Verbandsreport 1-2-3/2012 - Verband der Wohnungswirtschaft ...
Verbandsreport 1-2-3/2012 - Verband der Wohnungswirtschaft ...
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Inhaltsverzeichnis<br />
im Internet unter www.vdwvdwg.de als PDF-Dokument abrufbar Redaktionsschluss: 31.03.<strong>2012</strong><br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong><br />
1-2-3/<strong>2012</strong><br />
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell Seite 4<br />
- Städtebauför<strong>der</strong>ung/Verbände for<strong>der</strong>n langfristiges Bekenntnis<br />
- Fortführung <strong>der</strong> Anreizsysteme für den künftig erfor<strong>der</strong>lichen Rückbau<br />
- Stadtumbau Ost/Bericht an den Deutschen Bundestag<br />
- Energieeinsparverordnung <strong>2012</strong><br />
- Kompetenzzentrum Stadtumbau Sachsen-Anhalt<br />
- CDU Sachsen-Anhalt erstellt neues Grundsatzprogramm<br />
- Demografie-Allianz Sachsen-Anhalt/Pressekonferenz<br />
- Landesvergabegesetz<br />
- Grundwasserproblematik<br />
- Breitbandversorgung in Sachsen-Anhalt<br />
- Sponsoring/Erlass des Innenministeriums<br />
- Mietrechtsreform<br />
- Wohngeld/Heizkostenzuschuss wie<strong>der</strong> einführen<br />
- Pflege-Neuausrichtungsgesetz – PNG/Referentenentwurf vorgelegt<br />
- Gesetz über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt<br />
(Wohn- und Teilhabegesetz – WTG LSA)<br />
- Netzwerkinitiative „wieweiterwohnen“<br />
- Integrative Nachbarschaften/Bürgerarbeit<br />
- Verein zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nachhaltigkeit im Wohnungsbau (NaWoh)<br />
gegründet<br />
- Bundeswettbewerb „Nationaler Preis für integrierte Stadtentwicklung<br />
und Baukultur“<br />
- Wettbewerb „Preis Soziale Stadt <strong>2012</strong>“<br />
- Innovationen für Innenstädte<br />
- Telekommunikationsgesetz/Einigung im Vermittlungsausschuss<br />
- Abschaltung analoger Sen<strong>der</strong> am 30.04.<strong>2012</strong><br />
- Regelungen zur Wassereffizienz/Europaweite Vorschriften schaden<br />
- Liberalisierung des Fernwärmemarktes?<br />
- Internationales Jahr <strong>der</strong> Genossenschaften <strong>2012</strong><br />
II Verbändeaktivitäten Seite 20<br />
- Presseerklärungen<br />
- Neujahrsempfang <strong>2012</strong><br />
- Landesbauausstellung <strong>2012</strong><br />
- Übersicht <strong>der</strong> VdW/VdWg-Informationsveranstaltungen,<br />
Fachtagungen, Seminarveranstaltungen, Fachausschuss-,<br />
Arbeitsgemeinschafts-, Arbeitsgruppen- und Arbeitskreissitzungen<br />
- Verbände im Gespräch<br />
III Recht Seite 23<br />
- Anfor<strong>der</strong>ungen an die Darlegung eines Mangels einer Mietwohnung<br />
- Ausweis <strong>der</strong> Jahreskosten in <strong>der</strong> Verwalterabrechnung nach Verbrauch<br />
- Beginn <strong>der</strong> kurzen Verjährung für Schadensersatzansprüche des Vermieters<br />
- Schönheitsreparaturen – fachgerechte Durchführung/Kostenvorschuss<br />
- Mieter haftet für Wasserschäden bei verstopftem Balkonabfluss<br />
- Deutscher Mietgerichtstag/Vortragsunterlagen<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 1
Inhaltsverzeichnis<br />
IV Multimedia und innovative Entwicklungen Seite 27<br />
- BSI-Empfehlungen zur Cyber-Sicherheit<br />
- Aktuelle Gefährdungslage erfor<strong>der</strong>t gemeinsames Handeln<br />
- Schutz unserer Daten vor Verlust<br />
V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern Seite 29<br />
- Verordnung zur Festlegung <strong>der</strong> technischen Vorschriften für<br />
Überweisungen und Lastschriften (SEPA)<br />
- Bundesratsinitiativen zur Schaffung einer Grun<strong>der</strong>werbsteuerbefreiung<br />
bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften sowie<br />
zur Einführung weiterer Befreiungstatbestände<br />
- Aktuelles zur E-Bilanz<br />
- Vermittlungsausschuss hat hinsichtlich <strong>der</strong> steuerlichen För<strong>der</strong>ung<br />
von energetischen Sanierungsmaßnahmen noch keine Einigung erzielt<br />
- Erneute Thematisierung <strong>der</strong> steuerlichen Benachteiligung <strong>der</strong><br />
<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen durch den GdW<br />
- Neuauflage <strong>der</strong> GdW-Information zum Besteuerungsverfahren von<br />
Dividenden und Zinsen bei Wohnungsgenossenschaften<br />
- Verschiebung des Starts <strong>der</strong> elektronischen Lohnsteuerkarte<br />
VI Technik/Bau Seite 35<br />
- EU/Schwellenwerte im Vergaberecht geän<strong>der</strong>t<br />
- Rauchwarnmel<strong>der</strong>/Fernwartung<br />
- Trinkwasserverordnung/Aktueller Stand<br />
VII WSA <strong>Wohnungswirtschaft</strong>liche Treuhand Seite 38<br />
Sachsen-Anhalt GmbH<br />
- Die neue Trinkwasserverordnung/Berücksichtigung in <strong>der</strong><br />
Vermögensschadenhaftpflicht<br />
VIII Weitere Themen Seite 39<br />
- Aschersleben mit Immobilienmanager Award ausgezeichnet<br />
- Landesgartenschau 2018 in Burg<br />
- Zahlen des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt<br />
IX Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote Seite 43<br />
- <strong>Verband</strong>snachrichten<br />
- Neuerscheinungen<br />
- Stellenangebot/Dessauer Wohnungsbaugesellschaft mbH<br />
X Informationen aus den Mitgliedsunternehmen Seite 47<br />
- Wechsel in <strong>der</strong> Unternehmensführung<br />
- Geburtstage<br />
- Jubiläen<br />
- Aus den Mitgliedsunternehmen<br />
XI Veranstaltungskalen<strong>der</strong> Seite 49<br />
- April/Mai/Juni <strong>2012</strong><br />
- Vorankündigungen <strong>2012</strong><br />
2 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>
„Nur wenn wir unsere Vergangenheit kennen,<br />
unsere Ohnmacht von einst, unsere Schwäche und<br />
unser Versagen, aber auch unseren Mut von einst,<br />
werden wir von <strong>der</strong> Gefahr befreit,<br />
alte Lebensmuster ständig zu wie<strong>der</strong>holen.“<br />
Dr. Joachim Gauck<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 3
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Städtebauför<strong>der</strong>ung/Verbände<br />
for<strong>der</strong>n langfristiges Bekenntnis<br />
Das Bundeskabinett hat am 21. März <strong>2012</strong><br />
beschlossen, für die Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />
2013 einen Verpflichtungsrahmen von 455<br />
Mio. Euro vorzusehen und damit gegenüber<br />
<strong>2012</strong> keine Kürzung vorzunehmen. Das ist<br />
ein erstes Signal für die Städte und die<br />
<strong>Wohnungswirtschaft</strong> in Deutschland – dennoch<br />
liegt die Summe weiter deutlich unter<br />
dem eigentlich notwendigen Niveau von<br />
mindestens 535 Mio. Euro aus dem Jahr<br />
2010.<br />
Erfreulich ist <strong>der</strong> am gleichen Tage im Haushaltsausschuss<br />
beratene Bericht zum<br />
Energie- und Klimafonds. Demnach ist es<br />
<strong>der</strong> Bundesregierung gelungen, die im<br />
Bundeshaushalt <strong>2012</strong> vorgesehenen<br />
1,5 Mrd. Euro für das CO 2 - Gebäudesanierungsprogramm<br />
vollständig zur Verfügung<br />
zu stellen. Die geplante Reduzierung<br />
des neuen Programms „Energetische Stadtsanierung“<br />
von ursprünglich 92 Mio. Euro<br />
auf nur 64,4 Mio. Euro ist jedoch bedauerlich.<br />
Die im Koalitionsausschuss vom 4. März<br />
<strong>2012</strong> beschlossene Verstetigung <strong>der</strong> Mittel<br />
für das Gebäudesanierungsprogramm in<br />
Höhe von jährlich 1,5 Mrd. Euro müssen<br />
nun auch in <strong>der</strong> langfristigen Finanzplanung<br />
gesichert werden. Aus Sicht <strong>der</strong> Verbände<br />
wären eigentlich rund 5 Milliarden Euro<br />
notwendig, um die Energieziele <strong>der</strong> Bundesregierung<br />
zu erreichen.<br />
Weiterhin Unklarheit herrscht bei <strong>der</strong><br />
Sozialen Wohnraumför<strong>der</strong>ung. GdW und<br />
Regionalverbände for<strong>der</strong>n die Ministerpräsidenten<br />
und die Bundesregierung auf,<br />
sich auf eine Fortführung <strong>der</strong> Kompensationsleistungen<br />
auch nach 2013 in angemessener<br />
Höhe zu einigen.<br />
Als Verbände appellieren wir an die Län<strong>der</strong>regierungen,<br />
sich auch für eine freiwillige<br />
Selbstverpflichtung zur Fortsetzung <strong>der</strong><br />
intensiven Zweckbindung auf Län<strong>der</strong>ebene<br />
einzusetzen. Das würde bedeuten, dass die<br />
Mittel durch Zweckbindung auch zukünftig<br />
ausschließlich für die soziale Wohnraumför<strong>der</strong>ung<br />
und zur Finanzierung <strong>der</strong> damit<br />
verbundenen Aufgaben eingesetzt werden<br />
können.<br />
In Sachsen-Anhalt haben die Landtagsfraktionen<br />
CDU und SPD unter dem<br />
09.03.<strong>2012</strong> den Antrag „Zweckgebunden<br />
finanzieren – Zukunft sichern“ im Landtag<br />
eingebracht (Drs. 6/899).<br />
Antragstext: „Der Landtag wolle beschließen:<br />
I. Der Landtag begrüßt die Beschlüsse <strong>der</strong><br />
Konferenzen <strong>der</strong> Ministerpräsidenten,<br />
<strong>der</strong> Verkehrs- und Bauminister und <strong>der</strong><br />
Finanzminister zur Fortführung <strong>der</strong><br />
Kompensationsleistungen des Bundes<br />
nach dem Entflechtungsgesetz für den<br />
Zeitraum 2014 bis 2019.<br />
II. Die Landesregierung ist gebeten, sich bei<br />
den Beratungen im Rahmen <strong>der</strong> Revision<br />
<strong>der</strong> Entflechtungsmittel für ein Höchstmaß<br />
an Kontinuität einzusetzen und<br />
darauf hinzuwirken, dass eine bedarfsgerechte<br />
Fortschreibung <strong>der</strong> Mittel durch<br />
den Bund ab 2014 gesichert wird.<br />
III. Die Zweckbindung und <strong>der</strong> Verteilungsmaßstab<br />
zwischen den Aufgaben Hochschulbau,<br />
Bildungsplanung, Gemeindeverkehrsfinanzierung<br />
und Wohnraumför<strong>der</strong>ung<br />
sind dabei grundsätzlich beizubehalten.“<br />
Anmerkung: Dies ist ein wichtiger Schritt in<br />
Sachsen-Anhalt in Richtung Zweckbindung<br />
<strong>der</strong> Mittel ab 2014.<br />
(mei)<br />
4 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Fortführung <strong>der</strong> Anreizsysteme<br />
für den künftig erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Rückbau<br />
Das geplante Gutachten zur Altschuldenproblematik<br />
im Jahr <strong>2012</strong> wurde im März<br />
durch Workshops vorbereitet.<br />
Der GdW und die Regionalverbände<br />
verfolgen das Ziel:<br />
Spätestens im Jahr 2014 soll es eine Anschlussregelung<br />
an den bisherigen § 6a<br />
AHG geben. Grundlage einer möglichen<br />
Anschlussregelung kann die Empfehlung<br />
von empirica im Altschuldengutachten 2010<br />
sein (Altschuldenentlastung nach Abriss<br />
gegen eine Investitionsverpflichtung), wobei<br />
die Investitionen entgegen dem Vorschlag<br />
des Gutachters in die Innenstädte und in<br />
alle zukunftsfähigen Wohnquartiere möglich<br />
sein müssen und die Entscheidung vor<br />
Ort in kommunaler Kompetenz auf Basis <strong>der</strong><br />
integrierten Stadtentwicklungskonzepte<br />
erfolgt.<br />
alternativ<br />
Spätestens ab 2014 soll ein Wohnungsunternehmen<br />
bzw. Wohnungseigentümer<br />
das/<strong>der</strong> ohne Altschuldenhilfe abreißt, (aber<br />
mit Abrissför<strong>der</strong>ung aus dem Programm<br />
Stadtumbau Ost) durch einen Anspruch/<br />
Vorrang auf investive För<strong>der</strong>ung im System<br />
<strong>der</strong> Wohnraumför<strong>der</strong>ung bzw./und <strong>der</strong><br />
Städtebauför<strong>der</strong>ung begünstigt werden.<br />
Diese Investitionen können z. B. im Bereich<br />
<strong>der</strong> Herstellung von Ersatzwohnungen, im<br />
Segment altersgerechtes Wohnen o<strong>der</strong> im<br />
energetischen Bereich erfolgen. Die<br />
För<strong>der</strong>ung soll vorrangig in das System <strong>der</strong><br />
Wohnraumför<strong>der</strong>ung integriert werden.<br />
Alternativ ist auch <strong>der</strong> Einsatz von Stadtumbau<br />
Ost – Aufwertungsmitteln denkbar.<br />
Ausgangspunkt ist <strong>der</strong> demografische<br />
Wandel in Ostdeutschland<br />
Die Bevölkerung in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
schrumpft weiterhin dramatisch. Bis<br />
zum Jahr 2060 (Prognose des Statistischen<br />
Bundesamtes) werden die ostdeutschen<br />
Län<strong>der</strong> zwischen 30 bis 40 % ihrer Bevölkerung<br />
verlieren. Entsprechend einer<br />
Berechnung des Statistischen Bundesamtes<br />
wird die Bevölkerung im Zeitraum 2009 bis<br />
2060 wie folgt abnehmen:<br />
Bundesland Bevölkerungsabnahme<br />
absolut in Mio.<br />
Einwohner<br />
Bevölkerungsabnahme<br />
relativ in %<br />
Sachsen-Anhalt -1,0 -42,7<br />
Thüringen -0,9 -41,0<br />
Mecklenburg-<br />
Vorpommern<br />
-0,6 -36,0<br />
Brandenburg -0,9 -35,2<br />
Sachsen -1,3 -31,3<br />
In den nächsten 15 Jahren werden viele<br />
Regionen in den neuen Län<strong>der</strong>n über 20 %<br />
ihrer Bevölkerung verlieren. Im Unterschied<br />
zu den alten Bundeslän<strong>der</strong>n ist <strong>der</strong> Rückgang<br />
<strong>der</strong> Bevölkerung in Ostdeutschland<br />
nahezu flächendeckend und hat den<br />
Charakter einer Pandemie. Aus den<br />
wenigen Positivbeispielen (Potsdam, Jena<br />
und Dresden) können die vielen von<br />
Schrumpfung betroffenen Städte und Gemeinden<br />
wenig lernen.<br />
Schon heute stehen in den neuen Län<strong>der</strong>n<br />
trotz Abriss von fast 300.000 Wohnungen<br />
im Zeitraum 2000 bis 2010 schätzungsweise<br />
eine Million Wohnungen leer. Ohne den<br />
weiteren Rückbau von Wohnungen wird<br />
sich <strong>der</strong> Leerstand in den nächsten Jahren<br />
wie<strong>der</strong> deutlich erhöhen.<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 5
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Parallel zum Abriss (GdW-Wohnungsunternehmen<br />
haben bisher über 90 % <strong>der</strong> Abrisslast<br />
getragen) hat die unternehmerische<br />
<strong>Wohnungswirtschaft</strong> im Zeitraum 2002 bis<br />
2010 über 14 Mrd. Euro investiert und so<br />
die Energieeffizienz nachhaltig verbessert<br />
und zukunftsfähige Formen des altersgerechten<br />
Wohnens entwickelt. Dieser<br />
Prozess muss mit Blick auf die zunehmende<br />
Anzahl älterer Bewohner und den Erfor<strong>der</strong>nissen<br />
des Klimaschutzes auf hohem Niveau<br />
fortgeführt werden. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />
dass diese Investitionen Arbeit für<br />
viele Menschen bedeutet und Steuereinnahmen<br />
für Bund, Län<strong>der</strong> und Gemeinden.<br />
Es gilt festzuhalten, dass Wachstums- und<br />
Schrumpfungsprozesse parallel verlaufen<br />
und <strong>der</strong> Schrumpfungsprozess im Interesse<br />
gesamtgesellschaftlicher Zielstellungen politisch<br />
organisiert und durch För<strong>der</strong>ung begleitet<br />
werden muss.<br />
Stadtumbau Ost ist eine bewährte und<br />
zukunftsfähige Antwort unserer Gesellschaft<br />
auf die Herausfor<strong>der</strong>ungen des<br />
demografischen Wandels<br />
Der Stadtumbau Ost hat sich als Instrument<br />
<strong>der</strong> Städtebauför<strong>der</strong>ung bewährt und ist in<br />
<strong>der</strong> Einheit von Abriss und Aufwertung in<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft und Politik akzeptiert. Er ist<br />
die einzig vertretbare Antwort auf den<br />
Wohnungsleerstand in Folge des demografischen<br />
Wandels (gegen den Virus<br />
Wohnungsleerstand ist <strong>der</strong> Stadtumbau die<br />
richtige Therapie, wobei <strong>der</strong>en Erfolg davon<br />
abhängt, dass die notwendige Dosis in<br />
einem ausreichenden Zeitraum „verordnet“<br />
wird).<br />
Die Wohnungsmärkte haben angefangen,<br />
sich zu stabilisieren, wenn auch auf<br />
niedrigem Niveau. Durch die bislang durchgeführten<br />
Abrisse konnte ein weiterer Anstieg<br />
<strong>der</strong> Leerstände verhin<strong>der</strong>t werden. Das<br />
Leerstandsproblem ist aber nach wie vor<br />
groß.<br />
Von <strong>der</strong> Verringerung des Wohnungsbestandes<br />
durch die Wohnungsunternehmen<br />
haben auch die Wohnungseigentümer<br />
profitiert, die sich nicht am Rückbau<br />
beteiligt haben. Letztlich ist die Marktbereinigung<br />
allen Anbietern, die über wettbewerbsfähigen<br />
Wohnraum verfügen, zu<br />
Gute gekommen.<br />
Im Zeitraum 2010 bis 2016 müssen in Ostdeutschland<br />
noch einmal mindestens<br />
weitere 200.000 bis 250.000 Wohnungen<br />
abgerissen werden. Nur so können<br />
städtische Strukturen und Wohnquartiere<br />
lebenswert und attraktiv entwickelt werden<br />
und die sozialen und ökonomischen Grundlagen<br />
für die Bewahrung des sozialen<br />
Friedens in den Wohnquartieren gesichert<br />
werden.<br />
Der Handlungsdruck bleibt hoch<br />
Die Durchführung <strong>der</strong> notwendigen Abrissmaßnahmen<br />
wird komplizierter, da, nachdem<br />
<strong>der</strong> größte Teil <strong>der</strong> leer stehenden Gebäude<br />
bereits abgerissen worden ist, nunmehr<br />
zahlreiche Wohnungen im Zuge eines<br />
sehr aufwendigen Umzugsmanagements<br />
erst leer gezogen werden müssen. Der<br />
Wegfall <strong>der</strong> Investitionszulage sowie<br />
fehlende Aufwertungsmittel erschweren<br />
den Unternehmen darüber hinaus die<br />
Bereitstellung von angemessenem Ersatzwohnraum<br />
für die Mieter aus den Abrissobjekten.<br />
Die Beleihungsfähigkeit <strong>der</strong> Objekte wird<br />
immer geringer, da <strong>der</strong> Rückbau zunehmend<br />
die Möglichkeiten <strong>der</strong><br />
Wohnungsunternehmen einschränkt, den<br />
Banken ausreichende Sicherheiten für die<br />
auf den Abrissobjekten lastenden Kreditverbindlichkeiten<br />
zur Verfügung zu stellen.<br />
Die finanziellen Handlungsspielräume <strong>der</strong><br />
Wohnungsunternehmen werden auch mit<br />
Blick auf die Neuverschuldung immer enger.<br />
6 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Schon heute müssen aus betriebswirtschaftlicher,<br />
vor allem aber auch städtebaulicher<br />
Sicht eine Reihe von Objekten abgerissen<br />
werden, die bereits teilmo<strong>der</strong>nisiert und<br />
demzufolge mit Neuschulden belastet sind.<br />
Insgesamt nehmen auch die sozialen<br />
Probleme zu. Inzwischen erfolgt die Neuvermietung<br />
von kommunalem und genossenschaftlichem<br />
Wohnraum in den<br />
neuen Län<strong>der</strong>n vielerorts zu großen Teilen<br />
an ALG II-Empfänger. Zu ihrer Unterbringung<br />
müssen die Unternehmen für<br />
lange Zeit bezahlbaren Wohnraum vorhalten,<br />
<strong>der</strong> aufgrund begrenzter Unterbringungskosten<br />
in aller Regel nicht o<strong>der</strong><br />
nur teilweise mo<strong>der</strong>nisiert sein kann.<br />
Gleichzeitig sind es aber gerade diese Bestände,<br />
die wirtschaftlich, städtebaulich und<br />
mit Blick auf die Akzeptanz <strong>der</strong> Bürger für<br />
einen Abriss in Frage kommen. Für diesen<br />
Spagat, den die Kommunen und die Unternehmen<br />
hier zu leisten haben, gibt es noch<br />
keine geeigneten Instrumente.<br />
Organisierte <strong>Wohnungswirtschaft</strong> –<br />
Hauptakteur im Stadtumbau Ost<br />
Wichtig ist herauszustellen, dass <strong>der</strong> Stadtumbau<br />
Ost ein komplexer gesamtgesellschaftlicher<br />
Prozess ist, <strong>der</strong> viele<br />
Akteure, mit zum Teil unterschiedlichen<br />
Interessenlagen, unter dem Leitbild <strong>der</strong><br />
Stadtentwicklung vereint. Hier treffen<br />
gesamtgesellschaftliche Zielstellungen auf<br />
privatwirtschaftliche Interessen. Erfahrungen<br />
<strong>der</strong> letzen 10 Jahre haben gezeigt, dass<br />
einzig die Instrumente <strong>der</strong> öffentlichen<br />
För<strong>der</strong>ung einen Interessenausgleich ermöglichen.<br />
Die kommunalen Wohnungsunternehmen<br />
und Wohnungsgenossenschaften<br />
waren im Zeitraum 2002 bis 2010 unbestritten<br />
Hauptakteur im Segment Abriss,<br />
aber auch – obwohl kaum geför<strong>der</strong>t – im<br />
Segment Aufwertung des Stadtumbau Ost.<br />
Zunehmend stellt sich die Frage nach dem<br />
Selbstverständnis unserer Mitgliedsunternehmen<br />
im künftigen Stadtumbauprozess.<br />
Sie hängt sehr stark mit <strong>der</strong> Frage zusammen,<br />
welche Investoren den Stadtumbau<br />
Ost erfolgreich weiterführen sollen<br />
und können und ob die <strong>der</strong>zeit politisch<br />
überhöhte Bedeutung <strong>der</strong> privaten<br />
Wohnungseigentümer in einem künftigen<br />
Stadtumbauprozess eine Sackgasse ist.<br />
An<strong>der</strong>erseits stellt sich die Frage, ob die<br />
GdW-Unternehmen auch künftig die Abrisslast<br />
nahezu allein tragen können und<br />
wollen. Eine Verschlechterung <strong>der</strong> för<strong>der</strong>politischen<br />
Rahmenbedingungen, insbeson<strong>der</strong>e<br />
eine fehlende Altschuldenlösung,<br />
wirkt negativ auf das Können und Wollen<br />
unserer Mitgliedsunternehmen, die Lasten<br />
weiter allein zu tragen.<br />
Die nachfolgende Statistik macht deutlich,<br />
dass die Mitgliedsunternehmen des GdW<br />
nicht allein in <strong>der</strong> Lage sind, die Stadtumbauziele<br />
im Segment Abriss bis 2016 zu<br />
erfüllen und die geplanten Abrisse bis 2016<br />
(rd. 56.000 WE) zum großen Teil (46.000<br />
WE) mit Hilfe <strong>der</strong> § 6a- För<strong>der</strong>ung erfolgen.<br />
Ohne Altschuldenhilfe kein nennenswerter<br />
Abriss von Wohnungen.<br />
alle<br />
Wohnungsunternehmen<br />
Anzahl <strong>der</strong><br />
Wohnungs-<br />
unternehmen<br />
eigener<br />
Wohnungs-<br />
Bestand in<br />
insgesamt davon<br />
Antrag<br />
nach<br />
§ 6a AHG<br />
per<br />
31.12.2003<br />
1.149 301 848<br />
Unternehmen<br />
ohne Antrag<br />
nach<br />
§ 6a AHG<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 7<br />
WE<br />
darunter:<br />
leer stehende<br />
WE<br />
erfolgte<br />
Abrisse<br />
2000-2010<br />
(WE)<br />
Abrisse<br />
Plan 2011<br />
(WE)<br />
Abrisse Plan<br />
<strong>2012</strong>-<br />
2016/2017<br />
(WE)<br />
2.304.837 941.789 1.363.048<br />
197.086 121.563 75.523<br />
256.999 230.501 26.498<br />
13.125 11.504 1.621<br />
42.616 34.644 7.972
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Die för<strong>der</strong>politischen Instrumente des<br />
Stadtumbau Ost haben sich bewährt<br />
und müssen auch künftig durch eine<br />
