Benutzerordnung Kinderkrippe - Stadt Marktoberdorf
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erstellt: T. Hiemer<br />
am: 27.05.2011<br />
Stand: 27.05.2011<br />
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ST-KRIP-002<br />
Benutzungsordnung für den Betrieb der <strong>Kinderkrippe</strong><br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong><br />
1. Allgemeines<br />
2. Trägerschaft<br />
3. <strong>Kinderkrippe</strong>njahr<br />
4. Anmeldung<br />
5. Aufnahme<br />
6. Besuch der Einrichtung<br />
7. Wohnungswechsel und Erreichbarkeit<br />
8. Öffnungszeiten<br />
9. Bring- und Abholzeiten<br />
10. Ferienregelung, Schließzeiten<br />
Inhaltsübersicht<br />
geprüft: T. Hiemer<br />
am: 03.10.2011<br />
11. Elternbeitrag<br />
12. Ermäßigungen<br />
13. Verpflegung<br />
14. Aufsicht und Versicherung<br />
15. Abmeldung und Kündigung<br />
16. Kündigung durch den Träger<br />
17. Elternbeirat, Bildungspartnerschaft<br />
18. Sonstiges<br />
19. Inkrafttreten<br />
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am: 07.10.2011
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ST-KRIP-002<br />
Benutzungsordnung für den Betrieb der <strong>Kinderkrippe</strong><br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong><br />
geprüft: T. Hiemer<br />
am: 03.10.2011<br />
1. Allgemeines<br />
Für die Arbeit in unseren Einrichtungen gelten das Bayerische Kinderbildungs- und<br />
-betreuungsgesetz (BayKiBiG) und die Durchführungsverordnungen sowie der Bayer.<br />
Bildungs- und Erziehungsplan (BEP).<br />
<strong>Kinderkrippe</strong>n sind Tagesstätten zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern bis<br />
zum Eintritt in den Kindergarten.<br />
Der Besuch der <strong>Kinderkrippe</strong> ist freiwillig. Die <strong>Kinderkrippe</strong> bietet jedem einzelnen Kind<br />
vielfältige und entwicklungsangemessene Bildungs- und Erfahrungsmöglichkeiten, um<br />
beste Bildungs- und Entwicklungschancen zu gewährleisten, Entwicklungsrisiken frühzeitig<br />
entgegenzuwirken sowie zur Integration zu befähigen. Die Kinder werden in ihrer<br />
Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten unterstützt<br />
und begleitet.<br />
Eine angemessene Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder ist durch den Einsatz<br />
von ausreichendem und qualifiziertem Personal gesichert.<br />
2. Trägerschaft<br />
Die <strong>Kinderkrippe</strong> „Sonnenschein“ ist eine Einrichtung der <strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong>. Der Betrieb<br />
der <strong>Kinderkrippe</strong> dient gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung.<br />
3. <strong>Kinderkrippe</strong>njahr<br />
Das Krippenjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des darauf folgenden<br />
Jahres.<br />
4. Anmeldung<br />
Die Anmeldung für das Krippenjahr ist grundsätzlich im März des laufenden Jahres. Der<br />
Termin wird in der Presse öffentlich bekannt gegeben. Während des Krippenjahres ist<br />
eine Anmeldung nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.<br />
Die Anmeldung gilt grundsätzlich für das gesamte Krippenjahr.<br />
Anmeldende sind verpflichtet, bei der Anmeldung Auskünfte zur Person des aufzunehmenden<br />
Kindes und der Erziehungsberechtigten zu geben. Die Eltern verpflichten sich,<br />
Änderungen in der Personensorge unverzüglich mitzuteilen.<br />
Um eine regelmäßige Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder sicherzustellen, werden<br />
15 Stunden pro Woche als Mindestbuchungszeiten festgelegt.<br />
5. Aufnahme<br />
Die Aufnahme in die <strong>Kinderkrippe</strong> erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Aufgenommen<br />
