19.03.2012 - Bindlach
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19.03.2012 - Bindlach
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Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom <strong>19.03.2012</strong><br />
im Sitzungssaal des Rathauses <strong>Bindlach</strong> (19.00 Uhr bis 21.15 Uhr)<br />
Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des<br />
Gemeinderates vom 27.02.2012<br />
2. Bekanntgaben<br />
3. Bebauungsplan Nr. 53, „Kreidweg in Deps“;<br />
a) Einleitung des Verfahrens und Aufstellungsbeschluss<br />
b) Billigung des Vorentwurfes und Freigabe zur frühzeitigen Bürger-<br />
und Behördenbeteiligung<br />
4. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28, „Allersdorf Süd“;<br />
a)Einleitung des Änderungsverfahrens<br />
b) Billigung des Vorentwurfes und Freigabe zur frühzeitigen Bürger-<br />
und Behördenbeteiligung<br />
5. 11. Änderung des Flächennutzungsplan Benk, Ortsbereich Katzeneichen;<br />
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />
b) Feststellungsbeschluss<br />
6. Bebauungsplan Nr. 52, „Pferdetherapiezentrum Katzeneichen“;<br />
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />
b) Satzungsbeschluss<br />
7. Ausbau des Zufahrtsweges zur Abfalldeponie Heinersgrund;<br />
Stellungnahme der Gemeinde<br />
8. Ausbau der Erschließungsstraßen „Esbachgraben und Im Letterer“;<br />
a) Vergabe der Sanierungsbetreuung<br />
b) Vergabe der bautechnischen Begleitung, Kontrollprüfung<br />
9. Brandschutzmaßnahmen in der Schule <strong>Bindlach</strong>er Berg;<br />
a) Vergabe der Elektroarbeiten<br />
b) Vergabe der Brandschutztüren<br />
10. Wasserlieferung an den „Zweckverband zur Wasserversorgung<br />
Benker Gruppe“<br />
11. Vollzug des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes;<br />
Übernahme der Aufgaben des Standesamtes Goldkronach<br />
12.Tätigkeitsbericht der örtlichen Seniorenbeauftragten<br />
13. Verschiedenes<br />
Anwesend waren: 1 Bgm. Gerald Kolb<br />
Gemeinderäte: Gerd Elias, Werner Fuchs, Christine Geißler, Gerhard<br />
Grieshammer, Werner Hereth, Klaus-Dieter Jaunich, Berthold Just, Helmut<br />
Küfner, Alfred Lautner, Holger Maisel, Jürgen Masel, Volker Neisser, Helmut<br />
Popp, Neithard Prell, Stefanie Raps, Hans Schirmer, Rosemarie Schmidt,<br />
Edeltraut Schweingel, Sonja Sollecito, Helmut Steininger<br />
und Ortssprecherin Karin Hübner-Masel<br />
27
Der Gemeinderat ist beschlussfähig, da alle Mitglieder entsprechend der Geschäftsordnung<br />
geladen wurden und die Mehrheit anwesend und stimmberechtigt ist. Zur Tagesordnung gab es<br />
keine Einwendungen, somit gilt sie als genehmigt.<br />
Aktuelle Bürgerviertelstunde<br />
Manfred Feulner verwies auf den heutigen Tagesordnungspunkt 7 und führte aus, dass die<br />
derzeit bestehende Zufahrt zur Deponie Heinersgrund an der Westseite der Deponie endet. Um<br />
das Verkehrsaufkommen in Heinersgrund zu reduzieren, sollte die Zufahrt bis Sandreuth weitergebaut<br />
und eine Einbahnstraßenregelung eingeführt werden. Die Gemeinde sollte unbedingt<br />
fordern, das Wasser aus dem Sickerbecken in Sandreuth auch über Sandreuth abzufahren.<br />
1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates<br />
vom 27.02.2012<br />
Die Niederschrift war den Gemeinderäten mit der Sitzungsladung zugestellt worden. Es gab<br />
keine Einwände, somit gilt sie als genehmigt.<br />
2. Bekanntgaben<br />
a) Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderat durch Volker Neisser<br />
