Vollständiger Text - Kontrollamt der Stadt Wien
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KONTROLLAMT DER STADT WIEN<br />
Rathausstraße 9<br />
A-1082 <strong>Wien</strong><br />
Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810<br />
e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at<br />
www.kontrollamt.wien.at<br />
DVR: 0000191<br />
KA V - 34-4/12<br />
TO 8<br />
MA 34, Sicherheits- und bautechnische Überprüfung von<br />
städtischen Amtshäusern<br />
Tätigkeitsbericht 2011
KA V - 34-4/12 Seite 2 von 20<br />
KURZFASSUNG<br />
Das <strong>Kontrollamt</strong> hat den Bau- bzw. Erhaltungszustand <strong>der</strong> städtischen Amtshäuser in<br />
<strong>Wien</strong> 1, Wipplingerstraße 6 - 8, in <strong>Wien</strong> 2, Karmelitergasse 9, und in <strong>Wien</strong> 12, Schönbrunner<br />
Straße 259, <strong>der</strong>en Verwaltung und Erhaltung in den Zuständigkeitsbereich <strong>der</strong><br />
Magistratsabteilung 34 fallen, einer stichprobenweisen Einschau unterzogen. Es zeigte<br />
sich, dass in diesen Amtshäusern brandschutztechnische und bauliche Mängel sowie<br />
Mängel an haustechnischen Anlagen bestanden und <strong>der</strong>en Erschließung nicht o<strong>der</strong> nur<br />
teilweise barrierefrei möglich war.
KA V - 34-4/12 Seite 3 von 20<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. Allgemeines .................................................................................................................4<br />
2. Brandschutz.................................................................................................................5<br />
2.1 Städtisches Amtshaus <strong>Wien</strong> 1, Wipplingerstraße 6 - 8..............................................5<br />
2.2 Städtisches Amtshaus <strong>Wien</strong> 2, Karmelitergasse 9 ....................................................7<br />
2.3 Städtisches Amtshaus <strong>Wien</strong> 12, Schönbrunner Straße 259......................................8<br />
3. Bau- und Erhaltungszustand <strong>der</strong> städtischen Amtshäuser ..........................................9<br />
3.1 Städtisches Amtshaus <strong>Wien</strong> 1, Wipplingerstraße 6 - 8..............................................9<br />
3.2 Städtisches Amtshaus <strong>Wien</strong> 2, Karmelitergasse 9 ..................................................11<br />
3.3 Städtisches Amtshaus <strong>Wien</strong> 12, Schönbrunner Straße 259....................................12<br />
4. Feststellungen zur Barrierefreiheit.............................................................................14<br />
5. Resümee und Empfehlungen des <strong>Kontrollamt</strong>es.......................................................15<br />
5.1 Städtisches Amtshaus <strong>Wien</strong> 1, Wipplingerstraße 6 - 8............................................15<br />
5.2 Städtisches Amtshaus <strong>Wien</strong> 2, Karmelitergasse 9 ..................................................17<br />
5.3 Städtisches Amtshaus <strong>Wien</strong> 12, Schönbrunner Straße 259....................................17<br />
Anhang<br />
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS UND ALLGEMEINE HINWEISE ..................................20
KA V - 34-4/12 Seite 4 von 20<br />
PRÜFUNGSERGEBNIS<br />
1. Allgemeines<br />
1.1 Hinsichtlich <strong>der</strong> städtischen Amtshäuser in <strong>Wien</strong> 1, Wipplingerstraße 6 - 8, in<br />
<strong>Wien</strong> 2, Karmelitergasse 9, und in <strong>Wien</strong> 12, Schönbrunner Straße 259, war grundsätzlich<br />
Folgendes festzuhalten:<br />
Das städtische Amtshaus in <strong>Wien</strong> 1, Wipplingerstraße 6 - 8, in dem sich u.a. die Bezirksvorstehung<br />
und das Magistratische Bezirksamt für den 1. und 8. Bezirk befinden,<br />
wurde Mitte des 17. Jahrhun<strong>der</strong>ts errichtet. Das unter Denkmalschutz stehende<br />
Amtshaus besteht im Bereich Wipplingerstraße aus einem Keller- und Erdgeschoß,<br />
zwei Obergeschossen und einem Dachgeschoß und im Bereich <strong>der</strong> Salvatorgasse aus<br />
einem Keller- und Erdgeschoß, drei Obergeschossen und einem Dachgeschoß. Die<br />
Gebäudetrakte sind durch drei Stiegenhäuser erschlossen.<br />
Im städtischen Amtshaus in <strong>Wien</strong> 2, Karmelitergasse 9, befindet sich u.a. die Bezirksvorstehung<br />
und das Magistratische Bezirksamt für den 2. Bezirk. Das ebenfalls unter<br />
Denkmalschutz stehende Objekt wurde im Jahr 1907 errichtet. Es umfasst ein Kellerund<br />
ein Erdgeschoß, drei Obergeschosse sowie ein Dachgeschoß. Das städtische<br />
Amtshaus ist über zwei Stiegenhäuser zugänglich.<br />
Das städtische Amtshaus in <strong>Wien</strong> 12, Schönbrunner Straße 259, wurde in den Jahren<br />
1910 bis 1912 errichtet und liegt entlang <strong>der</strong> Hufelandgasse 2, <strong>der</strong> Meidlinger<br />
Hauptstraße 2 - 4 und <strong>der</strong> Schönbrunner Straße 259. Dieses städtische Amtshaus verfügt<br />
im Wesentlichen über ein Keller- und Erdgeschoß, zwei bzw. drei Obergeschosse<br />
und ein Dachgeschoß (je nach Verlauf des Gebäudes) sowie drei Stiegenhäuser und<br />
eine Stiege vom dritten Obergeschoß zum Dachgeschoß. In dem städtischen Amtshaus<br />
