Sitzung BGU 14.02.11 - Stadt Neukirchen-Vluyn
Sitzung BGU 14.02.11 - Stadt Neukirchen-Vluyn
Sitzung BGU 14.02.11 - Stadt Neukirchen-Vluyn
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Für die CDU-Fraktion:<br />
E I N L A D U N G<br />
zur 7. <strong>Sitzung</strong> / WP 2009-2014 des<br />
BAU-, GRÜNFLÄCHEN- UND UMWELTAUSSCHUSSES<br />
am Montag, den 14.02.2011, Beginn 17.00 Uhr,<br />
im großen <strong>Sitzung</strong>ssaal des Rathauses <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />
Klaus Franzen<br />
Joachim Gerhardt Sachkundiger Bürger<br />
Gerrit Heckrath Sachkundiger Bürger<br />
Peter Hericks<br />
Peter Müller Sachkundiger Bürger<br />
Markus Nacke Stv. Vorsitzender<br />
Mike Wirtz<br />
Für die SPD-Fraktion:<br />
Heinz Gerd Franken Vorsitzender<br />
Jochen Gottke<br />
Hartmut Kühn<br />
Klaus Hinterding Sachkundiger Bürger<br />
Karl-Heinz Scharf Sachkundiger Bürger<br />
Friedhelm Strauch Sachkundiger Bürger<br />
Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:<br />
Wolfgang Giesen<br />
Christian Heimke Sachkundiger Bürger<br />
Persönliche Vertreterin Elisabeth Johanssen Sachkundige Bürgerin<br />
Für die FDP-Fraktion:<br />
Norbert Wehren<br />
Persönlicher Vertreter Michael Kaiser Sachkundiger Bürger<br />
Für die Fraktion NV AUF geht`s:<br />
Elisabeth Wannenmacher Sachkundige Bürgerin<br />
Persönlicher Vertreter Klaus Köpp Sachkundiger Bürger<br />
Allen übrigen Ratsmitgliedern zur Kenntnis.
T A G E S O R D N U N G<br />
Zur Geschäftsordnung<br />
- 2 -<br />
a) Feststellung der Anwesenheit<br />
b) Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung<br />
c) Ausschließungsgründe<br />
A. Öffentlicher Teil<br />
TOP 1 Einwohnerfragen ( max. 15 Minuten )<br />
TOP 2 Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten<br />
bei der Ausführung von Beschlüssen<br />
TOP 3 Anmerkungen zur Niederschrift über die <strong>Sitzung</strong> des Bau-, Grünflächen- und<br />
Umweltausschusses -öffentlicher Teil- am 22.11.2010<br />
TOP 4 Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW<br />
TOP 5 Gewerbegebiet <strong>Vluyn</strong>-Süd<br />
Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.11.2010<br />
TOP 6 Hauswirtschaftliche Auswirkungen Kombi-Standort Feuerwehr / Baubetriebshof<br />
(Die Anlage wird nachgereicht)<br />
TOP 7 Regelungsmöglichkeiten zur Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG-NRW in<br />
Verbindung mit aktualisiertem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK)<br />
Antrag der SPD-Fraktion vom 22.12.2010<br />
TOP 8 Haushaltsberatungen 2011<br />
Produkte der Bereiche Ver- und Entsorgung, Verkehrsflächen- und anlagen, Natur-<br />
und Landschaftspflege, Umweltschutz sowie aus dem Bereich Innere Verwaltung<br />
die Produkte „Service BBH für andere Produkte“ und „Gebäudemanagement“<br />
einschließlich Veränderungsliste<br />
TOP 9 Erneuerung der Straßenbeleuchtung in <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />
TOP 10 Barrierefreie Bushaltestellen<br />
Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN<br />
TOP 11 Aktualisierung der Vorhaben- und Maßnahmenplanung der Bereiche Tiefbau- und<br />
Grünflächenamt sowie Bauamt<br />
TOP 12 Mitteilungen und Anfragen<br />
TOP 13 Einwohnerfragestunde
B. Nicht-öffentlicher Teil<br />
TOP 1 Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten<br />
bei der Ausführung von Beschlüssen<br />
TOP 2 Anmerkungen zur Niederschrift über die <strong>Sitzung</strong> des Bau-, Grünflächen- und<br />
Umweltausschusses –nicht-öffentlicher Teil- am 22.11.2010<br />
- 3 -<br />
TOP 3 Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW<br />
TOP 4 Mitteilungen und Anfragen<br />
<strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong>, den 02.02.2011<br />
Heinz-Gerd Franken<br />
Ausschussvorsitzender
TOP 05<br />
Der Bürgermeister 31.01.2011<br />
Dez. II / Amt 32<br />
MITTEILUNGSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />
Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss 14.02.2011<br />
Betreff:<br />
Gewerbegebiet <strong>Vluyn</strong> Süd<br />
Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.11.2010<br />
Berichterstatter/in:<br />
Frau Pugehl<br />
Inhalt der Mitteilung:<br />
Die CDU-Fraktion hat in der letzten <strong>Sitzung</strong> des <strong>BGU</strong>-Ausschusses am 22.11.2010 unter<br />
Tagesordnungspunkt Mitteilungen und Anfragen über größere Probleme im Gewerbegebiet <strong>Vluyn</strong>-<br />
Süd berichtet und hierzu eine Anfrage eingereicht. Das entsprechende Schreiben ist beigefügt.<br />
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:<br />
Auszug aus dem § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO)<br />
Halten und Parken<br />
(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit<br />
Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener<br />
Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen,<br />
in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr<br />
sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.<br />
Hieraus folgt, dass Lkws über 7,5 t grundsätzlich nicht regelmäßig in Wohngebieten abgestellt<br />
werden dürfen. Das Verbot gilt nicht für das Abstellen dieser Fahrzeuge in Gewerbegebieten.<br />
Hierzu zählt auch das Gewerbegebiet <strong>Vluyn</strong> Süd. Die Verwaltung geht davon aus, dass dieses<br />
