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Umsetuzung Planungszone_ Bericht080408 - Stadt Frauenfeld

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Umsetzung der <strong>Planungszone</strong><br />

für die Industriezone sowie<br />

die Zone für Gewerbe und Kleinindustrie<br />

Planungsbericht der Spezialkommission<br />

zuhanden des <strong>Stadt</strong>rates<br />

St. Gallen / <strong>Frauenfeld</strong>, 08. April 2008 1.065.3.002.00<br />

Kirchgasse 16 | 9004 St.Gallen | T +4171 227 62 62 | st.gallen@err.ch


<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 2<br />

Ingress<br />

Zur besseren Lesbarkeit wird generell nur die männliche Schreibweise verwendet. Selbstver-<br />

ständlich sind damit auch weibliche Personen angesprochen und eingeschlossen.<br />

Der vorliegende Bericht entstand in enger Zusammenarbeit insbesondere mit Dr. Hans Naef<br />

(Gesellschaft für Standortanalysen und Planungen GSP), Paul Widmer (Beratende Ingenieu-<br />

re Verkehr, Umwelt, GIS) und Heinz Egli (Planungsamt <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>). Er basiert auf<br />

diversen Arbeitspapieren sowie Sitzungen der vom <strong>Stadt</strong>rat eingesetzten Spezialkommissi-<br />

on.<br />

ERR Raumplaner FSU SIA<br />

Kirchgasse 16<br />

9004 St.Gallen<br />

www.err.ch<br />

st.gallen@err.ch<br />

Telefon +41(0)71 227 62 62<br />

Fax +41(0)71 227 62 63<br />

08. April 2008 ERR Raumplaner FSU SIA


<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 3<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Zusammenfassung<br />

1. Problemstellung / Auftrag......................................................................................................6<br />

2. Vorgehen...............................................................................................................................7<br />

3. Ausgangslage .......................................................................................................................9<br />

3.1 Charakterisierung von <strong>Frauenfeld</strong> Ost und <strong>Stadt</strong>zentrum .............................................9<br />

3.2 Raumplanerische Randbedingungen ..........................................................................10<br />

3.3 Entwicklungen im Detailhandel ...................................................................................13<br />

3.4 Verkehrs- und Umweltaspekte ....................................................................................18<br />

4. Konzept...............................................................................................................................20<br />

4.1 Begriffsklärungen ........................................................................................................20<br />

4.2 Zielsetzungen des Konzepts .......................................................................................21<br />

4.3 Lösungsansatz / Strategie...........................................................................................22<br />

4.3.1 <strong>Frauenfeld</strong> Ost ..................................................................................................23<br />

4.3.2 <strong>Stadt</strong>zentrum.....................................................................................................31<br />

5. Umsetzung..........................................................................................................................33<br />

5.1 <strong>Frauenfeld</strong> Ost.............................................................................................................33<br />

5.1.1 Baureglement....................................................................................................33<br />

5.1.2 Zonenplan .........................................................................................................37<br />

5.1.3 Gestaltungsaspekte ..........................................................................................40<br />

5.1.4 Verkehrsplanerische Massnahmen ...................................................................41<br />

5.2 <strong>Stadt</strong>zentrum...............................................................................................................43<br />

5.2.1 Massnahmen im Bereich Arealnutzung, Gestaltung etc....................................43<br />

5.2.2 Massnahmen im Bereich Verkehr .....................................................................46<br />

6. Diskussion und Ausblick......................................................................................................52<br />

7. Verfahren ............................................................................................................................54<br />

Anhang:<br />

Literaturverzeichnis<br />

Glossar<br />

Pläne:<br />

- Ausgangslage<br />

- Konzept <strong>Frauenfeld</strong> Ost<br />

- Konzept <strong>Stadt</strong>zentrum<br />

08. April 2008 ERR Raumplaner FSU SIA


<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 4<br />

Zusammenfassung<br />

Ausgangslage und Aufgabe<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat verfügte im Januar 2007 eine <strong>Planungszone</strong> über das Gebiet der Industriezone sowie der Zone<br />

für Gewerbe und Kleinindustrie, um die Ansiedlungen der Einkaufsmöglichkeiten ausserhalb des <strong>Stadt</strong>zent-<br />

rums zu prüfen und zu steuern. Die Häufung von Bauanfragen für grossflächige Detailhandelsbetriebe im<br />

Raum <strong>Frauenfeld</strong> Ost liess befürchten, dass das <strong>Stadt</strong>zentrum durch die verschärfte Konkurrenzsituation<br />

mit "ungleich langen Spiessen" grosse Einbussen in seiner Attraktivität als Einkaufs- und Versorgungs-<br />

standort erleiden könnte. Diese Situation sowie die im Realisierungsprogramm <strong>Stadt</strong>entwicklung und dem<br />

Agglomerationsprogramm <strong>Frauenfeld</strong> formulierten Absichten, haben den <strong>Stadt</strong>rat veranlasst, eine Pla-<br />

nungszone zu erlassen, um nicht kontrollierbare Entwicklungen wie die ungeordnete Ansiedlung weiterer<br />

Grossverteiler zu verhindern.<br />

Daraus ergibt sich die Aufgabe, die zukünftige Entwicklung in <strong>Frauenfeld</strong> Ost im Sinne einer Positivplanung,<br />

insbesondere durch gezielte planerische Vorgaben für die Ansiedlung grösserer Detailhandelsbetriebe und<br />

anderer publikumsintensiver Nutzungen zu lenken. Aufgrund der starken Wechselwirkungen mit der Peri-<br />

pherie im Osten ist auch das <strong>Frauenfeld</strong>er <strong>Stadt</strong>zentrum in die Gesamtbetrachtung miteinzubeziehen. Das<br />

Zentrum soll unter anderem durch siedlungs- und verkehrsplanerische Massnahmen gestärkt und gefördert<br />

werden, um vor allem für Kunden und Besucher attraktiv zu bleiben.<br />

Konzept und Strategie<br />

Das Konzept sieht vor, die Attraktivität der <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong> gesamthaft zu stärken und die Kaufkraft zu<br />

erhalten. Dabei werden folgende Zielsetzungen angestrebt:<br />

• Das Zentrum soll gefördert werden, indem publikumsintensive Nutzungen wie grössere Detailhandelsbe-<br />

triebe hauptsächlich hier anzusiedeln sind. Zudem gilt es, die vorhandenen grossflächigen Anbieter, wel-<br />

che der Detailhandels- und Dienstleistungsstruktur im <strong>Stadt</strong>zentrum den Rückhalt geben, nicht zu schwä-<br />

chen.<br />

• Ergänzend sind neue publikumsintensive Nutzungen im peripheren Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost vorzusehen,<br />

sodass die Kaufkraft aus der ganzen Region, welche grossflächige und oft preisgünstige Anbieter bevor-<br />

zugt und für Einkäufe das Auto benutzt, aufgefangen werden kann. Zu diesem Zweck wird neu eine Zone<br />

für publikumsintensive Nutzungen ausgeschieden, zusätzlich ist eine Zone für arbeitsplatzintensive Nut-<br />

zungen vorgesehen.<br />

• Die Aufenthaltsdauer des Publikums im <strong>Stadt</strong>zentrum soll verlängert und so für die spezialisierten Anbie-<br />

ter von Gütern und Dienstleistungen bessere Existenzbedingungen geschaffen werden.<br />

Die eng mit der Nutzung verbundene Verkehrssituation wird in die Strategie miteinbezogen mit dem Ziel,<br />

langfristig maximal soviel Verkehr zuzulassen, wie die heutigen Strassenkapazitäten dies ermöglichen.<br />

Wichtige Bestandteile dabei sind eine Begrenzung und Bewirtschaftungspflicht von Parkplätzen, die Er-<br />

schliessung mit dem öffentlichen Verkehr sowie eine teilweise Neugestaltung der Langfeldstrasse.<br />

Das Konzept für das <strong>Stadt</strong>zentrum formuliert konkrete kurz- bis mittelfristig umsetzbare Förderungsmass-<br />

nahmen für kommerzielle Neunutzungen gewisser Areale, welche vom <strong>Stadt</strong>rat und der Dachorganisation<br />

Innenstadt unterstützt werden. Der Verkehrsplanung und der Nutzung des öffentlichen Raums wird eine<br />

grosse Priorität eingeräumt.<br />

Gesamthaft gehen die Bestrebungen von einer langfristig funktionierenden <strong>Stadt</strong> aus, deren Identitätsmerkmale<br />

bezüglich Einkaufangebot das historische Zentrum einerseits und das Neubaugebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost anderer-<br />

08. April 2008 ERR Raumplaner FSU SIA


<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 5<br />

seits darstellen. Die entsprechenden Massnahmen schaffen die Grundlagen, damit Verkehr und Kaufkraft im<br />

Organismus der <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong> auch langfristig in den dafür vorgesehenen Bahnen pulsieren können.<br />

Massnahmen<br />

Für die anzupassenden und die neuen Zonen mit Schwerpunkt <strong>Frauenfeld</strong> Ost werden im Baureglement er-<br />

wünschte bzw. unzulässige Nutzungen präzis formuliert. Beispielsweise sind in der Zone für publikumsintensive<br />

Nutzungen Freizeitanlagen und grössere Detailhandelsbetriebe mit Beschränkung des Bereichs Food / Near<br />

Food vorgesehen, während in den anderen gewerblichen Zonen nur noch maximal 300 m² Verkaufsfläche pro<br />

Gebäude bzw. Grundstück zugelassen sind. Gleichzeitig wird im Zonenplan im Sinne einer Lenkung und Kon-<br />

zentration die räumliche Zuordnung der Zonen unter Berücksichtigung der bestehenden als auch der zukünftig<br />

wünschbaren Nutzungen auf den einzelnen Grundstücken vorgenommen. Zur koordinierten Verkehrsabwick-<br />

lung und Aufwertung des öffentlichen Raums werden in einem Abschnitt der Langfeldstrasse konkrete Mass-<br />

nahmen wie eine separate Busspur, Mittelinseln, Velostreifen und eine Baumreihe vorgeschlagen. Damit soll<br />

dem "Zentrum Ost" als Rückhalt eine neue Qualität und Identität zukommen.<br />

Im Bereich des ruhenden Verkehrs wird eine Anpassung des Abstellplatz- und Parkierungsreglements vorge-<br />

schlagen. Damit wird insbesondere die rechtliche Grundlage für ein einheitliches Konzept zur Bewirtschaftung<br />

öffentlich zugänglicher Parkfelder geschaffen, um auf dem gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet gleiche Voraussetzungen zu<br />

gewährleisten. In Abstimmung auf die neuen Zonen wird das Baureglement mit Bestimmungen zur maximal<br />

zulässigen Parkplatzdichte (Anzahl Parkplätze pro Hektare) zur Lenkung des Verkehrsaufkommens ergänzt.<br />

Für das <strong>Stadt</strong>zentrum werden Massnahmen zur gezielten Entwicklungsförderung strategisch wichtiger Areale<br />

mit Potenzial für grössere Verkaufsflächen wie beispielsweise das Postgebäude und das Kasernenareal (inkl.<br />

Mätteli) definiert. Die wichtigen Massnahmen im Bereich Verkehr umfassen insbesondere die Erhöhung der<br />

Aufenthaltsqualität, beispielsweise durch die Einführung einer Tempo 30 - Zone. Dies bedeutet kein Präjudiz für<br />

weitere Massnahmen, die im Rahmen der Verkehrsrichtplanung erarbeitet werden. Als weitere Schwerpunkt-<br />

massnahme wird die Möglichkeit zur Schaffung neuer Parkierungsflächen auf öffentlichem und privatem Grund<br />

mitten im <strong>Stadt</strong>zentrum aufgezeigt.<br />

Schlussbetrachtungen<br />

Die vorgeschlagenen Förderungs- und Lenkungsmassnahmen gehen von den formulierten Zielsetzungen aus,<br />

berücksichtigen die heutigen Gegebenheiten und versuchen die verschiedenen Interessen unter einen Hut zu<br />

bringen. Da dies im weitgehend überbauten Gebiet nur langfristig erfolgen kann, sind einerseits möglichst klare<br />

Leitplanken, andererseits aber auch eine offene Haltung gegenüber künftigen neuen Entwicklungen von Bedeu-<br />

tung. Dabei ist zu beachten, dass den Regelungsmöglichkeiten gewisse Grenzen gesetzt sind und die vorge-<br />

schlagenen Massnahmen ihre Wirkung teilweise erst längerfristig zeigen werden. Mit dem vorliegenden Kon-<br />

zept kann die Grundlage für eine langfristig geordnete Entwicklung und Stärkung von <strong>Frauenfeld</strong> im Standort-<br />

wettbewerb der Städte geschaffen werden.<br />

Werden keine Massnahmen ergriffen, besteht die Gefahr, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong> langfristig Marktanteile im<br />

Bereich der publikumsorientierten Nutzungen verliert. Dies wiederum kann dazu führen, dass das Angebot im<br />

Bereich Detailhandelsgüter und publikumsorientierter Dienstleistungen langfristig nicht im heutigen Umfang<br />

erhalten werden kann. Dies gilt insbesondere für das <strong>Stadt</strong>zentrum.<br />

08. April 2008 ERR Raumplaner FSU SIA


<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 6<br />

1. Problemstellung / Auftrag<br />

In den letzten Jahren und intensiviert im Jahr 2006 häuften sich in <strong>Frauenfeld</strong> die Anfragen und<br />

Realisierungen von Publikumsnutzungen in der Industriezone und der Zone für Gewerbe und<br />

Kleinindustrie. Konzentrierten sich bisherige Bewilligungserteilungen auf Fachmärkte und Anbie-<br />

ter zur Abdeckung des täglichen Bedarfs in der Grössenordnung von Quartierversorgungen, ist<br />

zunehmend eine Tendenz zu grossflächigeren Einkaufsmöglichkeiten, insbesondere im Osten der<br />

<strong>Stadt</strong>, festzustellen. Diese Entwicklung liess - wohl nicht zu Unrecht - Befürchtungen aufkommen,<br />

dass der Verdrängungswettbewerb mit ungleich langen Spiessen im <strong>Stadt</strong>zentrum und an der<br />

Peripherie zu einer unkontrollierbaren Situation führen könnte, aus welcher sich im Endeffekt<br />

durch eine Verzettelung eine schlechtere Versorgungssituation für die Bevölkerung ergibt. In der<br />

Sorge um diese Gesamtentwicklung wurden schon frühzeitig gewisse Massnahmen getroffen: So<br />

können in den betroffenen Zonen (Industriezone sowie Zone für Gewerbe und Kleinindustrie)<br />

gemäss Baureglement (Art. 23 Abs.1 und 24 Abs.1) schon heute Bauten und Anlagen, insbeson-<br />

dere publikumsintensive Einkaufszentren, Freizeit- und Erholungsanlagen im Sinne einer "Not-<br />

bremse" verweigert werden, wenn sie die Zentrumsnutzungen im <strong>Stadt</strong>kern erheblich nachteilig<br />

beeinflussen.<br />

Aufgrund der weiteren Verschärfung dieses Sachverhalts hat der <strong>Stadt</strong>rat mit Beschluss vom<br />

9. Januar 2007 eine <strong>Planungszone</strong> (vgl. Glossar) über die gesamte Industriezone sowie die Zone<br />

für Gewerbe und Kleinindustrie erlassen. Konkret werden für maximal drei Jahre Bewilligungen<br />

für Bauten und Anlagen für den Verkauf von Gütern und Dienstleistungen ab einer dem Publikum<br />

zugänglichen Fläche von gesamthaft 1'000 m² untersagt (ausgenommen Sport-, Fitness- und<br />

Wellnesseinrichtungen sowie Verpflegungsbetriebe mit Verzehr an Ort und Stelle).<br />

Mit der <strong>Planungszone</strong> sollen folgende planerische Zielsetzungen erreicht werden:<br />

1. Klären der Auswirkungen publikums- und arbeitsplatzintensiver Einrichtungen für die Ver-<br />

kehrsabwicklung und die Umwelt sowie der Finanzierung des künftig zusätzlichen Angebots<br />

durch den öffentlichen Verkehr (Bus, S-Bahn-Haltestelle);<br />

2. Überprüfen, wie weit Art. 23 Abs. 1 und Art. 24 Abs. 1 Baureglement bezüglich publikumsin-<br />

tensiver Bauten und Anlagen zu konkretisieren sind;<br />

3. Umsetzen der Massnahme Nr. 2 aus dem Agglomerationsprogramm und Nr. 10 aus dem<br />

Realisierungsprogramm <strong>Stadt</strong>entwicklung, insbesondere bezüglich publikums- und arbeits-<br />

platzintensiven Einrichtungen, mit Erarbeitung einer Entwicklungsvorstellung für den Osten<br />

von <strong>Frauenfeld</strong>;<br />

4. Planungsrechtliche Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse.<br />

Als erster Schritt zur Erreichung dieser Zielsetzungen hat im April 2007 die Gesellschaft für<br />

Standortanalysen und Planungen (GSP) AG einen Grundlagenbericht "Entwicklungsperspektiven<br />

für das <strong>Stadt</strong>zentrum" erarbeitet, der die Notwendigkeit gewisser - noch zu definierender - Ein-<br />

schränkungen betreffend Verkaufsflächen an peripheren Lagen sowie von Förderungsmass-<br />

nahmen für das <strong>Stadt</strong>zentrum darlegt. In Übereinstimmung mit bereits vorliegenden Arbei-<br />

08. April 2008 ERR Raumplaner FSU SIA


<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 7<br />

ten 1 wird betont, dass <strong>Frauenfeld</strong> Ost 2 und das <strong>Stadt</strong>zentrum wie kommunizierende Gefässe bzw.<br />

siamesische Zwillinge (Dr. Hans Naef, GSP) aufzufassen sind und eine Bipolarität darstellen. In<br />

diesem Sinne ist zur Erreichung der Zielsetzungen der <strong>Planungszone</strong> neben dem Gebiet Frauen-<br />

feld Ost auch das <strong>Stadt</strong>zentrum und dessen Potenziale bzw. Hemmnisse in die Überlegungen<br />

miteinzubeziehen.<br />

Die Aufgabenstellung lässt sich somit wie folgt zusammenfassen:<br />

Es sollen konkret umsetzbare, konsensfähige Lösungsvorschläge erarbeitet werden, welche im<br />

Sinne der Zielsetzungen der <strong>Planungszone</strong> für das Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost und das <strong>Stadt</strong>zent-<br />

rum sowie für die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong> als Gesamtheit langfristig gute Entwicklungsmöglichkeiten<br />

insbesondere in Bezug auf Versorgung, Siedlungsstruktur, Verkehr und Umwelt schaffen.<br />

2. Vorgehen<br />

Die anspruchsvolle Aufgabenstellung umfasst mehrere Fachbereiche und erfordert ein schritt-<br />

weises gesamtheitliches und vernetztes Vorgehen unter Einbezug verschiedener Akteure. Es<br />

wird ein zweistufiges Vorgehen gewählt: Auf der konzeptionellen, strategischen Ebene gilt es,<br />

gesamtstädtische und allgemeine Aspekte zu thematisieren und aufzuarbeiten. Die Umsetzung<br />

der erarbeiteten Konzepte und Strategien in konkrete Planungsinstrumente erfolgt hauptsäch-<br />

lich auf der Ebene Quartier, insbesondere für <strong>Frauenfeld</strong> Ost und das <strong>Stadt</strong>zentrum.<br />

Dieses zweistufige Vorgehen wird in vier Schritten vollzogen. In einem ersten Schritt werden die<br />

Potenziale der <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong> sowie der beiden Schwerpunktgebiete <strong>Frauenfeld</strong> Ost und<br />

<strong>Stadt</strong>zentrum herausgearbeitet und anhand von Szenarien (Entwicklungsvarianten) bewer-<br />

tet/diskutiert. Anschliessend folgt die Phase der Konzepterarbeitung, die sich sowohl auf theore-<br />

tische, allgemeine Grundlagen als auch auf die Szenarien und konkrete Erfahrungen stützt. Das<br />

Konzept bildet die Grundlage zur Umsetzung in planungsrechtliche Instrumente, das heisst<br />

Anpassungen von Baureglement, Zonenplan, Abstellplatzreglement etc. Als vierter Schritt gilt<br />

die Vernehmlassung der Instrumente, indem sowohl die Verwaltung, die politischen Instanzen<br />

als auch die breite Öffentlichkeit informiert und zur Stellungnahme aufgefordert werden. Nach<br />

erfolgten Diskussionen und Bereinigungen sollen die Instrumente über die notwendigen Verfah-<br />

ren Rechtskraft erlangen.<br />

1 Insbesondere ist das <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzept <strong>Frauenfeld</strong> von Feddersen & Klostermann (Sept. 2002) zu<br />

nennen.<br />

2 In diesem Bericht wird die Bezeichnung Langdorf, die im engeren Sinne das charakteristische Wohngebiet<br />

unmittelbar westlich des Gewerbe- und Industriegebiets bezeichnet, im Begriff "<strong>Frauenfeld</strong> Ost" grundsätz-<br />

lich miteingeschlossen.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 8<br />

Es wurde folgende Projektorganisation bestimmt:<br />

<strong>Stadt</strong>rat<br />

Projektleitung PL<br />

<strong>Stadt</strong>planung Hochbauamt Tiefbauamt<br />

Mitglieder Projektleitung:<br />

- <strong>Stadt</strong>rat Urs Müller<br />

- Heinz Egli, <strong>Stadt</strong>planer<br />

- Fritz Surber, Leiter Hochbauamt<br />

- Thomas Eigenmann, ERR Raumplaner<br />

Mitglieder Projektteam:<br />

- Heinz Egli, <strong>Stadt</strong>planer<br />

- Fritz Surber, Leiter Hochbauamt<br />

- Bernhard Scheiwiller, Stv. Leiter Tiefbauamt<br />

- Hans Brunschwiler, Präsidialamt<br />

- Dr. Hans Naef, GSP AG<br />

Projektteam PT Spezialkommission<br />

Raumplaner<br />

ERR<br />

- Paul Widmer, Beratende Ingenieure Verkehr, Umwelt, GIS<br />

- Rupert Wimmer, Metron AG<br />

- Thomas Eigenmann, ERR Raumplaner FSU SIA<br />

Verkehrsplaner<br />

Büro Widmer<br />

Zur politischen Abstützung erfolgt die Bildung einer Spezialkommission gemäss Art. 26 des<br />

Entscheidebene<br />

Verwaltungsreglements, welche in Ergänzung zu Vertretern des Projektteams folgende Perso-<br />

nen aufweist:<br />

Abstimmungsebene /<br />

Workshops<br />

Bearbeitungsebene<br />

- Marcel Epper, Fraktion CVP/EVP, Gemeinderat, Präsident GPK Bau Werke Umwelt, lic. iur.<br />

Rechtsanwalt<br />

- Urs Herzog, Fraktion FDP/SVP/EDU, Gemeinderat, eidg. dipl. Baumeister, Architekt HTL,<br />

Präsident Gewerbeverein <strong>Frauenfeld</strong> und Umgebung<br />

- Christian Oettli, Fraktion CH/Grüne, Gemeinderat, dipl. Ing. Agr. ETH, Amt für Raumpla-<br />

nung<br />

- Willi Metzler, Architekt SIA, Raumplaner FSU, Chef-Stv. Amt für Raumplanung<br />

- Heidi Stoffel, dipl. Architektin ETH/SIA, Fachkommission Hochbau<br />

Arbeitstechnisch kommen verschiedenste Methoden zur Anwendung. Zu nennen sind unter ande-<br />

rem ausführliche Literatur- und Gesetzes-Recherchen, Erhebungen / Kartierungen von Nutzungsar-<br />

ten etc., Verkehrsberechnungen, eine Ortsbesichtigung und Erfahrungsaustausch in der Gemeinde<br />

Volketswil (Standort Einkaufszentrum Volkiland etc.) sowie Einzelgespräche mit Grundeigentümern<br />

08. April 2008 ERR Raumplaner FSU SIA


<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 9<br />

(Zentrum/Osten), Fachleuten und Amtsstellen. Daneben sind die regelmässig stattfindenden Sit-<br />

zungen / Workshops des Projektteams und der Spezialkommission sowie mehrere Grundsatzdis-<br />

kussionen der Projektleitung mit dem <strong>Stadt</strong>rat ein wichtiger Bestandteil der Arbeiten.<br />

3. Ausgangslage<br />

Als Ausgangslage für die in Kapitel 1 dargelegte Problemstellung und den damit verbundenen<br />

Auftrag sind mehrere Themenbereiche angesprochen. Im Wesentlichen handelt es sich um die<br />

Themen Siedlung, Detailhandel, Verkehr und Umwelt die im Folgenden anschliessend an eine<br />

kurze Charakterisierung von <strong>Frauenfeld</strong> Ost und <strong>Stadt</strong>zentrum separat abgehandelt werden.<br />

