Vorlage Nr. 45/2005 - Stadt Hofheim am Taunus
Vorlage Nr. 45/2005 - Stadt Hofheim am Taunus
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KREISSTADT HOFHEIM AM TAUNUS<br />
- <strong>Stadt</strong>verordnetenvers<strong>am</strong>mlung -<br />
<strong>Vorlage</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>45</strong>/<strong>2005</strong> an die <strong>Stadt</strong>verordnetenvers<strong>am</strong>mlung<br />
<strong>Vorlage</strong> des Magistrats<br />
Antrag der Fraktion der<br />
Große Anfrage der Fraktion der<br />
Kleine Anfrage der Fraktion der<br />
Chinonplatz<br />
<strong>Hofheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Taunus</strong>, den 5. April <strong>2005</strong><br />
- Beschlüsse <strong>Nr</strong>. 9 der <strong>Stadt</strong>verordnetenvers<strong>am</strong>mlung vom 02 Juni 2004<br />
und <strong>Nr</strong>. 21 vom 15.12.2004<br />
Mit dem oben genannten Beschluß zur <strong>Vorlage</strong> 50 / 2004 hat die<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenvers<strong>am</strong>mlung der Fa. Scholz Verwaltung GmbH zur Realisierung<br />
des gemäß Letter of Intent ( LoI ) vom 23. April 2004 geplanten Projekts die<br />
Alleinstellung über das Grundstück Chinonplatz eingeräumt. Die Alleinstellung wurde<br />
mit Beschluss <strong>Nr</strong>. 21 vom 15.Dezember 2004 zu <strong>Vorlage</strong> 166/2004 bis zum 31. Mai<br />
<strong>2005</strong> verlängert.<br />
I.1. Sachstand<br />
In der Zwischenzeit wurde auf der Grundlage des LoIs zwischen dem Magistrat, der<br />
Fa. Scholz Verwaltung GmbH und der Firma NILEG über einen Entwurf des<br />
Kaufvertrags verhandelt und weitestgehend Einigung erzielt.<br />
Die Käuferseite hat<br />
- MieterInnen für große Teile der Einzelhandelsflächen gewonnen<br />
- die Gebäudeplanung nach den Anforderungen der Mieter fortentwickelt<br />
- die Finanzierung für das Projekt durch Gewinn des Partners NILEG gesichert<br />
- Verhandlungen mit potentiellen Kinobetreibern geführt.<br />
Im Zeitpunkt der Abfassung dieser <strong>Vorlage</strong> ist als Sachpunkt weiterhin noch die<br />
Frage des Kinos offen.<br />
(Siehe dazu unten)<br />
Der Kaufvertragsentwurf ist als Anlage <strong>Nr</strong>.1 dieser <strong>Vorlage</strong> beigefügt, allerdings ist<br />
der Kaufpreis geschwärzt. Die Mitteilung des Kaufpreises erfolgt durch den Vertreter<br />
des Magistrats in nicht öffentlicher Sitzung.<br />
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I.2. Kaufvertrag<br />
Wesentliche Inhalte des Kaufvertrags stellen sich wie folgt dar :<br />
I.2.1. Vertragsparteien<br />
Käufer der Grundstücke ist die Fa. Scholz <strong>Hofheim</strong> GmbH &Co KG i.G.<br />
Diese Gesellschaft ist zur Realisierung des Projekts gegründet.<br />
Die Gesellschaft ist zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet.<br />
Verkäufer sind sowohl die <strong>Stadt</strong> als auch die HWB, wobei der Ges<strong>am</strong>t-Kaufpreis im<br />
Außenverhältnis vom Käufer mit befreiender Wirkung an die <strong>Stadt</strong> zu zahlen ist.<br />
Eine Regelung, wie der Ges<strong>am</strong>tkaufpreis im Innenverhältnis zwischen <strong>Stadt</strong> und<br />
