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Verbandsreport 1-2-3/2012 - Verband der Wohnungswirtschaft ...

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Inhaltsverzeichnis<br />

im Internet unter www.vdwvdwg.de als PDF-Dokument abrufbar Redaktionsschluss: 31.03.<strong>2012</strong><br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong><br />

1-2-3/<strong>2012</strong><br />

I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell Seite 4<br />

- Städtebauför<strong>der</strong>ung/Verbände for<strong>der</strong>n langfristiges Bekenntnis<br />

- Fortführung <strong>der</strong> Anreizsysteme für den künftig erfor<strong>der</strong>lichen Rückbau<br />

- Stadtumbau Ost/Bericht an den Deutschen Bundestag<br />

- Energieeinsparverordnung <strong>2012</strong><br />

- Kompetenzzentrum Stadtumbau Sachsen-Anhalt<br />

- CDU Sachsen-Anhalt erstellt neues Grundsatzprogramm<br />

- Demografie-Allianz Sachsen-Anhalt/Pressekonferenz<br />

- Landesvergabegesetz<br />

- Grundwasserproblematik<br />

- Breitbandversorgung in Sachsen-Anhalt<br />

- Sponsoring/Erlass des Innenministeriums<br />

- Mietrechtsreform<br />

- Wohngeld/Heizkostenzuschuss wie<strong>der</strong> einführen<br />

- Pflege-Neuausrichtungsgesetz – PNG/Referentenentwurf vorgelegt<br />

- Gesetz über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt<br />

(Wohn- und Teilhabegesetz – WTG LSA)<br />

- Netzwerkinitiative „wieweiterwohnen“<br />

- Integrative Nachbarschaften/Bürgerarbeit<br />

- Verein zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nachhaltigkeit im Wohnungsbau (NaWoh)<br />

gegründet<br />

- Bundeswettbewerb „Nationaler Preis für integrierte Stadtentwicklung<br />

und Baukultur“<br />

- Wettbewerb „Preis Soziale Stadt <strong>2012</strong>“<br />

- Innovationen für Innenstädte<br />

- Telekommunikationsgesetz/Einigung im Vermittlungsausschuss<br />

- Abschaltung analoger Sen<strong>der</strong> am 30.04.<strong>2012</strong><br />

- Regelungen zur Wassereffizienz/Europaweite Vorschriften schaden<br />

- Liberalisierung des Fernwärmemarktes?<br />

- Internationales Jahr <strong>der</strong> Genossenschaften <strong>2012</strong><br />

II Verbändeaktivitäten Seite 20<br />

- Presseerklärungen<br />

- Neujahrsempfang <strong>2012</strong><br />

- Landesbauausstellung <strong>2012</strong><br />

- Übersicht <strong>der</strong> VdW/VdWg-Informationsveranstaltungen,<br />

Fachtagungen, Seminarveranstaltungen, Fachausschuss-,<br />

Arbeitsgemeinschafts-, Arbeitsgruppen- und Arbeitskreissitzungen<br />

- Verbände im Gespräch<br />

III Recht Seite 23<br />

- Anfor<strong>der</strong>ungen an die Darlegung eines Mangels einer Mietwohnung<br />

- Ausweis <strong>der</strong> Jahreskosten in <strong>der</strong> Verwalterabrechnung nach Verbrauch<br />

- Beginn <strong>der</strong> kurzen Verjährung für Schadensersatzansprüche des Vermieters<br />

- Schönheitsreparaturen – fachgerechte Durchführung/Kostenvorschuss<br />

- Mieter haftet für Wasserschäden bei verstopftem Balkonabfluss<br />

- Deutscher Mietgerichtstag/Vortragsunterlagen<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 1


Inhaltsverzeichnis<br />

IV Multimedia und innovative Entwicklungen Seite 27<br />

- BSI-Empfehlungen zur Cyber-Sicherheit<br />

- Aktuelle Gefährdungslage erfor<strong>der</strong>t gemeinsames Handeln<br />

- Schutz unserer Daten vor Verlust<br />

V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern Seite 29<br />

- Verordnung zur Festlegung <strong>der</strong> technischen Vorschriften für<br />

Überweisungen und Lastschriften (SEPA)<br />

- Bundesratsinitiativen zur Schaffung einer Grun<strong>der</strong>werbsteuerbefreiung<br />

bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften sowie<br />

zur Einführung weiterer Befreiungstatbestände<br />

- Aktuelles zur E-Bilanz<br />

- Vermittlungsausschuss hat hinsichtlich <strong>der</strong> steuerlichen För<strong>der</strong>ung<br />

von energetischen Sanierungsmaßnahmen noch keine Einigung erzielt<br />

- Erneute Thematisierung <strong>der</strong> steuerlichen Benachteiligung <strong>der</strong><br />

<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen durch den GdW<br />

- Neuauflage <strong>der</strong> GdW-Information zum Besteuerungsverfahren von<br />

Dividenden und Zinsen bei Wohnungsgenossenschaften<br />

- Verschiebung des Starts <strong>der</strong> elektronischen Lohnsteuerkarte<br />

VI Technik/Bau Seite 35<br />

- EU/Schwellenwerte im Vergaberecht geän<strong>der</strong>t<br />

- Rauchwarnmel<strong>der</strong>/Fernwartung<br />

- Trinkwasserverordnung/Aktueller Stand<br />

VII WSA <strong>Wohnungswirtschaft</strong>liche Treuhand Seite 38<br />

Sachsen-Anhalt GmbH<br />

- Die neue Trinkwasserverordnung/Berücksichtigung in <strong>der</strong><br />

Vermögensschadenhaftpflicht<br />

VIII Weitere Themen Seite 39<br />

- Aschersleben mit Immobilienmanager Award ausgezeichnet<br />

- Landesgartenschau 2018 in Burg<br />

- Zahlen des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt<br />

IX Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote Seite 43<br />

- <strong>Verband</strong>snachrichten<br />

- Neuerscheinungen<br />

- Stellenangebot/Dessauer Wohnungsbaugesellschaft mbH<br />

X Informationen aus den Mitgliedsunternehmen Seite 47<br />

- Wechsel in <strong>der</strong> Unternehmensführung<br />

- Geburtstage<br />

- Jubiläen<br />

- Aus den Mitgliedsunternehmen<br />

XI Veranstaltungskalen<strong>der</strong> Seite 49<br />

- April/Mai/Juni <strong>2012</strong><br />

- Vorankündigungen <strong>2012</strong><br />

2 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>


„Nur wenn wir unsere Vergangenheit kennen,<br />

unsere Ohnmacht von einst, unsere Schwäche und<br />

unser Versagen, aber auch unseren Mut von einst,<br />

werden wir von <strong>der</strong> Gefahr befreit,<br />

alte Lebensmuster ständig zu wie<strong>der</strong>holen.“<br />

Dr. Joachim Gauck<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 3


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Städtebauför<strong>der</strong>ung/Verbände<br />

for<strong>der</strong>n langfristiges Bekenntnis<br />

Das Bundeskabinett hat am 21. März <strong>2012</strong><br />

beschlossen, für die Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />

2013 einen Verpflichtungsrahmen von 455<br />

Mio. Euro vorzusehen und damit gegenüber<br />

<strong>2012</strong> keine Kürzung vorzunehmen. Das ist<br />

ein erstes Signal für die Städte und die<br />

<strong>Wohnungswirtschaft</strong> in Deutschland – dennoch<br />

liegt die Summe weiter deutlich unter<br />

dem eigentlich notwendigen Niveau von<br />

mindestens 535 Mio. Euro aus dem Jahr<br />

2010.<br />

Erfreulich ist <strong>der</strong> am gleichen Tage im Haushaltsausschuss<br />

beratene Bericht zum<br />

Energie- und Klimafonds. Demnach ist es<br />

<strong>der</strong> Bundesregierung gelungen, die im<br />

Bundeshaushalt <strong>2012</strong> vorgesehenen<br />

1,5 Mrd. Euro für das CO 2 - Gebäudesanierungsprogramm<br />

vollständig zur Verfügung<br />

zu stellen. Die geplante Reduzierung<br />

des neuen Programms „Energetische Stadtsanierung“<br />

von ursprünglich 92 Mio. Euro<br />

auf nur 64,4 Mio. Euro ist jedoch bedauerlich.<br />

Die im Koalitionsausschuss vom 4. März<br />

<strong>2012</strong> beschlossene Verstetigung <strong>der</strong> Mittel<br />

für das Gebäudesanierungsprogramm in<br />

Höhe von jährlich 1,5 Mrd. Euro müssen<br />

nun auch in <strong>der</strong> langfristigen Finanzplanung<br />

gesichert werden. Aus Sicht <strong>der</strong> Verbände<br />

wären eigentlich rund 5 Milliarden Euro<br />

notwendig, um die Energieziele <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

zu erreichen.<br />

Weiterhin Unklarheit herrscht bei <strong>der</strong><br />

Sozialen Wohnraumför<strong>der</strong>ung. GdW und<br />

Regionalverbände for<strong>der</strong>n die Ministerpräsidenten<br />

und die Bundesregierung auf,<br />

sich auf eine Fortführung <strong>der</strong> Kompensationsleistungen<br />

auch nach 2013 in angemessener<br />

Höhe zu einigen.<br />

Als Verbände appellieren wir an die Län<strong>der</strong>regierungen,<br />

sich auch für eine freiwillige<br />

Selbstverpflichtung zur Fortsetzung <strong>der</strong><br />

intensiven Zweckbindung auf Län<strong>der</strong>ebene<br />

einzusetzen. Das würde bedeuten, dass die<br />

Mittel durch Zweckbindung auch zukünftig<br />

ausschließlich für die soziale Wohnraumför<strong>der</strong>ung<br />

und zur Finanzierung <strong>der</strong> damit<br />

verbundenen Aufgaben eingesetzt werden<br />

können.<br />

In Sachsen-Anhalt haben die Landtagsfraktionen<br />

CDU und SPD unter dem<br />

09.03.<strong>2012</strong> den Antrag „Zweckgebunden<br />

finanzieren – Zukunft sichern“ im Landtag<br />

eingebracht (Drs. 6/899).<br />

Antragstext: „Der Landtag wolle beschließen:<br />

I. Der Landtag begrüßt die Beschlüsse <strong>der</strong><br />

Konferenzen <strong>der</strong> Ministerpräsidenten,<br />

<strong>der</strong> Verkehrs- und Bauminister und <strong>der</strong><br />

Finanzminister zur Fortführung <strong>der</strong><br />

Kompensationsleistungen des Bundes<br />

nach dem Entflechtungsgesetz für den<br />

Zeitraum 2014 bis 2019.<br />

II. Die Landesregierung ist gebeten, sich bei<br />

den Beratungen im Rahmen <strong>der</strong> Revision<br />

<strong>der</strong> Entflechtungsmittel für ein Höchstmaß<br />

an Kontinuität einzusetzen und<br />

darauf hinzuwirken, dass eine bedarfsgerechte<br />

Fortschreibung <strong>der</strong> Mittel durch<br />

den Bund ab 2014 gesichert wird.<br />

III. Die Zweckbindung und <strong>der</strong> Verteilungsmaßstab<br />

zwischen den Aufgaben Hochschulbau,<br />

Bildungsplanung, Gemeindeverkehrsfinanzierung<br />

und Wohnraumför<strong>der</strong>ung<br />

sind dabei grundsätzlich beizubehalten.“<br />

Anmerkung: Dies ist ein wichtiger Schritt in<br />

Sachsen-Anhalt in Richtung Zweckbindung<br />

<strong>der</strong> Mittel ab 2014.<br />

(mei)<br />

4 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Fortführung <strong>der</strong> Anreizsysteme<br />

für den künftig erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Rückbau<br />

Das geplante Gutachten zur Altschuldenproblematik<br />

im Jahr <strong>2012</strong> wurde im März<br />

durch Workshops vorbereitet.<br />

Der GdW und die Regionalverbände<br />

verfolgen das Ziel:<br />

Spätestens im Jahr 2014 soll es eine Anschlussregelung<br />

an den bisherigen § 6a<br />

AHG geben. Grundlage einer möglichen<br />

Anschlussregelung kann die Empfehlung<br />

von empirica im Altschuldengutachten 2010<br />

sein (Altschuldenentlastung nach Abriss<br />

gegen eine Investitionsverpflichtung), wobei<br />

die Investitionen entgegen dem Vorschlag<br />

des Gutachters in die Innenstädte und in<br />

alle zukunftsfähigen Wohnquartiere möglich<br />

sein müssen und die Entscheidung vor<br />

Ort in kommunaler Kompetenz auf Basis <strong>der</strong><br />

integrierten Stadtentwicklungskonzepte<br />

erfolgt.<br />

alternativ<br />

Spätestens ab 2014 soll ein Wohnungsunternehmen<br />

bzw. Wohnungseigentümer<br />

das/<strong>der</strong> ohne Altschuldenhilfe abreißt, (aber<br />

mit Abrissför<strong>der</strong>ung aus dem Programm<br />

Stadtumbau Ost) durch einen Anspruch/<br />

Vorrang auf investive För<strong>der</strong>ung im System<br />

<strong>der</strong> Wohnraumför<strong>der</strong>ung bzw./und <strong>der</strong><br />

Städtebauför<strong>der</strong>ung begünstigt werden.<br />

Diese Investitionen können z. B. im Bereich<br />

<strong>der</strong> Herstellung von Ersatzwohnungen, im<br />

Segment altersgerechtes Wohnen o<strong>der</strong> im<br />

energetischen Bereich erfolgen. Die<br />

För<strong>der</strong>ung soll vorrangig in das System <strong>der</strong><br />

Wohnraumför<strong>der</strong>ung integriert werden.<br />

Alternativ ist auch <strong>der</strong> Einsatz von Stadtumbau<br />

Ost – Aufwertungsmitteln denkbar.<br />

Ausgangspunkt ist <strong>der</strong> demografische<br />

Wandel in Ostdeutschland<br />

Die Bevölkerung in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

schrumpft weiterhin dramatisch. Bis<br />

zum Jahr 2060 (Prognose des Statistischen<br />

Bundesamtes) werden die ostdeutschen<br />

Län<strong>der</strong> zwischen 30 bis 40 % ihrer Bevölkerung<br />

verlieren. Entsprechend einer<br />

Berechnung des Statistischen Bundesamtes<br />

wird die Bevölkerung im Zeitraum 2009 bis<br />

2060 wie folgt abnehmen:<br />

Bundesland Bevölkerungsabnahme<br />

absolut in Mio.<br />

Einwohner<br />

Bevölkerungsabnahme<br />

relativ in %<br />

Sachsen-Anhalt -1,0 -42,7<br />

Thüringen -0,9 -41,0<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

-0,6 -36,0<br />

Brandenburg -0,9 -35,2<br />

Sachsen -1,3 -31,3<br />

In den nächsten 15 Jahren werden viele<br />

Regionen in den neuen Län<strong>der</strong>n über 20 %<br />

ihrer Bevölkerung verlieren. Im Unterschied<br />

zu den alten Bundeslän<strong>der</strong>n ist <strong>der</strong> Rückgang<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung in Ostdeutschland<br />

nahezu flächendeckend und hat den<br />

Charakter einer Pandemie. Aus den<br />

wenigen Positivbeispielen (Potsdam, Jena<br />

und Dresden) können die vielen von<br />

Schrumpfung betroffenen Städte und Gemeinden<br />

wenig lernen.<br />

Schon heute stehen in den neuen Län<strong>der</strong>n<br />

trotz Abriss von fast 300.000 Wohnungen<br />

im Zeitraum 2000 bis 2010 schätzungsweise<br />

eine Million Wohnungen leer. Ohne den<br />

weiteren Rückbau von Wohnungen wird<br />

sich <strong>der</strong> Leerstand in den nächsten Jahren<br />

wie<strong>der</strong> deutlich erhöhen.<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 5


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Parallel zum Abriss (GdW-Wohnungsunternehmen<br />

haben bisher über 90 % <strong>der</strong> Abrisslast<br />

getragen) hat die unternehmerische<br />

<strong>Wohnungswirtschaft</strong> im Zeitraum 2002 bis<br />

2010 über 14 Mrd. Euro investiert und so<br />

die Energieeffizienz nachhaltig verbessert<br />

und zukunftsfähige Formen des altersgerechten<br />

Wohnens entwickelt. Dieser<br />

Prozess muss mit Blick auf die zunehmende<br />

Anzahl älterer Bewohner und den Erfor<strong>der</strong>nissen<br />

des Klimaschutzes auf hohem Niveau<br />

fortgeführt werden. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass diese Investitionen Arbeit für<br />

viele Menschen bedeutet und Steuereinnahmen<br />

für Bund, Län<strong>der</strong> und Gemeinden.<br />

Es gilt festzuhalten, dass Wachstums- und<br />

Schrumpfungsprozesse parallel verlaufen<br />

und <strong>der</strong> Schrumpfungsprozess im Interesse<br />

gesamtgesellschaftlicher Zielstellungen politisch<br />

organisiert und durch För<strong>der</strong>ung begleitet<br />

werden muss.<br />

Stadtumbau Ost ist eine bewährte und<br />

zukunftsfähige Antwort unserer Gesellschaft<br />

auf die Herausfor<strong>der</strong>ungen des<br />

demografischen Wandels<br />

Der Stadtumbau Ost hat sich als Instrument<br />

<strong>der</strong> Städtebauför<strong>der</strong>ung bewährt und ist in<br />

<strong>der</strong> Einheit von Abriss und Aufwertung in<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft und Politik akzeptiert. Er ist<br />

die einzig vertretbare Antwort auf den<br />

Wohnungsleerstand in Folge des demografischen<br />

Wandels (gegen den Virus<br />

Wohnungsleerstand ist <strong>der</strong> Stadtumbau die<br />

richtige Therapie, wobei <strong>der</strong>en Erfolg davon<br />

abhängt, dass die notwendige Dosis in<br />

einem ausreichenden Zeitraum „verordnet“<br />

wird).<br />

Die Wohnungsmärkte haben angefangen,<br />

sich zu stabilisieren, wenn auch auf<br />

niedrigem Niveau. Durch die bislang durchgeführten<br />

Abrisse konnte ein weiterer Anstieg<br />

<strong>der</strong> Leerstände verhin<strong>der</strong>t werden. Das<br />

Leerstandsproblem ist aber nach wie vor<br />

groß.<br />

Von <strong>der</strong> Verringerung des Wohnungsbestandes<br />

durch die Wohnungsunternehmen<br />

haben auch die Wohnungseigentümer<br />

profitiert, die sich nicht am Rückbau<br />

beteiligt haben. Letztlich ist die Marktbereinigung<br />

allen Anbietern, die über wettbewerbsfähigen<br />

Wohnraum verfügen, zu<br />

Gute gekommen.<br />

Im Zeitraum 2010 bis 2016 müssen in Ostdeutschland<br />

noch einmal mindestens<br />

weitere 200.000 bis 250.000 Wohnungen<br />

abgerissen werden. Nur so können<br />

städtische Strukturen und Wohnquartiere<br />

lebenswert und attraktiv entwickelt werden<br />

und die sozialen und ökonomischen Grundlagen<br />

für die Bewahrung des sozialen<br />

Friedens in den Wohnquartieren gesichert<br />

werden.<br />

Der Handlungsdruck bleibt hoch<br />

Die Durchführung <strong>der</strong> notwendigen Abrissmaßnahmen<br />

wird komplizierter, da, nachdem<br />

<strong>der</strong> größte Teil <strong>der</strong> leer stehenden Gebäude<br />

bereits abgerissen worden ist, nunmehr<br />

zahlreiche Wohnungen im Zuge eines<br />

sehr aufwendigen Umzugsmanagements<br />

erst leer gezogen werden müssen. Der<br />

Wegfall <strong>der</strong> Investitionszulage sowie<br />

fehlende Aufwertungsmittel erschweren<br />

den Unternehmen darüber hinaus die<br />

Bereitstellung von angemessenem Ersatzwohnraum<br />

für die Mieter aus den Abrissobjekten.<br />

Die Beleihungsfähigkeit <strong>der</strong> Objekte wird<br />

immer geringer, da <strong>der</strong> Rückbau zunehmend<br />

die Möglichkeiten <strong>der</strong><br />

Wohnungsunternehmen einschränkt, den<br />

Banken ausreichende Sicherheiten für die<br />

auf den Abrissobjekten lastenden Kreditverbindlichkeiten<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

Die finanziellen Handlungsspielräume <strong>der</strong><br />

Wohnungsunternehmen werden auch mit<br />

Blick auf die Neuverschuldung immer enger.<br />

6 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Schon heute müssen aus betriebswirtschaftlicher,<br />

vor allem aber auch städtebaulicher<br />

Sicht eine Reihe von Objekten abgerissen<br />

werden, die bereits teilmo<strong>der</strong>nisiert und<br />

demzufolge mit Neuschulden belastet sind.<br />

Insgesamt nehmen auch die sozialen<br />

Probleme zu. Inzwischen erfolgt die Neuvermietung<br />

von kommunalem und genossenschaftlichem<br />

Wohnraum in den<br />

neuen Län<strong>der</strong>n vielerorts zu großen Teilen<br />

an ALG II-Empfänger. Zu ihrer Unterbringung<br />

müssen die Unternehmen für<br />

lange Zeit bezahlbaren Wohnraum vorhalten,<br />

<strong>der</strong> aufgrund begrenzter Unterbringungskosten<br />

in aller Regel nicht o<strong>der</strong><br />

nur teilweise mo<strong>der</strong>nisiert sein kann.<br />

Gleichzeitig sind es aber gerade diese Bestände,<br />

die wirtschaftlich, städtebaulich und<br />

mit Blick auf die Akzeptanz <strong>der</strong> Bürger für<br />

einen Abriss in Frage kommen. Für diesen<br />

Spagat, den die Kommunen und die Unternehmen<br />

hier zu leisten haben, gibt es noch<br />

keine geeigneten Instrumente.<br />

Organisierte <strong>Wohnungswirtschaft</strong> –<br />

Hauptakteur im Stadtumbau Ost<br />

Wichtig ist herauszustellen, dass <strong>der</strong> Stadtumbau<br />

Ost ein komplexer gesamtgesellschaftlicher<br />

Prozess ist, <strong>der</strong> viele<br />

Akteure, mit zum Teil unterschiedlichen<br />

Interessenlagen, unter dem Leitbild <strong>der</strong><br />

Stadtentwicklung vereint. Hier treffen<br />

gesamtgesellschaftliche Zielstellungen auf<br />

privatwirtschaftliche Interessen. Erfahrungen<br />

<strong>der</strong> letzen 10 Jahre haben gezeigt, dass<br />

einzig die Instrumente <strong>der</strong> öffentlichen<br />

För<strong>der</strong>ung einen Interessenausgleich ermöglichen.<br />

Die kommunalen Wohnungsunternehmen<br />

und Wohnungsgenossenschaften<br />

waren im Zeitraum 2002 bis 2010 unbestritten<br />

Hauptakteur im Segment Abriss,<br />

aber auch – obwohl kaum geför<strong>der</strong>t – im<br />

Segment Aufwertung des Stadtumbau Ost.<br />

Zunehmend stellt sich die Frage nach dem<br />

Selbstverständnis unserer Mitgliedsunternehmen<br />

im künftigen Stadtumbauprozess.<br />

Sie hängt sehr stark mit <strong>der</strong> Frage zusammen,<br />

welche Investoren den Stadtumbau<br />

Ost erfolgreich weiterführen sollen<br />

und können und ob die <strong>der</strong>zeit politisch<br />

überhöhte Bedeutung <strong>der</strong> privaten<br />

Wohnungseigentümer in einem künftigen<br />

Stadtumbauprozess eine Sackgasse ist.<br />

An<strong>der</strong>erseits stellt sich die Frage, ob die<br />

GdW-Unternehmen auch künftig die Abrisslast<br />

nahezu allein tragen können und<br />

wollen. Eine Verschlechterung <strong>der</strong> för<strong>der</strong>politischen<br />

Rahmenbedingungen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

eine fehlende Altschuldenlösung,<br />

wirkt negativ auf das Können und Wollen<br />

unserer Mitgliedsunternehmen, die Lasten<br />

weiter allein zu tragen.<br />

Die nachfolgende Statistik macht deutlich,<br />

dass die Mitgliedsunternehmen des GdW<br />

nicht allein in <strong>der</strong> Lage sind, die Stadtumbauziele<br />

im Segment Abriss bis 2016 zu<br />

erfüllen und die geplanten Abrisse bis 2016<br />

(rd. 56.000 WE) zum großen Teil (46.000<br />

WE) mit Hilfe <strong>der</strong> § 6a- För<strong>der</strong>ung erfolgen.<br />

Ohne Altschuldenhilfe kein nennenswerter<br />

Abriss von Wohnungen.<br />

alle<br />

Wohnungsunternehmen<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

Wohnungs-<br />

unternehmen<br />

eigener<br />

Wohnungs-<br />

Bestand in<br />

insgesamt davon<br />

Antrag<br />

nach<br />

§ 6a AHG<br />

per<br />

31.12.2003<br />

1.149 301 848<br />

Unternehmen<br />

ohne Antrag<br />

nach<br />

§ 6a AHG<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 7<br />

WE<br />

darunter:<br />

leer stehende<br />

WE<br />

erfolgte<br />

Abrisse<br />

2000-2010<br />

(WE)<br />

Abrisse<br />

Plan 2011<br />

(WE)<br />

Abrisse Plan<br />

<strong>2012</strong>-<br />

2016/2017<br />

(WE)<br />

2.304.837 941.789 1.363.048<br />

197.086 121.563 75.523<br />

256.999 230.501 26.498<br />

13.125 11.504 1.621<br />

42.616 34.644 7.972


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Die för<strong>der</strong>politischen Instrumente des<br />

Stadtumbau Ost haben sich bewährt<br />

und müssen auch künftig durch eine<br />

Altschuldenhilfe bzw. durch ein adäquates<br />

Anreizsystem flankiert werden<br />

Die Instrumente <strong>der</strong> Stadtumbauför<strong>der</strong>ung<br />

Ost, <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von Abriss und Aufwertung<br />

gemäß <strong>der</strong> Verwaltungsvereinbarung<br />

<strong>der</strong> Städtebauför<strong>der</strong>ung und <strong>der</strong><br />

