01.03.2013 Aufrufe

GNK 04/12 aktuell (Page 1) - Gemeinde Kaulsdorf(Saale)

GNK 04/12 aktuell (Page 1) - Gemeinde Kaulsdorf(Saale)

GNK 04/12 aktuell (Page 1) - Gemeinde Kaulsdorf(Saale)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bekanntmachungen<br />

Beschluss 137-42/<strong>12</strong><br />

Auslegungs- und Billigungsbeschluss zum Bebauungsplan<br />

„Sondergebiet Erholung 2 – Schäferwiese“<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat Hohenwarte billigt den vorliegenden<br />

Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Erholung 2 –<br />

Schäferwiese“ nebst Begründung, Umweltbericht und<br />

Grünordnungsplan in der Fassung vom 16. Februar 20<strong>12</strong>.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die öffentliche Auslegung<br />

des Entwurfs nebst Begründung, Umweltbericht und<br />

Grünordnungsplan in der o. g. Fassung gemäß § 3 Abs. 2<br />

BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.<br />

Beschluss 138-42/<strong>12</strong><br />

Antrag auf Herausnahme des Geltungsbereichs des<br />

Bebauungsplans „Sondergebiet Erholung 2 – Schäferwiese“<br />

am Hohenwartestausee aus dem LSG „Obere<br />

<strong>Saale</strong>“<br />

1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> Hohenwarte stimmt<br />

dem vorliegenden Entwurf des Antrags zur<br />

Herausnahme des Geltungsbereichs zum B-Plan<br />

„Sondergebiet Erholung 2 – Schäferwiese“ aus dem<br />

LSG „Obere <strong>Saale</strong>“ bei der zuständigen Naturschutzbehörde<br />

zu.<br />

2. Der Bürgermeister wird zur Unterzeichung des Herausnahmeantrages<br />

ermächtigt.<br />

Kenntnisnahme des <strong>Gemeinde</strong>rates Hohenwarte zur<br />

rechtsaufsichtlichen Würdigung zum Vollzug der<br />

Thüringer <strong>Gemeinde</strong>- und Landkreisordnung – Haushaltssatzung<br />

20<strong>12</strong> der <strong>Gemeinde</strong> Hohenwarte über die<br />

Festsetzung des Haushaltsplanes 20<strong>12</strong>.<br />

Beschluss 139-42/<strong>12</strong><br />

Sanierung Bodenplatten Eingangsbereich Preßwitzer<br />

Spitze 3<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt, den Austausch der Bodenplatten<br />

im Eingangsbereich der Preßwitzer Straße 3 an das<br />

Bauunternehmen Haustein zu vergeben.<br />

Beschluss 140-42/<strong>12</strong><br />

Ingenieurvertrag Straßenausbesserung Keckelsberg<br />

und Stellfläche Glasbehälter<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Vergabe der Ingenieurleistung<br />

zur Instandsetzung des Keckelsbergs und der<br />

Stellfläche Glasbehälter an das Ingenieurbüro Fröhlich.<br />

Beschluss 141-42/<strong>12</strong><br />

Instandsetzung Spielplatz Hohenwarte<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Vergabe der Ingenieurleistung<br />

zur Instandsetzung Spiel- und Sportplatz an das<br />

Ingenieurbüro Fröhlich.<br />

Ende Amtlicher Teil<br />

36<br />

Beschluss 142-42/<strong>12</strong><br />

Nachtrag Standrohrleitung – Löschwasserentnahmestelle<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Vergabe zur Installation<br />

Podest Löschwasserentnahmestelle entsprechend Zusatzangebot<br />

31170-1 an die Firma KSC.<br />

Beschluss 143-42/<strong>12</strong><br />

Baumschnittarbeiten<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Vergabe zum Ausästen von<br />

Bäumen auf gemeindeeigenen Grundstücken an den Landschaftsbau<br />

Conradi.<br />

Sehr geehrte Damen und Herren<br />

Aus gegebenem Anlass<br />

weise ich auf die Einhaltung der Ordnung<br />

auf dem Friedhof Hohenwarte hin<br />

Kunststoffe und nicht verrottbare Werkstoffe<br />

(z.B. Styropor, Draht) in allen Produkten der Trauerfloristik<br />

– insbesondere in Kränzen, Trauergebinden und Trauergestecken,<br />

im Grabschmuck und bei Grabeinfassungen<br />

sowie bei Pflanzenzuchtbehältern, die an der Pflanze<br />

verbleiben – sollen nicht angewendet werden.<br />

Ausgenommen sind Grabvasen und Markierungszeichen.<br />

Abfälle aus den oben genannten Materialien sind<br />

grundsätzlich zu vermeiden.<br />

Soweit dies nicht möglich ist, können derartige Abfallstoffe<br />

nicht auf dem Friedhof belassen werden, sondern sind von<br />

den Angehörigen ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />

In der bereitstehenden Abfallmiste dürfen nur verrottbare/<br />

kompostierfähige Abfälle entsorgt werden.<br />

Drieling<br />

Bürgermeister<br />

Sprechzeiten<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt Hohenwarte<br />

Donnerstag, 5. April 20<strong>12</strong><br />

17.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Donnerstag, 19. April 20<strong>12</strong><br />

17.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!