Gestaltungssatzung für die City/Altstadt von Gelsenkirchen
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Außengastronomie<br />
Außengastronomie als Sondernutzung des öffentlichen Raumes trägt zur Belebung<br />
der <strong>City</strong>/<strong>Altstadt</strong> <strong>von</strong> <strong>Gelsenkirchen</strong> bei und entspricht dem Gedanken einer urba-<br />
nen, vitalen Innenstadt. Diese Sondernutzung muss sich aber auch den Anforde-<br />
rungen an eine qualitätvolle Gestaltung der Innenstadt unterordnen. Sie muss dem<br />
Charakter der Umgebung entsprechen und darf <strong>die</strong> Nutzung und Gebrauchsfähig-<br />
keit des Umfeldes nicht beeinträchtigen. Die Nutzung muss sich in das Gesamtbild<br />
der Innenstadt einfügen. Das gilt insbesondere <strong>für</strong> Art und Umfang der Außenbestuh-<br />
lung, Art und Größe eines möglichen Sonnenschutzes und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Maßnahmen zur<br />
Attraktivierung der Flächen z. B. mit Pflanzen.<br />
Deshalb sollte <strong>die</strong> Bestuhlung der Außengastronomie z. B. mit hochwertigen Holz-<br />
möbeln, Korbsessel oder mit Flechtwerk bespannten Stahlmöbeln erfolgen. Dabei<br />
sollten Naturfarben oder helle Farben gewählt werden. So kann ein aufeinander ab-<br />
gestimmtes, hochwertiges Erscheinungsbild der Außenmöblierung in der Fußgän-<br />
gerzone und der gesamten <strong>Gelsenkirchen</strong>er <strong>City</strong> erreicht werden.<br />
Bei schönem Wetter kann ein Sonnenschutz <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gäste notwendig sein. Markisen<br />
oder freistehende Sonnenschirme können <strong>die</strong>s leisten. Auch hier sind hochwertige<br />
Materialien gefordert, helle Schirme passen zum Mobiliar. Aufdringliche Werbung ist<br />
hierauf nicht gewünscht. Überdachungen oder Pavillons, um <strong>die</strong> Sitzplätze im Freien<br />
„wetterfest“ zu machen, sind nicht zulässig.<br />
Die Stühle und Tische stehen auf der Straße, <strong>die</strong> <strong>die</strong> „Bühne“ <strong>für</strong> <strong>die</strong> Außengastro-<br />
nomie und ihre Gäste ist. Das bedeutet, dass eine Abgrenzung des Freibereiches<br />
durch bauliche Einrichtungen wie Wände, Palisaden, Sichtschutze, Windschutze<br />
nicht gestattet ist, um den Charakter des öffentlichen, durchlässigen Raumes zu<br />
erhalten.<br />
Eine Begrünung der Freibereiche ist an vielen Stellen der Innenstadt generell wün-<br />
schenswert. Materialien <strong>für</strong> Pflanzbehälter können Terrakotta bzw. Ton sein. Nachbil-<br />
dungen aus Kunststoff sind nur in sehr hochwertigen, ton-ähnlichen Ausführungen<br />
zulässig. Die Aufstellung der Kübel und Töpfe als Abgrenzung oder Abschirmung der<br />
Freifläche zum Straßenraum ist aber nicht gewünscht.<br />
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Hochwertige Materialien der Bestuhlung und der Sonnen-<br />
schirme in hellen oder Naturfarben spiegeln <strong>die</strong> Qualitäten<br />
des öffentlichen Raumes wider.