§ 6a Altschuldenhilfe haben sich bewährt.<br />

Der Stadtumbau 2002 bis 2010 war erfolgreich<br />

in Folge <strong>der</strong> Kombination aller<br />

Instrumente. Bisher ist nur bewiesen, dass<br />

<strong>der</strong> Stadtumbau Ost mit Altschuldenhilfe<br />

funktioniert. Die Planungen <strong>der</strong> GdW-Mitgliedsunternehmen<br />

lassen auf einen deutlichen<br />

Rückgang im Segment Abriss und<br />

Rückbau schließen. Eine Ursache hierfür ist<br />

die Feststellung, dass bei Verbleib <strong>der</strong> Altschulden<br />

beim Unternehmen Alternativen<br />

zum Abriss bis hin zu Stilllegungen, Verkauf<br />

u. a. geprüft werden. Das ist aber nicht im<br />

Interesse <strong>der</strong> Stadtentwicklung. Ohne eine<br />

Altschuldenhilfe o<strong>der</strong> ein adäquates Anreizsystem<br />

wird <strong>der</strong> Stadtumbau Ost nicht gelingen.<br />

Im Auftrag <strong>der</strong> Bundesregierung hat<br />

empirica die bisherigen Wirkungen <strong>der</strong> Altschuldenhilfe<br />

für den Stadtumbau Ost und<br />

den zukünftigen Bedarf an eine weitere<br />

Entlastung analysiert. In dem Gutachten<br />

„Altschuldenhilfe und Stadtumbau“<br />

empfiehlt empirica die Fortführung <strong>der</strong> Altschuldenentlastung<br />

in verän<strong>der</strong>ter Form.<br />

Danach soll eine Altschuldenentlastung in<br />

Höhe von 55,00 Euro/qm gewährt werden,<br />

wenn ein Unternehmen Wohngebäude abreißt<br />

(ab Baujahr 1949) und den Entlastungsbetrag<br />

vollständig in die Sanierung<br />

von Wohngebäuden in <strong>der</strong> Innenstadt investiert<br />

(Kopplungsregelung).<br />

Der GdW hat in einer Stellungnahme die<br />

Empfehlung einer Anschlussregelung grundsätzlich<br />

begrüßt, zugleich aber klargestellt,<br />

dass<br />

- <strong>der</strong> Entlastungsbetrag nicht nur in <strong>der</strong><br />

Innenstadt, son<strong>der</strong>n auch in alle zukunftsfähigen,<br />

für die Wohnraumversorgung<br />

notwendigen Wohnquartiere,<br />

investiert werden soll;<br />

und<br />

- <strong>der</strong> Teilrückbau von Wohngebäuden in<br />

die Altschuldenentlastung einbezogen<br />

werden muss.<br />

In <strong>der</strong> Vergangenheit gab es kaum eine<br />

Verzahnung von Städtebau- und Wohnraumför<strong>der</strong>ung.<br />

Soweit eine Altschuldenregelung<br />

ab 2014 politisch nicht erreichbar<br />

ist, soll die Wohnraumför<strong>der</strong>ung Wohnungseigentümern,<br />

die ohne Altschuldenhilfe<br />

abreißen, einen Anspruch auf<br />

För<strong>der</strong>ung einräumen.<br />

(mei)<br />

Stadtumbau Ost/Bericht an den<br />

Deutschen Bundestag<br />

Die Bundesregierung ist aufgefor<strong>der</strong>t, im<br />

September <strong>2012</strong> den Deutschen Bundestag<br />

einen Bericht zum Programm Stadtumbau<br />

Ost zu übergeben. Hierzu wurden die<br />

Län<strong>der</strong> aufgefor<strong>der</strong>t, ihrerseits den Bund zu<br />

berichten. Der Einzelbericht des Landes<br />

Sachsen-Anhalt – erstellt durch das ifs –<br />

liegt nunmehr vor und ist eine Grundlage<br />

für die Berichterstattung.<br />

Der Bericht gibt in den Daten und Fakten<br />

aus unserer Sicht ein reales Bild <strong>der</strong><br />

Situation ab. Die unter Ziffer 4.3. getroffenen<br />

Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung<br />

des Programms sind aus<br />

unserer Sicht zu „kurzatmig“. So werden z.<br />

B. keine Aussagen zur künftigen Rolle <strong>der</strong><br />

Altschulden, zur Bedeutung <strong>der</strong> Großsiedlungen,<br />

zur Rolle <strong>der</strong> unternehmerischen<br />

<strong>Wohnungswirtschaft</strong> u. a.<br />

getroffen. Die starke Fokussierung auf Altbaugebiete<br />

wird den realen und künftig<br />

wachsenden Problemlagen in Sachsen-<br />

Anhalt nicht gerecht.<br />

(mei)<br />

8 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Energieeinsparverordnung <strong>2012</strong><br />

Von Seiten des GdW sind wir darüber<br />

informiert worden, dass <strong>der</strong> Referentenentwurf<br />

zur Energieeinsparverordnung für<br />

Anfang April <strong>2012</strong> erwartet wird. Vorabentwürfe<br />

zur EnEV sind noch nicht im Umlauf.<br />

Derzeit findet die interne Ressortabstimmung<br />

<strong>der</strong> Ministerien BMVBS, BMWi<br />

und BMU statt (wobei BMVBS und BMWi<br />

eine einheitliche Meinung vertreten).<br />

Inhaltlich lässt sich zurzeit Folgendes sagen:<br />

- Für den Neubau ist im Primärenergiebedarf<br />

eine leichte Verschärfung geplant,<br />

die im Geschosswohnungsbau<br />

voraussichtlich etwa 3 % entspricht.<br />

Gleichzeitig soll bei <strong>der</strong> Nebenanfor<strong>der</strong>ung<br />

an den Transmissionswärmeverlust<br />

<strong>der</strong> feste Wert <strong>der</strong> EnEV<br />

2009 in eine Abhängigkeit vom Transmissionswärmeverlust<br />

des Referenzgebäudes<br />

verän<strong>der</strong>t werden. Dadurch<br />

würden Mehrfamilienhäuser beim<br />

Transmissionswärmeverlust einige Prozent<br />

mehr Spielraum erhalten und<br />

Reihenhäuser weniger Spielraum.<br />

- Im Gebäudebestand sind entsprechend<br />

BMWi und BMVBS keine Verän<strong>der</strong>ungen<br />

an den zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten<br />

entsprechend<br />

Anlage 3 EnEV geplant. Die Verän<strong>der</strong>ungen<br />

beim Referenzgebäude im<br />

Neubau wirken sich jedoch auch auf<br />

die 140 %-Regel im Gebäudebestand<br />

aus. Die 140 %-Regel ist ein<br />

fakultativer Ersatz zum Nachweis <strong>der</strong><br />

Wärmedurchgangskoeffizienten. Die<br />

Einhaltung <strong>der</strong> EnEV im Bestand kann<br />

allein über den Nachweis <strong>der</strong> Wärmedurchgangskoeffizienten<br />

geän<strong>der</strong>ter<br />

Bauteile nachgewiesen werden. Welche<br />

Bauteile geän<strong>der</strong>t werden, entscheidet<br />

<strong>der</strong> Bauherr. Die Verän<strong>der</strong>ungen im<br />

Neubau würden sich auch auf das<br />

För<strong>der</strong>niveau <strong>der</strong> KfW auswirken.<br />

Wenn <strong>der</strong> zulässige Primärenergiebedarf<br />

des Referenzgebäudes um<br />

wenige Prozent sinkt, sinkt auch <strong>der</strong><br />

zulässige Primärenergiebedarf eines<br />

KfW-Effizienzhauses entsprechend. Es<br />

würde dann darauf ankommen, die<br />

För<strong>der</strong>niveaus entsprechend anzupassen.<br />

Eine ausführliche Bewertung kann jedoch<br />

erst nach Vorliegen des Textes des<br />

Referentenentwurfs vorgenommen werden.<br />

Auch sind bis zur Vorlage des Referentenentwurfs<br />

noch Interventionen des BMU zu<br />

befürchten. Der GdW und die Regionalverbände<br />

werden sich gegen jegliche Verschärfung<br />

<strong>der</strong> EnEV aussprechen.<br />

Wir werden Sie über den weiteren Gang des<br />

Verfahrens entsprechend informieren.<br />

Eine Zusammenstellung über gebäu<strong>der</strong>elevante<br />

aktuelle Initiativen in Deutschland<br />

und EU (Stand 16.03.<strong>2012</strong>, GdW) haben<br />

wir im Internet unter www.vdwvdwg.de<br />

(Rubrik Fachinformationen – Wohnungspolitik)<br />

eingestellt.<br />

(rie)<br />

Kompetenzzentrum Stadtumbau<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Am 23.04.<strong>2012</strong> wird <strong>der</strong> Stadtumbaubeirat<br />

des Kompetenzzentrums, in den beide Verbände<br />

berufen wurden, zu seiner<br />

konstituierenden Sitzung zusammenkommen.<br />

Gleichzeitig wird an diesem Tag<br />

die Städtenetzkonferenz stattfinden. Damit<br />

scheint jetzt endlich, nach über einem Jahr<br />

seit Abschluss <strong>der</strong> IBA 2010, <strong>der</strong> Grundgedanke<br />

<strong>der</strong> Internationalen Bauausstellung<br />

fortgesetzt zu werden in Form des auch in<br />

<strong>der</strong> Koalitionsvereinbarung von CDU/SPD<br />

festgelegten Kompetenzzentrums.<br />

Als Verbände werden wir die Interessen<br />

unserer Mitgliedsunternehmen einbringen.<br />

(rie)<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 9


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

CDU Sachsen-Anhalt erstellt<br />

neues Grundsatzprogramm<br />

Mit <strong>der</strong> Einrichtung themenbezogener<br />

Arbeitsgruppen hat die Landes-CDU ihre<br />

Arbeit an einem neuen Grundsatzprogramm<br />

begonnen. Bis Sommer sollen Impulspapiere<br />

vorliegen. Zum Jahreswechsel 2013/14 soll<br />

das Grundsatzprogramm endgültig auf<br />

einem Landesparteitag beschlossen werden.<br />

Nach Aussage des CDU-Landeschefs Webel<br />

soll das Programm die CDU als Volkspartei<br />

<strong>der</strong> Mitte verankern und Antworten auf die<br />

enormen Herausfor<strong>der</strong>ungen geben, denen<br />

Sachsen-Anhalt sich im 21. Jahrhun<strong>der</strong>t<br />

stellen müsse. Dazu gehöre trotz weiter<br />

schrumpfen<strong>der</strong> Bevölkerung die Sicherung<br />

<strong>der</strong> Daseinsvorsorge.<br />

(rie)<br />

„Demografie-Allianz Sachsen-<br />

Anhalt“/Pressekonferenz<br />

Sachsen-Anhalt ist am stärksten von den<br />

Auswirkungen des Demografischen<br />

Wandels in Deutschland betroffen. Vor<br />

diesem Hintergrund gründete sich vor fünf<br />

Monaten die Demografie-Allianz Sachsen-<br />

Anhalt, in <strong>der</strong> zurzeit bereits 64 namhafte<br />

Organisationen (einschließlich bei<strong>der</strong> Verbände),<br />

die von diesem Thema betroffen<br />

sind, mitarbeiten.<br />

> vgl. www.demografie.sachsen-anhalt.de<br />

Am 20.02.<strong>2012</strong> hat <strong>der</strong> Vorstand des<br />

Demografie-Beirates, <strong>der</strong> die Allianz initiiert<br />

hatte und <strong>der</strong> beide Verbände angehören,<br />

eine Pressekonferenz durchgeführt, in <strong>der</strong><br />

über die Arbeit <strong>der</strong> Demografie-Allianz und<br />

des -Beirates, über die beabsichtigten Aktivitäten<br />

und über die aktuellen Entwicklungen<br />

und Zahlen zum demografischen Wandel in<br />

Sachsen-Anhalt informiert wurde.<br />

Die vollständige Pressemitteilung sowie die<br />

Medienberichterstattung können Sie im<br />

Internet unter www.vdwvdwg.de (Rubrik<br />

Presse) nachlesen.<br />

(rie)<br />

Landesvergabegesetz<br />

Am 1. März <strong>2012</strong> fand zu den Gesetzentwürfen<br />

von CDU/SPD und Die.Linke eine<br />

Anhörung im Landtag von Sachsen-Anhalt<br />

statt. In <strong>der</strong> VdW-Stellungnahme ist ausgeführt,<br />

dass die Gesetzentwürfe nicht auf<br />

kommunale Wohnungsgesellschaften anzuwenden<br />

sind, da diese nicht per se<br />

öffentliche Auftraggeber sind. Etwas<br />

an<strong>der</strong>es gilt nur dann, wenn bei Einsatz<br />

öffentlicher För<strong>der</strong>mittel durch kommunale<br />

Wohnungsgesellschaften entsprechende<br />

Vergaberegelungen vorgeschrieben sind.<br />

Die Stellungnahme ist im Internet unter<br />

www.vdwvdwg.de (Rubrik Fachinformationen/Wohnungspolitik)<br />

eingestellt.<br />

(rie)<br />

Grundwasserproblematik<br />

Die Landesregierung soll nach Auskunft des<br />

umweltpolitischen Sprechers <strong>der</strong> SPD-<br />

Landtagsfraktion Ralf Bergmann im zeitweiligen<br />

Ausschuss für Grundwasserprobleme,<br />

Vernässungen und das dazugehörige<br />

Wassermanagement eine För<strong>der</strong>richtlinie<br />

vorgelegt haben. Danach sollen<br />

Planungsleistungen bis zu 80 % <strong>der</strong> zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben durch das<br />

Land geför<strong>der</strong>t werden und für investive<br />

Maßnahmen sollen es 65 % sein.<br />

(rie)<br />

10 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Breitbandversorgung in Sachsen-<br />

Anhalt<br />

Mit gemeinsamem Run<strong>der</strong>lass <strong>der</strong> Staatskanzlei,<br />

des Wirtschafts- und Landwirtschafts-<br />

und Umweltministeriums vom<br />

16.01.<strong>2012</strong> sind Grundsätze für die Gewährung<br />

von Zuwendungen zur Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Breitbandversorgung in<br />

Sachsen-Anhalt veröffentlicht worden.<br />

Ziel <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung ist eine flächendeckende<br />

Versorgung mit breitbandigen Internetanschlüssen,<br />

die einen bedeutenden Standortfaktor<br />

darstellen. Zuwendungsempfänger<br />

sind kreisangehörige Gemeinden, <strong>Verband</strong>sgemeinden,<br />

kreisfreie Städte, Landkreise<br />

und Zweckverbände.<br />

In den Orten, in denen noch keine ausreichende<br />

Versorgung besteht, sollte<br />

gegenüber den Zuwendungsempfängern<br />

auf diese För<strong>der</strong>ung aufmerksam gemacht<br />

werden, damit auch für die insbeson<strong>der</strong>e in<br />

ländlichen Gebieten befindlichen<br />

Wohnungsbestände ein ausreichendes Angebot<br />

geschaffen wird.<br />

(rie)<br />

Sponsoring/Erlass des Innenministeriums<br />

Zum Umgang mit Sponsoring, Werbung,<br />

Spenden und mit mäzenatischen<br />

Schenkungen in <strong>der</strong> Landesverwaltung hat<br />

das Ministerium für Inneres und Sport den<br />

gemeinsamen Run<strong>der</strong>lass des MI, <strong>der</strong> StK<br />

und <strong>der</strong> übrigen Ministerien vom<br />

05.03.<strong>2012</strong> erlassen. Der Erlass ist im Internet<br />

unter www.vdwvdwg.de (Rubrik Fachinformationen<br />

– Wohnungspolitik) nachlesbar.<br />

Dieser Erlass gilt für die gesamte unmittelbare<br />

Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt<br />

einschließlich ihrer Landesbetriebe. Für den<br />

Landtag Sachsen-Anhalt, den Landes-<br />

rechnungshof, die kommunalen Körperschaften<br />

sowie den sonstigen <strong>der</strong> Aufsicht<br />

des Landes unterstehenden Körperschaften,<br />

Anstalten und Stiftungen des öffentlichen<br />

Rechts wird empfohlen, entsprechend<br />

diesem Erlass zu verfahren.<br />

Die obersten Landesbehörden können ergänzende<br />

Regelungen treffen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

weitergehende Einschränkungen zum<br />

Sponsoring festsetzen. Bereits bestehende<br />

Einschränkungen bleiben unberührt.<br />

(rie)<br />

Mietrechtsreform<br />

Zu dem im letzten Jahr vorgelegten<br />

Referentenentwurf waren betroffene<br />

Organisationen bis Mitte Januar aufgefor<strong>der</strong>t<br />

worden, Stellungnahmen abzugeben.<br />

Unter Beteiligung des GdW und<br />

seiner Regionalverbände ist von Seiten <strong>der</strong><br />

BSI eine Gesamtstellungnahme abgegeben<br />

worden (vgl. www.bsi-web.de).<br />

Auch <strong>der</strong> Deutsche Mietgerichtstag hat als<br />

Institution, in <strong>der</strong> die Mieter- und Vermieterseite<br />

ebenso wie die Wissenschaft<br />

vertreten ist, eine Stellungnahme vorgelegt<br />

(www.mietgerichtstag.de).<br />

(rie)<br />

Wohngeld/Heizkostenzuschuss<br />

wie<strong>der</strong> einführen<br />

Der GdW und die Regionalverbände for<strong>der</strong>n<br />

die Bundesregierung angesichts <strong>der</strong> gestiegenen<br />

Energiepreise auf, den Heizkostenzuschuss<br />

beim Wohngeld wie<strong>der</strong><br />

einzuführen. Die Abschaffung des Heizkostenzuschusses<br />

Ende 2010 ist aus sozialpolitischen<br />

Gründen nicht nachvollziehbar.<br />

Gerade in <strong>der</strong> kalten Jahreszeit trifft dies<br />

einkommensschwache Haushalte beson<strong>der</strong>s<br />

hart.<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 11


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes<br />

2011 wurde <strong>der</strong> Heizkostenzuschuss,<br />

welcher erst mit <strong>der</strong> Wohngeldreform 2009<br />

eingeführt worden ist, gestrichen. Neben<br />

einer Entlastung für den Bundeshaushalt<br />

begründete die Regierung dies unter<br />

an<strong>der</strong>em mit den gesunkenen Heizkosten.<br />

Die Annahme sinken<strong>der</strong> Heizkosten habe<br />

sich aus heutiger Sicht nicht bestätigt. Im<br />

Gegenteil, die Preise für Haushaltsenergie<br />

(Brennstoffe, Gas und Heizöl) sind seit 2009<br />

um rund 20 Prozent gestiegen. Deshalb<br />

muss hier reagiert werden.<br />

(rie)<br />

Pflege-Neuausrichtungsgesetz –<br />

PNG/Referentenentwurf vorgelegt<br />

Der GdW und die Regionalverbände haben<br />

hierzu eine Stellungnahme erarbeitet, die<br />

zusammen mit dem Referentenentwurf im<br />

Internet unter www.vdwvdwg.de (Rubrik<br />

Fachinformationen/<strong>Wohnungswirtschaft</strong>)<br />

eingestellt ist.<br />

In Bezug auf den Referentenentwurf des<br />

PNG wird die Absicht begrüßt, zum<br />

1. Januar 2013 höhere Leistungen für<br />

Demenzkranke zu gewähren und die<br />

Finanzierungsgrundlagen für die Pflege anzupassen.<br />

Allerdings sind im vorliegenden<br />

Gesetzentwurf einige vorgesehene Maßnahmen<br />

noch nicht ausreichend. Der Zuschuss<br />

für die Maßnahmen zur Verbesserung<br />

des individuellen Wohnumfeldes<br />

ist noch nicht hoch genug, um effektive<br />

Wirkung entfalten zu können. Darüber<br />

hinaus sollten im Rahmen <strong>der</strong> Pflegereform<br />

mobilitätsför<strong>der</strong>nde Umbauten beim Gebäude-<br />

und Wohnungszugang und Barrierereduzierungen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Wohnungen<br />

sowie Einbauten technischer Assistenzsysteme<br />

in <strong>der</strong> Wohnung und telemedizinische<br />

Anwendungen bei Prävention<br />

und Nachsorge über die Kassen för<strong>der</strong>fähig<br />

gemacht werden.<br />

Es wird eine gesellschaftliche Win-win-<br />

Situation geschaffen, wenn bei Menschen,<br />

die sich noch in <strong>der</strong> Pflegestufe 0 befinden,<br />

eine Höherstufung vermieden o<strong>der</strong> zumindest<br />

verzögert wird. Dies würde nicht<br />

nur dem Wunsch <strong>der</strong> überwiegenden<br />

Mehrheit <strong>der</strong> Menschen entsprechen,<br />

son<strong>der</strong>n würde auch zu einer Entlastung <strong>der</strong><br />

sozialen Sicherungssysteme und Kommunen<br />

führen, da deutlich geringere Kosten anfallen<br />

würden, als bei einer stationären Versorgung.<br />

Wohnungsunternehmen können<br />

hierbei sinnvolle Unterstützung leisten und<br />

haben vielfach bereits eine Vorreiterrolle<br />

übernommen.<br />

Weiterhin wird die geplante För<strong>der</strong>ung von<br />

ambulant betreuten Wohngruppen begrüßt<br />

aber gleichzeitig auch angemahnt, dass<br />

parallel dazu eine För<strong>der</strong>ung zum Erhalt<br />

o<strong>der</strong> Ausbau bestehen<strong>der</strong> Wohngruppen<br />

notwendig sei. Diese Wohngruppen sind<br />

klar von einer stationären Einrichtung abzugrenzen,<br />

damit die Entstehung neuer<br />

Wohngruppen nicht durch Rechtsunsicherheiten<br />

behin<strong>der</strong>t wird.<br />

(rie)<br />

Gesetz über Wohnformen und<br />

Teilhabe des Landes Sachsen-<br />

Anhalt (Wohn- und Teilhabegesetz<br />

– WTG LSA)<br />

Das Ministerium für Arbeit und Soziales<br />

Sachsen-Anhalt hat jetzt zum o. g. Gesetz<br />

Erläuterungen herausgegeben. Diese<br />

Broschüre ist im Internet unter<br />

www.ms.sachsen-anhalt.de (Rubrik<br />

Seniorinnen/Senioren – Heimrecht – Wohnund<br />

Teilhabegesetz) eingestellt. Beide Verbände<br />

hatten sich sehr intensiv u. a. im<br />

Gesetzesverfahren für eine Freistellung Betreuter<br />

Wohnformen eingesetzt und waren<br />

erfolgreich.<br />

12 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

So steht in den Erläuterungen zum § 6 WTG<br />

LSA – Ausschluss vom Anwendungsbereich:<br />

„Absatz 1 regelt das Betreute Wohnen und<br />

benennt konkret, unter welchen rechtlichen<br />

Voraussetzungen die Bestimmungen dieses<br />

Gesetzes auf Formen des Betreuten<br />

Wohnens keine Anwendung finden. Diese<br />

Abkehr von den bisherigen Regelungssystemen<br />

des Heimgesetzes war notwendig,<br />

um regelungstechnisch Transparenz zu<br />

schaffen und eine klare Abgrenzung zu<br />

erreichen. Unter Betreutem Wohnen ist<br />

hierbei eine Wohnform zu verstehen, bei<br />

<strong>der</strong> die Bewohnerinnen o<strong>der</strong> Bewohner von<br />

angeschlossenen Wohnungen durch Verträge<br />

mit Dritten o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise<br />

sicherstellen, dass ihnen neben <strong>der</strong> Überlassung<br />

von Wohnraum allgemeine Unterstützungsleistungen<br />

angeboten werden.<br />

Dabei handelt es sich größtenteils um die<br />

Fälle des sog. „Wohnens mit Service“. Die<br />

Vermittlung von allgemeinen Unterstützungsleistungen,<br />

wie Notrufdienste o<strong>der</strong><br />

die Vermittlung von Dienst- und Pflegeleistungen<br />

o<strong>der</strong> Beratungsleistungen ist<br />

dann unbeachtlich, wenn die über diese<br />

allgemeinen Unterstützungsleistungen<br />

hinausgehenden Pflege- und Betreuungsleistungen<br />

frei wählbar sind. Diese Regelung<br />

des Betreuten Wohnens ist jedoch we<strong>der</strong><br />

erschöpfend noch abschließend. Betreutes<br />

Wohnen gibt es in den unterschiedlichsten<br />

Formen: Begleitetes Wohnen, Pflegewohnen,<br />

„Wohnen-Plus“ usw.<br />

Ziel des Gesetzes ist es, dass sich – abgestimmt<br />

auf die Wünsche und Bedürfnisse<br />

<strong>der</strong> älteren, pflegebedürftigen o<strong>der</strong> behin<strong>der</strong>ten<br />

Mitbürgerinnen und Mitbürger –<br />

neue Wohnformen in verschiedenen<br />

Varianten entwickeln können. Dies soll nicht<br />

durch gesetzliche Vorgaben o<strong>der</strong> staatliche<br />

Kontrollen eingeengt o<strong>der</strong> beschränkt<br />

werden. Betreutes Wohnen ist eine private<br />

Wohnform, die einer staatlichen Kontrolle<br />

durch die Aufsichtsbehörde entzogen ist.“<br />

(mei)<br />

Netzwerkinitiative<br />

„wieweiterwohnen“<br />

Die Bundesstiftung Baukultur ruft gemeinsam<br />

mit dem GdW zur Beteiligung an<br />

<strong>der</strong> Netzwerkinitiative „wieweiterwohnen“<br />

auf. Ziel ist es, bundesweit Diskussion und<br />

Kommunikation anzuregen, gelungene<br />

Projekte vorzustellen und die Zukunft des<br />

Wohnens in Deutschland öffentlich zu<br />

thematisieren.<br />

Die Netzwerkinitiative ist langfristig angelegt.<br />

Weitere Informationen zu Zielen,<br />

Inhalten und Ihrer Beteiligung finden Sie<br />

unter www.wieweiterwohnen.de.<br />

(rie)<br />

Integrative Nachbarschaften/<br />

Bürgerarbeit<br />

Bei drei Wohnungsunternehmen in<br />

Halle/Saale (GWG Halle-Neustadt, Bauverein<br />

Halle & Leuna und BWG Halle-Merseburg)<br />

ist jetzt das Projekt Nachbarschaftshelfer im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Bürgerarbeit angelaufen.<br />