3.1 Charakterisierung von <strong>Frauenfeld</strong> Ost und <strong>Stadt</strong>zentrum<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong> mit ihren rund 22'000 Einwohnern und 15'000 Arbeitsplätzen weist auf<br />

einer Gesamtfläche von 27 km² ein 6.8 km² grosses Baugebiet (davon rund 80% überbaut) auf.<br />

<strong>Frauenfeld</strong> Ost:<br />

Das hier bezeichnet Gebiet, im wesentlichen durch die Murg (Westen), die Autobahn (Norden)<br />

und die südliche Gewerbezeile entlang der Zürcherstrasse (Süden) begrenzt, weist sehr hete-<br />

rogene Nutzungen auf. Raumprägend sind die West-Ost orientierte Eisenbahnlinie <strong>Frauenfeld</strong>-<br />

Romanshorn, die parallel dazu verlaufende Zürcherstrasse sowie die senkrecht liegende<br />

Oststrasse als Autobahnzubringer. Nördlich der Bahnlinie dominieren grössere Industrie- und<br />

Logistikbauten, während entlang der Zürcherstrasse eher kleinere Baustrukturen vorherrschen<br />

und das Automobilgewerbe augenfällig ist. Eine gewisse Konzentration von grösseren Ein-<br />

kaufszentren ist beidseits der Bahnlinie im Bereich westlich der Oststrasse zu erkennen.<br />

Obwohl der Grossteil der Grundstücke überbaut ist, bestehen mosaikartig noch einige Frei-<br />

bzw. Bracheflächen und mit dem Gebiet Juchweiher auch ein Naturschutzgebiet. Der Gesamt-<br />

charakter des Gebiets kann als periurban mit hohem Gewerbe- und Industrieanteil bezeichnet<br />

werden.<br />

Zürcherstrasse mit Thurgipark etc. Oststrasse mit Swisscom-Kreisel, Bahnlinie<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 10<br />

<strong>Stadt</strong>zentrum:<br />

Das <strong>Stadt</strong>zentrum umfasst neben der<br />

historischen Altstadt und Vorstadt den<br />

westlich der Murg gelegenenen Bereich<br />

beim Kreuzplatz sowie das Gebiet um den<br />

Markplatz und den Bahnhof bzw. die<br />

Kaserne. Der kleinstädtische, historisch<br />

geprägte Charakter wird durch die beiden<br />

grossen modernen Einkaufszentren<br />

Schlosspark und Passage sowie den<br />

neuen Bahnhofbau kontrastiert.<br />

3.2 Raumplanerische Randbedingungen<br />

<strong>Frauenfeld</strong>er Schloss und Rathaus<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong> und die beiden Schwerpunktgebiete <strong>Frauenfeld</strong> Ost und <strong>Stadt</strong>zentrum sind<br />

von Planungsinstrumenten unterschiedlichster räumlicher Ebenen und Verbindlichkeiten betrof-<br />

fen:<br />

Kantonaler Richtplan:<br />

Der rechtskräftige kantonale Richtplan macht zu kantonalen Zentren bezüglich Einkaufszentren<br />

sehr allgemein gehaltene Aussagen. Es wird gefordert, dass grössere Einkaufszentren den<br />

kantonalen und regionalen Zentren zuzuordnen sind und nach Möglichkeit in den Ortskernen<br />

liegen sollen 3 . Zur Zeit liegt ein Entwurf für eine Revision des Richtplans vor, der den Themen-<br />

komplex Siedlung-Wirtschaft-Verkehr wesentlich differenzierter und konkreter behandelt 4 .<br />

Betreffend Verkehrsintensive Einrichtungen (vgl. Kap. 4.1 und Glossar) wird vorgesehen, dass<br />

u.a. in <strong>Frauenfeld</strong> an der Peripherie für den täglichen / periodischen Bedarf insgesamt max.<br />

2000 m² publikumsaktive Fläche zulässig sind und max. 200 Parkplätze erstellt werden dürfen.<br />

Ausserdem soll der Planungsgrundsatz gelten, dass Parkierungsanlagen namentlich von Ein-<br />

kaufszentren, Freizeitanlagen, Firmen, Verwaltungen usw. mit mehr als 50 Plätzen zu bewirt-<br />

schaften sind. Ebenso wird vorgesehen, dass die Betreiber von Parkierungsanlagen insbeson-<br />

dere die Parkplätze im Zentrum bewirtschaften müssen.<br />

Agglomerationsprogramm <strong>Frauenfeld</strong>:<br />

Ende 2007 wurde dem Bund das bereinigte Agglo-<br />

merationsprogramm <strong>Frauenfeld</strong>, Siedlung und<br />

Verkehr, eingereicht. Darin sind verschiedene ver-<br />

kehrsplanerische Massnahmen enthalten, welche in<br />

einem direkten oder indirekten Zusammenhang mit<br />

der Bearbeitung der vorliegenden <strong>Planungszone</strong><br />

stehen. Die Massnahmen sind im Grundsatz auf-<br />

3 Kanton Thurgau 2006: Kapitel 1.1.2 Orte mit zentralen Funktionen: Planungsgrundsätze.<br />

4 Kanton Thurgau 2007: z.B. Kapitel 1 Siedlung, Ziffer 2, S. 3-7 und Kapitel 3 Verkehr, Ziffer 3, S. 1.<br />

08. April 2008 ERR Raumplaner FSU SIA


<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 11<br />

einander abgestimmt, für eine Umsetzung jedoch noch zu konkretisieren.<br />

Von grosser Bedeutung für die vorliegenden Arbeiten ist die darin enthaltene Massnahme Nr. 2.<br />

Dabei haben sich alle 16 Gemeinden der Regionalplanungsgruppe darauf geeinigt, dass sich<br />

publikums- und arbeitsplatzintensive Einrichtungen, insbesondere deren räumliche Lenkung<br />

und Konzentration, auf die geeigneten Standorte <strong>Frauenfeld</strong> Zentrum, <strong>Frauenfeld</strong> Ost und<br />

Aadorf beschränken sollen. Es sollen u.a. Definition und Anforderungen publikumsintensiver<br />

und arbeitsplatzintensiver Einrichtungen erarbeitet, entsprechende Standorte / Parzellen be-<br />

zeichnet und die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Folgende Massnahmen<br />

aus dem Agglomerationsprogramm stehen in einem engeren Zusammenhang mit der Pla-<br />

nungszone und werden teilweise bearbeitet bzw. beeinflusst:<br />

- Ausscheidung flächenintensiver Industrie- und Gewerbebetriebe<br />

- Anordnung publikums- und arbeitsplatzintensiver Einrichtungen<br />

- Siedlungsentwicklung im Umfeld von S-Bahn-Stationen<br />

- Agglomerationsradweg in Bahnnähe<br />

- Attraktivierung kombinierte Mobilität (Park and Ride)<br />

- Realisierung S-Bahn-Stationen <strong>Frauenfeld</strong> Ost / West<br />

- Entlastung und Aufwertung <strong>Stadt</strong>zentrum <strong>Frauenfeld</strong><br />

- Parkplatzbewirtschaftung <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong><br />

- Verkehrsfluss in das <strong>Stadt</strong>zentrum <strong>Frauenfeld</strong><br />

- Mobilitätsmanagement<br />

Realisierungsprogramm <strong>Stadt</strong>entwicklung:<br />

Das Realisierungsprogramm <strong>Stadt</strong>entwicklung 2004 als Teil des kommunalen Richtplans stellt<br />

ein gesamtheitliches und dynamisches behördenverbindliches Koordinationsinstrument dar.<br />

Folgende darin formulierte Zielsetzungen sind für die vorliegenden Arbeiten von Bedeutung:<br />

- Die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong> besinnt sich auf ihr bauliches Erbe und schafft gleichzeitig Raum für<br />

Neues.<br />

- Das historische Zentrum und das Entwicklungsgebiet Langdorf (<strong>Frauenfeld</strong>-Ost) werden als<br />

zwei sich ergänzende, stimulierende Zentren gestärkt.<br />

- Die Altstadt ist sowohl Wohnort als auch Standort für publikumsintensive Nutzungen und<br />

wird integral aufgewertet. Die Innenstadt wird durch den Detailhandel als attraktiver Ein-<br />

kaufsstandort vermarktet. Aufgrund des hohen Konfliktpotenzials von Wohnen sowie Ein-<br />

kauf, Freizeit und Unterhaltung wird der Zonenzweck der Altstadt neu umschrieben. Es ste-<br />

hen am Altstadtrand genügend Parkplätze für Altstadtbewohner und -besucher bereit.<br />

- Das Entwicklungsgebiet Langdorf (<strong>Frauenfeld</strong>-Ost) dient als Standort für den grossflächigen<br />

Detailhandel, für Industriebetriebe und im südlichen Bereich als Wohnort.<br />

Folgende Massnahmen des Realisierungsprogramms weisen für die vorliegenden Fragestellun-<br />

gen grosse Relevanz auf:<br />

08. April 2008 ERR Raumplaner FSU SIA


<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 12<br />

Massnahme Nr. 9: Attraktivität Innenstadt und Nutzungsanordnung Altstadt:<br />

Insbesondere sollen zusammen mit der Interessengemeinschaft Innenstadt (Dachorganisation<br />

Innenstadt) die Lage und Quantität von Wohn- und publikumsorientierten Nutzungen aufge-<br />

zeigt, priorisierte Nutzungen durch (baurechtliche) Massnahmen gefördert sowie die Gestaltung<br />

der öffentlichen und privaten Aussenräume akzentuiert werden.<br />

Massnahme Nr. 10: Entwicklungsgebiet Langdorf:<br />

In einem kooperativen Verfahren mit den wichtigsten Grundeigentümern sind eine behörden-<br />

verbindliche Entwicklungsvorstellung und ein Gesamtverkehrskonzept inklusive attraktive Ver-<br />

bindungen für den nicht-motorisierten Verkehr zu erarbeiten. Für die prägenden Aussenräume<br />

und Gebäudefassaden sind Gestaltungsanforderungen zu definieren und in Planungsinstru-<br />

mente umzusetzen.<br />

Baureglement / Zonenplan:<br />

Der Zonenplan, der im Wesentlichen auf der Gesamtplanung bis Mitte der Achtziger Jahr be-<br />

ruht, wurde laufend den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Zusammen mit dem Bauregle-<br />

ment bildet er das eigentümerverbindliche Planungsinstrument und weist daher direkte Auswir-<br />

kungen auf die Nutzung und Entwicklung im <strong>Stadt</strong>gebiet auf.<br />

Industriezone<br />

Zone für<br />

Gewerbe und<br />

Kleinindustrie<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 13<br />

Neben Einzelanpassungen wurde letztmals im Jahr 1999 eine Teilrevision von Baureglement<br />

und Zonenplan vorgenommen. Der Abstimmungsbotschaft ist zu entnehmen, dass der Zonen-<br />

zweck der Industriezone sowie der Zone für Gewerbe und Kleinindustrie neu definiert wurde,<br />

indem seither auch Dienstleistungsgebäude - einschliesslich Einkaufszentren, Freizeit- und<br />

Erholungsanlagen - in diesen Zonen ausdrücklich zugelassen sind. Damit wurde den wirtschaft-<br />

lichen Entwicklungen politisch Rechnung getragen. Zur Unterbindung von Ansiedlungen mit<br />

nachteiligen Auswirkungen auf das <strong>Stadt</strong>zentrum im Sinne einer starken Konkurrenzierung ist<br />

gleichzeitig die Bestimmung formuliert worden, dass der <strong>Stadt</strong>rat die Bewilligung publikumsin-<br />

tensiver Bauten und Anlagen bei erheblicher negativer Beeinflussung des <strong>Stadt</strong>zentrums ver-<br />

weigern kann.<br />

Die Erfahrungen mit diesen Bestimmungen haben gezeigt, dass die Rechtssicherheit für grös-<br />

sere Bauvorhaben in Frage gestellt ist, eine derart grosse Nutzungsdurchmischung die Existenz<br />

und Weiterentwicklung bestehender Betriebe gefährdet und langfristig eine geordnete <strong>Stadt</strong>-<br />

entwicklung schwierig ist.<br />

3.3 Entwicklungen im Detailhandel<br />

A) Übergeordnete Entwicklungen bei Nachfrage und Angebot als Rahmenbedingung<br />

Im Zusammenhang mit der Lagebeurteilung dürfen die übergeordneten Rahmenbedingungen<br />

und ihre Veränderungen nicht ausser Acht gelassen werden:<br />

1. Konsumausgaben der Haushaltungen sind auf rund 60 % aller Haushaltausgaben zu-<br />

rückgegangen. Innerhalb der Konsumgüter machen diejenigen für Detailhandelsgüter heute<br />

weniger als 30 % aus.<br />

Hinweis: EVE = Einkommens- und Verbrauchserhebung<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 14<br />

2. Der Detailhandel strukturiert sich massiv um: die durchschnittliche Verkaufsfläche / Ver-<br />

kaufsstelle ist auf 600 m² angestiegen und die Zahl der Verkaufsstellen ist auf 1.8 / 1000<br />

Haushaltungen zurückgegangen (1970: 7.5 / 1000 HH).<br />

3. Innerhalb des Detailhandels führt der Wettbewerbsdruck dazu, dass das mittelpreisige<br />

Standardsegment an Bedeutung verliert, währenddem das Discount- und das Premium-<br />

segment zulegen. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Nachfrage nach Ver-<br />

kaufsflächen sowohl was deren Lage, Dimension und Kosten angeht.<br />

Die übergeordneten Rahmenbedingungen bei der Entwicklung von Nachfrage und Angebot sind<br />

auch bei den Überlegungen zu optimalen Strukturen in <strong>Frauenfeld</strong> von entscheidender Bedeu-<br />

tung: Die Bedürfnisse und das Konsumverhalten des Publikums dürfen ebenso wenig unbeach-<br />

tet bleiben wie die konkreten Möglichkeiten auf der Angebotsseite, eben diese Bedürfnisse auch<br />

abdecken zu können.<br />

B) Konkurrenz- und Ergänzungssituation zwischen zentral und peripher liegenden<br />

Verkaufsflächen<br />

Zwischen Verkaufsflächen im Innenstadtbereich und solchen an peripheren Lagen einer städti-<br />

schen Siedlung besteht eine Reihe von Abhängigkeiten. Sicher ist, dass bis zu einem gewissen<br />

Grad eine Konkurrenzsituation vorhanden ist und diese wird vor allem von Geschäften an zent-<br />

raler Lage meistens recht klar auch wahrgenommen. An der Peripherie ergeben sich in der<br />

Regel günstigere Voraussetzungen bezüglich<br />

- Grösse der Areale bzw. der realisierbaren Gebäude;<br />

- Erreichbarkeit, insbesondere auch ab Autobahn etc.;<br />

- Angebot an Kundenparkplätzen;<br />

- Dauer und Einfachheit des Bewilligungsverfahrens;<br />

- Kosten der Grundstücke und teilweise auch der Bauten.<br />

Die einfacheren Realisierungsbedingungen an der Peripherie führen oft zur Feststellung, dass<br />

der Detailhandel an Zentrumslagen und an der Peripherie „mit verschieden langen Spiessen“<br />

kämpfe.<br />

Sehr oft wird aber übersehen, dass auch eine positive Abhängigkeit besteht: die erwähnten<br />

Flächen an peripheren Lagen sorgen dafür, dass die Kaufkraft in der Region bleibt und die<br />

motorisierten Kunden nicht Anbieter in anderen Regionen aufsuchen. Setzt letzteres einmal ein,<br />

besteht die latente Gefahr, dass dort umfassende Einkäufe erfolgen, sei es in Gross-<br />

Einkaufszentren oder aber in Innenstädten, welche über ein weit umfassenderes Angebot ver-<br />

fügen als im Innenstadtbereich der eigenen Region vorhanden ist. Für motorisierte Kunden gut<br />

erreichbare Grossverkaufsflächen an peripherer Lage können also durchaus zur Stabilität der<br />

Angebotsstruktur in einer Region beitragen.<br />

Die positiven und negativen Abhängigkeiten zwischen zentral und peripher liegenden Ver-<br />

kaufsflächen gilt es auch im Fall von <strong>Frauenfeld</strong> in ein Gleichgewicht zu bringen bzw. darin zu<br />

halten, welches eine optimale Versorgung der Haushaltungen mit Gütern und Dienstleistungen<br />

garantiert.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 15<br />

C) Allgemeine Situation des Detailhandels im Raum <strong>Frauenfeld</strong><br />

Das für den Detailhandel relevante Einzugsgebiet von <strong>Frauenfeld</strong> umfasst rund 50'000 Einwoh-<br />

ner. Deren Gesamtausgaben für Güter des Detailhandels und einfache Dienstleistungen errei-<br />

chen rund 650 Mio. / Jahr. Entscheidend für die allgemeine Marktsituation sind die sich aus der<br />

Konkurrenzsituation ergebenden Rahmenbedingungen:<br />

- <strong>Frauenfeld</strong> liegt im Ferneinzugsgebiet der <strong>Stadt</strong> Zürich, zu deren Metropolitangebiet es<br />

gehört;<br />

- <strong>Frauenfeld</strong> liegt im Einzugsgebiet der gossen Einkaufszentren und Fachmärkte im Raum<br />

Zürich-Nord;<br />

- das Einzugsgebiet von <strong>Frauenfeld</strong> grenzt bzw. überlagert sich mit den Einzugsgebieten der<br />

Detailhandelsstandorte Winterthur, Wil und Konstanz.<br />

Das Einzugsgebiet von <strong>Frauenfeld</strong> kann – bedingt durch die Konkurrenzsituation – nicht mehr<br />

wesentlich erweitert werden. Der Kaufkraftabfluss in Richtung externer Anbieter könnte zuneh-<br />

men, wenn das Angebot im Raum <strong>Frauenfeld</strong> bezüglich Umfang, Rahmenbedingung des Ein-<br />

kaufens und Preisgestaltung nicht mithalten kann.<br />

D) Aktuelle Situation der <strong>Frauenfeld</strong>er Innenstadt<br />

Die Innenstadt in <strong>Frauenfeld</strong> deckt ohne Zweifel nicht alle Bedürfnisse ab, welche sich seitens<br />

des Publikums aus <strong>Stadt</strong> und Region ergeben. Wenn dem so wäre, ergäbe sich wohl ein we-<br />

sentlich geringerer Kaufkraftabfluss in Richtung der Städte Winterthur und Zürich und den gros-<br />

sen Einkaufszentren und Fachmärkten mit regionalem und überregionalem Einzugsgebiet.<br />

Der Umstand, dass nicht alle Bedürfnisse abgedeckt werden können, hängt nicht primär mit<br />

Mängeln in der Detailhandelsstruktur in der Innenstadt zusammen, sondern mit dem relevanten<br />

Kaufkraftvolumen: dies ist in <strong>Frauenfeld</strong> und dessen Einzugsgebiet für viele Anbieter einfach zu<br />

gering, um existenzsichernde Umsätze erzielen zu können.<br />

Die grundsätzlichen Probleme des <strong>Frauenfeld</strong>er Detailhandels werden in der Innenstadt noch<br />

überlagert durch die abnehmende Bedeutung der Altstadt als Einkaufszone und durch die Ablö-<br />

sung traditioneller (Familien-)Unternehmen durch nationale und internationale Filialketten. Ent-<br />

sprechende Probleme ergeben sich bei ähnlichen Voraussetzungen aber auch in anderen<br />

Klein- und Mittelstädten.<br />

Die Situation der <strong>Frauenfeld</strong>er Innenstadt unterscheidet sich insofern von derjenigen in anderen<br />

urbanen Siedlungen, als mit der „Passage“ und dem "Schlosspark" zwei Einkaufszentren direkt<br />

im <strong>Stadt</strong>zentrum operieren. Währenddem anderswo die Einkaufszentren im Verdrängungswett-<br />

bewerb der (peripheren) Grossflächen bis zu einem gewissen Grad unter sich bleiben, wird in<br />

<strong>Frauenfeld</strong> die Innenstadt mehr oder weniger direkt davon betroffen. Jede Einbusse an Markt-<br />

anteilen, welche die beiden Grossverteiler Migros und Coop sowie Manor als grösster Non-<br />

Food-Anbieter erleiden, trifft auch die Komplementäranbieter in der Innenstadt.<br />

Nach Lage der Dinge kann wohl davon ausgegangen werden, dass die <strong>Frauenfeld</strong>er Innenstadt<br />

gegenwärtig (noch) die Bedürfnisse des Publikums einigermassen abzudecken vermag (inner-<br />

halb der durch die Grösse des Ortes und des Einzugsgebietes gesetzten Limiten). Ebenso klar<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 16<br />

ist aber auch, dass die Bestimmungsfaktoren der Standortqualität keine wesentlichen Änderun-<br />

gen erfahren dürfen, wenn die Position der Innenstadt nicht gefährdet werden soll.<br />

E) Empirische Überprüfungen: Gespräche mit Grundeigentümern und Exponenten des<br />

Detailhandels<br />

Im 1. Quartal 2007 wurde eine Reihe von Gesprächen geführt und von der Verwaltungsab-<br />

teilung Hochbau protokolliert.<br />

a) Grundeigentümer<br />

Die Gespräche konzentrierten sich auf Liegenschaften, welche potentielle Standorte für urbane<br />

Nutzungen im weitesten Sinne darstellen würden. Die Abklärungen bezogen sich auf insgesamt<br />

12 Standorte und führten zu folgendem Ergebnis:<br />

1. Es sind in der Innenstadt von <strong>Frauenfeld</strong> kurz- und vermutlich auch mittelfristig keine<br />

Standorte verfügbar, auf welchen grössere publikumsorientierte Flächen mit intensiver Nut-<br />

zung – im Sinne einer Alternative zu peripher liegenden Grossverkaufsflächen – realisier-<br />

bar wären.<br />

2. <strong>Frauenfeld</strong> verfügt in der Innenstadt über Standorte, auf welchen längerfristig die Realisie-<br />

rung wenig intensiver städtischer Nutzungskonzepte durchaus denkbar ist. Für diese stel-<br />

len periphere Lagen keine Standortalternative dar.<br />

3. Die Gespräche mit den Grundeigentümern haben gezeigt, dass die Realisierung grösserer<br />

Komplexe generell schwierig sein dürfte. Verschiedene Standorte sind blockiert, u.a. durch<br />

unterschiedliche Grundeigentümerinteressen, bestehende Nutzungen, vorhandene Bau-<br />

substanz, aufgeschobene Entscheidungen usw. In einzelnen Fällen dürften auch die Vor-<br />

stellungen über den Wert der Liegenschaften blockierend wirken.<br />

Nach Lage der Dinge ist wohl davon auszugehen, dass kurz- und mittelfristig keine allzu gros-<br />

sen Chancen bestehen dürften, das Gewicht der Innenstadt gegenüber peripheren Lagen durch<br />

gewichtige Vorhaben zu vergrössern. Denkbar dürfte die Realisierung einiger mittelgrosser<br />

Vorhaben sein, so sich eine entsprechende Nachfrage ergibt. Als Entwicklungsobjekt mit be-<br />

sonderem Potenzial kann wohl das Postgebäude angesehen werden, welches eine Nutzfläche<br />

von über 7'000 m² aufweist und von der Lage her eine Art Verbindungsglied zwischen den bei-<br />

den bestehenden Zentren und der Altstadt darstellt. Längerfristig kann natürlich auch auf dem<br />

Kasernenareal ein interessantes Entwicklungspotential vermutet werden. Dessen Aktivierung<br />

dürfte allerdings erst in der Mitte des nächsten Jahrzehnts aktuell sein.<br />

b) Grossverteiler<br />

Die Stellungnahme der beiden Grossverteiler Migros und Coop ist weitgehend deckungsgleich<br />

und kann wie folgt festgehalten werden:<br />

1. Das Einzugsgebiet von <strong>Frauenfeld</strong> ist durch die übergeordnete Konkurrenzsituation weit-<br />

gehend definiert und kann auch durch eine Aufstockung der Verkaufsflächen kaum ver-<br />

grössert werden.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 17<br />

2. Es besteht - bei geeigneten Angeboten - allenfalls die Chance, das vorhandene Einzugs-<br />

gebiet noch etwas besser auszuschöpfen.<br />

3. Die Grossverteiler erachten die ihnen heute in <strong>Frauenfeld</strong> zur Verfügung stehenden Ver-<br />

kaufsflächen als ausreichend und eine weitere Expansion ist nicht vorgesehen.<br />

4. Für beide Grossverteiler ist ein ausreichendes Parkplatzangebot in der Innenstadt von<br />

ausschlaggebender Bedeutung. Wenn das Einzugsgebiet besser ausgeschöpft werden<br />

soll, dann bedeutet dies eine längere Anwesenheit der Besucher in <strong>Frauenfeld</strong> und die<br />

