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Spiegelwaldbote - Stadt Grünhain-Beierfeld

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Nummer 12 – Jahrgang 2010<br />

Mittwoch, 23. Juni 2010<br />

vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das<br />

zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember<br />

2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geändert worden ist, gestellt<br />

hat.<br />

Die Anträge umfassen:<br />

Az.: 32-3043/6/94<br />

– die bestehende Trinkwasserversorgungsleitung vom<br />

Hochbehälter<br />

Neuwelt bis zum Ortsnetz Schwarzenberg einschließlich<br />

Sonder- und<br />

Nebenanlagen in der Gemarkung Schwarzenberg,<br />

Az.: 32-3043/6/95<br />

– die bestehende Trinkwasserversorgungsleitung <strong>Beierfeld</strong><br />

(Teile des Ortsnetzes) einschließlich Sonder- und<br />

Nebenanlagen in den Gemarkungen <strong>Beierfeld</strong> und <strong>Grünhain</strong>.<br />

Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer<br />

der <strong>Stadt</strong> Schwarzenberg (Gemarkung Schwarzenberg)<br />

und der <strong>Stadt</strong> <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong> (Gemarkungen <strong>Beierfeld</strong>,<br />

<strong>Grünhain</strong>) können die eingereichten Anträge sowie<br />

die beigefügten Unterlagen in der Zeit<br />

vom Montag, dem 28. Juni 2010,<br />

bis Montag, den 26. Juli 2010,<br />

montags bis donnerstags zwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr<br />

sowie zwischen 12.30 Uhr und 15.00 Uhr, freitags zwischen<br />

8.30 Uhr und 11.30 Uhr in der Landesdirektion<br />

Chemnitz, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz, Zimmer<br />

159, einsehen.<br />

Die Landesdirektion Chemnitz erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />

nach Ablauf der gesetzlich festgelegten<br />

Frist (§ 9 Abs. 4 GBBerG i.V.m. § 7 Abs. 4 und 5<br />

Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV).<br />

Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen<br />

eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am<br />

2. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungen einschließlich<br />

aller dazugehörigen Anlagen und Anlagen der<br />

Wasserversorgung und -entsorgung entstanden.<br />

Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche<br />

Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober<br />

1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen<br />

durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen<br />

und dem Grundstückseigentümer geklärt<br />

werden.<br />

Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden<br />

ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet<br />

werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des<br />

Grundbuches erteilt wird.<br />

Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet<br />

sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen<br />

dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet,<br />

dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass<br />

das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist<br />

oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt,<br />

betroffen ist.<br />

Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen<br />

von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.<br />

<strong>Spiegelwaldbote</strong><br />

Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Chemnitz,<br />

unter der vorbezeichneten Adresse, bis zum Ende der Auslegungsfrist<br />

erhoben werden. Entsprechende Formulare<br />

liegen im Auslegungszimmer (Zimmer 159) bereit.<br />

Chemnitz, den 2. Juni 2010<br />

Landesdirektion Chemnitz<br />

gez. Hagenberg<br />

Referatsleiter<br />

Allgemeine Informationen<br />

envia Netzservice GmbH<br />

Kurzzeitige Stromunterbrechung im ST Waschleithe<br />

Im gesamten ST Waschleithe kommt es am 01.07.10 gegen<br />

11 Uhr zu einer kurzzeitigen Abschaltung des Stromes.<br />

Die Zeitdauer beträgt dabei max. 2 Minuten.<br />

Die Abschaltung ist erforderlich, um die Auslösung eines<br />

Leistungsschalters für den Fehlerfall testen zu können. Wir<br />

empfehlen, für die Dauer der Unterbrechung empfindliche<br />

elektrische Geräte (z. B. EDV-Anlagen, TV- und SAT-Anlagen,<br />

Heizungssteuerungen, Telefone), die durch die Unterbrechung<br />

in ihrer Funktion beeinträchtigt werden können,<br />

vorsorglich vom Netz zu trennen oder auszuschalten und<br />

erst nach Aufhebung der Unterbrechung (Zuschaltung der<br />

Stromversorgung) wieder in Betrieb zu nehmen.<br />

Auch während der Zeit der Unterbrechung sind die Anlagen<br />

als unter Spannung stehend zu betrachten.<br />

Weitere Informationen unter Tel. 03774/76-3520.<br />

Passionsspiele 2010<br />

Wie bereits im <strong>Spiegelwaldbote</strong>n Nr. 9 vom 12. Mai 2010<br />

informiert wurde, findet in diesem Jahr wieder das „Große<br />

Schwarzenberger Passionsspiel“ statt.<br />

Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong> werden am<br />

17. Juli 2010 in unsere Partnerstadt Scheinfeld reisen, um<br />

bei diesem Ereignis dabei zu sein.<br />

Für die Veranstaltung am 17. Juli 2010 (Beginn 18.00 Uhr -<br />

Dauer 3 Stunden) sind noch Restkarten (12 Stück) für die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong> reserviert.<br />

Wer hat Interesse und möchte gern mitfahren?<br />

Die Karte kostet pro Person 15,00 Euro. Die Mitfahrt im<br />

Reisebus wird im Rahmen der partnerschaftlichen Beziehungen<br />

unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Start ist in<br />

<strong>Beierfeld</strong> 12.00 Uhr an der Bushaltestelle Markt in Richtung<br />

Schwarzenberg. Die Rückreise erfolgt am gleichen Tag<br />

spät abends.<br />

Bei Interesse melden Sie sich bitte bis spätestens bis zum<br />

30. Juni 2010 in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Grünhain</strong>-<strong>Beierfeld</strong><br />

bei Frau Schmidt, Zimmer Nr. 316 (Tel. 153211), an.<br />

Mit der verbindlichen Anmeldung ist der Kartenpreis zu<br />

entrichten.

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