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Vorlage Nr. 45/2005 - Stadt Hofheim am Taunus

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KREISSTADT HOFHEIM AM TAUNUS<br />

- <strong>Stadt</strong>verordnetenvers<strong>am</strong>mlung -<br />

<strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>45</strong>/<strong>2005</strong> an die <strong>Stadt</strong>verordnetenvers<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>Vorlage</strong> des Magistrats<br />

Antrag der Fraktion der<br />

Große Anfrage der Fraktion der<br />

Kleine Anfrage der Fraktion der<br />

Chinonplatz<br />

<strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong>, den 5. April <strong>2005</strong><br />

- Beschlüsse <strong>Nr</strong>. 9 der <strong>Stadt</strong>verordnetenvers<strong>am</strong>mlung vom 02 Juni 2004<br />

und <strong>Nr</strong>. 21 vom 15.12.2004<br />

Mit dem oben genannten Beschluß zur <strong>Vorlage</strong> 50 / 2004 hat die<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvers<strong>am</strong>mlung der Fa. Scholz Verwaltung GmbH zur Realisierung<br />

des gemäß Letter of Intent ( LoI ) vom 23. April 2004 geplanten Projekts die<br />

Alleinstellung über das Grundstück Chinonplatz eingeräumt. Die Alleinstellung wurde<br />

mit Beschluss <strong>Nr</strong>. 21 vom 15.Dezember 2004 zu <strong>Vorlage</strong> 166/2004 bis zum 31. Mai<br />

<strong>2005</strong> verlängert.<br />

I.1. Sachstand<br />

In der Zwischenzeit wurde auf der Grundlage des LoIs zwischen dem Magistrat, der<br />

Fa. Scholz Verwaltung GmbH und der Firma NILEG über einen Entwurf des<br />

Kaufvertrags verhandelt und weitestgehend Einigung erzielt.<br />

Die Käuferseite hat<br />

- MieterInnen für große Teile der Einzelhandelsflächen gewonnen<br />

- die Gebäudeplanung nach den Anforderungen der Mieter fortentwickelt<br />

- die Finanzierung für das Projekt durch Gewinn des Partners NILEG gesichert<br />

- Verhandlungen mit potentiellen Kinobetreibern geführt.<br />

Im Zeitpunkt der Abfassung dieser <strong>Vorlage</strong> ist als Sachpunkt weiterhin noch die<br />

Frage des Kinos offen.<br />

(Siehe dazu unten)<br />

Der Kaufvertragsentwurf ist als Anlage <strong>Nr</strong>.1 dieser <strong>Vorlage</strong> beigefügt, allerdings ist<br />

der Kaufpreis geschwärzt. Die Mitteilung des Kaufpreises erfolgt durch den Vertreter<br />

des Magistrats in nicht öffentlicher Sitzung.<br />

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I.2. Kaufvertrag<br />

Wesentliche Inhalte des Kaufvertrags stellen sich wie folgt dar :<br />

I.2.1. Vertragsparteien<br />

Käufer der Grundstücke ist die Fa. Scholz <strong>Hofheim</strong> GmbH &Co KG i.G.<br />

Diese Gesellschaft ist zur Realisierung des Projekts gegründet.<br />

Die Gesellschaft ist zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet.<br />

Verkäufer sind sowohl die <strong>Stadt</strong> als auch die HWB, wobei der Ges<strong>am</strong>t-Kaufpreis im<br />

Außenverhältnis vom Käufer mit befreiender Wirkung an die <strong>Stadt</strong> zu zahlen ist.<br />

Eine Regelung, wie der Ges<strong>am</strong>tkaufpreis im Innenverhältnis zwischen <strong>Stadt</strong> und<br />

HWB aufzuteilen ist, steht vor dem Abschluß. Hier sind insbesondere Fragen der<br />