werden Kinder, die zu Beginn des Krippenjahres (am 01.09. eines Jahres siehe<br />
3.) das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Aufnahmetermin ist grundsätzlich<br />
zum Beginn des Krippenjahres. Während des Krippenjahres können Kinder nur bei freien<br />
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Benutzungsordnung für den Betrieb der <strong>Kinderkrippe</strong><br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong><br />
Plätzen aufgenommen werden. Kinder, die nicht sofort einen Platz erhalten, werden in<br />
eine Vormerkliste eingetragen und nach folgenden Dringlichkeitsstufen aufgenommen:<br />
� Kinder, deren Mutter oder Vater allein erziehend und berufstätig ist;<br />
� Kinder, deren Familie sich in einer besonderen Notlage befindet;<br />
� Alter der Kinder<br />
Zum Nachweis der Dringlichkeit sind auf Anforderung entsprechende Nachweise vorzulegen.<br />
Auswärtige Kinder werden nur aufgenommen, soweit freie Plätze verfügbar sind.<br />
Die Aufnahme des Kindes ist nicht von der wirtschaftlichen Lage der Personensorgeberechtigten<br />
abhängig. Im Bedarfsfall kann von den Personensorgeberechtigten die Übernahme<br />
des Beitrages beim Jugendamt des Landkreises Ostallgäu beantragt werden.<br />
Ein Anspruch auf einen Platz besteht erst dann, wenn ein Betreuungsvertrag gemäß Anlage<br />
zwischen Krippenträger und Personensorgeberechtigten abgeschlossen ist. Die Krippenordnung<br />
ist Bestandteil des Betreuungsvertrages.<br />
Die Buchungszeit und die Einzelheiten des Benutzungsverhältnisses werden in einem Betreuungsvertrag<br />
festgelegt, der bei Aufnahme des Kindes zwischen den Personensorgeberechtigten<br />
und dem Träger der <strong>Kinderkrippe</strong>, vertreten durch die Leiterin der <strong>Kinderkrippe</strong>,<br />
abzuschließen ist. Die Änderung der Buchungszeiten ist auf schriftlichen Antrag<br />
jeweils zum Monatsanfang unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen möglich, sofern es<br />
sich um eine Ausweitung der Buchungszeiten handelt. Reduzierungen der Buchungszeit<br />
können aus Gründen der Planungssicherheit erst nach 3 Monaten auf schriftlichen Antrag<br />
des Reduzierungswunsches zum nächsten vollen Monat vorgenommen werden.<br />
6. Besuch der Einrichtung<br />
Im Interesse des Kindes und der Gruppe soll die <strong>Kinderkrippe</strong> regelmäßig besucht werden.<br />
Bei Fernbleiben des Kindes ist es notwendig, dass die Personensorgeberechtigten<br />
unverzüglich die Tageseinrichtungen verständigen.<br />
Kranke Kinder können in der Regel nicht in der <strong>Kinderkrippe</strong> betreut werden.<br />
Bei Erkrankung des Kindes an einer übertragbaren Krankheit, sowie bei Befall durch Läuse<br />
oder anderes Ungeziefer, muss die Einrichtung unverzüglich benachrichtigt werden.<br />
Der Besuch der Einrichtung kann in diesen Fällen, nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten,<br />
ausgeschlossen werden. Gleiches gilt, wenn Familienmitglieder an einer<br />
ansteckenden/übertragbaren Krankheit leiden. Die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes<br />
(IFSG) finden Anwendung.<br />
Die Leitung der <strong>Kinderkrippe</strong> kann die Wiederzulassung des Kindes zum Besuch von der<br />
vorherigen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses abhängig machen.<br />
Personen, die an einer übertragbaren/ansteckenden Krankheit leiden, dürfen die <strong>Kinderkrippe</strong><br />
nicht betreten.<br />
Infiziert sich ein Kind in der <strong>Kinderkrippe</strong> mit einer Krankheit, so übernehmen der Träger<br />
