Verbraucherinformation zum Download - Jungmediziner
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HG-FP, Privatgeschäft, Unfall - Stand 01.2010<br />
Soweit vereinbart, gilt:<br />
Besondere Bedingungen<br />
für die Bemessung des Invaliditätsgrades<br />
U 3284:08<br />
In teilweiser Abänderung der Ziffer 2.1.2.2.1 der HDI-Gerling Allgemeine Unfall-Versicherungsbedingungen<br />
(AUB 2008) gelten als feste Invaliditätsgrade - unter Ausschluss<br />
des Nachweises einer höheren oder geringeren Invalidität -<br />
bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit<br />
eines Armes oder einer Hand 100%<br />
eines Daumens oder Zeigefingers 60%<br />
eines anderen Fingers 20%<br />
eines Beines oder Fußes 70%<br />
einer großen Zehe 8%<br />
einer anderen Zehe 3%<br />
58<br />
eines Auges 80%<br />
des Gehörs auf beiden Ohren 70%<br />
1.10<br />
Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung der genannten Körperteile und<br />
Sinnesorgane gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.