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19.03.2012 - Bindlach

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Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom <strong>19.03.2012</strong><br />

im Sitzungssaal des Rathauses <strong>Bindlach</strong> (19.00 Uhr bis 21.15 Uhr)<br />

Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des<br />

Gemeinderates vom 27.02.2012<br />

2. Bekanntgaben<br />

3. Bebauungsplan Nr. 53, „Kreidweg in Deps“;<br />

a) Einleitung des Verfahrens und Aufstellungsbeschluss<br />

b) Billigung des Vorentwurfes und Freigabe zur frühzeitigen Bürger-<br />

und Behördenbeteiligung<br />

4. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28, „Allersdorf Süd“;<br />

a)Einleitung des Änderungsverfahrens<br />

b) Billigung des Vorentwurfes und Freigabe zur frühzeitigen Bürger-<br />

und Behördenbeteiligung<br />

5. 11. Änderung des Flächennutzungsplan Benk, Ortsbereich Katzeneichen;<br />

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

b) Feststellungsbeschluss<br />

6. Bebauungsplan Nr. 52, „Pferdetherapiezentrum Katzeneichen“;<br />

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

b) Satzungsbeschluss<br />

7. Ausbau des Zufahrtsweges zur Abfalldeponie Heinersgrund;<br />

Stellungnahme der Gemeinde<br />

8. Ausbau der Erschließungsstraßen „Esbachgraben und Im Letterer“;<br />

a) Vergabe der Sanierungsbetreuung<br />

b) Vergabe der bautechnischen Begleitung, Kontrollprüfung<br />

9. Brandschutzmaßnahmen in der Schule <strong>Bindlach</strong>er Berg;<br />

a) Vergabe der Elektroarbeiten<br />

b) Vergabe der Brandschutztüren<br />

10. Wasserlieferung an den „Zweckverband zur Wasserversorgung<br />

Benker Gruppe“<br />

11. Vollzug des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes;<br />

Übernahme der Aufgaben des Standesamtes Goldkronach<br />

12.Tätigkeitsbericht der örtlichen Seniorenbeauftragten<br />

13. Verschiedenes<br />

Anwesend waren: 1 Bgm. Gerald Kolb<br />

Gemeinderäte: Gerd Elias, Werner Fuchs, Christine Geißler, Gerhard<br />

Grieshammer, Werner Hereth, Klaus-Dieter Jaunich, Berthold Just, Helmut<br />

Küfner, Alfred Lautner, Holger Maisel, Jürgen Masel, Volker Neisser, Helmut<br />

Popp, Neithard Prell, Stefanie Raps, Hans Schirmer, Rosemarie Schmidt,<br />

Edeltraut Schweingel, Sonja Sollecito, Helmut Steininger<br />

und Ortssprecherin Karin Hübner-Masel<br />

27


Der Gemeinderat ist beschlussfähig, da alle Mitglieder entsprechend der Geschäftsordnung<br />

geladen wurden und die Mehrheit anwesend und stimmberechtigt ist. Zur Tagesordnung gab es<br />

keine Einwendungen, somit gilt sie als genehmigt.<br />

Aktuelle Bürgerviertelstunde<br />

Manfred Feulner verwies auf den heutigen Tagesordnungspunkt 7 und führte aus, dass die<br />

derzeit bestehende Zufahrt zur Deponie Heinersgrund an der Westseite der Deponie endet. Um<br />

das Verkehrsaufkommen in Heinersgrund zu reduzieren, sollte die Zufahrt bis Sandreuth weitergebaut<br />

und eine Einbahnstraßenregelung eingeführt werden. Die Gemeinde sollte unbedingt<br />

fordern, das Wasser aus dem Sickerbecken in Sandreuth auch über Sandreuth abzufahren.<br />

1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates<br />

vom 27.02.2012<br />

Die Niederschrift war den Gemeinderäten mit der Sitzungsladung zugestellt worden. Es gab<br />

keine Einwände, somit gilt sie als genehmigt.<br />

2. Bekanntgaben<br />

a) Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderat durch Volker Neisser<br />