Aufgrund seiner neuen Tätigkeit als Vorsitzender des Bezirkspersonalrates der Deutschen<br />
Bundesbank befindet sich sein Arbeitsplatz künftig in München. Er kann an den Sitzungen<br />
des Gemeinderates und der Ausschüsse nicht mehr teilnehmen, deshalb legt er mit dem<br />
heutigen Tag, gem. Art. 19 i. v. mit Art. 48 Abs. 1 der Gemeindeordnung, sein Amt als<br />
Gemeinderat nieder.<br />
b) Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft – unser Dorf soll schöner werden“<br />
Der Ortsteil Benk nimmt am Landesentscheid 2012 des o. g. Wettbewerbes teil. Die<br />
Besichtigung es Ortes durch die Bewertungskommission findet am 09.07. 2012 von 13.00 bis<br />
15.00 Uhr statt.<br />
3. Bebauungsplan Nr. 53, „Kreidweg in Deps“;<br />
a) Einleitung des Verfahrens und Aufstellungsbeschluss<br />
b) Billigung des Vorentwurfes und Freigabe zur frühzeitigen Bürger- und<br />
Behördenbeteiligung<br />
Nach längerer Planungsphase legte das Architekturbüro Just einen mit den Grundstückseigentümern<br />
abgestimmten Planentwurf vor. Auf den Grundstücken FlNrn. 909, 910 und 911,<br />
Gemarkung Benk, werden Baurechte für Wohnhäuser ausgewiesen, auf dem Grundstück<br />
FlNr. 912 soll ein öffentlicher Spielplatz entstehen. Die rund 24.000 qm große Fläche ist<br />
entsprechend den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes als „Dorfgebiet“ dargestellt.<br />
Ein Uferstreifen entlang des Depser Baches dient als Ökoausgleichsfläche.<br />
Beschlüsse: Beschlüsse: a) Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Kreidweg in<br />
Deps“ wird eingeleitet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
umfasst die Grundstücke FlNrn. 909, 910, 911 und 912, Gemarkung Benk.<br />
28
Das Architekturbüro Just wird mit der Durchführung des Planungsverfahrens<br />
beauftragt. Die Grundstückseigentümer verpflichten sich zur<br />
Übernahme der Planungskosten.<br />
Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />
Persönlich beteiligt: 1<br />
Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />
b) Der Gemeinderat billigt den vom Architekturbüro Just gefertigte Entwurf zur<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Kreidweg in Deps“ in der Fassung<br />
vom <strong>19.03.2012</strong> einschließlich Begründung. Die Bürger werden gem. § 3 Abs.<br />
1 BauGB frühzeitig durch öffentliche Auslegung vom Ziel und Zweck der<br />
Planung unterrichtet. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange<br />
werden nach § 4 Abs. 1 BauGB eingeholt.<br />
Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />
Persönlich beteiligt: 1<br />
Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />
4. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28, „Allersdorf Süd“;<br />
a) Einleitung des Änderungsverfahrens<br />
b) Billigung des Vorentwurfes und Freigabe zur frühzeitigen Bürger- und<br />
Behördenbeteiligung<br />
Der Eigentümer des Grundstückes FlNr. 1351, Gemarkung <strong>Bindlach</strong>, beantragte, den<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Allersdorf-Süd“ Richtung Norden so zu<br />
erweitern, dass 2 weitere Baurechte entstehen. Das Architekturbüro Just hat eine<br />
Planänderung vorgelegt, die den Geltungsbereich des allgemeinen Wohngebietes Richtung<br />
Norden um rund 2.800 qm erweitert. Darin ist eine ca. 800 qm große Ökoausgleichsfläche<br />
vorgesehen.<br />
Beschlüsse: Beschlüsse: a) Das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Allersdorf<br />
Süd“ wird eingeleitet. Mit der Änderung wird der Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplanes um ca. 2.800 qm in nördlicher Richtung erweitert. Das<br />
