ORGANISATIONSVERORDNUNG - Gemeinde Grossdietwil
ORGANISATIONSVERORDNUNG - Gemeinde Grossdietwil
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Grossdietwil</strong><br />
sagenhaft - traumhaft - landschaft<br />
<strong>ORGANISATIONSVERORDNUNG</strong>
Inhalt<br />
I. Allgemeine Bestimmungen ..............................................................................................................3<br />
§ 1 Geltungsbereich..................................................................................................................................... 3<br />
§ 2 Ausstand................................................................................................................................................ 3<br />
§ 3 Kollegialsystem...................................................................................................................................... 3<br />
II. <strong>Gemeinde</strong>rat ......................................................................................................................................4<br />
§ 4 Funktion des <strong>Gemeinde</strong>rates................................................................................................................. 4<br />
§ 5 Geheimhaltungspflicht ........................................................................................................................... 4<br />
§ 6 Konstituierung........................................................................................................................................ 4<br />
§ 7 Pensen................................................................................................................................................... 4<br />
§ 8 Sitzungstermine ..................................................................................................................................... 5<br />
§ 9 Sitzungsleitung ...................................................................................................................................... 5<br />
§ 10 Anträge, Einladung und Traktandierung ................................................................................................ 5<br />
§ 11 Beschlussfähigkeit und Beschlüsse ...................................................................................................... 6<br />
§ 12 Protokoll................................................................................................................................................. 6<br />
§ 13 Geschäftskontrolle................................................................................................................................. 6<br />
§ 14 Bekanntmachung von Beschlüssen....................................................................................................... 6<br />
§ 15 Informationsaustausch........................................................................................................................... 6<br />
§ 16 Personalrecht des <strong>Gemeinde</strong>rates ........................................................................................................ 7<br />
III. Ressorts .............................................................................................................................................7<br />
§ 17 Allgemeines ........................................................................................................................................... 7<br />
§ 18 Aufgabenverteilung................................................................................................................................ 7<br />
§ 19 Kommissionen und Arbeitsgruppen....................................................................................................... 7<br />
§ 20 Konstituierung........................................................................................................................................ 8<br />
§ 21 Information............................................................................................................................................. 8<br />
§ 22 Entschädigungen................................................................................................................................... 8<br />
IV. Rechnungskommission....................................................................................................................8<br />
§ 23 Aufgaben ............................................................................................................................................... 8<br />
§ 24 Wahl ...................................................................................................................................................... 8<br />
§ 25 Dokumentation....................................................................................................................................... 8<br />
§ 26 Zusammenarbeit mit dem <strong>Gemeinde</strong>rat ................................................................................................ 8<br />