HWB aufzuteilen ist, steht vor dem Abschluß. Hier sind insbesondere Fragen der<br />
Bewertung der Gebäude zu klären.<br />
Das Ergebnis der Klärung wird der Magistrat Ihnen zur Kenntnis geben, sobald es<br />
vorliegt.<br />
I.2.2. Sicherung des Nutzungskonzeptes großflächigen Einzelhandels<br />
Zur Sicherung der Umsetzung und langfristigen Aufrechterhaltung des<br />
Nutzungskonzepts, das zur Auswahl des Projekts Scholz geführt hat ist<br />
vertraglich geregelt, daß der Käufer sich verpflichtet innerhalb von 5 Monaten<br />
nach Erhalt der Baugenehmigung auf dem Kaufgrundstück mit der Errichtung<br />
des Gebäudes, das dem Nutzungskonzept gemäß Vertragsanlage entspricht, zu<br />
beginnen.<br />
Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer, innerhalb von 24 Monaten ab<br />
Baubeginn gemäß Vertragsanlage großflächige Einzelhandelsflächen zu<br />
errichten und nutzen zu lassen; darunter dürfen nicht mehr als zwei<br />
Nutzungseinheiten sein, die pro Nutzungseinheit weniger als 150 m²<br />
zus<strong>am</strong>menhängende Verkaufsfläche aufweisen. Von dieser Verpflichtung bleibt<br />
das Recht des Käufers unberührt, in der Vorkassenzone der größten<br />
Einzelhandelsfläche bis zu fünf Nutzungseinheiten mit weniger als 150 m²<br />
zus<strong>am</strong>menhängende Verkaufsfläche pro Einheit zu errichten und nutzen zu<br />
lassen, wovon mindestens zwei Verkaufsflächen von Dienstleistern (Friseur,<br />
Schuhmacher, Schlüsseldienst etc.) zu nutzen sind. Unter Vorkassenzone ist die<br />
Fläche zu verstehen, die sich innerhalb eines Abstands von 17.50 m vor und<br />
hinter dem Kundenausgang (Grenze Mietfläche) der größten<br />
Einzelhandelsfläche befindet.<br />
Außerdem verpflichtet sich der Käufer dazu, Einzelhandelsflächen im<br />
Ges<strong>am</strong>tobjekt von insges<strong>am</strong>t mindestens 8.000 m² Verkaufsfläche herzustellen.<br />
Außerdem verpflichtet sich der Käufer dazu, sicherzustellen, dass binnen 15<br />
Jahren, ab dem kaufvertraglichen Übergabetag gerechnet, auf dem<br />
Kaufgrundstück insges<strong>am</strong>t mindestens 4.000 m² Einzelhandelsverkaufsflächen,<br />
davon nicht mehr als drei Nutzungseinheiten kleiner als jeweils 150 m², nutzbar<br />
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sind und Betriebe, die den in Vertragsanlage genannten Branchen angehören,<br />
nicht auf dem Kaufgrundstück tätig werden.<br />
Diese vertragliche Verpflichtung soll durch eine sog. Unterlassungsdienstbarkeit<br />
grundbuchlich gesichert werden.<br />
I.2.3. Stellplätze<br />
Eine Regelung hinsichtlich Stellplätzen ist im aktuellen Kaufvertragsentwurf nicht<br />
mehr enthalten.<br />
Ein Angebot der Fa. Scholz zur künftigen Betreibung der Parkplätze im Objekt durch<br />
eine städtische Gesellschaft liegt vor und wird derzeit noch geprüft.<br />
Festzuhalten ist allerdings, daß durch den Neubau cirka 120 Stellplätze <strong>am</strong><br />
Chinonplatz im weiteren Sinne entfallen. Mit diesen wird der Stellplatznachweis für<br />
das Rathaus und den I. Bauabschnitt der <strong>Stadt</strong>halle geführt, so daß Ersatz zeitnah in<br />
