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Beschlussvorlage

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GEMEINDE NÖRVENICH SEITE-14-<br />

BEBAUUNGSPLAN NÖRVENICH D 16 - ORTSTEIL FRAUWÜLLESHEIM-<br />

- SATZUNGSBESCHLUSS-<br />

7. Verfahren<br />

7.1 Aufstellungsbeschluss<br />

Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung vom 25.03.2010 den Beschluss zur Auf<br />

stellung des Bebauungsplanes Nörvenich D 16 gefasst und die Verwaltung damit beauftragt,<br />

diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und eine Bürgerbeteiligung (Darle<br />

gung und Anhörung) sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.<br />

7.2 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Gemeinde Nörvenich zu dem städtebaulichen<br />

Entwurf wurden entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange informiert wurden. Hierbei wurden ent<br />

sprechend § 3 Abs. 1 Satz 12 Halbsatz 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange unterrichtet und zurÄußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und De<br />

taillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.<br />

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen nun zur<br />

Abwägung vor und werden im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt. Die frühzeitige<br />

Information der Bürger fand am 26.05.2010 im Pfarrheim in Frauwüllesheim satt. Hierzu wurde<br />

durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Nörvenich, Nr. 8 vom 23.04.2010 öffentlich<br />

eingeladen.<br />

7.3 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Im weiteren Verfahren erfolgte der Beschluss zur Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes<br />

einschließlich der Begründung sowie des Umweltberichtes an sowie die öffentliche Auslegung<br />

des Entwurfes.<br />

Mit Schreiben vom 26.05.2011 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

gebeten, Stellung zum Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und ggf. Anregungen und Hin<br />

weise bis zum 07.07.2011 abzugeben.<br />

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ergaben sich keine Planänderungen.<br />

Den Hinweisen zu möglichen Kampfmitteln im Plangebiet wurde insofern Rechnung getragen,<br />

als dass der Kampfmittelräumdienst mit der Herstellung der Kampfmittelfreiheit beauftragt wurde.<br />

Aufgrund der umfangreichen Kampfmittelfunde, die auf dem Gelände vergraben waren und hier<br />

gesprengt wurden, erfolgte ein Bodenaustausch im Plangebiet.<br />

Den Anregungen, den Boden zu erhalten und nicht zu bebauen, da es sich in diesem Bereich um<br />

ein Gebiet mit besonders schutzwürdigen Böden handelt, kann wegen der Kampfmittelberäu<br />

mung nicht entsprochen werden.<br />

Durch die Sprengungen der gefundenen Kampfmittel und die anschließenden Maßnahmen kam<br />

es zu einem Bodenaustausch und Wiederverfullungen. Ein Erhalt guter Böden kann an dieser<br />

Stelle nicht mehr gewährleistet werden.<br />

SGP ARCHITEKTEN + STADTPLANER MECKENHEIM / BONN 53340 MECKENHEIM OKTOBER 2011

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