§ 27 Entschädigung....................................................................................................................................... 8<br />
V. <strong>Gemeinde</strong>verwaltung........................................................................................................................9<br />
§ 28 Organisation .......................................................................................................................................... 9<br />
§ 29 Stabsfunktionen..................................................................................................................................... 9<br />
§ 30 Nebenbeschäftigungen.......................................................................................................................... 9<br />
§ 31 Verwaltungsinterne Kommunikation ...................................................................................................... 9<br />
§ 32 Datenschutz........................................................................................................................................... 9<br />
§ 33 Archivierung........................................................................................................................................... 9<br />
§ 34 Führungsaufsicht ................................................................................................................................... 9<br />
§ 35 Geheimhaltungspflicht ......................................................................................................................... 10<br />
VI. Personalwesen ................................................................................................................................10<br />
§ 36 Grundsätze .......................................................................................................................................... 10<br />
§ 37 Personal- und Besoldungsordnung ..................................................................................................... 10<br />
§ 38 Zielvereinbarungen, Mitarbeiterbeurteilung und Förderung................................................................. 10<br />
VII. Zuständigkeiten im Geschäftsverkehr ..........................................................................................11<br />
§ 39 Zeichnungs- und Visumsberechtigung ................................................................................................ 11<br />
§ 40 Finanzkompetenzen ............................................................................................................................ 11<br />
VIII. Controlling .......................................................................................................................................11<br />
§ 41 Politisches Controlling ......................................................................................................................... 11<br />
§ 42 Politische Kontrolle und Steuerung...................................................................................................... 12<br />
§ 43 Leistungsaufträge für Betriebseinheiten .............................................................................................. 13<br />
§ 44 Öffentliches Beschaffungswesen......................................................................................................... 13<br />
§ 45 Anliegen aus der Bevölkerung............................................................................................................. 13<br />
IX. Anhang .............................................................................................................................................13<br />
§ 46 Anhang ................................................................................................................................................ 13<br />
X. Schlussbestimmungen...................................................................................................................13<br />
§ 47 Inkrafttreten.......................................................................................................................................... 13
Gestützt auf die <strong>Gemeinde</strong>ordnung (GO) vom 14. Dezember 2007 erlässt der <strong>Gemeinde</strong>rat Gross-<br />
dietwil die folgende Organisationsverordnung (OV):<br />
I. Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
1 Diese Organisationsverordnung regelt:<br />
a) die Organisation des <strong>Gemeinde</strong>rates, der Kommissionen und der Verwaltung<br />
b) die Zuständigkeiten der einzelnen <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder<br />
c) die Vertretungsbefugnisse<br />
d) die Information und Kommunikation<br />
e) die Personalverantwortung<br />
f) die Entscheidungs- und Finanzkompetenzen<br />
g) die Zeichnungs- und Visumsberechtigungen<br />
h) das Controlling<br />
Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der <strong>Gemeinde</strong>ordnung, anderer Reglemente sowie Vorschrif-<br />
ten des kantonalen und eidgenössischen Rechts.<br />
