Protokoll - Mühleberg
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Ordentliche Versammlung<br />
der Einwohnergemeinde <strong>Mühleberg</strong>, Montag, 31. Mai 2010, 20.00 Uhr in der Aula Schul- und<br />
Sportzentrum Allenlüften<br />
Vorsitz Versammlungsleiter Christian Wyss, Allenlüften<br />
<strong>Protokoll</strong> Gemeindeschreiber Ernst Schmid<br />
Anwesend 209 Stimmberechtigte (10,0 %)<br />
Traktandenliste<br />
1. Genehmigung Jahresrechnung 2009<br />
2. Zonenplanänderung Schulhaus Trüllern / Umzonung Zone für öffentliche Nutzung (ZöN)<br />
in Wohnzone 2 (W 2) mit Abänderung Baureglement<br />
3. Beratung und Genehmigung Schul- und Kindergartenreglement<br />
4. Einführung Tagesschule / Bewilligung der wiederkehrenden Kosten<br />
5. Schulraumkonzept<br />
a) Variantenentscheid für die vollständige Zentralisierung der Volksschule in Allenlüften;<br />
b) Bewilligung Projektierungskredit CHF 490'000.-- für Erweiterungsbau in Allenlüften<br />
(für den Fall, dass der Zentralisierung zugestimmt wird)<br />
6. Verschiedenes<br />
Publikation Amtsblatt Kanton Bern vom 28.04.2010<br />
Amtsanzeiger Laupen vom 29.04. + 06.05.2010<br />
Stimmregister Eingetragen sind 1'040 Männer und 1'038 Frauen, total 2'078 Stimmberechtigte.<br />
Stimmrecht Ohne Stimmrecht sind anwesend:<br />
- Aebi Barbara, Frauenkappelen (Schulkommission)<br />
- Hofer Manuela, Dällenbach<br />
- Hösli Ursula, Murzelen (Lehrerin SH <strong>Mühleberg</strong>)<br />
- Kämpfer Markus, GR Frauenkappelen<br />
- Motta Cristoforo, GP Frauenkappelen<br />
- Nadig Res, Laupen (Schulleitung <strong>Mühleberg</strong>)<br />
- Ruch Matthias, Bösingen (Bauverwalter)<br />
- Pressevertreter<br />
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Traktandenliste Gutheissung<br />
Stimmenzähler Balmer Cornelia, Ledi; Jüni Michel, Rosshäusern; Kappert Heiner, Mauss;<br />
Schären Hermann, Rosshäusern; Schiess Daniel, <strong>Mühleberg</strong>.<br />
Presse Berner Zeitung: Frau Kammermann<br />
<strong>Protokoll</strong> Das <strong>Protokoll</strong> der ordentlichen Versammlung vom 7. Dezember 2009<br />
wurde nach erfolgter öffentlicher Auflage am 8. Februar 2010 durch den<br />
Gemeinderat ohne Bemerkungen genehmigt.<br />
1. Genehmigung Jahresrechnung 2009<br />
Verhandlungen<br />
Berichterstatter: Gemeinderat Ernst Stauffer, RL Finanzen<br />
Dominik Habegger, Finanzverwalter<br />
Die Jahresrechnung 2009 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 1'291.39, gegenüber<br />
dem Voranschlag resultiert eine Besserstellung von CHF 54'397.39.<br />
Wesentlich zum positiven Ergebnis beigetragen haben einmalige Erträge. Zum einen<br />
konnten Planungsmehrwerte von CHF 1,24 Mio. verbucht werden, zum anderen belaufen<br />
sich die Buchgewinne aus Liegenschaftsverkäufen auf über CHF 600'000. Gegenüber dem<br />
Voranschlag ergibt sich allein aus diesen beiden Positionen Mehrertrag von 1,09 Mio. Diese<br />
Besserstellung vermochte jedoch den grössten Minderertrag nicht zu kompensieren. Aus<br />
Steuerteilungen sind 1,22 Mio. weniger eingegangen als budgetiert. Es handelt sich hier<br />
allerdings nur um eine zeitliche Verzögerung, weil die kantonale Steuerverwaltung die<br />
Steuerteilungen nicht zeitgerecht erledigen konnte. Der Steuerertrag der natürlichen Personen<br />
liegt über dem prognostizierten Wert.<br />
Auf der Aufwandseite haben tiefere Beiträge in die kantonalen Lastenausgleiche und Budgetunterschreitungen<br />
im Sachaufwand eine Entlastung gebracht. Mehraufwand ist bei den<br />
Abschreibungen zu verzeichnen; der Gemeinderat beantragt die Vornahme zusätzlicher Abschreibungen<br />
von 0,96 Mio. Franken auf dem Verwaltungsvermögen.<br />
Von den gebührenfinanzierten Aufgabenbereichen weisen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung<br />
ein positives Ergebnis aus. Im Bereich Abfallentsorgung haben jedoch die<br />
Gebührenerträge nicht ausgereicht um alle Kosten zu decken.<br />
Die Investitionsrechnung weist Nettoinvestitionen von CHF 1,5 Mio. aus, geplant waren CHF<br />
3,4 Mio. Bei vielen Projekten, insbesondere aus dem Bereich Tiefbau, sind zeitliche Verzögerungen<br />
eingetreten.<br />
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Die Bestandesrechnung schliesst bei Aktiven und Passiven von CHF 10'737'833.46. Durch<br />
den Zuwachs von Guthaben steigt auf der Aktivseite das Finanzvermögen um CHF 1,2 Mio.<br />
Gleichzeitig steigt auf der Passivseite das Fremdkapital um 1,1 Mio., das Verwaltungsvermögen<br />
sinkt um 0,1 Mio., weil die Abschreibungen etwas höher sind als die Nettoinvestitionen.<br />
Langfristige Schulden bestehen keine, die kurzfristigen liegen bei 3 Mio., das Eigenkapital<br />
beträgt CHF 4'711'193.21.<br />
In der Folge erläutert Finanzverwalter Dominik Habegger die grössten Abweichungen zum<br />
Voranschlag mittels Präsentation (Seite 11 – 20 der gedruckten Rechnung). Auf die Nachkredittabelle<br />
(S. 44/45) wird ebenfalls verwiesen. Nebst den durch den Gemeinderat bewilligten<br />
Nachkrediten, sind im Konto 990.332.01 die übrigen Abschreibungen von CHF<br />
961'057.25 gemäss Behördeantrag noch durch die Versammlung zu beschliessen.<br />
Namens der Rechnungsprüfungskommission erwähnt Andreas Remund, Allenlüften, dass<br />
