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Sitzung am 14.07.2004 - Stadt Münster

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Punkt 39 der Tagesordnung<br />

V/0480/2004<br />

Der Rat beschloss einstimmig:<br />

„Sachentscheidung:<br />

46<br />

4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes<br />

2004 der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong><br />

1. Die vom Tiefbau<strong>am</strong>t aufgestellte 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes<br />

2004 der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> (Anlage = Anlage 22 der Originalniederschrift) wird beschlossen.<br />

Kosten/Folgekosten<br />

2. Es entstehen Kosten in Höhe von insges<strong>am</strong>t 247,98 Mio. Euro. Sie verteilen sich auf<br />

den Konzeptzeitraum (2004 – 2025) wie folgt:<br />

2004 – 2008 47,88 Mio. Euro<br />

2009 – 2015 92,90 Mio. Euro<br />

2016 – 2025 107,20 Mio. Euro<br />

Nach überschläglicher Kalkulation der Verwaltung werden die Kosten der 4. Fortschreibung<br />

des ABKs eine Erhöhung der Entwässerungsgebühren bis 2015 von weniger<br />

als 1 % pro Jahr bewirken.<br />

Finanzierung/Mittelbereitstellung<br />

3. Im Finanzplan 2003 – 2007 stehen Mittel in Höhe von 33,08 Mio. Euro bereit. D<strong>am</strong>it<br />

sind die Kosten der o. g. kurzfristigen Maßnahmen bis 2007 gedeckt. Die nachfolgenden<br />

Vorhaben werden in den HH-Plänen und Investitionsplänen ab 2008 im Rahmen<br />

der Finanzierungsmöglichkeiten auf ges<strong>am</strong>tstädtischer Ebene veranschlagt.<br />

Die Kosten werden wie folgt finanziert:<br />

Entwässerungsgebühren (gesplittete Gebühr für Regen- und Schmutzwasser seit<br />

�<br />

1991, Starkverschmutzerzuschläge seit 1993).<br />

� Entwässerungsbeiträge<br />

vergünstigte Darlehen aus dem Förderprogr<strong>am</strong>m „Initiative ökologische und nach-<br />

�<br />

haltige Wasserwirtschaft NRW“.“<br />

Rat<br />

<strong>14.07.2004</strong><br />

öffentlich

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