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Verbandsreport 7-8-9-2010 - Verband der Wohnungswirtschaft ...

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Inhaltsverzeichnis<br />

im Internet unter www.vdwvdwg.de als PDF-Dokument abrufbar Redaktionsschluss: 30.09.<strong>2010</strong><br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong><br />

7-8-9/<strong>2010</strong><br />

I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell Seite 4<br />

− Altschuldenhilfe und Stadtumbau<br />

− Landtag von Sachsen-Anhalt beschließt Positionen<br />

zur Städtebauför<strong>der</strong>ung und zur Streichung <strong>der</strong> Altschulden<br />

− Verbände <strong>der</strong> Wohnungs- und Immobilienwirtschaft und<br />

Deutscher Mieterbund Sachsen-Anhalt gegen Kürzungen<br />

in <strong>der</strong> Städtebau- und KfW-För<strong>der</strong>ung<br />

− Magdeburger Erklärung zur Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />

− Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige<br />

und bezahlbare Energieversorgung<br />

− Bundesratsinitiative des Landes Berlin zum Mietrecht<br />

− Aktuelles zur geplanten Reform <strong>der</strong> Grundsteuer<br />

− Aktuelle Tendenzen im Bereich <strong>der</strong> Gewerbesteuer<br />

II Verbändeaktivitäten Seite 14<br />

− VdW/VdWg-<strong>Verband</strong>stag <strong>2010</strong><br />

− Übersicht <strong>der</strong> VdW/VdWg-Informationsveranstaltungen,<br />

Fachtagungen, Seminarveranstaltungen, Fachausschuss-,<br />

Arbeitsgemeinschafts-, Arbeitsgruppen- und Arbeitskreissitzungen<br />

− Verbände im Gespräch<br />

III Recht Seite 17<br />

− Erfassung von Rohrwärme bei Einrohrheizungen<br />

− Nichtzahlung <strong>der</strong> Prozesskosten nach einem Räumungsprozess<br />

kein Kündigungsgrund<br />

− Der Nichteinhaltung <strong>der</strong> Abrechnungsfrist steht eine Anpassung<br />

<strong>der</strong> Vorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB nicht entgegen<br />

− Feststellungsinteresse des Mieters zu unwirksamen<br />

Schönheitsreparaturenklauseln<br />

− Betriebskostenabrechnung nach Personen<br />

− Hauswarttätigkeit/Geltendmachung in <strong>der</strong> Betriebskosten-<br />

abrechnung<br />

− Entsorgung des Wohnungsschlüssels durch den Mieter bei<br />

einer zentralen Schließanlage<br />

IV Multimedia und innovative Entwicklungen Seite 21<br />

− Neuer VdW/VdWg-Internetauftritt www.vdwvdwg.de<br />

− BSI weist Sicherheitsbedenken zum neuen Personalausweis zurück<br />

− Neue Schwachstelle im Adobe-Rea<strong>der</strong><br />

− Verbreitung von Schadsoftware über Werbebanner<br />

− E-Brief, DE-Mail und Co.<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 1


Inhaltsverzeichnis<br />

V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern Seite 24<br />

− Aktuelles zum Jahressteuergesetz <strong>2010</strong><br />

− Bilanzielle Behandlung des Teilschul<strong>der</strong>lasses im Rahmen<br />

des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms<br />

− IDW-Rechnungslegungshinweis zur Aufbewahrung von<br />

Geschäftsunterlagen<br />

− Aktuelles zur Anerkennung von ertragsteuerlichen Organschafts-<br />

verhältnissen<br />

VI WSA <strong>Wohnungswirtschaft</strong>liche Treuhand Seite 27<br />

Sachsen-Anhalt GmbH<br />

− Risiken bei Geothermiebohrungen<br />

VII Weitere Themen Seite 28<br />

− Wahl des neuen GdW-Präsidenten/Vorschlag des GdW-<br />

<strong>Verband</strong>srates<br />

− Konjunktur in Sachsen-Anhalt zieht in den Industriebetrieben an<br />

− Inflationsrate in Sachsen-Anhalt unverän<strong>der</strong>t<br />

− Bevölkerungsrückgang in Sachsen-Anhalt verlangsamt sich<br />

− IWH-Studie/wachsende Armutsrisiken<br />

− DIW/Kluft zwischen Arm und Reich wird größer<br />

− Zahl <strong>der</strong> Alleinerziehenden steigt<br />

− Wohnen in Halle am teuersten?<br />

− Mietrecht/Mietnomadentum<br />

− ALG II/Datenschutz<br />

− Google Street View<br />

− EBZ/neue Internet-Stellenbörse<br />

− Betreuung und Vorsorge/neue MJ-Broschüre<br />

VIII Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote Seite 33<br />

− <strong>Verband</strong>snachrichten<br />

− Neuerscheinungen<br />

− Stellenanzeige<br />

− Stellengesuch<br />

IX Informationen aus den Mitgliedsunternehmen Seite 37<br />

− Auszeichnungen<br />

− Verabschiedung in den Ruhestand<br />

− Wechsel in <strong>der</strong> Unternehmensführung<br />

− Neue Mitglie<strong>der</strong><br />

− Geburtstage<br />

− Betriebsjubiläen<br />

X Veranstaltungskalen<strong>der</strong> Seite 39<br />

2 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>


„In <strong>der</strong> Weltgeschichte ist nicht jedes Ereignis<br />

die unmittelbare Folge eines an<strong>der</strong>en,<br />

die Ereignisse bedingen sich vielmehr wechselseitig.“<br />

Heinrich Heine<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 3


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Altschuldenhilfe und Stadtumbau<br />

Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr,<br />

Bau und Stadtentwicklung hat empirica<br />

die bisherigen Auswirkungen <strong>der</strong> Altschuldenhilfe<br />

für den Stadtumbau Ost und<br />

des zukünftigen Bedarfs an einer weiteren<br />

Entlastung untersucht und die Ergebnisse in<br />

einem Gutachten dokumentiert. Das Gutachten<br />

(Lang- und Kurzfassung) ist im Internet<br />

unter www.vdwvdwg.de (Rubrik Fachinformationen<br />

-> Wohnungspolitik) eingestellt.<br />

Der Gutachter kommt im Ergebnis des Prüfungsauftrages<br />

zu folgen<strong>der</strong> Empfehlung:<br />

„Eine Altschuldenhilfeentlastung sollte gewährt<br />

werden, wenn ein Unternehmen<br />

Wohngebäude ab Baujahr 1949 abreißt und<br />

den Entlastungsbetrag vollständig in die<br />

Sanierung von Wohngebäuden in <strong>der</strong> Innenstadt<br />

<strong>der</strong> Städte investiert (Koppelungsregelung).<br />

Zur Vereinfachung und zur Verhin<strong>der</strong>ung<br />

von Missbrauch bei <strong>der</strong> Definition<br />

von Innenstadt könnten alternativ die<br />

Sanierungsobjekte anhand <strong>der</strong> Baujahre bis<br />

1949 definiert werden. Die Kommune muss<br />

den Abriss und <strong>der</strong> Sanierung zustimmen.<br />

Der Entlastungsbetrag sollte sich an <strong>der</strong><br />

durchschnittlichen Höhe <strong>der</strong> verbliebenen<br />

Altschulden in Höhe von 55,00 Euro/qm je<br />

abgerissenen Quadratmeter orientieren.<br />

Teilabrisse von Gebäuden sind nicht entlastungsfähig.<br />

Eine Kumulation <strong>der</strong> Altschuldenentlastung<br />

bei Abriss mehrerer Gebäude<br />

auf ein Sanierungsobjekt ist ebenso möglich<br />

wie eine Kumulation mit an<strong>der</strong>en För<strong>der</strong>instrumenten.<br />

De Erwerbskosten für unsanierte<br />

Objekte sind den Investitionskosten<br />

gleichzustellen. Auch <strong>der</strong> Erwerb von sanierten<br />

Objekten ist zulässig, wenn die Sanierung<br />

in engem Zusammenhang mit dem<br />

Erwerb steht. Antragsberechtigt sind alle<br />

Unternehmen, die über Altschulden verfügen,<br />

d. h. auf betriebswirtschaftliche Kriterien<br />

sollte verzichtet werden.“<br />

In einer ersten Bewertung stellen <strong>der</strong> GdW<br />

und die Regionalverbände Folgendes fest:<br />

- Wir begrüßen, dass <strong>der</strong> Gutachter im<br />

Ergebnis seiner Analyse <strong>der</strong> bisherigen<br />

Wirkungsweise <strong>der</strong> Altschuldenhilfe für<br />

den Stadtumbau Ost zu dem Ergebnis<br />

kommt, dass eine Fortführung <strong>der</strong> Altschuldenentlastung<br />

den Stadtumbau Ost<br />

unterstützt. Die Fortführung <strong>der</strong> Altschuldenentlastung<br />

ist aus Sicht des<br />

GdW und seiner Regionalverbände eine<br />

zwingend notwendige Rahmenbedingung<br />

für den Erfolg des Stadtumbau Ost<br />

<strong>2010</strong> bis 2016, für die Stabilisierung und<br />

Entwicklung von Wohnqualität, Wohnquartieren<br />

und für die – auch politisch<br />

und zivilgesellschaftlich erfor<strong>der</strong>liche -<br />

Erhaltung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit <strong>der</strong><br />

Wohnungsunternehmen. Ohne eine Altschuldenregelung<br />

werden die Ziele sowohl<br />

beim Abriss als auch bei <strong>der</strong> Aufwertung<br />

nicht erreicht werden. So<br />

kommt auch <strong>der</strong> Gutachter berechtigt zu<br />

dem Schluss, dass <strong>der</strong> zügige Leerzug<br />

und Abriss wesentlich für den Erhalt <strong>der</strong><br />

Wohnqualität in den Schrumpfungsgebieten<br />

ist.<br />

- Antragsberechtigt sollen alle Unternehmen<br />

sein, die über Altschulden verfügen,<br />

d. h. auf eine Leerstandsquote o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e<br />

betriebswirtschaftliche Kriterien soll<br />

verzichtet werden. Auch dies ist eine folgerichtige<br />

Empfehlung mit Blick auf die<br />

künftig erfor<strong>der</strong>liche Abrisszahl.<br />

- Kritikwürdig ist aus unserer Sicht die<br />

empfohlene Koppelungsregelung insoweit,<br />

als sie die Beschränkung <strong>der</strong> Investitionen<br />

auf Immobilien in Innenstädten<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Baujahre bis 1949 und den<br />

Ausschluss von Teilabrissen <strong>der</strong> Gebäude<br />

von einer Altschuldenentlastung vorsieht.<br />

Diese Einschränkungen wi<strong>der</strong>sprechen<br />

einigen grundsätzlichen Feststellungen,<br />

wie sie an an<strong>der</strong>er Stelle im Gutachten<br />

getroffen sind, insbeson<strong>der</strong>e, wenn es<br />

um die künftigen Investitionsstandorte<br />

4 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

geht, die letztlich von den Kommunen<br />

im Rahmen ihrer Stadtentwicklungskonzepte<br />

festzulegen sind.<br />

- Die wichtige Unterstützung von flankierenden<br />

Maßnahmen wie einer GrESt-<br />

Befreiung auf Fusionen (S. 68) sollte aus<br />

unserer Sicht dringend auch in die Zusammenfassung<br />

aufgenommen werden.<br />

Deshalb unsere Vorschläge zur Altschuldenentlastung:<br />

a) Der Entlastungsbetrag sollte vollständig<br />

in den Erwerb und die Sanierung<br />

von Wohngebäuden in den Innenstädten<br />

und den sonstigen zukunftsfähigen<br />

Stadtteilen und Quartieren investiert<br />

werden können.<br />

Begründung:<br />

Zu den för<strong>der</strong>würdigen Gebieten gehören<br />

alle Teile <strong>der</strong> Stadt, die auf Dauer für die<br />

städtische Struktur, Funktion und Gestalt<br />

unverzichtbar sind und weiter zukunftsfähig<br />

gestaltet werden müssen. Dazu zählen auch<br />

jene Bereiche <strong>der</strong> industriell errichteten<br />

Wohngebiete, die in den Stadtentwicklungskonzepten<br />

als dauerhaft notwendig<br />

für die Wohnraumversorgung ausgewiesen<br />

sind. Die Evaluationskommission hat deshalb<br />

zu Recht "die Aufwertung <strong>der</strong> Innenstädte<br />

und <strong>der</strong> sonstigen zukunftsfähigen<br />

Stadtteile und Quartiere" empfohlen.<br />

Zu warnen ist vor einem zu engen Verständnis<br />

von <strong>der</strong> Innenstadt, die dann mit<br />

<strong>der</strong> Bebauung vor 1918, im Kaiserreich o<strong>der</strong><br />

nach <strong>der</strong> Grün<strong>der</strong>zeit, aufhört. Damit würde<br />

<strong>der</strong> größte Teil <strong>der</strong> gebauten Stadt und ihrer<br />

Wohnungen ausgeschlossen und quasi als<br />

städtebauliche Fehlentwicklung abqualifiziert<br />

werden. Mit dieser Konzeption würde<br />

sich we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wohnbedarf <strong>der</strong> Zukunft<br />

befriedigen lassen, noch könnten die Kommunen<br />

und Wohnungsunternehmen ihrem<br />

sozialen Versorgungsauftrag nachkommen.<br />

Deshalb sind Aufwertungen nicht nur im<br />

Althausbestand des Stadtkerns - mit seinem<br />

sehr begrenzten, für die soziale Wohnraumversorgung<br />

völlig unzureichenden und im<br />

Hinblick auf die Mo<strong>der</strong>nisierungskosten und<br />

baulichen Restriktionen in Bezug auf Klimaschutz,<br />

Barrierearmut und Familienfreundlichkeit<br />

auch künftig ungeeigneten Wohnungsangebot<br />

-, son<strong>der</strong>n auch in den kompakten<br />

Wohngebieten außerhalb <strong>der</strong> Innenstadtkulisse,<br />

die dauerhaft für die Wohnraumversorgung<br />

unverzichtbar sind, notwendig.<br />

Die Politik kann dieser Empfehlung<br />

nicht folgen, weil sonst die Attraktivität <strong>der</strong><br />

Städte als Wohnstandort und die Bezahlbarkeit<br />

<strong>der</strong> Mieten für weite Kreise <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

nicht mehr gegeben wäre.<br />

b) Teilabrisse von Gebäuden müssen<br />

mit <strong>der</strong> Wohnfläche entlastungsfähig<br />

bleiben.<br />

Begründung:<br />

Die Erfüllung <strong>der</strong> Zielstellung, bis 2016 rd.<br />

200.000 bis 250.000 Wohnungen vom<br />

Markt zu nehmen, ist nur dann möglich,<br />

wenn - wie in <strong>der</strong> Vergangenheit - <strong>der</strong> Teilabriss<br />

sowohl in die Abrissför<strong>der</strong>ung, als<br />

auch die Altschuldenentlastung einbezogen<br />

bleibt.<br />

Gerade in den nächsten Jahren wird <strong>der</strong><br />

Teilabriss von Gebäuden einen hohen Stellenwert<br />

haben, in einigen Kommunen ist er<br />

sogar die einzige Form, Wohnungen vom<br />

Markt zu nehmen. Wir benötigen den Teilrückbau<br />

im Interesse <strong>der</strong> jeweiligen Städte<br />

und Gemeinden und den Erfolg des Stadtumbaus<br />

Ost insgesamt. Der Teilrückbau ist<br />

mit Recht im Rahmen <strong>der</strong> Abrissför<strong>der</strong>ung<br />

des Stadtumbaus Ost för<strong>der</strong>fähig, er muss<br />

auch in die Anschlussregelung für die Altschuldenentlastung<br />

einbezogen werden.<br />

(mei)<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 5


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Landtag von Sachsen-Anhalt beschließt<br />

Positionen zur Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />

und zur Streichung<br />

<strong>der</strong> Altschulden<br />

„ 1. Der Landtag von Sachsen-Anhalt vertritt<br />

die Auffassung, dass die von <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

geplante Kürzung <strong>der</strong> Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />

um 50 % massive negative<br />

Auswirkungen auf die Entwicklung <strong>der</strong><br />

Städte in Sachsen-Anhalt hätte und insbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>der</strong> gebotenen Bewältigung <strong>der</strong><br />

demographischen Entwicklung nicht gerecht<br />

werden würde.<br />

2. Der Landtag von Sachsen-Anhalt bittet<br />

die Landesregierung, sich weiterhin gegenüber<br />

<strong>der</strong> Bundesregierung deutlich gegen<br />

die geplanten Kürzungsvorschläge zu positionieren.<br />

Die Landesregierung wird in diesem<br />

Zusammenhang gebeten, im Bundesrat<br />

initiativ zu werden, um gemeinsam mit den<br />

an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n die geplanten Kürzungen<br />

<strong>der</strong> Städtebauför<strong>der</strong>ung abzuwenden.<br />

3. Der Landtag von Sachsen-Anhalt erklärt,<br />

dass das Programm „Stadtumbau Ost“<br />

durch eine Regelung zu den wohnungswirtschaftlichen<br />

Altschulden flankiert werden<br />

muss, um dieses unter Beteiligung <strong>der</strong><br />

Kommunen und <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />

erfolgreich fortsetzen zu können.<br />

4. Der Landtag von Sachsen-Anhalt bittet<br />

die Landesregierung, sich auf Bundesebene<br />

für die Streichung <strong>der</strong> Altschulden ostdeutscher<br />

Wohnungsunternehmen und die Einlösung<br />

<strong>der</strong> im Koalitionsvertrag <strong>der</strong> Bundestagsfraktionen<br />

von CDU/CSU und FDP enthaltenen<br />

Ankündigung einzusetzen“.<br />

Die <strong>Wohnungswirtschaft</strong> unseres Landes<br />

bewertet diesen Beschluss als eine wichtige<br />

Unterstützung unserer Landespolitik gegen<br />

die Kürzungspläne in <strong>der</strong> Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />

auf Bundesebene und für eine Altschuldenregelung.<br />

(mei)<br />

Verbände <strong>der</strong> Wohnungs- und<br />

Immobilienwirtschaft und Deutscher<br />

Mieterbund Sachsen-Anhalt<br />

gegen Kürzungen in <strong>der</strong> Städtebau-<br />

und KfW-För<strong>der</strong>ung<br />

Die vier großen Verbände <strong>der</strong> Wohnungs-<br />

und Immobilienwirtschaft Sachsen-Anhalt<br />

und <strong>der</strong> Deutsche Mieterbund haben sich<br />

am 29. Juni <strong>2010</strong> auf einer Arbeitstagung in<br />

Magdeburg zu den Kürzungsplänen <strong>der</strong><br />

Bundesregierung zur Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />

ab 2011 positioniert.<br />

Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft<br />

steht vor großen Herausfor<strong>der</strong>ungen. Demografischer<br />

Wandel, Klimaschutz, Stadtentwicklung<br />

und intakte Nachbarschaften<br />

sind einige ausgewählte Themen, mit denen<br />

sich Vermieter und Mieter intensiv auseinan<strong>der</strong>setzen<br />

müssen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e in Sachsen-Anhalt, dem Land<br />

mit dem stärksten Bevölkerungsrückgang<br />

und den höchsten Leerstandsquoten im<br />

Wohnungsbestand, ist die Situation angespannt<br />

- in einigen Ortslagen sogar dramatisch.<br />

In dieser Situation ist die Ankündigung<br />

<strong>der</strong> Bundesregierung, dass die Politik<br />

die Mittel für Städtebauför<strong>der</strong>ung und KfW-<br />

För<strong>der</strong>ung drastisch reduzieren will, ein verheerendes<br />

Signal an die <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />

und an die Bürgerinnen und Bürger<br />

in Sachsen-Anhalt. Die Entwicklung mo<strong>der</strong>ner<br />

und funktionsfähiger Städte - auch unter<br />

Schrumpfungsbedingungen - ist eine<br />

Zukunftsaufgabe für kommende Generationen<br />

und muss daher weiterhin ein Schwerpunkt<br />

politischer Bestrebungen sein.<br />

Mit <strong>der</strong> Verringerung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel des<br />

