PDF: Erläuterungen zur Bezügemitteilung für ...
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Landesamt <strong>für</strong> Finanzen<br />
Glossar <strong>zur</strong> <strong>Bezügemitteilung</strong> <strong>für</strong> Versorgungsempfängerinnen und<br />
Versorgungsempfänger<br />
Mitverst. VersBezug SoB A oder Mitverst. VersBezug SoB 5<br />
Bezüge des Versorgungsempfängers aus einem anderen Versorgungsverhältnis zum Freistaat<br />
Bayern werden als sonstiger Bezug (Einmalzahlung) beim Versorgungsbezug mitversteuert.<br />
Nachverrechnung Vormonate<br />
Siehe „Aufrollungsdifferenz“<br />
rgf. Bezüge (ges.)<br />
Summe der ruhegehaltfähigen Bezüge als Berechnungsgrundlage <strong>für</strong> das Ruhegehalt<br />
Ruhensbetrag Art. 8.<br />
Betrag, der z.B. wegen der Anrechnung von eigenem Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (Art. 83<br />
BayBeamtVG), von Versorgungsbezügen (Art. 84 BayBeamtVG) bzw. von Renten (Art. 85 BayBeamtVG)<br />
nicht <strong>zur</strong> Auszahlung kommt.<br />
Steuerbrutto<br />
Das Steuerbrutto ist der Betrag, der grds. <strong>für</strong> die Ermittlung der Lohnsteuer sowie der<br />
Zuschlagssteuern maßgebend ist.<br />
Das Steuerbrutto berücksichtigt die steuerrechtliche Bewertung der einzelnen Bezügebestandteile<br />
(Steuerfreiheit oder reduzierte Besteuerung von verschiedenen Zulagen) einschließlich etwaiger<br />
Sachbezüge und einer eventuellen Mitversteuerung aus einem weiteren Beschäftigungsverhältnis<br />
zum Freistaat Bayern.<br />
Das Steuerbrutto kann höher oder niedriger sein als das Gesamtbrutto.<br />
Steuermerkmale<br />
Im Abschnitt „Steuermerkmale“ sind die <strong>für</strong> den Abzug der Lohn- sowie der Zuschlagssteuern<br />
maßgebenden Merkmale lt. Lohnsteuerkarte ausgewiesen. Das Gleiche gilt <strong>für</strong> den Steuerfrei-(F) bzw.<br />
Hin<strong>zur</strong>echnungsbetrag(H) sowie evtl. Mitversteuerungsbeträge.<br />
Der Versorgungsfreibetrag wird hier separat aufgeführt.<br />
Strukturausgleich<br />
Zahlung, die am 31. Dezember 1989 vorhandene Versorgungsempfänger unter bestimmten<br />
Voraussetzungen erhalten.<br />
Unfallausgleich MdE<br />
Zahlung auf Grund einer Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge eines Dienstunfalls<br />
Versicherungspflicht (Kranken- und Pflegeversicherung)<br />
Hier werden die Daten <strong>für</strong> die Beitragsabführung <strong>zur</strong> gesetzlichen Sozialversicherung dargestellt<br />
(einschließlich des Beitragssatzes, des sozialversicherungspflichtigen Entgelts vom laufenden Bezug,<br />
der kumulierten Arbeitnehmerbeiträge und der Summe der aufgelaufenen<br />
sozialversicherungspflichtigen Bezüge im laufenden Kalenderjahr).<br />
Versorgungsabschlag<br />
Abschlag vom Ruhegehalt, wenn der Beamte vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze aus dem<br />
Beamtenverhältnis ausgeschieden ist (zum Beispiel durch vorzeitigen Ruhestand).<br />
Der Versorgungsabschlag wird auch bei Hinterbliebenenbezügen abgesetzt.<br />
Stand: 01.01.2011<br />
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