Bewertung der Gebäude zu klären.<br />

Das Ergebnis der Klärung wird der Magistrat Ihnen zur Kenntnis geben, sobald es<br />

vorliegt.<br />

I.2.2. Sicherung des Nutzungskonzeptes großflächigen Einzelhandels<br />

Zur Sicherung der Umsetzung und langfristigen Aufrechterhaltung des<br />

Nutzungskonzepts, das zur Auswahl des Projekts Scholz geführt hat ist<br />

vertraglich geregelt, daß der Käufer sich verpflichtet innerhalb von 5 Monaten<br />

nach Erhalt der Baugenehmigung auf dem Kaufgrundstück mit der Errichtung<br />

des Gebäudes, das dem Nutzungskonzept gemäß Vertragsanlage entspricht, zu<br />

beginnen.<br />

Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer, innerhalb von 24 Monaten ab<br />

Baubeginn gemäß Vertragsanlage großflächige Einzelhandelsflächen zu<br />

errichten und nutzen zu lassen; darunter dürfen nicht mehr als zwei<br />

Nutzungseinheiten sein, die pro Nutzungseinheit weniger als 150 m²<br />

zus<strong>am</strong>menhängende Verkaufsfläche aufweisen. Von dieser Verpflichtung bleibt<br />

das Recht des Käufers unberührt, in der Vorkassenzone der größten<br />

Einzelhandelsfläche bis zu fünf Nutzungseinheiten mit weniger als 150 m²<br />

zus<strong>am</strong>menhängende Verkaufsfläche pro Einheit zu errichten und nutzen zu<br />

lassen, wovon mindestens zwei Verkaufsflächen von Dienstleistern (Friseur,<br />

Schuhmacher, Schlüsseldienst etc.) zu nutzen sind. Unter Vorkassenzone ist die<br />

Fläche zu verstehen, die sich innerhalb eines Abstands von 17.50 m vor und<br />

hinter dem Kundenausgang (Grenze Mietfläche) der größten<br />

Einzelhandelsfläche befindet.<br />

Außerdem verpflichtet sich der Käufer dazu, Einzelhandelsflächen im<br />

Ges<strong>am</strong>tobjekt von insges<strong>am</strong>t mindestens 8.000 m² Verkaufsfläche herzustellen.<br />

Außerdem verpflichtet sich der Käufer dazu, sicherzustellen, dass binnen 15<br />

Jahren, ab dem kaufvertraglichen Übergabetag gerechnet, auf dem<br />

Kaufgrundstück insges<strong>am</strong>t mindestens 4.000 m² Einzelhandelsverkaufsflächen,<br />

davon nicht mehr als drei Nutzungseinheiten kleiner als jeweils 150 m², nutzbar<br />

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sind und Betriebe, die den in Vertragsanlage genannten Branchen angehören,<br />

nicht auf dem Kaufgrundstück tätig werden.<br />

Diese vertragliche Verpflichtung soll durch eine sog. Unterlassungsdienstbarkeit<br />

grundbuchlich gesichert werden.<br />

I.2.3. Stellplätze<br />

Eine Regelung hinsichtlich Stellplätzen ist im aktuellen Kaufvertragsentwurf nicht<br />

mehr enthalten.<br />

Ein Angebot der Fa. Scholz zur künftigen Betreibung der Parkplätze im Objekt durch<br />

eine städtische Gesellschaft liegt vor und wird derzeit noch geprüft.<br />

Festzuhalten ist allerdings, daß durch den Neubau cirka 120 Stellplätze <strong>am</strong><br />

