<br />

fes.<br />

Mit Schreiben vom 26.05.2011 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebe<br />

ten, Stellung zum Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und ggf. Anregungen und Hinweise bis<br />

zum 07.07.2011 abzugeben. Die eingegangenen Stellungnahmen ergaben keine Planänderungen.<br />

Aufgrund geänderter Planungsziele wurde der Entwurf des Bebauungsplanes D 16 durch den Eigen<br />

tümer in seinen Grundzügen geändert, so dass dieser überarbeitete Entwurf nunmehr zur erneuten<br />

Offenlage ansteht. Hierbei entfällt die innere Erschließung und es verbleiben vier Grundstücke in der<br />

Art, wie sie im nördlichen Anschluss an das Plangebiet bereits vorhanden sind.<br />

Sgp ARCHITEKTEN + STADTPLANER MECKENHEIM / BONN 53340MECKENHEIM OKTOBER 2011

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