Faltblatt Schallschutzfensterprogramm - Hansestadt LÜBECK
Faltblatt Schallschutzfensterprogramm - Hansestadt LÜBECK
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<strong>Schallschutzfensterprogramm</strong>, warum?<br />
Lärm stellt in vielen Städten, so auch in der<br />
<strong>Hansestadt</strong> Lübeck, ein nicht zu unterschätzendes<br />
Umweltproblem dar.<br />
Dabei spielt der Straßenverkehrslärm eine<br />
wesentliche Rolle.<br />
Nach Studien des Umweltbundesamtes kann ab einer<br />
dauerhaften Belastung mit Pegeln von mehr als<br />
65 dB(A) eine Beeinträchtigung der Gesundheit nicht<br />
mehr ausgeschlossen werden. Die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />
will daher besonders vom Straßenlärm betroffene<br />
Bürgerinnen und Bürger mit dem Schallschutzförderprogramm<br />
unterstützen. Das Programm hat das<br />
Ziel, die Lebensqualität der Anwohner zu steigern<br />
und das örtliche Handwerk zu unterstützen.<br />
Insgesamt stehen 400.000 EUR aus Mitteln des<br />
Konjunkturprogramms II sowie Eigenmitteln des<br />
Landes Schleswig-Holstein, der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />
und der Wohnungseigentümer zur Verfügung, mit<br />
denen an stark belasteten Fassaden der Einbau von<br />
Schallschutzfenstern und –balkontüren in Wohn-<br />
Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Wohnküchen<br />
gefördert werden soll. In Schlafzimmern und<br />
Einzimmerwohnungen kann zudem der Einbau<br />
schallgedämmter Lüftungsanlagen gefördert werden.<br />
Was können Schallschutzfenster leisten?<br />
In der Schalldämmung eines Hauses stellen die Fenster<br />
meist die größte Schwachstelle dar, da sie nicht die<br />
Wirkung der Außenwände erzielen können. Doch die<br />
Beschaffenheit von Rahmen und Verglasung sowie der<br />
fachgerechte Einbau in die Fassade haben<br />
wesentlichen Einfluss auf die Qualität der Schalldämmung.<br />
So können Fenster der höchsten Schallschutzklasse<br />
eine Lärmminderung von über 50 dB(A)<br />
erzielen.<br />
Gerade in den Nachtstunden, in denen für einen ruhigen<br />
Schlaf ein Pegel von unter 45 dB(A) gewährleistet sein<br />
sollte, sind viele Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt.<br />
Umfang der Förderung<br />
Gefördert wird der Einbau von schalldämmenden<br />
Fenstern und Balkontüren in vorwiegend zum Aufenthalt<br />
genutzten Räumen.<br />
Darüber hinaus ist eine Förderung von schallgedämmten<br />
Lüftungsanlagen in Schlaf- und Kinderzimmern möglich.<br />
Der Zuschuss beträgt<br />
→ 75% der anfallenden Kosten, jedoch bis zu einer<br />
maximalen Förderung von 300 Euro pro Quadratmeter<br />
Fensterfläche.<br />
→ bis zu 300 Euro pro schallgedämmter Lüftungsanlage<br />
Montage- und Nebenarbeiten sind durch die<br />
pauschale Fördersumme abgegolten.<br />
Die Zuschüsse werden im Rahmen der zur<br />
Verfügung stehenden Mittel vergeben. Ein<br />
Anspruch auf Zuwendungen besteht nicht.<br />
Berechtigt zur Antragstellung sind Haus- und<br />
Wohnungseigentümer und Erbbauberechtigte.<br />
Gefördert werden zunächst diejenigen hochbelasteten<br />
Gebäude, die an Hauptverkehrsstraßen<br />
mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von mehr<br />
als 6 Mio. Kfz liegen.<br />
Ab dem 01.04.2010 wird diese Grenze auf 3 Mio.<br />
Kfz pro Jahr abgesenkt, so dass auch Betroffene an<br />
weniger befahrenen Straßen die Förderung nutzen<br />
können.<br />
Auf eine aktuelle Liste der förderfähigen Gebäude<br />
führt Sie die Informationsseite im Internet unter:<br />
www.umweltschutz.luebeck.de/fensterprogramm.html<br />
Die Anträge sind spätestens bis zum 30.06. 2010<br />
vollständig einzureichen bei der<br />
<strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />
Bereich Umweltschutz<br />
Dr.-Julius-Leber-Straße 50-52<br />
23552 Lübeck<br />
Ihre Ansprechpartnerin:<br />
Britta Meybohm, Telefon: 0451 / 122 - 3946<br />
oder:<br />
Umwelttelefon: 0451 / 122 - 3929<br />
Email: laerm@luebeck.de<br />
Bei nicht vollständigen Anträgen gilt als<br />
Eingangsdatum der Zeitpunkt, an dem sämtliche<br />
Unterlagen der Bewilligungsstelle vorliegen. Die<br />
Förderung erfolgt nach den Richtlinien des städtischen<br />
<strong>Schallschutzfensterprogramm</strong>s.<br />
Mehr dazu unter:<br />
www.umweltschutz.luebeck.de/fensterprogramm.html<br />
Über den Zuschuss wird ein förmlicher Bewilligungsbescheid<br />
erteilt.