Gewerbegebiet im Gegensatz zu anderen Gewerbegebieten in <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> durch die direkte<br />
Lage an der BAB 40, der ansässigen Tankstelle und Fast-Food-Betriebes verstärkt durch<br />
Fernfahrer genutzt wird. KFZ-Kennzeichenüberprüfungen bestätigten diese Annahme. Darüber<br />
hinaus wird das Gewerbegebiet zur Fahrzeugabstellung durch Fahrer von Lkws auswärtiger<br />
Firmen genutzt, die ihren Lkw über Nacht oder am Wochenende mit nach <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />
nehmen, um am nächsten Morgen unmittelbar aus <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> zu starten.<br />
Nachdem sich Ende des Jahres 2008 Gewerbetreibende, die teilweise auch Anwohner sind,<br />
massiv beschwerten, fand im Februar 2009 ein Ortstermin mit den Beteiligten statt. Nach<br />
Überprüfung der geschilderten Sachverhalte wurden folgende Maßnahmen umgesetzt:<br />
-Aufstellung von Betonkübeln vor dem Gewerbebetrieb auf der Pascalstraße 7
TOP 05 - 2 -<br />
-Anschreiben der Halter von abgestellten Werbeanhängern mit Hinweis auf die mögliche<br />
Sondernutzung bzw. Erweiterung des Betriebsgeländes<br />
-konsequente Überwachung des ruhenden Verkehres, Anhänger und Wohnwagen im Rahmen der<br />
personellen Möglichkeiten<br />
-Ablehnung des Sondernutzungantrages auf Bürgersteigparken mit verwaltungsgerichtlichen<br />
Verfahren durch die ansässige Firma Pascalstraße 11<br />
-konsequente Ansprache an eine ehemalige Firma auf der Kelvinstraße 1, die ständig<br />
abgemeldete Lkws bzw. Anhänger im Gewerbegebiet abgestellt hatte<br />
-direkte Ansprache bzw. Verwarnungen an die Halter der dort abgestellten Wohnwagen.<br />
-Anordnung von Haltverbot im Kurvenbereich Pascalstraße (in Höhe Pascalstraße 11-15) und im<br />
gesamten Wendehammer Keplerstraße<br />
-Beschränkung der südlichen Parkbuchten auf PKW-Parken auf der Keplerstraße wegen<br />
Schulweg Inneboltskat<br />
-Kontrolle und anschließende direkte Ansprache der dort über Nacht abgestellten Lkws<br />
-Absperren der kleinen Parkbucht vor dem Gewerbebetrieb Inneboltstraße 116<br />
-Aufstellung von Papierkörben im Bereich der Keplerstraße<br />
Seit Umsetzung dieser Maßnahmen sind beim Ordnungsamt diesbezüglich keine weiteren<br />
Beschwerden eingegangen.<br />
Nach wie vor wird jedoch im Rahmen des Außendienstes der Bereich verstärkt auf nicht<br />
angemeldete Fahrzeuge sowie abgestellte Fahrzeuganhänger bzw. Wohnwagen und Falschparker<br />
kontrolliert.<br />
Die einzelnen Punkte der Anfrage der CDU-Fraktion werden wie folgt beantwortet:<br />
Probleme durch das Nachtparken und fremde Kühltransporter mit laufendem Aggregaten<br />
Seit dem Jahre 2009 sind bei der Verwaltung keine Probleme bekannt geworden.<br />
PKW Stellplätze werden durch die Lkws genutzt<br />
Grundsätzlich waren die im Bereich der Keplerstraße eingerichteten Pkw-Stellplätze nicht nur für<br />
Pkws beschränkt. Aufgrund einer Bürgeranregung erfolgte die Beschränkung für Pkws<br />
insbesondere wegen der Sichtbehinderungen beim Queren vom „Inneboltskat“ zur Sicherung der<br />
Schulkinder bzw. Fußgänger/ Fahrradfahrer. Baulich sind diese Stellplätze als Lkw-Parkplätze<br />
ausgelegt. Der Baubetriebshof wird, sobald die Witterung es zulässt, wie in anderen Bereichen<br />
auch das Gewerbegebiet <strong>Vluyn</strong> Süd auf Straßenschäden intensiv kontrollieren und erforderliche<br />
Sanierungen veranlassen.<br />
Verunreinigungen durch Notdurft und Verpflegungsrückstände<br />
Der Baubetriebshof hat Im Jahre 2009 Papierkörbe aufgestellt, die auch regelmäßig geleert<br />
werden. Dem Baubetriebshof ist allerdings keine Verschmutzung, die das übliche Maß übersteigt,<br />
bekannt. Seinerzeit war auch von Seiten der Verwaltung angedacht, eine Dixie-Toilette<br />
aufzustellen, wurde aber von den Gewerbetreibenden abgelehnt.
Nächtliche Pkw-Rennen<br />
TOP 05 - 3 -<br />
Im Oktober 2009 wurde der Leiter der Polizeistation auf die geschilderte Problematik hingewiesen.<br />
Die Verwaltung geht deshalb davon aus, dass damals auch von der Polizei kontrolliert wurde. Die<br />
Polizei wird nochmals auf die Problematik hingewiesen.<br />
Ausblick:<br />
Die Verwaltung geht insgesamt allerdings davon aus, dass die Lage sich mit Fertigstellung des<br />
BAB-40 Parkplatzes Neufelder Heide zwischen Kerken und <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> im Norden von<br />
Tönisberg In der ersten Jahreshälfte 2011 entspannen wird. Mit Fertigstellung des Parkplatzes<br />
werden dort insgesamt 100 Lkw-Parkplätze zusätzlich geschaffen.<br />
Bevor kostenintensive Maßnahmen veranlasst werden, sollte die weitere Entwicklung nach<br />
Eröffnung des zusätzlichen Parkplatzes auf der BAB 40 abgewartet werden. Bis dahin wird der<br />
Bereich weiterhin überwacht.<br />
______________________________________________________________________________<br />
Lenßen<br />
Anlage:<br />
Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.11.2010
TOP 06<br />
Der Bürgermeister 03.02.2011<br />
Dez. III / Amt 65<br />
MITTEILUNGSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />
1. <strong>BGU</strong> 14.02.2011<br />
Betreff:<br />
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen des Kombi-Standortes Feuerwehr/ Baubetriebshof<br />
Berichterstatter/in:<br />
Herr Eccarius / Herr Benesch<br />