Aufgrund seiner neuen Tätigkeit als Vorsitzender des Bezirkspersonalrates der Deutschen<br />

Bundesbank befindet sich sein Arbeitsplatz künftig in München. Er kann an den Sitzungen<br />

des Gemeinderates und der Ausschüsse nicht mehr teilnehmen, deshalb legt er mit dem<br />

heutigen Tag, gem. Art. 19 i. v. mit Art. 48 Abs. 1 der Gemeindeordnung, sein Amt als<br />

Gemeinderat nieder.<br />

b) Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft – unser Dorf soll schöner werden“<br />

Der Ortsteil Benk nimmt am Landesentscheid 2012 des o. g. Wettbewerbes teil. Die<br />

Besichtigung es Ortes durch die Bewertungskommission findet am 09.07. 2012 von 13.00 bis<br />

15.00 Uhr statt.<br />

3. Bebauungsplan Nr. 53, „Kreidweg in Deps“;<br />

a) Einleitung des Verfahrens und Aufstellungsbeschluss<br />

b) Billigung des Vorentwurfes und Freigabe zur frühzeitigen Bürger- und<br />

Behördenbeteiligung<br />

Nach längerer Planungsphase legte das Architekturbüro Just einen mit den Grundstückseigentümern<br />

abgestimmten Planentwurf vor. Auf den Grundstücken FlNrn. 909, 910 und 911,<br />

Gemarkung Benk, werden Baurechte für Wohnhäuser ausgewiesen, auf dem Grundstück<br />

FlNr. 912 soll ein öffentlicher Spielplatz entstehen. Die rund 24.000 qm große Fläche ist<br />

entsprechend den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes als „Dorfgebiet“ dargestellt.<br />

Ein Uferstreifen entlang des Depser Baches dient als Ökoausgleichsfläche.<br />

Beschlüsse: Beschlüsse: a) Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Kreidweg in<br />

Deps“ wird eingeleitet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

umfasst die Grundstücke FlNrn. 909, 910, 911 und 912, Gemarkung Benk.<br />

28


Das Architekturbüro Just wird mit der Durchführung des Planungsverfahrens<br />

beauftragt. Die Grundstückseigentümer verpflichten sich zur<br />

Übernahme der Planungskosten.<br />

Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />

Persönlich beteiligt: 1<br />

Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />

b) Der Gemeinderat billigt den vom Architekturbüro Just gefertigte Entwurf zur<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Kreidweg in Deps“ in der Fassung<br />

vom <strong>19.03.2012</strong> einschließlich Begründung. Die Bürger werden gem. § 3 Abs.<br />

1 BauGB frühzeitig durch öffentliche Auslegung vom Ziel und Zweck der<br />

Planung unterrichtet. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange<br />

werden nach § 4 Abs. 1 BauGB eingeholt.<br />

Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />

Persönlich beteiligt: 1<br />

Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />

4. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28, „Allersdorf Süd“;<br />

a) Einleitung des Änderungsverfahrens<br />

b) Billigung des Vorentwurfes und Freigabe zur frühzeitigen Bürger- und<br />

Behördenbeteiligung<br />

Der Eigentümer des Grundstückes FlNr. 1351, Gemarkung <strong>Bindlach</strong>, beantragte, den<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Allersdorf-Süd“ Richtung Norden so zu<br />

erweitern, dass 2 weitere Baurechte entstehen. Das Architekturbüro Just hat eine<br />

Planänderung vorgelegt, die den Geltungsbereich des allgemeinen Wohngebietes Richtung<br />

Norden um rund 2.800 qm erweitert. Darin ist eine ca. 800 qm große Ökoausgleichsfläche<br />

vorgesehen.<br />

Beschlüsse: Beschlüsse: a) Das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Allersdorf<br />

Süd“ wird eingeleitet. Mit der Änderung wird der Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplanes um ca. 2.800 qm in nördlicher Richtung erweitert. Das<br />

