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25<br />

Transparenz<br />

ZERTIFIZIERT<br />

Die EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie trat am 15. Januar 2005 in Kraft. Der Bundestag hat mit<br />

Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts am 19.<br />

Dezember 2006 beschlossen. Am 22. Dezember 2006 wurde es im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006<br />

Teil I Nr. 63, zu Bonn ausgegeben. Am 22. Mai 2007 traten die neuen Regeln in Kraft.<br />

Durch die Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtline in deutsches Recht kommen zahlreiche neue<br />

Pflichten und Aufgaben auf die Berater und Vermittler der Finanzdienstleistungsbranche zu:<br />

Erlaubnis:<br />

Seit dem 22. Mai 2007 benötigen Versicherungsvermittler und -berater zur Ausübung Ihrer<br />

gewerblichen Tätigkeit eine Erlaubnis. Diese ist bei der IHK (Hauptsitzprinzip) zu beantragen. Hierfür<br />

müssen sie vor der IHK ihre persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine<br />

Berufshaftpflichtversicherung und die entsprechende Sachkunde (Qualifikation) nachweisen.<br />

Registrierung:<br />

Zudem müssen sich gewerbsmäßig tätige Versicherungsvermittler und -berater seit dem 22. Mai 2007 in<br />

einem Online-Register (Versicherungsvermittler Register) verzeichnen lassen. Dieses Register wird beim<br />

DIHK eingerichtet und von den IHK`s geführt. Es erlaubt freie Einsicht in die gewerbebezogenen Daten<br />

des Vermittlers und eine Überprüfung seiner Zulassung. Das Register soll so für Transparenz sorgen und<br />

den Verbraucherschutz stärken.<br />

Anfang 2008 stellte sich Herr <strong>Schleicher</strong> bei der IHK Heilbronn-Franken zur pflichtigen Zertifizierung<br />

vor. Per 12.02.2008 erfolgte die Eintragung ins Vermittlerregister unter der Nummer D-IMZM-P4YKW-<br />

05 womit er die bis spätestens 01.01.2009 einzuholende Erlaubnis nach §34d GewO für Beratungs-<br />

und Vermittlungstätigkeiten erlangte.

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