sind u.a. die Bezirksvorstehung und das Magistratische Bezirksamt für den 12. Bezirk<br />
untergebracht.<br />
1.2 Bei städtischen Amtshäusern, in denen Bezirksvorstehungen untergebracht sind,<br />
fallen die mit <strong>der</strong> Erhaltungsverpflichtung und mit <strong>der</strong> Umsetzung von sicherheitstechni-
KA V - 34-4/12 Seite 5 von 20<br />
schen Maßnahmen verbundenen Agenden in den Zuständigkeitsbereich <strong>der</strong> Magis-<br />
tratsabteilung 34; erfor<strong>der</strong>liche Erhaltungsarbeiten sowie sicherheitstechnische Maß-<br />
nahmen sind von den <strong>Wien</strong>er Gemeindebezirken (Bezirksbudget) zu finanzieren.<br />
1.3 Die gegenständliche Prüfung des <strong>Kontrollamt</strong>es bezog sich bei den drei o.a. Amtshäusern<br />
auf den baulichen Brandschutz, auf den Bau- und Erhaltungszustand sowie auf<br />
die barrierefreie Ausgestaltung entsprechend den Bestimmungen des <strong>Wien</strong>er Antidiskriminierungsgesetzes.<br />
2. Brandschutz<br />
Im Rahmen einer vorangegangenen Prüfung im Jahr 2009 (s. Tätigkeitsbericht; MA 34,<br />
Prüfung <strong>der</strong> Umsetzung von Maßnahmen aufgrund von Brandschutzevaluierungen)<br />
legte das <strong>Kontrollamt</strong> dar, dass im Jahr 2002 bei Brandschutzevaluierungen, die u.a.<br />
die o.a. Amtshäuser betrafen, zahlreiche Mängel festgestellt wurden. Wegen nicht zuerkannter<br />
o<strong>der</strong> in zu geringer Höhe zur Verfügung stehen<strong>der</strong> finanzieller Mittel aus dem<br />
jeweiligen Bezirksbudget konnten diese Mängel von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 34 jedoch<br />
nur teilweise behoben werden.<br />
Bei <strong>der</strong> neuerlichen Überprüfung im November 2011 stellte das <strong>Kontrollamt</strong> fest, dass<br />
von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 34 noch immer keine umfassenden brandschutztechnischen<br />
Verbesserungen vorgenommen wurden, da wie in den Jahren zuvor, die hiefür<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Mittel aus dem jeweiligen Bezirksbudget nicht o<strong>der</strong> nur in geringer Höhe<br />
zur Verfügung standen.<br />
2.1 Städtisches Amtshaus <strong>Wien</strong> 1, Wipplingerstraße 6 - 8<br />
Die Magistratsabteilung 34 beauftragte im Herbst 2009 eine Gutachterin mit <strong>der</strong> Erstellung<br />
eines Brandschutzkonzeptes. In dem seit Mitte Dezember 2009 vorliegenden<br />
Brandschutzkonzept wurden im Wesentlichen folgende Maßnahmen zur Verbesserung<br />
<strong>der</strong> in diesem Amtshaus vorgefundenen Situation empfohlen:<br />
- Errichtung einer Fluchtstiege im Bereich des sogenannten Kirchenhofes,<br />
- Errichtung eines Fluchtweges mit Notausgang im Bereich des Kellergeschosses,
KA V - 34-4/12 Seite 6 von 20<br />
- Ertüchtigung <strong>der</strong> in den Brandschutzkonzeptplänen als Brandabschnitte ausgewiese-<br />
nen Bauteile (Wände, Decken etc.),<br />
- Situierung von sogenannten Evakuierungsräumen in den Geschossen,<br />
- Installation von Brandrauchentlüftungen in den Stiegenhäusern,<br />
- Installation einer Brandmeldeanlage und einer akustischen Alarmanlage,<br />
- Installation einer Sicherheitsbeleuchtung (Fluchtwegorientierungsbeleuchtung).<br />
Am 29. April 2010 richtete die Magistratsabteilung 34 ein Schreiben an die Bezirksvorsteherin<br />
des 1. <strong>Wien</strong>er Gemeindebezirkes, in dem sie darauf hinwies, dass es dringend<br />
erfor<strong>der</strong>lich sei, die im Brandschutzkonzept dargelegten Maßnahmen "in einem<br />
absehbaren Zeitraum" umzusetzen. In diesem Schreiben führte die Magistratsabteilung<br />
34 auch aus, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen mit präliminierten Kosten in<br />
<strong>der</strong> Höhe von rd. 1 Mio.EUR bis Ende des Jahres 2015 erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />
Im Mai 2010 wurde von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 34 das gegenständliche Brandschutzkonzept<br />
dem Finanzausschuss des 1. <strong>Wien</strong>er Gemeindebezirkes präsentiert.<br />
Im Frühjahr 2010 stellte die Magistratsabteilung 34 einen Antrag auf Genehmigung von<br />
finanziellen Mitteln in <strong>der</strong> Höhe von rd. 30.000,-- EUR für die Planungsleistungen betreffend<br />
die Errichtung einer Fluchtstiege im Bereich des Kirchenhofes. Der Antrag zur<br />
Genehmigung <strong>der</strong> finanziellen Mittel wurde jedoch nicht weiterverfolgt.<br />
Anfang August 2010 wurde die Bezirksvorsteherin für den 1. <strong>Wien</strong>er Gemeindebezirk<br />
von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 34 im Rahmen einer Besprechung neuerlich darauf hingewiesen,<br />
dass unter <strong>der</strong> Voraussetzung <strong>der</strong> Zustimmung des Finanzausschusses zu einem<br />
Sachkredit, die Möglichkeit einer finanziellen För<strong>der</strong>ung in Form von Zuweisungen<br />
aus dem Zentralbudget besteht.<br />
Im Jänner 2011 wies die Magistratsabteilung 34 in einer Sitzung des Finanzausschusses<br />
für den 1. <strong>Wien</strong>er Gemeindebezirk erneut auf die Dringlichkeit <strong>der</strong> Behebung <strong>der</strong><br />
offenen Mängel bzw. <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> im Brandschutzkonzept empfohlenen Maßnahmen<br />
hin.