Altschuldenhilfe bzw. durch ein adäquates<br />
Anreizsystem flankiert werden<br />
Die Instrumente <strong>der</strong> Stadtumbauför<strong>der</strong>ung<br />
Ost, <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von Abriss und Aufwertung<br />
gemäß <strong>der</strong> Verwaltungsvereinbarung<br />
<strong>der</strong> Städtebauför<strong>der</strong>ung und <strong>der</strong><br />
§ 6a Altschuldenhilfe haben sich bewährt.<br />
Der Stadtumbau 2002 bis 2010 war erfolgreich<br />
in Folge <strong>der</strong> Kombination aller<br />
Instrumente. Bisher ist nur bewiesen, dass<br />
<strong>der</strong> Stadtumbau Ost mit Altschuldenhilfe<br />
funktioniert. Die Planungen <strong>der</strong> GdW-Mitgliedsunternehmen<br />
lassen auf einen deutlichen<br />
Rückgang im Segment Abriss und<br />
Rückbau schließen. Eine Ursache hierfür ist<br />
die Feststellung, dass bei Verbleib <strong>der</strong> Altschulden<br />
beim Unternehmen Alternativen<br />
zum Abriss bis hin zu Stilllegungen, Verkauf<br />
u. a. geprüft werden. Das ist aber nicht im<br />
Interesse <strong>der</strong> Stadtentwicklung. Ohne eine<br />
Altschuldenhilfe o<strong>der</strong> ein adäquates Anreizsystem<br />
wird <strong>der</strong> Stadtumbau Ost nicht gelingen.<br />
Im Auftrag <strong>der</strong> Bundesregierung hat<br />
empirica die bisherigen Wirkungen <strong>der</strong> Altschuldenhilfe<br />
für den Stadtumbau Ost und<br />
den zukünftigen Bedarf an eine weitere<br />
Entlastung analysiert. In dem Gutachten<br />
„Altschuldenhilfe und Stadtumbau“<br />
empfiehlt empirica die Fortführung <strong>der</strong> Altschuldenentlastung<br />
in verän<strong>der</strong>ter Form.<br />
Danach soll eine Altschuldenentlastung in<br />
Höhe von 55,00 Euro/qm gewährt werden,<br />
wenn ein Unternehmen Wohngebäude abreißt<br />
(ab Baujahr 1949) und den Entlastungsbetrag<br />
vollständig in die Sanierung<br />
von Wohngebäuden in <strong>der</strong> Innenstadt investiert<br />
(Kopplungsregelung).<br />
Der GdW hat in einer Stellungnahme die<br />
Empfehlung einer Anschlussregelung grundsätzlich<br />
begrüßt, zugleich aber klargestellt,<br />
dass<br />
- <strong>der</strong> Entlastungsbetrag nicht nur in <strong>der</strong><br />
Innenstadt, son<strong>der</strong>n auch in alle zukunftsfähigen,<br />
für die Wohnraumversorgung<br />
notwendigen Wohnquartiere,<br />
investiert werden soll;<br />
und<br />
- <strong>der</strong> Teilrückbau von Wohngebäuden in<br />
die Altschuldenentlastung einbezogen<br />
werden muss.<br />
In <strong>der</strong> Vergangenheit gab es kaum eine<br />
Verzahnung von Städtebau- und Wohnraumför<strong>der</strong>ung.<br />
Soweit eine Altschuldenregelung<br />
ab 2014 politisch nicht erreichbar<br />
ist, soll die Wohnraumför<strong>der</strong>ung Wohnungseigentümern,<br />
die ohne Altschuldenhilfe<br />
abreißen, einen Anspruch auf<br />
För<strong>der</strong>ung einräumen.<br />
(mei)<br />
Stadtumbau Ost/Bericht an den<br />
Deutschen Bundestag<br />
Die Bundesregierung ist aufgefor<strong>der</strong>t, im<br />
September <strong>2012</strong> den Deutschen Bundestag<br />
einen Bericht zum Programm Stadtumbau<br />
Ost zu übergeben. Hierzu wurden die<br />
Län<strong>der</strong> aufgefor<strong>der</strong>t, ihrerseits den Bund zu<br />
berichten. Der Einzelbericht des Landes<br />
Sachsen-Anhalt – erstellt durch das ifs –<br />
liegt nunmehr vor und ist eine Grundlage<br />
für die Berichterstattung.<br />
Der Bericht gibt in den Daten und Fakten<br />
aus unserer Sicht ein reales Bild <strong>der</strong><br />
Situation ab. Die unter Ziffer 4.3. getroffenen<br />
Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung<br />
des Programms sind aus<br />
unserer Sicht zu „kurzatmig“. So werden z.<br />
B. keine Aussagen zur künftigen Rolle <strong>der</strong><br />
Altschulden, zur Bedeutung <strong>der</strong> Großsiedlungen,<br />
zur Rolle <strong>der</strong> unternehmerischen<br />
<strong>Wohnungswirtschaft</strong> u. a.<br />
getroffen. Die starke Fokussierung auf Altbaugebiete<br />
wird den realen und künftig<br />
wachsenden Problemlagen in Sachsen-<br />
Anhalt nicht gerecht.<br />
(mei)<br />
8 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Energieeinsparverordnung <strong>2012</strong><br />
Von Seiten des GdW sind wir darüber<br />
informiert worden, dass <strong>der</strong> Referentenentwurf<br />
zur Energieeinsparverordnung für<br />
Anfang April <strong>2012</strong> erwartet wird. Vorabentwürfe<br />
zur EnEV sind noch nicht im Umlauf.<br />
Derzeit findet die interne Ressortabstimmung<br />
<strong>der</strong> Ministerien BMVBS, BMWi<br />
und BMU statt (wobei BMVBS und BMWi<br />
eine einheitliche Meinung vertreten).<br />
Inhaltlich lässt sich zurzeit Folgendes sagen:<br />
- Für den Neubau ist im Primärenergiebedarf<br />
eine leichte Verschärfung geplant,<br />
die im Geschosswohnungsbau<br />
voraussichtlich etwa 3 % entspricht.<br />
Gleichzeitig soll bei <strong>der</strong> Nebenanfor<strong>der</strong>ung<br />
an den Transmissionswärmeverlust<br />
<strong>der</strong> feste Wert <strong>der</strong> EnEV<br />
2009 in eine Abhängigkeit vom Transmissionswärmeverlust<br />
des Referenzgebäudes<br />
verän<strong>der</strong>t werden. Dadurch<br />
würden Mehrfamilienhäuser beim<br />
Transmissionswärmeverlust einige Prozent<br />
mehr Spielraum erhalten und<br />
Reihenhäuser weniger Spielraum.<br />
- Im Gebäudebestand sind entsprechend<br />
BMWi und BMVBS keine Verän<strong>der</strong>ungen<br />
an den zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten<br />
entsprechend<br />
Anlage 3 EnEV geplant. Die Verän<strong>der</strong>ungen<br />
beim Referenzgebäude im<br />
Neubau wirken sich jedoch auch auf<br />
die 140 %-Regel im Gebäudebestand<br />
aus. Die 140 %-Regel ist ein<br />
fakultativer Ersatz zum Nachweis <strong>der</strong><br />
Wärmedurchgangskoeffizienten. Die<br />
Einhaltung <strong>der</strong> EnEV im Bestand kann<br />
allein über den Nachweis <strong>der</strong> Wärmedurchgangskoeffizienten<br />
geän<strong>der</strong>ter<br />
Bauteile nachgewiesen werden. Welche<br />
Bauteile geän<strong>der</strong>t werden, entscheidet<br />
<strong>der</strong> Bauherr. Die Verän<strong>der</strong>ungen im<br />
Neubau würden sich auch auf das<br />
För<strong>der</strong>niveau <strong>der</strong> KfW auswirken.<br />
Wenn <strong>der</strong> zulässige Primärenergiebedarf<br />
des Referenzgebäudes um<br />
wenige Prozent sinkt, sinkt auch <strong>der</strong><br />
zulässige Primärenergiebedarf eines<br />
KfW-Effizienzhauses entsprechend. Es<br />
würde dann darauf ankommen, die<br />
För<strong>der</strong>niveaus entsprechend anzupassen.<br />
Eine ausführliche Bewertung kann jedoch<br />
erst nach Vorliegen des Textes des<br />
Referentenentwurfs vorgenommen werden.<br />
Auch sind bis zur Vorlage des Referentenentwurfs<br />
noch Interventionen des BMU zu<br />
befürchten. Der GdW und die Regionalverbände<br />
werden sich gegen jegliche Verschärfung<br />
<strong>der</strong> EnEV aussprechen.<br />
Wir werden Sie über den weiteren Gang des<br />
Verfahrens entsprechend informieren.<br />
Eine Zusammenstellung über gebäu<strong>der</strong>elevante<br />
aktuelle Initiativen in Deutschland<br />
und EU (Stand 16.03.<strong>2012</strong>, GdW) haben<br />
wir im Internet unter www.vdwvdwg.de<br />
(Rubrik Fachinformationen – Wohnungspolitik)<br />
eingestellt.<br />
(rie)<br />
Kompetenzzentrum Stadtumbau<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Am 23.04.<strong>2012</strong> wird <strong>der</strong> Stadtumbaubeirat<br />
des Kompetenzzentrums, in den beide Verbände<br />
berufen wurden, zu seiner<br />
konstituierenden Sitzung zusammenkommen.<br />
Gleichzeitig wird an diesem Tag<br />
die Städtenetzkonferenz stattfinden. Damit<br />
scheint jetzt endlich, nach über einem Jahr<br />
seit Abschluss <strong>der</strong> IBA 2010, <strong>der</strong> Grundgedanke<br />
<strong>der</strong> Internationalen Bauausstellung<br />
fortgesetzt zu werden in Form des auch in<br />
<strong>der</strong> Koalitionsvereinbarung von CDU/SPD<br />
festgelegten Kompetenzzentrums.<br />
Als Verbände werden wir die Interessen<br />
unserer Mitgliedsunternehmen einbringen.<br />
(rie)<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 9
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
CDU Sachsen-Anhalt erstellt<br />
neues Grundsatzprogramm<br />
Mit <strong>der</strong> Einrichtung themenbezogener<br />
Arbeitsgruppen hat die Landes-CDU ihre<br />
Arbeit an einem neuen Grundsatzprogramm<br />
begonnen. Bis Sommer sollen Impulspapiere<br />
vorliegen. Zum Jahreswechsel 2013/14 soll<br />
das Grundsatzprogramm endgültig auf<br />
einem Landesparteitag beschlossen werden.<br />
Nach Aussage des CDU-Landeschefs Webel<br />
soll das Programm die CDU als Volkspartei<br />
<strong>der</strong> Mitte verankern und Antworten auf die<br />
enormen Herausfor<strong>der</strong>ungen geben, denen<br />
Sachsen-Anhalt sich im 21. Jahrhun<strong>der</strong>t<br />
stellen müsse. Dazu gehöre trotz weiter<br />
schrumpfen<strong>der</strong> Bevölkerung die Sicherung<br />
<strong>der</strong> Daseinsvorsorge.<br />
(rie)<br />
„Demografie-Allianz Sachsen-<br />
Anhalt“/Pressekonferenz<br />
Sachsen-Anhalt ist am stärksten von den<br />
Auswirkungen des Demografischen<br />
Wandels in Deutschland betroffen. Vor<br />
diesem Hintergrund gründete sich vor fünf<br />
Monaten die Demografie-Allianz Sachsen-<br />
Anhalt, in <strong>der</strong> zurzeit bereits 64 namhafte<br />
Organisationen (einschließlich bei<strong>der</strong> Verbände),<br />
die von diesem Thema betroffen<br />
sind, mitarbeiten.<br />
> vgl. www.demografie.sachsen-anhalt.de<br />
Am 20.02.<strong>2012</strong> hat <strong>der</strong> Vorstand des<br />
Demografie-Beirates, <strong>der</strong> die Allianz initiiert<br />
hatte und <strong>der</strong> beide Verbände angehören,<br />
eine Pressekonferenz durchgeführt, in <strong>der</strong><br />
über die Arbeit <strong>der</strong> Demografie-Allianz und<br />
des -Beirates, über die beabsichtigten Aktivitäten<br />
und über die aktuellen Entwicklungen<br />
und Zahlen zum demografischen Wandel in<br />
Sachsen-Anhalt informiert wurde.<br />
Die vollständige Pressemitteilung sowie die<br />
Medienberichterstattung können Sie im<br />
Internet unter www.vdwvdwg.de (Rubrik<br />
Presse) nachlesen.<br />
(rie)<br />
Landesvergabegesetz<br />
Am 1. März <strong>2012</strong> fand zu den Gesetzentwürfen<br />
von CDU/SPD und Die.Linke eine<br />
Anhörung im Landtag von Sachsen-Anhalt<br />
statt. In <strong>der</strong> VdW-Stellungnahme ist ausgeführt,<br />
dass die Gesetzentwürfe nicht auf<br />
kommunale Wohnungsgesellschaften anzuwenden<br />
sind, da diese nicht per se<br />
öffentliche Auftraggeber sind. Etwas<br />
an<strong>der</strong>es gilt nur dann, wenn bei Einsatz<br />
öffentlicher För<strong>der</strong>mittel durch kommunale<br />
Wohnungsgesellschaften entsprechende<br />
Vergaberegelungen vorgeschrieben sind.<br />
Die Stellungnahme ist im Internet unter<br />
www.vdwvdwg.de (Rubrik Fachinformationen/Wohnungspolitik)<br />
eingestellt.<br />
(rie)<br />
Grundwasserproblematik<br />
Die Landesregierung soll nach Auskunft des<br />
umweltpolitischen Sprechers <strong>der</strong> SPD-<br />
Landtagsfraktion Ralf Bergmann im zeitweiligen<br />
Ausschuss für Grundwasserprobleme,<br />
Vernässungen und das dazugehörige<br />
Wassermanagement eine För<strong>der</strong>richtlinie<br />
vorgelegt haben. Danach sollen<br />
Planungsleistungen bis zu 80 % <strong>der</strong> zuwendungsfähigen<br />
Ausgaben durch das<br />
Land geför<strong>der</strong>t werden und für investive<br />
Maßnahmen sollen es 65 % sein.<br />
(rie)<br />
10 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Breitbandversorgung in Sachsen-<br />
Anhalt<br />
Mit gemeinsamem Run<strong>der</strong>lass <strong>der</strong> Staatskanzlei,<br />
des Wirtschafts- und Landwirtschafts-<br />
und Umweltministeriums vom<br />
16.01.<strong>2012</strong> sind Grundsätze für die Gewährung<br />
von Zuwendungen zur Verbesserung<br />
<strong>der</strong> Breitbandversorgung in<br />
Sachsen-Anhalt veröffentlicht worden.<br />
Ziel <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung ist eine flächendeckende<br />
Versorgung mit breitbandigen Internetanschlüssen,<br />
die einen bedeutenden Standortfaktor<br />
darstellen. Zuwendungsempfänger<br />
sind kreisangehörige Gemeinden, <strong>Verband</strong>sgemeinden,<br />
kreisfreie Städte, Landkreise<br />
und Zweckverbände.<br />
In den Orten, in denen noch keine ausreichende<br />
Versorgung besteht, sollte<br />
gegenüber den Zuwendungsempfängern<br />
auf diese För<strong>der</strong>ung aufmerksam gemacht<br />
werden, damit auch für die insbeson<strong>der</strong>e in<br />
ländlichen Gebieten befindlichen<br />
Wohnungsbestände ein ausreichendes Angebot<br />
geschaffen wird.<br />
(rie)<br />
Sponsoring/Erlass des Innenministeriums<br />
Zum Umgang mit Sponsoring, Werbung,<br />
Spenden und mit mäzenatischen<br />
Schenkungen in <strong>der</strong> Landesverwaltung hat<br />
das Ministerium für Inneres und Sport den<br />
gemeinsamen Run<strong>der</strong>lass des MI, <strong>der</strong> StK<br />
und <strong>der</strong> übrigen Ministerien vom<br />
05.03.<strong>2012</strong> erlassen. Der Erlass ist im Internet<br />
unter www.vdwvdwg.de (Rubrik Fachinformationen<br />
– Wohnungspolitik) nachlesbar.<br />
Dieser Erlass gilt für die gesamte unmittelbare<br />
Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt<br />
einschließlich ihrer Landesbetriebe. Für den<br />
Landtag Sachsen-Anhalt, den Landes-<br />
rechnungshof, die kommunalen Körperschaften<br />
sowie den sonstigen <strong>der</strong> Aufsicht<br />
des Landes unterstehenden Körperschaften,<br />
Anstalten und Stiftungen des öffentlichen<br />
Rechts wird empfohlen, entsprechend<br />
diesem Erlass zu verfahren.<br />
Die obersten Landesbehörden können ergänzende<br />
Regelungen treffen, insbeson<strong>der</strong>e<br />
weitergehende Einschränkungen zum<br />
Sponsoring festsetzen. Bereits bestehende<br />
Einschränkungen bleiben unberührt.<br />
(rie)<br />
Mietrechtsreform<br />
Zu dem im letzten Jahr vorgelegten<br />
Referentenentwurf waren betroffene<br />
Organisationen bis Mitte Januar aufgefor<strong>der</strong>t<br />
worden, Stellungnahmen abzugeben.<br />
Unter Beteiligung des GdW und<br />
seiner Regionalverbände ist von Seiten <strong>der</strong><br />
BSI eine Gesamtstellungnahme abgegeben<br />
worden (vgl. www.bsi-web.de).<br />
Auch <strong>der</strong> Deutsche Mietgerichtstag hat als<br />
Institution, in <strong>der</strong> die Mieter- und Vermieterseite<br />
ebenso wie die Wissenschaft<br />
vertreten ist, eine Stellungnahme vorgelegt<br />
(www.mietgerichtstag.de).<br />
(rie)<br />
Wohngeld/Heizkostenzuschuss<br />
wie<strong>der</strong> einführen<br />
Der GdW und die Regionalverbände for<strong>der</strong>n<br />
die Bundesregierung angesichts <strong>der</strong> gestiegenen<br />
Energiepreise auf, den Heizkostenzuschuss<br />
beim Wohngeld wie<strong>der</strong><br />
einzuführen. Die Abschaffung des Heizkostenzuschusses<br />
Ende 2010 ist aus sozialpolitischen<br />
Gründen nicht nachvollziehbar.<br />
Gerade in <strong>der</strong> kalten Jahreszeit trifft dies<br />
einkommensschwache Haushalte beson<strong>der</strong>s<br />
hart.<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 11
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes<br />
2011 wurde <strong>der</strong> Heizkostenzuschuss,<br />
welcher erst mit <strong>der</strong> Wohngeldreform 2009<br />
eingeführt worden ist, gestrichen. Neben<br />
einer Entlastung für den Bundeshaushalt<br />
begründete die Regierung dies unter<br />
an<strong>der</strong>em mit den gesunkenen Heizkosten.<br />
Die Annahme sinken<strong>der</strong> Heizkosten habe<br />
sich aus heutiger Sicht nicht bestätigt. Im<br />
Gegenteil, die Preise für Haushaltsenergie<br />
(Brennstoffe, Gas und Heizöl) sind seit 2009<br />
um rund 20 Prozent gestiegen. Deshalb<br />
muss hier reagiert werden.<br />
(rie)<br />
Pflege-Neuausrichtungsgesetz –<br />
PNG/Referentenentwurf vorgelegt<br />
Der GdW und die Regionalverbände haben<br />
hierzu eine Stellungnahme erarbeitet, die<br />
zusammen mit dem Referentenentwurf im<br />
Internet unter www.vdwvdwg.de (Rubrik<br />
Fachinformationen/<strong>Wohnungswirtschaft</strong>)<br />
eingestellt ist.<br />
In Bezug auf den Referentenentwurf des<br />
PNG wird die Absicht begrüßt, zum<br />
1. Januar 2013 höhere Leistungen für<br />
Demenzkranke zu gewähren und die<br />
Finanzierungsgrundlagen für die Pflege anzupassen.<br />
Allerdings sind im vorliegenden<br />
Gesetzentwurf einige vorgesehene Maßnahmen<br />
noch nicht ausreichend. Der Zuschuss<br />
für die Maßnahmen zur Verbesserung<br />
des individuellen Wohnumfeldes<br />
ist noch nicht hoch genug, um effektive<br />
Wirkung entfalten zu können. Darüber<br />
hinaus sollten im Rahmen <strong>der</strong> Pflegereform<br />
mobilitätsför<strong>der</strong>nde Umbauten beim Gebäude-<br />
und Wohnungszugang und Barrierereduzierungen<br />
innerhalb <strong>der</strong> Wohnungen<br />
sowie Einbauten technischer Assistenzsysteme<br />
in <strong>der</strong> Wohnung und telemedizinische<br />
Anwendungen bei Prävention<br />
und Nachsorge über die Kassen för<strong>der</strong>fähig<br />
gemacht werden.<br />
Es wird eine gesellschaftliche Win-win-<br />
Situation geschaffen, wenn bei Menschen,<br />
die sich noch in <strong>der</strong> Pflegestufe 0 befinden,<br />
eine Höherstufung vermieden o<strong>der</strong> zumindest<br />
verzögert wird. Dies würde nicht<br />
nur dem Wunsch <strong>der</strong> überwiegenden<br />
Mehrheit <strong>der</strong> Menschen entsprechen,<br />
son<strong>der</strong>n würde auch zu einer Entlastung <strong>der</strong><br />
sozialen Sicherungssysteme und Kommunen<br />
führen, da deutlich geringere Kosten anfallen<br />
würden, als bei einer stationären Versorgung.<br />
Wohnungsunternehmen können<br />
hierbei sinnvolle Unterstützung leisten und<br />
haben vielfach bereits eine Vorreiterrolle<br />
übernommen.<br />
Weiterhin wird die geplante För<strong>der</strong>ung von<br />
ambulant betreuten Wohngruppen begrüßt<br />
aber gleichzeitig auch angemahnt, dass<br />
parallel dazu eine För<strong>der</strong>ung zum Erhalt<br />
o<strong>der</strong> Ausbau bestehen<strong>der</strong> Wohngruppen<br />
notwendig sei. Diese Wohngruppen sind<br />
klar von einer stationären Einrichtung abzugrenzen,<br />
damit die Entstehung neuer<br />
Wohngruppen nicht durch Rechtsunsicherheiten<br />
behin<strong>der</strong>t wird.<br />
(rie)<br />
Gesetz über Wohnformen und<br />
Teilhabe des Landes Sachsen-<br />
Anhalt (Wohn- und Teilhabegesetz<br />
– WTG LSA)<br />
Das Ministerium für Arbeit und Soziales<br />
Sachsen-Anhalt hat jetzt zum o. g. Gesetz<br />
Erläuterungen herausgegeben. Diese<br />
Broschüre ist im Internet unter<br />
www.ms.sachsen-anhalt.de (Rubrik<br />
Seniorinnen/Senioren – Heimrecht – Wohnund<br />
Teilhabegesetz) eingestellt. Beide Verbände<br />
hatten sich sehr intensiv u. a. im<br />
Gesetzesverfahren für eine Freistellung Betreuter<br />
Wohnformen eingesetzt und waren<br />
erfolgreich.<br />
12 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
So steht in den Erläuterungen zum § 6 WTG<br />
LSA – Ausschluss vom Anwendungsbereich:<br />
„Absatz 1 regelt das Betreute Wohnen und<br />
benennt konkret, unter welchen rechtlichen<br />
Voraussetzungen die Bestimmungen dieses<br />
Gesetzes auf Formen des Betreuten<br />
Wohnens keine Anwendung finden. Diese<br />
Abkehr von den bisherigen Regelungssystemen<br />
des Heimgesetzes war notwendig,<br />
um regelungstechnisch Transparenz zu<br />
schaffen und eine klare Abgrenzung zu<br />
erreichen. Unter Betreutem Wohnen ist<br />
hierbei eine Wohnform zu verstehen, bei<br />
<strong>der</strong> die Bewohnerinnen o<strong>der</strong> Bewohner von<br />
angeschlossenen Wohnungen durch Verträge<br />
mit Dritten o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise<br />
sicherstellen, dass ihnen neben <strong>der</strong> Überlassung<br />
von Wohnraum allgemeine Unterstützungsleistungen<br />
angeboten werden.<br />
Dabei handelt es sich größtenteils um die<br />
Fälle des sog. „Wohnens mit Service“. Die<br />
Vermittlung von allgemeinen Unterstützungsleistungen,<br />
wie Notrufdienste o<strong>der</strong><br />
die Vermittlung von Dienst- und Pflegeleistungen<br />
o<strong>der</strong> Beratungsleistungen ist<br />
dann unbeachtlich, wenn die über diese<br />
allgemeinen Unterstützungsleistungen<br />
hinausgehenden Pflege- und Betreuungsleistungen<br />
frei wählbar sind. Diese Regelung<br />
des Betreuten Wohnens ist jedoch we<strong>der</strong><br />
erschöpfend noch abschließend. Betreutes<br />
Wohnen gibt es in den unterschiedlichsten<br />
Formen: Begleitetes Wohnen, Pflegewohnen,<br />
„Wohnen-Plus“ usw.<br />
Ziel des Gesetzes ist es, dass sich – abgestimmt<br />
auf die Wünsche und Bedürfnisse<br />
<strong>der</strong> älteren, pflegebedürftigen o<strong>der</strong> behin<strong>der</strong>ten<br />
Mitbürgerinnen und Mitbürger –<br />
neue Wohnformen in verschiedenen<br />
Varianten entwickeln können. Dies soll nicht<br />
durch gesetzliche Vorgaben o<strong>der</strong> staatliche<br />
Kontrollen eingeengt o<strong>der</strong> beschränkt<br />
werden. Betreutes Wohnen ist eine private<br />
Wohnform, die einer staatlichen Kontrolle<br />
durch die Aufsichtsbehörde entzogen ist.“<br />
(mei)<br />
Netzwerkinitiative<br />
„wieweiterwohnen“<br />
Die Bundesstiftung Baukultur ruft gemeinsam<br />
mit dem GdW zur Beteiligung an<br />
<strong>der</strong> Netzwerkinitiative „wieweiterwohnen“<br />
auf. Ziel ist es, bundesweit Diskussion und<br />
Kommunikation anzuregen, gelungene<br />
Projekte vorzustellen und die Zukunft des<br />
Wohnens in Deutschland öffentlich zu<br />
thematisieren.<br />
Die Netzwerkinitiative ist langfristig angelegt.<br />
Weitere Informationen zu Zielen,<br />
Inhalten und Ihrer Beteiligung finden Sie<br />
unter www.wieweiterwohnen.de.<br />
(rie)<br />
Integrative Nachbarschaften/<br />