die Jahresrechnung nach den geltenden Richtlinien geprüft wurde und diese ohne Vorbehalte<br />
zur Genehmigung empfohlen werden kann. Er dankt gleichzeitig der Finanzverwaltung<br />
für die sorgfältige und tadellose Arbeit sowie die Auskunftsbereitschaft.<br />
Der Behördeantrag lautet:<br />
1. Die bei CHF 11'575'644.51 Aufwand und CHF 11'576'935.90 Ertrag mit einem Ertragsüberschuss<br />
von CHF 1'291.39 abschliessende Jahresrechnung pro 2009 wird gestützt auf<br />
den Antrag des Gemeinderates und den Bericht der Rechnungsprüfungskommission<br />
genehmigt.<br />
2. Der Budget-Nachkredit pro 2009 von CHF 961'057.25 zur Vornahme zusätzlicher<br />
Abschreibungen wird gutgeheissen.<br />
3. Von den durch den Gemeinderat bewilligten Nachkrediten wird Kenntnis genommen.<br />
Diskussion<br />
Es liegen keine Wortmeldungen vor.<br />
Beschluss<br />
Einstimmige Gutheissung des Behördeantrages.<br />
2. Zonenplanänderung Schulhaus Trüllern / Umzonung Zone für öffentliche Nutzung<br />
(ZöN) in Wohnzone (W 2) mit Abänderung Baureglement<br />
Berichterstatter: Gemeinderätin Annerös Marti, RL Bauwesen<br />
Das Schulhaus Trüllern liegt in der Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) "C Schule Trüllern".<br />
Mit der Revision der Ortsplanung wurde aufgrund des rückläufigen Bedarfs an Schulraum die<br />
ZöN-Fläche bereits zu Gunsten der Wohnzone W 2 auf Parzelle Nr. 1236.01 (Miteigentümerschaft<br />
Anker) reduziert. Inzwischen wird das Schulhaus nicht mehr benötigt und die baurechtliche<br />
Grundordnung ist anzupassen. Die heutige ZöN C umfasst das Schulhaus, den<br />
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Pausenplatz und östlich etwas erhöht einen Sportplatz, den Parkplatzstreifen auf dem<br />
Grundstück Nr. 1236.01 sowie einen schmalen Fusswegstreifen zur Trüllernstrasse in<br />
Richtung Mauss.<br />
Der Gemeinderat verfolgte ursprünglich das Ziel, die ZöN C als ganzes im ordentlichen Verfahren<br />
analog dem angrenzenden Baugebiet in die W 2 umzuzonen. Im Rahmen des öffentlichen<br />
Mitwirkungsverfahrens sind keine Stellungnahmen eingegangen. Da die Gemeinde<br />
<strong>Mühleberg</strong> im aktuellen Zonenplan aber ihre Wohnbaulandkapazität gestützt auf den kantonalen<br />
Richtplan voll ausschöpft, empfiehlt das AGR im Vorprüfungsbericht, die Umzonung<br />
auf den weitgehend überbauten Parzellenteil – ehemaliges Schulhaus, nördlich angrenzender<br />
Hartplatz und die Reservefläche für Autoabstellplätze entlang der Strasse – zu beschränken.<br />
Die Schulhausparzelle Nr. 27 ist mit einer Fläche von 2'049 m2 und die Parz.Nr. 1236.01 mit<br />
376 m2 von der Umzonung betroffen; der Rasenspielplatz sowie der Fussweg verbleiben mit<br />
ca. 1'113 m2 weiterhin in der ZöN C. Gleichzeitig wird ebenfalls die Zweckbestimmung im<br />
Anhang 2 des Baureglementes angepasst; die reduzierte ZöN dient nicht mehr einer Schulanlage,<br />
sondern nur noch als Sportplatz.<br />
Die Zonenplan- und Baureglementsänderung war vom 1.4. – 3.5.2010 öffentlich aufgelegt.<br />
Es liegt eine Einsprache von Peter + Susanna Blaser, Trüllernstrasse 26, Gümmenen, vor,<br />
welche zur Hauptsache privatrechtliche Anliegen betrifft und nicht erledigt werden konnte.<br />
Sofern die Versammlung zustimmt, tritt die Änderung mit der Genehmigung durch das kantonale<br />
Amt für Gemeinden und Raumordnung in Kraft, welches gleichzeitig über die offene<br />
Einsprache zu entscheiden hat.<br />
Der Behördeantrag lautet:<br />
1. Das Schulhaus Trüllern wird gemäss Schulraumkonzept nicht mehr für öffentliche Zwecke<br />
benötigt.<br />
2. Die Beibehaltung der Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) ist daher nicht mehr zweckmässig<br />
und die Versammlung genehmigt die Zonenplan- und Baureglementsänderung<br />
wie folgt:<br />
- Teilweise Umzonung Parzelle Nr. 27 (Schulhaus/Hartplatz) sowie Landstreifen auf<br />
Parzelle Nr. 1236.01 von der Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) "C Schule Trüllern"<br />
in die Wohnzone W2.<br />
- Abänderung Baureglement <strong>Mühleberg</strong> vom 30.12.2008, Anhang A, Kapitel 2.<br />
3. Diese Änderung der baurechtlichen Grundordnung tritt mit der Genehmigung durch das<br />
kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung in Kraft.<br />
Diskussion<br />
Peter Aebi, Rüplisried, äussert sich erstaunt darüber, dass heute ein Beschluss gefasst<br />
werden soll, bevor über das Schulraumkonzept abgestimmt wird. Ihm wird entgegnet, dass<br />
bereits das im Mai 2008 beschlossene dezentrale Schulraumkonzept keinen Schulstandort<br />
mehr in der Trüllern vorsieht.<br />
Auf die Anfrage aus der Versammlung, was mit dieser Liegenschaft weiter vorgesehen sei,<br />
erläutert Annerös Marti die Absicht des Gemeinderates, das Schulhaus Trüllern in nächster<br />
Zeit einmal zu veräussern. Entsprechende Beschlüsse liegen jedoch im Moment noch keine<br />
vor. Damit aber eine andere Nutzung überhaupt möglich wird, sind wir auf die vorgängige<br />
Umzonung angewiesen. Solange die Liegenschaft im Gemeindebesitz verbleibt, ist ein minimaler<br />
Abwartdienst gewährleistet und die Situation inbezug auf allfällige Drittnutzungen der<br />
Aussenanlage bleibt vorläufig grundsätzlich unverändert.<br />