Auf <strong>der</strong> Pressekonferenz am 27.01.<strong>2012</strong><br />

wurde das Konzept im Beisein <strong>der</strong> Bundesagentur<br />

für Arbeit, Regionaldirektion<br />

Sachsen-Anhalt/Thüringen, des Jobcenters<br />

Halle, <strong>der</strong> GWG-Geschäftsführerin Jana<br />

Kozyk und <strong>der</strong> Verbände vorgestellt. Jeweils<br />

zwei Bürgerarbeiter pro Unternehmen<br />

werden in nächster Zeit in Wohnquartieren<br />

insbeson<strong>der</strong>e ältere Bürger aufsuchen, mit<br />

ihnen ins Gespräch kommen und für eine<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Lebenssituation sorgen.<br />

Wichtig ist zu erreichen, dass ihrem Wunsch<br />

entsprechend die Mieter möglichst lange in<br />

ihren angestammten Wohnquartieren verbleiben<br />

können, auch wenn sie älter<br />

werden.<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 13


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Zugleich soll neben <strong>der</strong> allgemeinen Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Lebenssituation auch erreicht<br />

werden, dass weniger Pflegekosten durch<br />

Vermeidung von frühzeitigen ambulanten<br />

o<strong>der</strong> stationären Unterstützungsleistungen<br />

notwendig werden.<br />

Diese Bürgerarbeit, die zusätzlich ist und im<br />

öffentlichen Interesse liegt, soll auch einen<br />

Beitrag zur Bewältigung <strong>der</strong> Auswirkungen<br />

des demografischen Wandels in Wohnquartieren<br />

darstellen. Die Menschen werden<br />

erfreulicherweise immer älter, bedürfen<br />

aber gerade deshalb auch aufgrund <strong>der</strong><br />

Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Nachbarschaften (mehr<br />

Singlehaushalte, Überalterung, steigen<strong>der</strong><br />

Anteil sozial Benachteiligter) vermehrter<br />

Ansprache und vermitteln<strong>der</strong> Hilfe für das<br />

tägliche Leben.<br />

Der gelungene Start dieses Projektes als<br />

Zusammenarbeit zwischen Arbeitsverwaltung<br />

und Wohnungsunternehmen<br />

könnte auch für an<strong>der</strong>e Wohnstandorte<br />

Anlass sein, vergleichbare Projekte anzugehen.<br />

(rie)<br />

Verein zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nachhaltigkeit<br />

im Wohnungsbau<br />

(NaWoh) gegründet<br />

Mit dem Ziel, die Qualität neu errichteter<br />

Wohngebäude zu steigern, die Transparenz<br />

beim Bauen in Bezug auf Nachhaltigkeit zu<br />

för<strong>der</strong>n und einen Beitrag zur nachhaltigen<br />

Entwicklung zu leisten, hat eine Reihe von<br />

Verbänden aus <strong>der</strong> Wohnungs- und Immobilienwirtschaft<br />

den Verein zur<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nachhaltigkeit im Wohnungsbau<br />

(kurz NaWoh) gegründet. Der<br />

Verein wird das Qualitätssiegel „Nachhaltiger<br />

Wohnungsbau“ anbieten. Dieses<br />

basiert auf einem System zur Beschreibung<br />

und Bewertung <strong>der</strong> Qualität und Nachhaltigkeit<br />

neu zu errichten<strong>der</strong> Wohngebäude.<br />

Dazu werden wesentliche<br />

Merkmale <strong>der</strong> Nachhaltigkeit dokumentiert.<br />

Unabhängige Experten überprüfen zudem,<br />

ob die gefor<strong>der</strong>ten Kriterien von den Bauherren<br />

tatsächlich erfüllt werden.<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Vereins „NaWoh“ sind u.a.<br />

<strong>der</strong> GdW, <strong>der</strong> Deutsche Mieterbund,<br />

Haus&Grund, BBA und EBZ.<br />

Weitere Informationen finden Sie unter<br />

www.nawoh.de.<br />

(rie)<br />

Bundeswettbewerb „Nationaler<br />

Preis für integrierte Stadtentwicklung<br />

und Baukultur“<br />

Im Rahmen des Wettbewerbs werden beispielhafte<br />

realisierte Projekte und vorbildliche<br />

Verfahren gesucht. Ziel ist es, ein möglichst<br />

breites Spektrum von integrierter<br />

Stadtentwicklung und Baukultur in Deutschland<br />

darzustellen. Mit seinem ganzheitlichen<br />

Anspruch steht <strong>der</strong> Wettbewerb nicht in<br />

Konkurrenz zu an<strong>der</strong>en Wettbewerben,<br />

son<strong>der</strong>n bildet durch seinen themenübergreifenden<br />

Ansatz eine gemeinsame<br />

Klammer. Beiträge aus an<strong>der</strong>en Wettbewerben,<br />

z.B. aus dem Deutschen Bauherrenpreis<br />

o<strong>der</strong> dem Preis Soziale Stadt,<br />

sind ausdrücklich zur Teilnahme eingeladen.<br />

Die Auszeichnungen werden in vier Kategorien<br />

vergeben: Gebäude und Stadtraum,<br />

Region und Landschaft, Gemeinwohl und<br />

Zivilgesellschaft und Energie und Infrastruktur.<br />

Die Wettbewerbsbeiträge sind bis 25. Mai<br />

<strong>2012</strong> einzureichen. Die Preisverleihung wird<br />

am 11. Oktober <strong>2012</strong> im Rahmen eines vom<br />

BMVBS durchgeführten Internationalen<br />

Kongresses zum Thema „Städtische<br />

Energien“ stattfinden.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie unter<br />

www.stadtbauenstadtleben.de.<br />

(rie)<br />

14 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Wettbewerb „Preis Soziale Stadt<br />

<strong>2012</strong>“<br />

In dem diesjährigen Wettbewerb geht es<br />

darum, die Aufmerksamkeit <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

für die sozialen Probleme, aber auch<br />

Aktivitäten in den Stadt- und Wohnquartieren<br />

wachzuhalten. Gefragt sind<br />

Projekte, die zeigen, was konkret getan<br />

werden kann, damit die Nachbarschaften<br />

funktionsfähig bleiben o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong> hergestellt<br />

werden und soziale Spannungen<br />

nicht zu ihrem Auseinan<strong>der</strong>brechen führen.<br />

Der Wettbewerb ist nicht auf die in das<br />

Bund-Län<strong>der</strong>-Programm „Soziale Stadt“<br />

einbezogenen Stadtquartiere beschränkt. Es<br />

ist möglich und erwünscht, dass das bisherige<br />

und beabsichtigte soziales<br />

Engagement auch in an<strong>der</strong>en Bereichen<br />

dargestellt wird. Projekte können bis zum<br />

30. Juni <strong>2012</strong> eingereicht werden.<br />

Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> Mittelkürzungen<br />

beim Programm „Soziale Stadt“ ist die Teilnahme<br />

möglichst vieler Akteure am diesjährigen<br />

Wettbewerb beson<strong>der</strong>s wichtig. Je<br />

größer die Beteiligung, desto überzeugen<strong>der</strong><br />

und wahrnehmbarer wird die<br />

öffentliche Signalwirkung für eine starke<br />

soziale Stadt sein. Im Verbund mit den<br />

an<strong>der</strong>en Auslobern hat <strong>der</strong> GdW deshalb<br />

einen Aufruf des Bündnisses für eine Soziale<br />

Stadt initiiert.<br />

Die Wettbewerbsunterlagen stehen auf den<br />

Internetseiten www.gdw.de (Rubrik Wettbewerbe)<br />

und www.preis-soziale-stadt.de<br />

zum Download zur Verfügung.<br />

Für Informationen steht als zuständiger<br />

Referent des GdW für diesen Wettbewerb<br />

Herr Dr. Hunger (030/82403174) gern zur<br />

Verfügung.<br />

(rie)<br />

Innovationen für Innenstädte<br />

Das BMVBS stellt für die Städte Bocholt,<br />

Dessau-Roßlau, Elmshorn, Mülheim a. d. R.,<br />

Nürnberg, Offenbach, Peine und die Gemeinde<br />

Illingen insgesamt 1,9 Millionen<br />

Euro im Rahmen des Forschungsfelds<br />

„Innovationen für Innenstädte“ bereit. Die<br />

geför<strong>der</strong>ten Kommunen erhalten Zuwendungsbescheide<br />

für zukunftsweisende<br />

Vorhaben in ihren Innenstädten. Im<br />

Zentrum des Forschungsprogramms stehen<br />

neue Lösungen für brach gefallene o<strong>der</strong> leer<br />

stehende innerstädtische Großimmobilien,<br />

wie z. B. ehemalige Kauf- und Warenhäuser,<br />

die Umwidmung denkmalgeschützter<br />

Gebäude für mo<strong>der</strong>ne Nutzungen<br />

und die Revitalisierung von Gewerbebrachen.<br />

Ziel ist es, die jetzt brachliegenden<br />

innerstädtischen Standorte wie<strong>der</strong> mit<br />

städtischem Leben zu füllen und neue Anziehungspunkte<br />

für Kultur, Gewerbe, Einkaufen,<br />

Wohnen und weitere Nutzungen zu<br />

schaffen.<br />

Bis Oktober 2014 sollen konkrete Ergebnisse<br />

erzielt und erste Impulsprojekte baulich<br />

umgesetzt werden.<br />

(rie)<br />

Telekommunikationsgesetz/Einigung<br />

im Vermittlungsausschuss<br />

Der Vermittlungsausschuss hat sich auf<br />

seiner Sitzung am 08.02.<strong>2012</strong> über die<br />

künftige Novellierung des Telekommunikationsgesetzes<br />

geeinigt. Die von den<br />

wohnungswirtschaftlichen Verbänden auch<br />

aus verfassungsrechtlicher Sicht kritisierten<br />

Än<strong>der</strong>ungen und Neuregelungen in den<br />

§§ 76 und 77a waren lei<strong>der</strong> nicht Gegenstand<br />

des Verfahrens, so dass <strong>der</strong> anstehende<br />

Gesetzesbeschluss in diesen<br />

Punkten gegenüber dem vom Bundestag im<br />

Oktober 2011 verabschiedeten Stand keine<br />

Än<strong>der</strong>ungen erfahren wird.<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 15


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Positiv ist lediglich, dass es gelungen ist, die<br />

unter an<strong>der</strong>em von <strong>der</strong> Deutschen Telekom<br />

beabsichtigte Abschaffung <strong>der</strong> Umlagefähigkeit<br />

<strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> Medienversorgung<br />

zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

Mit den wohnungswirtschaftlichen Konsequenzen<br />

aus dem TKG für bestehende und<br />

künftige Gestattungsverträge hat sich auf<br />

seiner Sitzung am 08.02.<strong>2012</strong> bereits <strong>der</strong><br />

GdW-Fachausschuss „Vernetztes Wohnen,<br />

Multimedia und IT“ beschäftigt und dabei<br />

erste zu prüfende Sachverhalte als Grundlage<br />

späterer Handlungsempfehlungen<br />

definiert. Eine endgültige Bewertung kann<br />

jedoch frühestens dann erfolgen, wenn<br />

auch die Bundesnetzagentur zumindest<br />

Eckpunkte für ein Anordnungsverfahren<br />

nach § 77a TKG den Marktbeteiligten zur<br />

Diskussion vorgestellt hat. Ein Zeitplan hierfür<br />

liegt noch nicht vor.<br />

(rie)<br />

Abschaltung analoger Sen<strong>der</strong> am<br />

30.04.<strong>2012</strong><br />

In den Medien wird <strong>der</strong>zeit ausgiebig<br />

darüber berichtet, dass am 30.04.<strong>2012</strong> <strong>der</strong><br />

analoge TV-Empfang abgeschaltet wird.<br />

Für den Bereich unserer Mitgliedsunternehmen<br />

gehen wir davon aus, dass aufgrund<br />

<strong>der</strong> bestehenden Verträge mit Kabelnetzbetreibern<br />

o<strong>der</strong> aufgrund eigener<br />

Aktivitäten diese Abschaltung keine<br />

Probleme für die Mieter darstellen wird, da<br />

entsprechende Vorsorge getroffen wurde.<br />

(rie)<br />

Regelungen zur Wassereffizienz/EuropaweiteVorschriften<br />

schaden<br />

Die BSI erwartet keinerlei Vorteile, jedoch<br />

eine Reihe erheblicher Nachteile von<br />

europaweit bindenden Rechtsvorschriften in<br />

Form einer Gebäude-Wassereffizienzrichtlinie<br />

<strong>der</strong> EU. Im Rahmen einer<br />

Konsultation zur Wassereffizienz hatte die<br />

Kommission europaweite Maßnahmen<br />

unter an<strong>der</strong>em im Gebäudebereich, wie<br />

Wassereffizienz-Audits und Mindestanfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die wassersparende Gebäudeausstattung,<br />

vorgeschlagen. Wassereffizienz<br />

muss auf Ebene <strong>der</strong> Mitgliedstaaten<br />

geregelt werden, denn Probleme<br />

wie Wasserknappheit und Dürre sind in den<br />

27 EU-Län<strong>der</strong>n sehr unterschiedlich ausgeprägt.<br />

Maßnahmen zur Wassereffizienz sollten nur<br />

dort zum Einsatz kommen, wo ein tatsächliches<br />

Ungleichgewicht zwischen den verfügbaren<br />

Wasserressourcen und dem<br />

Wasserverbrauch besteht. Deutschland gehört<br />

zu den wasserreichen Län<strong>der</strong>n in <strong>der</strong><br />

EU. Selbst mit Blick auf sich än<strong>der</strong>nde<br />

klimatische Bedingungen werden hierzulande<br />

keinerlei grundsätzliche Probleme bei<br />

<strong>der</strong> Trinkwasserversorgung erwartet.<br />

Hintergrund <strong>der</strong> EU-Konsultation ist die<br />

Tatsache, dass einige Regionen Europas von<br />

Wassermangel und Dürre betroffen sind.<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> EU könne die Lage durch<br />

Wassereinsparung in Haushalten wesentlich<br />

verbessert werden. Aus diesem Grund hat<br />

die EU-Kommission Vorschläge für europaweite<br />

Maßnahmen wie Wasserverbrauchsmessung,<br />

Strategien zu Preisen und Kosten,<br />

Bildung und Information hinsichtlich<br />

Wassereffizienz, freiwilliges o<strong>der</strong> verpflichtendes<br />

Produktlabeling sowie<br />

Mindestanfor<strong>der</strong>ungen an die Effizienz von<br />

Produkten vorgelegt.<br />

16 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Die Vorschläge zur Wassereffizienz im Gebäudebereich<br />

sehen Regelungen vor, die<br />

mit dem Energieausweis und den Mindestanfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die Energieeffizienz<br />

vergleichbar sind.<br />

Die ausführliche Stellungnahme <strong>der</strong> BSI<br />

finden Sie auf www.bsi-web.de.<br />

(rie)<br />

Liberalisierung des Fernwärmemarktes?<br />

Das Bundeskartellamt stellt in einer Antwort<br />

auf eine Beschwerde <strong>der</strong> Verbraucherzentrale<br />

Hamburg fest, dass jedes wärmeerzeugende<br />

Unternehmen im Netzbereich<br />

des betroffenen Energieversorgers Anspruch<br />

auf diskriminierungsfreien Zugang zum<br />

Fernwärmenetz habe. Außerdem sei jedes<br />

Unternehmen, das Wärme erzeugt, dazu<br />

berechtigt, diese an Abnehmer auf dem<br />

nachgelagerten Fernwärmevertriebsmarkt<br />

gegen ein angemessenes Entgelt durchzuleiten.<br />

Dies könnte <strong>der</strong> Beginn einer Liberalisierung<br />

des Fernwärmemarktes sein, also einer<br />

Trennung von Erzeugung und Netz sowie<br />

Wettbewerb zwischen mehreren Versorgern.<br />

Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.<br />

(rie)<br />

Internationales Jahr <strong>der</strong> Genossenschaften<br />

<strong>2012</strong><br />

Jetzt ist es soweit: <strong>2012</strong> ist das Internationale<br />

Jahr <strong>der</strong> Genossenschaften, das in<br />

vielen Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Welt – so auch in<br />

Deutschland – mit zahlreichen Veranstaltungen<br />

und Aktionen begleitet wird.<br />

Das Jahr ist für jede Genossenschaft eine<br />

hervorragende Gelegenheit, sich gegenüber<br />

den Mitglie<strong>der</strong>n und Interessanten zu<br />

präsentieren, um die Vorzüge <strong>der</strong> genossenschaftlichen<br />

Idee einem breiten Publikum<br />

näher zu bringen.<br />

Die Vereinten Nationen (UN) haben mit <strong>der</strong><br />

Resolution vom 18. Dezember 2009 das<br />

Jahr <strong>2012</strong> zum genossenschaftlichen<br />

Ehrenjahr erklärt. Mit dem Internationalen<br />

Jahr <strong>der</strong> Genossenschaften will die weltweite<br />

Bedeutung von Genossenschaften<br />

betonen und auf <strong>der</strong>en wirtschaftliche<br />

sowie soziale und gesellschaftliche Relevanz<br />

hinweisen. Beim offiziellen Startschuss zum<br />

Internationalen Jahr Ende Oktober 2011 in<br />

New York wurden die Ziele <strong>der</strong> UN zum<br />

Genossenschaftsjahr vorgestellt. Die Verbesserung<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Wahrnehmung<br />

<strong>der</strong> genossenschaftlichen Rechtsform, die<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gründung von Genossenschaften<br />

und die Sensibilisierung <strong>der</strong><br />

Regierungen für eine genossenschaftsför<strong>der</strong>nde<br />

Gesetzgebung.<br />

In Deutschland haben die genossenschaftlichen<br />

Verbände schon frühzeitig das UN-<br />

Genossenschaftsjahr aufgegriffen. Am 18.<br />

Oktober 2011 ist die beim DGRV Deutscher<br />

Genossenschafts- und Raiffeisenverband<br />

e.V. entwickelte Aktionenkampagne „Ein<br />

Gewinn für alle – Die Genossenschaften“<br />

gestartet, <strong>der</strong>en Partner auch <strong>der</strong> GdW ist.<br />

Das Ziel <strong>der</strong> teilnehmenden Genossenschaften<br />

ist dabei, mit möglichst vielfältigen<br />

Aktionen und Veranstaltungen vor Ort den<br />

Menschen in Deutschland ihre Leistungsfähigkeit<br />

als mo<strong>der</strong>ne Wirtschaftsform zu<br />

präsentieren. Genossenschaften sind starke<br />

Marktpartner in allen Wirtschaftsbereichen.<br />

Sie vereinen mit ihren 20 Millionen Mitglie<strong>der</strong>n<br />

fast ein Viertel <strong>der</strong> deutschen Bevölkerung.<br />

Mehr als 800.000 Menschen<br />

arbeiten in <strong>der</strong> Genossenschaftsorganisation.<br />

Die rd. 7.500 Genossenschaften<br />

– darunter 1.138 Volks- und<br />

Raiffeisenbanken, rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften,<br />

2.604 landwirtschaftliche<br />

und 1.622 gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften<br />

sowie 219<br />

Konsumgenossenschaften – sind eine<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 17


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

treibende Kraft in Wirtschaft und Gesellschaft.<br />

Genossenschaften tragen nicht nur<br />

zur Lösung wirtschaftlicher Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />

bei, sie sind auch wesentliche<br />

Faktoren bei <strong>der</strong> Bewältigung gesellschaftlicher<br />

Aufgaben: So setzen sich Genossenschaften<br />

zum Beispiel bei dem Thema<br />

„Wohnen im Alter“ ein, för<strong>der</strong>n die dezentrale<br />

Verbreitung erneuerbarer Energien,<br />

tragen wesentlich zu einer flächendeckenden<br />

Gesundheitsversorgung bei,<br />

übernehmen kommunale Aufgaben o<strong>der</strong><br />

organisieren die Nahversorgung in ländlichen<br />

Regionen.<br />

Damit kommt den Genossenschaften eine<br />

zentrale Rolle zu. Bei einer Genossenschaft<br />

werden die unternehmerischen Entscheidungen<br />

nicht unter Renditevorgaben,<br />

son<strong>der</strong>n mit Blick auf die optimale<br />

Leistungserstellung für die Mitglie<strong>der</strong> getroffen.<br />

Dies führt zu seriösen und nachhaltigen<br />

Geschäftsmodellen. Diese Stabilität<br />

ist vor allem auch für die Mitglie<strong>der</strong> von<br />

Wohnungsgenossenschaften von großer<br />

Bedeutung. Gutes und sicheres Wohnen<br />

wird gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit<br />

immer wichtiger. Mit rd. 2,2<br />

Millionen Wohnungen – das sind zehn Prozent<br />

des Mietwohnungsbestandes in<br />

Deutschland – sichern die Wohnungsgenossenschaften<br />

mehr als fünf Millionen<br />

Menschen bezahlbares und gutes Wohnen<br />

und entwickeln Städte und Quartiere. So<br />

wie die an<strong>der</strong>en Sparten <strong>der</strong> Genossenschaften<br />

handeln auch die Wohnungsgenossenschaften<br />

sozial verantwortlich,<br />

repräsentieren bürgerschaftliches Engagement<br />

und rationale Betriebswirtschaft.<br />

Sie bieten ihren Mitglie<strong>der</strong>n weit mehr als<br />

nur ein Dach über dem Kopf.<br />

Genossenschaften machen sich aber auch<br />

für den Klimaschutz stark. Seit 1990 sind<br />

bereits über 61 Prozent <strong>der</strong> Genossenschaftswohnungen<br />

energetisch voll- beziehungsweise<br />

teilmo<strong>der</strong>nisiert worden. So<br />

können die Wohnungsgenossenschaften<br />

ihre Mitglie<strong>der</strong> langfristig sicher versorgen<br />

und den Heizkostenanstieg bremsen.<br />

Auf <strong>der</strong> Auftaktveranstaltung zum Internationalen<br />

Jahr <strong>der</strong> Genossenschaften von<br />

DGRV und GdW in Berlin erklärte <strong>der</strong><br />

Bundesminister für Wirtschaft und Technologie,<br />

Dr. Philipp Rösler: Genossenschaften<br />

erinnern uns daran, dass Wirtschaftlichkeit<br />

und soziale Verantwortung vereinbare Ziele<br />

sind.<br />

Es sind zwei Seiten einer Medaille. Die Genossenschaft<br />

ist Vorbild <strong>der</strong> sozialen<br />

Marktwirtschaft, sie ist die gelebte soziale<br />

Marktwirtschaft. Genossenschaften, als<br />

lokal verwurzelte Unternehmen, för<strong>der</strong>n die<br />

Wirtschaftskreisläufe vor Ort. So stärken<br />

Kreditgenossenschaften, ländliche und<br />

gewerbliche wie auch Wohnungsgenossenschaften<br />

die Wirtschaft in unseren Regionen<br />

und sorgen dort für Beschäftigung. Die Genossenschaften<br />

haben sich gerade in den<br />

letzten Jahren als äußerst krisen- und insolvenzfest<br />

erwiesen. Sie sind nicht nur für<br />

die Kreditwirtschaft, son<strong>der</strong>n für viele Wirtschaftsbereiche<br />

ein Vorbild. Sie sind bestätigt<br />

in ihrer Leistungsbereitschaft, Sie<br />

denken nicht ausschließlich in Renditenhöhe,<br />

Quartalszahlen o<strong>der</strong> kurzfristigen<br />

Verzinsungen, sie denken vielmehr über den<br />

Tag hinaus. Von dieser Wirtschaftsweise<br />

können wir in Deutschland und in <strong>der</strong><br />

ganzen Welt lernen.<br />

Die Wohnungsgenossenschaften unseres<br />

<strong>Verband</strong>es wollen das Internationale Jahr<br />

<strong>der</strong> Genossenschaften <strong>2012</strong> intensiv auch<br />

für eine aktive Öffentlichkeitsarbeit nutzen.<br />

Erste Aktivitäten haben eindrucksvoll das<br />

gewachsene Image in unserem Land unterstrichen:<br />

- Am 4. Januar <strong>2012</strong> hat die<br />

Wohnungsgenossenschaft „Glückauf“<br />

Gommern eG erstmals einen<br />

Neujahrsempfang durchgeführt.<br />

18 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

- Am 17. Januar <strong>2012</strong> haben die<br />

Wohnungsgenossenschaften <strong>der</strong><br />

Stadt Halle gemeinsam mit <strong>der</strong><br />

Oberbürgermeisterin <strong>der</strong> Stadt Halle<br />

und 750 Gästen einen Neujahrsempfang<br />

unter dem Motto: „Ein<br />

Gewinn für alle – Die Genossenschaften“<br />

veranstaltet.<br />

- Am 19. Januar <strong>2012</strong> haben die<br />

Wohnungsgenossenschaften <strong>der</strong><br />

Stadt Magdeburg einen Kooperationsvertrag<br />

über die engere<br />

Zusammenarbeit mit den Volks- und<br />

Raiffeisenbanken geschlossen.<br />

- Am 20. Januar <strong>2012</strong> hat <strong>der</strong> <strong>Verband</strong><br />