Inhalt der Mitteilung:<br />
Der Hauptausschuss hat am 01.12.2010 (TOP 17) folgenden Beschluss gefasst:<br />
a) Die Verwaltung wird beauftragt, für die Investitionsmaßnahme Kombi-Standort unverzüglich<br />
eine Kostenfolge-Berechnung auf der Grundlage einer aktuellen Investitionstabelle zu<br />
erstellen. Die Berechnung für das Produkt 0113 (Gebäudemanagement) soll nachstehende<br />
voraussichtlichen jährlichen Aufwendungen bis 2014 enthalten:<br />
- Personalaufwendungen, z.B. durch zusätzliche Hausmeisterdienste<br />
- Sach- und Dienstleistungen für rd. 3.700 qm Nutzfläche<br />
- Abschreibungen auf sämtliche Kombiinvestitionen von über 9 Millionen Euro.<br />
- ggf. sonstiger zusätzlicher Aufwand<br />
- Zinsen für die Gesamtinvestition von rd. 9,3 Millionen Euro.<br />
b) Die Kostenfolgedarstellungen soll auch die voraussichtlichen Einsparungen an anderer<br />
Stelle aufzeigen.<br />
c) Außerdem sollen für die Produkte Baubetriebshof und Brandschutz die voraussichtlichen<br />
Veränderungen der Umlage Gebäudemanagement dargestellt werden.<br />
Die Fragen werden – dem aktuellen Kenntnisstand entsprechend – wie folgt beantwortet:<br />
zu a)<br />
Im Entwurf des Haushaltes 2011 wurden die Investitionen und die sich im Haushalt ergebenden<br />
Abschreibungen des Kombi- Standortes entsprechend Anlage 1 eingeplant. Sich ergebende<br />
Änderungen werden in einer Veränderungsliste vorgelegt.<br />
Die Kalkulation nach DIN 276 wird derzeit fortgeschrieben und vorgelegt, sobald ein neuer Stand<br />
von der beauftragten Projektsteuerungsfirma ZEBRA erarbeitet wurde. Eine genauere Kostenfolgeberechnung<br />
kann erst nach Kenntnis dieser fortgeschriebenen Kosten als Ergebnis der Bearbeitung<br />
der Leistungsverzeichnisse durch die beauftragten Ingenieurbüros und die Kontrolle und<br />
Zusammenfassung durch die beauftragte Projektsteuerungsfirma erarbeitet werden.<br />
Personalaufwendungen<br />
Eine zusätzliche Hausmeisterstelle ist nicht vorgesehen. Im übrigen wird der personellen Aufwand<br />
für den Betrieb eines Neubaus geringer sein, als dies derzeit für vier Standorte mit derzeitiger<br />
Nutzung der Fall ist.
TOP 06 - 2 -<br />
Sach- und Dienstleistungen<br />
Die Betriebskosten für ca. 3.200 m² Neubaufläche werden - wie bereits berichtet - aufgrund des<br />
besseren energetischen Standards deutlich unter denen von Altbauten liegen. Mangels Entscheidung<br />
über den Heizungstyp ist zum Wartungs- und Energieaufwand noch keine Aussage möglich.<br />
Da der Wasserverbrauch von der Standortfrage unabhängig auch heute anfällt, sind hierzu nur<br />
unwesentliche Änderungen zu erwarten.<br />
Welche Sach- und Dienstleistungen (Reinigung, Versicherungen) darüber hinaus tatsächlich<br />
benötigt werden, ergibt sich erst aus dem Realisierungsvorschlag des GU (z.B. wird die<br />
Reinigungsleistung abhängig von den Materialien und hierfür den erforderliche<br />
Reinigungsstandards definiert; z.Zt. liegen Grundreinigungskosten in den vier alten Gebäuden bei<br />
etwa 29 €/ m²/ Jahr, für das Neubauprojekt werden die Kosten derzeit auf etwa 12 €/ m²/ Jahr<br />
geschätzt). Abschließende Aussagen hierzu sind erst nach Bauabschluss bzw. Schluss<br />
abrechnung, bzw. im Betrieb möglich.<br />
Abschreibungen<br />
Die Abschreibungen für einen Neubau können erst nach Schlussabrechnung der Bauleistungen<br />
aufgrund der konkretisierten Endkosten (als Basis für die Berechnung der Eingruppierung der<br />
Bauteilkosten in die Abschreibungsklassen und -zeiten) festgelegt werden. Welche genauen<br />
Abschreibungen für welchen Investitionsteil nach der Baumaßnahme gebildet werden, ergibt sich<br />
aus der Endabrechnung des GU und der anschließenden Aufteilung der Vermögensteile durch die<br />
Buchhaltung. Eine derzeitige Schätzung ist der Anlage 1 zu entnehmen. Diese wird fortgeschrieben.<br />
Die Bildung konkreter Abschreibungswerte ist erst nach Erstellung des Bauwerks<br />
möglich.<br />
Sonstiger zusätzlicher Aufwand<br />
Zusätzlicher Aufwand ist bisher nicht zu erkennen. In der Kalkulation wurden alle Kostengruppen<br />
von 100 bis 700 geschätzt; diese Zahlen werden mit fortschreitendem Planungsstand konkretisiert,<br />
fortgeschrieben und nach Aktualisierung vorgelegt.<br />
Zinsen für die Gesamtinvestition<br />
Das Projekt wird nicht eigenständig, sondern im Rahmen der gesamten HH-Planung finanziert.<br />
Eine fiktive Zinsberechnung soll auf Grundlage des Ergebnisses der Ausschreibung unter Berücksichtigung<br />
der für die Gesamtkosten relevanten Entscheidungen über die Ausführungen von Dach,<br />
Fassade und Heizung erfolgen.<br />
zu b)<br />
Eine Darstellung von voraussichtlichen Einsparungen liegt aus Februar 2010 vor. Eine Aktualisierung<br />
in einer neuen Investitionstabelle konnte noch nicht vorgenommen werden, da die aktualisierte<br />
Kalkulation nach DIN 276 der Firma ZEBRA noch nicht vorliegt (s. oben zu a)).<br />
zu c)<br />
Eine Änderung der Umlage Gebäudemanagement ergibt sich erst nach Erstellung des Bauwerks<br />
und der Abrechnung. Die Entscheidung über mögliche Alternativpositionen bei der Art der Ausführung<br />
kann zu weiteren Kostenreduzierungen führen. Die anteilige Zuordnung gemeinsam<br />
genutzter Bauteile/ Investitionen/ Anlagen/ Einrichtungen kann sinnvoll erst nach Inbetriebnahme<br />
festgelegt werden.<br />
