Verbandsreport 7-8-9-2010 - Verband der Wohnungswirtschaft ...
Verbandsreport 7-8-9-2010 - Verband der Wohnungswirtschaft ...
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Inhaltsverzeichnis<br />
im Internet unter www.vdwvdwg.de als PDF-Dokument abrufbar Redaktionsschluss: 30.09.<strong>2010</strong><br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong><br />
7-8-9/<strong>2010</strong><br />
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell Seite 4<br />
− Altschuldenhilfe und Stadtumbau<br />
− Landtag von Sachsen-Anhalt beschließt Positionen<br />
zur Städtebauför<strong>der</strong>ung und zur Streichung <strong>der</strong> Altschulden<br />
− Verbände <strong>der</strong> Wohnungs- und Immobilienwirtschaft und<br />
Deutscher Mieterbund Sachsen-Anhalt gegen Kürzungen<br />
in <strong>der</strong> Städtebau- und KfW-För<strong>der</strong>ung<br />
− Magdeburger Erklärung zur Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />
− Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige<br />
und bezahlbare Energieversorgung<br />
− Bundesratsinitiative des Landes Berlin zum Mietrecht<br />
− Aktuelles zur geplanten Reform <strong>der</strong> Grundsteuer<br />
− Aktuelle Tendenzen im Bereich <strong>der</strong> Gewerbesteuer<br />
II Verbändeaktivitäten Seite 14<br />
− VdW/VdWg-<strong>Verband</strong>stag <strong>2010</strong><br />
− Übersicht <strong>der</strong> VdW/VdWg-Informationsveranstaltungen,<br />
Fachtagungen, Seminarveranstaltungen, Fachausschuss-,<br />
Arbeitsgemeinschafts-, Arbeitsgruppen- und Arbeitskreissitzungen<br />
− Verbände im Gespräch<br />
III Recht Seite 17<br />
− Erfassung von Rohrwärme bei Einrohrheizungen<br />
− Nichtzahlung <strong>der</strong> Prozesskosten nach einem Räumungsprozess<br />
kein Kündigungsgrund<br />
− Der Nichteinhaltung <strong>der</strong> Abrechnungsfrist steht eine Anpassung<br />
<strong>der</strong> Vorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB nicht entgegen<br />
− Feststellungsinteresse des Mieters zu unwirksamen<br />
Schönheitsreparaturenklauseln<br />
− Betriebskostenabrechnung nach Personen<br />
− Hauswarttätigkeit/Geltendmachung in <strong>der</strong> Betriebskosten-<br />
abrechnung<br />
− Entsorgung des Wohnungsschlüssels durch den Mieter bei<br />
einer zentralen Schließanlage<br />
IV Multimedia und innovative Entwicklungen Seite 21<br />
− Neuer VdW/VdWg-Internetauftritt www.vdwvdwg.de<br />
− BSI weist Sicherheitsbedenken zum neuen Personalausweis zurück<br />
− Neue Schwachstelle im Adobe-Rea<strong>der</strong><br />
− Verbreitung von Schadsoftware über Werbebanner<br />
− E-Brief, DE-Mail und Co.<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 1
Inhaltsverzeichnis<br />
V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern Seite 24<br />
− Aktuelles zum Jahressteuergesetz <strong>2010</strong><br />
− Bilanzielle Behandlung des Teilschul<strong>der</strong>lasses im Rahmen<br />
des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms<br />
− IDW-Rechnungslegungshinweis zur Aufbewahrung von<br />
Geschäftsunterlagen<br />
− Aktuelles zur Anerkennung von ertragsteuerlichen Organschafts-<br />
verhältnissen<br />
VI WSA <strong>Wohnungswirtschaft</strong>liche Treuhand Seite 27<br />
Sachsen-Anhalt GmbH<br />
− Risiken bei Geothermiebohrungen<br />
VII Weitere Themen Seite 28<br />
− Wahl des neuen GdW-Präsidenten/Vorschlag des GdW-<br />
<strong>Verband</strong>srates<br />
− Konjunktur in Sachsen-Anhalt zieht in den Industriebetrieben an<br />
− Inflationsrate in Sachsen-Anhalt unverän<strong>der</strong>t<br />
− Bevölkerungsrückgang in Sachsen-Anhalt verlangsamt sich<br />
− IWH-Studie/wachsende Armutsrisiken<br />
− DIW/Kluft zwischen Arm und Reich wird größer<br />
− Zahl <strong>der</strong> Alleinerziehenden steigt<br />
− Wohnen in Halle am teuersten?<br />
− Mietrecht/Mietnomadentum<br />
− ALG II/Datenschutz<br />
− Google Street View<br />
− EBZ/neue Internet-Stellenbörse<br />
− Betreuung und Vorsorge/neue MJ-Broschüre<br />
VIII Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote Seite 33<br />
− <strong>Verband</strong>snachrichten<br />
− Neuerscheinungen<br />
− Stellenanzeige<br />
− Stellengesuch<br />
IX Informationen aus den Mitgliedsunternehmen Seite 37<br />
− Auszeichnungen<br />
− Verabschiedung in den Ruhestand<br />
− Wechsel in <strong>der</strong> Unternehmensführung<br />
− Neue Mitglie<strong>der</strong><br />
− Geburtstage<br />
− Betriebsjubiläen<br />
X Veranstaltungskalen<strong>der</strong> Seite 39<br />
2 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>
„In <strong>der</strong> Weltgeschichte ist nicht jedes Ereignis<br />
die unmittelbare Folge eines an<strong>der</strong>en,<br />
die Ereignisse bedingen sich vielmehr wechselseitig.“<br />
Heinrich Heine<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 3
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Altschuldenhilfe und Stadtumbau<br />
Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr,<br />
Bau und Stadtentwicklung hat empirica<br />
die bisherigen Auswirkungen <strong>der</strong> Altschuldenhilfe<br />
für den Stadtumbau Ost und<br />
des zukünftigen Bedarfs an einer weiteren<br />
Entlastung untersucht und die Ergebnisse in<br />
einem Gutachten dokumentiert. Das Gutachten<br />
(Lang- und Kurzfassung) ist im Internet<br />
unter www.vdwvdwg.de (Rubrik Fachinformationen<br />
-> Wohnungspolitik) eingestellt.<br />
Der Gutachter kommt im Ergebnis des Prüfungsauftrages<br />
zu folgen<strong>der</strong> Empfehlung:<br />
„Eine Altschuldenhilfeentlastung sollte gewährt<br />
werden, wenn ein Unternehmen<br />
Wohngebäude ab Baujahr 1949 abreißt und<br />
den Entlastungsbetrag vollständig in die<br />
Sanierung von Wohngebäuden in <strong>der</strong> Innenstadt<br />
<strong>der</strong> Städte investiert (Koppelungsregelung).<br />
Zur Vereinfachung und zur Verhin<strong>der</strong>ung<br />
von Missbrauch bei <strong>der</strong> Definition<br />
von Innenstadt könnten alternativ die<br />
Sanierungsobjekte anhand <strong>der</strong> Baujahre bis<br />
1949 definiert werden. Die Kommune muss<br />
den Abriss und <strong>der</strong> Sanierung zustimmen.<br />
Der Entlastungsbetrag sollte sich an <strong>der</strong><br />
durchschnittlichen Höhe <strong>der</strong> verbliebenen<br />
Altschulden in Höhe von 55,00 Euro/qm je<br />
abgerissenen Quadratmeter orientieren.<br />
Teilabrisse von Gebäuden sind nicht entlastungsfähig.<br />
Eine Kumulation <strong>der</strong> Altschuldenentlastung<br />
bei Abriss mehrerer Gebäude<br />
auf ein Sanierungsobjekt ist ebenso möglich<br />
wie eine Kumulation mit an<strong>der</strong>en För<strong>der</strong>instrumenten.<br />
De Erwerbskosten für unsanierte<br />
Objekte sind den Investitionskosten<br />
gleichzustellen. Auch <strong>der</strong> Erwerb von sanierten<br />
Objekten ist zulässig, wenn die Sanierung<br />
in engem Zusammenhang mit dem<br />
Erwerb steht. Antragsberechtigt sind alle<br />
Unternehmen, die über Altschulden verfügen,<br />
d. h. auf betriebswirtschaftliche Kriterien<br />
sollte verzichtet werden.“<br />
In einer ersten Bewertung stellen <strong>der</strong> GdW<br />
und die Regionalverbände Folgendes fest:<br />
- Wir begrüßen, dass <strong>der</strong> Gutachter im<br />
Ergebnis seiner Analyse <strong>der</strong> bisherigen<br />
Wirkungsweise <strong>der</strong> Altschuldenhilfe für<br />
den Stadtumbau Ost zu dem Ergebnis<br />
kommt, dass eine Fortführung <strong>der</strong> Altschuldenentlastung<br />
den Stadtumbau Ost<br />
unterstützt. Die Fortführung <strong>der</strong> Altschuldenentlastung<br />
ist aus Sicht des<br />
GdW und seiner Regionalverbände eine<br />
zwingend notwendige Rahmenbedingung<br />
für den Erfolg des Stadtumbau Ost<br />
<strong>2010</strong> bis 2016, für die Stabilisierung und<br />
Entwicklung von Wohnqualität, Wohnquartieren<br />
und für die – auch politisch<br />
und zivilgesellschaftlich erfor<strong>der</strong>liche -<br />
Erhaltung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit <strong>der</strong><br />
Wohnungsunternehmen. Ohne eine Altschuldenregelung<br />
werden die Ziele sowohl<br />
beim Abriss als auch bei <strong>der</strong> Aufwertung<br />
nicht erreicht werden. So<br />
kommt auch <strong>der</strong> Gutachter berechtigt zu<br />
dem Schluss, dass <strong>der</strong> zügige Leerzug<br />
und Abriss wesentlich für den Erhalt <strong>der</strong><br />
Wohnqualität in den Schrumpfungsgebieten<br />
ist.<br />
- Antragsberechtigt sollen alle Unternehmen<br />
sein, die über Altschulden verfügen,<br />
d. h. auf eine Leerstandsquote o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e<br />
betriebswirtschaftliche Kriterien soll<br />
verzichtet werden. Auch dies ist eine folgerichtige<br />
Empfehlung mit Blick auf die<br />
künftig erfor<strong>der</strong>liche Abrisszahl.<br />
- Kritikwürdig ist aus unserer Sicht die<br />
empfohlene Koppelungsregelung insoweit,<br />
als sie die Beschränkung <strong>der</strong> Investitionen<br />
auf Immobilien in Innenstädten<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Baujahre bis 1949 und den<br />
Ausschluss von Teilabrissen <strong>der</strong> Gebäude<br />
von einer Altschuldenentlastung vorsieht.<br />
Diese Einschränkungen wi<strong>der</strong>sprechen<br />
einigen grundsätzlichen Feststellungen,<br />
wie sie an an<strong>der</strong>er Stelle im Gutachten<br />
getroffen sind, insbeson<strong>der</strong>e, wenn es<br />
um die künftigen Investitionsstandorte<br />
4 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
geht, die letztlich von den Kommunen<br />
im Rahmen ihrer Stadtentwicklungskonzepte<br />
festzulegen sind.<br />
- Die wichtige Unterstützung von flankierenden<br />
Maßnahmen wie einer GrESt-<br />
Befreiung auf Fusionen (S. 68) sollte aus<br />
unserer Sicht dringend auch in die Zusammenfassung<br />
aufgenommen werden.<br />
Deshalb unsere Vorschläge zur Altschuldenentlastung:<br />
a) Der Entlastungsbetrag sollte vollständig<br />
in den Erwerb und die Sanierung<br />
von Wohngebäuden in den Innenstädten<br />
und den sonstigen zukunftsfähigen<br />
Stadtteilen und Quartieren investiert<br />
werden können.<br />
Begründung:<br />
Zu den för<strong>der</strong>würdigen Gebieten gehören<br />
alle Teile <strong>der</strong> Stadt, die auf Dauer für die<br />
städtische Struktur, Funktion und Gestalt<br />
unverzichtbar sind und weiter zukunftsfähig<br />
gestaltet werden müssen. Dazu zählen auch<br />
jene Bereiche <strong>der</strong> industriell errichteten<br />
Wohngebiete, die in den Stadtentwicklungskonzepten<br />
als dauerhaft notwendig<br />
für die Wohnraumversorgung ausgewiesen<br />
sind. Die Evaluationskommission hat deshalb<br />
zu Recht "die Aufwertung <strong>der</strong> Innenstädte<br />
und <strong>der</strong> sonstigen zukunftsfähigen<br />
Stadtteile und Quartiere" empfohlen.<br />
Zu warnen ist vor einem zu engen Verständnis<br />
von <strong>der</strong> Innenstadt, die dann mit<br />
<strong>der</strong> Bebauung vor 1918, im Kaiserreich o<strong>der</strong><br />
nach <strong>der</strong> Grün<strong>der</strong>zeit, aufhört. Damit würde<br />
<strong>der</strong> größte Teil <strong>der</strong> gebauten Stadt und ihrer<br />
Wohnungen ausgeschlossen und quasi als<br />
städtebauliche Fehlentwicklung abqualifiziert<br />
werden. Mit dieser Konzeption würde<br />
sich we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wohnbedarf <strong>der</strong> Zukunft<br />
befriedigen lassen, noch könnten die Kommunen<br />
und Wohnungsunternehmen ihrem<br />
sozialen Versorgungsauftrag nachkommen.<br />
Deshalb sind Aufwertungen nicht nur im<br />
Althausbestand des Stadtkerns - mit seinem<br />
sehr begrenzten, für die soziale Wohnraumversorgung<br />
völlig unzureichenden und im<br />
Hinblick auf die Mo<strong>der</strong>nisierungskosten und<br />
baulichen Restriktionen in Bezug auf Klimaschutz,<br />
Barrierearmut und Familienfreundlichkeit<br />
auch künftig ungeeigneten Wohnungsangebot<br />
-, son<strong>der</strong>n auch in den kompakten<br />
Wohngebieten außerhalb <strong>der</strong> Innenstadtkulisse,<br />
die dauerhaft für die Wohnraumversorgung<br />
unverzichtbar sind, notwendig.<br />
Die Politik kann dieser Empfehlung<br />
nicht folgen, weil sonst die Attraktivität <strong>der</strong><br />
Städte als Wohnstandort und die Bezahlbarkeit<br />
<strong>der</strong> Mieten für weite Kreise <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
nicht mehr gegeben wäre.<br />
b) Teilabrisse von Gebäuden müssen<br />
mit <strong>der</strong> Wohnfläche entlastungsfähig<br />
bleiben.<br />
Begründung:<br />
Die Erfüllung <strong>der</strong> Zielstellung, bis 2016 rd.<br />
200.000 bis 250.000 Wohnungen vom<br />
Markt zu nehmen, ist nur dann möglich,<br />
wenn - wie in <strong>der</strong> Vergangenheit - <strong>der</strong> Teilabriss<br />
sowohl in die Abrissför<strong>der</strong>ung, als<br />
auch die Altschuldenentlastung einbezogen<br />
bleibt.<br />
Gerade in den nächsten Jahren wird <strong>der</strong><br />
Teilabriss von Gebäuden einen hohen Stellenwert<br />
haben, in einigen Kommunen ist er<br />
sogar die einzige Form, Wohnungen vom<br />
Markt zu nehmen. Wir benötigen den Teilrückbau<br />
im Interesse <strong>der</strong> jeweiligen Städte<br />
und Gemeinden und den Erfolg des Stadtumbaus<br />
Ost insgesamt. Der Teilrückbau ist<br />
mit Recht im Rahmen <strong>der</strong> Abrissför<strong>der</strong>ung<br />
des Stadtumbaus Ost för<strong>der</strong>fähig, er muss<br />
auch in die Anschlussregelung für die Altschuldenentlastung<br />
einbezogen werden.<br />
(mei)<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 5
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Landtag von Sachsen-Anhalt beschließt<br />
Positionen zur Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />
und zur Streichung<br />
<strong>der</strong> Altschulden<br />
„ 1. Der Landtag von Sachsen-Anhalt vertritt<br />
die Auffassung, dass die von <strong>der</strong> Bundesregierung<br />
geplante Kürzung <strong>der</strong> Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />
um 50 % massive negative<br />
Auswirkungen auf die Entwicklung <strong>der</strong><br />
Städte in Sachsen-Anhalt hätte und insbeson<strong>der</strong>e<br />
<strong>der</strong> gebotenen Bewältigung <strong>der</strong><br />
demographischen Entwicklung nicht gerecht<br />
werden würde.<br />
2. Der Landtag von Sachsen-Anhalt bittet<br />
die Landesregierung, sich weiterhin gegenüber<br />
<strong>der</strong> Bundesregierung deutlich gegen<br />
die geplanten Kürzungsvorschläge zu positionieren.<br />
Die Landesregierung wird in diesem<br />
Zusammenhang gebeten, im Bundesrat<br />
initiativ zu werden, um gemeinsam mit den<br />
an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n die geplanten Kürzungen<br />
<strong>der</strong> Städtebauför<strong>der</strong>ung abzuwenden.<br />
3. Der Landtag von Sachsen-Anhalt erklärt,<br />
dass das Programm „Stadtumbau Ost“<br />
durch eine Regelung zu den wohnungswirtschaftlichen<br />
Altschulden flankiert werden<br />
muss, um dieses unter Beteiligung <strong>der</strong><br />
Kommunen und <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />
erfolgreich fortsetzen zu können.<br />
4. Der Landtag von Sachsen-Anhalt bittet<br />
die Landesregierung, sich auf Bundesebene<br />
für die Streichung <strong>der</strong> Altschulden ostdeutscher<br />
Wohnungsunternehmen und die Einlösung<br />
<strong>der</strong> im Koalitionsvertrag <strong>der</strong> Bundestagsfraktionen<br />
von CDU/CSU und FDP enthaltenen<br />
Ankündigung einzusetzen“.<br />
Die <strong>Wohnungswirtschaft</strong> unseres Landes<br />
bewertet diesen Beschluss als eine wichtige<br />
Unterstützung unserer Landespolitik gegen<br />
die Kürzungspläne in <strong>der</strong> Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />
auf Bundesebene und für eine Altschuldenregelung.<br />
(mei)<br />
Verbände <strong>der</strong> Wohnungs- und<br />
Immobilienwirtschaft und Deutscher<br />
Mieterbund Sachsen-Anhalt<br />
gegen Kürzungen in <strong>der</strong> Städtebau-<br />
und KfW-För<strong>der</strong>ung<br />
Die vier großen Verbände <strong>der</strong> Wohnungs-<br />
und Immobilienwirtschaft Sachsen-Anhalt<br />
und <strong>der</strong> Deutsche Mieterbund haben sich<br />
am 29. Juni <strong>2010</strong> auf einer Arbeitstagung in<br />
Magdeburg zu den Kürzungsplänen <strong>der</strong><br />
Bundesregierung zur Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />
ab 2011 positioniert.<br />
Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft<br />
steht vor großen Herausfor<strong>der</strong>ungen. Demografischer<br />
Wandel, Klimaschutz, Stadtentwicklung<br />
und intakte Nachbarschaften<br />
sind einige ausgewählte Themen, mit denen<br />
sich Vermieter und Mieter intensiv auseinan<strong>der</strong>setzen<br />
müssen.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e in Sachsen-Anhalt, dem Land<br />
mit dem stärksten Bevölkerungsrückgang<br />
und den höchsten Leerstandsquoten im<br />
Wohnungsbestand, ist die Situation angespannt<br />
- in einigen Ortslagen sogar dramatisch.<br />
In dieser Situation ist die Ankündigung<br />
<strong>der</strong> Bundesregierung, dass die Politik<br />
die Mittel für Städtebauför<strong>der</strong>ung und KfW-<br />
För<strong>der</strong>ung drastisch reduzieren will, ein verheerendes<br />
Signal an die <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />
und an die Bürgerinnen und Bürger<br />
in Sachsen-Anhalt. Die Entwicklung mo<strong>der</strong>ner<br />
und funktionsfähiger Städte - auch unter<br />
Schrumpfungsbedingungen - ist eine<br />
Zukunftsaufgabe für kommende Generationen<br />
und muss daher weiterhin ein Schwerpunkt<br />
politischer Bestrebungen sein.<br />
Mit <strong>der</strong> Verringerung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel des<br />
Bundes wird auch ein falsches Signal an<br />
Län<strong>der</strong> und Kommunen gegeben, da die<br />
För<strong>der</strong>summe durch Län<strong>der</strong> und Kommunen<br />
bisher immer verdreifacht wurde. Damit<br />
stehen <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />
insgesamt 900 Millionen Euro weniger zur<br />
Verfügung. Für Sachsen-Anhalt dürften es<br />
ca. 75 Millionen Euro sein.<br />
6 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Die Verbände <strong>der</strong> Wohnungs- und Immobilienwirtschaft,<br />
unterstützt vom Deutschen<br />
Mieterbund, for<strong>der</strong>n daher:<br />
1. Städtebauför<strong>der</strong>ung auf hohem Niveau<br />
weiterführen<br />
Die Städtebauför<strong>der</strong>ung des Bundes muss<br />
auf hohem Niveau weitergeführt werden.<br />
Dazu zählt auch ein planmäßiger Rückzug<br />
aus den Sanierungsgebieten, um bisher<br />
getätigte Investitionen und bereits verausgabte<br />
Steuermittel nicht zu gefährden.<br />
Bund und Land müssen die Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />
entsprechend dem in <strong>der</strong> Vergangenheit<br />
festgestellten Investitionsbedarf ungeschmälert<br />
fortsetzen. Das Stadtumbauprogramm<br />
Ost in <strong>der</strong> Einheit von Abriss und<br />
Aufwertung muss entsprechend den Erfor<strong>der</strong>nissen<br />
kontinuierlich weiter geführt werden.<br />
2. Städtebauför<strong>der</strong>ung ist Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung<br />
Auf 1 Euro För<strong>der</strong>mittel kommen 6 Euro<br />
Investitionen <strong>der</strong> Wohnungs- und Immobilienwirtschaft,<br />
die Beschäftigungsimpulse<br />
auslösen und zusätzlich zu Steuermehreinnahmen<br />
führen.<br />
Investitionskürzungen gehen also auch insbeson<strong>der</strong>e<br />
zu Lasten <strong>der</strong> heimischen Bauindustrie<br />
mit entsprechenden negativen Konsequenzen<br />
für den einheimischen Arbeitsmarkt.<br />
3. Klimaschutz braucht För<strong>der</strong>ung<br />
Die Verringerung des Umfanges <strong>der</strong> KfW-<br />
För<strong>der</strong>ung bei Beibehaltung <strong>der</strong> ehrgeizigen<br />
Klimaschutzziele stellt die <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />
vor unlösbare Aufgaben. Ohne eine<br />
För<strong>der</strong>ung bei Beibehaltung <strong>der</strong> klimapolitischen<br />
Ziele würden die Mieten steigen, wobei<br />
höhere Grundmieten am Markt nicht<br />
erreichbar sind.<br />
Die Verbände <strong>der</strong> Wohnungs- und Immobilienwirtschaft<br />
und des Deutschen Mieterbundes<br />
Sachsen-Anhalt vertreten die Interessen<br />
<strong>der</strong> Mietrinnen und Mieter <strong>der</strong> kommunalen<br />
Wohnungsunternehmen und<br />
Wohnungsgenossenschaften sowie <strong>der</strong> privaten<br />
Wohnungsvermieter im Land Sachsen-Anhalt.<br />
(mei)<br />
Deutscher Mieterbund e.V.<br />
gez. Ellen Schultz<br />
Vizepräsidentin<br />
<strong>Verband</strong> <strong>der</strong> Wohnungswirt<br />
schaft Sachsen-Anhalt e.V.<br />
gez. Jost Riecke<br />
<strong>Verband</strong>sdirektor VdW<br />
<strong>Verband</strong> <strong>der</strong> Wohnungsgenossenschaften<br />
Sachsen-Anhalt<br />
e.V.<br />
gez. Ronald Meißner<br />
<strong>Verband</strong>sdirektor VdWg<br />
Haus & Grund Sachsen-Anhalt<br />
e.V.<br />
gez. Dr. Holger Neumann<br />
Landespräsident<br />
Bundesverband freier Immobilien-<br />
und Wohnungsunternehmen<br />
e.V.<br />
gez. Steffen Bie<strong>der</strong><br />
Geschäftsführer<br />
Magdeburger Erklärung zur Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />
Der Bauindustrieverband Sachsen/Sachsen-Anhalt,<br />
<strong>der</strong> Baugewerbe-<strong>Verband</strong><br />
Sachsen-Anhalt, <strong>der</strong> Städte- und Gemeindebund<br />
Sachsen-Anhalt, die Verbände <strong>der</strong><br />
<strong>Wohnungswirtschaft</strong> und Wohnungsgenossenschaften<br />
Sachsen-Anhalt, die Industrie-<br />
und Handelskammer Magdeburg und die<br />
Handwerkskammer Magdeburg betrachten<br />
die Sparbeschlüsse <strong>der</strong> Bundesregierung<br />
zur Städtebauför<strong>der</strong>ung und zur energetischen<br />
Gebäudesanierung mit großer<br />
Sorge.<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 7
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Die Städtebauför<strong>der</strong>ung hat in den neuen<br />
Län<strong>der</strong>n in den vergangenen Jahren in bedeutendem<br />
Umfang zur Beseitigung städtebaulicher<br />
Missstände beigetragen und damit<br />
zur wesentlichen Verbesserung <strong>der</strong> Lebensqualität<br />
in den Städten und Gemeinden geführt.<br />
Somit ist die Städtebauför<strong>der</strong>ung die<br />
wichtigste Anschubfinanzierung für Bauinvestitionen<br />
in den Kommunen. Nach einem<br />
Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung<br />
(DIW) aus dem Jahre 2004<br />
wurde durch die Städtebauför<strong>der</strong>ung ein<br />
Anstoßeffekt mit einem Faktor von 6,4 auf<br />
private Investitionen und ein Faktor von 8,5<br />
auf das öffentliche und private Bauvolumen<br />
ermittelt.<br />
Der Aufbau Ost ist noch lange nicht abgeschlossen<br />
und erfor<strong>der</strong>t weiterhin die finanzielle<br />
Unterstützung <strong>der</strong> Bundesregierung,<br />
insbeson<strong>der</strong>e aufgrund <strong>der</strong> enormen demografischen<br />
Verän<strong>der</strong>ungen in unseren Län<strong>der</strong>n.<br />
Die Mittelzuführungen in <strong>der</strong> Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />
für das Land Sachsen-Anhalt (zuletzt<br />
2009 – 49 Mio. Euro) haben für die Bauwirtschaft<br />
und das Handwerk einen erheblichen<br />
Effekt zur Beschäftigungssicherung<br />
erzielt. Diese haben finanzschwache Kommunen<br />
bei <strong>der</strong> Erneuerung <strong>der</strong> innerstädtischen<br />
Altbaustruktur und <strong>der</strong> Anpassung<br />
<strong>der</strong> sozialen und technischen Infrastruktur<br />
wesentlich unterstützt. Der andauernde<br />
Strukturwandel in Sachsen-Anhalt erfor<strong>der</strong>t<br />
zukünftig noch große Anstrengungen.<br />
Die Unterzeichner dieser Magdeburger Erklärung<br />
for<strong>der</strong>n daher:<br />
1. Die Beibehaltung <strong>der</strong> Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />
durch die Bundesregierung auf dem bisherigen<br />
Niveau.<br />
2. Die Einhaltung <strong>der</strong> Bundesfinanzhilfezusagen<br />
aus dem Solidarpakt bis zum Jahre<br />
2019.<br />
Mit dieser Erklärung unterstützen die Unterzeichner<br />
die Initiative des Ministeriums für<br />
Landesentwicklung und Verkehr des Landes<br />
Sachsen-Anhalt.<br />
Für den Bauindustrieverband Sachsen/Sachsen-Anhalt,<br />
Präsident Bernd Busse<br />
Für den Baugewerbe-<strong>Verband</strong> Sachsen-<br />
Anhalt, Präsident Gerhard von Dehn Rotfelser<br />
Für den Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt,<br />
Präsident Norbert Eichler<br />
Für den <strong>Verband</strong> <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />
Sachsen-Anhalt e.V., <strong>Verband</strong>sdirektor Jost<br />
Riecke<br />
Für den <strong>Verband</strong> <strong>der</strong> Wohnungsgenossenschaften<br />
Sachsen-Anhalt e.V., <strong>Verband</strong>sdirektor<br />
Ronald Meißner<br />
Für die Industrie- und Handelskammer, Präsident<br />
Klaus Olbricht<br />
Für die Handwerkskammer Magdeburg,<br />
Präsident Werner Vesterling.<br />
(mei)<br />
Energiekonzept für eine umweltschonende,<br />
zuverlässige und bezahlbare<br />
Energieversorgung<br />
Am 29. September <strong>2010</strong> hat die Bundesregierung<br />
das Energiekonzept im Kabinett<br />
verabschiedet.<br />
8 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Dabei sind im Wesentlichen die Belange <strong>der</strong><br />
<strong>Wohnungswirtschaft</strong> berücksichtigt worden.<br />
Im Einzelnen wurde:<br />
- für die Weiterentwicklung <strong>der</strong> ordnungsrechtlichen<br />
Instrumente EnEV und EE-<br />
WärmeG die wirtschaftliche Vertretbarkeit<br />
verankert,<br />
- die Zieldefinition 2050 vom Nullemissionsgebäude<br />
im Bestand auf eine Reduktion<br />
des Primärenergiebedarfs des Gebäudebestandes<br />
um 80 % geän<strong>der</strong>t,<br />
- eingefügt, dass für die Umsetzung <strong>der</strong><br />
Zieldefinition 2050 das geltende Wirtschaftlichkeitsgebot<br />
einzuhalten ist,<br />
- klargestellt: "Wir wollen dabei Anreize<br />
setzen, aber keine Zwangssanierungen<br />
anordnen. Wir stellen wirtschaftliche Anreize<br />
in den Mittelpunkt unserer Politik<br />
und nicht die Bevormundung <strong>der</strong> Bürgerinnen<br />
und Bürger."<br />
- <strong>der</strong> Vorschlag eines steuerlichen Bonus-<br />
Malussystems bei Über- o<strong>der</strong> Unterschreiten<br />
von Effizienzstandards gestrichen,<br />
- Ersatzneubau als För<strong>der</strong>tatbestand aufgenommen,<br />
- die weitere Steuerbegünstigung von<br />
Energieeinsparcontracting bei Erfüllung<br />
ambitionierter Energieeinsparvorgaben<br />
aufgenommen und<br />
- eine Evaluierung <strong>der</strong> Zielsetzungen und<br />
Maßnahmen für im Jahr 2020 vor dem<br />
Hintergrund <strong>der</strong> bis dahin erreichten Erfolge<br />
aufgenommen.<br />
Der verabschiedete Text des Energiekonzeptes<br />
ist im Internet unter www.vdwvdwg.de<br />
(Rubrik Fachinformationen -> Wohnungspolitik)<br />
eingestellt.<br />
(mei)<br />
Bundesratsinitiative des Landes<br />
Berlin zum Mietrecht<br />
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />
will eine Bundesratsinitiative zur Än<strong>der</strong>ung<br />
des Mietrechts starten. Dabei soll es sich um<br />
eine For<strong>der</strong>ung handeln, die bereits im letzten<br />
Jahr durch die Fraktion <strong>der</strong> SPD und<br />
durch die Fraktion DIE LINKE im Berliner<br />
Abgeordnetenhaus eingebracht worden.<br />
Dabei handelt es sich im Einzelnen um folgende<br />
geplante Än<strong>der</strong>ungen:<br />
1. Senkung <strong>der</strong> Kappungsgrenze bei einer<br />
Mieterhöhung auf nur noch 15 % in<br />
vier Jahren statt wie bisher 20 % in drei<br />
Jahren,<br />
2. Verringerung <strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>nisierungsumlage<br />
auf nur noch 9 % statt bisher<br />
11 %,<br />
3. Neue Vorschläge zum Wärmecontracting<br />
in Anlehnung <strong>der</strong> vorliegenden Diskussionspapiere,<br />
4. Än<strong>der</strong>ung des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetz<br />
dahingehend, dass die Regelung<br />
nicht nur für Gemeinden, son<strong>der</strong>n auch<br />
für Gemeindeteile gelten soll,<br />
5. Weitere Verpflichtungen zum Energieausweis,<br />
- es sollen nur noch Bedarfsausweise<br />
zulässig sein,<br />
- <strong>der</strong> Energieausweis soll dem Mietvertrag<br />
beigefügt sein, solange dies nicht<br />
erfolgt, soll <strong>der</strong> Mietvertrag nicht zustande<br />
kommen,<br />
- <strong>der</strong> Vermieter soll verpflichtet werden,<br />
die Vorgaben <strong>der</strong> Energieeinsparverordnung<br />
einzuhalten, an<strong>der</strong>enfalls soll<br />
dem Mieter ein Min<strong>der</strong>ungsrecht zustehen.<br />
(ph)<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 9
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Aktuelles zur geplanten Reform<br />
<strong>der</strong> Grundsteuer<br />
Im <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 4-5-6/<strong>2010</strong> hatten wir<br />
über die Pläne <strong>der</strong> Bundesregierung zur<br />
Reform <strong>der</strong> Grundsteuer im Zuge <strong>der</strong> Neuordnung<br />
<strong>der</strong> Gemeindefinanzen bereits<br />
berichtet und die <strong>der</strong>zeit vorliegenden Modelle,<br />
die durch eine Arbeitsgruppe unter<br />
Fe<strong>der</strong>führung von Nordrhein-Westfalen<br />
gesichtet und ausgewertet werden sollen, in<br />
Kurzform dargestellt.<br />
Nunmehr hat sich auch <strong>der</strong> Bundesfinanzhof<br />
(BFH) mit seinem am 11. August <strong>2010</strong><br />
veröffentlichten Urteil (II R 60/08 vom<br />
30. Juni <strong>2010</strong>) in die Diskussion „eingeschaltet“<br />
und damit ein deutliches Signal an<br />
den Gesetzgeber gesetzt, sich <strong>der</strong><br />
Diskussion um die künftige Bemessungsgrundlage<br />
<strong>der</strong> Grundsteuer zu stellen.<br />
In seinem Urteil hat sich <strong>der</strong> BFH mit <strong>der</strong><br />
Verfassungsmäßigkeit <strong>der</strong> Einheitsbewertung<br />
des Grundvermögens für Zwecke <strong>der</strong><br />
Grundsteuer beschäftigt. Die Vorschriften<br />
zur Einheitsbewertung des Grundvermögens<br />
wurden durch den BFH trotz verfassungsrechtlicher<br />
Zweifel bislang als verfassungsgemäß<br />
beurteilt. An dieser Beurteilung hält<br />
<strong>der</strong> BFH jedenfalls für den Stichtag bis zum<br />
1. Januar 2007 auch fest. Der BFH hat aber<br />
darauf hingewiesen, dass das weitere Unterbleiben<br />
einer allgemeinen Neubewertung<br />
des Grundvermögens für Zwecke <strong>der</strong><br />
Grundsteuer mit verfassungsrechtlichen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen, insbeson<strong>der</strong>e mit dem allgemeinen<br />
Gleichbehandlungsgrundsatz<br />
(Art. 3 Abs. 1 GG), nicht vereinbar ist.<br />
Zur Begründung führt <strong>der</strong> BFH aus, dass die<br />
Festschreibung <strong>der</strong> Wertverhältnisse auf den<br />
Hauptfeststellungszeitpunkt (1. Januar<br />
1964) nur sachgerecht und aus verfassungsrechtlicher<br />
Sicht hinnehmbar ist, wenn <strong>der</strong><br />
Hauptfeststellungszeitraum eine angemessene<br />
Dauer nicht überschreitet. Die über<br />
mehr als vier Jahrzehnte unverän<strong>der</strong>te Einheitsbewertung<br />
des Grundbesitzes verfehlt<br />
insbeson<strong>der</strong>e die sich aus Art. 3 Abs. 1 GG<br />
ergebenden Anfor<strong>der</strong>ungen an eine realitätsnahe<br />
Bewertung. Es ist dauerhaft auch<br />
nicht vertretbar, dass eine Wertmin<strong>der</strong>ung<br />
wegen Alters nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt<br />
(1. Januar 1964) ausgeschlossen<br />
wird. Ferner führt das jahrzehntelange Unterlassen<br />
einer flächendeckenden Grundstücksneubewertung<br />
zwangsläufig zu verfassungsrechtlich<br />
nicht mehr hinnehmbaren<br />
Defiziten beim Gesetzesvollzug. Verfahrensrechtlich<br />
wird nicht sichergestellt, dass dem<br />
Finanzamt Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> tatsächlichen<br />
Verhältnisse bekannt werden.<br />
In Bezug auf die beson<strong>der</strong>e Situation <strong>der</strong><br />
neuen Bundeslän<strong>der</strong>, die aus dem hier geltenden<br />
Hauptfeststellungszeitpunkt (1. Januar<br />
1935) resultieren, stellt <strong>der</strong> BFH Folgendes<br />
fest:<br />
„Verfassungsrechtlich geboten ist eine erneute<br />
Hauptfeststellung auch im Beitrittsgebiet.<br />
Insoweit können die in §§ 129 ff.<br />
BewG getroffenen Regelungen künftig wegen<br />
<strong>der</strong> inzwischen verstrichenen Zeit nicht<br />
mehr – wie seinerseits noch vom BFH (z. B.<br />
Beschluss vom 12. Januar 2006, II B 56/05,<br />
BFH/NV 2006, 919) angenommen – mit<br />