<strong>der</strong> Wohnungsgenossenschaften<br />

Sachsen-Anhalt e.V. zu<br />

einer Pressekonferenz unter dem<br />

Titel „Internationales Jahr <strong>der</strong> Genossenschaften<br />

<strong>2012</strong> – Wohnungsgenossenschaften<br />

sichern seit 120<br />

Jahren gutes und sicheres Wohnen“<br />

eingeladen.<br />

- Am 24. Januar <strong>2012</strong> fand <strong>der</strong> GdW-<br />

Empfang zum Internationalen Jahr<br />

<strong>der</strong> Genossenschaften <strong>2012</strong> statt.<br />

Weitere Aktivitäten werden folgen:<br />

- 23. Mai <strong>2012</strong>: Tagung-„Die Genossenschaften<br />

Mitteldeutschlands<br />

laden ein“ in Leipzig<br />

- 14. Juni <strong>2012</strong>: GdW-Genossenschaftskongress<br />

(mei)<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 19


II Verbändeaktivitäten<br />

Presseerklärungen<br />

Wie in den vergangenen Jahren haben wir<br />

zum Jahresende eine Presseerklärung mit<br />

Rückblick 2011 und Erwartungshaltungen<br />

<strong>2012</strong> veröffentlicht.<br />

Darüber hinaus haben wir in Erwi<strong>der</strong>ung auf<br />

ein in <strong>der</strong> Volksstimme veröffentlichtes<br />

Interview des Haus & Grund-Präsidenten am<br />

14.02.<strong>2012</strong> eine Presseerklärung herausgegeben<br />

und <strong>der</strong> Auffassung von Haus &<br />

Grund wi<strong>der</strong>sprochen.<br />

Die Presseerklärungen und die entsprechenden<br />

Zeitungsberichte sind auf<br />

unserer Internetseite www.vdwvdwg.de<br />

(Rubrik Presse) eingestellt.<br />

(pa)<br />

Neujahrsempfang <strong>2012</strong><br />

Unser mittlerweile dritter Neujahrsempfang,<br />

den wir gemeinsam mit <strong>der</strong> Architektenkammer<br />

Sachsen-Anhalt und dem <strong>Verband</strong><br />

kommunaler Unternehmen e.V. Landesgruppe<br />

Sachsen-Anhalt am 24. Januar <strong>2012</strong><br />

veranstalteten, wurde von den mehr als 300<br />

Gästen aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft,<br />

an<strong>der</strong>en Organisationen sowie <strong>der</strong><br />

Mitgliedschaft <strong>der</strong> Veranstalter wie<strong>der</strong> mit<br />

großer Resonanz wahrgenommen und war<br />

ein gelungener Jahresauftakt.<br />

Die Gäste wurden von Architektenkammer-<br />

Präsident Prof. Ralf Niebergall im<br />

historischen Ambiente <strong>der</strong> Magdeburger<br />

Johanniskirche begrüßt. Für die Landesregierung<br />

überbrachte Ministerpräsident Dr.<br />

Reiner Haseloff das Grußwort <strong>der</strong> Landesregierung.<br />

Er hob mit Blick auf die<br />

<strong>Wohnungswirtschaft</strong> beson<strong>der</strong>s die notwendige<br />

Unterstützung des Zusammenlebens<br />

von Generationen hervor.<br />

Für den VkU trug Hans-Joachim Herrmann<br />

einige Ausführungen zur Energiewende und<br />

zur Trinkwasserversorgung vor.<br />

VdW-<strong>Verband</strong>sratsvorsitzen<strong>der</strong> Ulrich<br />

Franke schloss die Rednerliste mit einigen<br />

Gedanken zum neuen Jahr ab, die sich<br />

sowohl auf allgemeine Aspekte wie den<br />

Werteverfall als auch auf die <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />

bezogen.<br />

Die gemeinsame Presseerklärung vom<br />

23.01.<strong>2012</strong> sowie <strong>der</strong> Bericht aus <strong>der</strong> Volksstimme<br />

vom 25.01.<strong>2012</strong> sind im Internet<br />

unter www.vdwvdwg.de (Rubrik Presse)<br />

eingestellt.<br />

(v.R.v.l. Petra Heise, Dr. Reiner Haseloff, Thomas Webel,<br />

Prof. Ralf Niebergall<br />

h.R.v.l. Karl-Heinz Schönfeld, Ronald Meißner, Hans-<br />

Joachim Herrmann, Ulrich Franke, Norbert Bischoff, Jost<br />

Riecke)<br />

(rie)<br />

Landesbauausstellung <strong>2012</strong><br />

Traditionell präsentierten sich die wohnungswirtschaftlichen<br />

Verbände Sachsen-<br />

Anhalts vom 02.-04.03.<strong>2012</strong> gemeinsam<br />

mit ihrem Dienstleister WSA <strong>Wohnungswirtschaft</strong>liche<br />

Treuhand Sachsen-Anhalt<br />

GmbH auf <strong>der</strong> Landesbauausstellung in<br />

Magdeburg.<br />

Schirmherr <strong>der</strong> Ausstellung war <strong>der</strong> Minister<br />

für Landesentwicklung und Verkehr Thomas<br />

Webel.<br />

Im Eröffnungspodiumsgespräch diskutierten<br />

Minister Thomas Webel, Jörg Herrmann,<br />

Präsident <strong>der</strong> Ingenieurkammer Sachsen-<br />

Anhalt, Peter Frießleben, Vizepräsident <strong>der</strong><br />

20 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>


II Verbändeaktivitäten<br />

Architektenkammer Sachsen-Anhalt und<br />

VdW-<strong>Verband</strong>sdirektor Jost Riecke über das<br />

Thema „Bauen-Sanieren-Gestalten“.<br />

Mo<strong>der</strong>iert wurde die Gesprächsrunde durch<br />

Dr. Winfried Bettecken vom Mitteldeutschen<br />

Rundfunk.<br />

Minister Thomas Webel sieht die Bauwirtschaft<br />

in den nächsten Jahren vor qualitativ<br />

verän<strong>der</strong>te Herausfor<strong>der</strong>ungen gestellt.<br />

„Während es in den 1990er Jahren vor<br />

allem darum ging, den baulichen Nachholbedarf<br />

in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n aufzuholen,<br />

geht es künftig beim Bauen vor allem<br />

um innovative und nachhaltige Lösungen“,<br />

sagte er. Ein Schwerpunkt sei dabei das<br />

Bestreben, die Umwelt zu entlasten und<br />

knapper werdende Ressourcen zu schonen.<br />

Als eine wichtige Aufgabe bezeichnete<br />

Sachsen-Anhalts Bauminister den Umgang<br />

mit den Auswirkungen des demografischen<br />

Wandels. „Heute reicht es nicht mehr aus,<br />

nur ein schönes Haus zu bauen. Dieses Haus<br />

muss auch so gebaut sein, dass es den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

einer älter werdenden Bevölkerung<br />

gerecht wird“, hob Webel hervor.<br />

Dazu gehöre die Barrierefreiheit ebenso wie<br />

seniorengerechte Serviceangebote. „Die<br />

meisten älteren Menschen wollen möglichst<br />

lange in den eigenen vier Wänden leben.<br />

Zeitgemäßes Bauen heißt, dafür die Voraussetzungen<br />

zu schaffen“, sagte <strong>der</strong> Minister.<br />

Der Messerundgang des Ministers begann<br />

am 1. Messetag auf unserem Stand. Neben<br />

vielen an<strong>der</strong>en Gästen aus Politik, Wirtschaft<br />

und Verwaltung konnten wir zahlreiche<br />

Vertreter unserer Mitgliedsunternehmen<br />

einschließlich des Fachausschusses<br />

Bau/ Technik begrüßen.<br />

Den Besuchern <strong>der</strong> Ausstellung wurde auf<br />

dem Forum ein interessantes Fachprogramm<br />

geboten. So beantworteten z. B. Experten<br />

u.a. Fragen zu den Themen „energetische<br />

Sanierung“, „Energieeinsparverordnung“,<br />

„Vermeidung von Bauschäden“ sowie<br />

„Bauen und Grundwasser“.<br />

Nach Auskunft <strong>der</strong> Expotec GmbH bot die<br />

LBA <strong>2012</strong> ihren Besuchern auf einer rund<br />

7.000 Quadratmeter großen Fläche mit über<br />

140 Ausstellern ein anspruchsvolles fachliches<br />

Begleitprogramm mit wertvollen Tipps<br />

von Experten.<br />

(v.l. Jost Riecke, Thomas Webel, LBA-Maskottchen,<br />

Ronald Meißner)<br />

(schm)<br />

Übersicht <strong>der</strong> VdW/VdWg-Informationsveranstaltungen,Seminarveranstaltungen,<br />

Fachausschuss-,<br />

Arbeitsgemeinschafts-, Arbeitsgruppen-<br />

und Arbeitskreissitzungen<br />

Fachtagungen<br />

29./30.03.<strong>2012</strong> – Frühjahrstagung für Aufsichtsräte,<br />

Geschäftsführer und Vorstände<br />

„<strong>Wohnungswirtschaft</strong>/Wohnungspolitik<br />

aktuell“<br />

Informationsveranstaltungen<br />

25.01.<strong>2012</strong> – Energieeffizienz in <strong>der</strong><br />

<strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />

26.01.<strong>2012</strong> – Lohnsteuer/Deklaration und<br />

Gestaltungen 2011/<strong>2012</strong><br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 21


II Verbändeaktivitäten<br />

22.03.<strong>2012</strong> – Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />

– Informationsveranstaltung für<br />

Auszubildende in <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />

des Landes Sachsen-Anhalt<br />

Seminarveranstaltungen<br />

24.01.<strong>2012</strong> – Einsteiger- und Wie<strong>der</strong>holerseminar<br />

Baurecht – mit aktueller Rechtsprechung<br />

30.01.<strong>2012</strong> – Kommunikation mit<br />

schwierigen Mietern<br />

08.02.<strong>2012</strong> – Ihre Webseite – Ein Relikt aus<br />

alten Tagen o<strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nstes<br />

Kommunikationsinstrument<br />

15.02.<strong>2012</strong> – Datenschutz und IT-<br />

Sicherheitsmanagement<br />

20.02.<strong>2012</strong> – Instrumente <strong>der</strong> Kosten- und<br />

Leistungsrechnung – Funktion und Nutzen<br />

für die Steuerung wohnungswirtschaftlicher<br />

Prozesse<br />

27.02.<strong>2012</strong> – Betriebskostenabrechnung –<br />

aktuelle Rechtsprechung des BGH<br />

12.03.<strong>2012</strong> – Mietrecht aktuell<br />

19.03.<strong>2012</strong> – Mietschulden abbauen,<br />

Räumungen verhin<strong>der</strong>n<br />

Fachausschusssitzungen:<br />

02.03.<strong>2012</strong> – Bau/Technik<br />

Arbeitsgemeinschaften/Arbeitsgruppen/<br />

Arbeitskreise:<br />

26.01.<strong>2012</strong> – Arbeitsgemeinschaft<br />

Hallescher Wohnungsunternehmen<br />

01.02.<strong>2012</strong> – Arbeitskreis Rechnungslegung<br />

und Bilanzierung (VdWg)<br />

23.02.<strong>2012</strong> – Arbeitsgemeinschaft<br />

Magdeburger Wohnungsbaugenossenschaften<br />

(VdWg)<br />

23.02.<strong>2012</strong> – Arbeitsgruppe Marketing<br />

(VdW)<br />

14.03.<strong>2012</strong> – Arbeitskreis Rechnungslegung<br />

und Bilanzierung (VdWg)<br />

21.03.<strong>2012</strong> – Arbeitsgemeinschaft Altmarkkreis<br />

(VdWg)<br />

22.03.<strong>2012</strong> – Arbeitsgemeinschaft<br />

Hallescher Wohnungsunternehmen<br />

Verbände im Gespräch<br />

Zu wohnungspolitischen und wohnungswirtschaftlichen<br />

Themen führten die Verbände<br />

zahlreiche Gespräche u. a. mit<br />

Ministern, Staatssekretären, Abgeordneten,<br />

Vertretern <strong>der</strong> Kommunen, Parteien und<br />

an<strong>der</strong>en Organisationen.<br />

Sie nahmen an Veranstaltungen bzw.<br />

Sitzungen <strong>der</strong> Landesregierung, des MLV-<br />

Demografiebeirates bzw. -Vorstandes, des<br />

GdW, an<strong>der</strong>er Regionalverbände, <strong>der</strong> isw-<br />

Netzwerksitzung Stadtentwicklung in Halle<br />

u. a. teil.<br />

Zu Jahresbeginn führten die Landesregierung,<br />

die Parteien Sachsen-Anhalts und<br />

an<strong>der</strong>e Verbände und Organisationen ihre<br />

Neujahrsempfänge durch, an denen die<br />

Verbände ebenfalls zugegen waren.<br />

Weiterhin nahmen Sie an Festveranstaltungen<br />

von Mitgliedsunternehmen,<br />

an<strong>der</strong>en Organisationen u. a. anlässlich<br />

<strong>der</strong>en 20jährigen Bestehens teil.<br />

Innerhalb <strong>der</strong> Mitgliedschaft waren beide<br />

Verbände bei Fachgesprächen und<br />

sonstigen Veranstaltungen vertreten.<br />

(pa)<br />

22 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>


III Recht<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an die Darlegung<br />

eines Mangels einer Mietwohnung<br />

BGH, Urteil vom 29.02.<strong>2012</strong>, Az. VIII ZR<br />

155/11<br />

Der BGH hat in einer Entscheidung seine<br />

Rechtsprechung zu den Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />

die Darlegung eines Mangels einer Mietsache<br />

bekräftigt.<br />

Die Mieter bewohnten eine Wohnung in<br />

einem Mehrfamilienhaus <strong>der</strong> Vermieterin in<br />

Berlin-Mitte. Einen Teil <strong>der</strong> Wohnungen<br />

vermietet diese als Ferienwohnungen an<br />

Touristen. Die Mieter min<strong>der</strong>ten die Miete<br />

um 20 %, da es durch die Vermietung an<br />

Touristen zu erheblichen Belästigungen<br />

durch Lärm und Schmutz komme. Wegen<br />

des aufgelaufenen Mietrückstands kündigte<br />

die Vermieterin das Mietverhältnis mit den<br />

Mietern fristlos, hilfsweise fristgemäß. Nach<br />

<strong>der</strong> Kündigung zahlten die Mieter unter<br />

Vorbehalt einen Betrag von 3.704,68 €.<br />

Mit ihrer Klage begehrt die Vermieterin die<br />

Räumung <strong>der</strong> Wohnung. Im Wege <strong>der</strong><br />

Wi<strong>der</strong>klage verlangen die Mieter die Rückzahlung<br />

des unter Vorbehalt gezahlten<br />

Betrags sowie die Feststellung, dass sie zur<br />

Mietmin<strong>der</strong>ung berechtigt sind.<br />

Das Amtsgericht hat die von den Mietern<br />

vorgenommene Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Miete für<br />

angemessen gehalten und die Räumungsklage<br />

abgewiesen. Auf die Berufung <strong>der</strong><br />

Vermieterin hat das Landgericht die Beklagten<br />

zur Räumung <strong>der</strong> Wohnung verurteilt<br />

und die Wi<strong>der</strong>klage abgewiesen.<br />

Der BGH hat entschieden, dass das Berufungsgericht<br />

die Anfor<strong>der</strong>ungen an die<br />

Darlegung eines Sachmangels (§ 536 BGB)<br />

in unvertretbarer Weise überspannt hat.<br />

Zutreffend ist allerdings die Annahme des<br />

Berufungsgerichts, dass eine Beeinträchtigung<br />

des Mietgebrauchs nicht schon<br />

darin liegt, dass die Vermieterin<br />

Wohnungen an Feriengäste und Touristen<br />

vermietet. Denn dies führt nicht zwangsläufig<br />

zu Beeinträchtigungen <strong>der</strong> übrigen<br />

Mieter, die über das Maß von Störungen<br />

hinausgeht, die bei einer Wohnnutzung<br />

typischerweise zu erwarten und in einer<br />

Wohnanlage mit vielen Parteien kaum zu<br />

vermeiden sind. In einem Mehrfamilienhaus<br />

sind etwa gelegentlich auftretende Beeinträchtigungen,<br />

wie einzelne Streitigkeiten<br />

von Bewohnern o<strong>der</strong> gelegentliches Feiern<br />

als sozialadäquat hinzunehmen.<br />

Entgegen <strong>der</strong> Auffassung des Berufungsgerichts<br />

gehen aber die Einwirkungen, die<br />

nach <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> Mieter durch die<br />

Vermietungspraxis <strong>der</strong> Vermieterin verursacht<br />

werden, über <strong>der</strong>artige kaum zu<br />

vermeidende Beeinträchtigungen weit<br />

hinaus. Das Berufungsgericht hat insoweit<br />

die Anfor<strong>der</strong>ungen an die vom Mieter gefor<strong>der</strong>te<br />

Darlegung <strong>der</strong> Beeinträchtigungen<br />

verkannt. Da die Min<strong>der</strong>ung nach § 536<br />

Abs. 1 BGB kraft Gesetzes eintritt, muss <strong>der</strong><br />

Mieter nur einen konkreten Sachmangel,<br />

<strong>der</strong> die Tauglichkeit <strong>der</strong> Mietsache zum vertragsgemäßen<br />

Gebrauch beeinträchtigt,<br />

vortragen. Das Maß <strong>der</strong> Gebrauchsbeeinträchtigung<br />

(o<strong>der</strong> einen bestimmten<br />

Min<strong>der</strong>ungsbetrag) braucht er hingegen<br />

nicht anzugeben. Bei wie<strong>der</strong>kehrenden Beeinträchtigungen<br />

durch Lärm o<strong>der</strong> Schmutz<br />

ist deshalb die Vorlage eines „Protokolls“<br />

nicht erfor<strong>der</strong>lich. Vielmehr genügt grundsätzlich<br />

eine Beschreibung, aus <strong>der</strong> sich ergibt,<br />

um welche Art von Beeinträchtigungen<br />

(Partygeräusche, Musik, Lärm durch Putzkolonnen<br />

auf dem Flur o.ä.) es geht, zu<br />

welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer<br />

und in welcher Frequenz diese ungefähr<br />

auftreten. Diesen Anfor<strong>der</strong>ungen wird <strong>der</strong><br />

Vortrag <strong>der</strong> Mieter gerecht.<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 23


III Recht<br />

Die Sache ist an das Berufungsgericht<br />

zurückverwiesen worden, damit diese Feststellungen<br />

zu den geltend gemachten Beeinträchtigungen<br />

trifft. Der BGH hat<br />

wie<strong>der</strong>um offen gelassen, wie konkret unter<br />

Umständen Lärmprotokolle zu fassen sind.<br />

Dies unterliegt jeweils einer Einzelfallbetrachtung.<br />

(ph)<br />

Ausweis <strong>der</strong> Jahreskosten in <strong>der</strong><br />

Verwalterabrechnung nach Verbrauch<br />

BGH, Urteil vom 17.02.<strong>2012</strong>, Az. V ZR<br />

251/10<br />

Zwei Wohnungseigentümer wenden sich<br />

gegen die Jahresabrechnung des Verwalters<br />

<strong>der</strong> Wohnungseigentümergemeinschaft.<br />

Dieser hatte bei den Heiz- und Warmwasserkosten<br />

nicht die tatsächlich angefallenen<br />

Verbrauchskosten, son<strong>der</strong>n die im<br />

Abrechnungsjahr an den Energieversorger<br />

geleisteten (Abschlags-) Zahlungen in die<br />

Jahresabrechnung eingestellt und auf die<br />

Wohnungseigentümer umgelegt. Die Eigentümer<br />

sind <strong>der</strong> Meinung, <strong>der</strong> Verwalter<br />

müsse nach Verbrauch abrechnen.<br />

Der BGH hat entschieden, dass in die<br />

Gesamtabrechnung alle im Abrechnungszeitraum<br />

geleisteten Zahlungen, die im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Anschaffung von<br />

Brennstoffen stehen, aufzunehmen sind.<br />

Denn <strong>der</strong> Verwalter hat eine geordnete und<br />

übersichtliche Einnahmen- und Ausgabenrechnung<br />

vorzulegen, die für einen<br />

Wohnungseigentümer auch ohne Hinzuziehung<br />

fachlicher Unterstützung verständlich<br />

sein muss. Diesen Anfor<strong>der</strong>ungen genügt<br />

die Gesamtabrechnung nur, wenn sie<br />

die tatsächlichen Einnahmen und die tatsächlichen<br />

Geldflüsse ausweist.<br />

Bei den Einzelabrechnungen sind hingegen<br />

die Bestimmungen <strong>der</strong> Heizkostenverordnung<br />

zu beachten, die eine verbrauchsabhängige<br />

Verteilung <strong>der</strong> Heiz- und Warmwasserkosten<br />

vorschreiben. Daher sind für<br />

die Verteilung in den Einzelabrechnungen<br />

die Kosten des im Abrechnungszeitraum<br />

tatsächlich verbrauchten Brennstoffs maßgeblich.<br />

Die hiermit zwangsläufig verbundene<br />

Abweichung <strong>der</strong> Einzelabrechnungen<br />

von <strong>der</strong> Gesamtabrechnung<br />

muss <strong>der</strong> Verwalter aus Gründen <strong>der</strong> Übersichtlichkeit<br />

und Nachvollziehbarkeit in <strong>der</strong><br />

Abrechnung verständlich erläutern.<br />

Im konkreten Fall entsprach daher zwar die<br />

Gesamtabrechnung ordnungsgemäßer Verwaltung,<br />

nicht aber die Einzelabrechnungen,<br />

da sie nicht den tatsächlichen<br />

Verbrauch zugrunde legten. Diese müssen<br />

neu erstellt werden.<br />

(ph)<br />

Beginn <strong>der</strong> kurzen Verjährung für<br />

Schadensersatzansprüche des<br />

Vermieters<br />

BGH, Urteil vom 12.10.2011, Az. VIII ZR<br />

8/11<br />

Der BGH hat sich mit dem Beginn <strong>der</strong><br />

kurzen Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche<br />

des Vermieters – § 548 Abs. 1.<br />

Satz 1 BGB – und <strong>der</strong> Frage beschäftigt, wie<br />

die Ablehnung des Vermieters, die Schlüssel<br />

zur Mietsache vor dem vereinbarten Übergabetermin<br />

zurückzunehmen, rechtlich zu<br />

werten ist.<br />

Nach über 30-jähriger Mietdauer räumte<br />

<strong>der</strong> Mieter die Wohnung Ende Juni 2007<br />

und kündigte parallel das Mietverhältnis<br />

fristlos, hilfsweise ordentlich zum 30.<br />

September 2007. Die „offizielle“ Abnahme<br />

<strong>der</strong> Wohnung erfolgte aufgrund einer Absprache<br />

<strong>der</strong> Parteien am 1. Oktober 2007.<br />

24 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>


III Recht<br />

Bei seinem Auszug hatte <strong>der</strong> Mieter die<br />

Schlüssel zur Wohnung in den Briefkasten<br />

<strong>der</strong> Vermieterin geworfen.<br />

Die Vermieterin klagte gegen den Mieter<br />

und machte Schadensersatzansprüche<br />

wegen Beschädigung <strong>der</strong> Mietsache<br />

geltend. Der Mieter ist <strong>der</strong> Ansicht, <strong>der</strong> Anspruch<br />

sei verjährt, da die Verjährungsfrist<br />

für den Schadensersatzanspruch bereits mit<br />

Auszug zu laufen begonnen habe. Die Vermieterin<br />

habe sich durch ihre Weigerung,<br />

den Schlüssel entgegenzunehmen, in Annahmeverzug<br />

befunden; <strong>der</strong> Zugang zur<br />

Wohnung sei ihr bereits mit dem ihr bekannten<br />

Einwurf <strong>der</strong> Schlüssel in den Briefkasten<br />

möglich gewesen.<br />

Nach § 548 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB beginnt<br />

die Verjährung <strong>der</strong> Ersatzansprüche des<br />

Vermieters wegen Verän<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong><br />

Verschlechterungen <strong>der</strong> Mietsache in dem<br />

Zeitpunkt, in dem er die Sache zurückerhält.<br />

Nach <strong>der</strong> Rechtsprechung des BGH setzt die<br />

Rückgabe im Sinne dieser Vorschrift grundsätzlich<br />

eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sachherrschaft<br />

zugunsten des Vermieters voraus. Die Beendigung<br />

des Mietverhältnisses ist hingegen<br />

nicht Voraussetzung für den Beginn <strong>der</strong><br />

kurzen Verjährung. Die Anwendung dieser<br />

Grundsätze im vorliegenden Fall ergibt indes,<br />

dass die Verjährung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Vermieterin<br />

erhobenen Ansprüche erst mit dem<br />

Ablauf des 1. Oktober 2007 begonnen hat<br />

und <strong>der</strong> Verjährungsablauf deshalb durch<br />

die vor Ablauf von sechs Monaten erfolgte<br />

gerichtliche Geltendmachung gehemmt<br />

worden ist. Die Parteien verständigten sich<br />

auf die Fertigung eines offiziellen Übergabeprotokolls,<br />

in dem sie zum Ausdruck<br />

brachten, dass die Übergabe nicht durch<br />

blanke Schlüsselübergabe erfolgt.<br />

Es kann hier – so <strong>der</strong> BGH – dahinstehen,<br />

ob <strong>der</strong> Annahmeverzug des Vermieters mit<br />

<strong>der</strong> Rücknahme grundsätzlich den Beginn<br />

<strong>der</strong> kurzen Verjährungsfrist des § 548 Abs.<br />

2 BGB auslöst. Denn ein solcher Annahme-<br />

verzug sei hier nicht eingetreten. Die Vermieterin<br />

hat die Wohnung nach Ansicht des<br />

Gerichts nicht schon dadurch im Sinne des<br />

§ 548 Abs. 1 BGB zurückerhalten, dass <strong>der</strong><br />

Mieter Ende Juni/Anfang Juli 2007 versucht<br />

hat, ihr die Wohnungsschlüssel zu übergeben.<br />

Die Vermieterin ist zu diesem Zeitpunkt<br />

nicht in den Besitz <strong>der</strong> Wohnungsschlüssel<br />

gelangt und hat deshalb auch<br />

nicht die unmittelbare Sachherrschaft über<br />

die an den Mieter vermietete Wohnung<br />

zurückerlangt. Auch dadurch, dass <strong>der</strong><br />

Mieter die Schlüssel für die bereits geräumte<br />

Wohnung nach <strong>der</strong> gescheiterten Übergabe<br />

in den Briefkasten seiner bisherigen<br />

Wohnung geworfen hat, hat die Vermieterin<br />

nicht die Sachherrschaft über die<br />

Wohnung erhalten.<br />

Der BGH lässt damit die Frage offen, ob und<br />

gegebenenfalls unter welchen Umständen<br />

<strong>der</strong> Mieter zu einer Rückgabe <strong>der</strong> Mietsache<br />

vor Beendigung des Mietverhältnisses berechtigt<br />

ist.<br />

(ph)<br />

Schönheitsreparaturen - fachgerechteDurchführung/Kostenvorschuss<br />

AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom<br />

23.05.2011, Az. 713D C 251/10<br />

Der zu Schönheitsreparaturen verpflichtete<br />

Mieter hat seine Arbeiten den Untergrundgegebenheiten<br />

(hier: nicht überstreichbare<br />

Leimfarbe) anzupassen. Zugleich entschied<br />

das Gericht, dass dem Vermieter während<br />

des laufenden Mietverhältnisses ein Kostenvorschuss<br />

zusteht.<br />

Der Mieter war nach seinem bestehenden<br />

Wohnraummietvertrag zur Vornahme <strong>der</strong><br />

während <strong>der</strong> Mietzeit erfor<strong>der</strong>lichen Schönheitsreparaturen<br />

verpflichtet. Nachdem <strong>der</strong><br />

Mieter die Wände und Decken <strong>der</strong><br />

Wohnung mit Dispersionsfarbe gestrichen<br />

hat, entstanden an den Zimmerdecken<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 25