Bürgerarbeit<br />
Bei drei Wohnungsunternehmen in<br />
Halle/Saale (GWG Halle-Neustadt, Bauverein<br />
Halle & Leuna und BWG Halle-Merseburg)<br />
ist jetzt das Projekt Nachbarschaftshelfer im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Bürgerarbeit angelaufen.<br />
Auf <strong>der</strong> Pressekonferenz am 27.01.<strong>2012</strong><br />
wurde das Konzept im Beisein <strong>der</strong> Bundesagentur<br />
für Arbeit, Regionaldirektion<br />
Sachsen-Anhalt/Thüringen, des Jobcenters<br />
Halle, <strong>der</strong> GWG-Geschäftsführerin Jana<br />
Kozyk und <strong>der</strong> Verbände vorgestellt. Jeweils<br />
zwei Bürgerarbeiter pro Unternehmen<br />
werden in nächster Zeit in Wohnquartieren<br />
insbeson<strong>der</strong>e ältere Bürger aufsuchen, mit<br />
ihnen ins Gespräch kommen und für eine<br />
Verbesserung <strong>der</strong> Lebenssituation sorgen.<br />
Wichtig ist zu erreichen, dass ihrem Wunsch<br />
entsprechend die Mieter möglichst lange in<br />
ihren angestammten Wohnquartieren verbleiben<br />
können, auch wenn sie älter<br />
werden.<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 13
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Zugleich soll neben <strong>der</strong> allgemeinen Verbesserung<br />
<strong>der</strong> Lebenssituation auch erreicht<br />
werden, dass weniger Pflegekosten durch<br />
Vermeidung von frühzeitigen ambulanten<br />
o<strong>der</strong> stationären Unterstützungsleistungen<br />
notwendig werden.<br />
Diese Bürgerarbeit, die zusätzlich ist und im<br />
öffentlichen Interesse liegt, soll auch einen<br />
Beitrag zur Bewältigung <strong>der</strong> Auswirkungen<br />
des demografischen Wandels in Wohnquartieren<br />
darstellen. Die Menschen werden<br />
erfreulicherweise immer älter, bedürfen<br />
aber gerade deshalb auch aufgrund <strong>der</strong><br />
Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Nachbarschaften (mehr<br />
Singlehaushalte, Überalterung, steigen<strong>der</strong><br />
Anteil sozial Benachteiligter) vermehrter<br />
Ansprache und vermitteln<strong>der</strong> Hilfe für das<br />
tägliche Leben.<br />
Der gelungene Start dieses Projektes als<br />
Zusammenarbeit zwischen Arbeitsverwaltung<br />
und Wohnungsunternehmen<br />
könnte auch für an<strong>der</strong>e Wohnstandorte<br />
Anlass sein, vergleichbare Projekte anzugehen.<br />
(rie)<br />
Verein zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nachhaltigkeit<br />
im Wohnungsbau<br />
(NaWoh) gegründet<br />
Mit dem Ziel, die Qualität neu errichteter<br />
Wohngebäude zu steigern, die Transparenz<br />
beim Bauen in Bezug auf Nachhaltigkeit zu<br />
för<strong>der</strong>n und einen Beitrag zur nachhaltigen<br />
Entwicklung zu leisten, hat eine Reihe von<br />
Verbänden aus <strong>der</strong> Wohnungs- und Immobilienwirtschaft<br />
den Verein zur<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nachhaltigkeit im Wohnungsbau<br />
(kurz NaWoh) gegründet. Der<br />
Verein wird das Qualitätssiegel „Nachhaltiger<br />
Wohnungsbau“ anbieten. Dieses<br />
basiert auf einem System zur Beschreibung<br />
und Bewertung <strong>der</strong> Qualität und Nachhaltigkeit<br />
neu zu errichten<strong>der</strong> Wohngebäude.<br />
Dazu werden wesentliche<br />
Merkmale <strong>der</strong> Nachhaltigkeit dokumentiert.<br />
Unabhängige Experten überprüfen zudem,<br />
ob die gefor<strong>der</strong>ten Kriterien von den Bauherren<br />
tatsächlich erfüllt werden.<br />
Mitglie<strong>der</strong> des Vereins „NaWoh“ sind u.a.<br />
<strong>der</strong> GdW, <strong>der</strong> Deutsche Mieterbund,<br />
Haus&Grund, BBA und EBZ.<br />
Weitere Informationen finden Sie unter<br />
www.nawoh.de.<br />
(rie)<br />
Bundeswettbewerb „Nationaler<br />
Preis für integrierte Stadtentwicklung<br />
und Baukultur“<br />
Im Rahmen des Wettbewerbs werden beispielhafte<br />
realisierte Projekte und vorbildliche<br />
Verfahren gesucht. Ziel ist es, ein möglichst<br />
breites Spektrum von integrierter<br />
Stadtentwicklung und Baukultur in Deutschland<br />
darzustellen. Mit seinem ganzheitlichen<br />
Anspruch steht <strong>der</strong> Wettbewerb nicht in<br />
Konkurrenz zu an<strong>der</strong>en Wettbewerben,<br />
son<strong>der</strong>n bildet durch seinen themenübergreifenden<br />
Ansatz eine gemeinsame<br />
Klammer. Beiträge aus an<strong>der</strong>en Wettbewerben,<br />
z.B. aus dem Deutschen Bauherrenpreis<br />
o<strong>der</strong> dem Preis Soziale Stadt,<br />
sind ausdrücklich zur Teilnahme eingeladen.<br />
Die Auszeichnungen werden in vier Kategorien<br />
vergeben: Gebäude und Stadtraum,<br />
Region und Landschaft, Gemeinwohl und<br />
Zivilgesellschaft und Energie und Infrastruktur.<br />
Die Wettbewerbsbeiträge sind bis 25. Mai<br />
<strong>2012</strong> einzureichen. Die Preisverleihung wird<br />
am 11. Oktober <strong>2012</strong> im Rahmen eines vom<br />
BMVBS durchgeführten Internationalen<br />
Kongresses zum Thema „Städtische<br />
Energien“ stattfinden.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie unter<br />
www.stadtbauenstadtleben.de.<br />
(rie)<br />
14 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Wettbewerb „Preis Soziale Stadt<br />
<strong>2012</strong>“<br />
In dem diesjährigen Wettbewerb geht es<br />
darum, die Aufmerksamkeit <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
für die sozialen Probleme, aber auch<br />
Aktivitäten in den Stadt- und Wohnquartieren<br />
wachzuhalten. Gefragt sind<br />
Projekte, die zeigen, was konkret getan<br />
werden kann, damit die Nachbarschaften<br />
funktionsfähig bleiben o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong> hergestellt<br />
werden und soziale Spannungen<br />
nicht zu ihrem Auseinan<strong>der</strong>brechen führen.<br />
Der Wettbewerb ist nicht auf die in das<br />
Bund-Län<strong>der</strong>-Programm „Soziale Stadt“<br />
einbezogenen Stadtquartiere beschränkt. Es<br />
ist möglich und erwünscht, dass das bisherige<br />
und beabsichtigte soziales<br />
Engagement auch in an<strong>der</strong>en Bereichen<br />
dargestellt wird. Projekte können bis zum<br />
30. Juni <strong>2012</strong> eingereicht werden.<br />
Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> Mittelkürzungen<br />
beim Programm „Soziale Stadt“ ist die Teilnahme<br />
möglichst vieler Akteure am diesjährigen<br />
Wettbewerb beson<strong>der</strong>s wichtig. Je<br />
größer die Beteiligung, desto überzeugen<strong>der</strong><br />
und wahrnehmbarer wird die<br />
öffentliche Signalwirkung für eine starke<br />
soziale Stadt sein. Im Verbund mit den<br />
an<strong>der</strong>en Auslobern hat <strong>der</strong> GdW deshalb<br />
einen Aufruf des Bündnisses für eine Soziale<br />
Stadt initiiert.<br />
Die Wettbewerbsunterlagen stehen auf den<br />
Internetseiten www.gdw.de (Rubrik Wettbewerbe)<br />
und www.preis-soziale-stadt.de<br />
zum Download zur Verfügung.<br />
Für Informationen steht als zuständiger<br />
Referent des GdW für diesen Wettbewerb<br />
Herr Dr. Hunger (030/82403174) gern zur<br />
Verfügung.<br />
(rie)<br />
Innovationen für Innenstädte<br />
Das BMVBS stellt für die Städte Bocholt,<br />
Dessau-Roßlau, Elmshorn, Mülheim a. d. R.,<br />
Nürnberg, Offenbach, Peine und die Gemeinde<br />
Illingen insgesamt 1,9 Millionen<br />
Euro im Rahmen des Forschungsfelds<br />
„Innovationen für Innenstädte“ bereit. Die<br />
geför<strong>der</strong>ten Kommunen erhalten Zuwendungsbescheide<br />
für zukunftsweisende<br />
Vorhaben in ihren Innenstädten. Im<br />
Zentrum des Forschungsprogramms stehen<br />
neue Lösungen für brach gefallene o<strong>der</strong> leer<br />
stehende innerstädtische Großimmobilien,<br />
wie z. B. ehemalige Kauf- und Warenhäuser,<br />
die Umwidmung denkmalgeschützter<br />
Gebäude für mo<strong>der</strong>ne Nutzungen<br />
und die Revitalisierung von Gewerbebrachen.<br />
Ziel ist es, die jetzt brachliegenden<br />
innerstädtischen Standorte wie<strong>der</strong> mit<br />
städtischem Leben zu füllen und neue Anziehungspunkte<br />
für Kultur, Gewerbe, Einkaufen,<br />
Wohnen und weitere Nutzungen zu<br />
schaffen.<br />
Bis Oktober 2014 sollen konkrete Ergebnisse<br />
erzielt und erste Impulsprojekte baulich<br />
umgesetzt werden.<br />
(rie)<br />
Telekommunikationsgesetz/Einigung<br />
im Vermittlungsausschuss<br />
Der Vermittlungsausschuss hat sich auf<br />
seiner Sitzung am 08.02.<strong>2012</strong> über die<br />
künftige Novellierung des Telekommunikationsgesetzes<br />
geeinigt. Die von den<br />
wohnungswirtschaftlichen Verbänden auch<br />
aus verfassungsrechtlicher Sicht kritisierten<br />
Än<strong>der</strong>ungen und Neuregelungen in den<br />
§§ 76 und 77a waren lei<strong>der</strong> nicht Gegenstand<br />
des Verfahrens, so dass <strong>der</strong> anstehende<br />
Gesetzesbeschluss in diesen<br />
Punkten gegenüber dem vom Bundestag im<br />
Oktober 2011 verabschiedeten Stand keine<br />
Än<strong>der</strong>ungen erfahren wird.<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 15
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Positiv ist lediglich, dass es gelungen ist, die<br />
unter an<strong>der</strong>em von <strong>der</strong> Deutschen Telekom<br />
beabsichtigte Abschaffung <strong>der</strong> Umlagefähigkeit<br />
<strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> Medienversorgung<br />
zu verhin<strong>der</strong>n.<br />
Mit den wohnungswirtschaftlichen Konsequenzen<br />
aus dem TKG für bestehende und<br />
künftige Gestattungsverträge hat sich auf<br />
seiner Sitzung am 08.02.<strong>2012</strong> bereits <strong>der</strong><br />
GdW-Fachausschuss „Vernetztes Wohnen,<br />
Multimedia und IT“ beschäftigt und dabei<br />
erste zu prüfende Sachverhalte als Grundlage<br />
späterer Handlungsempfehlungen<br />
definiert. Eine endgültige Bewertung kann<br />
jedoch frühestens dann erfolgen, wenn<br />
auch die Bundesnetzagentur zumindest<br />
Eckpunkte für ein Anordnungsverfahren<br />
nach § 77a TKG den Marktbeteiligten zur<br />
Diskussion vorgestellt hat. Ein Zeitplan hierfür<br />
liegt noch nicht vor.<br />
(rie)<br />
Abschaltung analoger Sen<strong>der</strong> am<br />
30.04.<strong>2012</strong><br />
In den Medien wird <strong>der</strong>zeit ausgiebig<br />
darüber berichtet, dass am 30.04.<strong>2012</strong> <strong>der</strong><br />
analoge TV-Empfang abgeschaltet wird.<br />
Für den Bereich unserer Mitgliedsunternehmen<br />
gehen wir davon aus, dass aufgrund<br />
<strong>der</strong> bestehenden Verträge mit Kabelnetzbetreibern<br />
o<strong>der</strong> aufgrund eigener<br />
Aktivitäten diese Abschaltung keine<br />
Probleme für die Mieter darstellen wird, da<br />
entsprechende Vorsorge getroffen wurde.<br />
(rie)<br />
Regelungen zur Wassereffizienz/EuropaweiteVorschriften<br />
schaden<br />
Die BSI erwartet keinerlei Vorteile, jedoch<br />
eine Reihe erheblicher Nachteile von<br />
europaweit bindenden Rechtsvorschriften in<br />
Form einer Gebäude-Wassereffizienzrichtlinie<br />
<strong>der</strong> EU. Im Rahmen einer<br />
Konsultation zur Wassereffizienz hatte die<br />
Kommission europaweite Maßnahmen<br />
unter an<strong>der</strong>em im Gebäudebereich, wie<br />
Wassereffizienz-Audits und Mindestanfor<strong>der</strong>ungen<br />
an die wassersparende Gebäudeausstattung,<br />
vorgeschlagen. Wassereffizienz<br />
muss auf Ebene <strong>der</strong> Mitgliedstaaten<br />
geregelt werden, denn Probleme<br />
wie Wasserknappheit und Dürre sind in den<br />
27 EU-Län<strong>der</strong>n sehr unterschiedlich ausgeprägt.<br />
Maßnahmen zur Wassereffizienz sollten nur<br />
dort zum Einsatz kommen, wo ein tatsächliches<br />
Ungleichgewicht zwischen den verfügbaren<br />
Wasserressourcen und dem<br />
Wasserverbrauch besteht. Deutschland gehört<br />
zu den wasserreichen Län<strong>der</strong>n in <strong>der</strong><br />
EU. Selbst mit Blick auf sich än<strong>der</strong>nde<br />
klimatische Bedingungen werden hierzulande<br />
keinerlei grundsätzliche Probleme bei<br />
<strong>der</strong> Trinkwasserversorgung erwartet.<br />
Hintergrund <strong>der</strong> EU-Konsultation ist die<br />
Tatsache, dass einige Regionen Europas von<br />
Wassermangel und Dürre betroffen sind.<br />
Aus Sicht <strong>der</strong> EU könne die Lage durch<br />
Wassereinsparung in Haushalten wesentlich<br />
verbessert werden. Aus diesem Grund hat<br />
die EU-Kommission Vorschläge für europaweite<br />
Maßnahmen wie Wasserverbrauchsmessung,<br />
Strategien zu Preisen und Kosten,<br />
Bildung und Information hinsichtlich<br />
Wassereffizienz, freiwilliges o<strong>der</strong> verpflichtendes<br />
Produktlabeling sowie<br />
Mindestanfor<strong>der</strong>ungen an die Effizienz von<br />
Produkten vorgelegt.<br />
16 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Die Vorschläge zur Wassereffizienz im Gebäudebereich<br />
sehen Regelungen vor, die<br />
mit dem Energieausweis und den Mindestanfor<strong>der</strong>ungen<br />
an die Energieeffizienz<br />
vergleichbar sind.<br />
Die ausführliche Stellungnahme <strong>der</strong> BSI<br />
finden Sie auf www.bsi-web.de.<br />
(rie)<br />
Liberalisierung des Fernwärmemarktes?<br />
Das Bundeskartellamt stellt in einer Antwort<br />
auf eine Beschwerde <strong>der</strong> Verbraucherzentrale<br />
Hamburg fest, dass jedes wärmeerzeugende<br />
Unternehmen im Netzbereich<br />
des betroffenen Energieversorgers Anspruch<br />
auf diskriminierungsfreien Zugang zum<br />
Fernwärmenetz habe. Außerdem sei jedes<br />
Unternehmen, das Wärme erzeugt, dazu<br />
berechtigt, diese an Abnehmer auf dem<br />
nachgelagerten Fernwärmevertriebsmarkt<br />
gegen ein angemessenes Entgelt durchzuleiten.<br />
Dies könnte <strong>der</strong> Beginn einer Liberalisierung<br />
des Fernwärmemarktes sein, also einer<br />
Trennung von Erzeugung und Netz sowie<br />
Wettbewerb zwischen mehreren Versorgern.<br />
Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.<br />
(rie)<br />
Internationales Jahr <strong>der</strong> Genossenschaften<br />
<strong>2012</strong><br />
Jetzt ist es soweit: <strong>2012</strong> ist das Internationale<br />
Jahr <strong>der</strong> Genossenschaften, das in<br />
vielen Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Welt – so auch in<br />
Deutschland – mit zahlreichen Veranstaltungen<br />
und Aktionen begleitet wird.<br />
Das Jahr ist für jede Genossenschaft eine<br />
hervorragende Gelegenheit, sich gegenüber<br />
den Mitglie<strong>der</strong>n und Interessanten zu<br />
präsentieren, um die Vorzüge <strong>der</strong> genossenschaftlichen<br />
Idee einem breiten Publikum<br />
näher zu bringen.<br />
Die Vereinten Nationen (UN) haben mit <strong>der</strong><br />
Resolution vom 18. Dezember 2009 das<br />
Jahr <strong>2012</strong> zum genossenschaftlichen<br />
Ehrenjahr erklärt. Mit dem Internationalen<br />
Jahr <strong>der</strong> Genossenschaften will die weltweite<br />
Bedeutung von Genossenschaften<br />
betonen und auf <strong>der</strong>en wirtschaftliche<br />
sowie soziale und gesellschaftliche Relevanz<br />
hinweisen. Beim offiziellen Startschuss zum<br />
Internationalen Jahr Ende Oktober 2011 in<br />
New York wurden die Ziele <strong>der</strong> UN zum<br />
Genossenschaftsjahr vorgestellt. Die Verbesserung<br />
<strong>der</strong> öffentlichen Wahrnehmung<br />
<strong>der</strong> genossenschaftlichen Rechtsform, die<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gründung von Genossenschaften<br />
und die Sensibilisierung <strong>der</strong><br />
Regierungen für eine genossenschaftsför<strong>der</strong>nde<br />
Gesetzgebung.<br />
In Deutschland haben die genossenschaftlichen<br />
Verbände schon frühzeitig das UN-<br />
Genossenschaftsjahr aufgegriffen. Am 18.<br />
Oktober 2011 ist die beim DGRV Deutscher<br />
Genossenschafts- und Raiffeisenverband<br />
e.V. entwickelte Aktionenkampagne „Ein<br />
Gewinn für alle – Die Genossenschaften“<br />
gestartet, <strong>der</strong>en Partner auch <strong>der</strong> GdW ist.<br />
Das Ziel <strong>der</strong> teilnehmenden Genossenschaften<br />
ist dabei, mit möglichst vielfältigen<br />
Aktionen und Veranstaltungen vor Ort den<br />
Menschen in Deutschland ihre Leistungsfähigkeit<br />
als mo<strong>der</strong>ne Wirtschaftsform zu<br />
präsentieren. Genossenschaften sind starke<br />
Marktpartner in allen Wirtschaftsbereichen.<br />
Sie vereinen mit ihren 20 Millionen Mitglie<strong>der</strong>n<br />
fast ein Viertel <strong>der</strong> deutschen Bevölkerung.<br />
Mehr als 800.000 Menschen<br />
arbeiten in <strong>der</strong> Genossenschaftsorganisation.<br />
Die rd. 7.500 Genossenschaften<br />
– darunter 1.138 Volks- und<br />
Raiffeisenbanken, rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften,<br />
2.604 landwirtschaftliche<br />
und 1.622 gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften<br />
sowie 219<br />
Konsumgenossenschaften – sind eine<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 17
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
treibende Kraft in Wirtschaft und Gesellschaft.<br />
Genossenschaften tragen nicht nur<br />
zur Lösung wirtschaftlicher Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />
bei, sie sind auch wesentliche<br />
Faktoren bei <strong>der</strong> Bewältigung gesellschaftlicher<br />
Aufgaben: So setzen sich Genossenschaften<br />
zum Beispiel bei dem Thema<br />
„Wohnen im Alter“ ein, för<strong>der</strong>n die dezentrale<br />
Verbreitung erneuerbarer Energien,<br />
tragen wesentlich zu einer flächendeckenden<br />
Gesundheitsversorgung bei,<br />
übernehmen kommunale Aufgaben o<strong>der</strong><br />
organisieren die Nahversorgung in ländlichen<br />
Regionen.<br />
Damit kommt den Genossenschaften eine<br />
zentrale Rolle zu. Bei einer Genossenschaft<br />
werden die unternehmerischen Entscheidungen<br />
nicht unter Renditevorgaben,<br />
son<strong>der</strong>n mit Blick auf die optimale<br />
Leistungserstellung für die Mitglie<strong>der</strong> getroffen.<br />
Dies führt zu seriösen und nachhaltigen<br />
Geschäftsmodellen. Diese Stabilität<br />
ist vor allem auch für die Mitglie<strong>der</strong> von<br />
Wohnungsgenossenschaften von großer<br />
Bedeutung. Gutes und sicheres Wohnen<br />
wird gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit<br />
immer wichtiger. Mit rd. 2,2<br />
Millionen Wohnungen – das sind zehn Prozent<br />
des Mietwohnungsbestandes in<br />
Deutschland – sichern die Wohnungsgenossenschaften<br />
mehr als fünf Millionen<br />
Menschen bezahlbares und gutes Wohnen<br />
und entwickeln Städte und Quartiere. So<br />
wie die an<strong>der</strong>en Sparten <strong>der</strong> Genossenschaften<br />
handeln auch die Wohnungsgenossenschaften<br />
sozial verantwortlich,<br />
repräsentieren bürgerschaftliches Engagement<br />
und rationale Betriebswirtschaft.<br />
Sie bieten ihren Mitglie<strong>der</strong>n weit mehr als<br />
nur ein Dach über dem Kopf.<br />
Genossenschaften machen sich aber auch<br />
für den Klimaschutz stark. Seit 1990 sind<br />
bereits über 61 Prozent <strong>der</strong> Genossenschaftswohnungen<br />
energetisch voll- beziehungsweise<br />
teilmo<strong>der</strong>nisiert worden. So<br />
können die Wohnungsgenossenschaften<br />
ihre Mitglie<strong>der</strong> langfristig sicher versorgen<br />
und den Heizkostenanstieg bremsen.<br />
Auf <strong>der</strong> Auftaktveranstaltung zum Internationalen<br />
Jahr <strong>der</strong> Genossenschaften von<br />
DGRV und GdW in Berlin erklärte <strong>der</strong><br />
Bundesminister für Wirtschaft und Technologie,<br />
Dr. Philipp Rösler: Genossenschaften<br />
erinnern uns daran, dass Wirtschaftlichkeit<br />
und soziale Verantwortung vereinbare Ziele<br />
sind.<br />
Es sind zwei Seiten einer Medaille. Die Genossenschaft<br />
ist Vorbild <strong>der</strong> sozialen<br />
Marktwirtschaft, sie ist die gelebte soziale<br />
Marktwirtschaft. Genossenschaften, als<br />
lokal verwurzelte Unternehmen, för<strong>der</strong>n die<br />
Wirtschaftskreisläufe vor Ort. So stärken<br />
Kreditgenossenschaften, ländliche und<br />
gewerbliche wie auch Wohnungsgenossenschaften<br />
die Wirtschaft in unseren Regionen<br />
und sorgen dort für Beschäftigung. Die Genossenschaften<br />
haben sich gerade in den<br />
letzten Jahren als äußerst krisen- und insolvenzfest<br />
erwiesen. Sie sind nicht nur für<br />
die Kreditwirtschaft, son<strong>der</strong>n für viele Wirtschaftsbereiche<br />
ein Vorbild. Sie sind bestätigt<br />
in ihrer Leistungsbereitschaft, Sie<br />
denken nicht ausschließlich in Renditenhöhe,<br />
Quartalszahlen o<strong>der</strong> kurzfristigen<br />
Verzinsungen, sie denken vielmehr über den<br />
Tag hinaus. Von dieser Wirtschaftsweise<br />
können wir in Deutschland und in <strong>der</strong><br />
ganzen Welt lernen.<br />
Die Wohnungsgenossenschaften unseres<br />
<strong>Verband</strong>es wollen das Internationale Jahr<br />
<strong>der</strong> Genossenschaften <strong>2012</strong> intensiv auch<br />
für eine aktive Öffentlichkeitsarbeit nutzen.<br />
Erste Aktivitäten haben eindrucksvoll das<br />
gewachsene Image in unserem Land unterstrichen:<br />
- Am 4. Januar <strong>2012</strong> hat die<br />
Wohnungsgenossenschaft „Glückauf“<br />
Gommern eG erstmals einen<br />
Neujahrsempfang durchgeführt.<br />
18 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
- Am 17. Januar <strong>2012</strong> haben die<br />
Wohnungsgenossenschaften <strong>der</strong><br />
Stadt Halle gemeinsam mit <strong>der</strong><br />
Oberbürgermeisterin <strong>der</strong> Stadt Halle<br />
und 750 Gästen einen Neujahrsempfang<br />
unter dem Motto: „Ein<br />
Gewinn für alle – Die Genossenschaften“<br />
veranstaltet.<br />
- Am 19. Januar <strong>2012</strong> haben die<br />
Wohnungsgenossenschaften <strong>der</strong><br />
Stadt Magdeburg einen Kooperationsvertrag<br />
über die engere<br />
Zusammenarbeit mit den Volks- und<br />
Raiffeisenbanken geschlossen.<br />
- Am 20. Januar <strong>2012</strong> hat <strong>der</strong> <strong>Verband</strong><br />
<strong>der</strong> Wohnungsgenossenschaften<br />
Sachsen-Anhalt e.V. zu<br />
einer Pressekonferenz unter dem<br />
Titel „Internationales Jahr <strong>der</strong> Genossenschaften<br />