In Vertretung<br />
Eccarius<br />
Erster Beigeordneter
Sozialdemokratische Partei Deutschlands<br />
SPD-Fraktion im Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />
Herrn<br />
<strong>BGU</strong>-Vorsitzenden<br />
Heinz-Gerd Franken<br />
Rathaus<br />
47506 <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />
Antrag zur <strong>BGU</strong>-<strong>Sitzung</strong> am 14.Febr. 2011 – Regelungsmöglichkeiten zur<br />
Dichheitsprüfung nach § 61a LWG-NRW in Verbindung mit aktualisiertem<br />
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK)<br />
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,<br />
Anschrift:<br />
Rathaus Bürozeiten: E-Mail:<br />
Hans-Böckler-Str. 26 Telefon: 02845 – 391 219 Mo./Mi./Fr. 8.00-12.00 Uhr spd-fraktion@<br />
47506 <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> Telefax: 02845 – 391 219 Di. 14.00-18.00 Uhr neukirchen-vluyn.de<br />
22. Dez. 2010<br />
zur <strong>Sitzung</strong> des kommenden <strong>BGU</strong>-Ausschusses beantrage ich im Namen der SPD-Fraktion,<br />
den Tagesordnungspunkt „Dichtheitsprüfung i.V.m. ABK“ aufzunehmen. Hierzu beantragen wir<br />
folgenden Beschlussvorschlag:<br />
Der <strong>BGU</strong>-Ausschuss beschließt:<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste <strong>Sitzung</strong> des <strong>BGU</strong> folgende Informationen<br />
möglichst „entscheidungsreif“ vorzubereiten:<br />
1. Möglichkeiten der Fristverlängerung bei der Durchführung der Dichtheitsprüfung nach §<br />
61a LWG bis zum Jahr 2023 (gesetzlich bisher 31.12.2015) in Verbindung mit einer<br />
örtlichen Satzung.<br />
2. Fortschreibung des ABK aufgrund der eingetretenen Zeitverzögerungen und Überprüfung<br />
hinsichtlich der Anwendbarkeit der erheblich preiswerteren „Schlauchlining“-Methode (auch<br />
Kanal-Renovation genannt) in geschlossener Bauweise.<br />
3. Auflistung der Hausanschlüsse in Wasserschutzgebieten, die eine kürzere Frist als<br />
2015 erfordern (§61 a Absatz 5 Satz 2 LWG).<br />
4. Darstellung von Fördermöglichkeiten bei Kanalsanierungen durch das Land NRW im<br />
Rahmen des Investitionsprogramms Abwasser.<br />
Begründung:<br />
Das Thema Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen betrifft viele Bürgerinnen und Bürger in<br />
finanzieller Hinsicht und ist daher auch Gegenstand vieler Diskussionen in der Öffentlichkeit<br />
und im Rat bzw. dem <strong>BGU</strong>-Ausschuss im Hinblick auf die konkrete Umsetzung vor Ort.<br />
Das nordrhein-westfälische Umweltministerium (MKUNLV NRW) hat hierzu am 05.Oktober<br />
2010 einen Erlass und Ende November 2010 zur Umsetzung der Dichtheitsprüfungen einen<br />
Bericht abgegeben und insbesondere auf die Möglichkeiten der Kommunen hingewiesen, die<br />
Fristen zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen über den 31. Dezember 2015 hinaus zu<br />
verlängern.
Bezogen auf die o.a. Antragspunkte werden im Erlass und in dem Bericht die kommunalen<br />
Handlungsmöglichkeiten wie folgt beschrieben:<br />
1. Möglichkeiten der Fristverlängerung außerhalb von Wasserschutzgebieten<br />
Grundsätzlich ist die Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2015 durchzuführen.<br />
Wenn die Gemeinde beabsichtigt, eine Satzung für abgegrenzte Teile ihres Gebietes zu<br />
erlassen, in der die Dichtheitsprüfung an die Selbstüberwachung des öffentlichen Kanals<br />
gekoppelt ist, muss die Untersuchungshäufigkeit der Selbstüberwachungsverordnung Kanal<br />
(SüwVKan) berücksichtigt werden.<br />
Dieses bedeutet, dass die letzten Dichtheitsprüfungen bis Ende 2023 durchgeführt sein<br />
müssen.<br />
2. Fortschreibung des ABK<br />
Das im Jahr 2008 beschlossene ABK enthält Sanierungszeiträume, die durch zahlreiche<br />
Verzögerungen nicht eingehalten werden konnten. Daher sollte im Jahr 2011 eine<br />
Fortschreibung des ABK in zeitlicher Hinsicht und synchron zum Punkt 1 erfolgen.<br />
Da zwischenzeitlich die „Schlauchlining“-Methode (Kanal-Renovation) in geschlossener<br />
Bauweise technisch erhebliche Fortschritte gemacht hat, sollten alle ABK-Maßnahmen, die<br />
nicht in Folge von Bergsenkung Höhenverwerfungen unterliegen, zwecks Einsatzes dieser<br />
preiswerten Methode überprüft werden (entsprechende Unterlagen hat die SPD-Fraktion der<br />
Verwaltung zur Verfügung gestellt).<br />
3. Auflistung der Hausanschlüsse in Wasserschutzgebieten<br />
Die Gemeinden in Wasserschutzgebieten müssen die Frist 2015 zeitlich qualifiziert vorziehen,<br />
um dem besonderen Gefährdungspotenzial in den Schutzgebieten Rechnung zu tragen.<br />
Wichtig und in allen Kommunen gleichermaßen (durch Satzung) sicherzustellen ist eine<br />
Staffelung, die eine kontinuierliche Abarbeitung ohne Zeitverzug sicherstellt.<br />
4. Darstellung von Fördermöglichkeiten von ABK+Dichtigkeits-Maßnahmen<br />
Das Regelungskonzept des § 61 a Absatz 5 LWG korrespondiert auch mit der finanziellen<br />
Förderung von Gemeinden und privaten Hausbesitzern, die das Investitionsprogramm<br />
Abwasser für diese Bereiche vorsieht. Danach können die Gemeinden u.a. auch Förderungen<br />
für Maßnahmen erhalten, die eine ganzheitliche Sanierung von Kanalisationen im<br />
Zusammenhang mit der Elimination von Fremdwasser zum Ziel haben.<br />
Die Verabschiedung entsprechender Satzungen soll gemäß o.g. MKUNLV-Erlass zeitnah<br />
