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Faltblatt Schallschutzfensterprogramm - Hansestadt LÜBECK

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Impressum<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />

Bereich Umweltschutz<br />

Dr.-Julius-Leber-Straße50-52<br />

23552 Lübeck<br />

Telefon: 0451 / 122-3929<br />

Telefax: 0451 / 122-3990<br />

Was ist zu beachten?<br />

Grundsätzlich förderfähig sind ausschließlich die im<br />

Internet veröffentlichen Gebäude.<br />

Die Baugenehmigung für das zu schützende Gebäude<br />

muss vor dem 01. Januar 1990 erteilt worden sein.<br />

Vor Bewilligung darf nicht mit dem Einbau der<br />

Fenster begonnen und auch kein Vertrag zum Einbau<br />

von Schallschutzfenstern abgeschlossen worden sein.<br />

Weist das Gebäude erhebliche Missstände oder<br />

Mängel auf, die nicht behoben werden können, ist eine<br />

Förderung ausgeschlossen.<br />

Holzfenster oder -türen, die mit Holz aus tropischen<br />

Regenwäldern hergestellt sind, sind nur förderfähig,<br />

wenn sie die Siegel des FSC, PEFC oder MTCC tragen.<br />

Umweltschädliche Produkte, wie z.B. Schallschutzfenster<br />

mit dem klimaschädlichen Schwefelhexafluorid<br />

werden nicht bezuschusst.<br />

Der Begünstigte verpflichtet sich, mindestens in den<br />

nächsten 10 Jahren die Rahmen der Fenster/<br />

Fenstertüren alle 2 Jahre fachgerecht zu warten (nachjustieren<br />

und ölen), um den lärmmindernden Effekt zu<br />

erhalten.<br />

Die geförderten Wohnungen sind für einen Zeitraum<br />

von 10 Jahren nur für Wohnzwecke zu verwenden.<br />

Übersicht über die benötigten Unterlagen:<br />

Antrag auf Förderung für passiven Lärmschutz<br />

Grundrisspläne mit Angaben über die Raumgrößen<br />

Ansichtspläne oder Fotografien der Hausfront<br />

Kostenvoranschlag inkl. Schallschutzklasse der<br />

einzubauenden und qualitative Aussage zum<br />

Zustand der eingebauten Fenster<br />

Prüfzeugnis des einzubauenden Fensters<br />

Grundbuchauszug Abt. I und Bestandsverzeichnis<br />

Der Bereich Umweltschutz behält sich vor, weitere<br />

Unterlagen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens<br />

anzufordern.<br />

Titelbild:<br />

Copyright: BMU / Rupert Oberhäuser<br />

Bei Zuschüssen für nicht preisgebundenen<br />

Wohnraum ist eine Mieterhöhung nur bis zu dem in den<br />

Druck:<br />

Miethöheregelungen des BGB genannten Betrag<br />

Zentrale Vervielfältigungsstelle <strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />

abzüglich der Zuwendungen für die Lärmschutz-<br />

Gedruckt auf Papier aus 100% Altpapier maßnahme zulässig.<br />

Februar 2010<br />

<strong>Schallschutzfensterprogramm</strong><br />

Der Bereich Umweltschutz<br />

informiert


<strong>Schallschutzfensterprogramm</strong>, warum?<br />

Lärm stellt in vielen Städten, so auch in der<br />

<strong>Hansestadt</strong> Lübeck, ein nicht zu unterschätzendes<br />

Umweltproblem dar.<br />

Dabei spielt der Straßenverkehrslärm eine<br />

wesentliche Rolle.<br />

Nach Studien des Umweltbundesamtes kann ab einer<br />

dauerhaften Belastung mit Pegeln von mehr als<br />

65 dB(A) eine Beeinträchtigung der Gesundheit nicht<br />

mehr ausgeschlossen werden. Die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />

will daher besonders vom Straßenlärm betroffene<br />

Bürgerinnen und Bürger mit dem Schallschutzförderprogramm<br />

unterstützen. Das Programm hat das<br />

Ziel, die Lebensqualität der Anwohner zu steigern<br />

und das örtliche Handwerk zu unterstützen.<br />

Insgesamt stehen 400.000 EUR aus Mitteln des<br />

Konjunkturprogramms II sowie Eigenmitteln des<br />

Landes Schleswig-Holstein, der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />

und der Wohnungseigentümer zur Verfügung, mit<br />

denen an stark belasteten Fassaden der Einbau von<br />

Schallschutzfenstern und –balkontüren in Wohn-<br />

Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Wohnküchen<br />

gefördert werden soll. In Schlafzimmern und<br />

Einzimmerwohnungen kann zudem der Einbau<br />

schallgedämmter Lüftungsanlagen gefördert werden.<br />

Was können Schallschutzfenster leisten?<br />

In der Schalldämmung eines Hauses stellen die Fenster<br />

meist die größte Schwachstelle dar, da sie nicht die<br />

Wirkung der Außenwände erzielen können. Doch die<br />

Beschaffenheit von Rahmen und Verglasung sowie der<br />

fachgerechte Einbau in die Fassade haben<br />

wesentlichen Einfluss auf die Qualität der Schalldämmung.<br />

So können Fenster der höchsten Schallschutzklasse<br />

eine Lärmminderung von über 50 dB(A)<br />

erzielen.<br />

Gerade in den Nachtstunden, in denen für einen ruhigen<br />

Schlaf ein Pegel von unter 45 dB(A) gewährleistet sein<br />

sollte, sind viele Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt.<br />

Umfang der Förderung<br />

Gefördert wird der Einbau von schalldämmenden<br />

Fenstern und Balkontüren in vorwiegend zum Aufenthalt<br />

genutzten Räumen.<br />

Darüber hinaus ist eine Förderung von schallgedämmten<br />

Lüftungsanlagen in Schlaf- und Kinderzimmern möglich.<br />

Der Zuschuss beträgt<br />

→ 75% der anfallenden Kosten, jedoch bis zu einer<br />

maximalen Förderung von 300 Euro pro Quadratmeter<br />

Fensterfläche.<br />

→ bis zu 300 Euro pro schallgedämmter Lüftungsanlage<br />

Montage- und Nebenarbeiten sind durch die<br />

pauschale Fördersumme abgegolten.<br />

Die Zuschüsse werden im Rahmen der zur<br />

Verfügung stehenden Mittel vergeben. Ein<br />

Anspruch auf Zuwendungen besteht nicht.<br />

Berechtigt zur Antragstellung sind Haus- und<br />

Wohnungseigentümer und Erbbauberechtigte.<br />

Gefördert werden zunächst diejenigen hochbelasteten<br />

Gebäude, die an Hauptverkehrsstraßen<br />

mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von mehr<br />

als 6 Mio. Kfz liegen.<br />

Ab dem 01.04.2010 wird diese Grenze auf 3 Mio.<br />

Kfz pro Jahr abgesenkt, so dass auch Betroffene an<br />

weniger befahrenen Straßen die Förderung nutzen<br />

können.<br />

Auf eine aktuelle Liste der förderfähigen Gebäude<br />

führt Sie die Informationsseite im Internet unter:<br />

www.umweltschutz.luebeck.de/fensterprogramm.html<br />

Die Anträge sind spätestens bis zum 30.06. 2010<br />

vollständig einzureichen bei der<br />

<strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />

Bereich Umweltschutz<br />

Dr.-Julius-Leber-Straße 50-52<br />

23552 Lübeck<br />

Ihre Ansprechpartnerin:<br />

Britta Meybohm, Telefon: 0451 / 122 - 3946<br />

oder:<br />

Umwelttelefon: 0451 / 122 - 3929<br />

Email: laerm@luebeck.de<br />

Bei nicht vollständigen Anträgen gilt als<br />

Eingangsdatum der Zeitpunkt, an dem sämtliche<br />

Unterlagen der Bewilligungsstelle vorliegen. Die<br />

Förderung erfolgt nach den Richtlinien des städtischen<br />

<strong>Schallschutzfensterprogramm</strong>s.<br />

Mehr dazu unter:<br />

www.umweltschutz.luebeck.de/fensterprogramm.html<br />

Über den Zuschuss wird ein förmlicher Bewilligungsbescheid<br />

erteilt.

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