Chinonplatz im weiteren Sinne entfallen. Mit diesen wird der Stellplatznachweis für<br />

das Rathaus und den I. Bauabschnitt der <strong>Stadt</strong>halle geführt, so daß Ersatz zeitnah in<br />

jedem Fall geschaffen werden muß.<br />

I.2.4. Freimachung des Grundstückes<br />

Zur Regelung betreffend der Freimachung des Grundstücks und zum Kino siehe<br />

unten<br />

II. Grundstück<br />

Das Projekt Scholz bezieht – wie es jede städtebaulich befriedigende Neubebauung<br />

des Bereichs zwischen Pfarrgasse und <strong>Stadt</strong>halle tun muß - das Erbbaugrundstück<br />

mit ein.<br />

Die zur Realisierung notwendige Freimachung ist wie folgt vorgesehen:<br />

• Die rechtstechnische Abwicklung der Freimachung vom Erbbaurecht soll der<br />

Erwerber übernehmen, der zu diesem Zweck das Erbbaurecht erwerben wird.<br />

Wirtschaftlich geht die vorzeitige Beendigung des Erbbaurechts wie auch der<br />

Abriss aller auf dem Grundstück befindlichen Gebäude zu Lasten der <strong>Stadt</strong>; die<br />

dem Erbbauberechtigten vom Erwerber zu leistende Entschädigung sowie die<br />

Abbruchkosten sind vom Kaufpreis bereits abgezogen.<br />

• Der Mieter der Gastronomieflächen hat der <strong>Stadt</strong> ein notariell beurkundetes<br />

Angebot auf vorzeitige Aufhebung der Mietverhältnisse gegen eine<br />

Entschädigung in Gestalt der Übertragung eines Grundstücks <strong>am</strong> südlichen Rand<br />

des Kellereiplatzes, hilfsweise gegen Geldentschädigung gemacht.<br />

An das Angebot ist der Mieter bis zum 30.04.<strong>2005</strong> gebunden.<br />

Nähere Informationen zum Inhalt des Angebots können durch den Vertreter des<br />

Magistrats in nicht öffentlicher Sitzung gegeben werden.<br />

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III. Bebauungs- und Nutzungskonzept<br />

Die architektonische und Nutzungs- Konzeption des geplanten Objekts entspricht in<br />

den Grundzügen der im Investoren-Auswahlverfahren vorgelegten Planung eines<br />

Fachmarktzentrums.<br />

Nach wie vor sind im Basement eine Fläche für einen Vollsortimenter (Verkaufsfläche<br />

incl. Kassenzone nach aktuellem Planungsstand <strong>45</strong>00 m² ) “und im Erdgeschoß<br />

Flächen für 5 Fachmärkte in der Größe zwischen 200 und 2.200 m² Verkaufsfläche<br />

vorgesehen.<br />

Die nach derzeitigem Planungsstand cirka 605 Stellplätze sind auf drei Parkebenen<br />

ab 1. OG angeordnet.<br />

Veränderungen haben sich im Zuge der Projektentwicklung aufgrund der Anforder -<br />

ungen der Betreiber in folgenden Punkten ergeben :<br />

- Die zunächst zur Erschließung der ersten Parkebene vorgesehene Spindel ist zu<br />

Gunsten von R<strong>am</strong>pen aufgegeben worden, um den Anlieferungsbereich den<br />

Forderungen der Interessenten für die Basement – Fläche entsprechend<br />

gestalten zu können. Die Anlieferung durch Lkws geschieht komplett auf dem<br />

Grundstück, ohne den öffentlichen Straßenraum zum rangieren in Anspruch<br />

nehmen zu müssen.<br />

- Der Zugangsbereich zu den beiden Einkaufsebenen vom <strong>Stadt</strong>hallenvorplatz aus<br />

ist zu Gunsten von Verkaufsflächen verringert worden, um den Verlust an<br />

Verkaufsflächen zu kompensieren, der durch den größeren Flächenbedarf für die<br />

Warenanlieferung entstanden ist.<br />

Die aktuellen Grundrisse und Schnitte werden nachgereicht.<br />

Für die städtebauliche Einbindung des künftigen Fachmarktcenters ist die Gestaltung<br />

der Fassade sowohl hinsichtlich der Gliederung als auch hinsichtlich der Materialien<br />

von wesentlicher Bedeutung.<br />

Der Käufer hat einen Fassadenwettbewerb ausgerichtet.<br />

(Vgl. hierzu Beschluß <strong>Nr</strong>. 2 des HFA vom 17.02.<strong>2005</strong> )<br />