Architekturbüro Just wird mit der Durchführung des Änderungsverfahrens<br />
beauftragt. Der Antragsteller verpflichtet sich, die Kosten des Änderungsverfahrens<br />
zu tragen.<br />
Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />
Persönlich beteiligt: 1<br />
Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />
b) Der Gemeinderat billigt den vom Architekturbüro Just gefertigten Planentwurf<br />
zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Allersdorf Süd“ in der<br />
Fassung vom <strong>19.03.2012</strong> einschließlich Begründung und Umweltbericht. Die<br />
Bürger werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig durch öffentliche<br />
Auslegung vom Ziel und Zweck der Planung unterrichtet. Die<br />
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 1<br />
BauGB eingeholt.<br />
Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />
Persönlich beteiligt: 1<br />
29
Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />
5. 11. Änderung des Flächennutzungsplan Benk, Ortsbereich Katzeneichen;<br />
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />
b) Feststellungsbeschluss<br />
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />
Der Entwurf zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Benk in der Fassung vom 12.12.2011<br />
lag mit Begründung und umweltbezogener Stellungnahme in der Zeit vom 16.01. bis<br />
16.02.2012 im Rahmen der Bürger- und Behördenbeteiligung öffentlich aus. Der Gemeinderat<br />
behandelte die vorgebrachten Bedenken, Hinweise und Anregungen der Bürger und der<br />
nachstehenden Träger öffentlicher Belange wie folgt:<br />
1. Schreiben des Landratsamtes vom 07.03.2012<br />
Beschluss: Beschluss: Die Hinweise des Landratsamtes beziehen sich alle auf die Festsetzungen des<br />
Bebauungsplanes Nr. 52 und wurden dort eingearbeitet.<br />
Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />
Persönlich beteiligt: 1<br />
Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />
2. Schreiben der Luftsportgemeinschaft Bayreuth vom 15.02.2012<br />
Beschluss: Beschluss: Für den Ortsbereich Katzeneichen wird der Hinweis aufgenommen, dass der<br />
Ortsteil im An- und Abflugbereich des Flugplatzes <strong>Bindlach</strong>er Berg liegt. In dem<br />
Bereich ist mit Immissionen zu rechnen.<br />
Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />
Persönlich beteiligt: 1<br />
Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />
3. Schreiben der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Benk vom <strong>19.03.2012</strong><br />
Beschluss: Beschluss: Der Ortsteil Katzeneichen wird nicht in ein Gewerbegebiet umgewandelt, es<br />
gilt weiterhin die Festsetzung „Dorfgebiet“.<br />
Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />
Persönlich beteiligt: 1<br />
Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />
4. Einwendungen der Bürger aus Katzeneichen<br />
Die Einwendungen der Bürger aus dem Ortsteil Katzeneichen beziehen sich auf den<br />
Bebauungsplan Nr. 52 und wurden dort eingearbeitet.<br />
30
) Feststellungsbeschluss<br />
Feststellungsbeschluss: Der vom Architekturbüro Just gefertigte Entwurf zur 11.<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes Benk, Ortsteil<br />
Katzeneichen, in der Fassung vom <strong>19.03.2012</strong> wird einschließlich<br />
Begründung und Umweltbericht gem. § 2 und 5 Baugesetzbuch<br />
festgestellt. Beim Landratsamt Bayreuth ist das<br />
