Bebauungsplan" Gewerbegebiet Ziegelwerk Arnach" - Der Wurzacher
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3.3.3 Wasserversorgungsverband Obere Schussentalgruppe, Bad Waldsee<br />
- Stellungnahme vom 08.02.2011:<br />
Ich habe dem Amtsblatt der Stadt Bad Wurzach entnommen, dass der Bebauungsplan<br />
<strong>Ziegelwerk</strong> Arnach bereits öffentlich ausgelegt wird. Nach unseren Unterlagen wurden<br />
wir in dem Aufstellungsverfahren als Träger öffentlicher Belange nicht angehört. Ich<br />
möchte von unserer Seite aus darauf hinweisen, dass wir im Bereich des Bebauungsplanes<br />
keine Wasserleitung zur Verfügung stellen können, welche für eine Feuerlöschversorgung<br />
ausreichend dimensioniert wäre. Ich bitte dies, im weiteren Verfahren<br />
zu berücksichtigen. Wir bitten uns zukünftig frühzeitig in entsprechende Verfahren einzubinden.<br />
Abwägung / Beschluss:<br />
<strong>Der</strong> Stadt ist bekannt, dass die Löschwasserversorgung nicht vollständig durch die an<br />
die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Leitungen sichergestellt ist. Die<br />
zusätzliche Löschwasserbereitstellung ist jedoch durch die vorhandenen nahe liegenden<br />
und sich im Dauerstau befindlichen Retentionsteiche gewährleistet. Dies ist in der<br />
Begründung des Bebauungsplanes bereits dargestellt.<br />
Es erfolgt daher keine Planänderung.<br />
3.3.4 Regierungspräsidium Tübingen, Ref. 26 - Denkmalpflege<br />
- Stellungnahme vom 21.02.2011:<br />
Da wir zu dem Verfahren bereits gehört wurden, wird inhaltlich zunächst auf unsere<br />
Stellungnahme vom 15.11.2010 verwiesen. Aufgrund unserer personellen Engpässe<br />
sind wir leider noch nicht dazu gekommen, die historische Ziegelei hinsichtlich ihrer<br />
möglichen Denkmaleigenschaften zu überprüfen. Dies soll jedoch noch im März geschehen.<br />
Wie aus dem Abwägungsprotokoll hervorgeht, wurde der entsprechende<br />
Hinweis zur Denkmalpflege ergänzt. Allerdings regen wir darüber hinaus an, auch im<br />
Umweltbericht zu den Schutzgütern unter Punkt 7.2.1.11 (Seite 46) vorsorglich auf<br />
diesen Sachverhalt zu verweisen. Dies könnte z.B. etwa so aussehen:<br />
Bestandsaufnahme: Eine Überprüfung der historischen Ziegeleigebäude hinsichtlich<br />
ihrer möglichen Kulturdenkmaleigenschaften steht noch aus.<br />
Prognose: Soweit Kulturdenkmale überplant werden, wird ein denkmalschutzrechtliches<br />
Verfahren notwendig. Sollen Kulturdenkmale abgebrochen werden, werden von<br />
der Denkmalpflege im Rahmen des B-Planverfahrens erhebliche Bedenken vorgetragen.<br />
Stellungnahme vom 15.11.2010:<br />
[Auf Grund des im überplanten Bereich auch bestehenden historischen Bestandes<br />
und dem inzwischen veralteten Stand der Denkmalliste - sie wurde vor über 30 Jahren<br />
erstellt - sind wir bei Planvorhaben gehalten, bei entsprechendem Verdacht die möglichen<br />
Denkmaleigenschaften eines Objektes zu prüfen. Dieser Sachverhalt trifft hier<br />
auf den Kern der ehemaligen Ziegelei zu. Allerdings konnten wir die Überprüfung aufgrund<br />
unserer personellen Unterbesetzung sowie der bestehenden Auslastung bislang<br />
noch nicht durchführen. Es bestehen zwar keine grundsätzlichen Bedenken in Hinblick<br />
auf eine Umwidmung der ehemaligen Ziegelei, zumal die Festsetzungen zwar eine<br />
Neubebauung des Geländes ermöglichen, jedoch keineswegs zwingend einen Abbruch<br />
von bestehenden Gebäuden vorsehen. Vorsorglich tragen wir aber Bedenken<br />
vor, sofern Gebäude abgebrochen werden sollen, die die Eigenschaften von Kultur-