Übergangsschwierigkeiten nach <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung<br />
<strong>der</strong> staatlichen Einheit<br />
Deutschlands gerechtfertigt werden. Da im<br />
Beitrittsgebiet die Wertverhältnisse auf den<br />
1. Januar 1935 festgeschrieben sind (§ 129<br />
BewG), wiegen die hiergegen bestehenden<br />
verfassungsrechtlichen Bedenken nach Ablauf<br />
einer angemessenen Übergangszeit<br />
noch schwerer als im alten Bundesgebiet.<br />
Seit dem 1. Januar 1935 haben sich die für<br />
die Bewertung maßgeblichen Verhältnisse<br />
noch wesentlich stärker entwickelt und verän<strong>der</strong>t<br />
als seit dem 1. Januar 1964.“<br />
Fast zeitgleich haben die Finanzminister <strong>der</strong><br />
Län<strong>der</strong> Baden-Württemberg, Bayern<br />
und Hessen einen eigenen Vorschlag zur<br />
Reform <strong>der</strong> Grundsteuer vorgestellt. Die<br />
„Eckpunkte für eine vereinfachte<br />
Grundsteuer nach dem Äquivalenzprinzip“<br />
lassen sich wie folgt skizzieren:<br />
10 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Die Grundlage für die neue Grundsteuer<br />
sollen nur noch die Flächen des Grundstücks<br />
und <strong>der</strong> darauf errichteten Gebäude sein.<br />
Die Grundsteuer soll dabei wie folgt ermittelt<br />
werden:<br />
Die Bemessungsgrundlage <strong>der</strong> Grundsteuer<br />
soll durch Multiplikation <strong>der</strong> jeweiligen nutzungsartabhängigen<br />
Äquivalenzzahlen mit<br />
<strong>der</strong> Grundstücks- und Gebäudefläche und<br />
Addition <strong>der</strong> Teilergebnisse ermittelt werden.<br />
Als nutzungsartabhängige Äquivalenzzahlen<br />
sind dabei vorgesehen:<br />
- 20 Cent/m² für zu Wohnzwecken genutzte<br />
Gebäudeflächen,<br />
- 40 Cent/m² für nicht zu Wohnzwecken<br />
genutzte Gebäudeflächen,<br />
- 2 Cent/m² für die Grundstücksfläche.<br />
Die Gebäudefläche ergibt sich aus <strong>der</strong> Gebäudegrundfläche<br />
multipliziert mit <strong>der</strong> Anzahl<br />
<strong>der</strong> oberirdischen Geschosse. Hilfsweise<br />
soll zur Ermittlung <strong>der</strong> Geschosszahl zunächst<br />
auf die Gebäudehöhe zurückgegriffen<br />
werden.<br />
Die für dieses Verfahren notwendigen Informationen<br />
(Grundstücksfläche, Gebäude-/<br />
Gebäudegrundfläche, Geschosszahl, Gebäudehöhe,<br />
Abgrenzung Wohnnutzung/<br />
Nicht-Wohnnutzung) soll das - voraussichtlich<br />
bis Ende 2012 bundesweit eingeführte -<br />
Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem<br />
(ALKIS) liefern.<br />
Auf dieser Bemessungsgrundlage wenden<br />
die Kommunen dann ihre Grundsteuerhebesätze<br />
an. Das Hebesatzrecht soll dabei bei<br />
den Kommunen verbleiben.<br />
Erste Beurteilung des Verfahrens aus Sicht<br />
<strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong>:<br />
Bei diesem Vorschlag handelt es sich um ein<br />
wertneutrales Verfahren, dem auch <strong>der</strong><br />
GdW und seine Regionalverbände grundsätzlich<br />
den Vorzug geben würden. Eine<br />
aufwändige – und wie die Vergangenheit<br />
gezeigt hat nicht leistbare – regelmäßige<br />
Wertermittlung aller Grundstücke könnte<br />
damit unterbleiben, da es sich um ein verwaltungsunaufwändiges,<br />
einfach durchzuführendes<br />
Verfahren, das auch für die Bürger<br />
leicht nachvollziehbar ist, handelt.<br />
Wertän<strong>der</strong>ungen haben bei diesem Verfahren<br />
demnach keine Auswirkungen auf die<br />
Grundsteuer. Dadurch, dass den Kommunen<br />
weiterhin das Hebesatzrecht zustehen<br />
soll, wären diese auch in <strong>der</strong> Lage, das bisherige<br />
Grundsteueraufkommen stabil zu<br />
halten, aber auch Belastungsverschiebungen<br />
zu regulieren. Festzustellen ist jedoch auch,<br />
dass bei dem vorliegenden Modell noch<br />
nicht alle Detailfragen geklärt sind. U. a. ist<br />
zu hinterfragen, warum die Wohn- und<br />
Nutzfläche nicht <strong>der</strong> Gebäudefläche vorgezogen<br />
wird. Des Weiteren müssten zu einer<br />
endgültigen Bewertung des Modells umfangreichere<br />
Probeberechnungen durchgeführt<br />
werden.<br />
Sowohl die Feststellungen des BFH als auch<br />
<strong>der</strong> Vorschlag <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> Baden-<br />
Württemberg, Bayern und Hessen werden<br />
nun ebenfalls in die Diskussion <strong>der</strong> im<br />
Januar <strong>2010</strong> von <strong>der</strong> Finanzministerkonferenz<br />
eingesetzten län<strong>der</strong>offenen Arbeitsgruppe<br />
zur Reform <strong>der</strong> Grundsteuer einfließen.<br />
Entgegen des im Rahmen des letzten<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong>es angekündigten Termins<br />
<strong>der</strong> konstituierenden Sitzung dieser Arbeitsgruppe<br />
wird die Sitzung erst im Januar 2011<br />
stattfinden. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag,<br />
ausgehend von einer Bestandsaufnahme<br />
die bis dahin entwickelten Reformansätze<br />
zu bewerten und <strong>der</strong> Finanzministerkonferenz<br />
Vorschläge zur Reform <strong>der</strong><br />
Grundsteuer sowie für das weitere Verfahren<br />
zu unterbreiten. Der GdW und seine<br />
Regionalverbände haben diesbezüglich ihre<br />
Position in <strong>der</strong> Stellungnahme vom 14. April<br />
<strong>2010</strong> gegenüber den politischen Vertretern<br />
abgegeben und werden diese zeitnah um<br />
den Vorschlag <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> Baden-<br />
Württemberg, Bayern und Hessen anreichern.<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 11
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
Über den weiteren Verlauf werden wir Sie<br />
im nächsten <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> unterrichten.<br />
(mo)<br />
Aktuelle Tendenzen im Bereich<br />
<strong>der</strong> Gewerbesteuer<br />
Neben <strong>der</strong> Reform <strong>der</strong> Grundsteuer soll im<br />
Zuge <strong>der</strong> Neuordnung <strong>der</strong> Gemeindefinanzierung<br />
auch die Gewerbesteuer reformiert<br />
werden. In diesem Zusammenhang hat die<br />
Arbeitsgruppe Kommunalsteuern den Auftrag,<br />
eine Bestandsaufnahme <strong>der</strong> bestehenden<br />
Gewerbesteuer vorzunehmen und <strong>der</strong><br />
Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen<br />
zur Neuordnung <strong>der</strong> Gemeindefinanzierung<br />
(Gemeindefinanzkommission) Vorschläge<br />
zur Zukunft <strong>der</strong> Gewerbesteuer<br />
unter Einbeziehung von Alternativmodellen<br />
zu unterbreiten und die Vorschläge anhand<br />
von Prüfkriterien zu bewerten.<br />
Als Alternativmodelle werden<br />
• das sog. Prüfmodell,<br />
• das Kommunalmodell und<br />
• das Modell <strong>der</strong> Stiftung Marktwirtschaft<br />
untersucht.<br />
Das sog. Prüfmodell (= Modell <strong>der</strong> Bundesregierung)<br />
sieht u. a. vor, dass das Gewerbesteuergesetz<br />
aufgehoben wird und<br />
somit die Gewerbesteuer wie auch die Gewerbesteueranrechnung<br />
auf die Einkommensteuer<br />
entfallen. Die Gemeinden sollen<br />
einen Zuschlag zur Einkommensteuer und<br />
Körperschaftsteuer erhalten. Der Einkommensteuertarif<br />
soll dabei in seinem gesamten<br />
Tarifverlauf um 15 % abgesenkt werden.<br />
Auf den abgesenkten (Bund-Län<strong>der</strong>-)<br />
Einkommensteuertarif soll ein mit Hebesatzrecht<br />
ausgestatteter kommunaler Zuschlag<br />
erhoben werden. Für die Berechnungen<br />
wurde ein durchschnittlicher Kommunalzuschlagssatz<br />
von 17,65 % als Annexsteuer<br />
unterstellt. Durch den Kommunalzuschlag<br />
auf die Einkommensteuer soll in Verbindung<br />
mit dem ebenfalls eingeführten Kommunalzuschlag<br />
zur Körperschaftsteuer die Reichweite<br />
des Zuschlagsrechts über die bisher<br />
Gewerbesteuerpflichtigen hinaus auf alle<br />
Ertragsteuerpflichtigen ausgedehnt werden.<br />
Der tarifliche Körperschaftsteuersatz soll von<br />
15 % auf 24,29 % erhöht werden. Zusammen<br />
mit einem unterstellten durchschnittlichen<br />
Kommunalzuschlag von 17,65 % und<br />
dem unverän<strong>der</strong>ten Solidaritätszuschlag von<br />
5,5 % wird sich dann eine ertragsteuerliche<br />
Gesamtbelastung von thesaurierten Gewinnen<br />
bei Körperschaften von 29,91 % ergeben.<br />
Diese liegt somit um 0,08 % höher als<br />
nach dem <strong>der</strong>zeit geltenden Recht. Darüber<br />
hinaus soll <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Gemeinden an <strong>der</strong><br />
Umsatzsteuer erhöht werden.<br />
Das Kommunalmodell (= Modell <strong>der</strong><br />
kommunalen Spitzenverbände) setzt auf<br />
dem <strong>der</strong>zeitigen Gewerbesteuergesetz auf<br />
und will einerseits den Anwendungsbereich<br />
<strong>der</strong> Gewerbesteuer durch die Einbeziehung<br />
<strong>der</strong> Freiberufler erweitern und die Bemessungsgrundlage<br />
<strong>der</strong> Gewerbesteuer durch<br />
die vollständige Erfassung von Veräußerungsgewinnen<br />
und die Ausweitung <strong>der</strong><br />
Hinzurechnung von Finanzierungsentgelten<br />
verbreitern. Gemäß dem aktualisierten Vorschlag<br />
<strong>der</strong> Bundesvereinigung <strong>der</strong> kommunalen<br />
Spitzenverbände vom Mai <strong>2010</strong> soll<br />
demnach eine volle Hinzurechnung aller<br />
gezahlten Zinsen (100 %) erfolgen. Im Gegenzug<br />
soll eine allgemeine Tarifentlastung<br />
durch Messzahlenabsenkung herbeigeführt<br />
werden, so dass Aufkommensneutralität im<br />
Modell gewahrt bleiben soll.<br />
Das Modell <strong>der</strong> Stiftung Marktwirtschaft<br />
sieht die Einführung einer kommunalen<br />
Wirtschaftsteuer, die Einführung einer Bürgersteuer<br />
und die Beteiligung <strong>der</strong> Gemeinden<br />
am Lohnsteueraufkommen vor.<br />
Die Gemeindefinanzkommission hat in ihrer<br />
zweiten Sitzung am 8. Juli <strong>2010</strong> den Zwischenbericht<br />
<strong>der</strong> Arbeitsgruppe Kommunalsteuern<br />
zur Kenntnis genommen und diese<br />
beauftragt, für die nächste Sitzung <strong>der</strong><br />
Kommission das Prüfmodell und das Kom-<br />
12 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>
I Wohnungspolitik/<strong>Wohnungswirtschaft</strong> aktuell<br />
munalmodell auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> festgelegten<br />
Prüfkriterien zu bewerten. Des Weiteren<br />
wird die Arbeitsgruppe beauftragt,<br />
das Prüfmodell unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
unter Punkt F des Zwischenberichts aufgezeigten<br />
Prüffel<strong>der</strong> fortzuentwickeln. Dabei<br />
soll auch geprüft werden, ob Module des<br />
Modells <strong>der</strong> Stiftung Marktwirtschaft berücksichtigt<br />
werden können (insbeson<strong>der</strong>e<br />
eine Beteiligung <strong>der</strong> Kommunen am örtlichen<br />
Lohnsteueraufkommen). Der endgültigen<br />
Bewertung anhand <strong>der</strong> Prüfkriterien soll<br />
ein unter diesen Gesichtspunkten verbessertes<br />
Modell zu Grunde gelegt werden.<br />
Gemäß Punkt F des Zwischenberichts soll<br />
die Fortentwicklung des Prüfmodells unter<br />
folgenden Aspekten erfolgen:<br />
• Vermeidung <strong>der</strong> festgestellten Einnahmeausfälle<br />
(nachrichtlich: bei Bund und<br />
Län<strong>der</strong>n 5 bis 6 Mrd. p. a.) durch systemimmanente<br />
Sicherstellung <strong>der</strong> Aufkommensneutralität,<br />
• Vermeidung von erheblichen Aufkommensverschiebungen<br />
zu Lasten <strong>der</strong> Betriebsstättenkommunen<br />
und zugunsten<br />
<strong>der</strong> Wohnsitzkommunen und mittelbar<br />
hiermit zusammenhängen<strong>der</strong> denkbarer<br />
Wohnsitzverlagerungen,<br />
• Vermeidung <strong>der</strong> Ausweichreaktionen<br />
durch tatsächliche und gestalterische<br />
Wohnsitzverlegungen auch ins Ausland,<br />
• Verän<strong>der</strong>ung des Verteilungsschlüssels<br />
für den den Kommunen zustehenden<br />
Anteil an <strong>der</strong> Umsatzsteuer einschließlich<br />
<strong>der</strong> Prüfung einer abfe<strong>der</strong>nden<br />
Übergangsregelung zur vorübergehenden<br />
Wahrung <strong>der</strong> Aufkommenseffekte<br />
<strong>der</strong> Gewerbesteuer,<br />
• Ermittlung <strong>der</strong> Aufkommensverschiebungen<br />
auf Grund des (modifizierten)<br />
Prüfmodells einschließlich Folgewirkungen<br />
im kommunalen Finanzausgleich<br />
und im Län<strong>der</strong>finanzausgleich.<br />
In einer ersten Bewertung <strong>der</strong> Reformpläne<br />
aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong> ist insbeson<strong>der</strong>e<br />
die im Kommunalmodell geplante<br />
vollständige Hinzurechnung <strong>der</strong> Zinsen als<br />
sehr problematisch anzusehen, da die Wohnungsunternehmen<br />
i. d. R. in hohem Maße<br />
fremdfinanziert sind. Demnach würde eine<br />
Erhöhung <strong>der</strong> Hinzurechnung von <strong>der</strong>zeit<br />
25 % auf 100 % zu erheblichen finanziellen,<br />
teilweise sogar zu existenziell bedrohenden<br />
Belastungen <strong>der</strong> Wohnungsunternehmen<br />
führen.<br />
(mo)<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 13
II Verbändeaktivitäten<br />
VdW/VdWg-<strong>Verband</strong>stag <strong>2010</strong><br />
Erneut konnten wir zu unserem gemeinsamen<br />
<strong>Verband</strong>stag über 350 Gäste aus Politik,<br />
Wirtschaft, Wissenschaft, an<strong>der</strong>en Organisationen<br />
und unseren Mitgliedsunternehmen<br />
begrüßen. Im Mittelpunkt des <strong>Verband</strong>stages<br />
stand <strong>der</strong> Rückblick auf 20 Jahre<br />
<strong>Wohnungswirtschaft</strong> in Sachsen-Anhalt und<br />
die aktuelle Diskussion zu den Kürzungsplänen<br />
<strong>der</strong> Bundesregierung und zur Altschuldenanschlussregelung.<br />
Zum 20-jährigen Verbände-Jubiläum haben<br />
wir erneut einen Film produzieren lassen,<br />
den Sie sich, sofern Sie ihn nicht auf dem<br />
<strong>Verband</strong>stag erhalten haben, gern im Internet<br />
unter www.vdwvdwg.de ansehen können.<br />
Insgesamt haben sich unsere Gäste des <strong>Verband</strong>stages<br />
anerkennend zum Inhalt und<br />
dem Ablauf des <strong>Verband</strong>stages geäußert,<br />
wofür wir uns recht herzlich bedanken.<br />
VdW-Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
Neben den satzungsgemäßen Beschlussfassungen<br />
fand in diesem Jahr auch die Wahl<br />
des <strong>Verband</strong>srates statt. Gewählt wurden:<br />
- Frau Gabriele Berner, Wohnungsgesellschaft<br />
Hettstedt mbH<br />
- Frau Angelika Domsgen, Wohnungsbaugesellschaft<br />
Burg mbH<br />
- Herr Ulrich Franke, Städtische Wohnungsbaugesellschaft<br />
mbH Sangerhausen<br />
- Frau Beate Grebe, Halberstädter Wohnungsgesellschaft<br />
mbH<br />
- Herr Günter Hoop, Wohnungsbaugesellschaft<br />
mbH Gardelegen<br />
- Frau Jana Kozyk, Gesellschaft für Wohn-<br />
und Gewerbeimmobilien Halle-Neustadt<br />
mbH<br />
- Herr Ronald Luckanus, Wobau Hohenmölsen<br />
GmbH<br />
- Herr Joachim Schlichter, Dessauer Wohnungsbaugesellschaft<br />
mbH<br />
- Herr Heinrich Sonsalla, Wohnungsbaugesellschaft<br />
Magdeburg mbH<br />
- Herr Hans-Ekkehardt Tutschka, Wohnungsbaugesellschaft<br />
mbH Querfurt<br />
- Herr Heinrich Dr. Wahlen, Hallesche<br />
Wohnungsgesellschaft mbH<br />
In <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung des neu<br />
gewählten <strong>Verband</strong>srates wurden als Vorsitzen<strong>der</strong><br />
Ulrich Franke und als Stellvertreter<br />
Angelika Domsgen und Joachim Schlichter<br />
bestätigt.<br />
Wir gratulieren recht herzlich und wünschen<br />
viel Erfolg.<br />
VdWg-Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
In <strong>der</strong> VdWg-Mitglie<strong>der</strong>versammlung wurden<br />
ebenfalls die satzungsgemäßen Beschlüsse<br />
gefasst.<br />
14 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>
II Verbändeaktivitäten<br />
In beiden Mitglie<strong>der</strong>versammlungen hielt<br />
<strong>der</strong> im Januar 2011 ausscheidende GdW-<br />
Präsident Lutz Freitag ein Grußwort zu<br />
wohnungs- und verbandspolitischen Themen.<br />
Presseerklärung zum <strong>Verband</strong>stag<br />
Am 07.09.<strong>2010</strong> fand anlässlich des <strong>Verband</strong>stages<br />
eine Pressekonferenz statt.<br />
Themen waren <strong>der</strong> Rückblick auf 20 erfolgreiche<br />
Jahre <strong>Wohnungswirtschaft</strong> in und für<br />
Sachsen-Anhalt und die aktuellen wohnungswirtschaftlichen<br />
und wohnungspolitischen<br />
Themen.<br />
Fachausstellung<br />
Den Partnern, die an unserer Ausstellung<br />