bis zum Frühjahr 2011 (also spätestens in der Mai-<strong>Sitzung</strong> des <strong>BGU</strong>) erfolgen, um den<br />
Grundstücksbesitzern Planungssicherheit zu geben.<br />
Weitere Erläuterungen erfolgen ggf. in der <strong>Sitzung</strong>.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Jochen Gottke<br />
1. stellv. Fraktionsvorsitzender
TOP 08<br />
Der Bürgermeister 28.01.2011<br />
Dez. III / Ämter 60, 65, 68<br />
BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />
1. <strong>BGU</strong> 14.02.2011<br />
2. Hauptausschuss 02.03.2011<br />
3. Rat 23.03.2011<br />
**********************************************************************<br />
UM AUFBEWAHRUNG DER VORLAGE WIRD GEBETEN.<br />
**********************************************************************<br />
Betreff:<br />
Haushaltsberatungen 2011<br />
Produkte der Bereiche Ver- und Entsorgung, Verkehrsflächen- und anlagen, Natur- und<br />
Landschaftspflege, Umweltschutz sowie aus dem Bereich Innere Verwaltung Produkte „Service<br />
BBH für andere Produkte“ und „Gebäudemanagement“ einschließlich Veränderungsliste<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Wird in Abhängigkeit von den Beratungen in der <strong>Sitzung</strong> formuliert.<br />
Abstimmung:<br />
Ja-Stimmen :<br />
Nein-Stimmen :<br />
Stimmenthaltungen :<br />
Nicht teilgenommen :<br />
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:<br />
Siehe Haushaltsplanentwurf<br />
Berichterstatter:<br />
Herr Eccarius, Herr Mönter, Herr Bannasch, Herr Pokropp
Schilderung des Sachverhaltes:<br />
TOP 08 - 2 -<br />
Die Beratungen über den Haushaltsplan 2011 finden produktbezogen anhand der<br />
Teilergebnispläne in den einzelnen Fachausschüssen statt.<br />
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss berät als zuständiger Fachausschuss über die<br />
folgenden Produkte:<br />
Produkt Bezeichnung Amt<br />
0106 Service BBH für andere Produkte 68<br />
0113 Gebäudemanagement 65<br />
1101 Abfallwirtschaft 60<br />
1102 Planung und Bau Abwasserbeseitigung 60<br />
1103 Unterhaltung Kanäle und Pumpanlagen 68<br />
1104 Grundstückseigene Entwässerungsanlagen 60<br />
1201 Planung und Bau öffentl. Verkehrsflächen 60<br />
1202 Unterhaltung der Verkehrsflächen 68<br />
1203 Straßenreinigung 60<br />
1301 Planung und Bau öffentlichen Grüns 60<br />
1302 Unterhaltung öffentlichen Grüns 68<br />
1303 Friedhöfe und Bestattungen 60<br />
1401 Umweltschutz/Lokale Agenda 60<br />
Zu beraten sind demnach die Seiten 84 bis 101, 142 bis 155 und 326 bis 438 des<br />
Haushaltsplanentwurfs 2010.<br />
Für die Beratung wird folgende Reihenfolge vorgeschlagen:<br />
• Beratung der Veränderungsliste<br />
• Beratung der Zuschussliste<br />
• Beratung des Produkthaushaltes<br />
Anlage:<br />
Anlage 1: Veränderungsliste<br />
Anlage 2: Zuschussliste (Auszug)<br />
In Vertretung<br />
Eccarius<br />
Erster Beigeordneter<br />
# Zur <strong>Sitzung</strong> bitte den Entwurf des Haushalts 2011 mitbringen #
TOP 09<br />
Der Bürgermeister 28.01.2011<br />
Dez. III / Amt 68<br />
MITTEILUNGSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />
<strong>BGU</strong>-Ausschuss 14.02.2011<br />
Betreff:<br />
Erneuerung der Straßenbeleuchtung in <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />
Berichterstatter/in:<br />
Herr Eccarius / Herr Pokropp<br />
Inhalt der Mitteilung:<br />
Aufgrund der rasant ansteigenden Energiepreise belastet die Straßenbeleuchtung zunehmend den<br />
ohnehin angeschlagenen Haushalt der <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong>. So sind seit dem Jahr 2003 die<br />
Energiekosten um ca. 75 Prozent angestiegen. Auch für das laufende Kalenderjahr wurde der<br />
Strompreis durch die Erhöhung der EEG-Umlage erneut angehoben.<br />
Zudem hat die europäische Union durch eine EG-Verordnung festgelegt, dass schrittweise bis zum<br />
Kalenderjahr 2016 verschiedene Leuchtmittel nicht mehr vertrieben werden dürfen.<br />
Diese Regelung hat unmittelbare Auswirkungen auf alle Städte und Kommunen und damit auch<br />
auf <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong>. So dürfen ab dem Jahr 2016 in der Straßenbeleuchtung keine<br />
Quecksilberdampf-Hochdrucklampen (HQL-Lampen) mehr eingesetzt werden.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> (Baubetriebshof) hat sich daher dazu entschlossen, die Thematik 2gleisig<br />
anzugehen:<br />
1. Umsetzung von Sofortmaßnahmen im Rahmen von Unterhaltungsarbeiten<br />
und<br />
2. Erstellung eines Gesamtkonzeptes Straßenbeleuchtung<br />
1. Umsetzung von Sofortmaßnahmen im Rahmen von Unterhaltungsarbeiten<br />
a. Bericht über die durchgeführten Maßnahmen 2010<br />
Aufgrund der EG-Verordnung der Europäischen Union wurden im Jahr 2010 bereits 174<br />
Quecksilberdampf-Hochdrucklampen ausgetauscht. Der Austausch der Leuchtmittel erfolgte an<br />
der Beleuchtungsanlage des <strong>Neukirchen</strong>er Rings, der Niederrheinallee und einem Teilstück der<br />
Hans-Böckler-Straße, sowie an einigen kleineren Anwohnerstraßen. Als Schwerpunktziel wurde im<br />
Haushalt der Austausch von 150 HQL-Leuchtmittel festgeschrieben. Somit liegt die<br />
Zielerreichungsquote bei 116 %.<br />
Im Rahmen der Maßnahme wurden die vorhandenen Leuchtenköpfe kostengünstig umgerüstet, so<br />
dass keine komplett neuen Masten oder Leuchtenköpfe beschafft werden mussten.
