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Protokoll - Mühleberg

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Ordentliche Versammlung<br />

der Einwohnergemeinde <strong>Mühleberg</strong>, Montag, 31. Mai 2010, 20.00 Uhr in der Aula Schul- und<br />

Sportzentrum Allenlüften<br />

Vorsitz Versammlungsleiter Christian Wyss, Allenlüften<br />

<strong>Protokoll</strong> Gemeindeschreiber Ernst Schmid<br />

Anwesend 209 Stimmberechtigte (10,0 %)<br />

Traktandenliste<br />

1. Genehmigung Jahresrechnung 2009<br />

2. Zonenplanänderung Schulhaus Trüllern / Umzonung Zone für öffentliche Nutzung (ZöN)<br />

in Wohnzone 2 (W 2) mit Abänderung Baureglement<br />

3. Beratung und Genehmigung Schul- und Kindergartenreglement<br />

4. Einführung Tagesschule / Bewilligung der wiederkehrenden Kosten<br />

5. Schulraumkonzept<br />

a) Variantenentscheid für die vollständige Zentralisierung der Volksschule in Allenlüften;<br />

b) Bewilligung Projektierungskredit CHF 490'000.-- für Erweiterungsbau in Allenlüften<br />

(für den Fall, dass der Zentralisierung zugestimmt wird)<br />

6. Verschiedenes<br />

Publikation Amtsblatt Kanton Bern vom 28.04.2010<br />

Amtsanzeiger Laupen vom 29.04. + 06.05.2010<br />

Stimmregister Eingetragen sind 1'040 Männer und 1'038 Frauen, total 2'078 Stimmberechtigte.<br />

Stimmrecht Ohne Stimmrecht sind anwesend:<br />

- Aebi Barbara, Frauenkappelen (Schulkommission)<br />

- Hofer Manuela, Dällenbach<br />

- Hösli Ursula, Murzelen (Lehrerin SH <strong>Mühleberg</strong>)<br />

- Kämpfer Markus, GR Frauenkappelen<br />

- Motta Cristoforo, GP Frauenkappelen<br />

- Nadig Res, Laupen (Schulleitung <strong>Mühleberg</strong>)<br />

- Ruch Matthias, Bösingen (Bauverwalter)<br />

- Pressevertreter<br />

23


Traktandenliste Gutheissung<br />

Stimmenzähler Balmer Cornelia, Ledi; Jüni Michel, Rosshäusern; Kappert Heiner, Mauss;<br />

Schären Hermann, Rosshäusern; Schiess Daniel, <strong>Mühleberg</strong>.<br />

Presse Berner Zeitung: Frau Kammermann<br />

<strong>Protokoll</strong> Das <strong>Protokoll</strong> der ordentlichen Versammlung vom 7. Dezember 2009<br />

wurde nach erfolgter öffentlicher Auflage am 8. Februar 2010 durch den<br />

Gemeinderat ohne Bemerkungen genehmigt.<br />

1. Genehmigung Jahresrechnung 2009<br />

Verhandlungen<br />

Berichterstatter: Gemeinderat Ernst Stauffer, RL Finanzen<br />

Dominik Habegger, Finanzverwalter<br />

Die Jahresrechnung 2009 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 1'291.39, gegenüber<br />

dem Voranschlag resultiert eine Besserstellung von CHF 54'397.39.<br />

Wesentlich zum positiven Ergebnis beigetragen haben einmalige Erträge. Zum einen<br />

konnten Planungsmehrwerte von CHF 1,24 Mio. verbucht werden, zum anderen belaufen<br />

sich die Buchgewinne aus Liegenschaftsverkäufen auf über CHF 600'000. Gegenüber dem<br />

Voranschlag ergibt sich allein aus diesen beiden Positionen Mehrertrag von 1,09 Mio. Diese<br />

Besserstellung vermochte jedoch den grössten Minderertrag nicht zu kompensieren. Aus<br />

Steuerteilungen sind 1,22 Mio. weniger eingegangen als budgetiert. Es handelt sich hier<br />

allerdings nur um eine zeitliche Verzögerung, weil die kantonale Steuerverwaltung die<br />

Steuerteilungen nicht zeitgerecht erledigen konnte. Der Steuerertrag der natürlichen Personen<br />

liegt über dem prognostizierten Wert.<br />

Auf der Aufwandseite haben tiefere Beiträge in die kantonalen Lastenausgleiche und Budgetunterschreitungen<br />

im Sachaufwand eine Entlastung gebracht. Mehraufwand ist bei den<br />

Abschreibungen zu verzeichnen; der Gemeinderat beantragt die Vornahme zusätzlicher Abschreibungen<br />

von 0,96 Mio. Franken auf dem Verwaltungsvermögen.<br />

Von den gebührenfinanzierten Aufgabenbereichen weisen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung<br />

ein positives Ergebnis aus. Im Bereich Abfallentsorgung haben jedoch die<br />

Gebührenerträge nicht ausgereicht um alle Kosten zu decken.<br />

Die Investitionsrechnung weist Nettoinvestitionen von CHF 1,5 Mio. aus, geplant waren CHF<br />

3,4 Mio. Bei vielen Projekten, insbesondere aus dem Bereich Tiefbau, sind zeitliche Verzögerungen<br />

eingetreten.<br />

24


Die Bestandesrechnung schliesst bei Aktiven und Passiven von CHF 10'737'833.46. Durch<br />

den Zuwachs von Guthaben steigt auf der Aktivseite das Finanzvermögen um CHF 1,2 Mio.<br />

Gleichzeitig steigt auf der Passivseite das Fremdkapital um 1,1 Mio., das Verwaltungsvermögen<br />

sinkt um 0,1 Mio., weil die Abschreibungen etwas höher sind als die Nettoinvestitionen.<br />

Langfristige Schulden bestehen keine, die kurzfristigen liegen bei 3 Mio., das Eigenkapital<br />

beträgt CHF 4'711'193.21.<br />

In der Folge erläutert Finanzverwalter Dominik Habegger die grössten Abweichungen zum<br />

Voranschlag mittels Präsentation (Seite 11 – 20 der gedruckten Rechnung). Auf die Nachkredittabelle<br />

(S. 44/45) wird ebenfalls verwiesen. Nebst den durch den Gemeinderat bewilligten<br />