KA V - 34-4/12 Seite 7 von 20<br />
Im Frühjahr 2011 wurde vom Finanzausschuss einem neuerlichen Antrag <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />
34 auf Genehmigung von finanziellen Mitteln in <strong>der</strong> Höhe von rd.<br />
30.000,-- EUR für die Planungsleistungen betreffend die Errichtung einer Fluchtstiege<br />
im Bereich des Kirchenhofes zugestimmt.<br />
Ende April 2011 teilte die Bezirksvorsteherin <strong>der</strong> Magistratsabteilung 34 im Rahmen<br />
einer Besprechung mit, dass - vorbehaltlich <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungszusage durch die Bereichsleitung<br />
für Dezentralisierung sowie <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> Bezirksvertretung - für das Jahr<br />
2012 162.000,-- EUR für die Errichtung <strong>der</strong> Fluchtstiege im Bereich des Kirchenhofes<br />
zur Verfügung gestellt werden würden. Außerdem verwies die Bezirksvorsteherin darauf,<br />
dass ihre Zustimmung zu einem Sachkreditantrag betreffend die Behebung <strong>der</strong><br />
offenen brandschutztechnischen Mängel bzw. die Umsetzung <strong>der</strong> im Brandschutzkonzept<br />
ausgewiesenen Maßnahmen ebenfalls von einer För<strong>der</strong>ungszusage durch die Bereichsleitung<br />
für Dezentralisierung abhängig sei.<br />
In dem Zusammenhang war auch festzuhalten, dass <strong>der</strong> Vorschlag <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />
34 auf Genehmigung von finanziellen Mitteln in <strong>der</strong> Höhe von 69.400,-- EUR für<br />
Planungsleistungen hinsichtlich <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> restlichen im Brandschutzkonzept<br />
als erfor<strong>der</strong>lich erachteten Maßnahmen abgelehnt wurde.<br />
2.2 Städtisches Amtshaus <strong>Wien</strong> 2, Karmelitergasse 9<br />
Hinsichtlich dieses städtischen Amtshauses bestanden im Jahr 2009 Intentionen für<br />
eine Standortverlegung. Im Juli 2010 wurde entschieden, den Standort zu belassen.<br />
Im September 2010 wurde von <strong>der</strong> Bezirksvertretung auf Basis einer Kostenschätzung<br />
<strong>der</strong> Magistratsabteilung 34 ein Sachkredit in <strong>der</strong> Höhe von 408.600,-- EUR für die Be-<br />
hebung <strong>der</strong> im städtischen Amtshaus in <strong>Wien</strong> 2, Karmelitergasse 9, noch nicht behobe-<br />
nen brandschutztechnischen Mängel genehmigt, wovon für das Jahr 2011 ein Betrag<br />
von 35.000,-- EUR für Planungsleistungen zur Verfügung gestellt wurde.<br />
Mit Schreiben vom 10. Juni 2011 ersuchte die Magistratsabteilung 34 den Bezirksvor-<br />
steher des 2. <strong>Wien</strong>er Gemeindebezirkes um Zustimmung für die Erstellung eines<br />
Brandschutzkonzeptes bzw. Bedeckung <strong>der</strong> damit verbundenen finanziellen Mittel.
KA V - 34-4/12 Seite 8 von 20<br />
Im Juli 2011 erteilte <strong>der</strong> Bezirksvorsteher seine Zustimmung zur Erstellung eines<br />
Brandschutzkonzeptes und beantragte bei <strong>der</strong> Magistratsabteilung 34 die Ausarbeitung<br />
eines Gesamtsanierungsplanes für das städtische Amtshaus in <strong>Wien</strong> 2, Karmeliter-<br />
gasse 9.<br />
Im Prüfungszeitpunkt des <strong>Kontrollamt</strong>es (November 2011) war eine Gutachterin mit <strong>der</strong><br />
Erstellung des Brandschutzkonzeptes befasst.<br />
Die Magistratsabteilung 34 teilte dem <strong>Kontrollamt</strong> noch im Verlauf seiner Prüfung mit,<br />
dass sie bis Sommer 2012 einen Gesamtsanierungsplan betreffend den Brandschutz,<br />
die baulichen Instandsetzungsarbeiten und die barrierenfreie Zugänglichkeit dem Bezirksvorsteher<br />
zwecks Disposition <strong>der</strong> Maßnahmen und <strong>der</strong> Finanzplanung vorlegen<br />
werde.<br />
2.3 Städtisches Amtshaus <strong>Wien</strong> 12, Schönbrunner Straße 259<br />
In Bezug auf dieses städtische Amtshaus war festzuhalten, dass die Magistratsabteilung<br />
34 in einem Schreiben vom 3. März 2010 die Bezirksvorsteherin des 12. <strong>Wien</strong>er<br />
Gemeindebezirkes auf die Dringlichkeit <strong>der</strong> Umsetzung von Maßnahmen zur Behebung<br />
<strong>der</strong> brandschutztechnischen Mängel hinwies. Weiters findet sich in diesem Schreiben<br />
eine schlagwortartige Auflistung <strong>der</strong> notwendigen Maßnahmen zur Behebung <strong>der</strong> Mängel.<br />
Die Kosten für die Umsetzung dieser Maßnahmen wurden von <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />
34 mit rd. 800.000,-- EUR veranschlagt.<br />
Dieses Schreiben war Anlass für eine Ende April 2010 abgehaltene Besprechung zwischen<br />
<strong>der</strong> Magistratsabteilung 34 und <strong>der</strong> Bezirksvorsteherin des 12. <strong>Wien</strong>er Gemeindebezirkes.<br />
In dieser Besprechung wurde seitens <strong>der</strong> Bezirksvorsteherin angekündigt,<br />
dass finanzielle Mittel einerseits für Maßnahmen im Bereich des Bedienstetenschutzes<br />
(im Wesentlichen die Umsetzung von Maßnahmen betreffend den baulichen und anlagetechnischen<br />
