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Gratis Badekarten für Kinder und Jugendliche Open-Air-Konzert ...

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www.lannach.at gde@lannach.steiermark.at<br />

27/2007 21.06.2007<br />

<strong>Gratis</strong> <strong>Badekarten</strong> <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong> <strong>und</strong> <strong>Jugendliche</strong><br />

BITTE WENDEN!<br />

Der Bürgermeister:<br />

Josef Niggas<br />

Zugestellt durch Post.at<br />

Auch heuer gibt die Marktgemeinde Lannach wieder <strong>Badekarten</strong> <strong>für</strong> alle Lannacher <strong>Kinder</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Jugendliche</strong> bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aus.<br />

Zur Auswahl stehen Eintrittskarten <strong>für</strong> folgende Freibäder:<br />

Freibad Stainz<br />

Freibad Frauental<br />

Schwarzl Freizeitzentrum<br />

Cobacabana<br />

Im Marktgemeindeamt Lannach können ab sofort pro Kind bzw. <strong>Jugendliche</strong>m<br />

5 Freikarten abgeholt werden.<br />

<strong>Open</strong>-<strong>Air</strong>-<strong>Konzert</strong> - Kartenrückgabe<br />

Leider wurde das <strong>Open</strong>-<strong>Air</strong>-<strong>Konzert</strong> welches am 22. Juni 2007 in Lannach hätte stattfinden<br />

sollen vom Veranstalter (Eventmanagement Gsellmann) abgesagt.<br />

All jene Personen, welche bei der Blumenschmuckehrung in der Steinhalle eine Karte<br />

<strong>für</strong> dieses <strong>Konzert</strong> erhalten haben, können diese bis Freitag, dem 13. Juli 2007 im<br />

Marktgemeindeamt zurückgeben. Sie erhalten da<strong>für</strong> eine Karte <strong>für</strong> das <strong>Konzert</strong> von „Mnozil<br />

Brass“ am 4. August in der Steinhalle Lannach <strong>und</strong> eine Karte <strong>für</strong> den Dämmerschoppen<br />

mit den „Ursprung-Buam“ am 5. August.<br />

Einladung der Volksschule Lannach<br />

„KU MU THE – Der Mensch in Kunst, Musik <strong>und</strong> Theater“ –<br />

Unter diesem Motto lädt die Volksschule Lannach am<br />

Freitag, den 29. Juni 2007<br />

mit Beginn um 19:30 Uhr in die Steinhalle Lannach zu den Projektpräsentation mit<br />

Vernissage der 4. Klassen der Volksschule mit sehr herzlich ein.<br />

Die Veranstaltung findet unter Mitwirkung der Theatergruppe <strong>und</strong> des Schulchores der VS<br />

Lannach statt.<br />

Weiters wird ein Musical mit dem Titel „Der Sinn des Lebens oder, was mich wirklich<br />

glücklich macht“ aufgeführt.<br />

Blutspendeaktion des Roten Kreuzes<br />

Am Donnerstag, den 12.07.2007 findet in der Zeit von 16 bis 19 Uhr eine<br />

Blutspendeaktion des Roten Kreuzes im Mehrzwecksaal der Volksschule Lannach statt.


BITTE WENDEN!<br />

www.lannach.at gde@lannach.steiermark.at<br />

Feuerbrand<br />

Die Landesregierung hat mitgeteilt, ob mit der Krankheit „Feuerbrand“ kontaminierte<br />

Materialien auf Gr<strong>und</strong> der Luftreinhaltebestimmungen des B<strong>und</strong>es (BG über das Verbot des<br />

Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen, BGBl. Nr. 405/1993,<br />

Immissionsschutzgesetz-Luft, BGBl. I Nr. 115/1997 i. d. F. BGBl. I Nr. 34/2006) oder des<br />

Landeshauptmanns (IG-L-MaßnahmenVO, LGBl. Nr. 131/2006) rechtens einer<br />

Verbrennung zugeführt werden dürfen oder nicht.<br />

Die Bestimmung des § 5 IG-L-MaßnahmenVO, LGBl. Nr. 131/2006, bezieht sich nur auf das<br />

Verbot bzw. die Einschränkung von Brauchtumsfeuer <strong>und</strong> ist im gegenständlichen Fall<br />

irrelevant.<br />

Auch die neue Bestimmung des § 15a IG-L nimmt schädlingsbefallene biogene Materialien aus:<br />

„Verbrennen im Freien - § 15a<br />

Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien gemäß dem B<strong>und</strong>esgesetz<br />

über das Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen, BGBl. Nr.<br />

405/1993, können eingeschränkt oder aufgehoben werden, sofern die Ausnahmen nicht das<br />

Verbrennen von schädlingsbefallenen biogenen Materialien betreffen.“<br />

§ 5 Abs. 2 des BG über das Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von<br />

Anlagen, BGBl. Nr. 405/1993, nimmt Bezug auf die<br />

Verordnung des B<strong>und</strong>esministers <strong>für</strong> Umwelt, Jugend <strong>und</strong> Familie über die getrennte<br />

Sammlung biogener Abfälle, BGBl. Nr. 68/1992 i.d.F. BGBl. Nr. 456/1994, wobei § 2 Abs. 2<br />

dieser Verordnung hier Relevanz besitzt. Die Bestimmung lautet:<br />

„Getrennte Sammlung<br />

§ 2. (1) Werden biogene Materialien im Sinne des § 1 im unmittelbaren Bereich des<br />

Haushaltes oder der Betriebsstätte nicht verwertet, so sind diese biogenen Abfälle <strong>für</strong> eine<br />

getrennte Sammlung bereitzustellen oder zu einer da<strong>für</strong> vorgesehenen Sammelstelle zu<br />

bringen.<br />

(2) Ausgenommen von der getrennten Erfassung gemeinsam mit den Abfällen<br />

gemäß § 1 sind jene biogene Abfälle, die auf Gr<strong>und</strong> ihres Schadstoffgehaltes die<br />

Verwertung der übrigen biogenen Abfälle gefährden oder erschweren.<br />

(3) Andere als in § 1 Z 2 genannte organische Abfälle aus der Zubereitung <strong>und</strong> dem<br />

Verzehr von Nahrungsmitteln (Speisereste) sind nur dann mit biogenen Abfällen (§ 1)<br />

gemeinsam zu sammeln <strong>und</strong> behandeln, wenn sie zur Verwertung einer da<strong>für</strong> geeigneten<br />

aeroben oder anaeroben Behandlungsanlage zugeführt werden können.“<br />

Im Normalfall ist davon auszugehen, dass nicht Unmengen an mit Feuerbrand<br />

kontaminierten Materialien anfallen werden, weshalb ein punktuelles Verbrennen<br />

(auch im IG-L-Sanierungsgebiet Großraum Graz) dieser Materialien ex lege auf Gr<strong>und</strong><br />

der Bestimmung des § 5 Abs. 2 des über das Verbot des Verbrennens biogener<br />

Materialien außerhalb von Anlagen zulässig ist.<br />

Reinigungskraft gesucht<br />

Der Bürgermeister:<br />

Josef Niggas<br />

Zugestellt durch Post.at<br />

Eine Familie (3-Personen-Haushalt) sucht <strong>für</strong> ihr Haus in Lannach eine verlässliche<br />

Reinigungskraft <strong>für</strong> 4 Wochenst<strong>und</strong>en. Referenzen sind erwünscht.<br />

Interessenten mögen sich bitte unter der Tel.Nr. 0664/8210212 melden.

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