Nachkrediten, sind im Konto 990.332.01 die übrigen Abschreibungen von CHF<br />

961'057.25 gemäss Behördeantrag noch durch die Versammlung zu beschliessen.<br />

Namens der Rechnungsprüfungskommission erwähnt Andreas Remund, Allenlüften, dass<br />

die Jahresrechnung nach den geltenden Richtlinien geprüft wurde und diese ohne Vorbehalte<br />

zur Genehmigung empfohlen werden kann. Er dankt gleichzeitig der Finanzverwaltung<br />

für die sorgfältige und tadellose Arbeit sowie die Auskunftsbereitschaft.<br />

Der Behördeantrag lautet:<br />

1. Die bei CHF 11'575'644.51 Aufwand und CHF 11'576'935.90 Ertrag mit einem Ertragsüberschuss<br />

von CHF 1'291.39 abschliessende Jahresrechnung pro 2009 wird gestützt auf<br />

den Antrag des Gemeinderates und den Bericht der Rechnungsprüfungskommission<br />

genehmigt.<br />

2. Der Budget-Nachkredit pro 2009 von CHF 961'057.25 zur Vornahme zusätzlicher<br />

Abschreibungen wird gutgeheissen.<br />

3. Von den durch den Gemeinderat bewilligten Nachkrediten wird Kenntnis genommen.<br />

Diskussion<br />

Es liegen keine Wortmeldungen vor.<br />

Beschluss<br />

Einstimmige Gutheissung des Behördeantrages.<br />

2. Zonenplanänderung Schulhaus Trüllern / Umzonung Zone für öffentliche Nutzung<br />

(ZöN) in Wohnzone (W 2) mit Abänderung Baureglement<br />

Berichterstatter: Gemeinderätin Annerös Marti, RL Bauwesen<br />

Das Schulhaus Trüllern liegt in der Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) "C Schule Trüllern".<br />

Mit der Revision der Ortsplanung wurde aufgrund des rückläufigen Bedarfs an Schulraum die<br />

ZöN-Fläche bereits zu Gunsten der Wohnzone W 2 auf Parzelle Nr. 1236.01 (Miteigentümerschaft<br />

Anker) reduziert. Inzwischen wird das Schulhaus nicht mehr benötigt und die baurechtliche<br />

Grundordnung ist anzupassen. Die heutige ZöN C umfasst das Schulhaus, den<br />

25


Pausenplatz und östlich etwas erhöht einen Sportplatz, den Parkplatzstreifen auf dem<br />

Grundstück Nr. 1236.01 sowie einen schmalen Fusswegstreifen zur Trüllernstrasse in<br />

Richtung Mauss.<br />

Der Gemeinderat verfolgte ursprünglich das Ziel, die ZöN C als ganzes im ordentlichen Verfahren<br />

analog dem angrenzenden Baugebiet in die W 2 umzuzonen. Im Rahmen des öffentlichen<br />

Mitwirkungsverfahrens sind keine Stellungnahmen eingegangen. Da die Gemeinde<br />

<strong>Mühleberg</strong> im aktuellen Zonenplan aber ihre Wohnbaulandkapazität gestützt auf den kantonalen<br />

Richtplan voll ausschöpft, empfiehlt das AGR im Vorprüfungsbericht, die Umzonung<br />

auf den weitgehend überbauten Parzellenteil – ehemaliges Schulhaus, nördlich angrenzender<br />

Hartplatz und die Reservefläche für Autoabstellplätze entlang der Strasse – zu beschränken.<br />

Die Schulhausparzelle Nr. 27 ist mit einer Fläche von 2'049 m2 und die Parz.Nr. 1236.01 mit<br />

376 m2 von der Umzonung betroffen; der Rasenspielplatz sowie der Fussweg verbleiben mit<br />

ca. 1'113 m2 weiterhin in der ZöN C. Gleichzeitig wird ebenfalls die Zweckbestimmung im<br />

Anhang 2 des Baureglementes angepasst; die reduzierte ZöN dient nicht mehr einer Schulanlage,<br />

sondern nur noch als Sportplatz.<br />

Die Zonenplan- und Baureglementsänderung war vom 1.4. – 3.5.2010 öffentlich aufgelegt.<br />

Es liegt eine Einsprache von Peter + Susanna Blaser, Trüllernstrasse 26, Gümmenen, vor,<br />

welche zur Hauptsache privatrechtliche Anliegen betrifft und nicht erledigt werden konnte.<br />

Sofern die Versammlung zustimmt, tritt die Änderung mit der Genehmigung durch das kantonale<br />

Amt für Gemeinden und Raumordnung in Kraft, welches gleichzeitig über die offene<br />

Einsprache zu entscheiden hat.<br />

Der Behördeantrag lautet:<br />

1. Das Schulhaus Trüllern wird gemäss Schulraumkonzept nicht mehr für öffentliche Zwecke<br />

benötigt.<br />

2. Die Beibehaltung der Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) ist daher nicht mehr zweckmässig<br />

und die Versammlung genehmigt die Zonenplan- und Baureglementsänderung<br />

wie folgt:<br />

- Teilweise Umzonung Parzelle Nr. 27 (Schulhaus/Hartplatz) sowie Landstreifen auf<br />

Parzelle Nr. 1236.01 von der Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) "C Schule Trüllern"<br />

in die Wohnzone W2.<br />

- Abänderung Baureglement <strong>Mühleberg</strong> vom 30.12.2008, Anhang A, Kapitel 2.<br />

3. Diese Änderung der baurechtlichen Grundordnung tritt mit der Genehmigung durch das<br />

kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung in Kraft.<br />

Diskussion<br />

Peter Aebi, Rüplisried, äussert sich erstaunt darüber, dass heute ein Beschluss gefasst<br />

werden soll, bevor über das Schulraumkonzept abgestimmt wird. Ihm wird entgegnet, dass<br />

bereits das im Mai 2008 beschlossene dezentrale Schulraumkonzept keinen Schulstandort<br />

mehr in der Trüllern vorsieht.<br />

Auf die Anfrage aus der Versammlung, was mit dieser Liegenschaft weiter vorgesehen sei,<br />

erläutert Annerös Marti die Absicht des Gemeinderates, das Schulhaus Trüllern in nächster<br />

Zeit einmal zu veräussern. Entsprechende Beschlüsse liegen jedoch im Moment noch keine<br />

vor. Damit aber eine andere Nutzung überhaupt möglich wird, sind wir auf die vorgängige<br />