<strong>2012</strong> – Wohnungsgenossenschaften<br />
sichern seit 120<br />
Jahren gutes und sicheres Wohnen“<br />
eingeladen.<br />
- Am 24. Januar <strong>2012</strong> fand <strong>der</strong> GdW-<br />
Empfang zum Internationalen Jahr<br />
<strong>der</strong> Genossenschaften <strong>2012</strong> statt.<br />
Weitere Aktivitäten werden folgen:<br />
- 23. Mai <strong>2012</strong>: Tagung-„Die Genossenschaften<br />
Mitteldeutschlands<br />
laden ein“ in Leipzig<br />
- 14. Juni <strong>2012</strong>: GdW-Genossenschaftskongress<br />
(mei)<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 19
II Verbändeaktivitäten<br />
Presseerklärungen<br />
Wie in den vergangenen Jahren haben wir<br />
zum Jahresende eine Presseerklärung mit<br />
Rückblick 2011 und Erwartungshaltungen<br />
<strong>2012</strong> veröffentlicht.<br />
Darüber hinaus haben wir in Erwi<strong>der</strong>ung auf<br />
ein in <strong>der</strong> Volksstimme veröffentlichtes<br />
Interview des Haus & Grund-Präsidenten am<br />
14.02.<strong>2012</strong> eine Presseerklärung herausgegeben<br />
und <strong>der</strong> Auffassung von Haus &<br />
Grund wi<strong>der</strong>sprochen.<br />
Die Presseerklärungen und die entsprechenden<br />
Zeitungsberichte sind auf<br />
unserer Internetseite www.vdwvdwg.de<br />
(Rubrik Presse) eingestellt.<br />
(pa)<br />
Neujahrsempfang <strong>2012</strong><br />
Unser mittlerweile dritter Neujahrsempfang,<br />
den wir gemeinsam mit <strong>der</strong> Architektenkammer<br />
Sachsen-Anhalt und dem <strong>Verband</strong><br />
kommunaler Unternehmen e.V. Landesgruppe<br />
Sachsen-Anhalt am 24. Januar <strong>2012</strong><br />
veranstalteten, wurde von den mehr als 300<br />
Gästen aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft,<br />
an<strong>der</strong>en Organisationen sowie <strong>der</strong><br />
Mitgliedschaft <strong>der</strong> Veranstalter wie<strong>der</strong> mit<br />
großer Resonanz wahrgenommen und war<br />
ein gelungener Jahresauftakt.<br />
Die Gäste wurden von Architektenkammer-<br />
Präsident Prof. Ralf Niebergall im<br />
historischen Ambiente <strong>der</strong> Magdeburger<br />
Johanniskirche begrüßt. Für die Landesregierung<br />
überbrachte Ministerpräsident Dr.<br />
Reiner Haseloff das Grußwort <strong>der</strong> Landesregierung.<br />
Er hob mit Blick auf die<br />
<strong>Wohnungswirtschaft</strong> beson<strong>der</strong>s die notwendige<br />
Unterstützung des Zusammenlebens<br />
von Generationen hervor.<br />
Für den VkU trug Hans-Joachim Herrmann<br />
einige Ausführungen zur Energiewende und<br />
zur Trinkwasserversorgung vor.<br />
VdW-<strong>Verband</strong>sratsvorsitzen<strong>der</strong> Ulrich<br />
Franke schloss die Rednerliste mit einigen<br />
Gedanken zum neuen Jahr ab, die sich<br />
sowohl auf allgemeine Aspekte wie den<br />
Werteverfall als auch auf die <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />
bezogen.<br />
Die gemeinsame Presseerklärung vom<br />
23.01.<strong>2012</strong> sowie <strong>der</strong> Bericht aus <strong>der</strong> Volksstimme<br />
vom 25.01.<strong>2012</strong> sind im Internet<br />
unter www.vdwvdwg.de (Rubrik Presse)<br />
eingestellt.<br />
(v.R.v.l. Petra Heise, Dr. Reiner Haseloff, Thomas Webel,<br />
Prof. Ralf Niebergall<br />
h.R.v.l. Karl-Heinz Schönfeld, Ronald Meißner, Hans-<br />
Joachim Herrmann, Ulrich Franke, Norbert Bischoff, Jost<br />
Riecke)<br />
(rie)<br />
Landesbauausstellung <strong>2012</strong><br />
Traditionell präsentierten sich die wohnungswirtschaftlichen<br />
Verbände Sachsen-<br />
Anhalts vom 02.-04.03.<strong>2012</strong> gemeinsam<br />
mit ihrem Dienstleister WSA <strong>Wohnungswirtschaft</strong>liche<br />
Treuhand Sachsen-Anhalt<br />
GmbH auf <strong>der</strong> Landesbauausstellung in<br />
Magdeburg.<br />
Schirmherr <strong>der</strong> Ausstellung war <strong>der</strong> Minister<br />
für Landesentwicklung und Verkehr Thomas<br />
Webel.<br />
Im Eröffnungspodiumsgespräch diskutierten<br />
Minister Thomas Webel, Jörg Herrmann,<br />
Präsident <strong>der</strong> Ingenieurkammer Sachsen-<br />
Anhalt, Peter Frießleben, Vizepräsident <strong>der</strong><br />
20 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>
II Verbändeaktivitäten<br />
Architektenkammer Sachsen-Anhalt und<br />
VdW-<strong>Verband</strong>sdirektor Jost Riecke über das<br />
Thema „Bauen-Sanieren-Gestalten“.<br />
Mo<strong>der</strong>iert wurde die Gesprächsrunde durch<br />
Dr. Winfried Bettecken vom Mitteldeutschen<br />
Rundfunk.<br />
Minister Thomas Webel sieht die Bauwirtschaft<br />
in den nächsten Jahren vor qualitativ<br />
verän<strong>der</strong>te Herausfor<strong>der</strong>ungen gestellt.<br />
„Während es in den 1990er Jahren vor<br />
allem darum ging, den baulichen Nachholbedarf<br />
in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n aufzuholen,<br />
geht es künftig beim Bauen vor allem<br />
um innovative und nachhaltige Lösungen“,<br />
sagte er. Ein Schwerpunkt sei dabei das<br />
Bestreben, die Umwelt zu entlasten und<br />
knapper werdende Ressourcen zu schonen.<br />
Als eine wichtige Aufgabe bezeichnete<br />
Sachsen-Anhalts Bauminister den Umgang<br />
mit den Auswirkungen des demografischen<br />
Wandels. „Heute reicht es nicht mehr aus,<br />
nur ein schönes Haus zu bauen. Dieses Haus<br />
muss auch so gebaut sein, dass es den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
einer älter werdenden Bevölkerung<br />
gerecht wird“, hob Webel hervor.<br />
Dazu gehöre die Barrierefreiheit ebenso wie<br />
seniorengerechte Serviceangebote. „Die<br />
meisten älteren Menschen wollen möglichst<br />
lange in den eigenen vier Wänden leben.<br />
Zeitgemäßes Bauen heißt, dafür die Voraussetzungen<br />
zu schaffen“, sagte <strong>der</strong> Minister.<br />
Der Messerundgang des Ministers begann<br />
am 1. Messetag auf unserem Stand. Neben<br />
vielen an<strong>der</strong>en Gästen aus Politik, Wirtschaft<br />
und Verwaltung konnten wir zahlreiche<br />
Vertreter unserer Mitgliedsunternehmen<br />
einschließlich des Fachausschusses<br />
Bau/ Technik begrüßen.<br />
Den Besuchern <strong>der</strong> Ausstellung wurde auf<br />
dem Forum ein interessantes Fachprogramm<br />
geboten. So beantworteten z. B. Experten<br />
u.a. Fragen zu den Themen „energetische<br />
Sanierung“, „Energieeinsparverordnung“,<br />
„Vermeidung von Bauschäden“ sowie<br />
„Bauen und Grundwasser“.<br />
Nach Auskunft <strong>der</strong> Expotec GmbH bot die<br />
LBA <strong>2012</strong> ihren Besuchern auf einer rund<br />
7.000 Quadratmeter großen Fläche mit über<br />
140 Ausstellern ein anspruchsvolles fachliches<br />
Begleitprogramm mit wertvollen Tipps<br />
von Experten.<br />
(v.l. Jost Riecke, Thomas Webel, LBA-Maskottchen,<br />
Ronald Meißner)<br />
(schm)<br />
Übersicht <strong>der</strong> VdW/VdWg-Informationsveranstaltungen,Seminarveranstaltungen,<br />
Fachausschuss-,<br />
Arbeitsgemeinschafts-, Arbeitsgruppen-<br />
und Arbeitskreissitzungen<br />
Fachtagungen<br />
29./30.03.<strong>2012</strong> – Frühjahrstagung für Aufsichtsräte,<br />
Geschäftsführer und Vorstände<br />
„<strong>Wohnungswirtschaft</strong>/Wohnungspolitik<br />
aktuell“<br />
Informationsveranstaltungen<br />
25.01.<strong>2012</strong> – Energieeffizienz in <strong>der</strong><br />
<strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />
26.01.<strong>2012</strong> – Lohnsteuer/Deklaration und<br />
Gestaltungen 2011/<strong>2012</strong><br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 21
II Verbändeaktivitäten<br />
22.03.<strong>2012</strong> – Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />
– Informationsveranstaltung für<br />
Auszubildende in <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />
des Landes Sachsen-Anhalt<br />
Seminarveranstaltungen<br />
24.01.<strong>2012</strong> – Einsteiger- und Wie<strong>der</strong>holerseminar<br />
Baurecht – mit aktueller Rechtsprechung<br />
30.01.<strong>2012</strong> – Kommunikation mit<br />
schwierigen Mietern<br />
08.02.<strong>2012</strong> – Ihre Webseite – Ein Relikt aus<br />
alten Tagen o<strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nstes<br />
Kommunikationsinstrument<br />
15.02.<strong>2012</strong> – Datenschutz und IT-<br />
Sicherheitsmanagement<br />
20.02.<strong>2012</strong> – Instrumente <strong>der</strong> Kosten- und<br />
Leistungsrechnung – Funktion und Nutzen<br />
für die Steuerung wohnungswirtschaftlicher<br />
Prozesse<br />
27.02.<strong>2012</strong> – Betriebskostenabrechnung –<br />
aktuelle Rechtsprechung des BGH<br />
12.03.<strong>2012</strong> – Mietrecht aktuell<br />
19.03.<strong>2012</strong> – Mietschulden abbauen,<br />
Räumungen verhin<strong>der</strong>n<br />
Fachausschusssitzungen:<br />
02.03.<strong>2012</strong> – Bau/Technik<br />
Arbeitsgemeinschaften/Arbeitsgruppen/<br />
Arbeitskreise:<br />
26.01.<strong>2012</strong> – Arbeitsgemeinschaft<br />
Hallescher Wohnungsunternehmen<br />
01.02.<strong>2012</strong> – Arbeitskreis Rechnungslegung<br />
und Bilanzierung (VdWg)<br />
23.02.<strong>2012</strong> – Arbeitsgemeinschaft<br />
Magdeburger Wohnungsbaugenossenschaften<br />
(VdWg)<br />
23.02.<strong>2012</strong> – Arbeitsgruppe Marketing<br />
(VdW)<br />
14.03.<strong>2012</strong> – Arbeitskreis Rechnungslegung<br />
und Bilanzierung (VdWg)<br />
21.03.<strong>2012</strong> – Arbeitsgemeinschaft Altmarkkreis<br />
(VdWg)<br />
22.03.<strong>2012</strong> – Arbeitsgemeinschaft<br />
Hallescher Wohnungsunternehmen<br />
Verbände im Gespräch<br />
Zu wohnungspolitischen und wohnungswirtschaftlichen<br />
Themen führten die Verbände<br />
zahlreiche Gespräche u. a. mit<br />
Ministern, Staatssekretären, Abgeordneten,<br />
Vertretern <strong>der</strong> Kommunen, Parteien und<br />
an<strong>der</strong>en Organisationen.<br />
Sie nahmen an Veranstaltungen bzw.<br />
Sitzungen <strong>der</strong> Landesregierung, des MLV-<br />
Demografiebeirates bzw. -Vorstandes, des<br />
GdW, an<strong>der</strong>er Regionalverbände, <strong>der</strong> isw-<br />
Netzwerksitzung Stadtentwicklung in Halle<br />
u. a. teil.<br />
Zu Jahresbeginn führten die Landesregierung,<br />
die Parteien Sachsen-Anhalts und<br />
an<strong>der</strong>e Verbände und Organisationen ihre<br />
Neujahrsempfänge durch, an denen die<br />
Verbände ebenfalls zugegen waren.<br />
Weiterhin nahmen Sie an Festveranstaltungen<br />
von Mitgliedsunternehmen,<br />
an<strong>der</strong>en Organisationen u. a. anlässlich<br />
<strong>der</strong>en 20jährigen Bestehens teil.<br />
Innerhalb <strong>der</strong> Mitgliedschaft waren beide<br />
Verbände bei Fachgesprächen und<br />
sonstigen Veranstaltungen vertreten.<br />
(pa)<br />
22 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>
III Recht<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an die Darlegung<br />
eines Mangels einer Mietwohnung<br />
BGH, Urteil vom 29.02.<strong>2012</strong>, Az. VIII ZR<br />
155/11<br />
Der BGH hat in einer Entscheidung seine<br />
Rechtsprechung zu den Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />
die Darlegung eines Mangels einer Mietsache<br />
bekräftigt.<br />
Die Mieter bewohnten eine Wohnung in<br />
einem Mehrfamilienhaus <strong>der</strong> Vermieterin in<br />
Berlin-Mitte. Einen Teil <strong>der</strong> Wohnungen<br />
vermietet diese als Ferienwohnungen an<br />
Touristen. Die Mieter min<strong>der</strong>ten die Miete<br />
um 20 %, da es durch die Vermietung an<br />
Touristen zu erheblichen Belästigungen<br />
durch Lärm und Schmutz komme. Wegen<br />
des aufgelaufenen Mietrückstands kündigte<br />
die Vermieterin das Mietverhältnis mit den<br />
Mietern fristlos, hilfsweise fristgemäß. Nach<br />
<strong>der</strong> Kündigung zahlten die Mieter unter<br />
Vorbehalt einen Betrag von 3.704,68 €.<br />
Mit ihrer Klage begehrt die Vermieterin die<br />
Räumung <strong>der</strong> Wohnung. Im Wege <strong>der</strong><br />
Wi<strong>der</strong>klage verlangen die Mieter die Rückzahlung<br />
des unter Vorbehalt gezahlten<br />
Betrags sowie die Feststellung, dass sie zur<br />
Mietmin<strong>der</strong>ung berechtigt sind.<br />
Das Amtsgericht hat die von den Mietern<br />
vorgenommene Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Miete für<br />
angemessen gehalten und die Räumungsklage<br />
abgewiesen. Auf die Berufung <strong>der</strong><br />
Vermieterin hat das Landgericht die Beklagten<br />
zur Räumung <strong>der</strong> Wohnung verurteilt<br />
und die Wi<strong>der</strong>klage abgewiesen.<br />
Der BGH hat entschieden, dass das Berufungsgericht<br />
die Anfor<strong>der</strong>ungen an die<br />
Darlegung eines Sachmangels (§ 536 BGB)<br />
in unvertretbarer Weise überspannt hat.<br />
Zutreffend ist allerdings die Annahme des<br />
Berufungsgerichts, dass eine Beeinträchtigung<br />
des Mietgebrauchs nicht schon<br />
darin liegt, dass die Vermieterin<br />
Wohnungen an Feriengäste und Touristen<br />
vermietet. Denn dies führt nicht zwangsläufig<br />
zu Beeinträchtigungen <strong>der</strong> übrigen<br />
Mieter, die über das Maß von Störungen<br />
hinausgeht, die bei einer Wohnnutzung<br />
typischerweise zu erwarten und in einer<br />
Wohnanlage mit vielen Parteien kaum zu<br />
vermeiden sind. In einem Mehrfamilienhaus<br />
sind etwa gelegentlich auftretende Beeinträchtigungen,<br />
wie einzelne Streitigkeiten<br />
von Bewohnern o<strong>der</strong> gelegentliches Feiern<br />
als sozialadäquat hinzunehmen.<br />
Entgegen <strong>der</strong> Auffassung des Berufungsgerichts<br />
gehen aber die Einwirkungen, die<br />
nach <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> Mieter durch die<br />
Vermietungspraxis <strong>der</strong> Vermieterin verursacht<br />
werden, über <strong>der</strong>artige kaum zu<br />
vermeidende Beeinträchtigungen weit<br />
hinaus. Das Berufungsgericht hat insoweit<br />
die Anfor<strong>der</strong>ungen an die vom Mieter gefor<strong>der</strong>te<br />
Darlegung <strong>der</strong> Beeinträchtigungen<br />
verkannt. Da die Min<strong>der</strong>ung nach § 536<br />
Abs. 1 BGB kraft Gesetzes eintritt, muss <strong>der</strong><br />
Mieter nur einen konkreten Sachmangel,<br />
<strong>der</strong> die Tauglichkeit <strong>der</strong> Mietsache zum vertragsgemäßen<br />
Gebrauch beeinträchtigt,<br />
vortragen. Das Maß <strong>der</strong> Gebrauchsbeeinträchtigung<br />
(o<strong>der</strong> einen bestimmten<br />
Min<strong>der</strong>ungsbetrag) braucht er hingegen<br />
nicht anzugeben. Bei wie<strong>der</strong>kehrenden Beeinträchtigungen<br />
durch Lärm o<strong>der</strong> Schmutz<br />
ist deshalb die Vorlage eines „Protokolls“<br />
nicht erfor<strong>der</strong>lich. Vielmehr genügt grundsätzlich<br />
eine Beschreibung, aus <strong>der</strong> sich ergibt,<br />
um welche Art von Beeinträchtigungen<br />
(Partygeräusche, Musik, Lärm durch Putzkolonnen<br />
auf dem Flur o.ä.) es geht, zu<br />
welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer<br />
und in welcher Frequenz diese ungefähr<br />
auftreten. Diesen Anfor<strong>der</strong>ungen wird <strong>der</strong><br />
Vortrag <strong>der</strong> Mieter gerecht.<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 23
III Recht<br />
Die Sache ist an das Berufungsgericht<br />
zurückverwiesen worden, damit diese Feststellungen<br />
zu den geltend gemachten Beeinträchtigungen<br />
trifft. Der BGH hat<br />
wie<strong>der</strong>um offen gelassen, wie konkret unter<br />
Umständen Lärmprotokolle zu fassen sind.<br />
Dies unterliegt jeweils einer Einzelfallbetrachtung.<br />
(ph)<br />
Ausweis <strong>der</strong> Jahreskosten in <strong>der</strong><br />
Verwalterabrechnung nach Verbrauch<br />
BGH, Urteil vom 17.02.<strong>2012</strong>, Az. V ZR<br />
251/10<br />
Zwei Wohnungseigentümer wenden sich<br />
gegen die Jahresabrechnung des Verwalters<br />
<strong>der</strong> Wohnungseigentümergemeinschaft.<br />
Dieser hatte bei den Heiz- und Warmwasserkosten<br />
nicht die tatsächlich angefallenen<br />
Verbrauchskosten, son<strong>der</strong>n die im<br />
Abrechnungsjahr an den Energieversorger<br />
geleisteten (Abschlags-) Zahlungen in die<br />
Jahresabrechnung eingestellt und auf die<br />
Wohnungseigentümer umgelegt. Die Eigentümer<br />
sind <strong>der</strong> Meinung, <strong>der</strong> Verwalter<br />
müsse nach Verbrauch abrechnen.<br />
Der BGH hat entschieden, dass in die<br />
Gesamtabrechnung alle im Abrechnungszeitraum<br />
geleisteten Zahlungen, die im Zusammenhang<br />
mit <strong>der</strong> Anschaffung von<br />
Brennstoffen stehen, aufzunehmen sind.<br />
Denn <strong>der</strong> Verwalter hat eine geordnete und<br />
übersichtliche Einnahmen- und Ausgabenrechnung<br />
vorzulegen, die für einen<br />
Wohnungseigentümer auch ohne Hinzuziehung<br />
fachlicher Unterstützung verständlich<br />
sein muss. Diesen Anfor<strong>der</strong>ungen genügt<br />
die Gesamtabrechnung nur, wenn sie<br />
die tatsächlichen Einnahmen und die tatsächlichen<br />
Geldflüsse ausweist.<br />
Bei den Einzelabrechnungen sind hingegen<br />
die Bestimmungen <strong>der</strong> Heizkostenverordnung<br />
zu beachten, die eine verbrauchsabhängige<br />
Verteilung <strong>der</strong> Heiz- und Warmwasserkosten<br />
vorschreiben. Daher sind für<br />
die Verteilung in den Einzelabrechnungen<br />
die Kosten des im Abrechnungszeitraum<br />
tatsächlich verbrauchten Brennstoffs maßgeblich.<br />
Die hiermit zwangsläufig verbundene<br />
Abweichung <strong>der</strong> Einzelabrechnungen<br />
von <strong>der</strong> Gesamtabrechnung<br />
muss <strong>der</strong> Verwalter aus Gründen <strong>der</strong> Übersichtlichkeit<br />
und Nachvollziehbarkeit in <strong>der</strong><br />
Abrechnung verständlich erläutern.<br />
Im konkreten Fall entsprach daher zwar die<br />
Gesamtabrechnung ordnungsgemäßer Verwaltung,<br />
nicht aber die Einzelabrechnungen,<br />
da sie nicht den tatsächlichen<br />
Verbrauch zugrunde legten. Diese müssen<br />
neu erstellt werden.<br />
(ph)<br />
Beginn <strong>der</strong> kurzen Verjährung für<br />
Schadensersatzansprüche des<br />
Vermieters<br />
BGH, Urteil vom 12.10.2011, Az. VIII ZR<br />
8/11<br />
Der BGH hat sich mit dem Beginn <strong>der</strong><br />
kurzen Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche<br />
des Vermieters – § 548 Abs. 1.<br />
Satz 1 BGB – und <strong>der</strong> Frage beschäftigt, wie<br />
die Ablehnung des Vermieters, die Schlüssel<br />
zur Mietsache vor dem vereinbarten Übergabetermin<br />
zurückzunehmen, rechtlich zu<br />
werten ist.<br />
Nach über 30-jähriger Mietdauer räumte<br />
<strong>der</strong> Mieter die Wohnung Ende Juni 2007<br />
und kündigte parallel das Mietverhältnis<br />
fristlos, hilfsweise ordentlich zum 30.<br />
September 2007. Die „offizielle“ Abnahme<br />
<strong>der</strong> Wohnung erfolgte aufgrund einer Absprache<br />
<strong>der</strong> Parteien am 1. Oktober 2007.<br />
24 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>
III Recht<br />
Bei seinem Auszug hatte <strong>der</strong> Mieter die<br />
Schlüssel zur Wohnung in den Briefkasten<br />
<strong>der</strong> Vermieterin geworfen.<br />
Die Vermieterin klagte gegen den Mieter<br />
und machte Schadensersatzansprüche<br />
wegen Beschädigung <strong>der</strong> Mietsache<br />
geltend. Der Mieter ist <strong>der</strong> Ansicht, <strong>der</strong> Anspruch<br />
sei verjährt, da die Verjährungsfrist<br />
für den Schadensersatzanspruch bereits mit<br />
Auszug zu laufen begonnen habe. Die Vermieterin<br />
habe sich durch ihre Weigerung,<br />
den Schlüssel entgegenzunehmen, in Annahmeverzug<br />
befunden; <strong>der</strong> Zugang zur<br />
Wohnung sei ihr bereits mit dem ihr bekannten<br />
Einwurf <strong>der</strong> Schlüssel in den Briefkasten<br />
möglich gewesen.<br />
Nach § 548 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB beginnt<br />
die Verjährung <strong>der</strong> Ersatzansprüche des<br />
Vermieters wegen Verän<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong><br />
Verschlechterungen <strong>der</strong> Mietsache in dem<br />
Zeitpunkt, in dem er die Sache zurückerhält.<br />
Nach <strong>der</strong> Rechtsprechung des BGH setzt die<br />
Rückgabe im Sinne dieser Vorschrift grundsätzlich<br />
eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sachherrschaft<br />
zugunsten des Vermieters voraus. Die Beendigung<br />
des Mietverhältnisses ist hingegen<br />
nicht Voraussetzung für den Beginn <strong>der</strong><br />
kurzen Verjährung. Die Anwendung dieser<br />
Grundsätze im vorliegenden Fall ergibt indes,<br />
dass die Verjährung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Vermieterin<br />
erhobenen Ansprüche erst mit dem<br />
Ablauf des 1. Oktober 2007 begonnen hat<br />
und <strong>der</strong> Verjährungsablauf deshalb durch<br />
die vor Ablauf von sechs Monaten erfolgte<br />
gerichtliche Geltendmachung gehemmt<br />
worden ist. Die Parteien verständigten sich<br />
auf die Fertigung eines offiziellen Übergabeprotokolls,<br />
in dem sie zum Ausdruck<br />
brachten, dass die Übergabe nicht durch<br />
blanke Schlüsselübergabe erfolgt.<br />
Es kann hier – so <strong>der</strong> BGH – dahinstehen,<br />
ob <strong>der</strong> Annahmeverzug des Vermieters mit<br />
<strong>der</strong> Rücknahme grundsätzlich den Beginn<br />
<strong>der</strong> kurzen Verjährungsfrist des § 548 Abs.<br />
2 BGB auslöst. Denn ein solcher Annahme-<br />
verzug sei hier nicht eingetreten. Die Vermieterin<br />
hat die Wohnung nach Ansicht des<br />
Gerichts nicht schon dadurch im Sinne des<br />
§ 548 Abs. 1 BGB zurückerhalten, dass <strong>der</strong><br />
Mieter Ende Juni/Anfang Juli 2007 versucht<br />
hat, ihr die Wohnungsschlüssel zu übergeben.<br />
Die Vermieterin ist zu diesem Zeitpunkt<br />
nicht in den Besitz <strong>der</strong> Wohnungsschlüssel<br />
gelangt und hat deshalb auch<br />
nicht die unmittelbare Sachherrschaft über<br />
die an den Mieter vermietete Wohnung<br />
zurückerlangt. Auch dadurch, dass <strong>der</strong><br />
Mieter die Schlüssel für die bereits geräumte<br />
Wohnung nach <strong>der</strong> gescheiterten Übergabe<br />
in den Briefkasten seiner bisherigen<br />
Wohnung geworfen hat, hat die Vermieterin<br />