§ 2 Ausstand<br />
Bei Wahl- und Sachgeschäften, die bestimmte Personen betreffen, gelten die Ausstandgründe ge-<br />
mäss Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (§ 14) sowie gemäss <strong>Gemeinde</strong>gesetz (§ 37).<br />
§ 3 Kollegialsystem<br />
1 Der <strong>Gemeinde</strong>rat und die Kommissionen halten sich an das Kollegialitätsprinzip.<br />
2 Geschäfte werden gemeinsam beraten und entschieden. Kommt kein Konsens zustande, gilt das<br />
Mehrheitsprinzip. Bei Stimmengleichheit steht der Stichentscheid dem Sitzungsvorsitzenden zu.<br />
3 Die Beratungen und Entscheidfindungen unterliegen der Vertraulichkeit und Loyalität.<br />
4 Die Mitglieder vertreten nach aussen die Beschlüsse solidarisch.<br />
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II. <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
§ 4 Funktion des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
1 Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist das zentrale Führungsorgan der <strong>Gemeinde</strong>. Er trägt die Verantwortung für<br />
demokratisch und rechtsstaatlich korrekte Verwaltungsabläufe.<br />
2 Er übernimmt die strategische Führung und Kontrolle der <strong>Gemeinde</strong>. Er stellt sicher, dass die<br />
gesetzten Ziele in Zusammenarbeit mit der Verwaltung zweckmässig verfolgt werden.<br />
3 In seinem Zuständigkeitsbereich vertritt er die <strong>Gemeinde</strong> nach aussen.<br />
§ 5 Geheimhaltungspflicht<br />
1 Die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates sind verpflichtet, über alles, was sie im Zusammenhang mit<br />
ihrer behördlichen Tätigkeit erfahren, zu schweigen. Auch Akten und Protokolle, die zugestellt wer-<br />
den, sind vertraulich zu behandeln.<br />
2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Akten oder Angelegenheiten, an deren Geheimhaltung<br />
keine schützenswerten öffentlichen und privaten Interessen bestehen.<br />
3 Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Ausscheiden aus dem Amt bestehen.<br />
§ 6 Konstituierung<br />
1 Der <strong>Gemeinde</strong>rat konstituiert sich, mit Ausnahme der in die Kernressort gewählten Mitglieder,<br />
jeweils an der ersten Sitzung in der neuen Legislaturperiode. Jeweils an der ersten Sitzung nimmt er<br />
zudem die weitere Aufgabenzuteilung vor. Ein Organigramm mit den zugeteilten Kernressorts und<br />
Aufgaben befindet sich im Anhang.<br />
2 Er legt für jeden Ressortvorsteher aus den eigenen Reihen einen Stellvertreter fest. Die Stellver-<br />
tretungen geht aus dem Organigramm hervor.<br />
§ 7 Pensen<br />
1 Die Pensen der <strong>Gemeinde</strong>räte setzen sich wie folgt zusammen:<br />
<strong>Gemeinde</strong>präsident oder <strong>Gemeinde</strong>präsidentin ca. 20 %<br />
<strong>Gemeinde</strong>ammann oder <strong>Gemeinde</strong>amtfrau ca. 39 %<br />
Sozialvorsteher oder Sozialvorsteherin ca. 16 %<br />
Schulverwalter oder Schulverwalterin ca. 16 %<br />
Bauverwalter oder Bauverwalterin ca. 16 %<br />
2 Es können Haupt- oder Nebenämter sein.<br />
3 Das Pensum eines <strong>Gemeinde</strong>rates setzt sich aus den drei Komponenten Grundpensum, Res-<br />
sortpensum sowie Sonderfunktion zusammen.<br />
4 Das Grundpensum beinhaltete die Teilnahme an den ordentlichen und ausserordentlichen Sit-<br />
zungen (einschliesslich Vorbereitung) sowie Stellvertretungen und repräsentative Aufgaben.<br />
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5 Die Ressortpensen werden aufgrund der Aufgabenabgrenzungen berechnet. Die Mitarbeit in<br />
Kommissionen, die Teilnahme in <strong>Gemeinde</strong>verbänden und dergleichen sind Bestandteil des ausge-<br />
wiesenen Pensums.<br />
6 Sonderfunktionen sind zeitlich begrenzte Aufgaben, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des<br />
Mitglieds des <strong>Gemeinde</strong>rats fallen und/oder einen ausserordentlichen zeitlichen Aufwand auslösen,<br />
der den Rahmen der Pauschale sprengt. Sie werden dem Mitglied vom <strong>Gemeinde</strong>rat zugewiesen und<br />
gesondert abgegolten.<br />
§ 8 Sitzungstermine<br />
1 Die ordentlichen Sitzungen finden in der Regel 14-täglich statt. Die Termine werden jeweils für ein<br />
halbes Jahr im Voraus festgelegt.<br />
2 Der <strong>Gemeinde</strong>präsident beruft die Sitzungen ein. Jedes Ratsmitglied kann die Einberufung einer<br />
ausserordentlichen Sitzung verlangen.<br />
3 Der <strong>Gemeinde</strong>rat trifft sich mindestens einmal jährlich zu einer Klausurtagung.<br />
4 Die <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen sind nicht öffentlich.<br />
§ 9 Sitzungsleitung<br />
1 Der <strong>Gemeinde</strong>präsident, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter, leitet die Sitzungen des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates.<br />
2 Der Sitzungsleiter eröffnet und schliesst die Sitzung. Er sorgt für einen effizienten Sitzungsablauf.<br />
§ 10 Anträge, Einladung und Traktandierung<br />
1 Der ordentliche Akteneingabetermin ist mindestens drei Arbeitstage im Voraus. Bis dahin haben<br />
