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ist. Für Unternehmer als Endkunden beträgt die Verjährungsfrist für Neuwaren 1 Jahr, beginnend<br />
mit der Übergabe an den Käufer. Mängelansprü<strong>ch</strong>e bei Gebrau<strong>ch</strong>twaren sind ausges<strong>ch</strong>lossen.<br />
§9 Datens<strong>ch</strong>utz<br />
Der Verkäufer weist den Käufer darauf hin, dass im Rahmen des Vertragss<strong>ch</strong>lusses Daten des<br />
Käufers erhoben und gespei<strong>ch</strong>ert werden. Diese Daten können zur Bonitätsprüfung au<strong>ch</strong> an<br />
Beauftragte und gemäß §11 BDSG sorgfältig ausgewählte Partner des Verkäufers übermittelt<br />
werden. Alle persönli<strong>ch</strong>en Daten werden vertrauli<strong>ch</strong> behandelt.<br />
§10 Geri<strong>ch</strong>tsstand / anwendbares Re<strong>ch</strong>t<br />
Es ist auss<strong>ch</strong>ließli<strong>ch</strong> das Re<strong>ch</strong>t der Bundesrepublik Deuts<strong>ch</strong>land anwendbar. Sofern der Kunde<br />
Unternehmer oder eine juristis<strong>ch</strong>e Person des öffentli<strong>ch</strong>en Re<strong>ch</strong>ts ist, ist Geri<strong>ch</strong>tsstand der Sitz<br />
des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedo<strong>ch</strong> bere<strong>ch</strong>tigt, den Kunden au<strong>ch</strong> an dem für seinen Sitz<br />
zuständigen Geri<strong>ch</strong>t zu verklagen.<br />
��<br />
§11 Salvatoris<strong>ch</strong>e Klausel<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages anfe<strong>ch</strong>tbar oder unwirksam sein, so wird hierdur<strong>ch</strong><br />
die Wirksamkeit des Vertrages ni<strong>ch</strong>t berührt.<br />
An die Stelle der anfe<strong>ch</strong>tbaren oder unwirksamen Bestimmung soll diejenige Regelung treten,<br />
deren Wirkungen der widerrufli<strong>ch</strong>en Zielsetzung mögli<strong>ch</strong>st nahe kommen, die die Vertragsparteien<br />
mit der anfe<strong>ch</strong>tbaren oder unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.<br />
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entspre<strong>ch</strong>end für den Fall, dass si<strong>ch</strong> der Vertrag als<br />
lückenhaft erweist. §139 BGFB gilt als ausges<strong>ch</strong>lossen.<br />
§12 S<strong>ch</strong>riftform<br />
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der S<strong>ch</strong>riftform und müssen ebenfalls<br />
von beiden Vertragsparteien unterzei<strong>ch</strong>net werden. Mündli<strong>ch</strong>e Nebenabreden haben keine<br />
Gültigkeit.