Sitzung am 14.07.2004 - Stadt Münster
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Punkt 39 der Tagesordnung<br />
V/0480/2004<br />
Der Rat beschloss einstimmig:<br />
„Sachentscheidung:<br />
46<br />
4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes<br />
2004 der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong><br />
1. Die vom Tiefbau<strong>am</strong>t aufgestellte 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes<br />
2004 der <strong>Stadt</strong> <strong>Münster</strong> (Anlage = Anlage 22 der Originalniederschrift) wird beschlossen.<br />
Kosten/Folgekosten<br />
2. Es entstehen Kosten in Höhe von insges<strong>am</strong>t 247,98 Mio. Euro. Sie verteilen sich auf<br />
den Konzeptzeitraum (2004 – 2025) wie folgt:<br />
2004 – 2008 47,88 Mio. Euro<br />
2009 – 2015 92,90 Mio. Euro<br />
2016 – 2025 107,20 Mio. Euro<br />
Nach überschläglicher Kalkulation der Verwaltung werden die Kosten der 4. Fortschreibung<br />
des ABKs eine Erhöhung der Entwässerungsgebühren bis 2015 von weniger<br />
als 1 % pro Jahr bewirken.<br />
Finanzierung/Mittelbereitstellung<br />
3. Im Finanzplan 2003 – 2007 stehen Mittel in Höhe von 33,08 Mio. Euro bereit. D<strong>am</strong>it<br />
sind die Kosten der o. g. kurzfristigen Maßnahmen bis 2007 gedeckt. Die nachfolgenden<br />
Vorhaben werden in den HH-Plänen und Investitionsplänen ab 2008 im Rahmen<br />
der Finanzierungsmöglichkeiten auf ges<strong>am</strong>tstädtischer Ebene veranschlagt.<br />
Die Kosten werden wie folgt finanziert:<br />
Entwässerungsgebühren (gesplittete Gebühr für Regen- und Schmutzwasser seit<br />
�<br />
1991, Starkverschmutzerzuschläge seit 1993).<br />
� Entwässerungsbeiträge<br />
vergünstigte Darlehen aus dem Förderprogr<strong>am</strong>m „Initiative ökologische und nach-<br />
�<br />
haltige Wasserwirtschaft NRW“.“<br />
Rat<br />
<strong>14.07.2004</strong><br />
öffentlich