alle Ratsmitglieder, antragsberechtigte Kommissionen und Verwaltungsabteilungen ihre an der Sit-<br />
zung zu behandelnden Geschäfte dem <strong>Gemeinde</strong>schreiber mitzuteilen.<br />
2 Der <strong>Gemeinde</strong>präsident und der <strong>Gemeinde</strong>schreiber entscheiden, welche Geschäfte dem Ge-<br />
meinderat unterbreitet werden. Sie können Geschäfte - nach Rücksprache mit dem Antragssteller -<br />
aus terminlichen oder anderen wichtigen Gründen zurückstellen.<br />
3 Die Einladung mit Traktandenliste erfolgt schriftlich und spätestens ab 18.00 Uhr des Aktenein-<br />
gabetermines. Die Akten der zu behandelnden Geschäfte liegen ab diesem Zeitpunkt bei der Ge-<br />
meindeverwaltung auf.<br />
4 Die Geschäfte werden wie folgt unterteilt:<br />
A-Geschäfte = Beschlussgeschäfte durch Visum (i.d.R. ohne Wortmeldung)<br />
B1-Geschäfte = Beschlussgeschäfte, welche eine umfassende Beratung und Meinungsbildung<br />
bedürfen oder vordringlich beraten werden müssen<br />
B2-Geschäfte = Beschlussgeschäfte übrige<br />
C-Geschäfte = Kenntnisnahmen<br />
E-Geschäfte = Einladungen/Delegationen<br />
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§ 11 Beschlussfähigkeit und Beschlüsse<br />
1 Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Ratsmitglieder anwesend ist.<br />
2 Er beschliesst nur über traktandierte Geschäfte. Sind sämtliche Mitglieder anwesend, kann der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat auch über nichttraktandierte Geschäfte beschliessen, sofern alle Mitglieder dem Ge-<br />
schäft zustimmen.<br />
3 In dringenden Fällen kann der <strong>Gemeinde</strong>rat über ein nicht ordentlich traktandiertes Geschäft be-<br />
schliessen (Nachtraktandierung). Beschlüsse über diese Geschäfte treten in Kraft, wenn kein Rats-<br />
mitglied innert drei Tagen widerspricht.<br />
4 Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann Beschlüsse auf dem Zirkularweg fassen, wenn alle Mitglieder damit ein-<br />
verstanden sind. Die Beschlüsse sind ins nächste Protokoll aufzunehmen.<br />
5 Jedes <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied kann zur Abwehr eines unmittelbar drohenden Schadens oder zur<br />
Beseitigung von Störungen im Namen des <strong>Gemeinde</strong>rates vorsorgliche Verfügungen erlassen, wenn<br />
die Angelegenheit keinen Aufschub duldet. Dringliche Anordnungen sind dem <strong>Gemeinde</strong>rat an der<br />
nächsten ordentlichen Sitzung zur nachträglichen Genehmigung zu unterbreiten.<br />
§ 12 Protokoll<br />
1 Der <strong>Gemeinde</strong>schreiber führt das Protokoll. Das Protokoll wird in der Regel innerhalb von drei<br />
Arbeitstagen an die Ratsmitglieder zugestellt und an der nächsten Ratssitzung zur Genehmigung<br />
aufgelegt.<br />
2 Das Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung ist nicht öffentlich.<br />
§ 13 Geschäftskontrolle<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>schreiber führt zuhanden des <strong>Gemeinde</strong>rates eine Auftrags- und Pendenzenkontrolle.<br />
§ 14 Bekanntmachung von Beschlüssen<br />
1 Der <strong>Gemeinde</strong>rat macht seine Beschlüsse intern und extern in geeigneter Form bekannt.<br />
2 Der <strong>Gemeinde</strong>schreiber stellt sicher, dass betroffene Verwaltungsabteilungen mit entsprechen-<br />
den Protokollauszügen bedient werden.<br />
§ 15 Informationsaustausch<br />
1 Regelmässige Besprechungen sind mit den am öffentlichen Leben beteiligten Gremien (politische<br />
Parteien, kulturelle, gesellschaftliche und kirchliche Organisationen, Baugenossenschaften, Vereine,<br />
Verbände u.ä.) sowie mit den Behörden der umliegenden <strong>Gemeinde</strong>n zu führen. Direkte Kontakte mit<br />
einzelnen Arbeitsgruppen und Kommissionen finden von Fall zu Fall statt.<br />
2 Bei Geschäften von bedeutendem öffentlichem Interesse finden Orientierungsversammlungen<br />
statt.<br />
3 Informationen von öffentlichem Interesse sind in der Dorf- und Wochenzeitung und im Internet zu<br />
publizieren.<br />
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§ 16 Personalrecht des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
1 Der <strong>Gemeinde</strong>rat regelt Dienstverhältnis, Besoldung, Entschädigung für Spezialaufgaben, Sit-<br />
zungsgelder, Spesenvergütungen, berufliche Vorsorge u.a.m. in einer separaten Verordnung.<br />
III. Ressorts<br />
§ 17 Allgemeines<br />
1 Jedes Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates steht einem Kernressort vor.<br />
2 Die jeweiligen Vorsteher vertreten ihr Kernressort und die zugeteilten Aufgaben im <strong>Gemeinde</strong>rat,<br />
in weiteren <strong>Gemeinde</strong>organen sowie gegenüber Dritten.<br />
3 Sie tragen die Führungsverantwortung für ihr Ressort.<br />
4 Die Gemeindratsmitglieder rapportieren dem Gesamtgemeinderat in der Regel halbjährlich über<br />
ihre Aufgabenbereiche und berichten diesem zudem je nach Bedarf mündlich über aktuelle Geschäf-<br />
te.<br />
§ 18 Aufgabenverteilung<br />