Umzonung angewiesen. Solange die Liegenschaft im Gemeindebesitz verbleibt, ist ein minimaler<br />

Abwartdienst gewährleistet und die Situation inbezug auf allfällige Drittnutzungen der<br />

Aussenanlage bleibt vorläufig grundsätzlich unverändert.<br />

26


Susanna Blaser, Trüllern, weist darauf hin, dass der Spielplatz von den Kindern aus der Umgebung<br />

immer noch benützt wird, und würde es sehr begrüssen, wenn dieser auch im Hinblick<br />

auf die geplante Wohnüberbauung Trüllernrain längerfristig beibehalten werden könnte.<br />

Beschluss<br />

Der Behördeantrag für die teilweise Umzonung der Schulhausparzelle Nr. 27 sowie die Überführung<br />

des Parkierungsstreifens auf Parz.Nr. 1236.01 in die W 2 wird mit 159 Ja gegen<br />

9 Nein angenommen.<br />

3. Beratung und Genehmigung Schul- und Kindergartenreglement<br />

Berichterstatter: Gemeinderat Hans Hirsig, RL Bildung<br />

Mit dem Organisationsreglement (OgR) 2008 wurde das bis dahin geltende Reglement für<br />

die Schulen von <strong>Mühleberg</strong> aufgehoben. Bestehen blieb mit Anpassungen das Reglement<br />

für Elternmitsprache und Elternmitarbeit. Als gesetzlicher Rahmen genügte seither die kantonale<br />

Gesetzgebung zusammen mit dem Beschrieb der Aufgaben und Zuständigkeiten der<br />

Schulkommission im OgR.<br />

Im Zusammenhang mit der Einführung der Tagesschule wurde uns durch das Amt für Gemeinden<br />

und Raumordnung empfohlen, u.a. die Elternbeiträge im Schulreglement zu verankern.<br />

Das vorliegende Schul- und Kindergartenreglement orientiert sich weitgehend am<br />

Musterreglement. Es beschreibt in knapper Form die wichtigsten Pfeiler unserer Schule; dazu<br />

gehören der zweijährige Kindergarten, das Modell der Sekundarstufe I (getrennte Real-<br />

und Sekundarklassen), die besonderen Massnahmen (Klasse zur besonderen Förderung,<br />

Spezialunterricht) und das Tagesschulangebot. Auf das für die Elternmitsprache und Elternmitarbeit<br />

bestehende Reglement wird verwiesen. Das Tagesschulangebot wird in Abschnitt<br />

6, Art. 9 – 12, geregelt. Bei genügender Nachfrage (mind. 10 verbindliche Anmeldungen pro<br />

Modul) ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, das Angebot zu führen. Der Elternbeitrag für<br />

die Betreuungszeit wird nach kantonalem Tarif erhoben. Der Rahmen für den Elternbeitrag<br />

an die Mittagsverpflegung ist mit 5 – 12 Franken festgelegt. Die Anstellungsbedingungen des<br />

Tagesschulpersonals richtet sich nach unserem Personalreglement. Alles weitere ist in der<br />

Tagesschulverordnung geregelt, die der Gemeinderat am 1.3.2010 in den Grundzügen genehmigt<br />

hat und nach dem Reglementsbeschluss in Kraft setzen wird.<br />

Nach der Vorprüfung durch die Erziehungsdirektion wurde das bereinigte Reglement am<br />

12.4.2010 vom Gemeinderat genehmigt und öffentlich aufgelegt. Gemeinderat und Schulkommission<br />

empfehlen der Versammlung die Annahme des neuen Schul- und Kindergartenreglementes<br />

mit Inkraftsetzung auf den nächsten Schuljahresbeginn.<br />

Der Behördeantrag lautet:<br />

1. Mit der Einführung der Tagesschule sollen verschiedene Grundsätze auf Gemeindestufe<br />

gestützt auf das kantonale Musterreglement in einem neuen Erlass festgelegt werden.<br />

2. Die Versammlung genehmigt das neue Schul- und Kindergartenreglement gemäss vorgängiger<br />

öffentlicher Auflage mit Wirkung per 1. August 2010.<br />

27


Diskussion<br />

Es meldet sich niemand zum Wort.<br />

Beschluss<br />

Das neue Reglement wird mit grossem Mehr und ohne Gegenstimmen gemäss Behördeantrag<br />

angenommen.<br />

4. Einführung Tagesschule / Bewilligung der wiederkehrenden Kosten<br />

Berichterstatter: Gemeinderat Hans Hirsig, RL Bildung<br />

Seit der Teilrevision des Volksschulgesetzes sind die Gemeinden ab 1.8.2010 verpflichtet,<br />

den Bedarf für Tagesschulangebote jährlich zu erheben und bei zehn verbindlich angemeldeten<br />

Kindern die entsprechenden Module anzubieten. Unter dem Begriff Tagesschule wird<br />

im Kanton Bern ein freiwlliges, teil- oder vollzeitliches, pädagogisch geleitetes Betreuungsangebot<br />

für Kindergarten- und Schulkinder ausserhalb des obligatorischen Unterrichtes verstanden.<br />

Dieses Angebot ist für die Eltern kostenpflichtig.<br />

Im August 2009 hat die Schulkommission <strong>Mühleberg</strong> bei allen Eltern eine Bedarfsumfrage<br />

durchgeführt. Diese hat ergeben, dass für die Eltern vor allem ein Interesse an der Mittagsbetreuung<br />

sowie teilweise an der Nachmittagsbetreuung besteht. Aufgrund dieser Bedürfnisabklärung<br />

hat eine Arbeitsgruppe ein Konzept für die Einführung der Tagesschule in Allenlüften<br />

erarbeitet, welches der Gemeinderat gutgeheissen hat. Im März 2010 wurden den<br />

Eltern die Anmeldeformulare für die Tagesschule zugestellt. Aufgrund der Rückmeldungen<br />

ergeben sich folgende Module, welche die Gemeinde <strong>Mühleberg</strong> im Schuljahr 2010/2011 in<br />

der Tagesschule Allenlüften anbieten wird:<br />

Montag, Dienstag und Donnerstag:<br />

je Mittagsbetreuung inkl. Mittagessen von 11.30 – 13.30 Uhr.<br />

Für die Tagesschule sieht die Kostensituation in der Gemeinde <strong>Mühleberg</strong> im nächsten<br />