Die Sitzung des Preisgerichts ist für den 11.04.<strong>2005</strong> vorgesehen.<br />

Über das Ergebnis wird Sie der Magistrat im Rahmen einer Ergänzungsvorlage<br />

unterrichten.<br />

IV. Belegung der Einzelhandelsflächen<br />

Basement<br />

„E – Center“ EDEKA<br />

Auf einer Verkaufsfläche von ca. 4.500 qm, wird das Konzept eines Supermarkts mit<br />

rund 35.000 unterschiedlichen Artikeln realisiert.<br />

Hiervon sind ca. 15 % sog. „Non-Foods“ im kurzlebigen Bereich. Das sind<br />

beispielsweise einfachere Haushaltswaren und Kleinelektrogeräte, bei denen der<br />

Preis im Vordergrund steht.<br />

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Das Konzept eines E-Centers basiert auf einem hohen Selbstbedienungsanteil und<br />

ist preisaggressiv.<br />

Die Mitarbeiteranzahl beträgt umgerechnet rund 73 Vollzeitkräfte, die neu eingestellt<br />

werden. Es gibt eine Absprache mit der EDEKA, dass die Fa. Buch, eingebunden im<br />

Vertriebskonzept der EDEKA, das Objekt <strong>am</strong> Chinonplatz betreiben wird.<br />

Erdgeschoss<br />

1. Mit dem zweitgrößten deutschen Textil- und Bekleidungsanbieter nach der Metro-<br />

Gruppe ist die Vermietung mit einer Nutzfläche von 1.150 m² endverhandelt.<br />

2. Mit einem n<strong>am</strong>haften süddeutschen Textilanbieter mit mehr als 100<br />

Niederlassungen in Deutschland wurde eine Nutzfläche von 1.200 m² ebenfalls<br />

endverhandelt.<br />

3. Ein n<strong>am</strong>haftes <strong>Hofheim</strong>er Sportgeschäft befindet sich hinsichtlich einer Nutzfläche<br />

von 1.000 m² ebenfalls mit uns in weitgehendem Verhandlungsstand.<br />

Für die verbleibenden Restflächen gibt es eine Reihe von Interessenten. Die<br />

endgültige Auswahl erfolgt in enger Abstimmung mit dem Hauptmieter und den<br />

anderen Mietern.<br />

V. Kino<br />

Die Fa. Scholz hatte sich im LoI bereit erklärt, unter der Voraussetzung der<br />

wirtschaftlichen Vertretbarkeit auch ein Kino zu errichten.<br />

Die Fa. Scholz hat mit mehreren Kinobetreibern Gespräche geführt.<br />

Im Verlauf der Projektentwicklung haben nach Auskunft der Herren Scholz die<br />

Einzelhandels- wie die Kinobetreiber deutlich gemacht, daß sich<br />

Ladenöffnungszeiten und Vorführzeiten in Zukunft immer mehr überschneiden und<br />

d<strong>am</strong>it Einkaufskunden und Kinobesucher immer stärker um die Stellplätze<br />

konkurrieren werden. Die potentiellen Betreiber für die Basement –Fläche<br />

akzeptieren deshalb ein Kino im Objekt – wenn überhaupt – nur auf der oberen<br />

Parkebene.<br />

Mit einem Kino auf der obersten Parkebene würde die im Bebauungsplan<br />

festgesetzte maximale Gebäudehöhe überschritten.<br />

Hier kommt nach ersten Abstimmungsgesprächen mit der Bauaufsicht eventuell<br />

eine Befreiung in Betracht.<br />

Allerdings muß derzeit davon ausgegangen werden, daß durch die Anordnung eines<br />