1 Der <strong>Gemeinde</strong>rat weist jedem <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied die Aufgaben für sein Ressort zu. Diese<br />
bestehen aus Kernaufgaben gemäss Wahl und Konstituierung und verschiebbaren Aufgaben. Die<br />
Ressorts sind im Verhältnis zu den zugeteilten Pensen zu gestalten. Die Eignungen und Neigungen<br />
der Ratsmitglieder sind angemessen zu berücksichtigen.<br />
2 Die einzelnen Ressorts mit den Haupttätigkeiten ergeben sich aus dem im Anhang befindlichen<br />
Organigramm.<br />
3 Bei Ersatzwahlen orientiert der <strong>Gemeinde</strong>rat über das neu zu besetzende Kernressort und die<br />
zugeteilten Aufgabenbereiche. Bei Ersatzwahlen der in die Kernressort gewählten Mitglieder über-<br />
nimmt das neue Mitglied das Ressort des ausscheidenden Ratsmitgliedes und in der Regel auch<br />
dessen Aufgabenbereiche.<br />
§ 19 Kommissionen und Arbeitsgruppen<br />
1 Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann in seinem Zuständigkeitsbereich ständige oder nichtständige Kommissio-<br />
nen oder Arbeitsgruppen einsetzen. Bei der Zusammensetzung achtet er nach Möglichkeit auf eine<br />
ausgewogene Interessenvertretung und die für die Aufgabenerfüllung notwendigen Voraussetzun-<br />
gen.<br />
2 Der <strong>Gemeinde</strong>rat regelt die Aufgaben, die Mitgliederzahl, die Organisation und die Kompetenzen<br />
schriftlich.<br />
3 Die Sitzungsorganisation und Beschlussfassung richten sich, vorbehalten anderer Regelungen<br />
sinngemäss nach den für den <strong>Gemeinde</strong>rat geltenden Bestimmungen.<br />
4 Die Kommissionen und deren Zuordnung zu den Ressorts sind im Anhang aufgeführt.<br />
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§ 20 Konstituierung<br />
1 Der <strong>Gemeinde</strong>rat bestimmt die Kommissionsmitglieder und wählt das Präsidium.<br />
2 Die Kommissionen konstituieren sich ansonsten selbst. Abweichende Bestimmungen oder Be-<br />
schlüsse bleiben vorbehalten.<br />
§ 21 Information<br />
1 Gehört der Ressortvorsteher der Kommission an, sorgt er für den Informationsaustausch zwi-<br />
schen <strong>Gemeinde</strong>rat und Kommission.<br />
2 Gehört kein Ressortvorsteher der Kommission an, stellen die Kommissionen dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
ihre Sitzungsprotokolle zu.<br />
3 Informationen zu behandelten Geschäften dürfen an Dritte und die Öffentlichkeit nur mit Zustim-<br />
mung des <strong>Gemeinde</strong>rates erfolgen.<br />
§ 22 Entschädigungen<br />
Die Entschädigungen der Kommissionen werden vom <strong>Gemeinde</strong>rat festgelegt.<br />
IV. Rechnungskommission<br />
§ 23 Aufgaben<br />
1 Die Rechnungskommission besteht aus einem Präsidenten und zwei Mitgliedern.<br />
2 Die Aufgaben der Rechnungskommission sind in der <strong>Gemeinde</strong>ordnung geregelt.<br />
§ 24 Wahl<br />
Die Rechnungskommission wird durch die Stimmberechtigten an der <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />
jeweils für vier Jahre gewählt. Die Legislaturperiode deckt sich mit derjenigen des <strong>Gemeinde</strong>rates.<br />
§ 25 Dokumentation<br />
Der Präsident sorgt dafür, dass Schriftstücke und erledigte Akten der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung peri-<br />
odisch abgegeben werden, damit diese im <strong>Gemeinde</strong>archiv aufbewahrt werden können.<br />
§ 26 Zusammenarbeit mit dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beruft jährlich mindestens zwei gemeinsame Sitzungen mit der Rechnungsprü-<br />
fungskommission ein. Weitere Sitzungen können bei Bedarf nach Vereinbarung angesetzt werden.<br />
§ 27 Entschädigung<br />
Die Entschädigung richtet sich nach der Personal- und Besoldungsverordnung der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
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V. <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
§ 28 Organisation<br />
1 Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung erfüllt operative Aufgaben, die ihr der <strong>Gemeinde</strong>rat zuweist. Sie er-<br />
bringt ihre Dienstleistungen in der verlangten Qualität, wirtschaftlich, kundenfreundlich, unter Beach-<br />
tung der Rechtsordnung und orientiert sich am Leitbild der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grossdietwil</strong>.<br />
2 Die Gliederung und Aufgabenverteilung der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung ergibt sich aus dem Organi-<br />
gramm im Anhang.<br />
§ 29 Stabsfunktionen<br />
1 In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grossdietwil</strong> ist folgende Stabsstelle definiert:<br />
<strong>Gemeinde</strong>schreiber/<strong>Gemeinde</strong>schreiberin<br />
2 Die Stabsstelle ist direkt dem <strong>Gemeinde</strong>rat unterstellt. Er respektive Sie unterstützt den Gemein-<br />
derat, verarbeitet Informationen und bereitet Entscheide vor.<br />
§ 30 Nebenbeschäftigungen<br />
1 Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann die Ausübung von Nebenbeschäftigungen bewilligen.<br />
2 Über die bewilligten Nebenbeschäftigungen (wie Notariatstätigkeit) und die entsprechenden, zu-<br />
