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Ersti-Guide 2011 - Studierendenvertretung - DHBW Mannheim

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Mit diesen Gebühren und Beiträgen werden jeweils ganz<br />

unterschiedliche Leistungen abgegolten.<br />

Der Verwaltungskostenbeitrag deckt die Leistungen der Dualen<br />

Hochschule für Verwaltung ab, wie z.B. die Bearbeitung von<br />

Zulassungen, Exmatrikulationen, Informationen über Studienbedingungen<br />

und -angeboten im In- und Ausland, usw.<br />

Der Studentenwerksbeitrag wird vom Studentenwerk <strong>Mannheim</strong><br />

selbst festgesetzt. Damit werden unter anderem die verschiedenen<br />

Einrichtungen des Studentenwerks wie Mensen, Cafeterien,<br />

psychologische Beratungsstellen betrieben und auch das<br />

Semesterticket für den Nahverkehr mitfinanziert.<br />

Diese beiden Beiträge werden jährlich in einer Summe mit einer<br />

Zahlungspflicht vor Studienbeginn, also zum 30.09. erhoben. Eine<br />

spezielle Mitteilung wird nicht erstellt, dafür ergeht eine Information an<br />

die Studierenden durch das jeweilige Studiengangssekretariat.<br />

Die Studiengebühren begründen sich aus dem Landeshochschulgebührengesetz<br />

(LHG). Dieses Gesetz definiert als Schuldner den<br />

einzelnen Studierenden und sagt auch, dass die Gebühr durch einen<br />

Bescheid zu erheben ist. Es wird also für jeden Studierenden ein eigener<br />

Gebührenbescheid erstellt, der für jeden Studierenden ein anderes<br />

Kassenzeichen enthält. Dieses "persönliche" Kassenzeichen gilt für die<br />

gesamte Dauer des Studiums. Somit ist dieser Bescheid ein<br />

"Dauerbescheid". Der Beitrag ist also ohne weitere Aufforderung für<br />

jedes Semester fällig. Die Zahlungstermine sind immer für das<br />

Sommersemester der 01. März und für das Wintersemester der 01.<br />

Oktober eines Jahres.<br />

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