28.02.2013 Aufrufe

Testament - 50plus.at

Testament - 50plus.at

Testament - 50plus.at

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4<br />

Autoren<br />

Dr. Robert Löffler, Notar<br />

Geboren 1957 in Wien, Studium der<br />

Rechtswissenschaften, 1981 Beginn<br />

der Berufslaufbahn im Notari<strong>at</strong>,<br />

2001 Ernennung zum öffentlichen Notar<br />

in Wien-Neubau.<br />

Redakteur der Österreichischen Notari<strong>at</strong>szeitung,<br />

Co-Autor von „Erben macht glücklich…“<br />

sowie vom „Handbuch des Mietund<br />

Wohnrechts.“<br />

Fachgebiete:<br />

Erbrecht — Gesellschaftsrecht — Liegenschaftsrecht<br />

Dr. Doris Gr<strong>at</strong>z, Rechtsanwältin<br />

Geboren 1961 in Salzburg, Studium der<br />

Rechtswissenschaften, 1988–2005 juristische<br />

Berufslaufbahn in der Schmittenhöhebahn<br />

AG, der Vamed Beteiligungs- und<br />

BetriebsgmbH, der HausbauGmbH, später<br />

Howe AG, sowie der Kanzlei Dr. Florence<br />

Burkhart. Eingetragene Rechtsanwältin in<br />

Salzburg seit März 2005. Sprechstelle in Wien<br />

seit März 2006.<br />

Fachgebiete:<br />

Bau- und Bauvertragsrecht — Erbrecht — Ehe- und Familienrecht —<br />

Liegenschafts- und Immobilienrecht<br />

Dr. Michael Ambrosch, Rechtsanwalt<br />

Geboren 1957 in Oberösterreich,<br />

Studium der Rechtswissenschaften,<br />

eingetragener Rechtsanwalt in Wien seit<br />

Dezember 1991.<br />

Co-Autor verschiedener Publik<strong>at</strong>ionen,<br />

z. B. der Arbeiterkammer Wien und des ÖGB,<br />

Referent zahlreicher Fachvorträge<br />

u. a. der Anwaltsakademie.<br />

Fachgebiete:<br />

Bau- und Bauvertragsrecht — Ehe- und Familienrecht — Mietrecht —<br />

Liegenschafts- und Immobilienrecht<br />

<strong>Testament</strong><br />

Autor: Dr. Robert Löffler<br />

Wie wird man Erbe?<br />

Entweder erbt man auf Grund des Gesetzes oder eines<br />

<strong>Testament</strong>es.<br />

Wer ist gesetzlicher Erbe?<br />

Als gesetzliche Erben kommen zuerst die Kinder und der/die<br />

Eheg<strong>at</strong>te/in in Betracht. Danach sind die Eltern, Großeltern<br />

und deren Nachkommen zur Erbschaft berufen, selbst die<br />

Urgroßeltern haben noch ein gesetzliches Erbrecht.<br />

Die näheren Verwandten schließen die ferneren Verwandten,<br />

nicht jedoch den/die Eheg<strong>at</strong>ten/in, vom Erbrecht aus.<br />

ACHTUNG: Ein Lebengefährte gehört nicht zu den<br />

gesetzlichen Erben!<br />

Wer ist testamentarischer Erbe?<br />

Die Person oder die Personen, die im <strong>Testament</strong> als Erben<br />

genannt sind. Es können nicht nur Menschen, sondern<br />

auch Institutionen wie z. B. das Rote Kreuz, der Blindenverein<br />

oder das St. Anna Kinderspital zum Erben eingesetzt<br />

werden.<br />

Muss das <strong>Testament</strong><br />

schriftlich aufgesetzt werden?<br />

Ja, nur bei unmittelbarer Lebensgefahr kann auch ein zeitlich<br />

befristet gültiges mündliches <strong>Testament</strong> errichtet werden.<br />

Wie muss ein <strong>Testament</strong> aussehen?<br />

Das <strong>Testament</strong> kann entweder eigenhändig geschrieben<br />

und unterschrieben sein, dann benötigt man keine<br />

<strong>Testament</strong>szeugen. Es kann aber auch mit der Maschine<br />

oder von einer anderen Person geschrieben sein, dann<br />

muss es eigenhändig unterzeichnet werden und man<br />

braucht drei Zeugen, die unter Hinweis auf die Zeugeneigenschaft<br />

mitunterschreiben.<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!