Parkplätze bleiben länger besetzt. Dies muss durch ein zusätzliches Angebot kompensiert<br />

werden.<br />

5. Zusätzliche grosse Verkaufsflächen in <strong>Frauenfeld</strong>-Ost führen zu Umsatzeinbussen in der<br />

Innenstadt, wenn dort ein umfassendes Food-Angebot realisiert wird.<br />

6. Wichtig für die Grossverteiler sind gleich lange Spiesse im Konkurrenzkampf. Periphere<br />

Lagen dürfen nicht von geringerer Auflagendichte (z.B. auch bezüglich PP-Bewirt-<br />

schaftung) profitieren.<br />

F) Ergebnisse und Schlussfolgerungen<br />

Die Ergebnisse der angestellten Überlegungen und Untersuchungen führen zu folgenden<br />

Schlüssen hinsichtlich der Marktstellung von <strong>Frauenfeld</strong>, dem Bedürfnis nach zusätzlichen<br />

Verkaufsflächen und der Situation der Innenstadt:<br />

1. Marktstellung:<br />

Die Marktstellung von <strong>Frauenfeld</strong>, insbesondere der Kaufkraftzufluss aus dem Einzugs-<br />

gebiet ist als mittel- und längerfristig gefährdet anzusehen. Dies ergibt sich nicht nur durch<br />

Veränderungen in der Konkurrenzsituation, sondern auch durch übergeordnete Entwick-<br />

lungen (z.B. Konsumverhalten der Haushaltungen).<br />

2. Zusätzliche Verkaufsflächen:<br />

Damit die Marktstellung gehalten werden kann, dürften zusätzliche bzw. neue Verkaufs-<br />

flächen unumgänglich sein. Der Mehrbedarf ist aber nicht nur als Aufstockung, sondern<br />

auch als Erneuerung zu verstehen. Dies hängt u.a. mit veränderten Bedürfnissen des De-<br />

tailhandels zusammen.<br />

3. Innenstadt:<br />

Im innerstädtischen Bereich stehen nach Lage der Dinge keine geeigneten Standorte zur<br />

Verfügung, an welchen kurzfristig grössere Verkaufsflächen (bis ca. 5'000 m²) - ergänzt<br />

durch eine existenzsichernde Zahl von Kundenparkplätzen - realisiert werden können. In<br />

diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass der Planungshorizont im Detailhandel<br />

immer kürzer wird und kaum noch über fünf Jahre hinausreicht.<br />

4. Peripherie:<br />

Der Schluss liegt nahe, dass eine Absicherung der Marktstellung von <strong>Frauenfeld</strong> auch an<br />

der Peripherie erfolgen muss. Dies bedeutet aber nicht, dass im Bereich der Innenstadt<br />

keine Anstrengungen mehr unternommen werden müssten.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 18<br />

5. Regelungsbedarf:<br />

Die angestellten Untersuchungen zeigen, dass die Marktstellung der <strong>Frauenfeld</strong>er Innenstadt<br />

bestenfalls im Rahmen eines fragilen Gleichgewichtes abgesichert ist. Ein Ausbau von Ver-<br />

kaufsflächen an peripherer Lage hat deshalb mit Vorsicht zu erfolgen. Keinesfalls darf es zu ei-<br />

nem „Wildwuchs“ kommen, welcher die Stellung der Ankeranbieter in der Innenstadt massiv<br />

tangiert.<br />

Aufgrund der erwähnten Sachverhalte ergeben sich folgende Feststellungen:<br />

Zur Peripherie / <strong>Frauenfeld</strong> Ost:<br />

Es dürfte unumgänglich sein, im Sinne einer langfristig optimalen Versorgung der Haushaltungen<br />

mit Gütern und Dienstleistungen die Expansion der Verkaufsflächen gewissen Regelungen zu<br />

unterwerfen. Dabei geht es primär um die Definition von „Leitplanken“ – in räumlicher wie nut-<br />

zungsspezifischer Ausprägung zu verstehen – innerhalb derer die Kräfte des Marktes dann wirken<br />

können.<br />

Zur Innenstadt:<br />

Die Aktivierung von Entwicklungspotential in der <strong>Frauenfeld</strong>er Innenstadt ist nur dann sinnvoll,<br />

wenn sich entsprechende Objekte in das bestehende Netz der wichtigen Fussgängerverbindungen<br />

integrieren lassen. Es ist zu vermeiden, dass diese Fussgängerströme weiter aufgeteilt werden. In<br />

diesem Sinne sind nur Standorte in Betracht zu ziehen, welche auf der Ebene Bahnhof / EZ Passa-<br />

ge – Schlosspark bzw. an den entsprechenden Verbindungswegen liegen, nicht aber im Bereich in<br />

oder angrenzend an die Altstadt.<br />

Wenn in der Innenstadt grössere Vorhaben realisiert werden, dann müssen diese nicht nur die vom<br />

Detailhandel und den Dienstleistungseinrichtungen benötigten Flächen mit den gewünschten<br />

Merkmalen beinhalten, sondern auch eine überlegene urbane Qualität ausspielen können. Im Ge-<br />

gensatz zu peripheren Lagen steht hier nicht einfach die rasche Abwicklung des Einkaufs (und das<br />

Freimachen des Parkplatzes für den nächsten Kunden) im Vordergrund, sondern eine längere<br />

Verweildauer und die Abdeckung einer möglichst breiten Palette von Bedürfnissen in der ganzen<br />

Innenstadt. Dies wird nur möglich sein, wenn dem Publikum auch ein ausreichendes Parkplatzan-<br />

gebot am richtigen Ort, d.h. in der Innenstadt zur Verfügung steht.<br />

3.4 Verkehrs- und Umweltaspekte<br />

Nach der knappen Ablehnung des Projekts "F21 - Entlastung <strong>Stadt</strong>zentrum" durch die Stimmbe-<br />

rechtigten im März 2007 sieht sich der <strong>Stadt</strong>rat zu einer Überprüfung der Verkehrspolitik mit ganz-<br />

heitlichem Ansatz verpflichtet. Auf der Basis eines Leitbilds Siedlung und Verkehr besteht das Ziel<br />

in der Erarbeitung eines neuen Verkehrsrichtplans. Ein frühzeitiger Einbezug der Bevölkerung wird<br />

für ein Gelingen des Vorhabens als grundlegend betrachtet.<br />

Leitbild Siedlung und Verkehr:<br />

Als Vorstufe für den neuen Richtplan Verkehr wird zusammen mit den Gemeinden Gachnang und<br />

Felben-Wellhausen sowie unter Begleitung aller interessierter Organisationen seit anfangs 2008<br />

unter der Federführung des Planungsbüros Metron AG ein Leitbild Siedlung und Verkehr erarbeitet.<br />

Diese Arbeiten sollen bis Herbst 2008 abgeschlossen sein.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 19<br />

Verkehrskonzept Ost:<br />

Die Zürcherstrasse im Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost stellt mit einem DTV (durchschnittlicher täglicher<br />

Verkehr) von 24'000 Fahrzeugen die am<br />

stärksten befahrene Kantonsstrasse im<br />

Thurgau dar. Im Zusammenhang mit dem<br />

Verkehrskonzept Ost zur kurzfristigen<br />

Entlastung der Zürcherstrasse wurde der<br />

Übergang von der Langfeldstrasse zur<br />

Breitenstrasse begradigt und ein neuer<br />

Kreisel erstellt. Weitere Verbesserungen<br />

sind bei den Verzweigungen<br />

Breitenstrasse / Militärstrasse sowie<br />

Militärstrasse / Zeughausstrasse in die<br />

Wege geleitet.<br />

Interpellation und Petition zum Lastwagenfahrverbot:<br />

Für die eingereichte Interpellation und Petition zu einem Lastwagenfahrverbot für die Vorstadt<br />

und die Promenade liegt die Beurteilung durch den <strong>Stadt</strong>rat vor. Es sollen Lastwagen von mehr<br />

als 12 m Länge von der Durchfahrt ausgeschlossen werden. Von einem gänzlichen, kurzfristi-<br />

gen Fahrverbot kann heute nicht ausgegangen werden.<br />

Umweltaspekte:<br />

Luftschadstoffe<br />

Die Situation in <strong>Frauenfeld</strong> betreffend Luftschadschadstoffe ergibt ein unterschiedliches Bild.<br />

Beim Feinstaub (PM10) und beim Ozon sind seit Jahren Überschreitungen des Grenzwerts zu<br />

vermerken 5 . Beim Stickstoff liegen die Werte im <strong>Stadt</strong>zentrum unter dem Grenzwert, während in<br />

<strong>Frauenfeld</strong> Ost entlang der Zürcherstrasse mit Überschreitungen zu rechnen ist. 6 Der Kanton<br />

Thurgau verfügt über einen Massnahmenplan Luft 1992/1993 mit Aktualisierung resp. Fort-<br />

schreibung 2005 7 .<br />

Lärm<br />

Betreffend Lärm ergeben sich sowohl in <strong>Frauenfeld</strong> Ost als auch im <strong>Stadt</strong>zentren entlang der<br />

stark befahrenen Strassen Überschreitungen der Grenzwerte. Problematisch ist die Situation<br />

insbesondere für die Wohngebäude entlang der Breitenstrasse.<br />

5 Messstandort: Bahnhofstrasse; Quelle: Amt für Umwelt TG<br />

6 vgl. UVP-Bericht im Rahmen des abgelehnten Verkehrsprojekts F21<br />

7 RRB 569, Luftreinhalte-Massnahmen und Luftreinhaltepolitik Kt. TG bis 2015<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 20<br />

4. Konzept<br />

Bei der Erarbeitung des Konzepts geht es darum, allgemeine Sachverhalte und Tendenzen zu be-<br />

leuchten und anschliessend auf die spezifische Aufgabenstellung mit ihren Zielsetzungen zu übertra-<br />

gen. Im vorliegenden Fall gilt es, die Thematik der publikumsintensiven Einrichtungen im Zusammen-<br />

hang mit den unterschiedlichen Voraussetzungen an der Peripherie bzw. im <strong>Stadt</strong>zentrum im Sinne<br />

einer Win-Win-Strategie für die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong> aufzuarbeiten. Zuerst werden als Basis einige Beg-<br />

riffsklärungen vorgenommen. Nach einer kurzen Zieldefinition des Konzepts erfolgt die Darlegung der<br />

Strategie, die dem Gesamkonzept zugrunde liegt. Dabei wird zuerst auf das Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost,<br />

anschliessend auf das <strong>Stadt</strong>zentrum eingegangen. In sachlicher Hinsicht erfolgt eine Gliederung nach<br />

den Themen Nutzung bzw. Siedlung sowie Verkehr.<br />

4.1 Begriffsklärungen<br />

Im Zusammenhang mit den Zielsetzungen der durch den <strong>Stadt</strong>rat verfügten <strong>Planungszone</strong> (vgl. Kap. 1)<br />

sind gewisse Begriffe wie publikums- und arbeitsplatzintensive Einrichtungen, Arbeitsplatzzone, Fach-<br />

markt, Einkaufszentrum, Mall etc. von Bedeutung. Eine Klärung dieser Begriffe ist im Sinne der Pla-<br />

nungssicherheit wichtig, zumal in der Literatur und Praxis unterschiedliche Definitionen bestehen. Aus-<br />

führliche Begriffsdefinitionen sind dem Glossar im Anhang dieses Berichts zu entnehmen, während im<br />

Folgenden wichtige Aspekte herausgegriffen werden.<br />

Publikumsintensive Einrichtungen (bzw. Nutzungen):<br />

Dieser häufig verwendete Begriff wird unterschiedlich definiert, wie die Aufstellung im Glossar zeigt.<br />

Eine verbreitete Definition lautet wie folgt:<br />

Publikumsintensive Einrichtungen sind Anlagen, die wegen des von ihnen allein verursachten Ver-<br />

kehrsaufkommens die ordentliche, gemeinverträgliche Nutzung des bestehenden Strassennetzes in<br />

der Umgebung generell oder zu bestimmten Zeiten in Frage stellen.<br />

Neben den Publikumsintensiven Einrichtungen (PE) ist auch der Begriff Verkehrsintensive Einrichtun-<br />

gen (VE) bedeutsam und gebräuchlich. 8<br />

8 Der Begriff VE wird in mehreren kantonalen Richtplänen, so auch im Thurgau (vgl. Kanton TG 2007:<br />

Kap.1.2, Ziff. 1.2, S. 3ff) verwendet (vgl. Glossar).<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 21<br />

Arbeitszone (Arbeitsplatzzone):<br />

In der heutigen Raumplanung werden im Sinne des wirtschaftlichen Strukturwandels vermehrt<br />

sogenannte Arbeits- oder Arbeitsplatzzonen bezeichnet/ausgeschieden, welche die klassischen<br />

Begriffe Gewerbe- bzw. (Klein-)Industriezone ablösen und somit den eher gemischtwirtschaftli-<br />

chen Charakter inklusive Dienstleistungsbetriebe (z.B. Publikumsintensive Einrichtungen) dieser<br />

Gebiete bezeichnen. Zahlreiche Schweizer Gemeinden kennen solche Bezeichnungen in ihren<br />

kommunalen Erlassen (Baureglement, Bauordnung etc.), als Beispiele sind Spreitenbach (AG),<br />

Biel-Bienne (BE) und Gretzenbach (SO) zu nennen.<br />

Strategische Arbeits(platz)zone:<br />

Dieser Begriff bezeichnet eine Zone, die<br />

für die Ansiedlung strategisch wichtiger<br />

Betriebe 9 vorgesehen ist. Gemäss<br />

Agglomerationsprogramm <strong>Frauenfeld</strong><br />

(Massnahme 1) ist die Prüfung einer<br />

solchen Zone z.B. unmittelbar östlich<br />

angrenzend an das Gebiet <strong>Frauenfeld</strong><br />

Ost, genannt "<strong>Frauenfeld</strong>-Römerstrooss"<br />

(ca.10 ha; Gemeindegebiet von Felben-<br />

Wellhausen) anzustreben und weist für die<br />

hier behandelte Thematik deshalb<br />

längerfristig eine Relevanz auf. Es ist zu<br />

betonen, dass in dieser strategischen Arbeitszone die Ansiedlung von flächenintensiven Betrie-<br />

ben, das heisst solche mit grossem Flächenbedarf (sowohl mit als auch ohne Publikum), vorge-<br />

sehen sind.<br />

4.2 Zielsetzungen des Konzepts<br />

Im Sinne des in Kap. 1 beschriebenen Auftrags und den Zielen der verfügten <strong>Planungszone</strong> ist<br />

ein Konzept erarbeitet worden, das zwei Hauptzielsetzungen verfolgt:<br />

1. Die Entwicklung im heute sehr unterschiedlich genutzten Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost soll im<br />

Sinne einer Positivplanung gelenkt werden. Anzustreben ist insbesondere eine räumliche<br />

Konzentration bestimmter Nutzungen unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen mit<br />

dem <strong>Stadt</strong>zentrum, der öffentlichen Interessen, der bestehenden Nutzungen und Freiflä-<br />

chen sowie der Verkehrssituation.<br />

2. Das dicht bebaute <strong>Frauenfeld</strong>er <strong>Stadt</strong>zentrum, das wenig Spielraum betreffend grossflächi-<br />

ger Umnutzungsmöglichkeiten aufweist und verkehrsbelastet ist, soll durch zweckmässige<br />

9 Gemäss Feddersen und Klostermann 2006 (S. 3/4) sind folgende Kriterien bei der Beurteilung von Betrie-<br />

ben hinsichtlich ihrer strategischen Bedeutung massgebend: grosse Anzahl qualifizierter Arbeitsplätze,<br />

Auslösung hoher Wertschöpfung, langfristige Entwicklungschance, grossflächige Nutzung (bezüglich Frau-<br />

enfeld werden minimal 10 ha genannt).<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 22<br />

Massnahmen gefördert, unterstützt bzw. aufgewertet werden, um seine Attraktivität lang-<br />

fristig zu bewahren und zu stärken.<br />

Es ist zu verhindern, dass in <strong>Frauenfeld</strong> Ost ein<br />

zweites, alternatives "<strong>Stadt</strong>zentrum" mit gleichwer-<br />

tigen, für gewisse Kundengruppen sogar<br />

attraktiveren Einkaufs- und Aufenthaltsqualitäten,<br />

entsteht. Insbesondere ist die Realisierung einer<br />

Mall (vgl. Glossar) zu vermeiden. Damit würde eine<br />

Atmosphäre geschaffen, die zu ausgedehntem<br />

Einkaufen ("Shopping"), ev. in Kombination mit<br />

weiteren Angeboten wie Fitness &, Wellness,<br />

Essen & Trinken, Spielsalon, Kino etc., anregt und<br />

zum Verweilen einlädt. Dieses eher künstlich<br />

anmutende "Ambiente" kann sehr angenehm auf<br />

die Kunden wirken und den Geschäften hohe Verkaufszahlen einbringen. Die Realisierung<br />

einer oder mehrerer Malls in <strong>Frauenfeld</strong> Ost würde zweifellos ein grosses Risiko und eine weite-<br />

re Verschärfung der Konkurrenzsituation mit dem <strong>Stadt</strong>zentrum darstellen.<br />

Ebenso ist zu gewährleisten, dass die Verkehrssituation verbessert wird. Dabei sind unter Be-<br />

rücksichtigung der laufenden Arbeiten zum Leitbild Siedlung und Verkehr sowie des bestehen-<br />

den Verkehrskonzepts Ost insbesondere die heute nicht ausgeschöpften Potenziale des öffent-<br />

lichen Verkehrs (Beispiel neue <strong>Stadt</strong>buslinie, Option S-Bahn-Station <strong>Frauenfeld</strong> Ost) und des<br />

Langsamverkehrs in die Gesamtstrategie miteinzubeziehen.<br />

Das Gesamtkonzept muss eine Strategie enthalten, welche das Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost und das<br />

<strong>Stadt</strong>zentrum als kommunizierende Gefässe sowohl in ihrer Eigenheit als auch vernetzt und<br />

übergeordnet berücksichtigt und politisch konsensfähige, nachhaltige Entwicklungen ermöglicht.<br />

4.3 Lösungsansatz / Strategie<br />

Die grossen Abhängigkeiten von <strong>Frauenfeld</strong><br />

Ost und dem <strong>Stadt</strong>zentrum - als Sinnbild<br />

stehen siamesische Zwillinge - erfordern<br />

neben der Berücksichtigung der jeweiligen<br />

Eigenheiten eine gesamthafte<br />

Betrachtungsweise.<br />

Gemäss den genannten Zielsetzungen ist<br />

die Entwicklung im Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost<br />

durch eine Positivplanung zu lenken,<br />

während beim <strong>Stadt</strong>zentrum Massnahmen<br />

zu dessen Förderung im Vordergrund<br />

stehen.<br />

<strong>Frauenfeld</strong> Ost: lenken<br />

<strong>Stadt</strong>zentrum: fördern<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 23<br />

Wichtig zur Lösung der Aufgabenstellung und zur Erreichung der Zielsetzungen ist ein gesamt-<br />

heitliches, vernetztes Vorgehen unter Einbezug aller relevanten Fachbereiche. Der Lösungsansatz<br />

betreffend die bauliche Nutzung von Flächen hat direkte und indirekte Auswirkungen auf Verkehr<br />

und Umwelt, was entsprechend den folgenden Ausführungen beachtet wird.<br />

4.3.1 <strong>Frauenfeld</strong> Ost<br />

A) Ebene Nutzung / Siedlungsplanung<br />

Der Lösungsansatz für das Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost besteht darin, die publikumsintensiven Nutzun-<br />

gen von den Industrie- und Gewerbegebieten klar zu trennen und dort zu konzentrieren, wo sie<br />

heute bereits zu einem grossen Teil vorherrschen und verkehrstechnisch gut erreichbar sind. Es<br />

besteht eine Konzentration von Detailhandelsbetrieben mit bedeutsamem Publikumsaufkommen<br />

(Bsp. Thurgipark, Coop Bau+Hobby, Allmendinger, Lidl) entlang der Zürcher-, der Langfeld- und<br />

der Oststrasse. Aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft von unüberbauten Grundstücken ist in<br />

diesem Bereich eine weitere bauliche Entwicklung möglich und aus siedlungsplanerischer Sicht<br />

zweckmässig. Zudem liegt dieser Bereich verkehrstechnisch günstig: Zum einen wird eine gute<br />

Erreichbarkeit für den MIV (motorisierter Individualverkehr) durch die nahe gelegene Ausfahrt der<br />

Autobahn A7 und die Zürcherstrasse als Hauptverkehrsachse gewährleistet. Andererseits steht mit<br />

der im Agglomerationsprogramm vorgesehenen S-Bahn Station <strong>Frauenfeld</strong> Ost eine effiziente<br />

Anbindung des ÖV und Fussgängerverkehrs in Aussicht.<br />

Bei dieser beabsichtigten Konzentration publikumsintensiver Nutzungen ist stets der Bezug zum<br />

<strong>Stadt</strong>zentrum herzustellen, da dieses im Sinne einer langfristig funktionalen <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

08. April 2008 ERR Raumplaner FSU SIA


<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 24<br />

durch das Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost vor allem ergänzt und nicht konkurrenziert werden soll. Fach-<br />

märkte im Bereich des aperiodischen Bedarfs (vgl. Glossar: Publikumsintensive Einrichtungen)<br />

wie beispielsweise Bau- und Möbelmärkte sowie Gartencenter sind unter diesem Aspekt wenig<br />

problematisch, da im Zentrum praktisch keine Detailhandelsbetriebe mit vergleichbarem Ange-<br />

bot bestehen.<br />

Hingegen wäre im Osten der Ausschluss oder eine Einschränkung von Fachmärkten mit Gütern<br />

des zentrenrelevanten Bedarfs wie beispielsweise Unterhaltungselektronik, Textilien, Schuhe<br />

etc. aus gesamtstädtischer Sicht vordergründig wünschenswert. Weil im <strong>Stadt</strong>zentrum heute<br />

und in naher Zukunft keine geeigneten Alternativstandorte zu <strong>Frauenfeld</strong> Ost - Verkaufsflächen<br />

bis ca. 5000 m² plus der notwendige Flächenbedarf für Parkplätze - verfügbar sind (vgl. Kap.<br />

3.3, F), muss im Sinne der Standortgunst in erster Linie verhindert werden, dass potenzielle<br />

Betriebe auf benachbarte Regionen und Städte wie beispielsweise Winterthur, Wil oder sogar<br />

Zürich ausweichen. Diese Interessenabwägung bedeutet im Ergebnis, dass in <strong>Frauenfeld</strong> Ost<br />

auch Fachmärkte bzw. Grossverteiler wie beispielsweise Mediamarkt oder Athleticum zulässig<br />

sein sollen, die ebenso im <strong>Frauenfeld</strong>er <strong>Stadt</strong>zentrum willkommen sind.<br />

Sehr problematisch sieht es in Bezug auf Verkaufsflächen im Bereich Food / Near-Food aus<br />

(vgl. Kap. 3.3, E). Die Ansiedlung eines Grossverteilers mit einem grossen Angebot im Bereich<br />

Food / Near-Food in <strong>Frauenfeld</strong> Ost würde durch die enorme Magnetwirkung negative Auswir-<br />

kungen auf den gesamten Detailhandel und somit auf die Attraktivität des Zentrums als Ganzes<br />

nach sich ziehen. Daher ist ein Ausschluss von Grossverteilern im Bereich Food / Near-Food in<br />

<strong>Frauenfeld</strong> Ost angezeigt. Die Analysen der Gesellschaft für Standortanalysen und Planungen<br />

zeigen zudem, dass ein entsprechender zusätzlicher Grossanbieter im Osten der <strong>Stadt</strong> keine<br />

Vergrösserung des Einzugsgebiets der <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong> im Sinne einer zusätzlichen Kund-<br />

schaft ergeben würde.<br />

Unter Berücksichtigung dieser Aspekte sieht der Lösungsansatz vor, im Rahmen der Nutzungspla-<br />

nung eine Zone für publikumsintensive Nutzungen auszuscheiden. Kurz gesagt sind in dieser Zone<br />

hauptsächlich Fachmärkte aller Art sowie Freizeitanlagen (z.B. Hallenbad, Wellnesscenter, Bow-<br />

linghalle, Go-Kart - Anlage) erwünscht, während grosse Verkaufsflächen im Bereich Food / Near<br />

Food auszuschliessen sind. Aufgrund der beschriebenen Abhängigkeiten zwischen <strong>Stadt</strong>zentrum<br />

und <strong>Frauenfeld</strong> Ost trägt die Ausscheidung dieser Zone im Sinne einer gesamthaften Strategie<br />

dazu bei, die Attraktivität und wirtschaftliche "Überlebensfähigkeit" des <strong>Stadt</strong>zentrums langfristig zu<br />

erhalten bzw. zu stärken und diesbezüglich die langfristige Entwicklung der <strong>Stadt</strong> in geordnete<br />

Bahnen zu lenken.<br />

Der Perimeter der neu zu schaffenden Zone ist bewusst grösser gewählt als das absehbare Poten-<br />

zial an Verkaufsflächen darstellt 10 . Dies einerseits im Sinne einer langfristig vorausschauenden<br />