Bundes wird auch ein falsches Signal an<br />

Län<strong>der</strong> und Kommunen gegeben, da die<br />

För<strong>der</strong>summe durch Län<strong>der</strong> und Kommunen<br />

bisher immer verdreifacht wurde. Damit<br />

stehen <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />

insgesamt 900 Millionen Euro weniger zur<br />

Verfügung. Für Sachsen-Anhalt dürften es<br />

ca. 75 Millionen Euro sein.<br />

6 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Die Verbände <strong>der</strong> Wohnungs- und Immobilienwirtschaft,<br />

unterstützt vom Deutschen<br />

Mieterbund, for<strong>der</strong>n daher:<br />

1. Städtebauför<strong>der</strong>ung auf hohem Niveau<br />

weiterführen<br />

Die Städtebauför<strong>der</strong>ung des Bundes muss<br />

auf hohem Niveau weitergeführt werden.<br />

Dazu zählt auch ein planmäßiger Rückzug<br />

aus den Sanierungsgebieten, um bisher<br />

getätigte Investitionen und bereits verausgabte<br />

Steuermittel nicht zu gefährden.<br />

Bund und Land müssen die Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />

entsprechend dem in <strong>der</strong> Vergangenheit<br />

festgestellten Investitionsbedarf ungeschmälert<br />

fortsetzen. Das Stadtumbauprogramm<br />

Ost in <strong>der</strong> Einheit von Abriss und<br />

Aufwertung muss entsprechend den Erfor<strong>der</strong>nissen<br />

kontinuierlich weiter geführt werden.<br />

2. Städtebauför<strong>der</strong>ung ist Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung<br />

Auf 1 Euro För<strong>der</strong>mittel kommen 6 Euro<br />

Investitionen <strong>der</strong> Wohnungs- und Immobilienwirtschaft,<br />

die Beschäftigungsimpulse<br />

auslösen und zusätzlich zu Steuermehreinnahmen<br />

führen.<br />

Investitionskürzungen gehen also auch insbeson<strong>der</strong>e<br />

zu Lasten <strong>der</strong> heimischen Bauindustrie<br />

mit entsprechenden negativen Konsequenzen<br />

für den einheimischen Arbeitsmarkt.<br />

3. Klimaschutz braucht För<strong>der</strong>ung<br />

Die Verringerung des Umfanges <strong>der</strong> KfW-<br />

För<strong>der</strong>ung bei Beibehaltung <strong>der</strong> ehrgeizigen<br />

Klimaschutzziele stellt die <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />

vor unlösbare Aufgaben. Ohne eine<br />

För<strong>der</strong>ung bei Beibehaltung <strong>der</strong> klimapolitischen<br />

Ziele würden die Mieten steigen, wobei<br />

höhere Grundmieten am Markt nicht<br />

erreichbar sind.<br />

Die Verbände <strong>der</strong> Wohnungs- und Immobilienwirtschaft<br />

und des Deutschen Mieterbundes<br />

Sachsen-Anhalt vertreten die Interessen<br />

<strong>der</strong> Mietrinnen und Mieter <strong>der</strong> kommunalen<br />

Wohnungsunternehmen und<br />

Wohnungsgenossenschaften sowie <strong>der</strong> privaten<br />

Wohnungsvermieter im Land Sachsen-Anhalt.<br />

(mei)<br />

Deutscher Mieterbund e.V.<br />

gez. Ellen Schultz<br />

Vizepräsidentin<br />

<strong>Verband</strong> <strong>der</strong> Wohnungswirt<br />

schaft Sachsen-Anhalt e.V.<br />

gez. Jost Riecke<br />

<strong>Verband</strong>sdirektor VdW<br />

<strong>Verband</strong> <strong>der</strong> Wohnungsgenossenschaften<br />

Sachsen-Anhalt<br />

e.V.<br />

gez. Ronald Meißner<br />

<strong>Verband</strong>sdirektor VdWg<br />

Haus & Grund Sachsen-Anhalt<br />

e.V.<br />

gez. Dr. Holger Neumann<br />

Landespräsident<br />

Bundesverband freier Immobilien-<br />

und Wohnungsunternehmen<br />

e.V.<br />

gez. Steffen Bie<strong>der</strong><br />

Geschäftsführer<br />

Magdeburger Erklärung zur Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />

Der Bauindustrieverband Sachsen/Sachsen-Anhalt,<br />

<strong>der</strong> Baugewerbe-<strong>Verband</strong><br />

Sachsen-Anhalt, <strong>der</strong> Städte- und Gemeindebund<br />

Sachsen-Anhalt, die Verbände <strong>der</strong><br />

<strong>Wohnungswirtschaft</strong> und Wohnungsgenossenschaften<br />

Sachsen-Anhalt, die Industrie-<br />

und Handelskammer Magdeburg und die<br />

Handwerkskammer Magdeburg betrachten<br />

die Sparbeschlüsse <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

zur Städtebauför<strong>der</strong>ung und zur energetischen<br />

Gebäudesanierung mit großer<br />

Sorge.<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 7


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Die Städtebauför<strong>der</strong>ung hat in den neuen<br />

Län<strong>der</strong>n in den vergangenen Jahren in bedeutendem<br />

Umfang zur Beseitigung städtebaulicher<br />

Missstände beigetragen und damit<br />

zur wesentlichen Verbesserung <strong>der</strong> Lebensqualität<br />

in den Städten und Gemeinden geführt.<br />

Somit ist die Städtebauför<strong>der</strong>ung die<br />

wichtigste Anschubfinanzierung für Bauinvestitionen<br />

in den Kommunen. Nach einem<br />

Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung<br />

(DIW) aus dem Jahre 2004<br />

wurde durch die Städtebauför<strong>der</strong>ung ein<br />

Anstoßeffekt mit einem Faktor von 6,4 auf<br />

private Investitionen und ein Faktor von 8,5<br />

auf das öffentliche und private Bauvolumen<br />

ermittelt.<br />

Der Aufbau Ost ist noch lange nicht abgeschlossen<br />

und erfor<strong>der</strong>t weiterhin die finanzielle<br />

Unterstützung <strong>der</strong> Bundesregierung,<br />

insbeson<strong>der</strong>e aufgrund <strong>der</strong> enormen demografischen<br />

Verän<strong>der</strong>ungen in unseren Län<strong>der</strong>n.<br />

Die Mittelzuführungen in <strong>der</strong> Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />

für das Land Sachsen-Anhalt (zuletzt<br />

2009 – 49 Mio. Euro) haben für die Bauwirtschaft<br />

und das Handwerk einen erheblichen<br />

Effekt zur Beschäftigungssicherung<br />

erzielt. Diese haben finanzschwache Kommunen<br />

bei <strong>der</strong> Erneuerung <strong>der</strong> innerstädtischen<br />

Altbaustruktur und <strong>der</strong> Anpassung<br />

<strong>der</strong> sozialen und technischen Infrastruktur<br />

wesentlich unterstützt. Der andauernde<br />

Strukturwandel in Sachsen-Anhalt erfor<strong>der</strong>t<br />

zukünftig noch große Anstrengungen.<br />

Die Unterzeichner dieser Magdeburger Erklärung<br />

for<strong>der</strong>n daher:<br />

1. Die Beibehaltung <strong>der</strong> Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />

durch die Bundesregierung auf dem bisherigen<br />

Niveau.<br />

2. Die Einhaltung <strong>der</strong> Bundesfinanzhilfezusagen<br />

aus dem Solidarpakt bis zum Jahre<br />

2019.<br />

Mit dieser Erklärung unterstützen die Unterzeichner<br />

die Initiative des Ministeriums für<br />

Landesentwicklung und Verkehr des Landes<br />

Sachsen-Anhalt.<br />

Für den Bauindustrieverband Sachsen/Sachsen-Anhalt,<br />

Präsident Bernd Busse<br />

Für den Baugewerbe-<strong>Verband</strong> Sachsen-<br />

Anhalt, Präsident Gerhard von Dehn Rotfelser<br />

Für den Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt,<br />

Präsident Norbert Eichler<br />

Für den <strong>Verband</strong> <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />

Sachsen-Anhalt e.V., <strong>Verband</strong>sdirektor Jost<br />

Riecke<br />

Für den <strong>Verband</strong> <strong>der</strong> Wohnungsgenossenschaften<br />

Sachsen-Anhalt e.V., <strong>Verband</strong>sdirektor<br />

Ronald Meißner<br />

Für die Industrie- und Handelskammer, Präsident<br />

Klaus Olbricht<br />

Für die Handwerkskammer Magdeburg,<br />

Präsident Werner Vesterling.<br />

(mei)<br />

Energiekonzept für eine umweltschonende,<br />

zuverlässige und bezahlbare<br />

Energieversorgung<br />

Am 29. September <strong>2010</strong> hat die Bundesregierung<br />

das Energiekonzept im Kabinett<br />

verabschiedet.<br />

8 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Dabei sind im Wesentlichen die Belange <strong>der</strong><br />

<strong>Wohnungswirtschaft</strong> berücksichtigt worden.<br />

Im Einzelnen wurde:<br />

- für die Weiterentwicklung <strong>der</strong> ordnungsrechtlichen<br />

Instrumente EnEV und EE-<br />

WärmeG die wirtschaftliche Vertretbarkeit<br />

verankert,<br />

- die Zieldefinition 2050 vom Nullemissionsgebäude<br />

im Bestand auf eine Reduktion<br />

des Primärenergiebedarfs des Gebäudebestandes<br />

um 80 % geän<strong>der</strong>t,<br />

- eingefügt, dass für die Umsetzung <strong>der</strong><br />

Zieldefinition 2050 das geltende Wirtschaftlichkeitsgebot<br />

einzuhalten ist,<br />

- klargestellt: "Wir wollen dabei Anreize<br />

setzen, aber keine Zwangssanierungen<br />

anordnen. Wir stellen wirtschaftliche Anreize<br />

in den Mittelpunkt unserer Politik<br />

und nicht die Bevormundung <strong>der</strong> Bürgerinnen<br />

und Bürger."<br />

- <strong>der</strong> Vorschlag eines steuerlichen Bonus-<br />

Malussystems bei Über- o<strong>der</strong> Unterschreiten<br />

von Effizienzstandards gestrichen,<br />

- Ersatzneubau als För<strong>der</strong>tatbestand aufgenommen,<br />

- die weitere Steuerbegünstigung von<br />

Energieeinsparcontracting bei Erfüllung<br />

ambitionierter Energieeinsparvorgaben<br />

aufgenommen und<br />

- eine Evaluierung <strong>der</strong> Zielsetzungen und<br />

Maßnahmen für im Jahr 2020 vor dem<br />

Hintergrund <strong>der</strong> bis dahin erreichten Erfolge<br />

aufgenommen.<br />

Der verabschiedete Text des Energiekonzeptes<br />

ist im Internet unter www.vdwvdwg.de<br />

(Rubrik Fachinformationen -> Wohnungspolitik)<br />

eingestellt.<br />

(mei)<br />

Bundesratsinitiative des Landes<br />

Berlin zum Mietrecht<br />

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />

will eine Bundesratsinitiative zur Än<strong>der</strong>ung<br />

des Mietrechts starten. Dabei soll es sich um<br />

eine For<strong>der</strong>ung handeln, die bereits im letzten<br />

Jahr durch die Fraktion <strong>der</strong> SPD und<br />

durch die Fraktion DIE LINKE im Berliner<br />

Abgeordnetenhaus eingebracht worden.<br />

Dabei handelt es sich im Einzelnen um folgende<br />

geplante Än<strong>der</strong>ungen:<br />

1. Senkung <strong>der</strong> Kappungsgrenze bei einer<br />

Mieterhöhung auf nur noch 15 % in<br />

vier Jahren statt wie bisher 20 % in drei<br />

Jahren,<br />

2. Verringerung <strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>nisierungsumlage<br />

auf nur noch 9 % statt bisher<br />

11 %,<br />

3. Neue Vorschläge zum Wärmecontracting<br />

in Anlehnung <strong>der</strong> vorliegenden Diskussionspapiere,<br />

4. Än<strong>der</strong>ung des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetz<br />

dahingehend, dass die Regelung<br />

nicht nur für Gemeinden, son<strong>der</strong>n auch<br />

für Gemeindeteile gelten soll,<br />

5. Weitere Verpflichtungen zum Energieausweis,<br />

- es sollen nur noch Bedarfsausweise<br />

zulässig sein,<br />

- <strong>der</strong> Energieausweis soll dem Mietvertrag<br />

beigefügt sein, solange dies nicht<br />

erfolgt, soll <strong>der</strong> Mietvertrag nicht zustande<br />

kommen,<br />

- <strong>der</strong> Vermieter soll verpflichtet werden,<br />

die Vorgaben <strong>der</strong> Energieeinsparverordnung<br />

einzuhalten, an<strong>der</strong>enfalls soll<br />

dem Mieter ein Min<strong>der</strong>ungsrecht zustehen.<br />

(ph)<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 9


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Aktuelles zur geplanten Reform<br />

<strong>der</strong> Grundsteuer<br />

Im <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 4-5-6/<strong>2010</strong> hatten wir<br />

über die Pläne <strong>der</strong> Bundesregierung zur<br />

Reform <strong>der</strong> Grundsteuer im Zuge <strong>der</strong> Neuordnung<br />

<strong>der</strong> Gemeindefinanzen bereits<br />

berichtet und die <strong>der</strong>zeit vorliegenden Modelle,<br />

die durch eine Arbeitsgruppe unter<br />

Fe<strong>der</strong>führung von Nordrhein-Westfalen<br />

gesichtet und ausgewertet werden sollen, in<br />

Kurzform dargestellt.<br />

Nunmehr hat sich auch <strong>der</strong> Bundesfinanzhof<br />

(BFH) mit seinem am 11. August <strong>2010</strong><br />

veröffentlichten Urteil (II R 60/08 vom<br />

30. Juni <strong>2010</strong>) in die Diskussion „eingeschaltet“<br />

und damit ein deutliches Signal an<br />

den Gesetzgeber gesetzt, sich <strong>der</strong><br />

Diskussion um die künftige Bemessungsgrundlage<br />

<strong>der</strong> Grundsteuer zu stellen.<br />

In seinem Urteil hat sich <strong>der</strong> BFH mit <strong>der</strong><br />

Verfassungsmäßigkeit <strong>der</strong> Einheitsbewertung<br />

des Grundvermögens für Zwecke <strong>der</strong><br />

Grundsteuer beschäftigt. Die Vorschriften<br />

zur Einheitsbewertung des Grundvermögens<br />

wurden durch den BFH trotz verfassungsrechtlicher<br />

Zweifel bislang als verfassungsgemäß<br />

beurteilt. An dieser Beurteilung hält<br />

<strong>der</strong> BFH jedenfalls für den Stichtag bis zum<br />

1. Januar 2007 auch fest. Der BFH hat aber<br />

darauf hingewiesen, dass das weitere Unterbleiben<br />

einer allgemeinen Neubewertung<br />

des Grundvermögens für Zwecke <strong>der</strong><br />

Grundsteuer mit verfassungsrechtlichen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen, insbeson<strong>der</strong>e mit dem allgemeinen<br />

Gleichbehandlungsgrundsatz<br />

(Art. 3 Abs. 1 GG), nicht vereinbar ist.<br />

Zur Begründung führt <strong>der</strong> BFH aus, dass die<br />

Festschreibung <strong>der</strong> Wertverhältnisse auf den<br />

Hauptfeststellungszeitpunkt (1. Januar<br />

1964) nur sachgerecht und aus verfassungsrechtlicher<br />

Sicht hinnehmbar ist, wenn <strong>der</strong><br />

Hauptfeststellungszeitraum eine angemessene<br />

Dauer nicht überschreitet. Die über<br />

mehr als vier Jahrzehnte unverän<strong>der</strong>te Einheitsbewertung<br />

des Grundbesitzes verfehlt<br />

insbeson<strong>der</strong>e die sich aus Art. 3 Abs. 1 GG<br />

ergebenden Anfor<strong>der</strong>ungen an eine realitätsnahe<br />

Bewertung. Es ist dauerhaft auch<br />

nicht vertretbar, dass eine Wertmin<strong>der</strong>ung<br />

wegen Alters nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt<br />

(1. Januar 1964) ausgeschlossen<br />

wird. Ferner führt das jahrzehntelange Unterlassen<br />

einer flächendeckenden Grundstücksneubewertung<br />

zwangsläufig zu verfassungsrechtlich<br />

nicht mehr hinnehmbaren<br />

Defiziten beim Gesetzesvollzug. Verfahrensrechtlich<br />

wird nicht sichergestellt, dass dem<br />

Finanzamt Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> tatsächlichen<br />

Verhältnisse bekannt werden.<br />

In Bezug auf die beson<strong>der</strong>e Situation <strong>der</strong><br />

neuen Bundeslän<strong>der</strong>, die aus dem hier geltenden<br />

Hauptfeststellungszeitpunkt (1. Januar<br />

1935) resultieren, stellt <strong>der</strong> BFH Folgendes<br />

fest:<br />

„Verfassungsrechtlich geboten ist eine erneute<br />

Hauptfeststellung auch im Beitrittsgebiet.<br />

Insoweit können die in §§ 129 ff.<br />

BewG getroffenen Regelungen künftig wegen<br />

<strong>der</strong> inzwischen verstrichenen Zeit nicht<br />

mehr – wie seinerseits noch vom BFH (z. B.<br />

Beschluss vom 12. Januar 2006, II B 56/05,<br />

BFH/NV 2006, 919) angenommen – mit<br />

Übergangsschwierigkeiten nach <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung<br />

<strong>der</strong> staatlichen Einheit<br />

Deutschlands gerechtfertigt werden. Da im<br />

Beitrittsgebiet die Wertverhältnisse auf den<br />

1. Januar 1935 festgeschrieben sind (§ 129<br />

BewG), wiegen die hiergegen bestehenden<br />

verfassungsrechtlichen Bedenken nach Ablauf<br />

einer angemessenen Übergangszeit<br />

noch schwerer als im alten Bundesgebiet.<br />

Seit dem 1. Januar 1935 haben sich die für<br />

die Bewertung maßgeblichen Verhältnisse<br />

noch wesentlich stärker entwickelt und verän<strong>der</strong>t<br />

als seit dem 1. Januar 1964.“<br />

Fast zeitgleich haben die Finanzminister <strong>der</strong><br />

Län<strong>der</strong> Baden-Württemberg, Bayern<br />

und Hessen einen eigenen Vorschlag zur<br />

Reform <strong>der</strong> Grundsteuer vorgestellt. Die<br />

„Eckpunkte für eine vereinfachte<br />

Grundsteuer nach dem Äquivalenzprinzip“<br />

lassen sich wie folgt skizzieren:<br />

10 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Die Grundlage für die neue Grundsteuer<br />

sollen nur noch die Flächen des Grundstücks<br />

und <strong>der</strong> darauf errichteten Gebäude sein.<br />

Die Grundsteuer soll dabei wie folgt ermittelt<br />

werden:<br />

Die Bemessungsgrundlage <strong>der</strong> Grundsteuer<br />

soll durch Multiplikation <strong>der</strong> jeweiligen nutzungsartabhängigen<br />