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Susanna Blaser, Trüllern, weist darauf hin, dass der Spielplatz von den Kindern aus der Umgebung<br />
immer noch benützt wird, und würde es sehr begrüssen, wenn dieser auch im Hinblick<br />
auf die geplante Wohnüberbauung Trüllernrain längerfristig beibehalten werden könnte.<br />
Beschluss<br />
Der Behördeantrag für die teilweise Umzonung der Schulhausparzelle Nr. 27 sowie die Überführung<br />
des Parkierungsstreifens auf Parz.Nr. 1236.01 in die W 2 wird mit 159 Ja gegen<br />
9 Nein angenommen.<br />
3. Beratung und Genehmigung Schul- und Kindergartenreglement<br />
Berichterstatter: Gemeinderat Hans Hirsig, RL Bildung<br />
Mit dem Organisationsreglement (OgR) 2008 wurde das bis dahin geltende Reglement für<br />
die Schulen von <strong>Mühleberg</strong> aufgehoben. Bestehen blieb mit Anpassungen das Reglement<br />
für Elternmitsprache und Elternmitarbeit. Als gesetzlicher Rahmen genügte seither die kantonale<br />
Gesetzgebung zusammen mit dem Beschrieb der Aufgaben und Zuständigkeiten der<br />
Schulkommission im OgR.<br />
Im Zusammenhang mit der Einführung der Tagesschule wurde uns durch das Amt für Gemeinden<br />
und Raumordnung empfohlen, u.a. die Elternbeiträge im Schulreglement zu verankern.<br />
Das vorliegende Schul- und Kindergartenreglement orientiert sich weitgehend am<br />
Musterreglement. Es beschreibt in knapper Form die wichtigsten Pfeiler unserer Schule; dazu<br />
gehören der zweijährige Kindergarten, das Modell der Sekundarstufe I (getrennte Real-<br />
und Sekundarklassen), die besonderen Massnahmen (Klasse zur besonderen Förderung,<br />
Spezialunterricht) und das Tagesschulangebot. Auf das für die Elternmitsprache und Elternmitarbeit<br />
bestehende Reglement wird verwiesen. Das Tagesschulangebot wird in Abschnitt<br />
6, Art. 9 – 12, geregelt. Bei genügender Nachfrage (mind. 10 verbindliche Anmeldungen pro<br />
Modul) ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, das Angebot zu führen. Der Elternbeitrag für<br />
die Betreuungszeit wird nach kantonalem Tarif erhoben. Der Rahmen für den Elternbeitrag<br />
an die Mittagsverpflegung ist mit 5 – 12 Franken festgelegt. Die Anstellungsbedingungen des<br />
Tagesschulpersonals richtet sich nach unserem Personalreglement. Alles weitere ist in der<br />
Tagesschulverordnung geregelt, die der Gemeinderat am 1.3.2010 in den Grundzügen genehmigt<br />
hat und nach dem Reglementsbeschluss in Kraft setzen wird.<br />
Nach der Vorprüfung durch die Erziehungsdirektion wurde das bereinigte Reglement am<br />
12.4.2010 vom Gemeinderat genehmigt und öffentlich aufgelegt. Gemeinderat und Schulkommission<br />
empfehlen der Versammlung die Annahme des neuen Schul- und Kindergartenreglementes<br />
mit Inkraftsetzung auf den nächsten Schuljahresbeginn.<br />
Der Behördeantrag lautet:<br />
1. Mit der Einführung der Tagesschule sollen verschiedene Grundsätze auf Gemeindestufe<br />
gestützt auf das kantonale Musterreglement in einem neuen Erlass festgelegt werden.<br />
2. Die Versammlung genehmigt das neue Schul- und Kindergartenreglement gemäss vorgängiger<br />
öffentlicher Auflage mit Wirkung per 1. August 2010.<br />
27
Diskussion<br />
Es meldet sich niemand zum Wort.<br />
Beschluss<br />
Das neue Reglement wird mit grossem Mehr und ohne Gegenstimmen gemäss Behördeantrag<br />
angenommen.<br />
4. Einführung Tagesschule / Bewilligung der wiederkehrenden Kosten<br />
Berichterstatter: Gemeinderat Hans Hirsig, RL Bildung<br />
Seit der Teilrevision des Volksschulgesetzes sind die Gemeinden ab 1.8.2010 verpflichtet,<br />
den Bedarf für Tagesschulangebote jährlich zu erheben und bei zehn verbindlich angemeldeten<br />
Kindern die entsprechenden Module anzubieten. Unter dem Begriff Tagesschule wird<br />
im Kanton Bern ein freiwlliges, teil- oder vollzeitliches, pädagogisch geleitetes Betreuungsangebot<br />
für Kindergarten- und Schulkinder ausserhalb des obligatorischen Unterrichtes verstanden.<br />
Dieses Angebot ist für die Eltern kostenpflichtig.<br />
Im August 2009 hat die Schulkommission <strong>Mühleberg</strong> bei allen Eltern eine Bedarfsumfrage<br />
durchgeführt. Diese hat ergeben, dass für die Eltern vor allem ein Interesse an der Mittagsbetreuung<br />
sowie teilweise an der Nachmittagsbetreuung besteht. Aufgrund dieser Bedürfnisabklärung<br />
hat eine Arbeitsgruppe ein Konzept für die Einführung der Tagesschule in Allenlüften<br />
erarbeitet, welches der Gemeinderat gutgeheissen hat. Im März 2010 wurden den<br />
Eltern die Anmeldeformulare für die Tagesschule zugestellt. Aufgrund der Rückmeldungen<br />
ergeben sich folgende Module, welche die Gemeinde <strong>Mühleberg</strong> im Schuljahr 2010/2011 in<br />
der Tagesschule Allenlüften anbieten wird:<br />
Montag, Dienstag und Donnerstag:<br />
je Mittagsbetreuung inkl. Mittagessen von 11.30 – 13.30 Uhr.<br />
Für die Tagesschule sieht die Kostensituation in der Gemeinde <strong>Mühleberg</strong> im nächsten<br />
Schuljahr voraussichtlich wie folgt aus:<br />
Löhne inkl. Sozialleistungen, Einkauf Mittagsverpflegung/Catering,<br />
Einrichtung Räumlichkeiten (einmalig), Mehraufwand für Strom, Abwart,<br />
Diverses CHF 41'200.--<br />
Einnahmen:<br />