Planung, andererseits aber auch aufgrund des Wettbewerbs sowie der etappierten Verfügbarkeit<br />

von Grundstücken. Der Zonenplan stellt in dieser Hinsicht kein statisches Planungsinstrument dar,<br />

10 Aufgrund von quantitativen Abschätzungen im Zusammenhang mit zu erwartenden Umsätzen etc. (vgl.<br />

GSP 2007: S. 17f) wird im Agglomerationsprogramm vorgegeben, dass in <strong>Frauenfeld</strong> Ost ca. 8'500 m²<br />

Verkaufsfläche für publikumsintensive Nutzungen in den nächsten Jahren realistisch und daher bereitzustel-<br />

len sind.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 25<br />

sondern zeigt im Gegensatz zum "Bauen auf der grünen Wiese" die strategische Absicht im teilwei-<br />

se bereits überbauten Gebiet auf. Dies vermittelt Transparenz und Rechtssicherheit im Interesse<br />

aller.<br />

Zone für arbeitsplatz-<br />

intensive Nutzungen<br />

Zwischen der Langfeldstrasse und der möglichen S-Bahn Haltestelle <strong>Frauenfeld</strong> Ost ist eine<br />

Fussgängerverbindung (vgl. orange Linie in Abbildung) vorgesehen. Ein entsprechendes<br />

Durchgangsrecht ist sicherzustellen.<br />

Zusätzlich sieht das Konzept vor, neben der Zone für publikumsintensive Nutzungen eine Zone<br />

für arbeitsplatzintensive Nutzungen in unmittelbarer Nähe auszuscheiden. Dies erfolgt vor dem<br />

Hintergrund der allgemeinen Wirtschaftstendenzen und soll die Attraktivität der <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong><br />

zusätzlich stärken. Es wird die Ansiedlung von Betrieben im Bereich Dienstleistung / Büro, For-<br />

schung, High-tech sowie höherwertige Produktion gefördert, die allesamt eine vergleichsweise<br />

hohe Arbeitsplatzdichte aufweisen.<br />

Die zunehmende "Tertiärisierung" in Bezug auf die Wirtschaftssektoren lässt die Nachfrage von<br />

Industriebetrieben nach neuen Standorten in Zukunft tendenziell sinken. Demgegenüber ist der<br />

Standortbedarf von Betrieben des tertiären Sektors, also im Dienstleistungsbereich, allgemein<br />

im Steigen begriffen. Im nordwestlichen Teil von <strong>Frauenfeld</strong> Ost bietet sich südlich der Auto-<br />

bahn unter anderem aufgrund frei werdender Flächen des Militärs die Chance einer zukünftigen<br />

Etablierung von zukunftsträchtigen Dienstleistungs-,<br />

Forschungs- und Hightechbetrieben an, was für den<br />

Standort <strong>Frauenfeld</strong> insgesamt sehr positiv ist. Ausserdem<br />

liegt dieses Gebiet relativ nahe zum <strong>Stadt</strong>zentrum und<br />

kann mit dem öffentlichen Verkehr zusammen mit der<br />

Zone für publikumsintensive Nutzungen möglichst rentabel<br />

erschlossen werden.<br />

Zone für publikumsintensive<br />

Nutzungen<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 26<br />

Zusammenfassend sieht das Konzept also die Ausscheidung zweier neuer Zonen vor:<br />

- Zone für publikumsintensive Nutzungen<br />

- Zone für arbeitsplatzintensive Nutzungen<br />

Diese sollen im Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost die Industriezone sowie die Zone für Gewerbe und Klein-<br />

industrie in gewissen Bereichen ersetzen. Gleichzeitig werden die Bestimmungen der beiden<br />

bestehenden Zonen im Baureglement dahingehend angepasst, dass die in den neuen Zonen<br />

wünschenswerten Nutzungen (Bauten und Anlagen) hier ausgeschlossen oder nur unter be-<br />

stimmten Umständen bzw. mit Einschränkungen zugelassen sind. Somit handelt es sich bei<br />

diesen Anpassungen um qualitative Aspekte, während quantitativ (Regelbauvorschriften wie<br />

Gebäudelänge und -höhe, Grenzabstände etc.) keine Veränderungen erfolgen. Im Sinne dieser<br />

qualitativen Ausrichtung ist neben der Nutzungsplanung auch die Gestaltung des öffentlichen<br />

Raums von Bedeutung.<br />

Im Sinne einer räumlichen Konzentration von erwünschten Nutzungen an zweckmässiger Lage<br />

wird eine Trennung verschiedenartiger Nutzungen angestrebt. Aufgrund dieser Entflechtung<br />

sind auch positive Effekte auf die Bodenpreise durch eine Angleichung innerhalb einer Zone<br />

denkbar, indem eine direkte Konkurrenz zwischen sehr verschiedenartiger Nutzungen (z.B.<br />

publikumsintensive Einrichtungen versus Industriebetriebe) vermieden wird. Vorteile sind auch<br />

dadurch zu erwarten, dass Belastungen durch Emissionen wie Lärm, Gestank etc. räumlich<br />

getrennt und mögliche Konflikte somit entschärft werden. Andererseits sollen Synergien ge-<br />

schaffen werden, indem beispielsweise das bestehende Netz des öffentlichen Verkehrs inklusi-<br />

ve sein Ausbaupotenzial bei der Zonenabgrenzung berücksichtigt wird.<br />

Die beabsichtigte Neuausscheidung von Zonen gibt ein klares Signal für in <strong>Frauenfeld</strong> Ost an-<br />

sässige und insbesondere für neue, potenzielle Investoren und Betriebe, welche Art von Nut-<br />

zung auf welchen Parzellen zukünftig aus gesamtheitlicher öffentlicher Sicht anzustreben ist<br />

und rechtfertigt auch die erfolgte Verfügung der <strong>Planungszone</strong>.<br />

Wie dem Konzeptplan zu entnehmen ist, soll die Neuzonierung in Etappen erfolgen, indem<br />

einzelne Parzellen, die heute industriell genutzt werden, erst zu einem späteren Zeitpunkt in<br />

eine der beiden neuen Zonen integriert werden.<br />

B) Ebene Verkehrsplanung<br />

Aufgrund der engen sachlichen Verknüpfung wird der Lösungsansatz im Bereich der Nutzung /<br />

Siedlungsplanung direkte Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen haben. Als Basis für das<br />

Konzept im Bereich der Verkehrsplanung dienen Szenarien zur Abschätzung des Verkehrsauf-<br />

kommens, welche nachfolgend beschrieben werden 11 . In diesen Szenarien wird das Ver-<br />

kehrsaufkommen abgeschätzt, welches theoretisch zu erwarten wäre, wenn keine vorsorglichen<br />

verkehrsbeschränkenden Massnahmen getroffen würden. Es werden zwei Szenarien für den<br />

Überbauungsgrad des Gebietes <strong>Frauenfeld</strong> Ost unterschieden:<br />

11 Eine detaillierte Beschreibung findet sich in im Erläuterungsbericht Verkehrs- und Umweltaspekte.<br />

08. April 2008 ERR Raumplaner FSU SIA


<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 27<br />

Szenario 1: Alle Flächen im Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost sind entsprechend den neuen Nutzungsbe-<br />

stimmungen 12 genutzt.<br />

Szenario 2: Nur die heute noch freien Parzellen sind entsprechend den neuen Nutzungsbe-<br />

stimmungen überbaut. Die Nutzungen der restlichen Parzellen bleiben gegenüber heute un-<br />

verändert.<br />

Die bestehenden Nutzungen im Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost erzeugen heute einen durchschnittli-<br />

chen täglichen Verkehr von rund 16‘000 Fahrzeug-Fahrten/Tag. Die Abschätzung des MIV-<br />

Anteils am Verkehrsaufkommen beruht auf der Annahme, das Gebiet sei mit dem <strong>Stadt</strong>bus im<br />

Viertelstunden-Takt bedient sowie für den Fuss- und Veloverkehr gut erschlossen.<br />

Szenario 1: Alle Flächen gemäss neuen Nutzungsbestimmungen überbaut<br />

Im Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost könnten bei einer zonenkonformen maximalen Nutzung aller Parzel-<br />

len ohne Beschränkungen des zulässigen Verkehrsaufkommens im Jahresdurchschnitt pro<br />

Tag (DTV) theoretisch rund 40‘000 MIV-Fahrten entstehen (d.h. rund 24‘000 MIV-Fahrten<br />

mehr als heute). Mehr als die Hälfte dieses Verkehrsaufkommens würde durch die publikums-<br />

intensiven Nutzungen erzeugt.<br />

Szenario 2: Nur die heute noch freien Parzellen werden gemäss neuen Nutzungsbestim-<br />

mungen überbaut, die Nutzungen der übrigen Flächen bleiben unverändert<br />

Zone<br />

Zone für arbeitsplatz-<br />

intensive Nutzungen<br />

Zone für publikums-<br />

intensive Nutzungen<br />

Fläche [m 2 ]<br />

Beschäftigte<br />

Kunden und<br />

Besucher pro<br />

Tag<br />

Total Wege pro<br />

Tag<br />

08. April 2008 ERR Raumplaner FSU SIA<br />

MIV-Anteil<br />

Besetzungsgrad<br />

MIV-Fahrten<br />

(DTV)<br />

50‘700 1‘200 600 5‘300 0.8 1.1 2‘600<br />

74‘500 600 10‘000 17‘800 0.7 1.6 6‘900<br />

Industriezone 151‘300 1‘600 400 5‘200 0.8 1.1 2‘700<br />

Zone für Gewerbe und<br />

Kleinindustrie<br />

keine freien Parzellen<br />

Total 276‘500 3‘400 11‘000 28‘300 12‘200<br />

Bei einer Überbauung der noch freien Parzellen im Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost gemäss den neuen<br />

Nutzungsbestimmungen entstehen ohne Beschränkungen des zulässigen Verkehrsaufkom-<br />

mens gegenüber heute im Jahresdurchschnitt pro Tag (DTV) rund 12‘000 zusätzliche MIV-<br />

Fahrten. Zusammen mit den bestehenden Nutzungen würden im Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost also<br />

rund 28‘000 MIV-Fahrten/Tag erzeugt.<br />

12 gemeint sind die gemäss Gesamtkonzept neu formulierten Zonenbestimmungen, die in Kapitel 4.2.1<br />

erläutert werden.


<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 28<br />

Kapazität des Strassennetzes<br />

Die Kapazität des Strassennetzes im Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost wird durch die Anschlussknoten des Gebietes<br />

an das übergeordnete Netz bestimmt. Es sind dies der „Swisscom-Kreisel“ (Langfeld- / Oststrasse) und<br />

der (zukünftige) Verkehrskreisel Zeughaus- / Militärstrasse 13 .<br />

Beurteilung<br />

a) Szenario 1: Vollständige Neu-Überbauung im Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost<br />

Bei einer vollständigen Überbauung des Gebietes <strong>Frauenfeld</strong> Ost gemäss den neuen Nutzungsbestim-<br />

mungen wäre der „Swisscom-Kreisel“ in seiner heutigen Form hoffnungslos überlastet und beim Verkehrs-<br />

kreisel Zeughaus- / Militärstrasse würde gegenüber dem Zustand mit dem heutigen Verkehr eine deutliche<br />

Verschlechterung mit teilweise Rückstau bis in den „Schweizerhof-Kreisel“ eintreten. Hier würden für die<br />

bestehenden Buslinien vermehrt Verlustzeiten auftreten, welche die Fahrplanstabilität beeinträchtigen.<br />

Die Einführung einer neuen Buslinie im Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost wäre ohne Busbevorzugungsmassnahmen<br />

nicht denkbar.<br />

b) Szenario 2: Überbauung nur der noch freien Parzellen im Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost<br />

Die Leistungsfähigkeit des „Swisscom-Kreisels“ wird erreicht. Die Verkehrsqualität für den allgemeinen<br />

Verkehr ist gerade noch ausreichend. Eine weitere Verkehrszunahme würde aber zu ausgeprägtem Rück-<br />

stau und langen Wartezeiten führen.<br />

Wird auf der Langfeldstrasse eine neue <strong>Stadt</strong>buslinie eingeführt, ist ohne Busbevorzugungsmassnahmen<br />

mit fortschreitender Überbauung der noch freien Parzellen mit wachsenden Ver-lustzeiten zu rechnen,<br />

welche schliesslich die Fahrplanstabilität stark beeinträchtigen würden.<br />

Am Verkehrskreisel Zeughaus- / Militärstrasse sind keine Probleme zu erwarten.<br />

Fazit<br />

Die Abschätzungen zeigen, dass die Leistungsfähigkeit des heutigen Strassennetzes (ausgebaute Brei-<br />

tenstrasse mit Kreisel Langfeld- / Langdorfstr., angepasstem Knoten Breiten- / Militärstr. und neuem Ver-<br />

kehrskreisel Zeughaus- / Militärstr.) eine Überbauung der noch freien Parzellen nach den vorgesehenen<br />

Nutzungsbestimmungen (ohne Beschränkung des Verkehrsaufkommens) gerade noch zulassen würde.<br />

Eine weitere Siedlungsentwicklung im Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost würde jedoch zu einer deutlichen Überlas-<br />

tung des Strassennetzes führen. Die Folgen wären ein Attraktivitätsverlust für die bestehenden Nutzun-<br />

gen, fehlende Bereitschaft für Investitionen in hochwertige Nutzungen, Zerfall der Bodenpreise usw.<br />

Damit die Funktionsfähigkeit und die Attraktivität des Gebietes <strong>Frauenfeld</strong> Ost als Entwick-<br />

lungsschwerpunkt erhalten bleiben, muss das in diesem Gebiet erzeugte Verkehrsaufkommen<br />

auf ca. 28‘000 MIV-Fahrten pro Tag (DTV) beschränkt werden oder die Strassenkapazität<br />

müsste entsprechend ausgebaut werden.<br />

13 Der heute stark belastete „Tower-Kreisel“ wird mit der Fertigstellung der neuen Verbindungsachse<br />

Langfeldstr. – Breitenstr. – Militärstr. entlastet werden und im Zusammenhang mit der Entwicklung im<br />

Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost nicht mehr unmittelbar massgebend für die Netzkapazität sein.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 29<br />

Mögliche Massnahmen<br />

Mögliche Massnahmen zur Beschränkung des Verkehrsaufkommens sowie zur Erweiterung der<br />

Strassenkapazität sind zusammen mit einer Kurzbeurteilung der Vor- und Nachteile in der fol-<br />

genden Tabelle zusammengestellt.<br />

E<br />

F<br />

G<br />

A<br />

B<br />

C<br />

Massnahmen Vorteile Nachteile<br />

Nutzungsintensität reduzieren<br />

(Beispiel: Bei einer Beschränkung<br />

der Fläche für publikumsintensive<br />

Nutzungen auf 10 ha (statt 27.7<br />

ha) zu Gunsten der Industriezone<br />

wäre die Leistungsfähigkeit des<br />

heutigen Strassennetzes auch bei<br />

Vollüberbauung ausreichend.)<br />

Objektweise Festlegung der maxi-<br />

mal zulässigen Anzahl Parkplätze<br />

(Maximum gemäss VSS Norm SN<br />

640 281)<br />

Baurechtliche Festlegung der in<br />

den einzelnen Nutzungszonen<br />

zulässigen Parkplatzdichte (zuläs-<br />

sige Anzahl Parkplätze/ha) als<br />

Zonenvorschrift<br />

D Fahrten- oder Fahrleistungsmodell<br />

Anteil ÖV und LV am Modal Split<br />

durch diverse Förderungsmass-<br />

namen vergrössern,<br />

Voraussetzungen für hohe Ver-<br />

bund- und Mitnahmeeffekte mit<br />

entsprechender Parkraumbewirt-<br />

schaftung und im Rahmen der<br />

Zonenvorschriften (Nutzungsmix)<br />

schaffen<br />

Ausbau der Strassenkapazitäten,<br />

z.B. mehrspurige Lichtsignalanlage<br />

statt Kreisel<br />

Einfach zu regeln<br />

Einfach zu regeln in einem<br />

revidierten Abstellplatzreg-<br />

lement<br />

Übliche Massnahme<br />

Einfache Regelung<br />

Kontingente innerhalb einer<br />

(zusammenhängenden)<br />

Nutzungszone können<br />

gehandelt werden<br />

Hohe Flexibilität<br />

Wirtschaftlich<br />

Verkehrsaufkommen exakt<br />

steuerbar<br />

Fahrtenkontingente können<br />

gehandelt werden<br />

Gewährleistet Planungssi-<br />

cherheit<br />

Aus Gründen des Umwelt-<br />

schutzes in jedem Fall<br />

anzustreben; Höhere Nut-<br />

zungsintensität möglich<br />

Kostengünstige<br />

Massnahme<br />

Hohe Nutzungsintensität<br />

möglich<br />

Das Ziel, die Ansiedlung publi-<br />

kumsintensiver Nutzungen zu<br />

ermöglichen, kann kaum erreicht<br />

werden<br />

Eine vorausschauende Kontrolle<br />

des Verkehrsaufkommens ist<br />

nicht möglich<br />

Keine Flexibilität<br />

Kontrolle der Kontingente<br />

Erfordert die Annahme einer<br />

mittleren Verkehrserzeugungsrate<br />

pro Nutzungszone<br />

Verkehrsaufkommen nicht exakt<br />

steuerbar<br />

Hoher Kontrollaufwand<br />

Im vorliegenden Fall wegen der<br />

bestehenden Nutzungen und der<br />

vielen Parzellenzu- und -<br />

wegfahrten mit vernünftigem<br />

Aufwand nicht umsetzbar<br />

Für sich allein haben diese Mass-<br />

nahmen keine ausreichende<br />

Wirkung auf das Aufkommen des<br />

08. April 2008 ERR Raumplaner FSU SIA<br />

MIV<br />

Der erzielbare Effekt dieser<br />

Massnahme allein ist beschränkt<br />

Konflikt mit Umweltschutz-Zielen<br />

Problemverlagerung: als nächstes<br />

müsste z.B. der Tower-Kreisel<br />

ausgebaut werden.


<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 30<br />

Vorgesehene Massnahmen<br />

Das Konzept im Bereich Verkehrsplanung sieht vor, eine Kombination der Massnahmen C, E<br />

und F anzustreben. Dieses Vorgehen erfolgt in enger Anlehnung an die Strategie bezüglich<br />

der Nutzungsplanung und soll eine nachhaltige und möglichst konfliktfreie Entwicklung im<br />

Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost sicherstellen. Es berücksichtigt auch die gemäss Verkehrskonzept Ost<br />

(vgl. Kap. 3.4) bereits realisierten und geplanten Massnahmen, insbesondere der Ausbau der<br />

Langfeldstrasse inklusive angrenzende Knoten und Kreisel als Entlastungsachse zur Zürcher-<br />

strasse.<br />

- Baurechtliche Festlegung der in den einzelnen neuen Nutzungszonen zulässigen Park-<br />

platzdichte als Zonenvorschrift:<br />

Beabsichtigt ist eine auf die Nutzung der einzelnen Zonen abgestimmte Festlegung der<br />

maximal zulässigen Anzahl Parkplätze pro Hektare im Baureglement. Aufgrund der vorge-<br />

sehenen Möglichkeit des Handels von Parkplatzkontingenten innerhalb einer Zone wird<br />

damit ein wirtschaftliches Anreizinstrument geschaffen, vergleichbar mit Emissionszertifika-<br />

ten (Bsp. CO2-Thematik).<br />

- Anteil ÖV und LV am Modal Split vergrössern:<br />

Hier geht es sowohl um Förderungsmassnahmen zugunsten des öffentlichen Verkehrs<br />

(ÖV) und des Langsamverkehrs (LV) als auch um Lenkungsmassnahmen betreffend moto-<br />

risierter Individualverkehr (MIV). Erstere umfassen beispielsweise den Ausbau des ÖV-<br />

Angebots im Sinne einer neuen <strong>Stadt</strong>buslinie für <strong>Frauenfeld</strong> Ost. Beim MIV ist insbesonde-<br />

re die Bewirtschaftungspflicht bei öffentlich zugänglichen Parkfeldern (Grossverteiler etc.)<br />

von Bedeutung, um "gleich lange Spiesse" zwischen dem <strong>Stadt</strong>zentrum und der Peripherie<br />

zu schaffen.<br />

- Voraussetzungen für hohe Verbund- und Mitnahmeeffekte 14 mit entsprechender Park-<br />

raumbewirtschaftung und im Rahmen der Zonenvorschriften (Nutzungsmix) schaffen:<br />

Durch eine räumliche Konzentration insbesondere von publikumsintensiven Nutzungen<br />

lassen sich auch die notwendigen Parkierungsflächen und der Verkehr "von Shop zu Shop"<br />

reduzieren.<br />

Finanzierung öffentlicher Verkehr<br />

Als Zielsetzung der <strong>Planungszone</strong> wird unter anderem genannt, dass die Finanzierung des<br />

zukünftig zusätzlichen Angebots durch den öffentlichen Verkehr wie beispielsweise eine neue<br />

Buslinie auf eine breitere Basis gesetzt werden soll. Insbesondere sind dabei die rechtlichen<br />

Möglichkeiten einer Verpflichtung privater Grundeigentümer (Bsp. publikumsintensive Nutzun-<br />

gen), die durch das zusätzliche ÖV-Angebot einen Nutzen erfahren, zur (Mit-) Finanzierung<br />

des ÖV auszuloten.<br />

14 Von einem Verbundeffekt wird gesprochen, wenn die Kunden an einem Standort mehrere Einrichtungen<br />

von Anbietenden verschiedener Branchen besuchen. Der Mitnahmeeffekt tritt ein, wenn eine Aktivitätenteil-<br />

nahme durch Unterbrechen einer ohnehin durchgeführten Fahrt ohne zusätzliche Verkehrsleistung erfolgt,<br />

Bsp. Zeitung am Kiosk kaufen, Benzin tanken auf Nachhauseweg.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 31<br />

Detaillierte Abklärungen und Recherchen mit gesamtschweizerischem Bezug haben ergeben, dass<br />

die rechtliche Legitimation einer solchen Verpflichtung auf der Ebene Nutzungsplanung sehr<br />

schwierig ist. Gemäss Auskunft des kantonalen Rechtsdienstes 15 besteht heute im Thurgau keine<br />

kantonale gesetzliche Grundlage, um Dritte bzw. Betreiber publikumsintensiver Einrichtungen direkt<br />

an die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs zu verpflichten, da Massnahmen zur Förderung des<br />

öffentlichen Verkehrs keine solchen nach Umweltschutzgesetz und den entsprechenden Bundes-<br />

verordnungen darstellen. Das schliesst jedoch nicht aus, dass in diesem Bereich vertragliche Mög-<br />

lichkeiten auf privatrechtlicher Basis offen stehen. 16 Im Rahmen der gegenwärtigen Revision des<br />

Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird das genannte Anliegen voraussichtlich durch neue gesetz-<br />

liche Bestimmungen auf kantonaler Ebene berücksichtigt.<br />

In diesem Sinne wird vorerst auf eine Festsetzung im Baureglement betreffend Finanzierung des<br />

öffentlichen Verkehrs durch Private verzichtet.<br />

Auswirkungen auf die Umwelt<br />

Das zu erwartenden Verkehrsaufkommen, welches durch die neu definierten Nutzungszonen er-<br />

zeugt wird, führt zu zusätzlichen Luftschadstoff-Emissionen und (zusätzlichen) Überschreitungen<br />

der Grenzwerte für NO2- und PM10-Immissionen. Die aus raumplanerischer Sicht erwünschte Ent-<br />

wicklung im Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost führt damit zu einem Konflikt mit dem Luftreinhalterecht. Durch<br />

die genannten verkehrsplanerischen Massnahmen werden die Vorgaben des kantonalen Mass-<br />

nahmenplans Luft, der unter anderem die Reduktion / Plafonierung des Parkplatzangebots und<br />

eine Parkplatzbewirtschaftung vorsieht, aber berücksichtigt.<br />

Betreffend Lärmschutz kann aus heutiger Sicht davon ausgegangen werden, dass mit den vorge-<br />

schlagenen verkehrsbeschränkenden und –lenkenden Massnahmen (ÖV-Förderung, Mobilitätsma-<br />

nagement, Regelung der Parkplatzdichte) die Grenzwerte des an die Breitenstrasse grenzenden<br />

Wohngebiets Langdorf gerade eingehalten werden können.<br />

4.3.2 <strong>Stadt</strong>zentrum<br />

Zur Lösung der Problemstellungen betreffend <strong>Stadt</strong>zentrum existieren bereits diverse Ansätze und<br />

Teilstrategien, das Rad muss daher nicht neu erfunden werden. Im Vordergrund steht die Förde-<br />

rung der Innenstadt als attraktives, pulsierendes <strong>Stadt</strong>zentrum. Dabei geht es darum, aus politi-<br />

scher Sicht Prioritäten zu setzen mit klarer Zuweisung der Verantwortlichkeit und entsprechender<br />