und das Personal dafür keinerlei Haftung. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für sich<br />
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Benutzungsordnung für den Betrieb der <strong>Kinderkrippe</strong><br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong><br />
aus einer Erkrankung ergebende berufliche oder materielle Nachteile der Erziehungsberechtigten.<br />
7. Wohnungswechsel und Erreichbarkeit<br />
Bei einem Wohnungswechsel oder vorübergehendem anderen Aufenthalt (z. B. Urlaub,<br />
Krankheitsaufenthalt der Personensorgeberechtigten) ist der Leitung unverzüglich die<br />
neue Anschrift und Telefonnummer mitzuteilen.<br />
Um eine möglichst gute und somit schnelle Erreichbarkeit der Sorgeberechtigten zu gewährleisten,<br />
sind die private und mobile Telefonnummer und nach Möglichkeit die telefonische<br />
Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes anzugeben.<br />
8. Öffnungszeiten<br />
Die <strong>Kinderkrippe</strong> ist grundsätzlich wie folgt geöffnet:<br />
Mo von 07.00 Uhr – 17.00 Uhr<br />
Di, Mi, Do von 07.00 Uhr – 18.00 Uhr<br />
Fr von 07.00 Uhr – 15.00 Uhr<br />
Die Mindestbuchzeit liegt grundsätzlich bei 15 Stunden.<br />
Bei Bedarf werden zusätzliche Öffnungszeiten angeboten. Die Öffnungszeiten richten sich<br />
grundsätzlich nach den mehrheitlichen Buchungs- und Bedarfszeiten der Eltern und können<br />
sich in Abhängigkeit der zahlenmäßigen Nachfrage der Eltern ändern.<br />
9. Bring- und Abholzeiten<br />
Die Kinder sind morgens bis spätestens 08.30 Uhr in die <strong>Kinderkrippe</strong> zu bringen.<br />
Abholzeit ist von 12.00 Uhr – 12.30 Uhr,<br />
ab 14.00 Uhr – 15.00 Uhr,<br />
ab 16.30 Uhr bis spätestens 18.00 Uhr.<br />
10. Ferienregelung, Schließzeiten<br />
Die Ferienzeiten werden vom Träger festgelegt und zu Beginn des Krippenjahres bekannt<br />
gegeben. In der Regel ist die Einrichtung zwischen Heiligabend und Neujahr und im August<br />
geschlossen. Sonstige betriebsbedingte Schließzeiten werden von der Leitung der<br />
<strong>Kinderkrippe</strong> rechtzeitig bekannt gegeben.<br />
11. Elternbeitrag<br />
Der Elternbeitrag ist ein Beitrag zu den gesamten Betriebskosten der Einrichtung und ist<br />
deshalb auch an 11 Monaten im Krippenjahr zu bezahlen.<br />
Der Elternbeitrag wird zwischen dem 1. und 5. eines jeden Monat fällig. Die Zahlung hat<br />
grundsätzlich durch Abbuchung auf das Konto der <strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong> Nr. 240 007 252<br />
bei der Sparkasse Allgäu zu erfolgen. Für diese Zahlungsweise erteilt der/die Personensorgeberechtigte<br />
bei Anmeldung des Kindes der <strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong> eine Einzugsermächtigung.<br />
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Wird der Elternbeitrag nicht bis zum Fälligkeitstag bezahlt, werden Mahngebühren erhoben.<br />
Bei Neueintritt bis zum 15. eines Kalendermonats wird die ganze Gebühr fällig, bei Neueintritt<br />
nach dem 15. eines Kalendermonats wird die Hälfte des festgelegten Entgeltes<br />
erhoben.<br />
Die Beiträge werden vom Träger festgelegt. Mit Abschluss des Betreuungsvertrages sind<br />
die Personensorgeberechtigten (Schuldner) zur Bezahlung der Beiträge verpflichtet. Die<br />
Beiträge sind in voller Höhe bis zum Vertragsende zu bezahlen.<br />
Nachstehende Beiträge werden erhoben:<br />
Stunden/Tag Stunden/Woche<br />
1. Kind<br />
2. Kind<br />
- 30 %<br />
1-2 10 kein Angebot<br />
2-3 15 120,- € 84,- €<br />
3-4 20 150,- € 105,- €<br />
4-5 25 180,- € 126,- €<br />
5-6 30 200,- € 140,- €<br />
6-7 35 230,- € 161,- €<br />
7-8 40 255,- € 179,- €<br />
8-9 45 260,- € 182,- €<br />
