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Bamberg ist unser Maßstab - Stadtplanungsamt - Bamberg

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Eigentumsstrukturen<br />

Durch die h<strong>ist</strong>orische Entwicklung der Funktionen<br />

der Stadt erklärt sich die heutige Eigentümerstruktur.<br />

Rund 10 % aller Flächen des Stadtdenkmals stehen<br />

im Eigentum (bzw. der Baulast) des Bundes und des<br />

Fre<strong>ist</strong>aates Bayern, rund 35 % im Eigentum der Stadt<br />

(bzw. der von der Stadt verwalteten Stiftungen und<br />

städtischen Gesellschaften), nach wie vor rund 7 % im<br />

Eigentum der Kirchen und ihrer Stiftungen sowie 48 %<br />

in Privateigentum.<br />

Diese Eigentümerstruktur <strong>ist</strong> dabei räumlich ungleich<br />

verteilt: Weite Teile des Berggebietes innerhalb<br />

des Stadtdenkmals, alle Straßen und Plätze, die<br />

Fließgewässer aber auch große Einzelliegenschaften<br />

auf der Insel und im Gärtnergebiet stehen im<br />

Eigentum der öffentlichen Hand und der Kirchen.<br />

Diese Eigentümerstruktur schützt die Stadt <strong>Bamberg</strong><br />

in vielen Bereichen vor privatem Investitionsdruck und<br />

auch vor Totalverlusten der Bausubstanz. Andererseits<br />

bürdet diese Eigentümerstruktur dem Fre<strong>ist</strong>aat, der<br />

Stadt, den Kirchen, deren Töchtern und Stiftungen<br />

dauerhaft erhebliche Erhaltungslasten auf, so dass<br />

Einzelbaudenkmäler und öffentlicher Raum in der<br />

Hand dieser Eigentümer dauerhaft ein wichtiges Thema<br />

im städtebaulichen Denkmalschutz darstellen werden.<br />

Die ökonomischen Rahmenbedingungen für die<br />

privaten Liegenschaften stellen sich sehr viel inhomogener<br />

dar: Je nachdem ob Gebäude vorwiegend<br />

gewerblich oder wohnlich getragen werden, in welchem<br />

stadtstrukturellen Umfeld sie sich befinden und<br />

durch welche spezifischen Individualcharakter<strong>ist</strong>ika<br />

sie geprägt sind, <strong>ist</strong> teils die langfr<strong>ist</strong>ige Erhaltung<br />

gesichert, teils durch Nutzungsdruck und teils durch<br />

Unwirtschaftlichkeit aber auch gefährdet. Der städtebauliche<br />

Denkmalschutz muss daher mit den Instrumenten<br />

des Allgemeinen und des Besonderen Städtebaurechts,<br />

der Steuerabschreibung und der Städtebauförderung<br />

hier räumlich differenziert reagieren.

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