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Versicherungsdeckung neu für Solaranlagen und Contracting - GVZ

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Zürich, 7. April 2009<br />

Medienmitteilung<br />

<strong>Versicherungsdeckung</strong> <strong>neu</strong> <strong>für</strong> <strong>Solaranlagen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Contracting</strong>-Anlagen<br />

Bei <strong>Solaranlagen</strong> <strong>und</strong> <strong>Contracting</strong>-Anlagen deckt die Gebäudeversicherung<br />

Kanton Zürich (<strong>GVZ</strong>) <strong>neu</strong> Gebäudeschäden infolge Feuer, Elementarereignissen<br />

<strong>und</strong> Erdbeben. Dadurch werden die energiepolitischen Förderprogramme<br />

des Kantons, der Gemeinden <strong>und</strong> anderen Institutionen versicherungstechnisch<br />

unterstützt.<br />

<strong>Contracting</strong>-Anlagen<br />

Energie-<strong>Contracting</strong> bedeutet Übergabe von Planung, Finanzierung, Installation <strong>und</strong><br />

des Betriebs von Energieversorgungsanlagen an einen Contractor. Im Kanton Zürich<br />

sind vor allem EKZ, EWZ, Erdgas Zürich <strong>und</strong> Stadtwerk Winterthur als Contractoren<br />

tätig.<br />

Bei der Gebäudeschätzung nach der Bauvollendung ist nicht immer ersichtlich, ob es<br />

sich bei einer Anlage um eine <strong>Contracting</strong>-Anlage handelt. Die <strong>GVZ</strong> versichert <strong>neu</strong><br />

seit 1. Januar 2009 <strong>Contracting</strong>-Anlagen, die dem Gebäude bzw. der Haustechnik<br />

dienen. Weiter nicht versichert sind Anlagen, die <strong>für</strong> die gewerbliche Produktion eingesetzt<br />

werden. Die Abgrenzung zu den betrieblichen Einrichtungen erfolgt nicht aus<br />

Risikogründen sondern aus gesetzgeberischen Gründen, wonach es der <strong>GVZ</strong> nicht<br />

erlaubt ist, Betriebseinrichtungen zu versichern. Bei industriellen, gewerblichen <strong>und</strong><br />

landwirtschaftlichen Gebäuden mit baulichen wie auch betrieblichen Einrichtungen<br />

sind nur die baulichen Einrichtungen mitversichert. Industriell <strong>und</strong> gewerblich sind<br />

Produktionsanlagen, Lagerungs- <strong>und</strong> Dienstleistungseinrichtungen, wie beispielsweise<br />

Einrichtungen von Verkaufslokalen <strong>und</strong> Arztpraxen. Grosse Fernwärmeverb<strong>und</strong>anlagen<br />

zählen beispielsweise als Produktionsanlagen <strong>und</strong> nicht zu den versicherten<br />

Einrichtungen. Hingegen werden Siedlungsheizungen mit dem Gebäude mitversichert.<br />

<strong>Solaranlagen</strong> <strong>und</strong> Solararchitektur<br />

Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie auf Dächern oder in die Gebäudehülle integriert<br />

(Solararchitektur) werden <strong>neu</strong> bei Wohnhäusern generell mit dem Gebäude<br />

versichert. Bei kollektiven Haushaltungen wie Hotels, Restaurants, Heimen <strong>und</strong> Spi-


täler sowie bei industriellen, gewerblichen <strong>und</strong> landwirtschaftlichen Gebäuden werden<br />

<strong>Solaranlagen</strong> mitversichert, sofern die erzeugte Energie überwiegend <strong>für</strong> das<br />

Gebäude bzw. die eigene Haustechnik verwendet werden kann, oder die Anlage in<br />

die Gebäudehülle integriert ist.<br />

Zu den <strong>Solaranlagen</strong> zählen Photovoltaik-Anlagen (Stromproduktion) <strong>und</strong> thermische<br />

<strong>Solaranlagen</strong> (Wassererwärmung). Die technische Entwicklung <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene<br />

serienmässige Herstellung von <strong>Solaranlagen</strong> hat in den letzten Jahren<br />

grosse Fortschritte gemacht. Die Nutzung der Sonnenenergie wird vermehrt Bestandteil<br />

der Gebäudehülle (Solararchitektur). Dadurch bekommen Gebäudefassaden<br />

<strong>und</strong> Dächer nebst der Schutzfunktion eine zusätzliche Energieerzeugungsfunktion.<br />

Umfang der <strong>Versicherungsdeckung</strong><br />

Die <strong>Solaranlagen</strong> müssen der <strong>GVZ</strong> gemeldet werden, damit die <strong>Versicherungsdeckung</strong><br />

registriert ist: Bei Neubauten mit dem Bauprojekt, bei bestehenden Bauten mit<br />

entsprechenden Formularen. Bei bestehenden <strong>Contracting</strong>-Anlagen in Wohnhäusern<br />

<strong>und</strong> in kollektiven Haushaltungen, die bisher von der <strong>Versicherungsdeckung</strong> ausgeschlossen<br />

waren, wird die <strong>GVZ</strong> im Verlaufe des Jahres 2009 mit den Gebäudeeigentümern<br />

Kontakt aufnehmen <strong>und</strong> den Versicherungsschutz anpassen.<br />

Durch die <strong>GVZ</strong> werden Gebäudeschäden bzw. Anlageschäden infolge Feuer, Elementarereignissen<br />

