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Sitzung BGU 14.02.11 - Stadt Neukirchen-Vluyn

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Für die CDU-Fraktion:<br />

E I N L A D U N G<br />

zur 7. <strong>Sitzung</strong> / WP 2009-2014 des<br />

BAU-, GRÜNFLÄCHEN- UND UMWELTAUSSCHUSSES<br />

am Montag, den 14.02.2011, Beginn 17.00 Uhr,<br />

im großen <strong>Sitzung</strong>ssaal des Rathauses <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />

Klaus Franzen<br />

Joachim Gerhardt Sachkundiger Bürger<br />

Gerrit Heckrath Sachkundiger Bürger<br />

Peter Hericks<br />

Peter Müller Sachkundiger Bürger<br />

Markus Nacke Stv. Vorsitzender<br />

Mike Wirtz<br />

Für die SPD-Fraktion:<br />

Heinz Gerd Franken Vorsitzender<br />

Jochen Gottke<br />

Hartmut Kühn<br />

Klaus Hinterding Sachkundiger Bürger<br />

Karl-Heinz Scharf Sachkundiger Bürger<br />

Friedhelm Strauch Sachkundiger Bürger<br />

Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:<br />

Wolfgang Giesen<br />

Christian Heimke Sachkundiger Bürger<br />

Persönliche Vertreterin Elisabeth Johanssen Sachkundige Bürgerin<br />

Für die FDP-Fraktion:<br />

Norbert Wehren<br />

Persönlicher Vertreter Michael Kaiser Sachkundiger Bürger<br />

Für die Fraktion NV AUF geht`s:<br />

Elisabeth Wannenmacher Sachkundige Bürgerin<br />

Persönlicher Vertreter Klaus Köpp Sachkundiger Bürger<br />

Allen übrigen Ratsmitgliedern zur Kenntnis.


T A G E S O R D N U N G<br />

Zur Geschäftsordnung<br />

- 2 -<br />

a) Feststellung der Anwesenheit<br />

b) Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung<br />

c) Ausschließungsgründe<br />

A. Öffentlicher Teil<br />

TOP 1 Einwohnerfragen ( max. 15 Minuten )<br />

TOP 2 Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten<br />

bei der Ausführung von Beschlüssen<br />

TOP 3 Anmerkungen zur Niederschrift über die <strong>Sitzung</strong> des Bau-, Grünflächen- und<br />

Umweltausschusses -öffentlicher Teil- am 22.11.2010<br />

TOP 4 Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW<br />

TOP 5 Gewerbegebiet <strong>Vluyn</strong>-Süd<br />

Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.11.2010<br />

TOP 6 Hauswirtschaftliche Auswirkungen Kombi-Standort Feuerwehr / Baubetriebshof<br />

(Die Anlage wird nachgereicht)<br />

TOP 7 Regelungsmöglichkeiten zur Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG-NRW in<br />

Verbindung mit aktualisiertem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK)<br />

Antrag der SPD-Fraktion vom 22.12.2010<br />

TOP 8 Haushaltsberatungen 2011<br />

Produkte der Bereiche Ver- und Entsorgung, Verkehrsflächen- und anlagen, Natur-<br />

und Landschaftspflege, Umweltschutz sowie aus dem Bereich Innere Verwaltung<br />

die Produkte „Service BBH für andere Produkte“ und „Gebäudemanagement“<br />

einschließlich Veränderungsliste<br />

TOP 9 Erneuerung der Straßenbeleuchtung in <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />

TOP 10 Barrierefreie Bushaltestellen<br />

Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN<br />

TOP 11 Aktualisierung der Vorhaben- und Maßnahmenplanung der Bereiche Tiefbau- und<br />

Grünflächenamt sowie Bauamt<br />

TOP 12 Mitteilungen und Anfragen<br />

TOP 13 Einwohnerfragestunde


B. Nicht-öffentlicher Teil<br />

TOP 1 Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten<br />

bei der Ausführung von Beschlüssen<br />

TOP 2 Anmerkungen zur Niederschrift über die <strong>Sitzung</strong> des Bau-, Grünflächen- und<br />

Umweltausschusses –nicht-öffentlicher Teil- am 22.11.2010<br />

- 3 -<br />

TOP 3 Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW<br />

TOP 4 Mitteilungen und Anfragen<br />

<strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong>, den 02.02.2011<br />

Heinz-Gerd Franken<br />

Ausschussvorsitzender


TOP 05<br />

Der Bürgermeister 31.01.2011<br />

Dez. II / Amt 32<br />

MITTEILUNGSVORLAGE - öffentlich -<br />

Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />

Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss 14.02.2011<br />

Betreff:<br />

Gewerbegebiet <strong>Vluyn</strong> Süd<br />

Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.11.2010<br />

Berichterstatter/in:<br />

Frau Pugehl<br />

Inhalt der Mitteilung:<br />

Die CDU-Fraktion hat in der letzten <strong>Sitzung</strong> des <strong>BGU</strong>-Ausschusses am 22.11.2010 unter<br />

Tagesordnungspunkt Mitteilungen und Anfragen über größere Probleme im Gewerbegebiet <strong>Vluyn</strong>-<br />

Süd berichtet und hierzu eine Anfrage eingereicht. Das entsprechende Schreiben ist beigefügt.<br />

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:<br />

Auszug aus dem § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO)<br />

Halten und Parken<br />

(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit<br />

Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener<br />

Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen,<br />

in Kurgebieten und in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr<br />

sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.<br />

Hieraus folgt, dass Lkws über 7,5 t grundsätzlich nicht regelmäßig in Wohngebieten abgestellt<br />

werden dürfen. Das Verbot gilt nicht für das Abstellen dieser Fahrzeuge in Gewerbegebieten.<br />

Hierzu zählt auch das Gewerbegebiet <strong>Vluyn</strong> Süd. Die Verwaltung geht davon aus, dass dieses<br />

Gewerbegebiet im Gegensatz zu anderen Gewerbegebieten in <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> durch die direkte<br />

Lage an der BAB 40, der ansässigen Tankstelle und Fast-Food-Betriebes verstärkt durch<br />

Fernfahrer genutzt wird. KFZ-Kennzeichenüberprüfungen bestätigten diese Annahme. Darüber<br />

hinaus wird das Gewerbegebiet zur Fahrzeugabstellung durch Fahrer von Lkws auswärtiger<br />