jedem Fall geschaffen werden muß.<br />
I.2.4. Freimachung des Grundstückes<br />
Zur Regelung betreffend der Freimachung des Grundstücks und zum Kino siehe<br />
unten<br />
II. Grundstück<br />
Das Projekt Scholz bezieht – wie es jede städtebaulich befriedigende Neubebauung<br />
des Bereichs zwischen Pfarrgasse und <strong>Stadt</strong>halle tun muß - das Erbbaugrundstück<br />
mit ein.<br />
Die zur Realisierung notwendige Freimachung ist wie folgt vorgesehen:<br />
• Die rechtstechnische Abwicklung der Freimachung vom Erbbaurecht soll der<br />
Erwerber übernehmen, der zu diesem Zweck das Erbbaurecht erwerben wird.<br />
Wirtschaftlich geht die vorzeitige Beendigung des Erbbaurechts wie auch der<br />
Abriss aller auf dem Grundstück befindlichen Gebäude zu Lasten der <strong>Stadt</strong>; die<br />
dem Erbbauberechtigten vom Erwerber zu leistende Entschädigung sowie die<br />
Abbruchkosten sind vom Kaufpreis bereits abgezogen.<br />
• Der Mieter der Gastronomieflächen hat der <strong>Stadt</strong> ein notariell beurkundetes<br />
Angebot auf vorzeitige Aufhebung der Mietverhältnisse gegen eine<br />
Entschädigung in Gestalt der Übertragung eines Grundstücks <strong>am</strong> südlichen Rand<br />
des Kellereiplatzes, hilfsweise gegen Geldentschädigung gemacht.<br />
An das Angebot ist der Mieter bis zum 30.04.<strong>2005</strong> gebunden.<br />
Nähere Informationen zum Inhalt des Angebots können durch den Vertreter des<br />
Magistrats in nicht öffentlicher Sitzung gegeben werden.<br />
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III. Bebauungs- und Nutzungskonzept<br />
Die architektonische und Nutzungs- Konzeption des geplanten Objekts entspricht in<br />
den Grundzügen der im Investoren-Auswahlverfahren vorgelegten Planung eines<br />
Fachmarktzentrums.<br />
Nach wie vor sind im Basement eine Fläche für einen Vollsortimenter (Verkaufsfläche<br />
incl. Kassenzone nach aktuellem Planungsstand <strong>45</strong>00 m² ) “und im Erdgeschoß<br />
Flächen für 5 Fachmärkte in der Größe zwischen 200 und 2.200 m² Verkaufsfläche<br />
vorgesehen.<br />
Die nach derzeitigem Planungsstand cirka 605 Stellplätze sind auf drei Parkebenen<br />
ab 1. OG angeordnet.<br />
Veränderungen haben sich im Zuge der Projektentwicklung aufgrund der Anforder -<br />
ungen der Betreiber in folgenden Punkten ergeben :<br />
- Die zunächst zur Erschließung der ersten Parkebene vorgesehene Spindel ist zu<br />
Gunsten von R<strong>am</strong>pen aufgegeben worden, um den Anlieferungsbereich den<br />
Forderungen der Interessenten für die Basement – Fläche entsprechend<br />
gestalten zu können. Die Anlieferung durch Lkws geschieht komplett auf dem<br />
Grundstück, ohne den öffentlichen Straßenraum zum rangieren in Anspruch<br />
nehmen zu müssen.<br />
- Der Zugangsbereich zu den beiden Einkaufsebenen vom <strong>Stadt</strong>hallenvorplatz aus<br />
ist zu Gunsten von Verkaufsflächen verringert worden, um den Verlust an<br />
Verkaufsflächen zu kompensieren, der durch den größeren Flächenbedarf für die<br />
Warenanlieferung entstanden ist.<br />
Die aktuellen Grundrisse und Schnitte werden nachgereicht.<br />
