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Mitteilungen aus Hornberg

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Donnerstag, 15. April 2010<br />

Landfrauenmarkt<br />

in <strong>Hornberg</strong><br />

am 17. April 2010<br />

von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

auf dem evangelischen Kirchplatz<br />

Verkauf heimischer Produkte<br />

Fürs leibliche Wohl ist bestens gesorgt.<br />

Landfrauenverein<br />

<strong>Hornberg</strong>, Reichenbach, Niederwasser<br />

Neues vom Rath<strong>aus</strong><br />

Frühlingsfest am 15. und 16. Mai 2010:<br />

Aufruf zur Schmückung der Häuser<br />

Aus Anlass des <strong>Hornberg</strong>er Frühlingsfestes – 200 Jahre<br />

badisch - wird die Bevölkerung gebeten, die Häuser in<br />

der Innenstadt entsprechend zu schmücken. Wer <strong>aus</strong><br />

den Vorjahren noch über Fahnen in den badischen Farben<br />

verfügt, kann diese wieder aufhängen.<br />

Die Firma Kempf, Hauptstraße 48, bietet darüber hin<strong>aus</strong><br />

wieder eine Sammelbestellung an. Bis spätestens<br />

20. April können dort Fahnen in den Größen 40 x 60 cm<br />

oder 60 x 90 cm bestellt werden. Der Preis pro Fahne<br />

beträgt 14,95 € bzw.22,95 €,außerdem können Fahnenhalter<br />

dazu bestellt werden.<br />

Die Festgemeinschaft bedankt sich schon heute für Ihre<br />

Mitwirkung!<br />

Hundehaltung im Wald<br />

Die Stadtverwaltung weist auf folgende Bestimmungen<br />

über Hundehaltung im Wald hin:<br />

• Das Landeswaldgesetz schreibt vor, dass Hunde im Wald<br />

im Bereich von Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen<br />

und Wassertretanlagen nicht frei laufen dürfen.<br />

• Das Landesjagdgesetz regelt, dass Hunde in einem nicht<br />

<strong>Hornberg</strong><br />

befriedeten Teil eines Jagdbezirks nicht außerhalb der<br />

Einwirkung des Hundehalters frei laufen dürfen.<br />

Neben diesen Vorschriften sind auch die Bestimmungen in<br />

der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung der Stadt<br />

<strong>Hornberg</strong> zu beachten, insbesondere:<br />

• Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand<br />

gefährdet wird.<br />

• Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch<br />

Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.<br />

• Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen,<br />

dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in<br />

Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten<br />

verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich<br />

zu beseitigen.<br />

EinVerstoß gegen eine der o.g.Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit<br />

dar. Um Kenntnisnahme und Beachtung<br />

wird gebeten.<br />

Wichtig: Für sog. „Kampfhunde“ gelten weiter gehende<br />

Sonderbestimmungen. Die Stadtverwaltung erteilt gerne<br />

nähere Auskünfte.<br />

Bürgermeisteramt<br />

Landwirtschaftszählung 2010<br />

Rücksendetermin naht - Telefon-Hotline und Beratung<br />

beim Landwirtschaftsamt nur noch bis 14. Mai 2010<br />

Das Ende der Erhebungsphase für die Landwirtschaftszählung<br />

2010 rückt näher. Noch bis 14. Mai haben die<br />

land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Land Zeit,<br />

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