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Gemeindeblatt Nr. 105 - Einwohnergemeinde Mühleberg

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<strong>Einwohnergemeinde</strong><br />

<strong>Mühleberg</strong><br />

<strong>Gemeindeblatt</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>105</strong><br />

Einladung<br />

zur ordentlichen Gemeindeversammlung<br />

vom Montag, 21. Mai 2007, 20.00 Uhr<br />

in der Aula des Schul- und Sportzentrums<br />

Allenlüften


Traktanden<br />

1. Genehmigung Jahresrechnung 2006<br />

2. Gesamtrevision Gebührenreglement / Beratung und Genehmigung<br />

3. Gemeindeverband Betagtenzentrum Laupen / Revision Artikel 2 (Zweckartikel) Organisationsreglement<br />

4. Regionale Kulturkonferenz Bern / Erneuerung der Subventionsverträge mit den fünf<br />

bedeutendsten Kulturinstituten in der Stadt Bern für die Jahre 2008 - 2011<br />

5. Genehmigung von Kreditabrechnungen<br />

6. Informationen des Gemeinderates<br />

7. Verschiedenes<br />

Reglementsauflage<br />

Das überarbeitete Gebührenreglement (Traktandum 2) sowie die Reglementsänderung<br />

(Traktandum 3) liegen noch bis zur Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeschreiberei<br />

<strong>Mühleberg</strong> öffentlich auf.<br />

Das Protokoll der letzten ordentlichen Versammlung vom 11. Dezember 2006 ist nach erfolgter<br />

öffentlicher Auflage am 26. Februar 2007 durch den Gemeinderat ohne Bemerkungen genehmigt<br />

worden.<br />

Rechtsmittelbelehrung<br />

Beschlüsse der Gemeindeversammlung können beim Regierungsstatthalter von Laupen mit<br />

Gemeindebeschwerde angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage, berechnet vom<br />

Tage nach der Gemeindeversammlung an.<br />

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner ab 18 Jahren, die seit mindestens drei<br />

Monaten in der Gemeinde <strong>Mühleberg</strong> angemeldet sind, sind zur Teilnahme an dieser Versammlung<br />

freundlich eingeladen.<br />

- 3 -


1. Genehmigung Jahresrechnung 2006<br />

Laufende Rechnung<br />

Die Jahresrechnung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 1,43 Mio. Der Voranschlag<br />

rechnete mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 0,26 Mio. Im Rechnungsergebnis enthalten sind<br />

zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen von Fr. 1,3 Mio.<br />

Der Hauptgrund für die markante Besserstellung liegt im Steuerertrag. Aus Steuerteilungen juristischer<br />

Personen konnte ein Ertrag von Fr. 2,28 Mio. verbucht werden. Damit ist der Vorjahresertrag<br />

auf dieser Position um mehr als das zwölffache übertroffen worden. Der grösste Teil davon stammt<br />

aus Steuerteilungen aus den Jahren 2001 und 2002. Eine weitere Ertragsposition, die im Voranschlag<br />

nicht enthalten war, sind die Buchgewinne aus Verkäufen von Liegenschaften des Finanzvermögens<br />

in der Höhe von Fr. 0,21 Mio.<br />

Auf der Aufwandseite sind nebst den bereits genannten zusätzlichen Abschreibungen von Fr. 1,3<br />

Mio. in erster Linie die Zahlungen in die kantonalen Lasten- und Finanzausgleichssyteme zu erwähnen,<br />

welche insgesamt rund Fr. 0,3 Mio. und damit rund 10% unter dem budgetierten Wert<br />

liegen.<br />

Positives gibt es aus den gebührenfinanzierten Bereichen zu vermelden. Zum ersten Mal seit<br />

mehr als zehn Jahren sind in allen Spezialfinanzierungen (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung,<br />

und Abfallentsorgung) die Gebühreneinnahmen höher als der Aufwand in diesen Bereichen.<br />

Mehr als nur ein Wermutstropfen ist allerdings die Tatsache, dass in der Wasserversorgung<br />

nach wie vor ein Vorschuss bilanziert ist. Insgesamt schuldet die Wasserversorgung dem Steuerhaushalt<br />

knapp 89'000 Franken. Diese Schuld muss aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen<br />

bis im Jahr 2009 zurückbezahlt werden.<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt den Vergleich zwischen dem Voranschlag und der Rechnung nach<br />

Arten. Aufgrund der zusätzlichen Abschreibungen liegen die Abschreibungen 179 % über dem<br />

budgetierten Wert. Die guten Ergebnisse in den gebührenfinanzierten Bereichen führte zur Abweichung<br />

von 35 % auf der Position Einlagen in Spezialfinanzierungen. Der gesamte Steuerertrag liegt<br />

dank der hohen Erträgen aus Teilungen fast 30 % über dem Budget.<br />

- 4 -


Laufende Rechnung Rechnung 2006 Voranschlag 2006 Abweichung in %<br />

Artengliederung Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />

Personalaufwand 2'034'620 1'922'500 5.8%<br />

Sachaufwand 2'355'415 2'461'705 -4.3%<br />

Passivzinsen 250'376 253'500 -1.2%<br />

Abschreibungen<br />

Entschädigungen<br />

1'880'116 673'970 179.0%<br />

an Gemeinwesen 2'154'199 2'185'700 -1.4%<br />

Eigene Beiträge<br />

Einlagen in Spezial-<br />

1'514'963 1'875'150 -19.2%<br />

finanzierungen 596'479 442'000 35.0%<br />

Interne Verrechnungen 180'321 206'800 -12.8%<br />

Steuern 8'490'760 6'538'500 29.9%<br />

Regalien und Konzessionen 142'625 163'000 -12.5%<br />

Vermögenserträge 617'760 275'950 123.9%<br />

Entgelte<br />

Beiträge ohne Zweck-<br />

1'878'688 1'679'300 11.9%<br />

bindung<br />

Rückerstattungen von<br />

1'926 5'000 -61.5%<br />

Gemeinwesen<br />

Beiträge für eigene Rech-<br />

422'038 308'000 37.0%<br />

nung<br />

Entnahmen aus Spezial-<br />

308'765 209'800 47.2%<br />

finanzierungen 356'621 370'620 -3.8%<br />

Interne Verrechnungen 180'321 206'800 -12.8%<br />

Total 10'966'489 12'399'504 10'021'325 9'756'970 9.4% 27.1%<br />

Ertragsüberschuss 1'433'015<br />

Aufwandüberschuss 264'355<br />

Total 12'399'504 12'399'504 10'021'325 10'021'325<br />

Im Vergleich nach Funktionen (nächste Seite) zeigen sich die grössten Abweichungen im Bereich<br />

Finanzen und Steuern. Der gesamte Ertrag liegt 27,1 % über dem budgetierten Wert.<br />

- 5 -


Laufende Rechnung<br />

Funktionale Gliederung Rechnung 2006 Voranschlag 2006 Abweichung in %<br />

Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />

0 Allgemeine Verwaltung 1'100'113 94'963 1'092'100 97'700 0.7% -2.8%<br />

Nettoaufwand 1'005'150 0 994'400 0 1.1%<br />

1 Öffentliche Sicherheit 363'103 312'958 419'675 270'300 -13.5% 15.8%<br />

Nettoaufwand 50'145 0 149'375 0 -66.4%<br />

2 Bildung 2'160'237 425'203 2'295'190 290'500 -5.9% 46.4%<br />

Nettoaufwand 1'735'034 0 2'004'690 0 -13.5%<br />

3 Kultur und Freizeit 97'364 0 93'650 0 4.0%<br />

Nettoaufwand 97'364 0 93'650 0 4.0%<br />

4 Gesundheit 42'506 150 93'800 300 -54.7% -50.0%<br />

Nettoaufwand 42'356 0 93'500 0 -54.7%<br />

5 Soziale Wohlfahrt 2'000'842 122'470 2'002'240 139'000 -0.1% -11.9%<br />

Nettoaufwand 1'878'373 0 1'863'240 0 0.8%<br />

6 Verkehr 1'067'627 321'086 970'000 211'000 10.1% 52.2%<br />

Nettoaufwand 746'542 0 759'000 0 -1.6%<br />

7 Umwelt u. Raumordnung 1'968'286 1'874'957 1'868'670 1'767'020 5.3% 6.1%<br />

Nettoaufwand 93'330 0 101'650 0 -8.2%<br />

8 Volkswirtschaft 13'172 168'806 15'900 162'500 -17.2% 3.9%<br />

Nettoertrag 0 155'634 0 146'600 6.2%<br />

9 Finanzen und Steuern 2'153'238 9'078'913 1'170'100 6'818'650 84.0% 33.1%<br />

Nettoertrag 0 6'925'675 0 5'648'550 22.6%<br />

Total 10'966'489 12'399'504 10'021'325 9'756'970 9.4% 27.1%<br />

Ertragsüberschuss 1'433’015<br />

Aufwandüberschuss 264'355<br />

12'399'504 12'399'504 10'021'325 10'021'325<br />

3'000'000<br />

2'000'000<br />

Fr. 10'000'000<br />

Fr. 8'000'000<br />

1'000'000<br />

Fr. 6'000'000<br />

0<br />

Fr. 4'000'000<br />

-1'000'000<br />

Fr. 2'000'000<br />

-2'000'000<br />

Fr. 0<br />

-3'000'000<br />

-Fr. 2'000'000<br />

-4'000'000<br />

-Fr. 4'000'000<br />

-5'000'000<br />

-6'000'000<br />

-7'000'000<br />

Allgemeine<br />

Verwaltung<br />

Laufende Rechnung 2006 - Funktionale Gliederung<br />

Abweichung Nettoaufwand Investitionen zum Voranschlag<br />

Öffentliche<br />

Sicherheit<br />

1997<br />

1998<br />

Bildung<br />

Ausgaben<br />

Einnahmen<br />

Nettoinvestitionen<br />

1999<br />

Kultur und<br />

Freizeit<br />

2000<br />

- 6 -<br />

Gesundheit<br />

RG 2006<br />

VA 2006<br />

2001<br />

Soziale<br />

Wohlfahrt<br />

2002<br />

2003<br />

Verkehr<br />

2004<br />

Umwelt und<br />

Raumordnung<br />

2005<br />

2006<br />

Volkswirtschaft<br />

Mittelwert<br />

Finanzen und<br />

Steuern


Investitionsrechnung<br />

Rechnung Voranschlag Rechnung<br />

2006 2006 2005<br />

Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />

0 Allgemeine Verwaltung 0 0 0 0 3'760 0<br />

Nettoinvestition 0 0 3'760<br />

1 Öffentliche Sicherheit 0 0 45'000 0 0 0<br />

Nettoinvestition 0 45'000 0<br />

2 Bildung 94'832 538'318 0 600'000 598'195 802<br />

Nettoinvestition -443'486 -600'000 597'393<br />

5 Soziale Wohlfahrt 16'573 0 150'000 0 0 0<br />

Nettoinvestition 16'573 150'000 0<br />

6 Verkehr 279'118 41'000 500'000 160'000 129'801 0<br />

Nettoinvestition 238'118 340'000 129'801<br />

7 Umwelt und Raumordnung 479'373 109'254 2'155'000 110'000 677'591 626'844<br />

Nettoinvestition 370'119 2'045'000 50'747<br />

9 Finanzen und Steuern 896'073 1'077'397 870'000 2'850'000 1'147'646 1'929'347<br />

Nettoertrag 181'325 1'980'000 781'701<br />

Total 1'765'969 1'765'969 3'720'000 3'720'000 2'556'992 2'556'992<br />

Nettoinvestitionen total 181'325 1'980'000 781'701<br />

Die Investitionsrechnung weist Nettoinvestitionen von Fr. 0,18 Mio. aus. Geplant waren Fr. 1,98<br />