sätzlichen Vereinbarungen wird eine Kontrolle geführt.<br />
§ 31 Verwaltungsinterne Kommunikation<br />
1 Die verwaltungsinterne Information liegt in der Verantwortung des <strong>Gemeinde</strong>schreibers und der<br />
zuständigen Ressortleiter.<br />
2 Sie informieren und dokumentieren die Mitarbeitenden und die Aussenstellen Werkdienst und<br />
Schulhauswart regelmässig über alles, was diese wissen müssen, um in ihrem Aufgabenbereich<br />
sachgerecht handeln und entscheiden zu können.<br />
§ 32 Datenschutz<br />
Bei jeder Amtshandlung sind die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz einzuhalten.<br />
§ 33 Archivierung<br />
1 Die Archivierung von Akten und Schriftgut ist Sache der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung.<br />
2 Die Archivierung richtet sich nach den kantonalen Vorschriften.<br />
§ 34 Führungsaufsicht<br />
1 Der <strong>Gemeinde</strong>rat führt die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung nach den Vorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
und dieser Organisationsverordnung. Er überwacht die ordnungsgemässe Erfüllung der öffentlichen<br />
Aufgaben.<br />
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2 Die Mitarbeitenden der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung orientieren das zuständige <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied in<br />
durch dieses bestimmten zeitlichen Abständen mündlich oder schriftlich über die wichtigsten Bereiche<br />
und die Erfüllung der Aufgaben und Ziele. Das <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglied fasst die Berichte zusammen<br />
und orientiert den <strong>Gemeinde</strong>rat über die wichtigsten Punkte.<br />
§ 35 Geheimhaltungspflicht<br />
1 Die Angestellten der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung sind verpflichtet, über alles, was sie im Zusammen-<br />
hang mit ihrer Tätigkeit erfahren, gegenüber Dritten zu schweigen und ihre Arbeit mit der nötigen<br />
Diskretion zu erledigen.<br />
2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Akten oder Angelegenheiten, an deren Geheimhaltung<br />
keine schützenswerten öffentlichen und privaten Interessen bestehen.<br />
3 Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses bestehen.<br />
VI. Personalwesen<br />
§ 36 Grundsätze<br />
1 Der <strong>Gemeinde</strong>rat übt die Oberaufsicht über das Personalwesen aus. Grundlage bildet die Per-<br />
sonal- und Besoldungsordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grossdietwil</strong> (Anhang).<br />
2 Der <strong>Gemeinde</strong>präsident ist Personalchef der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
3 In besonderen Situationen (Mobbing, Diskriminierung oder Belästigung unter den Mitarbeiten-<br />
den, usw.) hat er sofort einzugreifen und den <strong>Gemeinde</strong>rat zu informieren.<br />
§ 37 Personal- und Besoldungsordnung<br />
1 Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist zuständige Behörde für personalrechtliche Entscheide. Im Übrigen wird auf<br />
die Personal-/ und Besoldungsordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Grossdietwil</strong> verwiesen.<br />
2 Er kann die Zuständigkeiten anders regeln.<br />
§ 38 Zielvereinbarungen, Mitarbeiterbeurteilung und Förderung<br />
1 Die Ressortvorsteher resp. die Abteilungsleiter schliessen mit ihren Mitarbeitenden eine Zielver-<br />
einbarung über die zu erreichenden Zielsetzungen ab.<br />
2 Die Mitarbeitergespräche bilden die Grundlage für eine Standortbestimmung, die Beurteilung von<br />
Leistung, Fähigkeit und Verhalten der Mitarbeitenden. Weiter werden Zielerreichung und neue Ziel-<br />
vereinbarungen diskutiert, die Aus- und Weiterbildungsbedürfnisse angesprochen sowie die fähig-<br />
keitsbezogene Funktionszuweisung und die leistungsgerechte Entlöhnung überprüft.<br />
3 Die Mitarbeitergespräche werden mindestens einmal jährlich von den jeweiligen Vorgesetzten<br />
durchgeführt.<br />
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VII. Zuständigkeiten im Geschäftsverkehr<br />
§ 39 Zeichnungs- und Visumsberechtigung<br />
1 Für den <strong>Gemeinde</strong>rat unterzeichnet der Präsident gemeinsam mit dem <strong>Gemeinde</strong>schreiber. Für<br />
Kommissionen unterzeichnet der Vorsitzende gemeinsam mit dem Sekretär. Im Verhinderungsfalle<br />
zeichnen ihre Stellvertreter.<br />
2 Für einsprache- und beschwerdefähige Entscheide ist der <strong>Gemeinde</strong>rat zuständig. Vorbehalten<br />
bleibt eine ausdrückliche Delegation durch den <strong>Gemeinde</strong>rat oder die Zuweisung durch das Gesetz.<br />
3 Die Ressortleiter sowie die Mitglieder der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung sind im Rahmen der ihnen zuge-<br />
wiesenen Kompetenzen zeichnungs- und visumsberechtigt.<br />
1<br />
§ 40 Finanzkompetenzen<br />
Finanzkompetenzen des ressortverantwortlichen <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
- Verfügung über die bewilligten Kredite im Rahmen der Zweckbindung<br />
- Beschluss von frei bestimmbaren, nicht budgetierten Ausgaben von höchstens Fr. 1'000.–<br />
