Faltblatt Schallschutzfensterprogramm - Hansestadt LÜBECK
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Impressum<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />
Bereich Umweltschutz<br />
Dr.-Julius-Leber-Straße50-52<br />
23552 Lübeck<br />
Telefon: 0451 / 122-3929<br />
Telefax: 0451 / 122-3990<br />
Was ist zu beachten?<br />
Grundsätzlich förderfähig sind ausschließlich die im<br />
Internet veröffentlichen Gebäude.<br />
Die Baugenehmigung für das zu schützende Gebäude<br />
muss vor dem 01. Januar 1990 erteilt worden sein.<br />
Vor Bewilligung darf nicht mit dem Einbau der<br />
Fenster begonnen und auch kein Vertrag zum Einbau<br />
von Schallschutzfenstern abgeschlossen worden sein.<br />
Weist das Gebäude erhebliche Missstände oder<br />
Mängel auf, die nicht behoben werden können, ist eine<br />
Förderung ausgeschlossen.<br />
Holzfenster oder -türen, die mit Holz aus tropischen<br />
Regenwäldern hergestellt sind, sind nur förderfähig,<br />
wenn sie die Siegel des FSC, PEFC oder MTCC tragen.<br />
Umweltschädliche Produkte, wie z.B. Schallschutzfenster<br />
mit dem klimaschädlichen Schwefelhexafluorid<br />
werden nicht bezuschusst.<br />
Der Begünstigte verpflichtet sich, mindestens in den<br />
nächsten 10 Jahren die Rahmen der Fenster/<br />
Fenstertüren alle 2 Jahre fachgerecht zu warten (nachjustieren<br />
und ölen), um den lärmmindernden Effekt zu<br />
erhalten.<br />
Die geförderten Wohnungen sind für einen Zeitraum<br />
von 10 Jahren nur für Wohnzwecke zu verwenden.<br />
Übersicht über die benötigten Unterlagen:<br />
Antrag auf Förderung für passiven Lärmschutz<br />
Grundrisspläne mit Angaben über die Raumgrößen<br />
Ansichtspläne oder Fotografien der Hausfront<br />
Kostenvoranschlag inkl. Schallschutzklasse der<br />
einzubauenden und qualitative Aussage zum<br />
Zustand der eingebauten Fenster<br />
Prüfzeugnis des einzubauenden Fensters<br />
Grundbuchauszug Abt. I und Bestandsverzeichnis<br />
Der Bereich Umweltschutz behält sich vor, weitere<br />
Unterlagen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens<br />
anzufordern.<br />
Titelbild:<br />
Copyright: BMU / Rupert Oberhäuser<br />
Bei Zuschüssen für nicht preisgebundenen<br />
Wohnraum ist eine Mieterhöhung nur bis zu dem in den<br />
Druck:<br />
Miethöheregelungen des BGB genannten Betrag<br />
Zentrale Vervielfältigungsstelle <strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />
abzüglich der Zuwendungen für die Lärmschutz-<br />
Gedruckt auf Papier aus 100% Altpapier maßnahme zulässig.<br />
Februar 2010<br />
<strong>Schallschutzfensterprogramm</strong><br />
Der Bereich Umweltschutz<br />
informiert
<strong>Schallschutzfensterprogramm</strong>, warum?<br />
Lärm stellt in vielen Städten, so auch in der<br />
<strong>Hansestadt</strong> Lübeck, ein nicht zu unterschätzendes<br />
Umweltproblem dar.<br />
Dabei spielt der Straßenverkehrslärm eine<br />
wesentliche Rolle.<br />
Nach Studien des Umweltbundesamtes kann ab einer<br />
dauerhaften Belastung mit Pegeln von mehr als<br />
65 dB(A) eine Beeinträchtigung der Gesundheit nicht<br />
mehr ausgeschlossen werden. Die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />
will daher besonders vom Straßenlärm betroffene<br />
Bürgerinnen und Bürger mit dem Schallschutzförderprogramm<br />
unterstützen. Das Programm hat das<br />
Ziel, die Lebensqualität der Anwohner zu steigern<br />
und das örtliche Handwerk zu unterstützen.<br />