Mio. Die grosse Unterschreitung der Investitionssumme ist auf Verzögerungen bei einer ganzen<br />

Reihe von Projekten zurückzuführen.<br />

Fr. 10'000'000<br />

Fr. 8'000'000<br />

Fr. 6'000'000<br />

Fr. 4'000'000<br />

Fr. 2'000'000<br />

Fr. 0<br />

-Fr. 2'000'000<br />

-Fr. 4'000'000<br />

1997<br />

1998<br />

Investitionen<br />

Ausgaben<br />

Einnahmen<br />

Nettoinvestitionen<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

- 7 -<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

Mittelwert


Bestandesrechnung<br />

01.01.2006 Zuwachs Abgang 31.12.2006<br />

Aktiven 12'914'494.34 51'251'241.08 49'687'166.88 14'478'568.54<br />

10 Finanzvermögen 9'130'595.84 50'381'344.93 47'144'910.38 12'367'030.39<br />

100 Flüssige Mittel 3'374'843.89 20'647'912.24 22'109'129.00 1'913'627.13<br />

101 Guthaben 5'183'428.15 27'001'171.24 24'815'292.13 7'369'307.26<br />

102 Anlagen 560'120.55 2'707'501.00 208'286.00 3'059'335.55<br />

103 Transitorische Aktiven 12'203.25 24'760.45 12'203.25 24'760.45<br />

11 Verwaltungsvermögen 3'657'854.80 869'896.15 2'504'972.50 2'022'778.45<br />

114 Sachgüter 3'652'854.80 806'913.50 2'481'603.95 1'978'164.35<br />

115 Darlehen und Beteiligungen 5'000.00 9'297.00 0.00 14'297.00<br />

116 Investitionsbeiträge 0.00 53'685.65 23'368.55 30'317.10<br />

12 Spezialfinanzierungen 126'043.70 0.00 37'284.00 88'759.70<br />

128<br />

Vorschüsse für Spezialfinanzierung<br />

126'043.70 0.00 37'284.00 88'759.70<br />

Passiven 12'914'494.34 11'208'270.20 9'644'196.00 14'478'568.54<br />

20 Fremdkapital 9'884'735.10 9'216'060.25 9'287'575.00 9'813'220.35<br />

200 Laufende Verpflichtungen 270'657.70 9'034'366.10 9'130'042.65 174'981.15<br />

201 Kurzfristige Schulden 0.00 6.20 0.00 6.20<br />

202 Mittel- und langf. Schulden 9'000'000.00 0.00 0.00 9'000'000.00<br />

203<br />

Verpflichtungen für Sonderrechnungen<br />

257'890.05 7'406.85 7'645.00 257'651.90<br />

204 Rückstellungen 174'000.00 1'000.00 0.00 175'000.00<br />

205 Transitorische Passiven 182'187.35 173'281.10 149'887.35 205'581.10<br />

22 Spezialfinanzierungen 999'146.55 559'195.35 356'621.00 1'201'720.90<br />

228 Verpfl. für Spezialfinanz. 999'146.55 559'195.35 356'621.00 1'201'720.90<br />

23 Eigenkapital 2'030'612.69 1'433'014.60 0.00 3'463'627.29<br />

239 Eigenkapital 2'030'612.69 1'433'014.60 0.00 3'463'627.29<br />

Der hohe Steuerertrag hat sich auch im Finanzvermögen niedergeschlagen. Dieses hat im Rechnungsjahr<br />

um mehr als einen Drittel zugenommen. Das Verwaltungsvermögen1 ist von Fr. 3,66<br />

Mio. auf Fr. 2,02 Mio. gesunken. Gründe sind die tiefen Investitionen und die hohen Abschreibungen.<br />

Der grösste Teil des noch nicht abgeschriebenen Verwaltungsvermögens, liegt in den<br />

Bereichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (siehe nachfolgende Grafik).<br />

1 Vermögenswerte die der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen z. B. Strassen, Schulhäuser usw.<br />

- 8 -


Die mittel- und langfristigen Schulden haben Ende 2006 Fr. 9,0 Mio. betragen. Bis Ende des laufenden<br />

Jahres können diese auf Fr. 4,0 Mio. gesenkt werden. Das Eigenkapital ist von Fr. 2,03<br />

auf Fr. 3,46 Mio. angewachsen. Dies entspricht rund zehn Steuerzehnteln.<br />

6'000'000<br />

5'000'000<br />

4'000'000<br />

3'000'000<br />

2'000'000<br />

1'000'000<br />

0<br />

1996<br />

1997<br />

Wünschen Sie weitere Informationen? Die vollständige Jahresrechnung finden Sie im Internet unter<br />

www.muehleberg.ch. Gerne senden wir Ihnen auch einen Ausdruck per Post zu. Bestellungen richten<br />

Sie bitte an die Finanzverwaltung <strong>Mühleberg</strong> (E-Mail: finanzverwaltung@muehleberg.ch;<br />

Tel: 031 754 14 16).<br />

Christian Wyss, Dep.chef Finanzen<br />

Dominik Habegger, Finanzverwalter<br />

Verwaltungsvermögen<br />

Steuerhaushalt<br />

Abwasserentsorgung<br />

Trinkwasserversorgung<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

- 9 -<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

2006


2. Gesamtrevision Gebührenreglement / Beratung und Genehmigung<br />

Der bisherige Gebührentarif wurde am 11.12.1981 durch die Gemeindeversammlung beschlossen<br />

und ist seit 1982 in Kraft. Er ist heute in vielen Bereichen nicht mehr aktuell und damit<br />

schlecht anwendbar und unübersichtlich geworden. Insbesondere im Bereich Bauwesen ergeben<br />

sich schon seit einiger Zeit immer wieder Unsicherheiten, die Bewilligungsgebühren möglichst<br />

verursachergerecht festzulegen.<br />

Der Gemeinderat hat deshalb eine Gesamtrevision des Gebührentarifs auf der Grundlage des kantonalen<br />

Musterreglementes beschlossen. Der Ausschuss unter der Federführung von André<br />

Liniger hat die Überarbeitung an die Hand genommen und der Gemeinderat legt das neue Gebührenreglement<br />

zur Beschlussfassung vor. Zu erwähnen sind vorallem folgende wichtigsten<br />

Änderungen:<br />

� Anstelle der bisher üblichen "Von-Bis-Ansätze" tritt in vielen Fällen eine verursachergerechte<br />

Aufwandgebühr, welche sich nach der Art der Dienstleistung richtet. Für normale Verwaltungstätigkeit<br />

gilt eine Aufwandgebühr I, und für Verwaltungstätigkeiten, die eine besondere<br />

fachliche Qualifikation erfordern, eine Aufwandgebühr II.<br />

Die einzelne Gebühr soll nach Möglichkeit so bemessen werden, dass die Einnahmen die<br />

Aufwendungen für die Entschädigung des Personals und die notwendige Infrastruktur decken<br />

(150 % der Bruttolohnsumme von entsprechend qualifiziertem Personal). Die Ansätze selber<br />

regelt der Gemeinderat im Gebührentarif (Verordnung); vorgesehen sind die Aufwandgebühr I<br />

mit Fr. 50.— und die Aufwandgebühr II mit Fr. 80.— je Stunde. Nach Musterreglement und<br />

in vielen Gemeinden wird bei der Aufwandgebühr II jedoch von Fr. 100.— ausgegangen.<br />

Aufwandgebühren werden jedoch grundsätzlich nur erhoben, wenn der Zeitaufwand insgesamt<br />

eine Viertelstunde übersteigt.<br />

� Mit pauschal bemessenen Gebühren werden in einzelnen Bereichen Dienstleistungen weiterhin<br />

unabhängig vom verursachten Aufwand abgegolten. Sobald der Landesindex der Konsumentenpreise<br />

um mehr als zehn Punkte angestiegen ist, kann der Gemeinderat die Pauschalgebühren<br />

der Teuerung anpassen.<br />

- 10 -


� Neu soll ab Heizperiode 2008/2009 die alle zwei Jahre fällige amtliche Ölfeuerungskontrolle<br />

den Gebäudeeigentümern verrechnet werden. Die Anpassung scheint heute zeitgemäss, da<br />

nebst Ölheizungen immer mehr auch andere Heizsysteme in Betrieb genommen werden. Zudem<br />

ist sie wie in anderen Bereichen verursachergerecht und vielerorts so üblich. Die Gebühren<br />

richten sich grundsätzlich nach dem Aufwand des beauftragten Kontrolleurs und<br />

beinhalten auch die kantonale Kontrollgebühr. Anstelle der alljährlichen Bestätigung im Rahmen<br />

des Voranschlages, legt der Gemeinderat die Ansätze neu im Gebührentarif fest.<br />

� Wegfall verschiedener Gebührenpositionen, welche einerseits heute nicht mehr aktuell sind<br />

oder durch übergeordnetes Recht nicht mehr in die Kompetenz der Gemeinden fallen.<br />

Im Bereich Erbrecht/Testamente sind nur noch diejenigen Positionen vorgesehen, welche auch<br />

angewendet werden. Neu ist einzig, dass für die Aufbewahrung einer letztwilligen Verfügung bei<br />

der Gemeindeverwaltung eine Gebühr von Fr. 30.— verlangt wird, währenddem z.B. die Aufnahme<br />

des Versiegelungsprotokolls im Todesfall auch weiterhin gebührenfrei bleibt. Bei der Ortspolizei<br />

werden für die Antragstellungen an den Regierungsstatthalter für Tombola-, Lotterie- und<br />

Festwirtschaftsbewilligungen bei Einzelanlässen wie bisher keine Gemeindegebühren erhoben.<br />

Die Reglementsrevision bedeutet nicht automatisch eine Verteuerung der Gebühren, jedoch können<br />

diese insbesondere mit der Aufwandgebühr besser und verursachergerecht festgelegt werden.<br />

Das neue Reglement kann gegenwärtig und noch bis zur Versammlung in der Gemeindeschreiberei<br />

<strong>Mühleberg</strong> eingesehen und bezogen werden. Bei Zustimmung durch die Gemeindeversammlung<br />

tritt dieses per 1. Januar 2008 in Kraft.<br />

Kurt Herren<br />

Gemeinderatspräsident<br />

- 11 -


3. Gemeindeverband Betagtenzentrum Laupen/Revision Artikel 2<br />

(Zweckartikel) Organisationsreglement<br />

I. Vorbemerkung<br />

Der Vorstand des Betagtenzentrums Laupen (BZL) unterbreitet den Stimmbürgern hiermit die Revision<br />

von Art. 2 des Organisationsreglementes (OgR), in welchem der Zweck des Verbandes<br />

umschrieben wird.<br />

Anlass für diese Revision sind folgende zwei Gründe:<br />

1. Der Vorstand hat im Jahre 2005 die Strategie des BZL überarbeitet und für die kommenden<br />

Jahre neu festgelegt. Dabei geht es darum, Zweck und Aufgaben des BZL so zu umschreiben,<br />

dass damit veränderten bzw. künftigen Anforderungen und Bedürfnissen Rechnung getragen<br />

werden kann.<br />

2. Das BZL will ab 01.01.2008 auch Spitexdienste anbieten.<br />

II. Spitexdienste<br />

Die Spitexdienste werden in den Gemeinden <strong>Mühleberg</strong>, Frauenkappelen, Ferenbalm, Gürbrü und<br />