Firmen genutzt, die ihren Lkw über Nacht oder am Wochenende mit nach <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />

nehmen, um am nächsten Morgen unmittelbar aus <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> zu starten.<br />

Nachdem sich Ende des Jahres 2008 Gewerbetreibende, die teilweise auch Anwohner sind,<br />

massiv beschwerten, fand im Februar 2009 ein Ortstermin mit den Beteiligten statt. Nach<br />

Überprüfung der geschilderten Sachverhalte wurden folgende Maßnahmen umgesetzt:<br />

-Aufstellung von Betonkübeln vor dem Gewerbebetrieb auf der Pascalstraße 7


TOP 05 - 2 -<br />

-Anschreiben der Halter von abgestellten Werbeanhängern mit Hinweis auf die mögliche<br />

Sondernutzung bzw. Erweiterung des Betriebsgeländes<br />

-konsequente Überwachung des ruhenden Verkehres, Anhänger und Wohnwagen im Rahmen der<br />

personellen Möglichkeiten<br />

-Ablehnung des Sondernutzungantrages auf Bürgersteigparken mit verwaltungsgerichtlichen<br />

Verfahren durch die ansässige Firma Pascalstraße 11<br />

-konsequente Ansprache an eine ehemalige Firma auf der Kelvinstraße 1, die ständig<br />

abgemeldete Lkws bzw. Anhänger im Gewerbegebiet abgestellt hatte<br />

-direkte Ansprache bzw. Verwarnungen an die Halter der dort abgestellten Wohnwagen.<br />

-Anordnung von Haltverbot im Kurvenbereich Pascalstraße (in Höhe Pascalstraße 11-15) und im<br />

gesamten Wendehammer Keplerstraße<br />

-Beschränkung der südlichen Parkbuchten auf PKW-Parken auf der Keplerstraße wegen<br />

Schulweg Inneboltskat<br />

-Kontrolle und anschließende direkte Ansprache der dort über Nacht abgestellten Lkws<br />

-Absperren der kleinen Parkbucht vor dem Gewerbebetrieb Inneboltstraße 116<br />

-Aufstellung von Papierkörben im Bereich der Keplerstraße<br />

Seit Umsetzung dieser Maßnahmen sind beim Ordnungsamt diesbezüglich keine weiteren<br />

Beschwerden eingegangen.<br />

Nach wie vor wird jedoch im Rahmen des Außendienstes der Bereich verstärkt auf nicht<br />

angemeldete Fahrzeuge sowie abgestellte Fahrzeuganhänger bzw. Wohnwagen und Falschparker<br />

kontrolliert.<br />

Die einzelnen Punkte der Anfrage der CDU-Fraktion werden wie folgt beantwortet:<br />

Probleme durch das Nachtparken und fremde Kühltransporter mit laufendem Aggregaten<br />

Seit dem Jahre 2009 sind bei der Verwaltung keine Probleme bekannt geworden.<br />

PKW Stellplätze werden durch die Lkws genutzt<br />

Grundsätzlich waren die im Bereich der Keplerstraße eingerichteten Pkw-Stellplätze nicht nur für<br />

Pkws beschränkt. Aufgrund einer Bürgeranregung erfolgte die Beschränkung für Pkws<br />

insbesondere wegen der Sichtbehinderungen beim Queren vom „Inneboltskat“ zur Sicherung der<br />

Schulkinder bzw. Fußgänger/ Fahrradfahrer. Baulich sind diese Stellplätze als Lkw-Parkplätze<br />

ausgelegt. Der Baubetriebshof wird, sobald die Witterung es zulässt, wie in anderen Bereichen<br />

auch das Gewerbegebiet <strong>Vluyn</strong> Süd auf Straßenschäden intensiv kontrollieren und erforderliche<br />

Sanierungen veranlassen.<br />

Verunreinigungen durch Notdurft und Verpflegungsrückstände<br />

Der Baubetriebshof hat Im Jahre 2009 Papierkörbe aufgestellt, die auch regelmäßig geleert<br />

werden. Dem Baubetriebshof ist allerdings keine Verschmutzung, die das übliche Maß übersteigt,<br />

bekannt. Seinerzeit war auch von Seiten der Verwaltung angedacht, eine Dixie-Toilette<br />

aufzustellen, wurde aber von den Gewerbetreibenden abgelehnt.


Nächtliche Pkw-Rennen<br />

TOP 05 - 3 -<br />

Im Oktober 2009 wurde der Leiter der Polizeistation auf die geschilderte Problematik hingewiesen.<br />

Die Verwaltung geht deshalb davon aus, dass damals auch von der Polizei kontrolliert wurde. Die<br />

Polizei wird nochmals auf die Problematik hingewiesen.<br />

Ausblick:<br />

Die Verwaltung geht insgesamt allerdings davon aus, dass die Lage sich mit Fertigstellung des<br />

BAB-40 Parkplatzes Neufelder Heide zwischen Kerken und <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> im Norden von<br />

Tönisberg In der ersten Jahreshälfte 2011 entspannen wird. Mit Fertigstellung des Parkplatzes<br />

werden dort insgesamt 100 Lkw-Parkplätze zusätzlich geschaffen.<br />

Bevor kostenintensive Maßnahmen veranlasst werden, sollte die weitere Entwicklung nach<br />

Eröffnung des zusätzlichen Parkplatzes auf der BAB 40 abgewartet werden. Bis dahin wird der<br />

Bereich weiterhin überwacht.<br />

______________________________________________________________________________<br />

Lenßen<br />

Anlage:<br />

Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.11.2010


TOP 06<br />

Der Bürgermeister 03.02.2011<br />

Dez. III / Amt 65<br />

MITTEILUNGSVORLAGE - öffentlich -<br />

Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />

1. <strong>BGU</strong> 14.02.2011<br />

Betreff:<br />

Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen des Kombi-Standortes Feuerwehr/ Baubetriebshof<br />

Berichterstatter/in:<br />

Herr Eccarius / Herr Benesch<br />

Inhalt der Mitteilung:<br />

Der Hauptausschuss hat am 01.12.2010 (TOP 17) folgenden Beschluss gefasst:<br />

a) Die Verwaltung wird beauftragt, für die Investitionsmaßnahme Kombi-Standort unverzüglich<br />

eine Kostenfolge-Berechnung auf der Grundlage einer aktuellen Investitionstabelle zu<br />

erstellen. Die Berechnung für das Produkt 0113 (Gebäudemanagement) soll nachstehende<br />

voraussichtlichen jährlichen Aufwendungen bis 2014 enthalten:<br />

- Personalaufwendungen, z.B. durch zusätzliche Hausmeisterdienste<br />

- Sach- und Dienstleistungen für rd. 3.700 qm Nutzfläche<br />

- Abschreibungen auf sämtliche Kombiinvestitionen von über 9 Millionen Euro.<br />