Genehmigungsverfahren gem. § 6 Baugesetzbuch einzuleiten.<br />
31<br />
Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />
Persönlich beteiligt: 1<br />
Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung<br />
nicht teil.<br />
6. Bebauungsplan Nr. 52, „Pferdetherapiezentrum Katzeneichen“;<br />
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />
b) Satzungsbeschluss<br />
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />
Der Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Pferdetherapiezentrum Katzeneichen“<br />
in der Fassung vom 12.12.2011 lag einschließlich Begründung und Umweltbericht in der<br />
Zeit vom 16.01. bis 16.02.2012 im Rahmen der Bürger- und Behördenbeteiligung öffentlich aus.<br />
Der Gemeinderat behandelte die vorgebrachten Bedenken, Hinweise und Anregungen der<br />
Bürger und der nachstehenden Träger öffentlicher Belange wie folgt:<br />
1. Schreiben des Landratsamtes vom 07.03.2012<br />
Beschluss: Beschluss: Im Gespräch mit den Anwohnern wurde ausdrücklich Wert darauf gelegt, dass<br />
in den textlichen Festsetzungen unter Ziffer 1.3 „Öffnungszeiten für Pferdebesitzer<br />
von 9 bis 20 Uhr“ festgesetzt wird.<br />
Bereits in der Abwägung des Vorverfahrens hat der Gemeinderat ausdrücklich<br />
festgelegt: „Blecheindeckung wird im Zusammenhang mit der bebauten Ortschaft<br />
auf dem Dorf nicht zugelassen. Zulässige Dachformen werden präzisiert<br />
mit: Satteldach und Zeltdach. Zur Reduzierung der Gebäudehöhen werden<br />
zwischen und neben Steildächern auch untergeordnete Flachdachbereiche<br />
zugelassen, die zwingend zu begrünen sind. Diese Ansicht ändert der<br />
Gemeinderat nicht. Die Zulassung von Photovoltaik ist in Ziffer 2.1 festgelegt.<br />
Die Art und das Maß der baulichen Nutzung sind bei der Zeichenerklärung<br />
angegeben. Die Angaben zur GFZ + GRZ werden unter Ziffer 1.1 nochmals angegeben.<br />
Es ist auch definiert, auf welche Fläche sich die Berechnung zu beziehen<br />
hat. Mit einer Baugrenze ist die überbaubare Grundstücksfläche gekennzeichnet.<br />
Lediglich Verkehrsflächen im örtlichen Bereich sind nicht vorhanden. Dieser<br />
Umstand lässt sich nicht ändern. Somit kann der Bebauungsplan nicht als<br />
„qualifiziert“ gelten. Dies hat zur Folge, dass ein Freistellungsverfahren in dem<br />
Bereich nicht möglich ist und somit stets ein Bauantrag zu stellen ist.<br />
Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />
Persönlich beteiligt: 1
Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />
2. Schreiben der Luftsportgemeinschaft Bayreuth vom 15.02.2012<br />
Beschluss: Beschluss: Es wird darauf hingewiesen, dass das Therapiezentrum im An- und Abflugbereich<br />
des Flugplatzes <strong>Bindlach</strong>er Berg liegt. Es ist daher in dem Bereich mit<br />
Immissionen zu rechnen. Durch den Betrieb des Pferdetherapiezentrums entstehen<br />
dem Flugbetrieb keine Einschränkungen.<br />
Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />
Persönlich beteiligt: 1<br />
Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />
3. Schreiben der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Benk vom <strong>19.03.2012</strong><br />
Beschluss: Beschluss: Es ist anzumerken, dass im vorliegenden Verfahren keine Umwandlung in ein<br />
Gewerbegebiet erfolgt. In Katzeneichen gilt weiterhin die Festsetzung „Dorfgebiet“.<br />
Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />
Persönlich beteiligt: 1<br />
Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />
4. Einwendungen der Bürger aus Katzeneichen<br />