Wileroltigen durch den Spitex-Verein <strong>Mühleberg</strong> und Umgebung und für die Gemeinden Laupen<br />

und Kriechenwil durch den Verein Spitex-Verein Laupen, Kriechenwil erbracht. Die Gemeinde<br />

Neuenegg hat ihre Spitexdienste zusammen mit dem Spitexverein Köniz organisiert, währenddem<br />

die Gemeinde Münchenwiler und Clavaleyres mit Murten FR und die Gemeinde Golaten mit Kallnach<br />

zusammenarbeiten.<br />

Ab 2008 sollen generell Spitexorganisationen die Bedürfnisse von rund 30'000 Einwohnern abdecken.<br />

Die beiden Spitexvereine "Spitex-Verein Laupen, Kriechenwil" und "Spitex-Verein <strong>Mühleberg</strong><br />

und Umgebung" sind somit zu klein, um selbstständig weiter bestehen zu können. Sie sind<br />

deshalb vor die Alternative gestellt, entweder mit einer anderen, grösseren Spitexorganisation<br />

zusammenzuarbeiten oder sich nach einem anderen geeigneten Träger umzusehen.<br />

- 12 -


Im Rahmen der neuen Gesamtstrategie ist das BZL zur Ansicht gelangt, es wäre sowohl organisatorisch<br />

wie auch gestützt auf die Kernaufgaben und Kompetenzen des BZL sinnvoll, wenn das<br />

BZL auch Spitexdienste anbieten könnte.<br />

Die Übernahme der Spitexaufgaben durch das BZL hat den Vorteil, dass die Organisation und die<br />

Leitung der Spitex weiterhin im Amt Laupen bleiben und sich die Gemeinden Laupen, <strong>Mühleberg</strong>,<br />

Ferenbalm, Frauenkappelen, Kriechenwil, Gurbrü und Wileroltigen nicht anderen, wesentlich<br />

grösseren Organisationen anschliessen müssen. In Frage gekommen wäre zum Beispiel ein<br />

Zusammenschluss mit dem Spitexverein Region Bern Nord. Die einzelnen Gemeinden des Amtsbezirkes<br />

Laupen hätten in solchen Organisationen ihre (demokratischen) Rechte wesentlich weniger<br />

gut wahrnehmen können, als mit einer Lösung innerhalb des Amtsbezirkes Laupen, denn<br />

der Sitz dieser Vereine wäre mit Sicherheit nicht im Amt Laupen gewesen. Da das BZL bereits<br />

das Kompetenzzentrum für die Betreuung betagter Menschen im Amt Laupen ist, ergeben sich<br />

mit der Übernahme der Spitexdienste wesentliche Synergien. Vorteile ergeben sich ins Besondere<br />

bei der Organisation und Administration (Leitung, Buchhaltung, Finanzen), aber auch beim<br />

Personal.<br />

Künftig wird das BZL somit nebst seinen stationären Einrichtungen (Alters- und Pflegeheim) auch<br />

sämtliche Dienstleistungen der Spitex anbieten. Die Spitex wird damit zu einem Bereich des BZL.<br />

Das Personal der bisherigen Spitexvereine wird grundsätzlich vom BZL übernommen. Für die Bezüge<br />

von Spitexleistungen (Klienten der Spitex) wird sich deshalb für die Betroffenen nichts ändern.<br />

Das BZL wird mit den einzelnen Gemeinden, welche bisher ihre Spitexdienste den beiden Spitexvereinen<br />

übertragen haben, Verträge abschliessen (Leistungsvereinbarungen), wonach die Gemeinden<br />

ihre Spitexaufgaben künftig dem BZL übertragen.<br />

Die bisherigen Spitexvereine Laupen-Kriechenwil einerseits und <strong>Mühleberg</strong> und Umgebung andererseits<br />

werden wohl bestehen bleiben, wobei es an den Vereinen liegt, darüber zu entscheiden<br />

ob und in welcher Form. Das BZL würde es begrüssen, wenn die beiden Vereine wie bisher oder<br />

allenfalls als ein Verein weiter bestehen und die Interessen der Spitex im Amtsbezirk Laupen unterstützen<br />

würden.<br />

- 13 -


III. Revision von Art. 2 OgR (Zweckartikel)<br />

Der bisherige Art. 2 lautet wie folgt:<br />

1. Dem Verband obliegt die Schaffung und Führung von Einrichtungen zur Unterstützung,<br />

Betreuung und Pflege von Betagten, insbesondere<br />

a) des Altersheimes Laupen<br />

b) des C-Heimes (Pflegeheimes) gemäss dem jeweils gültigen Spitalgesetz<br />

2. Der Verband kann ferner Liegenschaften erwerben und verwalten, welche dem Verbandszweck<br />

dienen.<br />

Art. 2 lautet neu wie folgt:<br />

1. Der Verband erbringt Betreuungs- und Pflegeleistungen für betagte und pflegebedürftige<br />

Menschen.<br />

2. Zu diesem Zweck führt der Verband ein Heim im Sinne der Heimverordnung des Kantons<br />

Bern.<br />

3. Der Verband erbringt zudem Spitexleistungen für betreuungs- und pflegebedürftige Menschen.<br />

4. Der Verband kann Stützpunktfunktionen erbringen und übernehmen.<br />

5. Der Verband kann andere Träger mit Zweckbestimmungen, die in engem Zusammenhang mit<br />

den Verbandsaufgaben stehen, unterstützen, mit diesen zusammenarbeiten und/oder für diese<br />

Dienstleistungen erbringen (z.B. Alterswohnungen).<br />

6. Der Verband kann für die Aufgabenerfüllung Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern.<br />

7. Der Verband kann überdies alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet<br />

sind, den Zweck zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.<br />

IV. Antrag<br />

Der Vorstand des Betagtenzentrum Laupen ersucht Sie, dem revidierten Art. 2 (Zweckartikel) zuzustimmen.<br />

- 14 -


4. Regionale Kulturkonferenz Bern / Erneuerung der Subventionsverträge<br />

mit den fünf bedeutendsten Kulturinstituten in der Stadt Bern für<br />

die Jahre 2008 - 2011<br />

Das Wichtigste in Kürze<br />

Die Regionale Kulturkonferenz RKK Bern besteht aus den Finanzierungsträgern (Kanton Bern,<br />

Stadt Bern, Burgergemeinde Bern und 82 beitragspflichtige umliegende Gemeinden) und 5 subventionierten<br />

Kulturinstitutionen (Stadttheater Bern, Berner Symphonieorchester, Kunstmuseum<br />

Bern, Bernisches Historisches Museum und Zentrum Paul Klee).<br />

Die fünf Kulturinstitutionen sind für das Kulturleben der Region und des Kantons Bern äusserst<br />

bedeutsam. Die RKK Bern schliesst alle vier Jahre Verträge mit den fünf Institutionen ab. Die<br />

geltenden Subventionsverträge der Regionalen Kulturkonferenz Bern (RKK Bern) für die Periode<br />

2004 - 2007 laufen am 31. Dezember 2007 aus und müssen nun erneuert werden.<br />

In enger Zusammenarbeit zwischen der RKK Bern und den fünf subventionierten Institutionen sind<br />

für die Vertragsperiode 2008 - 2011 erstmals Verträge nach leistungsbezogenen Kriterien<br />

ausgearbeitet worden. Die Höhe der Subventionen für die Vertragsperiode 2008 - 2011 beläuft<br />

sich auf 54,44 Mio. Franken. Daran beteiligen sich der Kanton Bern mit 50 %, die Stadt Bern mit<br />

39 %, die Regionsgemeinden mit 11 % sowie die Burgergemeinde beim Historischen Museum<br />

mit 33.3 %.<br />

Ziel der Kulturverträge 2008 - 2011 ist es, dass die Institutionen ihr Niveau halten und sich<br />

weiter entwickeln können. Die Abgeltung erfolgt neu leistungsbezogen. Für die Verträge legte der<br />

Vorstand der RKK Grundsätze fest, welche eine grössere Transparenz gegenüber den Finanzierungsträgern<br />

erlauben. Die künstlerischen Leistungen und ihre Wirkungen sind in den Verträgen<br />

eindeutig definiert worden und machen sie so zu einem tauglichen Controllinginstrument.<br />

Die Mitglieder der RKK haben an der a.o. Vereinsversammlung vom 19. Oktober 2006<br />

� den Finanzierungsschlüssel mit 62 zu 5 Stimmen<br />

� die Verträge der Kulturinstitutionen mit 63 zu 6 Stimmen<br />

genehmigt.<br />

Nun ist es an den Gemeinden. Sie müssen in den finanzkompetenten Organen (Gemeinderat,<br />

Parlament oder Volk) über die fünf Subventionsverträge und die damit verbundenen finanziellen<br />

Beiträge beschliessen.<br />

- 15 -


Antrag<br />

Gestützt auf die nachfolgenden Ausführungen und Artikel 5 Organisationsreglement vom<br />

8.5.2000 stellt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung vom 21.5.2007 folgende Anträge:<br />

1. Der Gemeinderat wird ermächtigt, die Subventionsverträge mit der Theatergenossenschaft<br />

Bern (Stadttheater), der Stiftung Berner Symphonie-Orchester, der Stiftung Kunstmuseum<br />

Bern, der Stiftung Bernisches Historisches Museum und der Stiftung Zentrum Paul Klee zu<br />

unterzeichnen. Die Laufzeit der Verträge beträgt vier Jahre, vom 1. Januar 2008 bis<br />

31. Dezember 2011.<br />

2. Die Gemeindeversammlung bewilligt den nachstehenden Institutionen folgende jährlich wiederkehrende<br />

Beiträge:<br />

Fr. 27’380.— Theatergenossenschaft Bern<br />

Fr. 14’549.— Stiftung Berner Symphonie-Orchester<br />

Fr. 6’913.— Stiftung Kunstmuseum Bern<br />

Fr. 7’541.— Stiftung Bernisches Historisches Museum<br />

Fr. 6’347.— Stiftung Zentrum Paul Klee<br />

Fr. 62’730.— Total<br />

Während der Vertragsdauer erfolgen keine zusätzlichen teuerungsbedingten Anpassungen der<br />

Abgeltung.<br />

3. Wenn die Subventionsverträge im Sinne von Artikel 13e oder 13f des Kulturförderungsgesetzes<br />

zustande gekommen sind, werden die Beiträge als gebundene Ausgaben in den jährlichen<br />

Voranschlag aufgenommen.<br />

4. Die Laufzeit der Verträge gemäss Absatz 1 kann durch einen Beschluss des Vorstands der<br />

Regionalen Kulturkonferenz Bern (RKK) um ein Jahr verlängert werden, sofern sich dies im<br />

Hinblick auf das Inkrafttreten der revidierten Gesetzesgrundlagen als nötig und sinnvoll erweist.<br />

- 16 -


Erläuterungen<br />

1. Was bringt uns Kultur?<br />

Musik, Theater, Literatur, Malerei, Tanz, Skulpturen, Fotografie, Film und andere Formen der Kultur<br />

gehören zum Alltag. Sie schaffen Identität und Begegnungen, sie unterhalten, sie regen zum<br />

Nachdenken und vielleicht auch zu eigenem künstlerischen Gestalten an.<br />

Kulturinstitutionen vermitteln Eindrücke dieser kulturellen Vielfalt. Sie pflegen und bewahren das<br />

kulturelle Erbe und Traditionen früherer Generationen, sie ermöglichen neues künstlerisches<br />

