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Nr. 12/2012 - 3 -<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong><br />

Amtlich<br />

Bekanntmachung von Beschlüssen<br />

des Stadtrates<br />

Sitzung am 01.11.2012<br />

• 1. Änderung der Inventur- und Bewertungsrichtlinie der Stadt<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong> vom 28.06.2012 (einstimmig beschlossen)<br />

• Ersatz-Neubau einer Zweifachsporthalle und Erstellung der<br />

Außensportanlagen an der Grund- und Sekundarschule in<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong> (einstimmig beschlossen)<br />

• Ausscheiden von Frau Dorothea lllig aus dem Ortschaftsrat<br />

Pretzsch (einstimmig beschlossen)<br />

• Erlass und Neufassung der Raumnutzungssatzung der Stadt<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong> (einstimmig beschlossen)<br />

• Ausbau des Meuroer Weges Nr. 042 - 015 bis zur Roten<br />

Mühle in der Gemarkung Reinharz für das Jahr 2013<br />

(einstimmig beschlossen)<br />

• Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong> für das Haushaltsjahr 2013<br />

(einstimmig beschlossen)<br />

• Aufnahme in das kommunale Teilentschuldungsprogramm des<br />

Landes Sachsen-Anhalt STARK II (einstimmig beschlossen)<br />

Bekanntmachung<br />

Beschluss-Nr.: I/283-2012<br />

Satzung über die Festsetzung<br />

der Realsteuerhebesätze der Stadt<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong> für das Haushaltsjahr 2013<br />

Auf der Grundlage der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-<br />

Anhalt vom 05.10.1993 in der derzeit gültigen Fassung, §§ 6 und<br />

158 Abs. 2 Ziff. 3 in Verbindung mit dem § 25 des Grundsteuergesetzes<br />

vom 07.08.1973 in der derzeit gültigen Fassung und<br />

dem § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 21.03.1991 in der<br />

derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am<br />

01.11.2012 nachfolgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Ortschaft<br />

(ehemalige Stadt<br />

Grundsteuer Gewerbesteuer<br />

bzw. Gemeinde) A B<br />

v. H. v. H. v. H.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong> 300 410 350<br />

Pretzsch 280 400 350<br />

Korgau 287 390 275<br />

Meuro 270 370 300<br />

Priesitz 285 410 355<br />

Schnellin 280 400 340<br />

Söllichau 250 330 250<br />

Trebitz 235 370 315<br />

§ 2<br />

Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2013.<br />

§ 3<br />

Diese Satzung tritt nach Bekanntmachung am 01.01.2013 in Kraft.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong>, 02.11.2012<br />

Bekanntmachung<br />

Benutzungs- und Entgeltsatzung für die Nutzung<br />

von Räumlichkeiten der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong><br />

(Raumnutzungssatzung)<br />

Aufgrund der §§ 6, 8 und 44 der Gemeindeordnung des Landes<br />

Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383), zuletzt geändert durch Gesetz<br />

vom 30.11.2011 (GVBl. LSA S. 814) in Verbindung mit § 5<br />

des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.02.2011 (GVBl.<br />

LSA S. 58) beschließt der Stadtrat <strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong> in seiner<br />

Sitzung am 01.11.2012 folgende Satzung:<br />

§ 1 - Allgemeines<br />

(1) Räumlichkeiten nach Abs. 3, die im Eigentum der Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Schmiedeberg</strong> stehen, können für Veranstaltungen zur Freizeitgestaltung,<br />

der kommunalen und gesellschaftlichen Gemeinschaftspflege,<br />

der Förderung des kulturellen und politischen<br />

Lebens, der Heimatpflege, der Bildung, der sozialen Betreuung,<br />

der medizinischen Vorsorge und für familiäre Zwecke sowie weitere<br />

dringliche Veranstaltungen aus Anlass gesetzlicher Einberufung<br />

nach Maßgabe dieser Satzung genutzt werden.<br />

(2) Für die Überlassung und Nutzung werden Entgelte nach Maßgabe<br />

der Anlage „Entgelte“ dieser Satzung erhoben. Die Anlage<br />

„Entgelte“ ist Bestandteil dieser Satzung. Mit dem Entgelt sind folgende<br />

Verbrauchskosten abgegolten: Wasser, Abwasser, Energie,<br />

Heizung soweit vorhanden, Mobiliar/ Einrichtungsgegenstände soweit<br />

vorhanden und Nutzung Toilettenanlagen soweit vorhanden.<br />

(3) Folgende Räumlichkeiten stehen zur Nutzung zur Verfügung:<br />

- Bürger- und Vereinshaus in Pretzsch (Elbe)<br />

- Versammlungsraum im Kellergeschoss im Bürgerhaus in Meuro<br />

- Versammlungsraum der Feuerwehr im Erdgeschoss im Bürgerhaus<br />

in Meuro<br />

- Bauernstube im Mehrzweckgebäude in Merkwitz<br />

- Festsaal im Gemeindezentrum in Schnellin<br />

§ 2 - Entgeltpflichtige Veranstaltungen<br />

(1) Für die Nutzung der in § 1 Abs. 3 genannten Räumlichkeiten<br />

werden Benutzungsentgelte erhoben. Entgeltpflichtig sind alle<br />

Veranstaltungen soweit sie nicht nach § 3 entgeltbefreit sind.<br />

(2) Nutzer mit ständig regelmäßiger und zeitlich begrenzter (stundenweise)<br />

Raumnutzung zahlen ein monatliches Pauschalentgelt.<br />

Weitere Pflichten aus dieser Satzung, insbesondere Reinigung,<br />

Anmeldung und Haftung, gelten auch für diesen Nutzerkreis.<br />

§ 3 - Entgeltfreie und ermäßigte Veranstaltungen<br />

(1) Für nachfolgende Veranstaltungen werden keine Benutzungsentgelte<br />

erhoben:<br />

- Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse, Sitzungen<br />

der Ortschaftsräte<br />

- Bürger- und Einwohnerversammlungen sowie sonstige Veranstaltungen,<br />

die vom Bürgermeister oder dem Ortsbürgermeister<br />

einberufen sind<br />

- Veranstaltungen von Einrichtungen der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong><br />

- Nutzungen, die im Rahmen der Gefahrenabwehr, in Notsituationen<br />

oder im Katastrophenfall angeordnet werden<br />

- Veranstaltungen von Verbänden und Organisationen, welche<br />

auf die Mitgliedschaft der Stadt in diesen beruhen<br />

- Veranstaltungen von Parteien, Wählergruppen oder Einzelwahlbewerber,<br />

die einen Mandatssitz im Stadtrat oder Ortschaftsrat<br />

haben<br />

(2) Nichtöffentliche Veranstaltungen (Mitgliederversammlungen,<br />

Trainings-/Übungsstunden usw.) von eingetragenen Vereinen<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Schmiedeberg</strong>, die die Anerkennung ihrer<br />

Gemeinnützigkeit nachweisen, werden von dem in der Anlage<br />

„Entgelte“ jeweils festgelegten Benutzungsentgelten und Pauschalentgelten<br />

mit 50 % ermäßigt.

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