Beschluss: Beschluss: Die Bewohner aus Katzeneichen hatten bei 2 Informationsterminen am 25.01.<br />
und am 13.02.2012 Bedenken vorgetragen, dass die mit 30 Pferden beabsichtigte<br />
Anzahl zu hoch ist und einen zu großen Belegungsdruck auf die<br />
Umgebung, insbesondere auf die landwirtschaftlichen Wege, verursachen<br />
würde. 2 Inhalte wurden genau definiert und in den Plan eingetragen.<br />
1. Die Formulierung „Betriebszeit“ wird geändert auf „Öffnungszeit für Pferdebesitzer“.<br />
2. Die Anzahl der Pferde wurde auf 12 reduziert. Mit dieser Reduzierung sehen<br />
die Bewohner aus Katzeneichen ihr Anliegen erfüllt.<br />
b) Satzungsbeschluss<br />
Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />
Persönlich beteiligt: 1<br />
Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />
Satzungsbeschluss: Der Gemeinderat beschließt den vom Architekturbüro Just gefertigten<br />
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 52 „Pferdetherapiezentrum Katzeneichen“<br />
in der Fassung vom <strong>19.03.2012</strong> einschließlich Begründung und<br />
Umweltbericht gem. § 10 Baugesetzbuch als Satzung. Die Stellungnahmen<br />
der Bürger und Träger öffentlicher Belange sind in die Satzung<br />
eingearbeitet. Der Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.<br />
Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />
Persönlich beteiligt: 1<br />
32
Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht<br />
teil.<br />
7. Ausbau des Zufahrtsweges zur Abfalldeponie Heinersgrund;<br />
Stellungnahme der Gemeinde<br />
Das Tiefbauamt der Stadt Bayreuth bittet mit Schreiben vom 21.02.2012 um die gemeindliche<br />
Stellungnahme zum Ausbau der Zufahrt zur Deponie Heinersgrund. Während der Abdeckphase<br />
von ca. 3 Jahren Dauer kommt es zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen, deshalb<br />
soll der Zufahrtsweg zur Deponie ausgebaut und 3 Ausweichstellen angelegt werden. Dies<br />
forderten bereits die Heinersgrunder Bürger beim Erörterungstermin zum Ausbau der Deponie.<br />
Mit dem Bau des vorzeitig genehmigten Sickerbeckens wurde bereits begonnen, so dass in<br />
nächster Zeit mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. In der Diskussion wurde<br />
vorgeschlagen, dem geplanten Ausbau des Zufahrtsweges nicht zuzustimmen. Die<br />
bestehende Zufahrt endet an der Westseite der Deponie. Dieser Weg sollte bis Sandreuth und<br />
Schaitz weitergebaut werden, damit die Fahrzeuge die Deponie Richtung Norden wieder<br />
verlassen könnten. Mit dieser Einbahnstraßenregelung würde sich das Verkehrskaufkommen<br />
für den Ortsteil Heinersgrund halbieren. Vor allem sollte sichergestellt sein, dass das<br />
Sickerwasser aus dem Becken Sandreuth auch über Sandreuth und Schaitz abgefahren wird.<br />
Beschluss: Dem von der Stadt Bayreuth vorgestellten Ausbauplan der Zufahrt zur Deponie<br />
Heinersgrund wird nicht zugestimmt. Der jetzt im Westteil der Deponie<br />
endende Zufahrtsweg sollte bis Sandreuth/Schaitz ausgebaut werden, so dass<br />
eine Ein-bahnstraßenregelung angeordnet werden kann. In jedem Fall hat der<br />
Betreiber sicherzustellen, dass das Sickerwasser aus dem Becken Sandreuth<br />
über Sandreuth/Schaitz abgefahren wird, damit dieser Verkehr den Ortsteil<br />
Heinersgrund nicht zusätzlich belastet.<br />
Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 21 Nein: 0<br />
8. Ausbau der Erschließungsstraßen „Esbachgraben und Im Letterer“;<br />
a) Vergabe der Sanierungsbetreuung<br />
b) Vergabe der bautechnischen Begleitung, Kontrollprüfung<br />