Schaffen. Kulturinstitutionen sind ein wichtiges Element in Schule und Ausbildung, bieten aber<br />

auch sinnvolle und herausfordernde Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Museen, Theater und<br />

Orchester konfrontieren ohne Garantie eines wirtschaftlichen Erfolgs auch mit neuen Ideen und<br />

Kunstformen. Sie sind darum auch Ausdruck der gesellschaftlichen Entwicklung.<br />

Diese zahlreichen zusätzlichen und zum Teil auch verborgenen Aufgaben im Dienst der Allgemeinheit<br />

können nicht allein mit Eintrittsbilletten, Werbung und Spenden finanziert werden. Deshalb<br />

ist Kulturförderung in der Form finanzieller Unterstützung der Kulturinstitutionen seit jeher<br />

eine Aufgabe der öffentlichen Hand.<br />

2. Weshalb Kulturförderung Aufgabe von Kern- und Landgemeinden ist<br />

Kulturinstitutionen befinden sich in der Regel dort, wo viele Menschen zusammentreffen, in der<br />

Stadt also. Von diesem Angebot profitieren sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt<br />

als auch jene der umliegenden Gemeinden. Erhebungen über die Besucherzahlen der vier bisher<br />

mit Subventionsverträgen2 unterstützten Kulturinstitutionen in Bern zeigen, dass die Besucherinnen<br />

und Besucher durchschnittlich zu<br />

- 26 % aus der Stadt Bern,<br />

- 28 % aus der Region Bern,<br />

- 17 % aus dem Kanton Bern,<br />

- 24 % aus der übrigen Schweiz sowie zu<br />

- 5 % aus dem Ausland<br />

stammen.<br />

2 Zum Zentrum Paul Klee liegen noch keine vergleichbaren Zahlen vor.<br />

- 17 -


Starke Regionen zeichnen sich durch starke Zentren aus. Wenn also die Kulturförderung die Wirtschaft<br />

in der Stadt ankurbelt, Bern zum Tourismusmagnet macht und der Stadt einen allgemeinen<br />

Standortvorteil einräumt, profitieren davon die Gemeinden im Perimeter der RKK.<br />

Ein Beitrag an die Kulturinstitutionen, welche im Zentrum liegen, ist langfristig gesehen ebenso<br />

ein Beitrag an die Region. Ohne die Unterstützung der RKK - Gemeinden kann der Betrieb der<br />

fünf regional bedeutendsten Institutionen der Region nicht aufrecht erhalten werden. Ein Zerfall<br />

derselben würde unweigerlich einen Verlust an Standortattraktivität und Lebensqualität in Stadt<br />

und Land nach sich ziehen. Dies hätte eine Abwanderung der Bevölkerung - namentlich auch der<br />

Regionsbevölkerung - in andere attraktivere Regionen der Schweiz zur Folge.<br />

3. Wirkung der Institutionen<br />

Die fünf grössten Kultureinrichtungen Berns tragen wesentlich zur Lebensqualität und zur Ausstrahlung<br />

der Region bei. Sie bieten einem vielfältigen Publikum – 2005 wurden etwa 660'000<br />

Personen erreicht – ein dichtes Programm hochstehender Veranstaltungen in nahezu allen Kunstsparten.<br />

Um konstant gute Leistungen erbringen zu können, sind die Institutionen auf Planungssicherheit<br />

angewiesen.<br />

Stadttheater Bern (STB)<br />

Jährlich besuchen ca. 100'000 Personen das Dreispartenhaus, davon 31'000 AbonnentInnen.<br />

Das STB bot 2005/2006:<br />

� 7 Produktionen im Musiktheater (85 Vorstellungen);<br />

� 10 Produktionen und 132 Vorstellungen im Schauspiel (inkl. Kornhausbühne); zusätzlich eine<br />

Produktion im Hotel Bellevue sowie Produktionen in der Mansarde;<br />

� 3 Produktionen und 21 Vorstellungen im Ballett (davon eine Produktion in der Dampfzentrale).<br />

Zahlreiche Produktionen in allen Sparten stiessen künstlerisch auf beachtliches Echo in der<br />

Fachwelt, den Medien und beim Publikum. Die Einnahmen sind leicht steigend. Gleichzeitig mit<br />

dem Amtsantritt des neuen Direktors Marc Adam Mitte 2007 wird das STB in den Vidmar-Hallen<br />

in Köniz, eine zweite Spielstätte beziehen. Sie soll eine rationellere effizientere Disposition und<br />

eine höhere künstlerische Qualität ermöglichen; sie verursacht keine zusätzliche Subvention.<br />

- 18 -


Berner Symphonie-Orchester (BSO)<br />

Jährlich besuchen ca. 38'000 Personen die Konzerte des BSO, davon 15'000 AbonnentInnen.<br />

Das BSO bot 2005/2006:<br />

� 15 Abonnementskonzerte (jeweils Donnerstag und Freitag);<br />

� 4 Familienkonzerte;<br />

� 4 Seniorenkonzerte;<br />

� 4 Lunchkonzerte;<br />

� 10 Kammermusikkonzerte (nicht Gegenstand des Subventionsvertrages);<br />

� Die Nacht der Musik, das Neujahrskonzert und das Open-Air-Konzert auf dem Bundesplatz.<br />

Auf die Saison 05/06 trat Andrey Boreyko als neuer Chefdirigent sein Amt mit einer attraktiven<br />

Programmierung an, die überdurchschnittlich viele zeitgenössische Werke umfasst. Dank neuer<br />

Konzertformen erreicht das BSO zusätzliche Bevölkerungskreise. Etwa die Hälfte seiner Auftritte<br />

leistet das BSO im STB.<br />

Kunstmuseum Bern (KMB)<br />

2005 besuchten 107'000 Personen3 das KMB, das ausgehend von seinen Sammlungsbeständen<br />

ein ambitioniertes Ausstellungsprogramm bietet. Dieses zeigt bekannte lebende Berner Künstler<br />

(Balthasar Burckhardt, Franz Gertsch) und dokumentiert das Schaffen verstorbener (Otto Tschumi,<br />

Albert Schnyder). Es öffnet aber auch Perspektiven auf noch weitgehend unbekannte Kunsträume<br />

(Mahjong, zeitgenössische Kunst aus China). Dank der Stiftung Hansjörg Wyss entsteht bis 2009<br />

ein Erweiterungsbau für die Abteilung Gegenwartskunst, an deren künstlerische Aktivität die Stiftung<br />

ab jetzt regelmässig beiträgt. Das KMB pflegt eine enge betriebliche Zusammenarbeit mit<br />

dem Zentrum Paul Klee (ZPK) und stimmt die Ausstellungsplanung mit diesem ab.<br />

Bernisches Historisches Museum (BHM)<br />

Mit grossen Ausstellungen zu einem breiten Themenspektrum und der Nutzung von Park und<br />

Umland für Erlebnisangebote und Spektakel zieht das BHM seit ein paar Jahren zahlreiche auch<br />

junge Besucherinnen und Besucher und Familien aus der Region, dem Kanton und weit darüber<br />

hinaus an. Die Einstein-Ausstellung wurde von über 350'000 BesucherInnen gesehen4 . 2009 soll<br />

der Zusatzbau Kubus/Titan als Wechselausstellungssaal und Depotraum in Betrieb genommen<br />

werden.<br />

3 Stichtag 31.10.2005<br />

4 Die Zahl bezieht sich auf die Ausstellungsdauer von Juni 2005 bis Oktober 2006<br />

- 19 -


Zentrum Paul Klee (ZPK)<br />

Das seit 2004 subventionierte ZPK hat termingerecht im Juni 2005 die Türen geöffnet. Im ersten<br />

Halbjahr wurden 207'000 zahlende Besucher/innen registriert. Zum Zentrum gehören nebst Ausstellungen,<br />

Musik- und Theaterveranstaltungen. Einzigartig ist das Museum Creaviva, das Menschen<br />

jeden Alters zur eigenen kreativen Betätigung einlädt. Im ZPK wirken eine beachtliche Zahl<br />

Freiwillige mit. Nach dem Aufbau und erster Erfahrungszeit soll der Betrieb gefestigt werden. Mit<br />

attraktiven Wechselausstellungen – z.B. zu Max Beckmann – soll das Interesse wach gehalten<br />

und ein zahlreiches Publikum stets neu angezogen werden.<br />

4. Die neuen Verträge 2008 - 2011<br />

Ziel der Kulturverträge 2008 - 2011 ist es, dass die Institutionen ihr Niveau halten und sich weiter<br />

entwickeln können. Für die Verträge legte die RKK Bern neue Grundsätze fest, welche eine grössere<br />

Transparenz gegenüber den Finanzierungsträgern erlauben und sie zu einem tauglichen<br />

Controllinginstrument machen. Die künstlerischen Leistungen und ihre Wirkungen sind in den<br />

Verträgen eindeutig definiert worden. Die Abgeltung erfolgt neu leistungsbezogen.<br />

Des Weiteren werden in den Verträgen folgende Forderungen an die Institutionen gestellt:<br />

1. KMB, BHM, ZPK<br />

Für die drei Museen besteht die Pflicht, eine Sammlungspolitik unter Abstimmung auf verwandte<br />

Einrichtungen im Kanton und auf nationaler Ebene zu bestimmen und der Pflege der Sammlungsbestände<br />

die nötige Aufmerksamkeit zu widmen.<br />

2. Zusammenarbeit KMB – ZPK<br />

Mit Ablehnung der Motion Hess durch den Grossen Rat im Februar 2006 ist die Fusion der beiden<br />

Institutionen vorläufig vom Tisch. Umso wichtiger ist die vertragliche Verpflichtung beider<br />

Institutionen zu möglichst enger, systematischer und institutionalisierter Zusammenarbeit. Erwartet<br />

wird daraus ein Synergiegewinn von durchschnittlich 150'000 Franken pro Institution und Betriebsjahr.<br />

- 20 -


3. STB<br />

Die Theatergenossenschaft hat den Auftrag, bis zum 31. Dezember 2007 zu Handen des Vorstands<br />

der RKK Bern ein neues Konzept für das Stadttheater zu erarbeiten. Im Konzept soll u.a.<br />

eine enge Zusammenarbeit mit anderen Kulturinstitutionen der Stadt Bern berücksichtigt werden.<br />

Es soll auf die Vertragsperiode ab 2012 umgesetzt werden.<br />

4. Zusammenarbeit STB – BSO<br />

Das STB ist für Musiktheater und Ballett auf Dienste des BSO angewiesen. Das BSO leistet seinerseits<br />

50% seiner Auftritte im STB. Die in den geltenden Verträgen enthaltene Regelung genügt<br />

nicht und führt zu gegenseitiger Unzufriedenheit. Die neuen Verträge schaffen nun Klarheit bezüglich<br />

der Anzahl Dienste, der Art der Disposition und der Regelung von Konflikten.<br />

5. Zusammenarbeit in der Kulturvermittlung und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Die Vermittlung des Kulturangebots ist eine zentrale Voraussetzung, um das mögliche – gerade<br />

auch das junge – Publikum zu gewinnen und Kultur allen zugänglich zu machen. Alle Institutionen<br />

unternehmen dafür Anstrengungen, am meisten das ZPK mit Creaviva. Die vertraglich geregelte<br />

Zusammenarbeit unter den Institutionen und mit den Schulen führt zur Verstärkung der Kulturpädagogik<br />

und damit zu intensiverer Kulturvermittlung.<br />

Das Gleiche gilt für die Öffentlichkeitsarbeit der Institutionen und die Information über die Veranstaltungen.<br />