- ggf. sonstiger zusätzlicher Aufwand<br />

- Zinsen für die Gesamtinvestition von rd. 9,3 Millionen Euro.<br />

b) Die Kostenfolgedarstellungen soll auch die voraussichtlichen Einsparungen an anderer<br />

Stelle aufzeigen.<br />

c) Außerdem sollen für die Produkte Baubetriebshof und Brandschutz die voraussichtlichen<br />

Veränderungen der Umlage Gebäudemanagement dargestellt werden.<br />

Die Fragen werden – dem aktuellen Kenntnisstand entsprechend – wie folgt beantwortet:<br />

zu a)<br />

Im Entwurf des Haushaltes 2011 wurden die Investitionen und die sich im Haushalt ergebenden<br />

Abschreibungen des Kombi- Standortes entsprechend Anlage 1 eingeplant. Sich ergebende<br />

Änderungen werden in einer Veränderungsliste vorgelegt.<br />

Die Kalkulation nach DIN 276 wird derzeit fortgeschrieben und vorgelegt, sobald ein neuer Stand<br />

von der beauftragten Projektsteuerungsfirma ZEBRA erarbeitet wurde. Eine genauere Kostenfolgeberechnung<br />

kann erst nach Kenntnis dieser fortgeschriebenen Kosten als Ergebnis der Bearbeitung<br />

der Leistungsverzeichnisse durch die beauftragten Ingenieurbüros und die Kontrolle und<br />

Zusammenfassung durch die beauftragte Projektsteuerungsfirma erarbeitet werden.<br />

Personalaufwendungen<br />

Eine zusätzliche Hausmeisterstelle ist nicht vorgesehen. Im übrigen wird der personellen Aufwand<br />

für den Betrieb eines Neubaus geringer sein, als dies derzeit für vier Standorte mit derzeitiger<br />

Nutzung der Fall ist.


TOP 06 - 2 -<br />

Sach- und Dienstleistungen<br />

Die Betriebskosten für ca. 3.200 m² Neubaufläche werden - wie bereits berichtet - aufgrund des<br />

besseren energetischen Standards deutlich unter denen von Altbauten liegen. Mangels Entscheidung<br />

über den Heizungstyp ist zum Wartungs- und Energieaufwand noch keine Aussage möglich.<br />

Da der Wasserverbrauch von der Standortfrage unabhängig auch heute anfällt, sind hierzu nur<br />

unwesentliche Änderungen zu erwarten.<br />

Welche Sach- und Dienstleistungen (Reinigung, Versicherungen) darüber hinaus tatsächlich<br />

benötigt werden, ergibt sich erst aus dem Realisierungsvorschlag des GU (z.B. wird die<br />

Reinigungsleistung abhängig von den Materialien und hierfür den erforderliche<br />

Reinigungsstandards definiert; z.Zt. liegen Grundreinigungskosten in den vier alten Gebäuden bei<br />

etwa 29 €/ m²/ Jahr, für das Neubauprojekt werden die Kosten derzeit auf etwa 12 €/ m²/ Jahr<br />

geschätzt). Abschließende Aussagen hierzu sind erst nach Bauabschluss bzw. Schluss<br />

abrechnung, bzw. im Betrieb möglich.<br />

Abschreibungen<br />

Die Abschreibungen für einen Neubau können erst nach Schlussabrechnung der Bauleistungen<br />

aufgrund der konkretisierten Endkosten (als Basis für die Berechnung der Eingruppierung der<br />

Bauteilkosten in die Abschreibungsklassen und -zeiten) festgelegt werden. Welche genauen<br />

Abschreibungen für welchen Investitionsteil nach der Baumaßnahme gebildet werden, ergibt sich<br />

aus der Endabrechnung des GU und der anschließenden Aufteilung der Vermögensteile durch die<br />

Buchhaltung. Eine derzeitige Schätzung ist der Anlage 1 zu entnehmen. Diese wird fortgeschrieben.<br />

Die Bildung konkreter Abschreibungswerte ist erst nach Erstellung des Bauwerks<br />

möglich.<br />

Sonstiger zusätzlicher Aufwand<br />

Zusätzlicher Aufwand ist bisher nicht zu erkennen. In der Kalkulation wurden alle Kostengruppen<br />

von 100 bis 700 geschätzt; diese Zahlen werden mit fortschreitendem Planungsstand konkretisiert,<br />

fortgeschrieben und nach Aktualisierung vorgelegt.<br />

Zinsen für die Gesamtinvestition<br />

Das Projekt wird nicht eigenständig, sondern im Rahmen der gesamten HH-Planung finanziert.<br />

Eine fiktive Zinsberechnung soll auf Grundlage des Ergebnisses der Ausschreibung unter Berücksichtigung<br />

der für die Gesamtkosten relevanten Entscheidungen über die Ausführungen von Dach,<br />

Fassade und Heizung erfolgen.<br />

zu b)<br />

Eine Darstellung von voraussichtlichen Einsparungen liegt aus Februar 2010 vor. Eine Aktualisierung<br />

in einer neuen Investitionstabelle konnte noch nicht vorgenommen werden, da die aktualisierte<br />

Kalkulation nach DIN 276 der Firma ZEBRA noch nicht vorliegt (s. oben zu a)).<br />

zu c)<br />

Eine Änderung der Umlage Gebäudemanagement ergibt sich erst nach Erstellung des Bauwerks<br />

und der Abrechnung. Die Entscheidung über mögliche Alternativpositionen bei der Art der Ausführung<br />

kann zu weiteren Kostenreduzierungen führen. Die anteilige Zuordnung gemeinsam<br />

genutzter Bauteile/ Investitionen/ Anlagen/ Einrichtungen kann sinnvoll erst nach Inbetriebnahme<br />

festgelegt werden.<br />

In Vertretung<br />

Eccarius<br />

Erster Beigeordneter


Sozialdemokratische Partei Deutschlands<br />

SPD-Fraktion im Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />

Herrn<br />

<strong>BGU</strong>-Vorsitzenden<br />

Heinz-Gerd Franken<br />

Rathaus<br />

47506 <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />

Antrag zur <strong>BGU</strong>-<strong>Sitzung</strong> am 14.Febr. 2011 – Regelungsmöglichkeiten zur<br />