Schuljahr voraussichtlich wie folgt aus:<br />

Löhne inkl. Sozialleistungen, Einkauf Mittagsverpflegung/Catering,<br />

Einrichtung Räumlichkeiten (einmalig), Mehraufwand für Strom, Abwart,<br />

Diverses CHF 41'200.--<br />

Einnahmen:<br />

Betreuungsgebühren (Elterngebühren und Kantonsbeiträge),<br />

Elternbeiträge für Mittagsverpflegung CHF 22'800.—<br />

Voraussichtliche Nettokosten z.L. Gemeinde im Schuljahr 2010/2011 CHF 18'400.—<br />

=============<br />

28


Von Schuljahr zu Schuljahr müssen die Anmeldungen für die Tagesschule jeweils neu erhoben<br />

werden. Sofern genügend Nachfrage besteht, werden in den folgenden Schuljahren die<br />

gewünschten Module zu führen sein. So wird sich ebenfalls die Kostensituation von Jahr zu<br />

Jahr verändern. Obwohl eine gesetzliche Pflicht besteht, Tagesschulangebote zu führen,<br />

gelten die dadurch anfallenden Kosten nicht als gebunden und sind durch das finanzkompetente<br />

Organ zu bewilligen.<br />

Die Bruttokosten für wiederkehrende Ausgaben der Tagesschule liegen mit CHF 41'200.—<br />

bereits im nächsten Schuljahr über der in Artikel 5 OgR festgelegten Limite, wonach die Ausgabenbefugnis<br />

für wiederkehrende Ausgaben zehn Mal kleiner ist als für einmalige. Sinngemäss<br />

sind demnach jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als CHF 25'000.— gestützt<br />

auf Art. 22 lit. e OgR klar durch die Stimmberechtigten an der Versammlung zu beschliessen.<br />

Der Behördeantrag lautet:<br />

1. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung und gestützt auf die eingegangenen Anmeldungen<br />

ist auch die Gemeinde <strong>Mühleberg</strong> verpflichtet, ab 1. August 2010 ein Tagesschulangebot<br />

einzuführen.<br />

2. Gestützt auf das genehmigte Konzept werden die Tagesschulmodule in Allenlüften angeboten<br />

und jährlich auf die jeweiligen Bedürfnisse ausgerichtet.<br />

3. Die jährlich wiederkehrenden Ausgaben der Tagesschule werden bewilligt, soweit sie<br />

über der nach Art. 22 lit. e OgR in Verbindung mit Art. 5 OgR geltenden Limite von<br />

CHF 25'000 liegen.<br />

Diskussion<br />

Auf eine Anfrage aus dem Saal erläutert Hans Hirsig, dass der Kantonsbeitrag 75 % an die<br />

Löhne des Tagesschulpersonals ausmacht.<br />

Beschluss<br />

Mit grossem Mehr bei einer Gegenstimme wird der Behördeantrag gutgeheissen.<br />

5. Schulraumkonzept<br />

a) Variantenentscheid für die vollständige Zentralisierung der Volksschule in<br />

Allenlüften<br />

Berichterstatter: Gemeinderat Ernst Stauffer, RL Finanzen/Liegenschaften<br />

Gemeinderat Hans Hirsig, RL Bildung<br />

Ausgangslage<br />

Bereits bei der Schulraumplanung von 1998 wurde erkannt, dass die dezentral gewachsene<br />

Struktur unserer Gemeinde eine damit verbundene aufwändige Bewirtschaftung der diversen<br />

Schulstandorte erfordert. Nebst dem kostenintensiven Unterhalt führen auch die schwankenden<br />

Schülerzahlen bei der Klassenorganisation zu Problemen. Dabei wurde aber auch die<br />

Vorteile für die Unterstufe hingewiesen, die Schulhäuser in der Nähe des Wohnortes benützen<br />

zu können. Aufgrund rückläufiger Schülerzahlen wurden seit 1995 etappenweise<br />

29


Schulhäuser geschlossen. Als vorläufig letzte Schliessung wurde 2008 die Schule Trüllern<br />

aufgehoben. Mit der Erweiterung des Oberstufenzentrums Allenlüften wurde die dezentrale<br />

Nutzung für die Primarstufen in <strong>Mühleberg</strong> und Ledi weiterverfolgt. Im Zusammenhang mit<br />

der Sanierung des Schulhauses <strong>Mühleberg</strong> hat der Gemeinderat am 18.6.2007 seine bisherige<br />

Grundhaltung bestätigt und beschlossen, dass für das Schulraumkonzept die heutige<br />

dezentrale Struktur beibehalten werden soll. Die Versammlung hat am 19.5.2008 dem<br />

Grundsatz zu einem langfristigen Schulraumkonzept mit drei Standorten (Allenlüften, <strong>Mühleberg</strong><br />

und Ledi) zugestimmt. Aufgrund dieses Entscheides wurde für die Sanierung des<br />

Schulhauses <strong>Mühleberg</strong> ein Projektierungskredit genehmigt.<br />

An der Gemeindeversammlung vom 25.5.2009 wurde unter "Verschiedenes" erneut ein<br />

Antrag zum Schulkonzept gestellt. Der Antragsteller (SVP) war der Ansicht, dass der beschlossene<br />

Grundsatz des dezentralen Modells nicht unbedingt den heutigen bzw. neuen<br />

Anforderungen einer modernen Schule entspreche. Er stellte deshalb den Antrag, dass der<br />

Gemeinderat als Alternative zum beschlossenen dezentralen Schulraumkonzept ebenfalls<br />

Abklärungen für eine Schulzentralisierung in Allenlüften trifft und sich die Stimmbürger zu<br />

dieser Frage nochmals äussern können. Dieser Antrag wurde mit 37 Ja zu 29 Nein als erheblich<br />

erklärt und die Behörde somit beauftragt, die Variante Schulzentralisierung näher abzuklären<br />

und eine entsprechende Variantenabstimmung vorzubereiten.<br />

Variantenvergleich<br />

Im Rahmen der Vorabklärungen und Vorarbeiten durch Architekten, Ressortleiter Finanzen<br />

und Liegenschaften, Ressortleiter Bildung und Bauverwaltung wurde festgestellt, dass eine<br />

detaillierte Ausarbeitung der Varianten, das Miteinbeziehen einer Vielzahl von Aspekten und<br />

deren Auswirkungen voraussetzt. Aufgrund der Komplexität und nicht zuletzt aufgrund der<br />

emotionalen Gesichtspunkte, die eine solche Entscheidung mit sich bringt, hat der Gemeinderat<br />

am 14.12.2009 beschlossen, eine sachlich neutrale Beurteilung durch ein spezialisiertes<br />

