HAUSORDNUNG - Rostock - WG Union
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<strong>HAUSORDNUNG</strong><br />
FÜR DIE MIETER DER <strong>WG</strong> UNION ROSTOCK EG<br />
Das Wohnen und Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus<br />
erfordert insbesondere gegenseitige Rücksichtnahme,<br />
Toleranz und Achtung. Zum Schutz dieser Grundvoraussetzungen<br />
des menschlichen Umgangs miteinander und zum<br />
Schutz der dem täglichen Gebrauch unterliegenden Sachen<br />
und Einrichtungen bittet die Wohnungsgenossenschaft alle<br />
Mieter um Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen.<br />
1. Ruhezeiten<br />
An Werktagen sind in der Zeit von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr alle vermeidbaren lärmverursachenden<br />
Tätigkeiten zu unterlassen. An Sonn- und Feiertagen dürfen ruhestörende Arbeiten grundsätzlich<br />
nicht durchgeführt werden. Geräte der Unterhaltungselektronik (z.B. Rundfunk und Fernsehen) sind auch außerhalb<br />
der Ruhezeiten nur so zu benutzen, dass sie für Nachbarn nicht störend sind.<br />
2. Gemeinschaftseinrichtungen<br />
Fahrrad- und Kinderwagenabstellräume, Trockenräume und andere Gemeinschaftsräume stehen allen<br />
Hausbewohnern zu der dafür vorgesehenen Nutzung zur Verfügung. Die ausschließlich persönliche Nutzung durch<br />
einzelne Mieter ist unzulässig. Sperrmüll u. ä. darf in den Gemeinschaftsräumen nicht gelagert werden.<br />
Die Belüftung der Gemeinschaftsräume, Treppenhäuser und Dachböden erfolgt ausschließlich tagsüber durch<br />
mehrmaliges sog. „Stoßlüften“.<br />
Das Spielen in den Fluren, Treppenhäusern und Gemeinschaftsräumen ist nicht gestattet.<br />
Soweit der Nutzungsvertrag keine anderweitige Regelung trifft, obliegt den Hausbewohnern in regelmäßigem<br />
Wechsel die Reinigung der Treppenhäuser und der Gemeinschaftseinrichtungen, einschließlich der Fenster. Für diesen<br />
Fall erstellen die Mieter die Pläne für die Hausreinigung eigenverantwortlich.<br />
3. Treppenhäuser, Flure, Aufzüge<br />
Das Abstellen von Gegenständen (gleich welcher Art) in Treppenhäusern, Dachböden, Vorkellern, Kellergängen,<br />
Fluren und ausgewiesenen Fluchtwegen ist grundsätzlich nicht gestattet. Mopeds und Motorräder dürfen in keinem<br />
Raum des Hauses abgestellt werden.<br />
Bei der Benutzung von Aufzügen sind die Benutzungshinweise zu beachten. Werden Hunde im Aufzug mitgeführt,<br />
müssen sie einen Maulkorb tragen und kurz an der Leine gehalten werden.<br />
4. Balkone, Terrassen, Grünflächen<br />
Blumenkästen müssen fachgerecht angebracht werden. Das Bepflanzen, Gießen und die sonstige Pflege haben so<br />
zu erfolgen, dass Brüstungen, Wände und darunter liegende Anlagen nicht beschmutzt oder beschädigt werden.<br />
Das Grillen mit offenem Feuer auf Balkonen und Terrassen ist zum Schutz der Mitbewohner vor Rauch- und<br />
Geruchsbelästigung nicht gestattet.<br />
Wäsche darf auf den Balkonen nur bis Brüstungshöhe aufgehängt werden. Das Reinigen und Entstauben von<br />
Gegenständen vom Balkon und aus den Fenstern ist nicht erlaubt. Auf den zum Haus gehörenden Grünanlagen ist<br />
das Fußballspielen verboten.<br />
www.union-rostock.de - info@union-rostock.de
5. Müllentsorgung<br />
Müll darf nur über die dafür bereitgestellten Müllbehälter<br />
entsorgt werden. Die Mieter sind verpflichtet, den Müll<br />
den Vorschriften entsprechend zu trennen.<br />
Sperrmüll darf nur am Tag vor der Abholung auf den dafür<br />
vorgesehenen Flächen abgestellt werden.<br />
6. Ungeziefer<br />
Das Anlocken und Füttern von Tieren sowie das Hinauswerfen von Speiseresten und die Entsorgung in die Toilette<br />
ist wegen der damit verbundenen Verschmutzung und Ungeziefergefahr zu unterlassen.<br />
7. Ruhender Verkehr<br />
Kraftfahrzeuge (z.B. Mopeds) dürfen nur auf den dafür ausgewiesenen Stellflächen abgestellt werden; in keinem Fall<br />
auf Gehwegen und auf Grünflächen.<br />
8. Brandschutz<br />
Offenes Licht und Rauchen auf dem Boden, in den Treppenhäusern und im Keller sind untersagt. In Kellern und auf<br />
Böden dürfen keine leicht entzündlichen und feuergefährlichen Stoffe gelagert werden.<br />
9. Abwesenheit des Mieters<br />
Bei längerer Abwesenheit sollte der Wohnungsschlüssel für Notfälle bei einer Person des Vertrauens hinterlegt und<br />
der Hauswart informiert werden, wo sich der Schlüssel befindet.<br />
10. Tierhaltung<br />
Mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Nutzer und im Interesse einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des<br />
Gebäudes, des Grundstücks und der Wohnung bedarf das Mitglied der vorherigen Zustimmung der<br />
Genossenschaft, wenn es Tiere hält, soweit es sich nicht um übliche Kleintierhaltung handelt.<br />
11. Bauliche Maßnahmen<br />
Sämtliche bauliche Veränderungen durch den Mieter bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die<br />
Genossenschaft. Hierunter fallen auch das Anbringen von Windschutz und Markisen, andersfarbige malermäßige<br />
Anstriche an Balkonen und Loggien sowie das Anbringen von Aufschriften und Werbungen.<br />
12. Antennen<br />
Das Anbringen von Außenantennen für den Rundfunk- und Fernsehempfang sowie von<br />
Funkantennen ist grundsätzlich nicht zulässig.<br />
Diese Hausordnung tritt ab 1. April 2011 in Kraft.<br />
Wohnungsgenossenschaft<br />
UNION <strong>Rostock</strong> eG<br />
<strong>HAUSORDNUNG</strong><br />
FÜR DIE MIETER DER <strong>WG</strong> UNION ROSTOCK EG<br />
www.union-rostock.de - info@union-rostock.de