Dichheitsprüfung nach § 61a LWG-NRW in Verbindung mit aktualisiertem<br />

Abwasserbeseitigungskonzept (ABK)<br />

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,<br />

Anschrift:<br />

Rathaus Bürozeiten: E-Mail:<br />

Hans-Böckler-Str. 26 Telefon: 02845 – 391 219 Mo./Mi./Fr. 8.00-12.00 Uhr spd-fraktion@<br />

47506 <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> Telefax: 02845 – 391 219 Di. 14.00-18.00 Uhr neukirchen-vluyn.de<br />

22. Dez. 2010<br />

zur <strong>Sitzung</strong> des kommenden <strong>BGU</strong>-Ausschusses beantrage ich im Namen der SPD-Fraktion,<br />

den Tagesordnungspunkt „Dichtheitsprüfung i.V.m. ABK“ aufzunehmen. Hierzu beantragen wir<br />

folgenden Beschlussvorschlag:<br />

Der <strong>BGU</strong>-Ausschuss beschließt:<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste <strong>Sitzung</strong> des <strong>BGU</strong> folgende Informationen<br />

möglichst „entscheidungsreif“ vorzubereiten:<br />

1. Möglichkeiten der Fristverlängerung bei der Durchführung der Dichtheitsprüfung nach §<br />

61a LWG bis zum Jahr 2023 (gesetzlich bisher 31.12.2015) in Verbindung mit einer<br />

örtlichen Satzung.<br />

2. Fortschreibung des ABK aufgrund der eingetretenen Zeitverzögerungen und Überprüfung<br />

hinsichtlich der Anwendbarkeit der erheblich preiswerteren „Schlauchlining“-Methode (auch<br />

Kanal-Renovation genannt) in geschlossener Bauweise.<br />

3. Auflistung der Hausanschlüsse in Wasserschutzgebieten, die eine kürzere Frist als<br />

2015 erfordern (§61 a Absatz 5 Satz 2 LWG).<br />

4. Darstellung von Fördermöglichkeiten bei Kanalsanierungen durch das Land NRW im<br />

Rahmen des Investitionsprogramms Abwasser.<br />

Begründung:<br />

Das Thema Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen betrifft viele Bürgerinnen und Bürger in<br />

finanzieller Hinsicht und ist daher auch Gegenstand vieler Diskussionen in der Öffentlichkeit<br />

und im Rat bzw. dem <strong>BGU</strong>-Ausschuss im Hinblick auf die konkrete Umsetzung vor Ort.<br />

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium (MKUNLV NRW) hat hierzu am 05.Oktober<br />

2010 einen Erlass und Ende November 2010 zur Umsetzung der Dichtheitsprüfungen einen<br />

Bericht abgegeben und insbesondere auf die Möglichkeiten der Kommunen hingewiesen, die<br />

Fristen zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen über den 31. Dezember 2015 hinaus zu<br />

verlängern.


Bezogen auf die o.a. Antragspunkte werden im Erlass und in dem Bericht die kommunalen<br />

Handlungsmöglichkeiten wie folgt beschrieben:<br />

1. Möglichkeiten der Fristverlängerung außerhalb von Wasserschutzgebieten<br />

Grundsätzlich ist die Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2015 durchzuführen.<br />

Wenn die Gemeinde beabsichtigt, eine Satzung für abgegrenzte Teile ihres Gebietes zu<br />

erlassen, in der die Dichtheitsprüfung an die Selbstüberwachung des öffentlichen Kanals<br />

gekoppelt ist, muss die Untersuchungshäufigkeit der Selbstüberwachungsverordnung Kanal<br />

(SüwVKan) berücksichtigt werden.<br />

Dieses bedeutet, dass die letzten Dichtheitsprüfungen bis Ende 2023 durchgeführt sein<br />

müssen.<br />

2. Fortschreibung des ABK<br />

Das im Jahr 2008 beschlossene ABK enthält Sanierungszeiträume, die durch zahlreiche<br />

Verzögerungen nicht eingehalten werden konnten. Daher sollte im Jahr 2011 eine<br />

Fortschreibung des ABK in zeitlicher Hinsicht und synchron zum Punkt 1 erfolgen.<br />

Da zwischenzeitlich die „Schlauchlining“-Methode (Kanal-Renovation) in geschlossener<br />

Bauweise technisch erhebliche Fortschritte gemacht hat, sollten alle ABK-Maßnahmen, die<br />

nicht in Folge von Bergsenkung Höhenverwerfungen unterliegen, zwecks Einsatzes dieser<br />

preiswerten Methode überprüft werden (entsprechende Unterlagen hat die SPD-Fraktion der<br />

Verwaltung zur Verfügung gestellt).<br />

3. Auflistung der Hausanschlüsse in Wasserschutzgebieten<br />

Die Gemeinden in Wasserschutzgebieten müssen die Frist 2015 zeitlich qualifiziert vorziehen,<br />

um dem besonderen Gefährdungspotenzial in den Schutzgebieten Rechnung zu tragen.<br />

Wichtig und in allen Kommunen gleichermaßen (durch Satzung) sicherzustellen ist eine<br />

Staffelung, die eine kontinuierliche Abarbeitung ohne Zeitverzug sicherstellt.<br />

4. Darstellung von Fördermöglichkeiten von ABK+Dichtigkeits-Maßnahmen<br />

Das Regelungskonzept des § 61 a Absatz 5 LWG korrespondiert auch mit der finanziellen<br />

Förderung von Gemeinden und privaten Hausbesitzern, die das Investitionsprogramm<br />

Abwasser für diese Bereiche vorsieht. Danach können die Gemeinden u.a. auch Förderungen<br />

für Maßnahmen erhalten, die eine ganzheitliche Sanierung von Kanalisationen im<br />

Zusammenhang mit der Elimination von Fremdwasser zum Ziel haben.<br />

Die Verabschiedung entsprechender Satzungen soll gemäß o.g. MKUNLV-Erlass zeitnah<br />

bis zum Frühjahr 2011 (also spätestens in der Mai-<strong>Sitzung</strong> des <strong>BGU</strong>) erfolgen, um den<br />

Grundstücksbesitzern Planungssicherheit zu geben.<br />

Weitere Erläuterungen erfolgen ggf. in der <strong>Sitzung</strong>.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Jochen Gottke<br />