TOP 09 - 2 -<br />
- Umrüstung von 250 Watt HQL-Lampen:<br />
Insgesamt wurden 102 Lampen vom Typ HQL-250 Watt umgerüstet. Bei der Umrüstung<br />
wurden die vorhandenen 250 Watt HQL-Leuchtmittel durch 100 Watt NAV-Lampen<br />
(Natriumdampflampen) ersetzt. Durch die Maßnahme konnte die Anschlussleistung von 268<br />
Watt auf nunmehr 111 Watt reduziert werden.<br />
Dies entspricht einer Reduzierung des Energieverbrauchs um 157 Watt je Lampe und<br />
Beleuchtungsstunde. Bei einer durchschnittlichen jährlichen Beleuchtungsdauer von 4.078<br />
Stunden werden nun pro Straßenleuchte ca. 640,25 Kilowattstunden eingespart. Die bereits<br />
erfolgte Umrüstung der 102 Lampen führt demnach zu einer rechnerischen Senkung des<br />
Energieverbrauches um 65.305 Kilowattstunden. Neben der Senkung der Energiekosten<br />
wirkt sich die durchgeführte Maßnahme auch positiv auf die Umwelt aus, da der jährliche<br />
CO2-Ausstoß um 32.391 Kilogramm pro Jahr gesenkt werden kann.<br />
Ferner werden durch den Einsatz sogenannter NAV-4-Jahres-Leuchtmittel die<br />
Unterhaltungskosten mittel bis langfristig reduziert. Auch die Wartung der<br />
Straßenbeleuchtung gestaltet sich durch die Vereinheitlichung der Leuchtmittel weniger<br />
intensiv und dadurch ebenfalls kostengünstiger.<br />
- Umrüstung von 80 Watt HQL-Lampen:<br />
Neben den Austausch der 250 Watt HQL-Leuchtmittel wurden auch 72 Lampen vom Typ<br />
HQL-80 Watt umgerüstet. Die HQL-Leuchtmittel wurden durch 33 Watt Energiesparlampen<br />
ersetzt. Durch die Maßnahme konnte die Anschlussleistung von 88 Watt auf nunmehr 40<br />
Watt reduziert werden.<br />
Dies entspricht einer Reduzierung des Energieverbrauchs um 48 Watt. Der<br />
Energieverbrauch pro Straßenleuchte konnte damit um 195,74 Kilowattstunden reduziert<br />
werden. Die erfolgte Umrüstung der 72 Lampen führt zu einer rechnerischen Senkung des<br />
Energieverbrauches um 14.093,28 Kilowattstunden und einer Minderung des CO2-<br />
Ausstoßes um 6.990,27 Kilogramm pro Jahr.<br />
Aufgrund des realisierten Einsparpotenzials und den geringen Umrüstungskosten haben sich die<br />
konkreten Investitionsmaßnahmen bereits nach 0,8 Jahren amortisiert.<br />
b. Ausblick auf das laufende Kalenderjahr und die geplanten Maßnahmen<br />
Für das laufende Kalenderjahr plant der Baubetriebshof den Austausch weiterer 150 HQL-<br />
Leuchtmittel. So sollen insbesondere die Leuchten auf der Hans-Böckler-Straße, der Krefelder<br />
Straße, der Inneboltstraße und auf Teilstücken der Andreas-Bräm-Straße und des <strong>Vluyn</strong>er<br />
Südrings entsprechend umgerüstet werden.<br />
Hierzu ist jedoch zu sagen, dass es sich nicht ausschließlich um 250 Watt HQL-Leuchtmittel<br />
handelt. Die übrigen Leuchten sollen wie folgt ersetzt werden:<br />
- 125 Watt HQL-Leuchten durch 70 Watt NAV-Leuchten<br />
- 80 Watt HQL-Leuchten durch 33 Watt Energiesparleuchten<br />
- 50 Watt HQL-Leuchten durch 33 Watt Energiesparleuchten.<br />
c. LED-Technik<br />
Die LED-Technik kann mit Sicherheit in der Zukunft als Straßenbeleuchtung zum Einsatz kommen.<br />
So gilt sie als wartungsfrei bzw. wartungsarm und hat mit einer höheren Betriebsstundenzahl eine<br />
höhere Lebenserwartung. Der Zentralverband der Elektrotechnik und Elektroindustrie geht davon<br />
aus, das LED nach ca. 10 Jahren ihre Leuchtkraft verliert und dann ausgetauscht werden muss.<br />
Die relativ hohen Investitionskosten trüben jedoch die positive Stimmung. Daher ist die LED-<br />
Technik heute wirtschaftlich noch nicht geeignet für eine großflächige Ablösung der in <strong>Neukirchen</strong>-<br />
<strong>Vluyn</strong> verbauten Beleuchtungstechnik. Natriumdampf-Hochdrucklampen (NAV) in funktionalen<br />
Kofferleuchten stellen für die herkömmliche Anwendung noch immer die insgesamt<br />
wirtschaftlichere Lösung dar. Nach allgemeiner Einschätzung werden Entwicklungen, wie die<br />
weiterhin steigende Lichtausbeute und der vermutlich sinkende Anschaffungspreis dazu führen,
TOP 09 - 3 -<br />
dass die LED-Technik für Anlagen mit Lichtpunkthöhen bis 6m schon in wenigen Jahren eine<br />
interessante Alternative für breite Anwendungen darstellt. Ein Kalkulationsbeispiel für den<br />
Austausch der HQL-Leuchtmittel auf dem <strong>Neukirchen</strong>er Ring (30 Leuchten) soll dies deutlich<br />
machen:<br />
Gesamtkosten NAV bei 10 Jahren= 9.608,59 EUR (Investition, Verzinsung, Leuchtmittelwechsel)<br />
Gesamtkosten LED bei 10 Jahren= 46.202,98 EUR (Investition und Verzinsung)<br />
Unterschied LED / NAV = 36.594,39 EUR<br />
Stromkostenersparnis NAV bei 10 Jahren= 37.455,60 EUR<br />
Stromkostenersparnis LED bei 10 Jahren= 53.437,90 EUR<br />
Unterschied LED / NAV = 15.982,30 EUR<br />
Der Einsatz von LED wäre hier unwirtschaftlich. Das liegt daran, dass für den Einsatz von LED die<br />
Maste auf 8m eingekürzt und komplett neue Leuchten aufmontiert werden müssten. Für eine DINgerechte<br />
Beleuchtung müssten Leuchten mit je 44 Watt installiert werden. Zusätzliche Maste<br />
wären nicht nötig gewesen. Bei NAV konnten die Maste so bleiben; das Einkürzen wurde erspart<br />
und die Leuchte wurde per Umbausatz (Vorschaltgerät und Leuchtmittel inkl. Fassung)<br />
umgerüstet. Ein Umrüstsatz lag bei 82,81 EUR zzgl. MWSt.; eine LED-Leuchte bei 913,00 EUR<br />
zzgl. MWSt. (Hinweis: neue NAV-Leuchte hätte 207,00 EUR gekostet). Von einigen LED-<br />
Leuchtmittelherstellern wurde jedoch für 2011/2012 angekündigt Umbausätze auf den Markt zu<br />
bringen. Daher werden bei jeder Unterhaltungsmaßnahme die technischen Möglichkeiten neu<br />
überprüft und berechnet.<br />
2. Erstellung eines Gesamtkonzeptes Straßenbeleuchtung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> beabsichtigt die Entwicklung eines neuen Gesamtkonzeptes zum<br />
Thema Straßenbeleuchtung. Dieses ist aufgrund verschiedener Gründe erforderlich und sinnvoll.<br />
Einerseits soll der zukünftige Modernisierungsbedarf ermittelt und eine darauf abgestimmte<br />