Betreuungsgebühren (Elterngebühren und Kantonsbeiträge),<br />
Elternbeiträge für Mittagsverpflegung CHF 22'800.—<br />
Voraussichtliche Nettokosten z.L. Gemeinde im Schuljahr 2010/2011 CHF 18'400.—<br />
=============<br />
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Von Schuljahr zu Schuljahr müssen die Anmeldungen für die Tagesschule jeweils neu erhoben<br />
werden. Sofern genügend Nachfrage besteht, werden in den folgenden Schuljahren die<br />
gewünschten Module zu führen sein. So wird sich ebenfalls die Kostensituation von Jahr zu<br />
Jahr verändern. Obwohl eine gesetzliche Pflicht besteht, Tagesschulangebote zu führen,<br />
gelten die dadurch anfallenden Kosten nicht als gebunden und sind durch das finanzkompetente<br />
Organ zu bewilligen.<br />
Die Bruttokosten für wiederkehrende Ausgaben der Tagesschule liegen mit CHF 41'200.—<br />
bereits im nächsten Schuljahr über der in Artikel 5 OgR festgelegten Limite, wonach die Ausgabenbefugnis<br />
für wiederkehrende Ausgaben zehn Mal kleiner ist als für einmalige. Sinngemäss<br />
sind demnach jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als CHF 25'000.— gestützt<br />
auf Art. 22 lit. e OgR klar durch die Stimmberechtigten an der Versammlung zu beschliessen.<br />
Der Behördeantrag lautet:<br />
1. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung und gestützt auf die eingegangenen Anmeldungen<br />
ist auch die Gemeinde <strong>Mühleberg</strong> verpflichtet, ab 1. August 2010 ein Tagesschulangebot<br />
einzuführen.<br />
2. Gestützt auf das genehmigte Konzept werden die Tagesschulmodule in Allenlüften angeboten<br />
und jährlich auf die jeweiligen Bedürfnisse ausgerichtet.<br />
3. Die jährlich wiederkehrenden Ausgaben der Tagesschule werden bewilligt, soweit sie<br />
über der nach Art. 22 lit. e OgR in Verbindung mit Art. 5 OgR geltenden Limite von<br />
CHF 25'000 liegen.<br />
Diskussion<br />
Auf eine Anfrage aus dem Saal erläutert Hans Hirsig, dass der Kantonsbeitrag 75 % an die<br />
Löhne des Tagesschulpersonals ausmacht.<br />
Beschluss<br />
Mit grossem Mehr bei einer Gegenstimme wird der Behördeantrag gutgeheissen.<br />
5. Schulraumkonzept<br />
a) Variantenentscheid für die vollständige Zentralisierung der Volksschule in<br />
Allenlüften<br />
Berichterstatter: Gemeinderat Ernst Stauffer, RL Finanzen/Liegenschaften<br />
Gemeinderat Hans Hirsig, RL Bildung<br />
Ausgangslage<br />
Bereits bei der Schulraumplanung von 1998 wurde erkannt, dass die dezentral gewachsene<br />
Struktur unserer Gemeinde eine damit verbundene aufwändige Bewirtschaftung der diversen<br />
Schulstandorte erfordert. Nebst dem kostenintensiven Unterhalt führen auch die schwankenden<br />
Schülerzahlen bei der Klassenorganisation zu Problemen. Dabei wurde aber auch die<br />
Vorteile für die Unterstufe hingewiesen, die Schulhäuser in der Nähe des Wohnortes benützen<br />
zu können. Aufgrund rückläufiger Schülerzahlen wurden seit 1995 etappenweise<br />
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Schulhäuser geschlossen. Als vorläufig letzte Schliessung wurde 2008 die Schule Trüllern<br />
aufgehoben. Mit der Erweiterung des Oberstufenzentrums Allenlüften wurde die dezentrale<br />
Nutzung für die Primarstufen in <strong>Mühleberg</strong> und Ledi weiterverfolgt. Im Zusammenhang mit<br />
der Sanierung des Schulhauses <strong>Mühleberg</strong> hat der Gemeinderat am 18.6.2007 seine bisherige<br />
Grundhaltung bestätigt und beschlossen, dass für das Schulraumkonzept die heutige<br />
dezentrale Struktur beibehalten werden soll. Die Versammlung hat am 19.5.2008 dem<br />
Grundsatz zu einem langfristigen Schulraumkonzept mit drei Standorten (Allenlüften, <strong>Mühleberg</strong><br />
und Ledi) zugestimmt. Aufgrund dieses Entscheides wurde für die Sanierung des<br />
Schulhauses <strong>Mühleberg</strong> ein Projektierungskredit genehmigt.<br />
An der Gemeindeversammlung vom 25.5.2009 wurde unter "Verschiedenes" erneut ein<br />
Antrag zum Schulkonzept gestellt. Der Antragsteller (SVP) war der Ansicht, dass der beschlossene<br />
Grundsatz des dezentralen Modells nicht unbedingt den heutigen bzw. neuen<br />
Anforderungen einer modernen Schule entspreche. Er stellte deshalb den Antrag, dass der<br />
Gemeinderat als Alternative zum beschlossenen dezentralen Schulraumkonzept ebenfalls<br />
Abklärungen für eine Schulzentralisierung in Allenlüften trifft und sich die Stimmbürger zu<br />
dieser Frage nochmals äussern können. Dieser Antrag wurde mit 37 Ja zu 29 Nein als erheblich<br />
erklärt und die Behörde somit beauftragt, die Variante Schulzentralisierung näher abzuklären<br />
und eine entsprechende Variantenabstimmung vorzubereiten.<br />
Variantenvergleich<br />
Im Rahmen der Vorabklärungen und Vorarbeiten durch Architekten, Ressortleiter Finanzen<br />
und Liegenschaften, Ressortleiter Bildung und Bauverwaltung wurde festgestellt, dass eine<br />
detaillierte Ausarbeitung der Varianten, das Miteinbeziehen einer Vielzahl von Aspekten und<br />
deren Auswirkungen voraussetzt. Aufgrund der Komplexität und nicht zuletzt aufgrund der<br />
emotionalen Gesichtspunkte, die eine solche Entscheidung mit sich bringt, hat der Gemeinderat<br />
am 14.12.2009 beschlossen, eine sachlich neutrale Beurteilung durch ein spezialisiertes<br />
