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Verbraucherinformation zum Download - Jungmediziner

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HG-FP, Privatgeschäft, Unfall - Stand 01.2010<br />

Soweit vereinbart, gilt:<br />

Besondere Bedingungen<br />

für die Bemessung des Invaliditätsgrades<br />

U 3284:08<br />

In teilweiser Abänderung der Ziffer 2.1.2.2.1 der HDI-Gerling Allgemeine Unfall-Versicherungsbedingungen<br />

(AUB 2008) gelten als feste Invaliditätsgrade - unter Ausschluss<br />

des Nachweises einer höheren oder geringeren Invalidität -<br />

bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit<br />

eines Armes oder einer Hand 100%<br />

eines Daumens oder Zeigefingers 60%<br />

eines anderen Fingers 20%<br />

eines Beines oder Fußes 70%<br />

einer großen Zehe 8%<br />

einer anderen Zehe 3%<br />

58<br />

eines Auges 80%<br />

des Gehörs auf beiden Ohren 70%<br />

1.10<br />

Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung der genannten Körperteile und<br />

Sinnesorgane gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.

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