Äquivalenzzahlen mit<br />

<strong>der</strong> Grundstücks- und Gebäudefläche und<br />

Addition <strong>der</strong> Teilergebnisse ermittelt werden.<br />

Als nutzungsartabhängige Äquivalenzzahlen<br />

sind dabei vorgesehen:<br />

- 20 Cent/m² für zu Wohnzwecken genutzte<br />

Gebäudeflächen,<br />

- 40 Cent/m² für nicht zu Wohnzwecken<br />

genutzte Gebäudeflächen,<br />

- 2 Cent/m² für die Grundstücksfläche.<br />

Die Gebäudefläche ergibt sich aus <strong>der</strong> Gebäudegrundfläche<br />

multipliziert mit <strong>der</strong> Anzahl<br />

<strong>der</strong> oberirdischen Geschosse. Hilfsweise<br />

soll zur Ermittlung <strong>der</strong> Geschosszahl zunächst<br />

auf die Gebäudehöhe zurückgegriffen<br />

werden.<br />

Die für dieses Verfahren notwendigen Informationen<br />

(Grundstücksfläche, Gebäude-/<br />

Gebäudegrundfläche, Geschosszahl, Gebäudehöhe,<br />

Abgrenzung Wohnnutzung/<br />

Nicht-Wohnnutzung) soll das - voraussichtlich<br />

bis Ende 2012 bundesweit eingeführte -<br />

Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem<br />

(ALKIS) liefern.<br />

Auf dieser Bemessungsgrundlage wenden<br />

die Kommunen dann ihre Grundsteuerhebesätze<br />

an. Das Hebesatzrecht soll dabei bei<br />

den Kommunen verbleiben.<br />

Erste Beurteilung des Verfahrens aus Sicht<br />

<strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong>:<br />

Bei diesem Vorschlag handelt es sich um ein<br />

wertneutrales Verfahren, dem auch <strong>der</strong><br />

GdW und seine Regionalverbände grundsätzlich<br />

den Vorzug geben würden. Eine<br />

aufwändige – und wie die Vergangenheit<br />

gezeigt hat nicht leistbare – regelmäßige<br />

Wertermittlung aller Grundstücke könnte<br />

damit unterbleiben, da es sich um ein verwaltungsunaufwändiges,<br />

einfach durchzuführendes<br />

Verfahren, das auch für die Bürger<br />

leicht nachvollziehbar ist, handelt.<br />

Wertän<strong>der</strong>ungen haben bei diesem Verfahren<br />

demnach keine Auswirkungen auf die<br />

Grundsteuer. Dadurch, dass den Kommunen<br />

weiterhin das Hebesatzrecht zustehen<br />

soll, wären diese auch in <strong>der</strong> Lage, das bisherige<br />

Grundsteueraufkommen stabil zu<br />

halten, aber auch Belastungsverschiebungen<br />

zu regulieren. Festzustellen ist jedoch auch,<br />

dass bei dem vorliegenden Modell noch<br />

nicht alle Detailfragen geklärt sind. U. a. ist<br />

zu hinterfragen, warum die Wohn- und<br />

Nutzfläche nicht <strong>der</strong> Gebäudefläche vorgezogen<br />

wird. Des Weiteren müssten zu einer<br />

endgültigen Bewertung des Modells umfangreichere<br />

Probeberechnungen durchgeführt<br />

werden.<br />

Sowohl die Feststellungen des BFH als auch<br />

<strong>der</strong> Vorschlag <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> Baden-<br />

Württemberg, Bayern und Hessen werden<br />

nun ebenfalls in die Diskussion <strong>der</strong> im<br />

Januar <strong>2010</strong> von <strong>der</strong> Finanzministerkonferenz<br />

eingesetzten län<strong>der</strong>offenen Arbeitsgruppe<br />

zur Reform <strong>der</strong> Grundsteuer einfließen.<br />

Entgegen des im Rahmen des letzten<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong>es angekündigten Termins<br />

<strong>der</strong> konstituierenden Sitzung dieser Arbeitsgruppe<br />

wird die Sitzung erst im Januar 2011<br />

stattfinden. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag,<br />

ausgehend von einer Bestandsaufnahme<br />

die bis dahin entwickelten Reformansätze<br />

zu bewerten und <strong>der</strong> Finanzministerkonferenz<br />

Vorschläge zur Reform <strong>der</strong><br />

Grundsteuer sowie für das weitere Verfahren<br />

zu unterbreiten. Der GdW und seine<br />

Regionalverbände haben diesbezüglich ihre<br />

Position in <strong>der</strong> Stellungnahme vom 14. April<br />

<strong>2010</strong> gegenüber den politischen Vertretern<br />

abgegeben und werden diese zeitnah um<br />

den Vorschlag <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> Baden-<br />

Württemberg, Bayern und Hessen anreichern.<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 11


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

Über den weiteren Verlauf werden wir Sie<br />

im nächsten <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> unterrichten.<br />

(mo)<br />

Aktuelle Tendenzen im Bereich<br />

<strong>der</strong> Gewerbesteuer<br />

Neben <strong>der</strong> Reform <strong>der</strong> Grundsteuer soll im<br />

Zuge <strong>der</strong> Neuordnung <strong>der</strong> Gemeindefinanzierung<br />

auch die Gewerbesteuer reformiert<br />

werden. In diesem Zusammenhang hat die<br />

Arbeitsgruppe Kommunalsteuern den Auftrag,<br />

eine Bestandsaufnahme <strong>der</strong> bestehenden<br />

Gewerbesteuer vorzunehmen und <strong>der</strong><br />

Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen<br />

zur Neuordnung <strong>der</strong> Gemeindefinanzierung<br />

(Gemeindefinanzkommission) Vorschläge<br />

zur Zukunft <strong>der</strong> Gewerbesteuer<br />

unter Einbeziehung von Alternativmodellen<br />

zu unterbreiten und die Vorschläge anhand<br />

von Prüfkriterien zu bewerten.<br />

Als Alternativmodelle werden<br />

• das sog. Prüfmodell,<br />

• das Kommunalmodell und<br />

• das Modell <strong>der</strong> Stiftung Marktwirtschaft<br />

untersucht.<br />

Das sog. Prüfmodell (= Modell <strong>der</strong> Bundesregierung)<br />

sieht u. a. vor, dass das Gewerbesteuergesetz<br />

aufgehoben wird und<br />

somit die Gewerbesteuer wie auch die Gewerbesteueranrechnung<br />

auf die Einkommensteuer<br />

entfallen. Die Gemeinden sollen<br />

einen Zuschlag zur Einkommensteuer und<br />

Körperschaftsteuer erhalten. Der Einkommensteuertarif<br />

soll dabei in seinem gesamten<br />

Tarifverlauf um 15 % abgesenkt werden.<br />

Auf den abgesenkten (Bund-Län<strong>der</strong>-)<br />

Einkommensteuertarif soll ein mit Hebesatzrecht<br />

ausgestatteter kommunaler Zuschlag<br />

erhoben werden. Für die Berechnungen<br />

wurde ein durchschnittlicher Kommunalzuschlagssatz<br />

von 17,65 % als Annexsteuer<br />

unterstellt. Durch den Kommunalzuschlag<br />

auf die Einkommensteuer soll in Verbindung<br />

mit dem ebenfalls eingeführten Kommunalzuschlag<br />

zur Körperschaftsteuer die Reichweite<br />

des Zuschlagsrechts über die bisher<br />

Gewerbesteuerpflichtigen hinaus auf alle<br />

Ertragsteuerpflichtigen ausgedehnt werden.<br />

Der tarifliche Körperschaftsteuersatz soll von<br />

15 % auf 24,29 % erhöht werden. Zusammen<br />

mit einem unterstellten durchschnittlichen<br />

Kommunalzuschlag von 17,65 % und<br />

dem unverän<strong>der</strong>ten Solidaritätszuschlag von<br />

5,5 % wird sich dann eine ertragsteuerliche<br />

Gesamtbelastung von thesaurierten Gewinnen<br />

bei Körperschaften von 29,91 % ergeben.<br />

Diese liegt somit um 0,08 % höher als<br />

nach dem <strong>der</strong>zeit geltenden Recht. Darüber<br />

hinaus soll <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Gemeinden an <strong>der</strong><br />

Umsatzsteuer erhöht werden.<br />

Das Kommunalmodell (= Modell <strong>der</strong><br />

kommunalen Spitzenverbände) setzt auf<br />

dem <strong>der</strong>zeitigen Gewerbesteuergesetz auf<br />

und will einerseits den Anwendungsbereich<br />

<strong>der</strong> Gewerbesteuer durch die Einbeziehung<br />

<strong>der</strong> Freiberufler erweitern und die Bemessungsgrundlage<br />

<strong>der</strong> Gewerbesteuer durch<br />

die vollständige Erfassung von Veräußerungsgewinnen<br />

und die Ausweitung <strong>der</strong><br />

Hinzurechnung von Finanzierungsentgelten<br />

verbreitern. Gemäß dem aktualisierten Vorschlag<br />

<strong>der</strong> Bundesvereinigung <strong>der</strong> kommunalen<br />

Spitzenverbände vom Mai <strong>2010</strong> soll<br />

demnach eine volle Hinzurechnung aller<br />

gezahlten Zinsen (100 %) erfolgen. Im Gegenzug<br />

soll eine allgemeine Tarifentlastung<br />

durch Messzahlenabsenkung herbeigeführt<br />

werden, so dass Aufkommensneutralität im<br />

Modell gewahrt bleiben soll.<br />

Das Modell <strong>der</strong> Stiftung Marktwirtschaft<br />

sieht die Einführung einer kommunalen<br />

Wirtschaftsteuer, die Einführung einer Bürgersteuer<br />

und die Beteiligung <strong>der</strong> Gemeinden<br />

am Lohnsteueraufkommen vor.<br />

Die Gemeindefinanzkommission hat in ihrer<br />

zweiten Sitzung am 8. Juli <strong>2010</strong> den Zwischenbericht<br />

<strong>der</strong> Arbeitsgruppe Kommunalsteuern<br />

zur Kenntnis genommen und diese<br />

beauftragt, für die nächste Sitzung <strong>der</strong><br />

Kommission das Prüfmodell und das Kom-<br />

12 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>


I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />

munalmodell auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> festgelegten<br />

Prüfkriterien zu bewerten. Des Weiteren<br />

wird die Arbeitsgruppe beauftragt,<br />

das Prüfmodell unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

unter Punkt F des Zwischenberichts aufgezeigten<br />

Prüffel<strong>der</strong> fortzuentwickeln. Dabei<br />

soll auch geprüft werden, ob Module des<br />

Modells <strong>der</strong> Stiftung Marktwirtschaft berücksichtigt<br />

werden können (insbeson<strong>der</strong>e<br />

eine Beteiligung <strong>der</strong> Kommunen am örtlichen<br />

Lohnsteueraufkommen). Der endgültigen<br />

Bewertung anhand <strong>der</strong> Prüfkriterien soll<br />

ein unter diesen Gesichtspunkten verbessertes<br />

Modell zu Grunde gelegt werden.<br />

Gemäß Punkt F des Zwischenberichts soll<br />

die Fortentwicklung des Prüfmodells unter<br />

folgenden Aspekten erfolgen:<br />

• Vermeidung <strong>der</strong> festgestellten Einnahmeausfälle<br />

(nachrichtlich: bei Bund und<br />

Län<strong>der</strong>n 5 bis 6 Mrd. p. a.) durch systemimmanente<br />

Sicherstellung <strong>der</strong> Aufkommensneutralität,<br />

• Vermeidung von erheblichen Aufkommensverschiebungen<br />

zu Lasten <strong>der</strong> Betriebsstättenkommunen<br />

und zugunsten<br />

<strong>der</strong> Wohnsitzkommunen und mittelbar<br />

hiermit zusammenhängen<strong>der</strong> denkbarer<br />

Wohnsitzverlagerungen,<br />

• Vermeidung <strong>der</strong> Ausweichreaktionen<br />

durch tatsächliche und gestalterische<br />

Wohnsitzverlegungen auch ins Ausland,<br />

• Verän<strong>der</strong>ung des Verteilungsschlüssels<br />

für den den Kommunen zustehenden<br />

Anteil an <strong>der</strong> Umsatzsteuer einschließlich<br />

<strong>der</strong> Prüfung einer abfe<strong>der</strong>nden<br />

Übergangsregelung zur vorübergehenden<br />

Wahrung <strong>der</strong> Aufkommenseffekte<br />

<strong>der</strong> Gewerbesteuer,<br />

• Ermittlung <strong>der</strong> Aufkommensverschiebungen<br />

auf Grund des (modifizierten)<br />

Prüfmodells einschließlich Folgewirkungen<br />

im kommunalen Finanzausgleich<br />

und im Län<strong>der</strong>finanzausgleich.<br />

In einer ersten Bewertung <strong>der</strong> Reformpläne<br />

aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong> ist insbeson<strong>der</strong>e<br />

die im Kommunalmodell geplante<br />

vollständige Hinzurechnung <strong>der</strong> Zinsen als<br />

sehr problematisch anzusehen, da die Wohnungsunternehmen<br />

i. d. R. in hohem Maße<br />

fremdfinanziert sind. Demnach würde eine<br />

Erhöhung <strong>der</strong> Hinzurechnung von <strong>der</strong>zeit<br />

25 % auf 100 % zu erheblichen finanziellen,<br />

teilweise sogar zu existenziell bedrohenden<br />

Belastungen <strong>der</strong> Wohnungsunternehmen<br />

führen.<br />

(mo)<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 13


II Verbändeaktivitäten<br />

VdW/VdWg-<strong>Verband</strong>stag <strong>2010</strong><br />

Erneut konnten wir zu unserem gemeinsamen<br />

<strong>Verband</strong>stag über 350 Gäste aus Politik,<br />

Wirtschaft, Wissenschaft, an<strong>der</strong>en Organisationen<br />

und unseren Mitgliedsunternehmen<br />

begrüßen. Im Mittelpunkt des <strong>Verband</strong>stages<br />

stand <strong>der</strong> Rückblick auf 20 Jahre<br />

<strong>Wohnungswirtschaft</strong> in Sachsen-Anhalt und<br />

die aktuelle Diskussion zu den Kürzungsplänen<br />

<strong>der</strong> Bundesregierung und zur Altschuldenanschlussregelung.<br />

Zum 20-jährigen Verbände-Jubiläum haben<br />

wir erneut einen Film produzieren lassen,<br />

den Sie sich, sofern Sie ihn nicht auf dem<br />

<strong>Verband</strong>stag erhalten haben, gern im Internet<br />

unter www.vdwvdwg.de ansehen können.<br />

Insgesamt haben sich unsere Gäste des <strong>Verband</strong>stages<br />

anerkennend zum Inhalt und<br />

dem Ablauf des <strong>Verband</strong>stages geäußert,<br />

wofür wir uns recht herzlich bedanken.<br />

VdW-Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

Neben den satzungsgemäßen Beschlussfassungen<br />

fand in diesem Jahr auch die Wahl<br />

des <strong>Verband</strong>srates statt. Gewählt wurden:<br />

- Frau Gabriele Berner, Wohnungsgesellschaft<br />

Hettstedt mbH<br />

- Frau Angelika Domsgen, Wohnungsbaugesellschaft<br />

Burg mbH<br />

- Herr Ulrich Franke, Städtische Wohnungsbaugesellschaft<br />

mbH Sangerhausen<br />

- Frau Beate Grebe, Halberstädter Wohnungsgesellschaft<br />

mbH<br />

- Herr Günter Hoop, Wohnungsbaugesellschaft<br />

mbH Gardelegen<br />

- Frau Jana Kozyk, Gesellschaft für Wohn-<br />

und Gewerbeimmobilien Halle-Neustadt<br />

mbH<br />

- Herr Ronald Luckanus, Wobau Hohenmölsen<br />

GmbH<br />

- Herr Joachim Schlichter, Dessauer Wohnungsbaugesellschaft<br />

mbH<br />

- Herr Heinrich Sonsalla, Wohnungsbaugesellschaft<br />

Magdeburg mbH<br />

- Herr Hans-Ekkehardt Tutschka, Wohnungsbaugesellschaft<br />

mbH Querfurt<br />

- Herr Heinrich Dr. Wahlen, Hallesche<br />

Wohnungsgesellschaft mbH<br />

In <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung des neu<br />

gewählten <strong>Verband</strong>srates wurden als Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Ulrich Franke und als Stellvertreter<br />

Angelika Domsgen und Joachim Schlichter<br />

bestätigt.<br />

Wir gratulieren recht herzlich und wünschen<br />

viel Erfolg.<br />

VdWg-Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

In <strong>der</strong> VdWg-Mitglie<strong>der</strong>versammlung wurden<br />

ebenfalls die satzungsgemäßen Beschlüsse<br />

gefasst.<br />

14 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>


II Verbändeaktivitäten<br />

In beiden Mitglie<strong>der</strong>versammlungen hielt<br />

<strong>der</strong> im Januar 2011 ausscheidende GdW-<br />

Präsident Lutz Freitag ein Grußwort zu<br />

wohnungs- und verbandspolitischen Themen.<br />

Presseerklärung zum <strong>Verband</strong>stag<br />

Am 07.09.<strong>2010</strong> fand anlässlich des <strong>Verband</strong>stages<br />

eine Pressekonferenz statt.<br />

Themen waren <strong>der</strong> Rückblick auf 20 erfolgreiche<br />

Jahre <strong>Wohnungswirtschaft</strong> in und für<br />

Sachsen-Anhalt und die aktuellen wohnungswirtschaftlichen<br />

und wohnungspolitischen<br />

Themen.<br />

Fachausstellung<br />

Den Partnern, die an unserer Ausstellung<br />

anlässlich des <strong>Verband</strong>stages teilgenommen<br />

haben (Aareon, BRUNATA, CAPAROL, Deutsche<br />

Telekom, DOMUS, E.ON Avacon, GE-<br />

TEC, Hammonia-Verlag, Heinemann, IBA<br />

<strong>2010</strong>, imvisio/Elancia, innotec, ista, Kabel<br />

Deutschland, Minol, MITGAS, ÖSA Versicherungen,<br />

PrimaCom, Städtische Werke Magdeburg,<br />

Techem, TeleColumbus, WSA) danken<br />

wir für Ihre Unterstützung.<br />

Im Internet unter www.vdwvdwg.de haben<br />

wir folgende Informationen vom <strong>Verband</strong>stag<br />

eingestellt:<br />

- Branchen- und Tätigkeitsbericht 2009/<br />

<strong>2010</strong> (Rubrik Fachinformationen/Publikationen/Jahresberichte),<br />

- Presseerklärung zum <strong>Verband</strong>stag <strong>2010</strong>/<br />

Medienberichterstattungen (Rubrik Presse),<br />

- Flyer „20 Jahre <strong>Wohnungswirtschaft</strong>“<br />

(Rubrik Fachinformationen).<br />

Der nächste <strong>Verband</strong>stag wird voraussichtlich<br />

am 14./15.09.2011 in Halle/S. stattfinden.<br />

Wir bitten, den Termin bereits jetzt<br />

vorsorglich zu notieren.<br />

(rie)<br />

Übersicht <strong>der</strong> VdW/VdWg-Informationsveranstaltungen,Fachtagungen,Seminarveranstaltungen,<br />