Büro vornehmen zu lassen. Mit der reflecta AG wurde ein Unternehmen für den Variantenvergleich<br />
beauftragt, das bereits für mehrere andere Gemeinden mit ähnlichen Fragestellungen<br />
Beurteilungen vorgenommen hat.<br />
Auf der Grundlage der von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Unterlagen, einer Besichtigung<br />
der Schulanlagen sowie Interviews mit wichtigen Vertretern von Interessengruppen<br />
und Stellen der Gemeinde wurden die verschiedenen möglichen Standortvarianten mittels<br />
einer gewichteten Nutzwertanalyse verglichen. Folgende Varianten wurden dabei geprüft:<br />
A Dezentrale Variante:<br />
Beibehaltung der drei Schulstandorte Allenlüften, <strong>Mühleberg</strong> und Ledi (inkl. Kindergarten<br />
Buttenried in <strong>Mühleberg</strong> integrieren).<br />
B Zentralisierungs-Variante:<br />
Zentralisierung der Schulen <strong>Mühleberg</strong> durch einen Neubau in Allenlüften (inkl. Kindergärten<br />
in Allenlüften integrieren).<br />
C Alternativ-Varianten:<br />
Reduzierung auf zwei Schulstandorte Allenlüften/Ledi oder Allenlüften/<strong>Mühleberg</strong> (inkl.<br />
Kindergarten Buttenried in Allenlüften oder <strong>Mühleberg</strong> integrieren).<br />
Die Nutzwertanalyse umfasst sechs Kriterien, die jeweils aus mehreren Teilkriterien zusammengesetzt<br />
sind. Die Wahl der Kriterien stützt sich auf die Interviews, die reflecta geführt hat,<br />
sowie auf die erhaltenen Unterlagen. Die Gewichtung der Kriterien basiert auf einer Gegenüberstellung<br />
aller Hauptkriterien untereinander. Das jeweils höher gewichtete Kriterium erhielt<br />
einen Punkt, was schliesslich als Prozentwert der Kriterien ausgewiesen ist:<br />
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Kosten 14,3 % / Raumangebot 23,8 % / Umsetzbarkeit 4,8 % / Attraktivität 19,0 % /<br />
Pädagogische Sicht 28,6 % / Umwelt 9,5 % = 100,0 %.<br />
Die Gewichtung entspricht der Zielvorgabe des Auftrags, der unabhängig von Standorten<br />
eine gute Schule in pädagogischer und räumlicher Hinsicht anbieten will.<br />
Der kostenmässige Vergleich der Varianten umfasst alle Investitions- und Betriebskosten der<br />
nächsten 20 Jahre, welche per heute abdiskontiert wurden (Net Present Value = Nettobarwert).<br />
So muss bei der dezentralen Lösung (in 20 Jahren) mit 38,4 Mio. gerechnet werden.<br />
Die Zentralisierungsvariante beläuft sich auf 33,4 Mio. und die nicht im Vordergrund stehenden<br />
Alternativvarianten auf 36,6 bzw. 37,3 Mio. Franken. Mögliche Liegenschaftserlöse,<br />
welche sich bei der Zentralisierung auf der Ledi oder in <strong>Mühleberg</strong> ergeben können sind<br />
dabei noch nicht berücksichtigt.<br />
Fazit des Variantenvergleichs<br />
Die Auswertung der Nutzwertanalyse zeigt ein deutliches Bild. Die Variante Zentralisierung<br />
erzielt mit Abstand den höchsten Wert. Auch bei einer gesonderten Betrachtung der Kriterien<br />
erzielt die Zentralisierung mit Ausnahme eines Kriteriums die höchsten Werte. Wird die Gewichtung<br />
über alle Kriterien gleich verteilt, weist die Zentralisierungsvariante ebenfalls den<br />
höchsten Nutzwert aus. Die Variante Zentralisierung in Allenlüften wird sowohl bezüglich<br />
Qualität der Schule aus pädagogischer Sicht, wie auch bei der ökonomischen Betrachtung<br />
(tiefste Gesamtkosten für die Gemeinde) am besten bewertet. Alle Vorteile der Variante<br />
bringen auf der Gegenseite einen Nachteil mit sich. Durch die Zentralisierung verlieren zwei<br />
weitere Dörfer ihr eigenes Schulhaus. Die zentrale Schulanlage liegt dafür im geografischen<br />
Zentrum der Gemeinde, nimmt aber keine Rücksicht auf die Bevölkerungsschwerpunkte der<br />
Gemeinde. In der Bilanz überwiegen die Vorteile jedoch deutlich.<br />
Bei der Variante der bestehenden drei Standorte, bleibt die dezentrale Struktur wie heute erhalten;<br />
diese weist die höchsten Kosten und die geringste Flexibilität aus. Die Alternativvarianten<br />
haben im Vergleich zu dezentralen Lösung leicht besser abgeschnitten, die Nutzwertanalyse<br />
zeigt jedoch auch hier klare Nachteile gegenüber der Zentralisierung.<br />
Absicht des Gemeinderates<br />
Der Gemeinderat schlägt aufgrund der Resultate des Variantenvergleichs die Variante Zentralisierung<br />
mit Neubau in Allenlüften vor. Die pädagogischen Anforderungen werden durch<br />
die Zentralisierung am besten abgedeckt. Zudem nutzt sie die vorhandene und geplante<br />
Infrastruktur am besten und ist langfristig am kostengünstigsten. Das Neubauprojekt in Allenlüften<br />
ist dabei flexibel auf die Nachfrage auszurichten. Am 22.3.2010 hat der Gemeinderat<br />
dem Grundsatzentscheid zur Zentralisierung unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass sich die<br />
Gemeinde Frauenkappelen langfristig mit einem Vertrag bindet. Unabhängig von der Variantenwahl<br />
ist mit der Gemeinde Frauenkappelen als Investitionsschutz der bisherige Zusammenarbeitsvertrag<br />
(5-jährige Kündigungsfrist) in einen längerfristigen Vertrag (erstmals nach<br />
15 – 20 Jahren kündbar) umzuwandeln.<br />
Beschliesst die Versammlung die Zentralisierung, wird der bisherige Auftrag für die Sanierung<br />
des Schulhauses <strong>Mühleberg</strong> hinfällig. Wird der Antrag des Gemeinderates abgelehnt,<br />