Für die städtebauliche Einbindung des künftigen Fachmarktcenters ist die Gestaltung<br />
der Fassade sowohl hinsichtlich der Gliederung als auch hinsichtlich der Materialien<br />
von wesentlicher Bedeutung.<br />
Der Käufer hat einen Fassadenwettbewerb ausgerichtet.<br />
(Vgl. hierzu Beschluß <strong>Nr</strong>. 2 des HFA vom 17.02.<strong>2005</strong> )<br />
Die Sitzung des Preisgerichts ist für den 11.04.<strong>2005</strong> vorgesehen.<br />
Über das Ergebnis wird Sie der Magistrat im Rahmen einer Ergänzungsvorlage<br />
unterrichten.<br />
IV. Belegung der Einzelhandelsflächen<br />
Basement<br />
„E – Center“ EDEKA<br />
Auf einer Verkaufsfläche von ca. 4.500 qm, wird das Konzept eines Supermarkts mit<br />
rund 35.000 unterschiedlichen Artikeln realisiert.<br />
Hiervon sind ca. 15 % sog. „Non-Foods“ im kurzlebigen Bereich. Das sind<br />
beispielsweise einfachere Haushaltswaren und Kleinelektrogeräte, bei denen der<br />
Preis im Vordergrund steht.<br />
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Das Konzept eines E-Centers basiert auf einem hohen Selbstbedienungsanteil und<br />
ist preisaggressiv.<br />
Die Mitarbeiteranzahl beträgt umgerechnet rund 73 Vollzeitkräfte, die neu eingestellt<br />
werden. Es gibt eine Absprache mit der EDEKA, dass die Fa. Buch, eingebunden im<br />
Vertriebskonzept der EDEKA, das Objekt <strong>am</strong> Chinonplatz betreiben wird.<br />
Erdgeschoss<br />
1. Mit dem zweitgrößten deutschen Textil- und Bekleidungsanbieter nach der Metro-<br />
Gruppe ist die Vermietung mit einer Nutzfläche von 1.150 m² endverhandelt.<br />
2. Mit einem n<strong>am</strong>haften süddeutschen Textilanbieter mit mehr als 100<br />
Niederlassungen in Deutschland wurde eine Nutzfläche von 1.200 m² ebenfalls<br />
endverhandelt.<br />
3. Ein n<strong>am</strong>haftes <strong>Hofheim</strong>er Sportgeschäft befindet sich hinsichtlich einer Nutzfläche<br />
von 1.000 m² ebenfalls mit uns in weitgehendem Verhandlungsstand.<br />
Für die verbleibenden Restflächen gibt es eine Reihe von Interessenten. Die<br />
endgültige Auswahl erfolgt in enger Abstimmung mit dem Hauptmieter und den<br />
anderen Mietern.<br />
V. Kino<br />
Die Fa. Scholz hatte sich im LoI bereit erklärt, unter der Voraussetzung der<br />
wirtschaftlichen Vertretbarkeit auch ein Kino zu errichten.<br />
Die Fa. Scholz hat mit mehreren Kinobetreibern Gespräche geführt.<br />
Im Verlauf der Projektentwicklung haben nach Auskunft der Herren Scholz die<br />
Einzelhandels- wie die Kinobetreiber deutlich gemacht, daß sich<br />
Ladenöffnungszeiten und Vorführzeiten in Zukunft immer mehr überschneiden und<br />
d<strong>am</strong>it Einkaufskunden und Kinobesucher immer stärker um die Stellplätze<br />
konkurrieren werden. Die potentiellen Betreiber für die Basement –Fläche<br />
akzeptieren deshalb ein Kino im Objekt – wenn überhaupt – nur auf der oberen<br />
Parkebene.<br />
Mit einem Kino auf der obersten Parkebene würde die im Bebauungsplan<br />
festgesetzte maximale Gebäudehöhe überschritten.<br />
Hier kommt nach ersten Abstimmungsgesprächen mit der Bauaufsicht eventuell<br />
eine Befreiung in Betracht.<br />