1. stellv. Fraktionsvorsitzender


TOP 08<br />

Der Bürgermeister 28.01.2011<br />

Dez. III / Ämter 60, 65, 68<br />

BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich -<br />

Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />

1. <strong>BGU</strong> 14.02.2011<br />

2. Hauptausschuss 02.03.2011<br />

3. Rat 23.03.2011<br />

**********************************************************************<br />

UM AUFBEWAHRUNG DER VORLAGE WIRD GEBETEN.<br />

**********************************************************************<br />

Betreff:<br />

Haushaltsberatungen 2011<br />

Produkte der Bereiche Ver- und Entsorgung, Verkehrsflächen- und anlagen, Natur- und<br />

Landschaftspflege, Umweltschutz sowie aus dem Bereich Innere Verwaltung Produkte „Service<br />

BBH für andere Produkte“ und „Gebäudemanagement“ einschließlich Veränderungsliste<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Wird in Abhängigkeit von den Beratungen in der <strong>Sitzung</strong> formuliert.<br />

Abstimmung:<br />

Ja-Stimmen :<br />

Nein-Stimmen :<br />

Stimmenthaltungen :<br />

Nicht teilgenommen :<br />

Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:<br />

Siehe Haushaltsplanentwurf<br />

Berichterstatter:<br />

Herr Eccarius, Herr Mönter, Herr Bannasch, Herr Pokropp


Schilderung des Sachverhaltes:<br />

TOP 08 - 2 -<br />

Die Beratungen über den Haushaltsplan 2011 finden produktbezogen anhand der<br />

Teilergebnispläne in den einzelnen Fachausschüssen statt.<br />

Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss berät als zuständiger Fachausschuss über die<br />

folgenden Produkte:<br />

Produkt Bezeichnung Amt<br />

0106 Service BBH für andere Produkte 68<br />

0113 Gebäudemanagement 65<br />

1101 Abfallwirtschaft 60<br />

1102 Planung und Bau Abwasserbeseitigung 60<br />

1103 Unterhaltung Kanäle und Pumpanlagen 68<br />

1104 Grundstückseigene Entwässerungsanlagen 60<br />

1201 Planung und Bau öffentl. Verkehrsflächen 60<br />

1202 Unterhaltung der Verkehrsflächen 68<br />

1203 Straßenreinigung 60<br />

1301 Planung und Bau öffentlichen Grüns 60<br />

1302 Unterhaltung öffentlichen Grüns 68<br />

1303 Friedhöfe und Bestattungen 60<br />

1401 Umweltschutz/Lokale Agenda 60<br />

Zu beraten sind demnach die Seiten 84 bis 101, 142 bis 155 und 326 bis 438 des<br />

Haushaltsplanentwurfs 2010.<br />

Für die Beratung wird folgende Reihenfolge vorgeschlagen:<br />

• Beratung der Veränderungsliste<br />

• Beratung der Zuschussliste<br />

• Beratung des Produkthaushaltes<br />

Anlage:<br />

Anlage 1: Veränderungsliste<br />

Anlage 2: Zuschussliste (Auszug)<br />

In Vertretung<br />

Eccarius<br />

Erster Beigeordneter<br />

# Zur <strong>Sitzung</strong> bitte den Entwurf des Haushalts 2011 mitbringen #


TOP 09<br />

Der Bürgermeister 28.01.2011<br />

Dez. III / Amt 68<br />

MITTEILUNGSVORLAGE - öffentlich -<br />

Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />

<strong>BGU</strong>-Ausschuss 14.02.2011<br />

Betreff:<br />

Erneuerung der Straßenbeleuchtung in <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />

Berichterstatter/in:<br />

Herr Eccarius / Herr Pokropp<br />

Inhalt der Mitteilung:<br />

Aufgrund der rasant ansteigenden Energiepreise belastet die Straßenbeleuchtung zunehmend den<br />

ohnehin angeschlagenen Haushalt der <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong>. So sind seit dem Jahr 2003 die<br />

Energiekosten um ca. 75 Prozent angestiegen. Auch für das laufende Kalenderjahr wurde der<br />

Strompreis durch die Erhöhung der EEG-Umlage erneut angehoben.<br />

Zudem hat die europäische Union durch eine EG-Verordnung festgelegt, dass schrittweise bis zum<br />

Kalenderjahr 2016 verschiedene Leuchtmittel nicht mehr vertrieben werden dürfen.<br />

Diese Regelung hat unmittelbare Auswirkungen auf alle Städte und Kommunen und damit auch<br />

auf <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong>. So dürfen ab dem Jahr 2016 in der Straßenbeleuchtung keine<br />

Quecksilberdampf-Hochdrucklampen (HQL-Lampen) mehr eingesetzt werden.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> (Baubetriebshof) hat sich daher dazu entschlossen, die Thematik 2gleisig<br />

anzugehen:<br />

1. Umsetzung von Sofortmaßnahmen im Rahmen von Unterhaltungsarbeiten<br />

und<br />

2. Erstellung eines Gesamtkonzeptes Straßenbeleuchtung<br />

1. Umsetzung von Sofortmaßnahmen im Rahmen von Unterhaltungsarbeiten<br />

a. Bericht über die durchgeführten Maßnahmen 2010<br />

Aufgrund der EG-Verordnung der Europäischen Union wurden im Jahr 2010 bereits 174<br />

Quecksilberdampf-Hochdrucklampen ausgetauscht. Der Austausch der Leuchtmittel erfolgte an<br />

der Beleuchtungsanlage des <strong>Neukirchen</strong>er Rings, der Niederrheinallee und einem Teilstück der<br />

Hans-Böckler-Straße, sowie an einigen kleineren Anwohnerstraßen. Als Schwerpunktziel wurde im<br />

Haushalt der Austausch von 150 HQL-Leuchtmittel festgeschrieben. Somit liegt die<br />

Zielerreichungsquote bei 116 %.<br />

Im Rahmen der Maßnahme wurden die vorhandenen Leuchtenköpfe kostengünstig umgerüstet, so<br />

dass keine komplett neuen Masten oder Leuchtenköpfe beschafft werden mussten.