pro Einzelfall, in einem Rechnungsjahr höchstens Fr. 5'000.–.<br />
2 Finanzkompetenzen des <strong>Gemeinde</strong>schreibers und der Abteilungsleiter<br />
- Verfügung über die bewilligten Kredite im Rahmen der Zweckbindung, unter Vorbehalt der<br />
Visumskompetenz des Ressortverantwortlichen<br />
- Beschluss von frei bestimmbaren, nicht budgetierten Ausgaben von höchstens Fr. 500.–<br />
pro Einzelfall, in einem Rechnungsjahr höchstens Fr. 2'000.–.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann gewisse in seinen Zuständigkeitsbereich fallende Kompetenzen an einzelne<br />
Ressortleiter, die Verwaltung oder an Kommissionen delegieren.<br />
VIII. Controlling<br />
§ 41 Politisches Controlling<br />
1 Der politische Leistungsauftrag dient der politisch/strategischen Steuerung der <strong>Gemeinde</strong> durch<br />
die <strong>Gemeinde</strong>versammlung und stützt sich auf das Leitbild ab. Er besteht aus dem Finanz- und Auf-<br />
gabenplan sowie dem Voranschlag und dem Jahresprogramm. Der Voranschlag und das Jahrespro-<br />
gramm enthalten die Planung für das jeweils nächste Jahr.<br />
2 Das Leitbild der <strong>Gemeinde</strong> wird zu Beginn einer neuen Legislatur überprüft.<br />
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3 Die Instrumente des politischen Leistungsauftrags<br />
a. werden jährlich überarbeitet<br />
b. sind koordiniert (Finanz- und Aufgabenplanung, kurz- und mittelfristige Planung)<br />
c. sind nach Aufgabenbereichen gegliedert<br />
4 Der Finanz- und Aufgabenplan enthält:<br />
a. einen Überblick über die geplante finanzielle Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong> in den nächsten<br />
fünf Jahren<br />
b. den Nachweis der voraussichtlichen Einhaltung der kantonalen Finanzkennzahlen der Ge-<br />
meinde in den nächsten fünf Jahren<br />
c. die politisch und/oder finanziell erheblichen Ziele, die in den nächsten fünf Jahren erreicht<br />
werden sollen<br />
5 Das Jahresprogramm und der Voranschlag enthalten:<br />
a. den verbindlichen Voranschlag für das folgende Jahr<br />
b. den Nachweis der Einhaltung der kantonalen Finanzkennzahlen der <strong>Gemeinde</strong> während des<br />
folgenden Jahres, bei Nichteinhaltung sind entsprechende Massnahmen aufzuzeigen<br />
c. die im folgenden Jahr zu erreichenden, politisch und/oder finanziell erheblichen Ziele<br />
§ 42 Politische Kontrolle und Steuerung<br />
1 Die politische Berichterstattung dient der politisch/strategischen Kontrolle und Steuerung der<br />
<strong>Gemeinde</strong> durch die <strong>Gemeinde</strong>versammlung. Sie besteht aus der Jahresrechnung und dem Jahres-<br />
bericht des <strong>Gemeinde</strong>rates.<br />
2 Der Jahresbericht beinhaltet einen Ist-Soll-Vergleich mit folgenden Aussagen:<br />
a. Stand der Erreichung jedes im Jahresprogramm gesetzten Ziels unter Berücksichtigung der<br />
mittelfristigen Ziele des Finanz- und Aufgabenplans<br />
b. Begründung wesentlicher Abweichungen vom Voranschlag und vom Jahresprogramm sowie<br />
sich abzeichnende Abweichungen vom Finanz- und Aufgabenplan,<br />
c. Nachweis der Einhaltung der kantonalen Finanzkennzahlen der <strong>Gemeinde</strong> während des<br />
Rechnungsjahres und mit Begründung und allfälligen Massnahmen im Falle der Nichteinhal-<br />
tung<br />
d. Bericht über die vom <strong>Gemeinde</strong>rat eingeleiteten Korrekturmassnahmen<br />
e. allfällige Anträge für Korrekturmassnahmen im Kompetenzbereich der <strong>Gemeinde</strong>versamm-<br />
lung<br />
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§ 43 Leistungsaufträge für Betriebseinheiten<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann für betriebliche Einheiten Leistungsaufträge erteilen.<br />
§ 44 Öffentliches Beschaffungswesen<br />
Bei öffentlichen Beschaffungen (Lieferungen, Dienstleistungen, Bauten) kommen in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Grossdietwil</strong> die kantonale und interkantonale Gesetzgebung zur Anwendung. Bei der Auftragsver-<br />
gabe stehen bei allen Verfahrensarten wirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund.<br />
§ 45 Anliegen aus der Bevölkerung<br />
1 Anliegen aus der Bevölkerung an den <strong>Gemeinde</strong>rat oder an die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung sind inner-<br />
halb angemessener Frist zu erledigen.<br />
2 Erfordert das Anliegen eine längere Bearbeitungsfrist, muss der Gesuchsteller oder die Gesuch-<br />
stellerin schriftlich orientiert werden, allenfalls mit der Erledigungsanzeige oder dem Terminplan<br />
und der Begründung, wann etwas erledigt ist.<br />
IX. Anhang<br />
§ 46 Anhang<br />
Nachfolgend sind die Grundlagen für die Organisationen, das Verfahren und die Tätigkeit von Behör-<br />
de und Verwaltung angeführt.<br />
X. Schlussbestimmungen<br />
§ 47 Inkrafttreten<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat vorliegende Organisationsverordnung am 16. März 2011 beschlossen und setzt<br />
diese rückwirkend auf den 1. Januar 2011 in Kraft. Sie ersetzt die Version vom 27. Mai 2010.<br />