9-10 50 265,- € 182,- €<br />
>10 270,- € 189,- €<br />
12. Ermäßigungen<br />
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die <strong>Kinderkrippe</strong> gleichzeitig, so wird der Elternbeitrag<br />
für ein Kind um 30 % ermäßigt. Jedes 3. Kind einer Familie ist gebührenfrei. Besucht<br />
ein Kind die <strong>Kinderkrippe</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong> und ein weiteres Kind den Kindergarten/Kinderhort<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong>, so erfolgt eine 30 % Ermäßigung für das<br />
Kind, das den Kindergarten/Kinderhort besucht. Ermäßigung aus sozialen Gründen kann<br />
darüber hinaus auf Antrag gewährt werden, wenn die Erhebung der vollen Gebühr unbillig<br />
wäre. Dem Antrag ist eine Bescheinigung über das Einkommen beizufügen (Gehaltsabrechnung,<br />
Lohnsteuerkarte, Einkommenssteuerbescheid). In besonderen Fällen kann<br />
auf Antrag das Jugendamt oder das Sozialamt Ostallgäu im Landratsamt die Benutzungsgebühr<br />
ganz oder teilweise übernehmen.<br />
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13. Verpflegung<br />
Alle Kinder, die die <strong>Kinderkrippe</strong> besuchen, sollen dort ein Mittagsessen einnehmen. Die<br />
Kosten hierfür sind selbst zu tragen.<br />
14. Aufsicht und Versicherung<br />
Die pädagogischen Mitarbeiter der <strong>Kinderkrippe</strong> üben während der Öffnungszeit über die<br />
ihnen anvertrauten Kinder die Aufsicht aus. Sie sind im Rahmen ihrer Pflichten für das<br />
Wohl der Kinder verantwortlich. Die Aufsichtspflicht beginnt mit der persönlichen<br />
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Übergabe an das Personal und endet mit der persönlichen Verabschiedung. Solange die<br />
Personensorgeberechtigten im Hause sind, haben diese die Aufsichtspflicht.<br />
Die Aufsichtspflicht auf dem Weg zur <strong>Kinderkrippe</strong> und auf dem Nachhauseweg liegt bei<br />
den Personensorgeberechtigten. Die Personensorgeberechtigten können die Aufsichtspflicht<br />
auf andere, geeignete Personen übertragen.<br />
Für die Kinder besteht im Rahmen der gesetzlichen Regelung Unfallversicherungsschutz.<br />
Danach sind die Kinder auf dem direkten Weg zur und von der <strong>Kinderkrippe</strong>, während des<br />
Aufenthaltes in der Einrichtung und während Veranstaltungen der <strong>Kinderkrippe</strong> versichert.<br />
Unfälle, auf dem Hin- und Rückweg, sind der Leitung unverzüglich zu melden, damit<br />
der Unfall der zuständigen Versicherung angezeigt werden kann.<br />
Unfallversichert sind auch Kinder, die sich in Absprache mit einem personensorgeberechtigten<br />
Elternteil und dem pädagogischen Personal besuchsweise in der <strong>Kinderkrippe</strong> aufhalten<br />
(Schnupper- oder Besuchskinder).<br />
Für den Verlust und die Beschädigung der Garderobe und sonstiger Gegenstände der<br />
Kinder wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für mitgebrachtes Spielzeug. Es<br />
wird empfohlen, diese Gegenstände mit dem Namen des Kindes zu kennzeichnen.<br />
15. Abmeldung und Kündigung<br />
Aus wichtigen Gründen können die Eltern das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei<br />
Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Eine Kündigung zum Ende des Krippenjahres<br />
muss bis spätestens 31. Mai schriftlich erfolgen.<br />
Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn das Kind zum Ende des Krippenjahres in den Kindergarten<br />
wechselt. Für die letzten beiden Monate des Krippenjahres vor Übertritt in den<br />
Kindergarten ist eine Kündigung nicht möglich.<br />
16. Kündigung durch den Träger<br />
