Amtsblatt - im Landkreis Märkisch-Oderland
Amtsblatt - im Landkreis Märkisch-Oderland
Amtsblatt - im Landkreis Märkisch-Oderland
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Seite 4 <strong>Amtsblatt</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Märkisch</strong>-<strong>Oderland</strong> Nr. 7 Seelow, 14.09.2001<br />
Gesundheitsamtes; neuer Vertreter: Herr<br />
Dr. Schlesinger; Frau Neukirch – Vertreter<br />
des Humanistischen Verbandes<br />
Deutschlands – Regionalverband MOL<br />
e.V.; neuer Vertreter: Frau Trocha)<br />
- beschloss die Berufung von Frau Heike-<br />
Doreen Ehling in die Gesellschafterversammlung<br />
der Kultur GmbH und die<br />
gleichzeitige Abberufung von Herrn<br />
Andreas Pauli (Vorlage Nr. 464/2001)<br />
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung<br />
- beschloss der Kreistag bezüglich der<br />
Auftragsvergabe zur “Strukturopt<strong>im</strong>ierung<br />
der Verwaltung”, an seiner am 6.6.2001<br />
getroffenen Entscheidung festzuhalten<br />
und st<strong>im</strong>mte den Vergabekriterien zu<br />
(Vorlage Nr. 445/2001)<br />
- st<strong>im</strong>mte der Kreistag einem Antrag auf<br />
Genehmigung einer Nebentätigkeit zu<br />
(Vorlage Nr. 443/2001)<br />
- beschloss der Kreistag Maßnahmen zur<br />
Abgabe einer Teilliegenschaft durch Abschluss<br />
einer Zuordnungsvereinbarung<br />
(Vorlage Nr. 425/2001)<br />
- gab der Kreistag einem Antrag auf<br />
Verlängerung eines unentgeltlichen<br />
Nutzungsvertrages für eine kreiseigene<br />
Liegenschaft seine Zust<strong>im</strong>mung (Vorlage<br />
Nr. 441/2001)<br />
- st<strong>im</strong>mte der Kreistag einer beantragten<br />
Bestellung von Grundpfandrechten für<br />
eine kreiseigene Liegenschaft zu und<br />
beauftragte den Landrat, die entsprechende<br />
Belastungsvollmacht zu erteilen<br />
(Vorlage Nr. 446/2001)<br />
Hauptsatzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Märkisch</strong>-<strong>Oderland</strong><br />
vom 5. September 2001<br />
Aufgrund der §§ 6 und 29 Abs. 2 Nr. 2 der <strong>Landkreis</strong>ordnung<br />
für das Land Brandenburg (<strong>Landkreis</strong>ordnung<br />
- LKrO) (GVBl. I S. 433 ff), zuletzt geändert<br />
durch das Erste Gesetz zur Änderung der<br />
<strong>Landkreis</strong>ordnung für das Land Brandenburg vom<br />
14.02.1994 (GVBl. I S. 34), hat der Kreistag des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Märkisch</strong>-<strong>Oderland</strong> in seiner Sitzung<br />
am 05.09.2001 folgende Hauptsatzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Name, Gebiet, Sitz<br />
(1) Der <strong>Landkreis</strong> führt den Namen "<strong>Landkreis</strong> <strong>Märkisch</strong>-<strong>Oderland</strong>".<br />
(2) Das Gebiet des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Märkisch</strong>-<strong>Oderland</strong><br />
(<strong>im</strong> Folgenden <strong>Landkreis</strong> genannt) umfasst die<br />
Städte und Gemeinden gemäß Anlage 1, die Bestandteil<br />
dieser Satzung ist.<br />
(3) Kreissitz ist die Stadt Seelow.<br />
§ 2<br />
Wappen, Dienstsiegel, Flagge<br />
(1) Der <strong>Landkreis</strong> führt ein Wappen. Das Kreiswappen<br />
hat folgende Beschreibung: Geteilt von Silber<br />
und Rot; oben wachsend ein goldbewährter, roter<br />
Adler, die Flügel mit goldenen Kleestängeln belegt;<br />
unten ein silberner Wellenbalken, belegt mit einem<br />
roten Wellenfaden und bedeckt mit zwei schräggekreuzten,<br />
begrifften goldenen Bootshaken, oben<br />
bewinkelt von einem goldenen Stern.<br />
Die Abbildung des Wappens erfolgt in der Anlage 2,<br />
die Bestandteil dieser Satzung ist.<br />
(2) Der <strong>Landkreis</strong> führt in seinem Dienstsiegel das<br />
Kreiswappen.<br />
(3) Der <strong>Landkreis</strong> führt eine Flagge. Die Kreisflagge<br />
hat folgende Beschreibung: Die Flagge besteht –<br />
bei Aufhängung an einem Querholz – aus rotweißroten<br />
Streifen <strong>im</strong> Verhältnis 1 : 2 : 1 und trägt das<br />
Kreiswappen in der Mitte.<br />
Die Abbildung der Flagge erfolgt in der Anlage 3,<br />
die Bestandteil dieser Satzung ist.<br />
§ 3<br />
Mitglieder des Kreistages<br />
(1) Die in den Kreistag gewählten Vertreter führen<br />
die Bezeichnung “Kreistagsabgeordnete”.<br />
(2) Soweit in dieser Satzung oder in anderen Satzungen<br />
oder Veröffentlichungen des <strong>Landkreis</strong>es<br />
Funktionen mit einem geschlechtsspezifischen<br />
Begriff beschrieben werden, gilt die jeweilige Best<strong>im</strong>mung<br />
auch für das jeweils andere Geschlecht<br />
gleichermaßen, soweit sich aus der Natur der Sache<br />
nicht etwas anderes ergibt.