gilt unverändert der bisherige Auftrag.<br />
Der Behördeantrag lautet:<br />
1. Aufgrund des am 25.5.2009 erheblich erklärten Antrages hat der Gemeinderat umfassende<br />
und neutrale Abklärungen über die Vor- und Nachteile eines zentralen und von<br />
dezentralen Schulraumkonzepten in Auftrag gegeben.<br />
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2. Von den untersuchten Varianten sowie den Beurteilungsergebnissen wird Kenntnis<br />
genommen.<br />
3. Gestützt auf den Antrag des Gemeinderates kommt die Versammlung auf den Entscheid<br />
vom 19. Mai 2008 für die Weiterführung eines dezentralen Schulraumkonzeptes zurück<br />
und entscheidet sich aus pädagogischer, organisatorischer und finanzieller Sicht für die<br />
vollständige Zentralisierung unserer Volksschule in Allenlüften.<br />
Diskussion<br />
Auf einen Hinweis aus dem Publikum zum Thema "Gewalt", bestätigt RL Hans Hirsig, dass<br />
die Situation sicher im Auge behalten werden muss. Bereits heute besteht eine Durchmischung<br />
von jüngeren und älteren Schülern, welche grundsätzlich auch erwünscht ist. Es ist<br />
aber zu sagen, dass bei der Zentralisierung auch baulich darauf geachtet wird, dass sowohl<br />
unterschiedliche Gebäude wie auch unterschiedliche Pausenareale für die einzelnen Stufen<br />
vorgesehen sind. Zudem wäre die nach einer Zentralisierung in Allenlüften entstehende<br />
Schule mit 260 – 280 Schülern immer noch eine "kleine" Schule; erfahrungsgemäss liegt die<br />
optimale Grösse eher bei 500 – 600 Schülern.<br />
Für Hans Ulrich Gerber, Juchlishaus, ist die Orientierung im Gemeindeblatt ungenügend, er<br />
hätte überdies eine vorgängige Orientierungsversammlung begrüsst. Laut Nutzwertanalyse<br />
im reflecta-Bericht zeigt die Punkteverteilung aus pädagogischer Sicht für die heutige dezentrale<br />
Schulstruktur mit nur 36 Punkten einen desolaten Zustand unserer Schule, währenddem<br />
eine Zentralisierung mit insgesamt 156 Punkten viermal besser bewertet ist. Dies entspricht<br />
doch nicht den Tatsachen, da unsere Schulen seiner Meinung nach grundsätzlich<br />
einen guten Ruf haben. Es handelt sich um eine Mogelpackung, da die Beurteilung eine Ermessensfrage<br />
ist. Leider werden auch die möglichen Devestitionen nicht aufgezeigt und der<br />
Vertrag mit Frauenkappelen liegt auch noch nicht rechtsgültig vor. Aus all diesen Gründen<br />
scheint ihm das Geschäft noch nicht abstimmungsreif zu sein und er empfiehlt der Versammlung<br />
die Ablehnung des Behördeantrages.<br />
Seitens der Behörde nimmt Ernst Stauffer wie folgt Stellung:<br />
In der Tabelle sind nur die Varianten miteinander verglichen worden; es ist keine Aussage<br />
gemacht worden, dass das heutige Modell schlecht sei. Bezüglich Devestitionen ist lediglich<br />
das Potenzial aufgezeigt worden, Details tun heute nichts zur Sache, da die Qualität der<br />
Schule als wichtigstes Ziel verfolgt werden soll. Hätte man die möglichen Liegenschaftsverkäufe<br />
zu beziffern versucht, wäre die Zentralisierungsvariante zusätzlich favorisiert worden.<br />
Bei den Investitionen sind sich die Varianten A und B auf 20 Jahre hinaus gesehen praktisch<br />
ebenbürtig, ausschlaggebend sind vorallem die unterschiedlichen Betriebskosten. Es ist<br />
auch klar nachvollziehbar, dass drei Standorte im Betrieb teurer sind als ein einziger Standort.<br />
Zum Vertrag mit Frauenkappelen äussert sich Cristoforo Motta, Gemeindepräsident von<br />
Frauenkappelen, welcher als Gast heute anwesend ist, dass sie keine Beurteilung der einzelnen<br />
Varianten vorgenommen haben. Für die Gemeinde Frauenkappelen ist es aber diskussionslos,<br />
dass die Zusammenarbeit bezüglich der gemeinsamen Oberstufe in Allenlüften<br />
weitergeführt werden soll. Die allenfalls möglichen Alternativen (über den Wohlensee, nach<br />
Köniz oder Bern-West) sind aus verschiedenen Gründen nicht erstrebenswert. Die Zusammenarbeit<br />
für die Sekundarschule besteht bereits seit 1938 und wird nicht in Frage gestellt.<br />
Der jahrzehntelange vertragslose Zustand wurde erst 1995 mit dem Wechsel des Schulmodells<br />
gegenseitig schriftlich vereinbart. Bereits mit Schreiben vom 9.9.2009 hat der Gemeinderat<br />
Frauenkappelen seine Bereitschaft für eine feste Vertragsdauer von 15 Jahren<br />
bestätigt. Frauenkappelen will die hervorragende Zusammenarbeit weiterführen!<br />
32
Hansjürg Balmer, SVP-Präsident, Ledi:<br />
Von der SVP wurde zwar der Antrag für die Überprüfung einer Zentralisierung gestellt. Im<br />
Namen der SVP und aus persönlichen Gründen stellt er jedoch Antrag auf Ablehnung einer<br />
Zentralisierung, da gewisse Schwächen zum Vorschein kommen. Eine Zentralisierung muss<br />
ja effizienter sein; so gesehen, hätte die Studie auch eingespart werden können.<br />
Heute haben wir ein ideales Schulsystem. Die Kinder können in den ersten Schuljahren<br />
dezentral in einem behüteten Umfeld bleiben. Eine Zentralisierung bringt viele Probleme, wie<br />
Gewalt, Alkohol, Drogen etc. Wenn man sich vorstellt, dass mit Harmos bereits 4-jährige<br />
Kinder in den Kindergarten eintreten können und so mit 16-Jährigen zusammenkommen …<br />
Bürgerinnen und Bürger, welche aufs Land zügeln, suchen keine grosse Schule. Wir streben<br />
