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Bebauungsplan" Gewerbegebiet Ziegelwerk Arnach" - Der Wurzacher

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3.3.3 Wasserversorgungsverband Obere Schussentalgruppe, Bad Waldsee<br />

- Stellungnahme vom 08.02.2011:<br />

Ich habe dem Amtsblatt der Stadt Bad Wurzach entnommen, dass der Bebauungsplan<br />

<strong>Ziegelwerk</strong> Arnach bereits öffentlich ausgelegt wird. Nach unseren Unterlagen wurden<br />

wir in dem Aufstellungsverfahren als Träger öffentlicher Belange nicht angehört. Ich<br />

möchte von unserer Seite aus darauf hinweisen, dass wir im Bereich des Bebauungsplanes<br />

keine Wasserleitung zur Verfügung stellen können, welche für eine Feuerlöschversorgung<br />

ausreichend dimensioniert wäre. Ich bitte dies, im weiteren Verfahren<br />

zu berücksichtigen. Wir bitten uns zukünftig frühzeitig in entsprechende Verfahren einzubinden.<br />

Abwägung / Beschluss:<br />

<strong>Der</strong> Stadt ist bekannt, dass die Löschwasserversorgung nicht vollständig durch die an<br />

die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Leitungen sichergestellt ist. Die<br />

zusätzliche Löschwasserbereitstellung ist jedoch durch die vorhandenen nahe liegenden<br />

und sich im Dauerstau befindlichen Retentionsteiche gewährleistet. Dies ist in der<br />

Begründung des Bebauungsplanes bereits dargestellt.<br />

Es erfolgt daher keine Planänderung.<br />

3.3.4 Regierungspräsidium Tübingen, Ref. 26 - Denkmalpflege<br />

- Stellungnahme vom 21.02.2011:<br />

Da wir zu dem Verfahren bereits gehört wurden, wird inhaltlich zunächst auf unsere<br />

Stellungnahme vom 15.11.2010 verwiesen. Aufgrund unserer personellen Engpässe<br />

sind wir leider noch nicht dazu gekommen, die historische Ziegelei hinsichtlich ihrer<br />

möglichen Denkmaleigenschaften zu überprüfen. Dies soll jedoch noch im März geschehen.<br />

Wie aus dem Abwägungsprotokoll hervorgeht, wurde der entsprechende<br />

Hinweis zur Denkmalpflege ergänzt. Allerdings regen wir darüber hinaus an, auch im<br />

Umweltbericht zu den Schutzgütern unter Punkt 7.2.1.11 (Seite 46) vorsorglich auf<br />

diesen Sachverhalt zu verweisen. Dies könnte z.B. etwa so aussehen:<br />

Bestandsaufnahme: Eine Überprüfung der historischen Ziegeleigebäude hinsichtlich<br />

ihrer möglichen Kulturdenkmaleigenschaften steht noch aus.<br />

Prognose: Soweit Kulturdenkmale überplant werden, wird ein denkmalschutzrechtliches<br />

Verfahren notwendig. Sollen Kulturdenkmale abgebrochen werden, werden von<br />

der Denkmalpflege im Rahmen des B-Planverfahrens erhebliche Bedenken vorgetragen.<br />

Stellungnahme vom 15.11.2010:<br />

[Auf Grund des im überplanten Bereich auch bestehenden historischen Bestandes<br />

und dem inzwischen veralteten Stand der Denkmalliste - sie wurde vor über 30 Jahren<br />

erstellt - sind wir bei Planvorhaben gehalten, bei entsprechendem Verdacht die möglichen<br />

Denkmaleigenschaften eines Objektes zu prüfen. Dieser Sachverhalt trifft hier<br />

auf den Kern der ehemaligen Ziegelei zu. Allerdings konnten wir die Überprüfung aufgrund<br />

unserer personellen Unterbesetzung sowie der bestehenden Auslastung bislang<br />

noch nicht durchführen. Es bestehen zwar keine grundsätzlichen Bedenken in Hinblick<br />

auf eine Umwidmung der ehemaligen Ziegelei, zumal die Festsetzungen zwar eine<br />

Neubebauung des Geländes ermöglichen, jedoch keineswegs zwingend einen Abbruch<br />

von bestehenden Gebäuden vorsehen. Vorsorglich tragen wir aber Bedenken<br />

vor, sofern Gebäude abgebrochen werden sollen, die die Eigenschaften von Kultur-

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