Beim Ausbau der Erschließungsstraßen ist aufgrund der Vornutzung des Geländes von einem<br />
erhöhten gutachterlichen Aufwand auszugehen. Die Auffüllungen sind oftmals nicht<br />
standfest, wasserführend und besitzen lokal stark schwankende Schadstoffgehalte. Eine<br />
unzureichende Trennung nach unterschiedlichen Schadstoffklassen kann dabei zu erheblich<br />
höheren Entsorgungskosten führen.<br />
a) Vergabe der Sanierungsbetreuung<br />
Beschluss: Das Ingenieurbüro Piewak, Bayreuth, wird mit der altlastenspezifischen<br />
Sanierungsbetreuung beauftragt. Grundlage des Auftrages ist das<br />
Kostenangebot vom 28.02.2012 mit einer Bruttosumme von 13.726 €. Die<br />
Gesamtsumme kommt nur zum Tragen, wenn alle angenommenen<br />
Untersuchungen durchgeführt werden müssen.<br />
Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 21 Nein: 0<br />
b) Vergabe der bautechnischen Begleitung, Kontrollprüfung<br />
Beschluss: Das Ingenieurbüro Piewak, Bayreuth, wird mit der bautechnischen Begleitung<br />
und Kontrollprüfungen im Baugrund beim Ausbau der Erschießungsstraßen<br />
beauftragt. Grundlage des Auftrage ist das Kostenangebot vom 28.02.2012 mit<br />
einer Bruttosumme von 10.048 €.<br />
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Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 21 Nein: 0<br />
9. Brandschutzmaßnahmen in der Schule <strong>Bindlach</strong>er Berg;<br />
a) Vergabe der Elektroarbeiten<br />
b) Vergabe der Brandschutztüren<br />
a) Vergabe der Elektroarbeiten<br />
Zur Ergänzung der sicherheitstechnischen Einrichtungen wurden 3 Firmen zur Abgabe eines<br />
freihändigen Angebots aufgefordert. 2 Firmen gaben Angebote ab. Beide Angebote sind<br />
gleichwertig, so dass das Günstigere angenommen werden sollte. Da kein Angebot eines<br />
örtlichen Bieters vorlag, entwickelte sich eine Diskussion über den Vergabemodus. Schließlich<br />
fasste das Gremium folgenden<br />
Beschluss: Die Gerlitz Elektro GmbH, Bayreuth. wird mit dem Einbau der sicherheitstechnischen<br />
Einrichtungen in die Schule am <strong>Bindlach</strong>er Berg beauftragt. Grundlage<br />
des Auftrages ist das Angebot vom 06.03.2012 mit einer Bruttosumme von<br />
14.400,32 €.<br />
Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 16 Nein: 5<br />
b) Vergabe der Brandschutztüren<br />
Der Bürgermeister erklärte, dass aufgrund des Brandschutzberichtes in der Schule am<br />
<strong>Bindlach</strong>er Berg beim Werkraum und im Flur jeweils noch eine Feuerschutztür einzubauen ist.<br />
Beide Türen haben Sondermaße. Aufgrund des Angebotes der Firma Industrietore und<br />
Verladetechnik, Wendelstein, vom 28.02.2012 mit einer Bruttosumme von 5.909,94 € erteilt der<br />
Bürgermeister den Auftrag. Das Gremium nahm dies zustimmend zur Kenntnis.<br />
10. Wasserlieferung an den „Zweckverband zur Wasserversorgung Benker Gruppe“<br />
Im Rahmen des Ausbaus der Staatsstraße St 2183 müssen während der Gründungsarbeiten im<br />
Wasserschutzgebiet des Zweckverbandes „Benker Gruppe“ beide Tiefbrunnen für ca. 6<br />
Monate außer Betrieb genommen werden. Für diesen Zeitraum ist deshalb eine Ersatzwasserversorgung<br />
erforderlich. Nach technischer Prüfung ist eine Wasserabgabe von 25.000 m³ pro<br />
Monat aus der <strong>Bindlach</strong>er Wasserversorgung möglich. Geliefert wird Mischwasser mit 60 %<br />
Brunnen- und 40 % FWO-Wasser.<br />
Beschluss: Die Gemeinde beliefert den Zweckverband zur Wasserversorgung „Benker<br />