Architekturbüro Just wird mit der Durchführung des Änderungsverfahrens<br />

beauftragt. Der Antragsteller verpflichtet sich, die Kosten des Änderungsverfahrens<br />

zu tragen.<br />

Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />

Persönlich beteiligt: 1<br />

Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />

b) Der Gemeinderat billigt den vom Architekturbüro Just gefertigten Planentwurf<br />

zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Allersdorf Süd“ in der<br />

Fassung vom <strong>19.03.2012</strong> einschließlich Begründung und Umweltbericht. Die<br />

Bürger werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig durch öffentliche<br />

Auslegung vom Ziel und Zweck der Planung unterrichtet. Die<br />

Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 1<br />

BauGB eingeholt.<br />

Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />

Persönlich beteiligt: 1<br />

29


Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />

5. 11. Änderung des Flächennutzungsplan Benk, Ortsbereich Katzeneichen;<br />

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

b) Feststellungsbeschluss<br />

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

Der Entwurf zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Benk in der Fassung vom 12.12.2011<br />

lag mit Begründung und umweltbezogener Stellungnahme in der Zeit vom 16.01. bis<br />

16.02.2012 im Rahmen der Bürger- und Behördenbeteiligung öffentlich aus. Der Gemeinderat<br />

behandelte die vorgebrachten Bedenken, Hinweise und Anregungen der Bürger und der<br />

nachstehenden Träger öffentlicher Belange wie folgt:<br />

1. Schreiben des Landratsamtes vom 07.03.2012<br />

Beschluss: Beschluss: Die Hinweise des Landratsamtes beziehen sich alle auf die Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes Nr. 52 und wurden dort eingearbeitet.<br />

Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />

Persönlich beteiligt: 1<br />

Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />

2. Schreiben der Luftsportgemeinschaft Bayreuth vom 15.02.2012<br />

Beschluss: Beschluss: Für den Ortsbereich Katzeneichen wird der Hinweis aufgenommen, dass der<br />

Ortsteil im An- und Abflugbereich des Flugplatzes <strong>Bindlach</strong>er Berg liegt. In dem<br />

Bereich ist mit Immissionen zu rechnen.<br />

Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />

Persönlich beteiligt: 1<br />

Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />

3. Schreiben der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Benk vom <strong>19.03.2012</strong><br />

Beschluss: Beschluss: Der Ortsteil Katzeneichen wird nicht in ein Gewerbegebiet umgewandelt, es<br />

gilt weiterhin die Festsetzung „Dorfgebiet“.<br />

Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />

Persönlich beteiligt: 1<br />

Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />

4. Einwendungen der Bürger aus Katzeneichen<br />

Die Einwendungen der Bürger aus dem Ortsteil Katzeneichen beziehen sich auf den<br />

Bebauungsplan Nr. 52 und wurden dort eingearbeitet.<br />

30


) Feststellungsbeschluss<br />

Feststellungsbeschluss: Der vom Architekturbüro Just gefertigte Entwurf zur 11.<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes Benk, Ortsteil<br />

Katzeneichen, in der Fassung vom <strong>19.03.2012</strong> wird einschließlich<br />

Begründung und Umweltbericht gem. § 2 und 5 Baugesetzbuch<br />

festgestellt. Beim Landratsamt Bayreuth ist das<br />

Genehmigungsverfahren gem. § 6 Baugesetzbuch einzuleiten.<br />

31<br />

Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />

Persönlich beteiligt: 1<br />

Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung<br />

nicht teil.<br />

6. Bebauungsplan Nr. 52, „Pferdetherapiezentrum Katzeneichen“;<br />

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

b) Satzungsbeschluss<br />

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

Der Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Pferdetherapiezentrum Katzeneichen“<br />

in der Fassung vom 12.12.2011 lag einschließlich Begründung und Umweltbericht in der<br />

Zeit vom 16.01. bis 16.02.2012 im Rahmen der Bürger- und Behördenbeteiligung öffentlich aus.<br />