TOP 09 - 2 -<br />

- Umrüstung von 250 Watt HQL-Lampen:<br />

Insgesamt wurden 102 Lampen vom Typ HQL-250 Watt umgerüstet. Bei der Umrüstung<br />

wurden die vorhandenen 250 Watt HQL-Leuchtmittel durch 100 Watt NAV-Lampen<br />

(Natriumdampflampen) ersetzt. Durch die Maßnahme konnte die Anschlussleistung von 268<br />

Watt auf nunmehr 111 Watt reduziert werden.<br />

Dies entspricht einer Reduzierung des Energieverbrauchs um 157 Watt je Lampe und<br />

Beleuchtungsstunde. Bei einer durchschnittlichen jährlichen Beleuchtungsdauer von 4.078<br />

Stunden werden nun pro Straßenleuchte ca. 640,25 Kilowattstunden eingespart. Die bereits<br />

erfolgte Umrüstung der 102 Lampen führt demnach zu einer rechnerischen Senkung des<br />

Energieverbrauches um 65.305 Kilowattstunden. Neben der Senkung der Energiekosten<br />

wirkt sich die durchgeführte Maßnahme auch positiv auf die Umwelt aus, da der jährliche<br />

CO2-Ausstoß um 32.391 Kilogramm pro Jahr gesenkt werden kann.<br />

Ferner werden durch den Einsatz sogenannter NAV-4-Jahres-Leuchtmittel die<br />

Unterhaltungskosten mittel bis langfristig reduziert. Auch die Wartung der<br />

Straßenbeleuchtung gestaltet sich durch die Vereinheitlichung der Leuchtmittel weniger<br />

intensiv und dadurch ebenfalls kostengünstiger.<br />

- Umrüstung von 80 Watt HQL-Lampen:<br />

Neben den Austausch der 250 Watt HQL-Leuchtmittel wurden auch 72 Lampen vom Typ<br />

HQL-80 Watt umgerüstet. Die HQL-Leuchtmittel wurden durch 33 Watt Energiesparlampen<br />

ersetzt. Durch die Maßnahme konnte die Anschlussleistung von 88 Watt auf nunmehr 40<br />

Watt reduziert werden.<br />

Dies entspricht einer Reduzierung des Energieverbrauchs um 48 Watt. Der<br />

Energieverbrauch pro Straßenleuchte konnte damit um 195,74 Kilowattstunden reduziert<br />

werden. Die erfolgte Umrüstung der 72 Lampen führt zu einer rechnerischen Senkung des<br />

Energieverbrauches um 14.093,28 Kilowattstunden und einer Minderung des CO2-<br />

Ausstoßes um 6.990,27 Kilogramm pro Jahr.<br />

Aufgrund des realisierten Einsparpotenzials und den geringen Umrüstungskosten haben sich die<br />

konkreten Investitionsmaßnahmen bereits nach 0,8 Jahren amortisiert.<br />

b. Ausblick auf das laufende Kalenderjahr und die geplanten Maßnahmen<br />

Für das laufende Kalenderjahr plant der Baubetriebshof den Austausch weiterer 150 HQL-<br />

Leuchtmittel. So sollen insbesondere die Leuchten auf der Hans-Böckler-Straße, der Krefelder<br />

Straße, der Inneboltstraße und auf Teilstücken der Andreas-Bräm-Straße und des <strong>Vluyn</strong>er<br />

Südrings entsprechend umgerüstet werden.<br />

Hierzu ist jedoch zu sagen, dass es sich nicht ausschließlich um 250 Watt HQL-Leuchtmittel<br />

handelt. Die übrigen Leuchten sollen wie folgt ersetzt werden:<br />

- 125 Watt HQL-Leuchten durch 70 Watt NAV-Leuchten<br />

- 80 Watt HQL-Leuchten durch 33 Watt Energiesparleuchten<br />

- 50 Watt HQL-Leuchten durch 33 Watt Energiesparleuchten.<br />

c. LED-Technik<br />

Die LED-Technik kann mit Sicherheit in der Zukunft als Straßenbeleuchtung zum Einsatz kommen.<br />

So gilt sie als wartungsfrei bzw. wartungsarm und hat mit einer höheren Betriebsstundenzahl eine<br />

höhere Lebenserwartung. Der Zentralverband der Elektrotechnik und Elektroindustrie geht davon<br />

aus, das LED nach ca. 10 Jahren ihre Leuchtkraft verliert und dann ausgetauscht werden muss.<br />

Die relativ hohen Investitionskosten trüben jedoch die positive Stimmung. Daher ist die LED-<br />

Technik heute wirtschaftlich noch nicht geeignet für eine großflächige Ablösung der in <strong>Neukirchen</strong>-<br />

<strong>Vluyn</strong> verbauten Beleuchtungstechnik. Natriumdampf-Hochdrucklampen (NAV) in funktionalen<br />

Kofferleuchten stellen für die herkömmliche Anwendung noch immer die insgesamt<br />

wirtschaftlichere Lösung dar. Nach allgemeiner Einschätzung werden Entwicklungen, wie die<br />

weiterhin steigende Lichtausbeute und der vermutlich sinkende Anschaffungspreis dazu führen,


TOP 09 - 3 -<br />

dass die LED-Technik für Anlagen mit Lichtpunkthöhen bis 6m schon in wenigen Jahren eine<br />

interessante Alternative für breite Anwendungen darstellt. Ein Kalkulationsbeispiel für den<br />

Austausch der HQL-Leuchtmittel auf dem <strong>Neukirchen</strong>er Ring (30 Leuchten) soll dies deutlich<br />

machen:<br />

Gesamtkosten NAV bei 10 Jahren= 9.608,59 EUR (Investition, Verzinsung, Leuchtmittelwechsel)<br />

Gesamtkosten LED bei 10 Jahren= 46.202,98 EUR (Investition und Verzinsung)<br />

Unterschied LED / NAV = 36.594,39 EUR<br />

Stromkostenersparnis NAV bei 10 Jahren= 37.455,60 EUR<br />

Stromkostenersparnis LED bei 10 Jahren= 53.437,90 EUR<br />

Unterschied LED / NAV = 15.982,30 EUR<br />

Der Einsatz von LED wäre hier unwirtschaftlich. Das liegt daran, dass für den Einsatz von LED die<br />

Maste auf 8m eingekürzt und komplett neue Leuchten aufmontiert werden müssten. Für eine DINgerechte<br />