Gruppe“ für einen Zeitraum von ca. 6 Monaten mit dem benötigten Trinkwasser.<br />
Entsprechend des Beschlusses vom 17.01.2011 wird ein Preis von 0,80 €/m³<br />
berechnet. Sollte die FWO der Gemeinde einen höheren Preis in Rechnung<br />
stellen, erhöht sich auch der m³-Preis bei der Berechnung an den Zweckverband.<br />
0<br />
Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 21 Nein:<br />
11. Vollzug des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes;<br />
Übernahme der Aufgaben des Standesamtes Goldkronach<br />
Der Stadtrat Goldkronach hat am 07.03.2012 beschlossen, die Aufgaben des Standesamtes<br />
Goldkronach ab 01.01.2013 dem Standesamt der Gemeinde <strong>Bindlach</strong> zu übertragen. Das<br />
34
Standesamt <strong>Bindlach</strong> sieht sich in der Lage, die zusätzlich anfallenden Personenstandsfälle zu<br />
beurkunden, deshalb fasste das Gremium folgenden<br />
Beschluss: Der Gemeinderat stimmt einer Zusammenlegung der Standesämter Goldkronach<br />
und <strong>Bindlach</strong> zu. Das Standesamt <strong>Bindlach</strong> übernimmt ab dem<br />
01.01.2013 auch die Aufgaben des Standesamtes Goldkronach. In einer noch<br />
abzuschließenden Vereinbarung wird festgelegt, dass die Stadt Goldkronach<br />
jährlich eine Umlage in Höhe von 2 €/Einwohner zahlt. Aufwendungen, die<br />
aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Grundlagen für die Aufgaben der<br />
Standesämter notwendig werden, sind von der Stadt anteilig zu übernehmen.<br />
Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 21 Nein: 0<br />
12. Tätigkeitsbericht der örtlichen Seniorenbeauftragten<br />
Die Seniorenbeauftragten Antje Müller-Berndt und Rudolf Daum kümmern sich um die Belange<br />
der <strong>Bindlach</strong>er Senioren. Im Rathaus wurde eine Sprechstunde eingerichtet, die aber nur<br />
geringen Zuspruch erfährt. Aus ihren Tätigkeiten in Sozialverbänden können beide Hinweise an<br />
Senioren weitergeben, z. B. von welchen Behörden Hilfe beantragt werden kann und welche<br />
benötigten Hilfsmittel bezuschusst werden. Es wurden Besuchsdienste organisiert und<br />
gemeinsame Infoveranstaltungen abgehalten. Im Landkreis Bayreuth findet regelmäßig ein<br />
Erfahrungsaustausch mit Seniorenbeauftragten anderer Gemeinden statt. Die Beauftragten<br />
werden von Frau Meister aus dem gemeindlichen Sozialamt gut unterstützt, Nach Meinung der<br />
Seniorenbeauftragten besteht künftig in <strong>Bindlach</strong> Bedarf zur Kurzzeitpflege oder für betreutes<br />
Wohnen. Abschließend bedankte sich der Bürgermeister für die engagierte ehrenamtliche<br />
Tätigkeit der beiden Seniorenbeauftragten.<br />
13. Verschiedenes<br />
a) Sitzungstermine<br />
Am 02. und 24.04.2012 finden im Gemeinderat Haushaltsberatungen statt. Am 26.03.2012 ist<br />
eine Haupt- und Finanzausschusssitzung vorgesehen.<br />
b) Leichenhalle in Benk<br />
Gemeinderat Maisel wies darauf hin, dass die Fassade der Benker Leichenhalle ausgebessert<br />
werden müsste. Im Juli wird Benk im Rahmen des Ortsverschönerungswettbewerbes besichtigt.<br />
c) Anlegung eines Außenbahnsteiges am Bahnhof <strong>Bindlach</strong><br />
Gemeinderat Hereth fragte nach, ob sich die DB-Vertreter nach dem Ortstermin am 29.02.2012<br />
nochmals gemeldet hätten. Der Bürgermeister berichtete von einem Telefongespräch mit der<br />
Bayerischen Eisenbahngesellschaft zum geplanten Außenbahnsteig. Er will sich diese Auskunft<br />
nochmals schriftlich bestätigen lassen.<br />
M a i s e l K o l b<br />
Protokollführer 1. Bürgermeister<br />
35