Fachausschuss-, Arbeitsgemeinschafts-,<br />

Arbeitsgruppen-<br />

und Arbeitskreissitzungen<br />

Fachtagungen:<br />

08./09.09.<strong>2010</strong> - <strong>Verband</strong>stag „20 Jahre<br />

<strong>Wohnungswirtschaft</strong> für Sachsen-Anhalt“<br />

Informationsveranstaltungen<br />

28.07.<strong>2010</strong> - Photovoltaik<br />

18.08.<strong>2010</strong> - Informationsveranstaltung für<br />

Hauswarte, -meister, -betreuer und vergleichbare<br />

Mitarbeiter<br />

Seminarveranstaltungen:<br />

14.07.<strong>2010</strong> - Mietschulden abbauen, Räumungen<br />

verhin<strong>der</strong>n – Strategien und Entscheidungshilfen<br />

für den Umgang mit Mietschuldnern<br />

02.08.<strong>2010</strong> - Die Än<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> Kontopfändung<br />

und ihre Auswirkungen auf die<br />

Gläubiger und Gläubigervertreter<br />

16.08.<strong>2010</strong> - Aktuelle Rechtsprechung zum<br />

WEG<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 15


II Verbändeaktivitäten<br />

25.08.<strong>2010</strong> - Kundenorientierte Korrespondenz<br />

30.08.<strong>2010</strong> - Internetnutzung im rechtlichen<br />

Fokus<br />

22.09.<strong>2010</strong> - GmbH-Geschäftsführer im<br />

Konzern (VdW)<br />

Fachausschusssitzungen:<br />

11.08.<strong>2010</strong> – Fachausschuss Recht<br />

25.08.<strong>2010</strong> – Fachausschuss Bau/Technik<br />

Arbeitsgemeinschaften/Arbeitsgruppen/<br />

Arbeitskreise:<br />

14.07.<strong>2010</strong> - Arbeitsgemeinschaft Altmark<br />

(VdWg)<br />

25.08.<strong>2010</strong> - Arbeitsgemeinschaft Altmark<br />

(VdWg)<br />

26.08.<strong>2010</strong> - Arbeitsgemeinschaft Hallescher<br />

Wohnungsunternehmen<br />

01.09.<strong>2010</strong> - Arbeitskreis Rechnungslegung<br />

und Bilanzierung (VdWg)<br />

16./17.09.<strong>2010</strong> - Arbeitsgemeinschaft Altmark<br />

(VdWg)<br />

28.09.<strong>2010</strong> – Arbeitsgruppe Marketing<br />

(VdW)<br />

30.09.<strong>2010</strong> - Arbeitsgemeinschaft Magdeburger<br />

Wohnungsgenossenschaften (VdWg)<br />

(dr/pa)<br />

Verbände im Gespräch<br />

Zu wohnungspolitischen und wohnungswirtschaftlichen<br />

Themen führten die Verbände<br />

zahlreiche Gespräche u. a. mit Ministern,<br />

Staatssekretären, Abgeordneten, Vertretern<br />

<strong>der</strong> Kommunen, Parteien und an<strong>der</strong>en<br />

Organisationen.<br />

Sie nahmen an Veranstaltungen bzw. Sitzungen<br />

<strong>der</strong> Landesregierung, des MLV-<br />

Demografiebeirates, des GdW, des HVH,<br />

<strong>der</strong> DESWOS, an<strong>der</strong>er Regionalverbände<br />

u. a. teil.<br />

Weiterhin nahmen Sie an Festveranstaltungen<br />

von Mitgliedsunternehmen, an<strong>der</strong>en<br />

Organisationen u. a. anlässlich <strong>der</strong>en<br />

20jährigen Bestehens teil.<br />

Innerhalb <strong>der</strong> Mitgliedschaft waren beide<br />

Verbände bei Fachgesprächen und sonstigen<br />

Veranstaltungen vertreten.<br />

(pa)<br />

16 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>


III Recht<br />

Mietrecht/Mietnomadentum<br />

Aus <strong>der</strong> Fülle <strong>der</strong> Mietrechtsän<strong>der</strong>ungsvorschläge<br />

will offensichtlich die Bundesregierung<br />

jetzt das Problem des Mietnomadentums<br />

untersuchen lassen. Zur Klärung <strong>der</strong><br />

Frage, ob die Politik reagieren muss, sollen<br />

zwei Juraprofessoren <strong>der</strong> Universität Bielefeld<br />

in einer Studie herausfinden, wie viele<br />

Mietnomaden es überhaupt gibt. Haus &<br />

Grund geht von 15.000 Betrügern bundesweit<br />

aus, <strong>der</strong> Mieterbund von höchstens<br />

1.000 Fällen. Die Wahrheit liegt sicher dazwischen,<br />

wobei <strong>der</strong> Begriff „Mietnomade“<br />

genau definiert werden müsste.<br />

(rie)<br />

Erfassung von Rohrwärme bei<br />

Einrohrheizungen<br />

BGH, Urteil vom 12. Mai <strong>2010</strong>, Az. VIII ZR<br />

170/09<br />

Beabsichtigt <strong>der</strong> Gebäudeeigentümer, eine<br />

bisher vorhandene Lücke bei <strong>der</strong> Erfassung<br />

des Wärmeverbrauchs in einer Wohnung<br />

durch die Installation zusätzlicher Messgeräte<br />

zu schließen, hat <strong>der</strong> Wohnungsnutzer<br />

dies nach § 4 Abs. 2 Halbsatz 2 Heizkosten-<br />

VO zu dulden.<br />

Der Vermieter for<strong>der</strong>te den Mieter bei einer<br />

so genannten Einrohrheizung erfolglos auf,<br />

zusätzliche Heizkostenverteiler am Fallrohr<br />

eines Heizungsstrangs anzubringen, um die<br />

abgegebene Wärmemenge zu messen. Der<br />

Mieter war zur Duldung <strong>der</strong> Anbringung<br />

nicht bereit. Der Vermieter erhob entsprechende<br />

Duldungsklage. Nach § 4 Abs. 1<br />

HeizkostenVO hat <strong>der</strong> Gebäudeeigentümer<br />

den anteiligen Verbrauch des Mieters an<br />

Wärme und Warmwasser zu erfassen. Hierzu<br />

hat er geeignete Verbrauchserfassungsgeräte<br />

zu installieren. Der Mieter hat Anspruch<br />

auf eine ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung<br />

und hat die entsprechenden<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> Ausstattung zur Verbrauchserfassung<br />

zu dulden. Diese Maßnahme<br />

liegt im Interesse bei<strong>der</strong> Vertragspar-<br />

teien. § 7 HeizkostenVO regelt lediglich die<br />

Verteilung bereits erfasster Wärmekosten,<br />

sagt jedoch nichts darüber aus, ob und in<br />

welcher Weise die Erfassung zu erfolgen<br />

hat.<br />

Der Mieter kann den Vermieter nicht zwingen,<br />

anstelle <strong>der</strong> bisher vorhandenen Einrohrheizungen<br />

seiner Meinung nach eine<br />

wirtschaftlichere und energetisch sinnvollere<br />

Zweirohrheizung zu installieren.<br />

(ph)<br />

Nichtzahlung <strong>der</strong> Prozesskosten<br />

nach einem Räumungsprozess<br />

kein Kündigungsgrund<br />

BGH, Urteil vom 14. Juli <strong>2010</strong>, Az. VIII ZR<br />

267/09<br />

Ein Vermieter kann einen Wohnraummietvertrag<br />

nicht deshalb kündigen, weil <strong>der</strong><br />

Mieter die Prozesskosten eines früheren auf<br />

Zahlungsverzug gestützten Räumungsprozess<br />

nicht begleicht. Der Mieter erhielt Leistungen<br />

<strong>der</strong> ARGE. Im Dezember 2006 kündigte<br />

die Vermieterin wegen Zahlungsverzug<br />

das Mietverhältnis fristlos und erhob<br />

Räumungsklage. Innerhalb <strong>der</strong> Schonfrist<br />

des § 569 BGB wurden die Mietrückstände<br />

von <strong>der</strong> ARGE beglichen, <strong>der</strong> Prozess in <strong>der</strong><br />

Hauptsache erledigt erklärt und die Prozesskosten<br />

dem Mieter auferlegt. Ein Ausgleich<br />

<strong>der</strong> Prozesskosten durch den Mieter erfolgte<br />

nicht, so dass <strong>der</strong> Vermieter im November<br />

2008 erneut das Mietverhältnis kündigte.<br />

Der BGH führte aus, dass ein Mietverhältnis<br />

nur dann ordentlich gekündigt werden<br />

kann, wenn ein berechtigtes Interesse an<br />

<strong>der</strong> Beendigung des Vertragsverhältnisses<br />

besteht. Der Mieter verletzt zwar seine auferlegten<br />

Pflichten, wenn er Kosten aus einem<br />

vorhergehenden Räumungsprozess<br />

nicht begleicht, jedoch ist die Erheblichkeitsschwelle<br />

für eine erneute Kündigung nicht<br />

erreicht. Innerhalb <strong>der</strong> so genannten Schonfrist<br />

soll dem Mieter die Möglichkeit eröff-<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 17


III Recht<br />

net werden, Mietaußenstände zu begleichen.<br />

Ziel dieser Regelung soll sein, Obdachlosigkeit<br />

des Mieters zu vermeiden. Die vorgenannte<br />

Regelung würde aufgehoben<br />

werden, wenn dem Vermieter die Möglichkeit<br />

offenbliebe, trotz Nichtzahlung <strong>der</strong><br />

Prozesskosten das Mietverhältnis zu kündigen,<br />

obwohl eine öffentliche Stelle die<br />

Mietschulden innerhalb <strong>der</strong> Schonfrist übernommen<br />

hätte.<br />

(ph)<br />

Der Nichteinhaltung <strong>der</strong> Abrechnungsfrist<br />

steht eine Anpassung<br />

<strong>der</strong> Vorauszahlungen nach § 560<br />

Abs. 4 BGB nicht entgegen<br />

BGH, Urteil vom 16. Juni <strong>2010</strong>, Az. VIII ZR<br />

258/09<br />

Die Wohnung des Mieters war mit Wohnungsfürsorgemitteln<br />

des Bundes gebaut<br />

worden. Dieser hatte ein Belegungsrecht,<br />

nachfolgend erfolgte eine Freistellung für<br />

den Vermieter. Zwischen den Parteien war<br />

strittig, ob verschiedene Salden aus bisherigen<br />

Betriebskostenabrechnungen zu entrichten<br />

sind und ob <strong>der</strong> Vermieter berechtigt<br />

ist, bei verspäteter Abrechnung <strong>der</strong> Betriebskosten<br />

Anpassungen <strong>der</strong> Vorauszahlungen<br />

vorzunehmen.<br />

Vom Zeitpunkt <strong>der</strong> Abrechnungsreife an<br />

kann <strong>der</strong> Vermieter einen Anspruch auf<br />

Vorauszahlungen nicht mehr geltend machen.<br />

Er kann nur noch die sich aus <strong>der</strong><br />

Abrechnung ergebenden Erträge verlangen<br />

und ggf. die Klage umstellen, sofern ausstehende<br />

Vorauszahlungen verlangt wurden.<br />

Gemäß § 560 Abs. 4 BGB kann jede<br />

Vertragspartei nach einer Abrechnung eine<br />

Anpassung <strong>der</strong> Vorauszahlungen vornehmen.<br />

Dieser Anpassung <strong>der</strong> Vorauszahlungen<br />

steht nicht entgegen, dass <strong>der</strong> Vermieter<br />

die Abrechnungsfrist gemäß § 556<br />

Abs. 3 BGB nicht eingehalten hat. Er kann<br />

zwar die Negativsalden aus <strong>der</strong> Betriebskos-<br />

tenabrechnung nicht mehr nachfor<strong>der</strong>n, hat<br />

jedoch die Möglichkeit, die Vorauszahlung<br />

zu erhöhen. Das Gesetz sieht über den<br />

Nachfor<strong>der</strong>ungsausschluss für die verspätete<br />

Abrechnung keine weiteren Sanktionen für<br />

den Vermieter vor. Der BGH vertrat die Auffassung,<br />

dass dementsprechend auch nach<br />

verspäteter Abrechnung eine Anpassung<br />

gegenüber dem Mieter geltend gemacht<br />

werden kann.<br />

(ph)<br />

Feststellungsinteresse des Mieters<br />

zu unwirksamen Schönheitsreparaturenklauseln<br />

BGH, Urteil vom 13. Januar <strong>2010</strong>, Az. VIII ZR<br />

351/08<br />

Der Mieter mietete Gewerberäume. In einer<br />

geson<strong>der</strong>ten Anlage zum Mietvertrag wurde<br />

eine Vereinbarung über vom Mieter durchzuführende<br />

Schönheitsreparaturen getroffen.<br />

Nach Kündigung des Vertrages durch<br />

den Mieter vertrat dieser die Auffassung,<br />

dass die getroffene Schönheitsreparaturenklausel<br />

nach <strong>der</strong> Rechtsprechung des BGH<br />

unwirksam sei.<br />

In einem Schreiben des Mieters for<strong>der</strong>te er<br />

den Vermieter auf zu erklären, dass er nicht<br />

auf die Durchführung <strong>der</strong> Schönheitsreparaturen<br />

beharrt. Der Vermieter reagierte auf<br />

dieses Schreiben nicht.<br />

Der BGH vertrat die Auffassung, dass <strong>der</strong><br />

Mieter ein berechtigtes Interesse an <strong>der</strong><br />

alsbaldigen Klärung <strong>der</strong> Frage hat, ob er zur<br />

Durchführung von Schönheitsreparaturen<br />

verpflichtet sei. Dem Mieter war es nicht<br />

zuzumuten, es darauf ankommen zu lassen,<br />

ob <strong>der</strong> Vermieter ihn auf die Inanspruchnahme<br />

<strong>der</strong> Schönheitsreparaturen o<strong>der</strong><br />

Schadensersatz verklagt. Unter diesen Umständen<br />

durfte <strong>der</strong> Mieter erwarten, dass<br />

sich <strong>der</strong> Vermieter auf seine entsprechende<br />

Anfrage hin alsbald äußert.<br />

18 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>


III Recht<br />

Dadurch, dass <strong>der</strong> Vermieter die Anfrage<br />

unbeantwortet ließ, hatte <strong>der</strong> Mieter Grund<br />

zur Annahme, dass <strong>der</strong> Vermieter die im<br />

Vertrag eingeräumten Ansprüche geltend<br />

machen würde.<br />

Der Mieter hatte damit das für eine negative<br />

Feststellungsklage erfor<strong>der</strong>liche Interesse an<br />

alsbaldiger Feststellung, dass dem Vermieter<br />

diese Ansprüche nicht zustehen. Dem Feststellungsinteresse<br />

des Mieters steht nicht<br />

entgegen, dass sich <strong>der</strong> Vermieter seines<br />

Anspruches auf Durchführung von Schönheitsreparaturen<br />

nicht ausdrücklich „berühmt“<br />

hat. Der BGH führt aus, dass eine<br />

ausdrückliche „Berühmung“ seitens des<br />

Vermieters nicht in jedem Fall vorausgehen<br />

muss. Es reicht aus, wenn <strong>der</strong> Mieter befürchten<br />

muss, dass <strong>der</strong> Vermieter auf<br />

Grund seines vermeintlichen Rechts Ansprüche<br />

geltend machen könnte. Dies ist vor<br />

allem dann <strong>der</strong> Fall, wenn <strong>der</strong> Vermieter mit<br />

einer nach Treu und Glauben zu erwartenden<br />

eindeutigen Erklärung zurückhält. Eine<br />

solche Erklärung durfte <strong>der</strong> Mieter nach<br />

Treu und Glauben erwarten. Er hatte ein<br />

berechtigtes Interesse daran zu klären, ob er<br />

Schönheitsreparaturen ausführen muss o<strong>der</strong><br />

nicht.<br />

Der Vermieter wäre dementsprechend verpflichtet<br />

gewesen, eine eindeutige Erklärung<br />

abzugeben.<br />

(ph)<br />

Betriebskostenabrechnung nach<br />

Personen<br />

LG Krefeld, Urteil vom 17. März <strong>2010</strong>, Az.<br />

2 S 55/09<br />

In einer Betriebskostenabrechnung, die nach<br />

dem Abrechnungsschlüssel „Personen“<br />

abrechnet, müssen die Gesamtpersonenzahl<br />

und die Zahl <strong>der</strong> Nutzer <strong>der</strong> abgerechneten<br />