Büro vornehmen zu lassen. Mit der reflecta AG wurde ein Unternehmen für den Variantenvergleich<br />

beauftragt, das bereits für mehrere andere Gemeinden mit ähnlichen Fragestellungen<br />

Beurteilungen vorgenommen hat.<br />

Auf der Grundlage der von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Unterlagen, einer Besichtigung<br />

der Schulanlagen sowie Interviews mit wichtigen Vertretern von Interessengruppen<br />

und Stellen der Gemeinde wurden die verschiedenen möglichen Standortvarianten mittels<br />

einer gewichteten Nutzwertanalyse verglichen. Folgende Varianten wurden dabei geprüft:<br />

A Dezentrale Variante:<br />

Beibehaltung der drei Schulstandorte Allenlüften, <strong>Mühleberg</strong> und Ledi (inkl. Kindergarten<br />

Buttenried in <strong>Mühleberg</strong> integrieren).<br />

B Zentralisierungs-Variante:<br />

Zentralisierung der Schulen <strong>Mühleberg</strong> durch einen Neubau in Allenlüften (inkl. Kindergärten<br />

in Allenlüften integrieren).<br />

C Alternativ-Varianten:<br />

Reduzierung auf zwei Schulstandorte Allenlüften/Ledi oder Allenlüften/<strong>Mühleberg</strong> (inkl.<br />

Kindergarten Buttenried in Allenlüften oder <strong>Mühleberg</strong> integrieren).<br />

Die Nutzwertanalyse umfasst sechs Kriterien, die jeweils aus mehreren Teilkriterien zusammengesetzt<br />

sind. Die Wahl der Kriterien stützt sich auf die Interviews, die reflecta geführt hat,<br />

sowie auf die erhaltenen Unterlagen. Die Gewichtung der Kriterien basiert auf einer Gegenüberstellung<br />

aller Hauptkriterien untereinander. Das jeweils höher gewichtete Kriterium erhielt<br />

einen Punkt, was schliesslich als Prozentwert der Kriterien ausgewiesen ist:<br />

30


Kosten 14,3 % / Raumangebot 23,8 % / Umsetzbarkeit 4,8 % / Attraktivität 19,0 % /<br />

Pädagogische Sicht 28,6 % / Umwelt 9,5 % = 100,0 %.<br />

Die Gewichtung entspricht der Zielvorgabe des Auftrags, der unabhängig von Standorten<br />

eine gute Schule in pädagogischer und räumlicher Hinsicht anbieten will.<br />

Der kostenmässige Vergleich der Varianten umfasst alle Investitions- und Betriebskosten der<br />

nächsten 20 Jahre, welche per heute abdiskontiert wurden (Net Present Value = Nettobarwert).<br />

So muss bei der dezentralen Lösung (in 20 Jahren) mit 38,4 Mio. gerechnet werden.<br />

Die Zentralisierungsvariante beläuft sich auf 33,4 Mio. und die nicht im Vordergrund stehenden<br />

Alternativvarianten auf 36,6 bzw. 37,3 Mio. Franken. Mögliche Liegenschaftserlöse,<br />

welche sich bei der Zentralisierung auf der Ledi oder in <strong>Mühleberg</strong> ergeben können sind<br />

dabei noch nicht berücksichtigt.<br />

Fazit des Variantenvergleichs<br />

Die Auswertung der Nutzwertanalyse zeigt ein deutliches Bild. Die Variante Zentralisierung<br />

erzielt mit Abstand den höchsten Wert. Auch bei einer gesonderten Betrachtung der Kriterien<br />

erzielt die Zentralisierung mit Ausnahme eines Kriteriums die höchsten Werte. Wird die Gewichtung<br />

über alle Kriterien gleich verteilt, weist die Zentralisierungsvariante ebenfalls den<br />

höchsten Nutzwert aus. Die Variante Zentralisierung in Allenlüften wird sowohl bezüglich<br />

Qualität der Schule aus pädagogischer Sicht, wie auch bei der ökonomischen Betrachtung<br />

(tiefste Gesamtkosten für die Gemeinde) am besten bewertet. Alle Vorteile der Variante<br />

bringen auf der Gegenseite einen Nachteil mit sich. Durch die Zentralisierung verlieren zwei<br />

weitere Dörfer ihr eigenes Schulhaus. Die zentrale Schulanlage liegt dafür im geografischen<br />

Zentrum der Gemeinde, nimmt aber keine Rücksicht auf die Bevölkerungsschwerpunkte der<br />

Gemeinde. In der Bilanz überwiegen die Vorteile jedoch deutlich.<br />

Bei der Variante der bestehenden drei Standorte, bleibt die dezentrale Struktur wie heute erhalten;<br />

diese weist die höchsten Kosten und die geringste Flexibilität aus. Die Alternativvarianten<br />

haben im Vergleich zu dezentralen Lösung leicht besser abgeschnitten, die Nutzwertanalyse<br />

zeigt jedoch auch hier klare Nachteile gegenüber der Zentralisierung.<br />

Absicht des Gemeinderates<br />

Der Gemeinderat schlägt aufgrund der Resultate des Variantenvergleichs die Variante Zentralisierung<br />

mit Neubau in Allenlüften vor. Die pädagogischen Anforderungen werden durch<br />

die Zentralisierung am besten abgedeckt. Zudem nutzt sie die vorhandene und geplante<br />

Infrastruktur am besten und ist langfristig am kostengünstigsten. Das Neubauprojekt in Allenlüften<br />

ist dabei flexibel auf die Nachfrage auszurichten. Am 22.3.2010 hat der Gemeinderat<br />

dem Grundsatzentscheid zur Zentralisierung unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass sich die<br />

Gemeinde Frauenkappelen langfristig mit einem Vertrag bindet. Unabhängig von der Variantenwahl<br />

ist mit der Gemeinde Frauenkappelen als Investitionsschutz der bisherige Zusammenarbeitsvertrag<br />

(5-jährige Kündigungsfrist) in einen längerfristigen Vertrag (erstmals nach<br />

