Rechenschaftsbericht der privaten Krankenversicherung 2010
Rechenschaftsbericht der privaten Krankenversicherung 2010
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2.1 Gesundheitspolitische Diskussion<br />
Für die private <strong>Krankenversicherung</strong> (PKV) war das Jahr <strong>2010</strong> im Wesentlichen<br />
von zwei größeren Gesetzgebungsverfahren gekennzeichnet: dem Gesetz zur<br />
nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung <strong>der</strong> Gesetzlichen <strong>Krankenversicherung</strong><br />
(GKV-Finanzierungsgesetz) und dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz<br />
(AMNOG). Mit beiden Gesetzen nahm die neue bürgerliche<br />
Koalition aus CDU, CSU und FDP direkten Bezug auf den Koalitionsvertrag. Die<br />
PKV konnte sich dabei berechtigte Hoffnung auf bessere Rahmenbedingungen<br />
machen, enthielt <strong>der</strong> Koalitionsvertrag doch ein klares Bekenntnis zur PKV als<br />
konstitutives Element eines freiheitlichen Gesundheitswesens.<br />
GKVFinanzierungsgesetz<br />
Der PKV-Verband in <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
Erleichtertes Wechselrecht<br />
Im November <strong>2010</strong> ist vom Bundestag das GKV-Finanzierungsgesetz beschlossen<br />
worden. Im Rahmen dieser Gesetzgebung ist die dreijährige Wartezeit für<br />
Angestellte, die in die PKV wechseln wollen, zurückgenommen worden. Nach <strong>der</strong><br />
neuen Rechtslage besteht jetzt wie<strong>der</strong> Versicherungsfreiheit ab dem Ablauf des<br />
Kalen<strong>der</strong>jahres, in dem die Jahresarbeitsentgeltgrenze erstmalig überschritten<br />
wurde (§ 6 Abs. 4 SGB V). Berufsanfänger sind bei entsprechendem Gehalt sofort<br />
versicherungsfrei, können sich also von Beginn an privat versichern. Dies gilt<br />
auch für Selbstständige, die in ein Angestelltenverhältnis wechseln und ein Einkommen<br />
oberhalb <strong>der</strong> Jahresarbeitsentgeltgrenze haben. Personen, die bislang<br />
in Deutschland nicht beschäftigt waren, sind bei entsprechend hohem Gehalt<br />
ebenfalls sofort versicherungsfrei. Zusätzlich hat <strong>der</strong> Gesetzgeber Eltern bzw.<br />
Beschäftigten, die im Anschluss an die Zeiten des Bezugs von Elterngeld o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Inanspruchnahme von Eltern-/Pflegezeit eine Teilzeitbeschäftigung (von max.<br />
50 Prozent vergleichbarer Vollbeschäftigung) aufnehmen und <strong>der</strong>en Gehalt theoretisch<br />
bei Vollbeschäftigung oberhalb <strong>der</strong> Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen<br />
würde, die Möglichkeit erleichtert, sich von <strong>der</strong> Versicherungspflicht befreien zu<br />
lassen. Zur Erfüllung <strong>der</strong> dazu nötigen Bedingung – die Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />
muss seit mindestens fünf Jahren überschritten worden sein – kann nun<br />
auch die Eltern- o<strong>der</strong> Pflegezeit berücksichtigt werden.<br />
Diese Regelungen sind am 31. Dezember <strong>2010</strong> in Kraft getreten. Damit sind Personen,<br />
<strong>der</strong>en regelmäßiges Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr <strong>2010</strong><br />
überstiegen hat, die aber die Dreijahresfrist noch nicht erfüllt hatten, bereits ab<br />
dem 1. Januar 2011 versicherungsfrei.<br />
Mit <strong>der</strong> Gesetzesän<strong>der</strong>ung wird die Rechtslage vor dem 2007 eingeführten GKV-<br />
Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wie<strong>der</strong>hergestellt und ein ordungspolitisch<br />
falscher Weg beendet. Das GKV-Finanzierungsgesetz schafft wie<strong>der</strong><br />
mehr Wahlfreiheit für die Versicherten und stärkt den Systemwettbewerb zwischen<br />
PKV und GKV. Es wird nicht nur eine deutliche Benachteiligung <strong>der</strong> PKV<br />
an <strong>der</strong> Systemgrenze beseitigt, son<strong>der</strong>n es werden auch absurde Effekte auf<br />
individueller Ebene behoben:<br />
So waren beispielsweise langjährig privat versicherte Selbstständige bei einem<br />
Wechsel in ein Angestelltenverhältnis – selbst bei Überschreiten <strong>der</strong> Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />
– für drei Jahre in <strong>der</strong> GKV versicherungspflichtig und wurden<br />
aus ihrem bestehenden <strong>privaten</strong> Versicherungsverhältnis gezwungen. Bei<br />
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