III Recht<br />

Farbabplatzungen und Blasen. Diese<br />

Schäden traten auf, weil die Decken zuvor –<br />

mit Wissen und in Absprache mit dem<br />

Mieter – mit Leimfarbe gestrichen worden<br />

waren. Der Mieter min<strong>der</strong>te wegen <strong>der</strong><br />

Farbabplatzungen und Blasen die Miete. Der<br />

Vermieter klagte auf Nachzahlung <strong>der</strong> gemin<strong>der</strong>ten<br />

Beträge und auf Zahlung eines<br />

Vorschusses des Mieters an ihn in Höhe <strong>der</strong><br />

voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten.<br />

Das Gericht gab dem Vermieter Recht und<br />

stellte fest, dass <strong>der</strong> Mieter nach <strong>der</strong> entsprechenden<br />

mietvertraglichen Vereinbarung<br />

zur Ausführung von Schönheitsreparaturen<br />

in <strong>der</strong> Wohnung verpflichtet ist.<br />

Nach allgemeiner Ansicht müssen solche<br />

Schönheitsreparaturen auch vom Mieter<br />

fachgerecht in mittlerer Art und Güte ausgeführt<br />

werden. Dieser Verpflichtung ist <strong>der</strong><br />

Mieter nicht nachgekommen, da es unfachmännisch<br />

war, Dispersionsfarbe auf<br />

Leimfarbe aufzutragen. Nur dadurch sei es<br />

zu den Farbabplatzungen und Blasen an<br />

den Zimmerdecken gekommen. Der Mieter<br />

hatte auch Kenntnis von <strong>der</strong> Existenz <strong>der</strong><br />

Leimfarbe, weil er selbst die Leimfarbe ausgesucht<br />

hatte. Nach gefestigter Rechtsprechung<br />

kann <strong>der</strong> Vermieter vom Mieter,<br />

<strong>der</strong> bei laufendem Mietverhältnis die<br />

Schönheitsreparaturen nicht ausführt, einen<br />

Vorschuss in Höhe <strong>der</strong> voraussichtlichen<br />

Kosten beanspruchen. Nach Zahlung des<br />

Vorschusses ist <strong>der</strong> Mieter verpflichtet, die<br />

Ausführung <strong>der</strong> notwendigen Malerarbeiten<br />

in <strong>der</strong> Wohnung zu dulden. Der Vermieter<br />

ist gehalten, nach Beendigung <strong>der</strong> Arbeiten<br />

über den Vorschuss abzurechnen.<br />

(ph)<br />

Mieter haftet für Wasserschäden<br />

bei verstopftem Balkonabfluss<br />

AG Berlin-Neukölln, Urteil vom 05.10.2011,<br />

Az. 13 C 197/11<br />

Mieter müssen für einen Wasserschaden<br />

haften, <strong>der</strong> durch einen verstopften Abfluss<br />

auf ihrem Balkon (durch Laub o<strong>der</strong> Eis etc.)<br />

entstanden ist. In dem, dem Urteil zugrunde<br />

liegenden Fall, war die Mieterin einer<br />

Wohnung längere Zeit nicht zu Hause.<br />

Während ihrer Abwesenheit kümmerte sich<br />

eine Freundin <strong>der</strong> Mieterin um die<br />

Wohnung. In diesem Zeitraum kam es zu<br />

einem Wasserschaden in <strong>der</strong> darunter<br />

liegenden Wohnung. We<strong>der</strong> die Mieterin<br />

noch ihre Freundin waren erreichbar, weshalb<br />

die Feuerwehr alarmiert wurde. Diese<br />

stellte fest, dass <strong>der</strong> Abfluss auf dem Balkon<br />

vereist war und daher Wasser in das Gebäude<br />

eindrang, das bei Tauwetter nicht<br />

abfließen konnte. Die Vermieterin verlangte<br />

daher Schadensersatz. Das AG Berlin-<br />

Neukölln gab <strong>der</strong> Vermieterin Recht. Es<br />

führte aus, dass zu den Pflichten des<br />

Mieters auch gehöre, Schäden möglichst zu<br />

vermeiden. Die Mieterin sei dafür verantwortlich,<br />

dass <strong>der</strong> Abfluss frei sei. Daher<br />

müsse sie für den entstandenen Schaden<br />

aufkommen. Auch die Mietmin<strong>der</strong>ung ihres<br />

Nachbarn musste die Mieterin dem Vermieter<br />

erstatten<br />

(ph)<br />

Deutscher Mietgerichtstag/Vortragsunterlagen<br />

Der jährliche Mietgerichtstag fand in diesem<br />

Jahr am 16./17.03.<strong>2012</strong> wie<strong>der</strong>um in<br />

Dortmund unter dem Titel „Gesellschaft im<br />

Wandel – Neue Fragen – Neues Mietrecht?“<br />

statt.<br />

Die auf dem Mietgerichtstag gehaltenen<br />

Vorträge zu zahlreichen Einzelrechtsthemen<br />

sind im Internet unter www.<br />

mietgerichtstag.de eingestellt. (rie)<br />

26 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>


IV Multimedia und innovative Entwicklungen<br />

BSI-Empfehlungen zur Cyber-<br />

Sicherheit<br />

IT-Produkte und -Anwendungen bieten<br />

heute eine Vielzahl von Konfigurationsmöglichkeiten,<br />

mit denen die Anwen<strong>der</strong> das<br />

Produkt ihren individuellen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

gemäß optimieren können. Auch im Bereich<br />

<strong>der</strong> Sicherheit gibt es in <strong>der</strong> Regel verschiedene<br />

Konfigurationsmöglichkeiten. In<br />

<strong>der</strong> Kategorie „Produktkonfiguration“ veröffentlicht<br />

das BSI daher Empfehlungen zur<br />

sicheren Konfiguration von ausgesuchten,<br />

gängigen IT-Produkten und -Anwendungen.<br />

Die BSI-Empfehlungen stehen unter<br />

www.bsi.bund.de (Cybersicherheit) zum<br />

Download bereit.<br />

(schm)<br />

Aktuelle Gefährdungslage erfor<strong>der</strong>t<br />

gemeinsames Handeln<br />

Praktisch alle Lebensbereiche des gesellschaftlichen<br />

Handelns, die Arbeitsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> Verwaltung und die Wertschöpfung<br />

<strong>der</strong> Wirtschaft hängen von funktionierenden<br />

IT- und Internetstrukturen ab. Daher ist<br />

die zunehmende Zahl an Angriffen, die über<br />

den Cyber-Raum auf digitale Identitäten,<br />

vertrauliche Daten und die Verfügbarkeit<br />

elektronischer Prozesse zielen, besorgniserregend.<br />

Technisch versierte Angreifer<br />

nutzen das Internet für kriminelle Aktivitäten,<br />

um die Handlungsfähigkeit von Verwaltung<br />

und Unternehmen einzuschränken<br />

o<strong>der</strong> um finanzielle Ziele zu erreichen: Verfügbarkeitsangriffe,<br />

Diebstahl <strong>der</strong> Identität,<br />

Online-Spionage und -Sabotage sind tägliche<br />

Phänomene geworden. Szenarien, die<br />

vor Kurzem noch reine Theorie o<strong>der</strong> Fiktion<br />

waren, werden heute im Cyber-Raum von<br />

<strong>der</strong> Wirklichkeit überholt. Diese internationale<br />

Gefährdungssituation trifft auch<br />

Deutschland. Permanent finden Cyber-<br />

Attacken statt, die die Leistungsfähigkeit<br />

des Standortes Deutschland massiv beein-<br />

trächtigen können. Um dieser Entwicklung<br />

gemeinsam entgegenzuwirken, ist die<br />

intensive Kooperation von Staat und Wirtschaft<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Zur Umsetzung <strong>der</strong> Cyber-Sicherheitsstrategie<br />

für Deutschland initiieren das<br />

Bundesamt für Sicherheit in <strong>der</strong><br />

Informationstechnik (BSI) und <strong>der</strong> Bundesverband<br />

Informationswirtschaft Telekommunikation<br />

und Neue Medien e.V.<br />

(BITKOM) gemeinsam die „Allianz für<br />

Cyber-Sicherheit“. BSI und BITKOM laden<br />

daher alle Akteure in Deutschland, die sich<br />

mit dem Thema beschäftigen ein, in <strong>der</strong><br />

Allianz mitzuwirken.<br />

(schm)<br />

Schutz unserer Daten vor Verlust<br />

In unseren jährlichen Sensibilisierungsschulungen<br />

zum Thema Datenschutz und<br />

IT-Sicherheit reden wir unter an<strong>der</strong>em auch<br />

stets über die Sicherung unserer Unternehmensdaten,<br />

welche sich ausschließlich<br />

auf unseren Servern befinden sollten.<br />

Erfreulicherweise ist festzustellen, dass die<br />

Zahl <strong>der</strong> Mitarbeiter, welche ihre Daten<br />

noch lokal o<strong>der</strong> gar auf einem unverschlüsselten<br />

USB-Stick ablegen, immer<br />

geringer wird.<br />

Doch was machen wir zu Hause mit unseren<br />

Daten? Mittlerweile ist das Wort Datensicherung<br />

nicht mehr nur ein Thema für<br />

Unternehmen. Denken Sie nur daran, wo<br />

Sie ihre privaten Fotos abspeichern, o<strong>der</strong><br />

Ihre Daten <strong>der</strong> elektronischen Steuererklärung,<br />

Ihre Mails, Ihre vielleicht digital<br />

und natürlich legal erworbenen Musikstücke,<br />

E-Books o<strong>der</strong> Filme. Dies Alles sind<br />

Werte, welche es vor Verlust zu schützen<br />

gilt.<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 27


IV Multimedia und innovative Entwicklungen<br />

Es soll immer noch Menschen geben,<br />

welche ihre gesamten Familienfotos <strong>der</strong><br />

letzten Jahre <strong>der</strong> einzigen Speicherkarte<br />

ihres Fotoapparates anvertrauen. Die Erstellung<br />

einer Kopie ist da schon ein guter<br />

Schritt. Doch wo erstellt man die Kopie, auf<br />

CD o<strong>der</strong> DVD? Dies ist nicht unbedingt<br />

immer eine gute Idee, denn die zugesicherte<br />

Lebensdauer einer selbst gebrannten<br />

CD/DVD liegt wesentlich unter <strong>der</strong> Zeit, für<br />

welche man in <strong>der</strong> Regel Familienfotos aufbewahren<br />

möchte. Was ist also zu tun?<br />

Eine Datensicherung, welche 100%ig vor<br />

Verlust schützt, wird es nie geben, da es<br />

stets Ereignisse geben wird, an die man<br />

heute nicht denkt o<strong>der</strong> vielleicht nicht<br />

denken möchte.<br />

Daher sollte als Erstes überlegt werden,<br />

welchen Gefährdungen sind die digitalen<br />

Fotos ausgesetzt, welche bei Papierfotos<br />

und Papierdokumenten nicht bestehen. Also<br />

ein Wohnungsbrand vernichtet sowohl die<br />

Papier- als auch die digitalen Fotos. In <strong>der</strong><br />

Regel bestehen die zusätzlichen Gefährdungen<br />

für digitale Daten in einem<br />

technischen Defekt des Speichergerätes,<br />

eines unbeabsichtigten Löschens o<strong>der</strong> darin,<br />

dass je<strong>der</strong> sich die gespeicherten Daten<br />

schnell und unbemerkt einfach so kopieren<br />

kann.<br />

Die Daten sollten also auf zwei getrennten<br />

Geräten gespeichert werden, welche selbst<br />

technische Vorkehrungen gegen einfache<br />

Defekte beinhalten und eine Verschlüsselung<br />

ermöglichen. Als sehr gute<br />

Investition haben sich dabei auch im<br />

privaten Bereich NAS-Systeme herausgestellt.<br />

Das sind Gehäuse mit mindestens<br />

zwei Festplatten, die jeweils zum Schutz vor<br />

einem Festplattendefekt untereinan<strong>der</strong> gespiegelt<br />

sind. Einige NAS-Systeme besitzen<br />

sogar bereits eine interne Verschlüsselung<br />

<strong>der</strong> Daten, alternativ kann hier jedoch auch<br />

das kostenfreie Tool „TrueCrypt“ eingesetzt<br />

werden.<br />

Wenn Sie nun zwei dieser NAS-Systeme<br />

haben, und eines davon außerhalb ihrer<br />

Wohnung aufbewahren, sind Ihre Daten<br />

sogar sicherer, als auf Papier. Das Einzige<br />

was Sie jetzt noch tun müssen, ist die Daten<br />

wirklich darauf zu speichern und die beiden<br />

Geräte regelmäßig miteinan<strong>der</strong> abzugleichen.<br />

Alternativ bietet sich für die Speicherung<br />

<strong>der</strong> Daten auch die allgegenwärtige Cloud<br />

an. Doch damit sind wie<strong>der</strong>um an<strong>der</strong>e Gefährdungen<br />

verbunden, welche in einem<br />

<strong>der</strong> nächsten Depeschen behandelt werden<br />

sollen.<br />

(mü/schm)<br />

28 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>


V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />

Verordnung zur Festlegung <strong>der</strong><br />

technischen Vorschriften für<br />

Überweisungen und Lastschriften<br />

(SEPA)<br />

Das Europäische Parlament hat am<br />

14.02.<strong>2012</strong> die endgültigen Bestimmungen<br />

für das einheitliche Überweisungs- und Lastschriftverfahren<br />

im Euro-<br />

Zahlungsverkehrsraum (Single Euro<br />

Payments Area = SEPA) verabschiedet. Die<br />

Än<strong>der</strong>ungen im Überblick:<br />

1 SEPA-Verfahren<br />

Die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren<br />

werden ab dem 01.02.2014<br />

in allen Euro-Län<strong>der</strong>n durch das neue SEPA-<br />

Verfahren ersetzt. Für Überweisungen und<br />

Lastschriften muss ab diesem Datum die 22stellige<br />

internationale Kontonummer (International<br />

Bank Account Number = IBAN) im<br />

bargeldlosen Zahlungsverkehr verwendet<br />

werden. Die IBAN besteht im Regelfall aus<br />

einem Län<strong>der</strong>kennzeichen (z. B. DE für<br />

Deutschland) und einer zweistelligen Prüfziffer,<br />

gefolgt von <strong>der</strong> bisherigen Bankleitzahl<br />

und Kontonummer.<br />

2 SEPA-Lastschriftverfahren<br />

Für Zahlungsempfänger von Lastschriftgutschriften<br />

ist von beson<strong>der</strong>er Bedeutung,<br />

dass das Elektronische Lastschriftverfahren<br />

in Deutschland bis zum 01.02.2016 weitergenutzt<br />

werden darf. Neu ist auch, dass alle<br />

bestehenden schriftlich erteilten Einzugsermächtigungen<br />

ihre Gültigkeit behalten.<br />

An<strong>der</strong>s als zuvor befürchtet, kann eine Umstellung<br />

<strong>der</strong> Alt-Einzugsermächtigungen in<br />

SEPA-Mandate bzw. eine Neueinholung<br />

beim Zahlungspflichtigen somit unterbleiben.<br />

Einzugsermächtigungen, die bisher<br />

nicht mit Unterschrift erteilt wurden,<br />

müssen gleichwohl vor dem 01.02.2014<br />

nochmals schriftlich bestätigt werden.<br />

Die Einholung von Kombi-Mandaten sollte<br />

gleichzeitig weiter fortgesetzt werden -<br />

allerdings nur im Rahmen von Neuabschlüssen.<br />

SEPA-Lastschriften können innerhalb von<br />

acht Wochen nach Belastung vom<br />

Zahlungspflichtigen zurückgebucht werden.<br />

Eine valutengerechte Gutschrift ist erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Das Wi<strong>der</strong>rufsrecht ist jedoch abdingbar<br />

und gegenwärtig nur von den Anbietern<br />

mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen<br />

(AGB) garantiert, da die EU-Verordnung<br />

keine Regelungen zur Rückbuchbarkeit <strong>der</strong><br />

SEPA-Lastschrift enthält. Ein entsprechen<strong>der</strong><br />

Än<strong>der</strong>ungsauftrag an die Kommission<br />

wurde jedoch in <strong>der</strong> Verordnung verankert.<br />

Die Kreditwirtschaft plant, bereits zum<br />

09.07.<strong>2012</strong> neue Lastschriftbedingungen<br />

(AGB-Lösung) in Kraft zu setzen, die eine<br />

vorzeitige Umstellung von bisher erteilten<br />

Einzugsermächtigungen auf SEPA-Mandate<br />

ermöglichen. Der GdW empfiehlt daher, auf<br />

Grundlage <strong>der</strong> AGB-Lösung eine Umstellung<br />

auf SEPA-Mandate bereits vor dem<br />

01.02.2014 vorzunehmen. Das Datum<br />

01.02.2014 wäre dann nur noch für solche<br />

Altmandate relevant, bei denen <strong>der</strong> Lastschriftgeber<br />

<strong>der</strong> AGB-Än<strong>der</strong>ung wi<strong>der</strong>spricht.<br />

Voraussetzung für eine vorzeitige<br />

SEPA-Umstellung sind allerdings Anpassungen<br />

in <strong>der</strong> EDV (z. B. Umstellung <strong>der</strong><br />

Kontonummern und Bankleitzahlen auf<br />

IBAN und BIC) und eine Information <strong>der</strong><br />

Zahlungspflichtigen (Mieter) über die<br />

künftige Nutzung des SEPA-<br />

Lastschriftverfahrens.<br />

(ph)<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 29


V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />

Bundesratsinitiativen zur Schaffung<br />

einer Grun<strong>der</strong>werbsteuerbefreiung<br />

bei Zusammenschlüssen<br />

kommunaler Gebietskörperschaften<br />

sowie zur Einführung<br />

weiterer Befreiungstatbestände<br />

Im <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 10-12/2011 hatten wir<br />

über die vom Freistaat Sachsen gestartete<br />

Bundesratsinitiative zur Än<strong>der</strong>ung des<br />

Grun<strong>der</strong>werbsteuergesetzes in Form <strong>der</strong><br />

Schaffung einer Befreiungsvorschrift bei<br />

Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften<br />

und die durch uns gegenüber<br />

<strong>der</strong> Landesregierung Sachsen-Anhalt<br />

vorgenommenen Aktivitäten berichtet. Die<br />

Bundesratsinitiative wurde vor dem Hintergrund<br />

gestartet, dass infolge <strong>der</strong> demografischen<br />

Entwicklung kommunale Zusammenschlüsse<br />

notwendig sind, um bei<br />

einer zurückgehenden Bevölkerung die<br />

Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Verwaltung zu erhalten.<br />

Darüber hinaus hatten auch <strong>der</strong> VdW Rheinland-Westfalen<br />

sowie <strong>der</strong> VdW südwest bei<br />

den Finanzministerien Nordrhein-Westfalen<br />

und Rheinland-Pfalz eine Bundesratinitiative<br />

zur Einführung von weiteren Grun<strong>der</strong>werbsteuerbefreiungstatbeständen<br />

angeregt.<br />

Zielstellung dieser Bundesratsinitiative ist die<br />

Schaffung von Befreiungsvorschriften bei<br />

Fusionen von Wohnungsunternehmen<br />

sowie bei Grundstückserwerben durch<br />

för<strong>der</strong>berechtigte Personen.<br />

In diesem Zusammenhang hat die Bundesvereinigung<br />

<strong>der</strong> Spitzenverbände <strong>der</strong> Immobilienwirtschaft<br />

(BSI), bei <strong>der</strong> <strong>der</strong> GdW<br />

als geschäftsführen<strong>der</strong> <strong>Verband</strong> tätig ist, ein<br />

Forschungsprojekt zu den negativen<br />

Wirkungen <strong>der</strong> Grun<strong>der</strong>werbsteuer beim<br />

Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung<br />

(RWI) in Auftrag gegeben.<br />

Nunmehr liegt <strong>der</strong> daraus resultierende<br />

Projektbericht des RWI „Probleme <strong>der</strong><br />

Grun<strong>der</strong>werbsteuer und ihrer Anhebung<br />

durch die Län<strong>der</strong>“ mit Stand vom Januar<br />

<strong>2012</strong> vor.<br />

Das RWI kommt in seinem Projektbericht zu<br />

dem Ergebnis, dass sich die <strong>der</strong>zeit vor dem<br />

Hintergrund des erheblichen Konsolidierungsdruck<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> vorgenommenen<br />

Steuersatzerhöhungen auch als Transaktionshemmnis<br />

erweisen. Eine steigende<br />

Grun<strong>der</strong>werbsteuer kann notwendige Anpassungen<br />

am Immobilienmarkt behin<strong>der</strong>n,<br />

die durch den demografischen Wandel und<br />

dessen unterschiedliche regionale Auswirkungen<br />

erfor<strong>der</strong>lich werden. Letztendlich<br />

stellt das RWI folgendes fest: „Die Politik<br />

steht letztendlich vor <strong>der</strong> Wahl, entwe<strong>der</strong><br />

die Steuersätze wie<strong>der</strong> zu senken o<strong>der</strong> mit<br />

Hilfe von Steuerbefreiungen drohende Fehlentwicklungen<br />

zu verhin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> zumindest<br />

abzumil<strong>der</strong>n. Steuerbefreiungen<br />

könnten durchaus dazu beitragen, dass die<br />

negativen Auswirkungen höherer Steuersätze<br />

in einzelnen Bereichen vermieden<br />

werden. Der Preis hierfür wäre eine Verschärfung<br />

<strong>der</strong> Probleme für die verbleibenden<br />

Steuerzahler, auf die zweifelsohne<br />

höhere Steuerlasten zukämen. Zudem<br />

würden die Erhebungskosten <strong>der</strong> Steuerverwaltung<br />

ebenso steigen wie die Befolgungskosten<br />

<strong>der</strong> Steuerpflichtigen.“<br />

Über die weitere Entwicklung werden wir<br />

informieren.<br />

(mo)<br />

Aktuelles zur E-Bilanz<br />

Im <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 10-12/2011 hatten wir<br />

darüber informiert, dass das BMF <strong>der</strong><br />

For<strong>der</strong>ung des GdW und seiner Regionalverbände<br />

nach <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> in Tz 5<br />

des Entwurfs des BMF-Schreibens vom<br />

1. Juli 2011 dargestellten Grundsätze auf<br />

Berufsverbände und sog. Vermietungsgenossenschaften<br />

nachgekommen ist.<br />

30 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>


V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />

Demzufolge ist nunmehr u. a. klargestellt,<br />

dass zur Vermeidung unbilliger Härten für<br />

eine Übergangszeit nicht beanstandet wird,<br />

wenn die Inhalte <strong>der</strong> Bilanz und Gewinn-<br />

und Verlustrechnung erstmals für Wirtschaftsjahre,<br />

die nach dem 31. Dezember<br />

2014 beginnen, durch Datenfernübertragung<br />

übermittelt werden. In dieser Übergangszeit<br />

kann die Bilanz sowie die Gewinn-<br />

und Verlustrechnung in Papierform<br />

abgegeben werden. Eine Glie<strong>der</strong>ung gemäß<br />

<strong>der</strong> Taxonomie ist dabei nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Für voll steuerpflichtige Wohnungsunternehmen<br />

ist die Neuregelung des § 5b EStG<br />

grundsätzlich erstmals für Wirtschaftsjahre<br />

anzuwenden, die nach dem 31. Dezember<br />

2011 beginnen (d. h. erstmalige Anwendung<br />

für das Wirtschaftsjahr <strong>2012</strong>).<br />

Gemäß einer Nichtbeanstandungsregelung<br />

für <strong>2012</strong> wird es von <strong>der</strong> Finanzverwaltung<br />

für das erste Wirtschaftsjahr, das nach dem<br />

31. Dezember 2011 beginnt (= Wirtschaftsjahr<br />

<strong>2012</strong>), nicht beanstandet, wenn die<br />

Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung<br />

für dieses Jahr (= Wirtschaftsjahr<br />

<strong>2012</strong>) noch nicht gemäß § 5b EStG nach<br />

amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch<br />

Datenfernübertragung übermittelt werden.<br />

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung<br />

können in diesen Fällen in Papierform abgegeben<br />

werden. Eine Glie<strong>der</strong>ung gemäß<br />

<strong>der</strong> Taxonomie ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Der in diesem Zusammenhang eingerichtete<br />

GdW-Arbeitskreis „Umsetzung <strong>der</strong> E-Bilanz“<br />

hat am 29. Februar <strong>2012</strong> seine Arbeit<br />

mit <strong>der</strong> ersten Sitzung aufgenommen. An<br />

diesem Arbeitskreis nehmen neben Vertretern<br />

des GdW auch Vertreter von<br />

Wohnungsunternehmen und Vertreter <strong>der</strong><br />

großen EDV-Anbieter (GES, ESS und GAP)<br />

teil. Aus unserem <strong>Verband</strong>sgebiet hat sich<br />

Frau Bitter, Vorstand <strong>der</strong> Wohnungsbaugenossenschaft<br />

Wittenberg e.G., zur Mitarbeit<br />

in diesem Arbeitskreis bereiterklärt.<br />

Für dieses Engagement möchten wir uns an<br />

dieser Stelle bei Frau Bitter bedanken.<br />

Zielstellung des Arbeitskreises ist insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Prüfung <strong>der</strong> Praxistauglichkeit<br />