Kinos auf der obersten Parkebene ein zusätzliches Fluchttreppenhaus und eine<br />

Sprinkleranlage für die Parkebenen erforderlich werden.<br />

Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten waren nach Angaben der Fa.<br />

Scholz bei der im LoI zugrunde gelegten Kalkulation nicht berücksichtigt.<br />

Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abzusehen ist, ob es dem Käufer gelingt, mit<br />

einem Kinobetreiber einen Mietvertrag zu wirtschaftlich für beide Seiten<br />

annehmbaren Konditionen zu schließen, sieht der Kaufvertragsentwurf eine Miet-<br />

Option der <strong>Stadt</strong> für Kino und Gastronomieflächen vor.<br />

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Der Mietpreis steht u.a. in Abhängigkeit zu den Brandschutzanforderungen und<br />

konnte deswegen noch nicht endverhandelt werden.<br />

Sobald hier neue Erkenntnisse vorliegen, wird der Magistrat Sie informieren.<br />

VI. Finanzierung<br />

Die Finanzierung des Projekts mit einem Volumen von cirka 25 Mio € erfolgt durch<br />

einen Kredit der NordLB.<br />

VII. Bauphase<br />

Mit Beschluß vom 02.Juni 2004 hatten Sie den Magistrat weiter beauftragt, sich um<br />

eine möglichst große Zahl von Ersatzparkplätzen für die Bauphase zu bemühen.<br />

Hierzu kann folgender Zwischenstand berichtet werden:<br />

• Rechtzeitig zu Beginn der Baumaßnahme soll das Haus Pfarrgasse 24<br />

abgebrochen und das Grundstück Pfarrgasse / Elisabethenstraße / Kellereiplatz<br />

so hergerichtet werden, daß dort zusätzliche Behelfsparkplätze entstehen<br />

können.<br />

Ein Abbruchantrag ist gestellt.<br />

Ferner hatten Sie die Steuerungsgruppe Citymarketing gebeten, ein Konzept für<br />

Aktionen und Werbemaßnahmen für den Einzelhandel der Kernstadt während der<br />

Bauphase zu erarbeiten.<br />

• Bei einem ersten Treffen der Lenkungsgruppe mit den Herren Scholz wurde<br />

grundsätzlich Einvernehmen darüber erzielt, dass eine Zus<strong>am</strong>menarbeit sinnvoll<br />

und von allen Seiten gewünscht wird. Ein konkreter Maßnahmenplan soll in<br />

Abhängigkeit vom weiteren Verlauf des Projektes entwickelt werden. In der<br />

nächsten Sitzung der Lenkungsgruppe <strong>am</strong> 13. April <strong>2005</strong> steht das<br />

Marketingkonzept „Innenstadt“ auf der Tagesordnung.<br />

VIII. Einbindung des neuen Fachmarktzentrums<br />

Mit Beschluß vom 02. Juni 2004 hatten Sie den Magistrat auch beauftragt , das<br />

Konzept für die Marktscheune zu konkretisieren und mit dem Projekt Scholz<br />

abgestimmte Vorschläge für die Gestaltung des Kellereiplatzes und die Überquerung<br />

der Elisabethenstraße zu machen.<br />

Hierzu können wir folgenden Zwischenstand berichten:<br />

• Von der Verwaltung wurden unter Berücksichtigung der Anforderungen der<br />

Denkmalschutzbehörde bezüglich des Umbaus der alten Scheune Hof Ehry zur<br />

Marktscheune. Konzeptüberlegungen (Angebotssortiment, Ausstattung)<br />

angestellt. Die Gespräche mit möglichen Betreibern sind aufgenommen.<br />

• Von der Verwaltung wurde ein Vorschlag für die Querung der Elisabethenstraße<br />

und die Wegeführung für Fußgänger über den Kellereiplatz entwickelt und in der<br />

Sitzung des Ausschusses für Planung, Bauen, Umwelt und Verkehr <strong>am</strong><br />