Finanzmittel an die jeweiligen Verwaltungsstellen.<br />

Unter Berücksichtigung der Strategie für <strong>Frauenfeld</strong> Ost sieht das Konzept für das <strong>Stadt</strong>zentrum<br />

folgende Schwerpunkte vor:<br />

Zur Aktivierung des Entwicklungspotentials des <strong>Stadt</strong>zentrums ist die Bezeichnung von publikums-<br />

orientierten Förderungsgebieten, das heisst einzelne Areale mit attraktiven Neu- bzw. Umnut-<br />

zungsmöglichkeiten, von zentraler Bedeutung. Deren Lokalisierung hat das bestehende Netz der<br />

wichtigen Fussgängerverbindungen zu berücksichtigen, insbesondere die Achse zwi-<br />

15 Schreiben des Departements für Bau und Umwelt vom 6. Februar 2008<br />

16 Dieses Vorgehen kommt z.B. in den Kantonen Bern und Zürich zur Anwendung.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 32<br />

schen dem Schlosspark (Einkaufszentrum mit Coop als Ankermieter) und dem Bahnhof bzw. dem<br />

Einkaufszentrum Passage (Migros etc.). Wie in Kap. 3.3, E erwähnt, handelt es sich bei diesen<br />

Förderungsobjekten insbesondere um das prominent am Rathausplatz gelegene Postgebäude.<br />

Ebenso ist das an den Bahnhofplatz grenzende Kasernenareal (inkl. "Mätteli") zu nennen, wobei<br />

hier aufgrund der kurzfristig nicht vorhandenen Verfügbarkeit ein längerer Zeithorizont zu berück-<br />

sichtigen ist. Mittel- bis langfristig sind auch die Areale Metzger-/ Murgstrasse und Gerbi von zent-<br />

raler Bedeutung.<br />

Eine hohe Wichtigkeit hat zudem die Gestaltung<br />

und Aufwertung des öffentlichen Raums. Die<br />

zeitliche Realisierbarkeit ist jedoch stark von den<br />

verkehrstechnischen / -lenkenden Möglichkeiten<br />

zur Entlastung des <strong>Stadt</strong>zentrums abhängig.<br />

Das Problem des ungenügenden Parkraum-<br />

angebots muss entschärft werden, um eine<br />

Attraktivitätssteigerung des <strong>Stadt</strong>zentrums<br />

sowohl für Kunden, Anwohner und Investoren als<br />

auch für Detaillisten und weitere Betriebe wie<br />

Restaurants, Cafés, Museen etc. zu gewähr-<br />

leisten. Einerseits sollen sich im Zusammenhang<br />

mit den erwähnten Förderungsgebieten<br />

Synergieeffekte betreffend neue Parkplätze<br />

ergeben. Andererseits ist auch die öffentliche<br />

Hand gefordert, bestehende Parkierungs-<br />

konzepte zu konkretisieren und weitere<br />

Möglichkeiten von unter- als auch oberirdischer<br />

Abstellplätze für Motorfahrzeuge zu überprüfen. Dafür bildet das im Moment entstehende Leit-<br />

bild Siedlung und Verkehr (vgl. Kap. 3.4) eine wichtige Grundlage. Ebenso muss die Situation<br />

ungleich langer Spiesse zwischen der Peripherie (u.a. <strong>Frauenfeld</strong> Ost) und dem <strong>Stadt</strong>zentrum<br />

einerseits sowie zwischen öffentlichen und privaten Abstellplätzen andererseits entschärft wer-<br />

den. Ein einheitliches Konzept zur Bewirtschaftung von öffentlich zugänglichen Parkplätzen auf<br />

dem gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet bildet die Grundlage dafür und muss rechtlich verbindlich geregelt<br />

werden. Für gewisse Areale mit hohem Publikums- und Verkehrsaufkommen ist das in mehre-<br />

ren Gebieten der Schweiz bereits erprobte System eines Fahrtenmodells zu prüfen.<br />

Eine wichtige Grundlage zur Aufwertung und Förderung des <strong>Stadt</strong>zentrums stellt die Erhöhung<br />

der Aufenthaltsqualität und eine bessere Querbarkeit für Fussgänger dar, beispielsweise durch<br />

die Einführung einer Tempo 30 - Zone.<br />

Im Gegensatz zu <strong>Frauenfeld</strong> Ost drängt sich im <strong>Stadt</strong>zentrum eine Änderung der Zonenvor-<br />

schriften und der Abgrenzung einzelner Nutzungszonen im Moment nicht auf.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 33<br />

5. Umsetzung<br />

5.1 <strong>Frauenfeld</strong> Ost<br />

Wie in Kapitel 4 beschrieben, konzentriert sich die Gesamtstrategie bezüglich der Nutzungspla-<br />

nung auf das Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost, wo sich in letzter Zeit Tendenzen mit problematischen<br />

Auswirkungen für die <strong>Stadt</strong> abgezeichnet haben. Somit erfolgt auch die Umsetzung der Pla-<br />

nungsinstrumente Baureglement und Zonenplan hauptsächlich in diesem peripheren <strong>Stadt</strong>teil.<br />

Durch die Neuausscheidung der Zone für publikumsintensive Nutzungen und der Zone für ar-<br />

beitsplatzintensive Nutzungen sowie der darauf abgestimmten Anpassung der bestehenden<br />

Industriezone bzw. Zone für Gewerbe und Kleinindustrie ergeben sich für <strong>Frauenfeld</strong> Ost wich-<br />

tige baurechtliche Änderungen.<br />

Während im vorangehenden Kapitel die grundsätzlichen, konzeptionellen Absichten dieser<br />

Neuzonierung beschrieben wurden, gilt es nun im Sinne der Umsetzung die konkreten Formu-<br />

lierungen im Baureglement sowie die genauen Flächenabgrenzungen im Zonenplan zu be-<br />

leuchten und zu begründen.<br />

5.1.1 Baureglement<br />

Zuerst erfolgt die Behandlung der beiden bestehenden Zonen, anschliessend wird auf die bei-<br />

den neuen Zonen eingegangen.<br />

Art. 23: Zone für Gewerbe und Kleinindustrie<br />

1 Die Zone für Gewerbe und Kleinindustrie ist insbesondere für Gewerbebetriebe und kleinere<br />

Industriebetriebe sowie gemischte Produktions- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt.<br />

Der Zweck dieser Zone wird dahingehend präzisiert, als Dienstleistungsbetriebe nur zulässig<br />

sein sollen, sofern sie in direktem Zusammenhang mit einem Produktionsbetrieb (Gewerbe bzw.<br />

Industrie) stehen. Dies betrifft insbesondere Büro- und Sitzungsräume.<br />

2 Betriebe mit Verkaufsflächen von mehr als 300 m² pro Gebäude bzw. Grundstück, Freizeitnutzungen<br />

mit mehr als 20 Parkplätzen sowie Betriebe mit ausschliesslich Büronutzungen sind<br />

nicht zulässig.<br />

4 Verkaufsflächen sind Flächen, die dem unmittelbaren Verkauf von Gütern und / oder Dienst-<br />

leistungen an den Endverbraucher dienen. Sie sind als publikumsorientierte Flächen zu den<br />

üblichen Geschäftszeiten jedermann zugänglich. Nebenräume, die nicht dem Publikum zugäng-<br />

lich sind, wie Toiletten und Lagerflächen werden nicht dazugezählt.<br />

Mit der Einführung des Begriffs Verkaufsfläche wird dem Umstand Rechnung getragen, dass<br />

heute bei Gewerbe- und Industriebetrieben oft direkt angegliederte Ausstellungsflächen beste-<br />

hen, um die produzierten Güter / Waren neben dem Zwischenhändler oder Handwerker auch<br />

dem Endverbraucher (Konsument) zu präsentieren. Diese meist als "Showroom" bezeichneten<br />

Innen- oder Aussenflächen, die je nach Branche beachtliche Flächen beanspruchen können,<br />

(Bsp. Auto-Occasionen, Bodenplättli usw.) müssen nicht für jedermann zugänglich sein.Die<br />

angebotenen Güter werden in der Regel nicht direkt an einer Kasse bezahlt und mitgenommen.<br />

Die Ausstellungsflächen stellen somit gemäss Definition keine Verkaufsflächen dar und sind<br />

somit unbeschränkt zulässig.<br />

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Bei den in Abs. 2 festgesetzten 300 m² als plausibler Maximalwert<br />

für Verkaufsflächen wird der Verkauf von Zubehör, Reparaturteilen<br />

etc. auf kleiner Fläche ermöglicht. Ebenso lassen sich auf 300 m² die<br />

attraktiven Tankstellenshops (Bsp. avec, Coop Pronto) realisieren,<br />

während grössere Verkaufsgeschäfte nicht zugelassen sind. Mit der<br />

Parkplatzbegrenzung auf maximal 20 bei Freizeitnutzungen werden<br />

z.B. Billardclubs, Bars, kleine Diskotheken usw. (unabhängig von ihren Lärmemissionen) er-<br />

möglicht und lediglich Bauten und Anlagen mit viel Publikumsverkehr (z.B. Grossschwimmbad,<br />

Wellnesscenter) ausgeschlossen. Im Zusammenhang mit der Ausscheidung der Zone für ar-<br />

beitsplatzintensive Nutzungen sind in der Zone für Gewerbe und Kleinindustrie reine Dienstleis-<br />

tungsbetriebe wie z.B. Banken, Architekturbüros und Arztpraxen nicht zulässig.<br />

3 Für das ganze Gebiet entlang der Zürcherstrasse kann der <strong>Stadt</strong>rat zusätzliche Verkaufsflächen<br />

von insgesamt 2500 m² mit untergeordnetem Food-Anteil bewilligen.<br />

Mit dieser Ausnahmebestimmung wird der speziellen Situation entlang der Zürcherstrasse<br />

Rechnung getragen. Einerseits weist diese Haupteinfallsachse einen gewissen Bedarf an Ver-<br />

kaufsflächen aus, andererseits lag bereits vor dem Erlass der <strong>Planungszone</strong> der Wunsch für die<br />

Erstellung eines Baus mit Verkaufsflächen oberhalb der in Abs. 2 definierten 300 m² vor. Dieser<br />

wird einen vergleichsweise geringen zusätzlichen Verkehr erzeugen und aufgrund der Nutzung<br />

(Schwerpunkt aperiodischer Bedarf) das <strong>Stadt</strong>zentrum kaum konkurrenzieren. Dieses Projekt<br />

möchte der <strong>Stadt</strong>rat daher nicht verunmöglichen und lässt sich durch die Formulierung der<br />

2500 m² einen gewissen Ermessensspielraum offen.<br />

Die anderen Absätze von Artikel 23 (bisher Abs. 2 - 6, neu Abs. 5 - 9) bleiben unverändert.<br />

Art. 24: Industriezone<br />

Die Bestimmungen der Industriezone werden sinngemäss der Zone für Gewerbe und Kleinin-<br />

dustrie angepasst und bedürfen daher keiner weiteren Erläuterung.<br />

Anzumerken ist, dass die Neuregelungen für sämtliche Gebiete der Industriezone bzw. der<br />

Zone für Gewerbe und Kleinindustrie gelten, also auch für diejenigen im Westen und Süden der<br />

<strong>Stadt</strong> (vgl. Plan Ausgangslage im Anhang). Damit wird die gewerblich-industrielle Produktion<br />

und Verarbeitung gestärkt, indem sie keiner Konkurrenz durch Verkaufs- und Dienstleistungs-<br />

nutzungen (mit Ausnahme der erwähnten maximal 300 m² Verkaufsflächen pro Betrieb) mehr<br />

ausgesetzt sind.<br />

Art. 24 bis : Zone für arbeitsplatzintensive Nutzungen<br />

1 Die Zone für arbeitsplatzintensive Nutzungen ist für Betriebe mit einer Dichte von mehr als 100<br />

Arbeitsplätzen pro Hektare bestimmt.<br />

Der Zonenzweck beschränkt sich auf das eindeutig bestimmbare Abgrenzungskriterium der<br />

Arbeitsplatzdichte und umfasst jegliche Art von arbeitsplatzintensiven Betrieben. Das klare Ziel<br />

ist eine Ansiedlung von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen, Forschung, Hightech und<br />

höherwertige Produktion. Der Schwellenwert von 100 Arbeitsplätzen pro Hektare führt dazu,<br />

dass sich in dieser Zone Betriebe mit hoher Arbeitsplatzdichte konzentrieren. Industrielle<br />

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Produktionsbetriebe mit hoher Wertschöpfung wie<br />

beispielsweise im Bereich Pharma, Mikroelektronik oder<br />

Nanotechnologie übersteigen den genannten Schwellenwert,<br />

sodass sie im Gegensatz zu Betrieben mit Herstellung von<br />

Metallerzeug-nissen, Lebensmitteln, Bauteilen usw. in dieser<br />

Zone zulässig sind.<br />

2 Verkaufsflächen von mehr als 300 m² pro Gebäude bzw. Grundstück sowie Freizeitnutzungen<br />

mit mehr als 20 Parkplätzen sind nicht zulässig.<br />

Siehe Ausführungen zu Abs. 2 der Zone für Gewerbe und Kleinindustrie.<br />

3 Es gilt eine Parkplatzdichte von maximal 110 Parkplätzen pro Hektare. Ein Transfer von nicht<br />

beanspruchten Parkplätzen innerhalb der Nutzungszone ist zulässig.<br />

Nähere Ausführungen zu diesem Verkehrsaspekt finden sich in Kap. 5.1.4.<br />

4 Die Gebäudehöhe beträgt maximal 20.0 m.<br />

Die maximale Gebäudehöhe von 20.0 m entspricht derjenigen der Industriezone und somit den<br />

heutigen Bestimmungen im Gebiet der neuen Zone, was aufgrund der zukünftigen Gebäude-<br />

nutzungen weiterhin angemessen ist.<br />

5 Im Übrigen gelten die Bestimmungen gemäss Art. 23 Abs. 4 und 6-9.<br />

Die weiteren Bestimmungen betreffen hauptsächlich quantitative Aspekte bzw. die Regelbau-<br />

weise, bei der sich sowohl hier als auch bei der Zone für publikumsintensive Nutzungen keine<br />

Änderung der heutigen Situation aufdrängt.<br />

Art. 24 ter : Zone für publikumsintensive Nutzungen<br />

1 Die Zone für publikumsintensive Nutzungen ist für Betriebe mit hoher Publikumsdichte be-<br />

stimmt. Darunter fallen insbesondere Verkaufsflächen im Non-Food-Bereich wie Fachmärkte<br />

sowie Freizeitnutzungen mit grossem Publikumsaufkommen. Betriebe mit Verkaufsflächen im<br />

Bereich Food / Near Food wie Nahrungsmittel, Haushalt- und Körperpflegeartikel bis zu einer<br />

Maximalfläche von 1000 m² pro Gebäude bzw. Grundstück sind zulässig. Bestehende Gewer-<br />

be- und Industriebetriebe können sich weiterentwickeln.<br />

Der Zweck wird detailliert festgelegt. Dabei wird der Begriff der publikumsintensiven Einrichtun-<br />

gen, wie er im Glossar ausführlich dargelegt ist, auf die in <strong>Frauenfeld</strong> Ost vorherrschenden<br />

Rahmenbedingen, Entwicklungen und Dimensionen ausgerichtet und entsprechend umschrie-<br />

ben.<br />

Zugelassen und erwünscht sind generell Fachmärkte beliebiger Grösse, sofern ihr Angebot<br />

nicht aus dem Bereich Food / Near-Food stammt. In der Regel handelt es sich dabei um Billig-<br />

anbieter (Discounter) mit unterschiedlichen Angeboten wie Bau, Möbel, Garten usw., möglich<br />

sind aber auch zentrenrelevante Nutzungen (periodischer Bedarf) wie Unterhaltungselektronik,<br />

Sport, Textilien und Schuhe.<br />

Aufgrund der problematischen Konkurrenzsituation mit dem <strong>Stadt</strong>zentrum wird im Bereich Food/<br />

Near-Food eine Maximalfläche festgelegt. Mit der Begrenzung der Verkaufsfläche auf 1'000 m²<br />

soll verhindert werden, dass Grossverteiler in <strong>Frauenfeld</strong> Ost einen Standort beziehen. In die-<br />

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sem Zusammenhang stellen die beiden deutschen Billiganbieter Lidl und Aldi eine Sonderrolle<br />

dar, indem ihr charakteristisches Standortkonzept Verkaufsflächen von etwas unter 1000 m²,<br />

aber ausgedehnte ebenerdige Parkierungsflächen (durchschnittlich 150 Parkplätze 17 ) mit der<br />

Gefahr eines bedeutsamen Verkehrsaufkommens vorsieht. Beide Anbieter haben ihr Schwer-<br />

gewicht im Bereich Food / Near-Food und sind in <strong>Frauenfeld</strong> Ost bereits ansässig. Aufgrund<br />

ihrer deutlichen Ausrichtung auf eine autoorientierte Kundschaft und auf "Schnäppchenjäger"<br />

kann ihr Konkurrenzpotenzial gegenüber dem <strong>Frauenfeld</strong>er <strong>Stadt</strong>zentrum, wo Qualitätsware<br />

und Beratung der Kunden mehr Bedeutung aufweisen, als tragbar angesehen werden. Zudem<br />

entsprechen die 1'000 m² Verkaufsfläche etwa der jeweiligen Maximalfläche der bisherigen<br />

Bewilligungspraxis ausserhalb des <strong>Stadt</strong>zentrums.<br />

Betreffend der letzte Satz von Abs. 1 ist auf die Ausführungen zur Besitzstandsgarantie im<br />

nachfolgenden Kapitel 5.1.2 verwiesen.<br />

2 Gewerbe- und Industriebetriebe sind nicht zulässig. Innerhalb eines Gebäudes dürfen einzelne<br />

Betriebe mit Verkaufsflächen keine gemeinsamen Zugänge im Sinne einer Mall aufweisen.<br />

Büronutzungen sind nur in den Obergeschossen von Gebäuden zulässig.<br />

Ein wesentliches Merkmal von Einkaufszentren stellt deren Aufenthaltsqualität für die Kunden<br />

dar. Entsprechend den konzeptionellen Überlegungen (vgl. Kapitel 4.3) sollen Besucher und<br />

Kunden vor allem im <strong>Frauenfeld</strong>er <strong>Stadt</strong>zentrum zum Verweilen und Konsumieren animiert<br />

werden, während im Osten "die speditive Erledigung der Einkäufe" mit Schwerpunkt Billigange-<br />

bote und aperiodischer Bedarf im Vordergrund steht.<br />

Zur Verhinderung der Entstehung von Malls (vgl. Kap. 4.2) wird die Bestimmung formuliert,<br />

wonach innerhalb eines Gebäudes einzelne Betriebe keine gemeinsamen Zugänge aufweisen<br />

dürfen. Die somit nötige getrennte Anordnung der einzelnen Zugänge von aussen ist für eine<br />

gesamthaft attraktive Einkaufsatmosphäre ein wichtiges Hemmnis, insbesondere bei nassen<br />

und kalten Witterungsbedingungen. Dennoch sind mehrgeschossige Bauten erwünscht und<br />

möglich. Die Bestimmung der getrennten Zugänge innerhalb desselben Gebäudes wird durch<br />

die folgenden Skizzen verdeutlicht.<br />

17 vgl. VLP 2005: S. 2<br />

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zulässig: nicht zulässig:<br />

Ein weiteres Steuerungselement ist in Bezug auf Dienstleistungsbetriebe zu nennen. Damit in<br />

dieser Zone primär publikumsintensive Nutzungen - sowohl Verkauf als auch Dienstleistungen -<br />

gefördert werden, sind Büros auf die Obergeschosse von Gebäuden zu beschränken. So wer-<br />

den diese Nutzungen nicht ausgeschlossen, aber ihre Bedeutung steht klar im Hintergrund.<br />

3 Es gilt eine Parkplatzdichte von maximal 175 Parkplätzen pro Hektare. Ein Transfer von nicht<br />

beanspruchten Parkplätzen innerhalb der Nutzungszone ist zulässig.<br />

vgl. Kap. 5.1.4.<br />

4 Die Gebäudehöhe beträgt:<br />

- Nördlich der Bahnlinie maximal 20.0 m;<br />

- Südlich der Bahnlinie maximal 13.5 m.<br />

Die Unterscheidung der maximalen Gebäudehöhe innerhalb der Zone berücksichtigt die bishe-<br />

rige Abgrenzung zwischen der Industriezone (Norden) und der Zone für Gewerbe und Kleinin-<br />

dustrie (Süden). Somit ergeben sich beidseits der Bahnlinie keine Änderungen der zulässigen<br />

Gebäudehöhe für die neu in der Zone für publikumsintensive Nutzungen liegenden Grundstü-<br />

cke.<br />

5.1.2 Zonenplan<br />

Das Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost wurde planungsrechtlich bisher durch die Zone für Gewerbe und<br />

Kleinindustrie sowie die Industriezone, getrennt durch die Bahnlinie, geprägt. Untergeordnet<br />

sind in den südlichen und westlichen Randbereichen die dreigeschossige Wohn- und Gewerbe-<br />

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zone sowie einzelne Grundstücke in der Zone für öffentliche Bauten (u.a. Postautogarage an<br />

der Zürcherstrasse) zu nennen.<br />

Wie in den vorangehenden Abschnitten erwähnt, werden zwei neue Zonen ausgeschieden,<br />

welche im Wesentlichen gewisse Teile der Zone für Gewerbe und Kleinindustrie sowie der<br />

Industriezone im Gebiet zwischen der Murg im Westen und ungefähr dem Denner-Verteil-<br />

zentrum bzw. Business Tower im Osten ersetzen (siehe Plan Konzept <strong>Frauenfeld</strong> Ost).<br />

Wie in folgender Abbildung ersichtlich, ergibt sich ein heterogenes Bild in Bezug auf die Über-<br />

einstimmung (Konformität) der bestehenden Nutzungen mit den Bestimmungen einer Zone für<br />

publikumsintensive Nutzungen bzw. einer Zone für arbeitsplatzintensive Nutzungen. Innerhalb<br />

des betrachteten Perimeters für die beiden Zonen entsprechen die heutigen Nutzungen einiger<br />

Parzellen bzw. Teilflächen davon nicht den neu formulierten Zonenbestimmungen. Dies betrifft<br />

insbesondere die grossen Grundstücke bestehender Industriebetriebe, aber auch die Automo-<br />

bilgaragen und -händler beidseits entlang der Ost- und Zürcherstrasse.<br />

Um die Interessen der Betriebe vor Ort angemessen zu berücksichtigen, sind mit mehreren<br />

Grundeigentümern grosser und für <strong>Frauenfeld</strong> bedeutsamer Industriebetriebe Gespräche ge-<br />

führt worden. Im Ergebnis dieser Gespräche wird betreffend Abgrenzung der beiden neuen<br />

Zonen folgendes Vorgehen gewählt (vgl. Plan Konzept <strong>Frauenfeld</strong> Ost):<br />

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1. Die Parzellen mit bereits heute zonenkonformen Nutzungen, überbaut oder unüberbaut,<br />

sowie einige benachbarte Kleinparzellen (z.B. mit Automobilgewerbe) werden im Rahmen<br />

der Revision von Baureglement und Zonenplan sogleich den beiden neuen Zonen zugeteilt<br />

(vgl. folgende Abbildung bzw. Teilzonenplan Langfeld- / Breitenstrasse). Die Flächen der<br />

beiden neuen Zonen betragen:<br />

Zone für publikumsintensive Nutzungen: 24.36 ha<br />

Zone für arbeitsplatzintensive Nutzungen: 7.84 ha<br />

32.20 ha<br />

2. Die meisten Grundstücke der erwähnten Industriebetriebe sollen erst zu einem späteren<br />

Zeitpunkt umgezont werden und verbleiben damit vorerst in der Industriezone.<br />

Von zentraler Bedeutung im Zusammenhang mit den beabsichtigen Umzonungen ist der<br />

Rechtsbegriff der Besitzstandsgarantie. Gemäss § 81 PBG dürfen bestehende, rechtmässig<br />

erstellte Bauten und Anlagen, die den geltenden Vorschriften oder Plänen nicht entsprechen,<br />

zeitgemäss erneuert, umgebaut, erweitert oder in ihrem Zweck geändert werden, soweit da-<br />

durch der Widerspruch zum geltenden Recht nicht wesentlich verstärkt wird. Diese Bauten und<br />

Anlagen sind bei Änderungen den geltenden Vorschriften so weit möglich, sinnvoll und zumut-<br />

bar anzupassen. Im Kanton Thurgau gilt die Praxis, dass unter die Besitzstandsgarantie ge-<br />

mäss § 81 PBG fallende Betriebe bis zu einem Drittel erweitert / ausgebaut werden dürfen.<br />

