LVHeft 2008 Version 1.3 - BdP - Landesverband Niedersachsen
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Delegiertenunterlagen zur 41. Landesversammlung <strong>BdP</strong> LV NDS in Verden<br />
Kurzanleitung Landesversammlung !<br />
Die Landesversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium des <strong>Landesverband</strong>es und<br />
muss alle wichtigen Angelegenheiten des LV`s regeln. Damit das funktioniert, hat sich die<br />
Landesversammlung eine Geschäftsordnung gegeben, die den Ablauf einer Landesversammlung<br />
festlegt.<br />
Am Anfang einer Landesversammlung wird eine Versammlungsleitung gewählt. Die<br />
Versammlungsleitung hat das Sagen auf der Landesversammlung. Da es zu einem Thema häufig<br />
mehrere Meinungen gibt und viele Leute etwas sagen wollen, führt die Versammlungsleitung eine<br />
Rednerliste. Nach dieser werden die einzelnen Redner aufgerufen.<br />
Nur wer aufgerufen wird, darf reden!<br />
� Abstimmen und Wählen erfolgt durch deutliches Hochheben der Stimmkarte. Es kann<br />
natürlich auch durch einen Delegierten die geheime Abstimmung/ Wahl gefordert werden.<br />
� Anträge werden angenommen oder abgelehnt. Angenommene Anträge sind für alle Mitglieder<br />
des <strong>Landesverband</strong>es bindend.<br />
� Ordentliche Anträge werden in schriftlicher Form und mit schriftlicher Begründung bis<br />
3 Wochen vor der Landesversammlung in der Landesgeschäftsstelle eingereicht. Nach einer<br />
entsprechenden Diskussion stimmt die Landesversammlung über den Antrag ab.<br />
� Dringlichkeitsanträge sind Anträge die nach Ablauf der 3-Wochenfrist eingereicht oder sogar<br />
erst auf der Landesversammlung gestellt werden. Bei Dringlichkeitsanträgen wird zunächst<br />
abgestimmt, ob der Antrag so dringlich ist, dass man ihn sofort behandeln muss. Stimmt die<br />
Versammlung für eine Dringlichkeit, so wird der Antrag diskutiert und abgestimmt, stimmt sie gegen<br />
die Dringlichkeit, verfällt der Antrag.<br />
� Geschäftsordnungsanträge ( kurz GO) sind keine inhaltlichen Anträge, sondern sie regeln<br />
den Verlauf der Sitzung. Jeder Delegierte darf jederzeit einen GO stellen. GO`s werden der<br />
Versammlungsleitung durch das Heben beider Arme signalisiert. Für die GO´s gilt auch ein spezielles<br />
Abstimmungsverfahren. Nachdem ein GO gestellt worden ist, fragt die Versammlungsleitung: „Gibt<br />
es zu dem Geschäftsordnungsantrag eine Gegenrede?" Meldet sich nach dieser Frage kein<br />
Delegierter, so geht die Versammlungsleitung davon aus, dass alle Delegierten mit diesem GO<br />
übereinstimmen. Der GO gilt dann als angenommen. Nur wenn 1 Delegierter sich meldet und eine<br />
Gegenrede einbringt, muss über den GO ganz normal abgestimmt werden. Eine Gegenrede kann,<br />
muss aber nicht von dem Delegierten begründet werden.<br />
• Geschäftsordnungsantrag zum Schluss der Rednerliste<br />
Bei Annahme dieses Antrags wird die derzeitige Rednerliste geschlossen. Alle Redner, die auf der<br />
Liste der Versammlungsleitung stehen, können noch zu dem Thema sprechen, es werden jedoch<br />
keine neuen Redner in die Liste aufgenommen.<br />
• Geschäftsordnungsantrag zur Beendigung der Aussprache und sofortige Abstimmung<br />
Bei diesem Antrag dürfen auch die noch auf der Liste vermerkten Redner nicht mehr sprechen. Es<br />
muss sofort über den zurzeit diskutierten Antrag abgestimmt werden.<br />
Diese beiden Anträge können dazu genützt werden, eine Diskussion abzukürzen. Sie dürfen nur von<br />
Delegierten gestellt werden, die sich noch nicht zum Thema geäußert haben.<br />
• Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung oder Unterbrechung der Sitzung<br />
Häufig kommt es in einer Diskussion zu Unklarheiten und Fragen, die evtl. bei einer Unterredung im<br />
kleineren Kreise viel einfacher geklärt werden können. Eine kurze Pause zur Abkühlung der erhitzten<br />
Gemüter ist oftmals Gold wert.<br />
So, nun wisst ihr alles Wichtige über die Landesversammlung<br />
Viel Spaß beim Wählen, Abstimmen und Stellen von Anträgen!<br />
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