Brandschutz) und an<strong>der</strong>erseits für bauliche Instandsetzungsmaßnahmen<br />
zur Verfügung gestellt werden würden.<br />
Im Juni 2010 wurde von <strong>der</strong> Bezirksvertretung für den 12. <strong>Wien</strong>er Gemeindebezirk ein<br />
Sachkredit in <strong>der</strong> Höhe von 1.558.800,-- EUR für Maßnahmen im Bereich des Be-
KA V - 34-4/12 Seite 9 von 20<br />
dienstetenschutzes und ein solcher in <strong>der</strong> Höhe von 1.041.100,-- EUR für Instandset-<br />
zungsmaßnahmen genehmigt.<br />
In weiterer Folge beauftragte die Magistratsabteilung 34 eine Gutachterin mit <strong>der</strong> Erstellung<br />
eines Brandschutzkonzeptes für das städtische Amtshaus in <strong>Wien</strong> 12,<br />
Schönbrunner Straße 259.<br />
In dem seit Jänner 2011 vorliegenden Brandschutzkonzept wurde insbeson<strong>der</strong>e die<br />
Umsetzung von folgenden brandschutztechnischen Maßnahmen als erfor<strong>der</strong>lich erachtet:<br />
- Erneuerung <strong>der</strong> Brandschutzportale,<br />
- Ausbildung von Brandabschnitten,<br />
- Installation von Brandrauchentlüftungen,<br />
- Situierung von Brandschutztüren,<br />
- brandschutztechnische Maßnahmen zur Vermeidung von Brandüberschlägen zum<br />
Nachbarobjekt in <strong>Wien</strong> 12, Theresienbadgasse 1,<br />
- brandschutztechnische Maßnahmen betreffend Lüftungsleitungen (z.B. Einhausung),<br />
- Situierung von Evakuierungsräumen,<br />
- Installation einer automatischen Brandmeldeanlage und einer akustischen Alarmanlage,<br />
- Installation einer Sicherheitsbeleuchtung (Fluchtwegorientierungsbeleuchtung).<br />
Mit <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen brandschutztechnischen Maßnahmen wurde bereits<br />
begonnen. Diese Maßnahmen wurden im Prüfungszeitpunkt des <strong>Kontrollamt</strong>es in<br />
Koordination mit den baulichen Instandsetzungsarbeiten im Inneren des städtischen<br />
Amtshauses abgewickelt. Die Magistratsabteilung 34 beabsichtigte, die brandschutztechnischen<br />
Maßnahmen sowie die erfor<strong>der</strong>lichen baulichen Instandsetzungsarbeiten<br />
bis Sommer 2014 umzusetzen.<br />
3. Bau- und Erhaltungszustand <strong>der</strong> städtischen Amtshäuser<br />
3.1 Städtisches Amtshaus <strong>Wien</strong> 1, Wipplingerstraße 6 - 8<br />
Die Fassaden dieses städtischen Amtshauses wiesen an den Fronten Salvatorgasse<br />
und Stoß im Himmel einen schlechten Erhaltungszustand auf. Im Jahr 2010 mussten in
KA V - 34-4/12 Seite 10 von 20<br />
diesen Bereichen von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 34 bereits Sicherungsmaßnahmen durch<br />
Abschlagen des losen bzw. lockeren Verputzes durchgeführt werden. Die Fassade an<br />
<strong>der</strong> Front Wipplingerstraße sowie die Innenhoffassaden wiesen einen guten Erhal-<br />
tungszustand auf. Aus Gründen <strong>der</strong> Sicherheit, des Denkmalschutzes und <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit<br />
war eine zeitnahe Fassadeninstandsetzung an den Fronten Salvatorgasse<br />
und Stoß im Himmel geboten. Die über dem Haupteingang situierte Portalfigur aus<br />
Stein zeigte eine starke Abwitterung und Rissbildungen.<br />
Bei den Fenstern an den Fronten Salvatorgasse und Stoß im Himmel lagen zahlreiche<br />
Erhaltungsmängel vor (schadhafte Fensterbeschläge, Undichtheiten und Abwitterungen);<br />
die Fenster an <strong>der</strong> Front Wipplingerstraße sowie die Fenster in den Innenhöfen<br />
wiesen einen guten Erhaltungszustand auf. Das Holzeingangsportal war tischler- und<br />
beschlagsschlossermäßig instand zu setzen, da die ordnungsgemäße Öffnungs- und<br />
Schließfunktion nicht mehr gegeben war, Schäden an den Beschlägen und den tragenden<br />
Holzteilen vorlagen.<br />
Die Dacheindeckung zeigte einen durchschnittlichen Erhaltungszustand und war mittelfristig<br />
umfassend instand zu setzen.<br />
Im November 2010 wurden zwar die vordringlichsten Schäden am Hauskanal behoben,<br />
aufgrund von eingetretenen Setzungen und Undichtheiten war aber eine generelle Sanierung<br />
erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Auch eine Überprüfung <strong>der</strong> gesamten Elektroinstallationen des städtischen Amtshauses<br />
im März 2011 ergab umfangreiche sicherheitstechnische Mängel. So wurden nicht<br />
vorschriftsgemäß hergestellte Stromverteiler, teilweise frei hängende Elektroinstallatio-<br />
nen, Übersicherungen <strong>der</strong> Stromleitungen, lose Kabelführungen bei <strong>der</strong> Sicherheitsbe-<br />
leuchtung sowie elektrotechnische Mängel an Schutzleiter, FI-Schalter, Steckdosen und<br />
Leuchten festgestellt. Die vordringlichsten Mängel (rd. 10 % <strong>der</strong> festgestellten Mängel)<br />
wurden noch im Jahr 2011 behoben, wobei lt. Magistratsabteilung 34 im Jahr 2012 die<br />
Instandsetzung <strong>der</strong> Elektroinstallationen aus den Mitteln <strong>der</strong> "laufenden Erhaltung"<br />
weitergeführt werden wird. Die vorhandene Blitzschutzanlage des Amtshauses wurde<br />
letztmalig im März 2010 überprüft und entsprach den einschlägigen Vorschriften.