Wohnung in <strong>der</strong> Abrechnung nicht z.B.<br />

durch die Beifügung eines Belegungsplanes<br />

erläutert werden. Die Abrechnung ist formell<br />

wirksam.<br />

Die Mietvertragsparteien streiten über die<br />

Nebenkostenabrechnung aus zwei Jahren,<br />

inwieweit <strong>der</strong> Mieter Nachzahlungen leisten<br />

muss. Insbeson<strong>der</strong>e war strittig, ob <strong>der</strong><br />

Vermieter in die Abrechnung eine Übersicht<br />

<strong>der</strong> wohnenden Personen einfügen muss,<br />

wenn er nach dem Personenschlüssel abrechnet.<br />

Das LG Krefeld führt aus, dass die Abrechnung<br />

formell wirksam ist und den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

des § 259 BGB entspricht.<br />

Eine Erläuterung des angewandten Verteilungsmaßstabes<br />

ist allerdings nicht in jedem<br />

Fall Voraussetzung für eine formell ordnungsgemäße<br />

Abrechnung. Die Abrechnung<br />

soll den Mieter in die Lage versetzen,<br />

die Abrechnung nachzuprüfen, d. h. gedanklich<br />

und rechnerisch nachzuvollziehen.<br />

Aus <strong>der</strong> Abrechnung ergeben sich die<br />

zugrunde liegenden Gesamtwohnflächen<br />

pro Hausnummer, die sich selbst aus den<br />

Angaben erklären. Die Angabe verschiedener<br />

Positionen mit unterschiedlichen Wohnflächen<br />

ist dementsprechend berechtigt. Die<br />

Gesamtpersonenzahl ist mit 21,45 und <strong>der</strong><br />

Anteil <strong>der</strong> Mieter mit 2 angegeben.<br />

Die Abrechnung ist nachvollziehbar, auch<br />

wenn sich anhand <strong>der</strong> vorhandenen Angaben<br />

nicht feststellen lässt, wie sich die Gesamtpersonenzahl<br />

von 21,45 zusammensetzt.<br />

Der Mieter soll die rechnerische Richtigkeit<br />

<strong>der</strong> Abrechnung nachprüfen können.<br />

Dem Mieter war es ohne Weiteres möglich,<br />

die Art des Verteilerschlüssels zu erkennen,<br />

die rechnerische Richtigkeit zu überprüfen<br />

und den auf ihn entfallenden Anteil zu erkennen.<br />

Die Interessen des Mieters sind<br />

dadurch ausreichend geschützt, dass er<br />

Zweifel über die Richtigkeit <strong>der</strong> Werte durch<br />

Einblick in die Abrechnungsunterlagen beim<br />

Vermieter ausräumen kann.<br />

(ph)<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 19


III Recht<br />

Hauswarttätigkeit / Geltendmachung<br />

in <strong>der</strong> Betriebskostenabrechnung<br />

AG Köpenick, Urteil vom 19. Mai <strong>2010</strong><br />

(Grundeigentum <strong>2010</strong>, S. 915)<br />

Mieter und Vermieter streiten über die Abrechnung<br />

von Arbeiten des Hauswartes im<br />

Mietobjekt. In <strong>der</strong> Abrechnung des Vermieters<br />

waren Kostenpositionen unter <strong>der</strong> Rubrik<br />

Hauswart für das Auswechseln <strong>der</strong><br />

Glühbirnen und sonstige Kleinreparaturen<br />

enthalten.<br />

Der Vermieter setzte pauschal eine Stunde<br />

pro Monat pro Abrechnungseinheit für Instandsetzungsarbeiten<br />

ab. Bei <strong>der</strong> Abrechnungsposition<br />

Hausreinigung und Außenanlagen<br />

waren Kosten für das Auswechseln<br />

von Glühbirnen und kleineren Reparaturen<br />

enthalten. In <strong>der</strong> Abrechnung über die<br />

warmen Betriebskosten (Heiz- und Warmwasserkosten)<br />

wurden mehr Brennstoffkosten<br />

angesetzt als sich in <strong>der</strong> Aufteilung <strong>der</strong><br />

Kostenarten ergaben.<br />

Der Vermieter nahm den Mieter auf die<br />

offenstehenden Salden in Anspruch. Der<br />

Mieter vertrat die Auffassung, dass die Kosten<br />

für das Auswechseln von Glühbirnen<br />

und Kleinreparaturen als Instandsetzungsarbeiten<br />

nicht umlegbar seien. Der pauschale<br />

Abzug von einer Stunde sei ebenfalls nicht<br />

zulässig. Das angerufene AG schloss sich<br />

<strong>der</strong> Argumentation des Mieters an. Explizit<br />

führte das Gericht aus, dass in <strong>der</strong> Position<br />

Hausreinigung und Außenanlagen Hauswarttätigkeiten<br />

angesetzt wurden, die nicht<br />

umlagefähig i. S. <strong>der</strong> Betriebskostenordnung<br />

sind. Weiter führt das AG aus, dass<br />

nur Kosten angesetzt werden dürfen, die<br />

sich aus <strong>der</strong> Aufteilung <strong>der</strong> warmen Heiz-<br />

und Warmwasserkosten ergeben. Hierzu<br />

können auch Zusatzkosten für Heizung und<br />

Warmwasser gehören.<br />

(ph)<br />

Entsorgung des Wohnungsschlüssels<br />

durch den Mieter bei einer<br />

zentralen Schließanlage<br />

AG Ludwigsburg, Urteil vom 13. April <strong>2010</strong>,<br />

Az. 8 C 3212/09<br />

Der Mieter behauptete, seinen angeblich<br />

beschädigten Wohnungsschlüssel, <strong>der</strong> für<br />

die zentrale Schließanlage des Hauses passte,<br />

entsorgt zu haben. Für den Vermieter<br />

stand die Frage, inwieweit er einen vollständigen<br />

Austausch <strong>der</strong> Schließanlage im Gesamtobjekt<br />

vornehmen kann. Das angerufene<br />

AG verneinte einen Schadensersatzanspruch<br />

des Vermieters, da eine entsprechende<br />

Kostennote zum Austausch durch<br />

den Vermieter nicht beigebracht werden<br />

konnte.<br />

Allein auf den Nachweis eines Kostenangebotes<br />

können keine Schadensersatzfor<strong>der</strong>ungen<br />

geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch<br />

wegen unterlassener<br />

Reparaturen o<strong>der</strong> Substanzverletzungen an<br />

<strong>der</strong> Mietsache, mit <strong>der</strong> eine Wertmin<strong>der</strong>ung<br />

einhergehe, können ggf. im Wege des<br />

Schadensersatzes gegenüber dem Mieter<br />

geltend gemacht werden. Bei einem verlorenen<br />

Schlüssel und <strong>der</strong> Befürchtung, dass<br />

mit dem verlorenen Schlüssel Missbrauch<br />

begangen wird, rechtfertigt es bei Nichtvorlage<br />

einer entsprechenden Rechnung für<br />

den Austausch <strong>der</strong> Schließanlage nicht, den<br />

Mieter mit den Kosten, die fiktiv entstehen<br />

könnten, zu belasten.<br />

(ph)<br />

20 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>


IV Multimedia und innovative Entwicklungen<br />

Neuer VdW/VdWg - Internetauftritt<br />

www.vdwvdwg.de<br />

Der Webauftritt <strong>der</strong> wohnungswirtschaftlichen<br />

Verbände Sachsen-Anhalts erhält im<br />

Herbst <strong>2010</strong> ein neues Erscheinungsbild.<br />

Damit wird sowohl das technische Basisgerüst<br />

<strong>der</strong> Website als auch die Benutzeroberfläche<br />

den aktuellen Anfor<strong>der</strong>ungen angepasst.<br />

Bei <strong>der</strong> Designerstellung haben wir auf eine<br />

zeitgemäße Bildsprache geachtet. Der Wie<strong>der</strong>erkennungswert<br />

zum Werbe- und Printmaterial<br />

bleibt jedoch erhalten.<br />

Sie finden auf unserer Website komplexe<br />

Informationen rund um die Wohnungs- und<br />

Immobilienwirtschaft sowie zu unseren Mitgliedsunternehmen<br />

einschließlich einer<br />

Google-Maps-Funktion, können Dokumente<br />

sowie Bild- und Videodateien herunterladen<br />

o<strong>der</strong> sich über aktuelle Veranstaltungen <strong>der</strong><br />

Verbände informieren.<br />

Die Suchfunktion unseres neuen Auftritts<br />

erstreckt sich über alle Dateiformate (auch<br />

PDF-Dokumente).<br />

Darüber hinaus besteht für langsame Internetverbindungen<br />

die Möglichkeit, die barrierefreie<br />

Seite<br />

http://blackberry.vdwvdwg.de<br />

zu nutzen.<br />

Die Zahl <strong>der</strong> Besucher <strong>der</strong> VdW/VdWg-<br />

Internetseite liegt durchschnittlich bei 6.000<br />

pro Monat.<br />

(schm)<br />

BSI weist Sicherheitsbedenken<br />

zum neuen Personalausweis zurück<br />

Das Bundesamt für Sicherheit in <strong>der</strong> Informationstechnik<br />

(BSI) weist die in den ver-<br />

schiedenen Medienberichten geäußerten<br />

Sicherheitsbedenken bei <strong>der</strong> Verwendung<br />

des neuen Personalausweises zurück. Die<br />

geschil<strong>der</strong>te Angriffsmöglichkeit weist auf<br />

einen klassischen Trojanerangriff auf den PC<br />

des Nutzers hin. Angriffe mit Schadsoftware<br />

wie einem Trojanischen Pferd sind bei <strong>der</strong><br />

Nutzung des Internets grundsätzlich möglich.<br />

Bei Verwendung eines Basislesegerätes<br />

ohne eigenes Zahleneingabefeld kann ein<br />

solcher Trojaner die Tastatureingabe <strong>der</strong><br />

sechsstelligen PIN mitlesen, die zur Online-<br />

Authentisierung mit dem neuen Personalausweis<br />

notwendig ist. Um Angriffen mit<br />

Schadsoftware und Phishing vorzubeugen,<br />

sollten Anwen<strong>der</strong> ihren PC mit den gängigen<br />

Methoden absichern (Antivirensoftware,<br />

Firewall, regelmäßige Updates etc). Im<br />

Vergleich zur heute in <strong>der</strong> Regel verwendeten<br />

Authentisierung mittels Benutzername<br />

und Passwort bietet <strong>der</strong> neue Personalausweis<br />

auch in Verbindung mit einem Basislesegerät<br />

einen erheblichen Sicherheitsgewinn.<br />

Mit <strong>der</strong> genannten Methode hat ein<br />

Angreifer keinerlei Zugriff auf die persönlichen<br />

Daten des Ausweisinhabers. Diese<br />

Daten werden ausschließlich durchgehend<br />

verschlüsselt vom Chip an den Dienstanbieter<br />

übertragen. Durch das Mitlesen <strong>der</strong> PIN<br />

ist auch ein Missbrauch des Ausweises nicht<br />

möglich, denn zur Nutzung <strong>der</strong> elektronischen<br />

Ausweisfunktion ist eine Zweifaktor-<br />

Authentisierung notwendig. Neben <strong>der</strong><br />

Kenntnis <strong>der</strong> PIN muss <strong>der</strong> Angreifer dafür<br />

auch Zugriff auf den Ausweis selbst haben.<br />

(schm)<br />

Neue Schwachstelle im Adobe-<br />

Rea<strong>der</strong><br />

IT-Sicherheitsexperten haben eine Schwachstelle<br />

im Adobe-Rea<strong>der</strong> entdeckt. Diese<br />

kann von einem Angreifer zur Ausführung<br />

beliebiger Codes missbraucht werden, indem<br />

er den Nutzer dazu verleitet, ein präpariertes<br />

PDF-Dokument zu öffnen. Betroffen<br />

sind die aktuelle Version 9.3.4 des Adobe-<br />

Rea<strong>der</strong>s und auch des Adobe Acrobat sowie<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 21


IV Multimedia und innovative Entwicklungen<br />

frühere Versionen auf allen Plattformen. Die<br />

Schwachstelle wird bereits aktiviert ausgenutzt,<br />

indem manipulierte PDF-Dokumente<br />

per E-Mail verschickt werden.<br />

Der Adobe-Rea<strong>der</strong> ist ein weit verbreitetes<br />

Programm zum Darstellen von PDF-<br />

Dokumenten. Es ist optional auch ein Plugin<br />

für Browser installierbar, so dass in Webseiten<br />

eingebettete PDF-Dokumente automatisch<br />

geladen werden. Die Schwachstelle<br />

kann beim Öffnen eines schadhaften PDF-<br />

Dokuments auftreten, wenn dies entwe<strong>der</strong><br />

vom Benutzer bewusst geöffnet wird o<strong>der</strong><br />

von dem Adobe Plugin automatisch beim<br />

Betrachten einer Website geöffnet wird.<br />

Adobe arbeitet bereits an <strong>der</strong> Behebung des<br />

Fehlers. Als zusätzliche Schutzmaßnahme<br />

sollten nur PDF-Dokumente aus vertrauenswürdigen<br />

Quellen geöffnet werden. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

sollten PDF-Dokumente nicht mit<br />

Administratorenrechten geöffnet werden.<br />

(schm)<br />

Verbreitung von Schadsoftware<br />

über Werbebanner<br />

Das Bundesamt für Sicherheit in <strong>der</strong> Informationstechnik<br />

(BSI) schätzt die Gefährdung<br />

<strong>der</strong> IT-Sicherheit in Deutschland für das<br />

zweite Quartal <strong>2010</strong> als hoch ein. Zu den<br />

aktuellen Entwicklungen zählt die Verbreitung<br />

von Schadsoftware über Werbebanner<br />

und die wachsende Zahl von Schadsoftware-Varianten,<br />

die von Virenscannern nur<br />

schwer erkannt werden. Das geht aus dem<br />

zweiten Quartalslagebericht für das Jahr<br />

<strong>2010</strong> hervor, den das BSI jetzt veröffentlicht<br />

hat. Seit April wurden vermehrt Vorfälle<br />

bekannt, die deutlich machen, dass sich<br />

auch Besucher seriöser Websites mit Schadsoftware<br />

infizieren können. Verantwortlich<br />

jedoch für die Vorfälle waren nicht die<br />

Betreiber <strong>der</strong> betroffenen Seiten, son<strong>der</strong>n so<br />

genannte AdServer. Diese Server verteilen<br />

automatisch und in großer Stückzahl Werbebanner<br />

an Internetseiten. Angreifern war<br />

es gelungen, die ungenügenden Sicher-<br />

heitsvorkehrungen eines AdServers zu umgehen<br />

und ein dort gespeichertes Werbebanner<br />

mit einem unsichtbaren Link zu manipulieren.<br />

Dieser führte zu einem Computer,<br />

auf dem ein Schadprogramm installiert<br />

war. Es ermöglicht Kriminellen, die Kontrolle<br />

über einen Rechner zu erlangen und auf<br />

diese Weise Botnetze aufzubauen, mit denen<br />

an<strong>der</strong>e Server angegriffen o<strong>der</strong> Spam-<br />

Mails verschickt werden können. Weiterhin<br />

hat das BSI eine steigende Zahl von Infektionen<br />

mit dem Trojaner „Zeuss“ beobachtet,<br />

die vermutlich auf infizierte Werbebanner<br />

zurückzuführen sind.<br />

Auch hier gilt, die Antivirensoftware und die<br />

Programm-Updates auf dem aktuellen<br />

Stand zu halten sowie eine Firewall einzusetzen.<br />

(schm)<br />

E-Brief, DE-Mail und Co.<br />

Die flächendeckende Einführung <strong>der</strong> digitalen<br />

Signatur steht unmittelbar bevor. Damit<br />

verbunden wird eine neue Kommunikationskultur<br />

Einzug halten. Das Schriftformgebot<br />

wird dann auch von elektronischen<br />

E-Mail-Nachrichten mit qualifizierter Signatur<br />

erfüllt. Der jetzt noch weit verbreitete<br />

Papierbrief zur verbindlichen Übermittlung<br />

von Informationen gerät somit unter Druck.<br />

Mit den verfügbaren Techniken ist mittlerweile<br />

eine verbindliche und verschlüsselte<br />

Ende-zu-Ende-Kommunikation ohne staatliche<br />

Hilfe und ohne einen Konzern mit Monopolallüren<br />

möglich.<br />

Daher werden jetzt von <strong>der</strong> Post und von<br />

staatlicher Seite her mit großem Aufwand<br />

Projekte kreiert, die diese Tendenz aufhalten<br />

sollen. So generiert die Post den „E-Brief“.<br />

Übrigens mit genau dem Porto des bisherigen<br />

Briefes, dabei ist eine verschlüsselte<br />

E-Mail-Kommunikation eigentlich kostenfrei.<br />

22 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>


IV Multimedia und innovative Entwicklungen<br />

Staatlich wird das Projekt „DE-Mail“ vorangetrieben.<br />

Die Verschlüsselung wird dabei<br />

mit einem staatlich erstellten Schlüssel<br />

durchgeführt und nicht, wie eigentlich sinnvoll,<br />

mit einem Schlüssel <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Kommunikation<br />

Beteiligten. Würden Sie es besser<br />

finden, dass Ihre Briefe von Ihrem Bürgermeister<br />

unterschrieben werden, anstatt<br />

von Ihnen? Nein, dann lassen Sie die Finger<br />

von DE-Mail!<br />

Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

von E-Brief und DE-Mail offenbart<br />

noch weitere Unannehmlichkeiten. So<br />

verpflichten Sie sich verbindlich, Ihr Mailkonto<br />

täglich abzurufen. Dies gilt auch im<br />

Urlaub! Eine tolle Eigenschaft für Werbeunternehmen.<br />

Zumal Sie sich als Teilnehmer an<br />

den Verfahren E-Brief und DE-Mail komplett<br />

incl. Geburtsdatum registrieren müssen. In<br />

den AGB <strong>der</strong> Post stimmen Sie <strong>der</strong> Veröffentlichung<br />

Ihrer Registrierdaten in einem<br />

Adressverzeichnis zu. Dies ist ein gefundenes<br />

Fressen für alle Adressbroker und die<br />

daran angeschlossenen werbenden Unternehmen.<br />

Fazit:<br />

Fallen Sie nicht auf die Scheinangebote von<br />

Institutionen herein, die Ihnen plötzlich eine<br />

einfache verbindliche elektronische Kommunikation<br />

anbieten.<br />

Aktuelle Bestrebungen, dass Bürger gezwungen<br />

werden sollen, sich ein DE-Mail-<br />

Konto zuzulegen, werden aktuell durch<br />

Datenschutzverbände und an<strong>der</strong>e Vereinigungen<br />

scharf kritisiert.<br />

Bleiben Sie vorerst bei Ihren bisherigen<br />

Kommunikationsgewohnheiten, bis Sie mit<br />

Ihren Kommunikationspartnern auf <strong>der</strong> Basis<br />

von eigenen Schlüsseln (eigenen digitalen<br />

Signaturen) kommunizieren können.<br />

Denn gleichzeitig ist mit <strong>der</strong> Umstellung auf<br />

die Kommunikation über E-Mail mit digitalen<br />

Signaturen auch die Umstellung <strong>der</strong><br />

Aufbewahrungsverfahren <strong>der</strong> Kommunikation,<br />

sprich die Einführung einer digitalen<br />

Archivierung für Mails verbunden.<br />

(mü/schm)<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 23


V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />

Aktuelles zum Jahressteuergesetz<br />

<strong>2010</strong><br />

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am<br />

9. Juli <strong>2010</strong> im ersten Durchgang zu dem<br />

Entwurf des Jahressteuergesetzes <strong>2010</strong> Stellung<br />

genommen.<br />

Vom Bundesrat wurde u. a. vorgeschlagen,<br />

den Anwendungsbereich des § 6b EStG<br />

einzuschränken. Nach dem Vorschlag des<br />

Bundesrates sollen steuerliche Gewinne aus<br />

<strong>der</strong> Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter,<br />

u. a. von Grundstücken und Gebäuden,<br />

nur noch dann steuerfrei auf neu angeschaffte<br />

o<strong>der</strong> hergestellte Wirtschaftsgüter<br />

übertragen werden können, wenn diese<br />

nicht zum Zweck <strong>der</strong> Vermietung o<strong>der</strong> Verpachtung<br />

genutzt werden. Eine Ausnahme<br />

ist nur dann vorgesehen, wenn auch das<br />

veräußerte Wirtschaftsgut innerhalb <strong>der</strong><br />

letzten sechs Jahre vor <strong>der</strong> Veräußerung<br />

ausschließlich für Vermietungs- und Verpachtungszwecke<br />

genutzt wurde. Nach <strong>der</strong><br />

Begründung zu diesem Vorschlag sollen<br />

Unternehmen, <strong>der</strong>en originärer Geschäftszweck<br />

die Vermietung o<strong>der</strong> Verpachtung<br />

ist, durch die vorgeschlagene Än<strong>der</strong>ung<br />

keine steuerlichen Nachteile erleiden. Nach<br />

Ansicht des GdW und seiner Regionalverbände<br />

geht die geplante Einschränkung<br />

aber deutlich über die in <strong>der</strong> Begründung<br />

genannte Zielsetzung – keine Begünstigung<br />

von so genannten § 6b-Fonds – hinaus.<br />

Am 29. September <strong>2010</strong> erfolgt die öffentliche<br />

Sachverständigenanhörung im Bundestag-Finanzausschuss<br />

unter Teilnahme des<br />

GdW. Hierzu wurde vom GdW und seinen<br />

Regionalverbänden eine Stellungnahme<br />

zum Gesetzentwurf erarbeitet. Darin werden<br />

die Positionen des GdW und seiner<br />

Regionalverbände u. a. zur Wie<strong>der</strong>einbeziehung<br />

<strong>der</strong> Freistellungsaufträge in das Sammelantragsverfahren,<br />

zur Einbeziehung <strong>der</strong><br />

Gebäu<strong>der</strong>einigungsleistungen in das Verfahren<br />

zur Umkehr <strong>der</strong> Umsatzsteuerschuldnerschaft,<br />

zur Beseitigung <strong>der</strong> steuerlichen<br />

Nachteile für Wohnungsunternehmen aus<br />

dem Betrieb von Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />

(EEG) sowie zur<br />

Einschränkung <strong>der</strong> Anwendung von § 6b<br />

EStG dargelegt.<br />

Die abschließende Lesung im Bundestag ist<br />

für den 29. Oktober <strong>2010</strong> vorgesehen. Die<br />

Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat<br />

ist erst in <strong>der</strong> Sitzung am 26. November<br />

<strong>2010</strong> geplant, so dass mit <strong>der</strong> Veröffentlichung<br />

im Bundesgesetzblatt frühestens im<br />

Dezember <strong>2010</strong> zu rechnen ist.<br />

Über den weiteren Verlauf werden wir Sie<br />

informieren.<br />

(mo)<br />

Bilanzielle Behandlung des Teilschul<strong>der</strong>lasses<br />

im Rahmen des<br />

KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms<br />

Im Rahmen des KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms<br />

werden zinsverbilligte<br />

Darlehen ausgereicht. Wenn die Voraussetzungen<br />

erfüllt sind, wird den Unternehmen<br />

ein Teil <strong>der</strong> Darlehensschuld (Tilgungszuschuss)<br />

erlassen. Voraussetzung ist nach den<br />

För<strong>der</strong>bestimmungen <strong>der</strong> KfW, dass bei <strong>der</strong><br />