nicht die Sachherrschaft über die<br />
Wohnung erhalten.<br />
Der BGH lässt damit die Frage offen, ob und<br />
gegebenenfalls unter welchen Umständen<br />
<strong>der</strong> Mieter zu einer Rückgabe <strong>der</strong> Mietsache<br />
vor Beendigung des Mietverhältnisses berechtigt<br />
ist.<br />
(ph)<br />
Schönheitsreparaturen - fachgerechteDurchführung/Kostenvorschuss<br />
AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom<br />
23.05.2011, Az. 713D C 251/10<br />
Der zu Schönheitsreparaturen verpflichtete<br />
Mieter hat seine Arbeiten den Untergrundgegebenheiten<br />
(hier: nicht überstreichbare<br />
Leimfarbe) anzupassen. Zugleich entschied<br />
das Gericht, dass dem Vermieter während<br />
des laufenden Mietverhältnisses ein Kostenvorschuss<br />
zusteht.<br />
Der Mieter war nach seinem bestehenden<br />
Wohnraummietvertrag zur Vornahme <strong>der</strong><br />
während <strong>der</strong> Mietzeit erfor<strong>der</strong>lichen Schönheitsreparaturen<br />
verpflichtet. Nachdem <strong>der</strong><br />
Mieter die Wände und Decken <strong>der</strong><br />
Wohnung mit Dispersionsfarbe gestrichen<br />
hat, entstanden an den Zimmerdecken<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 25
III Recht<br />
Farbabplatzungen und Blasen. Diese<br />
Schäden traten auf, weil die Decken zuvor –<br />
mit Wissen und in Absprache mit dem<br />
Mieter – mit Leimfarbe gestrichen worden<br />
waren. Der Mieter min<strong>der</strong>te wegen <strong>der</strong><br />
Farbabplatzungen und Blasen die Miete. Der<br />
Vermieter klagte auf Nachzahlung <strong>der</strong> gemin<strong>der</strong>ten<br />
Beträge und auf Zahlung eines<br />
Vorschusses des Mieters an ihn in Höhe <strong>der</strong><br />
voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten.<br />
Das Gericht gab dem Vermieter Recht und<br />
stellte fest, dass <strong>der</strong> Mieter nach <strong>der</strong> entsprechenden<br />
mietvertraglichen Vereinbarung<br />
zur Ausführung von Schönheitsreparaturen<br />
in <strong>der</strong> Wohnung verpflichtet ist.<br />
Nach allgemeiner Ansicht müssen solche<br />
Schönheitsreparaturen auch vom Mieter<br />
fachgerecht in mittlerer Art und Güte ausgeführt<br />
werden. Dieser Verpflichtung ist <strong>der</strong><br />
Mieter nicht nachgekommen, da es unfachmännisch<br />
war, Dispersionsfarbe auf<br />
Leimfarbe aufzutragen. Nur dadurch sei es<br />
zu den Farbabplatzungen und Blasen an<br />
den Zimmerdecken gekommen. Der Mieter<br />
hatte auch Kenntnis von <strong>der</strong> Existenz <strong>der</strong><br />
Leimfarbe, weil er selbst die Leimfarbe ausgesucht<br />
hatte. Nach gefestigter Rechtsprechung<br />
kann <strong>der</strong> Vermieter vom Mieter,<br />
<strong>der</strong> bei laufendem Mietverhältnis die<br />
Schönheitsreparaturen nicht ausführt, einen<br />
Vorschuss in Höhe <strong>der</strong> voraussichtlichen<br />
Kosten beanspruchen. Nach Zahlung des<br />
Vorschusses ist <strong>der</strong> Mieter verpflichtet, die<br />
Ausführung <strong>der</strong> notwendigen Malerarbeiten<br />
in <strong>der</strong> Wohnung zu dulden. Der Vermieter<br />
ist gehalten, nach Beendigung <strong>der</strong> Arbeiten<br />
über den Vorschuss abzurechnen.<br />
(ph)<br />
Mieter haftet für Wasserschäden<br />
bei verstopftem Balkonabfluss<br />
AG Berlin-Neukölln, Urteil vom 05.10.2011,<br />
Az. 13 C 197/11<br />
Mieter müssen für einen Wasserschaden<br />
haften, <strong>der</strong> durch einen verstopften Abfluss<br />
auf ihrem Balkon (durch Laub o<strong>der</strong> Eis etc.)<br />
entstanden ist. In dem, dem Urteil zugrunde<br />
liegenden Fall, war die Mieterin einer<br />
Wohnung längere Zeit nicht zu Hause.<br />
Während ihrer Abwesenheit kümmerte sich<br />
eine Freundin <strong>der</strong> Mieterin um die<br />
Wohnung. In diesem Zeitraum kam es zu<br />
einem Wasserschaden in <strong>der</strong> darunter<br />
liegenden Wohnung. We<strong>der</strong> die Mieterin<br />
noch ihre Freundin waren erreichbar, weshalb<br />
die Feuerwehr alarmiert wurde. Diese<br />
stellte fest, dass <strong>der</strong> Abfluss auf dem Balkon<br />
vereist war und daher Wasser in das Gebäude<br />
eindrang, das bei Tauwetter nicht<br />
abfließen konnte. Die Vermieterin verlangte<br />
daher Schadensersatz. Das AG Berlin-<br />
Neukölln gab <strong>der</strong> Vermieterin Recht. Es<br />
führte aus, dass zu den Pflichten des<br />
Mieters auch gehöre, Schäden möglichst zu<br />
vermeiden. Die Mieterin sei dafür verantwortlich,<br />
dass <strong>der</strong> Abfluss frei sei. Daher<br />
müsse sie für den entstandenen Schaden<br />
aufkommen. Auch die Mietmin<strong>der</strong>ung ihres<br />
Nachbarn musste die Mieterin dem Vermieter<br />
erstatten<br />
(ph)<br />
Deutscher Mietgerichtstag/Vortragsunterlagen<br />
Der jährliche Mietgerichtstag fand in diesem<br />
Jahr am 16./17.03.<strong>2012</strong> wie<strong>der</strong>um in<br />
Dortmund unter dem Titel „Gesellschaft im<br />
Wandel – Neue Fragen – Neues Mietrecht?“<br />
statt.<br />
Die auf dem Mietgerichtstag gehaltenen<br />
Vorträge zu zahlreichen Einzelrechtsthemen<br />
sind im Internet unter www.<br />
mietgerichtstag.de eingestellt. (rie)<br />
26 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>
IV Multimedia und innovative Entwicklungen<br />
BSI-Empfehlungen zur Cyber-<br />
Sicherheit<br />
IT-Produkte und -Anwendungen bieten<br />
heute eine Vielzahl von Konfigurationsmöglichkeiten,<br />
mit denen die Anwen<strong>der</strong> das<br />
Produkt ihren individuellen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
gemäß optimieren können. Auch im Bereich<br />
<strong>der</strong> Sicherheit gibt es in <strong>der</strong> Regel verschiedene<br />
Konfigurationsmöglichkeiten. In<br />
<strong>der</strong> Kategorie „Produktkonfiguration“ veröffentlicht<br />
das BSI daher Empfehlungen zur<br />
sicheren Konfiguration von ausgesuchten,<br />
gängigen IT-Produkten und -Anwendungen.<br />
Die BSI-Empfehlungen stehen unter<br />
www.bsi.bund.de (Cybersicherheit) zum<br />
Download bereit.<br />
(schm)<br />
Aktuelle Gefährdungslage erfor<strong>der</strong>t<br />
gemeinsames Handeln<br />
Praktisch alle Lebensbereiche des gesellschaftlichen<br />
Handelns, die Arbeitsfähigkeit<br />
<strong>der</strong> Verwaltung und die Wertschöpfung<br />
<strong>der</strong> Wirtschaft hängen von funktionierenden<br />
IT- und Internetstrukturen ab. Daher ist<br />
die zunehmende Zahl an Angriffen, die über<br />
den Cyber-Raum auf digitale Identitäten,<br />
vertrauliche Daten und die Verfügbarkeit<br />
elektronischer Prozesse zielen, besorgniserregend.<br />
Technisch versierte Angreifer<br />
nutzen das Internet für kriminelle Aktivitäten,<br />
um die Handlungsfähigkeit von Verwaltung<br />
und Unternehmen einzuschränken<br />
o<strong>der</strong> um finanzielle Ziele zu erreichen: Verfügbarkeitsangriffe,<br />
Diebstahl <strong>der</strong> Identität,<br />
Online-Spionage und -Sabotage sind tägliche<br />
Phänomene geworden. Szenarien, die<br />
vor Kurzem noch reine Theorie o<strong>der</strong> Fiktion<br />
waren, werden heute im Cyber-Raum von<br />
<strong>der</strong> Wirklichkeit überholt. Diese internationale<br />
Gefährdungssituation trifft auch<br />
Deutschland. Permanent finden Cyber-<br />
Attacken statt, die die Leistungsfähigkeit<br />
des Standortes Deutschland massiv beein-<br />
trächtigen können. Um dieser Entwicklung<br />
gemeinsam entgegenzuwirken, ist die<br />
intensive Kooperation von Staat und Wirtschaft<br />
erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Zur Umsetzung <strong>der</strong> Cyber-Sicherheitsstrategie<br />
für Deutschland initiieren das<br />
Bundesamt für Sicherheit in <strong>der</strong><br />
Informationstechnik (BSI) und <strong>der</strong> Bundesverband<br />
Informationswirtschaft Telekommunikation<br />
und Neue Medien e.V.<br />
(BITKOM) gemeinsam die „Allianz für<br />
Cyber-Sicherheit“. BSI und BITKOM laden<br />
daher alle Akteure in Deutschland, die sich<br />
mit dem Thema beschäftigen ein, in <strong>der</strong><br />
Allianz mitzuwirken.<br />
(schm)<br />
Schutz unserer Daten vor Verlust<br />
In unseren jährlichen Sensibilisierungsschulungen<br />
zum Thema Datenschutz und<br />
IT-Sicherheit reden wir unter an<strong>der</strong>em auch<br />
stets über die Sicherung unserer Unternehmensdaten,<br />
welche sich ausschließlich<br />
auf unseren Servern befinden sollten.<br />
Erfreulicherweise ist festzustellen, dass die<br />
Zahl <strong>der</strong> Mitarbeiter, welche ihre Daten<br />
noch lokal o<strong>der</strong> gar auf einem unverschlüsselten<br />
USB-Stick ablegen, immer<br />
geringer wird.<br />
Doch was machen wir zu Hause mit unseren<br />
Daten? Mittlerweile ist das Wort Datensicherung<br />
nicht mehr nur ein Thema für<br />
Unternehmen. Denken Sie nur daran, wo<br />
Sie ihre privaten Fotos abspeichern, o<strong>der</strong><br />
Ihre Daten <strong>der</strong> elektronischen Steuererklärung,<br />
Ihre Mails, Ihre vielleicht digital<br />
und natürlich legal erworbenen Musikstücke,<br />
E-Books o<strong>der</strong> Filme. Dies Alles sind<br />
Werte, welche es vor Verlust zu schützen<br />
gilt.<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 27
IV Multimedia und innovative Entwicklungen<br />
Es soll immer noch Menschen geben,<br />
welche ihre gesamten Familienfotos <strong>der</strong><br />
letzten Jahre <strong>der</strong> einzigen Speicherkarte<br />
ihres Fotoapparates anvertrauen. Die Erstellung<br />
einer Kopie ist da schon ein guter<br />
Schritt. Doch wo erstellt man die Kopie, auf<br />
CD o<strong>der</strong> DVD? Dies ist nicht unbedingt<br />
immer eine gute Idee, denn die zugesicherte<br />
Lebensdauer einer selbst gebrannten<br />
CD/DVD liegt wesentlich unter <strong>der</strong> Zeit, für<br />
welche man in <strong>der</strong> Regel Familienfotos aufbewahren<br />
möchte. Was ist also zu tun?<br />
Eine Datensicherung, welche 100%ig vor<br />
Verlust schützt, wird es nie geben, da es<br />
stets Ereignisse geben wird, an die man<br />
heute nicht denkt o<strong>der</strong> vielleicht nicht<br />
denken möchte.<br />
Daher sollte als Erstes überlegt werden,<br />
welchen Gefährdungen sind die digitalen<br />
Fotos ausgesetzt, welche bei Papierfotos<br />
und Papierdokumenten nicht bestehen. Also<br />
ein Wohnungsbrand vernichtet sowohl die<br />
Papier- als auch die digitalen Fotos. In <strong>der</strong><br />
Regel bestehen die zusätzlichen Gefährdungen<br />
für digitale Daten in einem<br />
technischen Defekt des Speichergerätes,<br />
eines unbeabsichtigten Löschens o<strong>der</strong> darin,<br />
dass je<strong>der</strong> sich die gespeicherten Daten<br />
schnell und unbemerkt einfach so kopieren<br />
kann.<br />
Die Daten sollten also auf zwei getrennten<br />
Geräten gespeichert werden, welche selbst<br />
technische Vorkehrungen gegen einfache<br />
Defekte beinhalten und eine Verschlüsselung<br />
ermöglichen. Als sehr gute<br />
Investition haben sich dabei auch im<br />
privaten Bereich NAS-Systeme herausgestellt.<br />
Das sind Gehäuse mit mindestens<br />
zwei Festplatten, die jeweils zum Schutz vor<br />
einem Festplattendefekt untereinan<strong>der</strong> gespiegelt<br />
sind. Einige NAS-Systeme besitzen<br />
sogar bereits eine interne Verschlüsselung<br />
<strong>der</strong> Daten, alternativ kann hier jedoch auch<br />
das kostenfreie Tool „TrueCrypt“ eingesetzt<br />
werden.<br />
Wenn Sie nun zwei dieser NAS-Systeme<br />
haben, und eines davon außerhalb ihrer<br />
Wohnung aufbewahren, sind Ihre Daten<br />
sogar sicherer, als auf Papier. Das Einzige<br />
was Sie jetzt noch tun müssen, ist die Daten<br />
wirklich darauf zu speichern und die beiden<br />
Geräte regelmäßig miteinan<strong>der</strong> abzugleichen.<br />
Alternativ bietet sich für die Speicherung<br />
<strong>der</strong> Daten auch die allgegenwärtige Cloud<br />
an. Doch damit sind wie<strong>der</strong>um an<strong>der</strong>e Gefährdungen<br />
verbunden, welche in einem<br />
<strong>der</strong> nächsten Depeschen behandelt werden<br />
sollen.<br />
(mü/schm)<br />
28 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>
V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />
Verordnung zur Festlegung <strong>der</strong><br />
technischen Vorschriften für<br />
Überweisungen und Lastschriften<br />
(SEPA)<br />
Das Europäische Parlament hat am<br />
14.02.<strong>2012</strong> die endgültigen Bestimmungen<br />
für das einheitliche Überweisungs- und Lastschriftverfahren<br />
im Euro-<br />
Zahlungsverkehrsraum (Single Euro<br />
Payments Area = SEPA) verabschiedet. Die<br />
Än<strong>der</strong>ungen im Überblick:<br />
1 SEPA-Verfahren<br />
Die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren<br />
werden ab dem 01.02.2014<br />
in allen Euro-Län<strong>der</strong>n durch das neue SEPA-<br />
Verfahren ersetzt. Für Überweisungen und<br />
Lastschriften muss ab diesem Datum die 22stellige<br />
internationale Kontonummer (International<br />
Bank Account Number = IBAN) im<br />
bargeldlosen Zahlungsverkehr verwendet<br />
werden. Die IBAN besteht im Regelfall aus<br />
einem Län<strong>der</strong>kennzeichen (z. B. DE für<br />
Deutschland) und einer zweistelligen Prüfziffer,<br />
gefolgt von <strong>der</strong> bisherigen Bankleitzahl<br />
und Kontonummer.<br />
2 SEPA-Lastschriftverfahren<br />
Für Zahlungsempfänger von Lastschriftgutschriften<br />
ist von beson<strong>der</strong>er Bedeutung,<br />
dass das Elektronische Lastschriftverfahren<br />
in Deutschland bis zum 01.02.2016 weitergenutzt<br />
werden darf. Neu ist auch, dass alle<br />
bestehenden schriftlich erteilten Einzugsermächtigungen<br />
ihre Gültigkeit behalten.<br />
An<strong>der</strong>s als zuvor befürchtet, kann eine Umstellung<br />
<strong>der</strong> Alt-Einzugsermächtigungen in<br />
SEPA-Mandate bzw. eine Neueinholung<br />
beim Zahlungspflichtigen somit unterbleiben.<br />
Einzugsermächtigungen, die bisher<br />
nicht mit Unterschrift erteilt wurden,<br />
müssen gleichwohl vor dem 01.02.2014<br />
nochmals schriftlich bestätigt werden.<br />
Die Einholung von Kombi-Mandaten sollte<br />
gleichzeitig weiter fortgesetzt werden -<br />
allerdings nur im Rahmen von Neuabschlüssen.<br />
SEPA-Lastschriften können innerhalb von<br />
acht Wochen nach Belastung vom<br />
Zahlungspflichtigen zurückgebucht werden.<br />
Eine valutengerechte Gutschrift ist erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Das Wi<strong>der</strong>rufsrecht ist jedoch abdingbar<br />
und gegenwärtig nur von den Anbietern<br />
mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen<br />
(AGB) garantiert, da die EU-Verordnung<br />
keine Regelungen zur Rückbuchbarkeit <strong>der</strong><br />
SEPA-Lastschrift enthält. Ein entsprechen<strong>der</strong><br />
Än<strong>der</strong>ungsauftrag an die Kommission<br />
wurde jedoch in <strong>der</strong> Verordnung verankert.<br />
Die Kreditwirtschaft plant, bereits zum<br />
09.07.<strong>2012</strong> neue Lastschriftbedingungen<br />
(AGB-Lösung) in Kraft zu setzen, die eine<br />
vorzeitige Umstellung von bisher erteilten<br />
Einzugsermächtigungen auf SEPA-Mandate<br />
ermöglichen. Der GdW empfiehlt daher, auf<br />
Grundlage <strong>der</strong> AGB-Lösung eine Umstellung<br />
auf SEPA-Mandate bereits vor dem<br />
01.02.2014 vorzunehmen. Das Datum<br />
01.02.2014 wäre dann nur noch für solche<br />
Altmandate relevant, bei denen <strong>der</strong> Lastschriftgeber<br />
<strong>der</strong> AGB-Än<strong>der</strong>ung wi<strong>der</strong>spricht.<br />
Voraussetzung für eine vorzeitige<br />
SEPA-Umstellung sind allerdings Anpassungen<br />
in <strong>der</strong> EDV (z. B. Umstellung <strong>der</strong><br />
Kontonummern und Bankleitzahlen auf<br />
IBAN und BIC) und eine Information <strong>der</strong><br />
Zahlungspflichtigen (Mieter) über die<br />
künftige Nutzung des SEPA-<br />
Lastschriftverfahrens.<br />
(ph)<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 29
V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />
Bundesratsinitiativen zur Schaffung<br />
einer Grun<strong>der</strong>werbsteuerbefreiung<br />
bei Zusammenschlüssen<br />
kommunaler Gebietskörperschaften<br />
sowie zur Einführung<br />
weiterer Befreiungstatbestände<br />
Im <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 10-12/2011 hatten wir<br />
über die vom Freistaat Sachsen gestartete<br />
Bundesratsinitiative zur Än<strong>der</strong>ung des<br />
Grun<strong>der</strong>werbsteuergesetzes in Form <strong>der</strong><br />
Schaffung einer Befreiungsvorschrift bei<br />
Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften<br />
und die durch uns gegenüber<br />
<strong>der</strong> Landesregierung Sachsen-Anhalt<br />
vorgenommenen Aktivitäten berichtet. Die<br />
Bundesratsinitiative wurde vor dem Hintergrund<br />
gestartet, dass infolge <strong>der</strong> demografischen<br />
Entwicklung kommunale Zusammenschlüsse<br />
notwendig sind, um bei<br />
einer zurückgehenden Bevölkerung die<br />
Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Verwaltung zu erhalten.<br />
Darüber hinaus hatten auch <strong>der</strong> VdW Rheinland-Westfalen<br />
sowie <strong>der</strong> VdW südwest bei<br />
den Finanzministerien Nordrhein-Westfalen<br />
und Rheinland-Pfalz eine Bundesratinitiative<br />
zur Einführung von weiteren Grun<strong>der</strong>werbsteuerbefreiungstatbeständen<br />
angeregt.<br />
Zielstellung dieser Bundesratsinitiative ist die<br />
Schaffung von Befreiungsvorschriften bei<br />
Fusionen von Wohnungsunternehmen<br />
sowie bei Grundstückserwerben durch<br />
för<strong>der</strong>berechtigte Personen.<br />
In diesem Zusammenhang hat die Bundesvereinigung<br />
<strong>der</strong> Spitzenverbände <strong>der</strong> Immobilienwirtschaft<br />
(BSI), bei <strong>der</strong> <strong>der</strong> GdW<br />
als geschäftsführen<strong>der</strong> <strong>Verband</strong> tätig ist, ein<br />
Forschungsprojekt zu den negativen<br />
Wirkungen <strong>der</strong> Grun<strong>der</strong>werbsteuer beim<br />
Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung<br />
(RWI) in Auftrag gegeben.<br />
Nunmehr liegt <strong>der</strong> daraus resultierende<br />
Projektbericht des RWI „Probleme <strong>der</strong><br />
Grun<strong>der</strong>werbsteuer und ihrer Anhebung<br />
durch die Län<strong>der</strong>“ mit Stand vom Januar<br />
<strong>2012</strong> vor.<br />
Das RWI kommt in seinem Projektbericht zu<br />
dem Ergebnis, dass sich die <strong>der</strong>zeit vor dem<br />
Hintergrund des erheblichen Konsolidierungsdruck<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> vorgenommenen<br />
Steuersatzerhöhungen auch als Transaktionshemmnis<br />
erweisen. Eine steigende<br />
Grun<strong>der</strong>werbsteuer kann notwendige Anpassungen<br />
am Immobilienmarkt behin<strong>der</strong>n,<br />
die durch den demografischen Wandel und<br />
dessen unterschiedliche regionale Auswirkungen<br />
erfor<strong>der</strong>lich werden. Letztendlich<br />
stellt das RWI folgendes fest: „Die Politik<br />
steht letztendlich vor <strong>der</strong> Wahl, entwe<strong>der</strong><br />
die Steuersätze wie<strong>der</strong> zu senken o<strong>der</strong> mit<br />
Hilfe von Steuerbefreiungen drohende Fehlentwicklungen<br />
zu verhin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> zumindest<br />
abzumil<strong>der</strong>n. Steuerbefreiungen<br />
könnten durchaus dazu beitragen, dass die<br />
negativen Auswirkungen höherer Steuersätze<br />
in einzelnen Bereichen vermieden<br />
werden. Der Preis hierfür wäre eine Verschärfung<br />
<strong>der</strong> Probleme für die verbleibenden<br />
Steuerzahler, auf die zweifelsohne<br />
höhere Steuerlasten zukämen. Zudem<br />
würden die Erhebungskosten <strong>der</strong> Steuerverwaltung<br />
ebenso steigen wie die Befolgungskosten<br />
<strong>der</strong> Steuerpflichtigen.“<br />
Über die weitere Entwicklung werden wir<br />
informieren.<br />
(mo)<br />
Aktuelles zur E-Bilanz<br />
Im <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 10-12/2011 hatten wir<br />
darüber informiert, dass das BMF <strong>der</strong><br />
For<strong>der</strong>ung des GdW und seiner Regionalverbände<br />
nach <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> in Tz 5<br />
des Entwurfs des BMF-Schreibens vom<br />
1. Juli 2011 dargestellten Grundsätze auf<br />
Berufsverbände und sog. Vermietungsgenossenschaften<br />
nachgekommen ist.<br />
30 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>
V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />
Demzufolge ist nunmehr u. a. klargestellt,<br />
dass zur Vermeidung unbilliger Härten für<br />
eine Übergangszeit nicht beanstandet wird,<br />
wenn die Inhalte <strong>der</strong> Bilanz und Gewinn-<br />
und Verlustrechnung erstmals für Wirtschaftsjahre,<br />
die nach dem 31. Dezember<br />
2014 beginnen, durch Datenfernübertragung<br />
übermittelt werden. In dieser Übergangszeit<br />
kann die Bilanz sowie die Gewinn-<br />
und Verlustrechnung in Papierform<br />
abgegeben werden. Eine Glie<strong>der</strong>ung gemäß<br />
<strong>der</strong> Taxonomie ist dabei nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Für voll steuerpflichtige Wohnungsunternehmen<br />
ist die Neuregelung des § 5b EStG<br />
grundsätzlich erstmals für Wirtschaftsjahre<br />
anzuwenden, die nach dem 31. Dezember<br />
2011 beginnen (d. h. erstmalige Anwendung<br />
für das Wirtschaftsjahr <strong>2012</strong>).<br />
Gemäß einer Nichtbeanstandungsregelung<br />
für <strong>2012</strong> wird es von <strong>der</strong> Finanzverwaltung<br />
für das erste Wirtschaftsjahr, das nach dem<br />
31. Dezember 2011 beginnt (= Wirtschaftsjahr<br />
<strong>2012</strong>), nicht beanstandet, wenn die<br />
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung<br />
für dieses Jahr (= Wirtschaftsjahr<br />
<strong>2012</strong>) noch nicht gemäß § 5b EStG nach<br />
amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch<br />
Datenfernübertragung übermittelt werden.<br />
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung<br />
können in diesen Fällen in Papierform abgegeben<br />