Der Gemeinderat behandelte die vorgebrachten Bedenken, Hinweise und Anregungen der<br />

Bürger und der nachstehenden Träger öffentlicher Belange wie folgt:<br />

1. Schreiben des Landratsamtes vom 07.03.2012<br />

Beschluss: Beschluss: Im Gespräch mit den Anwohnern wurde ausdrücklich Wert darauf gelegt, dass<br />

in den textlichen Festsetzungen unter Ziffer 1.3 „Öffnungszeiten für Pferdebesitzer<br />

von 9 bis 20 Uhr“ festgesetzt wird.<br />

Bereits in der Abwägung des Vorverfahrens hat der Gemeinderat ausdrücklich<br />

festgelegt: „Blecheindeckung wird im Zusammenhang mit der bebauten Ortschaft<br />

auf dem Dorf nicht zugelassen. Zulässige Dachformen werden präzisiert<br />

mit: Satteldach und Zeltdach. Zur Reduzierung der Gebäudehöhen werden<br />

zwischen und neben Steildächern auch untergeordnete Flachdachbereiche<br />

zugelassen, die zwingend zu begrünen sind. Diese Ansicht ändert der<br />

Gemeinderat nicht. Die Zulassung von Photovoltaik ist in Ziffer 2.1 festgelegt.<br />

Die Art und das Maß der baulichen Nutzung sind bei der Zeichenerklärung<br />

angegeben. Die Angaben zur GFZ + GRZ werden unter Ziffer 1.1 nochmals angegeben.<br />

Es ist auch definiert, auf welche Fläche sich die Berechnung zu beziehen<br />

hat. Mit einer Baugrenze ist die überbaubare Grundstücksfläche gekennzeichnet.<br />

Lediglich Verkehrsflächen im örtlichen Bereich sind nicht vorhanden. Dieser<br />

Umstand lässt sich nicht ändern. Somit kann der Bebauungsplan nicht als<br />

„qualifiziert“ gelten. Dies hat zur Folge, dass ein Freistellungsverfahren in dem<br />

Bereich nicht möglich ist und somit stets ein Bauantrag zu stellen ist.<br />

Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />

Persönlich beteiligt: 1


Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />

2. Schreiben der Luftsportgemeinschaft Bayreuth vom 15.02.2012<br />

Beschluss: Beschluss: Es wird darauf hingewiesen, dass das Therapiezentrum im An- und Abflugbereich<br />

des Flugplatzes <strong>Bindlach</strong>er Berg liegt. Es ist daher in dem Bereich mit<br />

Immissionen zu rechnen. Durch den Betrieb des Pferdetherapiezentrums entstehen<br />

dem Flugbetrieb keine Einschränkungen.<br />

Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />

Persönlich beteiligt: 1<br />

Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />

3. Schreiben der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Benk vom <strong>19.03.2012</strong><br />

Beschluss: Beschluss: Es ist anzumerken, dass im vorliegenden Verfahren keine Umwandlung in ein<br />

Gewerbegebiet erfolgt. In Katzeneichen gilt weiterhin die Festsetzung „Dorfgebiet“.<br />

Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />

Persönlich beteiligt: 1<br />

Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />

4. Einwendungen der Bürger aus Katzeneichen<br />

Beschluss: Beschluss: Die Bewohner aus Katzeneichen hatten bei 2 Informationsterminen am 25.01.<br />

und am 13.02.2012 Bedenken vorgetragen, dass die mit 30 Pferden beabsichtigte<br />

Anzahl zu hoch ist und einen zu großen Belegungsdruck auf die<br />

Umgebung, insbesondere auf die landwirtschaftlichen Wege, verursachen<br />

würde. 2 Inhalte wurden genau definiert und in den Plan eingetragen.<br />

1. Die Formulierung „Betriebszeit“ wird geändert auf „Öffnungszeit für Pferdebesitzer“.<br />

2. Die Anzahl der Pferde wurde auf 12 reduziert. Mit dieser Reduzierung sehen<br />

die Bewohner aus Katzeneichen ihr Anliegen erfüllt.<br />

b) Satzungsbeschluss<br />

Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />

Persönlich beteiligt: 1<br />

Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.<br />

Satzungsbeschluss: Der Gemeinderat beschließt den vom Architekturbüro Just gefertigten<br />