Sanierung ein bestimmtes Energieniveau<br />

erreicht wird und dies durch die Bestätigung<br />

eines Sachverständigen nachgewiesen wird.<br />

Die Gutschrift erfolgt drei Monate nach<br />

dem Termin <strong>der</strong> Zins- und/o<strong>der</strong> Tilgungszahlungen,<br />

welcher <strong>der</strong> Prüfung und Anerkennung<br />

<strong>der</strong> Bestätigung eines Sachverständigen<br />

über die plangemäße Maßnahmendurchführung<br />

durch die KfW folgt.<br />

Bilanzielle Behandlung des Teilschul<strong>der</strong>lasses<br />

Die bilanzielle Behandlung richtet sich nicht<br />

nach HFA 1/1984 „Bilanzierungsfragen bei<br />

Zuwendungen, dargestellt am Beispiel finanzieller<br />

Zuwendungen <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Hand“, da sich die Stellungnahme ausschließlich<br />

auf Zuwendungen in Form von<br />

24 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>


V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />

Zuschüssen und Zulagen zur Finanzierung<br />

von Investitionen o<strong>der</strong> laufenden Aufwendungen<br />

bezieht. Zuwendungen in Form<br />

eines (Teil-)-Schul<strong>der</strong>lasses o<strong>der</strong> eines Tilgungszuschusses,<br />

die sich ausschließlich auf<br />

die Passivseite <strong>der</strong> Bilanz beziehen, sind<br />

nicht Gegenstand <strong>der</strong> Stellungnahme.<br />

Nach den För<strong>der</strong>bestimmungen <strong>der</strong> KfW<br />

besteht bei Erfüllung <strong>der</strong> Voraussetzungen<br />

ein Rechtsanspruch auf Teilschul<strong>der</strong>lass. Die<br />

Voraussetzung ist erfüllt, wenn das Energieniveau<br />

entsprechend den För<strong>der</strong>bestimmungen<br />

erreicht ist. Liegt diese Voraussetzung<br />

am Bilanzstichtag vor und wird spätestens<br />

bis zur Bilanzaufstellung durch einen<br />

Sachverständigen bestätigt, ist in Höhe des<br />

Teilschulerlasses am Bilanzstichtag eine For<strong>der</strong>ung<br />

zu aktivieren. Die Einbuchung <strong>der</strong><br />

For<strong>der</strong>ung erfolgt gegen sonstigen betrieblichen<br />

Ertrag.<br />

Die Darlehensverbindlichkeit bleibt zunächst<br />

unverän<strong>der</strong>t. Bei Gutschrift des Teilschul<strong>der</strong>lasses<br />

durch die KfW erfolgt die Verrechnung<br />

<strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung mit <strong>der</strong> Kreditverbindlichkeit.<br />

Ertragsteuerliche Behandlung<br />

Das BMF hat mit Schreiben vom 3. Februar<br />

2005 die Frage zur Qualifizierung eines Teilschul<strong>der</strong>lasses<br />

im Rahmen des KfW-CO 2 -<br />

Gebäudesanierungsprogramms als Zuschuss<br />

i. S. von R 34 EStR (neu R 6.5 Abs. 2 EStR)<br />

wie folgt beantwortet:<br />

„Nach dem KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm<br />

bietet die KfW-För<strong>der</strong>bank eine<br />

langfristige, zinsgünstige Finanzierung von<br />

Vorhaben zur CO 2 -Min<strong>der</strong>ung an. Finanziert<br />

werden verschiedene Maßnahmepakete zur<br />

Wärmedämmung, Erneuerung <strong>der</strong> Heizanlage<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ersterwerb von KfW-<br />

Energiesparhäusern mittels langfristiger,<br />

zinsgünstiger Annuitätendarlehen mit Festzinssätzen<br />

und tilgungsfreien Anlaufjahren.<br />

Darüber hinaus wird unter bestimmten Vor-<br />

aussetzungen ein Teilschul<strong>der</strong>lass in Aussicht<br />

gestellt.<br />

Bei einem Teilschul<strong>der</strong>lass handelt es sich<br />

um einen Zuschuss i. S. von R 34 EStR, für<br />

den das Wahlrecht nach R 34 Abs. 2 EStR<br />

ausgeübt werden kann, soweit die bezuschussten<br />

Aufwendungen Anschaffungs-<br />

o<strong>der</strong> Herstellungskosten eines i. S. des För<strong>der</strong>programms<br />

begünstigten Wirtschaftsguts<br />

sind. Danach besteht also ein Wahlrecht,<br />

die Tilgungszuschüsse erfolgswirksam<br />

als Betriebseinnahme zu behandeln o<strong>der</strong><br />

erfolgsneutral die Anschaffungs- o<strong>der</strong> Herstellungskosten<br />

zu kürzen.“<br />

Gemäß BMF-Schreiben vom 12. März <strong>2010</strong><br />

zu § 5 Abs. 1 EStG Tz. 13 können Wahlrechte,<br />

die nur steuerrechtlich bestehen,<br />

unabhängig vom handelsrechtlichen Wertansatz<br />

ausgeübt werden (§ 5 Abs. 1 Satz 1<br />

Halbsatz 2 EStG). Die Ausübung des steuerlichen<br />

Wahlrechtes wird insoweit nicht nach<br />

§ 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG durch die<br />

Maßgeblichkeit <strong>der</strong> handelsrechtlichen<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

beschränkt.<br />

(mo)<br />

IDW - Rechnungslegungshinweis<br />

zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen<br />

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts<br />

<strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 23. Juni<br />

<strong>2010</strong> die überarbeitete Fassung des IDW-<br />

Rechnungslegungshinweises: Rückstellungen<br />

für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen<br />

sowie für die Aufstellung, Prüfung<br />

und Offenlegung von Abschlüssen und<br />

Lageberichten nach § 249 Abs. 1 HGB (IDW<br />

RH HFA 1.009) verabschiedet. Durch die<br />

Überarbeitung wurde <strong>der</strong> IDW-Rechnungslegungshinweis<br />

an das durch das Bilanzrechtsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetz<br />

(BilMoG)<br />

geän<strong>der</strong>te HGB angepasst. Dabei wurden<br />

auf Grund <strong>der</strong> Neuregelung <strong>der</strong> Bewertung<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 25


V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />

von Rückstellungen durch das BilMoG folgende<br />

Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen:<br />

• Rückstellungen für die Aufbewahrung<br />

von Geschäftsunterlagen sind unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> erwarteten künftigen<br />

Kostenverhältnisse (Erfüllungsbetrag gemäß<br />

§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) zu bewerten<br />

und gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB<br />

abzuzinsen.<br />

• Es erfolgte eine Klarstellung dahingehend,<br />

dass wegen des Entfallens von<br />

§ 249 Abs. 2 HGB a. F. (= Bildung von<br />

Aufwandsrückstellungen) Rückstellungen<br />

für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen<br />

insoweit nicht passiviert werden<br />

dürfen, wie diese vom Bilanzierenden<br />

länger aufbewahrt werden, als dies gesetzlich<br />

o<strong>der</strong> vertraglich vorgeschrieben<br />

ist.<br />

Diese Än<strong>der</strong>ungen sind spätestens in Abschlüssen<br />

für Geschäftsjahre, die nach dem<br />

31. Dezember 2009 begonnen haben, anzuwenden.<br />

Demnach sind die Än<strong>der</strong>ungen<br />

bei Wohnungsunternehmen, <strong>der</strong>en Geschäftsjahr<br />

i. d. R. mit dem Kalen<strong>der</strong>jahr<br />

identisch ist, im Jahresabschluss zum<br />

31. Dezember <strong>2010</strong> anzuwenden.<br />

(mo)<br />

Aktuelles zur Anerkennung von<br />

ertragsteuerlichen Organschaftsverhältnissen<br />

Im Rahmen des <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong>es 4-5-<br />

6/<strong>2010</strong> hatten wir Ihnen Hinweise zur Formulierung<br />

<strong>der</strong> Verlustübernahmeklausel in<br />

Ergebnisabführungsverträgen, die von <strong>der</strong><br />

Finanzverwaltung anerkannt werden, gegeben.<br />

Diese basierten auf den Verfügungen<br />

<strong>der</strong> Oberfinanzdirektion Rheinland und<br />

Münster vom 12. August 2009 (S 2270 –<br />

1015 – St 131/S 2770 – 249 – St 13 – 33).<br />

Mit dem Jahressteuergesetz <strong>2010</strong> plant <strong>der</strong><br />

Gesetzgeber, die Vorschrift des § 17 KStG<br />

neu zu fassen. Nach dem Gesetzentwurf<br />

wird im Ergebnis für die von § 17 KStG in<br />

erster Linie betroffenen GmbHs eine ausdrückliche<br />

den Vorschriften des § 302 AktG<br />

(in allen seinen Bestandteilen und in den<br />

jeweiligen Regelungsfassungen) entsprechende<br />

Verlustübernahmevereinbarung<br />

nicht mehr erfor<strong>der</strong>lich sein. Diese Än<strong>der</strong>ung<br />

soll rückwirkend für alle Veranlagungszeiträume<br />

gelten, soweit die Steuerbescheide<br />

noch nicht bestandskräftig sind.<br />

Darüber hinaus ist wegen <strong>der</strong> Verfassungsmäßigkeit<br />

des § 17 Abs. 2 Nr. 2 KStG ein<br />

Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht<br />

(2 BvR 998/10) anhängig.<br />

Nunmehr haben die Oberfinanzdirektionen<br />

Rheinland und Münster ihre Finanzämter<br />

gemäß interner Verfügung vom 12. August<br />

<strong>2010</strong> angewiesen, wie folgt zu verfahren:<br />

Sofern in einer laufenden Betriebsprüfung<br />

nach <strong>der</strong> noch geltenden Rechtslage ein<br />

Aufgriff erfor<strong>der</strong>lich ist, sollen Betriebsprüfungen<br />

bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens<br />

offengehalten werden. Die<br />

Bearbeitung laufen<strong>der</strong> Einsprüche soll mit<br />

Blick auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht<br />

ruhend gestellt werden.<br />

Eine Aussetzung <strong>der</strong> Vollziehung gemäß<br />

§ 363 Abs. 2 AO kann gewährt werden.<br />

(mo)<br />

26 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>


VI WSA <strong>Wohnungswirtschaft</strong>liche Treuhand Sachsen-Anhalt GmbH<br />

Risiken bei Geothermiebohrungen<br />

Ständig steigende Energiekosten haben das<br />

Interesse für alternative und erneuerbare<br />

Energiequellen stark ansteigen lassen. Die<br />

Geothermie galt in Deutschland lange als<br />

sehr vielversprechende und risikoarme<br />

Technologie. Doch das positive Image beginnt<br />

langsam Risse zu zeigen. Gerade so<br />

wie einige Häuser in <strong>der</strong> Stadt Staufen. Dort<br />

hatte die Stadt, um das historische Rathaus<br />

mit Erdwärme zu beheizen, ein Bohrunternehmen<br />

beauftragt, unter dem Rathaus<br />

sieben Sonden rund 140 m tief in den Boden<br />

zu treiben. Sämtliche Genehmigungen<br />

waren eingeholt worden. Kurz nach den<br />

Bohrungen begann dann das Unfassbare –<br />

<strong>der</strong> Boden hebt sich teils um mehrere Zentimeter<br />

monatlich! 250 Gebäude, darunter<br />

auch das Rathaus, sind inzwischen schwer<br />

geschädigt. Der Boden hebt sich weiter. Es<br />

wird vermutet, dass Wasser in eine angebohrte<br />

Anhydrit-Schicht eindringt und sich<br />

dadurch unter Volumenzunahme, Gips bildet.<br />

Nicht nur in Staufen stellt sich nun die<br />

Frage, wer für den Schaden aufkommen<br />

muss – die Stadt als Auftraggeber und Bauherr,<br />

das Bohrunternehmen, das Landratsamt,<br />

welches die Genehmigungen erteilt<br />

hat o<strong>der</strong> wird es am Ende doch je<strong>der</strong> Hauseigentümer<br />

selbst sein!?<br />

Rechtlich gesehen ist Erdwärme ein „bergfreier“<br />

Bodenschatz. Aufsuchung und Gewinnung<br />

fallen unter das Bundesberggesetz.<br />

Wenn die Erdwärme auf einem Grundstück<br />

aus Anlass <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />

gewonnen wird, gilt für die Gewinnung<br />

übliches Bau- und Wasserrecht. Für die<br />

Aufsuchung gilt jedoch immer und uneingeschränkt<br />

das Bundesberggesetz. Dieses regelt<br />

u. a. die Schadenersatzpflicht für Personen<br />

und Sachschäden, die durch die Gewinnung<br />

und Aufsuchung verursacht wurden.<br />

In Staufen wird das wohl den Bohrunternehmer<br />

und den Bergbauberechtigten,<br />

die Stadt, treffen. Die Verursachung bestimmter<br />

Schäden an <strong>der</strong> Oberfläche (Risse,<br />

Hebungen und Senkungen…) wird in § 120<br />

Bundesberggesetz sogar gesetzlich vermutet!<br />

Doch wenn auch natürliche Vorgänge<br />

diese Schäden verursacht haben könnten,<br />

greift das alles nicht. An diesem Punkt<br />

schlägt die Stunde <strong>der</strong> Gutachter. Ein konkretes<br />

Ergebnis werden wohl auch diese<br />

nicht bald erbringen können. Die Stadt versucht<br />

<strong>der</strong>weil, auf dem Wege <strong>der</strong> Vereinbarung<br />

eines Schlichtungsverfahrens langwierigen<br />

Rechtsstreitigkeiten aus dem Wege zu<br />

gehen.<br />

Fazit: Erdwärme bleibt eine interessante,<br />

alternative Energiequelle – das damit verbundene<br />

Risiko sollte jedoch keinesfalls unterschätzt<br />

werden, solange nicht eine sichere<br />

Folgenabschätzung bei Bohrungen möglich<br />

ist und auch die rechtlichen Haftungsfragen<br />

eindeutiger geklärt sind.<br />

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben,<br />

wenden Sie sich doch einfach an uns. Das<br />

Team <strong>der</strong> WSA kann Ihnen auch hier kompetent<br />

weiter helfen.<br />

WSA <strong>Wohnungswirtschaft</strong>liche Treuhand<br />

Sachsen Anhalt<br />

Olvenstedter Straße 66<br />

39108 Magdeburg<br />

0391/744200<br />

Fax 0391/7442099<br />

info@wsa-md.de<br />

Büro Halle:<br />

Tangermün<strong>der</strong> Straße 8<br />

06124 Halle / Saale<br />

0345/6902535<br />

Fax 0345/6902536<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 27


VII Weitere Themen<br />

Wahl des neuen GdW-Präsidenten/Vorschlag<br />

des GdW-<strong>Verband</strong>srates<br />

Als Kandidat für das Amt des neuen GdW-<br />

Präsidenten (ab 1. Februar 2011) wird <strong>der</strong><br />

ehemalige Hamburger Wirtschaftssenator<br />

Axel Gedaschko vorgeschlagen.<br />

Der studierte Jurist wurde im Jahr 2000 zum<br />

Ersten Kreisrat des Landkreises Harburg<br />

gewählt und 2003 zum Landrat. Im Januar<br />

2006 ernannte ihn Hamburgs Erster Bürgermeister<br />

von Beust zum Staatsrat (Stadtentwicklung<br />

und Verkehr), ab Januar 2007<br />

zum Senator für Stadtentwicklung und Verkehr<br />

und 2008 zum Wirtschaftssenator.<br />

Der GdW-<strong>Verband</strong>srat hat satzungsgemäß<br />

seine Empfehlung an den GdW-<strong>Verband</strong>stag<br />

abzugeben, dessen Delegierte<br />

letztendlich über die Wahl des neuen GdW-<br />

Präsidenten auf dem GdW-<strong>Verband</strong>stag am<br />

11. November <strong>2010</strong> entscheiden werden.<br />

(rie)<br />

Konjunktur in Sachsen-Anhalt<br />

zieht in den Industriebetrieben an<br />

Nach einer Information des Statistischen<br />

Landesamtes Sachsen-Anhalts erwirtschafteten<br />

die Industriebetriebe unseres Landes im<br />

ersten Halbjahr <strong>2010</strong> einen Gesamtumsatz<br />

in Höhe von 16,3 Mrd. Euro. Im Monat Juni<br />

<strong>2010</strong> wurde mit 3,1 Mrd. Euro <strong>der</strong> höchste<br />

Industrieumsatz bislang in diesem Jahr erwirtschaftet.<br />

Dieser Wert ist nach dem Monatswert<br />

des Oktober 2008 <strong>der</strong> höchste<br />

Industrieumsatz. Die Exportquote stieg im<br />

ersten Halbjahr <strong>2010</strong> wie<strong>der</strong> auf das Niveau<br />

des vergleichbaren Vorjahreszeitraumes mit<br />

27,2 % an. Im zweiten Vierteljahr <strong>2010</strong><br />

nahm die Konjunktur an Fahrt auf. Der Umsatz<br />

insgesamt stieg um 22,8 %, während<br />

im ersten Vierteljahr <strong>der</strong> Zuwachs bei 6,3 %<br />

lag. Gegenüber dem ersten Halbjahr 2009<br />

erhöhte sich <strong>der</strong> Umsatz in <strong>2010</strong> um<br />

14,7 %.<br />

(schm)<br />

Inflationsrate in Sachsen-Anhalt<br />

unverän<strong>der</strong>t<br />

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes<br />

betrug das Niveau <strong>der</strong> Inflationsrate,<br />

welche die Teuerung zum Vorjahr darstellt,<br />

im August <strong>2010</strong> wie auch im Vormonat<br />

Juli 1,2 %. Seit Beginn des Jahres stiegen<br />

die Preise im Vergleich zum Vorjahr<br />

durchschnittlich um 1,1 %, womit sich die<br />

Inflationsrate bis jetzt wie<strong>der</strong> nah des seit<br />

1995 beobachteten Mittelwertes (1,6 %)<br />

bewegt. Im Jahr 2008 wurden im gleichen<br />

Zeitraum (Januar bis August) noch 3,1 %<br />

gemessen.<br />

(schm)<br />

Bevölkerungsrückgang in Sachsen-Anhalt<br />

verlangsamt sich<br />

Die relativ günstige Bevölkerungsentwicklung<br />

des Jahres 2009 setzt sich in diesem<br />

Jahr fort. In den ersten vier Monaten hielt<br />

<strong>der</strong> Bevölkerungsrückgang an, fiel jedoch<br />

mit 8.368 Personen um 1/5 günstiger aus<br />

als in demselben Zeitraum des Vorjahres.<br />

Nach einer Information des Statistischen<br />

Landesamtes in Halle gestaltete sich das<br />

Wan<strong>der</strong>ungsverhalten deutlich günstiger.<br />

Dem Land kehrten 13.139 Menschen den<br />

Rücken, das waren 2.096 weniger als im<br />

Vorjahreszeitraum.<br />

Der Bevölkerungsrückgang wurde zu 63 %<br />

vom Geburtendefizit und zu 37 % durch<br />

Wan<strong>der</strong>ungsverluste bestimmt. Wan<strong>der</strong>ungsverluste<br />

und Geburtendefizit verringerten<br />

sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum<br />

um 1.656 Personen bzw. um 469 Personen,<br />

obwohl die Zahl <strong>der</strong> Geburten wie Zuzüge<br />

leicht rückläufig war. In den ersten vier Mo-<br />

28 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>


VII Weitere Themen<br />

naten starben 10.369 Personen, während<br />

5.100 Kin<strong>der</strong> geboren wurden.<br />

An dieser Diskrepanz wird sich in den<br />

nächsten Jahren wegen <strong>der</strong> ungünstigen<br />

Altersstruktur nichts än<strong>der</strong>n. Gegenwärtig<br />

ist je<strong>der</strong> einzelne Jahrgang <strong>der</strong> 19- bis 81-<br />

