Sitzung BGU 14.02.11 - Stadt Neukirchen-Vluyn
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Sachstand im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
TOP 10 - 2 -<br />
An zwei Bushaltestellen in <strong>Vluyn</strong> (Ricarda-Huch-Straße und <strong>Vluyn</strong> Vutz) sind im Zuge des Umbaus<br />
der Ringe bereits die höheren Buskapsteine eingebaut worden. Ansonsten sind in der<br />
Vergangenheit verschiedene Haltestellen mit Wartehallen und Sitzgelegenheiten nachgerüstet<br />
worden. Ein planmäßiger Umbau zu barrierefreien Haltestellen hat noch nicht stattgefunden.<br />
Grundsätzlich besteht die Erfordernis, die Defizite je Haltestelle unter diesem Gesichtspunkt zu<br />
erfassen. Darauf aufbauend können Kosten für einen Umbau ermittelt werden. Die Kosten können<br />
sich dabei in einem Bereich von 5.000 € (nur Bordsteine und taktile Bodenbeläge) bis zu 20.000 €<br />
(einschl. neuer Wartehalle mit Beleuchtung) bewegen.<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet gibt es derzeit 46 Haltestellen (jeweils in beiden Richtungen). Die Umbaukosten<br />
würden sich bei Ansatz von durchschnittlich 12.500 € je Haltestelle auf etwa 1,15 Mio Euro<br />
belaufen.<br />
Fördermöglichkeit durch das Land über VRR<br />
Fördermittel des Landes für den bereich des ÖPNV werden seit drei Jahren durch den VRR<br />
verteilt. Hier stehen auch Mittel für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen zur Verfügung.<br />
Der Fördersatz für Haltestellen liegt bei 85 %, jedoch max. 10.000 € für jede<br />
Haltestelleneinrichtung sowie weitere 10.000 € für die erforderl. Tiefbauarbeiten.<br />
Für das Folgejahr geplante Maßnahmen müssen bis zum 1.3. des Jahres angemeldet werden. Ein<br />
Förderantrag ist auf Aufforderung bis zum 31.12. nachzureichen, wenn die Maßnahme für das<br />
Folgejahr eingeplant wurde. Die Bagatellgrenze für einen Antrag liegt bei 25.000 €, die<br />
Zweckbindung beträgt 10 Jahre.<br />
Weiteres Vorgehen<br />
In Anbetracht der Haushaltslage erscheint ein Investitionsvolumen von max. 100.000 € realistisch.<br />
Das bedeutet einen Eigenanteil der <strong>Stadt</strong> von 15.000 €. Ein entsprechender Einplanungsantrag<br />
soll fristgerecht zum 1.3.2011 beim VRR gestellt werden. Die Abstimmung der Haltestellen erfolgt<br />
in Zusammenarbeit mit NIAG, VdK und Gleichstellungsbeauftragter. Über die Bereitstellung von<br />
Eigenanteilen im Rahmen des Haushaltsplanes 2012 und über den Ausbau konkreter Haltestellen<br />
sind noch gesonderte Beschlüsse zu fassen, falls eine Förderung in Aussicht gestellt wird.<br />
In Vertretung<br />
Eccarius<br />
Erster Beigeordneter