anlässlich des <strong>Verband</strong>stages teilgenommen<br />
haben (Aareon, BRUNATA, CAPAROL, Deutsche<br />
Telekom, DOMUS, E.ON Avacon, GE-<br />
TEC, Hammonia-Verlag, Heinemann, IBA<br />
<strong>2010</strong>, imvisio/Elancia, innotec, ista, Kabel<br />
Deutschland, Minol, MITGAS, ÖSA Versicherungen,<br />
PrimaCom, Städtische Werke Magdeburg,<br />
Techem, TeleColumbus, WSA) danken<br />
wir für Ihre Unterstützung.<br />
Im Internet unter www.vdwvdwg.de haben<br />
wir folgende Informationen vom <strong>Verband</strong>stag<br />
eingestellt:<br />
- Branchen- und Tätigkeitsbericht 2009/<br />
<strong>2010</strong> (Rubrik Fachinformationen/Publikationen/Jahresberichte),<br />
- Presseerklärung zum <strong>Verband</strong>stag <strong>2010</strong>/<br />
Medienberichterstattungen (Rubrik Presse),<br />
- Flyer „20 Jahre <strong>Wohnungswirtschaft</strong>“<br />
(Rubrik Fachinformationen).<br />
Der nächste <strong>Verband</strong>stag wird voraussichtlich<br />
am 14./15.09.2011 in Halle/S. stattfinden.<br />
Wir bitten, den Termin bereits jetzt<br />
vorsorglich zu notieren.<br />
(rie)<br />
Übersicht <strong>der</strong> VdW/VdWg-Informationsveranstaltungen,Fachtagungen,Seminarveranstaltungen,<br />
Fachausschuss-, Arbeitsgemeinschafts-,<br />
Arbeitsgruppen-<br />
und Arbeitskreissitzungen<br />
Fachtagungen:<br />
08./09.09.<strong>2010</strong> - <strong>Verband</strong>stag „20 Jahre<br />
<strong>Wohnungswirtschaft</strong> für Sachsen-Anhalt“<br />
Informationsveranstaltungen<br />
28.07.<strong>2010</strong> - Photovoltaik<br />
18.08.<strong>2010</strong> - Informationsveranstaltung für<br />
Hauswarte, -meister, -betreuer und vergleichbare<br />
Mitarbeiter<br />
Seminarveranstaltungen:<br />
14.07.<strong>2010</strong> - Mietschulden abbauen, Räumungen<br />
verhin<strong>der</strong>n – Strategien und Entscheidungshilfen<br />
für den Umgang mit Mietschuldnern<br />
02.08.<strong>2010</strong> - Die Än<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> Kontopfändung<br />
und ihre Auswirkungen auf die<br />
Gläubiger und Gläubigervertreter<br />
16.08.<strong>2010</strong> - Aktuelle Rechtsprechung zum<br />
WEG<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 15
II Verbändeaktivitäten<br />
25.08.<strong>2010</strong> - Kundenorientierte Korrespondenz<br />
30.08.<strong>2010</strong> - Internetnutzung im rechtlichen<br />
Fokus<br />
22.09.<strong>2010</strong> - GmbH-Geschäftsführer im<br />
Konzern (VdW)<br />
Fachausschusssitzungen:<br />
11.08.<strong>2010</strong> – Fachausschuss Recht<br />
25.08.<strong>2010</strong> – Fachausschuss Bau/Technik<br />
Arbeitsgemeinschaften/Arbeitsgruppen/<br />
Arbeitskreise:<br />
14.07.<strong>2010</strong> - Arbeitsgemeinschaft Altmark<br />
(VdWg)<br />
25.08.<strong>2010</strong> - Arbeitsgemeinschaft Altmark<br />
(VdWg)<br />
26.08.<strong>2010</strong> - Arbeitsgemeinschaft Hallescher<br />
Wohnungsunternehmen<br />
01.09.<strong>2010</strong> - Arbeitskreis Rechnungslegung<br />
und Bilanzierung (VdWg)<br />
16./17.09.<strong>2010</strong> - Arbeitsgemeinschaft Altmark<br />
(VdWg)<br />
28.09.<strong>2010</strong> – Arbeitsgruppe Marketing<br />
(VdW)<br />
30.09.<strong>2010</strong> - Arbeitsgemeinschaft Magdeburger<br />
Wohnungsgenossenschaften (VdWg)<br />
(dr/pa)<br />
Verbände im Gespräch<br />
Zu wohnungspolitischen und wohnungswirtschaftlichen<br />
Themen führten die Verbände<br />
zahlreiche Gespräche u. a. mit Ministern,<br />
Staatssekretären, Abgeordneten, Vertretern<br />
<strong>der</strong> Kommunen, Parteien und an<strong>der</strong>en<br />
Organisationen.<br />
Sie nahmen an Veranstaltungen bzw. Sitzungen<br />
<strong>der</strong> Landesregierung, des MLV-<br />
Demografiebeirates, des GdW, des HVH,<br />
<strong>der</strong> DESWOS, an<strong>der</strong>er Regionalverbände<br />
u. a. teil.<br />
Weiterhin nahmen Sie an Festveranstaltungen<br />
von Mitgliedsunternehmen, an<strong>der</strong>en<br />
Organisationen u. a. anlässlich <strong>der</strong>en<br />
20jährigen Bestehens teil.<br />
Innerhalb <strong>der</strong> Mitgliedschaft waren beide<br />
Verbände bei Fachgesprächen und sonstigen<br />
Veranstaltungen vertreten.<br />
(pa)<br />
16 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>
III Recht<br />
Mietrecht/Mietnomadentum<br />
Aus <strong>der</strong> Fülle <strong>der</strong> Mietrechtsän<strong>der</strong>ungsvorschläge<br />
will offensichtlich die Bundesregierung<br />
jetzt das Problem des Mietnomadentums<br />
untersuchen lassen. Zur Klärung <strong>der</strong><br />
Frage, ob die Politik reagieren muss, sollen<br />
zwei Juraprofessoren <strong>der</strong> Universität Bielefeld<br />
in einer Studie herausfinden, wie viele<br />
Mietnomaden es überhaupt gibt. Haus &<br />
Grund geht von 15.000 Betrügern bundesweit<br />
aus, <strong>der</strong> Mieterbund von höchstens<br />
1.000 Fällen. Die Wahrheit liegt sicher dazwischen,<br />
wobei <strong>der</strong> Begriff „Mietnomade“<br />
genau definiert werden müsste.<br />
(rie)<br />
Erfassung von Rohrwärme bei<br />
Einrohrheizungen<br />
BGH, Urteil vom 12. Mai <strong>2010</strong>, Az. VIII ZR<br />
170/09<br />
Beabsichtigt <strong>der</strong> Gebäudeeigentümer, eine<br />
bisher vorhandene Lücke bei <strong>der</strong> Erfassung<br />
des Wärmeverbrauchs in einer Wohnung<br />
durch die Installation zusätzlicher Messgeräte<br />
zu schließen, hat <strong>der</strong> Wohnungsnutzer<br />
dies nach § 4 Abs. 2 Halbsatz 2 Heizkosten-<br />
VO zu dulden.<br />
Der Vermieter for<strong>der</strong>te den Mieter bei einer<br />
so genannten Einrohrheizung erfolglos auf,<br />
zusätzliche Heizkostenverteiler am Fallrohr<br />
eines Heizungsstrangs anzubringen, um die<br />
abgegebene Wärmemenge zu messen. Der<br />
Mieter war zur Duldung <strong>der</strong> Anbringung<br />
nicht bereit. Der Vermieter erhob entsprechende<br />
Duldungsklage. Nach § 4 Abs. 1<br />
HeizkostenVO hat <strong>der</strong> Gebäudeeigentümer<br />
den anteiligen Verbrauch des Mieters an<br />
Wärme und Warmwasser zu erfassen. Hierzu<br />
hat er geeignete Verbrauchserfassungsgeräte<br />
zu installieren. Der Mieter hat Anspruch<br />
auf eine ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung<br />
und hat die entsprechenden<br />
Maßnahmen <strong>der</strong> Ausstattung zur Verbrauchserfassung<br />
zu dulden. Diese Maßnahme<br />
liegt im Interesse bei<strong>der</strong> Vertragspar-<br />
teien. § 7 HeizkostenVO regelt lediglich die<br />
Verteilung bereits erfasster Wärmekosten,<br />
sagt jedoch nichts darüber aus, ob und in<br />
welcher Weise die Erfassung zu erfolgen<br />
hat.<br />
Der Mieter kann den Vermieter nicht zwingen,<br />
anstelle <strong>der</strong> bisher vorhandenen Einrohrheizungen<br />
seiner Meinung nach eine<br />
wirtschaftlichere und energetisch sinnvollere<br />
Zweirohrheizung zu installieren.<br />
(ph)<br />
Nichtzahlung <strong>der</strong> Prozesskosten<br />
nach einem Räumungsprozess<br />
kein Kündigungsgrund<br />
BGH, Urteil vom 14. Juli <strong>2010</strong>, Az. VIII ZR<br />
267/09<br />
Ein Vermieter kann einen Wohnraummietvertrag<br />
nicht deshalb kündigen, weil <strong>der</strong><br />
Mieter die Prozesskosten eines früheren auf<br />
Zahlungsverzug gestützten Räumungsprozess<br />
nicht begleicht. Der Mieter erhielt Leistungen<br />
<strong>der</strong> ARGE. Im Dezember 2006 kündigte<br />
die Vermieterin wegen Zahlungsverzug<br />
das Mietverhältnis fristlos und erhob<br />
Räumungsklage. Innerhalb <strong>der</strong> Schonfrist<br />
des § 569 BGB wurden die Mietrückstände<br />
von <strong>der</strong> ARGE beglichen, <strong>der</strong> Prozess in <strong>der</strong><br />
Hauptsache erledigt erklärt und die Prozesskosten<br />
dem Mieter auferlegt. Ein Ausgleich<br />
<strong>der</strong> Prozesskosten durch den Mieter erfolgte<br />
nicht, so dass <strong>der</strong> Vermieter im November<br />
2008 erneut das Mietverhältnis kündigte.<br />
Der BGH führte aus, dass ein Mietverhältnis<br />
nur dann ordentlich gekündigt werden<br />
kann, wenn ein berechtigtes Interesse an<br />
<strong>der</strong> Beendigung des Vertragsverhältnisses<br />
besteht. Der Mieter verletzt zwar seine auferlegten<br />
Pflichten, wenn er Kosten aus einem<br />
vorhergehenden Räumungsprozess<br />
nicht begleicht, jedoch ist die Erheblichkeitsschwelle<br />
für eine erneute Kündigung nicht<br />
erreicht. Innerhalb <strong>der</strong> so genannten Schonfrist<br />
soll dem Mieter die Möglichkeit eröff-<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 17
III Recht<br />
net werden, Mietaußenstände zu begleichen.<br />
Ziel dieser Regelung soll sein, Obdachlosigkeit<br />
des Mieters zu vermeiden. Die vorgenannte<br />
Regelung würde aufgehoben<br />
werden, wenn dem Vermieter die Möglichkeit<br />
offenbliebe, trotz Nichtzahlung <strong>der</strong><br />
Prozesskosten das Mietverhältnis zu kündigen,<br />
obwohl eine öffentliche Stelle die<br />
Mietschulden innerhalb <strong>der</strong> Schonfrist übernommen<br />
hätte.<br />
(ph)<br />
Der Nichteinhaltung <strong>der</strong> Abrechnungsfrist<br />
steht eine Anpassung<br />
<strong>der</strong> Vorauszahlungen nach § 560<br />
Abs. 4 BGB nicht entgegen<br />
BGH, Urteil vom 16. Juni <strong>2010</strong>, Az. VIII ZR<br />
258/09<br />
Die Wohnung des Mieters war mit Wohnungsfürsorgemitteln<br />
des Bundes gebaut<br />
worden. Dieser hatte ein Belegungsrecht,<br />
nachfolgend erfolgte eine Freistellung für<br />
den Vermieter. Zwischen den Parteien war<br />
strittig, ob verschiedene Salden aus bisherigen<br />
Betriebskostenabrechnungen zu entrichten<br />
sind und ob <strong>der</strong> Vermieter berechtigt<br />
ist, bei verspäteter Abrechnung <strong>der</strong> Betriebskosten<br />
Anpassungen <strong>der</strong> Vorauszahlungen<br />
vorzunehmen.<br />
Vom Zeitpunkt <strong>der</strong> Abrechnungsreife an<br />
kann <strong>der</strong> Vermieter einen Anspruch auf<br />
Vorauszahlungen nicht mehr geltend machen.<br />
Er kann nur noch die sich aus <strong>der</strong><br />
Abrechnung ergebenden Erträge verlangen<br />
und ggf. die Klage umstellen, sofern ausstehende<br />
Vorauszahlungen verlangt wurden.<br />
Gemäß § 560 Abs. 4 BGB kann jede<br />
Vertragspartei nach einer Abrechnung eine<br />
Anpassung <strong>der</strong> Vorauszahlungen vornehmen.<br />
Dieser Anpassung <strong>der</strong> Vorauszahlungen<br />
steht nicht entgegen, dass <strong>der</strong> Vermieter<br />
die Abrechnungsfrist gemäß § 556<br />
Abs. 3 BGB nicht eingehalten hat. Er kann<br />
zwar die Negativsalden aus <strong>der</strong> Betriebskos-<br />
tenabrechnung nicht mehr nachfor<strong>der</strong>n, hat<br />
jedoch die Möglichkeit, die Vorauszahlung<br />
zu erhöhen. Das Gesetz sieht über den<br />
Nachfor<strong>der</strong>ungsausschluss für die verspätete<br />
Abrechnung keine weiteren Sanktionen für<br />
den Vermieter vor. Der BGH vertrat die Auffassung,<br />
dass dementsprechend auch nach<br />
verspäteter Abrechnung eine Anpassung<br />
gegenüber dem Mieter geltend gemacht<br />
werden kann.<br />
(ph)<br />
Feststellungsinteresse des Mieters<br />
zu unwirksamen Schönheitsreparaturenklauseln<br />
BGH, Urteil vom 13. Januar <strong>2010</strong>, Az. VIII ZR<br />
351/08<br />
Der Mieter mietete Gewerberäume. In einer<br />
geson<strong>der</strong>ten Anlage zum Mietvertrag wurde<br />
eine Vereinbarung über vom Mieter durchzuführende<br />
Schönheitsreparaturen getroffen.<br />
Nach Kündigung des Vertrages durch<br />
den Mieter vertrat dieser die Auffassung,<br />
dass die getroffene Schönheitsreparaturenklausel<br />
nach <strong>der</strong> Rechtsprechung des BGH<br />
unwirksam sei.<br />
In einem Schreiben des Mieters for<strong>der</strong>te er<br />
den Vermieter auf zu erklären, dass er nicht<br />
auf die Durchführung <strong>der</strong> Schönheitsreparaturen<br />
beharrt. Der Vermieter reagierte auf<br />
dieses Schreiben nicht.<br />
Der BGH vertrat die Auffassung, dass <strong>der</strong><br />
Mieter ein berechtigtes Interesse an <strong>der</strong><br />
alsbaldigen Klärung <strong>der</strong> Frage hat, ob er zur<br />
Durchführung von Schönheitsreparaturen<br />
verpflichtet sei. Dem Mieter war es nicht<br />
zuzumuten, es darauf ankommen zu lassen,<br />
ob <strong>der</strong> Vermieter ihn auf die Inanspruchnahme<br />
<strong>der</strong> Schönheitsreparaturen o<strong>der</strong><br />
Schadensersatz verklagt. Unter diesen Umständen<br />
durfte <strong>der</strong> Mieter erwarten, dass<br />
sich <strong>der</strong> Vermieter auf seine entsprechende<br />
Anfrage hin alsbald äußert.<br />
18 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>
III Recht<br />
Dadurch, dass <strong>der</strong> Vermieter die Anfrage<br />
unbeantwortet ließ, hatte <strong>der</strong> Mieter Grund<br />
zur Annahme, dass <strong>der</strong> Vermieter die im<br />
Vertrag eingeräumten Ansprüche geltend<br />
machen würde.<br />
Der Mieter hatte damit das für eine negative<br />
Feststellungsklage erfor<strong>der</strong>liche Interesse an<br />
alsbaldiger Feststellung, dass dem Vermieter<br />
diese Ansprüche nicht zustehen. Dem Feststellungsinteresse<br />
des Mieters steht nicht<br />
entgegen, dass sich <strong>der</strong> Vermieter seines<br />
Anspruches auf Durchführung von Schönheitsreparaturen<br />
nicht ausdrücklich „berühmt“<br />
hat. Der BGH führt aus, dass eine<br />
ausdrückliche „Berühmung“ seitens des<br />
Vermieters nicht in jedem Fall vorausgehen<br />
muss. Es reicht aus, wenn <strong>der</strong> Mieter befürchten<br />
muss, dass <strong>der</strong> Vermieter auf<br />
Grund seines vermeintlichen Rechts Ansprüche<br />
geltend machen könnte. Dies ist vor<br />
allem dann <strong>der</strong> Fall, wenn <strong>der</strong> Vermieter mit<br />
einer nach Treu und Glauben zu erwartenden<br />
eindeutigen Erklärung zurückhält. Eine<br />
solche Erklärung durfte <strong>der</strong> Mieter nach<br />
Treu und Glauben erwarten. Er hatte ein<br />
berechtigtes Interesse daran zu klären, ob er<br />
Schönheitsreparaturen ausführen muss o<strong>der</strong><br />
nicht.<br />
Der Vermieter wäre dementsprechend verpflichtet<br />
gewesen, eine eindeutige Erklärung<br />
abzugeben.<br />
(ph)<br />
Betriebskostenabrechnung nach<br />
Personen<br />
LG Krefeld, Urteil vom 17. März <strong>2010</strong>, Az.<br />
2 S 55/09<br />
In einer Betriebskostenabrechnung, die nach<br />
dem Abrechnungsschlüssel „Personen“<br />
abrechnet, müssen die Gesamtpersonenzahl<br />
und die Zahl <strong>der</strong> Nutzer <strong>der</strong> abgerechneten<br />
Wohnung in <strong>der</strong> Abrechnung nicht z.B.<br />
durch die Beifügung eines Belegungsplanes<br />
erläutert werden. Die Abrechnung ist formell<br />
wirksam.<br />
Die Mietvertragsparteien streiten über die<br />
Nebenkostenabrechnung aus zwei Jahren,<br />
inwieweit <strong>der</strong> Mieter Nachzahlungen leisten<br />
muss. Insbeson<strong>der</strong>e war strittig, ob <strong>der</strong><br />
Vermieter in die Abrechnung eine Übersicht<br />
<strong>der</strong> wohnenden Personen einfügen muss,<br />
wenn er nach dem Personenschlüssel abrechnet.<br />
Das LG Krefeld führt aus, dass die Abrechnung<br />
formell wirksam ist und den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
des § 259 BGB entspricht.<br />
Eine Erläuterung des angewandten Verteilungsmaßstabes<br />
ist allerdings nicht in jedem<br />
Fall Voraussetzung für eine formell ordnungsgemäße<br />
Abrechnung. Die Abrechnung<br />
soll den Mieter in die Lage versetzen,<br />
die Abrechnung nachzuprüfen, d. h. gedanklich<br />
und rechnerisch nachzuvollziehen.<br />
Aus <strong>der</strong> Abrechnung ergeben sich die<br />
zugrunde liegenden Gesamtwohnflächen<br />
pro Hausnummer, die sich selbst aus den<br />
Angaben erklären. Die Angabe verschiedener<br />
Positionen mit unterschiedlichen Wohnflächen<br />
ist dementsprechend berechtigt. Die<br />
Gesamtpersonenzahl ist mit 21,45 und <strong>der</strong><br />
Anteil <strong>der</strong> Mieter mit 2 angegeben.<br />
Die Abrechnung ist nachvollziehbar, auch<br />
wenn sich anhand <strong>der</strong> vorhandenen Angaben<br />
nicht feststellen lässt, wie sich die Gesamtpersonenzahl<br />
von 21,45 zusammensetzt.<br />
Der Mieter soll die rechnerische Richtigkeit<br />
<strong>der</strong> Abrechnung nachprüfen können.<br />
Dem Mieter war es ohne Weiteres möglich,<br />
die Art des Verteilerschlüssels zu erkennen,<br />
die rechnerische Richtigkeit zu überprüfen<br />
und den auf ihn entfallenden Anteil zu erkennen.<br />