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass § 81 PBG unterschiedlich ausgelegt werden kann<br />

und somit eine aus Sicht des Eigentümers zweckmässige Betriebserweiterung oder Neuaus-<br />

richtung je nach Interpretation unter die Besitzstandsgarantie fällt oder nicht. Aus diesem Grund<br />

ist bei der Zone für publikumsintensive Nutzungen die Bestimmung formuliert worden, wonach<br />

bestehende Betriebe sich weiterentwickeln können. Dies bedeutet konkret, dass ein bestehen-<br />

der Betrieb neue Bauten und Anlagen errichten kann, auch wenn deren Zweck nicht dem genau<br />

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gleichen Betriebszweig dient wie die heute bestehende Nutzung. Damit wird den innerhalb des<br />

Zeithorizonts der Nutzungsplanung (10-15 Jahre) kaum absehbaren Veränderungen des wirt-<br />

schaftlichen Umfelds von Betrieben und der damit möglichen Notwendigkeit zur Neuausrichtung<br />

von Betriebszweigen Rechnung getragen.<br />

Gleichzeitig mit den genannten Umzonungen ist eine Änderung des Zonenplans südlich entlang<br />

der Breitenstrasse angezeigt. Die heute für dieses kleine, von Einfamilienhäusern dominierte<br />

Gebiet geltende Zone für Gewerbe und Kleinindustrie ist angesichts der neuen Zone für ar-<br />

beitsplatzintensive Nutzungen unmittelbar nördlich der Breitenstrasse nicht mehr zu rechtferti-<br />

gen. Somit wird diese Fläche in Übereinstimmung mit dem südlich angrenzenden Gebiet der<br />

zweigeschossigen Wohn-Gewerbezone (WG2) zugewiesen.<br />

5.1.3 Gestaltungsaspekte<br />

Die beabsichtigten Änderungen von Baureglement und Zonenplan haben neben den Auswir-<br />

kungen auf den Verkehr auch Einfluss auf die Gestaltung des öffentlichen Raums. Andererseits<br />

bedarf das Erscheinungsbild und damit auch die Identitätsstiftung für das Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost<br />

weiterer Massnahmen, die unabhängig dieser rechtlichen Instrumente zu ergreifen sind (vgl.<br />

Kap. 4.3.1, A).<br />

Von zentraler Bedeutung für den öffentlichen Raum in <strong>Frauenfeld</strong> Ost ist die Langfeld- bzw.<br />

Breitenstrasse als eine zukünftige Hauptachse mit Anschlussfunktion an das <strong>Stadt</strong>zentrum.<br />

Deren bauliche und gestalterische Aufwertung ist sehr wichtig und unabhängig davon, wie<br />

schnell sich Neunutzungen auf den Grundstücken der angrenzenden Zone für publikumsinten-<br />

sive bzw. arbeitsplatzintensive Nutzungen ergeben. Anzustreben ist ein für alle Verkehrsteil-<br />

nehmer funktionaler Strassenraum mit spezieller Förderung des ÖV (separate Busspur etc.)<br />

und LV (sichere Fussgängerstreifen, attraktiv gestaltete Fussgängerstreifen etc.). Der angren-<br />

zende Bereich, dessen Bepflanzung im Sinne einer Allee zu prüfen ist, soll möglichst frei von<br />

Parkierungsflächen gehalten werden. Letztere sind auf die strassenabgewandten Seiten der<br />

Gebäude zu beschränken bzw. in Tiefgaragen vorzusehen. Zur Gewährleistung einer solch<br />

einheitlichen Bauweise ist die Festlegung einer Pflichtbaulinie mit ca. 5 m Strassenabstand<br />

zweckmässig.<br />

Ein mögliches Gestaltungskonzept sieht dabei folgendes vor:<br />

- Beidseitige Radstreifen mit 1.5 m<br />

- Querungshilfen in Form von Mittelinseln (2.0 m)<br />

- Mittelzone (1.5 m) als Hilfe zum Abbiegen und für Fussgänger zum Queren<br />

- Busspur vor Kreisverkehr<br />

- Radverkehr auf Busspur, Radstreifen in Gegenrichtung<br />

- Ausreichend breite Trottoirs<br />

- Einseitige Baumreihe auf Nordseite (= sonnige Seite)<br />

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Langfeldstrasse (West): Bestand Variante "Optimaler Ausbau"<br />

Diese Variante erfordert langfristig einen Landerwerb von 4.0 - 5.0 m Breite entlang der Strasse.<br />

Im Weiteren ist das Fusswegenetz, die Zugänglichkeit einer allfälligen S-Bahn Haltestelle, er-<br />

gänzende interne Erschliessungen, mögliche Platzbereiche (Orientierung), etc. zu erwähnen.<br />

Im Zusammenhang mit der Gestaltung der Baukörper ist die Problematik des nächtlichen Be-<br />

leuchtens von Firmenlogos zu nennen. Diese bewusst weit sichtbaren Beleuchtungen können<br />

insbesondere für Natur und Mensch im Gebiet der Allmend nördlich der Autobahn zu Beein-<br />

trächtigungen führen. Entsprechende einschränkende Vorschriften sollen im kommunalen Re-<br />

klame-Reglement festgeschrieben werden.<br />

5.1.4 Verkehrsplanerische Massnahmen<br />

Baurechtliche Festlegung der in den einzelnen Nutzungszonen zulässigen Parkplatz-<br />

dichte als Zonenvorschrift:<br />

Die Mehrbelastung durch den Verkehr wird in den vier betroffenen Zonen gemäss der in Kap.<br />

4.3.1, B dargelegten Szenarien sehr unterschiedlich ausfallen. Weitere Berechnungen haben<br />

die folgenden Werte für maximale Parkplatzdichten ergeben, die aus verkehrs- und umweltpla-<br />

nerischer Sicht zweckmässig sind:<br />

- Industriezone: 60 Parkplätze / ha<br />

- Zone für Gewerbe und Kleinindustrie: 60 Parkplätze / ha<br />

- Zone für arbeitsplatzintensive Nutzungen: 110 Parkplätze / ha<br />

- Zone für publikumsintensive Nutzungen: 175 Parkplätze / ha<br />

Bei der Zone für Gewerbe und Kleinindustrie sowie der Industriezone stimmen diese Werte<br />

relativ gut überein mit den Richtwerten, die gemäss Schweizer Norm SN 640 281 18 bei der<br />

Abschätzung des Parkplatzbedarfs für einzelne Betriebe zur Anwendung kommen. Daher hätte<br />

eine Festschreibung der maximalen Parkplatzdichte in diesen beiden Zonen kaum Auswirkun-<br />

gen auf die tatsächlich erstellte Anzahl Parkplätze.<br />

Anders sieht die Situation in den beiden neuen Zonen aus. Hier wird unter Berücksichtigung der<br />

Strassenkapazitäten und zur langfristigen Gewährleistung des Verkehrsflusses (vgl. Kap. 4.3.1,<br />

18 Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) 2006: S. 10 ff.<br />

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B) durch eine Vorgabe der maximalen Parkplatzdichte eine (deutliche) Reduktion der Anzahl<br />

Parkplätze und somit des Verkehrsaufkommens erzielt, wie folgende Tabelle zeigt:<br />

gemäss Berechnung PP-Dichte gem. Norm SN 640 281<br />

Zone für publikumsintensive Nutzungen 175 Parkplätze 175 - 405 Parkplätze<br />

Zone für arbeitsplatzintensive Nutzungen 110 Parkplätze 112 - 144 Parkplätze<br />

Somit wird im Baureglement für die beiden neuen Zonen eine maximale Parkplatzdichte (Werte<br />

gemäss vorangehender Tabelle) verbindlich festgelegt. Wichtiger Bestandteil dieser Regelung<br />

ist die Möglichkeit, dass innerhalb einer Zone je nach Bedarf ein Handel bzw. Transfer von<br />

Parkplätzen zwischen Grundeigentümern stattfinden kann. So ist durchaus denkbar, dass ge-<br />

wisse sehr auf autoorientierte Kundschaft ausgerichtete Betriebe zusätzlich zur durchschnittlich<br />

pro Hektare zulässigen Parkplatzzahl weitere Abstellplätze erwerben von Betrieben, die z.B.<br />

weniger publikumsorientiert sind oder mehr auf den öffentlichen Verkehr setzen. Dieser Trans-<br />

fer von einer auf eine andere Parzelle kann mittels Dienstbarkeit, Mietvertrag oder im Rahmen<br />

der Baubewilligung festgeschrieben werden.<br />

Anteil des öffentlichen und langsamen Verkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen ver-<br />

grössern:<br />

Im Moment laufen Abklärungen zur Einführung einer <strong>Stadt</strong>buslinie vom Bahnhof ins Gebiet<br />

<strong>Frauenfeld</strong> Ost. Deren genaue Linienführung bzw. mit oder ohne Schlaufe ist noch nicht festge-<br />

legt. Anzustreben ist im Sinne der Attraktivität (u.a. gegenüber dem MIV) ein Viertelstundentakt.<br />

Ebenso bedarf die gemäss<br />

Agglomerationsprogramm vorgesehene<br />

S-Bahnhaltestelle <strong>Frauenfeld</strong> Ost<br />

inklusive Anschluss für den LV weiterer<br />

Abklärungen und Planungsschritte wie<br />

beispielsweise Fragen zum Fahrplan<br />

und die Sicherung des Grundeigentums<br />

durch die öffentliche Hand. 19 Diese<br />

Station würde voraussichtlich an<br />

zentraler Lage innerhalb der Zone für<br />

publikumsintensive Nutzungen erstellt,<br />

was erschliessungstechnisch im Sinne<br />

des LV sehr wünschbar ist.<br />

Zur Gewährleistung der Fahrplanstabilität bei Buslinien ist generell eine Busbevorzugung an<br />

Knoten bzw. Kreiseln, insbesondere die Realisierung einer separaten Fahrspur für dieses Ver-<br />

kehrsmittel angezeigt (vgl. Kap. 5.1.3).<br />

19 Die betriebliche und technische Machbarkeit einer S-Bahn Station ist bereits geprüft worden.<br />

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Als weitere Massnahme ist basierend auf der vorliegenden Machbarkeits- und Variantenstudie<br />

die Konkretisierung des Projekts Agglomerationsradweg in Bahnnähe gemäss Agglomerations-<br />

programm voranzutreiben.<br />

Ein gesamtheitlicher Ansatz zur Veränderung des Modal Splits zugunsten von ÖV und LV stellt<br />

das Mobilitätsmanagement in Betrieben dar. Darunter fallen z.B. kostenpflichtige Parkplätze für<br />

Mitarbeiter, Firmenabonnemente für Bahn und Bus, Anreize zur Velobenutzung (attraktive Ab-<br />

stellplätze, Duschmöglichkeiten...) sowie die Förderung von Fahrgemeinschaften (Car-Pooling).<br />

Schliesslich ist die Pflicht einer Parkplatzbewirtschaftung öffentlich zugänglicher Abstellplätze<br />

für Betriebe ab einer bestimmten Grösse einzuführen, um damit den MIV zu lenken bzw. zu<br />

begrenzen und um gleich lange Spiesse im Vergleich zum <strong>Stadt</strong>zentrum zu gewährleisten. Die<br />

dazu notwendigen Bestimmungen im kommunalen Abstellplatz- und Parkierungsreglement<br />

werden in Kap. 5.2.2 erläutert.<br />

Durch die genannten Massnahmen im Bereich der Nutzungs- und Verkehrsplanung werden<br />

gute Voraussetzungen für hohe Verbund- und Mitnahmeeffekte geschaffen.<br />

5.2 <strong>Stadt</strong>zentrum<br />

5.2.1 Massnahmen im Bereich Arealnutzung, Gestaltung etc.<br />

Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die zu treffenden Massnahmen inklusive<br />

deren Prioritäten 20 , zeitlicher Horizont, Zuständigkeit und die notwendigen Umsetzungsschritte.<br />

Die grau unterlegten Massnahmen verstehen sich dabei als Zielsetzungen des <strong>Stadt</strong>rats für die<br />

Legislatur bis ins Jahr 2011.<br />

Förderungsgebiete:<br />

Nr. Lokalität<br />

Priorität<br />

Kurzfristige Massnahmen<br />

(bis ca. 3 Jahre)<br />

1 Postgebäude I Erhältlichkeit und grundsätzliche Um-<br />

nutzungsmöglichkeiten der ungenutz-<br />

ten Räume bei der Post weiter abklä-<br />

ren,<br />

je nach Ergebnis der Abklärungen<br />

einsetzen eines Koordinators mit<br />

folgenden Aufgaben:<br />

- Ausschreibung der neuen Nut-<br />

zungsmöglichkeiten<br />

- Koordination zwischen Post,<br />

Interessent, <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

mit dem Ziel einer möglichst baldigen<br />

Mittel- bis langfristige<br />

Massnahmen<br />

(ca. 4 - 10 Jahre)<br />

Zuständigkeit<br />

Hochbauamt,<br />

20 Die Priorität der einzelnen Massnahmen bezieht sich auf ihre Bedeutung für die Entwicklung des <strong>Stadt</strong>-<br />

zentrums, insbesondere im Sinne der Attraktivitätssteigerung. Massnahmen mit hoher Priorität tragen we-<br />

sentlich zu einer effizienten Erreichung der Zielsetzungen für eine attraktive Innenstadt <strong>Frauenfeld</strong>s bei.<br />

I. Priorität: sehr wichtig; II. Priorität: wichtig; III. Priorität: bedeutsam<br />

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Post


<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 44<br />

2 Gebiet<br />

Metzger- /<br />

Murgstrasse<br />

Neunutzung der Post<br />

II Erstellung einer Leitbildstudie mit<br />

Schwerpunkt publikumsintensiver<br />

Nutzungen / Dienstleistungen / Woh-<br />

nen unter Einbezug der Bedürfnisse<br />

Gebiet Bahnhofstrasse West (Grubag)<br />

3 Kaserne I Weiterführung der Verhandlungen mit<br />

den Eigentümern (VBS); Nutzungsstu-<br />

die und städtebauliche Studie Über-<br />

bauung Kasernenareal und Mätteli<br />

(Wettbewerb)<br />

Grundstückskauf Kaserne<br />

durch <strong>Stadt</strong> anstreben /<br />

Zone für öffentlichen<br />

Bauten und Anlagen<br />

überprüfen<br />

4 Gerbi-Areal II Neuaufnahme von Ver-<br />

weitere Gebiete:<br />

Nr. Lokalität<br />

Priorität<br />

Kurzfristige Massnahmen<br />

(bis ca. 3 Jahre)<br />

5 Altstadt I Aufwertung der Altstadt:<br />

- Einrichten einer Fachstelle<br />

"Zentrumsentwicklung" für gesamte<br />

Innenstadt durch die<br />

Dachorganisation Innenstadt mit<br />

finanzieller Unterstützung der<br />

<strong>Stadt</strong><br />

- Bank- und Baumkonzept nach<br />

Bedarf ergänzen<br />

6 Liegenschaft<br />

Huber AG<br />

7 Gestaltungs-<br />

plangebiet <br />

Oberstadt-<br />

strasse<br />

I Beratung der Bauherrschaft bei<br />

der künftigen Nutzung; Anteil an<br />

öffentlich zugänglicher Parkierung<br />

sichern, Trägerschaft einer allfälli-<br />

gen Parkgarage suchen; Mehr-<br />

fachnutzungen ermöglichen für<br />

Parkplätze<br />

III Gestaltungsplanverfahren ist<br />

abgeschlossen, Baubewilligungs-<br />

verfahren koordinieren und Reali-<br />

sierung vorantreiben, Hilfestellung<br />

bei Ladenvermietung unter Be-<br />

rücksichtigung eines vielfältigen<br />

Branchenmix<br />

handlungen mit den<br />

Grundeigentümern mit<br />

dem Ziel, eine publikum-<br />

sintens. Nutzung im<br />

Gerbi-Areal zu realisieren.<br />

Mittel- bis langfristige<br />

Massnahmen<br />

(ca. 4 - 10 Jahre)<br />

Gestalterische Aufwertung<br />

Rathausplatz und Freie-<br />

strasse nach der Realisierung<br />

der Verkehrsmassnahmen in<br />

der Altstadt (siehe verkehrs-<br />

bezogene Massnahmen)<br />

Hochbauamt<br />

Präsidialamt,<br />

Hochbauamt, Bürger-<br />

gemeinde,<br />

08. April 2008 ERR Raumplaner FSU SIA<br />

VBS<br />

Hochbauamt<br />

Zuständigkeit<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung,<br />

Dachorganisation<br />

Innenstadt, Private,<br />

Hochbauamt<br />

Private,<br />

Hochbauamt<br />

Private, Hochbauamt,<br />

Präsidialamt


<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 45<br />

8 Kreuzplatz -<br />

Altstadt -<br />

Soldaten-<br />

denkmal<br />

9 Erweiterung<br />

kantonale<br />

Verwaltung<br />

10 Städtische<br />

Liegen-<br />

schaften <br />

Rhein-<br />

strasse<br />

11 Bahnhof-<br />

strasse West<br />

(Grubag)<br />

Allgemeine Massnahmen:<br />

Themenbereich<br />

I Konkretisierung einer Flanier-<br />

achse, die durch kommerziel-<br />

le Nutzungen flankiert wird<br />

und eine charakteristische<br />

Identität mit überdurchschnitt-<br />

licher Qualität aufweisen soll.<br />

I Anteil an öffentlich zugäng-<br />

licher Parkierung sichern,<br />

Mehrfachnutzungen ermögli-<br />

chen für Parkplätze<br />

II Aufwertung durch Detail-<br />

handels-Nutzungen im EG<br />

(bis 1000 m²), Umnut-<br />

zungsmöglichkeiten bei den<br />

einzelnen Liegenschaften<br />

prüfen; Erwerb Rheinstrasse<br />

4 anstreben, dann Zusam-<br />

menlegen der städt. Liegen-<br />

schaften für Kommerzver-<br />

mietung<br />

III Zusammen mit den Grundei-<br />

Priorität<br />

Kurzfristige Massnahmen<br />

(bis ca. 3 Jahre)<br />

Events I Veranstaltungen unterschiedlichs-<br />

Einheitliche<br />

Geschäfts-<br />

öffnungszeiten <br />

Marketing-<br />

konzept<strong>Stadt</strong>- zentrum <br />

ter Thematik organisieren (einzeln,<br />

regelmässig), Zusammenarbeit mit<br />

Grossverteilern, Detaillisten bzw.<br />

Vereinen, Schulen und Privaten<br />

anstreben<br />

-> Synergien nutzen<br />

I Vereinheitlichung der Geschäfts-<br />

öffnungszeiten anstreben<br />

II Erstellen eines Marketingkonzepts<br />

mit Orientierung auf Absatzsteige-<br />

rung (inkl. Pflichtenheft, Bezeich-<br />

nung Mandatsträger, Finanzie-<br />

rungskonzept etc.)<br />

gentümernVerbesserungs- möglichkeiten der EG-<br />

Nutzung prüfen, Erreichbar-<br />

keit der Erdgeschossnutzung<br />

(MIV, Fussgänger) verbes-<br />

sern<br />

Mittel- bis langfristige<br />

Massnahmen<br />

(ca. 4 - 10 Jahre)<br />

Regelmässige Umfragen /<br />

Erhebungen bei Kunden,<br />

Detaillisten etc. im Sinne<br />

eines Controllings<br />

Hochbauamt, Tief-<br />

bauamt<br />

Kanton, Hochbauamt<br />

Hochbauamt, Sozial-<br />

08. April 2008 ERR Raumplaner FSU SIA<br />

amt<br />

Private, Hochbauamt,<br />

Tiefbauamt<br />

Zuständigkeit<br />

Dachorganisation<br />

Innenstadt<br />

Dachorganisation<br />

Innenstadt<br />

Dachorganisation<br />

Innenstadt,<br />

Externe Beratungsfir-<br />

ma


<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 46<br />

Auftritt der<br />

Geschäfte<br />

II Einheitlicher und attraktiver Auftritt<br />

des Detailhandels im Internet bzw.<br />

in Prospekten<br />

5.2.2 Massnahmen im Bereich Verkehr<br />

Dachorganisation<br />

Innenstadt<br />

Im Rahmen des Gesamtkonzepts und in Kombination mit den Anpassungen des Baureglements<br />

drängen sich Aktualisierungen sowohl des Abstellplatzreglements 21 , das die privaten Abstell-<br />

plätze regelt, als auch des Parkierungsreglements 22 (öffentliche Abstellplätze) auf. Diese Reg-<br />

lemente gelten für das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet, sodass auch <strong>Frauenfeld</strong> Ost davon betroffen ist.<br />

Änderungsvorschläge zum Abstellplatzreglement<br />

Zusammen mit einigen formellen Anpassungen an die in der Zwischenzeit geänderten Rechts-<br />

grundlagen und Normen sind vor allem die Festlegung der Anzahl Parkfelder sowie die Park-<br />

platzbewirtschaftung neu zu regeln.<br />

Bisheriger Art. 1, Abs. 2<br />

Dieser bei einer Teilrevision im Jahr 1999 eingefügte Absatz, welcher das maximal zulässige<br />

Parkplatzangebot für Beschäftigte, Besucher und Kunden in Bahnhofsnähe, inkl. Zentrumsge-<br />

biet, beschränkt, soll gestrichen und durch die neuen Absätze 4 und 6 von Art. 10 ersetzt wer-<br />

den.<br />

In der Praxis gelangte diese Bestimmung bisher nicht zur Anwendung. Auch widerspricht sie in<br />

der absolut formulierten Form den aktuellen Erkenntnissen, dass für den Erhalt der Attraktivität<br />

des <strong>Stadt</strong>zentrums eine längere Aufenthaltszeit von Kunden und Besuchern anzustreben ist.<br />

Dies erfordert neben einem entsprechenden Parkplatzbewirtschaftungs-Konzept auch ein grös-<br />

seres Parkplatzangebot für Kunden und Besucher.<br />

Bisheriger Art. 10<br />

Dieser Artikel, welcher die Festlegung der Anzahl erforderlicher Abstellplätze regelt, wird neu<br />

formuliert.<br />

Abs. 1, 2 und 3:<br />

Die Absätze 1 und 2 regeln die Festlegung der Anzahl Abstellplätze für Personenwagen, ge-<br />

stützt einerseits auf die VSS-Norm SN 640 281, abgestimmt andererseits auf die bisherige<br />

Praxis. Auf die generelle Festlegung von maximal zulässigen Parkplatz- Angeboten wird - ent-<br />

gegen der Empfehlung in der Norm - zu Gunsten einer „kann“-Formulierung in Absatz 3 verzich-<br />

tet. Die Handhabung würde sich insbesondere bei Mischnutzungen als sehr schwierig und auf-<br />

wendig erweisen und steht grundsätzlich im Widerspruch zum Erhalt der Attraktivität des <strong>Stadt</strong>-<br />

zentrums (vgl. oben). Mit der vorgeschlagenen Bestimmung in Absatz 3 ist der Missbrauch<br />

abgesichert.<br />

21 Reglement über Fahrzeug-Abstellplätze und Einstellräume auf privatem Grund und Entrichtung von Er-<br />

satzabgaben vom 11. Dez. 1991<br />

22 Reglement über das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Frauenfeld</strong> vom 11. Dez. 1991<br />

08. April 2008 ERR Raumplaner FSU SIA


<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 47<br />

Abs. 4:<br />

Dieser Absatz bezieht sich auf die in Baureglement und Zonenplan neu vorgesehenen Zonen<br />

für arbeitsplatzintensive Nutzungen (AiN) und publikumsintensive Nutzungen (PiN). In diesen<br />

gelten zulässige Parkplatzdichten, welche zusätzlich zu den Bestimmungen des Abstellplatzreg-<br />

lements zu beachten sind.<br />

Abs. 5:<br />

Um vor allem im Zentrum auf spezielle Umstände reagieren zu können, wird die Möglichkeit<br />

geschaffen, für Teilgebiete oder Einzelparzellen (zu denken ist in diesem Zusammenhang vor<br />

allem an das Areal Kaserne/Mätteli) ein Fahrtenmodell festzulegen. In einem solchen Modell<br />

wird vorgängig aufgrund der Leistungsfähigkeit des Strassennetzes und unter Berücksichtigung<br />

der Umweltaspekte das zulässige Verkehrsaufkommen festgelegt. Damit entfallen langwierige<br />

Diskussionen über das bewilligbare Parkplatzangebot resp. die zulässigen Nutzungen. Dies<br />

bringt für Investoren erhöhte Flexibilität in Bezug auf mögliche Nutzungen und schafft die für<br />

Standortentscheide wichtige Planungssicherheit.<br />

Abs. 6:<br />

Es erfolgt eine Neuformulierung zur Berücksichtigung möglicher Mehrfachnutzungen von Park-<br />

feldern, z.B. für den Einkauf tagsüber und für Veranstaltungen abends.<br />

Abs. 7:<br />

Es wird neu festgelegt, dass auch die Erstellung von Abstellplätzen für Velos in genügender<br />

Zahl verlangt werden kann. Eine solche Bestimmung fehlte bisher.<br />

Neuer Art. 11<br />

Die Parkplatzbewirtschaftung (d.h. die örtlich differenzierte Festlegung von Parkzeitbeschrän-<br />

kungen und / oder Gebührenpflicht) ist ein wichtiges Instrument der städtischen Verkehrspolitik.<br />