<strong>Grossdietwil</strong>, 16. März 2011<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Grossdietwil</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>präsident Die <strong>Gemeinde</strong>schreiberin<br />
sig. Rudolf Lingg sig. Priska Peter<br />
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Anhang (gem. Art. 46 Organisationsverordnung)<br />
Interkommunal Inkraft<br />
- <strong>Gemeinde</strong>verbände (mit Statuten)<br />
o <strong>Gemeinde</strong>verband ARA Verband Region Murg 17.08.1981<br />
o Abfallentsorgung Luzern-Landschaft (GALL) 01.09.2000<br />
o Alters- und Pflegeheim Waldruh Willisau 01.01.2008<br />
o Konsortium MZH Hiltbrunnen 06.02.1995<br />
o Sozial-BeratungsZentrum Region Willisau-Wiggertal 01.01.2009<br />
o Verband Luzerner <strong>Gemeinde</strong>n (VLG) 13.04.2005<br />
o RegioHER 06.12.2006<br />
o EDV-IGGI 17.01.1995<br />
o Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft mit Raiffeisenbank 25.11.1997<br />
o Region Oberaargau 15.03.2006<br />
- <strong>Gemeinde</strong>verträge<br />
o <strong>Gemeinde</strong>vereinbarung „Präsidentenkonferenz Hinterland“ 05.12.2007<br />
o <strong>Gemeinde</strong>vereinbarung „PRAG – Pfaffnau, Roggliswil, Altbüron, <strong>Grossdietwil</strong>“ 06.09.2007<br />
o Zivilstandskreis Willisau 09.12.2002<br />
o Feuerwehr <strong>Grossdietwil</strong> – Altbüron inkl. Reglement 01.01.2002<br />
o Gebietsabtretung Kället und Tannen an die Feuerwehr Ebersecken 01.01.2010<br />
o Betreibungsamt <strong>Grossdietwil</strong> – Altbüron – Fischbach 01.01.2005<br />
o Musikschule Altbüron Fischbach <strong>Grossdietwil</strong> 01.08.1989<br />
o Spitex Hinterland o1.01.2008<br />
o Zivilschutzorganisation Napf 01.01.2007<br />
o Friedhofsreglement 09.12.2004<br />
o Wasserverbund <strong>Grossdietwil</strong>-Altbüron 03.09.1998<br />
- Regionale Abmachungen<br />
o Oberstufenzentrum Zell 01.01.2004<br />
o Schulschwimmen Reiden fehlt<br />
o Schiessanlage <strong>Grossdietwil</strong> 05.09.2001<br />
o Leistungsvereinbarung mit Tourismusorganisation (Pro Willisau-Wiggertal) neu<br />
o FC Algro (Beitrag Fussballplatz etc.) u.a. Schreiben vom 8.6.1999<br />
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Kommunal Inkraft<br />
- <strong>Gemeinde</strong>ordnung 01.01.2008<br />
- Reglemente<br />
o Bau- und Zonenreglement 18.12.2001<br />
o Abfallentsorgungsreglement 12.12.2002<br />
o Strassenreglement 25.10.2002<br />
o Siedlungsentwässerungsreglement mit Vollzugsverordnung 16.05.2003<br />
o Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen 25.10.2011<br />
o Wasserversorgungsreglement mit Gebührenverordnung 01.01.2010<br />
o Datenschutzreglement 05.02.1992<br />
o Unterhaltsvereinbarung Buchwaldweiher mit Korporation 17.12.2008<br />
o Verordnung für den <strong>Gemeinde</strong>führungsstab 01.06.2010<br />
- Leitbilder<br />
o <strong>Gemeinde</strong>leitbild Juni 2000<br />
- Controllinginstrumente<br />
o Legislaturprogramm 2008-2012<br />
o Finanz- und Aufgabenplan (rollend) 2010-2016<br />
o Jahreszielsetzungen jährlich<br />
o Jahresbericht jährlich<br />
o Budget jährlich<br />
o Jahresrechnung jährlich<br />
- Organisationsinstrumente<br />
o Ressort-, Aufgabenzuteilung und Stellvertretungsregelung <strong>Gemeinde</strong>rat besteht<br />
o Organigramm besteht<br />
o Personal- und Besoldungsordnung der Einwohnergemeinde 01.01.1999<br />
o Anforderungsprofile der Behörden und Kommissionen VLG<br />
o Entschädigung der Kommissionen Lohnliste<br />
o Bewilligte Nebenbeschäftigungen mit Zusatzvereinbarungen Notariatsvereinbarung<br />
- Leistungsaufträge und -vereinbarungen<br />
o Alters- und Pflegeheim Murhof, St. Urban, Vereinbarung über die<br />
Restfinanzierung der Pflege 25.01.2011<br />
o Vereinbarung Schulbesuch Kinder aus dem Gebiet „Unter-Tannen“<br />
(<strong>Gemeinde</strong> <strong>Grossdietwil</strong>) mit <strong>Gemeinde</strong>rat Ebersecken 09.02.2011<br />
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o Leistungsauftrag Schulen jährlich<br />
o Leistungsauftrag Musikschule folgt<br />
o Spitex Hinterland, Leistungsvereinbarung 01.01.2011<br />
o Verein Kinderspitex Zentralschweiz 01.01.2011<br />
o Wohn- und Begnungsort Violino, Vereinbarung über die<br />
Restfinanzierung der Pflege 10.02.2011<br />
- <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse und Weisungen<br />
o Submissionsgrundsätze<br />
o Internet- und E-Mail-Weisungen<br />
- weitere Grundlagenpapiere, Regelungen und Vereinbarungen<br />
o Baurechtsverträge<br />
- keine<br />
o Dienstbarkeitsverträge<br />
- diverse<br />
o Pachtverträge<br />
- gemeindeeigene Landparzellen<br />
o Mietverträge<br />
- Schulhausräumlichkeiten (Vereine/Institutionen und Mietwohnung)<br />
- Mehrzweckgebäude (Mietwohnungen/Lagerräumlichkeiten)<br />
o Bürgschaften<br />
- Musikschule<br />
o Bauauflagen<br />
- Gestaltungspläne<br />
- Baulinienpläne<br />
- Bebauungspläne<br />
o Genereller Entwässerungsplan (GEP)<br />
o Gefahrenkarte<br />
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