<strong>der</strong> Branchentaxonomie für die <strong>Wohnungswirtschaft</strong>.<br />

Dazu wird anhand eines von <strong>der</strong><br />

GES bereitgestellten Moduls die Überführung<br />

<strong>der</strong> Daten, die auf Basis des<br />

wohnungswirtschaftlichen Kontenrahmens<br />

erfasst werden, in die Ergänzungstaxonomie<br />

für die <strong>Wohnungswirtschaft</strong> getestet. Die<br />

diesbezüglichen Arbeiten werden voraussichtlich<br />

im Mai <strong>2012</strong> beginnen. Erste Ergebnisse<br />

sollen dann in <strong>der</strong> nächsten<br />

Sitzung des Arbeitskreises am 31. Juli <strong>2012</strong><br />

ausgewertet werden.<br />

Über die weitere Entwicklung werden wir<br />

informieren.<br />

(mo)<br />

Vermittlungsausschuss hat hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> steuerlichen För<strong>der</strong>ung<br />

von energetischen Sanierungsmaßnahmen<br />

noch keine<br />

Einigung erzielt<br />

Im <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 10-12/2011 hatten wir<br />

darüber informiert, dass nach <strong>der</strong> Verweigerung<br />

<strong>der</strong> Zustimmung des Bundesrates<br />

zum Entwurf eines Gesetzes zur<br />

steuerlichen För<strong>der</strong>ung von energetischen<br />

Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden<br />

das Bundeskabinett beschlossen hatte, diesbezüglich<br />

den Vermittlungsausschuss gemäß<br />

Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz einzuberufen.<br />

Nach vorliegenden Informationen konnte im<br />

ersten Anlauf des Vermittlungsausschusses<br />

in <strong>der</strong> Sitzung am 8. November 2011, die<br />

am 22. November 2011 fortgesetzt wurde,<br />

keine Einigung erzielt werden. Im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Sitzungen des Vermittlungsausschusses<br />

am 14. Dezember 2011 sowie am<br />

8. Februar <strong>2012</strong> wurden die Beratungen<br />

zum Gesetzentwurf jeweils vertagt.<br />

Über den weiteren Verlauf werden wir<br />

informieren. (mo)<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 31


V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />

Erneute Thematisierung <strong>der</strong><br />

steuerlichen Benachteiligung <strong>der</strong><br />

<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aus dem Betrieb<br />

von Photovoltaikanlagen<br />

durch den GdW<br />

Von <strong>der</strong> Finanzverwaltung wird <strong>der</strong> Betrieb<br />

von Photovoltaikanlagen als Anlage nach<br />

dem EEG als gewerbliche Tätigkeit eingestuft.<br />

Infolgedessen werden die durch die<br />

Einspeisevergütung erzielten Einnahmen als<br />

gewerbliche Einnahmen qualifiziert. Für<br />

Wohnungsunternehmen bedeutet dies, dass<br />

sie durch die Betreibung auch nur einer<br />

Photovoltaikanlage die Möglichkeit <strong>der</strong> sog.<br />

erweiterten Gewerbesteuerkürzung gemäß<br />

§ 9 Abs. 1 Satz 2 GewStG für das ganze<br />

Unternehmen verlieren. Durch diese erweiterte<br />

Gewerbesteuerkürzung erfolgt im<br />

gewerbesteuerlichen Sinn eine Gleichstellung<br />

<strong>der</strong> Wohnungsunternehmen in <strong>der</strong><br />

Rechtsform einer Kapitalgesellschaft o<strong>der</strong><br />

einer Genossenschaft, <strong>der</strong>en Tätigkeit stets<br />

und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb<br />

gilt und somit <strong>der</strong> Gewerbesteuer unterliegt,<br />

mit Privatpersonen, die mit ihren Einkünften<br />

aus <strong>der</strong> Vermietung und Verpachtung<br />

nicht <strong>der</strong> Gewerbesteuer unterliegen.<br />

Diese Auffassung <strong>der</strong> Finanzverwaltung<br />

wurde mit dem Urteil vom 13. Dezember<br />

2011 (Az. 6 K 6181/08) des Finanzgerichtes<br />

Berlin-Brandenburg erneut bestätigt. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

wird im dritten Leitsatz dieses<br />

Urteils klargestellt, dass die Stromerzeugung<br />

und -einspeisung keine Nebengeschäfte<br />

darstellen, die dem Begriff <strong>der</strong> Grundstücksverwaltung<br />

zuzurechnen und deshalb für<br />

die Inanspruchnahme <strong>der</strong> erweiterten<br />

Gewerbesteuerkürzung unschädlich sind.<br />

Der GdW, <strong>der</strong> sich bekanntlich seit vielen<br />

Jahren für eine Lösung <strong>der</strong> steuerlichen<br />

Probleme für Wohnungsunternehmen aus<br />

dem Betrieb von Anlagen nach dem EEG<br />

einsetzt, hat diese Bestätigung <strong>der</strong> Auffassung<br />

<strong>der</strong> Finanzverwaltung durch das<br />

Finanzgericht Berlin-Brandenburg zum Anlass<br />

genommen, diese Problematik erneut<br />

gegenüber dem Bundesministerium <strong>der</strong><br />

Finanzen, dem Bundesministerium für Verkehr,<br />

Bau und Stadtentwicklung sowie dem<br />

Bundesumweltministerium am 23. Februar<br />

<strong>2012</strong> zu thematisieren.<br />

Über die weitere Entwicklung werden wir<br />

informieren.<br />

(mo)<br />

Neuauflage <strong>der</strong> GdW-Information<br />

zum Besteuerungsverfahren von<br />

Dividenden und Zinsen bei Wohnungsgenossenschaften<br />

Durch die Neuregelung des Kapitalertragsteuerabzugs<br />

bei Genossenschaftsdividenden<br />

mit dem Steuervereinfachungsgesetz<br />

2011 wurde eine Fortschreibung <strong>der</strong> GdW<br />

Information 129 „Dividenden und Zinsen<br />

bei Wohnungsgenossenschaften – Hinweise<br />

zum Besteuerungsverfahren“ notwendig.<br />

Diese liegt nunmehr mit <strong>der</strong> GdW<br />

Information 132 vor.<br />

Durch das neue Dividendenverfahren, das<br />

seit dem 1. Januar <strong>2012</strong> gilt, haben Genossenschaften<br />

bei Dividenden keinen<br />

Steuerabzug mehr vorzunehmen, sofern<br />

vom Mitglied eine Nichtveranlagungs-<br />

Bescheinigung vorgelegt o<strong>der</strong> ein Freistellungsauftrag<br />

in ausreichen<strong>der</strong> Höhe erteilt<br />

wurde. Wir hatten über diese Neuregelung<br />

bereits ausführlich in den <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong>en<br />

4-6/2011 und 7-9/2011 berichtet.<br />

Im Ergebnis gehören die bisherigen<br />

Erstattungsverfahren (z. B. das Sammelantragsverfahren)<br />

<strong>der</strong> Vergangenheit an.<br />

Bei <strong>der</strong> Neufassung <strong>der</strong> GdW Information<br />

wurde <strong>der</strong>en Aufbau nicht verän<strong>der</strong>t. Nach<br />

<strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> Grundlagen zum<br />

Kapitalertragsteuerabzug folgen Erläuterungen<br />

zu den Beson<strong>der</strong>heiten, die gelten,<br />

wenn von den Mitglie<strong>der</strong>n bzw. Sparern<br />

32 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>


V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />

Freistellungsaufträge o<strong>der</strong> Nichtveranlagungs-Bescheinigungen<br />

eingereicht werden.<br />

Daran anschließend werden Ausführungen<br />

zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen,<br />

die mit Beispielen unterlegt werden, gemacht.<br />

Des Weiteren wurde ein kurzer<br />

Überblick zu Dividenden- und Zinszahlungen<br />

an Steuerauslän<strong>der</strong> neu in die<br />

GdW-Information aufgenommen.<br />

Die Mitgliedsunternehmen <strong>der</strong> wohnungswirtschaftlichen<br />

Verbände können von<br />

dieser GdW Information je ein Exemplar<br />

beim GdW kostenfrei anfor<strong>der</strong>n. Darüber<br />

hinaus können zusätzliche Exemplare ebenfalls<br />

über den GdW bezogen werden.<br />

(mo)<br />

Verschiebung des Starts <strong>der</strong><br />

elektronischen Lohnsteuerkarte<br />

Wegen unerwarteter technischer Probleme<br />

wurde <strong>der</strong> Start <strong>der</strong> elektronischen Lohnsteuerkarte<br />

bundesweit um ein Jahr auf den<br />

1. Januar 2013 verschoben.<br />

Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt hat<br />

diesbezüglich folgende aktuelle Informationen<br />

veröffentlicht:<br />

Die Papierlohnsteuerkarte gilt länger<br />

Die Eintragungen auf <strong>der</strong> Lohnsteuerkarte<br />

2010 bzw. <strong>der</strong> vom Finanzamt ausgestellten<br />

Ersatzbescheinigung 2011 (Steuerklasse,<br />

Kin<strong>der</strong>freibeträge, Kirchensteuermerkmal<br />

und Freibeträge) gelten bis zum Start des<br />

Verfahrens, also auch für das Jahr <strong>2012</strong>,<br />

weiter. Bei einem Arbeitgeberwechsel muss<br />

<strong>der</strong> Arbeitnehmer - wie bisher auch - dem<br />

neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte<br />

2010 bzw. Ersatzbescheinigung 2011 aushändigen.<br />

Was passiert, wenn sich nichts geän<strong>der</strong>t<br />

hat?<br />

Haben sich gegenüber den Eintragungen<br />

auf <strong>der</strong> Lohnsteuerkarte 2010 bzw. <strong>der</strong><br />

Ersatzbescheinigung 2011 keine Än<strong>der</strong>ungen<br />

ergeben, muss nichts weiter veranlasst<br />

werden. Der Arbeitgeber wird dann<br />

weiterhin auf Basis dieser Verhältnisse den<br />

Lohnsteuerabzug vornehmen. Ein Ermäßigungsantrag<br />

für das Jahr <strong>2012</strong> muss in<br />

diesem Fall nicht gestellt werden.<br />

Was ist zu tun, wenn die Eintragungen<br />

auf <strong>der</strong> Lohnsteuerkarte 2010 o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Ersatzbescheinigung 2011 für das Jahr<br />

<strong>2012</strong> nicht mehr zutreffend sind?<br />

Zu günstige Steuerklasse o<strong>der</strong> zu hohe Zahl<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>freibeträge<br />

Ist auf <strong>der</strong> Lohnsteuerkarte 2010 bzw. <strong>der</strong><br />

Ersatzbescheinigung 2011 eine zu günstige<br />

Steuerklasse o<strong>der</strong> eine zu hohe Zahl <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>freibeträge eingetragen, muss <strong>der</strong><br />

Arbeitnehmer diese beim Finanzamt än<strong>der</strong>n<br />

lassen. Er erhält dort auf Antrag eine neue<br />

Ersatzbescheinigung o<strong>der</strong> einen Ausdruck<br />

<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />

und legt diese seinem Arbeitgeber als<br />

Grundlage für den Lohnsteuerabzug vor.<br />

Freibetrag zu hoch<br />

Ist <strong>der</strong> bislang geltende Freibetrag zu hoch -<br />

z. B. wenn im Jahr <strong>2012</strong> Fahrten zwischen<br />

Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte<br />

entfallen - kann es im Rahmen <strong>der</strong> Einkommensteuerveranlagung<br />

<strong>2012</strong> zu einer<br />

Nachzahlung kommen. Um dies zu vermeiden,<br />

sollten Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> persönlichen<br />

Verhältnisse dem Finanzamt mitgeteilt<br />

und dem Arbeitgeber eine vom<br />

Finanzamt ausgestellte Ersatzbescheinigung<br />

mit den neu gültigen Freibeträgen vorgelegt<br />

werden.<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 33


V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />

Än<strong>der</strong>ungen sind im Informationsschreiben<br />

schon berücksichtigt<br />

Sofern die Än<strong>der</strong>ungen bereits auf dem im<br />

Herbst 2011 versandten Informationsschreiben<br />

des Finanzamts über die erstmals<br />

elektronisch gespeicherten Daten für den<br />

Lohnsteuerabzug (ELStAM) ab 01.01.<strong>2012</strong><br />

enthalten und korrekt sind, kann dieses<br />

Schreiben dem Arbeitgeber des ersten<br />

Dienstverhältnisses vorgelegt werden. Eine<br />

Bescheinigung des Finanzamtes ist in diesen<br />

Fällen nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Än<strong>der</strong>ungen sind im Informationsschreiben<br />

nicht berücksichtigt o<strong>der</strong> neuer Freibetrag<br />

Stimmen die Angaben im vorgenannten<br />

Informationsschreiben nicht o<strong>der</strong> soll ab<br />

<strong>2012</strong> ein neuer Freibetrag berücksichtigt<br />

werden, ist die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Angaben<br />

bzw. <strong>der</strong> neue Freibetrag im Finanzamt zu<br />

beantragen. Gleiches gilt, wenn Steuerklassen<br />

o<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>freibeträge zugunsten<br />

des Arbeitnehmers geän<strong>der</strong>t werden sollen.<br />

Die Vorlage <strong>der</strong> Lohnsteuerkarte 2010/<strong>der</strong><br />

Ersatzbescheinigung 2011 ist hierfür nicht<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Vom Finanzamt wird dann eine<br />

entsprechende "Bescheinigung für den<br />

Lohnsteuerabzug <strong>2012</strong>" (Ersatzbescheinigung<br />

<strong>2012</strong>) mit allen für den Arbeitnehmer<br />

für <strong>2012</strong> gültigen ELStAM (Steuerklasse,<br />

Kin<strong>der</strong>freibeträge, Kirchensteuermerkmal<br />

und ggf. Freibeträge) ausgestellt. Die darin<br />

enthaltenen Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />

ersetzen die in <strong>der</strong> Lohnsteuerkarte 2010<br />

bzw. <strong>der</strong> Ersatzbescheinigung 2011 enthaltenen<br />

Daten und sind deshalb dem<br />

Lohnsteuerabzug zugrunde zu legen.<br />

Berufseinsteiger<br />

Für alle Berufseinsteiger stellt das Finanzamt<br />

bis zum Start des elektronischen Verfahrens<br />

- wie bisher - auf Antrag eine Ersatzbescheinigung<br />

aus. Diese ist dem Arbeitgeber<br />

vorzulegen.<br />

Ausbildungsbeginn in <strong>2012</strong><br />

Die Vereinfachungsregelung für Auszubildende<br />

gilt auch im Kalen<strong>der</strong>jahr <strong>2012</strong>.<br />

Das bedeutet: Ledige Auszubildende, die im<br />

Kalen<strong>der</strong>jahr <strong>2012</strong> ein Ausbildungsverhältnis<br />

als erstes Dienstverhältnis beginnen,<br />

benötigen keine Ersatzbescheinigung. Der<br />

Ausbildungsbetrieb kann die Lohnsteuer<br />

nach <strong>der</strong> Steuerklasse I berechnen, wenn<br />

<strong>der</strong> Auszubildende seine Identifikationsnummer,<br />

sein Geburtsdatum sowie die<br />

Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig<br />

schriftlich bestätigt, dass es sich um<br />

das erste Dienstverhältnis handelt. Für Auszubildende,<br />

für die im Jahr 2011 die Vereinfachungsregelung<br />

bereits angewandt<br />

wurde, gilt diese weiterhin.<br />

Wechsel des Arbeitgebers<br />

Wechselt <strong>der</strong> Arbeitnehmer im Übergangszeitraum<br />

<strong>2012</strong> seinen Arbeitgeber, hat er<br />

sich die Lohnsteuerkarte 2010 o<strong>der</strong> die<br />

Ersatzbescheinigung 2011 sowie eine ggf.<br />

vom Finanzamt ausgestellte amtliche Bescheinigung<br />

vom bisherigen Arbeitgeber<br />

aushändigen zu lassen und dem neuen<br />

Arbeitgeber vorzulegen.<br />

(mo)<br />

34 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>


VI Technik/Bau<br />

EU/Schwellenwerte im Vergaberecht<br />

verän<strong>der</strong>t<br />

Die EU hat die Schwellenwerte, also die<br />

Auftragswerte, an denen öffentliche Auftraggeber<br />

Beschaffungen europaweit auszuschreiben<br />

haben, neu festgesetzt.<br />

Ist durch Vorschriften o<strong>der</strong> Auflagen z.B. bei<br />

<strong>der</strong> Verwendung öffentlicher Mittel die Vergabe<br />

von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen<br />

wie durch öffentlichen Auftraggeber vorgegeben,<br />

so sind die nachstehenden<br />

aktuellen Schwellenwerte, die seit dem 1.<br />

Januar <strong>2012</strong> gelten, zu beachten (die alten<br />

Schwellenwerte 2010 stehen jeweils in<br />

Klammern).<br />

Bauaufträge:<br />

5.000.000 Euro (alt 4.445.000 Euro)<br />

Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die von<br />

zentralen Regierungsbehörden vergeben<br />

werden:<br />

130.000 Euro (alt 125.000 Euro)<br />

(für Wohnungsunternehmen nicht von Bedeutung)<br />

Liefer- und Dienstleistungsaufträge,<br />

die von an<strong>der</strong>en öffentlichen Auftraggebern<br />

vergeben werden:<br />

200.000 Euro (193.000 Euro)<br />

Wir weisen in diesem Zusammenhang<br />

nochmals darauf hin, dass kommunale und<br />

öffentliche Wohnungsunternehmen nicht<br />

generell als öffentliche Auftraggeber gewertet<br />

werden können. Gerichte o<strong>der</strong> Vergabekammern<br />

haben sich vielfach zu dieser<br />

Problematik geäußert.<br />

Streitentscheidend war häufig, ob das<br />

Unternehmen im Allgemeininteresse<br />

liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art<br />

erfüllt und damit öffentlicher Auftraggeber<br />

ist.<br />

Nach Ansicht des Kammergerichts Berlin<br />

vom 06.02.2003 ist die öffentliche Auftraggebereigenschaft<br />

nur dann gegeben, wenn<br />

das Wohnungsunternehmen satzungsgemäß<br />

genuin staatliche Aufgaben zu erfüllen<br />

hat. Die Vergabekammer Berlin (VK-B2-<br />

12/09) bejahte die Eigenschaft als<br />

öffentlicher Auftraggeber des Wohnungsunternehmens,<br />

da dieses sich dem im Gesellschaftsvertrag<br />

festgelegten Zweck – dem<br />

sozialen Wohnungsbau – nicht durch wirtschaftliche<br />

Überlegungen entziehen könne,<br />

also nichtgewerblich sei. Das Oberlandesgericht<br />

Karlsruhe hat mit Urteil vom<br />

17.04.2008 entschieden, dass das streitgegenständliche<br />

kommunale Wohnungsunternehmen<br />

kein öffentlicher Auftraggeber<br />

sei, da dieses Unternehmen das<br />

wirtschaftliche Risiko selber trage.<br />

(rie)<br />

Rauchwarnmel<strong>der</strong>/Fernwartung<br />

Von Seiten des GdW wurden wir darüber<br />

informiert, dass die novellierte DIN voraussichtlich<br />

am 15.04.<strong>2012</strong> veröffentlicht wird.<br />

Entsprechend <strong>der</strong> überarbeiteten Norm ist<br />

wie bisher auch zu überprüfen, ob die Umgebung<br />

von 0,5 m um den Rauchwarnmel<strong>der</strong><br />

frei von Hin<strong>der</strong>nissen (z. B. Einrichtungsgegenstände)<br />

ist. Allerdings soll die<br />

novellierte DIN nur noch die im Rahmen <strong>der</strong><br />

Inspektion zu prüfenden Punkte und nicht<br />

mehr die Art <strong>der</strong> Inspektion benennen. Die<br />

vorhergehende DIN hatte explizit die Sichtprüfung<br />

festgeschrieben.<br />

Insoweit bleibt abzuwarten, wie die Endfassung<br />

<strong>der</strong> am 15.04.<strong>2012</strong> erwarteten<br />

novellierten DIN ausgestaltet sein wird und<br />

inwieweit damit tatsächlich die Rechtssicherheit<br />

hinsichtlich des Einbaus von<br />

Funkrauchwarnmel<strong>der</strong>n hergestellt wird.<br />

(rie)<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 35


VI Technik/Bau<br />

Trinkwasserverordnung/Aktueller<br />

Stand<br />

Prüfungszeitraum 1 Jahr o<strong>der</strong> 3 Jahre<br />

Das Bundesministerium für Gesundheit hat<br />

kürzlich den Län<strong>der</strong>n einen Referentenentwurf<br />

zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> TrinkwV vorgelegt.<br />

Hierin ist eine Ausweitung des<br />

Prüfungszeitraums auf Legionellen von 1<br />

auf 3 Jahre für Unternehmer und sonstige<br />

Inhaber einer Wasserversorgungsanlage<br />

nach § 3 Nummer 2 Buchstabe e TrinkwV<br />

(„gewerbliche“) vorgesehen.<br />

Die Entscheidung soll im Juli <strong>2012</strong> fallen.<br />

Sollten sich Än<strong>der</strong>ungen ergeben, werden<br />

wir Sie natürlich kurzfristig entsprechend<br />

informieren.<br />

3-Liter Regel<br />

Bezüglich <strong>der</strong> 3-Liter-Regel gab es kurzzeitig<br />

eine Deutung des DVGW auf <strong>der</strong>en Internetseite,<br />

die Ende November wie<strong>der</strong> kassiert<br />

wurde, allerdings ohne Verweis darauf, dass<br />

es diese einmal gab. Da diese Deutung für<br />

uns günstig war, hat <strong>der</strong> GdW dies<br />

kommuniziert, wodurch aber lei<strong>der</strong> nur zur<br />

weiteren Verwirrung beigetragen wurde.<br />

Abgekürzt hieß es damals: 3 Liter, ab <strong>der</strong><br />

Zirkulation gemessen.<br />

Nun gilt wie gehabt die ursprüngliche Regel:<br />

Eine Großanlage liegt vor, wenn sich in <strong>der</strong><br />

Leitung zwischen dem Trinkwassererwärmer<br />

(o<strong>der</strong> Speicher) und einer Entnahmestelle<br />

mehr als 3 Liter Wasservolumen befinden.<br />

Das ist regelmäßig dann <strong>der</strong> Fall, wenn<br />

schon eine Zirkulation vorliegt.<br />

Denn nach technischer Regel müssen<br />

Leitungen mit mehr als drei Liter Volumen<br />

mit einer Zirkulationsleitung (Rücklauf) versehen<br />

werden (alternativ eine Begleitheizung,<br />

die ist aber sehr selten). Somit sind<br />

alle gängigen Mehrfamilienhäuser mit<br />

zentraler Wassererwärmung und<br />

Zirkulationssystem betroffen.<br />

Probenahme beim Mieter<br />

Die Probenahme nach DVGW W551 zur<br />

systemischen Beurteilung <strong>der</strong> Trinkwasser-<br />

Installation ist unter dem normalen Betriebszustand<br />

(Routinebetrieb) durchzuführen.<br />

Die gefor<strong>der</strong>ten Proben pro Großanlage<br />

(eine Probenserie) sind an einem<br />

Kalen<strong>der</strong>tag zu entnehmen. Ein Probenserie<br />

muss immer Proben am Austritt des<br />

Trinkwassererwärmers, am Eintritt <strong>der</strong><br />

Zirkulationsleitung in den Trinkwassererwärmer<br />

sowie an einer geeigneten Anzahl<br />

repräsentativer peripherer Entnahmestellen<br />

umfassen. (Zitat Twin Nr. 6 (<strong>2012</strong>) des<br />

DVGW).<br />

Das Arbeitsblatt W551 schreibt vor: Die<br />

Anzahl <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Proben ist bei <strong>der</strong><br />

orientierenden Untersuchung so zu wählen,<br />

dass je<strong>der</strong> Steigstrang erfasst wird. (Die<br />

Gesundheitsämter interessiert <strong>der</strong>zeit nur<br />

das W551).<br />

Interessant ist wirklich, dass nach <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen<br />

Vorschrift zur Probenentnahme<br />

nicht in jedem Fall <strong>der</strong> Steigstrang erfasst<br />

wird, son<strong>der</strong>n ggf. nur die Stockwerks-,<br />

bzw. Wohnungszuleitung beprobt wird, die<br />

eigentlich nur im Einflussbereich des Mieters<br />

liegt. Die TrinkwV schreibt in Anlage 4 Teil II<br />

b vor, dass die Probenahme nach DIN EN<br />

ISO 19458, wie dort unter „Zweck b“ beschrieben,<br />

zu erfolgen hat. Die Menge des<br />

vor dem Befüllen des Probenbehälters abgelaufenen<br />

Wassers darf 3 Liter nicht überschreiten.<br />

Wohnungszuleitungen haben in<br />

<strong>der</strong> Regel weniger als 3 Liter. Meist viel<br />

weniger, damit beim Mieter schnell heißes<br />

Wasser anliegt. Somit liegt es am Probenehmer,<br />

woher das Wasser stammt.<br />

Weiterhin ist rein logisch anzunehmen, dass<br />

eine Kontamination, sofern sie in <strong>der</strong> Steigleitung<br />

auftritt, auch im Rücklauf vorkommt.<br />

Daher würde eine Beprobung beim<br />

Mieter auch nicht unbedingt notwendig.<br />

Es wird aber argumentiert, dass einzelne<br />

Steigleitungen kontaminiert sein können.<br />

36 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>


VI Technik/Bau<br />

Da <strong>der</strong> Sammelrücklauf beprobt wird,<br />

könnten die lokalen Kontaminationen nicht<br />

erkannt werden, weil die Konzentration<br />

dann zu niedrig ist.<br />

Lei<strong>der</strong> möchte sich <strong>der</strong> Gesetzgeber nicht<br />

technisch äußern und die Verfasser <strong>der</strong><br />

technischen Richtlinien möchten allgemein<br />

gültige Regeln verfassen und keine Ausnahmen<br />

beschreiben. Daher ist es schwierig<br />

Lösungen zu finden, denn die installierten<br />

Systeme sind schon sehr heterogen.<br />

Akkreditierung ist nicht gleich Listung<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> TrinkwV sind nur gelistete<br />

