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PORTRÄT: STUZ Mitmachen kann jeder! - Pro Campus-Presse.

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RECHT<br />

<strong>Pro</strong>duktberichte richtig verfassen<br />

Das journalistische Handwerk besteht nicht nur aus Schreibfertigkeit<br />

und Sachkenntnissen – auch das <strong>Presse</strong>recht gehört<br />

dazu. Im Zweifel entscheiden erst Gerichte darüber, ob<br />

eine Veröffentlichung unrechtmäßig oder zulässig ist. Besonders<br />

knifflig wird es, wenn <strong>Pro</strong>dukte Teil der Berichterstattung<br />

sind. Hier gibt es einige Regeln, die eingehalten werden<br />

sollten, um Schadensersatzforderungen und den Verdacht<br />

der Schleichwerbung von vornherein zu unterbinden.<br />

Der Test<br />

Gut oder schlecht ist bei Tests die zentrale Frage. Die Auswahl<br />

der <strong>Pro</strong>dukte, das Testverfahren und die Bewertungsmaßstäbe<br />

erfordern besondere Sachkenntnis. Für die Berichterstattung<br />

hat der Bundesgerichtshof klare Regeln festgelegt: Der Leser<br />

muss die einzelnen Kriterien für das Ergebnis erkennen können.<br />

Die Bilder aller getesteten <strong>Pro</strong>dukte müssen gleich groß sein,<br />

alle farbig oder alle schwarz-weiß. Nur der Testsieger sowie die<br />

Plätze zwei und drei dürfen prominenter dargestellt werden.<br />

Die Restaurant-/Reisekritik<br />

Bei Restaurantbewertungen sollte sich der Journalist vorher einen repräsentativen<br />

Überblick über Angebot, Qualität und Service verschaffen.<br />

Sein Urteil muss auf einer breiten Basis von Eindrücken beruhen. Dabei<br />

ist eine wahrheitsgemäße Berichterstattung gewünscht. Vermeiden sollte<br />

man Verallgemeinerungen ebenso wie Behauptungen und willkürliche<br />

Schlussfolgerungen, stattdessen persönliche Eindrücke schildern und die<br />

(erkennbare!) eigene Meinung mitteilen.<br />

Erstmals aufgeweicht<br />

Nicht nur im Printbereich, auch für Film- und Fernsehen<br />

gibt es bestimmte Auflagen bei <strong>Pro</strong>duktwerbung.<br />

Die in Deutschland bisher zumindest in der<br />

Theorie streng gehandhabte Trennung von <strong>Pro</strong>gramm<br />

und Werbung ist im 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag<br />

erstmals gelockert worden.<br />

Grundsätzlich gilt: Wer über <strong>Pro</strong>dukte und Dienstleistungen<br />

schreibt, muss das neutral, sachlich und sachkundig tun.<br />

Wie nah eine Redaktion an die werbende Darstellung herankommt,<br />

hängt von der Art der Zeitschrift ab. Vor allem in<br />

Fachtiteln erwarten die Leser <strong>Pro</strong>duktberichte, auch positive.<br />

Doch auch diese sollten sachlich begründet werden. Wichtig<br />

ist die Wortwahl – Lob und Kritik müssen anhand objektiver<br />

Kriterien für den Leser nachvollziehbar sein.<br />

Der König des <strong>Pro</strong>duct Placement: Daniel<br />

Craig alias James Bond.<br />

<strong>Pro</strong>duct Placement, die bezahlte <strong>Pro</strong>duktplatzierung, ist zwar weiterhin grundsätzlich verboten,<br />

wird jedoch durch zahlreiche Ausnahmen aufgeweicht: Privatsender dürfen in Filmen, Serien,<br />

Sportsendungen und Sendungen der „leichten Unterhaltung“ <strong>Pro</strong>dukte zeigen, öffentlich-rechtliches<br />

Fernsehen nur bei angekauften Formaten. Unentgeltliche <strong>Pro</strong>duktplatzierungen, sogenannte<br />

<strong>Pro</strong>duktbeistellungen, sind im privaten wie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur in<br />

Nachrichten, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen, in Ratgeber- und Verbrauchersendungen<br />

sowie in Kindersendungen verboten. Auf eine <strong>Pro</strong>duktplatzierung muss immer eindeutig hingewiesen<br />

werden – zu Beginn und am Ende einer Sendung, sowie nach <strong>jeder</strong> Werbepause. Werden<br />

diese Vorgaben nicht eingehalten, spricht man von Schleichwerbung.<br />

Rankings<br />

Verwandt mit den <strong>Pro</strong>duktberichten sind die<br />

Ranglisten. Für Rankings gilt gleichermaßen<br />

die Prüfung nach Richtig- und Sachlichkeit.<br />

Neue <strong>Pro</strong>dukte vorstellen<br />

Häufig werden <strong>Pro</strong>dukte nur vorgestellt,<br />

weil sie neu sind. Für den<br />

Leser sollte dann erkennbar sein,<br />

warum gerade dieses <strong>Pro</strong>dukt<br />

ausgewählt wurde. Der Journalist<br />

muss dafür einen journalistischen<br />

Grund oder Anlass nennen. Wird<br />

das vorgestellte <strong>Pro</strong>dukt von<br />

mehreren Dienstleistern angeboten,<br />

sollten alle anderen wichtigen<br />

Hersteller genannt und nicht willkürlich<br />

unterschlagen werden.<br />

Foto: DDP<br />

Impressum<br />

Herausgeber<br />

Medienfachverlag<br />

Rommerskirchen<br />

Mainzer Straße 16-18,<br />

53424 Remagen-Rolandseck,<br />

Tel.: 02228/931-150,<br />

Fax: 02228/931-137<br />

Redaktion<br />

Katharina Skibowski<br />

(V.i.S.d.P.),<br />

Verena Breitbach,<br />

Lena Höflich,<br />

Stefanie Huland<br />

Tanja Tschurer.<br />

Homepage<br />

www.procampuspresse.de

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