Ersti-Guide 2011 - Studierendenvertretung - DHBW Mannheim
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Mit diesen Gebühren und Beiträgen werden jeweils ganz<br />
unterschiedliche Leistungen abgegolten.<br />
Der Verwaltungskostenbeitrag deckt die Leistungen der Dualen<br />
Hochschule für Verwaltung ab, wie z.B. die Bearbeitung von<br />
Zulassungen, Exmatrikulationen, Informationen über Studienbedingungen<br />
und -angeboten im In- und Ausland, usw.<br />
Der Studentenwerksbeitrag wird vom Studentenwerk <strong>Mannheim</strong><br />
selbst festgesetzt. Damit werden unter anderem die verschiedenen<br />
Einrichtungen des Studentenwerks wie Mensen, Cafeterien,<br />
psychologische Beratungsstellen betrieben und auch das<br />
Semesterticket für den Nahverkehr mitfinanziert.<br />
Diese beiden Beiträge werden jährlich in einer Summe mit einer<br />
Zahlungspflicht vor Studienbeginn, also zum 30.09. erhoben. Eine<br />
spezielle Mitteilung wird nicht erstellt, dafür ergeht eine Information an<br />
die Studierenden durch das jeweilige Studiengangssekretariat.<br />
Die Studiengebühren begründen sich aus dem Landeshochschulgebührengesetz<br />
(LHG). Dieses Gesetz definiert als Schuldner den<br />
einzelnen Studierenden und sagt auch, dass die Gebühr durch einen<br />
Bescheid zu erheben ist. Es wird also für jeden Studierenden ein eigener<br />
Gebührenbescheid erstellt, der für jeden Studierenden ein anderes<br />
Kassenzeichen enthält. Dieses "persönliche" Kassenzeichen gilt für die<br />
gesamte Dauer des Studiums. Somit ist dieser Bescheid ein<br />
"Dauerbescheid". Der Beitrag ist also ohne weitere Aufforderung für<br />
jedes Semester fällig. Die Zahlungstermine sind immer für das<br />
Sommersemester der 01. März und für das Wintersemester der 01.<br />
Oktober eines Jahres.<br />
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