Beschlussvorlage
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GEMEINDE NÖRVENICH SEITE-10-<br />
BEBAUUNGSPLAN NÖRVENICH D 16 - ORTSTEIL FRAUWÜLLESHEIM -<br />
- SATZUNGSBESCHLUSS-<br />
5.1.2 Maß der Nutzung<br />
Entsprechend dem städtebaulichen Konzept sind ausschließlich Einzelhäuser in einer kleinen<br />
Hausgruppe vorgesehen. Die geplante bauliche Nutzung entspricht mit einer maximalen GRZ<br />
von 0,4 den Werten des § 17 der BauNVO.<br />
Auf die GFZ-Festsetzung wird verzichtet, stattdessen wird die absolute Höhe als maximale Ge<br />
bäudehöhe festgesetzt. Entsprechend dem baulichen Konzept werden, um den dörflichen Cha<br />
rakter zu wahren, eingeschossige Häuser mit Satteldächern vorgesehen.<br />
5.1.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen<br />
Um in der Ortsrandlage Frauwüllesheims ein nicht zu geschlossenes Straßenbild zu erhalten,<br />
wird die offene Bauweise festgesetzt.<br />
Die überbaubaren Flächen sind durch Baugrenzen so festgesetzt, dass einerseits eine hohe<br />
Flexibilität der Lage der Gebäude auf den Grundstücken gegeben ist, andererseits bleiben Vor<br />
gärten und Hausgartenbereiche erhalten und schaffen so einen offenen Ortsrandcharakter.<br />
5.1.4 Nebenanlagen<br />
Die Baugrenzen sind großzügig festgelegt, sodass ausreichend Flächen für Stellplätze und Ga<br />
ragen für die Autos innerhalb der Baugrenzen auf den Baugrundstücken bestehen.<br />
Der Abstand der Stellplätze und Garagen zur Straße soll mindestens 5,0 m betragen, damit vor<br />
der Garage wartende Fahrzeuge die Verkehrsflächen nicht blockieren und ein zweiter Stellplatz<br />
entsteht.<br />
Kellergaragenrampen sind zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze nicht<br />
zulässig damit grüne Vorgartenzonen entstehen können.<br />
5.1.5 Höchst zulässige Anzahl von Wohnungen<br />
Um dem Charakter des dörflichen Wohnens in Frauwüllesheim zu entsprechen und das städte<br />
bauliche Konzept, der kleinteiligen Einfamilienhausbebauung mit hoher Wohnqualität, zu reali<br />
sieren, wird Zahl der Wohnungen je Wohngebäude begrenzt.<br />
5.1.6 Private Grünflächen<br />
Die Festsetzung der privaten Grünfläche im Nordosten des Plangebietes wird getroffen, um ei<br />
nen begrünten Ortsrandsrand als Übergang zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen<br />
herzustellen. Es wird hierdurch ein harmonischer Abschluss gebildet.<br />
5.1.7 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen<br />
Die Gestaltungsregelungen der Garagen dienen dazu, dass die Gebäudekubaturen im dörflichen<br />
Umfeld nicht zu groß werden.<br />
Da das Baugebiet den neuen Ortseingang Frauwüllesheim bildet, ist es besonders wichtig, dass<br />
in diesem Bereich ein harmonisches Gestaltungsbild erreicht wird. Aus diesem Grund sind<br />
Dacheindeckungen in ortstypischer Weise zu realisieren.<br />
Auch die Festlegungen für Gauben dienen der abgestimmten Gestaltung des Ortseingangberei<br />
ches.<br />
SGP ARCHITEKTEN + STADTPLANER MECKENHEIM / BONN 53340 MECKENHEIM OKTOBER 2011