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Ersti-Guide 2011 - Studierendenvertretung - DHBW Mannheim

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Achtung: Wird eine der genannten Gebühren oder Beiträge nicht oder<br />

nicht rechtzeitig gezahlt, muss nach dem LHG die Zulassung zum<br />

Studium widerrufen werden bzw. die sofortige Exmatrikulation erfolgen.<br />

Bitte achtet bei der Überweisung der Studiengebühr auf die Richtigkeit<br />

und Vollständigkeit eurer Angaben:<br />

Empfänger: LOK BW / <strong>DHBW</strong> <strong>Mannheim</strong><br />

Konto-Nr. 749 553 01 02<br />

Bankleitzahl: 600 501 01<br />

Name der Bank: BW-Bank<br />

Verwendungszweck:<br />

<strong>DHBW</strong>-"Matrikel-Nr." <strong>DHBW</strong> MA "Bescheid-Nr"<br />

"Name, Vorname"<br />

Hinweis:<br />

Die neue Landesregierung hat im Koalitionsvertrag <strong>2011</strong> vereinbart,<br />

dass die Studiengebühren von 500 Euro zum frühestmöglichen<br />

Zeitpunkt, also zum Sommersemester 2012, abgeschafft werden.<br />

Dazu wird derzeit (Stand: August <strong>2011</strong>) ein Gesetzentwurf erarbeitet,<br />

der zwischen September und Ende Oktober <strong>2011</strong> beschlossen werden<br />

soll. Vorgesehen ist, dass das Gesetz dann im ersten Quartal 2012 in<br />

Kraft tritt.<br />

Nähere Informationen zum Thema Gebühren und Studiengebühren<br />

findet ihr auf:<br />

www.dhbw-mannheim.de/duales-studium/gebuehren<br />

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