15 – 20 Jahren kündbar) umzuwandeln.<br />

Beschliesst die Versammlung die Zentralisierung, wird der bisherige Auftrag für die Sanierung<br />

des Schulhauses <strong>Mühleberg</strong> hinfällig. Wird der Antrag des Gemeinderates abgelehnt,<br />

gilt unverändert der bisherige Auftrag.<br />

Der Behördeantrag lautet:<br />

1. Aufgrund des am 25.5.2009 erheblich erklärten Antrages hat der Gemeinderat umfassende<br />

und neutrale Abklärungen über die Vor- und Nachteile eines zentralen und von<br />

dezentralen Schulraumkonzepten in Auftrag gegeben.<br />

31


2. Von den untersuchten Varianten sowie den Beurteilungsergebnissen wird Kenntnis<br />

genommen.<br />

3. Gestützt auf den Antrag des Gemeinderates kommt die Versammlung auf den Entscheid<br />

vom 19. Mai 2008 für die Weiterführung eines dezentralen Schulraumkonzeptes zurück<br />

und entscheidet sich aus pädagogischer, organisatorischer und finanzieller Sicht für die<br />

vollständige Zentralisierung unserer Volksschule in Allenlüften.<br />

Diskussion<br />

Auf einen Hinweis aus dem Publikum zum Thema "Gewalt", bestätigt RL Hans Hirsig, dass<br />

die Situation sicher im Auge behalten werden muss. Bereits heute besteht eine Durchmischung<br />

von jüngeren und älteren Schülern, welche grundsätzlich auch erwünscht ist. Es ist<br />

aber zu sagen, dass bei der Zentralisierung auch baulich darauf geachtet wird, dass sowohl<br />

unterschiedliche Gebäude wie auch unterschiedliche Pausenareale für die einzelnen Stufen<br />

vorgesehen sind. Zudem wäre die nach einer Zentralisierung in Allenlüften entstehende<br />

Schule mit 260 – 280 Schülern immer noch eine "kleine" Schule; erfahrungsgemäss liegt die<br />

optimale Grösse eher bei 500 – 600 Schülern.<br />

Für Hans Ulrich Gerber, Juchlishaus, ist die Orientierung im Gemeindeblatt ungenügend, er<br />

hätte überdies eine vorgängige Orientierungsversammlung begrüsst. Laut Nutzwertanalyse<br />

im reflecta-Bericht zeigt die Punkteverteilung aus pädagogischer Sicht für die heutige dezentrale<br />

Schulstruktur mit nur 36 Punkten einen desolaten Zustand unserer Schule, währenddem<br />

eine Zentralisierung mit insgesamt 156 Punkten viermal besser bewertet ist. Dies entspricht<br />

doch nicht den Tatsachen, da unsere Schulen seiner Meinung nach grundsätzlich<br />

einen guten Ruf haben. Es handelt sich um eine Mogelpackung, da die Beurteilung eine Ermessensfrage<br />

ist. Leider werden auch die möglichen Devestitionen nicht aufgezeigt und der<br />

Vertrag mit Frauenkappelen liegt auch noch nicht rechtsgültig vor. Aus all diesen Gründen<br />

scheint ihm das Geschäft noch nicht abstimmungsreif zu sein und er empfiehlt der Versammlung<br />

die Ablehnung des Behördeantrages.<br />

Seitens der Behörde nimmt Ernst Stauffer wie folgt Stellung:<br />

In der Tabelle sind nur die Varianten miteinander verglichen worden; es ist keine Aussage<br />

gemacht worden, dass das heutige Modell schlecht sei. Bezüglich Devestitionen ist lediglich<br />

das Potenzial aufgezeigt worden, Details tun heute nichts zur Sache, da die Qualität der<br />

Schule als wichtigstes Ziel verfolgt werden soll. Hätte man die möglichen Liegenschaftsverkäufe<br />

zu beziffern versucht, wäre die Zentralisierungsvariante zusätzlich favorisiert worden.<br />

Bei den Investitionen sind sich die Varianten A und B auf 20 Jahre hinaus gesehen praktisch<br />

ebenbürtig, ausschlaggebend sind vorallem die unterschiedlichen Betriebskosten. Es ist<br />

auch klar nachvollziehbar, dass drei Standorte im Betrieb teurer sind als ein einziger Standort.<br />

Zum Vertrag mit Frauenkappelen äussert sich Cristoforo Motta, Gemeindepräsident von<br />

Frauenkappelen, welcher als Gast heute anwesend ist, dass sie keine Beurteilung der einzelnen<br />

Varianten vorgenommen haben. Für die Gemeinde Frauenkappelen ist es aber diskussionslos,<br />

dass die Zusammenarbeit bezüglich der gemeinsamen Oberstufe in Allenlüften<br />

weitergeführt werden soll. Die allenfalls möglichen Alternativen (über den Wohlensee, nach<br />

Köniz oder Bern-West) sind aus verschiedenen Gründen nicht erstrebenswert. Die Zusammenarbeit<br />

für die Sekundarschule besteht bereits seit 1938 und wird nicht in Frage gestellt.<br />

Der jahrzehntelange vertragslose Zustand wurde erst 1995 mit dem Wechsel des Schulmodells<br />

gegenseitig schriftlich vereinbart. Bereits mit Schreiben vom 9.9.2009 hat der Gemeinderat<br />

Frauenkappelen seine Bereitschaft für eine feste Vertragsdauer von 15 Jahren<br />

bestätigt. Frauenkappelen will die hervorragende Zusammenarbeit weiterführen!<br />

32


Hansjürg Balmer, SVP-Präsident, Ledi:<br />

Von der SVP wurde zwar der Antrag für die Überprüfung einer Zentralisierung gestellt. Im<br />

Namen der SVP und aus persönlichen Gründen stellt er jedoch Antrag auf Ablehnung einer<br />

Zentralisierung, da gewisse Schwächen zum Vorschein kommen. Eine Zentralisierung muss<br />

ja effizienter sein; so gesehen, hätte die Studie auch eingespart werden können.<br />

Heute haben wir ein ideales Schulsystem. Die Kinder können in den ersten Schuljahren<br />

dezentral in einem behüteten Umfeld bleiben. Eine Zentralisierung bringt viele Probleme, wie<br />

Gewalt, Alkohol, Drogen etc. Wenn man sich vorstellt, dass mit Harmos bereits 4-jährige<br />