Die Interessen des Mieters sind<br />
dadurch ausreichend geschützt, dass er<br />
Zweifel über die Richtigkeit <strong>der</strong> Werte durch<br />
Einblick in die Abrechnungsunterlagen beim<br />
Vermieter ausräumen kann.<br />
(ph)<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 19
III Recht<br />
Hauswarttätigkeit / Geltendmachung<br />
in <strong>der</strong> Betriebskostenabrechnung<br />
AG Köpenick, Urteil vom 19. Mai <strong>2010</strong><br />
(Grundeigentum <strong>2010</strong>, S. 915)<br />
Mieter und Vermieter streiten über die Abrechnung<br />
von Arbeiten des Hauswartes im<br />
Mietobjekt. In <strong>der</strong> Abrechnung des Vermieters<br />
waren Kostenpositionen unter <strong>der</strong> Rubrik<br />
Hauswart für das Auswechseln <strong>der</strong><br />
Glühbirnen und sonstige Kleinreparaturen<br />
enthalten.<br />
Der Vermieter setzte pauschal eine Stunde<br />
pro Monat pro Abrechnungseinheit für Instandsetzungsarbeiten<br />
ab. Bei <strong>der</strong> Abrechnungsposition<br />
Hausreinigung und Außenanlagen<br />
waren Kosten für das Auswechseln<br />
von Glühbirnen und kleineren Reparaturen<br />
enthalten. In <strong>der</strong> Abrechnung über die<br />
warmen Betriebskosten (Heiz- und Warmwasserkosten)<br />
wurden mehr Brennstoffkosten<br />
angesetzt als sich in <strong>der</strong> Aufteilung <strong>der</strong><br />
Kostenarten ergaben.<br />
Der Vermieter nahm den Mieter auf die<br />
offenstehenden Salden in Anspruch. Der<br />
Mieter vertrat die Auffassung, dass die Kosten<br />
für das Auswechseln von Glühbirnen<br />
und Kleinreparaturen als Instandsetzungsarbeiten<br />
nicht umlegbar seien. Der pauschale<br />
Abzug von einer Stunde sei ebenfalls nicht<br />
zulässig. Das angerufene AG schloss sich<br />
<strong>der</strong> Argumentation des Mieters an. Explizit<br />
führte das Gericht aus, dass in <strong>der</strong> Position<br />
Hausreinigung und Außenanlagen Hauswarttätigkeiten<br />
angesetzt wurden, die nicht<br />
umlagefähig i. S. <strong>der</strong> Betriebskostenordnung<br />
sind. Weiter führt das AG aus, dass<br />
nur Kosten angesetzt werden dürfen, die<br />
sich aus <strong>der</strong> Aufteilung <strong>der</strong> warmen Heiz-<br />
und Warmwasserkosten ergeben. Hierzu<br />
können auch Zusatzkosten für Heizung und<br />
Warmwasser gehören.<br />
(ph)<br />
Entsorgung des Wohnungsschlüssels<br />
durch den Mieter bei einer<br />
zentralen Schließanlage<br />
AG Ludwigsburg, Urteil vom 13. April <strong>2010</strong>,<br />
Az. 8 C 3212/09<br />
Der Mieter behauptete, seinen angeblich<br />
beschädigten Wohnungsschlüssel, <strong>der</strong> für<br />
die zentrale Schließanlage des Hauses passte,<br />
entsorgt zu haben. Für den Vermieter<br />
stand die Frage, inwieweit er einen vollständigen<br />
Austausch <strong>der</strong> Schließanlage im Gesamtobjekt<br />
vornehmen kann. Das angerufene<br />
AG verneinte einen Schadensersatzanspruch<br />
des Vermieters, da eine entsprechende<br />
Kostennote zum Austausch durch<br />
den Vermieter nicht beigebracht werden<br />
konnte.<br />
Allein auf den Nachweis eines Kostenangebotes<br />
können keine Schadensersatzfor<strong>der</strong>ungen<br />
geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch<br />
wegen unterlassener<br />
Reparaturen o<strong>der</strong> Substanzverletzungen an<br />
<strong>der</strong> Mietsache, mit <strong>der</strong> eine Wertmin<strong>der</strong>ung<br />
einhergehe, können ggf. im Wege des<br />
Schadensersatzes gegenüber dem Mieter<br />
geltend gemacht werden. Bei einem verlorenen<br />
Schlüssel und <strong>der</strong> Befürchtung, dass<br />
mit dem verlorenen Schlüssel Missbrauch<br />
begangen wird, rechtfertigt es bei Nichtvorlage<br />
einer entsprechenden Rechnung für<br />
den Austausch <strong>der</strong> Schließanlage nicht, den<br />
Mieter mit den Kosten, die fiktiv entstehen<br />
könnten, zu belasten.<br />
(ph)<br />
20 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>
IV Multimedia und innovative Entwicklungen<br />
Neuer VdW/VdWg - Internetauftritt<br />
www.vdwvdwg.de<br />
Der Webauftritt <strong>der</strong> wohnungswirtschaftlichen<br />
Verbände Sachsen-Anhalts erhält im<br />
Herbst <strong>2010</strong> ein neues Erscheinungsbild.<br />
Damit wird sowohl das technische Basisgerüst<br />
<strong>der</strong> Website als auch die Benutzeroberfläche<br />
den aktuellen Anfor<strong>der</strong>ungen angepasst.<br />
Bei <strong>der</strong> Designerstellung haben wir auf eine<br />
zeitgemäße Bildsprache geachtet. Der Wie<strong>der</strong>erkennungswert<br />
zum Werbe- und Printmaterial<br />
bleibt jedoch erhalten.<br />
Sie finden auf unserer Website komplexe<br />
Informationen rund um die Wohnungs- und<br />
Immobilienwirtschaft sowie zu unseren Mitgliedsunternehmen<br />
einschließlich einer<br />
Google-Maps-Funktion, können Dokumente<br />
sowie Bild- und Videodateien herunterladen<br />
o<strong>der</strong> sich über aktuelle Veranstaltungen <strong>der</strong><br />
Verbände informieren.<br />
Die Suchfunktion unseres neuen Auftritts<br />
erstreckt sich über alle Dateiformate (auch<br />
PDF-Dokumente).<br />
Darüber hinaus besteht für langsame Internetverbindungen<br />
die Möglichkeit, die barrierefreie<br />
Seite<br />
http://blackberry.vdwvdwg.de<br />
zu nutzen.<br />
Die Zahl <strong>der</strong> Besucher <strong>der</strong> VdW/VdWg-<br />
Internetseite liegt durchschnittlich bei 6.000<br />
pro Monat.<br />
(schm)<br />
BSI weist Sicherheitsbedenken<br />
zum neuen Personalausweis zurück<br />
Das Bundesamt für Sicherheit in <strong>der</strong> Informationstechnik<br />
(BSI) weist die in den ver-<br />
schiedenen Medienberichten geäußerten<br />
Sicherheitsbedenken bei <strong>der</strong> Verwendung<br />
des neuen Personalausweises zurück. Die<br />
geschil<strong>der</strong>te Angriffsmöglichkeit weist auf<br />
einen klassischen Trojanerangriff auf den PC<br />
des Nutzers hin. Angriffe mit Schadsoftware<br />
wie einem Trojanischen Pferd sind bei <strong>der</strong><br />
Nutzung des Internets grundsätzlich möglich.<br />
Bei Verwendung eines Basislesegerätes<br />
ohne eigenes Zahleneingabefeld kann ein<br />
solcher Trojaner die Tastatureingabe <strong>der</strong><br />
sechsstelligen PIN mitlesen, die zur Online-<br />
Authentisierung mit dem neuen Personalausweis<br />
notwendig ist. Um Angriffen mit<br />
Schadsoftware und Phishing vorzubeugen,<br />
sollten Anwen<strong>der</strong> ihren PC mit den gängigen<br />
Methoden absichern (Antivirensoftware,<br />
Firewall, regelmäßige Updates etc). Im<br />
Vergleich zur heute in <strong>der</strong> Regel verwendeten<br />
Authentisierung mittels Benutzername<br />
und Passwort bietet <strong>der</strong> neue Personalausweis<br />
auch in Verbindung mit einem Basislesegerät<br />
einen erheblichen Sicherheitsgewinn.<br />
Mit <strong>der</strong> genannten Methode hat ein<br />
Angreifer keinerlei Zugriff auf die persönlichen<br />
Daten des Ausweisinhabers. Diese<br />
Daten werden ausschließlich durchgehend<br />
verschlüsselt vom Chip an den Dienstanbieter<br />
übertragen. Durch das Mitlesen <strong>der</strong> PIN<br />
ist auch ein Missbrauch des Ausweises nicht<br />
möglich, denn zur Nutzung <strong>der</strong> elektronischen<br />
Ausweisfunktion ist eine Zweifaktor-<br />
Authentisierung notwendig. Neben <strong>der</strong><br />
Kenntnis <strong>der</strong> PIN muss <strong>der</strong> Angreifer dafür<br />
auch Zugriff auf den Ausweis selbst haben.<br />
(schm)<br />
Neue Schwachstelle im Adobe-<br />
Rea<strong>der</strong><br />
IT-Sicherheitsexperten haben eine Schwachstelle<br />
im Adobe-Rea<strong>der</strong> entdeckt. Diese<br />
kann von einem Angreifer zur Ausführung<br />
beliebiger Codes missbraucht werden, indem<br />
er den Nutzer dazu verleitet, ein präpariertes<br />
PDF-Dokument zu öffnen. Betroffen<br />
sind die aktuelle Version 9.3.4 des Adobe-<br />
Rea<strong>der</strong>s und auch des Adobe Acrobat sowie<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 21
IV Multimedia und innovative Entwicklungen<br />
frühere Versionen auf allen Plattformen. Die<br />
Schwachstelle wird bereits aktiviert ausgenutzt,<br />
indem manipulierte PDF-Dokumente<br />
per E-Mail verschickt werden.<br />
Der Adobe-Rea<strong>der</strong> ist ein weit verbreitetes<br />
Programm zum Darstellen von PDF-<br />
Dokumenten. Es ist optional auch ein Plugin<br />
für Browser installierbar, so dass in Webseiten<br />
eingebettete PDF-Dokumente automatisch<br />
geladen werden. Die Schwachstelle<br />
kann beim Öffnen eines schadhaften PDF-<br />
Dokuments auftreten, wenn dies entwe<strong>der</strong><br />
vom Benutzer bewusst geöffnet wird o<strong>der</strong><br />
von dem Adobe Plugin automatisch beim<br />
Betrachten einer Website geöffnet wird.<br />
Adobe arbeitet bereits an <strong>der</strong> Behebung des<br />
Fehlers. Als zusätzliche Schutzmaßnahme<br />
sollten nur PDF-Dokumente aus vertrauenswürdigen<br />
Quellen geöffnet werden. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
sollten PDF-Dokumente nicht mit<br />
Administratorenrechten geöffnet werden.<br />
(schm)<br />
Verbreitung von Schadsoftware<br />
über Werbebanner<br />
Das Bundesamt für Sicherheit in <strong>der</strong> Informationstechnik<br />
(BSI) schätzt die Gefährdung<br />
<strong>der</strong> IT-Sicherheit in Deutschland für das<br />
zweite Quartal <strong>2010</strong> als hoch ein. Zu den<br />
aktuellen Entwicklungen zählt die Verbreitung<br />
von Schadsoftware über Werbebanner<br />
und die wachsende Zahl von Schadsoftware-Varianten,<br />
die von Virenscannern nur<br />
schwer erkannt werden. Das geht aus dem<br />
zweiten Quartalslagebericht für das Jahr<br />
<strong>2010</strong> hervor, den das BSI jetzt veröffentlicht<br />
hat. Seit April wurden vermehrt Vorfälle<br />
bekannt, die deutlich machen, dass sich<br />
auch Besucher seriöser Websites mit Schadsoftware<br />
infizieren können. Verantwortlich<br />
jedoch für die Vorfälle waren nicht die<br />
Betreiber <strong>der</strong> betroffenen Seiten, son<strong>der</strong>n so<br />
genannte AdServer. Diese Server verteilen<br />
automatisch und in großer Stückzahl Werbebanner<br />
an Internetseiten. Angreifern war<br />
es gelungen, die ungenügenden Sicher-<br />
heitsvorkehrungen eines AdServers zu umgehen<br />
und ein dort gespeichertes Werbebanner<br />
mit einem unsichtbaren Link zu manipulieren.<br />
Dieser führte zu einem Computer,<br />
auf dem ein Schadprogramm installiert<br />
war. Es ermöglicht Kriminellen, die Kontrolle<br />
über einen Rechner zu erlangen und auf<br />
diese Weise Botnetze aufzubauen, mit denen<br />
an<strong>der</strong>e Server angegriffen o<strong>der</strong> Spam-<br />
Mails verschickt werden können. Weiterhin<br />
hat das BSI eine steigende Zahl von Infektionen<br />
mit dem Trojaner „Zeuss“ beobachtet,<br />
die vermutlich auf infizierte Werbebanner<br />
zurückzuführen sind.<br />
Auch hier gilt, die Antivirensoftware und die<br />
Programm-Updates auf dem aktuellen<br />
Stand zu halten sowie eine Firewall einzusetzen.<br />
(schm)<br />
E-Brief, DE-Mail und Co.<br />
Die flächendeckende Einführung <strong>der</strong> digitalen<br />
Signatur steht unmittelbar bevor. Damit<br />
verbunden wird eine neue Kommunikationskultur<br />
Einzug halten. Das Schriftformgebot<br />
wird dann auch von elektronischen<br />
E-Mail-Nachrichten mit qualifizierter Signatur<br />
erfüllt. Der jetzt noch weit verbreitete<br />
Papierbrief zur verbindlichen Übermittlung<br />
von Informationen gerät somit unter Druck.<br />
Mit den verfügbaren Techniken ist mittlerweile<br />
eine verbindliche und verschlüsselte<br />
Ende-zu-Ende-Kommunikation ohne staatliche<br />
Hilfe und ohne einen Konzern mit Monopolallüren<br />
möglich.<br />
Daher werden jetzt von <strong>der</strong> Post und von<br />
staatlicher Seite her mit großem Aufwand<br />
Projekte kreiert, die diese Tendenz aufhalten<br />
sollen. So generiert die Post den „E-Brief“.<br />
Übrigens mit genau dem Porto des bisherigen<br />
Briefes, dabei ist eine verschlüsselte<br />
E-Mail-Kommunikation eigentlich kostenfrei.<br />
22 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>
IV Multimedia und innovative Entwicklungen<br />
Staatlich wird das Projekt „DE-Mail“ vorangetrieben.<br />
Die Verschlüsselung wird dabei<br />
mit einem staatlich erstellten Schlüssel<br />
durchgeführt und nicht, wie eigentlich sinnvoll,<br />
mit einem Schlüssel <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Kommunikation<br />
Beteiligten. Würden Sie es besser<br />
finden, dass Ihre Briefe von Ihrem Bürgermeister<br />
unterschrieben werden, anstatt<br />
von Ihnen? Nein, dann lassen Sie die Finger<br />
von DE-Mail!<br />
Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
von E-Brief und DE-Mail offenbart<br />
noch weitere Unannehmlichkeiten. So<br />
verpflichten Sie sich verbindlich, Ihr Mailkonto<br />
täglich abzurufen. Dies gilt auch im<br />
Urlaub! Eine tolle Eigenschaft für Werbeunternehmen.<br />
Zumal Sie sich als Teilnehmer an<br />
den Verfahren E-Brief und DE-Mail komplett<br />
incl. Geburtsdatum registrieren müssen. In<br />
den AGB <strong>der</strong> Post stimmen Sie <strong>der</strong> Veröffentlichung<br />
Ihrer Registrierdaten in einem<br />
Adressverzeichnis zu. Dies ist ein gefundenes<br />
Fressen für alle Adressbroker und die<br />
daran angeschlossenen werbenden Unternehmen.<br />
Fazit:<br />
Fallen Sie nicht auf die Scheinangebote von<br />
Institutionen herein, die Ihnen plötzlich eine<br />
einfache verbindliche elektronische Kommunikation<br />
anbieten.<br />
Aktuelle Bestrebungen, dass Bürger gezwungen<br />
werden sollen, sich ein DE-Mail-<br />
Konto zuzulegen, werden aktuell durch<br />
Datenschutzverbände und an<strong>der</strong>e Vereinigungen<br />
scharf kritisiert.<br />
Bleiben Sie vorerst bei Ihren bisherigen<br />
Kommunikationsgewohnheiten, bis Sie mit<br />
Ihren Kommunikationspartnern auf <strong>der</strong> Basis<br />
von eigenen Schlüsseln (eigenen digitalen<br />
Signaturen) kommunizieren können.<br />
Denn gleichzeitig ist mit <strong>der</strong> Umstellung auf<br />
die Kommunikation über E-Mail mit digitalen<br />
Signaturen auch die Umstellung <strong>der</strong><br />
Aufbewahrungsverfahren <strong>der</strong> Kommunikation,<br />
sprich die Einführung einer digitalen<br />
Archivierung für Mails verbunden.<br />
(mü/schm)<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 23
V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />
Aktuelles zum Jahressteuergesetz<br />
<strong>2010</strong><br />
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am<br />
9. Juli <strong>2010</strong> im ersten Durchgang zu dem<br />
Entwurf des Jahressteuergesetzes <strong>2010</strong> Stellung<br />
genommen.<br />
Vom Bundesrat wurde u. a. vorgeschlagen,<br />
den Anwendungsbereich des § 6b EStG<br />
einzuschränken. Nach dem Vorschlag des<br />
Bundesrates sollen steuerliche Gewinne aus<br />
<strong>der</strong> Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter,<br />
u. a. von Grundstücken und Gebäuden,<br />
nur noch dann steuerfrei auf neu angeschaffte<br />
o<strong>der</strong> hergestellte Wirtschaftsgüter<br />
übertragen werden können, wenn diese<br />
nicht zum Zweck <strong>der</strong> Vermietung o<strong>der</strong> Verpachtung<br />
genutzt werden. Eine Ausnahme<br />
ist nur dann vorgesehen, wenn auch das<br />
veräußerte Wirtschaftsgut innerhalb <strong>der</strong><br />
letzten sechs Jahre vor <strong>der</strong> Veräußerung<br />
ausschließlich für Vermietungs- und Verpachtungszwecke<br />
genutzt wurde. Nach <strong>der</strong><br />
Begründung zu diesem Vorschlag sollen<br />
Unternehmen, <strong>der</strong>en originärer Geschäftszweck<br />
die Vermietung o<strong>der</strong> Verpachtung<br />
ist, durch die vorgeschlagene Än<strong>der</strong>ung<br />
keine steuerlichen Nachteile erleiden. Nach<br />
Ansicht des GdW und seiner Regionalverbände<br />
geht die geplante Einschränkung<br />
aber deutlich über die in <strong>der</strong> Begründung<br />
genannte Zielsetzung – keine Begünstigung<br />
von so genannten § 6b-Fonds – hinaus.<br />
Am 29. September <strong>2010</strong> erfolgt die öffentliche<br />
Sachverständigenanhörung im Bundestag-Finanzausschuss<br />
unter Teilnahme des<br />
GdW. Hierzu wurde vom GdW und seinen<br />
Regionalverbänden eine Stellungnahme<br />
zum Gesetzentwurf erarbeitet. Darin werden<br />
die Positionen des GdW und seiner<br />
