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HAUSORDNUNG - Rostock - WG Union

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<strong>HAUSORDNUNG</strong><br />

FÜR DIE MIETER DER <strong>WG</strong> UNION ROSTOCK EG<br />

Das Wohnen und Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus<br />

erfordert insbesondere gegenseitige Rücksichtnahme,<br />

Toleranz und Achtung. Zum Schutz dieser Grundvoraussetzungen<br />

des menschlichen Umgangs miteinander und zum<br />

Schutz der dem täglichen Gebrauch unterliegenden Sachen<br />

und Einrichtungen bittet die Wohnungsgenossenschaft alle<br />

Mieter um Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen.<br />

1. Ruhezeiten<br />

An Werktagen sind in der Zeit von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr alle vermeidbaren lärmverursachenden<br />

Tätigkeiten zu unterlassen. An Sonn- und Feiertagen dürfen ruhestörende Arbeiten grundsätzlich<br />

nicht durchgeführt werden. Geräte der Unterhaltungselektronik (z.B. Rundfunk und Fernsehen) sind auch außerhalb<br />

der Ruhezeiten nur so zu benutzen, dass sie für Nachbarn nicht störend sind.<br />

2. Gemeinschaftseinrichtungen<br />

Fahrrad- und Kinderwagenabstellräume, Trockenräume und andere Gemeinschaftsräume stehen allen<br />

Hausbewohnern zu der dafür vorgesehenen Nutzung zur Verfügung. Die ausschließlich persönliche Nutzung durch<br />

einzelne Mieter ist unzulässig. Sperrmüll u. ä. darf in den Gemeinschaftsräumen nicht gelagert werden.<br />

Die Belüftung der Gemeinschaftsräume, Treppenhäuser und Dachböden erfolgt ausschließlich tagsüber durch<br />

mehrmaliges sog. „Stoßlüften“.<br />

Das Spielen in den Fluren, Treppenhäusern und Gemeinschaftsräumen ist nicht gestattet.<br />

Soweit der Nutzungsvertrag keine anderweitige Regelung trifft, obliegt den Hausbewohnern in regelmäßigem<br />

Wechsel die Reinigung der Treppenhäuser und der Gemeinschaftseinrichtungen, einschließlich der Fenster. Für diesen<br />

Fall erstellen die Mieter die Pläne für die Hausreinigung eigenverantwortlich.<br />

3. Treppenhäuser, Flure, Aufzüge<br />

Das Abstellen von Gegenständen (gleich welcher Art) in Treppenhäusern, Dachböden, Vorkellern, Kellergängen,<br />

Fluren und ausgewiesenen Fluchtwegen ist grundsätzlich nicht gestattet. Mopeds und Motorräder dürfen in keinem<br />

Raum des Hauses abgestellt werden.<br />

Bei der Benutzung von Aufzügen sind die Benutzungshinweise zu beachten. Werden Hunde im Aufzug mitgeführt,<br />

müssen sie einen Maulkorb tragen und kurz an der Leine gehalten werden.<br />

4. Balkone, Terrassen, Grünflächen<br />

Blumenkästen müssen fachgerecht angebracht werden. Das Bepflanzen, Gießen und die sonstige Pflege haben so<br />

zu erfolgen, dass Brüstungen, Wände und darunter liegende Anlagen nicht beschmutzt oder beschädigt werden.<br />

Das Grillen mit offenem Feuer auf Balkonen und Terrassen ist zum Schutz der Mitbewohner vor Rauch- und<br />

Geruchsbelästigung nicht gestattet.<br />

Wäsche darf auf den Balkonen nur bis Brüstungshöhe aufgehängt werden. Das Reinigen und Entstauben von<br />

Gegenständen vom Balkon und aus den Fenstern ist nicht erlaubt. Auf den zum Haus gehörenden Grünanlagen ist<br />

das Fußballspielen verboten.<br />

www.union-rostock.de - info@union-rostock.de


5. Müllentsorgung<br />

Müll darf nur über die dafür bereitgestellten Müllbehälter<br />

entsorgt werden. Die Mieter sind verpflichtet, den Müll<br />

den Vorschriften entsprechend zu trennen.<br />

Sperrmüll darf nur am Tag vor der Abholung auf den dafür<br />

vorgesehenen Flächen abgestellt werden.<br />

6. Ungeziefer<br />

Das Anlocken und Füttern von Tieren sowie das Hinauswerfen von Speiseresten und die Entsorgung in die Toilette<br />

ist wegen der damit verbundenen Verschmutzung und Ungeziefergefahr zu unterlassen.<br />

7. Ruhender Verkehr<br />

Kraftfahrzeuge (z.B. Mopeds) dürfen nur auf den dafür ausgewiesenen Stellflächen abgestellt werden; in keinem Fall<br />

auf Gehwegen und auf Grünflächen.<br />

8. Brandschutz<br />

Offenes Licht und Rauchen auf dem Boden, in den Treppenhäusern und im Keller sind untersagt. In Kellern und auf<br />

Böden dürfen keine leicht entzündlichen und feuergefährlichen Stoffe gelagert werden.<br />

9. Abwesenheit des Mieters<br />

Bei längerer Abwesenheit sollte der Wohnungsschlüssel für Notfälle bei einer Person des Vertrauens hinterlegt und<br />

der Hauswart informiert werden, wo sich der Schlüssel befindet.<br />

10. Tierhaltung<br />

Mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Nutzer und im Interesse einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des<br />

Gebäudes, des Grundstücks und der Wohnung bedarf das Mitglied der vorherigen Zustimmung der<br />

Genossenschaft, wenn es Tiere hält, soweit es sich nicht um übliche Kleintierhaltung handelt.<br />

11. Bauliche Maßnahmen<br />

Sämtliche bauliche Veränderungen durch den Mieter bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die<br />

Genossenschaft. Hierunter fallen auch das Anbringen von Windschutz und Markisen, andersfarbige malermäßige<br />

Anstriche an Balkonen und Loggien sowie das Anbringen von Aufschriften und Werbungen.<br />

12. Antennen<br />

Das Anbringen von Außenantennen für den Rundfunk- und Fernsehempfang sowie von<br />

Funkantennen ist grundsätzlich nicht zulässig.<br />

Diese Hausordnung tritt ab 1. April 2011 in Kraft.<br />

Wohnungsgenossenschaft<br />

UNION <strong>Rostock</strong> eG<br />

<strong>HAUSORDNUNG</strong><br />

FÜR DIE MIETER DER <strong>WG</strong> UNION ROSTOCK EG<br />

www.union-rostock.de - info@union-rostock.de

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