Allerdings muß derzeit davon ausgegangen werden, daß durch die Anordnung eines<br />
Kinos auf der obersten Parkebene ein zusätzliches Fluchttreppenhaus und eine<br />
Sprinkleranlage für die Parkebenen erforderlich werden.<br />
Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten waren nach Angaben der Fa.<br />
Scholz bei der im LoI zugrunde gelegten Kalkulation nicht berücksichtigt.<br />
Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abzusehen ist, ob es dem Käufer gelingt, mit<br />
einem Kinobetreiber einen Mietvertrag zu wirtschaftlich für beide Seiten<br />
annehmbaren Konditionen zu schließen, sieht der Kaufvertragsentwurf eine Miet-<br />
Option der <strong>Stadt</strong> für Kino und Gastronomieflächen vor.<br />
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Der Mietpreis steht u.a. in Abhängigkeit zu den Brandschutzanforderungen und<br />
konnte deswegen noch nicht endverhandelt werden.<br />
Sobald hier neue Erkenntnisse vorliegen, wird der Magistrat Sie informieren.<br />
VI. Finanzierung<br />
Die Finanzierung des Projekts mit einem Volumen von cirka 25 Mio € erfolgt durch<br />
einen Kredit der NordLB.<br />
VII. Bauphase<br />
Mit Beschluß vom 02.Juni 2004 hatten Sie den Magistrat weiter beauftragt, sich um<br />
eine möglichst große Zahl von Ersatzparkplätzen für die Bauphase zu bemühen.<br />
Hierzu kann folgender Zwischenstand berichtet werden:<br />
• Rechtzeitig zu Beginn der Baumaßnahme soll das Haus Pfarrgasse 24<br />
abgebrochen und das Grundstück Pfarrgasse / Elisabethenstraße / Kellereiplatz<br />
so hergerichtet werden, daß dort zusätzliche Behelfsparkplätze entstehen<br />
können.<br />
Ein Abbruchantrag ist gestellt.<br />
Ferner hatten Sie die Steuerungsgruppe Citymarketing gebeten, ein Konzept für<br />
Aktionen und Werbemaßnahmen für den Einzelhandel der Kernstadt während der<br />
Bauphase zu erarbeiten.<br />
• Bei einem ersten Treffen der Lenkungsgruppe mit den Herren Scholz wurde<br />
grundsätzlich Einvernehmen darüber erzielt, dass eine Zus<strong>am</strong>menarbeit sinnvoll<br />
und von allen Seiten gewünscht wird. Ein konkreter Maßnahmenplan soll in<br />
Abhängigkeit vom weiteren Verlauf des Projektes entwickelt werden. In der<br />
nächsten Sitzung der Lenkungsgruppe <strong>am</strong> 13. April <strong>2005</strong> steht das<br />
Marketingkonzept „Innenstadt“ auf der Tagesordnung.<br />
VIII. Einbindung des neuen Fachmarktzentrums<br />
Mit Beschluß vom 02. Juni 2004 hatten Sie den Magistrat auch beauftragt , das<br />
Konzept für die Marktscheune zu konkretisieren und mit dem Projekt Scholz<br />
abgestimmte Vorschläge für die Gestaltung des Kellereiplatzes und die Überquerung<br />
der Elisabethenstraße zu machen.<br />
Hierzu können wir folgenden Zwischenstand berichten:<br />
• Von der Verwaltung wurden unter Berücksichtigung der Anforderungen der<br />
Denkmalschutzbehörde bezüglich des Umbaus der alten Scheune Hof Ehry zur<br />
Marktscheune. Konzeptüberlegungen (Angebotssortiment, Ausstattung)<br />
angestellt. Die Gespräche mit möglichen Betreibern sind aufgenommen.<br />
• Von der Verwaltung wurde ein Vorschlag für die Querung der Elisabethenstraße<br />