Diesbezüglich ist konkret die Grundlage für eine verlässliche Finanzierung einer gemeinsamen,<br />

offenen Datenbank, eines Internetportals und der Berner Kulturagenda zu schaffen.<br />

5. Finanzierung<br />

54'440'000 Franken betragen die Gesamtsubventionen für die fünf Kulturinstitutionen pro Jahr.<br />

Dieser Betrag wird unter den Finanzierungsträgern wie folgt aufgeteilt.<br />

Kanton 26'130'000 Franken<br />

Stadt 20'141'000 Franken<br />

RKK Gemeinden 5'989'000 Franken<br />

Burgergemeinde Bern 2'180'000 Franken<br />

Total 54'440'000 Franken<br />

- 21 -


Der 11 % - Anteil der RKK - Gemeinden wird nach einem Schlüssel aufgeteilt, der die Lage der<br />

Gemeinden, die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner sowie den harmonisierten Steuerertrag<br />

berücksichtigt. Für die Bewertung der Lage der Gemeinde gibt es gestützt auf die eidgenössische<br />

Volkszählung von 1990 vier Kategorien: Kernzone (K), die Agglomerations- bzw. Pendlerzonen 1<br />

und 2 (A1/P1, A2/P2) sowie die Pendlerzone 3 (P3).<br />

Für die Gemeinde <strong>Mühleberg</strong> gelten folgende Werte:<br />

Kategorie Pendlerzone 1<br />

Betrag für Budget 62'730.—<br />

6. Vorgehen<br />

Die Mitglieder der RKK stimmten an der Vereinsversammlung vom 19. Oktober 2006 dem Finanzierungsschlüssel<br />

mit 62 zu 5 Stimmen zu (2 Enthaltungen). Die Verträge der Kulturinstitutionen<br />

wurden mit 63 zu 6 Stimmen genehmigt. Wie bereits vor vier Jahren wird diese Vorlage in<br />

allen RKK - Gemeinden vom finanzkompetenten Organ (Gemeinderat, Parlament, Volk) verabschiedet.<br />

Je nach Verhältnis von zustimmenden oder ablehnenden Gemeinden erfolgt anschliessend<br />

die Genehmigung durch den Regierungsrat oder den Grossen Rat.<br />

Die RKK Bern hat in den letzten Jahren intensiven Druck bei der Erziehungsdirektion gemacht, um<br />

eine Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes zu erreichen. Das neue Kulturförderungsgesetz<br />

ist leider noch nicht so weit, dass die Vertragsabschlüsse für die Periode 2008 - 2011 nach einem<br />

einfacheren Verfahren durchgeführt werden könnten.<br />

- 22 -


5. Genehmigung von Kreditabrechnungen<br />

Gemeindehaus / Umbau Untergeschoss<br />

Kreditbewilligung Gemeindeversammlung vom 9.12.2002 Fr. 180'000.—<br />

Kosten laut Kontoauszug 029.503.02 vom 4.10.2005 Fr. 181'244.55<br />

Kreditunterschreitung Fr. 1'244.55<br />

TWV-Leitung Juchlishaus - Brünnenmoos - Rosshäusern-Station (West)<br />

Kreditbewilligung Gemeindeversammlung vom 9.12.2002 Fr. 350'000.—<br />

Kosten laut Kontoauszug 700.501.02 vom 13.4.2007 Fr. 333'298.80<br />

Kreditunterschreitung Fr. 16'701.20<br />

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Informationen aus dem Gemeinderat <strong>Mühleberg</strong><br />

Oktober 2006 bis April 2007<br />

Der Gemeinderat<br />

beschliesst:<br />

� weitere Grundsätze im Hinblick auf die Überarbeitung der Gemeindeorganisation und teilt die<br />

Aufgabenbereiche des Gemeinderates in der neuen Ressortorganisation auf sieben Departemente<br />

zu.<br />

� die Wiederaufnahme des abgerechneten, aber noch nicht ausgeführten Projektes "Ausbau<br />

und Entwässerung Stockernweg/Buch", da das Problem des Meteorwassers immer noch besteht.<br />

Zusätzlich zu den vorhandenen Projektgrundlagen sind auch andere Möglichkeiten bzw.<br />

Varianten zu prüfen.<br />

� dem Gemeindepersonal per 1.1.2007 nebst individuellen Gehaltsanpassungen aufgrund der<br />

Mitarbeitergespräche sowie der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung analog der kantonalen<br />

Regelung eine Teuerungszulage von 1,0 % zu gewähren.<br />

� auf Antrag der Schulkommissionen und Schulleitungen die Schaffung einer neuen Teilzeit-<br />

Stelle für das Schulsekretariat, welche bei der Gemeindeverwaltung angeordnet wird und dort<br />

gleichzeitig gewisse Aufgaben zusätzlich übernehmen könnte. Zur beschlussreifen Ausarbeitung<br />

der Vorlage zuhanden der Gemeindeversammlung wird ein Ausschuss beauftragt.<br />

� die Anhänge I + II zum neuen Feuerwehrreglement vom 11.12.2006 sowie die neuen Weisungen<br />

über die Feuerwehr und setzt diese Bestimmungen per 1.1.2007 in Kraft.<br />

� auf Antrag des Trägervereins, welcher sich aufzulösen gedenkt, die Übernahme der offenen<br />

Jugendarbeit durch eine Gemeindekommission, welche im Rahmen der bevorstehenden Gesamtrevision<br />

des Organisationsreglementes per 1.1.2009 neu geschaffen wird.<br />

� die Prüfung geeigneter Sanktionsmassnahmen gegen das "Bauen ohne Bewilligung" im Rahmen<br />

der Überarbeitung des Gebührenreglementes.<br />

� einen Beitritt zum Verein Region Bern per 1.1.2008, nachdem im Verein Region Laupen das<br />

Präsidium und die Geschäftsstelle nicht mehr besetzt werden können und sich dieser deshalb<br />

voraussichtlich auflösen wird.<br />

� aufgrund der aktuellen Liquiditätsplanung die vollständige Rückzahlung des Darlehens der<br />

Deponie Teuftal AG von 2 Millionen Franken per Ende Juni 2007.<br />

- 24 -


� die Herausgabe einer Medienmitteilung zum Thema "Planung neuer Kernkraftwerke in der<br />

Schweiz".<br />

� die Einführung eines neuen internen Budgetierungssystems im Bereich Schulen, welches<br />

sich anstelle der bisherigen Detaillisten auf fixe Kostenansätze je Klasse bzw. Anzahl Schüler<br />

abstützt.<br />

bewilligt:<br />

� den Abbruch des Feuerweihers Oberei, nachdem mit der Erweiterung der TWV-Leitung<br />

Oberei - Schulhaus Buttenried der Löschschutz nun mit einem leistungsfähigen Hydrantennetz<br />

gewährleistet wird.<br />

� einen Kredit von Fr. 3'500.— für die Abdichtung von Undichtigkeiten an der Löschkammer<br />

beim Reservoir Spengelried, da die Aufgabe des Löschschutzes der Gemeinde zufällt.<br />

� einen Verpflichtungskredit von Fr. 73'000.— / Konto 790.581.02 für die Erarbeitung einer<br />

Gefahrenkarte mit Ereigniskataster für die Gemeinde <strong>Mühleberg</strong> und erteilt den Auftrag der<br />

Arbeitsgemeinschaft Kellerhals & Haefeli AG / Kissling + Zbinden AG, Ingenieure, Bern.<br />

� die Kreditfreigabe für den budgetierten einmaligen Sponsoringbeitrag von Fr. 40'000.— an<br />

den Verein bzw. die Stiftung Flühlenmühle zur Finanzierung von Mühlestuhl/Lagerstege im<br />

Rahmen der Restaurationsarbeiten.<br />

� einen neuen Verpflichtungskredit/Konto 219.506.01 von Fr. 70'000.— für die Beschaffung<br />

eines neuen gemeindeeigenen Schulbus Renault Master und berücksichtigt die Offerte der<br />

Garage Jüni AG, Rosshäusern.<br />

befasst sich mit:<br />

� Zukunftsfragen des Kernkraftwerkes <strong>Mühleberg</strong> und lässt sich von der BKW FMB Energie AG<br />

an einer Aussprache über deren Absichten und Strategien in Bezug auf die angekündigte,<br />

mögliche "Stromlücke" informieren.<br />

bestätigt:<br />

� die Ersatzwahl von Barbara Zimmermann, Eggenberg als Mitglied der Oberstufenkommission<br />

für den Rest der laufenden Amtsdauer als Nachfolgerin der per 31.12.2006 aus der Kommission<br />

austretenden Lilian Fankhauser, Buch.<br />

- 25 -


� den Bedarf für ein neues zentrales Feuerwehrmagazin und erteilt in diesem Zusammenhang<br />

der architektur.rüedi.ag, Bern den Auftrag zur Ausarbeitung einer Machbarkeitsstudie für drei<br />

mögliche Standorte und bewilligt dazu einen Vorprojektkredit von Fr. 23'000.—. Gleichzeitig<br />

wird für die Projektbegleitung und Grundlagenbeschaffung zuhanden des Gemeinderates eine<br />

nichtständige Kommission in folgender Zusammensetzung ernannt: Gemeinderat Andreas<br />

Schlecht (Leitung), Feuerwehrkommandant Walter Jauner, Vizekommandant Ruedi Aeschbacher<br />

und Löschzugchef Peter Siegenthaler.<br />

ernennt:<br />

� Herrn Erich Binkert, pat. Ingenieur-Geometer c/o Bichsel Bigler Partner AG, Laupen, als neuen<br />

Nachführungsgeometer für die amtliche Vermessung <strong>Mühleberg</strong> für die nächste Vertragsperiode<br />

2008 - 2012, nachdem der bisherige Amtsinhaber, Dr. Hermann Bigler, für eine neue<br />

Amtsdauer altershalber nicht mehr zur Verfügung steht.<br />

� Silvia Höhener, Gümmenen; Florian Leuenberger, <strong>Mühleberg</strong>; Otto Leuenberger, Buch; Alfred<br />

Remund, Allenlüften; Isabelle Remund, Gümmenen; Thomas Stirnemann, Juchlishaus und<br />

Max Wittwer, Buttenried zur Erweiterung des Spezial-Wahlausschusses für Proporzwahlen<br />

und verdankt deren Bereitschaft zur geschätzten Mitarbeit.<br />

genehmigt:<br />

� die Kreditabrechnung für die Sanierung der Garderoben- und Duschenanlage im Schulhaus<br />

<strong>Mühleberg</strong> mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 3'063.95 (ursprünglicher Verpflichtungskredit<br />

Fr. 65'000.—).<br />

� zur Errichtung des neuen Regionalen Führungsorgans Laupenamt (RFO) mit Wirkung per<br />

1.1.2007 die Zusatzvereinbarung zum Zusammenarbeitsvertrag im Bereich Zivilschutz mit<br />

den Gemeinden der Zivilschutzorganisation Laupenamt, den Leistungsauftrag für das RFO<br />

Laupenamt sowie das Organigramm.<br />

� einen Nachkredit im Konto 160.318.01 von Fr. 3'252.— pro 2006 und 2007, nachdem für<br />

die Fernsteuerung der Zivilschutzsirenen die Swisscom-Gebühren nach wie vor der Gemeinde<br />

angelastet werden.<br />

- 26 -


� die Veräusserung des Lagerraums im alten Schützenhaus <strong>Nr</strong>. 6 samt Platz/Umschwung von<br />

