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Versicherungsdeckung neu für Solaranlagen und Contracting - GVZ

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täler sowie bei industriellen, gewerblichen <strong>und</strong> landwirtschaftlichen Gebäuden werden<br />

<strong>Solaranlagen</strong> mitversichert, sofern die erzeugte Energie überwiegend <strong>für</strong> das<br />

Gebäude bzw. die eigene Haustechnik verwendet werden kann, oder die Anlage in<br />

die Gebäudehülle integriert ist.<br />

Zu den <strong>Solaranlagen</strong> zählen Photovoltaik-Anlagen (Stromproduktion) <strong>und</strong> thermische<br />

<strong>Solaranlagen</strong> (Wassererwärmung). Die technische Entwicklung <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene<br />

serienmässige Herstellung von <strong>Solaranlagen</strong> hat in den letzten Jahren<br />

grosse Fortschritte gemacht. Die Nutzung der Sonnenenergie wird vermehrt Bestandteil<br />

der Gebäudehülle (Solararchitektur). Dadurch bekommen Gebäudefassaden<br />

<strong>und</strong> Dächer nebst der Schutzfunktion eine zusätzliche Energieerzeugungsfunktion.<br />

Umfang der <strong>Versicherungsdeckung</strong><br />

Die <strong>Solaranlagen</strong> müssen der <strong>GVZ</strong> gemeldet werden, damit die <strong>Versicherungsdeckung</strong><br />

registriert ist: Bei Neubauten mit dem Bauprojekt, bei bestehenden Bauten mit<br />

entsprechenden Formularen. Bei bestehenden <strong>Contracting</strong>-Anlagen in Wohnhäusern<br />

<strong>und</strong> in kollektiven Haushaltungen, die bisher von der <strong>Versicherungsdeckung</strong> ausgeschlossen<br />

waren, wird die <strong>GVZ</strong> im Verlaufe des Jahres 2009 mit den Gebäudeeigentümern<br />

Kontakt aufnehmen <strong>und</strong> den Versicherungsschutz anpassen.<br />

Durch die <strong>GVZ</strong> werden Gebäudeschäden bzw. Anlageschäden infolge Feuer, Elementarereignissen<br />

<strong>und</strong> Erdbeben gedeckt. Andere Schadenursachen wie falsche<br />

Bedienung, Konstruktions-, Material- oder Fabrikationsfehler sind durch die <strong>GVZ</strong> weiterhin<br />

nicht versichert. Ebenfalls nicht gedeckt sind Folgeschäden, infolge von Betriebsunterbrechung<br />

wie entgangener Miet- <strong>und</strong> Pachtzins oder wegfallende Produktionsausfälle.<br />

Trotz der technischen Entwicklung entsprechen noch nicht alle <strong>Solaranlagen</strong> <strong>und</strong><br />

Gebäudehüllen den versicherungstechnischen Schutzanforderungen <strong>und</strong> Empfehlungen<br />

gegen Überspannung (Blitz), Hagel, Wind, Schnee <strong>und</strong> Feuer. Bei Planung<br />

<strong>und</strong> Ausführung von <strong>Solaranlagen</strong> <strong>und</strong> Solararchitektur ist den klimatischen Verhältnissen<br />

genügend Rechnung zu tragen. Der Witterung ausgesetzte Gebäudeteile sollten<br />

Hagelschlägen von Körnern bis zu 3 cm standhalten (Wiederkehrperiode <strong>für</strong> Kanton<br />

Zürich alle 50 Jahre). Bauschäden, die durch mangelhafte Anlagen oder unsachgemässe<br />

Ausführung entstanden sind, werden auch künftig von der <strong>GVZ</strong> nicht gedeckt.<br />

Mit der Ausdehnung der <strong>Versicherungsdeckung</strong> bei gleich bleibender Einheitsprämie<br />

berücksichtigt die Gebäudeversicherung Kanton Zürich die technische Entwicklung<br />

<strong>und</strong> die <strong>neu</strong>en Dienstleistungs- <strong>und</strong> Versorgungsmodelle. Dabei fördert sie die politischen<br />

Anstrengungen <strong>für</strong> eine umweltfre<strong>und</strong>liche <strong>und</strong> nachhaltige Energieversorgung.<br />

Zu erwähnen sind vor allem erhöhte Anreize <strong>für</strong> energetische Gebäudesanierungen,<br />

sowie die verstärkte Förderung der solarthermischen Anlagen (Sonnenkollektoren)<br />

<strong>und</strong> der Photovoltaik durch den Kanton Zürich, Gemeinden <strong>und</strong> anderen<br />

Institutionen.<br />

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