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 52 „Pferdetherapiezentrum Katzeneichen“<br />

in der Fassung vom <strong>19.03.2012</strong> einschließlich Begründung und<br />

Umweltbericht gem. § 10 Baugesetzbuch als Satzung. Die Stellungnahmen<br />

der Bürger und Träger öffentlicher Belange sind in die Satzung<br />

eingearbeitet. Der Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.<br />

Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 20 Nein: 0<br />

Persönlich beteiligt: 1<br />

32


Anm.: Architekt Just nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht<br />

teil.<br />

7. Ausbau des Zufahrtsweges zur Abfalldeponie Heinersgrund;<br />

Stellungnahme der Gemeinde<br />

Das Tiefbauamt der Stadt Bayreuth bittet mit Schreiben vom 21.02.2012 um die gemeindliche<br />

Stellungnahme zum Ausbau der Zufahrt zur Deponie Heinersgrund. Während der Abdeckphase<br />

von ca. 3 Jahren Dauer kommt es zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen, deshalb<br />

soll der Zufahrtsweg zur Deponie ausgebaut und 3 Ausweichstellen angelegt werden. Dies<br />

forderten bereits die Heinersgrunder Bürger beim Erörterungstermin zum Ausbau der Deponie.<br />

Mit dem Bau des vorzeitig genehmigten Sickerbeckens wurde bereits begonnen, so dass in<br />

nächster Zeit mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. In der Diskussion wurde<br />

vorgeschlagen, dem geplanten Ausbau des Zufahrtsweges nicht zuzustimmen. Die<br />

bestehende Zufahrt endet an der Westseite der Deponie. Dieser Weg sollte bis Sandreuth und<br />

Schaitz weitergebaut werden, damit die Fahrzeuge die Deponie Richtung Norden wieder<br />

verlassen könnten. Mit dieser Einbahnstraßenregelung würde sich das Verkehrskaufkommen<br />

für den Ortsteil Heinersgrund halbieren. Vor allem sollte sichergestellt sein, dass das<br />

Sickerwasser aus dem Becken Sandreuth auch über Sandreuth und Schaitz abgefahren wird.<br />

Beschluss: Dem von der Stadt Bayreuth vorgestellten Ausbauplan der Zufahrt zur Deponie<br />

Heinersgrund wird nicht zugestimmt. Der jetzt im Westteil der Deponie<br />

endende Zufahrtsweg sollte bis Sandreuth/Schaitz ausgebaut werden, so dass<br />

eine Ein-bahnstraßenregelung angeordnet werden kann. In jedem Fall hat der<br />

Betreiber sicherzustellen, dass das Sickerwasser aus dem Becken Sandreuth<br />

über Sandreuth/Schaitz abgefahren wird, damit dieser Verkehr den Ortsteil<br />

Heinersgrund nicht zusätzlich belastet.<br />

Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 21 Nein: 0<br />

8. Ausbau der Erschließungsstraßen „Esbachgraben und Im Letterer“;<br />

a) Vergabe der Sanierungsbetreuung<br />

b) Vergabe der bautechnischen Begleitung, Kontrollprüfung<br />

Beim Ausbau der Erschließungsstraßen ist aufgrund der Vornutzung des Geländes von einem<br />

erhöhten gutachterlichen Aufwand auszugehen. Die Auffüllungen sind oftmals nicht<br />

standfest, wasserführend und besitzen lokal stark schwankende Schadstoffgehalte. Eine<br />

unzureichende Trennung nach unterschiedlichen Schadstoffklassen kann dabei zu erheblich<br />

höheren Entsorgungskosten führen.<br />

a) Vergabe der Sanierungsbetreuung<br />

Beschluss: Das Ingenieurbüro Piewak, Bayreuth, wird mit der altlastenspezifischen<br />