111 m2 zum Preise von Fr. 1.— an den Verein Sportschützen <strong>Mühleberg</strong>, welcher angesichts<br />

des vereinbarten Kaufpreises die längst fällige Dachsanierung und künftige Unterhaltsarbeiten<br />

zu eigenen Lasten zu übernehmen hat.<br />

� die Veräusserung des bereits durch die Käuferschaft genutzten Baurechtsgrundstückes in der<br />

Gewerbezone Schufelacher im Halte von 1'660 m2 an die Kohli Bedachungen und Spenglerei<br />

AG, <strong>Mühleberg</strong> zum Preise von Fr. 207'500.—.<br />

� die Freigabe des Budgetkredites von Fr. 16'000.— zur Beschaffung eines zusätzlichen Fahrzeuges<br />

für die Wegmeistergruppe und berücksichtigt eine Occasion OPEL Combo der Garage<br />

Rüfenacht AG, <strong>Mühleberg</strong>.<br />

� folgende in der Gemeinderatskompetenz liegenden Kreditabrechnungen:<br />

- Parkplatzerweiterung Gümmenen; Konto 621.501.01, mit einer Kreditüberschreitung<br />

von Fr. 6'484.60 infolge gleichzeitigem Ersatz der Brunnenzuleitung (ursprüngliche<br />

Kreditbewilligung Fr. 30'000.—).<br />

- Velosicherheit Heggidorn/Gemeindebeitrag; Konto 610.561.03, mit einer Kreditüberschreitung<br />

von Fr. 2'185.65 infolge Mehrkosten für das Versetzen von Hydranten (ursprünglicher<br />

Kredit Fr. 51'500.—). Die Nettokosten der Gemeinde <strong>Mühleberg</strong> belaufen<br />

sich auf Fr. 33'685.65, nachdem sich die Gemeinde Frauenkappelen mit einem Beitrag<br />

von Fr. 20'000.— an Projekt beteiligt hat.<br />

- Belagserneuerung 2006/Buchstrasse; Konto 620.501.18, mit einer Kreditunterschreitung<br />

von Fr. 840.35 (ursprünglicher Kredit Fr. 59'000.—).<br />

- Belagserneuerung 2006/Michelsforst; Konto 620.501.19, mit einer Kreditunterschreitung<br />

von Fr. 550.25 (ursprünglicher Kredit Fr. 50'000.—).<br />

- TWV-Leitung Fuchsenried; Konto 700.501.13, mit einer Kreditunterschreitung von<br />

Fr. 5'445.30 (ursprünglicher Kredit Fr. 96'000.—).<br />

- Neubau Geräteschuppen Friedhof; Konto 740.503.01, mit einer Kreditunterschreitung<br />

von Fr. 3'768.20 (ursprünglicher Kredit Fr. 75'000.—).<br />

lädt:<br />

� die Partnergemeinde Schwanfeld zu einem Besuch nach <strong>Mühleberg</strong> über das Wochenende<br />

vom 29.6. - 1.7.2007 ein.<br />

- 27 -


nimmt Kenntnis:<br />

� von der Vorprojektstudie zur Erweiterung des Pavillons Allenlüften mit Mehrfachnutzung für<br />

Jugendarbeit, Schule und Übungslokal, stimmt dieser grundsätzlich zu und leitet verschiedene<br />

Abklärungen sowie die Orientierung der Bevölkerung ein.<br />

� vom ausführlichen Bericht der Rechnungsprüfungskommission bezüglich der Prüfung der<br />

Jahresrechnung 2005. Um gewissen kritischen Bemerkungen nachzukommen, werden verschiedene<br />

zusätzliche Kontrollmassnahmen geprüft bzw. eingeführt und Anpassungen beim<br />

Geschäftsablauf vorgenommen.<br />

� von der Demission von Peter Schmid, Spengelried als Mitglied der Ackerbaukommission<br />

bzw. Sekretär/Kassier der Ackerbaustelle und verdankt dessen langjährige Mitarbeit.<br />

nimmt Stellung:<br />

� zur Frage einer allfälligen Aufhebung der Fussgänger-Lichtsignalanlage in <strong>Mühleberg</strong> und<br />

spricht sich vorläufig und unter gewissen Bedingungen für die Beibehaltung der Ampel aus.<br />

Auch soll das Thema Verkehrsberuhigungsmassnahmen im Dorf <strong>Mühleberg</strong> zu Gunsten einer<br />

Verbesserung der Sicherheit für die Fussgänger wieder aufgenommen und mit dem Kanton<br />

als Strasseneigentümer besprochen werden.<br />

regelt:<br />

� die Schülertransporte ab Schuljahr 2007/2008 neu, indem diese aus Kostenüberlegungen<br />

zum Teil wieder mit eigenen Mitteln ausgeführt werden sollen. Dabei wird der Transportauftrag<br />

mit der Firma Imhof, Fahrschule und Transporte AG, Neuenegg teilweise gekündigt.<br />

stimmt zu:<br />

� dass aufgrund der tieferen Schülerzahlen auf das Schuljahr 2007/2008 in der Primarschule<br />

Allenlüften eine Klassenschliessung vorgenommen werden muss. Dies bedeutet den Wegfall<br />

der heute doppelt geführten 6. Klasse, welche mit nunmehr 27 Schülern als einfach geführte<br />

7. Klasse in der Realschule weitergeführt wird. Die neue 5. Klasse der Primarschule wird mit<br />

24 Schülern, die 6. Klasse mit 23 Schülern im alten Schulhaus Allenlüften geführt.<br />

- 28 -


verdankt:<br />

� Herrn Heiner Kappert, Mauss die geleisteten Einsätze und Tätigkeiten als Stabschef in der<br />

Gemeindeführungsorganisation <strong>Mühleberg</strong> während der vergangenen sechs Jahre, nachdem<br />

diese Funktion mit der Errichtung der Regionalen Führungsorganisation Laupenamt per<br />

31.12.2006 ausläuft.<br />

� Herrn Roman Muralt, <strong>Mühleberg</strong> die geleisteten Einsätze und Tätigkeiten als Stabschef-<br />

Stellvertreter in der Gemeindeführungsorganisation <strong>Mühleberg</strong> während der vergangenen fünf<br />

Jahre, nachdem diese Funktion mit der Errichtung der Regionalen Führungsorganisation Laupenamt<br />

per 31.12.2006 ausläuft.<br />

verzichtet:<br />

� gestützt auf das Ergebnis der durchgeführten Bedürfnisumfrage vorläufig auf den Abschluss<br />

eines Zusammenarbeitsvertrages mit der Sitzgemeinde Laupen für die Kindertagesstätte Laupen.<br />

Interessierte Eltern aus der Gemeinde <strong>Mühleberg</strong> haben trotzdem die Möglichkeit, ihre<br />

Kinder durch die KITA Laupen betreuen zu lassen, soweit Kapazität vorhanden ist.<br />

wählt:<br />

� Herrn Ray Bangerter, <strong>Mühleberg</strong> als neue Kontaktperson bei den Vermietungen von Zivilschutzräumlichkeiten<br />

an Dritte.<br />

� Herrn Eduard Kramer, Schnurrenmühle per Schuljahresbeginn 2007/2008 wieder als Schulbusfahrer<br />

der Gemeinde <strong>Mühleberg</strong>.<br />

- 29 -


Vernetzungsprojekt nach Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV)<br />

Die ÖQV ist eine Bundesverordnung welche im Jahr 2001 in Kraft getreten ist. Sie soll die Landwirte<br />

dazu motivieren, auf ihren Nutzflächen besonders wertvolle und vernetzte ökologische Ausgleichsflächen<br />

anzulegen, die als Lebensräume für unsere einheimischen Pflanzen und Tiere dienen<br />

sollen. Sie beruht auf dem Freiwilligkeitsprinzip. Für ihre Leistung zu Gunsten der Landschaft<br />

und der Artenvielfalt werden die Landwirte mit Fr 5.— / Are (100 m2 ) ökologische Ausgleichsfläche,<br />

die nach den Kriterien eines Vernetzungsprojekts bewirtschaftet werden, entschädigt. Der<br />

Beitrag wird zu 90% vom Bund ausgerichtet. Die verbleibenden 10% gehen zu Lasten des Kantons.<br />

Am 16. September 2004 haben die Delegierten des Vereins Region Laupen beschlossen, für die<br />

Gemeinden Clavaleyres, Ferenbalm, Golaten, Gurbrü, Kriechenwil, Laupen, <strong>Mühleberg</strong> und Wileroltigen<br />

ein Vernetzungsprojekt gemäss Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) ausarbeiten zu lassen.<br />

Im Rahmen des Projekts wurden 25 verschiedene Pflanzen- und Tierarten, die typisch für unsere<br />

Region sind, ausgewählt, welche in den kommenden Jahren von den ökologischen Ausgleichflächen<br />

besonders profitieren sollen. Zu diesen gehören bekannte Arten wie die Feldlerche, die<br />

Feldgrille oder der Feldhase und weniger bekannte Arten wie der Neuntöter oder der Schachbrettfalter.<br />

Der Neuntöter ist ein typischer Heckenvogel, der in Wiesen und Weiden nach Grossinsekten jagt.<br />

Ist das Futterangebot üppig, werden die überschüssigen Beuten als Vorrat auf Dornen und Stacheldraht<br />

aufgespiesst. Nimmt das Nahrungsangebot ab, zum Beispiel während einer Schlechtwetterperiode,<br />

greift der Neuntöter auf diese Reserve zurück. Der Schachbrettfalter ist ein unscheinbarer,<br />

schwarz - weisser Falter, der auf grossflächigen blumenreichen Wiesen angewiesen<br />

ist. Es wird angenommen, dass der Falter in den 50-er Jahren noch weit verbreitet war. Heute ist<br />

er nur noch auf den verbleibenden blumenreichen Wiesen unter anderem an Strassenböschungen<br />

anzutreffen. Mit der Anlage von Blumenwiesen und Buntbrachen so wie der Pflanzung von<br />

Sträuchern und Bäumen soll die Landschaft in den Projektgemeinden für die verschiedenen Arten<br />

aber auch für den Menschen aufgewertet werden.<br />

Ende 2006 beteiligten sich in den 8 Gemeinden 108 Betriebe von 219 am Projekt. Im Projektperimeter<br />

erfüllten von 330 ha ökologische Ausgleichsflächen 140 ha die Vernetzungskriterien. Im<br />

Rahmen der Umsetzung des Projekts wird in den nächsten Jahren versucht, diesen Anteil zu erhöhen<br />

und weitere Betriebe für eine Beteiligung zu gewinnen.<br />

- 30 -


Die Beteiligung in den einzelnen Gemeinden ist die Folgende:<br />

Clavaleyres: 5 von 7<br />

Ferenbalm: 22 von 41<br />

Golaten: 9 von 22<br />

Kriechenwil: 13 von 22<br />

Laupen: 2 von 4<br />

<strong>Mühleberg</strong>: 33 von 75<br />

Wileroltigen: 14 von 18<br />

Auswärtige Landwirte, die Ökoflächen im Projektperimeter bewirtschaften: 10 von 30<br />

Neuntöter<br />

- 31 -


Schachbrettfalter<br />

Feldgrille<br />

Text und Fotos: Jacques Studer, Diplombiologe (Büro Boenzli, Kilchhofer & Partner)<br />