KA V - 34-4/12 Seite 11 von 20<br />
Die sanitären Anlagen sowie die Wasserver- und Abwasserentsorgungsleitungen waren<br />
aus baulicher und haustechnischer Sicht umfassend zu sanieren bzw. zu erneuern.<br />
Die Heizungs- und Warmwasserversorgung dieses städtischen Amtshauses erfolgt über<br />
Fernwärme. Die Leitungen innerhalb des städtischen Amtshauses befanden sich augenscheinlich<br />
in einem dichten Zustand. Mittelfristig sind die Verteilerleitungen im Keller<br />
und die mit <strong>der</strong> "Heizzentrale" verbundenen Installationen aufgrund <strong>der</strong> fortgeschrittenen<br />
Lebensdauer <strong>der</strong> Anlagen instand zu setzen bzw. zu erneuern.<br />
Die bestehende Lüftungsanlage des Festsaales und die Abluftanlage <strong>der</strong> WC-Anlagen<br />
wurden im Februar 2011 überprüft. Die dabei festgestellten Mängel wurden mittlerweile<br />
behoben.<br />
Im Oktober 2010 wurden bei einer Überprüfung <strong>der</strong> Aufzugsanlage gemäß dem WAZG<br />
2006 Sicherheitsmängel festgestellt. Zur sicheren Aufrechterhaltung des Betriebes<br />
mussten die Tragseile erneuert und ein sogenanntes Panikschloss eingebaut werden.<br />
3.2 Städtisches Amtshaus <strong>Wien</strong> 2, Karmelitergasse 9<br />
Die Straßen- und Hoffassade sowie die beiden Lichthoffassaden wiesen umfangreiche<br />
Verputzschäden auf. Lockere Fassadenteile wurden im August 2011 aus Sicherheitsgründen<br />
abgeschlagen. Die Sohlbank- und Gesimsverblechungen waren schadhaft und<br />
begünstigten das Auftreten weiterer Schäden an den Fassaden.<br />
Die Fenster des städtischen Amtshauses befanden sich in schlechtem Erhaltungszustand,<br />
da sie tischler-, beschlagschlosser- und anstreichermäßige Mängel aufwiesen.<br />
Die aus keramischen Dachziegeln bestehende Dacheindeckung war augenscheinlich<br />
nie<strong>der</strong>schlagsdicht. Die gesamte Dachverblechung zeigte jedoch umfangreiche Rost-<br />
schäden. Beim Glasdach über dem Hauptstiegenhaus waren Undichtheiten sowie<br />
Rostschäden an <strong>der</strong> Tragkonstruktion erkennbar. Die Flachdächer waren zwar nie<strong>der</strong>-<br />
schlagsdicht, bedurften aber einer dringenden Instandsetzung, da bereits Wildwuchs<br />
durch Pflanzen an <strong>der</strong> Oberfläche erkennbar war, <strong>der</strong>en Wurzeln die Abdichtungen<br />
schädigen und dadurch Undichtheiten auftreten können.
KA V - 34-4/12 Seite 12 von 20<br />
Die gesamten Elektroinstallationen des städtischen Amtshauses wurden Mitte Dezem-<br />
ber 2010 einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Die hiebei festgestellten Mängel<br />
wurden im Frühjahr 2011 behoben. Die Überprüfung <strong>der</strong> Blitzschutzanlage ergab keine<br />
Bemängelungen.<br />
Die Einrichtungen <strong>der</strong> sanitären Anlagen vermittelten einen "abgewohnten" und unzeitgemäßen<br />
Eindruck. Die Abfallstränge wiesen Undichtheiten auf. Zu den sanitären Anlagen<br />
führen nur "Kaltwasserleitungen". Die Warmwasserversorgung erfolgt über sogenannte<br />
Untertischboiler unter den jeweiligen Wasserentnahmestellen, die einerseits nur<br />
eine begrenzte Menge an Warmwasser liefern können und an<strong>der</strong>erseits nicht energieeffizient<br />
sind.<br />
Das städtische Amtshaus wird mittels Fernwärme beheizt, wobei <strong>der</strong>zeit die Heizkörper<br />
sowie die "Vor- und Rücklaufleitungen" <strong>der</strong> ehemaligen Hauszentralheizung verwendet<br />
werden.<br />
Das in diesem städtischen Amtshaus untergebrachte Bezirksmuseum verfügt über eine<br />
Lüftungsanlage, welche jedoch auf Grund von wie<strong>der</strong>holt aufgetretenen Funktionsstö-<br />
rungen einer Sanierung bedarf.<br />
Die Aufzugsanlage wies insbeson<strong>der</strong>e betreffend die elektronische Steuerung Mängel<br />
auf. Die Magistratsabteilung 34 veranlasste die Behebung <strong>der</strong> vorgefundenen Mängel.<br />
Da diese Aufzugsanlage nicht mit wirtschaftlichem Aufwand behin<strong>der</strong>tengerecht adap-<br />
tiert werden kann, ist eine Erneuerung vorgesehen.<br />
3.3 Städtisches Amtshaus <strong>Wien</strong> 12, Schönbrunner Straße 259<br />
Sämtliche Fassaden dieses städtischen Amtshauses wiesen einen durchschnittlichen<br />
Erhaltungszustand auf. Es bestanden einzelne Risse bzw. örtlich begrenzte Schäden<br />
an Gesimsen, die eine Begutachtung und Instandsetzung erfor<strong>der</strong>ten. Mittelfristig sind<br />
keine umfassenden Instandsetzungsmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Die straßenseitigen Fenster wurden vor rd. 20 Jahren erneuert und befanden sich<br />
durchwegs in einem durchschnittlichen Erhaltungszustand. Die hofseitigen Fenster<br />
wurden vor rd. neun Jahren erneuert und zeigten keine Mängel.