kein städtisches System an, wenn es doch heute gut funktioniert. Die Kosten allein sind kein<br />
zentraler Faktor. Es kann doch nicht unser Wille sein, z.B. das Schulhaus Ledi kürzlich noch<br />
saniert zu haben und jetzt verkaufen zu wollen. Die Ausbildung unserer Kinder muss auch<br />
emotional beurteilt werden.<br />
Laut Ernst Stauffer braucht es so oder so ein Grossprojekt; nämlich entweder den Neubau in<br />
Allenlüften oder die Sanierung und Erweiterung im Schulhaus <strong>Mühleberg</strong>. Die Studie wurde<br />
nicht gesteuert, das beauftragte Büro hat eine sachliche und neutrale Beurteilung durchgeführt.<br />
Die Bedenken i.S. Alkohol und Drogen können nicht als stichhaltig gelten; die Kindergärteler<br />
sowie 1. – 4. Klässler werden kaum Alkohol und Drogen nach Allenlüften bringen.<br />
Mit einer Gesamtschülerzahl von ca. 280 in den nächsten Jahren kann sicher nicht von einer<br />
Grossschule gesprochen werden. Auf der Ledi erfolgten im Jahr 2001 Investitionen im alten<br />
Schulhaus von 1,25 Mio. und im Jahr 2007 die Fassadensanierung beim neuen Schulhaus<br />
Ledi mit CHF 580'000; dem "schlechten Geld" muss nun nicht noch gutes nachgeworfen<br />
werden, zudem galten damals andere Rahmenbedingungen. Heute ist ein Grundsatzentscheid<br />
zu treffen, zu welchem die Bürger später an der Urne über den Ausführungskredit abstimmen<br />
können.<br />
Hans Hirsig erläutert, dass wir alle für unsere Kinder das Beste wollen. Einer zentralen<br />
Lösung kann ganz beruhigt zugestimmt werden; dadurch kämen etwa 80 Kinder zusätzlich<br />
nach Allenlüften. Bereits heute haben wir keine echte dezentrale Lösung mehr, da aufgrund<br />
unterschiedlicher Schülerzahlen teilweise eine andere Verteilung der Kinder nötig ist. Die<br />
Kindergärtnerinnen und Unterstufen-Lehrerschaft machen eine sehr gute Arbeit. Bei einer<br />
Zentralisierung kann die familiäre Situation beibehalten werden, da mit dem geplanten Neubau<br />
keine Durchmischung von älteren und jüngeren Kindern vorgesehen ist.<br />
In der Folge zeigt sich Barbara Holzer, Ledi, erstaunt darüber, dass über eine so wichtige<br />
Frage keine Urnenabstimmung stattfindet. – Dies ist nach unserem OgR jedoch nur für<br />
Kredite von über 1,2 Mio. Franken möglich. – Der Beschluss einer Versammlung mit der<br />
Beteiligung von 10 % der Stimmberechtigten kann doch nicht repräsentativ sein. Sie spricht<br />
sich im übrigen für eine zentrale Lösung aus und findet es wichtig, dass die Kinder über<br />
längere Zeit stabile Verhältnisse haben, zudem hofft sie auf eine professionelle Tagesschule.<br />
Susanna Blaser, Trüllern, hat mit ihren Söhnen bereits alle drei Schulhäuser erlebt. Sie wäre<br />
froh, wenn es nur einen Schulstandort gäbe, damit auch für die Familie klar ist, dass die<br />
Kinder nicht unterschiedliche Schulhäuser besuchen müssen.<br />
Brigitte und Alex Hurni-Spahni, Rosshäusern, anerkennen zwar die möglichen positiven<br />
Seiten eines Schulzentrums, sehen aber mehr Vorteile mit dezentralen Standorten, insbesondere<br />
für die ersten Schuljahre. Dass die Schüler von der Ledi zum Turnunterricht nach<br />
Allenlüften kommen und anschliessend zu Fuss durch Wald zurückmarschieren, ist eine<br />
Bereicherung für die Kinder. Beim Schliessen von Aussenschulhäusern werden mit der Zeit<br />
auch die Spiel- und Sportplätze verschwinden, welche Kinder aus dem Umgebung heute<br />
auch ausserhalb der Schulzeiten nutzen können. Sie setzen sich daher für die heutige<br />
Lösung mit mehreren Standorten ein.<br />
33
Hans Stalder, pens. Sekundarlehrer, Allenlüften, hat im Bericht der reflecta mehrere Schlagwörter<br />
gefunden, welche er nicht nachvollziehen kann. Eine Schule kann nicht mit betriebswirtschaftlichen<br />
Grundsätzen beurteilt werden, es gelten andere Werte. Durchgängigkeit und<br />
Integration seien bei einer zentralen Schule besser. Es ist nicht zu glauben, dass man sich in<br />
einer grossen Schule besser integrieren kann, als dort, wo man sich noch kennt. Auch die<br />
Chancengleichheit ist nicht besser, wenn alles gleich ist, sondern die Vielfalt ist anregender.<br />
Zudem bestreitet er die Aussage, dass eine optimale Schulgrösse offenbar bei ca. 600<br />
Schülern liegen soll. Aufgrund all dieser Fragen bittet er, die Variante A zu unterstützen und<br />
die Zentralisierung abzulehnen.<br />
SP-Sprecher Walter Marti ist klar der Meinung, dass die Zentralisierung eine vernünftige<br />
Lösung ist. Qualität ist der wichtigste Punkt einer Schule, diese definiert sich über das Angebot<br />
der Schule. Dieses kann mit einer grösseren Anzahl Schüler für alle besser ausgebaut<br />
werden.<br />
Rosmarie Seiler, Ledi, bestätigt die Vielfalt der unterschiedlichen Regionen und Schulstandorte<br />
unserer Gemeinde auch als Chance für neue Beziehungen und positiv für das Kennenlernen<br />
anderer Verhältnisse. Auch im späteren Leben werden sich die Kinder immer wieder<br />
anpassen und neuen Herausforderungen stellen müssen.<br />
Gemeindepräsident Kurt Herren bittet, die Realität nicht ganz aus den Augen zu lassen.<br />
Bereits heute gehen beispielsweise im Schulhaus Ledi mehrheitlich Kinder aus anderen<br />
