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denten kandidierten zunächst die<br />

Präsidenten der (Landes-)Zahnärztekammern<br />

Hamburg und Hessen,<br />

Prof. Dr. Wolfgang Sprekels und Dr.<br />

Michael Frank. Nachdem im ersten<br />

Wahlgang eine knappe Mehrheit, der<br />

Delegierten, die jedoch noch nicht für<br />

eine Wahl ausreichte, für Dr. Frank<br />

votierte, zog Prof. Dr. Sprekels seine<br />

Kandidatur zurück. Prof. Dr. Sprekels<br />

wurde mit großem Beifall verabschiedet,<br />

wodurch die Bundesversammlung<br />

der bundespolitischen Arbeit des<br />

bisherigen Vizepräsidenten insbesondere<br />

auf europäischer Ebene und im<br />

Bereich der Finanzen Respekt zollte.<br />

Dr. Frank konnte sodann im zweiten<br />

Wahlgang als 2. Vizepräsident bestätigt<br />

werden. Das neue Präsidium ist<br />

nunmehr für eine Amtsdauer von vier<br />

Jahren berufen. In seiner Antrittsrede<br />

sicherte der neue Präsident der<br />

Bundeszahnärztekammer Dr. Engel<br />

den Delegierten zu, sich mit ganzer<br />

Kraft für die Belange der Zahnärzteschaft<br />

einzusetzen. Gleichzeitig<br />

würdigte er die Arbeit des bisherigen<br />

Amtsinhabers. Aufgrund seiner Verdienste<br />

für den zahnärztlichen Berufsstand<br />

wurde Dr. Dr. Weitkamp<br />

von der Bundesversammlung zum<br />

Ehrenpräsidenten ernannt und von<br />

den Delegierten mit stehendem Beifall<br />

aus seinem Amt verabschiedet.<br />

Anschließend wurden sowohl der<br />

Vorsitzende der Bundesversammlung<br />

Der vom Bundesgesundheitsministerium<br />

(BMG) am 24. Oktober<br />

vorgelegte Referentenentwurf<br />

für eine neue Gebührenordnung<br />

für Zahnärzte (GOZ) wird von der<br />

Bundeszahnärztekammer (BZÄK)<br />

in den kommenden Tagen eingehend<br />

geprüft.<br />

Erst nach „kritischer, valider<br />

und seriöser Prüfung“ werde man<br />

zu dem Entwurf Stellung nehmen,<br />

kündigte der neugewählte Präsident<br />

der BZÄK, Dr. Peter Engel, auf deren<br />

Delegiertenversammlung beim<br />

Deutschen Zahnärztetag in Stuttgart<br />

neben seinen beiden Stellvertretern<br />

sowie die Mitglieder des Haushaltsausschusses<br />

und des Kassenprüfungsausschusses<br />

gewählt. Vizepräsident<br />

der Zahnärztekammer<br />

Mecklenburg-Vorpommern Dipl.-<br />

Stom. Andreas Wegener wurde von<br />

den Delegierten der Bundesversammlung<br />

erneut in den Kassenprüfungsausschuss<br />

der Bundeszahnärztekammer<br />

berufen.<br />

dEutschlAnd<br />

Da über die diversen Anträge u. a.<br />

zur zahnärztlichen Fort- und Weiterbildung<br />

nicht mehr entschieden werden<br />

konnte, beschlossen die Delegierten<br />

abschließend, am 15. November eine<br />

außerordentliche Bundesversammlung<br />

durchzuführen. In dieser Sitzung soll<br />

dann auch die weitere Vorgehensweise<br />

in Sachen novellierter GOZ erörtert<br />

werden. Rechtsanwalt Peter Ihle,<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Das neue Präsidium der BZÄK: v.l. Präsident Dr. Peter Engel, Vizepräsident<br />

Dr. Dietmar Oesterreich und Vizepräsident Dr. Michael Frank<br />

Fotos: BZÄK/Svea Pietschmann (2)<br />

Entwurf der neuen Gebührenordnung für<br />

Zahnärzte bedarf kritischer Überprüfung<br />

BZÄK-Präsident Engel: Angebliche Steigerung des Gesamtvolumens nicht mit<br />

Honorarerhöhung gleichzusetzen<br />

an. Engel wies darauf hin, dass die<br />

von Staatssekretär Dr. Klaus Theo<br />

Schröder angekündigte Erhöhung<br />

des Gesamtvolumens der GOZ um<br />

gut zehn Prozent nicht mit einer<br />

entsprechenden Honorarerhöhung<br />

gleichzusetzen sei. BZÄK-Präsident<br />

Engel: „Es sind zusätzliche<br />

Leistungen in die GOZ aufgenommen<br />

worden, sodass eine Aussage zu<br />

einer tatsächlichen Honorarsteigerung<br />

derzeit nicht möglich ist.“ Der<br />

so genannte Punktwert, aus dem das<br />

jeweilige Honorar errechnet wird,<br />

sei von 5,6241 Cent auf 5,65 Cent<br />

erhöht worden, dies entspreche einer<br />

Erhöhung um 0,46 Prozent. Bezogen<br />

auf den Punktwert sei damit<br />

kein Teuerungsausgleich nach 21<br />

Jahren erkennbar. Erst nach Prüfung<br />

im Detail könnten seriöse Bewertungen<br />

der GOZ-Novelle vor allem<br />

in Hinblick auf den Patientenschutz<br />

und die Qualitätssicherung getroffen<br />

werden. Dies soll nach einer außerordentlichen<br />

Versammlung der<br />

Delegierten der BZÄK Mitte November<br />

in Berlin erfolgen.<br />

BZÄK<br />

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