Jährigen stärker besetzt als je<strong>der</strong> <strong>der</strong> 0- bis<br />

18-Jährigen.<br />

(schm)<br />

IWH-Studie/wachsende Armutsrisiken<br />

Das Institut für Wirtschaftsforschung Halle<br />

(IWH) analysierte in einer aktuellen Studie,<br />

welche Faktoren Alterseinkommen und Altersarmut<br />

bestimmen. Dabei wird das Armutsrisiko<br />

im internationalen Standard definiert,<br />

wenn ein Einkommen unterhalb von<br />

60 Prozent des gesamtdeutschen Medianeinkommens<br />

erreicht wird. Im Ergebnis<br />

führt diese Studie aus, dass wachsende Einkommensungleichheit,<br />

zunehmende Arbeitslosigkeit,<br />

prekäre Beschäftigungsverhältnisse<br />

und die Dämpfungsfaktoren in <strong>der</strong><br />

Rentenanpassungsformel (Riester-Faktor,<br />

Nachhaltigkeitsfaktor und aufgeschobene<br />

Rentenkürzungen) in <strong>der</strong> Zukunft das Risiko<br />

<strong>der</strong> Altersarmut vor allem in Ostdeutschland<br />

erhöhen dürften, wo sich die Situation am<br />

Arbeitsmarkt in <strong>der</strong> Folge <strong>der</strong> deutschen<br />

Vereinigung ungünstiger entwickelte.<br />

In einer Projektion <strong>der</strong> Einkommen <strong>der</strong> 65-<br />

bis 70-Jährigen des Jahres 2023 steigt <strong>der</strong><br />

Anteil <strong>der</strong> Personen mit Einkommen unterhalb<br />

<strong>der</strong> Armutsrisikoschwelle in Westdeutschland<br />

von 13,6 Prozent (2007) auf<br />

16,1 Prozent (2023) an, in Ostdeutschland<br />

von 12,8 Prozent auf 17,2 Prozent.<br />

Dass die wachsende Altersarmut vor allem<br />

ein ostdeutsches Problem darstellt, ist auch<br />

darauf zurückzuführen, dass in den ostdeutschen<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n die heutige ältere<br />

Generation noch von ihren langen meist<br />

unterbrechungsarmen Erwerbsbiografien in<br />

<strong>der</strong> DDR profitiert, während unter den jün-<br />

geren Menschen in Ostdeutschland längere<br />

Zeiten <strong>der</strong> Erwerbslosigkeit weiter verbreitet<br />

sind.<br />

Die Studie „Armut im Alter – Ursachenanalyse<br />

und eine Projektion für das Jahr 2023“<br />

(IWH-Diskussionspapiere 8/<strong>2010</strong>) kann im<br />

Volltext abgerufen werden unter<br />

www.iwh-halle.de/d/publik/disc/8-10.pdf.<br />

(rie)<br />

DIW/Kluft zwischen Arm und<br />

Reich wird größer<br />

Die Studie zeigt, dass nicht nur die Zahl<br />

Ärmerer und Reicherer immer weiter<br />

wächst, son<strong>der</strong>n dass seit 10 Jahren ärmere<br />

Haushalte auch immer ärmer werden. Die<br />

deutsche Mittelschicht ist im Untersuchungszeitraum<br />

2000 bis 2009 spürbar geschrumpft.<br />

Nur noch 61,5 Prozent <strong>der</strong> Menschen<br />

gehören hierzulande zur Mittelschicht<br />

mit Nettoeinkommen zwischen 860 und<br />

1.844 Euro im Monat. Im Jahr 2000 waren<br />

dies noch 66,5 Prozent.<br />

Mit einer steigenden Anzahl von Ärmeren<br />

wächst auch die Gefahr des Entstehens von<br />

Armenvierteln, stellt das DIW fest. Ein sich<br />

dort festsetzen<strong>der</strong> Zukunftspessimismus und<br />

Resignation seien vor allem für die Lebensperspektiven<br />

von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />

fatal, weil die soziale Isolation in den Schulen<br />

noch größer sei als in den Wohngebieten<br />

mit geringem Sozialprestige selbst.<br />

In Ostdeutschland sei <strong>der</strong> Studie zufolge<br />

bereits seit 1997 eine noch stärkere Polarisierung<br />

<strong>der</strong> Einkommen zu beobachten als<br />

im Westen.<br />

(rie)<br />

Zahl <strong>der</strong> Alleinerziehenden steigt<br />

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes<br />

besteht mittlerweile jede fünfte Familie<br />

in Deutschland aus nur einem Elternteil mit<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 29


VII Weitere Themen<br />

Kin<strong>der</strong>n. Zwar sind bundesweit 60 Prozent<br />

<strong>der</strong> alleinerziehenden Mütter erwerbstätig<br />

und arbeiten wesentlich häufiger Vollzeit als<br />

Mütter in Paarfamilien. Doch stehen sie<br />

finanziell oft schlecht dar. Fast jede dritte<br />

Alleinerziehende muss mit weniger als<br />

1.100 Euro netto im Monat auskommen.<br />

Diese Einkünfte entsprechen in etwa den<br />

Hartz IV-Leistungen, die ihnen zustehen<br />

würden. 62 Prozent <strong>der</strong> alleinerziehenden<br />

Mütter haben zwischen 1.100 und 2.600<br />

Euro. Beson<strong>der</strong>s wenig Geld haben Mütter<br />

mit Kleinkin<strong>der</strong>n unter drei Jahren. Alleinerziehenden<br />

Vätern geht es finanziell besser.<br />

Ihr Anteil ist aber gesunken. 2009 waren es<br />

10 Prozent aller Alleinerziehenden, 1996<br />

noch 13 Prozent.<br />

In Sachsen-Anhalt ist es noch dramatischer.<br />

Hier lebt mit 56 Prozent mehr als jede zweite<br />

Alleinerziehende am gesetzlichen Existenzminimum<br />

und ist auf Sozialleistungen<br />

angewiesen. Insgesamt gibt es in Sachsen-<br />

Anhalt (2009) fast 84.000 alleinerziehende<br />

Frauen, von denen die gute Hälfte erwerbstätig<br />

ist (bei den Männern fast 9.000, von<br />

denen 2/3 erwerbstätig sind).<br />

(rie)<br />

Wohnen in Halle am teuersten?<br />

Beide großen sachsen-anhaltischen Zeitungen<br />

berichteten am 14.08.<strong>2010</strong>, dass Halle/Saale<br />

als Stadt mit den höchsten Mieten<br />

Magdeburg abgelöst habe. Zugrunde gelegt<br />

wurde eine Analyse des Internetportals ImmobilienScout24,<br />

nach <strong>der</strong>en Berechnungen<br />

Mieter in <strong>der</strong> Saalestadt 5,70 Euro Kaltmiete/qm/Monat<br />

bezahlen müssten. Dies seien<br />

9 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Stadtkern<br />

Magdeburgs würden nur 5,30 Euro/qm/<br />

Monat fällig.<br />

Im bundesweiten Vergleich soll Halle sogar<br />

knapp über dem durchschnittlichen Mietniveau<br />

von <strong>der</strong>zeit 5,60 Euro liegen. Am<br />

günstigsten seien die Mieten mit 4,00 Euro/<br />

qm im Altmarkkreis Salzwedel.<br />

Ebenso wie bei manchen Leerstandsindices<br />

sind auch diese Zahlen nicht repräsentativ,<br />

da sie sich nur auf die eingestellten Wohnungen<br />

beim Internetportal Immobilien<br />

Scout24 beziehen.<br />

Zum Vergleich können wir auf unseren Betriebsvergleich<br />

verweisen, <strong>der</strong> für 2007 in<br />

Halle 4,35 Euro/qm/Monat und für 2008<br />

4,43 Euro/qm/Monat ausweist. Die höheren<br />

Zahlen lassen sich vielleicht gut für die Argumentation<br />

gegenüber den ALG II-Stellen<br />

nutzen.<br />

(rie)<br />

ALG II/Datenschutz<br />

Hun<strong>der</strong>te ALG II-Empfänger sind im Burgenlandkreis<br />

aufgefor<strong>der</strong>t worden, einen äußert<br />

umstrittenen Fragebogen auszufüllen. Mit<br />

diesem Formular zur Mietbescheinigung<br />

wollte die ARGE Angaben mit fragwürdigem<br />

Nutzen für die Berechnung <strong>der</strong> zu erstattenden<br />

Kosten <strong>der</strong> Unterkunft sammeln.<br />

In dem Schreiben war u. a. nach <strong>der</strong> Art des<br />

Fußbodenbelages, nach Fliesen in <strong>der</strong> Küche<br />

und nach Ausstattung <strong>der</strong> Wohnung mit<br />

einer Türsprechanlage gefragt worden.<br />

Nach Protesten des Landesdatenschutzbeauftragten<br />

liegt hier ein Verstoß gegen den<br />

Datenschutz vor und die ARGE hat zugesagt,<br />

diese Fragebögen nicht mehr zu<br />

versenden.<br />

(rie)<br />

Google Street View<br />

Google Street View ist ein Tool des Google-<br />

Konzerns in Ergänzung zu Google Maps. Im<br />

Unterschied zu Google Maps werden bei<br />

Google Street View nicht nur Stadtpläne in<br />

kartografischer Darstellung und als Satellitenbild<br />

im Internet öffentlich zugänglich<br />

gemacht, son<strong>der</strong>n ganze Straßenzüge aus<br />

Fußgängerperspektive in 360-Grad-Panoramen<br />

fotografisch dargestellt. Es gibt keine<br />

bewegten Bil<strong>der</strong> (Videos). Nach Google-<br />

Angaben macht eine spezielle Software<br />

30 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>


VII Weitere Themen<br />

Gesichter sowie Autokennzeichen automatisch<br />

unkenntlich.<br />

Die Fotos wurden bereits in den zurückliegenden<br />

Jahren aus PKW mit auf dem Dach<br />

montierten Kameras aufgenommen. Eine<br />

laufende Aktualisierung des Bildmaterials ist<br />

<strong>der</strong>zeit nicht vorgesehen. Google Street<br />

View steht aktuell in 23 Län<strong>der</strong>n weltweit<br />

und in 12 europäischen Län<strong>der</strong>n zur Verfügung.<br />

Wie bei allen Neuerungen, so ist auch die<br />

Nutzung mo<strong>der</strong>ner Informationsmedien<br />

immer mit Chancen und Risiken verbunden.<br />

Bei den Immobilienplattformen im Internet<br />

ist es schon länger gängige Praxis, dem Nutzer<br />

mit Hilfe von Google Maps einen ersten<br />

Überblick über das nähere Wohnumfeld zu<br />

ermöglichen. Die Qualität und damit die<br />

Bedeutung des Internets als Plattform zur<br />

effizienten Bewerbung und Vermietung von<br />

Wohnungen hat u. a. dadurch deutlich zugenommen.<br />

Sicher kommt auch die Funktionalität<br />

von Google Street View den Nutzerinteressen<br />

entgegen. In diesem Sinn lässt<br />

sich Google Street View möglicherweise<br />

auch in das Vermarktungskonzept von<br />

Wohnungsunternehmen positiv einbeziehen.<br />

Wohnungssuchende können auf freie<br />

Wohnungen und <strong>der</strong>en Umfeld optisch eingestimmt<br />

werden.<br />

Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite ist <strong>der</strong>zeit nicht absehbar,<br />

wie genau die Daten/Bil<strong>der</strong> von Dritten<br />

künftig genutzt werden. Denkbar ist<br />

etwa die Verknüpfung mit ergänzenden<br />

Informationen (z. B. Kaufkraft- und Sozialdaten<br />

etc.).<br />

Zudem hat <strong>der</strong> Eigentümer eines Gebäudes<br />

(im Gegensatz zu den einschlägigen Immobilienplattformen<br />

im Internet) <strong>der</strong>zeit keinen<br />

Einfluss auf die Qualität <strong>der</strong> verwendeten<br />

Bil<strong>der</strong>, so dass Gebäude und <strong>der</strong>en Wohnumfeld<br />

eventuell in einer vom Eigentümer<br />

nicht gewollten Weise dargestellt werden.<br />

Nicht auszuschließen ist, dass im Zuge <strong>der</strong><br />

breiten politischen und öffentlichen Diskussion<br />

verstärkt auch Nutzer/Mieter Auskunft<br />

zur Haltung ihres Vermieters verlangen<br />

werden.<br />

Wegen <strong>der</strong> von Google zugesicherten Unkenntlichmachung<br />

von Gesichtern und<br />

Kennzeichen gehen wir davon aus, dass<br />

Persönlichkeitsrechte <strong>der</strong> Nutzer/Mieter<br />

nicht verletzt werden. Auch darüber hinaus<br />

sind konkrete negative Folgen einer Veröffentlichung<br />

in Google Street View nach<br />

jetzigem Wissensstand nicht zu erkennen.<br />

Zudem ist unklar, wie die Außenwirkung<br />

sein wird, wenn ein Wohnungsunternehmen<br />

seine Bestände nicht zeigt.<br />

Vor diesem Hintergrund muss letztlich jedes<br />

Mitgliedsunternehmen die Chancen und<br />

Risiken abwägen, sobald auch Sachsen-<br />

Anhalt einbezogen wird.<br />

Betroffen sind <strong>der</strong>zeit Berlin, Bielefeld, Bochum,<br />

Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden,<br />

Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am<br />

Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig,<br />

Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart<br />

und Wuppertal.<br />

(rie)<br />

EBZ/neue Internet-Stellenbörse<br />

Das EBZ – Europäisches Bildungszentrum<br />

<strong>der</strong> Wohnungs- und Immobilienwirtschaft<br />

bietet ab sofort eine internetbasierte Stellenbörse<br />

an. Denn nicht alle Auszubildenden<br />

können nach dem Abschluss ihrer Ausbildung<br />

zu Immobilienkaufleuten übernommen<br />

werden. Gleichzeitig gibt es jedoch<br />

eine große Nachfrage nach den jungen,<br />

hochqualifizierten Absolventinnen und<br />

Absolventen sowohl des EBZ Berufskollegs<br />

als auch <strong>der</strong> EBZ Business School.<br />

Die neue Stellenbörse des EBZ ist ein Service<br />

für die eigenen Absolventen und für Immobilienunternehmen,<br />

die Fach- und Führungskräftepositionen<br />

zu besetzen haben.<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 31


VII Weitere Themen<br />

Sie soll es Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />

erleichtern, Auszubildende, die<br />

nach Abschluss <strong>der</strong> Ausbildung nicht übernommen<br />

werden können, ohne Verzögerung<br />

an an<strong>der</strong>e Unternehmen weiter zu<br />

vermitteln. Und sie soll Unternehmen, die<br />

auf <strong>der</strong> Suche nach geeigneten Fach- und<br />

Führungskräften sind, bei <strong>der</strong> Suche unterstützen.<br />

Die Stellenbörse wird nicht kommerziell<br />

betrieben und ist ein kostenfreies Angebot<br />

für Absolventen und Arbeitgeber.<br />

Stellenangebote und -gesuche können auf<br />

<strong>der</strong> neuen Internetplattform unkompliziert<br />

eingestellt, verwaltet und eingesehen werden.<br />

Interessenten treten auf Wunsch direkt<br />

miteinan<strong>der</strong> in Kontakt. Die Adresse:<br />

www.e-b-z.de/job.<br />

(rie)<br />

Betreuung und Vorsorge/neue<br />

MJ-Broschüre<br />

Das Ministerium <strong>der</strong> Justiz des Landes Sachsen-Anhalt<br />

hat eine Neuauflage <strong>der</strong> Broschüre<br />

„Betreuung und Vorsorge“ herausgegeben.<br />

Die Broschüre ist auch im Internet<br />

unter www.mj.sachsen-anhalt.de (Service/Publikationen)<br />

eingestellt.<br />

(rie)<br />

32 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>


VIII Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote<br />

<strong>Verband</strong>snachrichten<br />

Sofortinformationen:<br />

Sofortinformation 14/<strong>2010</strong><br />

I. Gemeinsame Erklärung <strong>der</strong> Wohnungs-<br />

und Immobilienwirtschaft und des DMB<br />

gegen Kürzungen in <strong>der</strong> Städtebau- und<br />

KfW-För<strong>der</strong>ung<br />

II. Abriss/Rückbau Land Sachsen-Anhalt<br />

<strong>2010</strong><br />

III. VdW/VdWg-<strong>Verband</strong>stag 08./09. September<br />

<strong>2010</strong><br />

IV. campus.forum KREATIVES STADTGRÜN<br />

V. Versatel/Gesellschafterwechsel<br />

VI. Kontopfändung/neue Bestimmungen ab<br />

01.07.<strong>2010</strong><br />

VII. EBZ/neue Internet-Stellenbörse<br />

VIII. Gesetzliche Zinsen<br />

IX. KfW/Än<strong>der</strong>ungen zum 01.07.<strong>2010</strong><br />

Sofortinformation 15/<strong>2010</strong><br />

I. Wahl des neuen GdW-Präsidenten/Vorschlag<br />

<strong>der</strong> Findungskommission<br />

II. Arbeitgeberverband/<strong>Verband</strong>sausschusswahlen<br />

III. IWH-Studie/wachsende Armutsrisiken<br />

IV. DIW/Kluft zwischen Arm und Reich wird<br />

größer<br />

V. Bundesnetzagentur/Mindestanfor<strong>der</strong>ungen<br />

für Strom- und Gaszähler<br />

VI. NRW-Koalitionsvertrag SPD-Bündnis 90/<br />

Die Grünen<br />

VII. Architekturpreis Sachsen-Anhalt <strong>2010</strong><br />

VIII. Betreuung und Vorsorge/neue MJ-Broschüre<br />

Sofortinformation 16/<strong>2010</strong><br />

I. Stadtumbau/Kürzungen/weitere Abrisse<br />

II. Wohngeld/Reduzierung teilweise zurückgenommen<br />

III. ALG II/KdU<br />

IV. Zahl <strong>der</strong> Alleinerziehenden steigt<br />

V. Demografie/Beispiele für nachhaltige<br />

Bevölkerungspolitik<br />

VI. Grundsteuererlass für das Kalen<strong>der</strong>jahr<br />

2008<br />

VII. Rauchwarnmel<strong>der</strong>/Einbau bis Ende<br />

2015/Anbieterabfrage<br />

VIII. Photovoltaik/Informationen<br />

IX. ImmoCom <strong>2010</strong><br />

X. DKB-Staffellauf <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />

Sofortinformation 17/<strong>2010</strong><br />

I. Städtebauför<strong>der</strong>ung/geplante Kürzungen<br />

II. Wohnen in Halle am teuersten?<br />

III. Mietrecht/Mietnomadentum<br />

IV. Landessozialgericht/Darlehen für Mietrückstände<br />

V. ALG II/Datenschutz<br />

VI. Haufe-Lexware übernimmt den Hammonia-Verlag<br />

VII. Google Street View<br />

VIII. DESWOS/Aufstellung von Altklei<strong>der</strong>containern<br />

IX. Aktuelle KfW-Konditionen<br />

X. Energetische Sanierung denkmalgeschützterWohnsubstanz/Veranstaltungshinweis<br />

Sofortinformation 18/<strong>2010</strong><br />

I. VdW/VdWg-<strong>Verband</strong>stag <strong>2010</strong><br />

II. Bauministerkonferenz gegen beabsichtigte<br />

Kürzung <strong>der</strong> Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />

III. Messdienstkosten<br />

IV. Auslän<strong>der</strong> in Sachsen-Anhalt<br />

V. Verwaltungsberufsgenossenschaft/neuer<br />

Gefahrtarif/Wi<strong>der</strong>spruch<br />

VI. Baukultur durch Wettbewerbe/Veranstaltungshinweis<br />

Sofortinformation 19/<strong>2010</strong><br />

I. Altschuldenhilfe und Stadtumbau/empirica-Gutachen<br />

II. Landtag/Beschluss zu Kürzungsplänen<br />

und Altschulden<br />

III. „Thor-Steinar“/BGH weist Revision ab<br />

IV. Transparenz in öffentlichen Unternehmen<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 33


VIII Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote<br />

V. Wohnungsnot für Senioren<br />

VI. Energiekonzept <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

VII. DMB-Betriebskostenspiegel<br />

VIII. Abwasserleitungen/KfW-För<strong>der</strong>ung<br />

IX. Tarifpolitik<br />

X. Architekturpreis/Unterstützung für Sangerhausen<br />

Sachinformationen:<br />

Sachinformation Recht 03/<strong>2010</strong><br />

I. Leitungsrechte in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

und ihre Eintragung im Grundbuch<br />

II. Gelegentliches Grillen durch den Mieter<br />

erlaubt<br />

III. Fotos in Mieterzeitungen<br />

IV. Einzelne Mietrechts-Urteile:<br />

1. Begründung einer Mieterhöhung<br />

durch "Typengutachten" über vergleichbare<br />

Wohnungen<br />

2. Verwendung von Mietspiegeln <strong>der</strong><br />

Nachbargemeinde bei Mieterhöhungen<br />

3. Wohnwertverbesserungen des Wohnungsmieters<br />

dürfen bei einer Mieterhöhung<br />

nicht berücksichtigt werden<br />

4. Einwendungen des Wohnungsmieters<br />

gegen Betriebskostenabrechnungen<br />

müssen für jedes Abrechnungsjahr<br />

neu geltend gemacht<br />

werden<br />

5. Zustellung <strong>der</strong> Nebenkostenabrechnung<br />

an einen Mieter?<br />

6. Zur Frage, ob <strong>der</strong> Sonnabend bei <strong>der</strong><br />

Frist zur Zahlung <strong>der</strong> Miete als<br />

Werktag anzusehen ist<br />

7. Mietmin<strong>der</strong>ung bei Trittschallschutzproblemen<br />

8. Wohnungsmieter muss die Möglichkeit<br />

haben, Schönheitsreparaturen<br />

in Eigenleistungen durchzuführen<br />

9. Feststellungsinteresse des Mieters zu<br />

unwirksamen Schönheitsreparaturenklauseln<br />

10. Anspruch auf Austausch von Wasserzählern<br />

gegenüber einem Wasserversorgungsunternehmen<br />

11. Erfassung von Rohrwärme bei Einrohrheizungen<br />

12. Verschuldensunabhängige Haftung<br />

des Vermieters bei „kalter“ Wohnungsräumung<br />

Sachinformation Steuern / Bilanzierung 03/<br />

<strong>2010</strong><br />

I. Geplante Reform <strong>der</strong> Grundsteuer<br />

II. Aktuelle Tendenzen im Bereich <strong>der</strong><br />

Gewerbesteuer<br />

III. Aktuelles zum Jahressteuergesetz <strong>2010</strong><br />

IV. Bilanzielle Behandlung des Teilschul<strong>der</strong>lasses<br />

im Rahmen des KfW-CO 2 -<br />

Gebäudesanierungsprogramms<br />

V. IDW-Rechnungslegungshinweis zur<br />

Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen<br />

VI. Aktuelles zur Anerkennung von ertragsteuerlichen<br />

Organschaftsverhältnissen<br />

VII. Voraussichtliche Sachbezugswerte für<br />

das Jahr 2011<br />

VIII. Zahlungen an eine KG unterliegen<br />

nicht <strong>der</strong> Künstlersozialabgabe<br />

IX. Überblick über aktuelle BMF-Schreiben<br />

bzw. OFD-Verfügungen<br />

X. Rechtsprechungsüberblick BFH/FG-Urteile<br />

Neuerscheinungen<br />

Hammonia Verlag GmbH:<br />

Spezielle Betriebswirtschaftslehre <strong>der</strong><br />

Immobilienwirtschaft<br />

6. Auflage <strong>2010</strong>, XXXVI, 1.340 Seiten, ISBN<br />

978-3-87292-316-5, 59,80<br />

Controlling – Integrierte Planung, Steuerung<br />

und Kontrolle in Immobilienunternehmen<br />

1. Auflage <strong>2010</strong>, 124 Seiten, ISBN 978-3-<br />

87292-304-2, 23,80<br />

34 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>


VIII Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote<br />

Prozessoptimierung und Dokumentenmanagement<br />

in <strong>der</strong> Immobilienverwaltung<br />

1. Auflage <strong>2010</strong>, 186 Seiten, ISBN 978-3-<br />

87292-307-3, 29,80<br />

Verkehrswertermittlung von Grundstücken<br />

6. Auflage <strong>2010</strong>, 3.200 Seiten, Bestell-Nr.<br />

20070262, 239,00<br />

Der Immobilienmakler<br />

3. Auflage <strong>2010</strong>, 259 Seiten, Bestell-Nr.<br />

20070381, 24,80<br />

Zu beziehen über Hammonia-Verlag GmbH<br />

c/o Verlagsservice-Braunschweig, Georg-<br />

Westermann-Allee 66, 38104 Braunschweig,<br />

Telefax: 0531-708619 o<strong>der</strong> im<br />

Internet unter: http://www.hammonia.de.<br />

(schm)<br />

Fraunhofer IRB Verlag:<br />

Energieausweise für die Praxis<br />

Leitfaden für Energieberater, Planer und<br />

Immobilienwirtschaft, 2., aktual. Auflage<br />

<strong>2010</strong>, 307 Seiten, zahlr. Tabellen und Abbildungen,<br />

kartoniert, ISBN 978-3-8167-<br />

8068-7, 39,80<br />

Wärmedämm-Verbundsysteme<br />

Von <strong>der</strong> Thermohaut bis zur transparenten<br />

Wärmedämmung, 2., aktual. Auflage <strong>2010</strong>,<br />

515 Seiten, zahlr. farb. Abbildungen, Tabellen,<br />

gebunden, ISBN 978-3-8167-8235-3,<br />

79,00<br />

Altbaukonstruktionen – Materialien und<br />

U-Werte im Gebäudebestand<br />

Baustoffe und Bauweisen mit regionalem<br />

Bezug, <strong>2010</strong>, 191 Seiten, zahlr. Tabellen<br />

und Abbildungen, kartoniert, ISBN 978-3-<br />

8167-8215-5, 59,00<br />

Zu beziehen über Fraunhofer IBR Verlag,<br />

Nobelstraße 12, 70569 Stuttgart, Dr. Ingrid<br />

Honold, Telefon 0711 970-2505, Fax -2599,<br />

Email: presse@irb.fraunhofer.de, Internet<br />

www.irb.fraunhofer.de.<br />

(schm)<br />

Stellenanzeige<br />

Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH<br />

Die Branche: Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft<br />

ist eine dynamische, zukunftssichere<br />

Branche, die für alle Wohn- und<br />

Gewerberaumbedürfnisse die passenden<br />

Lösungen, Produkte und Dienstleistungen<br />

bietet.<br />

Die Ausbildung: lmmobilienkaufmann/-frau<br />

ist ein fundierter, vielseitiger, interessanter<br />

Ausbildungsberuf mit besten Aussichten.<br />

Die Voraussetzungen: Sie sind kommunikations-<br />

und kontaktfreudig und gehen gern<br />

mit Menschen um? Sie verfügen über Interesse<br />

am Produkt „Wohnen“ und werden<br />

Ihre schulische Ausbildung mit dem Abitur<br />

mit sehr guten bzw. guten Leistungen abschließen?<br />

Interessiert an einer Ausbildung ab September<br />

2011? Dann schicken Sie bitte Ihre vollständigen<br />

Bewerbungsunterlagen bis zum<br />

31.10.<strong>2010</strong> an:<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 35


VIII Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote<br />

Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH<br />

Team Personalverwaltung, Frau Ohm<br />

Hansering 19<br />

06108 Halle (Saale)<br />

o<strong>der</strong> per Mail an: ohm.b@hwgmbh.de<br />

Info unter 0345 – 5271011<br />

(pa)<br />

Stellengesuch<br />

Frau Ute Warziniak sucht nach Abschluss<br />

des Zweitstudiums (TU Berlin, Abschluss:<br />

Master of Science, 2/<strong>2010</strong>; Fachrichtung:<br />

Immobilienmanagement und Projektentwicklung)<br />

eine Anstellung in leiten<strong>der</strong> Tätigkeit<br />

in einem größeren Wohnungsunternehmen<br />

(bevorzugte Bereiche o<strong>der</strong><br />

ähnliches: Marketing/Vermietung, Portfoliomanagement,<br />

Bestandsmanagement und<br />

-entwicklung, Projektentwicklung und<br />

-realisierung. Frau Warziniak hat 16 Jahre<br />

Berufs- und Leitungserfahrungen in <strong>der</strong><br />

Wohnungsbranche.<br />

Eine Kurzbewerbung von Frau Warziniak<br />

liegt uns vor. Sollten Sie Interesse haben,<br />

senden wir Ihnen diese gerne zu o<strong>der</strong> Sie<br />

kontaktieren Frau Warziniak direkt unter<br />

Email: ute-warziniak@web.de, Telefon:<br />

0172/2765410.<br />

(pa)<br />

36 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>


IX Informationen aus den Mitgliedsunternehmen<br />

Auszeichnungen<br />

Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg<br />

mbH<br />

In Anerkennung seiner haupt- und ehrenamtlichen<br />

Tätigkeit für die Wohnungsbaugesellschaft<br />

Magdeburg mbH und den <strong>Verband</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong> Sachsen-<br />

Anhalt e.V. wurde Herrn Heinrich Sonsalla<br />

die Silberne Ehrennadel des VdW verliehen.<br />

Piesteritzer Servicegesellschaft mbH<br />

Mit <strong>der</strong> Silbernen Ehrennadel des VdW<br />

wurde Herr Gerhard Leske in Anerkennung<br />

seiner haupt- und ehrenamtlichen Tätigkeit<br />

für die Piesteritzer Servicegesellschaft mbH<br />

und den <strong>Verband</strong> <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />

Sachsen-Anhalt e.V. geehrt.<br />

(pa)<br />

Verabschiedung in den Ruhestand<br />

Calbenser Wohnungsbaugesellschaft<br />

mbH<br />

Herr Hans-Holger Jürgens wurde am<br />

30.09.<strong>2010</strong> als langjähriger Geschäftsführer<br />

in den Ruhestand verabschiedet. Wir wünschen<br />

Herrn Jürgens für den neuen Lebensabschnitt<br />

alles erdenklich Gute, vor allem<br />

Gesundheit.<br />

Zu seiner Nachfolgerin wurde Frau Kornelia<br />

Eichel, langjährige Prokuristin im Unternehmen,<br />

bestellt. Für ihre verantwortungsvolle<br />

Tätigkeit wünschen wir Frau Eichel viel Erfolg,<br />

Schaffenskraft und Freude an <strong>der</strong> Arbeit.<br />

(pa)<br />

Wechsel in <strong>der</strong> Unternehmensführung<br />

Wohnungsgenossenschaft Bernburg<br />

e.G.<br />

Seit dem 05.08.<strong>2010</strong> ist Herr Peter Arlt geschäftsführen<strong>der</strong><br />

Vorstand <strong>der</strong> Wohnungsgenossenschaft<br />

Bernburg e.G.<br />

Wir wünschen Herrn Arlt für seine verantwortungsvolle<br />

Tätigkeit viel Erfolg.<br />

(bü)<br />

Neue Mitglie<strong>der</strong><br />

Seit 01.09.<strong>2010</strong> ist die <strong>Verband</strong>sgemeinde<br />

Elbe-Havel-Land Mitglied im VdW.<br />

Auf eine gute Zusammenarbeit freuen wir<br />

uns.<br />

(pa)<br />

Geburtstage<br />

60 Jahre<br />

Gerhard Leske<br />

Piesteritzer Servicegesellschaft mbH<br />

Heinrich Sonsalla<br />

Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH<br />

65 Jahre<br />

Hans-Holger Jürgens<br />

Calbenser Wohnungsbaugesellschaft mbH<br />

Betriebsjubiläen<br />

15 Jahre<br />

Wohnungsbaugesellschaft Elbingerode<br />

mbH<br />

Gründungsdatum: 21.08.1995<br />

Anzahl <strong>der</strong> WE: 494<br />

<strong>Wohnungswirtschaft</strong> Leuna GmbH<br />

Gründungsdatum: 02.04.1995<br />

Anzahl <strong>der</strong> WE: 427<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 37


IX Informationen aus den Mitgliedsunternehmen<br />

20 Jahre<br />

Wohnungsbaugesellschaft mbH „Vorharzer<br />

Heimstätte“ Nachterstedt<br />

Gründungsdatum: 01.07.1990<br />

Anzahl <strong>der</strong> WE: 915<br />

Städtische Wohnungsgesellschaft Tangerhütte<br />

GmbH<br />

Gründungsdatum: 01.07.1990<br />

Anzahl <strong>der</strong> WE: 576<br />

Wolmirstedter Wohnungsbaugesellschaft<br />

mbH<br />

Gründungsdatum: 01.07.1990<br />

Anzahl <strong>der</strong> WE: 1.755<br />

(sp)<br />

38 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>


X Veranstaltungskalen<strong>der</strong><br />

Oktober – Dezember <strong>2010</strong><br />

Oktober <strong>2010</strong><br />

04.10.<strong>2010</strong> VdW-Arbeitsgemeinschaft „Harz“<br />

05.10.<strong>2010</strong> Fachausschuss „Betriebswirtschaft und Steuern“<br />

04.-06.10.<strong>2010</strong> EXPOREAL<br />

06./07.10.<strong>2010</strong> VdW-Arbeitsgemeinschaft „Altmark“<br />

13.10.<strong>2010</strong> Informationsveranstaltung „Mietrecht aktuell“<br />

13.10.<strong>2010</strong> Seminarveranstaltung „PowerPoint für Fortgeschrittene“ (Version<br />

2007)<br />

14.10.<strong>2010</strong> Seminarveranstaltung „PowerPoint für Profis“ (Version 2007)<br />

26.10.<strong>2010</strong> Fachausschuss „Multimedia und innovative Entwicklungen in<br />

<strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong>“<br />

27.10.<strong>2010</strong> Seminarveranstaltung „Mieterzeitungen optimieren“<br />

27.10.<strong>2010</strong> VdWg-Arbeitsgemeinschaft „Altmark“<br />

November <strong>2010</strong><br />

01.11.<strong>2010</strong> Seminarveranstaltung „Grundzüge des Grundbuch- und<br />

Zwangsversteigerungsrechts“<br />

03./04.11.<strong>2010</strong> Fachtagung „Bau/Technik“<br />

04.11.<strong>2010</strong> VdWg-Arbeitskreis „Rechnungslegung und Bilanzierung“<br />

08.11.<strong>2010</strong> Informationsveranstaltung „Betrieblicher Leistungsvergleich<br />

für das Jahr 2009“<br />

10./11.11.<strong>2010</strong> GdW-<strong>Verband</strong>stag<br />

15.11.<strong>2010</strong> Seminarveranstaltung „Verkehrssicherungspflicht“<br />

15.11.<strong>2010</strong> VdW-Arbeitsgemeinschaft „Süd“<br />

17./18.11.<strong>2010</strong> Informationsveranstaltung mit Schwerpunkten zu betriebswirtschaftlichen<br />

Aspekten für die Zukunftssicherung von<br />

Wohnungsunternehmen<br />

25.11.<strong>2010</strong> VdWg-Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Magdeburger Wohnungsgenossenschaften<br />

29.11.<strong>2010</strong> Seminarveranstaltung „Sozialmanagement in <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong>:<br />

Aufwand, Nutzen, Bausteine“<br />

<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 39


X Veranstaltungskalen<strong>der</strong><br />

Dezember <strong>2010</strong><br />

01.12.<strong>2010</strong> Fachausschuss „Bau/Technik“<br />

01.12.<strong>2010</strong> VdWg-Arbeitskreis „Rechnungslegung und Bilanzierung“<br />

08.12.<strong>2010</strong> VdWg-Arbeitsgemeinschaft „Altmark“<br />

08./09.12.<strong>2010</strong> VdW-Fachtagung <strong>der</strong> Geschäftsführer<br />

09.12.<strong>2010</strong> Arbeitsgemeinschaft Hallescher Wohnungsunternehmen<br />

Terminanvorkündigungen<br />

12.01.2011 Seminarveranstaltung „Baurecht 2011“<br />

12.01.2011 Neujahrsempfang in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Architektenkammer<br />

und dem VkU (nach geson<strong>der</strong>ter Einladung)<br />

13.01.2011 Seminarveranstaltung (NN)<br />

14.02.2011 Veranstaltung „Lohnsteuer“<br />

25.-27.02.2011 Landesbauausstellung mit Beteiligung von VdW/VdWg/WSA<br />

09./10.03.2011 Frühjahrstagung für Aufsichträte, Geschäftsführer und Vorstände<br />

22./23.06.2011 VdW-Fachtagung <strong>der</strong> Geschäftsführer<br />

29./30.06.2011 GdW-Kongress <strong>der</strong> BAG kommunaler und öffentlicher Wohnungsunternehmen<br />

14./15.09.2011 <strong>Verband</strong>stag<br />

>>Weitere Termine werden nach Schwerpunktthemen bestimmt.

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