KA V - 34-4/12 Seite 13 von 20<br />
Die Dacheindeckung ließ bis auf den Eckbereich Hufelandgasse/Meidlinger Haupt-<br />
straße keine Mängel erkennen. Im Herbst 2011 wurde die Dacheindeckung dieses Eck-<br />
bereiches erneuert.<br />
Im Zuge seiner Begehungen stellte das <strong>Kontrollamt</strong> im Keller des städtischen Amtsgebäudes<br />
umfangreiche Nässeschäden an den Wänden und am Kellerfußboden fest. Die<br />
Magistratsabteilung 34 teilte dem <strong>Kontrollamt</strong> mit, dass es bei Starkregen bedingt durch<br />
Rückstau zu Wassereintritten im Keller kommt.<br />
Die Überprüfung <strong>der</strong> Elektroinstallationen ergab lt. diesbezüglichen Befundungen Sicherheitsmängel<br />
im Bereich <strong>der</strong> Stockwerksverteilerkästen. Die Blitzschutzanlage entsprach<br />
den gesetzlichen Vorschriften. Jene Teile <strong>der</strong> Blitzschutzanlage, die im Zuge <strong>der</strong><br />
Erneuerung des Daches im Eckbereich Hufelandgasse/Meidlinger Hauptstraße entfernt<br />
werden mussten, waren erneuert worden.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 34:<br />
Die mangelhaften Stockwerksverteilerkästen werden im Zuge <strong>der</strong><br />
bereits laufenden Sanierung des städtischen Amtshauses<br />
erneuert.<br />
Die sanitären Anlagen und die Ver- und Entsorgungsleitungen befanden sich in einem<br />
gebrauchstauglichen Zustand. Das städtische Amtshaus verfügt über einen Fernwärmeanschluss.<br />
Abgesehen vom Erfor<strong>der</strong>nis, Absperrventile bei den vertikalen Heizungsverteilerleitungen<br />
einzubauen, um Teilsperren bei Reparaturen zu ermöglichen, befand<br />
sich die Heizungsanlage in einem guten Zustand.<br />
Bei <strong>der</strong> jährlichen Überprüfung <strong>der</strong> bestehenden Lüftungsanlagen durch die Magistratsabteilung<br />
34 wurden im Müllraum und in den WC-Gruppen Mängel festgestellt, die bereits<br />
behoben worden waren.<br />
Im Mai 2009 erfolgte eine sicherheitstechnische Überprüfung <strong>der</strong> Aufzugsanlage gemäß<br />
den Bestimmungen des WAZG 2006. Die Überprüfung ließ eine Vielzahl von Mängeln
KA V - 34-4/12 Seite 14 von 20<br />
erkennen. Die vorgefundenen Mängel bzw. Gefährdungssituationen wurden im Gutach-<br />
ten nach Risikostufen klassifiziert. Acht <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Aufzugsanlage festgestellten Mängel<br />
(z.B. fehlende Schürze unterhalb des Fahrkorbzuganges) wurden mit <strong>der</strong> Risikostufe<br />
"hoch" bewertet.<br />
Diesbezüglich war zu bemerken, dass lt. WAZG 2006 bei Gefährdungssituationen <strong>der</strong><br />
Risikostufe "hoch" geeignete Maßnahmen spätestens nach fünf Jahren nach durchgeführter<br />
Sicherheitsüberprüfung zu treffen sind. Demgemäß wäre eine Sanierung bzw.<br />
eine Erneuerung <strong>der</strong> Aufzugsanlage bis spätestens Mai 2014 vorzunehmen. Das <strong>Kontrollamt</strong><br />
wies darauf hin, dass bei <strong>der</strong> Erneuerung <strong>der</strong> Aufzugsanlage auch auf eine behin<strong>der</strong>tengerechte<br />
Ausführung Bedacht zu nehmen sein wird.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 34:<br />
Die Erneuerung <strong>der</strong> Aufzugsanlage (behin<strong>der</strong>tengerechte Ausführung)<br />
ist bis zum Jahr 2014 vorgesehen.<br />
4. Feststellungen zur Barrierefreiheit<br />
4.1 § 10 des <strong>Wien</strong>er Antidiskriminierungsgesetzes legt fest, dass die Gemeinde und das<br />
Land <strong>Wien</strong> verpflichtet sind, geeignete und konkret erfor<strong>der</strong>liche Maßnahmen zu<br />
ergreifen, um den Zugang zu ihren Leistungen und Angeboten ohne Diskriminierung im<br />
Sinn des § 2 Abs. 1 dieses Gesetzes (unmittelbare Diskriminierung) zu ermöglichen.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e hat die Gemeinde <strong>Wien</strong> nach Anhörung <strong>der</strong> Interessenvertretung <strong>der</strong><br />
behin<strong>der</strong>ten Menschen bis zum 30. Juni 2012 einen Plan zum Abbau baulicher<br />
Barrieren für die von ihr genutzten Gebäude zu erstellen und die etappenweise<br />
Umsetzung vorzusehen.<br />
4.2 Die in <strong>der</strong> Magistratsabteilung 25 eingerichtete Stelle für "Barrierefreies Planen,<br />
Bauen und Wohnen in <strong>Wien</strong>" definierte in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />
34 für die von ihr verwalteten 180 städtischen Amtshäuser die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen<br />
in einem "5-Punkte-Programm", dessen Umsetzung die Einhaltung des <strong>Wien</strong>er<br />
Antidiskriminierungsgesetzes gewährleisten soll.
