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Nr. 12/2012 - 3 -<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong><br />
Amtlich<br />
Bekanntmachung von Beschlüssen<br />
des Stadtrates<br />
Sitzung am 01.11.2012<br />
• 1. Änderung der Inventur- und Bewertungsrichtlinie der Stadt<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong> vom 28.06.2012 (einstimmig beschlossen)<br />
• Ersatz-Neubau einer Zweifachsporthalle und Erstellung der<br />
Außensportanlagen an der Grund- und Sekundarschule in<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong> (einstimmig beschlossen)<br />
• Ausscheiden von Frau Dorothea lllig aus dem Ortschaftsrat<br />
Pretzsch (einstimmig beschlossen)<br />
• Erlass und Neufassung der Raumnutzungssatzung der Stadt<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong> (einstimmig beschlossen)<br />
• Ausbau des Meuroer Weges Nr. 042 - 015 bis zur Roten<br />
Mühle in der Gemarkung Reinharz für das Jahr 2013<br />
(einstimmig beschlossen)<br />
• Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong> für das Haushaltsjahr 2013<br />
(einstimmig beschlossen)<br />
• Aufnahme in das kommunale Teilentschuldungsprogramm des<br />
Landes Sachsen-Anhalt STARK II (einstimmig beschlossen)<br />
Bekanntmachung<br />
Beschluss-Nr.: I/283-2012<br />
Satzung über die Festsetzung<br />
der Realsteuerhebesätze der Stadt<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong> für das Haushaltsjahr 2013<br />
Auf der Grundlage der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-<br />
Anhalt vom 05.10.1993 in der derzeit gültigen Fassung, §§ 6 und<br />
158 Abs. 2 Ziff. 3 in Verbindung mit dem § 25 des Grundsteuergesetzes<br />
vom 07.08.1973 in der derzeit gültigen Fassung und<br />
dem § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 21.03.1991 in der<br />
derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am<br />
01.11.2012 nachfolgende Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Ortschaft<br />
(ehemalige Stadt<br />
Grundsteuer Gewerbesteuer<br />
bzw. Gemeinde) A B<br />
v. H. v. H. v. H.<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong> 300 410 350<br />
Pretzsch 280 400 350<br />
Korgau 287 390 275<br />
Meuro 270 370 300<br />
Priesitz 285 410 355<br />
Schnellin 280 400 340<br />
Söllichau 250 330 250<br />
Trebitz 235 370 315<br />
§ 2<br />
Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2013.<br />
§ 3<br />
Diese Satzung tritt nach Bekanntmachung am 01.01.2013 in Kraft.<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong>, 02.11.2012<br />
Bekanntmachung<br />
Benutzungs- und Entgeltsatzung für die Nutzung<br />
von Räumlichkeiten der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong><br />
(Raumnutzungssatzung)<br />
Aufgrund der §§ 6, 8 und 44 der Gemeindeordnung des Landes<br />
Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383), zuletzt geändert durch Gesetz<br />
vom 30.11.2011 (GVBl. LSA S. 814) in Verbindung mit § 5<br />
des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), zuletzt<br />
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.02.2011 (GVBl.<br />
LSA S. 58) beschließt der Stadtrat <strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong> in seiner<br />
Sitzung am 01.11.2012 folgende Satzung:<br />
§ 1 - Allgemeines<br />
(1) Räumlichkeiten nach Abs. 3, die im Eigentum der Stadt <strong>Bad</strong><br />
<strong>Schmiedeberg</strong> stehen, können für Veranstaltungen zur Freizeitgestaltung,<br />
der kommunalen und gesellschaftlichen Gemeinschaftspflege,<br />
der Förderung des kulturellen und politischen<br />
Lebens, der Heimatpflege, der Bildung, der sozialen Betreuung,<br />
der medizinischen Vorsorge und für familiäre Zwecke sowie weitere<br />
dringliche Veranstaltungen aus Anlass gesetzlicher Einberufung<br />
nach Maßgabe dieser Satzung genutzt werden.<br />
(2) Für die Überlassung und Nutzung werden Entgelte nach Maßgabe<br />
der Anlage „Entgelte“ dieser Satzung erhoben. Die Anlage<br />
„Entgelte“ ist Bestandteil dieser Satzung. Mit dem Entgelt sind folgende<br />
Verbrauchskosten abgegolten: Wasser, Abwasser, Energie,<br />
Heizung soweit vorhanden, Mobiliar/ Einrichtungsgegenstände soweit<br />
vorhanden und Nutzung Toilettenanlagen soweit vorhanden.<br />
(3) Folgende Räumlichkeiten stehen zur Nutzung zur Verfügung:<br />
- Bürger- und Vereinshaus in Pretzsch (Elbe)<br />
- Versammlungsraum im Kellergeschoss im Bürgerhaus in Meuro<br />
- Versammlungsraum der Feuerwehr im Erdgeschoss im Bürgerhaus<br />
in Meuro<br />
- Bauernstube im Mehrzweckgebäude in Merkwitz<br />
- Festsaal im Gemeindezentrum in Schnellin<br />
§ 2 - Entgeltpflichtige Veranstaltungen<br />
(1) Für die Nutzung der in § 1 Abs. 3 genannten Räumlichkeiten<br />
werden Benutzungsentgelte erhoben. Entgeltpflichtig sind alle<br />
Veranstaltungen soweit sie nicht nach § 3 entgeltbefreit sind.<br />
(2) Nutzer mit ständig regelmäßiger und zeitlich begrenzter (stundenweise)<br />
Raumnutzung zahlen ein monatliches Pauschalentgelt.<br />
Weitere Pflichten aus dieser Satzung, insbesondere Reinigung,<br />
Anmeldung und Haftung, gelten auch für diesen Nutzerkreis.<br />
§ 3 - Entgeltfreie und ermäßigte Veranstaltungen<br />
(1) Für nachfolgende Veranstaltungen werden keine Benutzungsentgelte<br />
erhoben:<br />
- Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse, Sitzungen<br />
der Ortschaftsräte<br />
- Bürger- und Einwohnerversammlungen sowie sonstige Veranstaltungen,<br />
die vom Bürgermeister oder dem Ortsbürgermeister<br />
einberufen sind<br />
- Veranstaltungen von Einrichtungen der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong><br />
- Nutzungen, die im Rahmen der Gefahrenabwehr, in Notsituationen<br />
oder im Katastrophenfall angeordnet werden<br />
- Veranstaltungen von Verbänden und Organisationen, welche<br />
auf die Mitgliedschaft der Stadt in diesen beruhen<br />
- Veranstaltungen von Parteien, Wählergruppen oder Einzelwahlbewerber,<br />
die einen Mandatssitz im Stadtrat oder Ortschaftsrat<br />
haben<br />
(2) Nichtöffentliche Veranstaltungen (Mitgliederversammlungen,<br />
Trainings-/Übungsstunden usw.) von eingetragenen Vereinen<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong>, die die Anerkennung ihrer<br />
Gemeinnützigkeit nachweisen, werden von dem in der Anlage<br />
„Entgelte“ jeweils festgelegten Benutzungsentgelten und Pauschalentgelten<br />
mit 50 % ermäßigt.