14.03.<strong>2005</strong> vorgestellt.<br />

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Der Ausschuß hat die Pläne zur Kenntnis genommen und die Angelegenheit<br />

zur nächsten Sitzung vertagt. Weiter wurde beschlossen „Die Fraktionen werden<br />

gebeten, Vorschläge zur Gestaltung des Kellereiplatzes auszuarbeiten und diese<br />

in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bauen, Umwelt und Verkehr <strong>am</strong><br />

11.04.<strong>2005</strong> vorzustellen. Dort soll ein gemeins<strong>am</strong>er Vorschlag erarbeitet werden,<br />

welche Bebauung/Planung zeitgleich mit der Eröffnung des Fachmarktcenters<br />

verwirklicht werden kann."<br />

Die Einbindung des neuen Fachmarktcenters in das innerstädtische<br />

Einzelhandelsgeschehen wird dadurch wesentlich erleichtert, daß mit der Fa. Buch<br />

ein renommiertes <strong>Hofheim</strong>er Einzelhandelsunternehmen künftig sowohl <strong>am</strong> neuen<br />

Standort Chinonplatz als auch <strong>am</strong> traditionellen Standort Hauptstraße/Untertor<br />

vertreten sein wird.<br />

„Buch. Der Markt“ wird sein exklusives, service- und frischeorientiertes Konzept<br />

erheblich ausbauen. Durch eine ausgefeilte Weiterentwicklung des Angebots-Mix<br />

wird die Innenstadt noch interessanter und weiter belebt. Angedacht ist u.a.:<br />

- großer Ausbau des Bio-Bereiches zu Südhessens größtem und schönstem Bio-<br />

Supermarkt. Der Biobereich wird allein cirka. 80 % der bisherigen Fläche einnehmen.<br />

- noch stärkere Vermarktung regionaler Produkte<br />

-Ausbau des Lieferservice<br />

-Verbreiterung der Gänge<br />

- Ausbau der Ernährungsberatung<br />

- Verfünffachung von frisch zubereiteten Lebensmitteln. (z.B. frische Pizzen zum<br />

Selbstbacken; z.B. fertige, frische kalte Speisen zum erwärmen für daheim, z.B.<br />

frische Nudelprodukte und vieles mehr)<br />

Die Mitarbeiteranzahl <strong>am</strong> Standort in der Innenstadt bleibt bei rund 120. Das sind in<br />

Vollzeitstellen ca. 77.<br />

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IX. Ges<strong>am</strong>trechnung Chinonplatz<br />