Beleuchtung müssten Leuchten mit je 44 Watt installiert werden. Zusätzliche Maste<br />

wären nicht nötig gewesen. Bei NAV konnten die Maste so bleiben; das Einkürzen wurde erspart<br />

und die Leuchte wurde per Umbausatz (Vorschaltgerät und Leuchtmittel inkl. Fassung)<br />

umgerüstet. Ein Umrüstsatz lag bei 82,81 EUR zzgl. MWSt.; eine LED-Leuchte bei 913,00 EUR<br />

zzgl. MWSt. (Hinweis: neue NAV-Leuchte hätte 207,00 EUR gekostet). Von einigen LED-<br />

Leuchtmittelherstellern wurde jedoch für 2011/2012 angekündigt Umbausätze auf den Markt zu<br />

bringen. Daher werden bei jeder Unterhaltungsmaßnahme die technischen Möglichkeiten neu<br />

überprüft und berechnet.<br />

2. Erstellung eines Gesamtkonzeptes Straßenbeleuchtung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong> beabsichtigt die Entwicklung eines neuen Gesamtkonzeptes zum<br />

Thema Straßenbeleuchtung. Dieses ist aufgrund verschiedener Gründe erforderlich und sinnvoll.<br />

Einerseits soll der zukünftige Modernisierungsbedarf ermittelt und eine darauf abgestimmte<br />

Modernisierungsplanung entwickelt und fortgeschrieben werden. Andererseits soll sich dieses<br />

Konzept auch mit den verschiedenen Möglichkeiten zur Verbrauchsreduzierung beschäftigen.<br />

Gerade in den letzten Jahren haben sich im Bereich der energiesparenden Technologien enorme<br />

technische Fortschritte ergeben.<br />

7 Schritte zum neuen Gesamtkonzept Straßenbeleuchtung<br />

Um ein praktikables und belastbares Gesamtkonzept zu erhalten sind folgende Schritte<br />

erforderlich:<br />

1. Ermittlung des Ist-Zustandes<br />

Um konkrete Aussagen zum tatsächlichen Zustand der Straßenbeleuchtung abgeben zu<br />

können, muss zunächst der genaue Ist-Zustand ermittelt werden. Nur durch diesen<br />

vorbereitenden Schritt können belastbare mittel- und langfristige Planungen entworfen und<br />

anschließend umgesetzt werden.<br />

Daher soll jeder Lichtpunkt mit den folgenden Daten aufgenommen werden: Standort, Typ<br />

und Wattage der Lampe, Typ, Alter der Leuchte, Typ des Vorschaltgerätes, Zustand der<br />

Masten und weitere Besonderheiten.<br />

2. Modernisierungsbedarf ermitteln<br />

Mit den gesammelten Informationen aus der Ermittlung des Ist-Zustandes soll im zweiten<br />

Schritt der Modernisierungsbedarf ermittelt werden.<br />

So sollen ineffiziente Leuchten und Leuchten die in wenigen Jahren nicht mehr erhältlich<br />

sein werden, zuerst ausgetauscht werden.<br />

Leuchten die älter als 33 Jahre als sind, haben ihr durchschnittliches Lebensalter erreicht.<br />

Sie haben eine schlechte Lichtführung, sind wartungsintensiv und für moderne Lampen<br />

nicht geeignet.<br />

Zur Senkung des Wartungsaufwandes soll bei Erneuerung der Leuchten die Möglichkeit<br />

der Vereinheitlichung genutzt werden.


TOP 09 - 4 -<br />

3. Alternativen identifizieren<br />

Der Wettbewerb im Bereich der Straßenbeleuchtung hat sich in den vergangenen Jahren<br />

verschärft. So drängen derzeit immer neue Anbieter mit neuen Technologien auf den<br />

Markt. Daher sollen die technischen Alternativen bei den zukünftig zu ersetzenden<br />

Lampen-Leuchten-Kombinationen (inkl. Vorschaltgerät) zur näheren Auswertung<br />

identifiziert werden.<br />

4. Alternativen bewerten<br />

Nach der Zusammenstellung und Benennung der Alternativen müssen diese entsprechend<br />

bewertet werden.<br />

Bei der Bewertung spielt neben den wirtschaftlichen Aspekten auch die<br />

Beleuchtungsqualität eine wichtige Rolle. So darf die Sicherungsfunktion der<br />

Straßenbeleuchtung nicht vernachlässigt werden.<br />

Bei der Ermittlung der Wirtschaftlichkeit sollen im Rahmen einer Kostenschätzung die<br />

Investitions- und Installationskosten einschließlich der Zinsen und der jeweiligen<br />

Betriebskosten (inkl. Energieeinsparung) berücksichtigt werden.<br />

5. Modernisierungsplan ausarbeiten<br />

Definition von Grundregeln für die angestrebte Modernisierung, z.B. auszutauschende<br />

Lampen nach Typen, auszutauschende Leuchten nach Alter.<br />

6. Finanzierungsmöglichkeiten prüfen<br />

Kosten der Finanzierung aus dem kommunalen Haushalt; aber auch Beachtung von<br />

Contracting.<br />

7. Entscheiden, Umsetzen und Dokumentieren<br />

Mit den Punkten 1 und 2 soll in 2011 detailliert begonnen werden. Allerdings liegen bereits heute<br />

erste Erkenntnisse vor, die direkte Auswirkungen auf die Unterhaltungsplanung (siehe Punkt 1)<br />

haben. So wurde der gesamte Bestand an HQL-Leuchtmittel zur Umsetzung der EU-Vorgaben<br />

erfasst.<br />

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung werden weitere technische Einsparmöglichkeiten, wie<br />

Dimmen oder sogar Abschalten von Straßenbeleuchtungsanlagen geprüft, die dem <strong>BGU</strong> in 2011<br />

als Beschlussvorlage vorgelegt werden.<br />

In Vertretung<br />

Eccarius<br />

Erster Beigeordneter


TOP 10<br />

Der Bürgermeister 14.01.2011<br />

Dez. III / Amt 60.2<br />

MITTEILUNGSVORLAGE - öffentlich -<br />

Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />

<strong>BGU</strong> 14.02.2011<br />

Betreff:<br />

Barrierefreie Bushaltestellen<br />

Berichterstatter/in:<br />

Herr Eccarius<br />

Inhalt der Mitteilung:<br />

In seiner <strong>Sitzung</strong> am 06.09.2010 hat der <strong>BGU</strong> auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen folgenden<br />

Beschluss gefasst:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung wird beauftragt, den Bedarf für den Ausbau von Bushaltestellen zu<br />

