Testament - 50plus.at
Testament - 50plus.at
Testament - 50plus.at
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
8<br />
einen Blick auf das <strong>Testament</strong> machen zu lassen, um zu<br />
überprüfen, ob die Formulierungen im <strong>Testament</strong> sachlich<br />
korrekt sind.<br />
Was passiert, wenn ich keine Regelung<br />
hinsichtlich meines Nachlasses treffe?<br />
Ohne letztwillige Verfügung bzw. wenn man zu Lebzeiten<br />
keine Regelung getroffen h<strong>at</strong>, gilt die gesetzliche Erbfolge,<br />
wonach z. B. der überlebende Eheg<strong>at</strong>te neben den Kindern<br />
ein Drittel des Nachlasses erhält, neben den Eltern zwei<br />
Drittel und neben den Großeltern ebenfalls zwei Drittel<br />
sowie jenen Teil, der auf vorverstorbene Großeltern entfiele.<br />
Kinder erhalten neben Eheg<strong>at</strong>ten zwei Drittel des Nachlasses.<br />
Mit welchen Kosten<br />
müssen meine Erben rechnen?<br />
Kosten des Verlassenschaftsverfahrens<br />
Diese sind abhängig vom Wert des Nachlasses und werden<br />
auf Antrag des Notars, der als Gerichtskommissär tätig ist,<br />
vom Gericht bestimmt. Grundlage dafür ist das Gerichtskommissionstarifgesetz.<br />
Pauschalgebühr<br />
Die Pauschalgebühr, die an das Gericht zu zahlen ist, hängt<br />
von der Höhe des Nachlassvermögens ab und beträgt drei<br />
Promille des reinen Nachlasswertes.<br />
Erbschaftssteuer<br />
Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem<br />
Verwandtschaftsgrad und dem Wert, den jeder Erbe erhält.<br />
Endbesteuerte Bestandteile des Nachlasses, wie z. B.<br />
Sparbücher sind grundsätzlich erbschaftssteuerfrei.<br />
Liegenschaften werden mit dem dreifachen Einheitswert<br />
bewertet, der im Normalfall wesentlich geringer ist als der<br />
Verkehrswert. Nähere Inform<strong>at</strong>ionen zu den Steuerklassen<br />
und der Berechnung der Steuer erhalten Sie unter<br />
www.help.gv.<strong>at</strong> – Finanzen – Erbschaftssteuer.<br />
Vermögensweitergabe<br />
Autorin: Dr. Doris Gr<strong>at</strong>z<br />
Bankprodukte<br />
Was passiert mit meinem Konto?<br />
Wie laufen die täglichen Zahlungen weiter?<br />
Man unterscheidet zwischen einem Konto mit einem<br />
Inhaber und einem Gemeinschaftskonto.<br />
Gemeinschaftskonten gibt es mit Einzelverfügungsberechtigung<br />
oder gemeinsamer Verfügungsberechtigung.<br />
Ein Konto mit einem Inhaber und ein Gemeinschaftskonto<br />
mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung werden ab dem<br />
Todestag gesperrt, sodass keine Abbuchungen oder<br />
Behebungen mehr möglich sind. Bei einem Gemeinschaftskonto<br />
mit Einzelverfügungsberechtigung gibt es zumindest<br />
zwei Kontoinhaber – hier können die überlebenden Kontoinhaber<br />
über das Guthaben verfügen und auch die täglichen<br />
Zahlungen damit bestreiten. Dem Notar wird<br />
gemeldet, dass ein solches Gemeinschaftskonto besteht.<br />
Eine bloße Zeichnungsberechtigung zu einem Konto<br />
erlischt mit dem Tod des Kontoinhabers.<br />
Wie kann mein Erbe über mein Konto<br />
verfügen, solange noch kein Beschluss<br />
vorhanden ist?<br />
Auf Grund der Novelle zum Außerstreitgesetz, die seit<br />
1.1.2005 in Kraft ist, wurde das Verlassenschaftsverfahren<br />
vereinfacht, sodass der Gerichtskommissär (das ist der Notar,<br />
der vom Gericht zur Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens<br />
bestellt wird) dem/n Erben die Benützung,<br />
Verwaltung und Vertretung der Verlassenschaft ohne<br />
Genehmigung durch das Gericht (Beschluss) übertragen<br />
kann. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stellt<br />
der Gerichtskommissär eine Amtsbestätigung aus, die dazu<br />
berechtigt, über das Konto des Verstorbenen zu verfügen.<br />
Diese Verfügungsberechtigung beschränkt sich auf die<br />
ordentliche Verwaltung des Nachlasses.<br />
9