Modernisierungsplanung entwickelt und fortgeschrieben werden. Andererseits soll sich dieses<br />
Konzept auch mit den verschiedenen Möglichkeiten zur Verbrauchsreduzierung beschäftigen.<br />
Gerade in den letzten Jahren haben sich im Bereich der energiesparenden Technologien enorme<br />
technische Fortschritte ergeben.<br />
7 Schritte zum neuen Gesamtkonzept Straßenbeleuchtung<br />
Um ein praktikables und belastbares Gesamtkonzept zu erhalten sind folgende Schritte<br />
erforderlich:<br />
1. Ermittlung des Ist-Zustandes<br />
Um konkrete Aussagen zum tatsächlichen Zustand der Straßenbeleuchtung abgeben zu<br />
können, muss zunächst der genaue Ist-Zustand ermittelt werden. Nur durch diesen<br />
vorbereitenden Schritt können belastbare mittel- und langfristige Planungen entworfen und<br />
anschließend umgesetzt werden.<br />
Daher soll jeder Lichtpunkt mit den folgenden Daten aufgenommen werden: Standort, Typ<br />
und Wattage der Lampe, Typ, Alter der Leuchte, Typ des Vorschaltgerätes, Zustand der<br />
Masten und weitere Besonderheiten.<br />
2. Modernisierungsbedarf ermitteln<br />
Mit den gesammelten Informationen aus der Ermittlung des Ist-Zustandes soll im zweiten<br />
Schritt der Modernisierungsbedarf ermittelt werden.<br />
So sollen ineffiziente Leuchten und Leuchten die in wenigen Jahren nicht mehr erhältlich<br />
sein werden, zuerst ausgetauscht werden.<br />
Leuchten die älter als 33 Jahre als sind, haben ihr durchschnittliches Lebensalter erreicht.<br />
Sie haben eine schlechte Lichtführung, sind wartungsintensiv und für moderne Lampen<br />
nicht geeignet.<br />
Zur Senkung des Wartungsaufwandes soll bei Erneuerung der Leuchten die Möglichkeit<br />
der Vereinheitlichung genutzt werden.
TOP 09 - 4 -<br />
3. Alternativen identifizieren<br />
Der Wettbewerb im Bereich der Straßenbeleuchtung hat sich in den vergangenen Jahren<br />
verschärft. So drängen derzeit immer neue Anbieter mit neuen Technologien auf den<br />
Markt. Daher sollen die technischen Alternativen bei den zukünftig zu ersetzenden<br />
Lampen-Leuchten-Kombinationen (inkl. Vorschaltgerät) zur näheren Auswertung<br />
identifiziert werden.<br />
4. Alternativen bewerten<br />
Nach der Zusammenstellung und Benennung der Alternativen müssen diese entsprechend<br />
bewertet werden.<br />
Bei der Bewertung spielt neben den wirtschaftlichen Aspekten auch die<br />
Beleuchtungsqualität eine wichtige Rolle. So darf die Sicherungsfunktion der<br />
Straßenbeleuchtung nicht vernachlässigt werden.<br />
Bei der Ermittlung der Wirtschaftlichkeit sollen im Rahmen einer Kostenschätzung die<br />
Investitions- und Installationskosten einschließlich der Zinsen und der jeweiligen<br />
Betriebskosten (inkl. Energieeinsparung) berücksichtigt werden.<br />
5. Modernisierungsplan ausarbeiten<br />
Definition von Grundregeln für die angestrebte Modernisierung, z.B. auszutauschende<br />
Lampen nach Typen, auszutauschende Leuchten nach Alter.<br />
6. Finanzierungsmöglichkeiten prüfen<br />
Kosten der Finanzierung aus dem kommunalen Haushalt; aber auch Beachtung von<br />
Contracting.<br />
7. Entscheiden, Umsetzen und Dokumentieren<br />
Mit den Punkten 1 und 2 soll in 2011 detailliert begonnen werden. Allerdings liegen bereits heute<br />
erste Erkenntnisse vor, die direkte Auswirkungen auf die Unterhaltungsplanung (siehe Punkt 1)<br />
haben. So wurde der gesamte Bestand an HQL-Leuchtmittel zur Umsetzung der EU-Vorgaben<br />
erfasst.<br />
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung werden weitere technische Einsparmöglichkeiten, wie<br />
Dimmen oder sogar Abschalten von Straßenbeleuchtungsanlagen geprüft, die dem <strong>BGU</strong> in 2011<br />
als Beschlussvorlage vorgelegt werden.<br />
In Vertretung<br />
Eccarius<br />
Erster Beigeordneter
TOP 10<br />
Der Bürgermeister 14.01.2011<br />
Dez. III / Amt 60.2<br />
MITTEILUNGSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />
<strong>BGU</strong> 14.02.2011<br />
Betreff:<br />
Barrierefreie Bushaltestellen<br />
Berichterstatter/in:<br />
Herr Eccarius<br />
Inhalt der Mitteilung:<br />
In seiner <strong>Sitzung</strong> am 06.09.2010 hat der <strong>BGU</strong> auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen folgenden<br />
Beschluss gefasst:<br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung wird beauftragt, den Bedarf für den Ausbau von Bushaltestellen zu<br />
„barrierefreien Bushaltestellen“ festzustellen und die für den Ausbau erforderlichen Kosten zu<br />
ermitteln.<br />
Weiter wird sie beauftragt vorhandene Förderungsmöglichkeiten und Förderfristen zu prüfen und<br />
-um Fristversäumnissen entgegenzuwirken- bei den zuständigen Stellen voranzumelden.<br />
Über die Ergebnisse ist in der nächsten <strong>Sitzung</strong> des <strong>BGU</strong>-Ausschusses zu berichten.<br />
Barrierefreiheit im ÖPNV<br />
In der Antragsbegründung sind bereits die wesentlichen Grundlagen für die Erfordernis einer<br />
barrierefreien Gestaltung von Verkehrsanlagen und insbesondere von Bushaltestellen benannt<br />
worden. Es ist ebenfalls bereits auf den Anteil des Unternehmens NIAG hingewiesen worden.<br />
Durch Bereitstellung von Niederflurbussen mit ausklappbaren Rampen ist hier bereits vieles für<br />
einen komfortableren und bequemeren Zugang zum Bus erreicht worden.<br />
Darüber hinaus sind jedoch weitere Maßnahmen an den Haltestellen selbst sinnvoll. Vor allem<br />
sollten Bordsteine auf eine Höhe von 16 cm angehoben werden, um die Vorteile der<br />
Niederflurfahrzeuge bereits ohne Rampe nutzen zu können. Gemäß dem Leitfaden Barrierefreiheit<br />
im Straßenraum (Landesbetrieb Straßen NRW 2009) sind auch taktile Bodenbeläge für Blinde und<br />
sehschwache Menschen zu ergänzen. Im Umfeld sind die Zugänge zur Bushaltestelle ebenfalls<br />
barrierefrei zu gestalten. Günstigerweise ergänzen ein Witterungsschutz und Sitzgelegenheiten die<br />
Haltestelle.