Sie beeinflusst z.B. die Zielwahl der Verkehrsteilnehmer und die Zeit des Verweilens an einem<br />

Ort. Wie schon oben erwähnt, ist es für den Erhalt resp. die Steigerung der Attraktivität des<br />

<strong>Stadt</strong>zentrums wichtig, dass die Kunden und Besucher länger verweilen und z.B. an verschie-<br />

denen Orten Einkäufe tätigen, nach dem Einkauf in einem Café oder Restaurant etwas konsu-<br />

mieren usw.<br />

Zu vermeiden ist - auch aus Gründen der Gleichbehandlung -, dass Leute wegen der im <strong>Stadt</strong>-<br />

zentrum zu entrichtenden Parkgebühren dieses meiden und Einkaufsorte ohne solche Gebüh-<br />

ren, z.B. im Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost, bevorzugen. Dies bedingt ein flächendeckend möglichst<br />

einheitliches Parkplatzbewirtschaftungskonzept. Abgesehen davon ist die Parkplatzbewirtschaf-<br />

tung im Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost auch zur Erreichung des angestrebten Modal Split resp. zur<br />

notwendigen Einschränkung des MIV eine unabdingbare Massnahme.<br />

Die Parkplatzbewirtschaftung ist in Abstimmung von Siedlung und Verkehr und auf der Basis<br />

des Kantonalen Richtplans auch Bestandteil des Agglomerationsprogramms <strong>Frauenfeld</strong>.<br />

Abs. 1:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat wird beauftragt, ein Bewirtschaftungskonzept für alle öffentlich zugänglichen Par-<br />

kierungsanlagen (neben den Kunden- und Besucherparkplätzen sind dies auch Langzeitpark-<br />

plätze für Beschäftigte usw.) zu erstellen. Die Grundzüge eines solchen Bewirtschaftungskon-<br />

zeptes sind im folgenden Kapitel skizziert.<br />

08. April 2008 ERR Raumplaner FSU SIA


<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 48<br />

Abs. 2:<br />

Damit das vom <strong>Stadt</strong>rat erstellte Bewirtschaftungskonzept greift, muss es auch für die öffentlich<br />

zugänglichen Parkierungsanlagen auf privatem Grund gelten. Entsprechend erhält der <strong>Stadt</strong>rat<br />

die Möglichkeit, auch Private zu verpflichten, ihre bestehenden oder neuen Parkierungsanlagen<br />

ab 50 Parkplätzen gemäss seinem Konzept zu bewirtschaften 23 . (Hinweis: Entsprechende Auf-<br />

lagen sind in den Baubewilligungen für den Schlosspark und die Passage bereits enthalten.)<br />

Abs. 3:<br />

In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, bestimmte Personen oder Betriebe an bestimmten Orten<br />

ganz oder teilweise von der Bezahlung von Parkgebühren oder von der Parkzeitbeschränkung<br />

zu befreien, weshalb eine entsprechende Ausnahmeregelung ermöglicht werden soll.<br />

Bisheriger Art. 14, Abs. 2<br />

Bisher wurden die Ansätze für die Ersatzabgaben seit 1991 nicht angepasst. Der <strong>Stadt</strong>rat<br />

möchte sich den Freiraum offen halten.<br />

Bisheriger Art. 18<br />

Da die Rekurs-Möglichkeiten schon an anderem Ort geregelt sind (Art. 36 Verwaltungsregle-<br />

ment, § 35 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz), kann dieser Artikel hier ersatzlos gestrichen<br />

werden.<br />

Parkplatzbewirtschaftungs-Konzept, Grundzüge<br />

Die detaillierte Ausarbeitung des Parkplatzbewirtschaftungs-Konzeptes erfolgt zweckmässiger-<br />

weise im Rahmen des Verkehrsrichtplanes. Hier sollen lediglich dessen Grundzüge skizziert<br />

werden. Im Konzept sind die folgenden Aspekte zu behandeln:<br />

- Örtlich differenzierte Zuordnung der zulässigen Parkzeit (Kurz-, Mittel- u. Langzeitparkplätze)<br />

- Festlegung der gebührenpflichtigen Parkplätze (inkl. öffentlich zugängliche Parkplätze auf<br />

privatem Grund)<br />

- Örtlich differenzierte Zuordnung der anzuwendenden Gebührenregelung (z.B. konstante,<br />

degressive oder progressive Stundenansätze)<br />

Grundzüge des zu erstellenden Konzeptes:<br />

Handlungsbedarf besteht bei der Gebührenregelung für Kunden- und Besucherparkplätze. Wie<br />

oben erwähnt, ist es für den Erhalt und die Förderung der Attraktivität des <strong>Stadt</strong>zentrums wich-<br />

tig, die Verweildauer der Kunden und Besucher zu verlängern. Diesem Ziel stehen die heutigen<br />

Parkgebühren-Regelungen im Schlosspark und in der Passage mit einer gebührenfreien Park-<br />

23 Die Pflicht zur Erhebung einer Gebühr für die Benützung von Kundenparkplätzen ist als Betriebsvorschrift<br />

gemäss Art. 12 Abs. 1 lit. c USG eine zulässige Massnahme der verschärften Emissionsbegrenzung im<br />

Sinne von Art. 11 Abs. 3 USG (BGE 125 II 129)<br />

08. April 2008 ERR Raumplaner FSU SIA


<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 49<br />

zeit von 1 - 2 Std. und anschliessenden hohen Parkgebühren entgegen 24 . Sie veranlassen die<br />

Leute zur Beschränkung der Aufenthaltszeit und zu möglichst raschem Umparkieren.<br />

Zur Unterstützung des Ziels, die Verweildauer der Kunden und Besucher zu verlängern, soll das<br />

neue Bewirtschaftungskonzept für Kunden- und Besucherparkplätze auf öffentlichem wie auf<br />

privatem Grund eine Gebührenpflicht ab der 1. Minute und degressive Parkgebühren bis zu<br />

einer Parkzeit von z.B. 4 Stunden vorsehen 25 . Ab der 4. Stunde können die Parkgebühren pro-<br />

gressiv ansteigen oder die zulässige Parkzeit kann auf 4 Stunden beschränkt werden, damit<br />

Langzeitparkierer möglichst ferngehalten werden.<br />

Um eine Bevorzugung einzelner Gebiete zu vermeiden, muss diese Gebührenregelung nicht<br />

nur für neue, sondern auch für bestehende Kunden- und Besucherparkplätze (ab 50 Parkfel-<br />

dern) im ganzen Gemeindegebiet gelten. Bei den bestehenden Anlagen betrifft dies lediglich die<br />

in der Abbildung eingezeichneten Kurz- und Mittelzeitparkplätze auf öffentlichem Grund (im gelb<br />

umrandeten Gebiet) und die grün markierten Kurzzeitparkplätze mit mehr als 50 Parkfeldern auf<br />

privatem Grund.<br />

Für alle übrigen Parkierungsangebote, von denen die wichtigsten ebenfalls in der Abbildung<br />

(ohne Anspruch auf Vollständigkeit) eingezeichnet sind, drängt sich keine Änderung der beste-<br />

henden Regelungen auf.<br />

24 Im Schlosspark z.B. gilt heute eine progressive Gebührenregelung: die ersten 2 Stunden sind gratis,<br />

3 Stunden kosten Fr. 3.-, 4 Stunden Fr. 7.-, 5 Stunden Fr. 14.- und 6 Stunden Fr. 24.-, jede weitere Stunde<br />

kostet heute Fr. 5.-.<br />

25 Die Festlegung dieser Zeit muss im Rahmen der Erstellung des Bewirtschaftungskonzeptes unter Mitwir-<br />

kung der Betreiber grösserer privater Parkierungsanlagen festgelegt werden.<br />

08. April 2008 ERR Raumplaner FSU SIA


<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 50<br />

Änderungsvorschläge zum Parkierungsreglement<br />

Titel<br />

Ein wichtiger Grund für die Anpassung des heutigen Parkierungsreglements ist die notwendige<br />

Ausdehnung von dessen Gültigkeitsbereich auch auf öffentlich zugängliche Parkflächen auf<br />

privatem Grund. Entsprechend wird der Titel angepasst.<br />

Bisheriger Art. 1<br />

Abs. 1:<br />

Ergänzend zu Abs. 3 wird hier verdeutlicht, dass es um das befristete Parkieren geht.<br />

Abs. 2:<br />

Es erfolgt eine Anpassung der Formulierung entsprechend dem erweiterten Geltungsbereich für<br />

öffentlich zugängliche Parkplätze auch auf privatem Grund mit Hinweis auf das vom <strong>Stadt</strong>rat zu<br />

erstellende Parkplatzbewirtschaftungs-Konzept.<br />

Bisheriger Art. 2, Abs. 2<br />

Dieser Absatz kann gestrichen werden. Er wird durch Art. 11 Abs. 1 des Abstellplatzreglements<br />

ersetzt.<br />

Bisheriger Art. 5<br />

Abs. 1:<br />

Es wird Bezug genommen zur Zielsetzung, die Verweildauer von Kunden und Besuchern zu<br />

verlängern (siehe oben). Ebenso wird der Grundsatz festgelegt, dass die Parkgebühr auf öffent-<br />

lich zugänglichen Parkplätzen ab der 1. Minute gelten sollen. Die Formulierung legt den Rah-<br />

men für die Parkgebühren während den ersten 4 Stunden fest und lässt die Erhebung progres-<br />

siver Gebühren ab der 4. Stunde zu, wo dies zur Fernhaltung von Dauerparkierenden nötig<br />

erscheint.<br />

Abs. 2:<br />

Dieser Absatz wird gestrichen. Einerseits wird er ebenfalls ersetzt durch Art. 11 Abs. 1 des<br />

Abstellplatzreglements, andererseits steht er im Widerspruch zu Art. 6 Abs. 1, wonach die<br />

Parkgebühren nicht zur Deckung der Erstellungskosten vorgesehen sind (dies würde ausser-<br />

dem bedeuten, dass die Parkgebühren in Parkhäusern höher sein müssten als im Freien, was<br />

unzweckmässig wäre).<br />

Abs. 3:<br />

Es wird präzisiert, dass die generelle Gebührenfreiheit an Sonn- und allgemeinen Feiertagen<br />

nur für Parkplätze auf öffentlichem Grund gilt. Für Private ist diesbezüglich keine Regelung<br />

nötig.<br />

Bisheriger Art. 6, Abs. 1<br />

Die Bestimmung betr. Verwendung der Parkierungsgebühren gilt nur für die öffentliche Hand.<br />

Private sind diesbezüglich frei.<br />

08. April 2008 ERR Raumplaner FSU SIA


<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 51<br />

Weitere Verkehrsmassnahmen<br />

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über weitere zu treffende Verkehrsmassnahmen<br />

inklusive deren Prioritäten, zeitlicher Horizont, Zuständigkeit und die notwendigen Umsetzungs-<br />

schritte. Sämtliche Massnahmen (grau unterlegt; vgl. Kap. 5.2.1) verstehen sich dabei als Ziel-<br />

setzungen des <strong>Stadt</strong>rats für die laufende und nächste Legislatur, das heisst bis ins Jahr 2011.<br />

Nr. Lokalität<br />

a Zentrum<br />

(Perimeter)<br />

b Zürcher- und<br />

Promenaden-<br />

strasse<br />

c Parkhaus<br />

Bahnhof<br />

d Zürcher-<br />

strasse<br />

(Vorstadt),<br />

Promenaden-<br />

strasse<br />

e Verkehrs- /<br />

Parkierungs-<br />

konzept<br />

Priorität<br />

Kurzfristige Massnahmen<br />

(bis ca. 3 Jahre)<br />

I Einführung Tempo 30 - Zone,<br />

entsprechende Verfahren einlei-<br />

ten<br />

I Verbesserte Überquerbarkeit für<br />

Fussgänger mittels Strassen-<br />

raumgestaltung und Platzgestal-<br />

tung, entsprechende Projekte<br />

ausarbeiten<br />

I Projektierung und Realisierung<br />

des Parkhauses vorantreiben<br />

I Realisierungen / Konkretisie-<br />

rungen entsprechend den Ver-<br />

handlungsergebnissenInterpel- lation "Lastwagenfahrverbot"<br />

I Verkehrs- und Parkierungskon-<br />

zept in Abstimmung zur ange-<br />

laufenen Verkehrsrichtplanung<br />

erarbeiten<br />

Verbesserung der Aufenthaltsqualität:<br />

Einer der wesentlichen Aspekte der Stärkung der<br />

Innenstadt ist die Aufwertung des öffentlichen<br />

(Strassen-) raums, respektive die Minimierung der<br />

Belastungen durch den Motorfahrzeugverkehr.<br />

Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass<br />

mit einer Verlangsamung und Verstetigung des<br />

Verkehrsflusses der Mfz-Verkehr weniger dominant<br />

und störend wirkt. Zudem hat eine Reduktion der<br />

Fahrgeschwindigkeiten auch positive Auswirkungen<br />

auf die Verkehrssicherheit, die Lärmbelastung<br />

Mittel- bis langfristige<br />

Massnahmen<br />

(ca. 4 - 10 Jahre)<br />

Konkretisierung Verkehrs-<br />

massnahmen im Zusam-<br />

menhang mit Flanierachse<br />

(Zürcherstrasse)<br />

Zuständig-<br />

08. April 2008 ERR Raumplaner FSU SIA<br />

keit<br />

Tiefbauamt<br />

Tiefbauamt<br />

SBB / Tief- /<br />

Hochbauamt<br />

Tiefbauamt<br />

Tiefbauamt<br />

sowie die Schadstoffemissionen. Bsp. Strassenraumgestaltung in Köniz (BE)<br />

Da mit der Ablehnung der F21 kurz- bis mittelfristig keine Verringerung des Verkehrs-<br />

aufkommens in der Innenstadt von <strong>Frauenfeld</strong> zu erwarten ist, müssen andere Massnahmen<br />

überlegt werden, mit welchen die Belastungen durch den Mfz-Verkehr minimiert und somit die


<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 52<br />

Attraktivität der Innenstadt kurzfristig erhöht werden können. Die Erfahrungen in anderen Ge-<br />

meinden (Burgdorf, Köniz, Grenchen, Biel etc.) legen nahe, in der Innenstadt z.B. eine Tempo<br />

30 - Zone zu prüfen.<br />

Dazu sind in Abstimmung auf das Leitbild Siedlung und Verkehr Entscheidungsgrundlagen zu<br />

erarbeiten, die als Basis für konkrete Massnahmen dienen können.<br />

6. Diskussion und Ausblick<br />

Das dargelegte Konzept und die damit verbundene Strategie verfolgen einen gesamtheitlichen,<br />

übergeordneten Ansatz. Obwohl der Fokus aufgrund der räumlichen Abgrenzung der verfügten<br />

<strong>Planungszone</strong> im Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost liegt, werden die Wechselwirkungen mit dem <strong>Stadt</strong>-<br />

zentrum stets im Auge behalten.<br />

Integration bestehender Verkaufsgeschäfte:<br />

Die neue Zone für publikumsintensive Nutzungen konzentriert sich auf den Bereich zwischen<br />

der Juchstrasse (Norden) und der Zürcherstrasse (Süden) mit einer West-Ost-Ausdehnung von<br />

rund 500 m. Damit wird insbesondere die bereits heute bestehende Ansammlung diverser De-<br />

tailhandelsbetriebe mit publikumsintensivem Charakter in diesem Bereich berücksichtigt (vgl.<br />

Kap. 4.3.1, A). Ausserdem sind hier zahlreiche unüberbaute Grundstücke vorzufinden, die zu-<br />

künftig ebenfalls publikumsintensiv genutzt werden könnten. Eine weitere Konzentration un-<br />

überbauter Flächen findet sich einerseits im Nordwesten, wo sich das Militär allmählich zurück-<br />

zieht und seine Nutzungen auf das Gebiet nördlich der Autobahn beschränken dürfte. Anderer-<br />

seits sind im Nordosten, angrenzend an das Post-Logistikzentrum, grossflächige unüberbaute<br />

Grundstücke vorzufinden, die im Sinne des Bauens "auf der grünen Wiese" einer publikumsin-<br />

tensiven Nutzung zugeführt werden könnten. Beide Gebiete haben allerdings den Nachteil,<br />

dass sie relativ weit entfernt vom bestehenden Autobahnanschluss (Oststrasse) liegen und in<br />

Bezug auf die mögliche S-Bahnstation <strong>Frauenfeld</strong> Ost für Fussgänger schwieriger erreichbar<br />

sind. Ausserdem würde damit die erwünschte räumliche Konzentration publikumsintensiver<br />

Nutzungen unter Einbezug der bestehenden Verkaufsbetriebe nicht erreicht.<br />

Expansion ja, aber nicht zum Nachteil des <strong>Stadt</strong>zentrums:<br />

Durch die Neuausscheidung der Zone für publikumsintensive Nutzungen und der Zone für ar-<br />

beitsplatzintensive Nutzungen werden auf bestimmten, zweckmässigen Flächen die entspre-<br />

chend definierten Nutzungen gefördert, während andere bewusst eingeschränkt bzw. ausge-<br />

schlossen werden. Damit wird neben einer räumlichen Entflechtung verschiedenartiger Nutzun-<br />

gen innerhalb der Peripherie das Ziel verfolgt, dass das Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost durch sein An-<br />

gebot an Einkaufsmöglichkeiten, Dienstleistungen etc. eine Ergänzung und keine Beeinträchti-<br />

gung des <strong>Stadt</strong>zentrums im Sinne einer massiven Konkurrenz darstellt. Es werden die nötigen<br />

rechtlichen und planerischen Voraussetzungen geschaffen, dass das Gebiet in der Zone für<br />

publikumsintensive Nutzungen einen eigenen Charakter mit Ausrichtung auf Fachmärkte (v.a.<br />

Produkte aus dem unteren Preissegment) und mehrheitlich autoorientierte, "zeiteffiziente" Kun-<br />

den aufweist. Die Bestimmung, wonach innerhalb eines Gebäudes einzelne Betriebe keine<br />

gemeinsamen Zugänge aufweisen dürfen, begünstigt hier eher wenig attraktive Standardbau-<br />

08. April 2008 ERR Raumplaner FSU SIA


<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 53<br />

ten. Umso mehr gilt es deshalb, die in Kap. 5.1.3 aufgezeigten Massnahmen zur Gestaltung des<br />

öffentlichen Raums in die Tat umzusetzen, um dieses Gebiet im positiven Sinn zu lenken. Als<br />

Teil des Gesamtkonzepts sind die bestehenden, wenn auch begrenzten Möglichkeiten für neue<br />

publikumsintensive Nutzungen im <strong>Stadt</strong>zentrum ausgewertet und mit Prioritäten bezeichnet<br />

worden.<br />

Auswirkungen auf den Verkehr:<br />

Das Konzept berücksichtigt die mit den neuen Nutzungsbestimmungen eng verknüpften Aus-<br />

wirkungen auf den Verkehr, indem unter anderem maximale Parkplatzdichten in den neuen<br />

Zonen festgelegt und Anpassungen im Abstellplatz- und Parkierungsreglement (z.B. Parkplatz-<br />

bewirtschaftung, Fahrtenmodell) vorgenommen werden.<br />

Theorie und Realität:<br />

Trotz der beschriebenen, breit abgestützten Strategie und dem damit verbundenen Lösungsan-<br />

satz sind einige Vorbehalte und Schwierigkeiten nicht von der Hand zu weisen. So muss betont<br />

werden, dass die vorgesehenen Anpassungen der Planungsinstrumente lediglich einen rechtli-<br />

chen Rahmen darstellen, innerhalb dessen sich die Realität vor Ort abspielt. Die oft schnelle<br />

Änderung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, die kurzfristige Verfügbarkeit von attraktivem<br />

Bauland, der Ausbau neuer Verkehrsachsen usw. können unter Umständen mehr Einfluss auf<br />

die Entwicklung eines Gebiets haben als die abstrakten Zonengrenzen und die Bestimmungen<br />

des Baureglements. Vor diesem Hintergrund ist der Einfluss der Siedlungs- und Verkehrspla-<br />

nung auf die Entwicklungen vor Ort zu relativieren.<br />

Lenkung und Förderung: Basis für eine erfolgreiche <strong>Stadt</strong>entwicklung:<br />

Und trotzdem muss es im Interesse der <strong>Stadt</strong> sein, eine langfristig geordnete <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

in die Wege zu leiten, welche für die Zukunft einen gewissen Spielraum offen lässt. Die vorge-<br />

schlagenen Förderungs- und Lenkungsmassnahmen berücksichtigen die heutigen Gegebenhei-<br />

ten und formulierten Absichten und versuchen die verschiedenen Interessen unter einen Hut zu<br />

bringen. Dies erfordert einerseits möglichst klare Leitplanken, andererseits aber auch die künftig<br />

mögliche Reaktion auf neue Entwicklungen. Gesamthaft gehen die Bestrebungen von einer<br />

langfristig funktionierenden <strong>Stadt</strong> aus, deren Identitätsmerkmale des Einkaufs das historische<br />

Zentrum einerseits und das Neubaugebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost andererseits darstellen. Die entspre-<br />

chenden Massnahmen schaffen die Grundlagen, damit Verkehr und Kaufkraft im Organismus<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong> auch langfristig in den dafür vorgesehenen Bahnen pulsieren können.<br />

08. April 2008 ERR Raumplaner FSU SIA


<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 54<br />

7. Verfahren<br />

Nach der Kenntnisnahme durch den <strong>Frauenfeld</strong>er <strong>Stadt</strong>rat wird das gesamte Dossier zur Um-<br />

setzung der <strong>Planungszone</strong> dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Gleichzeitig wird eine breite<br />

Mitwirkung unter Einbezug der Bevölkerung angestrebt, um möglichst viele Interessen berück-<br />

sichtigen zu können. Insbesondere werden Fraktionen, Parteien und weitere Interessenverbän-<br />

de direkt angeschrieben und zur Stellungnahme aufgefordert. Eine öffentliche Informationsver-<br />

anstaltung im Rathaus ist geplant. Während der rund zwei Monate dauernden Vernehmlas-<br />

sungsfrist stehen die Mitarbeiter des Hochbauamts und weitere Fachleute allen Interessierten<br />

für Auskünfte und Diskussionen zur Verfügung.<br />

Im Anschluss an die kantonale Vorprüfung und die öffentliche Vernehmlassung werden die<br />

Planungsinstrumente bereinigt und durch den <strong>Stadt</strong>rat zuhanden der öffentlichen Auflage<br />

08. April 2008 ERR Raumplaner FSU SIA


<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 55<br />

Anhang:<br />

Literaturverzeichnis<br />

- Arber Guenther & Eiermann Thomas (Hrsg. RZU, ARV etc.): Standortpolitik für publikumsin-<br />

tensive Einrichtungen, Empfehlungen aus dem Modellvorhaben, Schlussbericht, Zürich<br />

14. Dezember 2004.<br />

- Bundesamt für Umwelt / Bundesamt für Raumentwicklung: Verkehrsintensive Einrichtungen<br />

(VE) im kantonalen Richtplan, Empfehlungen zur Standortplanung, Umwelt-Vollzug 05/06,<br />

Bern 2006.<br />

- Büro Widmer, Planungzone <strong>Stadt</strong>entwicklung <strong>Frauenfeld</strong>, Verkehrs- und Umweltaspekte, 13.<br />

Februar 2008<br />

- Büro Widmer, Änderungsvorschläge zum Abstellplatz- und Parkierungsreglement, Erläuterun-<br />

gen, 20. März 2008<br />

- Feddersen und Klostermann: <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzept <strong>Frauenfeld</strong>. Ideen - Ansätze - Visio-<br />

nen - Interpretationen, Zürich September 2002.<br />

- Feddersen und Klostermann: Agglomeration <strong>Frauenfeld</strong>: Standorte für strategische Arbeitszo-<br />

nen, Evaluation, Beurteilung, Konzeptansätze, Zürich 2006.<br />

- Gesellschaft für Standortanalysen und Planungen (GSP) AG: <strong>Frauenfeld</strong>, Entwicklungsper-<br />

spektiven für das <strong>Stadt</strong>zentrum, Ansprüche contra Möglichkeiten, Zürich 10. Mai 2007.<br />

- Kanton St. Gallen (Hrsg.): Richtplan, St. Gallen, Gesamtrevision 2001, St. Gallen, letzte An-<br />

passung Dezember 2007.<br />

- Kanton Thurgau (Hrsg.): Kantonaler Richtplan, <strong>Frauenfeld</strong>, Gesamtrevision Februar 1996,<br />

Aktualisierung Sommer 2006.<br />

- Kanton Thurgau (Hrsg.): Kantonaler Richtplan, Vernehmlassung Nov. '07, <strong>Frauenfeld</strong> 2007.<br />

- Kanton Thurgau und Regionalplanungsgruppe <strong>Frauenfeld</strong> (Hrsg.): Agglomerationsprogramm<br />