Bereits realisierte Einnahmen und Ausgaben seit 1998<br />

Einnahmen aus Förderung Straßenbau €<br />

Förderung Straßenbau Knoten Hattersheimer<br />

Straße/Schmelzweg<br />

70.813,93<br />

Förderung Straßenbau Knoten Hattersheimer Straße/Rudolf<br />

Mohr Str.<br />

101.747,00<br />

Summe Einnahmen 172.560,93<br />

Ausgaben<br />

Ausgaben Straßenbau<br />

Knoten Hattersheimer / Schmelzweg 224.099,24<br />

Knoten Hattersheimer / Rudolf Mohr Str. 200.752,98<br />

Hattersheimer zwischen den Knoten 342.565,21<br />

Rudolf Mohr Straße 1. BA 165.102,29<br />

Ausgaben Gutachten, Anwälte etc.<br />

bisherige Kosten für Gutachten, Anwälte Chinonplatz bis<br />

<strong>2005</strong><br />

129.080,12<br />

Ausgaben zur Freimachung des Grundstücks und<br />

Herstellung der Grundstücksverfügbarkeit<br />

435.625,80<br />

Abriß Hallenbad<br />

Verlegung Kanal 220.000,00<br />

Dritte<br />

bisherige Pachtausfallzahlung an Habermann 28.800,00<br />

mögliche Pachtausfallzahlung an Habermann bis 06/05 14.400,00<br />

Pachtreduzierung <strong>Stadt</strong>halle "Goldener Apfel"<br />

44.993,68<br />

(01.02.01 bis 01.11.02)<br />

HWB<br />

Übernahme Mietzahlung HWB Elisabethenstr.<br />

1998 bis 06/05<br />

399.531,25<br />

Übernahme Umzugskosten HWB 61.355,03<br />

Summe der Ausgaben 2.266.305,60<br />

Insges<strong>am</strong>t Summe - 2.093.744,67<br />

Bei den weiter anfallenden Kosten ist zwischen projektunabhängigen Kosten und<br />

projektabhängigen Kosten zu unterscheiden.<br />

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A.) Vom vorliegenden Projekt Scholz unabhängige Kosten<br />

Ausgleichszahlungen an städtische Gesellschaften bzw. den Eigenbetrieb<br />

<strong>Stadt</strong>werke Betriebszweig Hallenbad<br />

Es bestehen noch Altschulden Hallenbad (Restlaufzeit / Abriss rd. 1 Mio €). Die<br />

genaue Höhe der Altschulden muss noch überprüft werden.<br />

<strong>Hofheim</strong>er Wohnungsbau Gesellschaft (HWB)<br />

Gemäß Beschluss <strong>Nr</strong>. 16 der <strong>Stadt</strong>verordnetenvers<strong>am</strong>mlung vom 06.05.98 (<strong>Vorlage</strong><br />

50/98) soll an die HWB für folgende Grundstücke gezahlt werden:<br />

€<br />

Chinonplatz 8 274.819,00<br />

Chinonplatz 10 536.856,00<br />

811.675,00<br />

Für die Pfarrgasse 36 steht eine endgültige Bewertung und Beschlussfassung zur<br />

Zeit noch aus.<br />

Sonstiges<br />

€<br />

Rudolf Mohr Straße 2. BA (geschätzt) 203.232,63<br />

Abbruch Feuerwehr und ggf. Wohngebäude (geschätzt) 200.000,00<br />

Altlastengutachten 25.000,00<br />

B ) Vom vorliegenden Projekt Scholz abhängige Kosten<br />

€<br />

Ersatzparkplätze Chinonplatz (geschätzt) 1.200.000,00<br />

Ausbau Elisabethenstraße 2-spurig <strong>45</strong>0.000,00<br />

Ablöse Mietverträge Nicht öffentliche <strong>Vorlage</strong><br />

Ablöse Erbbaurecht Erfolgt durch Käufer<br />

Umgestaltung Kellereiplatz<br />

Ersatzparkplätze Kellereiplatz<br />

Abhängig von der<br />

umzusetzenden Planung<br />

Der Magistrat bittet die <strong>Stadt</strong>verordnetenvers<strong>am</strong>mlung folgenden Beschluss<br />

zufassen:<br />

1. Vom Sachstand und von der Ges<strong>am</strong>trechnung Chinonplatz wird Kenntnis<br />

genommen.<br />

2. Dem Entwurf des Kaufvertrags wird entsprochen, wenn folgende Punkte zusätzlich<br />

geregelt werden:<br />

a) Der Käufer verpflichtet sich, die Errichtung<br />

- einer Fußgängerverbindung zwischen einer Parkebene des<br />

Fachmarktzentrums und dem I.OG der <strong>Stadt</strong>halle<br />

– eines neuen Treppenaufgangs und eines Foyers zum OG der <strong>Stadt</strong>halle<br />

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zu dulden<br />

b) Käufer und Verkäufer zu 1) verpflichtet sich, die Gestaltung des<br />

Chinonplatzes ( Platz zwischen Fachmarktzentrum, Rathaus, Elisabethen -<br />

straße und <strong>Stadt</strong>halle ) abzustimmen.<br />

gez.<br />

Stang<br />

Bürgermeisterin<br />

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