<strong>und</strong> Erdbeben gedeckt. Andere Schadenursachen wie falsche<br />

Bedienung, Konstruktions-, Material- oder Fabrikationsfehler sind durch die <strong>GVZ</strong> weiterhin<br />

nicht versichert. Ebenfalls nicht gedeckt sind Folgeschäden, infolge von Betriebsunterbrechung<br />

wie entgangener Miet- <strong>und</strong> Pachtzins oder wegfallende Produktionsausfälle.<br />

Trotz der technischen Entwicklung entsprechen noch nicht alle <strong>Solaranlagen</strong> <strong>und</strong><br />

Gebäudehüllen den versicherungstechnischen Schutzanforderungen <strong>und</strong> Empfehlungen<br />

gegen Überspannung (Blitz), Hagel, Wind, Schnee <strong>und</strong> Feuer. Bei Planung<br />

<strong>und</strong> Ausführung von <strong>Solaranlagen</strong> <strong>und</strong> Solararchitektur ist den klimatischen Verhältnissen<br />

genügend Rechnung zu tragen. Der Witterung ausgesetzte Gebäudeteile sollten<br />

Hagelschlägen von Körnern bis zu 3 cm standhalten (Wiederkehrperiode <strong>für</strong> Kanton<br />

Zürich alle 50 Jahre). Bauschäden, die durch mangelhafte Anlagen oder unsachgemässe<br />

Ausführung entstanden sind, werden auch künftig von der <strong>GVZ</strong> nicht gedeckt.<br />

Mit der Ausdehnung der <strong>Versicherungsdeckung</strong> bei gleich bleibender Einheitsprämie<br />

berücksichtigt die Gebäudeversicherung Kanton Zürich die technische Entwicklung<br />

<strong>und</strong> die <strong>neu</strong>en Dienstleistungs- <strong>und</strong> Versorgungsmodelle. Dabei fördert sie die politischen<br />

Anstrengungen <strong>für</strong> eine umweltfre<strong>und</strong>liche <strong>und</strong> nachhaltige Energieversorgung.<br />

Zu erwähnen sind vor allem erhöhte Anreize <strong>für</strong> energetische Gebäudesanierungen,<br />

sowie die verstärkte Förderung der solarthermischen Anlagen (Sonnenkollektoren)<br />

<strong>und</strong> der Photovoltaik durch den Kanton Zürich, Gemeinden <strong>und</strong> anderen<br />

Institutionen.<br />

..........<br />

2


Die <strong>neu</strong>e Abgrenzungsrichtlinie Gebäude- /Fahrhabeversicherung 2009, eine tabellarische<br />

Übersicht der <strong>Versicherungsdeckung</strong> <strong>und</strong> die Fotos von im Kanton Zürich<br />

realisierten <strong>Solaranlagen</strong> können unter: www.gvz.ch /Medienmitteilungen heruntergeladen<br />

werden. Die Einwilligung <strong>für</strong> die Publikation der Fotos liegt vor.<br />

Detaillierte Angaben zum energiepolitischen Förderprogramm Kanton Zürich sind<br />

ersichtlich unter: www.energie.zh.ch/subvention<br />

Für Fragen im Zusammenhang mit der <strong>neu</strong>en Abgrenzungsrichtlinie stehen Ihnen zur<br />

Verfügung:<br />

� Christian Caduff, Abteilungsleiter Versicherung,<br />

Gebäudeversicherung Kanton Zürich, Tel.: 044 308 22 15<br />

E-Mail: christian.caduff@gvz.ch<br />

Für Fragen im Zusammenhang mit dem energiepolitischen Förderprogramm des<br />

Kantons Zürich steht Ihnen zur Verfügung:<br />

� Hansruedi Kunz, Abteilungsleiter Energie, AWEL, Tel.: 043 259 42 72<br />

E-Mail: energie@bd.zh.ch<br />

Begriff <strong>Contracting</strong>-Anlagen:<br />

Unter der Bezeichnung <strong>Contracting</strong>-Anlagen wird ein Dienstleistungspaket zusammengefasst, das<br />

eine Auslagerung von Planung, Finanzierung, Installation, Betrieb <strong>und</strong> Unterhalt von Anlagen (z.B.<br />

Energieversorgungsanlagen, Liftanlagen, Grossküchen) einem Ditten (Contractor) ermöglicht. Das<br />

technische wie das finanzielle Risiko über die vereinbarte Vertragsdauer trägt der Contractor. Die<br />

gesamten Investitions- <strong>und</strong> Betriebskosten werden über den Preis <strong>für</strong> die Nutzung der <strong>Contracting</strong>-<br />

Anlage (z.B. Nutzenergie) durch den Gebäudeeigentümer (<strong>Contracting</strong>nehmer) finanziert.<br />

3


Fotos von im Kanton Zürich realisierten <strong>Solaranlagen</strong><br />

1. Thermische Solaranlage<br />

1_Warmwasser_Dach_Reiheneinfamilienhäuser_Hedingen.jpg<br />

Foto: © Ernst Schweizer AG, 8908 Hedingen<br />

4


2. Photovoltaik-Anlage<br />

2_Solarstrom_Dach_Marché_Kempttal.jpg<br />

Foto: © Solarpreis 2007<br />

5


3. Solararchitektur (integrierte Lösung)<br />

3_Solarstrom_Fassade2_Altersheim Werdgässchen_Zürich.jpg<br />

Foto/Projekt: energiebüro® ag, Zürich - <strong>für</strong> Solarkraftwerke.<br />

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