Regionalverbände u. a. zur Wie<strong>der</strong>einbeziehung<br />
<strong>der</strong> Freistellungsaufträge in das Sammelantragsverfahren,<br />
zur Einbeziehung <strong>der</strong><br />
Gebäu<strong>der</strong>einigungsleistungen in das Verfahren<br />
zur Umkehr <strong>der</strong> Umsatzsteuerschuldnerschaft,<br />
zur Beseitigung <strong>der</strong> steuerlichen<br />
Nachteile für Wohnungsunternehmen aus<br />
dem Betrieb von Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />
(EEG) sowie zur<br />
Einschränkung <strong>der</strong> Anwendung von § 6b<br />
EStG dargelegt.<br />
Die abschließende Lesung im Bundestag ist<br />
für den 29. Oktober <strong>2010</strong> vorgesehen. Die<br />
Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat<br />
ist erst in <strong>der</strong> Sitzung am 26. November<br />
<strong>2010</strong> geplant, so dass mit <strong>der</strong> Veröffentlichung<br />
im Bundesgesetzblatt frühestens im<br />
Dezember <strong>2010</strong> zu rechnen ist.<br />
Über den weiteren Verlauf werden wir Sie<br />
informieren.<br />
(mo)<br />
Bilanzielle Behandlung des Teilschul<strong>der</strong>lasses<br />
im Rahmen des<br />
KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms<br />
Im Rahmen des KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms<br />
werden zinsverbilligte<br />
Darlehen ausgereicht. Wenn die Voraussetzungen<br />
erfüllt sind, wird den Unternehmen<br />
ein Teil <strong>der</strong> Darlehensschuld (Tilgungszuschuss)<br />
erlassen. Voraussetzung ist nach den<br />
För<strong>der</strong>bestimmungen <strong>der</strong> KfW, dass bei <strong>der</strong><br />
Sanierung ein bestimmtes Energieniveau<br />
erreicht wird und dies durch die Bestätigung<br />
eines Sachverständigen nachgewiesen wird.<br />
Die Gutschrift erfolgt drei Monate nach<br />
dem Termin <strong>der</strong> Zins- und/o<strong>der</strong> Tilgungszahlungen,<br />
welcher <strong>der</strong> Prüfung und Anerkennung<br />
<strong>der</strong> Bestätigung eines Sachverständigen<br />
über die plangemäße Maßnahmendurchführung<br />
durch die KfW folgt.<br />
Bilanzielle Behandlung des Teilschul<strong>der</strong>lasses<br />
Die bilanzielle Behandlung richtet sich nicht<br />
nach HFA 1/1984 „Bilanzierungsfragen bei<br />
Zuwendungen, dargestellt am Beispiel finanzieller<br />
Zuwendungen <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Hand“, da sich die Stellungnahme ausschließlich<br />
auf Zuwendungen in Form von<br />
24 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>
V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />
Zuschüssen und Zulagen zur Finanzierung<br />
von Investitionen o<strong>der</strong> laufenden Aufwendungen<br />
bezieht. Zuwendungen in Form<br />
eines (Teil-)-Schul<strong>der</strong>lasses o<strong>der</strong> eines Tilgungszuschusses,<br />
die sich ausschließlich auf<br />
die Passivseite <strong>der</strong> Bilanz beziehen, sind<br />
nicht Gegenstand <strong>der</strong> Stellungnahme.<br />
Nach den För<strong>der</strong>bestimmungen <strong>der</strong> KfW<br />
besteht bei Erfüllung <strong>der</strong> Voraussetzungen<br />
ein Rechtsanspruch auf Teilschul<strong>der</strong>lass. Die<br />
Voraussetzung ist erfüllt, wenn das Energieniveau<br />
entsprechend den För<strong>der</strong>bestimmungen<br />
erreicht ist. Liegt diese Voraussetzung<br />
am Bilanzstichtag vor und wird spätestens<br />
bis zur Bilanzaufstellung durch einen<br />
Sachverständigen bestätigt, ist in Höhe des<br />
Teilschulerlasses am Bilanzstichtag eine For<strong>der</strong>ung<br />
zu aktivieren. Die Einbuchung <strong>der</strong><br />
For<strong>der</strong>ung erfolgt gegen sonstigen betrieblichen<br />
Ertrag.<br />
Die Darlehensverbindlichkeit bleibt zunächst<br />
unverän<strong>der</strong>t. Bei Gutschrift des Teilschul<strong>der</strong>lasses<br />
durch die KfW erfolgt die Verrechnung<br />
<strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung mit <strong>der</strong> Kreditverbindlichkeit.<br />
Ertragsteuerliche Behandlung<br />
Das BMF hat mit Schreiben vom 3. Februar<br />
2005 die Frage zur Qualifizierung eines Teilschul<strong>der</strong>lasses<br />
im Rahmen des KfW-CO 2 -<br />
Gebäudesanierungsprogramms als Zuschuss<br />
i. S. von R 34 EStR (neu R 6.5 Abs. 2 EStR)<br />
wie folgt beantwortet:<br />
„Nach dem KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm<br />
bietet die KfW-För<strong>der</strong>bank eine<br />
langfristige, zinsgünstige Finanzierung von<br />
Vorhaben zur CO 2 -Min<strong>der</strong>ung an. Finanziert<br />
werden verschiedene Maßnahmepakete zur<br />
Wärmedämmung, Erneuerung <strong>der</strong> Heizanlage<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ersterwerb von KfW-<br />
Energiesparhäusern mittels langfristiger,<br />
zinsgünstiger Annuitätendarlehen mit Festzinssätzen<br />
und tilgungsfreien Anlaufjahren.<br />
Darüber hinaus wird unter bestimmten Vor-<br />
aussetzungen ein Teilschul<strong>der</strong>lass in Aussicht<br />
gestellt.<br />
Bei einem Teilschul<strong>der</strong>lass handelt es sich<br />
um einen Zuschuss i. S. von R 34 EStR, für<br />
den das Wahlrecht nach R 34 Abs. 2 EStR<br />
ausgeübt werden kann, soweit die bezuschussten<br />
Aufwendungen Anschaffungs-<br />
o<strong>der</strong> Herstellungskosten eines i. S. des För<strong>der</strong>programms<br />
begünstigten Wirtschaftsguts<br />
sind. Danach besteht also ein Wahlrecht,<br />
die Tilgungszuschüsse erfolgswirksam<br />
als Betriebseinnahme zu behandeln o<strong>der</strong><br />
erfolgsneutral die Anschaffungs- o<strong>der</strong> Herstellungskosten<br />
zu kürzen.“<br />
Gemäß BMF-Schreiben vom 12. März <strong>2010</strong><br />
zu § 5 Abs. 1 EStG Tz. 13 können Wahlrechte,<br />
die nur steuerrechtlich bestehen,<br />
unabhängig vom handelsrechtlichen Wertansatz<br />
ausgeübt werden (§ 5 Abs. 1 Satz 1<br />
Halbsatz 2 EStG). Die Ausübung des steuerlichen<br />
Wahlrechtes wird insoweit nicht nach<br />
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG durch die<br />
Maßgeblichkeit <strong>der</strong> handelsrechtlichen<br />
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />
beschränkt.<br />
(mo)<br />
IDW - Rechnungslegungshinweis<br />
zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen<br />
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts<br />
<strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 23. Juni<br />
<strong>2010</strong> die überarbeitete Fassung des IDW-<br />
Rechnungslegungshinweises: Rückstellungen<br />
für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen<br />
sowie für die Aufstellung, Prüfung<br />
und Offenlegung von Abschlüssen und<br />
Lageberichten nach § 249 Abs. 1 HGB (IDW<br />
RH HFA 1.009) verabschiedet. Durch die<br />
Überarbeitung wurde <strong>der</strong> IDW-Rechnungslegungshinweis<br />
an das durch das Bilanzrechtsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetz<br />
(BilMoG)<br />
geän<strong>der</strong>te HGB angepasst. Dabei wurden<br />
auf Grund <strong>der</strong> Neuregelung <strong>der</strong> Bewertung<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 25
V Betriebswirtschaft/Wirtschaftsprüfung/Steuern<br />
von Rückstellungen durch das BilMoG folgende<br />
Än<strong>der</strong>ungen vorgenommen:<br />
• Rückstellungen für die Aufbewahrung<br />
von Geschäftsunterlagen sind unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> erwarteten künftigen<br />
Kostenverhältnisse (Erfüllungsbetrag gemäß<br />
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) zu bewerten<br />
und gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB<br />
abzuzinsen.<br />
• Es erfolgte eine Klarstellung dahingehend,<br />
dass wegen des Entfallens von<br />
§ 249 Abs. 2 HGB a. F. (= Bildung von<br />
Aufwandsrückstellungen) Rückstellungen<br />
für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen<br />
insoweit nicht passiviert werden<br />
dürfen, wie diese vom Bilanzierenden<br />
länger aufbewahrt werden, als dies gesetzlich<br />
o<strong>der</strong> vertraglich vorgeschrieben<br />
ist.<br />
Diese Än<strong>der</strong>ungen sind spätestens in Abschlüssen<br />
für Geschäftsjahre, die nach dem<br />
31. Dezember 2009 begonnen haben, anzuwenden.<br />
Demnach sind die Än<strong>der</strong>ungen<br />
bei Wohnungsunternehmen, <strong>der</strong>en Geschäftsjahr<br />
i. d. R. mit dem Kalen<strong>der</strong>jahr<br />
identisch ist, im Jahresabschluss zum<br />
31. Dezember <strong>2010</strong> anzuwenden.<br />
(mo)<br />
Aktuelles zur Anerkennung von<br />
ertragsteuerlichen Organschaftsverhältnissen<br />
Im Rahmen des <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong>es 4-5-<br />
6/<strong>2010</strong> hatten wir Ihnen Hinweise zur Formulierung<br />
<strong>der</strong> Verlustübernahmeklausel in<br />
Ergebnisabführungsverträgen, die von <strong>der</strong><br />
Finanzverwaltung anerkannt werden, gegeben.<br />
Diese basierten auf den Verfügungen<br />
<strong>der</strong> Oberfinanzdirektion Rheinland und<br />
Münster vom 12. August 2009 (S 2270 –<br />
1015 – St 131/S 2770 – 249 – St 13 – 33).<br />
Mit dem Jahressteuergesetz <strong>2010</strong> plant <strong>der</strong><br />
Gesetzgeber, die Vorschrift des § 17 KStG<br />
neu zu fassen. Nach dem Gesetzentwurf<br />
wird im Ergebnis für die von § 17 KStG in<br />
erster Linie betroffenen GmbHs eine ausdrückliche<br />
den Vorschriften des § 302 AktG<br />
(in allen seinen Bestandteilen und in den<br />
jeweiligen Regelungsfassungen) entsprechende<br />
Verlustübernahmevereinbarung<br />
nicht mehr erfor<strong>der</strong>lich sein. Diese Än<strong>der</strong>ung<br />
soll rückwirkend für alle Veranlagungszeiträume<br />
gelten, soweit die Steuerbescheide<br />
noch nicht bestandskräftig sind.<br />
Darüber hinaus ist wegen <strong>der</strong> Verfassungsmäßigkeit<br />
des § 17 Abs. 2 Nr. 2 KStG ein<br />
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht<br />
(2 BvR 998/10) anhängig.<br />
Nunmehr haben die Oberfinanzdirektionen<br />
Rheinland und Münster ihre Finanzämter<br />
gemäß interner Verfügung vom 12. August<br />
<strong>2010</strong> angewiesen, wie folgt zu verfahren:<br />
Sofern in einer laufenden Betriebsprüfung<br />
nach <strong>der</strong> noch geltenden Rechtslage ein<br />
Aufgriff erfor<strong>der</strong>lich ist, sollen Betriebsprüfungen<br />
bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens<br />
offengehalten werden. Die<br />
Bearbeitung laufen<strong>der</strong> Einsprüche soll mit<br />
Blick auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht<br />
ruhend gestellt werden.<br />
Eine Aussetzung <strong>der</strong> Vollziehung gemäß<br />
§ 363 Abs. 2 AO kann gewährt werden.<br />
(mo)<br />
26 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>
VI WSA <strong>Wohnungswirtschaft</strong>liche Treuhand Sachsen-Anhalt GmbH<br />
Risiken bei Geothermiebohrungen<br />
Ständig steigende Energiekosten haben das<br />
Interesse für alternative und erneuerbare<br />
Energiequellen stark ansteigen lassen. Die<br />
Geothermie galt in Deutschland lange als<br />
sehr vielversprechende und risikoarme<br />
Technologie. Doch das positive Image beginnt<br />
langsam Risse zu zeigen. Gerade so<br />
wie einige Häuser in <strong>der</strong> Stadt Staufen. Dort<br />
hatte die Stadt, um das historische Rathaus<br />
mit Erdwärme zu beheizen, ein Bohrunternehmen<br />
beauftragt, unter dem Rathaus<br />
sieben Sonden rund 140 m tief in den Boden<br />
zu treiben. Sämtliche Genehmigungen<br />
waren eingeholt worden. Kurz nach den<br />
Bohrungen begann dann das Unfassbare –<br />
<strong>der</strong> Boden hebt sich teils um mehrere Zentimeter<br />
monatlich! 250 Gebäude, darunter<br />
auch das Rathaus, sind inzwischen schwer<br />
geschädigt. Der Boden hebt sich weiter. Es<br />
wird vermutet, dass Wasser in eine angebohrte<br />
Anhydrit-Schicht eindringt und sich<br />
dadurch unter Volumenzunahme, Gips bildet.<br />
Nicht nur in Staufen stellt sich nun die<br />
Frage, wer für den Schaden aufkommen<br />
muss – die Stadt als Auftraggeber und Bauherr,<br />
das Bohrunternehmen, das Landratsamt,<br />
welches die Genehmigungen erteilt<br />
hat o<strong>der</strong> wird es am Ende doch je<strong>der</strong> Hauseigentümer<br />
selbst sein!?<br />
Rechtlich gesehen ist Erdwärme ein „bergfreier“<br />
Bodenschatz. Aufsuchung und Gewinnung<br />
fallen unter das Bundesberggesetz.<br />
Wenn die Erdwärme auf einem Grundstück<br />
aus Anlass <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />
gewonnen wird, gilt für die Gewinnung<br />
übliches Bau- und Wasserrecht. Für die<br />
Aufsuchung gilt jedoch immer und uneingeschränkt<br />
das Bundesberggesetz. Dieses regelt<br />
u. a. die Schadenersatzpflicht für Personen<br />
und Sachschäden, die durch die Gewinnung<br />
und Aufsuchung verursacht wurden.<br />
In Staufen wird das wohl den Bohrunternehmer<br />
und den Bergbauberechtigten,<br />
die Stadt, treffen. Die Verursachung bestimmter<br />
Schäden an <strong>der</strong> Oberfläche (Risse,<br />
Hebungen und Senkungen…) wird in § 120<br />
Bundesberggesetz sogar gesetzlich vermutet!<br />
Doch wenn auch natürliche Vorgänge<br />
diese Schäden verursacht haben könnten,<br />
greift das alles nicht. An diesem Punkt<br />
schlägt die Stunde <strong>der</strong> Gutachter. Ein konkretes<br />
Ergebnis werden wohl auch diese<br />
nicht bald erbringen können. Die Stadt versucht<br />
<strong>der</strong>weil, auf dem Wege <strong>der</strong> Vereinbarung<br />
eines Schlichtungsverfahrens langwierigen<br />
Rechtsstreitigkeiten aus dem Wege zu<br />
gehen.<br />
Fazit: Erdwärme bleibt eine interessante,<br />
alternative Energiequelle – das damit verbundene<br />
Risiko sollte jedoch keinesfalls unterschätzt<br />
werden, solange nicht eine sichere<br />
Folgenabschätzung bei Bohrungen möglich<br />
ist und auch die rechtlichen Haftungsfragen<br />
eindeutiger geklärt sind.<br />
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben,<br />
wenden Sie sich doch einfach an uns. Das<br />
Team <strong>der</strong> WSA kann Ihnen auch hier kompetent<br />
weiter helfen.<br />
WSA <strong>Wohnungswirtschaft</strong>liche Treuhand<br />
Sachsen Anhalt<br />
Olvenstedter Straße 66<br />
39108 Magdeburg<br />
0391/744200<br />
Fax 0391/7442099<br />
info@wsa-md.de<br />
Büro Halle:<br />
Tangermün<strong>der</strong> Straße 8<br />
06124 Halle / Saale<br />
0345/6902535<br />
Fax 0345/6902536<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 27
VII Weitere Themen<br />
Wahl des neuen GdW-Präsidenten/Vorschlag<br />
des GdW-<strong>Verband</strong>srates<br />
Als Kandidat für das Amt des neuen GdW-<br />
Präsidenten (ab 1. Februar 2011) wird <strong>der</strong><br />
ehemalige Hamburger Wirtschaftssenator<br />
Axel Gedaschko vorgeschlagen.<br />
Der studierte Jurist wurde im Jahr 2000 zum<br />
Ersten Kreisrat des Landkreises Harburg<br />
gewählt und 2003 zum Landrat. Im Januar<br />
2006 ernannte ihn Hamburgs Erster Bürgermeister<br />
von Beust zum Staatsrat (Stadtentwicklung<br />
und Verkehr), ab Januar 2007<br />
zum Senator für Stadtentwicklung und Verkehr<br />
und 2008 zum Wirtschaftssenator.<br />
Der GdW-<strong>Verband</strong>srat hat satzungsgemäß<br />
seine Empfehlung an den GdW-<strong>Verband</strong>stag<br />
abzugeben, dessen Delegierte<br />
letztendlich über die Wahl des neuen GdW-<br />
Präsidenten auf dem GdW-<strong>Verband</strong>stag am<br />
11. November <strong>2010</strong> entscheiden werden.<br />
(rie)<br />
Konjunktur in Sachsen-Anhalt<br />
zieht in den Industriebetrieben an<br />
Nach einer Information des Statistischen<br />
Landesamtes Sachsen-Anhalts erwirtschafteten<br />
die Industriebetriebe unseres Landes im<br />
ersten Halbjahr <strong>2010</strong> einen Gesamtumsatz<br />
in Höhe von 16,3 Mrd. Euro. Im Monat Juni<br />
<strong>2010</strong> wurde mit 3,1 Mrd. Euro <strong>der</strong> höchste<br />
Industrieumsatz bislang in diesem Jahr erwirtschaftet.<br />
Dieser Wert ist nach dem Monatswert<br />
des Oktober 2008 <strong>der</strong> höchste<br />
Industrieumsatz. Die Exportquote stieg im<br />
ersten Halbjahr <strong>2010</strong> wie<strong>der</strong> auf das Niveau<br />
des vergleichbaren Vorjahreszeitraumes mit<br />
27,2 % an. Im zweiten Vierteljahr <strong>2010</strong><br />
nahm die Konjunktur an Fahrt auf. Der Umsatz<br />
insgesamt stieg um 22,8 %, während<br />
im ersten Vierteljahr <strong>der</strong> Zuwachs bei 6,3 %<br />
lag. Gegenüber dem ersten Halbjahr 2009<br />