Sanierungsbetreuung beauftragt. Grundlage des Auftrages ist das<br />

Kostenangebot vom 28.02.2012 mit einer Bruttosumme von 13.726 €. Die<br />

Gesamtsumme kommt nur zum Tragen, wenn alle angenommenen<br />

Untersuchungen durchgeführt werden müssen.<br />

Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 21 Nein: 0<br />

b) Vergabe der bautechnischen Begleitung, Kontrollprüfung<br />

Beschluss: Das Ingenieurbüro Piewak, Bayreuth, wird mit der bautechnischen Begleitung<br />

und Kontrollprüfungen im Baugrund beim Ausbau der Erschießungsstraßen<br />

beauftragt. Grundlage des Auftrage ist das Kostenangebot vom 28.02.2012 mit<br />

einer Bruttosumme von 10.048 €.<br />

33


Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 21 Nein: 0<br />

9. Brandschutzmaßnahmen in der Schule <strong>Bindlach</strong>er Berg;<br />

a) Vergabe der Elektroarbeiten<br />

b) Vergabe der Brandschutztüren<br />

a) Vergabe der Elektroarbeiten<br />

Zur Ergänzung der sicherheitstechnischen Einrichtungen wurden 3 Firmen zur Abgabe eines<br />

freihändigen Angebots aufgefordert. 2 Firmen gaben Angebote ab. Beide Angebote sind<br />

gleichwertig, so dass das Günstigere angenommen werden sollte. Da kein Angebot eines<br />

örtlichen Bieters vorlag, entwickelte sich eine Diskussion über den Vergabemodus. Schließlich<br />

fasste das Gremium folgenden<br />

Beschluss: Die Gerlitz Elektro GmbH, Bayreuth. wird mit dem Einbau der sicherheitstechnischen<br />

Einrichtungen in die Schule am <strong>Bindlach</strong>er Berg beauftragt. Grundlage<br />

des Auftrages ist das Angebot vom 06.03.2012 mit einer Bruttosumme von<br />

14.400,32 €.<br />

Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 16 Nein: 5<br />

b) Vergabe der Brandschutztüren<br />

Der Bürgermeister erklärte, dass aufgrund des Brandschutzberichtes in der Schule am<br />

<strong>Bindlach</strong>er Berg beim Werkraum und im Flur jeweils noch eine Feuerschutztür einzubauen ist.<br />

Beide Türen haben Sondermaße. Aufgrund des Angebotes der Firma Industrietore und<br />

Verladetechnik, Wendelstein, vom 28.02.2012 mit einer Bruttosumme von 5.909,94 € erteilt der<br />

Bürgermeister den Auftrag. Das Gremium nahm dies zustimmend zur Kenntnis.<br />

10. Wasserlieferung an den „Zweckverband zur Wasserversorgung Benker Gruppe“<br />

Im Rahmen des Ausbaus der Staatsstraße St 2183 müssen während der Gründungsarbeiten im<br />

Wasserschutzgebiet des Zweckverbandes „Benker Gruppe“ beide Tiefbrunnen für ca. 6<br />

Monate außer Betrieb genommen werden. Für diesen Zeitraum ist deshalb eine Ersatzwasserversorgung<br />

erforderlich. Nach technischer Prüfung ist eine Wasserabgabe von 25.000 m³ pro<br />

Monat aus der <strong>Bindlach</strong>er Wasserversorgung möglich. Geliefert wird Mischwasser mit 60 %<br />

Brunnen- und 40 % FWO-Wasser.<br />

Beschluss: Die Gemeinde beliefert den Zweckverband zur Wasserversorgung „Benker<br />

Gruppe“ für einen Zeitraum von ca. 6 Monaten mit dem benötigten Trinkwasser.<br />

Entsprechend des Beschlusses vom 17.01.2011 wird ein Preis von 0,80 €/m³<br />

berechnet. Sollte die FWO der Gemeinde einen höheren Preis in Rechnung<br />

stellen, erhöht sich auch der m³-Preis bei der Berechnung an den Zweckverband.<br />