Labore zugelassen.<br />

Die Landesbehörden o<strong>der</strong> eine von ihr benannte<br />

Stelle sind per Verordnung verpflichtet,<br />

Listen mit ihnen bekannten (Antrag),<br />

im Land tätigen und nach Voraussetzungen<br />

des § 15 Absatz 4 Nummer 1 bis<br />

6 arbeitenden Untersuchungsstellen zu<br />

führen.<br />

Die Voraussetzungen des § 15 Absatz 4<br />

TrinkwV sind:<br />

- Einhaltung <strong>der</strong> Vorgaben <strong>der</strong> Anlage 5<br />

TrinkwV (Normierung <strong>der</strong> Untersuchung,<br />

Normierung <strong>der</strong> Probenahme)<br />

- Arbeit nach den allgemein anerkannten<br />

Regeln <strong>der</strong> Technik<br />

- Vorhandensein eines Systems <strong>der</strong><br />

internen Qualitätssicherung<br />

- Mindestens einmal jährlich erfolgreiche<br />

Beteiligung an externen Qualitätssicherungsprogrammen<br />

- Personal, das für die entsprechenden<br />

Tätigkeiten hinreichend qualifiziert ist<br />

- Akkreditierung durch eine nationale<br />

Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates<br />

<strong>der</strong> Europäischen Union für<br />

Trinkwasseruntersuchungen<br />

- Die Listung, gleichsam die Zulassung als<br />

Trinkwasseruntersuchungsstelle wird per<br />

Verwaltungsakt von <strong>der</strong> zuständigen<br />

Landesbehörde ausgesprochen.<br />

- Die Akkreditierung bei einer nationalen<br />

Akkreditierungsstelle ist dabei nur ein<br />

Teil <strong>der</strong> Voraussetzungen zur Listung.<br />

Akkreditierung ist <strong>der</strong> Nachweis von<br />

Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> DIN EN ISO<br />

17025 bei <strong>der</strong> DAkkS (Deutsche<br />

Akkreditierungsstelle).<br />

- Die Listung gilt bundesweit. Das mit <strong>der</strong><br />

Listung auf einer Landesliste verbundene<br />

Recht zur Untersuchung von Trinkwasser<br />

gilt bundesweit. Eine Untersuchungsstelle,<br />

die auf einer Landesliste steht, darf<br />

bundesweit tätig werden. Allerdings wird<br />

eine Untersuchungsstelle, die bereits auf<br />

einer Landesliste steht, nicht doppelt (auf<br />

an<strong>der</strong>en Listen) aufgeführt.<br />

Zusammenarbeit mit Gesundheitsämtern<br />

Wichtig ist die Zusammenarbeit mit den<br />

zuständigen Gesundheitsämtern. Aufgrund<br />

<strong>der</strong> systemischen Prüfung auf Legionellen<br />

sind unterschiedliche Entscheidungen zu<br />

Anzahl und Umfang <strong>der</strong> Prüfungen möglich,<br />

die in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern<br />

und den Probennehmern abgestimmt<br />

werden sollten. Es wurde <strong>der</strong><br />

Hinweis gegeben, das abflammbare<br />

Armaturen nicht erfor<strong>der</strong>lich sind, d. h. vorhandene<br />

Armaturen müssen nicht ausgetauscht,<br />

son<strong>der</strong>n können desinfiziert<br />

werden (vgl. Empfehlung des Umweltbundesamtes<br />

vom 17. Januar <strong>2012</strong>; eingestellt<br />

unter www.vdwvdwg.de Rubrik<br />

Fachinformationen/Bau/Technik).<br />

(rie)<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 37


VII WSA <strong>Wohnungswirtschaft</strong>liche Treuhand Sachsen-Anhalt GmbH<br />

Die neue Trinkwasserverordnung/Berücksichtigung<br />

in <strong>der</strong><br />

Vermögensschadenhaftpflicht<br />

Nach mehrjähriger Anwendung in <strong>der</strong> Praxis<br />

wurde die bestehende Trinkwasserverordnung<br />

(TrinkwV) im November 2011<br />

novelliert und so an die gestiegenen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

zur Wassergüte und des<br />

Gesundheitsschutzes angepasst.<br />

Kernpunkte <strong>der</strong> neuen Verordnung sind u.a.<br />

umfangreiche Prüf-, Dokumentations- und<br />

Informationspflichten die auch die unternehmerische<br />

<strong>Wohnungswirtschaft</strong> treffen.<br />

Neben Grenzwerten für Uran und Cadmium<br />

wird ab 2013 auch Blei eine prüfrelevante<br />

Größe darstellen. Gerade für Besitzer von<br />

Häusern mit alten Rohrsystemen ein großes<br />

Problem. Doch nicht nur anorganische Bestandteile,<br />

son<strong>der</strong>n auch eine mögliche<br />

Legionellenbelastung, ist zu überprüfen.<br />

Darüber hinaus sind mit <strong>der</strong> neuen TrinkwV<br />

aber auch gleichzeitig zahlreiche neue<br />

Haftungsrisiken verbunden.<br />

Damit kann <strong>der</strong> Immobilieneigentümer im<br />

Falle einer Zuwi<strong>der</strong>handlung gegen die<br />

Bestimmungen <strong>der</strong> neuen TrinkwV u.a. zur<br />

Zielscheibe von ordnungsbehördlichen Verfügungen<br />

und Bußgeldbescheiden werden.<br />

Da diese Haftungsvorschriften somit auch<br />

zu Vermögensschäden führen können,<br />

sollten sie diesen Bereich unbedingt auch in<br />

Ihrer Vermögensschadenhaftpflicht-<br />

Versicherung ausdrücklich berücksichtigt<br />

haben.<br />

Wir haben diesem Risiko mit einer Novelle<br />

<strong>der</strong> Versicherungsbedingungen in <strong>der</strong> Vermögensschadenhaftpflicht<br />

bereits Rechnung<br />

getragen!<br />

Je<strong>der</strong> WSA Vermögensschadenhaftpflicht-<br />

Vertrag – also auch bereits bestehende Verträge<br />

– sind zum 01.01.<strong>2012</strong> auf diese<br />

neuen Bedingungen umgestellt worden.<br />

Somit bieten wir Ihnen auch in dieser neuen<br />

Haftungssituation optimalen Versicherungsschutz!<br />

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben,<br />

wenden Sie sich doch einfach an uns. Das<br />

Team <strong>der</strong> WSA kann Ihnen auch hier<br />

kompetent weiterhelfen.<br />

WSA <strong>Wohnungswirtschaft</strong>liche Treuhand<br />

Sachsen Anhalt<br />

Olvenstedter Straße 66<br />

39108 Magdeburg<br />

Tel 0391/744200<br />

Fax 0391/7442099<br />

info@wsa-md.de<br />

Büro Halle:<br />

Tangermün<strong>der</strong> Straße 8<br />

06124 Halle/Saale<br />

Tel 0345/6902535<br />

Fax 0345/6902536<br />

(tr)<br />

38 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>


VIII Weitere Themen<br />

Aschersleben mit Immobilienmanager<br />

Award ausgezeichnet<br />

Oberbürgermeister Andreas Michelmann<br />

nahm in Köln den „Immobilienmanager<br />

Award <strong>2012</strong>“ in <strong>der</strong> Kategorie „Stadtentwicklung“<br />

entgegen. Die Jury würdigte<br />

damit die erfolgreiche Umsetzung des<br />

Stadtentwicklungskonzeptes „Von außen<br />

nach innen. Konzentration auf den Kern.“<br />

im Rahmen <strong>der</strong> IBA Stadtumbau 2010. „Die<br />

innovative Herangehensweise hat Modellcharakter<br />

für die Bewältigung des demografischen<br />

Wandels in Abzugsgebieten“,<br />

hieß es in <strong>der</strong> Begründung <strong>der</strong> Jury.<br />

Aschersleben setzte sich in <strong>der</strong> Kategorie<br />

gegen die Städte Braunschweig und<br />

Ludwigshafen durch. Die Jury lobte insbeson<strong>der</strong>e<br />

den ganzheitlichen stadtplanerischen<br />

Ansatz. Die Stadt erfuhr so<br />

eine enorme Aufwertung. 2010 verzeichnete<br />

Aschersleben erstmals ein<br />

positives Wan<strong>der</strong>ungssaldo. Die innovative<br />

Herangehensweise hat Modellcharakter für<br />

die Bewältigung des demografischen<br />

Wandels in Abzugsgebieten.<br />

Der Immobilienmanager Award ist ein Preis<br />

des Immobilienmanager Verlages. Er wird<br />

jährlich in 14 Kategorien vergeben und<br />

würdigt erfolgreiche Projekte mit hoher<br />

Signalwirkung in <strong>der</strong> Immobilienbranche.<br />

(rie)<br />

Landesgartenschau 2018 in Burg<br />

Die Landesregierung hat die Landesgartenschau<br />

2018 an die Stadt Burg vergeben.<br />

Damit erfüllten sich nicht die Hoffnungen<br />

von Naumburg und Sangerhausen.<br />

Interessant ist die Landesgartenschau für<br />

strukturschwache Regionen. 5 Millionen<br />

Euro zahlt das Land als Zuschuss, plus<br />

Projektför<strong>der</strong>ung. Umweltminister Aeikens<br />

sagte, Burg werde zeigen, wie mit einem<br />

attraktiven Wohnumfeld die Menschen im<br />

Land gehalten werden können. (rie)<br />

Zahlen des Statistischen Landesamtes<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Statisches Jahrbuch Sachsen-Anhalt<br />

2011<br />

Am 19.12.2011 wurde das Jahrbuch vorgestellt.<br />

U.a. sind folgende Informationen<br />

enthalten:<br />

- Am Jahresende 2010 lebten 2.335.006<br />

Personen in Sachsen-Anhalt, gut 21.200<br />

weniger als ein Jahr zuvor. Der Rückgang<br />

wurde vor allem durch das Geburtendefizit<br />

in Höhe von 13.400<br />

Personen bestimmt, <strong>der</strong> Wan<strong>der</strong>ungsverlust<br />

betrug 7.800.<br />

- Seit dem 3. Oktober 1990 verringerte<br />

sich die Bevölkerungszahl um mehr als<br />

eine halbe Million, d. h. je<strong>der</strong> 5. Einwohner<br />

des Jahres 1990 fehlt heute.<br />

- Das Durchschnittsalter <strong>der</strong> männlichen<br />

Einwohner betrug 44,56 Jahre, das <strong>der</strong><br />

weiblichen Einwohner 48,42.<br />

- Im Jahr 2010 kamen 17.300 Mädchen<br />

und Jungen zur Welt, 156 mehr als im<br />

Vorjahr.<br />

- 10.453 Ehen wurden geschlossen,<br />

4.500 geschieden.<br />

- Von den 1.206.400 Haushalten waren<br />

39,5 % Einpersonenhaushalte, 38,3 %<br />

Zwei-Personenhaushalte, 14,5 % Drei-<br />

Personenhaushalte und 7,8 % Vier- und<br />

Mehr-Personenhaushalte.<br />

- Am 31. Dezember 2010 befanden sich<br />

39.904 Mädchen und Jungen in einer<br />

Ausbildung, darunter 11.499 im ersten<br />

Ausbildungsjahr.<br />

- In keinem Jahr zuvor gab es soviel<br />

Studentinnen und Studenten (54.078).<br />

- Die Gemeinden und Gemeindeverbände<br />

des Landes hatten am Jahresende 2010<br />

rund 2,6 Milliarden EUR Schulden<br />

(2009: 2,8 Milliarden EUR; 2008: 2,9<br />

Milliarden EUR), je Einwohner waren das<br />

1.136 EUR (48 EUR weniger als 2009).<br />

Seit dem Jahr 2005 konnten die Gemeinden<br />

und Gemeindeverbände ihre<br />

Schulden kontinuierlich abbauen.<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 39


VIII Weitere Themen<br />

- Betrachtet man dazu die Schulden des<br />

Landes von 20,5 Milliarden EUR, so errechnet<br />

sich daraus eine weitere Pro-<br />

Kopf-Verschuldung von 8.761 EUR, 393<br />

EUR mehr als im Vorjahr. Im Gegensatz<br />

zu den Schulden <strong>der</strong> Gemeinden und<br />

Gemeindeverbände stiegen die Landesschulden<br />

nach einem geringen Rückgang<br />

im Jahr 2008 weiter an.<br />

- Am Jahresende 2010 erhielten 35.342<br />

Haushalte Wohngeld, mehr als drei<br />

Viertel waren Einpersonenhaushalte.<br />

Das Jahrbuch kann ab sofort gegen Entgelt<br />

beim Statistischen Landesamt unter<br />

www.statistik.sachsen-anhalt.de/shop/ bestellt<br />

werden.<br />

Ausgewählte Jahrbuchtabellen als „Schnupperangebot“<br />

sind zu finden unter<br />

www.statistik.sachsen-anhalt.de<br />

Wohngeld<br />

Am Jahresende 2010 bezogen in Deutschland<br />

rund 852.000 Haushalte Wohngeld<br />

(2,1 % aller privaten Haushalte).<br />

Deutschlandweit waren von den Wohngeldhaushalten<br />

56 % Einpersonenhaushalte, 23<br />

% Haushalte mit vier o<strong>der</strong> mehr Personen,<br />

13 % Zweipersonenhaushalte und 8 %<br />

Dreipersonenhaushalte. In Sachsen-Anhalt<br />

gibt es 35.342 Wohngeldhaushalte (2,9 %<br />

aller privaten Haushalte).<br />

Erwerbstätigkeit im Jahr 2011 unverän<strong>der</strong>t<br />

Wie das Statistische Landesamt nach ersten<br />

vorläufigen Berechnungen des Arbeitskreises<br />

„Erwerbstätigenrechnung des<br />

Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>“ mitteilt, blieb die<br />

Erwerbstätigenzahl in Sachsen-Anhalt im<br />

Jahresdurchschnitt 2011 auf dem Vorjahresniveau.<br />

Bundesweit stieg die Erwerbstätigkeit<br />

gegenüber 2010 um 1,3 Prozent. Dabei fiel<br />

<strong>der</strong> prozentuale Anstieg in den alten<br />

Län<strong>der</strong>n mit 1,5 Prozent höher aus als in<br />

den neuen Län<strong>der</strong>n mit 0,2 Prozent (jeweils<br />

ohne Berlin). Die Erwerbstätigkeit war nur in<br />

Mecklenburg-Vorpommern rückläufig. Die<br />

Spannweite <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungsraten reichte<br />

von plus 1,9 Prozent in Bayern bis minus 0,8<br />

Prozent in Mecklenburg-Vorpommern.<br />

Haushaltsabfälle je Einwohner im Jahr<br />

2010<br />

In Sachsen-Anhalt wurden im Jahr 2010<br />

mehr als eine Million Tonnen Haushaltsabfälle<br />

durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger<br />

(öffentliche Müllabfuhr)<br />

eingesammelt. Nach Mitteilung des<br />

Statistischen Landesamtes vermin<strong>der</strong>te sich<br />

damit gegenüber dem Jahr 2009 die eingesammelte<br />

Menge leicht um 12 Tausend<br />

Tonnen (1 Prozent).<br />

Fast die Hälfte <strong>der</strong> eingesammelten Haushaltsabfälle<br />

entfiel auf Haus- und Sperrmüll<br />

(496 Tausend Tonnen), 311 Tausend<br />

Tonnen auf getrennt erfasste Wertstoffe<br />

wie Papier, Pappe, Glas u.a. Die getrennt<br />

erfasste Menge von organischen Abfällen<br />

(Bioabfälle) lag bei 225 Tausend Tonnen.<br />

Von den eingesammelten Haushaltsabfällen<br />

wurden mehr als zwei Drittel (727 Tausend<br />

Tonnen) <strong>der</strong> Verwertung zugeführt.<br />

Die Mengen <strong>der</strong> häuslichen Abfälle fielen in<br />

den Stadt- und Landkreisen sehr unterschiedlich<br />

aus. Bei einem Landesdurchschnitt<br />

von 443 kg je Einwohner reichte die<br />

Spannweite von 342 Kilogramm je Einwohner<br />

im Landkreis Börde bis zu 603 Kilogramm<br />

je Einwohner im Landkreis<br />

Jerichower Land.<br />

40 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>


VIII Weitere Themen<br />

Wohnfläche je Einwohner im Vergleich<br />

1995/2010<br />

Landkreise/kreisfreie<br />

Städte<br />

1995 2010<br />

Altmarkkreis Salzwedel 35,2 46,3<br />

Dessau-Roßlau, Stadt 32,6 44,1<br />

Stendal 34,3 43,9<br />

Bördekreis 33,9 43,7<br />

Jerichower Land 32,5 43,6<br />

Wittenberg 32,7 43,2<br />

Burgenlandkreis 33,4 42,7<br />

Salzlandkreis 32,1 42,4<br />

Harz 32,5 42,2<br />

Mansfeld-Südharz 32,1 41,7<br />

Anhalt-Bittefeld 32,0 41,2<br />

Magdeburg, Stadt 32,9 40,3<br />

Halle/Saale, Stadt 31,8 39,9<br />

Saalekreis<br />

(Angaben in m<br />

31,5 39,4<br />

2 )<br />

Arbeitslosenquoten Januar <strong>2012</strong><br />

Sachsen-Anhalt<br />

Landkreise/kreisfreie<br />

Städte<br />

Januar<br />

<strong>2012</strong><br />

Verän<strong>der</strong>ung<br />

zum<br />

Vormonat<br />

Mansfeld-Südharz 16,6 +1,9<br />

Stendal 16,3 +1,8<br />

Burgenlandkreis 14,1 +0,5<br />

Salzlandkreis 13,8 +1,4<br />

Magdeburg, Stadt 13,6 +1,8<br />

Dessau-Roßlau, Stadt 13,3 +2,0<br />

Halle/Saale, Stadt 13,2 +1,4<br />

Anhalt-Bitterfeld 12,8 +1,4<br />

Wittenberg 12,1 +1,5<br />

Jerichower Land 11,6 +1,7<br />

Harz 11,5 +1,7<br />

Saalekreis 10,9 +0,9<br />

Altmarkkreis Salzwedel 10,8 +1,3<br />

Bördekreis 9,4 +1,7<br />

(Angaben in %)<br />

Bundeslän<strong>der</strong><br />

Bundesland Januar<br />

<strong>2012</strong><br />

Verän<strong>der</strong>ung<br />

zum<br />

Vormonat<br />

Meckl.-Vorp. 14,0 +1,8<br />

Berlin 13,2 +0,9<br />

Sachsen-Anhalt 12,8 +1,5<br />

Bremen 11,5 +0,5<br />

Brandenburg 11,3 +1,1<br />

Sachsen 11,0 +1,2<br />

Thüringen 9,6 +1,4<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

8,1 +0,5<br />

Hamburg 7,8 +0,5<br />

Schleswig-<br />

Holstein<br />

7,7 +0,8<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen 7,0 +0,6<br />

Saarland 6,8 +0,5<br />

Hessen 5,9 +0,5<br />

Rheinland-Pfalz 5,6 +0,6<br />

Bayern 4,2 +0,8<br />

Baden-<br />

Württemberg<br />

(Angaben in %)<br />

4,1 +0,4<br />

Anstieg <strong>der</strong> Verbraucherpreise im<br />

Februar <strong>2012</strong><br />

Wie das Statistische Landesamt mitteilte,<br />

betrug <strong>der</strong> Anstieg des Verbraucherpreisindex<br />

im Februar <strong>2012</strong> gegenüber dem Vorjahresmonat<br />

2,4 Prozent. Zum elften Mal in<br />

Folge lag somit die Teuerungsrate in<br />

Sachsen-Anhalt über zwei Prozent. Gegenüber<br />

Januar <strong>2012</strong> nahm das durchschnittliche<br />

Preisniveau um 0,6 Prozent zu und<br />

erreichte einen Indexstand von 111,8<br />

(2005 = 100).<br />

Im Vergleich zum Vorjahresmonat erhöhten<br />

sich im Februar <strong>2012</strong> in Sachsen-Anhalt die<br />

Nettokaltmieten im Schnitt um 0,7 Prozent.<br />

Die „kalten“ Wohnungsnebenkosten lagen<br />

in diesem Zeitraum um ca. 1,4 Prozent über<br />

denen des Vorjahres. Im Einzelnen stiegen<br />

die Preise von Wasserversorgung und Abwasserentsorgung<br />

um 1,0 Prozent bzw. 0,5<br />

Prozent. Die Gebühren für die Müllabfuhr<br />

zogen im Schnitt um 2,3 Prozent an. Dienstleistungen<br />

im Zusammenhang mit<br />

Wohnungen kosteten rund 2,4 Prozent<br />

mehr als noch vor einem Jahr. Für die<br />

„warmen“ Wohnungsnebenkosten (Haushaltsenergie)<br />

erhöhten sich die Preise im<br />

Schnitt um sieben Prozent. Die Gaspreise<br />

gingen um rund 6,5 Prozent zurück. Im<br />

Vergleich zum Februar 2011 stiegen die<br />

Preise für Heizöl um fast 18 Prozent sowie<br />

für Strom um knapp zwei Prozent. Die<br />

Preise für Zentralheizung und Fernwärme<br />

lagen im Februar <strong>2012</strong> um mehr als 10 Prozent<br />

über dem Vorjahresniveau.<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 41


VIII Weitere Themen<br />

Regionales Armutsgefälle<br />

Im Osten Deutschlands ist die Armut nach<br />

wie vor größer als im Westen. In einigen<br />

Regionen gibt es jedoch Lichtblicke.<br />

Beson<strong>der</strong>s deutlich ist <strong>der</strong> Aufwärtstrend im<br />

südlichen Thüringen sowie im Berliner<br />

Speckgürtel. Dies ergibt <strong>der</strong> neueste<br />

Armutsbericht, den <strong>der</strong> Paritätische<br />

Gesamtverband jetzt vorgelegt hat.<br />

In Sachsen-Anhalt sind 19,8 % <strong>der</strong> Bürger<br />

armutsgefährdet. Das Land nimmt damit<br />

den 14. Platz unter allen Bundeslän<strong>der</strong>n ein<br />

und hat sich im Vergleich zur letzten Erhebung<br />

um einen Platz verbessert. Im Jahr<br />

2010 lag die Armutsschwelle für einen<br />

Singlehaushalt bei 826 Euro, für eine Familie<br />

mit zwei Erwachsenen und zwei Kin<strong>der</strong>n<br />

unter 14 Jahren bei 1.735 Euro, die <strong>der</strong><br />

Haushalt im Monat zur Verfügung hatte.<br />

Positive Bevölkerungsbilanz im Oktober<br />

2011<br />

Im Oktober 2011 verzeichnete Sachsen-<br />

Anhalt erstmals seit <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>vereinigung<br />

