ARG51 - big living
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a. Anmerkung<br />
In den Verkaufsplänen ev. dargestellt, jedoch in der Ausstattung nicht enthalten sind sämtliche Einrichtungsgegenstände der Wohnungen:<br />
- Möblierung (ausgenommen Küche)<br />
- Wirtschaftsraumeinrichtung<br />
- Bepflanzungen, Pflanztröge<br />
- dargestellte Farben und Symbole<br />
Prinz-Eugen-Straße 48/1-2 | 1040 Wien<br />
T +43 (0) 699 170 13 670 | F +43 (0) 1 89021462<br />
www.<strong>big</strong>-<strong>living</strong>.at | office@<strong>big</strong>-<strong>living</strong>.at<br />
b. Sonderwünsche<br />
Sonderwünsche können je nach Bauzustand im technisch möglichen Rahmen berücksichtigt werden. Eventuell anfallende Mehrkosten werden gegebenenfalls<br />
gesondert berechnet. Hierzu dient eine +/- Liste auf Basis der im Kaufvertrag definierten Einheitspreisliste der Basisausstattung.<br />
c. Allgemeines<br />
Änderungen aufgrund technischer oder anderer Erfordernisse oder aufgrund behördlicher Auflagen oder Änderungen der Bauträger-Normalausstattung sowie<br />
Änderungen durch Weiterentwicklung, die keine Wertminderung bedeuten, vorbehalten. Von einer besonderen Benachrichtigung wird abgesehen.<br />
Wird der Kaufvertrag nach Baubeginn abgeschlossen, ist in jedem Falle die vorhandene tatsächliche Bauausführung Vertragsbestandteil, auch wenn sie mit dieser<br />
Baubeschreibung nicht übereinstimmen sollte.<br />
Zur Anwendung kommen die zur Zeit der Planung gültigen Vorschriften.<br />
In Bezug auf Schall- und Wärmedämmung gelten zumindest die Mindestwerte der Bauordnung als zugesichert, auch wenn aus der Baubeschreibung, den Plänen<br />
und den vertraglichen Vereinbarungen höhere Werte abgeleitet werden können. „Oder“-Positionen werden vom Bauträger entschieden.<br />
Die Müllcontainer sind durch die Wohnungseigentümer beim öffentlichen Entsorgungsträger zu bestellen. Eine eventuell vorhandene Personenaufzugsanlage ist<br />
für die Dauer der Gewährleistungsfrist auf Kosten der Käufer von der Liftfirma zu warten.<br />
Die Käufer haben keinen Anspruch darauf, dass der Personenaufzug zum Einzug-Möbeltransport zur Verfügung steht. Sämtliche Aufschließungskosten werden<br />
vom Bauträger übernommen.<br />
Far<strong>big</strong>e Abbildungen des Kataloges , perspektivische Darstellungen und dgl., sowie auch zeichnerische Ausdrucksmittel (Möblierung) gelten nicht als Baubeschreibung.<br />
Die Wohnungen, das Gemeinschaftseigentum und die Kellerräume werden gereinigt übergeben.<br />
Einrichtungsgegenstände in den Plänen sind unverbindlich. Plan und Kostenänderung vorbehalten.