0<br />

Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 21 Nein:<br />

11. Vollzug des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes;<br />

Übernahme der Aufgaben des Standesamtes Goldkronach<br />

Der Stadtrat Goldkronach hat am 07.03.2012 beschlossen, die Aufgaben des Standesamtes<br />

Goldkronach ab 01.01.2013 dem Standesamt der Gemeinde <strong>Bindlach</strong> zu übertragen. Das<br />

34


Standesamt <strong>Bindlach</strong> sieht sich in der Lage, die zusätzlich anfallenden Personenstandsfälle zu<br />

beurkunden, deshalb fasste das Gremium folgenden<br />

Beschluss: Der Gemeinderat stimmt einer Zusammenlegung der Standesämter Goldkronach<br />

und <strong>Bindlach</strong> zu. Das Standesamt <strong>Bindlach</strong> übernimmt ab dem<br />

01.01.2013 auch die Aufgaben des Standesamtes Goldkronach. In einer noch<br />

abzuschließenden Vereinbarung wird festgelegt, dass die Stadt Goldkronach<br />

jährlich eine Umlage in Höhe von 2 €/Einwohner zahlt. Aufwendungen, die<br />

aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Grundlagen für die Aufgaben der<br />

Standesämter notwendig werden, sind von der Stadt anteilig zu übernehmen.<br />

Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 Ja: 21 Nein: 0<br />

12. Tätigkeitsbericht der örtlichen Seniorenbeauftragten<br />

Die Seniorenbeauftragten Antje Müller-Berndt und Rudolf Daum kümmern sich um die Belange<br />

der <strong>Bindlach</strong>er Senioren. Im Rathaus wurde eine Sprechstunde eingerichtet, die aber nur<br />

geringen Zuspruch erfährt. Aus ihren Tätigkeiten in Sozialverbänden können beide Hinweise an<br />

Senioren weitergeben, z. B. von welchen Behörden Hilfe beantragt werden kann und welche<br />

benötigten Hilfsmittel bezuschusst werden. Es wurden Besuchsdienste organisiert und<br />

gemeinsame Infoveranstaltungen abgehalten. Im Landkreis Bayreuth findet regelmäßig ein<br />

Erfahrungsaustausch mit Seniorenbeauftragten anderer Gemeinden statt. Die Beauftragten<br />

werden von Frau Meister aus dem gemeindlichen Sozialamt gut unterstützt, Nach Meinung der<br />

Seniorenbeauftragten besteht künftig in <strong>Bindlach</strong> Bedarf zur Kurzzeitpflege oder für betreutes<br />

Wohnen. Abschließend bedankte sich der Bürgermeister für die engagierte ehrenamtliche<br />

Tätigkeit der beiden Seniorenbeauftragten.<br />

13. Verschiedenes<br />

a) Sitzungstermine<br />

Am 02. und 24.04.2012 finden im Gemeinderat Haushaltsberatungen statt. Am 26.03.2012 ist<br />

eine Haupt- und Finanzausschusssitzung vorgesehen.<br />

b) Leichenhalle in Benk<br />

Gemeinderat Maisel wies darauf hin, dass die Fassade der Benker Leichenhalle ausgebessert<br />

werden müsste. Im Juli wird Benk im Rahmen des Ortsverschönerungswettbewerbes besichtigt.<br />

c) Anlegung eines Außenbahnsteiges am Bahnhof <strong>Bindlach</strong><br />

Gemeinderat Hereth fragte nach, ob sich die DB-Vertreter nach dem Ortstermin am 29.02.2012<br />

nochmals gemeldet hätten. Der Bürgermeister berichtete von einem Telefongespräch mit der<br />

Bayerischen Eisenbahngesellschaft zum geplanten Außenbahnsteig. Er will sich diese Auskunft<br />

nochmals schriftlich bestätigen lassen.<br />

M a i s e l K o l b<br />

Protokollführer 1. Bürgermeister<br />

35

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