Schulkreisen zur Schule. Es würde also keine Rolle spielen, wenn diese von Anfang an z.B.<br />
in Allenlüften unterrichtet würden, da ein Transport vielfach trotzdem nötig ist.<br />
Balmer Peter, Rosshäusern, erkundigt sich nach der Entwicklung der Schülerzahlen in<br />
Frauenkappelen und ist überzeugt, dass mit dem Verkauf von Schulhäusern finanziell nicht<br />
viel herausgeholt werden kann. Zudem fragt er sich, ob Liegenschaftsverkäufe überhaupt<br />
angestrebt werden sollen; diese stellen doch auch für die Gemeinde einen gewissen Wert<br />
dar und könnten später allenfalls für andere Bedürfnisse noch gute Dienste leisten. Er stellt<br />
Antrag, das Geschäft zurückzustellen bis diese und weitere offene Fragen abgeklärt sind.<br />
Bezüglich allfälliger Liegenschaftsverkäufe erläutert GR Ernst Stauffer, dass die Gemeinde<br />
öffentliche Aufträge zu erfüllen hat und z.B. Schulhäuser daher zum Verwaltungsvermögen<br />
einer Gemeinde gehören. Liegenschaften, welche zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben<br />
nicht (mehr) beansprucht werden, bilden Finanzvermögen, welches einen gewissen Ertrag<br />
abwerfen sollte. Erfahrungsgemäss benötigen solche Liegenschaften trotzdem Mittel für den<br />
Unterhalt, werfen aber keinen Ertrag ab. Fazit: Was die Gemeinde nicht mehr braucht, muss<br />
die Gemeinde auch nicht besitzen.<br />
Die Schülerzahlentwicklung in Frauenkappelen wird von Gemeindepräsident Motta wie folgt<br />
beurteilt: In einer Studie zur Ortsplanungsrevision ging man ursprünglich von einem Bevölkerungswachstum<br />
von heute 1'300 auf 1'700 bzw. 2'000 Einwohner aus. Selbst beim Ziel<br />
von 2'000 Einwohnern könnte die aktuelle Schülerzahl nur knapp gehalten werden. Aufgrund<br />
von kantonalen Vorgaben kann nun ein Bevölkerungsziel von 1'600 anvisiert werden; die<br />
Schülerzahlen aus Frauenkappelen werden also tendenziell eher abnehmen, was dem allgemeinen<br />
Trend entspricht.<br />
Peter Lüthi jun., Gümmenen, stellt fest, dass er in einer "Randregion" ohne Schulhaus, ohne<br />
Spielplatz, ohne Aufsicht etc. wohnt. Sein Sohn besucht den Kindergarten auf der Ledi, wo<br />
es ihm gefällt. Es ist ihm aber nicht egal, wenn sein Kind nach zwei Jahren ins Schulhaus<br />
<strong>Mühleberg</strong> wechseln müsste und später nach Allenlüften, und wird daher den Behördeantrag<br />
unterstützen.<br />
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Auf die Frage nach weiteren Details zum vorgesehenen Neubau in Allenlüften, wird seitens<br />
der Behörde ergänzt, dass ein separates Gebäude für die Kindergärten sowie die 1. – 4.<br />
Klassen erstellt würde. Voraussichtlich kann der Neubau auf der heutigen Schulhausparzelle<br />
platziert werden, wobei sich die genaue Standortvariante erst im Rahmen der Projektierung<br />
ergeben wird.<br />
Nach weiteren, teilweise emotionalen Pro- und Kontravoten weist Andreas Remund, Allenlüften,<br />
darauf hin, dass es hier und heute um eine wichtige Weichenstellung für die nächsten<br />
25 – 30 Jahre geht. Es ist darum wichtig, dass alle Anwesenden neutral abstimmen können,<br />
und er stellt den Antrag auf geheime Abstimmung.<br />
Hermann Schmid, Rosshäusern, ist der Meinung, dass wir uns beim Abstimmen nicht verstecken<br />
sollten, und plädiert für eine offene Abstimmung.<br />
Beschluss<br />
1. Der Antrag von Peter Balmer verlangt die Rückweisung des Traktandums, damit vor einer<br />
Abstimmung weitere Punkte abgeklärt werden könnten; z.B. was passiert mit den leeren<br />
Schulhäusern?<br />
Dies scheint aus Behördesicht im Moment kaum realistisch zu sein; die Abklärungen müssen<br />
im Rahmen des Projektierungskredites erfolgen, zu diesbezüglichen Entscheiden<br />
werden die Stimmbürger zu gegebener Zeit noch abstimmen können.<br />
Daraufhin zieht Peter Balmer seinen Antrag zurück.<br />
2. Das Begehren von Barbara Holzer für eine Urnenabstimmung ist rechtlich nicht durchführbar,<br />
da im Organisationsreglement nur für grössere Kredite eine Urnenabstimmung vorgesehen<br />
ist.<br />
3. Laut Art. 34.2 RAW kann ein Drittel der anwesenden Stimmberechtigten eine geheime<br />
Abstimmung verlangen. Für eine geheime Abstimmung gemäss Antrag von Andreas<br />
Remund äussern sich 28 Stimmberechtigte, die grosse Mehrheit lehnt den Antrag ab,<br />
weshalb die Abstimmung zum Behördeantrag offen erfolgt.<br />
4. Zum Behördeantrag ergeben sich 84 Ja-Stimmen und 105 Nein-Stimmen. Die Zentralisierung<br />
unserer Volksschule ist somit abgelehnt und das früher gewählte, dezentrale Schulraumkonzept<br />
mit den drei Schulstandorten Allenlüften, Ledi und <strong>Mühleberg</strong> bestätigt.<br />
Aufgrund des soeben getroffenen Entscheides, fällt das Traktandum 5 b) ersatzlos dahin.<br />
6. Verschiedenes<br />
Keine Wortbegehren.<br />
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Nachdem das Wort nicht mehr verlangt wird, dankt Versammlungsleiter Christian Wyss allen<br />
Anwesenden für ihr wichtiges und aktives Mitwirken und schliesst die Versammlung mit den<br />
besten Wünschen für eine gute Heimkehr.<br />
Schluss der Versammlung: 23.00 Uhr.<br />
Namens der Gemeindeversammlung<br />
Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber:<br />
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