Beschlussvorlage
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GEMEINDE NÖRVENICH SEITE-14-<br />
BEBAUUNGSPLAN NÖRVENICH D 16 - ORTSTEIL FRAUWÜLLESHEIM-<br />
- SATZUNGSBESCHLUSS-<br />
7. Verfahren<br />
7.1 Aufstellungsbeschluss<br />
Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung vom 25.03.2010 den Beschluss zur Auf<br />
stellung des Bebauungsplanes Nörvenich D 16 gefasst und die Verwaltung damit beauftragt,<br />
diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und eine Bürgerbeteiligung (Darle<br />
gung und Anhörung) sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.<br />
7.2 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie<br />
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />
Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Gemeinde Nörvenich zu dem städtebaulichen<br />
Entwurf wurden entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange informiert wurden. Hierbei wurden ent<br />
sprechend § 3 Abs. 1 Satz 12 Halbsatz 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange unterrichtet und zurÄußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und De<br />
taillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.<br />
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen nun zur<br />
Abwägung vor und werden im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt. Die frühzeitige<br />
Information der Bürger fand am 26.05.2010 im Pfarrheim in Frauwüllesheim satt. Hierzu wurde<br />
durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Nörvenich, Nr. 8 vom 23.04.2010 öffentlich<br />
eingeladen.<br />
7.3 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Im weiteren Verfahren erfolgte der Beschluss zur Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes<br />
einschließlich der Begründung sowie des Umweltberichtes an sowie die öffentliche Auslegung<br />
des Entwurfes.<br />
Mit Schreiben vom 26.05.2011 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
gebeten, Stellung zum Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und ggf. Anregungen und Hin<br />
weise bis zum 07.07.2011 abzugeben.<br />
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ergaben sich keine Planänderungen.<br />
Den Hinweisen zu möglichen Kampfmitteln im Plangebiet wurde insofern Rechnung getragen,<br />
als dass der Kampfmittelräumdienst mit der Herstellung der Kampfmittelfreiheit beauftragt wurde.<br />
Aufgrund der umfangreichen Kampfmittelfunde, die auf dem Gelände vergraben waren und hier<br />
gesprengt wurden, erfolgte ein Bodenaustausch im Plangebiet.<br />
Den Anregungen, den Boden zu erhalten und nicht zu bebauen, da es sich in diesem Bereich um<br />
ein Gebiet mit besonders schutzwürdigen Böden handelt, kann wegen der Kampfmittelberäu<br />
mung nicht entsprochen werden.<br />
Durch die Sprengungen der gefundenen Kampfmittel und die anschließenden Maßnahmen kam<br />
es zu einem Bodenaustausch und Wiederverfullungen. Ein Erhalt guter Böden kann an dieser<br />
Stelle nicht mehr gewährleistet werden.<br />
SGP ARCHITEKTEN + STADTPLANER MECKENHEIM / BONN 53340 MECKENHEIM OKTOBER 2011