„barrierefreien Bushaltestellen“ festzustellen und die für den Ausbau erforderlichen Kosten zu<br />

ermitteln.<br />

Weiter wird sie beauftragt vorhandene Förderungsmöglichkeiten und Förderfristen zu prüfen und<br />

-um Fristversäumnissen entgegenzuwirken- bei den zuständigen Stellen voranzumelden.<br />

Über die Ergebnisse ist in der nächsten <strong>Sitzung</strong> des <strong>BGU</strong>-Ausschusses zu berichten.<br />

Barrierefreiheit im ÖPNV<br />

In der Antragsbegründung sind bereits die wesentlichen Grundlagen für die Erfordernis einer<br />

barrierefreien Gestaltung von Verkehrsanlagen und insbesondere von Bushaltestellen benannt<br />

worden. Es ist ebenfalls bereits auf den Anteil des Unternehmens NIAG hingewiesen worden.<br />

Durch Bereitstellung von Niederflurbussen mit ausklappbaren Rampen ist hier bereits vieles für<br />

einen komfortableren und bequemeren Zugang zum Bus erreicht worden.<br />

Darüber hinaus sind jedoch weitere Maßnahmen an den Haltestellen selbst sinnvoll. Vor allem<br />

sollten Bordsteine auf eine Höhe von 16 cm angehoben werden, um die Vorteile der<br />

Niederflurfahrzeuge bereits ohne Rampe nutzen zu können. Gemäß dem Leitfaden Barrierefreiheit<br />

im Straßenraum (Landesbetrieb Straßen NRW 2009) sind auch taktile Bodenbeläge für Blinde und<br />

sehschwache Menschen zu ergänzen. Im Umfeld sind die Zugänge zur Bushaltestelle ebenfalls<br />

barrierefrei zu gestalten. Günstigerweise ergänzen ein Witterungsschutz und Sitzgelegenheiten die<br />

Haltestelle.


Sachstand im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

TOP 10 - 2 -<br />

An zwei Bushaltestellen in <strong>Vluyn</strong> (Ricarda-Huch-Straße und <strong>Vluyn</strong> Vutz) sind im Zuge des Umbaus<br />

der Ringe bereits die höheren Buskapsteine eingebaut worden. Ansonsten sind in der<br />

Vergangenheit verschiedene Haltestellen mit Wartehallen und Sitzgelegenheiten nachgerüstet<br />

worden. Ein planmäßiger Umbau zu barrierefreien Haltestellen hat noch nicht stattgefunden.<br />

Grundsätzlich besteht die Erfordernis, die Defizite je Haltestelle unter diesem Gesichtspunkt zu<br />

erfassen. Darauf aufbauend können Kosten für einen Umbau ermittelt werden. Die Kosten können<br />

sich dabei in einem Bereich von 5.000 € (nur Bordsteine und taktile Bodenbeläge) bis zu 20.000 €<br />

(einschl. neuer Wartehalle mit Beleuchtung) bewegen.<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet gibt es derzeit 46 Haltestellen (jeweils in beiden Richtungen). Die Umbaukosten<br />

würden sich bei Ansatz von durchschnittlich 12.500 € je Haltestelle auf etwa 1,15 Mio Euro<br />

belaufen.<br />

Fördermöglichkeit durch das Land über VRR<br />

Fördermittel des Landes für den bereich des ÖPNV werden seit drei Jahren durch den VRR<br />

verteilt. Hier stehen auch Mittel für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen zur Verfügung.<br />

Der Fördersatz für Haltestellen liegt bei 85 %, jedoch max. 10.000 € für jede<br />

Haltestelleneinrichtung sowie weitere 10.000 € für die erforderl. Tiefbauarbeiten.<br />

Für das Folgejahr geplante Maßnahmen müssen bis zum 1.3. des Jahres angemeldet werden. Ein<br />

Förderantrag ist auf Aufforderung bis zum 31.12. nachzureichen, wenn die Maßnahme für das<br />

Folgejahr eingeplant wurde. Die Bagatellgrenze für einen Antrag liegt bei 25.000 €, die<br />

Zweckbindung beträgt 10 Jahre.<br />

Weiteres Vorgehen<br />

In Anbetracht der Haushaltslage erscheint ein Investitionsvolumen von max. 100.000 € realistisch.<br />

Das bedeutet einen Eigenanteil der <strong>Stadt</strong> von 15.000 €. Ein entsprechender Einplanungsantrag<br />

soll fristgerecht zum 1.3.2011 beim VRR gestellt werden. Die Abstimmung der Haltestellen erfolgt<br />

in Zusammenarbeit mit NIAG, VdK und Gleichstellungsbeauftragter. Über die Bereitstellung von<br />

Eigenanteilen im Rahmen des Haushaltsplanes 2012 und über den Ausbau konkreter Haltestellen<br />

sind noch gesonderte Beschlüsse zu fassen, falls eine Förderung in Aussicht gestellt wird.<br />

In Vertretung<br />

Eccarius<br />

Erster Beigeordneter


TOP 11<br />

Der Bürgermeister 28.01.2011<br />

Dez. III / Ämter 60 und 65<br />

MITTEILUNGSVORLAGE - öffentlich -<br />

Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />

<strong>BGU</strong> 14.02.2011<br />

Betreff:<br />

Aktualisierung der Vorhaben- und Maßnahmenplanung der Bereiche Tiefbau- und Grünflächenamt<br />

sowie Bauamt<br />

Berichterstatter/in:<br />

Herr Eccarius, Herr Mönter, Herr Bannasch<br />

Inhalt der Mitteilung:<br />

Die in den Anlagen beigefügten Übersichten zur aktuellen Vorhaben- und Maßnahmenplanung der<br />

Bereiche Tiefbau- und Grünflächenamt sowie Bauamt werden zur Kenntnis gegeben.<br />

Wiedergegeben wird der Sachstand aus Sicht der Verwaltung vorbehaltlich noch zu fassender<br />

Beschlüsse. Die weitere Erläuterung und ggf. Ergänzung erfolgt durch mündlichen Bericht in der<br />

<strong>Sitzung</strong>.<br />

Anlagen:<br />

1. Maßnahmenplanung Tiefbau- und Grünflächenamt, Stand: 28.01.2011<br />

2. Maßnahmenplanung Bauamt, Stand: 28.01.2011<br />

In Vertretung<br />

Eccarius<br />

U:\Alle\Ratswesen\Gremiumsordner\Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss\2011\2011_02_14 öffentlich\Einladung TOP 11.doc

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