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Das "5-Punkte-Programm" glie<strong>der</strong>t sich in folgende Teilbereiche:<br />
- Gebäudeerschließung rollstuhl- und behin<strong>der</strong>tengerecht,<br />
- Errichtung von behin<strong>der</strong>tengerechten Aufzügen,<br />
- Ausführung von behin<strong>der</strong>tengerechten WC-Anlagen je Geschoß,<br />
- Handlaufvorziehung bei Stufenanlagen (Kennzeichnung <strong>der</strong> letzten und ersten Stufe<br />
pro Stufenbereich),<br />
- Einbindung eines taktilen Leitsystems.<br />
4.3 Die zu erbringenden Planungsleistungen für die Umsetzung des "5-Punkte-Pro-<br />
grammes" wurden für 180 von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 34 verwalteten Objekte extern<br />
vergeben. Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Einschau des <strong>Kontrollamt</strong>es lagen die Planungsstudien für<br />
die berichtsgegenständlichen städtischen Amtshäuser noch nicht vor.<br />
In dem Zusammenhang war zu bemerken, dass im Prüfungszeitpunkt keines <strong>der</strong> drei in<br />
Rede stehenden städtischen Amtshäuser einem Teilbereich des "5-Punkte-Program-<br />
mes" ausreichend zu entsprechen vermochte. Vorerhebungen <strong>der</strong> Magistratsabtei-<br />
lung 34 ergaben, dass die bestehenden Aufzugsanlagen nicht den Bestimmungen <strong>der</strong><br />
ÖNORM EN 81-70 ("Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzü-<br />
gen - Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit<br />
Behin<strong>der</strong>ungen") entsprechen.<br />
Wie die Einschau des <strong>Kontrollamt</strong>es zeigte, war die Erschließung dieser städtischen<br />
Amtshäuser nicht o<strong>der</strong> nur teilweise barrierefrei möglich. Weiters fehlten teilweise be-<br />
hin<strong>der</strong>tengerecht ausgestattete WC-Anlagen o<strong>der</strong> waren vorhandene, als WC-Anlagen<br />
für Behin<strong>der</strong>te gekennzeichnete WC-Anlagen mangelhaft ausgestattet. Die behin<strong>der</strong>-<br />
tengerechte Ausbildung <strong>der</strong> Handläufe und <strong>der</strong> Stiegenläufe war nicht gegeben. Taktile<br />
Leitsysteme waren bis zur ersten Auskunftsperson (Portierloge) bzw. zu einer Sprech-<br />
stelle nachzurüsten.<br />
5. Resümee und Empfehlungen des <strong>Kontrollamt</strong>es<br />
5.1 Städtisches Amtshaus <strong>Wien</strong> 1, Wipplingerstraße 6 - 8<br />
Der brandschutztechnische Sicherheitsstatus dieses städtischen Amtshauses war als<br />
mangelhaft einzustufen. Weiters war festzuhalten, dass bis zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Prüfung
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durch das <strong>Kontrollamt</strong> nur für die Planung eines Teiles <strong>der</strong> Brandschutzmaßnahmen<br />
(Errichtung einer Notstiege) finanzielle Mittel aus dem Bezirksbudget, u.zw. in <strong>der</strong> Höhe<br />
von 30.000,-- EUR, zur Verfügung gestellt waren. Für die Planung <strong>der</strong> weiteren Brandschutzmaßnahmen<br />
war die Finanzierung noch ausständig.<br />
Die Magistratsabteilung 34 teilte dem <strong>Kontrollamt</strong> mit, dass hinsichtlich <strong>der</strong> Durchführung<br />
<strong>der</strong> notwendigen Brandschutzmaßnahmen noch keine konkreten Finanzierungszusagen<br />
vorlagen. Es waren lediglich finanzielle Mittel für die Errichtung einer Notstiege<br />
in Aussicht gestellt.<br />
Das städtische Amtshaus wies umfangreiche und teilweise auch sicherheitsrelevante<br />
Baumängel auf. Bis zur Durchführung <strong>der</strong> Generalinstandsetzung sind daher jedenfalls<br />
entsprechende Sicherungsarbeiten durchzuführen, wie z.B. periodisches Überprüfen<br />
<strong>der</strong> Fassaden und Gesimse auf lose Verputzteile, provisorisches Instandsetzen <strong>der</strong><br />
schadhaften Fenster und des Eingangsportals sowie eine Überprüfung <strong>der</strong> Portalfigur<br />
über dem Haupteingang auf ihre Standsicherheit.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 34:<br />
Sicherheitstechnische Überprüfungen werden von <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />
34 periodisch veranlasst. Die Instandsetzung <strong>der</strong> Fenster<br />
und des Eingangsportals wird im Zuge <strong>der</strong> laufenden Instandhaltung<br />
erfolgen. Die Überprüfung <strong>der</strong> Portalfigur über dem Haupteingang<br />
auf ihre Standsicherheit wurde bereits beauftragt.<br />
Um den Auflagen des <strong>Wien</strong>er Antidiskriminierungsgesetzes zu entsprechen, wären kostenintensive<br />
bauliche Adaptierungsarbeiten und die Erneuerung <strong>der</strong> Aufzugsanlage erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Da nach Ansicht des <strong>Kontrollamt</strong>es eine baldige umfassende Instandsetzung bzw. bau-<br />
liche Adaptierung erfor<strong>der</strong>lich war, empfahl das <strong>Kontrollamt</strong> <strong>der</strong> Magistratsabteilung 34,<br />
im Einvernehmen mit <strong>der</strong> Bezirksvertretung die bestehende Sanierungsplanung dahin-<br />
gehend zu überarbeiten, dass den Aspekten des Brandschutzes, <strong>der</strong> baulichen Gene-<br />
ralinstandsetzung und <strong>der</strong> Barrierefreiheit vollinhaltlich Rechnung getragen wird.