und die Wegeführung für Fußgänger über den Kellereiplatz entwickelt und in der<br />
Sitzung des Ausschusses für Planung, Bauen, Umwelt und Verkehr <strong>am</strong><br />
14.03.<strong>2005</strong> vorgestellt.<br />
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Der Ausschuß hat die Pläne zur Kenntnis genommen und die Angelegenheit<br />
zur nächsten Sitzung vertagt. Weiter wurde beschlossen „Die Fraktionen werden<br />
gebeten, Vorschläge zur Gestaltung des Kellereiplatzes auszuarbeiten und diese<br />
in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bauen, Umwelt und Verkehr <strong>am</strong><br />
11.04.<strong>2005</strong> vorzustellen. Dort soll ein gemeins<strong>am</strong>er Vorschlag erarbeitet werden,<br />
welche Bebauung/Planung zeitgleich mit der Eröffnung des Fachmarktcenters<br />
verwirklicht werden kann."<br />
Die Einbindung des neuen Fachmarktcenters in das innerstädtische<br />
Einzelhandelsgeschehen wird dadurch wesentlich erleichtert, daß mit der Fa. Buch<br />
ein renommiertes <strong>Hofheim</strong>er Einzelhandelsunternehmen künftig sowohl <strong>am</strong> neuen<br />
Standort Chinonplatz als auch <strong>am</strong> traditionellen Standort Hauptstraße/Untertor<br />
vertreten sein wird.<br />
„Buch. Der Markt“ wird sein exklusives, service- und frischeorientiertes Konzept<br />
erheblich ausbauen. Durch eine ausgefeilte Weiterentwicklung des Angebots-Mix<br />
wird die Innenstadt noch interessanter und weiter belebt. Angedacht ist u.a.:<br />
- großer Ausbau des Bio-Bereiches zu Südhessens größtem und schönstem Bio-<br />
Supermarkt. Der Biobereich wird allein cirka. 80 % der bisherigen Fläche einnehmen.<br />
- noch stärkere Vermarktung regionaler Produkte<br />
-Ausbau des Lieferservice<br />
-Verbreiterung der Gänge<br />
- Ausbau der Ernährungsberatung<br />
- Verfünffachung von frisch zubereiteten Lebensmitteln. (z.B. frische Pizzen zum<br />
Selbstbacken; z.B. fertige, frische kalte Speisen zum erwärmen für daheim, z.B.<br />
frische Nudelprodukte und vieles mehr)<br />
Die Mitarbeiteranzahl <strong>am</strong> Standort in der Innenstadt bleibt bei rund 120. Das sind in<br />
Vollzeitstellen ca. 77.<br />
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IX. Ges<strong>am</strong>trechnung Chinonplatz<br />
Bereits realisierte Einnahmen und Ausgaben seit 1998<br />
Einnahmen aus Förderung Straßenbau €<br />
Förderung Straßenbau Knoten Hattersheimer<br />
Straße/Schmelzweg<br />
70.813,93<br />
Förderung Straßenbau Knoten Hattersheimer Straße/Rudolf<br />
Mohr Str.<br />
101.747,00<br />
Summe Einnahmen 172.560,93<br />
Ausgaben<br />
Ausgaben Straßenbau<br />
Knoten Hattersheimer / Schmelzweg 224.099,24<br />
Knoten Hattersheimer / Rudolf Mohr Str. 200.752,98<br />
Hattersheimer zwischen den Knoten 342.565,21<br />
Rudolf Mohr Straße 1. BA 165.102,29<br />
Ausgaben Gutachten, Anwälte etc.<br />
bisherige Kosten für Gutachten, Anwälte Chinonplatz bis<br />
<strong>2005</strong><br />
129.080,12<br />
Ausgaben zur Freimachung des Grundstücks und<br />
Herstellung der Grundstücksverfügbarkeit<br />
435.625,80<br />