Kinder in den Kindergarten eintreten können und so mit 16-Jährigen zusammenkommen …<br />

Bürgerinnen und Bürger, welche aufs Land zügeln, suchen keine grosse Schule. Wir streben<br />

kein städtisches System an, wenn es doch heute gut funktioniert. Die Kosten allein sind kein<br />

zentraler Faktor. Es kann doch nicht unser Wille sein, z.B. das Schulhaus Ledi kürzlich noch<br />

saniert zu haben und jetzt verkaufen zu wollen. Die Ausbildung unserer Kinder muss auch<br />

emotional beurteilt werden.<br />

Laut Ernst Stauffer braucht es so oder so ein Grossprojekt; nämlich entweder den Neubau in<br />

Allenlüften oder die Sanierung und Erweiterung im Schulhaus <strong>Mühleberg</strong>. Die Studie wurde<br />

nicht gesteuert, das beauftragte Büro hat eine sachliche und neutrale Beurteilung durchgeführt.<br />

Die Bedenken i.S. Alkohol und Drogen können nicht als stichhaltig gelten; die Kindergärteler<br />

sowie 1. – 4. Klässler werden kaum Alkohol und Drogen nach Allenlüften bringen.<br />

Mit einer Gesamtschülerzahl von ca. 280 in den nächsten Jahren kann sicher nicht von einer<br />

Grossschule gesprochen werden. Auf der Ledi erfolgten im Jahr 2001 Investitionen im alten<br />

Schulhaus von 1,25 Mio. und im Jahr 2007 die Fassadensanierung beim neuen Schulhaus<br />

Ledi mit CHF 580'000; dem "schlechten Geld" muss nun nicht noch gutes nachgeworfen<br />

werden, zudem galten damals andere Rahmenbedingungen. Heute ist ein Grundsatzentscheid<br />

zu treffen, zu welchem die Bürger später an der Urne über den Ausführungskredit abstimmen<br />

können.<br />

Hans Hirsig erläutert, dass wir alle für unsere Kinder das Beste wollen. Einer zentralen<br />

Lösung kann ganz beruhigt zugestimmt werden; dadurch kämen etwa 80 Kinder zusätzlich<br />

nach Allenlüften. Bereits heute haben wir keine echte dezentrale Lösung mehr, da aufgrund<br />

unterschiedlicher Schülerzahlen teilweise eine andere Verteilung der Kinder nötig ist. Die<br />

Kindergärtnerinnen und Unterstufen-Lehrerschaft machen eine sehr gute Arbeit. Bei einer<br />

Zentralisierung kann die familiäre Situation beibehalten werden, da mit dem geplanten Neubau<br />

keine Durchmischung von älteren und jüngeren Kindern vorgesehen ist.<br />

In der Folge zeigt sich Barbara Holzer, Ledi, erstaunt darüber, dass über eine so wichtige<br />

Frage keine Urnenabstimmung stattfindet. – Dies ist nach unserem OgR jedoch nur für<br />

Kredite von über 1,2 Mio. Franken möglich. – Der Beschluss einer Versammlung mit der<br />

Beteiligung von 10 % der Stimmberechtigten kann doch nicht repräsentativ sein. Sie spricht<br />

sich im übrigen für eine zentrale Lösung aus und findet es wichtig, dass die Kinder über<br />

längere Zeit stabile Verhältnisse haben, zudem hofft sie auf eine professionelle Tagesschule.<br />

Susanna Blaser, Trüllern, hat mit ihren Söhnen bereits alle drei Schulhäuser erlebt. Sie wäre<br />

froh, wenn es nur einen Schulstandort gäbe, damit auch für die Familie klar ist, dass die<br />

Kinder nicht unterschiedliche Schulhäuser besuchen müssen.<br />

Brigitte und Alex Hurni-Spahni, Rosshäusern, anerkennen zwar die möglichen positiven<br />

Seiten eines Schulzentrums, sehen aber mehr Vorteile mit dezentralen Standorten, insbesondere<br />

für die ersten Schuljahre. Dass die Schüler von der Ledi zum Turnunterricht nach<br />

Allenlüften kommen und anschliessend zu Fuss durch Wald zurückmarschieren, ist eine<br />

Bereicherung für die Kinder. Beim Schliessen von Aussenschulhäusern werden mit der Zeit<br />

auch die Spiel- und Sportplätze verschwinden, welche Kinder aus dem Umgebung heute<br />

auch ausserhalb der Schulzeiten nutzen können. Sie setzen sich daher für die heutige<br />

Lösung mit mehreren Standorten ein.<br />

33


Hans Stalder, pens. Sekundarlehrer, Allenlüften, hat im Bericht der reflecta mehrere Schlagwörter<br />

gefunden, welche er nicht nachvollziehen kann. Eine Schule kann nicht mit betriebswirtschaftlichen<br />

Grundsätzen beurteilt werden, es gelten andere Werte. Durchgängigkeit und<br />

Integration seien bei einer zentralen Schule besser. Es ist nicht zu glauben, dass man sich in<br />

einer grossen Schule besser integrieren kann, als dort, wo man sich noch kennt. Auch die<br />

Chancengleichheit ist nicht besser, wenn alles gleich ist, sondern die Vielfalt ist anregender.<br />

Zudem bestreitet er die Aussage, dass eine optimale Schulgrösse offenbar bei ca. 600<br />

Schülern liegen soll. Aufgrund all dieser Fragen bittet er, die Variante A zu unterstützen und<br />

die Zentralisierung abzulehnen.<br />

SP-Sprecher Walter Marti ist klar der Meinung, dass die Zentralisierung eine vernünftige<br />

Lösung ist. Qualität ist der wichtigste Punkt einer Schule, diese definiert sich über das Angebot<br />

der Schule. Dieses kann mit einer grösseren Anzahl Schüler für alle besser ausgebaut<br />

werden.<br />

Rosmarie Seiler, Ledi, bestätigt die Vielfalt der unterschiedlichen Regionen und Schulstandorte<br />

unserer Gemeinde auch als Chance für neue Beziehungen und positiv für das Kennenlernen<br />

anderer Verhältnisse. Auch im späteren Leben werden sich die Kinder immer wieder<br />

anpassen und neuen Herausforderungen stellen müssen.<br />

Gemeindepräsident Kurt Herren bittet, die Realität nicht ganz aus den Augen zu lassen.<br />

