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Erzbergbau in Siegburg - Dr. Peter Zenker

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Die entscheidende Stelle <strong>in</strong> der Urkunde f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> Zeile sechs, wo es <strong>in</strong> Late<strong>in</strong><br />

heißt: „metalli vel pecunie“. Damit wird der Abtei das Recht zugestanden, dass das<br />

„Metall oder Geld“, welches sie auf ihrem Boden f<strong>in</strong>det, ihr Eigentum wird. Diese ers­<br />

te Bergbauberichtigung basierte nicht auf e<strong>in</strong>em exakt vermessenen Bereich. Die Ab­<br />

tei erhielt vielmehr e<strong>in</strong>e Bergbauberechtigung für ihren Hoheitsbereich. Das Berg­<br />

werksfeld war somit e<strong>in</strong> Distriktfeld. Diese <strong>Siegburg</strong>er Urkunde ist die älteste Berg­<br />

bauberechtigung, die wir <strong>in</strong> Deutschland kennen.<br />

Der Name e<strong>in</strong>es ehemaligen Flurstückes <strong>in</strong> Seligenthal führt direkt zu den Erzgän­<br />

gen. Das Flurstück heißt "Die Silber Kaul" (Bild 6 7 ).<br />

Bild 6: Flurstück „Die Silber Kaul" <strong>in</strong> Seligenthal (Darstellung aus dem Jahre 1826)<br />

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