- 32 -


Tiefbauamt<br />

Bau-, Verkehrs-<br />

und Energiedirektion<br />

des Kantons Bern<br />

Office des ponts et<br />

chaussées<br />

Direction des travaux<br />

publics, des transports<br />

et de l'énergie<br />

du canton de Berne<br />

- 33 -<br />

Bern, 5. April 2007<br />

A1 Gurbrü – Bern West (Brünnen)<br />

Gemeinde <strong>Mühleberg</strong><br />

Resultate Lärmmessungen 2006 nach Abschluss der Instandsetzungsarbeiten<br />

Die Lärmmessungen im Gemeindegebiet von <strong>Mühleberg</strong> entlang der A1 Gurbrü – Bern<br />

West (Brünnen), nach den Instandsetzungsarbeiten in den Jahren 2003 bis 2005, sind<br />

abgeschlossen. Die Ergebnisse zeigen, dass die heutigen Immissionen im gesamten<br />

Beurteilungsgebiet um Minus 4 bis - 5 Dezibel (A) unter denjenigen vor der Instandsetzung<br />

liegen. Diese gemessene Verbesserung der Lärmsituation ist darauf zurück zu<br />

führen, dass der bestehende Betonbelag mit einem bituminösen Deckbelag überzogen<br />

wurde. Die massgebenden Lärmgrenzwerte werden mit Ausnahme beim Schulhaus<br />

Buttenried im obersten Stockwerk überall eingehalten.<br />

Im Herbst 2006 wurden die Lärmmessungen an denselben Standorten wie in den Jahren<br />

2001/02 im Sinne einer Erfolgskontrolle wiederholt. Zusätzlich wurden weitere Punkte in die<br />

Messkampagne einbezogen. Ebenfalls wurde eine Belagsgütemessung direkt bei der Lärmquelle<br />

(im<br />

Nahbereich A1) ausgeführt, um einerseits die erzielten Ergebnisse aus den Immissionsmessungen<br />

(bei den Gebäuden im offenen Fenster von lärmempfindlichen Räumen) überprüfen und<br />

erklären zu können. Andererseits ist man daran interessiert, das akustische Verhalten des<br />

Strassenbelages in den kommenden Jahren zu verfolgen.


Die ermittelten Lärmpegel wurden auf einen jahresdurchschnittlichen Verkehr (2006) von 28'300<br />

Fahrzeugen pro Tag, was einem Stundenanteil am Tag von 1'610 Fahrzeugen und in der Nacht<br />

von 313 Fahrzeugen bei einem Schwerverkehrsanteil von tags 11 % und nachts 12% entspricht,<br />

umgerechnet.<br />

Der Vergleich mit den Lärmmessungen aus den Jahren 2001/02 zeigt, dass die Immissionen<br />

heute, nach der Instandsetzung im gesamten Einzugsgebiet der A1 deutlich geringer sind als vorher.<br />

Grund dafür ist, dass die frühere Betonfahrbahn mit einem herkömmlichen Schwarzbelag<br />

überzogen wurde. So wurde beispielsweise im Gebiet Buttenried der Lärmpegel um minus 5<br />

Dezibel (A), im Gebiet Möösli (Schulhaus) um - 2 bis - 4 dB(A) und im Gebiet Oberei um - 4 bis<br />

- 5 dB(A) gesenkt. Diese Reduktion der Lärmimmissionen entspricht deutlich mehr, als eine<br />

Halbierung des heutigen Verkehrsaufkommens ( Reduktion - 3 dBA ) oder eine Senkung der<br />

Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf 80 km/h.<br />

Der Vergleich mit den in der Lärmschutz-Verordnung festgelegten Belastungsgrenzwerten zeigt,<br />

dass heute mit Ausnahme beim Schulhaus Buttenried, im gesamten Gemeindegebiet von<br />

<strong>Mühleberg</strong> die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind.<br />

Aufgrund der guten Ergebnisse sind vorläufig keine weiteren Lärmschutzmassnahmen, an der A1<br />

in der Gemeinde <strong>Mühleberg</strong>, geplant.<br />

- 34 -<br />

Tiefbauamt des Kantons Bern<br />

Fachstelle Strassenlärm


Ambrosia: Bedrohung für Gesundheit und Biodiversität<br />

Seit ein paar Jahren breitet sich die Problempflanze Ambrosia in der Schweiz aus.<br />

Der Blütenstaub kann starke Allergien auslösen. Bei weiterer Verbreitung besteht eine<br />

grosse Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung. Seit 1. Juli 2006 müssen Standorte<br />

dieser Pflanze gemeldet und die Pflanzen vernichtet werden.<br />

Das Aufrechte Traubenkraut oder die Beifussblättrige Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia L.) gehört<br />

zur Familie der Korbblütler und wurde ursprünglich aus Nordamerika eingeschleppt. Seit<br />

kurzem breitet sie sich relativ rasch in der Schweiz aus. Wegen ihrem hohen flächendeckenden<br />

Ausbreitungspotential kann sie die einheimische Flora verdrängen. Die Ausbreitung stellt ein<br />

ernst zu nehmendes gesundheitliches Risiko dar. Die Pflanzen verursachen heftige Allergien, besonders<br />

durch den Pollen; aber auch bei Hautkontakt mit dem Blütenstand. In schweren Fällen<br />

kommt es zu Atemnot oder zu Asthmaanfällen. Die späte Blütezeit verlängert den Zeitraum, in<br />

dem Pollenallergiker leiden müssen.<br />

Die Pflanze ist einjährig, 20 bis 150 cm gross, keimt im April und blüht von Juli bis Oktober. Sie<br />

hat eine Pfahlwurzel, der Stängel ist meist rötlich und behaart, die Blätter sind doppelt fiederteilig,<br />

gestielt und beide Seiten sattgrün mit weisslicher Nervatur. Ambrosia vermehrt sich nur über<br />

die Samen, den Frost überlebt sie nicht.<br />

Ambrosia verbreitet sich mit Hilfe des Menschen aus, über Schmutz an Fahrzeugen, Erdtransporte,<br />

Bau- und Landmaschinen oder über Vogel- und Kleintierfutter. Sie findet sich daher vorwiegend<br />

in Privatgärten und Parkanlagen, entlang von Strassen und Bahnen, auf Ruderalflächen<br />

wie Kiesgruben, Kompostplätze, Baustellen oder in landwirtschaftlichen Kulturen (v.a. in Sonnenblumen).<br />

Meldung und Bekämpfung sind obligatorisch. Wie geht man vor?<br />

� Allergiker sollen den Pflanzen fern bleiben.<br />

� Pflanzen ausreissen, bevor sie blühen, unbedingt aber vor der Samenbildung.<br />

� Beim Ausreissen Handschuhe und während der Blütezeit Staubmaske tragen.<br />

� Mit der Wurzel ausreissen, nicht nur abschneiden.<br />

- 35 -


� Pflanzen mit dem Hauskehricht entsorgen, nicht in die Grünabfuhr oder auf den Kompost<br />

geben<br />

� Vorkommen melden auf der Gemeindeverwaltung. Diese Stelle hilft gerne auch weiter<br />

beim Bestimmen der Pflanzen.<br />

� Den Garten, besonders im Bereich, wo Vogelfutter gestreut wird, regelmässig kontrollieren.<br />

� Offenen Boden durch die Besiedlung mit einheimischen Pflanzen vermeiden.<br />

Weitere Informationen bei folgenden Internetadressen:<br />

www.acw.admin.ch<br />

www.cps-skew.ch<br />

www.umwelt-schweiz.ch<br />

www.nationalstrassen.ch<br />

- 36 -


Pass und Identitätskarte<br />

Neue Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten<br />

Das Bundesamt für Polizei hat eine neue Fotomustertafel erarbeitet und Fotobeispiele gewählt,<br />

welche die häufigsten Fehler zeigen. Die Tafel berücksichtigt zudem die internationalen Vorschriften<br />

der ICAO (internationale Zivilluftfahrtorganisation).<br />

Die neue Fotomustertafel, welche die neuen Kriterien von Fotos für Pässe und Identitätskarten<br />

beinhaltet, wurde auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt.<br />

Was ist neu?<br />

� Es muss ein oberer Rand von 5 mm eingehalten werden.<br />

� Es wird ein neutraler Gesichtsausdruck verlangt (internationale Normen). Der Mund<br />

muss geschlossen sein (ein freundlicher Gesichtsausdruck ist jedoch erlaubt!).<br />

� Frontalaufnahme: Person muss direkt in die Kamera blicken.<br />

� Die Person muss gerade vor der Kamera sitzen, die Schultern dürfen nicht verschoben<br />

sein.<br />

Die Fotomustertafel ist im Internet unter www.schweizerpass.ch publiziert, wo Sie auch<br />

umfassende Informationen über den Pass 03, den biometrischen Pass 06 sowie die weiterhin<br />

aktuelle Identitätskarte finden.<br />

Den Pass 06 benötigen Sie nur, wenn Sie in oder durch die USA reisen wollen und Ihr<br />

Pass 03 nicht vor dem 26.10.2006 ausgestellt wurde. Mit dem Pass 03, welcher nach<br />

diesem Datum ausgestellt wurde benötigen Sie für die USA-Reise ansonsten zusätzlich<br />

ein Visum, welches Sie bei der Amerikanischen Botschaft einholen müssen.<br />

Einwohnerkontrolle <strong>Mühleberg</strong><br />

- 37 -


Abstimmungen und Wahlen: Hinweise zur brieflichen Stimmabgabe<br />

Leider kommt es immer wieder vor, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn das Wahl- und Abstimmungscouvert<br />

nicht richtig eingepackt wird.<br />

Zum Öffnen des Couverts auf der Rückseite die Aufreisslasche<br />

von rechts nach links aufreissen.<br />

Stimmrechtsausweis und Abstimmungsmaterial herausnehmen.<br />

Stimmausweis unterschreiben.<br />

Ausgefüllte Stimmzettel ungefaltet ins separate Stimmcouvert<br />

legen. Stimmcouvert zukleben.<br />

Stimmcouvert zusammen mit der Ausweiskarte ins Zustell- und<br />

Antwortcouvert stecken.<br />

Achtung: Die Ausweiskarte muss so ins Couvert geschoben<br />

werden, dass die Adresse der Stimmgemeinde im Fenster<br />

ersichtlich ist.<br />

Prüfen, ob die Adresse des Stimmbüros im Fenster ersichtlich<br />

ist. Das Couvert steht auf dem Kopf, damit bei der maschinellen<br />

Verarbeitung durch die Post auf der noch freien Unterseite ein<br />

Gascode angedruckt werden kann.<br />

Couvert zukleben und rechtzeitig der Post übergeben oder in den<br />

Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen.<br />

- 38 -


Homepage der <strong>Einwohnergemeinde</strong> <strong>Mühleberg</strong><br />

Der Internetauftritt der Gemeinde <strong>Mühleberg</strong> erscheint seit einigen Wochen in einem neuen Design.<br />

Die überarbeitete Navigationsstruktur und die übersichtlichere Gestaltung ermöglichen dem<br />

Besucher ein schnelles Auffinden der gesuchten Informationen. Nebst den augenfälligen Veränderungen<br />

wartet die Homepage mit vielen kleinen Neuerungen auf.<br />

So zeigt beispielsweise das Tageskartenreservationssystem den gesamten Reservationszeitraum<br />

an (zur Zeit bis 30. April 2008) statt wie bisher nur die nächsten drei Monate. Ein erweiterter<br />

Funktionsumfang bieten die Vereins- und Gewerbemodule. Die Einträge können mit dem eigenen<br />