Bereits heute gehen beispielsweise im Schulhaus Ledi mehrheitlich Kinder aus anderen<br />

Schulkreisen zur Schule. Es würde also keine Rolle spielen, wenn diese von Anfang an z.B.<br />

in Allenlüften unterrichtet würden, da ein Transport vielfach trotzdem nötig ist.<br />

Balmer Peter, Rosshäusern, erkundigt sich nach der Entwicklung der Schülerzahlen in<br />

Frauenkappelen und ist überzeugt, dass mit dem Verkauf von Schulhäusern finanziell nicht<br />

viel herausgeholt werden kann. Zudem fragt er sich, ob Liegenschaftsverkäufe überhaupt<br />

angestrebt werden sollen; diese stellen doch auch für die Gemeinde einen gewissen Wert<br />

dar und könnten später allenfalls für andere Bedürfnisse noch gute Dienste leisten. Er stellt<br />

Antrag, das Geschäft zurückzustellen bis diese und weitere offene Fragen abgeklärt sind.<br />

Bezüglich allfälliger Liegenschaftsverkäufe erläutert GR Ernst Stauffer, dass die Gemeinde<br />

öffentliche Aufträge zu erfüllen hat und z.B. Schulhäuser daher zum Verwaltungsvermögen<br />

einer Gemeinde gehören. Liegenschaften, welche zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben<br />

nicht (mehr) beansprucht werden, bilden Finanzvermögen, welches einen gewissen Ertrag<br />

abwerfen sollte. Erfahrungsgemäss benötigen solche Liegenschaften trotzdem Mittel für den<br />

Unterhalt, werfen aber keinen Ertrag ab. Fazit: Was die Gemeinde nicht mehr braucht, muss<br />

die Gemeinde auch nicht besitzen.<br />

Die Schülerzahlentwicklung in Frauenkappelen wird von Gemeindepräsident Motta wie folgt<br />

beurteilt: In einer Studie zur Ortsplanungsrevision ging man ursprünglich von einem Bevölkerungswachstum<br />

von heute 1'300 auf 1'700 bzw. 2'000 Einwohner aus. Selbst beim Ziel<br />

von 2'000 Einwohnern könnte die aktuelle Schülerzahl nur knapp gehalten werden. Aufgrund<br />

von kantonalen Vorgaben kann nun ein Bevölkerungsziel von 1'600 anvisiert werden; die<br />

Schülerzahlen aus Frauenkappelen werden also tendenziell eher abnehmen, was dem allgemeinen<br />

Trend entspricht.<br />

Peter Lüthi jun., Gümmenen, stellt fest, dass er in einer "Randregion" ohne Schulhaus, ohne<br />

Spielplatz, ohne Aufsicht etc. wohnt. Sein Sohn besucht den Kindergarten auf der Ledi, wo<br />

es ihm gefällt. Es ist ihm aber nicht egal, wenn sein Kind nach zwei Jahren ins Schulhaus<br />

<strong>Mühleberg</strong> wechseln müsste und später nach Allenlüften, und wird daher den Behördeantrag<br />

unterstützen.<br />

34


Auf die Frage nach weiteren Details zum vorgesehenen Neubau in Allenlüften, wird seitens<br />

der Behörde ergänzt, dass ein separates Gebäude für die Kindergärten sowie die 1. – 4.<br />

Klassen erstellt würde. Voraussichtlich kann der Neubau auf der heutigen Schulhausparzelle<br />

platziert werden, wobei sich die genaue Standortvariante erst im Rahmen der Projektierung<br />

ergeben wird.<br />

Nach weiteren, teilweise emotionalen Pro- und Kontravoten weist Andreas Remund, Allenlüften,<br />

darauf hin, dass es hier und heute um eine wichtige Weichenstellung für die nächsten<br />

25 – 30 Jahre geht. Es ist darum wichtig, dass alle Anwesenden neutral abstimmen können,<br />

und er stellt den Antrag auf geheime Abstimmung.<br />

Hermann Schmid, Rosshäusern, ist der Meinung, dass wir uns beim Abstimmen nicht verstecken<br />

sollten, und plädiert für eine offene Abstimmung.<br />

Beschluss<br />

1. Der Antrag von Peter Balmer verlangt die Rückweisung des Traktandums, damit vor einer<br />

Abstimmung weitere Punkte abgeklärt werden könnten; z.B. was passiert mit den leeren<br />

Schulhäusern?<br />

Dies scheint aus Behördesicht im Moment kaum realistisch zu sein; die Abklärungen müssen<br />

im Rahmen des Projektierungskredites erfolgen, zu diesbezüglichen Entscheiden<br />

werden die Stimmbürger zu gegebener Zeit noch abstimmen können.<br />

Daraufhin zieht Peter Balmer seinen Antrag zurück.<br />

2. Das Begehren von Barbara Holzer für eine Urnenabstimmung ist rechtlich nicht durchführbar,<br />

da im Organisationsreglement nur für grössere Kredite eine Urnenabstimmung vorgesehen<br />

ist.<br />

3. Laut Art. 34.2 RAW kann ein Drittel der anwesenden Stimmberechtigten eine geheime<br />

Abstimmung verlangen. Für eine geheime Abstimmung gemäss Antrag von Andreas<br />

Remund äussern sich 28 Stimmberechtigte, die grosse Mehrheit lehnt den Antrag ab,<br />

weshalb die Abstimmung zum Behördeantrag offen erfolgt.<br />

4. Zum Behördeantrag ergeben sich 84 Ja-Stimmen und 105 Nein-Stimmen. Die Zentralisierung<br />

unserer Volksschule ist somit abgelehnt und das früher gewählte, dezentrale Schulraumkonzept<br />

mit den drei Schulstandorten Allenlüften, Ledi und <strong>Mühleberg</strong> bestätigt.<br />

Aufgrund des soeben getroffenen Entscheides, fällt das Traktandum 5 b) ersatzlos dahin.<br />

6. Verschiedenes<br />

Keine Wortbegehren.<br />

35


Nachdem das Wort nicht mehr verlangt wird, dankt Versammlungsleiter Christian Wyss allen<br />

Anwesenden für ihr wichtiges und aktives Mitwirken und schliesst die Versammlung mit den<br />

besten Wünschen für eine gute Heimkehr.<br />

Schluss der Versammlung: 23.00 Uhr.<br />

Namens der Gemeindeversammlung<br />

Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber:<br />

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