Insgesamt stehen 400.000 EUR aus Mitteln des<br />
Konjunkturprogramms II sowie Eigenmitteln des<br />
Landes Schleswig-Holstein, der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />
und der Wohnungseigentümer zur Verfügung, mit<br />
denen an stark belasteten Fassaden der Einbau von<br />
Schallschutzfenstern und –balkontüren in Wohn-<br />
Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Wohnküchen<br />
gefördert werden soll. In Schlafzimmern und<br />
Einzimmerwohnungen kann zudem der Einbau<br />
schallgedämmter Lüftungsanlagen gefördert werden.<br />
Was können Schallschutzfenster leisten?<br />
In der Schalldämmung eines Hauses stellen die Fenster<br />
meist die größte Schwachstelle dar, da sie nicht die<br />
Wirkung der Außenwände erzielen können. Doch die<br />
Beschaffenheit von Rahmen und Verglasung sowie der<br />
fachgerechte Einbau in die Fassade haben<br />
wesentlichen Einfluss auf die Qualität der Schalldämmung.<br />
So können Fenster der höchsten Schallschutzklasse<br />
eine Lärmminderung von über 50 dB(A)<br />
erzielen.<br />
Gerade in den Nachtstunden, in denen für einen ruhigen<br />
Schlaf ein Pegel von unter 45 dB(A) gewährleistet sein<br />
sollte, sind viele Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt.<br />
Umfang der Förderung<br />
Gefördert wird der Einbau von schalldämmenden<br />
Fenstern und Balkontüren in vorwiegend zum Aufenthalt<br />
genutzten Räumen.<br />
Darüber hinaus ist eine Förderung von schallgedämmten<br />
Lüftungsanlagen in Schlaf- und Kinderzimmern möglich.<br />
Der Zuschuss beträgt<br />
→ 75% der anfallenden Kosten, jedoch bis zu einer<br />
maximalen Förderung von 300 Euro pro Quadratmeter<br />
Fensterfläche.<br />
→ bis zu 300 Euro pro schallgedämmter Lüftungsanlage<br />
Montage- und Nebenarbeiten sind durch die<br />
pauschale Fördersumme abgegolten.<br />
Die Zuschüsse werden im Rahmen der zur<br />
Verfügung stehenden Mittel vergeben. Ein<br />
Anspruch auf Zuwendungen besteht nicht.<br />
Berechtigt zur Antragstellung sind Haus- und<br />
Wohnungseigentümer und Erbbauberechtigte.<br />
Gefördert werden zunächst diejenigen hochbelasteten<br />
Gebäude, die an Hauptverkehrsstraßen<br />
mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von mehr<br />
als 6 Mio. Kfz liegen.<br />
Ab dem 01.04.2010 wird diese Grenze auf 3 Mio.<br />
Kfz pro Jahr abgesenkt, so dass auch Betroffene an<br />
weniger befahrenen Straßen die Förderung nutzen<br />
können.<br />
Auf eine aktuelle Liste der förderfähigen Gebäude<br />
führt Sie die Informationsseite im Internet unter:<br />
www.umweltschutz.luebeck.de/fensterprogramm.html<br />
Die Anträge sind spätestens bis zum 30.06. 2010<br />
vollständig einzureichen bei der<br />
<strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />
Bereich Umweltschutz<br />
Dr.-Julius-Leber-Straße 50-52<br />
23552 Lübeck<br />
Ihre Ansprechpartnerin:<br />
Britta Meybohm, Telefon: 0451 / 122 - 3946<br />
oder:<br />
Umwelttelefon: 0451 / 122 - 3929<br />
Email: laerm@luebeck.de<br />
Bei nicht vollständigen Anträgen gilt als<br />
Eingangsdatum der Zeitpunkt, an dem sämtliche<br />
Unterlagen der Bewilligungsstelle vorliegen. Die<br />
Förderung erfolgt nach den Richtlinien des städtischen<br />
<strong>Schallschutzfensterprogramm</strong>s.<br />
Mehr dazu unter:<br />
www.umweltschutz.luebeck.de/fensterprogramm.html<br />
Über den Zuschuss wird ein förmlicher Bewilligungsbescheid<br />
erteilt.