Sachstand im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
TOP 10 - 2 -<br />
An zwei Bushaltestellen in <strong>Vluyn</strong> (Ricarda-Huch-Straße und <strong>Vluyn</strong> Vutz) sind im Zuge des Umbaus<br />
der Ringe bereits die höheren Buskapsteine eingebaut worden. Ansonsten sind in der<br />
Vergangenheit verschiedene Haltestellen mit Wartehallen und Sitzgelegenheiten nachgerüstet<br />
worden. Ein planmäßiger Umbau zu barrierefreien Haltestellen hat noch nicht stattgefunden.<br />
Grundsätzlich besteht die Erfordernis, die Defizite je Haltestelle unter diesem Gesichtspunkt zu<br />
erfassen. Darauf aufbauend können Kosten für einen Umbau ermittelt werden. Die Kosten können<br />
sich dabei in einem Bereich von 5.000 € (nur Bordsteine und taktile Bodenbeläge) bis zu 20.000 €<br />
(einschl. neuer Wartehalle mit Beleuchtung) bewegen.<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet gibt es derzeit 46 Haltestellen (jeweils in beiden Richtungen). Die Umbaukosten<br />
würden sich bei Ansatz von durchschnittlich 12.500 € je Haltestelle auf etwa 1,15 Mio Euro<br />
belaufen.<br />
Fördermöglichkeit durch das Land über VRR<br />
Fördermittel des Landes für den bereich des ÖPNV werden seit drei Jahren durch den VRR<br />
verteilt. Hier stehen auch Mittel für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen zur Verfügung.<br />
Der Fördersatz für Haltestellen liegt bei 85 %, jedoch max. 10.000 € für jede<br />
Haltestelleneinrichtung sowie weitere 10.000 € für die erforderl. Tiefbauarbeiten.<br />
Für das Folgejahr geplante Maßnahmen müssen bis zum 1.3. des Jahres angemeldet werden. Ein<br />
Förderantrag ist auf Aufforderung bis zum 31.12. nachzureichen, wenn die Maßnahme für das<br />
Folgejahr eingeplant wurde. Die Bagatellgrenze für einen Antrag liegt bei 25.000 €, die<br />
Zweckbindung beträgt 10 Jahre.<br />
Weiteres Vorgehen<br />
In Anbetracht der Haushaltslage erscheint ein Investitionsvolumen von max. 100.000 € realistisch.<br />
Das bedeutet einen Eigenanteil der <strong>Stadt</strong> von 15.000 €. Ein entsprechender Einplanungsantrag<br />
soll fristgerecht zum 1.3.2011 beim VRR gestellt werden. Die Abstimmung der Haltestellen erfolgt<br />
in Zusammenarbeit mit NIAG, VdK und Gleichstellungsbeauftragter. Über die Bereitstellung von<br />
Eigenanteilen im Rahmen des Haushaltsplanes 2012 und über den Ausbau konkreter Haltestellen<br />
sind noch gesonderte Beschlüsse zu fassen, falls eine Förderung in Aussicht gestellt wird.<br />
In Vertretung<br />
Eccarius<br />
Erster Beigeordneter
TOP 11<br />
Der Bürgermeister 28.01.2011<br />
Dez. III / Ämter 60 und 65<br />
MITTEILUNGSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />
<strong>BGU</strong> 14.02.2011<br />
Betreff:<br />
Aktualisierung der Vorhaben- und Maßnahmenplanung der Bereiche Tiefbau- und Grünflächenamt<br />
sowie Bauamt<br />
Berichterstatter/in:<br />
Herr Eccarius, Herr Mönter, Herr Bannasch<br />
Inhalt der Mitteilung:<br />
Die in den Anlagen beigefügten Übersichten zur aktuellen Vorhaben- und Maßnahmenplanung der<br />
Bereiche Tiefbau- und Grünflächenamt sowie Bauamt werden zur Kenntnis gegeben.<br />
Wiedergegeben wird der Sachstand aus Sicht der Verwaltung vorbehaltlich noch zu fassender<br />
Beschlüsse. Die weitere Erläuterung und ggf. Ergänzung erfolgt durch mündlichen Bericht in der<br />
<strong>Sitzung</strong>.<br />
Anlagen:<br />
1. Maßnahmenplanung Tiefbau- und Grünflächenamt, Stand: 28.01.2011<br />
2. Maßnahmenplanung Bauamt, Stand: 28.01.2011<br />
In Vertretung<br />
Eccarius<br />
U:\Alle\Ratswesen\Gremiumsordner\Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss\2011\2011_02_14 öffentlich\Einladung TOP 11.doc