werden. Eine Glie<strong>der</strong>ung gemäß<br />
<strong>der</strong> Taxonomie ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Der in diesem Zusammenhang eingerichtete<br />
GdW-Arbeitskreis „Umsetzung <strong>der</strong> E-Bilanz“<br />
hat am 29. Februar <strong>2012</strong> seine Arbeit<br />
mit <strong>der</strong> ersten Sitzung aufgenommen. An<br />
diesem Arbeitskreis nehmen neben Vertretern<br />
des GdW auch Vertreter von<br />
Wohnungsunternehmen und Vertreter <strong>der</strong><br />
großen EDV-Anbieter (GES, ESS und GAP)<br />
teil. Aus unserem <strong>Verband</strong>sgebiet hat sich<br />
Frau Bitter, Vorstand <strong>der</strong> Wohnungsbaugenossenschaft<br />
Wittenberg e.G., zur Mitarbeit<br />
in diesem Arbeitskreis bereiterklärt.<br />
Für dieses Engagement möchten wir uns an<br />
dieser Stelle bei Frau Bitter bedanken.<br />
Zielstellung des Arbeitskreises ist insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Prüfung <strong>der</strong> Praxistauglichkeit<br />
<strong>der</strong> Branchentaxonomie für die <strong>Wohnungswirtschaft</strong>.<br />
Dazu wird anhand eines von <strong>der</strong><br />
GES bereitgestellten Moduls die Überführung<br />
<strong>der</strong> Daten, die auf Basis des<br />
wohnungswirtschaftlichen Kontenrahmens<br />
erfasst werden, in die Ergänzungstaxonomie<br />
für die <strong>Wohnungswirtschaft</strong> getestet. Die<br />
diesbezüglichen Arbeiten werden voraussichtlich<br />
im Mai <strong>2012</strong> beginnen. Erste Ergebnisse<br />
sollen dann in <strong>der</strong> nächsten<br />
Sitzung des Arbeitskreises am 31. Juli <strong>2012</strong><br />
ausgewertet werden.<br />
Über die weitere Entwicklung werden wir<br />
informieren.<br />
(mo)<br />
Vermittlungsausschuss hat hinsichtlich<br />
<strong>der</strong> steuerlichen För<strong>der</strong>ung<br />
von energetischen Sanierungsmaßnahmen<br />
noch keine<br />
Einigung erzielt<br />
Im <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 10-12/2011 hatten wir<br />
darüber informiert, dass nach <strong>der</strong> Verweigerung<br />
<strong>der</strong> Zustimmung des Bundesrates<br />
zum Entwurf eines Gesetzes zur<br />
steuerlichen För<strong>der</strong>ung von energetischen<br />
Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden<br />
das Bundeskabinett beschlossen hatte, diesbezüglich<br />
den Vermittlungsausschuss gemäß<br />
Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz einzuberufen.<br />
Nach vorliegenden Informationen konnte im<br />
ersten Anlauf des Vermittlungsausschusses<br />
in <strong>der</strong> Sitzung am 8. November 2011, die<br />
am 22. November 2011 fortgesetzt wurde,<br />
keine Einigung erzielt werden. Im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Sitzungen des Vermittlungsausschusses<br />
am 14. Dezember 2011 sowie am<br />
8. Februar <strong>2012</strong> wurden die Beratungen<br />
zum Gesetzentwurf jeweils vertagt.<br />
Über den weiteren Verlauf werden wir<br />
informieren. (mo)<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 31
V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />
Erneute Thematisierung <strong>der</strong><br />
steuerlichen Benachteiligung <strong>der</strong><br />
<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aus dem Betrieb<br />
von Photovoltaikanlagen<br />
durch den GdW<br />
Von <strong>der</strong> Finanzverwaltung wird <strong>der</strong> Betrieb<br />
von Photovoltaikanlagen als Anlage nach<br />
dem EEG als gewerbliche Tätigkeit eingestuft.<br />
Infolgedessen werden die durch die<br />
Einspeisevergütung erzielten Einnahmen als<br />
gewerbliche Einnahmen qualifiziert. Für<br />
Wohnungsunternehmen bedeutet dies, dass<br />
sie durch die Betreibung auch nur einer<br />
Photovoltaikanlage die Möglichkeit <strong>der</strong> sog.<br />
erweiterten Gewerbesteuerkürzung gemäß<br />
§ 9 Abs. 1 Satz 2 GewStG für das ganze<br />
Unternehmen verlieren. Durch diese erweiterte<br />
Gewerbesteuerkürzung erfolgt im<br />
gewerbesteuerlichen Sinn eine Gleichstellung<br />
<strong>der</strong> Wohnungsunternehmen in <strong>der</strong><br />
Rechtsform einer Kapitalgesellschaft o<strong>der</strong><br />
einer Genossenschaft, <strong>der</strong>en Tätigkeit stets<br />
und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb<br />
gilt und somit <strong>der</strong> Gewerbesteuer unterliegt,<br />
mit Privatpersonen, die mit ihren Einkünften<br />
aus <strong>der</strong> Vermietung und Verpachtung<br />
nicht <strong>der</strong> Gewerbesteuer unterliegen.<br />
Diese Auffassung <strong>der</strong> Finanzverwaltung<br />
wurde mit dem Urteil vom 13. Dezember<br />
2011 (Az. 6 K 6181/08) des Finanzgerichtes<br />
Berlin-Brandenburg erneut bestätigt. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
wird im dritten Leitsatz dieses<br />
Urteils klargestellt, dass die Stromerzeugung<br />
und -einspeisung keine Nebengeschäfte<br />
darstellen, die dem Begriff <strong>der</strong> Grundstücksverwaltung<br />
zuzurechnen und deshalb für<br />
die Inanspruchnahme <strong>der</strong> erweiterten<br />
Gewerbesteuerkürzung unschädlich sind.<br />
Der GdW, <strong>der</strong> sich bekanntlich seit vielen<br />
Jahren für eine Lösung <strong>der</strong> steuerlichen<br />
Probleme für Wohnungsunternehmen aus<br />
dem Betrieb von Anlagen nach dem EEG<br />
einsetzt, hat diese Bestätigung <strong>der</strong> Auffassung<br />
<strong>der</strong> Finanzverwaltung durch das<br />
Finanzgericht Berlin-Brandenburg zum Anlass<br />
genommen, diese Problematik erneut<br />
gegenüber dem Bundesministerium <strong>der</strong><br />
Finanzen, dem Bundesministerium für Verkehr,<br />
Bau und Stadtentwicklung sowie dem<br />
Bundesumweltministerium am 23. Februar<br />
<strong>2012</strong> zu thematisieren.<br />
Über die weitere Entwicklung werden wir<br />
informieren.<br />
(mo)<br />
Neuauflage <strong>der</strong> GdW-Information<br />
zum Besteuerungsverfahren von<br />
Dividenden und Zinsen bei Wohnungsgenossenschaften<br />
Durch die Neuregelung des Kapitalertragsteuerabzugs<br />
bei Genossenschaftsdividenden<br />
mit dem Steuervereinfachungsgesetz<br />
2011 wurde eine Fortschreibung <strong>der</strong> GdW<br />
Information 129 „Dividenden und Zinsen<br />
bei Wohnungsgenossenschaften – Hinweise<br />
zum Besteuerungsverfahren“ notwendig.<br />
Diese liegt nunmehr mit <strong>der</strong> GdW<br />
Information 132 vor.<br />
Durch das neue Dividendenverfahren, das<br />
seit dem 1. Januar <strong>2012</strong> gilt, haben Genossenschaften<br />
bei Dividenden keinen<br />
Steuerabzug mehr vorzunehmen, sofern<br />
vom Mitglied eine Nichtveranlagungs-<br />
Bescheinigung vorgelegt o<strong>der</strong> ein Freistellungsauftrag<br />
in ausreichen<strong>der</strong> Höhe erteilt<br />
wurde. Wir hatten über diese Neuregelung<br />
bereits ausführlich in den <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong>en<br />
4-6/2011 und 7-9/2011 berichtet.<br />
Im Ergebnis gehören die bisherigen<br />
Erstattungsverfahren (z. B. das Sammelantragsverfahren)<br />
<strong>der</strong> Vergangenheit an.<br />
Bei <strong>der</strong> Neufassung <strong>der</strong> GdW Information<br />
wurde <strong>der</strong>en Aufbau nicht verän<strong>der</strong>t. Nach<br />
<strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> Grundlagen zum<br />
Kapitalertragsteuerabzug folgen Erläuterungen<br />
zu den Beson<strong>der</strong>heiten, die gelten,<br />
wenn von den Mitglie<strong>der</strong>n bzw. Sparern<br />
32 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>
V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />
Freistellungsaufträge o<strong>der</strong> Nichtveranlagungs-Bescheinigungen<br />
eingereicht werden.<br />
Daran anschließend werden Ausführungen<br />
zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen,<br />
die mit Beispielen unterlegt werden, gemacht.<br />
Des Weiteren wurde ein kurzer<br />
Überblick zu Dividenden- und Zinszahlungen<br />
an Steuerauslän<strong>der</strong> neu in die<br />
GdW-Information aufgenommen.<br />
Die Mitgliedsunternehmen <strong>der</strong> wohnungswirtschaftlichen<br />
Verbände können von<br />
dieser GdW Information je ein Exemplar<br />
beim GdW kostenfrei anfor<strong>der</strong>n. Darüber<br />
hinaus können zusätzliche Exemplare ebenfalls<br />
über den GdW bezogen werden.<br />
(mo)<br />
Verschiebung des Starts <strong>der</strong><br />
elektronischen Lohnsteuerkarte<br />
Wegen unerwarteter technischer Probleme<br />
wurde <strong>der</strong> Start <strong>der</strong> elektronischen Lohnsteuerkarte<br />
bundesweit um ein Jahr auf den<br />
1. Januar 2013 verschoben.<br />
Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt hat<br />
diesbezüglich folgende aktuelle Informationen<br />
veröffentlicht:<br />
Die Papierlohnsteuerkarte gilt länger<br />
Die Eintragungen auf <strong>der</strong> Lohnsteuerkarte<br />
2010 bzw. <strong>der</strong> vom Finanzamt ausgestellten<br />
Ersatzbescheinigung 2011 (Steuerklasse,<br />
Kin<strong>der</strong>freibeträge, Kirchensteuermerkmal<br />
und Freibeträge) gelten bis zum Start des<br />
Verfahrens, also auch für das Jahr <strong>2012</strong>,<br />
weiter. Bei einem Arbeitgeberwechsel muss<br />
<strong>der</strong> Arbeitnehmer - wie bisher auch - dem<br />
neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte<br />
2010 bzw. Ersatzbescheinigung 2011 aushändigen.<br />
Was passiert, wenn sich nichts geän<strong>der</strong>t<br />
hat?<br />
Haben sich gegenüber den Eintragungen<br />
auf <strong>der</strong> Lohnsteuerkarte 2010 bzw. <strong>der</strong><br />
Ersatzbescheinigung 2011 keine Än<strong>der</strong>ungen<br />
ergeben, muss nichts weiter veranlasst<br />
werden. Der Arbeitgeber wird dann<br />
weiterhin auf Basis dieser Verhältnisse den<br />
Lohnsteuerabzug vornehmen. Ein Ermäßigungsantrag<br />
für das Jahr <strong>2012</strong> muss in<br />
diesem Fall nicht gestellt werden.<br />
Was ist zu tun, wenn die Eintragungen<br />
auf <strong>der</strong> Lohnsteuerkarte 2010 o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Ersatzbescheinigung 2011 für das Jahr<br />
<strong>2012</strong> nicht mehr zutreffend sind?<br />
Zu günstige Steuerklasse o<strong>der</strong> zu hohe Zahl<br />
<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>freibeträge<br />
Ist auf <strong>der</strong> Lohnsteuerkarte 2010 bzw. <strong>der</strong><br />
Ersatzbescheinigung 2011 eine zu günstige<br />
Steuerklasse o<strong>der</strong> eine zu hohe Zahl <strong>der</strong><br />
Kin<strong>der</strong>freibeträge eingetragen, muss <strong>der</strong><br />
Arbeitnehmer diese beim Finanzamt än<strong>der</strong>n<br />
lassen. Er erhält dort auf Antrag eine neue<br />
Ersatzbescheinigung o<strong>der</strong> einen Ausdruck<br />
<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />
und legt diese seinem Arbeitgeber als<br />
Grundlage für den Lohnsteuerabzug vor.<br />
Freibetrag zu hoch<br />
Ist <strong>der</strong> bislang geltende Freibetrag zu hoch -<br />
z. B. wenn im Jahr <strong>2012</strong> Fahrten zwischen<br />
Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte<br />
entfallen - kann es im Rahmen <strong>der</strong> Einkommensteuerveranlagung<br />
<strong>2012</strong> zu einer<br />
Nachzahlung kommen. Um dies zu vermeiden,<br />
sollten Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> persönlichen<br />
Verhältnisse dem Finanzamt mitgeteilt<br />
und dem Arbeitgeber eine vom<br />
Finanzamt ausgestellte Ersatzbescheinigung<br />
mit den neu gültigen Freibeträgen vorgelegt<br />
werden.<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 33
V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />
Än<strong>der</strong>ungen sind im Informationsschreiben<br />
schon berücksichtigt<br />
Sofern die Än<strong>der</strong>ungen bereits auf dem im<br />
Herbst 2011 versandten Informationsschreiben<br />
des Finanzamts über die erstmals<br />
elektronisch gespeicherten Daten für den<br />
Lohnsteuerabzug (ELStAM) ab 01.01.<strong>2012</strong><br />
enthalten und korrekt sind, kann dieses<br />
Schreiben dem Arbeitgeber des ersten<br />
Dienstverhältnisses vorgelegt werden. Eine<br />
Bescheinigung des Finanzamtes ist in diesen<br />
Fällen nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Än<strong>der</strong>ungen sind im Informationsschreiben<br />
nicht berücksichtigt o<strong>der</strong> neuer Freibetrag<br />
Stimmen die Angaben im vorgenannten<br />
Informationsschreiben nicht o<strong>der</strong> soll ab<br />
<strong>2012</strong> ein neuer Freibetrag berücksichtigt<br />
werden, ist die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Angaben<br />
bzw. <strong>der</strong> neue Freibetrag im Finanzamt zu<br />
beantragen. Gleiches gilt, wenn Steuerklassen<br />
o<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>freibeträge zugunsten<br />
des Arbeitnehmers geän<strong>der</strong>t werden sollen.<br />
Die Vorlage <strong>der</strong> Lohnsteuerkarte 2010/<strong>der</strong><br />
Ersatzbescheinigung 2011 ist hierfür nicht<br />
erfor<strong>der</strong>lich. Vom Finanzamt wird dann eine<br />
entsprechende "Bescheinigung für den<br />
Lohnsteuerabzug <strong>2012</strong>" (Ersatzbescheinigung<br />
<strong>2012</strong>) mit allen für den Arbeitnehmer<br />
für <strong>2012</strong> gültigen ELStAM (Steuerklasse,<br />
Kin<strong>der</strong>freibeträge, Kirchensteuermerkmal<br />
und ggf. Freibeträge) ausgestellt. Die darin<br />
enthaltenen Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />
ersetzen die in <strong>der</strong> Lohnsteuerkarte 2010<br />
bzw. <strong>der</strong> Ersatzbescheinigung 2011 enthaltenen<br />
Daten und sind deshalb dem<br />
Lohnsteuerabzug zugrunde zu legen.<br />
Berufseinsteiger<br />
Für alle Berufseinsteiger stellt das Finanzamt<br />
bis zum Start des elektronischen Verfahrens<br />
- wie bisher - auf Antrag eine Ersatzbescheinigung<br />
aus. Diese ist dem Arbeitgeber<br />
vorzulegen.<br />
Ausbildungsbeginn in <strong>2012</strong><br />
Die Vereinfachungsregelung für Auszubildende<br />
gilt auch im Kalen<strong>der</strong>jahr <strong>2012</strong>.<br />
Das bedeutet: Ledige Auszubildende, die im<br />
Kalen<strong>der</strong>jahr <strong>2012</strong> ein Ausbildungsverhältnis<br />
als erstes Dienstverhältnis beginnen,<br />
benötigen keine Ersatzbescheinigung. Der<br />
Ausbildungsbetrieb kann die Lohnsteuer<br />
nach <strong>der</strong> Steuerklasse I berechnen, wenn<br />
<strong>der</strong> Auszubildende seine Identifikationsnummer,<br />
sein Geburtsdatum sowie die<br />
Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig<br />
schriftlich bestätigt, dass es sich um<br />
das erste Dienstverhältnis handelt. Für Auszubildende,<br />
für die im Jahr 2011 die Vereinfachungsregelung<br />
bereits angewandt<br />
wurde, gilt diese weiterhin.<br />
Wechsel des Arbeitgebers<br />
Wechselt <strong>der</strong> Arbeitnehmer im Übergangszeitraum<br />
<strong>2012</strong> seinen Arbeitgeber, hat er<br />
sich die Lohnsteuerkarte 2010 o<strong>der</strong> die<br />
Ersatzbescheinigung 2011 sowie eine ggf.<br />
vom Finanzamt ausgestellte amtliche Bescheinigung<br />
vom bisherigen Arbeitgeber<br />
aushändigen zu lassen und dem neuen<br />
Arbeitgeber vorzulegen.<br />
(mo)<br />
34 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>
VI Technik/Bau<br />
EU/Schwellenwerte im Vergaberecht<br />
verän<strong>der</strong>t<br />
Die EU hat die Schwellenwerte, also die<br />
Auftragswerte, an denen öffentliche Auftraggeber<br />
Beschaffungen europaweit auszuschreiben<br />
haben, neu festgesetzt.<br />
Ist durch Vorschriften o<strong>der</strong> Auflagen z.B. bei<br />
<strong>der</strong> Verwendung öffentlicher Mittel die Vergabe<br />
von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen<br />
wie durch öffentlichen Auftraggeber vorgegeben,<br />
so sind die nachstehenden<br />
aktuellen Schwellenwerte, die seit dem 1.<br />
Januar <strong>2012</strong> gelten, zu beachten (die alten<br />
Schwellenwerte 2010 stehen jeweils in<br />
Klammern).<br />
Bauaufträge:<br />
5.000.000 Euro (alt 4.445.000 Euro)<br />
Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die von<br />
zentralen Regierungsbehörden vergeben<br />
werden:<br />
130.000 Euro (alt 125.000 Euro)<br />
(für Wohnungsunternehmen nicht von Bedeutung)<br />
Liefer- und Dienstleistungsaufträge,<br />
die von an<strong>der</strong>en öffentlichen Auftraggebern<br />
vergeben werden:<br />
200.000 Euro (193.000 Euro)<br />
Wir weisen in diesem Zusammenhang<br />
nochmals darauf hin, dass kommunale und<br />
öffentliche Wohnungsunternehmen nicht<br />
generell als öffentliche Auftraggeber gewertet<br />
werden können. Gerichte o<strong>der</strong> Vergabekammern<br />
haben sich vielfach zu dieser<br />
Problematik geäußert.<br />
Streitentscheidend war häufig, ob das<br />
Unternehmen im Allgemeininteresse<br />
liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art<br />
erfüllt und damit öffentlicher Auftraggeber<br />
ist.<br />
Nach Ansicht des Kammergerichts Berlin<br />
vom 06.02.2003 ist die öffentliche Auftraggebereigenschaft<br />
nur dann gegeben, wenn<br />
das Wohnungsunternehmen satzungsgemäß<br />
genuin staatliche Aufgaben zu erfüllen<br />
hat. Die Vergabekammer Berlin (VK-B2-<br />
12/09) bejahte die Eigenschaft als<br />
öffentlicher Auftraggeber des Wohnungsunternehmens,<br />
da dieses sich dem im Gesellschaftsvertrag<br />
festgelegten Zweck – dem<br />
sozialen Wohnungsbau – nicht durch wirtschaftliche<br />
Überlegungen entziehen könne,<br />
also nichtgewerblich sei. Das Oberlandesgericht<br />
Karlsruhe hat mit Urteil vom<br />
17.04.2008 entschieden, dass das streitgegenständliche<br />
kommunale Wohnungsunternehmen<br />
kein öffentlicher Auftraggeber<br />
sei, da dieses Unternehmen das<br />
wirtschaftliche Risiko selber trage.<br />
(rie)<br />
Rauchwarnmel<strong>der</strong>/Fernwartung<br />
Von Seiten des GdW wurden wir darüber<br />
informiert, dass die novellierte DIN voraussichtlich<br />
am 15.04.<strong>2012</strong> veröffentlicht wird.<br />
Entsprechend <strong>der</strong> überarbeiteten Norm ist<br />
wie bisher auch zu überprüfen, ob die Umgebung<br />
von 0,5 m um den Rauchwarnmel<strong>der</strong><br />
frei von Hin<strong>der</strong>nissen (z. B. Einrichtungsgegenstände)<br />
ist. Allerdings soll die<br />
novellierte DIN nur noch die im Rahmen <strong>der</strong><br />
Inspektion zu prüfenden Punkte und nicht<br />
mehr die Art <strong>der</strong> Inspektion benennen. Die<br />
vorhergehende DIN hatte explizit die Sichtprüfung<br />
festgeschrieben.<br />
Insoweit bleibt abzuwarten, wie die Endfassung<br />
<strong>der</strong> am 15.04.<strong>2012</strong> erwarteten<br />
novellierten DIN ausgestaltet sein wird und<br />
inwieweit damit tatsächlich die Rechtssicherheit<br />
hinsichtlich des Einbaus von<br />
Funkrauchwarnmel<strong>der</strong>n hergestellt wird.<br />
(rie)<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 35
VI Technik/Bau<br />
Trinkwasserverordnung/Aktueller<br />
Stand<br />
Prüfungszeitraum 1 Jahr o<strong>der</strong> 3 Jahre<br />
Das Bundesministerium für Gesundheit hat<br />
kürzlich den Län<strong>der</strong>n einen Referentenentwurf<br />
zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> TrinkwV vorgelegt.<br />
Hierin ist eine Ausweitung des<br />
Prüfungszeitraums auf Legionellen von 1<br />
auf 3 Jahre für Unternehmer und sonstige<br />
Inhaber einer Wasserversorgungsanlage<br />
nach § 3 Nummer 2 Buchstabe e TrinkwV<br />
(„gewerbliche“) vorgesehen.<br />
Die Entscheidung soll im Juli <strong>2012</strong> fallen.<br />
Sollten sich Än<strong>der</strong>ungen ergeben, werden<br />
wir Sie natürlich kurzfristig entsprechend<br />
informieren.<br />
3-Liter Regel<br />
Bezüglich <strong>der</strong> 3-Liter-Regel gab es kurzzeitig<br />
eine Deutung des DVGW auf <strong>der</strong>en Internetseite,<br />
die Ende November wie<strong>der</strong> kassiert<br />
wurde, allerdings ohne Verweis darauf, dass<br />
es diese einmal gab. Da diese Deutung für<br />
uns günstig war, hat <strong>der</strong> GdW dies<br />
kommuniziert, wodurch aber lei<strong>der</strong> nur zur<br />
weiteren Verwirrung beigetragen wurde.<br />
Abgekürzt hieß es damals: 3 Liter, ab <strong>der</strong><br />
Zirkulation gemessen.<br />
Nun gilt wie gehabt die ursprüngliche Regel:<br />
Eine Großanlage liegt vor, wenn sich in <strong>der</strong><br />
Leitung zwischen dem Trinkwassererwärmer<br />
(o<strong>der</strong> Speicher) und einer Entnahmestelle<br />
mehr als 3 Liter Wasservolumen befinden.<br />
Das ist regelmäßig dann <strong>der</strong> Fall, wenn<br />
schon eine Zirkulation vorliegt.<br />
Denn nach technischer Regel müssen<br />
Leitungen mit mehr als drei Liter Volumen<br />
mit einer Zirkulationsleitung (Rücklauf) versehen<br />
werden (alternativ eine Begleitheizung,<br />
die ist aber sehr selten). Somit sind<br />
alle gängigen Mehrfamilienhäuser mit<br />
zentraler Wassererwärmung und<br />
Zirkulationssystem betroffen.<br />
Probenahme beim Mieter<br />
Die Probenahme nach DVGW W551 zur<br />
systemischen Beurteilung <strong>der</strong> Trinkwasser-<br />
Installation ist unter dem normalen Betriebszustand<br />
(Routinebetrieb) durchzuführen.<br />
Die gefor<strong>der</strong>ten Proben pro Großanlage<br />
(eine Probenserie) sind an einem<br />
Kalen<strong>der</strong>tag zu entnehmen. Ein Probenserie<br />
muss immer Proben am Austritt des<br />
Trinkwassererwärmers, am Eintritt <strong>der</strong><br />
Zirkulationsleitung in den Trinkwassererwärmer<br />
sowie an einer geeigneten Anzahl<br />
repräsentativer peripherer Entnahmestellen<br />
umfassen. (Zitat Twin Nr. 6 (<strong>2012</strong>) des<br />
DVGW).<br />
Das Arbeitsblatt W551 schreibt vor: Die<br />
Anzahl <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Proben ist bei <strong>der</strong><br />
orientierenden Untersuchung so zu wählen,<br />
dass je<strong>der</strong> Steigstrang erfasst wird. (Die<br />
Gesundheitsämter interessiert <strong>der</strong>zeit nur<br />
das W551).<br />
Interessant ist wirklich, dass nach <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen<br />
Vorschrift zur Probenentnahme<br />
nicht in jedem Fall <strong>der</strong> Steigstrang erfasst<br />