erhöhte sich <strong>der</strong> Umsatz in <strong>2010</strong> um<br />
14,7 %.<br />
(schm)<br />
Inflationsrate in Sachsen-Anhalt<br />
unverän<strong>der</strong>t<br />
Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes<br />
betrug das Niveau <strong>der</strong> Inflationsrate,<br />
welche die Teuerung zum Vorjahr darstellt,<br />
im August <strong>2010</strong> wie auch im Vormonat<br />
Juli 1,2 %. Seit Beginn des Jahres stiegen<br />
die Preise im Vergleich zum Vorjahr<br />
durchschnittlich um 1,1 %, womit sich die<br />
Inflationsrate bis jetzt wie<strong>der</strong> nah des seit<br />
1995 beobachteten Mittelwertes (1,6 %)<br />
bewegt. Im Jahr 2008 wurden im gleichen<br />
Zeitraum (Januar bis August) noch 3,1 %<br />
gemessen.<br />
(schm)<br />
Bevölkerungsrückgang in Sachsen-Anhalt<br />
verlangsamt sich<br />
Die relativ günstige Bevölkerungsentwicklung<br />
des Jahres 2009 setzt sich in diesem<br />
Jahr fort. In den ersten vier Monaten hielt<br />
<strong>der</strong> Bevölkerungsrückgang an, fiel jedoch<br />
mit 8.368 Personen um 1/5 günstiger aus<br />
als in demselben Zeitraum des Vorjahres.<br />
Nach einer Information des Statistischen<br />
Landesamtes in Halle gestaltete sich das<br />
Wan<strong>der</strong>ungsverhalten deutlich günstiger.<br />
Dem Land kehrten 13.139 Menschen den<br />
Rücken, das waren 2.096 weniger als im<br />
Vorjahreszeitraum.<br />
Der Bevölkerungsrückgang wurde zu 63 %<br />
vom Geburtendefizit und zu 37 % durch<br />
Wan<strong>der</strong>ungsverluste bestimmt. Wan<strong>der</strong>ungsverluste<br />
und Geburtendefizit verringerten<br />
sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum<br />
um 1.656 Personen bzw. um 469 Personen,<br />
obwohl die Zahl <strong>der</strong> Geburten wie Zuzüge<br />
leicht rückläufig war. In den ersten vier Mo-<br />
28 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>
VII Weitere Themen<br />
naten starben 10.369 Personen, während<br />
5.100 Kin<strong>der</strong> geboren wurden.<br />
An dieser Diskrepanz wird sich in den<br />
nächsten Jahren wegen <strong>der</strong> ungünstigen<br />
Altersstruktur nichts än<strong>der</strong>n. Gegenwärtig<br />
ist je<strong>der</strong> einzelne Jahrgang <strong>der</strong> 19- bis 81-<br />
Jährigen stärker besetzt als je<strong>der</strong> <strong>der</strong> 0- bis<br />
18-Jährigen.<br />
(schm)<br />
IWH-Studie/wachsende Armutsrisiken<br />
Das Institut für Wirtschaftsforschung Halle<br />
(IWH) analysierte in einer aktuellen Studie,<br />
welche Faktoren Alterseinkommen und Altersarmut<br />
bestimmen. Dabei wird das Armutsrisiko<br />
im internationalen Standard definiert,<br />
wenn ein Einkommen unterhalb von<br />
60 Prozent des gesamtdeutschen Medianeinkommens<br />
erreicht wird. Im Ergebnis<br />
führt diese Studie aus, dass wachsende Einkommensungleichheit,<br />
zunehmende Arbeitslosigkeit,<br />
prekäre Beschäftigungsverhältnisse<br />
und die Dämpfungsfaktoren in <strong>der</strong><br />
Rentenanpassungsformel (Riester-Faktor,<br />
Nachhaltigkeitsfaktor und aufgeschobene<br />
Rentenkürzungen) in <strong>der</strong> Zukunft das Risiko<br />
<strong>der</strong> Altersarmut vor allem in Ostdeutschland<br />
erhöhen dürften, wo sich die Situation am<br />
Arbeitsmarkt in <strong>der</strong> Folge <strong>der</strong> deutschen<br />
Vereinigung ungünstiger entwickelte.<br />
In einer Projektion <strong>der</strong> Einkommen <strong>der</strong> 65-<br />
bis 70-Jährigen des Jahres 2023 steigt <strong>der</strong><br />
Anteil <strong>der</strong> Personen mit Einkommen unterhalb<br />
<strong>der</strong> Armutsrisikoschwelle in Westdeutschland<br />
von 13,6 Prozent (2007) auf<br />
16,1 Prozent (2023) an, in Ostdeutschland<br />
von 12,8 Prozent auf 17,2 Prozent.<br />
Dass die wachsende Altersarmut vor allem<br />
ein ostdeutsches Problem darstellt, ist auch<br />
darauf zurückzuführen, dass in den ostdeutschen<br />
Bundeslän<strong>der</strong>n die heutige ältere<br />
Generation noch von ihren langen meist<br />
unterbrechungsarmen Erwerbsbiografien in<br />
<strong>der</strong> DDR profitiert, während unter den jün-<br />
geren Menschen in Ostdeutschland längere<br />
Zeiten <strong>der</strong> Erwerbslosigkeit weiter verbreitet<br />
sind.<br />
Die Studie „Armut im Alter – Ursachenanalyse<br />
und eine Projektion für das Jahr 2023“<br />
(IWH-Diskussionspapiere 8/<strong>2010</strong>) kann im<br />
Volltext abgerufen werden unter<br />
www.iwh-halle.de/d/publik/disc/8-10.pdf.<br />
(rie)<br />
DIW/Kluft zwischen Arm und<br />
Reich wird größer<br />
Die Studie zeigt, dass nicht nur die Zahl<br />
Ärmerer und Reicherer immer weiter<br />
wächst, son<strong>der</strong>n dass seit 10 Jahren ärmere<br />
Haushalte auch immer ärmer werden. Die<br />
deutsche Mittelschicht ist im Untersuchungszeitraum<br />
2000 bis 2009 spürbar geschrumpft.<br />
Nur noch 61,5 Prozent <strong>der</strong> Menschen<br />
gehören hierzulande zur Mittelschicht<br />
mit Nettoeinkommen zwischen 860 und<br />
1.844 Euro im Monat. Im Jahr 2000 waren<br />
dies noch 66,5 Prozent.<br />
Mit einer steigenden Anzahl von Ärmeren<br />
wächst auch die Gefahr des Entstehens von<br />
Armenvierteln, stellt das DIW fest. Ein sich<br />
dort festsetzen<strong>der</strong> Zukunftspessimismus und<br />
Resignation seien vor allem für die Lebensperspektiven<br />
von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />
fatal, weil die soziale Isolation in den Schulen<br />
noch größer sei als in den Wohngebieten<br />
mit geringem Sozialprestige selbst.<br />
In Ostdeutschland sei <strong>der</strong> Studie zufolge<br />
bereits seit 1997 eine noch stärkere Polarisierung<br />
<strong>der</strong> Einkommen zu beobachten als<br />
im Westen.<br />
(rie)<br />
Zahl <strong>der</strong> Alleinerziehenden steigt<br />
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes<br />
besteht mittlerweile jede fünfte Familie<br />
in Deutschland aus nur einem Elternteil mit<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 29
VII Weitere Themen<br />
Kin<strong>der</strong>n. Zwar sind bundesweit 60 Prozent<br />
<strong>der</strong> alleinerziehenden Mütter erwerbstätig<br />
und arbeiten wesentlich häufiger Vollzeit als<br />
Mütter in Paarfamilien. Doch stehen sie<br />
finanziell oft schlecht dar. Fast jede dritte<br />
Alleinerziehende muss mit weniger als<br />
1.100 Euro netto im Monat auskommen.<br />
Diese Einkünfte entsprechen in etwa den<br />
Hartz IV-Leistungen, die ihnen zustehen<br />
würden. 62 Prozent <strong>der</strong> alleinerziehenden<br />
Mütter haben zwischen 1.100 und 2.600<br />
Euro. Beson<strong>der</strong>s wenig Geld haben Mütter<br />
mit Kleinkin<strong>der</strong>n unter drei Jahren. Alleinerziehenden<br />
Vätern geht es finanziell besser.<br />
Ihr Anteil ist aber gesunken. 2009 waren es<br />
10 Prozent aller Alleinerziehenden, 1996<br />
noch 13 Prozent.<br />
In Sachsen-Anhalt ist es noch dramatischer.<br />
Hier lebt mit 56 Prozent mehr als jede zweite<br />
Alleinerziehende am gesetzlichen Existenzminimum<br />
und ist auf Sozialleistungen<br />
angewiesen. Insgesamt gibt es in Sachsen-<br />
Anhalt (2009) fast 84.000 alleinerziehende<br />
Frauen, von denen die gute Hälfte erwerbstätig<br />
ist (bei den Männern fast 9.000, von<br />
denen 2/3 erwerbstätig sind).<br />
(rie)<br />
Wohnen in Halle am teuersten?<br />
Beide großen sachsen-anhaltischen Zeitungen<br />
berichteten am 14.08.<strong>2010</strong>, dass Halle/Saale<br />
als Stadt mit den höchsten Mieten<br />
Magdeburg abgelöst habe. Zugrunde gelegt<br />
wurde eine Analyse des Internetportals ImmobilienScout24,<br />
nach <strong>der</strong>en Berechnungen<br />
Mieter in <strong>der</strong> Saalestadt 5,70 Euro Kaltmiete/qm/Monat<br />
bezahlen müssten. Dies seien<br />
9 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Stadtkern<br />
Magdeburgs würden nur 5,30 Euro/qm/<br />
Monat fällig.<br />
Im bundesweiten Vergleich soll Halle sogar<br />
knapp über dem durchschnittlichen Mietniveau<br />
von <strong>der</strong>zeit 5,60 Euro liegen. Am<br />
günstigsten seien die Mieten mit 4,00 Euro/<br />
qm im Altmarkkreis Salzwedel.<br />
Ebenso wie bei manchen Leerstandsindices<br />
sind auch diese Zahlen nicht repräsentativ,<br />
da sie sich nur auf die eingestellten Wohnungen<br />
beim Internetportal Immobilien<br />
Scout24 beziehen.<br />
Zum Vergleich können wir auf unseren Betriebsvergleich<br />
verweisen, <strong>der</strong> für 2007 in<br />
Halle 4,35 Euro/qm/Monat und für 2008<br />
4,43 Euro/qm/Monat ausweist. Die höheren<br />
Zahlen lassen sich vielleicht gut für die Argumentation<br />
gegenüber den ALG II-Stellen<br />
nutzen.<br />
(rie)<br />
ALG II/Datenschutz<br />
Hun<strong>der</strong>te ALG II-Empfänger sind im Burgenlandkreis<br />
aufgefor<strong>der</strong>t worden, einen äußert<br />
umstrittenen Fragebogen auszufüllen. Mit<br />
diesem Formular zur Mietbescheinigung<br />
wollte die ARGE Angaben mit fragwürdigem<br />
Nutzen für die Berechnung <strong>der</strong> zu erstattenden<br />
Kosten <strong>der</strong> Unterkunft sammeln.<br />
In dem Schreiben war u. a. nach <strong>der</strong> Art des<br />
Fußbodenbelages, nach Fliesen in <strong>der</strong> Küche<br />
und nach Ausstattung <strong>der</strong> Wohnung mit<br />
einer Türsprechanlage gefragt worden.<br />
Nach Protesten des Landesdatenschutzbeauftragten<br />
liegt hier ein Verstoß gegen den<br />
Datenschutz vor und die ARGE hat zugesagt,<br />
diese Fragebögen nicht mehr zu<br />
versenden.<br />
(rie)<br />
Google Street View<br />
Google Street View ist ein Tool des Google-<br />
Konzerns in Ergänzung zu Google Maps. Im<br />
Unterschied zu Google Maps werden bei<br />
Google Street View nicht nur Stadtpläne in<br />
kartografischer Darstellung und als Satellitenbild<br />
im Internet öffentlich zugänglich<br />
gemacht, son<strong>der</strong>n ganze Straßenzüge aus<br />
Fußgängerperspektive in 360-Grad-Panoramen<br />
fotografisch dargestellt. Es gibt keine<br />
bewegten Bil<strong>der</strong> (Videos). Nach Google-<br />
Angaben macht eine spezielle Software<br />
30 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>
VII Weitere Themen<br />
Gesichter sowie Autokennzeichen automatisch<br />
unkenntlich.<br />
Die Fotos wurden bereits in den zurückliegenden<br />
Jahren aus PKW mit auf dem Dach<br />
montierten Kameras aufgenommen. Eine<br />
laufende Aktualisierung des Bildmaterials ist<br />
<strong>der</strong>zeit nicht vorgesehen. Google Street<br />
View steht aktuell in 23 Län<strong>der</strong>n weltweit<br />
und in 12 europäischen Län<strong>der</strong>n zur Verfügung.<br />
Wie bei allen Neuerungen, so ist auch die<br />
Nutzung mo<strong>der</strong>ner Informationsmedien<br />
immer mit Chancen und Risiken verbunden.<br />
Bei den Immobilienplattformen im Internet<br />
ist es schon länger gängige Praxis, dem Nutzer<br />
mit Hilfe von Google Maps einen ersten<br />
Überblick über das nähere Wohnumfeld zu<br />
ermöglichen. Die Qualität und damit die<br />
Bedeutung des Internets als Plattform zur<br />
effizienten Bewerbung und Vermietung von<br />
Wohnungen hat u. a. dadurch deutlich zugenommen.<br />
Sicher kommt auch die Funktionalität<br />
von Google Street View den Nutzerinteressen<br />
entgegen. In diesem Sinn lässt<br />
sich Google Street View möglicherweise<br />
auch in das Vermarktungskonzept von<br />
Wohnungsunternehmen positiv einbeziehen.<br />
Wohnungssuchende können auf freie<br />
Wohnungen und <strong>der</strong>en Umfeld optisch eingestimmt<br />
werden.<br />
Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite ist <strong>der</strong>zeit nicht absehbar,<br />
wie genau die Daten/Bil<strong>der</strong> von Dritten<br />
künftig genutzt werden. Denkbar ist<br />
etwa die Verknüpfung mit ergänzenden<br />
Informationen (z. B. Kaufkraft- und Sozialdaten<br />
etc.).<br />
Zudem hat <strong>der</strong> Eigentümer eines Gebäudes<br />
(im Gegensatz zu den einschlägigen Immobilienplattformen<br />
im Internet) <strong>der</strong>zeit keinen<br />
Einfluss auf die Qualität <strong>der</strong> verwendeten<br />
Bil<strong>der</strong>, so dass Gebäude und <strong>der</strong>en Wohnumfeld<br />
eventuell in einer vom Eigentümer<br />
nicht gewollten Weise dargestellt werden.<br />
Nicht auszuschließen ist, dass im Zuge <strong>der</strong><br />
breiten politischen und öffentlichen Diskussion<br />
verstärkt auch Nutzer/Mieter Auskunft<br />
zur Haltung ihres Vermieters verlangen<br />
werden.<br />
Wegen <strong>der</strong> von Google zugesicherten Unkenntlichmachung<br />
von Gesichtern und<br />
Kennzeichen gehen wir davon aus, dass<br />
Persönlichkeitsrechte <strong>der</strong> Nutzer/Mieter<br />
nicht verletzt werden. Auch darüber hinaus<br />
sind konkrete negative Folgen einer Veröffentlichung<br />
in Google Street View nach<br />
jetzigem Wissensstand nicht zu erkennen.<br />
Zudem ist unklar, wie die Außenwirkung<br />
sein wird, wenn ein Wohnungsunternehmen<br />
seine Bestände nicht zeigt.<br />
Vor diesem Hintergrund muss letztlich jedes<br />
Mitgliedsunternehmen die Chancen und<br />
Risiken abwägen, sobald auch Sachsen-<br />
Anhalt einbezogen wird.<br />
Betroffen sind <strong>der</strong>zeit Berlin, Bielefeld, Bochum,<br />
Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden,<br />
Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am<br />
Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig,<br />
Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart<br />
und Wuppertal.<br />
(rie)<br />
EBZ/neue Internet-Stellenbörse<br />
Das EBZ – Europäisches Bildungszentrum<br />
<strong>der</strong> Wohnungs- und Immobilienwirtschaft<br />
bietet ab sofort eine internetbasierte Stellenbörse<br />
an. Denn nicht alle Auszubildenden<br />
können nach dem Abschluss ihrer Ausbildung<br />
zu Immobilienkaufleuten übernommen<br />
werden. Gleichzeitig gibt es jedoch<br />
eine große Nachfrage nach den jungen,<br />
hochqualifizierten Absolventinnen und<br />
Absolventen sowohl des EBZ Berufskollegs<br />
als auch <strong>der</strong> EBZ Business School.<br />
Die neue Stellenbörse des EBZ ist ein Service<br />
für die eigenen Absolventen und für Immobilienunternehmen,<br />
die Fach- und Führungskräftepositionen<br />
zu besetzen haben.<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 31
VII Weitere Themen<br />
Sie soll es Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />
erleichtern, Auszubildende, die<br />
nach Abschluss <strong>der</strong> Ausbildung nicht übernommen<br />
werden können, ohne Verzögerung<br />
an an<strong>der</strong>e Unternehmen weiter zu<br />
vermitteln. Und sie soll Unternehmen, die<br />
auf <strong>der</strong> Suche nach geeigneten Fach- und<br />
Führungskräften sind, bei <strong>der</strong> Suche unterstützen.<br />
Die Stellenbörse wird nicht kommerziell<br />
betrieben und ist ein kostenfreies Angebot<br />
für Absolventen und Arbeitgeber.<br />
Stellenangebote und -gesuche können auf<br />
<strong>der</strong> neuen Internetplattform unkompliziert<br />
eingestellt, verwaltet und eingesehen werden.<br />
Interessenten treten auf Wunsch direkt<br />
miteinan<strong>der</strong> in Kontakt. Die Adresse:<br />
www.e-b-z.de/job.<br />
(rie)<br />
Betreuung und Vorsorge/neue<br />
MJ-Broschüre<br />
Das Ministerium <strong>der</strong> Justiz des Landes Sachsen-Anhalt<br />
hat eine Neuauflage <strong>der</strong> Broschüre<br />
„Betreuung und Vorsorge“ herausgegeben.<br />
Die Broschüre ist auch im Internet<br />
unter www.mj.sachsen-anhalt.de (Service/Publikationen)<br />
eingestellt.<br />
(rie)<br />
32 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>
VIII Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote<br />
<strong>Verband</strong>snachrichten<br />
Sofortinformationen:<br />
Sofortinformation 14/<strong>2010</strong><br />
I. Gemeinsame Erklärung <strong>der</strong> Wohnungs-<br />
und Immobilienwirtschaft und des DMB<br />
gegen Kürzungen in <strong>der</strong> Städtebau- und<br />
KfW-För<strong>der</strong>ung<br />
II. Abriss/Rückbau Land Sachsen-Anhalt<br />
<strong>2010</strong><br />
III. VdW/VdWg-<strong>Verband</strong>stag 08./09. September<br />
<strong>2010</strong><br />
IV. campus.forum KREATIVES STADTGRÜN<br />
V. Versatel/Gesellschafterwechsel<br />
VI. Kontopfändung/neue Bestimmungen ab<br />
01.07.<strong>2010</strong><br />
VII. EBZ/neue Internet-Stellenbörse<br />
VIII. Gesetzliche Zinsen<br />
IX. KfW/Än<strong>der</strong>ungen zum 01.07.<strong>2010</strong><br />