Logo ergänzt werden und die Verlinkung auf die eigene Homepage ist ohne HTML-Kenntnisse<br />

problemlos möglich.<br />

Am besten Sie machen sich unter www.muehleberg.ch selber ein Bild vom erweiterten Informations-<br />

und Dienstleistungsangebot.<br />

Gemeindeverwaltung <strong>Mühleberg</strong><br />

- 39 -


Informationen aus unserer AHV-Zweigstelle<br />

Öffnungszeiten<br />

Die Leiterin der AHV-Zweigstelle, Frau Gabriele Pulver, ist an folgenden Zeiten erreichbar:<br />

Montag: 08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 18.00 Uhr<br />

Dienstag – Donnerstag: 08.00 – 11.30 Uhr<br />

Telefon: 031 754 14 16<br />

e-mail: ahvzweigstelle@muehleberg.ch<br />

Rentenalter für Frauen<br />

Erstmals Renten an 64-jährige im Jahr 2007<br />

Gestützt auf die 10. AHV-Revision erhalten Frauen der Jahrgänge 1943 und jünger seit 2005 ihre<br />

Altersrente mit 64 Jahren.<br />

Rentenvorbezug mit Rentenkürzung<br />

Frauen mit Jahrgang 1944 können 2007 ihre Altersrente um ein Jahr vorbeziehen, Frauen mit<br />

Jahrgang 1945 um 2 Jahre. Dabei wird die vorbezogene Rente lebenslang nur um den halben<br />

Kürzungssatz gekürzt (3,4 Prozent bei einjährigem, 6,8 Prozent bei zweijährigem Vorbezug). Diese<br />

reduzierte Rentenkürzung gilt nur für Frauen bis Jahrgang 1947 (Ende der Übergangsregelung<br />

2009). Für Frauen der Jahrgänge 1948 und jünger gilt ab 2010 wie bei den Männern der volle<br />

Kürzungssatz von 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr (d.h. beim höchstmöglichen Vorbezug von zwei<br />

Jahren 13,6 Prozent).<br />

Keine Rente ohne rechtzeitige Anmeldung<br />

Wer seine Altersrente beziehen oder vorbeziehen möchte, muss den Anspruch mit amtlichem<br />

Formular anmelden. Das Anmeldeformular für eine Altersrente ist 3 Monate vor Beginn des Rentenanspruchs<br />

bei der zuletzt für den Beitragsbezug zuständigen Ausgleichskasse einzureichen,<br />

damit Rentenfestsetzung und -auszahlung fristgerecht erfolgen können. Der Rentenvorbezug<br />

muss zum Voraus geltend gemacht werden, die Anmeldung muss spätestens am letzten Tag<br />

des<br />

Monats, in dem das 62. bzw. 63. Altersjahr vollendet wird, eingereicht werden.<br />

- 40 -


Trifft die Anmeldung zu spät ein, so kann die Altersrente erst bei Erreichen des 63. bzw. 64. Altersjahrs<br />

ausbezahlt werden. Eine rückwirkende Anmeldung zum Rentenvorbezug ist in jedem Fall<br />

ausgeschlossen.<br />

Anlaufstelle für die Leistungsanmeldungen ist die für den Wohnort der versicherten Person zuständige<br />

AHV-Zweigstelle.<br />

Beitragspflicht während des Vorbezuges<br />

Wer die Rente vorbezieht, untersteht weiterhin der AHV-Beitragspflicht. Die während des Vorbezugs<br />

bezahlten Beiträge sind jedoch nicht mehr rentenbildend.<br />

Auskünfte und weitere Informationen<br />

Bei Fragen erteilt ihnen die AHV-Zweigstelle <strong>Mühleberg</strong> gerne Auskunft oder gibt ihnen Merkblätter<br />

ab. Weitere Informationen im Internet unter www.akbern.ch.<br />

- 41 -


Kursprogramm mach mit – sei fit<br />

Mit Nordic-Walking-Stöcken im Wald unterwegs sein? Step by Step Englisch lernen? Sich gymnastisch<br />

im Wasser betätigen oder die Auenlandschaft des Kandertals auf einer Tageswanderung<br />

kennenlernen: Bei Pro Senectute Region Bern gibt es für jeden Geschmack etwas.<br />

Das Kursprogramm erscheint zwei Mal im Jahr, nämlich im März und September, und bietet<br />

Menschen ab 60 die Möglichkeit, auf vielfältige Weise geistig und körperlich fit zu bleiben – und<br />

dabei erst noch Gleichgesinnte kennenzulernen.<br />

Das Kursprogramm kann bestellt werden bei: Pro Senectute Region Bern, Muristr. 12, Postfach,<br />

3000 Bern 31, Tel. 031 359 03 03.<br />

Und überhaupt: mehr Wissen über die Pro Senectute Region Bern gibt's auf der Homepage:<br />

www.pro-senectute-regionbern.ch.<br />

* * * * *<br />

„Was geschieht mit meinem Nachlass“ (20. November 2007)<br />

Viele stellen sich zwar Fragen rund ums Testament und darüber, was nach dem Tod mit dem Ersparten<br />

und Vermögen geschehen wird. Tatsache ist: Für die meisten Menschen ist das Thema<br />

"Testament" eine heikle Angelegenheit, über welche ungern gesprochen wird. Wie kann der letzte<br />

Wille geregelt werden? Welche Fragen muss ich mir vorgängig stellen?<br />

Pro Senectute Region Bern greift dieses Thema auf und führt regelmässig Testamentsveranstaltungen<br />

durch. Ein erfahrener Notar gibt während rund zwei Stunden Einblick in die Thematik und<br />

beantwortet Fragen. Die nächste Veranstaltung findet am Dienstag, 20. November 2007 von<br />

19.00 – 21.00 Uhr in der Raiffeisenbank Bern, Waisenhausplatz 26, statt. Pro Person wird ein<br />

Unkostenbeitrag von Fr. 20.— erhoben. Anmeldung und weitere Auskünfte: Pro Senectute Region<br />

Bern, Muristr. 12, Postfach, 3000 Bern 31, Tel. 031 359 03 03.<br />

Übrigens: Einführung ins Thema bieten die beiden Broschüren "Anordnungen im Todesfall" und<br />

"Wissenswertes zum Testament". Sie können bei der Pro Senectute Region Bern bestellt werden.<br />

- 42 -


Nach den gern gesehenen Aufführungen von „Clarinella“ zeigt die Regionale Musikschule Laupen<br />

einen weiteren Musical-Ohrenschmaus.<br />

Erzähl-Text: Christian von Erlach<br />

Choreografie und Tanz: Marlene Wittenwiller<br />

Schluss-Regie: Ueli Remund<br />

Einstudierung Gesang: Madeleine Aebersold<br />

Musikalische Leitung<br />

und Arrangement: Daniel Woodtli<br />

Aufführungen finden statt: Aula Schule Laupen<br />

Donnerstag, 10. Mai 2007 20.00 Uhr<br />

Freitag, 11. Mai 2007 20.00 Uhr<br />

Samstag, 12. Mai 2007 17.00 Uhr<br />

Sonntag, 13. Mai 2007 17.00 Uhr<br />

Aula SKZ Neuenegg<br />

Sonntag, 3. Juni 2007 19.00 Uhr<br />

Platzreservationen: Läubli Papeterie, Laupen, Tel. 031 747 99 80 oder<br />

musikschule@laupen.ch<br />

Anmeldungen zum Musikunterricht<br />

„Rock’n’Roll is here to stay“<br />

Eine Fifties-Revue zur Musik aus “Grease”<br />

Das Sekretariat nimmt laufend bis zum 15. Juni 2007 für alle Fächer Neuanmeldungen für das<br />

neue Schuljahr entgegen. Man kann sich auch für ein unverbindliches Beratungsgespräch anmelden.<br />

An der Musikschule gibt’s folgende Fächer:<br />

In <strong>Mühleberg</strong>: Klavier, Cello, Querflöte, bei genügend Anmeldungen auch weitere unserer in<br />

Laupen unterrichteten Fächer möglich:<br />

Musikalische Früherziehung, Bambusflöte bauen und spielen, Freier Tanz für Kinder, Oboe,<br />

Klarinette, Saxophon, Trompete, Violine, Akkordeon, Gitarre, Schlagzeug, Gesang.<br />

Anmeldungen und Auskünfte: Tel. 031 747 91 65 oder musikschule@laupen.ch<br />

- 43 -


Entdecken Sie die Schweiz mit ...<br />

Bahn Bus Schiff<br />

Die Gemeinde <strong>Mühleberg</strong> stellt allen Interessierten neu ab 1. Mai 2007 4 Tagekarten Gemeinde<br />

(früher GA-Flexicard) zur Verfügung. Diese ermöglichen es, auf dem SBB-Netz, auf vielen Autobuslinien,<br />

mit dem Schiff, mit den meisten städtischen Verkehrsbetrieben und vielen Privatbahnen nach<br />

Belieben zu reisen. Für weitere Informationen oder Reservationen steht Ihnen das Personal der Gemeindeverwaltung,<br />

Tel. <strong>Nr</strong>. 031 754 14 14 gerne zur Verfügung. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit,<br />

die Tageskarte Gemeinde per Internet vorzureservieren. www.muehleberg.ch<br />

� Mit Fr. 32.— pro Tag/Tageskarte Gemeinde sind Sie dabei! �<br />

Planen doch auch Sie bereits heute Ihren nächsten Ausflug.<br />

Wir wünschen Ihnen eine schöne Reise!<br />

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Gemeindeverwaltung <strong>Mühleberg</strong><br />

Kirchweg 4, 3203 <strong>Mühleberg</strong><br />

Telefonnummern<br />

Gemeindeschreiberei, Einwohner- und Fremdenkontrolle,<br />

Sozial- und Vormundschaftssekretariat 031 754 14 14<br />

Bauverwaltung 031 754 14 10<br />

Finanzverwaltung, AHV-Zweigstelle, Arbeitsamt 031 754 14 16<br />

Steuerbüro, Zivilschutzstelle 031 754 14 15<br />

Für alle Abteilungen:<br />

Fax 031 754 14 19<br />

E-Mail gemeinde@muehleberg.ch<br />

Schalteröffnungszeiten<br />

Montag: 08.00 – 11.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr<br />

Dienstag bis Freitag: 08.00 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr<br />

Besuchen Sie auch unsere Homepage! www.muehleberg.ch<br />

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Zivilstandsamt Kreis Laupen<br />

Neuengasse 4, 3177 Laupen (zuständig für alle Gemeinden des Amtsbezirks Laupen)<br />

Telefon: 031 740 38 38<br />

Fax: 031 740 38 39<br />

e-mail: Info.ZA-Laupen@pom.be.ch<br />

Öffnungszeiten: Mo. / Mi. / Do. 09.00 – 11.00 Uhr / 14.00 – 16.00 Uhr<br />

Sozialdienst im Amt Laupen<br />

Krankenhausweg 14, 3177 Laupen<br />

Di. / Fr. 09.00 – 11.00 Uhr / Nachmittag geschlossen<br />

Telefonische Voranmeldung erwünscht!<br />

Beratungen nach telefonischer Voranmeldung.<br />

Telefon: 031 747 20 40<br />

Fax: 031 747 20 49<br />

E-mail: sozialdienst@sdal.ch<br />

Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08.30 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr<br />

Tag der offenen Tür<br />

Mittwoch Morgen geschlossen<br />

Samstag, 23. Juni 2007; von 11:00 – 14:00 Uhr<br />

Um 11:00 Uhr findet eine offizielle Begrüssung durch den Präsidenten (Rolf Giger) und<br />

die Geschäftsleitung (Karin Möschberger/Martin Isenschmid) statt.<br />

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