Der Träger der Einrichtung kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer zweiwöchigen<br />
Frist zum Monatsende kündigen. Kündigungsgründe können z. B. sein,<br />
- wenn das Kind unentschuldigt über einen längeren Zeitraum fehlt,<br />
- wiederholte Nichtbeachtung der in dieser Ordnung aufgeführten Pflichten,<br />
- wenn der Elternbeitrag oder das Essensgeld für die beiden letzten Monate nicht<br />
entrichtet wurde oder<br />
- wenn der Elternbeitrag des Essensgeldes mehr als zweimal angemahnt werden<br />
musste.<br />
17. Elternbeirat, Bildungspartnerschaft<br />
In der <strong>Kinderkrippe</strong> ist ein Beirat zu wählen, der die Zusammenarbeit zwischen Träger,<br />
Einrichtung und Eltern fördert. Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus Art. 14<br />
BayKiBiG. Der Elternbeirat wird vom Träger und der Krippenleitung informiert und gehört,<br />
bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden.<br />
Eine wirkungsvolle Bildungs- und Erziehungsarbeit in der <strong>Kinderkrippe</strong> hängt entscheidend<br />
von der verständnisvollen Mitarbeit und Mitwirkung der Eltern ab. Einzelgespräche<br />
sind mit dem/der zuständigen Erzieher/in zu vereinbaren. Zweimal pro Betreuungsjahr<br />
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der <strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong><br />
werden Gespräche zur Entwicklung des Kindes in der <strong>Kinderkrippe</strong> angeboten. Darüber<br />
hinaus werden Gespräche grundsätzlich nach Wunsch der Eltern durchgeführt.<br />
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18. Sonstiges<br />
In allen für die Kinder zugänglichen Räume und dem Außenbereich der <strong>Kinderkrippe</strong><br />
herrscht Rauchverbot für das pädagogische Personal und für alle Personen, die die <strong>Kinderkrippe</strong><br />
aufsuchen.<br />
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Krippenleitung. Auskünfte erteilt auch<br />
gerne die <strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong>, Kindertagesstättenverwaltung (08342/4008-44).<br />
Neben der <strong>Kinderkrippe</strong> ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong> Träger von 11 Kindergärten und einem<br />
Kinderhort. Die Anschriften und Telefonnummern der Einrichtungen finden Sie anschließend.<br />
<strong>Kinderkrippe</strong> Sonnenschein<br />
Schwabenstraße 59, Tel. 8956328<br />
Adalbert-Stifter Kindergarten<br />
Ratiborer Str. 3, Tel. 95581<br />
Kindergarten an der Buchel<br />
Am Bergblick 61, Tel. 6496<br />
Kindergarten Bertoldshofen<br />
Gemeindeweg 12, Tel. 2533<br />
Integrativer Kindergarten Geisenried<br />
Riedstr. 9, Tel. 8989025<br />
Kindergarten Leuterschach<br />
Benefiziumstr. 30, Tel. 95517<br />
Waldkindergarten Purzelbaum<br />
Postfach 13 53, Tel. 0170/8821650<br />
Kindertagesstätten der <strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong><br />
19. Inkrafttreten<br />
Peter-Dörfler Kindergarten<br />
Peter-Dörfler-Str. 12, Tel. 42139<br />
Kindergarten Rieder<br />
Dorfstr. 7, Tel. 2970<br />
Die Benutzungsordnung tritt ab 1. September 2011 in Kraft.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong>, 27.05.2011<br />
W. Himmer<br />
1. Bürgermeister<br />
Familienzentrum St. Magnus<br />
Ratiborer Str. 1, Tel. 6222<br />
Schulkindbetreuung St. Magnus, Tel.<br />
8989718<br />
Kindergarten St. Martin<br />
Eberle-Kögel-Str. 9, Tel. 6255<br />
Kindertagesstätte Thalhofen<br />
Magnus-Scharpf-Str. 4, Tel. 6233<br />
Schulkindbetreuung Thalhofen, Tel. 8989706<br />
Kinderhort St. Martin<br />
Eberle-Kögel-Straße 9, Tel. 8989103<br />
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