Sofortinformation 15/<strong>2010</strong><br />
I. Wahl des neuen GdW-Präsidenten/Vorschlag<br />
<strong>der</strong> Findungskommission<br />
II. Arbeitgeberverband/<strong>Verband</strong>sausschusswahlen<br />
III. IWH-Studie/wachsende Armutsrisiken<br />
IV. DIW/Kluft zwischen Arm und Reich wird<br />
größer<br />
V. Bundesnetzagentur/Mindestanfor<strong>der</strong>ungen<br />
für Strom- und Gaszähler<br />
VI. NRW-Koalitionsvertrag SPD-Bündnis 90/<br />
Die Grünen<br />
VII. Architekturpreis Sachsen-Anhalt <strong>2010</strong><br />
VIII. Betreuung und Vorsorge/neue MJ-Broschüre<br />
Sofortinformation 16/<strong>2010</strong><br />
I. Stadtumbau/Kürzungen/weitere Abrisse<br />
II. Wohngeld/Reduzierung teilweise zurückgenommen<br />
III. ALG II/KdU<br />
IV. Zahl <strong>der</strong> Alleinerziehenden steigt<br />
V. Demografie/Beispiele für nachhaltige<br />
Bevölkerungspolitik<br />
VI. Grundsteuererlass für das Kalen<strong>der</strong>jahr<br />
2008<br />
VII. Rauchwarnmel<strong>der</strong>/Einbau bis Ende<br />
2015/Anbieterabfrage<br />
VIII. Photovoltaik/Informationen<br />
IX. ImmoCom <strong>2010</strong><br />
X. DKB-Staffellauf <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />
Sofortinformation 17/<strong>2010</strong><br />
I. Städtebauför<strong>der</strong>ung/geplante Kürzungen<br />
II. Wohnen in Halle am teuersten?<br />
III. Mietrecht/Mietnomadentum<br />
IV. Landessozialgericht/Darlehen für Mietrückstände<br />
V. ALG II/Datenschutz<br />
VI. Haufe-Lexware übernimmt den Hammonia-Verlag<br />
VII. Google Street View<br />
VIII. DESWOS/Aufstellung von Altklei<strong>der</strong>containern<br />
IX. Aktuelle KfW-Konditionen<br />
X. Energetische Sanierung denkmalgeschützterWohnsubstanz/Veranstaltungshinweis<br />
Sofortinformation 18/<strong>2010</strong><br />
I. VdW/VdWg-<strong>Verband</strong>stag <strong>2010</strong><br />
II. Bauministerkonferenz gegen beabsichtigte<br />
Kürzung <strong>der</strong> Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />
III. Messdienstkosten<br />
IV. Auslän<strong>der</strong> in Sachsen-Anhalt<br />
V. Verwaltungsberufsgenossenschaft/neuer<br />
Gefahrtarif/Wi<strong>der</strong>spruch<br />
VI. Baukultur durch Wettbewerbe/Veranstaltungshinweis<br />
Sofortinformation 19/<strong>2010</strong><br />
I. Altschuldenhilfe und Stadtumbau/empirica-Gutachen<br />
II. Landtag/Beschluss zu Kürzungsplänen<br />
und Altschulden<br />
III. „Thor-Steinar“/BGH weist Revision ab<br />
IV. Transparenz in öffentlichen Unternehmen<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 33
VIII Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote<br />
V. Wohnungsnot für Senioren<br />
VI. Energiekonzept <strong>der</strong> Bundesregierung<br />
VII. DMB-Betriebskostenspiegel<br />
VIII. Abwasserleitungen/KfW-För<strong>der</strong>ung<br />
IX. Tarifpolitik<br />
X. Architekturpreis/Unterstützung für Sangerhausen<br />
Sachinformationen:<br />
Sachinformation Recht 03/<strong>2010</strong><br />
I. Leitungsrechte in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
und ihre Eintragung im Grundbuch<br />
II. Gelegentliches Grillen durch den Mieter<br />
erlaubt<br />
III. Fotos in Mieterzeitungen<br />
IV. Einzelne Mietrechts-Urteile:<br />
1. Begründung einer Mieterhöhung<br />
durch "Typengutachten" über vergleichbare<br />
Wohnungen<br />
2. Verwendung von Mietspiegeln <strong>der</strong><br />
Nachbargemeinde bei Mieterhöhungen<br />
3. Wohnwertverbesserungen des Wohnungsmieters<br />
dürfen bei einer Mieterhöhung<br />
nicht berücksichtigt werden<br />
4. Einwendungen des Wohnungsmieters<br />
gegen Betriebskostenabrechnungen<br />
müssen für jedes Abrechnungsjahr<br />
neu geltend gemacht<br />
werden<br />
5. Zustellung <strong>der</strong> Nebenkostenabrechnung<br />
an einen Mieter?<br />
6. Zur Frage, ob <strong>der</strong> Sonnabend bei <strong>der</strong><br />
Frist zur Zahlung <strong>der</strong> Miete als<br />
Werktag anzusehen ist<br />
7. Mietmin<strong>der</strong>ung bei Trittschallschutzproblemen<br />
8. Wohnungsmieter muss die Möglichkeit<br />
haben, Schönheitsreparaturen<br />
in Eigenleistungen durchzuführen<br />
9. Feststellungsinteresse des Mieters zu<br />
unwirksamen Schönheitsreparaturenklauseln<br />
10. Anspruch auf Austausch von Wasserzählern<br />
gegenüber einem Wasserversorgungsunternehmen<br />
11. Erfassung von Rohrwärme bei Einrohrheizungen<br />
12. Verschuldensunabhängige Haftung<br />
des Vermieters bei „kalter“ Wohnungsräumung<br />
Sachinformation Steuern / Bilanzierung 03/<br />
<strong>2010</strong><br />
I. Geplante Reform <strong>der</strong> Grundsteuer<br />
II. Aktuelle Tendenzen im Bereich <strong>der</strong><br />
Gewerbesteuer<br />
III. Aktuelles zum Jahressteuergesetz <strong>2010</strong><br />
IV. Bilanzielle Behandlung des Teilschul<strong>der</strong>lasses<br />
im Rahmen des KfW-CO 2 -<br />
Gebäudesanierungsprogramms<br />
V. IDW-Rechnungslegungshinweis zur<br />
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen<br />
VI. Aktuelles zur Anerkennung von ertragsteuerlichen<br />
Organschaftsverhältnissen<br />
VII. Voraussichtliche Sachbezugswerte für<br />
das Jahr 2011<br />
VIII. Zahlungen an eine KG unterliegen<br />
nicht <strong>der</strong> Künstlersozialabgabe<br />
IX. Überblick über aktuelle BMF-Schreiben<br />
bzw. OFD-Verfügungen<br />
X. Rechtsprechungsüberblick BFH/FG-Urteile<br />
Neuerscheinungen<br />
Hammonia Verlag GmbH:<br />
Spezielle Betriebswirtschaftslehre <strong>der</strong><br />
Immobilienwirtschaft<br />
6. Auflage <strong>2010</strong>, XXXVI, 1.340 Seiten, ISBN<br />
978-3-87292-316-5, 59,80<br />
Controlling – Integrierte Planung, Steuerung<br />
und Kontrolle in Immobilienunternehmen<br />
1. Auflage <strong>2010</strong>, 124 Seiten, ISBN 978-3-<br />
87292-304-2, 23,80<br />
34 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>
VIII Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote<br />
Prozessoptimierung und Dokumentenmanagement<br />
in <strong>der</strong> Immobilienverwaltung<br />
1. Auflage <strong>2010</strong>, 186 Seiten, ISBN 978-3-<br />
87292-307-3, 29,80<br />
Verkehrswertermittlung von Grundstücken<br />
6. Auflage <strong>2010</strong>, 3.200 Seiten, Bestell-Nr.<br />
20070262, 239,00<br />
Der Immobilienmakler<br />
3. Auflage <strong>2010</strong>, 259 Seiten, Bestell-Nr.<br />
20070381, 24,80<br />
Zu beziehen über Hammonia-Verlag GmbH<br />
c/o Verlagsservice-Braunschweig, Georg-<br />
Westermann-Allee 66, 38104 Braunschweig,<br />
Telefax: 0531-708619 o<strong>der</strong> im<br />
Internet unter: http://www.hammonia.de.<br />
(schm)<br />
Fraunhofer IRB Verlag:<br />
Energieausweise für die Praxis<br />
Leitfaden für Energieberater, Planer und<br />
Immobilienwirtschaft, 2., aktual. Auflage<br />
<strong>2010</strong>, 307 Seiten, zahlr. Tabellen und Abbildungen,<br />
kartoniert, ISBN 978-3-8167-<br />
8068-7, 39,80<br />
Wärmedämm-Verbundsysteme<br />
Von <strong>der</strong> Thermohaut bis zur transparenten<br />
Wärmedämmung, 2., aktual. Auflage <strong>2010</strong>,<br />
515 Seiten, zahlr. farb. Abbildungen, Tabellen,<br />
gebunden, ISBN 978-3-8167-8235-3,<br />
79,00<br />
Altbaukonstruktionen – Materialien und<br />
U-Werte im Gebäudebestand<br />
Baustoffe und Bauweisen mit regionalem<br />
Bezug, <strong>2010</strong>, 191 Seiten, zahlr. Tabellen<br />
und Abbildungen, kartoniert, ISBN 978-3-<br />
8167-8215-5, 59,00<br />
Zu beziehen über Fraunhofer IBR Verlag,<br />
Nobelstraße 12, 70569 Stuttgart, Dr. Ingrid<br />
Honold, Telefon 0711 970-2505, Fax -2599,<br />
Email: presse@irb.fraunhofer.de, Internet<br />
www.irb.fraunhofer.de.<br />
(schm)<br />
Stellenanzeige<br />
Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH<br />
Die Branche: Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft<br />
ist eine dynamische, zukunftssichere<br />
Branche, die für alle Wohn- und<br />
Gewerberaumbedürfnisse die passenden<br />
Lösungen, Produkte und Dienstleistungen<br />
bietet.<br />
Die Ausbildung: lmmobilienkaufmann/-frau<br />
ist ein fundierter, vielseitiger, interessanter<br />
Ausbildungsberuf mit besten Aussichten.<br />
Die Voraussetzungen: Sie sind kommunikations-<br />
und kontaktfreudig und gehen gern<br />
mit Menschen um? Sie verfügen über Interesse<br />
am Produkt „Wohnen“ und werden<br />
Ihre schulische Ausbildung mit dem Abitur<br />
mit sehr guten bzw. guten Leistungen abschließen?<br />
Interessiert an einer Ausbildung ab September<br />
2011? Dann schicken Sie bitte Ihre vollständigen<br />
Bewerbungsunterlagen bis zum<br />
31.10.<strong>2010</strong> an:<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 35
VIII Publikationen/Stellengesuche/Stellenangebote<br />
Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH<br />
Team Personalverwaltung, Frau Ohm<br />
Hansering 19<br />
06108 Halle (Saale)<br />
o<strong>der</strong> per Mail an: ohm.b@hwgmbh.de<br />
Info unter 0345 – 5271011<br />
(pa)<br />
Stellengesuch<br />
Frau Ute Warziniak sucht nach Abschluss<br />
des Zweitstudiums (TU Berlin, Abschluss:<br />
Master of Science, 2/<strong>2010</strong>; Fachrichtung:<br />
Immobilienmanagement und Projektentwicklung)<br />
eine Anstellung in leiten<strong>der</strong> Tätigkeit<br />
in einem größeren Wohnungsunternehmen<br />
(bevorzugte Bereiche o<strong>der</strong><br />
ähnliches: Marketing/Vermietung, Portfoliomanagement,<br />
Bestandsmanagement und<br />
-entwicklung, Projektentwicklung und<br />
-realisierung. Frau Warziniak hat 16 Jahre<br />
Berufs- und Leitungserfahrungen in <strong>der</strong><br />
Wohnungsbranche.<br />
Eine Kurzbewerbung von Frau Warziniak<br />
liegt uns vor. Sollten Sie Interesse haben,<br />
senden wir Ihnen diese gerne zu o<strong>der</strong> Sie<br />
kontaktieren Frau Warziniak direkt unter<br />
Email: ute-warziniak@web.de, Telefon:<br />
0172/2765410.<br />
(pa)<br />
36 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>
IX Informationen aus den Mitgliedsunternehmen<br />
Auszeichnungen<br />
Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg<br />
mbH<br />
In Anerkennung seiner haupt- und ehrenamtlichen<br />
Tätigkeit für die Wohnungsbaugesellschaft<br />
Magdeburg mbH und den <strong>Verband</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong> Sachsen-<br />
Anhalt e.V. wurde Herrn Heinrich Sonsalla<br />
die Silberne Ehrennadel des VdW verliehen.<br />
Piesteritzer Servicegesellschaft mbH<br />
Mit <strong>der</strong> Silbernen Ehrennadel des VdW<br />
wurde Herr Gerhard Leske in Anerkennung<br />
seiner haupt- und ehrenamtlichen Tätigkeit<br />
für die Piesteritzer Servicegesellschaft mbH<br />
und den <strong>Verband</strong> <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong><br />
Sachsen-Anhalt e.V. geehrt.<br />
(pa)<br />
Verabschiedung in den Ruhestand<br />
Calbenser Wohnungsbaugesellschaft<br />
mbH<br />
Herr Hans-Holger Jürgens wurde am<br />
30.09.<strong>2010</strong> als langjähriger Geschäftsführer<br />
in den Ruhestand verabschiedet. Wir wünschen<br />
Herrn Jürgens für den neuen Lebensabschnitt<br />
alles erdenklich Gute, vor allem<br />
Gesundheit.<br />
Zu seiner Nachfolgerin wurde Frau Kornelia<br />
Eichel, langjährige Prokuristin im Unternehmen,<br />
bestellt. Für ihre verantwortungsvolle<br />
Tätigkeit wünschen wir Frau Eichel viel Erfolg,<br />
Schaffenskraft und Freude an <strong>der</strong> Arbeit.<br />
(pa)<br />
Wechsel in <strong>der</strong> Unternehmensführung<br />
Wohnungsgenossenschaft Bernburg<br />
e.G.<br />
Seit dem 05.08.<strong>2010</strong> ist Herr Peter Arlt geschäftsführen<strong>der</strong><br />
Vorstand <strong>der</strong> Wohnungsgenossenschaft<br />
Bernburg e.G.<br />
Wir wünschen Herrn Arlt für seine verantwortungsvolle<br />
Tätigkeit viel Erfolg.<br />
(bü)<br />
Neue Mitglie<strong>der</strong><br />
Seit 01.09.<strong>2010</strong> ist die <strong>Verband</strong>sgemeinde<br />
Elbe-Havel-Land Mitglied im VdW.<br />
Auf eine gute Zusammenarbeit freuen wir<br />
uns.<br />
(pa)<br />
Geburtstage<br />
60 Jahre<br />
Gerhard Leske<br />
Piesteritzer Servicegesellschaft mbH<br />
Heinrich Sonsalla<br />
Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH<br />
65 Jahre<br />
Hans-Holger Jürgens<br />
Calbenser Wohnungsbaugesellschaft mbH<br />
Betriebsjubiläen<br />
15 Jahre<br />
Wohnungsbaugesellschaft Elbingerode<br />
mbH<br />
Gründungsdatum: 21.08.1995<br />
Anzahl <strong>der</strong> WE: 494<br />
<strong>Wohnungswirtschaft</strong> Leuna GmbH<br />
Gründungsdatum: 02.04.1995<br />
Anzahl <strong>der</strong> WE: 427<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 37
IX Informationen aus den Mitgliedsunternehmen<br />
20 Jahre<br />
Wohnungsbaugesellschaft mbH „Vorharzer<br />
Heimstätte“ Nachterstedt<br />
Gründungsdatum: 01.07.1990<br />
Anzahl <strong>der</strong> WE: 915<br />
Städtische Wohnungsgesellschaft Tangerhütte<br />
GmbH<br />
Gründungsdatum: 01.07.1990<br />
Anzahl <strong>der</strong> WE: 576<br />
Wolmirstedter Wohnungsbaugesellschaft<br />
mbH<br />
Gründungsdatum: 01.07.1990<br />
Anzahl <strong>der</strong> WE: 1.755<br />
(sp)<br />
38 <strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong>
X Veranstaltungskalen<strong>der</strong><br />
Oktober – Dezember <strong>2010</strong><br />
Oktober <strong>2010</strong><br />
04.10.<strong>2010</strong> VdW-Arbeitsgemeinschaft „Harz“<br />
05.10.<strong>2010</strong> Fachausschuss „Betriebswirtschaft und Steuern“<br />
04.-06.10.<strong>2010</strong> EXPOREAL<br />
06./07.10.<strong>2010</strong> VdW-Arbeitsgemeinschaft „Altmark“<br />
13.10.<strong>2010</strong> Informationsveranstaltung „Mietrecht aktuell“<br />
13.10.<strong>2010</strong> Seminarveranstaltung „PowerPoint für Fortgeschrittene“ (Version<br />
2007)<br />
14.10.<strong>2010</strong> Seminarveranstaltung „PowerPoint für Profis“ (Version 2007)<br />
26.10.<strong>2010</strong> Fachausschuss „Multimedia und innovative Entwicklungen in<br />
<strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong>“<br />
27.10.<strong>2010</strong> Seminarveranstaltung „Mieterzeitungen optimieren“<br />
27.10.<strong>2010</strong> VdWg-Arbeitsgemeinschaft „Altmark“<br />
November <strong>2010</strong><br />
01.11.<strong>2010</strong> Seminarveranstaltung „Grundzüge des Grundbuch- und<br />
Zwangsversteigerungsrechts“<br />
03./04.11.<strong>2010</strong> Fachtagung „Bau/Technik“<br />
04.11.<strong>2010</strong> VdWg-Arbeitskreis „Rechnungslegung und Bilanzierung“<br />
08.11.<strong>2010</strong> Informationsveranstaltung „Betrieblicher Leistungsvergleich<br />
für das Jahr 2009“<br />
10./11.11.<strong>2010</strong> GdW-<strong>Verband</strong>stag<br />
15.11.<strong>2010</strong> Seminarveranstaltung „Verkehrssicherungspflicht“<br />
15.11.<strong>2010</strong> VdW-Arbeitsgemeinschaft „Süd“<br />
17./18.11.<strong>2010</strong> Informationsveranstaltung mit Schwerpunkten zu betriebswirtschaftlichen<br />
Aspekten für die Zukunftssicherung von<br />
Wohnungsunternehmen<br />
25.11.<strong>2010</strong> VdWg-Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Magdeburger Wohnungsgenossenschaften<br />
29.11.<strong>2010</strong> Seminarveranstaltung „Sozialmanagement in <strong>der</strong> <strong>Wohnungswirtschaft</strong>:<br />
Aufwand, Nutzen, Bausteine“<br />
<strong><strong>Verband</strong>sreport</strong> 7-8-9/<strong>2010</strong> 39
X Veranstaltungskalen<strong>der</strong><br />
Dezember <strong>2010</strong><br />
01.12.<strong>2010</strong> Fachausschuss „Bau/Technik“<br />
01.12.<strong>2010</strong> VdWg-Arbeitskreis „Rechnungslegung und Bilanzierung“<br />
08.12.<strong>2010</strong> VdWg-Arbeitsgemeinschaft „Altmark“<br />
08./09.12.<strong>2010</strong> VdW-Fachtagung <strong>der</strong> Geschäftsführer<br />
09.12.<strong>2010</strong> Arbeitsgemeinschaft Hallescher Wohnungsunternehmen<br />
Terminanvorkündigungen<br />
12.01.2011 Seminarveranstaltung „Baurecht 2011“<br />
12.01.2011 Neujahrsempfang in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Architektenkammer<br />
und dem VkU (nach geson<strong>der</strong>ter Einladung)<br />
13.01.2011 Seminarveranstaltung (NN)<br />
14.02.2011 Veranstaltung „Lohnsteuer“<br />
25.-27.02.2011 Landesbauausstellung mit Beteiligung von VdW/VdWg/WSA<br />
09./10.03.2011 Frühjahrstagung für Aufsichträte, Geschäftsführer und Vorstände<br />
22./23.06.2011 VdW-Fachtagung <strong>der</strong> Geschäftsführer<br />
29./30.06.2011 GdW-Kongress <strong>der</strong> BAG kommunaler und öffentlicher Wohnungsunternehmen<br />
14./15.09.2011 <strong>Verband</strong>stag<br />
>>Weitere Termine werden nach Schwerpunktthemen bestimmt.