eine positive Bevölkerungsbilanz. Wie das<br />

Statistische Landesamt mitteilte, wurden im<br />

Oktober 5.752 Neu-Sachsen-Anhalter begrüßt,<br />

darunter 54 Prozent junge Leute in<br />

<strong>der</strong> Altersgruppe 18 bis 24 Jahre.<br />

Der positive Verlauf wurde von den Hochschulstandorten<br />

Halle und Magdeburg mit<br />

Wan<strong>der</strong>ungsgewinnen von 1.503 bzw. 814<br />

Personen getragen. Auch im Oktober 2010<br />

verzeichnete Sachsen-Anhalt Wan<strong>der</strong>ungsgewinne,<br />

die damals aber nicht das Geburtendefizit<br />

kompensieren konnten. Diese<br />

positive Entwicklung ist gegenwärtig nur zu<br />

Beginn des Wintersemesters an den beiden<br />

großen Hochschulstandorten zu beobachten.<br />

Langfristig wird es bei dem<br />

landesweiten Bevölkerungsrückgang<br />

bleiben.<br />

Wohnungsbaunachfrage zog 2011<br />

spürbar an<br />

Im Jahr 2011 wurden in Sachsen-Anhalt<br />

4.173 zum Bau freigegebene Hochbauvorhaben<br />

registriert. Diese Zahl umfasst Baugenehmigungen<br />

ebenso wie Fälle aus dem<br />

Genehmigungsfreistellungsverfahren. Damit<br />

wurde das Vorjahresniveau um 3,5 Prozent<br />

übertroffen. Diese Daten gab das<br />

Statistische Landesamt bekannt.<br />

Auffällig war die deutliche Steigerung im<br />

Wohnungsbau gegenüber den Vorjahren. In<br />

Wohngebäuden sollen 3.109 Wohnungen<br />

entstehen. Davon sind 2.586 Wohnungen<br />

im Neubau geplant und weitere 523<br />

Wohnungen im Zuge von Baumaßnahmen<br />

im Bestand. Die Neubauzahl stellt den<br />

höchsten Wert <strong>der</strong> letzten 5 Jahre dar und<br />

liegt um rund ein Fünftel über dem Durchschnitt<br />

dieses Zeitraums.<br />

Die Nachfrage stieg sowohl im individuellen<br />

als auch im Mehrfamilienhausbau. In Ein-<br />

und Zweifamilienhäusern wurden 1.716<br />

Wohnungen zum Bau frei gegeben (+ 14,5<br />

Prozent im Vergleich zu 2010). Gleichzeitig<br />

wurde für 868 Wohnungen im Rahmen des<br />

Geschosswohnungsbaus eine Baugenehmigung<br />

erteilt (+ 65,3 Prozent).<br />

(rie)<br />

42 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>


IX Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote<br />

<strong>Verband</strong>snachrichten<br />

Sofortinformationen<br />

Sofortinformation 01/<strong>2012</strong><br />

I. VdW/VdWg-Presseerklärung vom<br />

21.12.2011<br />

II. Energieeffizienz/EU-Richtlinie<br />

III. EU-Beihilfen/sozialer Wohnungsbau<br />

IV. Innovationen für Innenstädte<br />

V. Wärmedämmverbundsysteme/<br />

Stellungnahme des DIBt<br />

VI. GEMA/VG Media<br />

VII. Trinkwasserverordnung 2001/Novelle<br />

2011<br />

VIII. BGH/Laufzeitvereinbarungen in<br />

Wärmeversorgungsverträgen<br />

IX. Statisches Jahrbuch Sachsen-Anhalt<br />

2011<br />

X. Qualifizierungsmöglichkeiten/Kooperation<br />

mit <strong>der</strong> BBA<br />

XI. Neuigkeiten von <strong>der</strong> KfW<br />

XII. VdW/VdWg-Veranstaltungen<br />

Sofortinformation 02/<strong>2012</strong><br />

I. Neujahrsempfang 24.01.<strong>2012</strong><br />

II. Gemeinsame VdW/VdWg-<br />

<strong>Verband</strong>srätesitzung<br />

III. BSI-Jahresempfang <strong>2012</strong><br />

IV. Grun<strong>der</strong>werbsteuer/RWI-Gutachen<br />

V. Trinkwasserverordnung<br />

VI. Liberalisierung des Fernwärmemarktes?<br />

VII. Mietrechtsreform<br />

VIII. KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung<br />

- Energieeffiziente<br />

Quartiersversorgung“<br />

IX. Ambulante Pflege<br />

stärken/Pflegebedürftigkeitsbegriff neu<br />

definieren<br />

X. Integrative Nachbarschaften/Bürgerarbeit<br />

XI. Nachrüstung von EEG-<br />

Anlagen/Einspeisemanagement<br />

XII. Deutscher Bauherrenpreis<br />

2011/Kategorie Mo<strong>der</strong>nisierung<br />

XIII. EU/Schwellenwerte im Vergaberecht<br />

verän<strong>der</strong>t<br />

XIV. VG Media/GdW reicht Feststellungsklage<br />

ein<br />

XV. Gesetzliche Zinsen<br />

XVI. Statistik<br />

Sofortinformation 03/<strong>2012</strong><br />

I. Textbausteine für den Geschäftsbericht<br />

2011<br />

II. Landesbauausstellung 2.-4. März <strong>2012</strong><br />

in Magdeburg<br />

III. Wohngeld/Heizkostenzuschuss wie<strong>der</strong><br />

einführen<br />

IV. Regionale Planungsgemeinschaft<br />

Harz/Sachlicher Teilplan – zentralörtliche<br />

Glie<strong>der</strong>ung<br />

V. Mini-KWK-För<strong>der</strong>ung<br />

VI. Rahmenvereinbarung über vergünstigte<br />

Mobilfunktarife mit <strong>der</strong> Telekom<br />

Deutschland GmbH/neue Tarife<br />

VII. Statistik<br />

VIII. Neuigkeiten von <strong>der</strong> KfW<br />

Sofortinformation 04/<strong>2012</strong><br />

I. VdW/VdWg-Presseerklärung vom<br />

14.02.<strong>2012</strong><br />

II. Pflege-Neuausrichtungsgesetz –<br />

PNG/Referentenentwurf vorgelegt<br />

III. Telekommunikationsgesetz/Einigung im<br />

Vermittlungsausschuss<br />

IV. FTTH Grundstücksnetzvertrag/Verhandlungen<br />

gestoppt<br />

V. Abschaltung Analoger Sen<strong>der</strong> am<br />

30.04.<strong>2012</strong><br />

VI. Regelungen zur Wassereffizienz/Europaweite<br />

Vorschriften<br />

schaden<br />

VII. Verein zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nachhaltigkeit<br />

im Wohnungsbau (NaWoh) gegründet<br />

VIII. Bundeswettbewerb „Nationaler Preis<br />

für integrierte Stadtentwicklung und<br />

Baukultur“<br />

IX. Neuigkeiten von <strong>der</strong> KfW<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 43


IX Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote<br />

Sofortinformation 05/<strong>2012</strong><br />

I. Stadtumbau Ost/Bericht an den<br />

Deutschen Bundestag<br />

II. Anträge/Bewilligungen Stadtumbau<br />

Sachsen-Anhalt <strong>2012</strong><br />

III. Pressekonferenz „Demografie-Allianz<br />

Sachsen-Anhalt“<br />

IV. Kompetenzzentrum Stadtumbau<br />

Sachsen-Anhalt<br />

V. Trinkwasserverordnung/Aktueller Stand<br />

VI. Rauchwarnmel<strong>der</strong>/Fernwartung<br />

VII. Breitbandversorgung in Sachsen-Anhalt<br />

VIII. Städtisches Immobilienmanagement<br />

durch Wohnungsgesellschaft<br />

IX. Netzwerkinitiative „wieweiterwohnen“<br />

X. Statistik: Inflation in Sachsen-Anhalt im<br />

Januar <strong>2012</strong><br />

Sofortinformation 06/<strong>2012</strong><br />

I. Anreizinstrumente für Rückbau und<br />

Aufwertung von Beständen und<br />

Quartieren<br />

II. Trinkwasserverordnung/Legionellenprüfung<br />

III. Technische Überwachungspflichten<br />

IV. Landesvergabegesetz/Stellungnahme<br />

des VdW<br />

V. Grundwasserproblematik<br />

VI. Aschersleben mit Immobilienmanager<br />

Award ausgezeichnet<br />

VII. Landesgartenschau 2018 in Burg<br />

VIII. CDU Sachsen-Anhalt erstellt neues<br />

Grundsatzprogramm<br />

IX. Energiewende/Steuerliche Benachteiligung<br />

X. Gebäudesanierung/Koalitionsausschuss<br />

beschließt 1,5 Mrd. Euro<br />

XI. Einigung Dresden/Gagfah<br />

XII. Statistik<br />

XIII. VdW/VdWg-Frühjahrstagung<br />

29./30.03.<strong>2012</strong><br />

XIV. Neue Benutzerkennung<br />

www.vdwvdwg.de<br />

XV. Stellenanzeigen<br />

Sofortinformation 07/<strong>2012</strong><br />

I. Wohnungsbauför<strong>der</strong>ung ab<br />

2014/Zweckbindung<br />

II. Kompetenzzentrum Stadtumbau<br />

Sachsen-Anhalt/Beirat<br />

III. För<strong>der</strong>programme für Energieeffizientes<br />

Bauen und Sanieren<br />

IV. Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />

V. Energieeinsparverordnung <strong>2012</strong> u.a.<br />

VI. Trinkwasserverordnung<br />

VII. Verordnung zur Festlegung <strong>der</strong><br />

technischen Vorschriften für Überweisungen<br />

und Lastschriften (SEPA)<br />

VIII. Abschaltung <strong>der</strong> analogen Rundfunkübertragung<br />

zum<br />

30.04.<strong>2012</strong>/mietrecht-liche Aspekte<br />

IX. Gesetz über Wohnformen und Teilhabe<br />

des Landes Sachsen-Anhalt (Wohn- und<br />

Teilhabegesetz – WTG LSA)<br />

X. Sponsoring/Erlass des Innenministeriums<br />

XI. Brandstiftung/Wohnungsunternehmen<br />

protestiert erfolgreich gegen Freilassung<br />

XII. Wettbewerb „Preis Soziale Stadt <strong>2012</strong>“<br />

XIII. Deutscher Mietgerichtstag/Vortragsunterlagen<br />

XIV. Rahmenvereinbarung mit <strong>der</strong> Firma<br />

Schimmelpfeng/Aufhebungsvertrag<br />

Sachinformationen<br />

Sachinformation Recht 1/<strong>2012</strong><br />

I. Mietrechtsreform <strong>2012</strong>?<br />

II. Rauchwarnmel<strong>der</strong>/Umlagefähigkeit<br />

neuer Betriebskosten<br />

III. Datenschutz/ALG II-KdU<br />

IV. Gerichtsurteile<br />

(pa)<br />

44 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>


IX Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote<br />

Neuerscheinungen<br />

Fraunhofer IRB Verlag:<br />

18040 Norm zur Barrierefreiheit im<br />

Fokus des Bauordnungsrechts<br />

Nadine Metlitzky, Lutz Engelhardt<br />

2011, 272 Seiten, zahlr. Abbildungen und<br />

Tabellen, kartoniert, ISBN 978-3-8167-<br />

8409-8, € 39,00<br />

Barrierefreiheit im Bestand<br />

Günter Kohlbecker<br />

2011, 183 Seiten, Abbildungen, Tabellen,<br />

ISBN 978-3-8167-8542-2, € 42,00<br />

Brandschutz im Bestand - Wohngebäude<br />

und Betreutes Wohnen<br />

Gerd Geburtig<br />

<strong>2012</strong>, 218 Seiten, zahlreiche farbige Abbildungen<br />

und Tabellen, kartoniert, ISBN<br />

978-3-8167-8539-2, € 48,00<br />

Grundstücksentwässerung auf einen<br />

Blick<br />

Michael Scheffler<br />

2011, 171 Seiten, 56 meist farbige Abbildungen<br />

und 5 Tabellen, gebunden, ISBN<br />

978-3-8167-8448-7, € 25,00<br />

VOB/B-Bauvertagsabwicklung anhand<br />

von Musterformularen<br />

Rolf Theißen<br />

2. aktualisierte Auflage 2011, 268 Seiten,<br />

80 Bau-Musterformulare, gebunden, ISBN<br />

978-3-8167-8531-6, € 49,00<br />

Bauwerksrisse kurz und bündig<br />

Heinz Meichsner<br />

2011, 168 Seiten, 164 meist farbige Abbildungen<br />

und Tabellen, kartoniert, ISBN<br />

978-3-8167-8559-0, € 29,00<br />

Entwicklung eines kostengünstigen<br />

Sanierungsverfahrens für Hausanschlüsse<br />

Joachim Beyert<br />

Bauforschung für die Praxis Band 100<br />

2011, 80 Seiten, Abbildungen, Tabellen,<br />

kartoniert, ISBN 978-3-8167-8578-1, €<br />

30,00<br />

Brennpunkte Ausbau und Fassade<br />

Hrsg. Fachverband <strong>der</strong> Stuckateure für Ausbau<br />

und Fassade<br />

2011, 140 Seiten, kartoniert, ISBN 978-3-<br />

8167-8550-7, € 36,00<br />

Baupraktische Detaillösungen für<br />

Innendämmungen (nach EnEV 2009)<br />

R. Oswald, M. Zöller, G. Liebert, S. Sous<br />

Bauforschung für die Praxis Band 98<br />

2011, 135 Seiten, zahlreiche zum Teil<br />

farbige Abbildungen, kartoniert, ISBN 978-<br />

3-8167-8552-1, € 35,00<br />

Mo<strong>der</strong>ne Dächer<br />

Walter Holzapfel<br />

2011, 65 Seiten, kartoniert, ISBN 978-3-<br />

8167-8551-4, € 19,00<br />

Mo<strong>der</strong>nisierungsempfehlungen im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Ausstellung eines Energieausweises<br />

Hauser, Ettrich, Hoppe<br />

Bauforschung für die Praxis Band 96<br />

2011, 212 Seiten, zahlreiche zum Teil<br />

farbige Abbildungen und Tabellen,<br />

kartoniert, ISBN 978-3-8167-8333-6, €<br />

46,00<br />

Zu beziehen über Fraunhofer IBR Verlag,<br />

Nobelstraße 12, 70569 Stuttgart, Telefon<br />

0711 970-2628, Fax -2599, Email:<br />

presse@irb.fraunhofer.de, Internet:<br />

www.irb.fraunhofer.de.<br />

(schm)<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 45


IX Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote<br />

Stellenangebot<br />

Die Dessauer Wohnungsbaugesellschaft<br />

mbH als kommunales Unternehmen ist mit<br />

ca. 12.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten<br />

größter Vermieter in <strong>der</strong> Doppelstadt<br />

Dessau-Roßlau.<br />

Unterstützen Sie unser Team ab dem<br />

01.07.<strong>2012</strong> als Mitarbeiter/in<br />

Marketing / Vermietungscontrolling<br />

Ihre Hauptaufgaben:<br />

- Beobachtung des Wohnungsmarktes<br />

und Ableiten geeigneter<br />

unternehmens- und zielgruppenorientierter<br />

Marketingstrategien<br />

- Entwicklung und Umsetzung entsprechen<strong>der</strong><br />

Maßnahmen zur zielgruppenorientiertenMietergewinnung<br />

und -bindung<br />

- Weiterentwicklung des Bereiches<br />

Vermietung zu einer leistungs- und<br />

serviceorientierten Einheit<br />

- Optimierung des Vermietungsprozesses<br />

- Aufbau und Weiterentwicklung<br />

eines zielorientierten Vermietungscontrolling<br />

und Integration in das<br />

Unternehmenscontrolling<br />

Ihr Profil:<br />

- Sie haben ein wirtschaftswissenschaftliches<br />

Studium absolviert und<br />

verfügen über Berufserfahrung auf<br />

dem Gebiet Marketing/Vertrieb.<br />

- Ihre Arbeitsweise ist geprägt von<br />

Kreativität, analytischem und<br />

strategischem Denken.<br />

- Sie verfügen über eine hohe soziale<br />

Kompetenz, pflegen einen klaren,<br />

offenen Kommunikationsstil und<br />

sind bereit, Führungsverantwortung<br />

zu übernehmen.<br />

Unser Angebot:<br />

- Sie erwartet eine verantwortungsvolle<br />

Tätigkeit mit einer entsprechenden<br />

Vergütung nach<br />

<strong>Wohnungswirtschaft</strong>starif.<br />

- Bei Eignung bestehen weitere Aufstiegsmöglichkeiten<br />

im Unternehmen.<br />

Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen<br />

bis zum 30.04.<strong>2012</strong><br />

an die:<br />

Dessauer Wohnungsbaugesellschaft<br />

mbH<br />

Personalabteilung<br />

Ferdinand-von-Schill-Str. 8<br />

06844 Dessau-Roßlau<br />

o<strong>der</strong> richten Sie Ihre E-Mail-Bewerbung an<br />

folgende Adresse: beate.rulf@dwgwohnen.de<br />

Für die Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen<br />

legen Sie bitte einen adressierten<br />

und ausreichend frankierten Rückumschlag<br />

bei.<br />

(pa)<br />

46 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>


X Informationen aus den Mitgliedsunternehmen<br />

Wechsel in <strong>der</strong> Unternehmensführung<br />

Wohnungsbaugenossenschaft<br />

Magdeburg-Stadtfeld eG<br />

Seit 01.01.<strong>2012</strong> ist Frau Carina Stephany<br />

Vorstandsmitglied in <strong>der</strong> Wohnungsbaugenossenschaft<br />

Magdeburg-Stadtfeld eG.<br />

Wohnungsgenossenschaft Roßla eG<br />

Seit 18.11.2011 ist Klaus-Dieter Apitius Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong><br />

in <strong>der</strong> Wohnungsgenossenschaft<br />

Roßla eG.<br />

Den neuen Vorständen wünschen wir für<br />

ihre verantwortungsvolle Aufgabe viel Erfolg<br />

und Schaffenskraft.<br />

(bü)<br />

Geburtstage<br />

50 Jahre<br />

Susanne Tietz<br />

Wohnungsgenossenschaft Beetzendorf eG<br />

Birgit Ludwig<br />

Allgemeine Wohnungsgenossenschaft eG<br />

Coswig (Anhalt)<br />

Bernd Schertling<br />

Freyburger Wohnungsbaugesellschaft mbH<br />

Gabriele Helzel<br />

Zielitzer Wohnungsgesellschaft mbH<br />

60 Jahre<br />

Hans Keller<br />

Wohnungsbaugenossenschaft Wittenberg<br />

eG<br />

65 Jahre<br />

Michael Wieduwilt<br />

Bernburger Wohnstättengesellschaft mbH<br />

Uwe Reinholz<br />

Jeßnitzer Wohnungsgesellschaft mbH<br />

(pa/bü)<br />

Jubiläen<br />

20 Jahre<br />

Gräfenhainicher Wohnungsgesellschaft<br />

mbH<br />

Gründungsdatum: 21.02.1992<br />

Anzahl WE: 1.340<br />

Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg<br />

mbH<br />

Gründungsdatum: 01.01.1992<br />

Anzahl WE: 23.791<br />

Gebäudewirtschaft GmbH Merseburg<br />

Gründungsdatum: 16.01.1992<br />

Anzahl WE: 3.772<br />

Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft<br />

Tangermünde mbH<br />

Gründungsdatum: 11.03.1992<br />

Anzahl WE: 949<br />

(sp)<br />

Aus den Mitgliedsunternehmen<br />

Städtisches Immobilienmanagement<br />

durch Wohnungsgesellschaft<br />

Seit Anfang <strong>2012</strong> werden die 227 Wirtschaftseinheiten,<br />

die sich im Besitz <strong>der</strong> Stadt<br />

Naumburg befinden, von drei städtischen<br />

Mitarbeitern in <strong>der</strong> GWG-Wohnungsgesellschaft<br />

Naumburg verwaltet. Die Mitarbeiter<br />

bleiben weiterhin Angestellte <strong>der</strong><br />

Stadtverwaltung, seien fachlich jedoch <strong>der</strong><br />

GWG unterstellt. Die Immobilien bleiben im<br />

Eigentum <strong>der</strong> Stadt Naumburg.<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 47


X Informationen aus den Mitgliedsunternehmen<br />

Nach Aussage von Oberbürgermeister<br />

Küper gehe es vor allem darum, Vorbereitungen<br />

für die Entscheidung zu treffen,<br />

was die Stadt überhaupt an Immobilien<br />

benötigt und was ggf. veräußert werden<br />

kann. Konkret geht es um 18 Wohnungen,<br />

22 Gewerbeeinheiten, 704 Garagen und<br />

171 sonstige „Nutzungseinheiten“ wie<br />

Burgen, Friedhofsgebäude, Vereinsgebäude,<br />

eine Kegelbahn, drei Parkplätze und<br />

an<strong>der</strong>es, wobei rund 1.000 Miet- o<strong>der</strong><br />

Pachtverträge dazugehören. Auch die Bauerhaltung<br />

liegt im Verantwortungsbereich<br />

des Gebäudemanagements, wobei<br />

allerdings auch künftig die Stadtverwaltung<br />

für die Investitionen zuständig ist.<br />

Anmerkung: Die Übernahme des Immobilienmanagements<br />

von <strong>der</strong> Stadt ist<br />

sicherlich für kommunale Wohnungsunternehmen<br />

eine Option in <strong>der</strong> Zusammenarbeit<br />

mit dem Gesellschafter, wobei sich daraus<br />

natürlich keine Verschlechterung <strong>der</strong><br />

wirtschaftlichen Situation für den eigenen<br />

Wohnungsbestand, son<strong>der</strong>n eine Verbesserung<br />

des städtischen Immobilienmanagements<br />

ergeben sollte.<br />

(rie)<br />

Deutscher Bauherrenpreis 2011/Kategorie<br />

Mo<strong>der</strong>nisierung<br />

Am 10. Januar <strong>2012</strong> wurden die Preise des<br />

wichtigsten nationalen Wohnungsbauwettbewerbs<br />

„Deutscher Bauherrenpreis 2011“<br />

in <strong>der</strong> Kategorie Mo<strong>der</strong>nisierung verliehen.<br />

Die Jury zeichnete zehn Projekte mit dem<br />

Deutschen Bauherrenpreis Mo<strong>der</strong>nisierung<br />

2011 aus; zehn weitere Projekte erhielten<br />

eine Beson<strong>der</strong>e Anerkennung. Darüber<br />

hinaus wurde <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>preis „Denkmalschutz<br />

im Wohnungsbau“ zweimal vergeben.<br />

Einen dieser Preise erhielt die WIWOG<br />

Wittenberger Wohnungsbaugesellschaft<br />

mbH für den behutsamen<br />

Umbau <strong>der</strong> geschichtsträchtigen „Alten<br />

Mädchenschule“ für studentische<br />

Nutzungen in <strong>der</strong> Altstadt <strong>der</strong> Lutherstadt<br />

Wittenberg.<br />

Die GWG Gesellschaft für Wohn- und<br />

Gewerbeimmobilien Halle-Neustadt<br />

mbH erhielt die „Beson<strong>der</strong>e Anerkennung“<br />

für die Plattenbautransformation<br />

„Olean<strong>der</strong>weg, Halle/Saale“.<br />

Zu diesem Preis bzw. <strong>der</strong> Anerkennung<br />

gratulieren wir recht herzlich.<br />

Aus Anlass <strong>der</strong> Preisverleihung ist eine<br />

Dokumentation mit einer Darstellung jener<br />

Projekte erschienen, die die zweite Stufe des<br />

Verfahrens erreicht haben. Als GdW-<br />

Mitgliedsunternehmen haben Sie je ein<br />

Druckexemplar erhalten. Darüber hinaus<br />

steht sie auf www.gdw.de zum Download<br />

bereit.<br />

(rie)<br />

Brandstiftung/Wohnungsunternehmen<br />

protestiert erfolgreich gegen Freilassung<br />

Kein Verständnis für den Halberstädter Haftrichter<br />

hat Dr. Siegfried Brüning, Geschäftsführer<br />

<strong>der</strong> Blankenburger Wohnungsgesellschaft<br />

mbH gezeigt. Er protestierte schriftlich<br />

bei <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft Magdeburg<br />

gegen die Entscheidung, einen Verdächtigen<br />

(Brandstiftung im Wohnungsbestand<br />

des Unternehmens) nicht in Untersuchungshaft<br />

zu nehmen – mit Erfolg.<br />

Wochenlang hatte <strong>der</strong> 19jährige, selbst<br />

Mieter, die Mitbewohner terrorisiert und<br />

insgesamt sechs Brände in dem Wohnhaus<br />

gelegt. Nach Hinweis eines Mannes aus<br />

dem Haus wurde er gefasst, nach dem Verhör<br />

aber wie<strong>der</strong> freigelassen.<br />

Anmerkung: Offensichtlich lohnt es sich<br />

doch, ggf. gegen entsprechende Beschlüsse<br />

vorzugehen.<br />

(rie)<br />

48 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>


XI Veranstaltungskalen<strong>der</strong><br />

April <strong>2012</strong><br />

12./13.04.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Informationsveranstaltung für Sekretärinnen/Sekretäre<br />

18.04.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Die Reform <strong>der</strong> Sachaufklärung in <strong>der</strong><br />

Zwangsvollstreckung“<br />

18.04.<strong>2012</strong> VdWg-Arbeitsgemeinschaft Altmarkkreis<br />

19.04.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Streit im Treppenhaus o<strong>der</strong> die Hausordnung<br />

wird eingehalten!“<br />

19.04.<strong>2012</strong> VdW-Arbeitsgemeinschaft Süd<br />

20.04.<strong>2012</strong> Tag <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong> <strong>der</strong> Hochschule Anhalt in Zusammenarbeit<br />

mit VdW/VdWg<br />

23.04.<strong>2012</strong> VdWg-Informationsveranstaltung für Aufsichtsräte<br />

25.04.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Mietrechtliche Fragen bei Tod des<br />

Mieters“<br />

25.04.<strong>2012</strong> VdWg-Arbeitskreis Rechnungslegung und Bilanzierung<br />

26.04.<strong>2012</strong> VdWg-Arbeitsgemeinschaft Magdeburger Wohnungsbaugenossenschaften<br />

Mai <strong>2012</strong><br />

03.05.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Fachausschuss Recht<br />

10.05.<strong>2012</strong> Arbeitsgemeinschaft Hallescher Wohnungsunternehmen<br />

09./10.05.<strong>2012</strong> VdW-Arbeitsgemeinschaft Altmark<br />

14.05.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Burn-out & Co. – psychische<br />

Gesundheit am Arbeitsplatz o<strong>der</strong> psychische Gesundheit managen – die<br />

neue Kompetenz im beruflichen Alltag”<br />

16.05.<strong>2012</strong> VdWg-Arbeitsgemeinschaft Altmarkkreis<br />

21.05.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Anhang und Lagebericht – Beson<strong>der</strong>e<br />

Herausfor<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> Erstellung des Jahresabschlusses“<br />

23.05.<strong>2012</strong> Gemeinsame Tagung <strong>der</strong> Genossenschaftsregionalverbände<br />

Mitteldeutschlands<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 49


XI Veranstaltungskalen<strong>der</strong><br />

29.05.<strong>2012</strong> VdW-Arbeitsgruppe Marketing<br />

30.05.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Telefontraining“<br />

31.05./01.06.<strong>2012</strong> WSA-Finanzierungsveranstaltung<br />

Juni <strong>2012</strong><br />

04./05.06.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Fachausschuss Bau/Technik<br />

11.06.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Vom Interessenten zum Kunden: Wie<br />

gewinne ich neue Mieter?“<br />

13.06.<strong>2012</strong> VdWg-Arbeitskreis Rechnungslegung und Bilanzierung<br />

14.06.<strong>2012</strong> GdW-Genossenschaftskongress<br />

14.06.<strong>2012</strong> VdWg-Arbeitsgemeinschaft Magdeburger Wohnungsbaugenossenschaften<br />

18.06.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Von <strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>nisierungsankündigung<br />

bis zur Abrechnung“<br />

19./20.06.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Veranstaltungsseminar für Frauen in Führungspositionen<br />

20.06.<strong>2012</strong> VdWg-Arbeitsgemeinschaft Altmarkkreis<br />

25.06.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Wohnungsabnahme“<br />

27./28.06.<strong>2012</strong> VdW-Fachtagung <strong>der</strong> Geschäftsführer<br />

Vorankündigungen<br />

09./10.07.<strong>2012</strong> VdWg-Konferenz <strong>der</strong> Vorstände<br />

25.08.<strong>2012</strong> WSA-Kundentag „20 Jahre“<br />

12./13.09.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-<strong>Verband</strong>stag<br />

25./26.09.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Veranstaltung Dessau-Roßlauer Rechtstage<br />

18./19.10.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Informationsveranstaltung mit Schwerpunkten zu betriebswirtschaftlichen<br />

Aspekten für die Zukunftssicherung von Wohnungsunternehmen<br />

50 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>


XI Veranstaltungskalen<strong>der</strong><br />

05.11.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Informationsveranstaltung „Betrieblicher Leistungsvergleich<br />

für das Jahr 2011“<br />

21./22.11.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Fachtagung Bau/Technik<br />

05./06.12.<strong>2012</strong> VdW-Fachtagung <strong>der</strong> Geschäftsführer<br />

06./07.12.<strong>2012</strong> VdWg-Konferenz <strong>der</strong> Vorstände<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 51

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