<strong>Frauenfeld</strong>, <strong>Frauenfeld</strong> 12. Dezember 2007.<br />

- Kanton Thurgau (Hrsg.): RRB 569, Luftreinhalte-Massnahmen und Luftreinhaltepolitik Kt. TG<br />

bis 2015. <strong>Frauenfeld</strong> 2005.<br />

- Muggli Rudolf: Publikumsintensive Einrichtungen, Verbesserte Koordination zwischen Luft-<br />

reinhaltung und Raumplanung, Schriftenreihe Umwelt Nr. 346, Bern 2002.<br />

- Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS): SN 640 281 Parkieren.<br />

Angebot an Parkfeldern für Personenwagen, Zürich 2006.<br />

- Schweizerische Vereinigung für Landesplanung (VLP-ASPAN): Geringere Anforderungen für<br />

die neuen Detailhandelsunternehmen (Aldi, Lidl)?, Bern 2. Nov. 2005.<br />

- <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong> (Hrsg.): Realisierungsprogramm <strong>Stadt</strong>entwicklung <strong>Frauenfeld</strong>, <strong>Frauenfeld</strong><br />

16. März 2004.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 56<br />

Glossar<br />

Arbeitszone (Arbeitsplatzzone)<br />

In der heutigen Raumplanung werden im Sinne des wirtschaftlichen Strukturwandels vermehrt<br />

sogenannte Arbeits- oder Arbeitsplatzzonen bezeichnet/ausgeschieden, welche die klassischen<br />

Begriffe Gewerbe- bzw. (Klein-)Industriezone ablösen und somit den eher gemischtwirtschaft-<br />

lichen Charakter inklusive Dienstleistungsbetriebe (z.B. publikumsintensive Einrichtungen) die-<br />

ser Gebiete bezeichnen. Zahlreiche Schweizer Gemeinden kennen solche Bezeichnungen in<br />

ihren kommunalen Erlassen (Baureglement, Bauordnung etc.), als Beispiele sind Spreitenbach<br />

(AG), Biel-Bienne (BE) und Gretzenbach (SO) zu nennen.<br />

Die für <strong>Frauenfeld</strong> vorgesehene Zone für arbeitsplatzintensive Nutzungen entspricht einer Ar-<br />

beitsplatzzone, wobei hier der Fokus auf einer hohen Arbeitsplatzdichte liegt.<br />

Food / Near Food<br />

Zu den Food - Sortimenten zählen Nahrungsmittel und Getränke aller Art. Eingeschlossen sind<br />

auch Tabakwaren.<br />

Near Food - Sortimente umfassen Verbrauchsartikel des täglichen Bedarfs, welche üblicher-<br />

weise zusammen mit Nahrungsmitteln usw. eingekauft werden. Dazu gehören insbesondere<br />

Körperpflegemittel und „Verbrauchsartikel“ im Bereich der laufenden Haushaltführung (Reini-<br />

gung, Waschen, auch Blumen, usw.).<br />

Mall<br />

Es handelt sich um einen in den USA entwickelter neuer Typ eines relativ hochwertigen Ein-<br />

kaufszentrums in Form einer überdachten Fussgängerzone mit Fachgeschäften, Restaurants<br />

und Dienstleistungsbetrieben, die häufig in mehreren Etagen angeordnet sind. Charakteristisch<br />

für Malls ist ein gezielter Branchenmix der einzelnen Geschäfte und das Vorhandensein min-<br />

destens eines Ankermieters bzw. Magneten im Sinne eines Grossverteilers. Die Grössenord-<br />

nung von Malls kann gigantische Ausmasse annehmen, die grössten sogenannten "Megamalls"<br />

werden zurzeit in Dubai erstellt und umfassen mehr als 1 Mio. m² Verkaufsfläche. In der<br />

Schweiz weist die grösste Mall "Sihlcity" in Zürich eine Verkaufsfläche von 42'000 m² auf. Wei-<br />

tere Beispiele (Schweiz): Glattcenter (Glattbrugg, ZH), Seedamm-Center (Pfäffikon SZ), Tivoli<br />

(Spreitenbach, AG), Shoppyland (Schönbühl, BE).<br />

<strong>Planungszone</strong><br />

Eine <strong>Planungszone</strong> basiert auf der rechtlichen Grundlage von Art. 27 Raumplanungsgesetz und<br />

§ 25 - 28 Planungs- und Baugesetz (PBG) Thurgau. Sie dient gemäss § 25 Abs. 1 PBG der<br />

Sicherstellung planerischer Massnahmen oder der Erschliessung und darf höchstens für drei<br />

Jahre erlassen werden. Während der Dauer einer <strong>Planungszone</strong> besteht kein absolutes Bau-<br />

verbot. Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine neue Baute oder Anlage die vorgese-<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 57<br />

hene Planung erschwert oder beeinträchtigt. Nur wenn dies der Fall ist, kann eine Baubewilli-<br />

gung mit Verweis auf das Bestehen einer <strong>Planungszone</strong> verweigert werden.<br />

Als Voraussetzung für eine <strong>Planungszone</strong> müssen insbesondere ein öffentliches Interesse, die<br />

Verhältnismässigkeit und in einem untergeordneten Umfang die Zumutbarkeit vorliegen, was im<br />

vorliegenden Fall aus Sicht des <strong>Stadt</strong>rats gegeben ist.<br />

Publikumsintensive Einrichtungen (Nutzungen)<br />

Folgende Definitionen des Begriffs Publikumsintensive Einrichtungen (PE) sind von Bedeu-<br />

tung 26 :<br />

- PE sind Geschäfts-, Tourismus- oder Freizeitprojekte, die aufgrund der von ihnen benötigten<br />

Verkehrsinfrastrukturen einer UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) unterstellt sind. (Ein-<br />

kaufzentren: mehr als 5'000 m 2 Verkaufsfläche bzw. mehr als 300 Parkplätze)<br />

- PE sind Bauten und Anlagen, die gemessen an typischen zonenkonformen Anlagen über-<br />

durchschnittliche Luftschadstoffverursacher sind.<br />

- PE sind Anlagen, die wegen des von ihnen allein verursachten Verkehrsaufkommens die<br />

ordentliche, gemeinverträgliche Nutzung des bestehenden Strassennetzes in der Umge-<br />

bung generell oder zu bestimmten Zeiten in Frage stellen. Die ordentliche Nutzung ist auf<br />

jeden Fall ab einer von der Anlage generierten Fahrtenzahl von mehr als 2'000 PW-Fahrten<br />

pro Tag in Frage gestellt. Eine Herabsetzung dieses Schwellenwertes je nach den regiona-<br />

len Bedürfnissen ist möglich.<br />

- PE sind Anlagen, die mehr als 500 Fahrten pro Hektare überbaubare Grundstücksfläche<br />

und Tag erzeugen (Verkehrserzeugungsziffer).<br />

- PE bezeichnen Konsum- oder Freizeitanlagen, welche mehr als 4’000 Personenbewegungen<br />

(d.h. 2’000 Besuche) pro Tag auslösen. Bei gemischten Anlagen werden nur die durch die Kon-<br />

sum- und Freizeitnutzungen ausgelösten Personenbewegungen betrachtet<br />

Anmerkungen:<br />

Einheitliche Schwellenwerte (z. B. Ansatz UVP, Personenbewegungen) sind geeignet für gross-<br />

räumige Vergleiche und einheitlichen Vollzug, können aber spezifische lokale Gegebenheiten<br />

wie Distanz zu Ortszentrum, Zonenplanvorgaben etc. nicht immer angemessen berücksichtigen.<br />

Ausserdem stellt sich die Frage, wie bei räumlich nahe zusammenliegenden Projekten umge-<br />

gangen wird, die jeweils einzeln betrachtet unterhalb dieser Schwellenwerte liegen und nicht<br />

gleichzeitig geplant sind.<br />

Bezug zum kantonalen Richtplan TG (Revisionsentwurf):<br />

Im Entwurf für eine Revision des kantonalen Richtplans TG wird anstatt von Publikumsintensive<br />

Einrichtungen (PE) der Begriff Verkehrsintensive Einrichtungen (VE) verwendet, der gemäss<br />

Definition sehr ähnlich ist:<br />

Als verkehrsintensive Einrichtungen gelten insbesondere Einkaufszentren, Fachmärkte und<br />

Freizeitanlagen sowie Einzelobjekte und Anlagen mit räumlich und erschliessungstechnisch<br />

zusammenhängenden Gebäudekomplexen, die mehr als 2’000 Personenfahrten pro Tag er-<br />

zeugen.<br />

26 in Anlehnung an Muggli 2002, S. 35ff und Arber & Eiermann 2004, S. 17f<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 58<br />

Gliederung / Unterteilung von PE:<br />

Es kann grundsätzlich zwischen Einkaufszentren (Detailhandel, inkl. Fachmärkte) und Freizeit-<br />

anlagen wie Multiplex-Kinos, Wellnesszentren, Fussballstadien etc. unterschieden werden,<br />

wobei es auch diverse Kombinationen gibt (Bsp. AFG-Arena mit Shopping Arena St. Gallen).<br />

Für die auf Einkauf / Konsum ausgerichteten PE, gemeinhin als Einkaufszentren, Fachmärkte<br />

etc. bezeichnet, bietet sich folgende Gliederung aufgrund der Nutzungen an 27 :<br />

1. Grundversorgungsrelevante Nutzungen:<br />

• täglicher bis wöchentlicher Bedarf<br />

• menschliches Grundbedürfnis abdeckend (Food / Near Food)<br />

Beispiele: Lebensmittel, Genussmittel, Haushaltartikel, Körperpflege<br />

2. Zentrenrelevante Nutzungen:<br />

• wöchentliche bis monatliche Nachfrage (Periodischer Bedarf)<br />

• Magnetfunktion für ein grösseres Geschäftsgebiet<br />

• auf Frequenzbringer in der Nähe angewiesen<br />

• starker Einfluss auf die Attraktivität eines Zentrums<br />

• traditionell an zentralen Lagen angesiedelt<br />

Beispiele: Bekleidung, Optik, Uhren, Schmuck, z.T. Haushalt, Heimtextilien, Klein-<br />

Elektrogeräte, Papeterieartikel, Basteln, Spielwaren, Apotheken, Drogerien, Reform, Ge-<br />

sundheit, Parfum, Blumen, Reisebüro, Sportgeschäfte, Bücher, Zeitschriften, Photo, Video,<br />

Musik, Kino, Unterhaltung<br />

3. Nicht grundversorgungs- oder zentrenrelevante Nutzungen:<br />

• Aperiodischer Bedarf<br />

• grosse, sperrige Güter, die nur mit einem Fahrzeug transportiert werden können<br />

• eher geringe Wertschöpfung pro Verkaufsfläche<br />

• die Attraktivität eines Zentrums kaum beeinflussend<br />

Beispiele: Handwerker- und Hobbyartikel, Eisenwaren, Werkzeug, Bau-, Sanitär- und Be-<br />

leuchtungsartikel, Möbel, Gross-Elektro und -Elektronik, Pflanzen, Garten, Zooartikel,<br />

Fahrzeuge und Zubehör, Sportanlagen, Fitnesszentren und Plauschbäder, Erlebnisparks,<br />

Zoo, Disco<br />

Strategische Arbeits(platz)zone:<br />

Dieser Begriff bezeichnet eine Zone, die für die Ansiedlung strategisch wichtiger Betriebe vor-<br />

gesehen ist. Gemäss Agglomerationsprogramm <strong>Frauenfeld</strong> (Massnahme 1) ist die Prüfung<br />

einer solchen Zone z.B. unmittelbar östlich angrenzend an das Gebiet <strong>Frauenfeld</strong> Ost, genannt<br />

"<strong>Frauenfeld</strong>-Römerstrooss" (ca.10 ha; Gemeindegebiet von Felben-Wellhausen) anzustreben<br />

und weist für die hier behandelte Thematik deshalb längerfristig eine Relevanz auf. Es ist zu<br />

betonen, dass in dieser strategischen Arbeitszone die Ansiedlung von flächenintensiven Betrie-<br />

27 in Anlehnung an: Kanton St. Gallen (Hrsg.), 2006: IV 32, S. 3f; Kanton TG 2007: Kap.1, Ziff. 2, S.6.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>; Umsetzung <strong>Planungszone</strong> / Planungsbericht Seite 59<br />

ben, das heisst solche mit grossem Flächenbedarf (sowohl mit als auch ohne Publikum), vorge-<br />

sehen sind.<br />

Verkaufsflächen<br />

Gemäss dem neuen Abs. 4 in Art. 23 des Baureglements wird folgende Definition verwendet:<br />

Verkaufsflächen sind Flächen, die dem unmittelbaren Verkauf von Gütern und / oder Dienst-<br />

leistungen an den Endverbraucher dienen. Sie sind als publikumsorientierte Flächen zu den<br />

üblichen Geschäftszeiten jedermann zugänglich. Nebenräume, die nicht dem Publikum zu-<br />

gänglich sind, wie Toiletten und Lagerflächen werden nicht dazugezählt.<br />

Verkaufsflächen sind somit wesentlicher Bestandteil von sogenannten "publikumsaktiven Flä-<br />

chen", die im kantonalen Richtplan Thurgau 28 und St.Gallen bezeichnet werden. Publikumsakti-<br />

ve Flächen umfassen zusätzlich auch Flächen bei Freizeitnutzungen wie z.B. Vergnügungs-<br />

parks, Kinos etc.<br />

28 vgl. Kanton Thurgau 2007 (Vernehmlassungsentwurf); Kap.1 Ziff. 2, S.6<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong><br />

Teilrevision Baureglement<br />

Gegenüberstellung Reglement alt / neu<br />

Vom <strong>Stadt</strong>rat beschlossen am ..................... <strong>Stadt</strong>ratsbeschluss Nr. ......................<br />

Namens des <strong>Stadt</strong>rates <strong>Frauenfeld</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>ammann: Der <strong>Stadt</strong>schreiber:<br />

Öffentliche Auflage vom ......................... bis ...............................<br />

Vom Gemeinderat erlassen am ........................ Gemeinderatsbeschluss Nr. ..................<br />

Namens des Gemeinderates<br />

Der Präsident: Der Sekretär:<br />

Referendumsfrist vom .................... bis ........................<br />

Vom Departement Bau und Umwelt des Kantons Thurgau genehmigt am .......................... mit Beschluss Nr. ...............<br />

8. April 2008


Art. Zone alt neu<br />

23<br />

24<br />

Zone für Gewerbe und Kleinindustrie<br />

Industriezone<br />

1 Die Zone für Gewerbe und Kleinindustrie ist für Gewerbebetriebe und kleinere<br />

Industriebetriebe sowie Dienstleistungen bestimmt. Bauten und Anlagen, insbe-<br />

sondere publikumsintensive Einkaufszentren, Freizeit- und Erholungsanlagen,<br />

können bewilligt werden, wenn sie die Zentrumsnutzungen im <strong>Stadt</strong>kern nicht<br />

erheblich nachteilig beeinflussen.<br />

2 Die Gebäudehöhe beträgt maximal 13.5 m.<br />

3 Der Grenzabstand für Hauptbauten hat in jedem Fall mindestens 5.0 m zu betra-<br />

gen. Gegenüber Zonen, in denen Wohnen zum Zonenzweck gehört, wird zum<br />

kleinen Grenzabstand ein Grundabstand von 1.5 m hinzugerechnet.<br />

4 Die Länge der Bauten innerhalb der Zone ist nicht beschränkt. Gegenüber Zonen<br />

jedoch, in denen Wohnen zum Zonenzweck gehört, ist die Länge von Gebäudetei-<br />

len, die innerhalb eines Abstandes von 30.0 m liegen, auf höchstens 40.0 m be-<br />

schränkt. Die Bewilligung von Bauten mit einer Länge über 60.0 m kann mit Aufla-<br />

gen, insbesondere bezüglich<br />

Gliederung und Bepflanzung, verbunden werden.<br />

5 Wohnungen sind zulässig für Personen, die betrieblich an den Standort gebun-<br />

den sind. Solche Bauten müssen allseitig nur den kleinen Grenzabstand einhalten.<br />

6 In den Randgebieten sind Auflagen zum Schutze angrenzender Wohn- sowie<br />

Wohn- und Gewerbezonen zu machen.<br />

1 Die Industriezone ist insbesondere für Gewerbe-, Industrie- und Dienst-<br />

leistungsbetriebe sowie Einkaufszentren, Freizeit- und Erholungsanlagen be-<br />

stimmt. Publikumsintensive Bauten und Anlagen kann der <strong>Stadt</strong>rat verweigern,<br />

wenn sie die Zentrumsnutzung im <strong>Stadt</strong>kern erheblich nachteilig beeinflussen.<br />

2 Die Gebäudehöhe beträgt höchstens 20.0 m. Technisch bedingte Bauten mit<br />

grösserer Gebäudehöhe können bewilligt werden, sofern sie den Anforderungen<br />

von Art. 47 entsprechen.<br />

3 Im übrigen gelten die Bestimmungen gemäss Art. 23 Abs. 3 bis 6.<br />

1 Die Zone für Gewerbe und Kleinindustrie ist insbesondere für Gewerbebetriebe und kleinere Industriebetriebe sowie<br />

gemischte Produktions- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt.<br />

2 Betriebe mit Verkaufsflächen von mehr als 300 m² pro Gebäude bzw. Grundstück, Freizeitnutzungen mit mehr als<br />

20 Parkplätzen sowie Betriebe mit ausschliesslich Büronutzungen sind nicht zulässig.<br />

3 Für das ganze Gebiet entlang der Zürcherstrasse kann der <strong>Stadt</strong>rat zusätzliche Verkaufsflächen von insgesamt<br />

2500 m² mit untergeordnetem Food-Anteil bewilligen.<br />

4 Verkaufsflächen sind Flächen, die dem unmittelbaren Verkauf von Gütern und / oder Dienstleistungen an den End-<br />

verbraucher dienen. Sie sind als publikumsorientierte Flächen zu den üblichen Geschäftszeiten jedermann zugäng-<br />

lich. Nebenräume, die nicht dem Publikum zugänglich sind, wie Toiletten und Lagerflächen werden nicht dazugezählt.<br />

5 Die Gebäudehöhe beträgt maximal 13.5 m.<br />

6 Der Grenzabstand für Hauptbauten hat in jedem Fall mindestens 5.0 m zu betragen. Gegenüber Zonen, in denen<br />

Wohnen zum Zonenzweck gehört, wird zum kleinen Grenzabstand ein Grundabstand von 1.5 m hinzugerechnet.<br />

7 Die Länge der Bauten innerhalb der Zone ist nicht beschränkt. Gegenüber Zonen jedoch, in denen Wohnen zum<br />

Zonenzweck gehört, ist die Länge von Gebäudeteilen, die innerhalb eines Abstandes von 30.0 m liegen, auf höchs-<br />

tens 40.0 m beschränkt. Die Bewilligung von Bauten mit einer Länge über 60.0 m kann mit Auflagen, insbesondere<br />

bezüglich Gliederung und Bepflanzung, verbunden werden.<br />

8 Wohnungen sind zulässig für Personen, die betrieblich an den Standort gebunden sind. Solche Bauten müssen<br />

allseitig nur den kleinen Grenzabstand einhalten.<br />

9 In den Randgebieten sind Auflagen zum Schutze angrenzender Wohn- sowie Wohn- und Gewerbezonen zu ma-<br />

chen.<br />

(Lärm-Empfindlichkeitsstufe: IV)<br />

in Randspalte:<br />

Abb. eines Gewerbebetriebs mit Ausstellungsraum (keine Verkaufsfläche), z.B. Gartenbau, Autogarage<br />

1 Die Industriezone ist insbesondere für Gewerbe- und Industriebetriebe sowie gemischte Produktions- und Dienst-<br />

leistungsbetriebe bestimmt.<br />

2 Die Gebäudehöhe beträgt maximal 20.0 m. Technisch bedingte Bauten mit grösserer Gebäudehöhe können bewil-<br />

ligt werden, sofern sie den Anforderungen von Art. 47 entsprechen.<br />

3 Im übrigen gelten die Bestimmungen gemäss Art. 23 Abs. 2, 4 und 6 bis 9.<br />

(Lärm-Empfindlichkeitsstufe: IV)


Art. Zone neu<br />

24 bis<br />

24 ter<br />

Zone für arbeitsplatzintensive<br />

Nutzungen<br />

Zone für publikumsintensive Nutzungen<br />

1 Die Zone für arbeitsplatzintensive Nutzungen ist für Betriebe mit einer Dichte von mehr als 100 Arbeitsplätzen pro<br />

Hektare bestimmt.<br />

2 Verkaufsflächen von mehr als 300 m² pro Gebäude bzw. Grundstück sowie Freizeitnutzungen mit mehr als 20 Park-<br />

plätzen sind nicht zulässig.<br />

3 Es gilt eine Parkplatzdichte von maximal 110 Parkplätzen pro Hektare. Ein Transfer von nicht beanspruchten Park-<br />

plätzen innerhalb der Nutzungszone ist zulässig.<br />

4 Die Gebäudehöhe beträgt maximal 20.0 m.<br />

5 Im übrigen gelten die Bestimmungen gemäss Art. 23 Abs. 4 und 6 bis 9.<br />

(Lärm-Empfindlichkeitsstufe: III)<br />

1 Die Zone für publikumsintensive Nutzungen ist für Betriebe mit hoher Publikumsdichte bestimmt. Darunter fallen<br />

insbesondere Verkaufsflächen im Non-Food-Bereich wie Fachmärkte sowie Freizeitnutzungen mit grossem Publi-<br />

kumsaufkommen. Betriebe mit Verkaufsflächen im Bereich Food / Near Food wie Nahrungsmittel, Haushalt- und<br />

Körperpflegeartikel bis zu einer Maximalfläche von 1000 m² pro Gebäude bzw. Grundstück sind zulässig. Bestehende<br />

Gewerbe- und Industriebetriebe können sich weiterentwickeln.<br />

2 Gewerbe- und Industriebetriebe sind nicht zulässig. Innerhalb eines Gebäudes dürfen einzelne Betriebe mit Ver-<br />

kaufsflächen keine gemeinsamen Zugänge im Sinne einer Mall aufweisen. Büronutzungen sind nur in den Oberge-<br />

schossen von Gebäuden zulässig.<br />

3 Es gilt eine Parkplatzdichte von maximal 175 Parkplätzen pro Hektare. Ein Transfer von nicht beanspruchten Park-<br />

plätzen innerhalb der Nutzungszone ist zulässig.<br />

4 Die Gebäudehöhe beträgt:<br />

- Nördlich der Bahnlinie maximal 20.0 m;<br />

- Südlich der Bahnlinie maximal 13.5 m.<br />

5 Im übrigen gelten die Bestimmungen gemäss Art. 23 Abs. 4 und 6 bis 9.<br />

(Lärm-Empfindlichkeitsstufe: IV)<br />

in Randspalte:<br />

3 Skizzen betreffend Zulässigkeit (Abs. 2; vgl. Planungsbericht)


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R cΩê= qÉáäÖÉÄáÉíÉ= çÇÉê= báåòÉäé~êòÉääÉå= â~åå= ÇÉê= pí~Çíê~í= ~åëíÉääÉ=<br />

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S _Éá=kuíòuåÖÉå=ãáí=òÉáíäáÅÜ=ÖÉëí~ÑÑÉäíÉê=m~êâéä~íòJk~ÅÜÑê~ÖÉ=â~åå=<br />

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ÇÉê=_Éò~ÜäuåÖ=ÇÉê=m~êâÖÉÄΩÜêÉå=uåÇ=ÇÉê=m~êâòÉáíÄÉëÅÜê®åâuåÖ=<br />

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~å=ÉáåÉê=dÉãÉáåëÅÜ~Ñíë~åä~ÖÉI=Ü~í=Éê=ÇÉê=pí~Çí=cê~uÉåÑÉäÇ=ÉáåÉ=<br />

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N aáÉ=bêë~íò~ÄÖ~ÄÉå=ïÉêÇÉå=áå=ÇáÉ=péÉòá~äÑáå~åòáÉêuåÖ=m~êâáÉêuåÖ=<br />

ÇÉê=pí~Çí=cê~uÉåÑÉäÇ=ÉáåÖÉäÉÖíK=<br />

O aáÉ= båíêáÅÜíuåÖ= ÇÉê= bêë~íò~ÄÖ~ÄÉ= îÉêëÅÜ~ÑÑí= âÉáåÉå= ^åëéêuÅÜ=<br />

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ÇÉë= _~uÄÉïáääáÖuåÖëÉåíëÅÜÉáÇëK= aáÉ= bêë~íò~ÄÖ~ÄÉ= ïáêÇ= ãáí=<br />

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ÖÉåI=ÇÉê=_ÉíÉáäáÖuåÖ=~å=ÖÉãáëÅÜíïáêíëÅÜ~ÑíäáÅÜÉå=dÉãÉáåëÅÜ~ÑíëJ<br />

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