Abriß Hallenbad<br />
Verlegung Kanal 220.000,00<br />
Dritte<br />
bisherige Pachtausfallzahlung an Habermann 28.800,00<br />
mögliche Pachtausfallzahlung an Habermann bis 06/05 14.400,00<br />
Pachtreduzierung <strong>Stadt</strong>halle "Goldener Apfel"<br />
44.993,68<br />
(01.02.01 bis 01.11.02)<br />
HWB<br />
Übernahme Mietzahlung HWB Elisabethenstr.<br />
1998 bis 06/05<br />
399.531,25<br />
Übernahme Umzugskosten HWB 61.355,03<br />
Summe der Ausgaben 2.266.305,60<br />
Insges<strong>am</strong>t Summe - 2.093.744,67<br />
Bei den weiter anfallenden Kosten ist zwischen projektunabhängigen Kosten und<br />
projektabhängigen Kosten zu unterscheiden.<br />
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A.) Vom vorliegenden Projekt Scholz unabhängige Kosten<br />
Ausgleichszahlungen an städtische Gesellschaften bzw. den Eigenbetrieb<br />
<strong>Stadt</strong>werke Betriebszweig Hallenbad<br />
Es bestehen noch Altschulden Hallenbad (Restlaufzeit / Abriss rd. 1 Mio €). Die<br />
genaue Höhe der Altschulden muss noch überprüft werden.<br />
<strong>Hofheim</strong>er Wohnungsbau Gesellschaft (HWB)<br />
Gemäß Beschluss <strong>Nr</strong>. 16 der <strong>Stadt</strong>verordnetenvers<strong>am</strong>mlung vom 06.05.98 (<strong>Vorlage</strong><br />
50/98) soll an die HWB für folgende Grundstücke gezahlt werden:<br />
€<br />
Chinonplatz 8 274.819,00<br />
Chinonplatz 10 536.856,00<br />
811.675,00<br />
Für die Pfarrgasse 36 steht eine endgültige Bewertung und Beschlussfassung zur<br />
Zeit noch aus.<br />
Sonstiges<br />
€<br />
Rudolf Mohr Straße 2. BA (geschätzt) 203.232,63<br />
Abbruch Feuerwehr und ggf. Wohngebäude (geschätzt) 200.000,00<br />
Altlastengutachten 25.000,00<br />
B ) Vom vorliegenden Projekt Scholz abhängige Kosten<br />
€<br />
Ersatzparkplätze Chinonplatz (geschätzt) 1.200.000,00<br />
Ausbau Elisabethenstraße 2-spurig <strong>45</strong>0.000,00<br />
Ablöse Mietverträge Nicht öffentliche <strong>Vorlage</strong><br />
Ablöse Erbbaurecht Erfolgt durch Käufer<br />
Umgestaltung Kellereiplatz<br />
Ersatzparkplätze Kellereiplatz<br />
Abhängig von der<br />
umzusetzenden Planung<br />
Der Magistrat bittet die <strong>Stadt</strong>verordnetenvers<strong>am</strong>mlung folgenden Beschluss<br />
zufassen:<br />
1. Vom Sachstand und von der Ges<strong>am</strong>trechnung Chinonplatz wird Kenntnis<br />
genommen.<br />
2. Dem Entwurf des Kaufvertrags wird entsprochen, wenn folgende Punkte zusätzlich<br />
geregelt werden:<br />
a) Der Käufer verpflichtet sich, die Errichtung<br />
- einer Fußgängerverbindung zwischen einer Parkebene des<br />
Fachmarktzentrums und dem I.OG der <strong>Stadt</strong>halle<br />
– eines neuen Treppenaufgangs und eines Foyers zum OG der <strong>Stadt</strong>halle<br />
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zu dulden<br />
b) Käufer und Verkäufer zu 1) verpflichtet sich, die Gestaltung des<br />
Chinonplatzes ( Platz zwischen Fachmarktzentrum, Rathaus, Elisabethen -<br />
straße und <strong>Stadt</strong>halle ) abzustimmen.<br />
gez.<br />
Stang<br />
Bürgermeisterin<br />
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