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PDF: Erläuterungen zur Bezügemitteilung für ...

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Landesamt <strong>für</strong> Finanzen<br />

Glossar <strong>zur</strong> <strong>Bezügemitteilung</strong> <strong>für</strong> Versorgungsempfängerinnen und<br />

Versorgungsempfänger<br />

Mitverst. VersBezug SoB A oder Mitverst. VersBezug SoB 5<br />

Bezüge des Versorgungsempfängers aus einem anderen Versorgungsverhältnis zum Freistaat<br />

Bayern werden als sonstiger Bezug (Einmalzahlung) beim Versorgungsbezug mitversteuert.<br />

Nachverrechnung Vormonate<br />

Siehe „Aufrollungsdifferenz“<br />

rgf. Bezüge (ges.)<br />

Summe der ruhegehaltfähigen Bezüge als Berechnungsgrundlage <strong>für</strong> das Ruhegehalt<br />

Ruhensbetrag Art. 8.<br />

Betrag, der z.B. wegen der Anrechnung von eigenem Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (Art. 83<br />

BayBeamtVG), von Versorgungsbezügen (Art. 84 BayBeamtVG) bzw. von Renten (Art. 85 BayBeamtVG)<br />

nicht <strong>zur</strong> Auszahlung kommt.<br />

Steuerbrutto<br />

Das Steuerbrutto ist der Betrag, der grds. <strong>für</strong> die Ermittlung der Lohnsteuer sowie der<br />

Zuschlagssteuern maßgebend ist.<br />

Das Steuerbrutto berücksichtigt die steuerrechtliche Bewertung der einzelnen Bezügebestandteile<br />

(Steuerfreiheit oder reduzierte Besteuerung von verschiedenen Zulagen) einschließlich etwaiger<br />

Sachbezüge und einer eventuellen Mitversteuerung aus einem weiteren Beschäftigungsverhältnis<br />

zum Freistaat Bayern.<br />

Das Steuerbrutto kann höher oder niedriger sein als das Gesamtbrutto.<br />

Steuermerkmale<br />

Im Abschnitt „Steuermerkmale“ sind die <strong>für</strong> den Abzug der Lohn- sowie der Zuschlagssteuern<br />

maßgebenden Merkmale lt. Lohnsteuerkarte ausgewiesen. Das Gleiche gilt <strong>für</strong> den Steuerfrei-(F) bzw.<br />

Hin<strong>zur</strong>echnungsbetrag(H) sowie evtl. Mitversteuerungsbeträge.<br />

Der Versorgungsfreibetrag wird hier separat aufgeführt.<br />

Strukturausgleich<br />

Zahlung, die am 31. Dezember 1989 vorhandene Versorgungsempfänger unter bestimmten<br />

Voraussetzungen erhalten.<br />

Unfallausgleich MdE<br />

Zahlung auf Grund einer Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge eines Dienstunfalls<br />

Versicherungspflicht (Kranken- und Pflegeversicherung)<br />

Hier werden die Daten <strong>für</strong> die Beitragsabführung <strong>zur</strong> gesetzlichen Sozialversicherung dargestellt<br />

(einschließlich des Beitragssatzes, des sozialversicherungspflichtigen Entgelts vom laufenden Bezug,<br />

der kumulierten Arbeitnehmerbeiträge und der Summe der aufgelaufenen<br />

sozialversicherungspflichtigen Bezüge im laufenden Kalenderjahr).<br />

Versorgungsabschlag<br />

Abschlag vom Ruhegehalt, wenn der Beamte vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze aus dem<br />

Beamtenverhältnis ausgeschieden ist (zum Beispiel durch vorzeitigen Ruhestand).<br />

Der Versorgungsabschlag wird auch bei Hinterbliebenenbezügen abgesetzt.<br />

Stand: 01.01.2011<br />

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