wird, son<strong>der</strong>n ggf. nur die Stockwerks-,<br />
bzw. Wohnungszuleitung beprobt wird, die<br />
eigentlich nur im Einflussbereich des Mieters<br />
liegt. Die TrinkwV schreibt in Anlage 4 Teil II<br />
b vor, dass die Probenahme nach DIN EN<br />
ISO 19458, wie dort unter „Zweck b“ beschrieben,<br />
zu erfolgen hat. Die Menge des<br />
vor dem Befüllen des Probenbehälters abgelaufenen<br />
Wassers darf 3 Liter nicht überschreiten.<br />
Wohnungszuleitungen haben in<br />
<strong>der</strong> Regel weniger als 3 Liter. Meist viel<br />
weniger, damit beim Mieter schnell heißes<br />
Wasser anliegt. Somit liegt es am Probenehmer,<br />
woher das Wasser stammt.<br />
Weiterhin ist rein logisch anzunehmen, dass<br />
eine Kontamination, sofern sie in <strong>der</strong> Steigleitung<br />
auftritt, auch im Rücklauf vorkommt.<br />
Daher würde eine Beprobung beim<br />
Mieter auch nicht unbedingt notwendig.<br />
Es wird aber argumentiert, dass einzelne<br />
Steigleitungen kontaminiert sein können.<br />
36 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>
VI Technik/Bau<br />
Da <strong>der</strong> Sammelrücklauf beprobt wird,<br />
könnten die lokalen Kontaminationen nicht<br />
erkannt werden, weil die Konzentration<br />
dann zu niedrig ist.<br />
Lei<strong>der</strong> möchte sich <strong>der</strong> Gesetzgeber nicht<br />
technisch äußern und die Verfasser <strong>der</strong><br />
technischen Richtlinien möchten allgemein<br />
gültige Regeln verfassen und keine Ausnahmen<br />
beschreiben. Daher ist es schwierig<br />
Lösungen zu finden, denn die installierten<br />
Systeme sind schon sehr heterogen.<br />
Akkreditierung ist nicht gleich Listung<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> TrinkwV sind nur gelistete<br />
Labore zugelassen.<br />
Die Landesbehörden o<strong>der</strong> eine von ihr benannte<br />
Stelle sind per Verordnung verpflichtet,<br />
Listen mit ihnen bekannten (Antrag),<br />
im Land tätigen und nach Voraussetzungen<br />
des § 15 Absatz 4 Nummer 1 bis<br />
6 arbeitenden Untersuchungsstellen zu<br />
führen.<br />
Die Voraussetzungen des § 15 Absatz 4<br />
TrinkwV sind:<br />
- Einhaltung <strong>der</strong> Vorgaben <strong>der</strong> Anlage 5<br />
TrinkwV (Normierung <strong>der</strong> Untersuchung,<br />
Normierung <strong>der</strong> Probenahme)<br />
- Arbeit nach den allgemein anerkannten<br />
Regeln <strong>der</strong> Technik<br />
- Vorhandensein eines Systems <strong>der</strong><br />
internen Qualitätssicherung<br />
- Mindestens einmal jährlich erfolgreiche<br />
Beteiligung an externen Qualitätssicherungsprogrammen<br />
- Personal, das für die entsprechenden<br />
Tätigkeiten hinreichend qualifiziert ist<br />
- Akkreditierung durch eine nationale<br />
Akkreditierungsstelle eines Mitgliedstaates<br />
<strong>der</strong> Europäischen Union für<br />
Trinkwasseruntersuchungen<br />
- Die Listung, gleichsam die Zulassung als<br />
Trinkwasseruntersuchungsstelle wird per<br />
Verwaltungsakt von <strong>der</strong> zuständigen<br />
Landesbehörde ausgesprochen.<br />
- Die Akkreditierung bei einer nationalen<br />
Akkreditierungsstelle ist dabei nur ein<br />
Teil <strong>der</strong> Voraussetzungen zur Listung.<br />
Akkreditierung ist <strong>der</strong> Nachweis von<br />
Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> DIN EN ISO<br />
17025 bei <strong>der</strong> DAkkS (Deutsche<br />
Akkreditierungsstelle).<br />
- Die Listung gilt bundesweit. Das mit <strong>der</strong><br />
Listung auf einer Landesliste verbundene<br />
Recht zur Untersuchung von Trinkwasser<br />
gilt bundesweit. Eine Untersuchungsstelle,<br />
die auf einer Landesliste steht, darf<br />
bundesweit tätig werden. Allerdings wird<br />
eine Untersuchungsstelle, die bereits auf<br />
einer Landesliste steht, nicht doppelt (auf<br />
an<strong>der</strong>en Listen) aufgeführt.<br />
Zusammenarbeit mit Gesundheitsämtern<br />
Wichtig ist die Zusammenarbeit mit den<br />
zuständigen Gesundheitsämtern. Aufgrund<br />
<strong>der</strong> systemischen Prüfung auf Legionellen<br />
sind unterschiedliche Entscheidungen zu<br />
Anzahl und Umfang <strong>der</strong> Prüfungen möglich,<br />
die in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern<br />
und den Probennehmern abgestimmt<br />
werden sollten. Es wurde <strong>der</strong><br />
Hinweis gegeben, das abflammbare<br />
Armaturen nicht erfor<strong>der</strong>lich sind, d. h. vorhandene<br />
Armaturen müssen nicht ausgetauscht,<br />
son<strong>der</strong>n können desinfiziert<br />
werden (vgl. Empfehlung des Umweltbundesamtes<br />
vom 17. Januar <strong>2012</strong>; eingestellt<br />
unter www.vdwvdwg.de Rubrik<br />
Fachinformationen/Bau/Technik).<br />
(rie)<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 37
VII WSA <strong>Wohnungswirtschaft</strong>liche Treuhand Sachsen-Anhalt GmbH<br />
Die neue Trinkwasserverordnung/Berücksichtigung<br />
in <strong>der</strong><br />
Vermögensschadenhaftpflicht<br />
Nach mehrjähriger Anwendung in <strong>der</strong> Praxis<br />
wurde die bestehende Trinkwasserverordnung<br />
(TrinkwV) im November 2011<br />
novelliert und so an die gestiegenen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
zur Wassergüte und des<br />
Gesundheitsschutzes angepasst.<br />
Kernpunkte <strong>der</strong> neuen Verordnung sind u.a.<br />
umfangreiche Prüf-, Dokumentations- und<br />
Informationspflichten die auch die unternehmerische<br />
<strong>Wohnungswirtschaft</strong> treffen.<br />
Neben Grenzwerten für Uran und Cadmium<br />
wird ab 2013 auch Blei eine prüfrelevante<br />
Größe darstellen. Gerade für Besitzer von<br />
Häusern mit alten Rohrsystemen ein großes<br />
Problem. Doch nicht nur anorganische Bestandteile,<br />
son<strong>der</strong>n auch eine mögliche<br />
Legionellenbelastung, ist zu überprüfen.<br />
Darüber hinaus sind mit <strong>der</strong> neuen TrinkwV<br />
aber auch gleichzeitig zahlreiche neue<br />
Haftungsrisiken verbunden.<br />
Damit kann <strong>der</strong> Immobilieneigentümer im<br />
Falle einer Zuwi<strong>der</strong>handlung gegen die<br />
Bestimmungen <strong>der</strong> neuen TrinkwV u.a. zur<br />
Zielscheibe von ordnungsbehördlichen Verfügungen<br />
und Bußgeldbescheiden werden.<br />
Da diese Haftungsvorschriften somit auch<br />
zu Vermögensschäden führen können,<br />
sollten sie diesen Bereich unbedingt auch in<br />
Ihrer Vermögensschadenhaftpflicht-<br />
Versicherung ausdrücklich berücksichtigt<br />
haben.<br />
Wir haben diesem Risiko mit einer Novelle<br />
<strong>der</strong> Versicherungsbedingungen in <strong>der</strong> Vermögensschadenhaftpflicht<br />
bereits Rechnung<br />
getragen!<br />
Je<strong>der</strong> WSA Vermögensschadenhaftpflicht-<br />
Vertrag – also auch bereits bestehende Verträge<br />
– sind zum 01.01.<strong>2012</strong> auf diese<br />
neuen Bedingungen umgestellt worden.<br />
Somit bieten wir Ihnen auch in dieser neuen<br />
Haftungssituation optimalen Versicherungsschutz!<br />
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben,<br />
wenden Sie sich doch einfach an uns. Das<br />
Team <strong>der</strong> WSA kann Ihnen auch hier<br />
kompetent weiterhelfen.<br />
WSA <strong>Wohnungswirtschaft</strong>liche Treuhand<br />
Sachsen Anhalt<br />
Olvenstedter Straße 66<br />
39108 Magdeburg<br />
Tel 0391/744200<br />
Fax 0391/7442099<br />
info@wsa-md.de<br />
Büro Halle:<br />
Tangermün<strong>der</strong> Straße 8<br />
06124 Halle/Saale<br />
Tel 0345/6902535<br />
Fax 0345/6902536<br />
(tr)<br />
38 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>
VIII Weitere Themen<br />
Aschersleben mit Immobilienmanager<br />
Award ausgezeichnet<br />
Oberbürgermeister Andreas Michelmann<br />
nahm in Köln den „Immobilienmanager<br />
Award <strong>2012</strong>“ in <strong>der</strong> Kategorie „Stadtentwicklung“<br />
entgegen. Die Jury würdigte<br />
damit die erfolgreiche Umsetzung des<br />
Stadtentwicklungskonzeptes „Von außen<br />
nach innen. Konzentration auf den Kern.“<br />
im Rahmen <strong>der</strong> IBA Stadtumbau 2010. „Die<br />
innovative Herangehensweise hat Modellcharakter<br />
für die Bewältigung des demografischen<br />
Wandels in Abzugsgebieten“,<br />
hieß es in <strong>der</strong> Begründung <strong>der</strong> Jury.<br />
Aschersleben setzte sich in <strong>der</strong> Kategorie<br />
gegen die Städte Braunschweig und<br />
Ludwigshafen durch. Die Jury lobte insbeson<strong>der</strong>e<br />
den ganzheitlichen stadtplanerischen<br />
Ansatz. Die Stadt erfuhr so<br />
eine enorme Aufwertung. 2010 verzeichnete<br />
Aschersleben erstmals ein<br />
positives Wan<strong>der</strong>ungssaldo. Die innovative<br />
Herangehensweise hat Modellcharakter für<br />
die Bewältigung des demografischen<br />
Wandels in Abzugsgebieten.<br />
Der Immobilienmanager Award ist ein Preis<br />
des Immobilienmanager Verlages. Er wird<br />
jährlich in 14 Kategorien vergeben und<br />
würdigt erfolgreiche Projekte mit hoher<br />
Signalwirkung in <strong>der</strong> Immobilienbranche.<br />
(rie)<br />
Landesgartenschau 2018 in Burg<br />
Die Landesregierung hat die Landesgartenschau<br />
2018 an die Stadt Burg vergeben.<br />
Damit erfüllten sich nicht die Hoffnungen<br />
von Naumburg und Sangerhausen.<br />
Interessant ist die Landesgartenschau für<br />
strukturschwache Regionen. 5 Millionen<br />
Euro zahlt das Land als Zuschuss, plus<br />
Projektför<strong>der</strong>ung. Umweltminister Aeikens<br />
sagte, Burg werde zeigen, wie mit einem<br />
attraktiven Wohnumfeld die Menschen im<br />
Land gehalten werden können. (rie)<br />
Zahlen des Statistischen Landesamtes<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Statisches Jahrbuch Sachsen-Anhalt<br />
2011<br />
Am 19.12.2011 wurde das Jahrbuch vorgestellt.<br />
U.a. sind folgende Informationen<br />
enthalten:<br />
- Am Jahresende 2010 lebten 2.335.006<br />
Personen in Sachsen-Anhalt, gut 21.200<br />
weniger als ein Jahr zuvor. Der Rückgang<br />
wurde vor allem durch das Geburtendefizit<br />
in Höhe von 13.400<br />
Personen bestimmt, <strong>der</strong> Wan<strong>der</strong>ungsverlust<br />
betrug 7.800.<br />
- Seit dem 3. Oktober 1990 verringerte<br />
sich die Bevölkerungszahl um mehr als<br />
eine halbe Million, d. h. je<strong>der</strong> 5. Einwohner<br />
des Jahres 1990 fehlt heute.<br />
- Das Durchschnittsalter <strong>der</strong> männlichen<br />
Einwohner betrug 44,56 Jahre, das <strong>der</strong><br />
weiblichen Einwohner 48,42.<br />
- Im Jahr 2010 kamen 17.300 Mädchen<br />
und Jungen zur Welt, 156 mehr als im<br />
Vorjahr.<br />
- 10.453 Ehen wurden geschlossen,<br />
4.500 geschieden.<br />
- Von den 1.206.400 Haushalten waren<br />
39,5 % Einpersonenhaushalte, 38,3 %<br />
Zwei-Personenhaushalte, 14,5 % Drei-<br />
Personenhaushalte und 7,8 % Vier- und<br />
Mehr-Personenhaushalte.<br />
- Am 31. Dezember 2010 befanden sich<br />
39.904 Mädchen und Jungen in einer<br />
Ausbildung, darunter 11.499 im ersten<br />
Ausbildungsjahr.<br />
- In keinem Jahr zuvor gab es soviel<br />
Studentinnen und Studenten (54.078).<br />
- Die Gemeinden und Gemeindeverbände<br />
des Landes hatten am Jahresende 2010<br />
rund 2,6 Milliarden EUR Schulden<br />
(2009: 2,8 Milliarden EUR; 2008: 2,9<br />
Milliarden EUR), je Einwohner waren das<br />
1.136 EUR (48 EUR weniger als 2009).<br />
Seit dem Jahr 2005 konnten die Gemeinden<br />
und Gemeindeverbände ihre<br />
Schulden kontinuierlich abbauen.<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 39
VIII Weitere Themen<br />
- Betrachtet man dazu die Schulden des<br />
Landes von 20,5 Milliarden EUR, so errechnet<br />
sich daraus eine weitere Pro-<br />
Kopf-Verschuldung von 8.761 EUR, 393<br />
EUR mehr als im Vorjahr. Im Gegensatz<br />
zu den Schulden <strong>der</strong> Gemeinden und<br />
Gemeindeverbände stiegen die Landesschulden<br />
nach einem geringen Rückgang<br />
im Jahr 2008 weiter an.<br />
- Am Jahresende 2010 erhielten 35.342<br />
Haushalte Wohngeld, mehr als drei<br />
Viertel waren Einpersonenhaushalte.<br />
Das Jahrbuch kann ab sofort gegen Entgelt<br />
beim Statistischen Landesamt unter<br />
www.statistik.sachsen-anhalt.de/shop/ bestellt<br />
werden.<br />
Ausgewählte Jahrbuchtabellen als „Schnupperangebot“<br />
sind zu finden unter<br />
www.statistik.sachsen-anhalt.de<br />
Wohngeld<br />
Am Jahresende 2010 bezogen in Deutschland<br />
rund 852.000 Haushalte Wohngeld<br />
(2,1 % aller privaten Haushalte).<br />
Deutschlandweit waren von den Wohngeldhaushalten<br />
56 % Einpersonenhaushalte, 23<br />
% Haushalte mit vier o<strong>der</strong> mehr Personen,<br />
13 % Zweipersonenhaushalte und 8 %<br />
Dreipersonenhaushalte. In Sachsen-Anhalt<br />
gibt es 35.342 Wohngeldhaushalte (2,9 %<br />
aller privaten Haushalte).<br />
Erwerbstätigkeit im Jahr 2011 unverän<strong>der</strong>t<br />
Wie das Statistische Landesamt nach ersten<br />
vorläufigen Berechnungen des Arbeitskreises<br />
„Erwerbstätigenrechnung des<br />
Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>“ mitteilt, blieb die<br />
Erwerbstätigenzahl in Sachsen-Anhalt im<br />
Jahresdurchschnitt 2011 auf dem Vorjahresniveau.<br />
Bundesweit stieg die Erwerbstätigkeit<br />
gegenüber 2010 um 1,3 Prozent. Dabei fiel<br />
<strong>der</strong> prozentuale Anstieg in den alten<br />
Län<strong>der</strong>n mit 1,5 Prozent höher aus als in<br />
den neuen Län<strong>der</strong>n mit 0,2 Prozent (jeweils<br />
ohne Berlin). Die Erwerbstätigkeit war nur in<br />
Mecklenburg-Vorpommern rückläufig. Die<br />
Spannweite <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungsraten reichte<br />
von plus 1,9 Prozent in Bayern bis minus 0,8<br />
Prozent in Mecklenburg-Vorpommern.<br />
Haushaltsabfälle je Einwohner im Jahr<br />
2010<br />
In Sachsen-Anhalt wurden im Jahr 2010<br />
mehr als eine Million Tonnen Haushaltsabfälle<br />
durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger<br />
(öffentliche Müllabfuhr)<br />
eingesammelt. Nach Mitteilung des<br />
Statistischen Landesamtes vermin<strong>der</strong>te sich<br />
damit gegenüber dem Jahr 2009 die eingesammelte<br />
Menge leicht um 12 Tausend<br />
Tonnen (1 Prozent).<br />
Fast die Hälfte <strong>der</strong> eingesammelten Haushaltsabfälle<br />
entfiel auf Haus- und Sperrmüll<br />
(496 Tausend Tonnen), 311 Tausend<br />
Tonnen auf getrennt erfasste Wertstoffe<br />
wie Papier, Pappe, Glas u.a. Die getrennt<br />
erfasste Menge von organischen Abfällen<br />
(Bioabfälle) lag bei 225 Tausend Tonnen.<br />
Von den eingesammelten Haushaltsabfällen<br />
wurden mehr als zwei Drittel (727 Tausend<br />
Tonnen) <strong>der</strong> Verwertung zugeführt.<br />
Die Mengen <strong>der</strong> häuslichen Abfälle fielen in<br />
den Stadt- und Landkreisen sehr unterschiedlich<br />
aus. Bei einem Landesdurchschnitt<br />
von 443 kg je Einwohner reichte die<br />
Spannweite von 342 Kilogramm je Einwohner<br />
im Landkreis Börde bis zu 603 Kilogramm<br />
je Einwohner im Landkreis<br />
Jerichower Land.<br />
40 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>
VIII Weitere Themen<br />
Wohnfläche je Einwohner im Vergleich<br />
1995/2010<br />
Landkreise/kreisfreie<br />
Städte<br />
1995 2010<br />
Altmarkkreis Salzwedel 35,2 46,3<br />
Dessau-Roßlau, Stadt 32,6 44,1<br />
Stendal 34,3 43,9<br />
Bördekreis 33,9 43,7<br />
Jerichower Land 32,5 43,6<br />
Wittenberg 32,7 43,2<br />
Burgenlandkreis 33,4 42,7<br />
Salzlandkreis 32,1 42,4<br />
Harz 32,5 42,2<br />
Mansfeld-Südharz 32,1 41,7<br />
Anhalt-Bittefeld 32,0 41,2<br />
Magdeburg, Stadt 32,9 40,3<br />
Halle/Saale, Stadt 31,8 39,9<br />
Saalekreis<br />
(Angaben in m<br />
31,5 39,4<br />
2 )<br />
Arbeitslosenquoten Januar <strong>2012</strong><br />
Sachsen-Anhalt<br />
Landkreise/kreisfreie<br />
Städte<br />
Januar<br />
<strong>2012</strong><br />
Verän<strong>der</strong>ung<br />
zum<br />
Vormonat<br />
Mansfeld-Südharz 16,6 +1,9<br />
Stendal 16,3 +1,8<br />
Burgenlandkreis 14,1 +0,5<br />
Salzlandkreis 13,8 +1,4<br />
Magdeburg, Stadt 13,6 +1,8<br />
Dessau-Roßlau, Stadt 13,3 +2,0<br />
Halle/Saale, Stadt 13,2 +1,4<br />
Anhalt-Bitterfeld 12,8 +1,4<br />
Wittenberg 12,1 +1,5<br />
Jerichower Land 11,6 +1,7<br />
Harz 11,5 +1,7<br />
Saalekreis 10,9 +0,9<br />
Altmarkkreis Salzwedel 10,8 +1,3<br />
Bördekreis 9,4 +1,7<br />
(Angaben in %)<br />
Bundeslän<strong>der</strong><br />
Bundesland Januar<br />
<strong>2012</strong><br />
Verän<strong>der</strong>ung<br />
zum<br />
Vormonat<br />
Meckl.-Vorp. 14,0 +1,8<br />
Berlin 13,2 +0,9<br />
Sachsen-Anhalt 12,8 +1,5<br />
Bremen 11,5 +0,5<br />
Brandenburg 11,3 +1,1<br />
Sachsen 11,0 +1,2<br />
Thüringen 9,6 +1,4<br />
Nordrhein-<br />
Westfalen<br />
8,1 +0,5<br />
Hamburg 7,8 +0,5<br />
Schleswig-<br />
Holstein<br />
7,7 +0,8<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen 7,0 +0,6<br />
Saarland 6,8 +0,5<br />
Hessen 5,9 +0,5<br />
Rheinland-Pfalz 5,6 +0,6<br />
Bayern 4,2 +0,8<br />
Baden-<br />
Württemberg<br />
(Angaben in %)<br />
4,1 +0,4<br />
Anstieg <strong>der</strong> Verbraucherpreise im<br />
Februar <strong>2012</strong><br />
Wie das Statistische Landesamt mitteilte,<br />
betrug <strong>der</strong> Anstieg des Verbraucherpreisindex<br />
im Februar <strong>2012</strong> gegenüber dem Vorjahresmonat<br />
2,4 Prozent. Zum elften Mal in<br />
Folge lag somit die Teuerungsrate in<br />
Sachsen-Anhalt über zwei Prozent. Gegenüber<br />
Januar <strong>2012</strong> nahm das durchschnittliche<br />
Preisniveau um 0,6 Prozent zu und<br />
erreichte einen Indexstand von 111,8<br />
(2005 = 100).<br />
Im Vergleich zum Vorjahresmonat erhöhten<br />
sich im Februar <strong>2012</strong> in Sachsen-Anhalt die<br />
Nettokaltmieten im Schnitt um 0,7 Prozent.<br />
Die „kalten“ Wohnungsnebenkosten lagen<br />
in diesem Zeitraum um ca. 1,4 Prozent über<br />
denen des Vorjahres. Im Einzelnen stiegen<br />
die Preise von Wasserversorgung und Abwasserentsorgung<br />
um 1,0 Prozent bzw. 0,5<br />
Prozent. Die Gebühren für die Müllabfuhr<br />
zogen im Schnitt um 2,3 Prozent an. Dienstleistungen<br />
im Zusammenhang mit<br />
Wohnungen kosteten rund 2,4 Prozent<br />
mehr als noch vor einem Jahr. Für die<br />
„warmen“ Wohnungsnebenkosten (Haushaltsenergie)<br />
erhöhten sich die Preise im<br />
Schnitt um sieben Prozent. Die Gaspreise<br />
gingen um rund 6,5 Prozent zurück. Im<br />
Vergleich zum Februar 2011 stiegen die<br />
Preise für Heizöl um fast 18 Prozent sowie<br />
für Strom um knapp zwei Prozent. Die<br />
Preise für Zentralheizung und Fernwärme<br />
lagen im Februar <strong>2012</strong> um mehr als 10 Prozent<br />
über dem Vorjahresniveau.<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 41
VIII Weitere Themen<br />
Regionales Armutsgefälle<br />
Im Osten Deutschlands ist die Armut nach<br />
wie vor größer als im Westen. In einigen<br />
Regionen gibt es jedoch Lichtblicke.<br />
Beson<strong>der</strong>s deutlich ist <strong>der</strong> Aufwärtstrend im<br />
südlichen Thüringen sowie im Berliner<br />
Speckgürtel. Dies ergibt <strong>der</strong> neueste<br />
Armutsbericht, den <strong>der</strong> Paritätische<br />
Gesamtverband jetzt vorgelegt hat.<br />
In Sachsen-Anhalt sind 19,8 % <strong>der</strong> Bürger<br />
armutsgefährdet. Das Land nimmt damit<br />
den 14. Platz unter allen Bundeslän<strong>der</strong>n ein<br />
und hat sich im Vergleich zur letzten Erhebung<br />
um einen Platz verbessert. Im Jahr<br />
2010 lag die Armutsschwelle für einen<br />
Singlehaushalt bei 826 Euro, für eine Familie<br />
mit zwei Erwachsenen und zwei Kin<strong>der</strong>n<br />
unter 14 Jahren bei 1.735 Euro, die <strong>der</strong><br />
Haushalt im Monat zur Verfügung hatte.<br />
Positive Bevölkerungsbilanz im Oktober<br />
2011<br />
Im Oktober 2011 verzeichnete Sachsen-<br />
Anhalt erstmals seit <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>vereinigung<br />
eine positive Bevölkerungsbilanz. Wie das<br />
Statistische Landesamt mitteilte, wurden im<br />
Oktober 5.752 Neu-Sachsen-Anhalter begrüßt,<br />
darunter 54 Prozent junge Leute in<br />
<strong>der</strong> Altersgruppe 18 bis 24 Jahre.<br />
Der positive Verlauf wurde von den Hochschulstandorten<br />
Halle und Magdeburg mit<br />
Wan<strong>der</strong>ungsgewinnen von 1.503 bzw. 814<br />
Personen getragen. Auch im Oktober 2010<br />
verzeichnete Sachsen-Anhalt Wan<strong>der</strong>ungsgewinne,<br />
die damals aber nicht das Geburtendefizit<br />
kompensieren konnten. Diese<br />
positive Entwicklung ist gegenwärtig nur zu<br />
Beginn des Wintersemesters an den beiden<br />
großen Hochschulstandorten zu beobachten.<br />
Langfristig wird es bei dem<br />
landesweiten Bevölkerungsrückgang<br />
bleiben.<br />
Wohnungsbaunachfrage zog 2011<br />
spürbar an<br />
Im Jahr 2011 wurden in Sachsen-Anhalt<br />
4.173 zum Bau freigegebene Hochbauvorhaben<br />
registriert. Diese Zahl umfasst Baugenehmigungen<br />
ebenso wie Fälle aus dem<br />
Genehmigungsfreistellungsverfahren. Damit<br />
wurde das Vorjahresniveau um 3,5 Prozent<br />
übertroffen. Diese Daten gab das<br />
Statistische Landesamt bekannt.<br />
Auffällig war die deutliche Steigerung im<br />
Wohnungsbau gegenüber den Vorjahren. In<br />
Wohngebäuden sollen 3.109 Wohnungen<br />
entstehen. Davon sind 2.586 Wohnungen<br />
im Neubau geplant und weitere 523<br />
Wohnungen im Zuge von Baumaßnahmen<br />
im Bestand. Die Neubauzahl stellt den<br />
höchsten Wert <strong>der</strong> letzten 5 Jahre dar und<br />
liegt um rund ein Fünftel über dem Durchschnitt<br />
dieses Zeitraums.<br />
Die Nachfrage stieg sowohl im individuellen<br />
als auch im Mehrfamilienhausbau. In Ein-<br />
und Zweifamilienhäusern wurden 1.716<br />
Wohnungen zum Bau frei gegeben (+ 14,5<br />
Prozent im Vergleich zu 2010). Gleichzeitig<br />
wurde für 868 Wohnungen im Rahmen des<br />
Geschosswohnungsbaus eine Baugenehmigung<br />
erteilt (+ 65,3 Prozent).<br />
(rie)<br />
42 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>
IX Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote<br />
<strong>Verband</strong>snachrichten<br />
Sofortinformationen<br />
Sofortinformation 01/<strong>2012</strong><br />
I. VdW/VdWg-Presseerklärung vom<br />
21.12.2011<br />
II. Energieeffizienz/EU-Richtlinie<br />