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Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 34:<br />
Mit <strong>der</strong> Bezirksvorsteherin des 1. <strong>Wien</strong>er Gemeindebezirkes wird<br />
ein Gespräch geführt und nochmals auf die Notwendigkeit <strong>der</strong> im<br />
Sanierungsplan ausgewiesenen Maßnahmen hinsichtlich Brand-<br />
schutz, Barrierefreiheit und baulicher Sanierung hingewiesen wer-<br />
den.<br />
5.2 Städtisches Amtshaus <strong>Wien</strong> 2, Karmelitergasse 9<br />
Auch in diesem Amtshaus bestanden brandschutztechnische und bauliche Mängel sowie<br />
Mängel an haustechnischen Anlagen. Weiters war die Aufzugsanlage nicht barrierefrei.<br />
Im Sinn einer umfassenden Instandsetzung wurde <strong>der</strong> Magistratsabteilung 34 nahegelegt,<br />
den vom Bezirksvorsteher gewünschten Gesamtsanierungsplan (bestehend aus<br />
den Teilbereichen Brandschutz, bauliche Instandsetzung und Belange des <strong>Wien</strong>er Antidiskriminierungsgesetzes)<br />
umgehend auszuarbeiten. Aus sicherheitstechnischen Gründen<br />
empfahl das <strong>Kontrollamt</strong> <strong>der</strong> Magistratsabteilung 34, die erfor<strong>der</strong>lichen Brandschutzmaßnahmen<br />
vorrangig durchzuführen. Außerdem erging die Empfehlung, das<br />
Glasdach über dem Stiegenhaus auf Standsicherheit und die Fassaden in periodischen<br />
Abständen auf lockere Verputzteile überprüfen zu lassen.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 34:<br />
Der Gesamtsanierungsplan befindet sich in Ausarbeitung und wird<br />
Mitte des Jahres 2012 vorliegen. Die Überprüfung <strong>der</strong> Fassaden<br />
und des Glasdaches über dem Stiegenhaus durch einen Ziviltechniker<br />
wurde von <strong>der</strong> Magistratsabteilung 34 bereits veranlasst.<br />
5.3 Städtisches Amtshaus <strong>Wien</strong> 12, Schönbrunner Straße 259<br />
Wie bereits erwähnt, entschloss sich die Bezirksvertretung des 12. <strong>Wien</strong>er Gemeindebezirkes<br />
zu einer Gesamtsanierung dieses städtischen Amtshauses.<br />
Die Instandsetzungsarbeiten wurden im Sommer 2011 in Angriff genommen. Zum Zeit-<br />
punkt <strong>der</strong> Prüfung des <strong>Kontrollamt</strong>es waren bereits Teile <strong>der</strong> Dacheindeckung erneuert
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worden. Außerdem erfolgten Sanierungsarbeiten im zweiten Obergeschoß. Diese Ar-<br />
beiten umfassten u.a. brandschutztechnische, bauliche und behin<strong>der</strong>tengerechte In-<br />
standsetzungs- bzw. Adaptierungsarbeiten. Die Fertigstellung sämtlicher Instandset-<br />
zungsarbeiten und <strong>der</strong> Einbau einer barrierefreien Aufzugsanlage waren für das Jahr<br />
2014 vorgesehen.<br />
Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl <strong>der</strong> Magistratsabteilung 34, die Rissbildungen an den Fassaden<br />
und Gesimsen dahingehend begutachten zu lassen, ob diese auf ungleichmäßige<br />
Setzungen im Untergrund zurückzuführen sind bzw. ob Setzungen noch weiter voranschreiten<br />
o<strong>der</strong> bereits abgeklungen sind.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 34:<br />
Die Überprüfung und Begutachtung <strong>der</strong> Rissbildungen wird veranlasst.<br />
Hinsichtlich des Hauskanals wurde angeregt, das Einvernehmen mit WK herzustellen<br />
und dabei abzuklären, ob durch den Einbau von Rückstauklappen in den Hauskanal die<br />
Wassereintritte in Zukunft verhin<strong>der</strong>t werden können.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 34:<br />
Hinsichtlich des Einbaus von Rückstauklappen in den Hauskanal<br />
wird das Einvernehmen mit WK hergestellt.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Unternehmung "<strong>Wien</strong> Kanal":<br />
Beim gegenständlichen Gebäude fehlt eine ordnungsgemäße<br />
Rückstausicherung, die für alle Entwässerungsgegenstände unter<br />
<strong>der</strong> Rückstauebene (Gehweghöhe vor dem Gebäude) notwendig<br />
ist. Hauskanäle sind private Kanäle und liegen nicht in <strong>der</strong> Zuständigkeit<br />
von WK. Daher liegt die Sicherung in <strong>der</strong> Verantwortung<br />
<strong>der</strong> Hauseigentümerin. Betreffend die im <strong>Kontrollamt</strong>sbericht erwähnten<br />
Rückstauklappen wird festgestellt, dass eine bestmögliche<br />
Rückstausicherung nur durch eine entsprechende Hebeanlage<br />
erreicht werden kann.
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Außerdem wurde empfohlen, die im Detail noch nicht vorliegenden Kriterien betreffend<br />
die baulichen Adaptierungen zur Erfüllung <strong>der</strong> Bestimmungen des <strong>Wien</strong>er Antidiskrimi-<br />
nierungsgesetzes zu determinieren, diesbezügliche Abstimmungsgespräche mit <strong>der</strong><br />
Bezirksvorsteherin zu führen und die vereinbarten Maßnahmen noch im Rahmen <strong>der</strong><br />
laufenden Sanierung umzusetzen.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 34:<br />
Der Empfehlung des <strong>Kontrollamt</strong>es wird nachgekommen.<br />
Die Stellungnahmen <strong>der</strong> geprüften Einrichtungen sind den jeweiligen Berichtsabschnitten<br />
zugeordnet worden.<br />
Der <strong>Kontrollamt</strong>sdirektor:<br />
Dr. Peter Pollak, MBA<br />
<strong>Wien</strong>, im Februar 2012
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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS UND ALLGEMEINE HINWEISE<br />
FI .............................................. Fehlerstromschutzschalter<br />
ÖNORM EN.............................. Europäische Norm im Status einer Österreichischen<br />
Norm<br />
WAZG 2006.............................. <strong>Wien</strong>er Aufzugsgesetz 2006<br />
WK............................................ Unternehmung "<strong>Wien</strong> Kanal"<br />
Magistratsabteilung 25 - <strong>Stadt</strong>erneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser<br />
Magistratsabteilung 34 - Bau- und Gebäudemanagement<br />
Allfällige Rundungsdifferenzen bei <strong>der</strong> Darstellung von Berechnungen wurden nicht<br />
ausgeglichen.<br />
Es wurden schützenswerte personenbezogene Daten im Sinn <strong>der</strong> rechtlichen Verpflichtung<br />
anonymisiert sowie auf die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen<br />
Bedacht genommen, wodurch die Lesbarkeit des Berichtes beeinträchtigt sein könnte.