III. EU-Beihilfen/sozialer Wohnungsbau<br />
IV. Innovationen für Innenstädte<br />
V. Wärmedämmverbundsysteme/<br />
Stellungnahme des DIBt<br />
VI. GEMA/VG Media<br />
VII. Trinkwasserverordnung 2001/Novelle<br />
2011<br />
VIII. BGH/Laufzeitvereinbarungen in<br />
Wärmeversorgungsverträgen<br />
IX. Statisches Jahrbuch Sachsen-Anhalt<br />
2011<br />
X. Qualifizierungsmöglichkeiten/Kooperation<br />
mit <strong>der</strong> BBA<br />
XI. Neuigkeiten von <strong>der</strong> KfW<br />
XII. VdW/VdWg-Veranstaltungen<br />
Sofortinformation 02/<strong>2012</strong><br />
I. Neujahrsempfang 24.01.<strong>2012</strong><br />
II. Gemeinsame VdW/VdWg-<br />
<strong>Verband</strong>srätesitzung<br />
III. BSI-Jahresempfang <strong>2012</strong><br />
IV. Grun<strong>der</strong>werbsteuer/RWI-Gutachen<br />
V. Trinkwasserverordnung<br />
VI. Liberalisierung des Fernwärmemarktes?<br />
VII. Mietrechtsreform<br />
VIII. KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung<br />
- Energieeffiziente<br />
Quartiersversorgung“<br />
IX. Ambulante Pflege<br />
stärken/Pflegebedürftigkeitsbegriff neu<br />
definieren<br />
X. Integrative Nachbarschaften/Bürgerarbeit<br />
XI. Nachrüstung von EEG-<br />
Anlagen/Einspeisemanagement<br />
XII. Deutscher Bauherrenpreis<br />
2011/Kategorie Mo<strong>der</strong>nisierung<br />
XIII. EU/Schwellenwerte im Vergaberecht<br />
verän<strong>der</strong>t<br />
XIV. VG Media/GdW reicht Feststellungsklage<br />
ein<br />
XV. Gesetzliche Zinsen<br />
XVI. Statistik<br />
Sofortinformation 03/<strong>2012</strong><br />
I. Textbausteine für den Geschäftsbericht<br />
2011<br />
II. Landesbauausstellung 2.-4. März <strong>2012</strong><br />
in Magdeburg<br />
III. Wohngeld/Heizkostenzuschuss wie<strong>der</strong><br />
einführen<br />
IV. Regionale Planungsgemeinschaft<br />
Harz/Sachlicher Teilplan – zentralörtliche<br />
Glie<strong>der</strong>ung<br />
V. Mini-KWK-För<strong>der</strong>ung<br />
VI. Rahmenvereinbarung über vergünstigte<br />
Mobilfunktarife mit <strong>der</strong> Telekom<br />
Deutschland GmbH/neue Tarife<br />
VII. Statistik<br />
VIII. Neuigkeiten von <strong>der</strong> KfW<br />
Sofortinformation 04/<strong>2012</strong><br />
I. VdW/VdWg-Presseerklärung vom<br />
14.02.<strong>2012</strong><br />
II. Pflege-Neuausrichtungsgesetz –<br />
PNG/Referentenentwurf vorgelegt<br />
III. Telekommunikationsgesetz/Einigung im<br />
Vermittlungsausschuss<br />
IV. FTTH Grundstücksnetzvertrag/Verhandlungen<br />
gestoppt<br />
V. Abschaltung Analoger Sen<strong>der</strong> am<br />
30.04.<strong>2012</strong><br />
VI. Regelungen zur Wassereffizienz/Europaweite<br />
Vorschriften<br />
schaden<br />
VII. Verein zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nachhaltigkeit<br />
im Wohnungsbau (NaWoh) gegründet<br />
VIII. Bundeswettbewerb „Nationaler Preis<br />
für integrierte Stadtentwicklung und<br />
Baukultur“<br />
IX. Neuigkeiten von <strong>der</strong> KfW<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 43
IX Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote<br />
Sofortinformation 05/<strong>2012</strong><br />
I. Stadtumbau Ost/Bericht an den<br />
Deutschen Bundestag<br />
II. Anträge/Bewilligungen Stadtumbau<br />
Sachsen-Anhalt <strong>2012</strong><br />
III. Pressekonferenz „Demografie-Allianz<br />
Sachsen-Anhalt“<br />
IV. Kompetenzzentrum Stadtumbau<br />
Sachsen-Anhalt<br />
V. Trinkwasserverordnung/Aktueller Stand<br />
VI. Rauchwarnmel<strong>der</strong>/Fernwartung<br />
VII. Breitbandversorgung in Sachsen-Anhalt<br />
VIII. Städtisches Immobilienmanagement<br />
durch Wohnungsgesellschaft<br />
IX. Netzwerkinitiative „wieweiterwohnen“<br />
X. Statistik: Inflation in Sachsen-Anhalt im<br />
Januar <strong>2012</strong><br />
Sofortinformation 06/<strong>2012</strong><br />
I. Anreizinstrumente für Rückbau und<br />
Aufwertung von Beständen und<br />
Quartieren<br />
II. Trinkwasserverordnung/Legionellenprüfung<br />
III. Technische Überwachungspflichten<br />
IV. Landesvergabegesetz/Stellungnahme<br />
des VdW<br />
V. Grundwasserproblematik<br />
VI. Aschersleben mit Immobilienmanager<br />
Award ausgezeichnet<br />
VII. Landesgartenschau 2018 in Burg<br />
VIII. CDU Sachsen-Anhalt erstellt neues<br />
Grundsatzprogramm<br />
IX. Energiewende/Steuerliche Benachteiligung<br />
X. Gebäudesanierung/Koalitionsausschuss<br />
beschließt 1,5 Mrd. Euro<br />
XI. Einigung Dresden/Gagfah<br />
XII. Statistik<br />
XIII. VdW/VdWg-Frühjahrstagung<br />
29./30.03.<strong>2012</strong><br />
XIV. Neue Benutzerkennung<br />
www.vdwvdwg.de<br />
XV. Stellenanzeigen<br />
Sofortinformation 07/<strong>2012</strong><br />
I. Wohnungsbauför<strong>der</strong>ung ab<br />
2014/Zweckbindung<br />
II. Kompetenzzentrum Stadtumbau<br />
Sachsen-Anhalt/Beirat<br />
III. För<strong>der</strong>programme für Energieeffizientes<br />
Bauen und Sanieren<br />
IV. Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />
V. Energieeinsparverordnung <strong>2012</strong> u.a.<br />
VI. Trinkwasserverordnung<br />
VII. Verordnung zur Festlegung <strong>der</strong><br />
technischen Vorschriften für Überweisungen<br />
und Lastschriften (SEPA)<br />
VIII. Abschaltung <strong>der</strong> analogen Rundfunkübertragung<br />
zum<br />
30.04.<strong>2012</strong>/mietrecht-liche Aspekte<br />
IX. Gesetz über Wohnformen und Teilhabe<br />
des Landes Sachsen-Anhalt (Wohn- und<br />
Teilhabegesetz – WTG LSA)<br />
X. Sponsoring/Erlass des Innenministeriums<br />
XI. Brandstiftung/Wohnungsunternehmen<br />
protestiert erfolgreich gegen Freilassung<br />
XII. Wettbewerb „Preis Soziale Stadt <strong>2012</strong>“<br />
XIII. Deutscher Mietgerichtstag/Vortragsunterlagen<br />
XIV. Rahmenvereinbarung mit <strong>der</strong> Firma<br />
Schimmelpfeng/Aufhebungsvertrag<br />
Sachinformationen<br />
Sachinformation Recht 1/<strong>2012</strong><br />
I. Mietrechtsreform <strong>2012</strong>?<br />
II. Rauchwarnmel<strong>der</strong>/Umlagefähigkeit<br />
neuer Betriebskosten<br />
III. Datenschutz/ALG II-KdU<br />
IV. Gerichtsurteile<br />
(pa)<br />
44 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>
IX Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote<br />
Neuerscheinungen<br />
Fraunhofer IRB Verlag:<br />
18040 Norm zur Barrierefreiheit im<br />
Fokus des Bauordnungsrechts<br />
Nadine Metlitzky, Lutz Engelhardt<br />
2011, 272 Seiten, zahlr. Abbildungen und<br />
Tabellen, kartoniert, ISBN 978-3-8167-<br />
8409-8, € 39,00<br />
Barrierefreiheit im Bestand<br />
Günter Kohlbecker<br />
2011, 183 Seiten, Abbildungen, Tabellen,<br />
ISBN 978-3-8167-8542-2, € 42,00<br />
Brandschutz im Bestand - Wohngebäude<br />
und Betreutes Wohnen<br />
Gerd Geburtig<br />
<strong>2012</strong>, 218 Seiten, zahlreiche farbige Abbildungen<br />
und Tabellen, kartoniert, ISBN<br />
978-3-8167-8539-2, € 48,00<br />
Grundstücksentwässerung auf einen<br />
Blick<br />
Michael Scheffler<br />
2011, 171 Seiten, 56 meist farbige Abbildungen<br />
und 5 Tabellen, gebunden, ISBN<br />
978-3-8167-8448-7, € 25,00<br />
VOB/B-Bauvertagsabwicklung anhand<br />
von Musterformularen<br />
Rolf Theißen<br />
2. aktualisierte Auflage 2011, 268 Seiten,<br />
80 Bau-Musterformulare, gebunden, ISBN<br />
978-3-8167-8531-6, € 49,00<br />
Bauwerksrisse kurz und bündig<br />
Heinz Meichsner<br />
2011, 168 Seiten, 164 meist farbige Abbildungen<br />
und Tabellen, kartoniert, ISBN<br />
978-3-8167-8559-0, € 29,00<br />
Entwicklung eines kostengünstigen<br />
Sanierungsverfahrens für Hausanschlüsse<br />
Joachim Beyert<br />
Bauforschung für die Praxis Band 100<br />
2011, 80 Seiten, Abbildungen, Tabellen,<br />
kartoniert, ISBN 978-3-8167-8578-1, €<br />
30,00<br />
Brennpunkte Ausbau und Fassade<br />
Hrsg. Fachverband <strong>der</strong> Stuckateure für Ausbau<br />
und Fassade<br />
2011, 140 Seiten, kartoniert, ISBN 978-3-<br />
8167-8550-7, € 36,00<br />
Baupraktische Detaillösungen für<br />
Innendämmungen (nach EnEV 2009)<br />
R. Oswald, M. Zöller, G. Liebert, S. Sous<br />
Bauforschung für die Praxis Band 98<br />
2011, 135 Seiten, zahlreiche zum Teil<br />
farbige Abbildungen, kartoniert, ISBN 978-<br />
3-8167-8552-1, € 35,00<br />
Mo<strong>der</strong>ne Dächer<br />
Walter Holzapfel<br />
2011, 65 Seiten, kartoniert, ISBN 978-3-<br />
8167-8551-4, € 19,00<br />
Mo<strong>der</strong>nisierungsempfehlungen im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Ausstellung eines Energieausweises<br />
Hauser, Ettrich, Hoppe<br />
Bauforschung für die Praxis Band 96<br />
2011, 212 Seiten, zahlreiche zum Teil<br />
farbige Abbildungen und Tabellen,<br />
kartoniert, ISBN 978-3-8167-8333-6, €<br />
46,00<br />
Zu beziehen über Fraunhofer IBR Verlag,<br />
Nobelstraße 12, 70569 Stuttgart, Telefon<br />
0711 970-2628, Fax -2599, Email:<br />
presse@irb.fraunhofer.de, Internet:<br />
www.irb.fraunhofer.de.<br />
(schm)<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 45
IX Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote<br />
Stellenangebot<br />
Die Dessauer Wohnungsbaugesellschaft<br />
mbH als kommunales Unternehmen ist mit<br />
ca. 12.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten<br />
größter Vermieter in <strong>der</strong> Doppelstadt<br />
Dessau-Roßlau.<br />
Unterstützen Sie unser Team ab dem<br />
01.07.<strong>2012</strong> als Mitarbeiter/in<br />
Marketing / Vermietungscontrolling<br />
Ihre Hauptaufgaben:<br />
- Beobachtung des Wohnungsmarktes<br />
und Ableiten geeigneter<br />
unternehmens- und zielgruppenorientierter<br />
Marketingstrategien<br />
- Entwicklung und Umsetzung entsprechen<strong>der</strong><br />
Maßnahmen zur zielgruppenorientiertenMietergewinnung<br />
und -bindung<br />
- Weiterentwicklung des Bereiches<br />
Vermietung zu einer leistungs- und<br />
serviceorientierten Einheit<br />
- Optimierung des Vermietungsprozesses<br />
- Aufbau und Weiterentwicklung<br />
eines zielorientierten Vermietungscontrolling<br />
und Integration in das<br />
Unternehmenscontrolling<br />
Ihr Profil:<br />
- Sie haben ein wirtschaftswissenschaftliches<br />
Studium absolviert und<br />
verfügen über Berufserfahrung auf<br />
dem Gebiet Marketing/Vertrieb.<br />
- Ihre Arbeitsweise ist geprägt von<br />
Kreativität, analytischem und<br />
strategischem Denken.<br />
- Sie verfügen über eine hohe soziale<br />
Kompetenz, pflegen einen klaren,<br />
offenen Kommunikationsstil und<br />
sind bereit, Führungsverantwortung<br />
zu übernehmen.<br />
Unser Angebot:<br />
- Sie erwartet eine verantwortungsvolle<br />
Tätigkeit mit einer entsprechenden<br />
Vergütung nach<br />
<strong>Wohnungswirtschaft</strong>starif.<br />
- Bei Eignung bestehen weitere Aufstiegsmöglichkeiten<br />
im Unternehmen.<br />
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen<br />
bis zum 30.04.<strong>2012</strong><br />
an die:<br />
Dessauer Wohnungsbaugesellschaft<br />
mbH<br />
Personalabteilung<br />
Ferdinand-von-Schill-Str. 8<br />
06844 Dessau-Roßlau<br />
o<strong>der</strong> richten Sie Ihre E-Mail-Bewerbung an<br />
folgende Adresse: beate.rulf@dwgwohnen.de<br />
Für die Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen<br />
legen Sie bitte einen adressierten<br />
und ausreichend frankierten Rückumschlag<br />
bei.<br />
(pa)<br />
46 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>
X Informationen aus den Mitgliedsunternehmen<br />
Wechsel in <strong>der</strong> Unternehmensführung<br />
Wohnungsbaugenossenschaft<br />
Magdeburg-Stadtfeld eG<br />
Seit 01.01.<strong>2012</strong> ist Frau Carina Stephany<br />
Vorstandsmitglied in <strong>der</strong> Wohnungsbaugenossenschaft<br />
Magdeburg-Stadtfeld eG.<br />
Wohnungsgenossenschaft Roßla eG<br />
Seit 18.11.2011 ist Klaus-Dieter Apitius Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong><br />
in <strong>der</strong> Wohnungsgenossenschaft<br />
Roßla eG.<br />
Den neuen Vorständen wünschen wir für<br />
ihre verantwortungsvolle Aufgabe viel Erfolg<br />
und Schaffenskraft.<br />
(bü)<br />
Geburtstage<br />
50 Jahre<br />
Susanne Tietz<br />
Wohnungsgenossenschaft Beetzendorf eG<br />
Birgit Ludwig<br />
Allgemeine Wohnungsgenossenschaft eG<br />
Coswig (Anhalt)<br />
Bernd Schertling<br />
Freyburger Wohnungsbaugesellschaft mbH<br />
Gabriele Helzel<br />
Zielitzer Wohnungsgesellschaft mbH<br />
60 Jahre<br />
Hans Keller<br />
Wohnungsbaugenossenschaft Wittenberg<br />
eG<br />
65 Jahre<br />
Michael Wieduwilt<br />
Bernburger Wohnstättengesellschaft mbH<br />
Uwe Reinholz<br />
Jeßnitzer Wohnungsgesellschaft mbH<br />
(pa/bü)<br />
Jubiläen<br />
20 Jahre<br />
Gräfenhainicher Wohnungsgesellschaft<br />
mbH<br />
Gründungsdatum: 21.02.1992<br />
Anzahl WE: 1.340<br />
Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg<br />
mbH<br />
Gründungsdatum: 01.01.1992<br />
Anzahl WE: 23.791<br />
Gebäudewirtschaft GmbH Merseburg<br />
Gründungsdatum: 16.01.1992<br />
Anzahl WE: 3.772<br />
Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft<br />
Tangermünde mbH<br />
Gründungsdatum: 11.03.1992<br />
Anzahl WE: 949<br />
(sp)<br />
Aus den Mitgliedsunternehmen<br />
Städtisches Immobilienmanagement<br />
durch Wohnungsgesellschaft<br />
Seit Anfang <strong>2012</strong> werden die 227 Wirtschaftseinheiten,<br />
die sich im Besitz <strong>der</strong> Stadt<br />
Naumburg befinden, von drei städtischen<br />
Mitarbeitern in <strong>der</strong> GWG-Wohnungsgesellschaft<br />
Naumburg verwaltet. Die Mitarbeiter<br />
bleiben weiterhin Angestellte <strong>der</strong><br />
Stadtverwaltung, seien fachlich jedoch <strong>der</strong><br />
GWG unterstellt. Die Immobilien bleiben im<br />
Eigentum <strong>der</strong> Stadt Naumburg.<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 47
X Informationen aus den Mitgliedsunternehmen<br />
Nach Aussage von Oberbürgermeister<br />
Küper gehe es vor allem darum, Vorbereitungen<br />
für die Entscheidung zu treffen,<br />
was die Stadt überhaupt an Immobilien<br />
benötigt und was ggf. veräußert werden<br />
kann. Konkret geht es um 18 Wohnungen,<br />
22 Gewerbeeinheiten, 704 Garagen und<br />
171 sonstige „Nutzungseinheiten“ wie<br />
Burgen, Friedhofsgebäude, Vereinsgebäude,<br />
eine Kegelbahn, drei Parkplätze und<br />
an<strong>der</strong>es, wobei rund 1.000 Miet- o<strong>der</strong><br />
Pachtverträge dazugehören. Auch die Bauerhaltung<br />
liegt im Verantwortungsbereich<br />
des Gebäudemanagements, wobei<br />
allerdings auch künftig die Stadtverwaltung<br />
für die Investitionen zuständig ist.<br />
Anmerkung: Die Übernahme des Immobilienmanagements<br />
von <strong>der</strong> Stadt ist<br />
sicherlich für kommunale Wohnungsunternehmen<br />
eine Option in <strong>der</strong> Zusammenarbeit<br />
mit dem Gesellschafter, wobei sich daraus<br />
natürlich keine Verschlechterung <strong>der</strong><br />
wirtschaftlichen Situation für den eigenen<br />
Wohnungsbestand, son<strong>der</strong>n eine Verbesserung<br />
des städtischen Immobilienmanagements<br />
ergeben sollte.<br />
(rie)<br />
Deutscher Bauherrenpreis 2011/Kategorie<br />
Mo<strong>der</strong>nisierung<br />
Am 10. Januar <strong>2012</strong> wurden die Preise des<br />
wichtigsten nationalen Wohnungsbauwettbewerbs<br />
„Deutscher Bauherrenpreis 2011“<br />
in <strong>der</strong> Kategorie Mo<strong>der</strong>nisierung verliehen.<br />
Die Jury zeichnete zehn Projekte mit dem<br />
Deutschen Bauherrenpreis Mo<strong>der</strong>nisierung<br />
2011 aus; zehn weitere Projekte erhielten<br />
eine Beson<strong>der</strong>e Anerkennung. Darüber<br />
hinaus wurde <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>preis „Denkmalschutz<br />
im Wohnungsbau“ zweimal vergeben.<br />
Einen dieser Preise erhielt die WIWOG<br />
Wittenberger Wohnungsbaugesellschaft<br />
mbH für den behutsamen<br />
Umbau <strong>der</strong> geschichtsträchtigen „Alten<br />
Mädchenschule“ für studentische<br />
Nutzungen in <strong>der</strong> Altstadt <strong>der</strong> Lutherstadt<br />
Wittenberg.<br />
Die GWG Gesellschaft für Wohn- und<br />
Gewerbeimmobilien Halle-Neustadt<br />
mbH erhielt die „Beson<strong>der</strong>e Anerkennung“<br />
für die Plattenbautransformation<br />
„Olean<strong>der</strong>weg, Halle/Saale“.<br />
Zu diesem Preis bzw. <strong>der</strong> Anerkennung<br />
gratulieren wir recht herzlich.<br />
Aus Anlass <strong>der</strong> Preisverleihung ist eine<br />
Dokumentation mit einer Darstellung jener<br />
Projekte erschienen, die die zweite Stufe des<br />
Verfahrens erreicht haben. Als GdW-<br />
Mitgliedsunternehmen haben Sie je ein<br />
Druckexemplar erhalten. Darüber hinaus<br />
steht sie auf www.gdw.de zum Download<br />
bereit.<br />
(rie)<br />
Brandstiftung/Wohnungsunternehmen<br />
protestiert erfolgreich gegen Freilassung<br />
Kein Verständnis für den Halberstädter Haftrichter<br />
hat Dr. Siegfried Brüning, Geschäftsführer<br />
<strong>der</strong> Blankenburger Wohnungsgesellschaft<br />
mbH gezeigt. Er protestierte schriftlich<br />
bei <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft Magdeburg<br />
gegen die Entscheidung, einen Verdächtigen<br />
(Brandstiftung im Wohnungsbestand<br />
des Unternehmens) nicht in Untersuchungshaft<br />
zu nehmen – mit Erfolg.<br />
Wochenlang hatte <strong>der</strong> 19jährige, selbst<br />
Mieter, die Mitbewohner terrorisiert und<br />
insgesamt sechs Brände in dem Wohnhaus<br />
gelegt. Nach Hinweis eines Mannes aus<br />
dem Haus wurde er gefasst, nach dem Verhör<br />
aber wie<strong>der</strong> freigelassen.<br />
Anmerkung: Offensichtlich lohnt es sich<br />
doch, ggf. gegen entsprechende Beschlüsse<br />
vorzugehen.<br />
(rie)<br />
48 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>
XI Veranstaltungskalen<strong>der</strong><br />
April <strong>2012</strong><br />
12./13.04.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Informationsveranstaltung für Sekretärinnen/Sekretäre<br />
18.04.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Die Reform <strong>der</strong> Sachaufklärung in <strong>der</strong><br />
Zwangsvollstreckung“<br />
18.04.<strong>2012</strong> VdWg-Arbeitsgemeinschaft Altmarkkreis<br />
19.04.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Streit im Treppenhaus o<strong>der</strong> die Hausordnung<br />
wird eingehalten!“<br />
19.04.<strong>2012</strong> VdW-Arbeitsgemeinschaft Süd<br />
20.04.<strong>2012</strong> Tag <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong> <strong>der</strong> Hochschule Anhalt in Zusammenarbeit<br />
mit VdW/VdWg<br />
23.04.<strong>2012</strong> VdWg-Informationsveranstaltung für Aufsichtsräte<br />
25.04.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Mietrechtliche Fragen bei Tod des<br />
Mieters“<br />
25.04.<strong>2012</strong> VdWg-Arbeitskreis Rechnungslegung und Bilanzierung<br />
26.04.<strong>2012</strong> VdWg-Arbeitsgemeinschaft Magdeburger Wohnungsbaugenossenschaften<br />
Mai <strong>2012</strong><br />
03.05.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Fachausschuss Recht<br />
10.05.<strong>2012</strong> Arbeitsgemeinschaft Hallescher Wohnungsunternehmen<br />
09./10.05.<strong>2012</strong> VdW-Arbeitsgemeinschaft Altmark<br />
14.05.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Burn-out & Co. – psychische<br />
Gesundheit am Arbeitsplatz o<strong>der</strong> psychische Gesundheit managen – die<br />
neue Kompetenz im beruflichen Alltag”<br />
16.05.<strong>2012</strong> VdWg-Arbeitsgemeinschaft Altmarkkreis<br />
21.05.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Anhang und Lagebericht – Beson<strong>der</strong>e<br />
Herausfor<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> Erstellung des Jahresabschlusses“<br />
23.05.<strong>2012</strong> Gemeinsame Tagung <strong>der</strong> Genossenschaftsregionalverbände<br />
Mitteldeutschlands<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 49
XI Veranstaltungskalen<strong>der</strong><br />
29.05.<strong>2012</strong> VdW-Arbeitsgruppe Marketing<br />
30.05.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Telefontraining“<br />
31.05./01.06.<strong>2012</strong> WSA-Finanzierungsveranstaltung<br />
Juni <strong>2012</strong><br />
04./05.06.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Fachausschuss Bau/Technik<br />
11.06.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Vom Interessenten zum Kunden: Wie<br />
gewinne ich neue Mieter?“<br />
13.06.<strong>2012</strong> VdWg-Arbeitskreis Rechnungslegung und Bilanzierung<br />
14.06.<strong>2012</strong> GdW-Genossenschaftskongress<br />
14.06.<strong>2012</strong> VdWg-Arbeitsgemeinschaft Magdeburger Wohnungsbaugenossenschaften<br />
18.06.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Von <strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>nisierungsankündigung<br />
bis zur Abrechnung“<br />
19./20.06.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Veranstaltungsseminar für Frauen in Führungspositionen<br />
20.06.<strong>2012</strong> VdWg-Arbeitsgemeinschaft Altmarkkreis<br />
25.06.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Seminarveranstaltung „Wohnungsabnahme“<br />
27./28.06.<strong>2012</strong> VdW-Fachtagung <strong>der</strong> Geschäftsführer<br />
Vorankündigungen<br />
09./10.07.<strong>2012</strong> VdWg-Konferenz <strong>der</strong> Vorstände<br />
25.08.<strong>2012</strong> WSA-Kundentag „20 Jahre“<br />
12./13.09.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-<strong>Verband</strong>stag<br />
25./26.09.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Veranstaltung Dessau-Roßlauer Rechtstage<br />
18./19.10.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Informationsveranstaltung mit Schwerpunkten zu betriebswirtschaftlichen<br />
Aspekten für die Zukunftssicherung von Wohnungsunternehmen<br />
50 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong>
XI Veranstaltungskalen<strong>der</strong><br />
05.11.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Informationsveranstaltung „Betrieblicher Leistungsvergleich<br />
für das Jahr 2011“<br />
21./22.11.<strong>2012</strong> VdW/VdWg-Fachtagung Bau/Technik<br />
05./06.12.<strong>2012</strong> VdW-Fachtagung <strong>der</strong> Geschäftsführer<br />
06./07.12.<strong>2012</strong> VdWg-Konferenz <strong>der</strong> Vorstände<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 1-2-3/<strong>2012</strong> 51